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        <title>General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Holzer</surname>
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        </author>
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            <idno>834623471</idno>
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        •. ¥ 
General-Zoll-Tarif 
für die 
Ein- und Ausfuhr aller Waaren 
^ folgender • 
europäischen Staaten: 
Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Belgien, Dänemark, England, 
Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Portugal, Rumänien, 
Russland, Serbien, Spanien, Schweiz, Schweden, Türkei. 
Bearbeitet nach dem System des österreichisch-ungarischen allgemeinen 
Zolltarifes auf Grund der in den vorbenannten Staaten in Kraft stehenden 
allgemeinen und Vertragstarife 
von 
FRANZ HOLZER, 
kuiscrliclier KhUi, 
X&lt;jll-Ob«riimtij-Vic(j-I)irector i. P., der/oit Docont über Zollgesotzgobuiig und praktiBche ZollmwiipoUtion 
Ml der Wiener Ifandcleiikadeniii,' und der Paizolt’schen IlandelHSChuIe. 
WIEN. 
SPIELHAGEN &amp; SCHURICH 
Verlagsbuchhandlung 
1. Gidelastrasse 5.
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        EIGENTUM 
DES 
INSTITUTS 
FOR 
WELTWIRTSCHAFT 
KIEL 
BIBLIOTHEK 
Nr.
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        Geiieral-Zoll-Tarif 
für die 
Ein- und Austnlir aller Waaren 
folgender 
europäischen Staaten: 
Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Belgien, Dänemark, England, 
Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Portugal, Rumänien, 
Russland, Serbien, Spanien, Schweiz, Schweden, Türkei, 
Bearbeitet nach dem System des österreichisch-ungarischen allgemeinen 
Zolltarifes auf Grund der in den vorbenannten Staaten in Kraft stehenden 
allgemeinen und Vertragstarife 
' von 
FRANZ OLZE R, 
kuserlicher Hath, 
Zoll Oberamts-Vice-Director i. p., derzeit Docent Ober Zollgesetzgebung und praktische Zollmanipulation 
an der Wiener Handelsakademie und der Patzelt'scben Handelsschule. 
1h 
WIEN 1883. 
SPIELHAGEN &amp; SCHURICH 
Verlagsbuchhandlung 
I. Qiselastrasse 5. 
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        Bibliothek 
^ HO 
‘^*K\f^*. 
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^aA8Q%'
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        VORWORT. 
1 )as während meiner activen Dienstleistung von dem Handels 
und Industriestande an mich vielfach gestellte Ansinnen um Er- 
theiluug einer Auskunft über die Zolltarifsverhältnisse in den ver 
schiedenen Staaten und die vielseitig erhobene Klage über den Mangel 
eines für den Handelsverkehr geeigneten, das Zolltarifswesen speciell 
darstellenden übersichtlichen, ¡»raktischen Werkes haben mich veran 
lasst, den Versuch zu wagen, eine Zusammenstellung der in den 
vorbezeichneten europäischen Staaten in Kraft stehenden Zolltarife 
nach dem dem österreichisch-ungarischen Zolltarif zu Grunde liegen 
den System, d. i. der Eintheilung aller Waaren in bestimmte Classen, 
auszuarbeiten. 
Ich bin überzeugt, dass wohl jeder Fachmann die Schwierigkeit 
der Ausführung eines solchen Werkes anerkennen wird. Dieselbe 
ist nicht nur in dem Umfange des hierzu gehörigen Materials über- 
liHUjd, als auch in dem Umstand gelegen, dass in jedem Staate die 
Eintheilung der Waaren in dem Originaltarife eine ganz verschieden 
artige ist und zeitweilig Aenderungen eintreten, welche durch specielle 
Gesetze ver laut hart werden und erst gesammelt werden mussten. 
Der Verfasser war daher bemüht, dem Werke nicht nur eine 
möglichst praktische Form zu geben, sondern alle in Kraft stehenden 
Zolltarife, Handelsverträge und die von einzelnen Staaten bis Ende 
August I88d bekannt gewordenen speciellen Tarifbestimmungen zu 
sammeln und möglichst praktisch darzustellen. 
Um dieses Werk in jeder Richtung verwendbar zu erhalten, 
werden entweder in neuen Auflagen alle Aenderungen aufgenommen 
oder alle .Jahre über die sich in den verschiedenen Staaten ergeben 
den Tarifsänderungen in gleicher Form wie das Original werk Nach 
träge ausgegeben und bitte ich etwaige Wünsche oder Berichtigungen 
für dieselben unter der Adresse der Verlagshandlung an mich gelangen 
%u lassen. 
Indem ich dieses Werk der Veröffentlichung zuführe, erlaube 
ich mir dasselbe einer geneigten Beurtheilung in Bezug der demselben 
etwa anhängenden Mängel anzuempfehlen. 
Wien, August 1883. 
Der Verfasser.
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        9 
If
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        Inhalt. 
S«ita 
TarifseiiitheilunK V—VIII 
Tarif 1—412 
Nachtrag 413—417 
Vergleichende Münztabelle 418—419 
Vergleichende Gewichts- und Masstabelle 420—421 
Nachweis der Gesetze resj). Tarife, welche zur Zusammenstellung des 
General-Tarifs benützt wurden, sowie specielle Bestimmungen 
in Bezug auf die Waaren-Ein- und Ausfuhr in den aufgeführten 
Staaten 422—429
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        ■•íÍí’^--A.i
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        Tarifs-Eintheilung 
(1er in den Zolltarifen der vorbenannten Staaten speciell aufgeftlhrten 
Waaren und die während des Druckes dieses Werkes erfolgten und 
ofticiell bekanntgegebenen gesetzlichen Aenderungen. 
Classe 
Tarifmässige Benennung 
Seite 
I 
II 
III 
IV 
VI 
VII 
VTII 
IX 
XI 
XII 
XIII 
Coloiiialwaareii : Cacao, Kaffee, Thee 
(lewörzp aller Art 
Südfrilclite : Datteln, Feigen, Linionien, Pomeranzen, 
Citronen, Korinthen und Rosinen. Mandeln, .lohannis- 
brod, Kastanien, Oliven, Paradiesäpfel, Pimentkerne, 
Weintrauben 
Zucker und Zuckerlüsangeii : Krümel-, Stärke- und 
Traubenzucker, Syrup und Melasse 
Tabak und Tabakfabrikate 
Nachtrag: Griechenland: Tabakconsumsteuer . . 
Getreide und Htilsenfrlichte, Mehl undMablproducte, Reis 
Nachtrag: Deutschland: Reis 
. Italien : Gerste, andere Körner . . . 
Gern Ilse, Obst, Pflanzen und Pflaiizentbeile, Sämereien 
Nachtrag: Deutschland: Weintrauben 
„ Spanien: Sämereien 
, Schweden: Weintrauben, Esparto . . 
Schlacht* und Zugvieh • 
Thiere, andere: Wildpret, Geflügel aller Art und nicht 
besonders benannte 
Thierische Prodncte : Milch, Eier, Honig, Wachs, Bade- u. 
Pferdeschwämme, Haare, Federn, Blasen, Därme, Gold 
schlägerhäutchen, Darmseile, thierische Producte, nicht 
besonders benannte 
Nachtrag: Deutschland: Eier 
. Spanien: Borsten, Haare, Häute u. Felle 
„ Italien: Felle, rohe frische und trockene 
Fette: Butter, Schweine- und Gänsefett, Speck, Stearin 
säure, Palmitinsäure, Paraffin, Ceresin, Walrath, Talg, 
Palmöl, Cocosnussöl, fester, vegetabilischer Talg, 
Fette und Fettgemenge, nicht besonders benannte, 
Fischthran . 
Nachtrag: Spanien: Thierische Fette, Paraffin, 
Stearin, Walrath 
„ Italien : Fett aller Art 
Ode: Oliven-, Mohn-, Sesam-, Erdnuss-, Bucheckern-, 
Sonnenblumen- und Baumwollsamenöl, Rüböl, Leinöl 
Nachtrag: Deutschland: Speiseöl in Flaschen und 
Krügen, Olivenöl in Fässern . . . 
„ Spanien: Cocosnussöl, Palmöl, alle übri 
gen vegetabilischen Gele 
„ Italien: Palm- und Cocosnussöl . . . 
Getränke: Bier, Meth, Alkohol, Liqueur, Rum, Arrak, 
Wein, Obstmost (Cider), Essig, Mineralwässer . . . 
Nachtrag: Belgien : Branntwein, Essig, Essigsäure, 
krystallisirte 
„ Schweden: Wein 
„ Serbien: Wein französischen Ursprungs 
1—4 
4—7 
8-12 
12-17 
17—22 
414 
23-27 
413 
414 
27-35 
413 
415 
417 
35—39 
39-43 
43-50 
413 
415 
414 
50-55 
415 
414 
55—58 
413 
416 
414 
58—67 
413 
417 
415
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        VI 
Tarifs-Eintheilunjî. 
Classe 
XIV 
XV 
XVI 
XVII 
XVIII 
XIX 
XX 
XXI 
XXII 
XXIII 
XXIV 
XXV 
XXVI 
Tarifmässige Benennung. 
Esswaareii ; Brot, Teigwerk, Sago, Fleisch, Fleischwürste, 
Käse, Häringe, gesalzene, Fische, zubereitete, Caviar, 
Kaffeesurrogate (Cichorien etc.), Chocolade, Cacao, 
gemahlen, alle in Büchsen, Flaschen etc. verschlosse 
nen Genussmittel 
Nachtrag: Deutschland; Chocolade 
„ Italien: Chocolade 
Holz, Steinkohlen, Holzkohlen, Torf 
Nachtrag: Spanien: Steinkohlen und Koke, Fass 
dauben, Reifenstäbe 
„ Schweden : Kork 
Drechsler- und Schnitzstoffe: Stuhlrohr, Cocosnüsse, 
Steinnüsse etc., Hörner, Hornscheiben. Horn, Horn 
spitzen, Klauen, Füsse, Hufe, Knochen, Bernstein, 
Gagat, Elfenbein und andere Thierzähne, Schildpatt, 
Meerschaum, Perlmutter 
Nachtrag: Italien : Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt 
Mineralien 
Nachtrag: Italien : Cement, Walkererde, Gambir . 
Arznei- und Parfümeriestoffe : Süssholz, Galgant, Ambra, 
Bibergeil, Bisam, Zibeth, Opium, Cacaobutter, Muscat- 
balsam, Jalappaharz, Kirschlorbeerwasser etc., lai- 
vendelöl, Pomeranzenblüthen-, Rosen- und andere 
wohlriechende Wässer, ätherische Oele: Bernstein-, 
Hirschhorn-, Kautschuk-, Lorbeer-, Rosmarin- und 
Wachholderöl, und ätherische Oele, nicht besonders 
benannte, parfümirte Essige, Fette und Oele . . . 
Färb- und Gerbstoff e : Farbhölzer, Rinden, Wurzeln, 
Blätter, Blüthen etc., Knoppern. Galläpfel, Katechu, 
Kino, Orlean etc.. Extracte aus Kastanienholz, Krapp- 
extract, Lakmus, Sepia, Orseille, Persio, Indigo, Co 
chenille etc 
Nachtrag: Spanien: Farbhölzer und Gerbrinde, In 
digo und Cochenille, Farbenextracte . 
„ Italien: Indigo, Cochenille und Karmin 
Gummi und Harze, Theer: Asphalt, Terpentin, Pech, 
Harzöl, Vogelleim, Copalharz, Damarharz, Schellack, 
Gummi, Balsame, Pflanzensäfte, Citronensaft 
Nachtrag; Italien : Gummata, Harze . . . 
Mineralöle, Braunkohlen und Scliiefertheer . . 
Baumwolle, rohe, Garne und Waaren daraus . 
Nachtrag: Spanien : Baumwolle, rohe . . 
, Italien: Gebleichte baumwollene Gewebe, 
baumwollene Gewebe, gestickte, Tüll, 
Gaze, Mousselin 
Flachs, Hanf, Jute und alle vegetabilischen Spinnstoffe, 
Garne und Waaren daraus ... - 
Nachtrag: Spanien; Hanf, Flachs und Jute . . 
„ Schweiz: Leinengewebe, Battist, Linon, 
Spitzen, Bänder, Seiler-, Posamentier- 
und Wirkwaaren 
Wolle, Wollen gar n und Wollen waaren 
Nachtrag: Spanien: Wolle und Kammgarn . . 
„ Italien: Filze zu Kleidungsstücken . 
Seide und Seidenwaaren 
Nachtrag: Spanien: Seide, rohe und gesponnene 
Kleidungen, Wäsche u. Putzwaaren: Künstliche Blumen 
und Blumenbestandtheile, Hüte und Kappen, Hüte aus 
67—75 
418 
414 
76—82 
416 
417 
82—85 
414 
85-91 
414 
91—96 
96-102 
416 
414 
102 105 
414 
105—109 
109-138 
416 
414 
138-151 
416 
417 
152—170 
416 
415 
170—180 
417
        <pb n="13" />
        Tmrife-EintlieiluDK.. 
VII 
Classe 
XXVII ! 
XXVIII I 
XXIX 
XXX II 
XXXI 
XXXII I 
XXXIII ! 
XXXIV 
XXXV 
XXXVI I| 
XXXVII 
XXXVIII 
T a r i fmäs 8 i ge Benennung 
Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palmblättem, 
Holzspänen 
Nachtrag: Italien: Bestandtheile künstl. Blumen . 
Bltrsteiibiiider- und Siebmacherwaaren 
Stroh-, Bast- und Stuhlrolirwaaren, auch Waaren aus 
Binsen, Cocosnussfasern, Gräsern, Schilf, Span, 
Stuhlrohr, Wurzeln u. dgl., Matten, Fussdecken und 
alle Flechtwaaren 
Papier und Tapierwaaren: Papierzeug, Pressspäne, 
Lederpappe, Schieferpapier und Tafeln daraus, Bims 
stein-, Glas-, .Sand-, Schmirgelpapier u. Schmirgeltuch, 
Papier aller Art, lithographirtes, bedrucktes Papier, 
Gold- und Silberpapier, u. s. w., Malerpappe, Former- i 
arbeit, Papierwaaren, Luxuspapeterien, Spielkarten . 
Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus: Kaut 
schuk, roh, gereinigt, aufgelöst, Gummifäden, Hart 
gummi in Platten etc., Schläuche, Treibriemen, Sohuh- 
waaren, Kiuderspielwaaren, Gewebe mit Kautschuk 
überzogen, Kleidungen aus Kautschuk, elastische Ge 
webe, Wirk- und Posamentierwaaren 
Nachtrag: Spanien: Kautschuk, roh, und Kautschuk 
fäden 
Wachstuch und Wachstafi’et, Wacbspackleinwand, As- 
phalticinwand. Wagendecken aus groben Zeugstoffen, 
mit Gel, Theer oder Oelcomposition überzogen, Wachs 
tuch, Linoleum, Camptulikon, Wachsmousselin . . . 
Leder und Lederwaaren : Kinds- und Rossleder, Sohlen 
leder u. Sohlenlederabfälle, Handschuhleder, Corduan, 
Maroquin, Saffian, Lederwaaren, Sattler-, Riemer-, 
Taschnerwaaren, Schuhwaaren, Handschuhe .... 
Nachtrag: Italien: Felle, gegerbte, Riemen zu Trans 
missionen 
Kürschiierwaareii: Pelzwerk, Pelzwerk confectionirt 
Holz- u. Beiuwaarcn, grobe Binder-, Drechsler-, Tischler- 
und W^agnerwaaren, grobe Maschinen, Drehbänke, 
Mangen, Mühlen, Pressen, Spinnräder, Webestühle, 
grobe Körbe, u. zw.: Pack-, Trag-, Wasch- und Wagen 
körbe, Acker-, Garten- und KUchengeräthc, hölzerne 
und gepolsterte Möbel, feine Boule und Intarsien, 
Korbflechterwaaren, Fourniere, Kork, hölzernes Spiel 
zeug, Fischbein, gerissenes, und sonstige Bcinwaaren 
Nachtrag: Deutschland: Korkwaaren, grobe, Kork 
stöpsel, Korksohlen, Korkschnitzereien 
„ Spanien: Holzmasse z. Papierfabrikation 
Glas und Glaswaaren : Glas- und Emailmasse, Email, 
gemahlenes Glas, Hohl- und Tafelglas, Spiegelglas, 
Glasknöpfe, Glasperlen, Glaskorallen etc., Glas- und 
Emailwaaren 
Steinwaareii aus Steinen, nicht gebrannten Erden, Ce 
menten, Steingemengen 
Thoiiwaareii: Dach-, Mauer- und Pflasterziegel, Röhren, 
Platten, Klinker, (Hasretorten, Schmelztiegel, gewöhn 
liches Töpfergeschirr, Oefen und Ofenbestandtheile, 
Porzellan und alle andern Thonwaaren 
Elsen und Eisen waaren: Roheisen, Eisen und Stahl, 
alt, Luppeneisen, Eisenbahnschienen, Blech, Platten, 
Draht, Eisenguss, schmiedeiserne Röhren, Kessel, 
Dampfkessel, Eisenbahnräder, Nägel, Stifte, Heu- und 
Seite 
1180-192 
I 415 
1193-195 
1195-201 
201—211 
¡1 211—217 
i! 
li 416 
1217—220 
il I 
221—230 
414 
230-234 
;| 235-246 
413 
416 
246-257 
258—266 
i 266—275
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        Tarifs-Eintheilung. 
