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Absolutheit  oder  die  Macht,  den  Volkswitten  zu  negiren,
ihr  nicht  nur  unwesentlich,  sondern  entgegengesetzt;  denn  die
Identifikation  mit  dem  Volkswillen,  durch  Konstituirung  des
Volkes  zum  Rathe  des  Fürsten,  bietet  ihr  die  höchste  Garantie, ­
  und  die  Macht  des  Herrschers,  als  Aeußerung  der
Macht  einer  Nation,  kann  nur  durch  Hebung  der  Nation
zunächst  sich  selbst  heben.  Nach  der  Verwirklichung  dieser
Identifikation  ist  es  natürlich,  daß  das  Volk  alle  jene  dem
Institute  des  vernunftgemäßen  Königthums  entströmenden
Wohlthaten  der  Person  des  Königs  beimißt,  und  an  dieselbe ­
  in  heißer  Ergebenheit,  durch  das  Andenken  eben  so
geliebter  Vorfahren  gestärkt,  sich  schließt.  Es  geht  auch
weiter;  denn  aus  einer  eben  so  natürlichen  Richtung  des
Gefühls  liebt  es,  seinen  König  mit  Glanz  und  Pracht  zu
umgeben,  um  sich  beim  Anblicke  seiner  an  der  Darstellung
der  höchsten  irdischen  Fülle  und  Auszeichnung  zu  erfreuen.
Die  gemüthvolle  Anhänglichkeit  und  verschwenderische  Liebe
des  Volks  ist  sicherlich  nicht  minder  groß  gegen  konstitutionelle ­
  Könige,  als  gegen  unumschränkte  Monarchen;  —  es
müßte  denn  sein,  daß  die  Konstitution  nicht  ihr  Grundprinzip
in  der  gewissenhaften  Anerkennung  der  Rechte  Aller  durchgeführt ­
  und  somit  den  Antagonismus  unter  den  Volksgliedern
nìcht  aufgehoben  habe  —  oder  aber,  daß  der  konstitutionelle
König  selbst  diesem  Prinzip  untreu  geworden  und,  durch
Bevorzugung  einseitiger  Tendenzen,  den  Widerstreit  zur
allgemeinen  Erbitterung  herbeiführe.  —  Ein  unumschränkter
Monarch,  welcher,  heutzutage,  den  Anforderungen  seines
Volks  entgegen,  widerstrebt,  das  konstitutionelle  Prinzip  an-