156 DEUTSCHLAND Bayern (Sociale Verhältnisse). den betheiligten Meistern wieder eine Einwirkung gestattet, durch Gesetz vom 11. Sept, und Vollziigsinstructiou vorn 28. Dec. 1825 hmgegen das Concessionswesen auf den Gipfelpunkt gebracht. Fast bei allen Gewerben ward der Betrieb von der Erlangung einer obrig keitlichen Concession abhängig gemacht; der Nahrungsstand sollte dabei berücksichtigt, Nachweis der Befähigung gefordert werden. Jla man die Untheilbarkeit der Güter beibehielt, so ward ein grosser Theil der sonst Ackerbau treibenden Bevölkerung künstlich dem Gewerb- stande zugedrängt. Dazu Unkenntniss und Missgriffe der überdies durch Schreibereien aus dieser Veranlassung beinahe erdrückten Beam tem Die allgemeinen Klagen führten zur Verordnung vom 23. Juli 1834, wonach der Nahrungsstand der vorhandenen Meister mehr beachtet werden sollte. — Die Pfalz behielt unterdessen hierin die französische Gesetzgebung. Die Verschiedenheit dieser Principien in einem und demselben Staate fordert zur Vergleichung der hervorge tretenen Resultate auf; Gütertheilbarkeit in der Pfalz, Gebundenheit in den 7 andern Krei sen. Cerealienproduction auf die Quadratmeile : in <ier Pfalz in den andern Kreisen nach dem Areale überhaupt . . 12,320 6,811 Schaff. „ „ cultivirten kmÚG . . 24,800 11,908 K r, Ertrage des ausschliesslich dem Getreidebau gewidmeten Areals . 49,600 17,731 Dabei produzirt die Pfalz verhältnissmässig am meisten Kartof feln, Wein, Tabak, Krapp. (Berechnung des fränkischen Abgeordneten Dr. Müller v. 1840.) Gewerbfreiheit. Bei consequenter Durchführung des Prinzips freier Bewegung entsteht weniger ein unnatürliches Zudrängen zu den Ge werben , als bei dem bureaucratischen Concessionswesen. Es kamen 1840 je 100 Gewerbe in der Pfalz auf 1687, in den andern Kreisen schon auf 1660 Einwohner. (In dem der Pfalz benachbarten Baden, wo gleichfalls keine Gewerbfreiheit, kamen bereits 1829 100 Gewerbe schon auf 1361 Bewohner.) 1847 waren in Bayern 287,359 Hand werker (Meister, Gesellen, Lehrlinge), sonach 1 Handwerker auf 14 Einwohner; in Preussen, wo prinzipiell Gewerbfreiheit besteht, kommt 1 erst auf 17, wobei aber dennoch die Gewerbsproduction eine weit höhere, als in Bayern. (Vergleiche auch „Kurhessen,“ wo, bei star rem Zunftzwange, gleichfalls 1 Handwerker schon auf 14 — 15 Ein wohner kommt.) Nach Hermann hat die gewerbtreibende Bevölkerung in ganz Bayern von 1840—52 um 71,118 Individuen oder nahezu um 9 Prozent abgenommen, und zwar ausschliesslich in den ältern Kreisen. „Es sind seit 1840 bis 1852 im Ganzen gegen 20,000 gewerbtreibende Familien mit den entsprechenden Arbeitern ver schwunden, und statt ihrer Producte verbraucht die vermehrte Bevöl kerung nun von Andern herbeigeführte Waaren.“ Es ist dies eine Folge davon, dass die im Innern der Orte zunftmässig und bureau- kratisch geschützten Handwerker die Concurrenz von auswärts nicht zu bestehen vermögen, welche auswärtige Coucurrenz man nicht abhalten kann, die vielmehr bei den erleichterten Verkehrsverhältnissen täglich