VIH 
Classe 
XXXIX 
XL 
XLI 
XLIT 
XLIII 
XLiV I 
XLV ¡ 
und 
XI, Vi !î 
II 
XI,VII ¡; 
XLVIII !| 
!| 
xLix : 
L 
li 
Tarifraässige Benennung 
Dunggabeln, Sensen, Sicheln etc., Drahtseile etc., alle 
Schmied- und Bohrwerkzeuge, feine Eisenwaaren, 
Waffen und deren Bestandtheile, Möbel aus Eisen, 
Messerschmiedwaaren, Schreibfedern, Gewehre, Näh 
nadeln 
Unedle Metalle und Waaren daraus: Blei, Zink, Zinn, 
Kupfer, Nickel, Messing, Packfong, Tomback, roh, 
bearbeitet, und alle Waaren daraus, MetalltUcher . . ; 
Maschinen und Maseliinenbestuiidtheile aus Holz, Eisen 
oder unedlen Metallen, Locomotive, Tender, Loco 
mobile, Nähmaschinen und alle andern Maschinen 
Fahrzeuge; Lastwagen, Schlitten, Personenwagen, Eisen 
bahn- und Tramwaywagen, Schiffe, hölzerne und 
eiserne, Dampfschiffe 
Edle Metalle und Münzen: Gold, Silber, Platin, Münzen, 
Schau- und Denkmünzen, Medaillen ' 
Instrumente, Uhren und Kurzwaaren: Präoisionsinstru- 
mente zu wissenschaftlichen Zwecken: mathematische, 
physikalische, chirurgische; Instrumente zum allge 
meinen Gebrauch : optische, musikalische ; Taschen 
uhren, Uhrwerke und Uhrfournituren ; alle andern 
Uhren; Kurzwaaren: Gold- und Silberwaaren, .luwe- ! 
lierwaaren, Gold- und Silbergespinnste, Blattgold und 
Blattsilber, alle Waaren aus Halbedelsteinen, Elfenbein, ' 
Perlmutter, Schildpatt, Bernstein, Gagat, echt ver 
goldete aus unedlen Metallen, Kinderspiel waaren in 
Verbindung mit Seide, Spitzen etc., Waaren aus j 
Meerschaum, Lava etc., Herren- und Frauenschinuck, i 
Nippes- und Toilettegegenstände aus unedlem Metall, ^ 
Eisen, Stahl, unechte leonische Gespinnste, Stickerei i 
auf andern Stoffen als Webe waaren, Regen- und ! 
Sonnenschirmen ! 
Kochsalz: Meer-, Sud- und Steinsalz, Salzsoole, Salzlauge 1 
( hemische Hilfsstolfe, chemische Producte, Furh-, 
Arznei- und Parfümeriewaaren : Schwärze aller Art, 
Leim aller Art, Stärkegummi etc.. Stärke und Stärke- ! 
mehl. Aether, Collodium, Chloroform, Carbolsäure, 
reine, etc., Theerfarbstotfe und künstlich bereitete ¡ 
organische Farbstoffe, Siegellack, Tinten, Tintenpulver, 
Gel- und Lacktirnit'se, alle zfibereiteten Arznei- ii. Par- 
fümeriewaaren, Schminken und kosmetische Mittel . 
Kerzen und Seifen, Pechfackeln, Unschlitt- und Wachs-, 
Stearin- und Paraflinkerzen, sowie alle Fabrikate aus 
Stearin, Walrath, Palmöl und Paraffin 
Zündwaaren : Schwefelfäden, Zündhölzchen, Reiblidibus, 
Feuerschwamm, Feuerwerkskörper, Sprengschnüre, 
Zündhütchen, alle Schiessmittel, Pulver und alle Ex 
plosionsstoffe 
Literarische und Kunstgegenstände : Bücher, Druck 
schriften, Kalender, Zeitungen, Karten, wissenschaft 
liche, Musikalien, Bilder auf Papier, Stahlstiche, Stein 
drucke, Photographien etc., Gemälde, Bilddruckplatten 
auf unedlem Metall, Statuen, Büsten etc. in Stücken 
schwerer als 5 Kg 
Abfälle 
Seite 
275-Ö05 
305-320 
320-327 
327-335 
330-33« 
330-304 
304-307 
307-303 
303—300 
390-400 
400—407 
407-412 
I
        <pb n="15" />
        I. Colonialwaaren. 
1 
I. Colonialwaaren. 
ä 
Tarifm&amp;ssige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tragp- 
m&amp;gaiger 
25b4| 
25ml 
m2 
|25x 
7 
8 
53 
25 
113 
114 
239 
Oesterreich Ungarn. 
Cacao in Schalen ' 
„ bei der Einfuhr zur See 
Kaffee aj roh 
„ bei der Einfuhr zur See 
„ b) gebrannt 
Thee 
P bei der Einfuhr zur See 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Cacao in Bohnen 
Cacaoschalen 
Kaffee, roher, und Kaffeesurrogate (mit Aus 
nahme von Cichorien) 
Kaffee, gebrannter 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Cacao a) roh, in Bohnen und Schalen und \ g 
Cacaobutter j ~ 
„ b) präparirter f * 
Kaffee, roh j Ú 
„ gebrannt, inbegriffen Kaffeesurrogate, I 5 
Kaffee-Extracte und Infusionen . • I -5 
Thee ....)* 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Cacao : Bohnen pulverisirt oder nicht und pulve- 
risirte Cacaoschalen 
Cacaobutter (wie Oele^, alle anderen .... 
Cacaomehl, Cacaomasse, Chocolade und andere 
Fabrikate — siehe Esswaaren ...... 
Kaffee 
„ gebrannter, ingleichen Cichorienkaffee und 
alle anderen Arten gebrannter Kaffee 
surrogate ; ferner Kaffee-Extract . . . 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
• 1 Pfd. = 500 Gr. 
England. 
Cacao oder Chocolade, gemahlen, zubereitet oder 
in irgend einer Weise erzeugt 
Cacao in Hülsen und Schalen 
Kaffee roh, getrocknet, gebrannt oder gemahlen 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
• 1 Pfd. engl. = 453*/, Gramm. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Pfd.' 
1 
1 
1 
1 
1 ra. 
C.W.T, 
fl. 
24 
20 
40 
37 
50 
100 
90 
kr. 
fl. . kr. 
1 Pfi 
«gl. 
Mk. 
35 
12 
40 
50 
100 
Frc. 
50 
65 
30 
40 
90 
Krön 
Pfg- 
Cent. 
Mk. 
Frc. 
Gere 
8V. 
4 
14‘; 
12 V 
14V«1 
33V, 
Lt. 
Krön 
Pfg. 
Cent. 
Oere 
Lt. 8h. 
P. 
Holter, General-Zolltarif. 
1
        <pb n="16" />
        2 
I. Colonialwaareu. 
Tarif massige Benennung 
91 
90 
99 
17 
10 
11 
22 
Frankreich. 
Cacao in Bohnen und Schalen 
„ gemahlen (als Teig, Tafeln und in Pulver 
form) 
Cacaobutter . ' 
Kaffee roh 
„ gebrannt und gemahlen 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Cacao in Samen 
n n Stücken oder Platten 
Kaffee aller Art 
„ gemahlener in Packeten, eine Mischung 
von Cichorien, Eicheln, wird dem Werthe 
nach zu 3 alten Drachmen pr. Oka ge 
schätzt und bezahlt für 
(Siehe Esswaaren.) 
Thee aller Art . . 
Transitozoll für Kaffee '/eo, für die anderen ‘/so 
des Einfuhrzolles. 
ln der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Cacao in Bohnen 
„ gebrochen, gemahlen in Masse .... 
Kaffee 
Cichorien und jedes andere Kaffeesurrogat : 
a) getrocknet 
h) gemahlen, gebrannt 
Nach dem Vertrag mit Oesterreich-Ungarn: 
Thee (Gesetz vom 6. Juli 1883) 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Cacao 
Cacaobutter vom Werthe 5®/o. 
Kaffee 
Kaffeesurrogate in Packeten vom Werthe 5®/o. 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Cacao 
Chocolade 
Kaffee und Hülsen aus fremden Ländern . . 
„ enthülst „ „ „ • ■ 
„ gebrannt und gemahlen und Cichorien 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
1 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. 
104 
135 
135 
156 
208 
208 
Frc. 
2 
1 
1 
Kg. 
lOOn 
100, 
100 br, 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Cent. 
Cent. 
27 
66 
67 
37 
99 
ver- 
trags- 
mässiger 
Frc. 
104 
135 
135 
¡156 
208 
208 
Frc. 
Cent 
! 
Lira I Cent. 
80 
100 
80 
10 I — 
20 j — 
200 ! — 
Old. 
25 
Cents 
Lira 
Cent, 
Cent. 
5 ; — 
5 
Old. Cents 
Ueis 
0218 
0109 
0560 
0700 
0123 
0790 4 
Kels
        <pb n="17" />
        3* 
I. Colonialwaaren. 
3 
89 
90 
91 
86 
87 
88 
92 
71 
60 
70 
75 
44 
44 
250e 
|25le 
252e 
257e 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tragB- 
mässiger 
Rumänien. 
Cacao in Bohnen mit oder ohne Schalen . . . 
M gestossen oder in Tafeln 
Cacaobutter 
Kaffee, roher aller Art 
n gebrannt, in Bohnen oder gemahlen . . 
Kaffeesurrogate (mit Inbegriff der Cichorie) . . 
Thee aller Art 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Cacaobohnen und deren Schalen 
Cacao zerriebener, ohne Zucker wie Confect. . 
Kaffee in Bohnen, auch gebrannt, gemahlen, 
sowie Kaffeesurrogate, gemahlen oder mit 
Beimengung von Kaffee 
Thee; 1. Blumen-, grüner und gelber Thee . . 
2. Handels-, schwarzer Stengel-u.Ziegelthee 
ln der Ausfuhr frei. 
• Pnd brutto = 16 Kg. 
Serbien. 
Cacao 
Kaffee : 
a) roh 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn 
vom Wer the 15“/o. 
m h) gebrannt und Surrogatkaffee . . . 
Kaffeesurrogate vertragsm. mit Oesterr.-Ungarn 
Thee 
Anmerkung: Von KafTee (anxgegchlossen Kaffeesnrrogate) 
kann in Serbien bei der Einüibr anseer dem Zolle noch 
eine Consomabgabe erhoben werden, welche per 100 Kg. 
8:1.68 Frank-Dinar nicht fibersteigen darf. 
Vertrag mit Oesterreich. Besondere Bestimmungen Punkt 5. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Caracos-Cacao und diesem gleichzustellender Cacao 
Anmerkung: Der direct ans fremden, nicht enropAiscben 
Orten kommende Cacao zahlt nm 3 Pesetas weniger. 
Vorübergehende Abgaben 
Städtischer Zollaufschlag 
Guayaquil-Cacao und diesem gleichzustellender . 
Hierzu vorübergehender Zoll 
Städtischer Zuschlag 
Anmerkung: Wie bei 250. 
Kaffee 
Vorübergehender Zoll 
Städtischer Zuschlag 
Thee 
Vorübergehender Zoll 
Städtischer Zuschlag 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
1 
100 
100 
100 
1 
Pnd 
ntto 
bÜo.*| 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 
1 
1 
Frc. 
15 
22 
20 
35 
4 
Rubel 
2 
3 
2 
22 
17 
Dinar 
10 
30 
60 
20 
Cent. Frc 
60 
50 
Kop. 
50 
50 
50 
Para 
Pesetas 
91 
16 
16 
56 
16 
16 
50 
27 
27 
1 
50 
80 
80 
Rubel 
Dinar 
Cent. 
Kop. 
Para 
Pesetas ! 
! 
66 85 
16 
16 
48 75 
16 
16 — 
44 
27 
27 
■ 69 
80 
80
        <pb n="18" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
4 
II. Gewürze. 
4 
50 
52 
53 
T a r ifmäs 8 i ge Benennung 
Schweiz. 
Cacao, gemahlener, oíFen in Fässern U. Kisten etc. 100 7 
„ in Bohnen und Cacaoschalen .... 100 3 
n Kaftee i 100: 3 
Thee, chinesischer und ähnlicher 100 • 30 
Zoll 
-2 i 
allge 
meiner 
Kg. ' Frk. Rapp 
In der Ausfuhr 20 Eappen. 
Schweden. 
Kg. Krön. Oere 
Cacao ¡1 
Cacaoschalen . . ; 1 
Kaffee i i 
„ gebrannter, sowie alle als Kaffeesurrogate , 
verwendbaren gebrannten Gewächse . . , 1 
Thee 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Alle Colonialwaaren vertragsm. vom Werthe 8%. 
! 30 
, 30 
I 26 
35 
! 40 
trags- 
mässiger 
Frk. Bapp.j 
Krön. 
Oere 
II. Gewürze. 
Oesterreich Ungarn. 
4 
5 
6 
7 
8 
Pfeffer, auch langer, rother und weisser 
Piment, Ingwer 
detto zur See 
Zimmt aller Art 
detto zur See 
Sternanis (Badian) 
Gewürznelken 
Muskatblüthen 
Muskatnüsse mit Schalen 
detto zur See 
Muskatnüsse ohne Schalen 
detto zur See 
Cardamomen in Paradieskörnern . . . 
Safran 
Vanille 
detto zur See 
In der Axisfuhr frei. 
Kg. 
fl. kr. fl. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
24 
24 
19 
40 
35 
60 
60 
60 
60 
55 
80 
75 
120 
120 
120 
115 
kr. 
Deutschland. 
Kg. 
Mk. 
Pfg. 
Mk. 
Pfg. 
25 i 
Gewürze aller Art, nicht besonders benannte 
(Pigment, Cardamomen, Ingwer, Gewürz 
nelken, Macis- u. Muskatblüthe, Muskatnüsse, 
Zimmt, Mutterzimmt, Gummikörner, Pfeffer, 
Paprika, Pfefferschoten, Vanille, Zimmtcassia, 
Zimmtblüthe, Zinimtblüthenstengel.) 
100 
50
        <pb n="19" />
        II. Gewürze. 
O 
zí. 
T a r i fmã8 s i ge Benennung 
U 
Z o 
1 1 
! »Uge- 
, meiner 
ver- 
trags- 
: mässiger 
5i 
5 i 
5i 
5i 
20 
123 ii 
124 j 
I 
125 ¡1 
92 
93 
94 
95 
96 
97 
98 
99 
frei. 
Deutschland. 
Gewürze zur Herstellung ätherischer Oele 
mit Ërlauhnissschein unter Controle 
Stemanis 
Nelkenstengel, Nelkenrinde, Nelkenzimmt 
Pfeffer, langer (piper longum) .... 
Zimmt, weisser (canella alba) .... 
In der Ausfuhr frei. » 
Belgien. 
Safran 15*0 vom Werthe oder 
nach der Wahl des Importeurs 
Alle anderen Gewürze, als : Zimmt, Gewürznelken, 
Muskatblüthe, Muskatnüsse, Pfeffer, Piment, 
Vanille, ebenso Mostrich und andere zuhe- 
reitete Gewürze frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Cardamomen, Muskatblüthe (Macis), Muskatnüsse, 
Safran und Vanille 
Caneel, echter und unechter, ganz und gemahlen, 
gemahlener und zubereiteter Senf .... 
Gewürznelken und Nelkenstiele, Pfeffer, Piment, 
Ingwer 
Anmerkung: Nach dem d&amp;nÍHchen Originaltarif sind hieher 
auch gereiht: Anis, Fenchel, Karri, Kappern, Koriander, 
Kümmel, auch Maltheser-Kümmel, Lorbeeren und Lorbeer 
blätter. 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Gewürze aller Art in der Ein- utul Ausfuhr 
zollfrei. 
Frankreich. 
Kg- 
Kg. 
100 
Kg. 
100 
Pfeffer und Pienient 
Cardamomen il 100 
Zimmt und Zimmtcassia 100 
Muskatnüsse mit Schalen Ij 100 
m ohne Schalen || loO 
Muskatblüthe j loo 
Gewürznelken | loo 
Vanille 1 lOO 
Thee ¡100 
In der Ausfuhr frei. Il 
Frc. 
1200 
Pfd. 
1 
1 
1 
Mk. 
Krön. 
1 
Griechenland. 
Pfeffer, schwarzer langer, Ingwer 
« rother 
Oka 
1 
1 
Frc. 
208 
208 
208 
208 
¡312 
312 
¡208 
¡416 
208 
Frc. Cent, 
Pfg. II Mk. Pfg. 
Cent. 
Frc. i Cent. 
Oere Krön. Oere 
' i 
i4‘;*i I 
6», 4 
Cent.' Frc. Cent. 
208 
208 
208 
208 
208 
¡416 
208 
Frc. 1 Cent.
        <pb n="20" />
        6 
II. Gewürze, 
i 
19 
20 
21 
25 
24 
23 
27 
93 
94 
95 
! 96 
97 
I 98 
I 99 
|169 
!170 
72 
Tarifmässige Benennung 
Griechenland. 
