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nämlich  der  Vertheidigungskampf  des  Mißbrauchs,  nicht
als  Prinzip  des  Zusammenhalts  für  die  Zukunft  der  preußischen ­
  Verfassung  nöthig  sei;  denn  das  preußische  Volk
ist  schon  zu  sehr  sittlich  gebildet  und  vom  Rechtsgefühl
beherrscht,  um  sich  jemals  einem  destruktiven  oder  unrechtmäßigen ­
  Bestreben  hinzugeben;  es  kennt  zu  wohl  den  Werth
der  Ordnung,  um  sich  der  Unordnung  zu  überlassen  oder
solche  unter  sich  zu  dulden;  es  besitzt  sogar,  im  Gegentheil,
aus  langer  Angewöhnung  her,  eine  übertriebene  Sucht  zur
Herbeirufung  einer  obrigkeitlichen  Macht,  sogar  bei  geringfügigen ­
  Uebelftänden,  die  sich  leicht  von  selbst  beseitigen
ließen;  und  diese  Sucht  dürfte  ihm  noch  lange  seine  bürgerliche ­
  Selbstständigkeit  verkümmern,  wenn  noch  so  günstige
Verhältnisse  für  deren  Verwirklichung  sich  darböten.  Der
vernünftige  Konservatismus,  der  Widerstand  der  Einsicht
gegen  den  Unverstand,  des  Rechtes  gegen  den  Unfug,  wird
allerdings  zur  Begründung  einer  Verfassung  nöthig  sein;
allein  um  dieses  Haltes  gesichert  zu  sein,  bedarf  es  nur  der
Sorge,  daß  die  Staatsmacht  den  Einsichtsvollen,  Sittlichen,
jedem  Mißbrauche  Fernstehenden  anvertraut  werde.  —
Aber  eine  geschichtliche  Basirung  des  Konservatismus  ist  in
Preußen  deßwegen  unmöglich,  weil  „das  Geschichtliche",
im  fraglichen  Sinne,  daselbst  vernichtet  ist;  die  althergebrachten ­
  Mißbräuche,  welche  allein  zu  einer  blinden  Vertheidigung ­
  des  Bestehenden  von  Seiten  der  dabei  Betheiligten ­
  hätten  führen  können,  sind  aufgehoben  uub  lassen  sich
wahrlich  nicht  zurückrufen.  Könnte  man  dem  Adel  das  gesetzliche ­
  Vorrecht  der  Beamtenstellen  und  des  Grundbesitzes,