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        <title>General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Holzer</surname>
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      <div>XXXiV. Holz- und Beinwaaren. 
239 
138 
131 
1401) 
ll 
' 
1 ¥ 
Zoll 
'1 
Tari f jn ässige Benennung 
ii 
allge- 
meiner 
traga- ' , 
massiger 
Griechenland. 
Holzschuhe und Ueberschuhe 
Kunsttischlerwaareii von ordinärem Holz, jedoch 
kunstvoll gearbeitet wie Schreibzeuge, Vasen 
aller Art. Kinderspielzeug, Puppen (mit Aus 
nahme der angekleideten), Thiere, Früchte, 
Spindeln. Kämme etc. von Buchsbaum etc. 
Beinwaaren : 
Waaren aus Knochen im Allgemeinen, als 
Kämme aller Art. Nadelbüchsen etc. Wall- 
tischbarten u. dgl 
Kämme von Bohr oder für Weber 
Spazier- oder Gehstöcke vom Werthe 18'lö®/o. 
Knöpfe von Knochen und Holz, ordinäre grosse 
oder kleinere 
Bosenkränze von Knochen im Allgemeinen . . 
„ p Dattel- und anderen Frucht 
körnern und Holz 
Marpitz-Pfeifenrohre für Nargileh 
Pfeifenköpfe, gemeine hölzerne 
p hölzerne mit Messingbeschlag . . 
Pfeifenrohre aller Art (Tschibuks) 
p kleine mit Spitzen od. Mundstücken 
Weberkämme 
Möbel aller Art und Stühle vom Werthe 15*«. 
Anmerkung: Zu Möbeln werden unch Toilettetisohe und 
Bilder im Allgemeinen gerechnet. 
Billards im Allgemeinen 
Bahnten, hölzerne, vergoldete zu Gemälden, Bildern 
und Spiegeln, sowie alles vergoldete Holz 
zu Thür- und Fensterverzierungen . . . 
Schachteln von Span, bemalt zu Luckmus u. dgl. 
Kotier, hölzerne ohne Lederüberzug 
Kinderspielzeug von Holz, bemalt oder unbemalt 
Anmerkung: Unter die hölzernen Bpielwaaren lind zu 
reihen diejenigen, welche auch mit anderen Materialien 
verbunden sind; z. B. Trommeln, Flinten. (Spielzeug von 
Blei oder Blech unterliegt dem gleichen Zoll.» 
Holzschaufeln als Ackerbaugeräth frei. 
Jn der Ausfuhr frei. 
% 
Italien. 
J ässer, alte und neue mit hölzernen oder eisernen 
Beifen. Nach Hektoliter Bauminhalt . . . 
Möbel: 
u) aus gemeinem Holz, nicht gepolstert . . 
h) desgl. gepolstert 
r) aus Kunsttischlerholz mit eingelegter Arbeit, 
auch gepolstert 
Nach dem Handelsvertr. m. üesterr. u. Frankr. : 
Möbel, nicht gepolsterte : 
a&amp;gt; aus gebogenem Holz, auch polirt, mit oder 
ohne Stuhlrohr 
h) aus gemeinem Holz, andere 
Kork, bearbeiteter 
Oka 
1 
Frc. 
1 P 1 
1 1 
^or! — 
I 2 
1 St. 
Dtz. 
1 Oka 
1 St. 
1 Oka 
Kg. 
100 
Cent. 
4U 
1 83 
66 
60 
Frc. Cent. 
— 67 
3 32 
33 
83 
67 
66 
67 
40 
60 
138 10 
— : 93 
— : 27 
2 : 66 
2 89 
Lira Cent 
— 20 
100 20 — 
100 40 — 
100 60 — 
i, 
il 
100 ¡I - 
1001 — 
1001 15 
Lira Cent. 
40 — 
7 
13 
50</div>
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