Muskatnüsse 
Zimmt 
Gewürznelken 
Safran im Allgemeinen 
Transitozoll für Gewürznelken und Zimmt ‘/eo 
der Einfuhrsabgabe. 
In der Aiisfuhr frei. 
Italien. 
11 
Oka 
1 
1 
1 
1 
Kg. 
Zimmt 
Gewürznelken 
Pfeffer und Piment 
Muskatnüsse mit der Schale 
„ ohne Schale 
Safran 
Vanille 
Specereiwaaren, nicht besonders benannte . . 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle Gewürze, Safran und Vanille vom Werthe 5^u. 
Pfeffer und Pfefferabfälle 
In der Ausfuhr frei. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
massiger 
Frc. j Cent. 
2 ! 04 
- ! 53 
— ! 53 
5 ; 32 
Lira ! Cent. 
100 — 
120 I - 
60 — 
50 ! - 
¡250 : — 
300 : - 
100300 — 
100 ! 27 i 50 
Kg. 
100 
Gld. Cents 
50 
Frc. 
Lira 
Gld. 
Portugal. 
Vanille 
ln dei' Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Pfeffer, schwarzer, weisser, langer, Pfefferwurzel, 
Paprika, gestossener, Ingwer (Amomen) 
Gewürznelken 
Cassia lignea 
Zimmt und Zimmtblüthe 
Muskatnüsse, Macisblüthe 
Safriin 
Vanille 
Cardaniomen 
Badian (Sternanis) 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. |! Keis 
i| 
1 I' 0000 5 
1: Kg. 
lOOn 
Frc. Cent. 
15 : — 
lOOVI 28 
¡100 '1 14 
iiooji 48 
liioo i; 60 
■ ! 
!! Í 
Russland. 
Vanille und Safran 
Cardamomen, Muskatblüthe, Muskatnüsse . . . 
Gewürznelken, Nelkenköpfchen, Zimmt, Pfeffer, 
Ingwer, Sternanis und alle anderen nicht 
besonders benannten Gewürze 
In der Ausfuhr frei. 
Pud 
1 
1 
6 
12 
50 
50 
60 
15 
Rubel Kop. 
12 I — 
4 : — 
2 ' - 
Cent. ! 
Cent. 
Cents I 
Reis 
Frc. 
Rubel Kop 
Cent.
        <pb n="21" />
        II. Gewürze. 
43a 
253e 
254e 
255e 
256e 
T a r i fmä88ige Benennung 
Serbien. 
Gemeine Gewürze: Anis, Badian,Majoran, Galgant, 
Pfeffer, Xeugewürz, Isiot, Caiat, Kappern, 
Kimm, Lorbeersamen u. -Blätter, Koriander, 
Ingwer, Paprika und ähnliche hierzu gehörige 
Artikel 
Mittelfeine Gewürze : Muskatnüsse und -Blütlien] 
indische Nüsse, Orangen und Lorbeerblüthen, 
Zimmtblüthe 
Feine Gewürze: Vanille und Safran. ! ! ! 
Gewürze vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn 
15u/o vom Werthe. 
In der Auf^fiihr frei. 
Spanien. 
Ceylonzimmt und diesem ähnlicher Zimmt 
Vorübergehender Zoll ' ] 
Städtischer Zuschlag 
Zimmt anderer Gattung ; ' 
Vorübergehender Zoll ! . ! ! 
Städtischer Zuschlag 
Gewürznelken 
Vorübergehender Zoll ! . ! 
Pfeffer 
Vorübergehender Zoll 
Städtischer Zuschlag 
In der Aunfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Zoll 
allgo- 
meiner 
Dinar ' Para 
traga- 
m&amp;asigei 
inar Para 
25 
80 I 
500 i 
Pesetas 
125 I — 
80 1 — 
80 i - 
60 — 
22 40 
22 , 40 
70 ! — 
22 40 
31 - 
22 40 
22 40 
Pesetas 
86 15 
80 — 
80 — 
23 85 
22 40 
22 
53 
22 
22 
22 
22 
40 
15 
40 
75 
40 
40 
II c 
51 
Schweiz. 
Kg. 
Prk. Rapp. 
Frk. 
Kapp. 
Gewürze aller Art 
In der Ausfuhr 20 Happen. 
100 
Schweden. 
Zimmt, Ceylonscher, Caneel, holziger, loser, 
lignea und Zimmtblüthe 
Zimmet, röhrenartiger (Cassia fistula) . . . . 
Vanille 
Safran 
Pfeffer aller Art 
Sternanis und Anis 
Muskatnüsse, getrocknete und -Blüthe . . . 
eingemachte wie Confituren. 
Paradieskörner (Cardamomen) ... ... 
Ingwer, getrockneter 
eingemachter einschliesslich der Verpackung . 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Türkei. 
Gewürze vertragsmässig vom Werthe 8®/o 
7 — 
Kron.l Oere 
Krön. 
Oer« 
— 85 
^ 5 
— 30 
— I 25 
1 20 
1 20 
— I 25 
— 50
        <pb n="22" />
        8 
III. Südfrüchte. 
III. Südfrüchte. 
j} 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
25hl 
25hl 
25p2 
i 9 
¡25pl 
23 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Feigen, frische 
Vertragsmässig mit Italien 
Feigen, getrocknete 
Vertragsmässig mit Italien 
Feigen zur industriellen Verwendung (unter zoll 
amtlicher Controle) 
Weinbeeren getrocknet, Korinthen, Rosinen 
Citronen, Limonien, Pomeranzen .... 
Vertragsmässig mit Italien . 
nach der Stückzahl 
Citronen, Limonien und Pomeranzen, in 
Salzwasser eingelegt; Pomeranzen, un 
reife. kleine; Pomeranzen u. Citronen- 
schalen 
Datteln, Pistazien 
Mandeln, trockene, mit oder ohne Schalen 
„ unreife, in der Schale .... 
Johannisbrot 
Kastanien 
Alle anderen Artikel der Tarifs-Nummer 15, 
als: Pinienkerne (Zirbisnüsse), unaus- 
geschälte, Lazeruoli. Paradiesäpfel 
(Judenäpfel), Oliven, frisch, getrocknet 
oder gesalzen 
Pinienkerne (Zirbisnüsse), ausgeschälte. Granat 
äpfel 
ln der Aufuhr frei. 
Deutschland. 
Frische Apfelsinen. Citronen. Limonien, Orangen, 
Pomeranzen, Granaten u. dgl 
Anmerkung: Verlangt der Zollpflichtige die Auszählung, 
so zahlt er für 100 Stück 2 Mark. Im Falle der Auszählung 
bleiben verdorbene nnverzollt, wenn sie in Gegenwart von 
Beamten weggeworfen werden. 
Feigen, Korinthen, Rosinen (Vertrag m. Spanien) 
Frische Datteln und Mandeln ( „ „ Italien) 
Getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen und 
Granaten (Vertrag mit Italien) 
Kastanien, Pinienkerne 
Johannisbrot (Vertrag mit Spanien) .... 
Paradiesäpfel, frische, frei. 
Oliven ohne Unterschied 
Anmerkung: Die an Italien zugestandenen Zollbegünsti 
gungen Anden nach dem Beschlüsse des Bnndesrathes vom 
28. Juni 1888 bei der Kinfnhr eine allgemeine Anwendung. 
ln der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Feigen 
Citronen 
Orangen 
Kg. 
100 
iilOO 
|!ioo 
jilOO 
l|100 
|!100 
liloo 
Ij Stück 
|l Kg. 
i 100 
I 100 
! 100 
i: 100 
i 100 
100 
100 
100 
Kg. 
1 1 
allge 
meiner 
3 
12 
Mk. 
100 4 
1,100 8 
! 100 4 
¡jlOo' 10 
100 4 
100 2 
100 30 
Kg. 1 Frc. 
100 9 
100 9 
100 i 9 
kr. 
40 
60 
Pfg. 
Cent. 
tra^- 
mäsgiger 
2 
12 
10 
2 
2 
2 
Mk. 
8 
4 
10 
4 
2 
30 
Frc. 
Pfg. 
Cent.
        <pb n="23" />
        H Post des 
ÜOrig.-Tarifes 
III. Südfrüchte. 
9 
66 
69 
70 
72 
67 
T ari f m &amp; 88 i ge Benennung 
li 
II 
Zoll 
TOI 
sHge- 
meiner 
tragB- 
màssiger 
80 
76 
79 
80 
Belgien. 
Mandeln 
Rosinen und Pflaumen, getrocknete 
Alle Früchte nicht bes. benannte lO^/o vom Werthe. 
Anmerkung zn Post 23d: Hierher gehören alle frischen 
und getrockneten Früchte, welche im Tarife nicht genannt 
sind. Conservirte Früchte werden unter die Conserven zum 
Genuss gerechnet. 
(Siehe Classe XIV Esswaaren.) 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Früchte getrocknete: Orangenschalen, Feigen, 
Korinthen, Rosinen, Pflaumen und Zwetschken 
Schalenfrüchte: Kastanien, Mandeln, geschälte 
Pinien, Pistazien und Pflrsichkerne.... 
Andere Schalenfrüchte 
Orangen aller Art 
Früchte, gesalzene oder eingemachte: d. i. alle 
in Essig eingemachten oder gesalzenen 
Früchte, Tamarinden 
ln der Ausfuhr frei. 
England. 
Feigen . . . 
Feigenkuchen 
Rosinen . . 
Korinthen 
und deren 
Kg. ¡ Frc. 1 Cent. 
100i 35 j — 
1001 25 i — 
Pfd. 
1 
Kren. 
Frc. 
In der Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Feigen, frische oder gedörrte . . 
Kastanien und Mehl daraus . . 
Obst, frisches, Citronen, Orangen 
Abarten 
Johannisbrot, frisches .... 
„ anderes .... 
Mandeln 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Oliven in Flaschen 
„ im Allgemeinen 
Mandeln, trockene, Pinien, Nüsse, Kastanien und 
Theramintiden in der Schale 
Rosinen, grosse (Rasaoki) 
Alle anderen getrockneten Früchte, sowie Prin 
zessmandeln, Aprikosen, Datteln, Smyrna- 
Feigen, kernfreie Rosinen etc 
Gemeine trockene Rosinen, gelbe oder schwarze 
Feigen aller anderen Art zum Genüsse oder 
zur Destillation, ohne Unterschied der Her 
kunft und Qualität 
Oe re 
2 
1 !i - 6*4 
1 i; — I 2 
1 I — I 3 
1 ;i — 
Krön. 
Cent. 
B.W.T. 
Lv. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
7 — 
Frc. 
6 
Oere 
Lv. 8h. P. 
? 
Frc. 
Cent. Frc. 
6 
50 
30 
Cent. Frc. 
40 
Cent. 
8 
20 
27 
Cent.
        <pb n="24" />
        10 
III. Südfrüchte. 
247 
248 
251 
252 
253 
254 
115 
7 
231 
100 
101 
Tarifmässige Benennung 
Griechenland. 
i Oka 
Mandeln, Pinien etc. ohne Schalen 1 
Orangen, frische. Citron en, frische und bittere, stück 
Mandarinen 1000 
Cedratfrüchte, feinste frische und Bergamotten . 1 Oka 
Johannisbrot i Carobi) 
hl der Ausfuhr: 
Korinthen von Kalamata, Messenien, Pyha,l limAA' 
Olympia und Elis [\ !'\000 
Korinthen von den übrigen Theilen des König-1 
reiches 
Lit«r 
Feigen, getrocknete 
Früchte, andere, 13&gt; vom Werthe. 
Zoll 
ai:ge- 
meiner 
Frc. 
Italien. 
Orangen und Citronen (auch in Salzwasser) 
Cedratfrüchte (auch in Salzwasser) . . . 
Cedratcitronen frei. 
Datteln 
Johannisbrot . . 
Pistazien mit und ohne Schalen .... 
Früchte, trockene : 
a) Mandeln ohne Schalen frei. 
b) Mandeln in der Schale frei. 
c) Nüsse und Haselnüsse frei. 
d) ölhaltige, nicht besonders benannte, 
Wallnüsse frei. ^ 
e) Feigen \ g 
Früchte, trockene, nicht besonders benannte, 
ausgenommen Feigen 
Früchte, frische, nicht besonders benannte 
frei. 
In der Ausfuhr frei. 
IKant. ' 
17 
19 
1 
¡Cent. 
I 
' 7 
4 
3 
29 
95 
33 
Kg. j; Lira Cent.: 
100 
100 :i 
li 
100 ; 
100 
100 
ii 
12 
1 
8 
10 
75 
100 
100 
Kg. 
Niederlande. 
Feigen ^100 
Mandeln |j joo 
Weinbeeren, trocken (Korinthen) ¡100 
„ schwarze n 100 
In der Ausfuhr frei. 1; 
Portugal. 
Kastanien frei. 
In der Ausfuhr frei. 
10 
Gld. ¡Cents 
ver- 
trags- 
m&amp;Bsiger 
Frc. i Cent. 
Lira 
Cent. 
2 — 
frei 
2 — 
Gld. 
Rumänien. 
I Kg. I Frc. 
25 
Cent. 
Frc. 
Feigen in Kränzen und ordinäre schwarze ge- |j |i 
trocknete Trauben, Johannisbrot .... ¡I100 % 2 
Pomeranzen, Citronen, bittere Orangen, Quitten |! i 
und Granatäpfel, Feigen in Schachteln und jj ■; 
Korinthen iilOO: 6 
Cents 
Cent.'
        <pb n="25" />
        III. Südfrüchte. 
11 
I 102 
103 
104 
; 105 
,50 III 
i: 
1 54 
42 
22 
IIA 
20 
21 
Tarif niässige Benennung 
Z o 
1 1 ' 
iiii-iner 
! 
1 trags- 
1 massiger 
Rumänien. 
Mandeln in der Schale, Mandeln ohne Schalen, | 
Datteln und Pinienkerne ;i 100 14 
Ananas, frische, und Malagatrauben : 100 24 
Pistazien i 100 48 
Südfrüchte, nicht besonders benannte . . . . 1.100 12 
In der Ausfuhr frei. j' 
Kg. ; Frc. , Cent. Frc. 
Russland. 
(Südfrüchte sind nach dem russischen Tarif ge- 
reiht unter Obst.) ;] 
Apfelsinen,. Citronen und Pomeranzen .... ; 1 
Johannisbrot |; 1 
Kastanien und Cocosnüsse, Wald- und Garten- ji 
nüsse jeder Art 1 
Mandeln, Pistazien mit oder ohne Schalen . . *¡ 1 
Früchte und Beeren, getrocknet, jeder Art. als : j| 
Feigen, Rosinen, Datteln, Pflaumen u. dgl., ;; 
nicht in Zucker, desgleichen türkisches Con- ;; 
feet, genannt „Kachat-lukem-in Aiwa“ oder |! 
„Halwa“ 1 
Anmerkung: Wenn das im § 54 genannte trockene Obst 
in Holz- oder Papierschacbteln eingeführt wird, so wird der 
Zoll vom Bruttogewicht, d. i. mit der Schachtel erhoben. 
ln der Ausfuhr ¡rei. 
Pud Rubel Kop. Rubel 
— ' 50 
40 
Serbien. 
Limonien, Orangen, Sudenäpfel, Feigen, Jo 
hannisbrot, Cocosnüsse und Schalen, sowie 
Samen, Haselnüsse, Kastanien, Oliven . . 
Alle übrigen Südfrüchte, und zwar: Ananas, 
Mandeln, in oder ohne Schalen, Datteln, 
Pflaumen und Malagatrauben, Pistazien . . 
ln der Ausfuhr frei. 
— : 80 
2 — 
1 50 
Kg. ; Dinar Para Dinar 
100 
100 
Spanien. . Kg. 
Alle in den Tarifen anderer Staaten unter „Süd- 'j 
früchte“ aufgeführten Artikel werden in 
Spanien unter Obst gereiht und belegt mit ¡1100 
in der Ausfuhr frei. \ 
Schweiz. Kg. 
Südfrüchte, frische und getrocknete, wie: Pome- | 
ranzen, Citronen, Datteln, Mandeln, Hasel- i| 
nüsse. Feigen, Weinbeeren, Rosinen, ge- 
kernte Steinfrüchte etc 100 
Kastanien, frische und getrocknete 100 
Johannisbrot Last 
NB. 1 Last = 750 Kg. 
In der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
Feigen 
Weinbeeren, getrocknete (nicht Rosinen), frei. 
Rosinen (Vertrag mit Spanien) 
10 
20 ' — 
Cent. 
Kop. 
Para 
Pesetas Pesetas 
50 2 I 50 
Frk. ¡Rapp. Frk. ¡Rapp. 
60 
50 
Krön. 
Oere 
25 
- i 25 
Krön.' Oere 
14
        <pb n="26" />
        12 
IV. Zucker. 
Tarifmässige Benennung 
Kosinenstengel 
Schweden. 
Limonien und Pomeranzen 
Orangen und Citronen (Vertrag mit Spanien) 
Citronenschalen, getrocknet 
Citron at 
Citronensäure, Citronenpulver 
Pomeranzenknospen und Pomeranzenschalen, ge 
trocknete 
Datteln 
Mandeln ; . 
Kastanien frei. 
