lief)  der  natürlichen  Gesetze  der  Vermehrung  und  Vertheilung
der  Befriedigungsmittel  der  Volksbedürfnisse  —  können  wir
keineswegs  gegen  die  Regierungsmänner  absoluter  Staaten
allein  erheben;  denn  die  Volksvertreter  konstitutioneller  Staaten ­
  sind  durchschnittlich  eben  so  unwissend  darin,  eben  so  unbewußt ­
  der  wahren  Bedingungen  des  Nationalwohls,  häufig
mit  eben  so  eiteln  Bestrebungen  beschäftigt.  Da  aber  die
absoluten  Regierungsmänner  ihre  Absolutheit  unter  dem
Vorgeben  beanspruchen,  daß  sie,  wegen  besonderer  Kenntnisse ­
  und  Fachbildung,  das  Volkswohl  am  vorzüglichsten  zu
pflegen  berufen  sind,  so  ist  ihnen  diese  Unwissenheit  des
Allerwesentlichsten  in  ihrer  Aufgabe  am  schwersten  zur  Last
zu  legen.  Die  Wissenschaft  der  Staatswirthschaft  ist  bisher,
selbst  unter  ihren  Lehrern,  zu  wenig  durchgebildet;  denn  seit
dem  großen  Adam  Smith  hat  sie  wenige  Fortschritte  und
viele  Abschweifungen  gemacht;  aber  auch  davon  liegt  die
Schuld  an  den  Regierungsmännern,  welche,  anstatt  an  der
Ausbildung  derselben  zu  arbeiten,  sie  eher  unterdrücken  und
verfälschen  mochten,  weil  sie  darin  mißliebige  Wahrheiten
witterten.  Und  wenn  auch  die  klare  Richtschnur  einer  untrüglichen ­
  Wissenschaft  ihnen  nicht  gegeben  war,  so  durften
sie  doch  nicht  das  Ziel  derselben  aufgeben.  Es  ist  ihnen,
als  den  berufenen  Pflegern  des  Volksrechts,  nimmermehr
zu  verzeihen,  wenn  sie  ihre  Sorge  darauf  richten,  eher  die
Ausgleichung  politischer  Rechte  zu  verhindern,  als  die  Vermehrung ­
  und  gleichmäßigere  Vertheilung  der  Lebensbefriedigung ­
  zu  erstreben,  —  oder  sogar  dieses  höchste  Ziel  jenem
fraglichen  Zwecke  opfern.