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zur  erfolgreichen  Vindizirung  des  Rechts.  Daher  sind  die
Privilegien  im  Stande,  sich  gegen  die  Ansprüche  der  übervortheilten
  Mehrzahl  zu  behaupten,  bis  ein  bedeutender
Grad  von  Intelligenz  und  Moralität  diese  durchdrungen  und
gekräftigt  hat.
Es  giebt  aber  noch  eine  Seite  dieses  geschichtlichen
Elements,  welche  wir,  gerechter  Weise,  nicht  unerwähnt
lassen  dürfen.  Diese  Bevorzugungen  Einzelner  auf  Kosten
der  Gesammtheit  giengen  aus  einem  Bedürfniß  der  Gesammtheit ­
  hervor  und  wurden  zum  Unrecht  erst  mit  der
Zeit,  als  nämlich  jenes  Bedürfniß  aufgehört  hatte.  Als
unvermischtes  Uebel,  zum  reinen  Schaden  Anderer,  kann
sich  keine  Macht  erhalten,  und  selbst  aus  der  eigensüchtigen
Gewalt  entwickelt  sich  ein  Nutzen  für  die  Humanität;  denn
ob  sie  gleich  das  Böse  will,  muß  sie  doch,  nach  dem  ewigen
Schöpfungsgesetze,  das  Gute  schaffen.  Das  Feudalsystem
entwickelte  sich  als  Schutzwehr  gegen  die  unablässigen  Gebietsverletzungen
  durch  verheerende  Räuberzüge;  es  war
nöthig,  um  die  Völkerwanderungen  zum  Stehen  zu  bringen.
Die  Burgherren  bildeten  die  Hauptleute  des  Landesheeres,
und  bezogen  ihren  Sold  als  Landrente,  um  ihnen  ein  um
so  größeres  Interesse  in  der  Gebietövertheidigung  zu  geben.
Sie  nahmen  zwar  Vieles  und  theilten  die  Früchte  des
Fleißes  ihrer  Schützlinge  nach  einer  drückenden  Regel;  aber
sie  verhinderten  wenigstens  dafür,  daß  Andere  nicht  regellos
Alles  nahmen.  Wie  theuer  auch  die  Untergebenen  die
dürftige  Sicherheit  erkauften,  so  war  sie  doch  unter  den
damaligen  Verhältnissen  nicht  billiger  zu  haben.  Die  Kirche