Oliven 
Pistazien, frische 
in Branntwein oder Essig eingelegte 
getrocknete 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Südfrüchte vertragsmässig vom Werthe 8o/o. 
IV. Zucker. 
Oesterreich Ungarn. 
17 
18 
19 
Eohzucker: 
a) unter der holländischen Standard-Nr. 19 . 
h) von der holländischen Standard-Xr. 19 und 
darüber 
Kafflnirter Zucker 
Zuckerlösungen, Krümelzucker, Stärkezucker, 
Traubenzucker im festen Zustande . . . 
20 
Syrup, Stärkezucker, Traubenzucker im flüssigen 
Zustande, Melasse 
Anmerkung: ie Verbrauchsabgaben von der Zucker- 
erzeugnng sind in den Zollsätzen inbegriffen. 
Mit dem Gesetze vom 8. Juni 1880, R.-G.-Hl. Nr. 74, 
V.-Bl. Nr. 22, wurde die Rückvergütung an Zoll- i nd Ver 
zehrungssteuer bei der Ausfuhr von Rüben- und Colonial 
zucker vom 1. October 1880 an festgesetzt, und zwar: Für 
1 Mctr. Zucker unter 92 bis m ndestens 88 Percent Pola 
risation mit 8 fl. 40 kr.; für 1 Mctr. Zucker unter 99'/,„ 
bis mindestens 92 Percent Polarisation mit 9 fl. 40 kr.; 
für 1 Mctr. Zucker von mindestens 99’/, □ Percent Polari 
sation mit 11 fl. In dem § 14 dieses Gesetzes wurde be 
stimmt, dass, wenn bei einer mit dem Ansprüche auf Steuer 
rückvergütung verbundenen Zuckeransfuhrserklärnng das 
Ergebniss der amtlichen Erhebung des Zuckergehaltes nie 
driger als 88 Percent, beziehungsweise 92 oder 95*/io Percent 
Polarisation ist und der Unterschied »/,„ Percent über 
schreitet, so tritt wegen desselben die Verweigerung der 
Rückvergütung an Zoll- und Verzehrungssteuer, beziehungs 
weise des höheren Ausmasses derselben ein ; überschreitet 
der Unterschied 1 Percent, so erfolgt ausser dieser Ver 
weigerung auch das Strafverfahren. 
In der Ausfuhr frei.
        <pb n="27" />
        torif.-Tarifeg 
IV. Zucker. 
13 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- 
mäsgigar 
25 
Deutschland. 
Die Zollsätze für Zucker und Syrup sind 
durch das die Zuckerbesteuerung betreffende Ge 
setz V. 26. Juni 1869 bestimmt u. betragen von: 
1. raffinirtem Zucker aller Art, sowie Rohzucker, 
wenn letzterer den auf Anordnung des 
Bundesraths bei den nach Bedürfniss öffent 
lich zu bezeichnenden Zollstellen niederzu 
legenden, nach Anleitung des holländischen 
Standard Nr. 19 und darüber zu bestimmen 
den Mustern entspricht 
2. Rohzucker, soweit solcher nicht zu dem 
unter 1 gedachten gehört 
8. Syrup 
Auflösungen von Zucker, welche als 
solche bei der Revision bestimmt erkannt 
werden, unterliegen dem vorstehend unter 2 
aufgeführten Eingangszolle. 
4. Melasse unter Controle der Verwendung zur 
Branntweinbereitung frei. 
Tara 14 in Fässern von hartem Holz, 10 in 
anderen Fässern, 13 in Kisten, 7 in Körben. 
NB. Bezüglich der Steuerrückvergütung bei der 
Ausfuhr V. Zucker n. d. Gesetz v. 7. Juli 1883: 
a) für Rohzucker von mindestens 88°/o Pola 
risation für 
b) für Candis und für Zucker in weissen, vollen 
harten Broten bis zu 12*/* Kg. Nettogewicht 
od. in Gegenwart d. Zollbehörde verkleinert 
c) für alle übrigen harten Zucker, sowie für alle 
weissen trockenen (nicht über l®/o Wasser 
haltend) Zucker in Krystall, Krümel oder 
Mehlform von mindestens 98«'« Polarisation 
Diese Bestimmungen treten mit 1. August 
1885 ausser Kraft, wenn bis dabin ein anderes 
Gesetz nicht erlassen wird. 
In der Amfuhr frei. 
Kg. 
Mk. ' Pfg. 
100 
100 
100 
50 
50 
30 
24 
15 
Mk. Pfg. 
11 
50 1 10 
10 
40 
Belgien. 
Rohzucker : 
1. Classe Nr. 15 bis incl. 18 
2. „ „ 10 m excl. 15 
3. n r 7 „ „10 
4. „ unter Nr. 7 
Rohzucker ist per 100 Kilogr. folgender Accise- 
gebühr unterworfen: 
1. Classe Nr. 15 bis 18 einschliesslich . . 
2. „ „ 10 „ 15 ausschliesslich . . 
3. „ n 7 „ 10 „ . . . 
4. „ unter Nr. 7 „ ... 
Anmerkung: Mela»»« von 50% oder melir Zuckergehalt 
und Syrup von der Fabrikation, welcher krystallisirbaren 
Zucker enthält, werden wie Rohzucker behandelt. Brauner 
und gebrannter Zucker uud Syrup, mit Ausnahme des ans 
den Zuckerfabriken oder Raffinerien herrührenden, sind in 
Bezug auf den Eingangszoll dem raffinirten Zucker gleich- 
Kg. |i Frc. 
100 
100 
100 
100 
Cent, 
Frc. Cent. 
100 
100 
100 
100 
48 
45 
40 
34 
07 ;i 
91 ;i 
26
        <pb n="28" />
        R 
&amp; 
j 
1 
14 
IV. Zucker 
1 1 
SS 
227 
228 
229 
86 
T a r i f ni ä 8 s i g e Benennung 
gestellt. Ferner unter den Zollsatz des Kaffinatzuckers 
gereiht: Gersten- und Aepfelzuckertäfolchen, Stangen- 
Lakrizen und Lederziicker etc. und andere Zuckerpräparate. 
Zucker, raffiiiirt: Candis . 
in Broten 
über Nr. 18 
Anmerkung: RaflinirterZucker.sog. Bastard-od. Farinzucker, 
wird bezüglich des Eingangszolles wie Rohzucker behandelt. 
Syrup und Melasse als unkrystallisirbares Pro 
duct bei der Erzeugung und Raffinirung von 
Zucker von weniger als õQo/o Zuckergehalt 
Syrup und Melasse bei der Einfuhr zur 
Destillation frei. 
Die Zollfreiheit ist an Bedingungen geknüpft. 
Anmerkung: Bei der Ausfuhr wird die Rückvergütung der 
hezeichneten Accise gewährt. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Melasse und Syrup : 
Raffinatzucker in ganzen oder zerschlagenen 
Hüten, Platten, Kuchen, ferner weisser pul- 
verisirter Zucker, welcher heller ist als die 
holländischen Standardniuster Nr. 18, dann 
Candis (sainmt Zuschlag) 
Anderer pulverisirter Zucker, welcher heller 
ist als wie die holländische Standardprobe 
Nr. 9 (sainmt Zuschlag) 
Anderer pulverisirter Zucker, der nicht heller 
ist als die obgenannte Normalprobe Nr. 9, 
sowie aufgelöster und anderer flüssiger Zucker, 
hier inbegriffen Rohrsaft, woraus der Zucker 
nicht ausgeschieden ist (Melados), ferner 
weisser Syrup, weisser Honig, dgl. Trauben 
oder Stärkezucker und Trauben- und Stärke- 
syrup (sainmt Zuschlag) 
Melasse, gewöhnlicher brauner Syrup und brau 
ner Honig, dgl. sogen. Runkelrübenschlempe 
Capillar-, Maulbeer-, Rosen-, Veilchen- und 
anderer ähnlicher Syrup 
Anmerkung: Wenn in der .Melasse oder Syrup über den 
4. Theil nach Gewicht gerechnet krystallisirter Zucker ent 
halten ist, ist das Ganze wie flüssiger Zucker zu verzollen. 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Zucker aller Art in der Ein- uud Ausfuhr 
zollfrei. 
Frankreich. 
Zucker aus dem Auslande: 
Zuckermehl aus Rohr, enthaltend 98'’/o reinen 
Zucker 
Zuschlag . 
„ aus Rohr, enthaltend mehr als 
98o,o reinen Zucker 
Zuschlag . 
Kg. || Frc. Cent. Frc. Cent. 
100 
100 
100 
100 i 15 — 
Pfd. Krön. Gere Krön. Oere 
13 
1 - 09 
1 - 08 
1 — 4 06 
- 03 
Kg. 
100 
100 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
100 j| 52 
100 — 
50 P 40 
- ii 3
        <pb n="29" />
        IV. Zucker, 
15 
Tarifmãssige Benennung 
Zoll 
II 
allge 
meiner 
trags- 
mäseiger 
88 
87 
13 
16 
12 
Frankreich. 
Zuckermehl aus Rüben mit 98®/u reinem Zucker 
Zuschlag . 
„ fl « mit mehr als 98‘’/o rei 
nem Zucker 
Zucker, raffinirt, anderer als Candis .... 
Candis 
Syrup und Bonbons aus den französischen Co- 
lonien, direct importirt 
m fl fl aus dem Auslande . . . 
Melasse z. Destillation aus den franz. Colonien frei. 
„ aus dem Auslande frei. 
„ zur Destillation mit SO^/o oder weniger 
Zuckergehalt 
„ andere als zur Destillation mit mehr 
als 50“;o Zuckergehalt 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Zucker in Broten oder Farin 
fl unraffinirter und Melasse 
Syrup aller Art 
Transitozoll '/ioo®/o des Einfuhrzolles. 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Zucker: 1. Classe 
2 
Zur 1. Classe gehört aller Zucker, welcher 
einen höheren Grad der Weisse zeigt, als die 
holländische Probe Nr. 20. 
Syrup : a) zu Getränken 
b) zur Stärke 
Melasse 
Anmerkung: Der Zoll zn Post 13 wurde mit dem Gesetze 
vom 6. Juli 1883 festgesetzt. 
Die Kegiernng ist ermächtigt, die zur Destillation be 
stimmte Melasse — unter Anwendung besonderer Vorsichts- 
massregeln — zollfrei einzulassen. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Roh- und Raffinatzucker wird bei der Einfuhr 
mit folgender Accise belegt, als: 
a) trockener weisser Brotzucker 
b) anderer als trockener weisser Brotzucker: 
raffinirter u. demselben gleichgestellter Zucker : 
1. Melis und Lomps und aller gebroche 
ner, gestampfter, gemahlener und tur- 
binirter Zucker von der Java-Nr. 20 . 
2. Candis 1. Classe 
2. fl 
Roher und Bastern-Zucker : 
1. Classe Nr. 18—15 
2. fl fl 14-10 
Kg. Frc. 
Ü 
100 ! — 
100 — 
¡i 
100'i - 
100 52 
100 :i 56 
100,1 40 
100,1 52 
11 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
12 
25 
Oka il Frc. 
1 
1 
1 
Lira 
66 
53 
50 
20 
10 
Gld. 
27 
27 
31 
28 
25 
23 
Cent. 
50 
50 
50 
50 
Cent. 
42 
20 
33 
Cent. 
25 
Cents 
86 
89 
38 
76 
Frc. 
40 
2 
48 
48 
51 
40 
52 
Frc. 
Lira 
Gld. 
Cent. 
50 
Cent 
Cent. 
Centt
        <pb n="30" />
        A 
16 
IV. Zucker. 
83 
84 
85 
78 
T a r i fmäs s i ge Benennung 
Niederlande. 
3. Classe ^r. 9—7 .... . . 
4. „ unter Nr. 7 
Melasse von 50% und mehr Zuckergehalt . . 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Zucker, roh 
„ raffin irt 
„ Melasse 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Zucker, und zwar: 
raffinirt, in Broten, in Stücken oder pulverisirt, 
Zuckercandis, Früchtenzucker und Zuckerlös. 
Rohzucker und Cassonade (Farinzucker) . . 
Syrup und Melasse 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Zucker, zur See und zu Lande ein geführter: 
1. Rohzucker und jeglicher gestossener, ge 
mahlener, ohne Beimengung von Stücken . 
2. Raffinade, Melis, Lomp- und Candiszucker 
in Hüten und Stücken 
Anmerkung: Für die Verpackung des Rohzuckers jeder 
Art, mit Ausnahme des Javazuckers in Körben, werden hei 
Kisten 15, bei Fässern 8, bei einfachen Säcken und Mat 
ten 2, bei doppelten 4 und bei dreifachen 6, endlich bei 
doppeltem Flechtwerke 8% ; für die Verpackung des Java- 
znckers in Körben 20% ; für die Verpackung der Uafflnade 
in Hüten bei Fässern 20% ; für die Verpackung von ge 
stossener oder gemahlener Uafflnade (mit oder ohne Säcke) 
bei Kisten und Fässern 8, bei einfachen Säcken und .Mat 
ten 2, bei doppelten 4 und bei dreifachen 6, endlich hei 
einfachem Flechtwerke 6 und bei doppeltem 8% des Zoll 
betrages in Abzug gebracht. 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Zucker, roh, nicht raffinirt, und Zuckermehl . . 
Zuckersyrup z. Bereit, v. Schuhwichse u. Druckfarb. 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Zucker, roh 
„ raffinirt 
Anmerkung: Von rafflnirtem Zucker kann in Serbien, ob 
gleich eine inländische Erzeugung nicht stattflndet, bei der 
Einfuhr ausser dem Zolle noch eine Consumabgabe erhoben 
werden, welche beim raffinirten Zucker 14 Dinars (Francs) 
per 100 Kg. netto nicht übersteigen darf. Sobald jedoch 
in Serbien eine Zuckerrafflnerie oder eine Zuckerfabrik er 
richtet würde, welche für den Consum geeigneten Zucker 
erzeugt, wird entweder deren Product der gleichen Abgabe 
wie der eingeführte rafflnirte Zucker unterworfen, oder die 
Abgabe von letzterem auf das von der inländischen Pro 
duction erhobene Ausmass herabgesetzt werden und dürfen 
in keinem Falle bei der inneren Besteuerung Nachlässe 
gewährt werden, welche nicht auch bei der Einfuhr gewährt 
werden. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Dinar 
10 
3 
Dinar! Para 
Para 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
1 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- I 
trags- I 
mässiger i 
Gld. 
21 
18 
18 
Cents 
60 
09 
09 
Reis 
0089— 
0036-25 
0021-80 
Kg. i Frc. Cent. 
100 
100 
100 
20 — 
12 — 
6 - 
Pud Rubel Kop. 
2 — 
8 - 
Gld. 
Cents 
Reis 
Frc. Cent. 
Rubel I Kop.
        <pb n="31" />
        V. Tabak und Tabakfabrikate. 
17 
Tarif massige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
ce 
249, 
oo 
Ilc 
54 
Spanien. 
Zucker 
Budgetgesetz von 1878/79. — Vorübergehen 
der Zoll 
Desgleichen von 1877/78. — Städtischer Zoll 
aufschlag 
Tara für Kisten und Fässer IS^/q. 
in Bastsäcken für jeden Sack 750 Gr. 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Zucker aller Art, Raffinade und farbloser Syrup 
Syrup, nicht farbloser, rohe Melasse in Fässern 
Ausfuhr . 
Schweden. 
Raffinirter aller Art, wie Hutzucker, Candis, 
Rohzucker, gestossener oder gemahlener 
Zucker 
Unraffinirter: 
a) nicht dunkler als Nr. 18 des im Welthandel 
geltenden holländischen Standard . . . 
b) dunkler als die genannte Standardnummer, 
auch wenn der Zucker sich aufgelöst hat 
und im flüssigen Zustande eingeführt wird 
Anmerkung. Wenn ein oder xämmtliche Colli verscliie- 
dene Zuckersorten enthalten, so werden die Colli dem 
ganzen Inhalte nach mit dem höchsten Zoll belegt. 
Syrup aller Art 
Traubenzucker, wie unraffinirter Zuckir. 
In der Auxfuhr frei 
Türkei. 
' Kg. 
ll 
i: 100 
Pesetas 
32 
I!100;; 13 
100 13 
25 
50 
50 
ver- 
trags- 
mässiger 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
1 
Frk. Rapp. 
3 — 
— 20 
Krön.; Oere 
— 33 
1 1 - 33 
Pesetas 
25 : 25 : 
13 50 ! 
13 ' 50 : 
Frk. ¡Kapp. 
Krön.! Oere 
1 
Zucker raffinirt, in Broten 
n n gestossen 
, Moscovado . . 
Quint 
1 
I 
1 
— 23' 
- : 10 
Piaat. I ParM 
22 i 92 
17 ' 57 
13 ! 26 
Piaat. Paras 
V. Tabak und Tabakfabrikate. 
21 
22 
Oesterreich Ungarn. 
Tabak roh, d. i. in Blättern, unbearbeitete, auch 
Tabak-Rippen, Stengel und Blüthen, Tabak 
beize, Sauce 
Tabakfabrikate, d. i Rauchtabak in Rollen, ab 
gerollten oder entrippten Blättern oder ge 
schnitten ; Carotten oder Stangen zu Schnupf 
tabak; Tabakmehl; Tabakabfälle; Cigarren; 
Cigaretten; Schnupftabak; Kautabak; auch 
Holttr, General-Zolltarif. 
