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Despotismus,  das  Regieren  trotz  der  Volksmeinung,  unausführbar ­
  machen,  muß  durch  eine  freie  Verfassung  dafür
gesorgt  werden,  daß  die  Regierung  stets  die  Volksmeinung,
als  einzig  zuverlässigen  Hebel  der  Macht,  besitze.  —  Die
Verfassungsformen  sind  überhaupt  nichts  Willkürliches,
sondern  werden  durch  die  Verhältnisse  der  Volksbildung,
der  Eigenthumsverhältnisse,  der  Rechtsgleichheit,  der  äußern
Stellung  jedesmal  nothwendig  vorgeschrieben;  und  der
Staatsmann  hat  nicht  danach  zu  fragen,  was  er  wohl
thun  möchte,  sondern  was  er,  nach  der  Lage  seiner  Verhältnisse, ­
  thun  muß.  Daß  Preußens  Verfassungöformen
mit  den  Verhältnissen,  wonach  alle  Staatsformen  überhaupt ­
  sich  richten  sollten,  nicht  in  Einklang  stehen,  ist
augenfällig;  denn  obgleich  alle  Bedingungen  einer  despotischen ­
  Gewalt  verschwunden  sind,  und  der  Regierung
nichts  fremder  als  der  despotische  Geist  wäre,  wird  die
Verfassungsform  eines  reinen  Despotismus  beibehalten.
Daß  dies  kein  bloß  theoretisches  Uebel  sei,  beweist  die
von  uns  schon  erwähnte  exekutive  Schwäche;  aber  eben  so
unläugbar  ist  die  mißliche  Lage  seiner  gesetzgebenden  Behörden ­
  unter  den  obwaltenden  Umständen.  Sie  bereiten
Gesetzentwürfe  im  Stillen,  verwenden  Jahre  auf  die
Schlichtung  aller  tausenderlei  nur  ihnen  gewichtigen  Rücksichten, ­
  und  müssen  es  erleben,  daß  das  Werk,  sobald  es
das  Tageslicht  der  Oeffentlichkeit  erblickt,  todtgeboren  daliegt
und  im  Stillen  verscharrt  werden  muß,  weil  es  die  eine
Rücksicht,  nämlich  die  veränderten  Staatsbedürfnisse,  nicht
erfaßte.  Nicht  nur  eine  mißliche  Lage,  sondern  ein  unschick-