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Macht  auf  den  Willen;  dagegen  ist  die  Aussicht  auf  einen
Besitz  etwas  Ideelles,  Unbestimmtes,  Künftiges,  welches
nur  zu  einer  Willensäußerung  anleckt.  Die  Besitzer  eines
unrechtmäßigen  Guts  bilden  eine  geschlossene,  engverbündete
Körperschaft;  sie  vereinigen  sich  über  den  jedem  gebührenden
Antheil  und  suchen  in  der  Einigkeit  und  Vereinigung  ihren
Schutz;  die  Sache  jedes  Einzelnen  ist  Sache  Aller,  denn
sie  betrifft  das  Prinzip  an  sich,  welches  nur  durch  absolute
Unverletzbarkeit  gerettet  werden  kann;  der  unablässige  Vertheidigungszustand, ­
  in  welchem  die  Körperschaft  sich  immer
befindet,  führt  zu  einer  erakten  innern  Disziplin  und  bildet
den  egoistischen  Willen  zu  einer  säst  unwiderstehlichen  Intensität ­
  atlö;  auch  äußert  der  Egoismus,  wie  jede  mehr
thierische  Seite  unserer  Natur,  einen  wunderbaren  Instinkt
zur  Wahrnehmung  des  Zuträglichen  und  des  Schädlichen.
Das  schärfste  Denken  vermag  es  nicht,  durch  logische  Verbindungen ­
  so  weite  und  sichere  Schlüsse  zu  machen,  als
das  Gefühlsvermögen  der  Selbstsucht  sie  zieht;  cs  verkündet ­
  ein  Gewitter  wie  ein  Gichtkranker,  nach  dem  Zucken
seiner  Nerven,  lange  ehe  der  Meteorolog  dessen  Herannahen
wahrnehmen  kann.  —  Die  vom  Besitze  Ausgeschlossenen
sind  dies  aber,  weil  sie  weniger  Intelligenz  und  Willen  haben;
sie  haben  gar  keinen  Zusammenhalt;  sie  sind  nicht  weniger
aus  einander  als  aus  ihre  Bedrücker  eifersüchtig;  die  Ungewißheit, ­
  welcher  Antheil  der  Beute,  wenn  sie  angreifen
und  siegen  sollten,  jedem  zufallen  möchte,  die  Furcht,  wie
bisher,  leer  auszugehen,  der  Neid  über  den  größern  Gewinn
eines  Nebenbuhlers,  dies  alles  verhindert  eine  Verbindung