Kg. 
100 
fl. kr. 
21 ' — 
fl. kr.
        <pb n="32" />
        I 
t 
18 
V. Tabak und Tabakfabrikate. 
Tarif mässigc B e ii e n n u ti g 
all ge- 
meiner 
Papier aus Stengeln und liijtpen der Tabak- 
Í blatter 
I Auiiiurkung. In Fällen einer besonderen liewillignng sind 
I in der Einfuhr überdies folgende Licenzgehiiliren per 
' 1 Kilogramm netto zu entrichten: 
Für Cigarren und Cigaretten fl. II.— 
r andere Tahakfuhrikate 8.4(1 
« Kautabak 
Tabak und Tabakfabrikate müssen auch nach vorstehen 
den Unterabtheilungen erklärt werden. 
Für Ci garren : 
kg. 
10(1 
ü. 
52 
kr. 
50 
nur gegen 
besondere 
Bewilligung 
1 1 
trags- 
mässiger 
fl. I kr. 
24 in kleinen Holzkistehen. ¡ 
12 in kleinen I’appkästchen oder Körbchen. ' 
' Befinden sich die in kleinen Holzkistchen, l'appkästchen | 
I oder Körbchen verpackten Cigarren noch in einer weiteren ' 
j Umschliessung von Fässern, Kisten. Körben oder Ballen, so 
steht es den Parteien frei, entweder das Uesammtgewicht 
der Cigarren sammt beiden Umschliessungen oder nebst j 
diesem Bruttogewichte auch ge.sondert das Bruttogewicht i 
,i der kleinen Holzkistchen, Pappkästchen oder Körbchen zu ' 
erklären. Im ersteren Falle sind auch noch die oben fest- I 
gesetzten Tara-Percente. und zwar vom Gesamint-Brutto- I 
gewichte zu berechnen ; im letzteren Falle jedoch ist die 
Tara nur mit 24, beziehungsweise 12 Percent zu bemessen, 
jj Einzelne, blos mit Leinwand überzogene Kistchen, Papp 
kästchen oder Körbchen werden nicht als Ballen behandelt. 
In der Ausfuhr frei. ' 
Deutschland. 
'25v2a'| 
25v2ß1 
25 V ll! 
25v2ßj| 
25 vl i 
25v2ß 
l’abak, fabricirter : 
1. Cigarren und Cigaretten 
2. aniierer, als : Bauchtabak in Bollen, abge 
rollten, ganz oder halb entrijtpten oder ge 
schnittenen Blättern ; eingesalzene, saucirte 
oder einer sonstigen Bearbeitung unter 
worfene Tabakblätter; Carotten oder Stan 
gen zu Schnupftabak ; Tabakmehl und Ab 
fälle vonTabakfabrikaten; Kautabak ; Schnupf 
tabak 
Tabakabfälle von unbearbeiteten Tabakblättern 
„ von Fabrikaten, auch gemischt mit 
Abfall von Bohtabak 
j abakblätter, unbearbeitete, auch dergleichen 
nur über Bauch getrocknete, sowie in Puj»- 
pen oder Stengeln 
Tabakblätter, bearbeitete, als: abgerollte, ganz 
oder halb entripjite, geschnittene, einge 
salzene, saucirte u. dergl. (Tabakfabrikate) 
Anmerkung. Zu den eingesalzoiien Tahakhlättern sind alle 
diejenigen zu rechnen, welche mehr als 1% Salz enthalten. 
Für Tahaklilätter, nnhearheitete und Stengel- 
22 in Kisten. 
12 in schweren Fässern, Seronen (nicht von Thierhäuten) 
und Kanasserkörben. 
8 in leichten Fässern. 
9 in Körben. 
8 in Thierhäuten. 
4 in Ballen aus Schilf, Bast und Binsen. 
2 in Ballen oder Säcken von schwerem Leinen. 
1 in Säcken von leichtem Leinen. 
Kg- 
100 
Jlk. 
1270 
100 180 
100 |; 85 
100 ill 80 
100 
100 
85 
180 
l*fg, Mk. Pfg.
        <pb n="33" />
        2* 
V. Tabak und Tabakfabrikate. 
19 
51 
52 
240 
241 
242 
100 
Tarifmässige Benennung 
Deutschland. 
Für fabricirten Tabak: 
16 in F&amp;saern. 
13 in Körben. 
12 in Kanasserkörben. 
6 in Ballen. 
6 in Thierhäuten (für saucirte Tabakblätter). 
Anseer der vorstehenden Tara für die äussere Um- 
schUessnng noch 24%, falls die Cigarren oder Cigaretten 
m kleinen Kisten, und 12%, falls sie in Körbchen oder 
Pappkästen verpackt sind. 
In der Auafulir frei. 
Belgien. 
Tabak, nicht labricirter und Tabakrippen 
Tabak, fabricirter : 
Cigarren und Cigaretten 
anderer ’ 
In der Ausfufir frei. 
Dänemark. 
Tabak und Tabaksurrogate, Blätter und Stengel 
(gesaucete oder in Köllen, sowie aufgepflück 
ten Bollentabak hierin nicht inbegriffen) 
Cigarren 
Andere Arten 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Tabak, zubereitet, und Cigarren 
Kautabak und Negertabak 
Schnupftabak, und zwar: 
(ü in welchem mehr als 13 Pfund Saft in 
100 Pfund Tabak enthalten ist ... . 
h) in welchem in 100 Pfund Tabak 
als 13 Pfund Saft enthalten ist . , . 
Negertabak, gesponnen 
Anderer zubereiteter Tabak 
Tabak, un zubereitet, enthaltend 10 Pfund oder 
mehr Saft in einer Gewichtsmenge von 
100 Pfund 
Tabak, enthaltend weniger als 10 Pfd. englisch 
Anmerkung: Tabak, roher, unznbereiteter, wird beim Ein 
gänge geprüft, ob derselbe mit oder ohne Stengel vorkommt. 
In der Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Tabak in Blättern oder Rippen: 
Für die Regie frei. 
Für private Rechnung verboten. 
Tabakfabrikate: 
Für die Regie frei. 
(Zum persönlichen Genüsse für den Importeur 
bis zur Höhe von 10 Kg. per Adressaten 
]j 
1 1 
allge 
meiner 
Kg. 
100 
100 
100 
Pfd. 
lirrn« 
ei^l 
weniger 
trags- 
mässiger 
Frc. ' Cent. 
75 ; — 
300; - 
100 — 
Krön. Oere 
Lv. 
14 \ 
83:,: 
2‘/» 
Frc. 
Krön. 
Cent. 
Oere 
Lv. 
8h.
        <pb n="34" />
        Post des 
Orig.'Tarifes 
20 
V, Tabak und Tabakfabrikate. 
Tarifmässige Benennun 
9 Ü) 
Z 
g 
s B 
allge 
meiner 
• 1 I 
trags- 
mässiger 
und Jahr, mit dem Verbote des Weiterver 
kaufes und unter dem Vorbehalte der Ge 
nehmigung seitens der Verwaltung und eines 
Begleitscheines, welcher, Mangels einer 
Quittung, die nochmalige Bezahlung des 
Einfuhrzolles als Strafe verbürgt.) 
Cigarren und Cigaretten 
Schnupf- und Kautabak 
Levantinischer Rauchtabak 
Rauchtabak anderen Ursprungs . . . . 
Andere Tabakfabrikate \ „ , 
Tabakbeize . . . . Í 
Kg. 
Frc. 
Cent. 
Frc. 
Cent. 
1 36 
1 15 
1 25 
1 15 
Tn der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Tabak in Blättern 
„ für das Nagileh der Wasserpfeife . . . 
„ geschnittener, oder Cigarretten mit und 
ohne Mundstück, in Papier gerollt, sowie 
Cigarren jeder Art 
Tabak in Rollen zu Schnupftabak, sowie Virgi 
nierblätter oder Blätter anderer Provenienz 
zu gleichem Zwecke 
Anmerkung: Gesetz vom 21. December 1882 und 2. Jänner 
188.3. Griechischer Staatsanzeiger 1882. Nr. 204. Diese 
Abgaben werden berechnet und gezahlt gemäss Artikel I 
des Gesetzes 821 vom 21. April 1880 unter Zuschlag eines 
Zehntels des weiteren Gesetzes 985 vom 13. Mai 1882. 
In der Ausfuhr frei. 
Oka 
1 
1 
Frc. 
5 
4 
I 
Cent. 
98 V» 
92 
Frc. 
Cent. 
1 
10 
64 
1 7 98 
250 
251 
Italien. ^g 
''"r L" 5:} 
Cigarren aus Havanatabak 1 
Anmerkung: Als Havanna-Cigarren werden alle jene be 
trachtet, die aus Tabakblättern von Cuba. Varinas, Porto- 
Bico, Java, Manila, Columba und ans ähnlichen anderen 
Gattungen erzeugt sind. 
Tabak, fabricirter, jeder anderen Art .... 1 
Tn der Ausfuhr frei. 
Lira 
Cent. 
Lira 
Cent. 
30 
20 
Niederlande. 
Tabak in Blättern, platt gemacht 
Schnupftabak und anderer Tabak 
Cigarren 
Tn dei' Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Tabak, roh und Abfälle .... 
Tabak in Rollen 
Cigarren 
Anderer Tabak, zubereitet . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
Gld. 
Cents 
Gld. 
Cents 
12 
40 
70 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
Reis 
Bels 
1831 
1570 
2878 
2354
        <pb n="35" />
        i 
1 
2 
8 
6 
V. Tabak und Tabakfabrikafe. 
21 
Tarifraässige Benennung 
Rumänien. 
Zoll 
Kg. Frc. I Cent 
Frc. 
Cent. 
Tabak in Blättern und allen Formen verboten. 
In der Ausfuhr frei. 
Siehe Anhang: Spec. Bemerkungen über Rumänien. 
Russland. 
Tabak in Blättern und Bündeln, mit oder ohne 
Stengel, und Tabaksstengel 
Rauchtabak und geschnittener, geriebener und 
Schnupftabak jeder Art. sowie in Spindeln, 
Rollen und Carotten • 
Cigarren und geschnittener, in Blätter gewickel 
ter Tabak 
Anmerkung. In die Zollämter des Königreiches Polen ist 
die Einführung von Tabak jeder Art gegen Entrichtung 
der tarifmässigen Zollgebühr nur auf besondere Erlaubniss 
des Finanzministeriums gestattet. 
In der Ausfuhr frei. 
Pud I Kübel, Kop. 
Rubel 
t 
Pfd. Ij 
1 ; 
1 I 
u — 
^ Í “ 
2 i 40 
Kop. 
Serbien. 
Tabak roh, in Blättern, Wurzeln, Stengeln, und 
Abfälle 
Tabak geschnittener, Cigarren und Schnupftabak 
Anmerkung. Für Cigarren oder Cigaretten wird ausser der 
Tara, wenn selbe in Holz- oder BlechkisUhen verpackt 
sind. 20%. und für Papierschachteln 10% abgeschlagen. 
Vertragsm.mit Oesterreich-Ungarn IS^/o v. Werthe. 
Anmerkung. Bis zur Einführung von Monopolen auf Salz und 
Tabak in Serbien kann bei der Einftihr dahin ausser dem 
Zolle auch die unter dem Namen Regale jetzt bestehende 
Abgabe in der nachstehenden Maximalhöhe erhoben werden : 
1. von Tabak 205 Dinars (Francs) per 100 Kilogr. netto, 
2. von Cigarren 400 Dinars (Francs) per 100 Kilogr. netto. 
In der Ausfuhr frei. 
1:100 
100 
Spanien. 
Rapé, Erzeugniss von Cuha und Puerto-Rico 
und von dort eingehend 
Gemahlener, desgl. desgl 
Cigarren, reine (echte), in Kistchen, einschliess 
lich des Gewichtes dieser letzteren bei der 
Verzollung, Erzeugniss von Cuba und Puerto- 
Rico und von dort eingehend 
Cigarren, in loser Verpackung (als Sturzgut ver 
laden à granel), Erzeugniss von Cuba und 
Puerto-Rico und von dort eingehend . . 
Papiercigaretten und Cigarrenabfall (picadura), 
Erzeugniss von Cuba und Puerto-Rico und 
von dort eingehend, einschliesslich des Ge 
wichtes des Papiers und des Stanniols oder 
Bleies, in welchem diese Cigaretten und 
Abfälle verpackt sind, bei der Verzollung . 
Cigarren, reine (echte), Erzeugniss von Puerto- 
Rico, aus fremden Häfen eingehend, ein 
schliesslich des Gewichtes der Kisten, in 
denen sie verpackt sind, bei der Verzollung 
Kg, 
1 
1 
1 
II 
!! 1 
1 
Dinar 
¡¡100 
200 
Para 
Dinar 
PesetaI 
8 I 50 
18 25 
9 I 75 
13 1 - 
8 ! 50 
15 j — 
Para 
Pewtas
        <pb n="36" />
        22 
V. Tabak und Tabakfabrikate. 
Tarif massige Benennung 
Spanien. 
Kg. 
Zoll 
allge 
meiner 
Pesetas 
trags- 
mässiger 
Pesetas 
7 
8 
9 
10 
11 
12 
13 
Cigarren, reine, in loser Verpackung (à granel) 
aus dem Auslande eingehend ..... 
Papiercigaretten und Cigarrenabfall,Erzeugniss von 
Cuba und Puerto-Rico, aus fremdenHäfen ein 
gehend, einschliesslich des Gewichtes des 
Papiers und des Stanniols oder Bleies, in 
welchem sie verpackt sind, bei der Verzollung 
Rapé ausländischer Erzeugung . . . . . . 
Ausländischer Tabak in reinen (echten) Cigarren, 
Papiercigaretten und Cigarrenahfall (pica 
dura ó breva) verarbeitet, ohne Unterschied 
der Herkunft 
Tusas (fabricirter Tabak, kleine Cigarren mit 
Maishülsen) . . . • •. : * ‘ ' 
Cigarren, reine, Erzeugniss der Philippinen und 
von dort eingehend - 
Papiercigaretten und Cigarrenabtall, Erzeugniss 
der Philippinen und von dort eingehend . 
Exceso de registro . . . 
Bemerkungen. 1. Das KrzenguisHland der Talmke nnd 
deren directer Hingang sind in der durch d.o Zollverord- 
nungen vorgeschriehenon Form nachzuweison. 
2. Die Abfertigung, die Verzollung und die Incidentien. 
welche bei der Einfuhr der Tabake Vorkommen können, 
sind nach dem zn beurtheilen nnd zu behandeln, was dar 
über im Speciellen der Anhang zn den Zollverordn ngen 
unter Nr. 2tt verschreibt. 
1 • 18 25 
I 
1 14 ' — 
1 10 ' 75 
1 ! 10 25 
1 ; 21 50 
1 I 9 75 
1 1 0 50 
1 i 2 50 
I 
ln der Ausfuhr frei. 
HD 
50 
57 
58 
59 
00 
01 
62 
Schweiz. i 
Tabak roh, Rippen oder Stengel |l 
Unverarbeitete Tabakblätter, Tabakrippen oder ! 
Stengel, Abfälle der Tabakfabrikation, zer- % 
kleinerte Tabakabfälle zur Schnupftabak- ¡i 
fabrikation, auch in Mehlform, Rippenmehl ¡ 
Carotten, Stangen zur Schnupftabakfabrikation . j 
Rauchtabak in Rollen und abgerollten oder ent- j 
rippten Blättern, oder geschnitten, Kippen j 
und Kautabak | 
Sclinupftabak 
Cigarren I 
Cigaretten 
In der Ausfuhr ^0 Happen. 
Schweden. 
Tabak unbereiteter, Blätter und Stengel . . . 
Tabak bearbeiteter ; 
a) Cigarren, Cigaretten 
h) Anderer 
Tabakbeize (Soya) sammt Gefässen 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Frk. Kapp. 
— : 25 
Frk. 
100 ' 25 — 
100 || 30 I — 
100 
100 
50 
50 
100 100 
1001; 100 
Kg. 
1 
Kroii. j 
1 ' 
Oure 
Krön. 
13- 
1 i 1 20 
1 — 30 
Kapp. 
Oero 
Türkei. 
Die Einfuhr von Tabak und Cigarren verboten. 
S. Anhang; Spec. Bemerkungen über die Türkei.
        <pb n="37" />
        VI. Getreide und Hüleenfrüchte, Mehl und MAhlprodiicte, Reis 
23 
VL Getreide und Hülsenfrlichte, Mehl und Mahl 
producte, Reis. 
fl 
23 
24 
25 
26 
27 
28 
Tarifmässi^^e BeneuiiuiiK 
Oesterreich Ungarn. 
Getreide: 
Gerate, Hafer, Mais, Kogpen 
Getreide der Post 23 und 24 im Grenzverkehr 
aus Kumäiiien nach Massgabe der Handels 
convention mit Eumänien gegen Uraprungs- 
Certittcate zollfrei. 
Weizen, Spelz, Halbfrucht, Heidekom, Hirse . 
