w í£ 'S'S 49 39 1 2 3 4 5 C 7 •8 .9 10 11 12 13 \ III. Schlacht- und Zugvieh. T a r i f Hl il s s i g e B e n e ii n u n Oesterreich-Ungarn. g stück Füllen, welche der Mutter folgen, frei. i Maulthiere, Maulesel und Esel . . . . . 1 vertragsniässig frei. In der AuKf'uhr frei. ! Deutschland. Pferde, Maulesel. Maulthiere, Esel . . Füllen, welche der flutter folgen, frei. Stiere und Kühe Ochsen Jungvieh im Alter bis zu 2'2 Jahren . Kälber unter 6 Wochen Schweine Spanferkel unter 10 Kilogramm . . . Schafvieh Lämmer Ziegen frei. In der Ausfuhr frei. I stück 1 i 1 I 1 i 1 ; 1 I 1 1 1 1 Belgien. Thieve, lebende, in der Ein- und Ausfuhr frei. Anmerkung. Hierunter sind verstunden Vieh. Pferde und alle lebenden Thiere ohne Unterschied, mit Ausnahme der Fische. — Das .Jagdgesetz unterwirft den Transport, von Wddpret und insectenfressenden Vögeln einer besonderen Beschränkung. Die Einfuhr von Kindvieh der grauen Steppenrace ist verboten. Dänemark. Thiere, alle nicht besonders genannten, in der Ein- und Ausfuhr frei. England. ii Alle Thiere in der Ein- und Ausfuhr frei. Frankreich. Pferde (Hengste, Wallachen, Stuten) . . . . Füllen .fc. Maulthiere odenMaulesel beiderlei Geschlechts . Esel beiderlei Geschlechts frei. Hausthiere : Ochsen Kühe Stiere Junge Ochsen, Stiere und Kühe Kälber Widder, Schafe und Hammel Lämmer . . Böcke, Ziegen und Zicklein Schweine Spanferkel In der Ausfuhr frei. l'stück I 1 1 1 I; i' 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Z o allge meiner fl. kr. 2 Mk. Pfg. i¡ 10 — i 0 20 4 2 2 1 60 I 50 j 50 I 1 Frc. 30 18 5 Cent. 15 ! - 8 — 8 I — 5 j — 1 ' 50 2 I — — I 50 — 50 3 ) — — I 50