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Freiheit  gegeben  wird,  möge  solches  rein  erscheinen  —  nur
nicht  Konzessionen  in  der  Gestalt  von  Unfreiheit  —  dies
wäre  der  unseligste  aller  Gedanken,  —  denn  damit  würde
äußerer  Zwang  nachgelassen,  ohne  den  sittlichen  Zwang  erhöhter ­
  Verantwortlichkeit,  welchen  offenkundige  Befreiung
mit  sich  führt,  aufzulegen.  Soll  das  Geschenk  so  Geber
als  Empfänger  erfreuen,  muß  es  in  seiner  Wahrheit  gemacht ­
  werden  es  koinmt  sowohl  auf  das  Wie  als  auf  das
Was  an;  —  und  vor  Allem  ist  nöthig,  hiebei  „Anmuth
in  das  Geben  zu  legen"  —  oder,  wie  der  Engländer  es
so  trefstich  ausdrückt:  to  give  with  a  good  grace!
Insofern  die  vorhandene  Ausbildung  der  Intelligenz,
der  Sitte  und  des  Rechtsgefühls  unter  ruts  die  Verwirklichung ­
  einer  konsequenten,  volksthümlichen  Verfassung  ermöglicht, ­
  erreichen  wir  Befreiung  vom  fremden  Zwange,
die  Gelegenheit,  unsere  Kräfte  auszubilden  und  zu  äußern,
—  Selbstständigkeit  als  Staatsbürger,  aber  nicht  Freiheit
als  Menschen.  Denn  wir  bleiben  Sklaven  unserer  Bedürfnisse, ­
  und  verfallen,  durch  diese,  dem  Zwange  unausweichlicher ­
  Gesetze,  welche  unser  Thun  und  Lassen  aufs  Gebieterischeste ­
  vorschreiben,  und  denen  nicht  anders  als  durch
positive,  nie  endende  Leistungen  genügt  wird,  so  daß  wir
uns  nicht  mit  ihnen,  wie  mit  den  meist  nur  verbietenden
Obrigkeitsgesetzen,  durch  bloßes  Unterlassen  des  Verbotenen,
abfinden  können.  Hoffentlich  ist  unser  jetziges  industrielles
Leben  auch  nur  eine  Durchgangsphase  der  Kulturentwickelung ­
  des  Menschengeschlechts;  vorläufig  aber  ist  es  nöthig,
damit  der  Mensch  seine  Herrschaft  über  die  Außenwelt  noch