Anmerkung. Für den Bedarf von Dalmatien und der quar- 
nerisehen Inseln kann die k. k. Regierung im Einvernehmen 
mit der königlich ungarischen Regierung die zollfreie Ein 
fuhr der nachbenannten Getreidegattungen, und zwar : 
Mais his zur Maximalgrenze von 80.000 Metercentnern und 
Weizen und Hirse his zur Maximalgrenze von jährlich 
‘JO.OOO Metercentnern über einvemehmlich zu bestimmende 
Zollämter und unter einvemehmlich jeweilig festzusetzenden 
näheren Modalitäten bewilligen. 
Malz 
Hülsenfrüchte : 
Bohnen, Lupinen, Erbsen, Linsen, Wicken . 
Mehl uni Mehlproducte (gerollte, geschrotete, 
geschälte Körner; Graupen. Grütze, Gries) 
aus Getreide und Hülsenlrüchten .... 
Keis, geschält und ungeschält, auch Bruchreis . 
Beis, auf Grund des Handelsvertrages mit Italien 
In der Ausfuhr frei. 
Anmerkungen. 1. Roher Reis, ganz oder nur theilweise 
in Hülsen, für Reismühlen zum I’oliren, dann derlei Reis 
sowie Bruchreis zur Stärkefabrikation, auf Erlaubn ssschein 
unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Be 
dingungen und Controlen zahlt die Hälfte und bei der 
Einfuhr zur See ein Viertel des jeweilig bestehenden nie 
dersten Zollsatzes für geschälten Reis 2. Mahlproducte 
ans Reis sind nach Nr. 27 zu verzollen. 
Auf Grund des Artikels X. Punkt 2-3 des /ollgesetzes. 
können die Finanz-l.andesbehörden den Mahlverkehr mit 
ausländischem Getreide gegen Zollrückvergütung den 
Mühlen-Etablissements über Anmeldung unter den speciell 
vorgezeichneten Bedingungen gestatten. 
Deutschland. 
Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues; 
a) Weizen. Roggen, Hafer und Hülsenfrüchte, 
sowie nicht besonders benannte Getreide 
sorten 
b) Gerste, Mais und Buchweizen .... 
c) Malz 
d) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel . 
e) Kaps und Rübsaat 
f) Weinbeeren, frische 
g) Erzeugnisse des Landbaues, anderweitig 
nicht benannte, zollfrei. 
In der Ausfuhr frei. 
Durch Gesetz vom 23. Juni 1882. 
S 7. Punkt 3 dos Zollgesetzes lautet : 
Den Inhabern von Mühlen wird für die Ausfuhr der von 
ihnen hergestellten Mühlenfabrikate eine Erleichterung da- 
1 1 
11 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. 
160 
kr. 
25 
100 — 50 
fl. kr. 
frei 
frei 
100 j 
100 
100 
100, 
IDO 
60 
50 
50 
1 — 
Kg. Mk. Pfg. ^ Mk. 1 Pfg. 
IDO; 
100 
iDO 
100 ! 
100, 
lool 
1 . - ‘i 
— ; 50 
1 20 I 
3 — i 
— 30 , 
15 — li
        <pb n="38" />
        • « 
24 
VI. Getreide und Hülseofrüchte, Mehl uud Mnhlproducte, Keis, 
® c 
'ö ei 
larifmässige Benennung 
S 6 
Sn 
kg 
Mk 
Mg. 
hin gewährt, dass ihnen der Kingangszoll für eine der 
Ausfuhr entsprechende Menge dos zur Mühle gohrachten 
ausländischen Getreides nachgelassen wird. Der Ausfuhr 
der Mühlenfabrikate steht die Niederlegung derselben in 
einer Zollniederlage unter amtlichem Verschlüsse gleich. 
Ueber das hiebei in Rechnung zu stellende Ausbentever- 
hältniss trifft der Bundesrath Bestimmung. Das zur Mühle 
zollamtlich abgefertigte ausländische, sowie auch sonstiges 
Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung 
des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume ein 
gebracht ist, darf im unverarbeiteten Zustande nur mit 
Genehmigung der Steuerbehörde veräussert werden. Zu 
widerhandlungen hingegen worden mit einer Ge’dstrafe bis 
zu 1000 Mark geahndet. 
ln der Auxf'uhr frei. 
allge- 
máTsig¡r 
Mk. Pfg. 
15 
121 
Getreide und Hülsenfrüchte aller Art und Mehl 
daraus in der Einfuhr zollfrei, und zwar 
Getreide: Weizen, Koggen, Gerste. Graupen. 
Mais, Hafer, Grütze, Keis im Stroh und 
enthülst u. s. w., Mehl und Satzmehl zum 
Genüsse und alle Verzehrungsgegenstände 
ln der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Getreide und Hülsenfrüchte : 
Bohnen, Buchweizen, Erbsen, Gerste, Hafer, 
Hirse, Linsen, Mais. Malz, Mannasamen, 
Koggen, Weizen, Wicken, unvermahlen und 
vermahlen, auch nicht besonders benannte 
Fabrikate daraus frei. 
Reis in Schalen 
„ geschälter und Keismehl 
ln der Ausfuhr frei. 
Anmerkung. Für Reis in der Schale und geschälten Reis 
mit einander vermischt kommen die vorstehenden Zollsätze 
verhältnissmässig nach Beschaffenheit der Mischung in An 
wendung, diese Reduction darf jedoch nicht mehr als 1J '/„ 
übersteigen. 
Kg. 
Pfd. 
Frc. I Cent. | Frc. 
Cent. 
[ron. i Gere 
24 
4 
¡Krön. I Oere 
England. 
FAn- n. Ausfuhr hei allen Getreidearten zollfrei. 
Frankreich. 
Getreide: 
Weizen, Spelz, Halbfrucht in Körnern . . 
Weizen-, Spelz-, Halbfruchtmehl .... 
Roggen, Mais. Hafer in Körnern .... 
Roggen-, Mais-, Hafermehl 
Gerste, Buchweizen in Körnern .... 
Gersten-, Buchweizenniehl 
Grütze, Gries, gerollte und geschälte Körner 
Sago, Salep und fremdländisches Salzmehl . 
Keis in Körnern, europäischen Ursprungs 
n s M aussereuropäischen Ursprungs 
„ „ der Hülse, europäischen Ursjirungs . 
„ „ „ „ aussereuropäischen Ursprungs 
Bruchreis 
67 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Cent 
Frc 
Frc 
Cent 
60 
60 
20 
20 
68 
20 
20
        <pb n="39" />
        VI. Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl und Mablproducte, Reis. 
25 
Zoll 
allgp- 
lueiner 
trags- 
mässiger 
Tarif massige Benennung 
75 
77 
76 
Frankreich. 
Hülsenfrüchte und Mehl daraus 
Kanariengras und Hirse (in Körnern und als Mehl) 
Mehl aus Kastanien 
In der Ausfuhr frei. 
' Kr. 
I 100 
j 100 
100 
Frc. Cent. 
Frc. 
Cent. 
j Griechenland. 
Cerealien : 
; Weizen, sowie Weizen und Koggen gemischt . 
Mais, Hafer, Koggen, Gerste, Buchweizen und 
Weizen mit Gerste 
Anmerkung. Die freie Einfuhr de» Getreides zur Ver 
arbeitung unter Controle, wenn e» zur Ausfuhr bestimmt 
ist. wird gestattet. 
Weizenmehl mit und ohne Kleie 
Mehl von allen anderen Getreidearten . . . . 
I Graupen 
'! Hirse, gemeine 
ii Küchenerbsen, geröstet 
|i Reis 
I Hülsenfrüchte: Bohnen, Erbsen aller Art, Linsen, 
! Kichern und Wicken , . . 5 Lepta 
I ln der Amfuhr Cerealien j)er Oka 6^/». 
Anmerkung. Mit dem Gesetze vom 31. März (2. April | 1883 
wurden die zur Bierbereitung dienenden Stoffe, d. i. Malz und 
; Hopfen, zur Hebung der inl&amp;ndiscben Industrie von Ein- 
! fuhrszoll und innerer Abgabe, welche bisher bei Malz 1 Dr. 
I 81 Vi Lepta, bei Hopfen 60'/, Lepta betragen hat, befreit. 
I ISiebe Deutsches Handelsarchiv, Junibeft 1883, Seite 380.) 
Italien. 
285 I, 
286 ' 
287 ' 
2*10 ! 
241 ! 
242 I! 
245 II 
Koggen, Weizen (grano frumento) 
Körner igranaglies) 
Hafer 
Reis mit und ohne Hülse frei. 
Mehl 
Kleie 
Kartoffelmehl oder Satzmehl frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Getreide und I'cldfruchte aller Sorteii in der 
Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Oka 
1 
1 I' — 
Frc. Cent. I Frc. Cent. 
— ' 03 I ' 
— 02 
09 
04 
13 
05 
07 
09 
Tonne ! Lira Cent. 
: 1 Í 14 — 
1 11 50 
1 ji 11 50 
Quint'' 
1 ! 2 77 
1 — ; S6 
Lira Cent. 
I Portugal. 
¡ Weizen 
' Gerste und Hafer 
j Mais und Roggen 
1 Weizenmehl 
;j Gerstenmehl und Hafermehl . . 
j Maismehl und Roggenmehl . . . 
j Bohnen 
In dei- Ausfuhr frei. 
Kg. 
i. Reis 
Bels 
" 100 !' 
Ihool 
! 100 ' 
100 
! 100 : 
,il00 I 
1001 
0008*'» 
0010 
0008*;, 
0016 
0008's 
0010 
0007
        <pb n="40" />
        í 
43 
44 
45 
46 
47 
48 
49 
50 
51 
52 
53 
54 
55 
56 
57 
58 
1 
43 
44 
45 
46 
47 
4 
5 
24C 
241 
24 S 
VI. Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl und Mahlproducte, Reis. 
Türifmassise Benennung 
S 
Rumänien. 
Cerealien, und zwar: 
Weizen 
Koggen 
Mais (Kukurutz) 
Spelz 
Gerste 
Hafer 
Hirse 
Buchweizen 
Mehl aus Cerealien, und zwar: 
Weizenmehl jeder Qualität 
Koggenniehl 
Maismehl 
Gerstenmehl 
Hirsenmehl 
Buchweizenmehl 
Kleie von Cerealien aller Art 
Hülsenfrüchte, mehlige, trockene, als: Erbsen, 
Bohnen, Linsen und das Meid aus diesen 
Früchten 
Getreide im Allgemeinen österreichischer, unga 
rischer Provenienz nach Artikel IX des Handels 
vertrages mit Oesterreich-Ungarn zollfrei. 
In der Ausfuhr: Weizen 20 Cent., alle ührigen 
Ariilel 10 Cent., Gemüse (Hülsenfrächte) 2ä Cent. 
l)er 100 K(j., Mehl daraus frei. 
Russland. 
I Getreide jeder Art, mit Ausnahme von Keis, frei, 
Mehl, Malz und Grütze jeder Art 
Kartoffelmehl 
Stärke in Stücken und gepulvert 
, Reis ohne Hülsen 
„ in Hülsen 
t Vermicelli und Macaroni, Sago, sowie Arrowroot 
! In der Ausfuhr frei. 
I I'ud 11 
brutto' 
Serbien. 
Weizen, Koggen, Mais, Gerste, Hafer, Hirse, Luzerne 
Mehl aus den verschiedenen Getreidearten und son 
stigen Gewächsen, gerollte Gersten, Gries, Brein 
Reis •.,... 
Anmerknntf. Bei der Einfuhr vnn Kukurutz in Kolben 
werden 16% ¡ibgeschliigen. 
Kg. 
100 
100 
I Spanien. 
: Reis, ungeschälter 
1 „ geschälter 
! Weizen 
I Budgetgesetz von 1876/77. — Vorübergehen- 
! Weizenmehl 
ij Budgetgesetz v. 1876/77. —Vorübergehender Zoll 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. ¡Cent, 
frei 
trags- 
mässiger 
Frc. Cent. 
Rubelj Kop. 
— I 10 
- 60 
1 — 
— 70 
— 40 
Dinar j Para 
2 ' — 
6 — 
5 — 
Kübel&gt; Kop. 
I’eaetaH 
I — 
8 
4 32 
1 50 
6 48 
2 1 25 
Dinar Para 
Pesetas 
3 40 
6 80 
4 20 
1 50 
6 — 
2 25
        <pb n="41" />
        vil, Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile, 
27 
4 
244 
245 
246 
HA 
26 
27 
30 
31 
32 
36 
Tarifmässige Benennung 
Spanien. 
Andere Getreidearten 
Mehl derselben 
Hülsenfrüchte, trockene .... 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Getreide und Hülsenfrüchte ....... 
Gerste, Erbsen, Bohnen, Linsen, Mais etc., ge 
rollt, gebrochen, Gries und Grütze . . . 
Malz: Gersteninalz, Zuckerrübeninalz etc. . . . 
Mehl von Getreide, Reis, Kastanien etc. in 
Fässern oder Säcken 
Mehl in Packeten, die revi dirt werden dürfen 
und die mit keinen den Inhalt als Arznei 
mittel anpreisenden Aufschriften versehen sind 
Reis 
ln der Ausfuhr HO Rappen. 
Schweden. 
Getreide aller Art, ungemahlen oder gemahlen, frei. 
NB. Bei der Einfuhr ist eine Einschreibgebühr 
nach folgenden Sätzen zu entrichten: 
für Weizenmehl 
„ Getreide aller Art 
„ Bohnen, Erbsen, Linsen 
„ Maismehl • • • 
Mehl, nicht besonders aufgeführtes : Gries und 
Grütze und andere Vegetabilien, jedoch nicht 
zu medicinischen Zwecken, auch Arrowroot 
frei. 
Kleie aller Art, Reis, Sago frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Vertragsmässig vom Werthe 8®.o. 
Kg. 
100 
100 
100 
Quint 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
msssiger 
Peeetae 
3 20 
80 
20 
Frk. Kapp 
— 30 
1 - 
— 60 
1 ;1 — 
Kg. I Krön 
Peseta 
3 ' 10 
1: 
50 
10 
Frk. iRapp 
30 
Krön. ‘ Ocre 
1 
1 
1 
- n. 
VlI. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
29 
30 
31 
32 
Oästerreich-Ungarn. 
Weintrauben frische, für den Tafelgenuss ; Ananas 
Vertragsmässig frei. 
Nüsse und Haselnüsse, trocken oder ausgeschält 
Feine Tafelgemüse, frisch 
Vertragsmässig frei. 
Gemüse, nicht besonders benanntes : 
Kartoffeln frei. 
Anderes Gemüse, nicht besonders benanntes, 
frisch, frei. 
Kg. 
100 
50 
50
        <pb n="42" />
        28 
VII. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
Tarifmässige Benennung 
Í52 
Oesterreich Ungarn. 
83 
34 
Gemüse, nicht besonders benanntes, ge 
trocknet oder zubereitet 
Obst, nicht besonders benanntes, frisch, frei. 
Obst, nicht besonders benanntes, getrocknet 
oder zubereitet 
Anmerkung. Gemüse und Obst in Büchsen. Flaschen und 
dergl. hermetisch verschlossen, oder auf andere als die hier 
angegebene Art zubereitet, sind als Esswaaren nach Nr. 92, 
beziehungsweise Nr. 93 zu behandeln. 
Getrocknetes, mit Farben bestrichenes Obst nur bei 
H. %. gegen Bewilligung. 
Oelsaat : Iteps 
Vertragsmässig frei 
Andere Oelsaat 
Vertragsmässig frei 
Anis 
Vertragsmässig frei 
Coriander 
Vertragsmässig frei 
Vertragsmässig frei 
I 35 
i 36 
Vertragsmässig frei 
37 
88 
i»f 
Kümmel 
I Fenchel 
Kleesaat 
Vertragsmässig frei 
Senfsaat 
Vertragsmässig frei 
Sämereien, nicht besonders benannte , . . 
Vertragsmässig frei 
Cichorienwurzel, getrocknet (nicht gebrannt) 
Vertragsmässig frei 
Lebende Gewächse, frische Zierblumen und 
-Blattwerk, geschnitten 
Vertragsmässig frei. 
Pflanzen und Pflanzentheile, nicht besonders 
benannte, frisch, frei. 
Getreide im Stroh (d. i. in Garben) frei. 
Hülsenfrüchte im Kraut frei. 
Kardendisteln frei. 
Bast, Schilf frei. 
Stroh und Streu frei. 
Seegras frei. 
Anderes vegetabilisches Polsterungs-, Bürsten- 
und Besen-Material frei. 
Heu frei. 
Pflanzen- und Pflanzentheile, nicht besonders 
benannte, getrocknet oder zubereitet . . . 
Diese blos getrocknet, vertragsmässig frei. 
Dieselben zubereitet 
Hopfen, auch Hopfenmehl 
Deutschland. 
Gemüse, Pflanzen und Pflanzentheile, frische ; 
Hieher werden gereiht alle zum mensch- 
® ^ Zoll 
.a ® : 
s i 
allge- 
= meiner 
ver 
trage- 
massiger 
Kg. 
100 j; 2 
ii 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
kr. 
50 
50 
50 
50 
50 
50 
50 
50 
— ■ 50 |! 
