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Element  weder  haltbar  noch  nothwendig.  Da  der  Kampf  auf-  '
gehört  hat  zu  entscheiden,  ist  es  nicht  nöthig,  die  Interessen
durch  Bevorrechtigte  vertreten  zu  lassen;  da  das  größere  Uebel,
nämlich  die  Raubstlcht  der  Masse,  aufgehört  hat,  ist  eS  nicht
mehr  nöthig,  sich  in  das  kleinere  Uebel,  nämlich  die  Räuberei ­
  der  Privilegirten,  zu  fügen.  Wenit  die  sittliche  Bilduitg
schon  allgemein  das  Rechtsgefühl  im  Volke  befestigt  hat,
bann  darf  und  muß  man  sich  dem  Fortschrittstrieb  der  Zeit
überlassen,  und  wenn  man  auch  seilten  Weg  nicht  weit  vor
sich  zu  sehen  vermag,  kühn  auf  die  Wohlthätigkeit  der  ewigelt
  Gesetze  für  die  menschliche  Entwickelung  vertraueit,  ohne
sich  vor  den  Wogen  zu  ängstigen,  aus  welchen  deren  großartige ­
  Gestaltuilgen  emporsteigen.  —  Das  Rechtsgefühl
aber  fordert  für  Jeden  nur  die  Erlaubniß,  frei  schaffen  zu
dürfen;  es  treibt  nicht,  wie  die  Gelüste  des  Unrechts,  durch
die  Sehnsucht  nach  mühelosem  Genusse,  sondern  stellt  vielmehr ­
  vermehrte  Thätigkeit,  größere  Beanspruchung  der  selbstständigen ­
  Kraft  in  Aussicht;  dies  ist  nur  für  die  moralisch
Gestärkten  anlockend;  und  daher  ist  ein  sehr  hoher  Grad  der
bürgerlichen  Veredelung  nöthig,  um  das  konservative  Element ­
  ganz  zu  beseitigen,  —  den  Rest  von  partiellem  Unrecht ­
  durch  den  allgemein  erregten  kräftigen  Sinn  für  Recht
auszurotten.
Ist  denn,  bei  der  Entwickelung  der  vorhandenen  Versassungsgrundlagen
  in  Preußen,  die  Einführung  eines  konservativen ­
  Elements  wünschenswerth?  —  nnb  wenn  dem  so
ist,  soll  man  ihm  eilte  sogenannte  geschichtliche  Basis  geben?
—  Wir  glauben,  daß  jener  alte  historische  Konservatismus,