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Aber  die  Sicherung  des  Thrones  ist  dasjenige,  worauf
die  Diener  eines  absoluten  Fürsten  zunächst  vereidigt  sind,
und  sie  gewöhnen  sich  daran,  das  Wohl  der  Nation  als
so  gänzlich  von  der  Dynastie  abhängig  zu  betrachten,  daß
sie  allerdings  das  Fürsteninteresse  zum  primären,  das  Volksinteresse ­
  zum  sekundären  oder  zum  nur  mittelbar  durch  jenes
erste  erreichbaren  Zwecke  machen.  Wenn  wir  auch  diese
Ansicht  gelten  lassen  wollten,  und  sogar  das  Starksein  zur
allerersten  Pflicht  jeder  Regierung  machen  möchten,  —  so
können  wir  dennoch  nicht  die  Einsicht  derjenigen  loben,
welche  heutzutage  durch  Unterdrückung  der  Volksfrciheit  einen
Thron  sichern  oder  eine  Regierung  stärken  möchten.  Auf
der  frühern  Gesellschaftsstufe,  auf  der  des  Antagonismus
nämlich,  waren  allerdings  Thron  und  Volk  ein  durch  das
gute  Schwert  des  Fürsten  oder  seiner  Ahnen  erobertes  Eigenthum, ­
  mit  welchem  er  so  frei  schalten  durfte,  als  er  es
nur  konnte.  Die  Abgaben  waren  ein  Abfindungsgeld  gegen
seine  Macht,  ein  Tribut  zu  seinen  persönlichen  Zwecken,  so
wie  das  Regieren,  das  nur  in  Eroberungsspekulationelr
bestand,  einen  rein  persönlichen  Charakter  annahm.  Da
nun  die  Fürstenherrschaft  durch  das  Negiren  des  überwundenen ­
  Volköwillens  bestand,  so  mußte  die  Absolutheit  unangetastet ­
  erhalten  werden,  damit  der  Fürst  sein  ererbtes
Eigenthum  ungeschmälert  auf  seine  Nachkommen  übertrage,
welches  die  Pflicht  gegen  seine  Agnaten,  wie  gegen  seinen
eigenen  Ruhm  gebot,  und  so  wurde  der  Thron  als  ein  Familienstift ­
  angesehen,  dessen  Rechte  der  jedesmalige  Nutznießer
gebrauchen,  aber  nicht  entwenden  dürfe,  weßwegen  dem