, !¡ 
— ' 50 il 
50 
1 1 50 
100 2 ^ 50 
I : 
100 I — I — 
100' 10 ' — 
100 n 2 I 50 1 50 
50 
50
        <pb n="43" />
        VII. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
29 
3 
Tarif massige Benennung 
■2 E 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
25i.l 
9f 
9f 
9f 
9f 
25p2 
25p2 
14 
15 
55 
liehen Genüsse, soweit selbe nicht in ande 
ren Tarifposten begriffen sind ; Gemüse, 
Krautarten, Pilze, Trüffeln, Kartoffeln u.s.w, 
Gemüse, frische und zubereitete, auch compri 
mirte , in Blechbüchsen hermetisch ge 
schlossen, desgl. cundirte oder mit Zucker, 
Essig, Oel, Gewürz oder sonst, namentlich 
in Flaschen, Büchsen u. dgl. eingemachte 
oder eingedämpfte, sowie alle in derlei 
kleinen Gefässen eingesalzene 
(Siehe Esswaare.) 
Gartensämereien frei. 
Blumen und Blätter frische, in Töpfen und 
Kübeln, frei. 
Obst frisches, Obstkerne frei. 
Weinbeeren frische 
Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, 
Gemüse getrocknet, gebacken, gepulvert, 
blos eingekocht qder gesalzen, alle diese 
Erzeugnisse, soweit sie nicht unter anderen 
Nummern des Tarifes begriffen sind; Säfte von 
Obst, Beeren und Rüben, zum Genuss ohne 
Zucker eingekocht; Irische und getrocknete 
Schalen von Südfrüchten ; unreife Pomeran 
zen, auch in Salzwasser eingelegt.... 
Nüsse trockene 
Hopfen 
Kk. 
100 
liioo 
100 
100 
100 
Kg. 
Gemüse, Kartoffeln, Cichorien frisch oder ge 
trocknet, Champignons, Morcheln u.s.w. frei. 
Gemüse conservirt (selbst in Büchsen) werden 
in derselben Weise behandelt, wenn diesel 
ben mit zoll- oder accisefreien Substanzen 
zubereitet sind. 
Trüffeln f 100 
oder nach der Wahl des Importeurs 15°/o li 
vom Werthe. 
Vegetabilien und vegetabilische Stoffe, nicht be 
sonders tarihrt ; hieher werden gereiht : alle 
lebenden Pflanzen, natürliche Blumen und 
alle Pflanzenstoffe, welche unter keiner an 
deren Tarifposition begriffen sind, nament 
lich Rüben, Hopfen, Hefe und Gelkuchen, frei. 
In der Aus/uhr frei. 
Mk. l'fg. 
Mk. 
l'fg. 
60 - 
15 
4 — 
4 ! •“ 
10 I — 
Frc. Cent 
200 
Frc. ' Cent. 
73 
I 71 
Dänemark. 
Weintrauben frische 
Tara : in Fässern, Kisten, Kruken, wenn die 
Trauben in Sägespäne gepackt sind, 50M^. 
Andere Früchte (Aepfel, Birnen) 
Früchte in ganzen Schiffsladungen pr. Commerz 
last der Tragfähigkeit des Schiffes . . . 
Pfd. 
1 
Krön. { 0«re 
Krun. 
Oere 
Tonne 
1 - 14',, 
1 10 I — i
        <pb n="44" />
        VII, Gemüse, Obst,. Pflanzen und Pflanzentheile. 
Zoll 
allge 
meiner 1 
tragß- 
mässiger 
T a r i f m ä s s i s e 15 e n e n n u ii s 
S 1 
Sn 
Dänemark. 
Pfd. 
Krön. 
Oere 
Krön. ' Oere 
74 
67 
A8 
15 
244 
100 
116 
75 
68 
92 
36 
36 
92 
Früclite, alle anderen nicht ausdrücklich genann 
ten Arten 
(Siehe Classe 111, Südfrüchte.) 
Früchte gesalzene oder in Essig eingemachte ; 
desgl. Fruchtmus ohne Zusatz 
Feld- und Gartengewächse, welche nicht beson 
ders tarifirt sind : frische oder getrocknete 
Grütze, Mehl und Stärke daraus, frei. 
Blumen natürliche, lebende, frische und getrock 
nete, auch Blätter, welche nicht zu den 
Arznei- oder Farbstoffen nach dem Tarif zu 
subsumirei! sind, frei. 
Bäume, Büsche, Blumen und andere Pflanzen, 
lebende, auch Blumenknollen und Blumen 
zwiebeln, 
Hopfen 
Karden (Weberdistel) frei. 
Samen : alle, die nicht im Tarif besonders be 
zeichnet sind, namentlich auch Rapssaat 
und alle übrigen zum Oelschlagen, frei. 
Schwämme, essbare Pilze 
Stroh und Häcksel frei. 
Bast, in gleichen Fasern von Cocusnuss, von 
Wurzeln oder dergl., roh oder präparirt, 
jedoch unverarbeitet, frei. 
Cichorienwurzel und andere als Kaffeesurrogat 
dienliche gedörrte Wurzeln und Rüben frei. 
Stroh, Häcksel und Heu etc. frei. 
Jn der Ausfuhr frei. 
1 
1 
1 
1 
050 
14 Vs 
! 78 
i 79 
I 80 
82 
83 
84 
England. 
Pflaumen frisch, französische oder Brunnelles 
genannt 
Pflaumen getrocknete oder eingelegt (ausser in 
Zucker) nicht anderweitig benannt . . , 
Pflaumen gedörrte 
Die Auafidir der myrhenannten Artikel und alle 
Getreidearien frei. 
Frankreich. 
Kartoffeln 
Obst frisches, Citronen, Orangen und deren Ab 
arten 
Johannisbrot frisches und anderes 
Trockene und gedörrte Feigen 
Trauben, Aepfel und Birnen 
Mandeln, Nüsse und Haselnüsse 
Obst (getrocknetes), anderes 
Früchte zum Destilliren : Frischer Anis, Wach 
holder- und Heidelbeeren und Cactusfeigen, frei. 
Oelfrüchte und Oelsamen 
Sämereien 
C.W.T.; 
d. i. 
80‘/io| 
Kg. 
K«. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
iiV 
V.jsh. 
7 ’ 
7 1 
Frc. Cent. 
4 50 
— 30 
6 1 — 
6 — 
6 — 
8 
Lv. 8h. 
Frc. Cent. 
2 — 
6 — 
frei
        <pb n="45" />
        VII, Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
31 
-Eh 
135 
146 
147 
148 
149 
150 
151 
152 
153 
154 
157 
261 
250 
255 
256 
258 
Tarifmässige Benennung 
Frankreich. 
Binsen und Schilfrohr, roh 
Gemüse, frische 
„ eingesalzen oder eingemacht . . . 
Trüffeln, frisch, trocken od.marinirt (Vertr.m.Ital.) 
Hopfen 
Wermuthkraut 
Runkelrüben 
Cichorienwurzel, grüne 
„ getrocknet, nicht gerüstet 
Futter : Heu, Stroh etc. mit Einschluss der 
rothen Platterbse 
Kleie von allen Arten der Körner , . . . 
Oelkuchen und Oelsamen . . . • • • • 
Nicht besonders benannte vegetabilische Abfalle 
In der Auf&gt;fuhr frei. 
Griechenland. 
Hopfen - - ' ' ' ' ' 
Siehe Anmerkung bei Getreide, Classe VI. 
Knoblauch ' : 
Anis 
Fenchel ^ 
Bäume und Pflaumen aller Art frei. 
Aepfel und Birnen aller Art aus der Türkei 
„ aus Europa 
Zwiebeln, trockene . 
„ zum Verpflanzen 
Kartoffeln 
Salepwurzel und pulverisirt . 
In der Aunfnhr frei. 
Transitozoll '/so des Einfuhrzolles. 
Italien. 
Vegetabilische Producte: 
a) Gemüse und Küchengewächse, frische, frei. 
h) Gemüse, nicht besonders benannte, frei. 
Früchte, frische, nicht besonders benannte ('aus 
genommen Feigen und Rosinen) . . , . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn frei. 
Früchte, Gemüse und Küchengewächse; 
a) Früchte in Essig, Salz und Oel . , . 
h) „ in Branntwein 
e) Trauben, trockene 
Ausfuhr 
d) nicht besonders benannte 
Ausfuhr 
Trockene Früchte (mit Ausnahme der Mandeln, 
Nüsse, Haselnüsse und anderen ölhaltigen 
Früchte, der Trauben und Feigen) vertrags 
mässig mit Frankreich frei. 
Erdschwämme und Trüffeln . . . . ' . . . 
Schwämme, gemeine (Vertrag mit Oesterr.-Ung.) 
Sämereien, verschiedene 
Ausfuhr . 
Zoll 
allge 
meiner 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
1 
3 
ßoo 
15 
3 
— 25 
1 - 
Kg. 
100 
.100 
1100 
,100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
tragi- 
mäsBiger 
Frc. Cent. 
67 
07 
03 
13 
03 
13 
01 
05 
03 
53 
Lira Cent 
1 ! - 
12 — 
40 i — 
10 — 
1 I 10 
10 - 
1 : 10 
100!; 10 — 
|100 
1100 
100 
Frc. , Cent. 
3 
10 
12. 
1 
, 50 j 
i “ ' 
' 25 : 
Frc. .Cent. 
Lira I Cent. 
frei 
1 — 
10 
15 -
        <pb n="46" />
        32 
vil. Gemüse, Obst, Fflauzeii und Pflanzentheile. 
Zoll 
larifmässige Benennung 
Sni 
127 
218 
228 
231 
i- 
I 72 
, 78 
i 
, 74 
1 75 
i 76 
I 77 
i 78 
I 79 
; 80 
81 
! 82 
12 
Italien. 
Hopfen . I f. 
Kartoffeln / 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Baumfrüchte, frisch oder getrocknet, vom Werthe 
Früchte, gesalzen, conservirt, in Branntwein, 
Essig oder Salzwasser, vom Werthe 10“/o. 
Erdäpfel 
Pflaumen, gedörrte 
Weintrauben aus Corinth 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Hopfen 
Samenkerne und Sämereien 
Gartengewächse, grüne, Liebesäpfel, spanischer 
Pfeffer und alle übrigen 
Pflanzen, grüne und trockene 
Wurzeln, Knollen, Trüffeln, essbare Schwämme ira 
u. dgl. (ausgenommen geröstete und ge-/§ 
trockene Kunkelrüben, welche im Ein-' 
gange verboten sind) 
Zwiebeln aller Art 
Kohr, indisches 
Viehiutter einschliesslich Oliventrebern 
Rumänien. 
Weintrauben, frische 
Alles andere frische Obst 
Pflaumen, getrocknet, geräuchert und gedörrt . 
Alles andere trockene und gedörrte Obst, Nüsse 
und Haselnüsse 
Gemüse, frische und grüne 
„ getrocknete 
Bäume, Sträucher und Blumen aller Art, lebende, 
Pflanzen-Zwiebeln und -Wurzeln .... 
Hopfen 
Oelsämereien aller Art 
Anis 
Tabaksamen 
Samen iür Garten, Wald- und Futterpflanzen . 
Heu, Stroh und Futterpflanzen aller Art . . . 
Russland. 
Gemüse jeder Art, frisches und getrocknetes, in 
ungepresstem Zustande, Cichorie als Kraut 
oder Wurzel, unzubereitet 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Pnd 
.EL 
Old 
Frc. 
8 
1 
3 
8 
1 
2 
1 
25 
8 
8 
10 
Rubel 
Cents 
50 
50 
Cent, 
50 
25 
Kop. 
10 
Old. ,Cents 
Ausfohrszollj 
Frc. Cent. 
— ! 25 
— i 10 
— 10 
— 25 
frei 
— I 90 
— I 20 
— 40 
— I 50 
2 I - 
— I 10 
Rubel Kop. j
        <pb n="47" />
        VII. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
33 
00 
58 
54 
21 
22 
148 
I ^ 
247 
248 
Î 02 
08 
! 
Tarif massige Benennung 
Russland. 
Anis. Kümmel, Coriander und Senf getrocknet, 
unzubereitet 
Citronen. Apfelsinen und Pomeranzenschalen, 
trockene ohne Zucker, gesalzene Pomeran 
zenschalen und Pomeranzennüsse (unreife, 
getrocknete Pomeranzen) 
Gemüse gesalzenes, geweichtes und getrocknetes 
in gepresstem Zustande 
Obst frisches, gesalzenes und geweichtes und 
Beeren, ausser den nachbenannten . , . 
Anmerkung. ObKt und Uemfiee in hermetisch geschlossenen 
Geftssen fallen unter Esswaaren. 
Citronen, Pomeranzen, Apfelsinen frische . . 
Weintrauben frische 
Nüsse, Wald- und Gartennüsse jeder Art, mit 
Ausnahme der Pfirsichkerne, Kastanien 
und Cocosnüsse 
Früchte getrocknete jeder Art, als: Pflaumen, 
Kirschen, Feigen, Rosinen, Datteln u, dgl. 
nicht in Zucker 
(Werden diese Artikel in Schachteln ein 
geführt, so sind dieselben sammt den Schach 
teln zu verzollen.) 
Kardendisteln 
Pflanzen lebende und getrocknete jeder Art, Heu, 
Stroh, gereinigt und ungereinigt, Zwiebeln, 
Blumen, Kräuter, Wurzeln, Samen, ausser 
den besonders benannten und jeder Art 
Pflanzen und Pflanzentheile, welche nicht in 
der Medicin gebraucht werden 
Hopfen- und Hopfen-Kxtract 
ln der Aux fuhr frei. 
Serbien. 
Obst. Grünzeug, Samen, Wurzeln, Blumen, alle 
frischen und getrockneten Pflanzengewächse 
(ausgenommen Tabak, Südfrüchte, getrock 
nete medicinische und Farbpflanzen und die 
speciell benannten) 
Hopfen 
Gras. Heu, Stroh, Maisstengel, Rohr, Binsen, 
Eicheln, Blätter und Gesträuche, Flachs und 
Hanf roh in Bündeln frei, 
Spanien. 
Gartengewächse 
Obst 
(Siehe Classe III Südfrüchte.) 
Sesamsamen , Leinsamen und andere Oelsamen 
Andere Erzeugnisse des Pflanzenreiches, welche 
im Tarif nicht besonders aufgeführt sind . 
Bäume und Pflanzen 
ln der Ausfuhr frei. 
11 
Zoll 
all ge- ' 
meiner traga- 
m aasiger 
Pnd ¡Rubel 
1 ‘ - 
Kg. 
100 
100 
¡, Kg. 
' 100 
lOO 
|, 100 
100 
Kop. 
40 
— 40 
.75 
Dinar 
Rubel 
Kop. 
50 
40 
80 
.70 
20 
20 
Para 
Pesetas 
1 25 
2 50 
1 — 
10 — 
i 
i 
Dinar 
Para 
Pesetas 
1 
2 
20 
50 
01 
10 — 
H»U,r, General-Zolltarif.
        <pb n="48" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
34 
vil. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile. 
Tarif massige Ilenennung 
Schweiz. 
All; Obst frisches, Garten- und Futtergewächse, 
frische Beeren, Kartoffeln ; lebende Gewächse 
und Bäume, Sträucher, Setzlinge frei. 
Heu, Laub, Schilf, Stroh, Moos, Streu, Binsen 
und gemeines Rohr . . 
XI B 7 Bäume und Sträucher, Zierbäume, Ziersträucher 
ill’s freie Land, Glashauspflanzen und Topf 
gewächse in Kübeln oder Töjifen . 
^ 0 Bast und Reiswurzel 
^ s' Blumenzwiebeln 
^ o' Gärberrinde, Lohkucheii 
^ 111 Meerrohr und spanisches Rohr, roh oder gespal- 
I teil, Rohrstäbe zu Angelruthen . , 
„ 13 Seegras und Waldhaar, roh oder gefärbt 
” 15' Schwamm roher zur Zunderbereitung . 
lUlsI Weintrauben frische, zum Genüsse . . 
19 Desgleichen je 140 Kg. wie 100 Kg. Wein 
21 Obst gedörrtes, getrocknetes, als: Aepfel, Birnen, 
Kirschen, Bdaumen, Zwetschken. Baumnüsse, 
Wachholderbeeren, Johannisbrot, einge 
stampfte Heidelbeeren 
231 Gemüse, Sauerkraut und andere eingesalzene Ge- 
' müse, auch getrocknet in offener Verpackung 
24l Gemüse in Essig und Gelassen über 5 Kg. . . 
25' Desgleichen in Gefässen von Kg. und weniger 
Xitil2' Oelsamen u. Oelfrüchte, Ricinuskörner, Sämereien 
IIA o' Cichorienwurzel getrocknete 
7 „ geröstete, zubereitet .... 
Cichorienessenzen und andere Kafteesurrogate . 
Schweden. 
Gemüse, frische frei. 
„ getrocknete oder gesalzene .... 
„ in Branntwein oder Essig eingelegte . 
Obst : 
Früchte und Beeren, nicht besonders aufge 
führte, auch Kastanien 
Früchte, in Branntwein, Essig eingelegte . . 
„ getrocknete 
„ eingemachte (siehe Esswaaren). 
Nüsse: Cocosnüsse 
„ Hasel-, Wall- und andere Nüsse . . . 
Pflaumen getrocknete - 
Pflanzen und Pflanzentheile : 
Pflanzen, Kardendisteln . 
