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Ei  umzugehen.  Selbst  gegen  eine  Minorität  des  Volks
trägt  sie  Bedenken,  mit  nachdrücklichem  Zwange  durchzugreifen, ­
  wie  die  sogenannten  katholischen  Wirren  auffallend
beweisen.  Einzelne  Verbrecher  werden  sogar  mit  einer  Umständlichkeit
  behandelt,  welche  in  Feinem  andern  Staate  angetroffen ­
  wird;  und  selbst  die  Ausführung  civilrechtlicher
Erkenntnisse  muß,  um  ben  Schein  schroffer  Härte  von  Seiten
der  Behörden  zu  vermeiden,  mit  Schonung  ausgeführt  werden. ­
  Die  schlimmste  Seite  dieser  Behutsamkeit  vor  der
Anregung  einer  Verstimmung  zeigt  sich  in  der  Schlaffheit
aller  erekutiven  Maßregeln.  Die  Behörden  erlassen  zahllose
Verordltungen,  um  ihre  Geschäftigkeit  zu  beweisen,  und  die
Unterthanen  lassen  es,  durch  Zögern,  Ausweichen,  Vernachlässigen, ­
  darauf  ankommen,  daß  man  sie  zwinge,  und  zwar
in  der  durch  Erfahrung  befestigten  Ueberzeugung,  daß  Zwang
nicht  so  leicht  angewendet  werde;  sie  gewöhnen  sich  an  das
Bestreben,  möglichst  wenige  Verordnungen  zu  befolgen.  Wir
dürfen  nur  jede  Gemeinde,  jeden  Gutsbesitzer,  jeden  Hauseigenthümer ­
  befragen,  wie  viele  Vorschriften  unberücksichtigt
gelassen  oder  umgangen  werden,  und  wie  wenig  Mittel  die
Behörden  zur  Erzwingung  einer  pünktlichen  Beachtung  anwenden. ­
  Und  wenn  für  die  allgemeineren  politischen  Richtungen ­
  energischere  Maßregeln  von  der  Regierung  angekündigt ­
  werden,  begegnet  ihnen  das  Publikum  mit  der
Ueberzeugung,  daß  sie  nicht  in  Ausführung  kommen.  Es
ist  eine  nicht  zu  läugnende  Thatsache,  daß  die  absolute  Gesetzgebung ­
  und  die  erekutiven  Behörden  Preußens  viel
bedenklicher,  als  die  eines  konstitutionellen  Staats,  bei