Gräser nicht besonders aufgeführte, unbearbeitet 
„ gefärbte in Schnüren oder einzelnen 
Halmen 
Pfirsichkerne 
Pilze aller Art, nicht besonders aufgeführte 
Trüffeln, einschliesslich der Gefässe . . 
Kartoffeln, auch zerquetschte und geriebene 
Hopfen 
1 1 
S 1 
allge 
meiner 
I 
Frk. Iltapp. 
|| 
Last;! 3 
— I 00 
lOoK.] 30 
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Kg. !' 
100 
100 
100 
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15 
50 
00 
00 
50 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
Kren. 
1 il — 
1 St. 
Kg. 
1 
für die 
Ausfuhr 
1 I 50 
I 
4 
7 
10 
— 30 
— I 00 
3 i - 
Frk. Kapp 
— i 20 
15 
30 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
Krön. I Oero 
50 
25 
10 
25 
20 
V 
35 
30 
10
        <pb n="49" />
        3 
VIH. Schlacht* und Zugvieh. 
35 
ï a r i f m ä 8 sig e Benennung 
% S 
Zoll 
allge 
meiner 
traçf!- 
mässiger 
Schweden. 
Senf ungeniahlen 
Sämereien : 
Kanariensamen 
Andere nicht besonders benannte .... 
Oelkuchen 
Fenchel 
Kümmel 
Schachtelhalm, Heu, Stroh, Bast, Schilf, Futter 
pflanzen aller Art, Blumen natürliche und 
getrocknete, Blumenzwiebeln, Feuerschwamm 
zubereiteter, Pferdehaarsurrogate oder soge 
nanntes künstliches Pferdehaar, sowie das 
aus Moos hergestellte Polsterungsmaterial 
werden wie Gräser (nicht besonders aufge 
führte) behandelt; sonach roh 
gefärbt .... 
Seifenwurzeln 
Veilchenwurzeln 
Wurzeln, essbare aller Art 
Zwiebeln aller Art 
Tamarinden 
Süssholz 
Pfirsichkerne 
Lorbeerblätter und Lorbeeren 
Kanariensamen 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Hopfen vertragsmässig vom Werthe 8"o. 
Krön. I 
Oere 
7 
Krön. 
- ; 10 
25 
4 
1 , — 
5 
10 
X5 
12 
4 
Oere 
VIII. Schlacht- und Zugvieh. 
39 
40 
41 
42 
43 
44 
45 
4(i 
47 
48 
Oesterreich-Ungarn. 
Ochsen 
Mit Italien 
Stiere 
Kühe 
Jungvieh 
Kälber 
Schafe 
Ziegen 
Lämmer 
Kitze 
Schweine • 
Spanferkel ('nicht über 10 Kilogr.) 
Pferde 
Füllen 
Stuck 
1 
1 
1 
1 
li 
' 1 
1 
1 
I 1 
: 1 
¡1 
10 
4 
4 
3 
2 
1 
10 
10 
kr. 
50 
50 
25 
25 
30 
kr. 
50 
75 
40 
30 
30 
20 
20
        <pb n="50" />
        w í£ 
'S'S 
49 
39 
1 
2 
3 
4 
5 
C 
7 
•8 
.9 
10 
11 
12 
13 
\ III. Schlacht- und Zugvieh. 
T a r i f Hl il s s i g e B e n e ii n u n 
Oesterreich-Ungarn. 
g 
stück 
Füllen, welche der Mutter folgen, frei. i 
Maulthiere, Maulesel und Esel . . . . . 1 
vertragsniässig frei. 
In der AuKf'uhr frei. ! 
Deutschland. 
Pferde, Maulesel. Maulthiere, Esel . . 
Füllen, welche der flutter folgen, frei. 
Stiere und Kühe 
Ochsen 
Jungvieh im Alter bis zu 2'2 Jahren . 
Kälber unter 6 Wochen 
Schweine 
Spanferkel unter 10 Kilogramm . . . 
Schafvieh 
Lämmer 
Ziegen frei. 
In der Ausfuhr frei. 
I stück 
1 
i 1 
I 1 
i 1 
; 1 
I 1 
1 
1 
1 
Belgien. 
Thieve, lebende, in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Anmerkung. Hierunter sind verstunden Vieh. Pferde und 
alle lebenden Thiere ohne Unterschied, mit Ausnahme der 
Fische. — Das .Jagdgesetz unterwirft den Transport, von 
Wddpret und insectenfressenden Vögeln einer besonderen 
Beschränkung. Die Einfuhr von Kindvieh der grauen 
Steppenrace ist verboten. 
Dänemark. 
Thiere, alle nicht besonders genannten, in der 
Ein- und Ausfuhr frei. 
England. ii 
Alle Thiere in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Pferde (Hengste, Wallachen, Stuten) . . . . 
Füllen .fc. 
Maulthiere odenMaulesel beiderlei Geschlechts . 
Esel beiderlei Geschlechts frei. 
Hausthiere : 
Ochsen 
Kühe 
Stiere 
Junge Ochsen, Stiere und Kühe 
Kälber 
Widder, Schafe und Hammel 
Lämmer . . 
Böcke, Ziegen und Zicklein 
Schweine 
Spanferkel 
In der Ausfuhr frei. 
l'stück 
I 1 
1 
1 
I; 
i' 1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Z o 
allge 
meiner 
fl. kr. 
2 
Mk. Pfg. i¡ 
10 — i 
0 
20 
4 
2 
2 
1 
60 I 
50 j 
50 I 
1 
Frc. 
30 
18 
5 
Cent. 
15 ! - 
8 — 
8 I — 
5 j — 
1 ' 50 
2 I — 
— I 50 
— 50 
3 ) — 
— I 50
        <pb n="51" />
        VIH. Schlacht- und Zugvieh. 
37 
If 
i 2U3 
i 
I 
¡ 200 
I 
! 207 
i 
: 208 
200 
270 
202 
20: 
204 
Tarifmässige Benennung 
Griechenland. 
Büffel, Stiere und Ochsen 
Kühe und Kälber ohne Unterschied des Alters . 
Füllen und Maulthiere, noch nicht zugeritten 
oder eingefahren 
Esel und Füllen derselben 
Schweine im Allgemeinen 
Spanferkel 
Schafe, Ziegen ohne Unterschied des Alters . . 
In der Atoffuhr frei. 
Italien. 
Ochsen und Stiere im Gewichte von weniger als 
150 Kilogramm 
Ausfuhr 
Ochsen und Stiere 
Ausfuhr 
Aus den Vertragsstaaten Ochsen und Stiere . 
Kühe im Gewichte von weniger als 150 Kilogr 
Ausfuhr 
Kühe 
.Ausfuhr 
Aus den Vertragsstaaten 
Färsen und junge Stiere 
Ausfuhr 
Aus den Vertrags Staaten 
Kälber 
Ausfuhr 
Aus den Vertragsstaaten 
Schafvieh und Ziegen . . . • • • 
Schweine im Gewichte bis einschliesslich 20 Kg 
Ausfuhr 
„ p „ von mehr als 20 Kilogr 
Ausfuhr 
Pferde 
Vertragsniässig frei. 
Maulthiere 
Esel 
stück 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Zoll 
mit |! V»?*- 
maygiger 
Niederlande. 
Ochsen. Stiere, Jungvieh, Kälber, Schafe, Lämmer, 
Schweine vom Werthe 5®o. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Pfeide (Stuten und Fohlen) 
Maulesel und Maulthiere 
Thiere, nicht namentlich genannte, frei. 
Wollvieh und Ziegen frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Stück 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
¡Stück 
1 
1 
Frc. j Cent. 
19 97 
13 31 
33 28 
— 11 
0 00 
2 — 
1 33 
Lira Cent. 
Frc. 
18 
4 
18 
15 , — 
50 
7 I 50 
3 i — 
7 50 
4 . 40 
11 = 
1 10 
= ¡21 
— I 75 
— 1 55 
2 I 50 
1 , 10 
20 I — 
0 j — 
1 ' 50 
Lira 
15 
15 
Cent, 
Cent. 
50 
20 
10 
Kein 
Kein 
2370 
2300 
1100 
1100
        <pb n="52" />
        38 
VIII. Schlacht- und Zugvieh, 
Tarifmässige Benennung 
S £ 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ansfulir 
1 
2 
3 
4 
5 
H 
7 
8 
0 
10 
11 
12 
13 
14 
180 
182 
181 
189 
187 
188 
190 
6 
7 
10 
11 
8 
9 
Rumänien. 
Pferde (Hengste, Wallachen oder Stuten) . . 
Füllen ^ ■ 
Maulthiere und Esel (ohne Unterschied des Ge 
schlechtes) 
Stiere 
Ochsen und Büffel 
Kühe und Büffelkühe 
.Junge Ochsen, junge Stiere, Färsen .... 
Kälber 
Widder und Schafe (mit Inbegriff" der Wolle aut 
ihrem Körper), Ziegen 
Hammel 
Lämmer und Zicklein 
Schweine 
Spanferkel 
Russland. 
Hausthiere, Pferde und Thiere jeder Art, mit 
Ausnahme der Muschelthiere und Fische in 
§ 67 in der Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Serbien. 
Ochsen, Kühe, Büffel, Pferde, Fohlen, Kameele, 
Hirsche. Gemsen, Kälber 
Maulthiere, Esel (männl. Geschlechts), bohlen . 
Schweine und Ferkel 
Schafe, Ziegen, Lämmer und Kitze 
In der Ausfuhr frei. 
Hasen 
Jn der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Rindvieh ; - - 
Schafe und Ziegen, sowie andere nicht auf 
geführte Thiere 
Schweine 
Maulthiere 
Pferde (Wallachen) über das Höhenmaas . . 
Pferde, alle anderen, auch Stuten .... 
Esel 
Schweiz. 
Rindvieh und Kälber über 40 Kilogramm schwer 
Kälber von einem Gewichte bis und mit 40 Kg 
Schafe, Lämmer 
Ziegen und Zicklein 
Schweine über 40 Kilogramm schwer . 
Schweine bis und mit 40 Kilogr. und Spanferkel 
stück 
Frc. Cent 
frei 
Stück 
62 
40 
frei 
frei 
- :62V» 
frei 
50 
30 
Dinar 
10 
6 
4 
stück 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Stück 
1 
' 1 
1 
1 
1 
1 
Para 
80 
20 
Pesetas 
13 I 80 
1 
8 
128 
31 
8 
Frk. 
Frc. 
2 
1 
Cent. 
50 
60 
80 
80 
30 
70 
30 
10 
10 
- : 50 
Dinarj Para 
2 i 50 
1 ! — 
1 — 
40 
45 
30 
50 
40 
Kapp 
50 
10 
10 
10 
50 
10 
Vertragsm. 
Pesetas 
13 I 80 
1 ¡ 
8 
128 
31 
8 
40 
45 
30 
50 
40 
Ausfuhrszoll 
Frk. Kapp. 
50 
5 
5 
5 
50 
5
        <pb n="53" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
IX. Thiere, andere. 
39 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ansfahr 
Schweiz. 
Pferde ' r,‘, ' • ' 
Pferde von Bereitern, auch wenn selbe die bchweiz 
wieder verlassen sollen 
Maulthiere und Maulesel 
Esel 
Füllen 
Unter Vorbehalt der viehsanität^polizeiliehen Vorschriften. 
Schweden. 
Schlacht- und Ztufvieh in der Ein- und .4its- 
fuhr frei. 
Türkei. 
Pferde vertragsinässig vom Werthe 8»o. 
Stück; Frk. Rapp. 
1 : ! — 
Il I 
113 — 
1 Ü — ! 50 
1 P - ! - 
1 ¡I — — 
Frk. Rapp. 
1 50 
1 50 ; 
— ; 50 
-¡50 
IX. Thiere, andere. 
50 
50 
; 51 
! 52 
i 53 
37 a 
25gl 
37 a| 
25gl 
Oesterreich Ungarn. 
Wildpret aller Art : 
a) lebend frei. 
b) todt 
Geflügel aller Art : 
u) lebend frei. ' 
h) todt • ■ ' 
Fische, frische, Krebse, Schnecken, frische . . 
Muschel- oder Schalthiere aus der See, Schild 
kröten, nicht zubereitet - - 
Thiere, nicht besonders benannte, und zwar Blut 
egel frei. . . . 
Thiere, andere, nicht besonders benannte frei. 
In der Am fuhr frei. 
Deutschland. 
Wildpret aller Art, lebendes, frei. 
„ nicht lebendes (erlegtes) 
Geflügel aller Art, lebendes, frei. 
nicht lebendes (getödtetes), auch un- 
"ausgeschlachtet, unausgeweidet, ungerupft . 
Geflügel, zerlegtes, frisch und zubereitet, auch 
in Fässern, Töpfen, Krügen, mit Ausnahme 
des gefüllten * '. • 
Geflügel, gefülltes (Farcîtes) mit Zucker, Essig, 
Oel, wie Esswaare. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Stück 
100 
Kg. 
100 
100 
kr. 
c — 
Mk. Pfg. 
i 
12 I - 
4- 
12 — 
kr. 
Mk. Pfg.
        <pb n="54" />
        Íá 
37 a 
25 e 
37e, 
87a 
40 
4 
l-j 
êt 
44 
45 
IX. Thiere, andere. 
T a r i f in ä s s i &lt;¡r e B e n e n ii u n ? 
Deutschland. 
Fische, frische, Flusskrebse, auch blos abgekochte, 
Landschnecken frei. 
Seeschneckeii und Seethtere 
Schaltbiere aus der See, frische oder blos abge 
kochte, in Fässern, Töpfen etc. frei. 
Blutegel frei. 
Thiere, alle lebenden, anderweitig nicht be 
nannt, frei. 
Thiere, ausgestopfte oder in Spiritus gesetzte 
(Tarif-Gesetz § 5, Xr. 8) frei. 
Thiere, an sich zollpflichtige, welche zu Schau 
stellungen eingehen (Tarif-Gesetz § 5, 
Xr. 4), frei. 
in der Aii¡&lt;fiihr frei. 
Belgien. 
Alle lebenden Thiere mit Ausnahme der Fische frei. 
Hierunter sind begriffen : Vieh, Pferde u. 
alle anderen lebenden Thiere ohne Unter 
schied. Das Jagdgesetz vom 28. Febr. 1882 
und königl. Verordn, vom 1. März 1882 un 
terwerfen den Transport von Wildpret und 
insectenfressenden Vögeln einer besonderen 
Beschränkung. — Die Einfuhr und Durch- 
‘ fuhr von Rindvieh der grauen Steppenrace 
ist verboten. 
Fische, einschliesslich der Austern, Wild und 
Geflügel frei. 
! ln der Am fuhr frei. 
Dänemark. 
43 ; Wild 
44 i Schildkröten . . . .' 
3!* ! Fische und Fischrogen, Muscheln in frischem 
i Zustande frei. 
50 i Austern 
45 i| Alle anderen Thiere frei. 
Ij ln der Amfahr frei. 
i| England. 
Die Ein- und Ausfuhr aller Thiere lebend oder 
todt frei. 
Frankreich. 
Producte des französischen Fischfanges frei. 
Produite des auswärtigen Fischfanges : 
Seefische, frische 
Süsswasserfische, frische 
Fische, getrocknete, gepökelte oder geräucherte : 
Kabeljau mit Inbegriff der Stockfische und 
Klippfische 
Z o 
1 1 
iillge- 
meiner 
trags- 
lUiissiger 
I 
Kg. Mk. l’fg. 
100 I 24 
lir. ; 
Mk. ; Pfg. 
rfd. fron. 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
9 
50 
Frc. iCoüt. 
48 I — 
Krön. Oere 
Frc. I Cent.
        <pb n="55" />
        IX, Thiere, andere. 
41 
fi 
4Ü 
47 
48 
ï a r i f m ä s 8ig e Benennung 
1 Zoll 
1 allge- 
laeiner 
tmgjj- 
tnässiger 
Kg. I Frc. Cent. 
Í! I 
100 10 i — 
Õ0 
49 
14 , 
15 ' 
Frankreich. 
Fische, andere getrocknete, gepökelte oder geräu 
cherte frische 
natürlich conservirte, marinirte oder ander 
weitig zubereitete ; 100 i 10 
Austern frische, Austernbrut frei. jstück 
„ frische andere . . .' ,1000, 1 
„ marinirte 10 
Hummer und Seeheuschrecken, frische . &gt; 100 ' 5 
^ _ natürlich conser 
virte oder zubereitete 
Miessmuscheln und andere volle Muscheln frei, i 
Wildpret. Geflügel und Schildkröten . . . 
Lebende Thiere, nicht besonders benannte . . ; lOO ! — 
In (lei- Ausfuhr frei. ! 
Griechenland 
Frc. 
Cent. 
100 
100 
Blutegel in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Andere nicht benannt im Tarif. 
Italien. 
273 
271a 
286 
274 
Wildpret 
Geflügel 
Quint ' Lira ■ Cent. Lira I Cent. 
' 1 
Ausfuhr 
15 , — 
I — 
2 ' 20 
Fische, frische, jeder .\rt . . . 
Bienen lebende mit ihren Körben 
Blutegel 
In der Ausfuhr frei. 
1 ' 
I 
i 14 
i 15 
19 
20 
30 
38 
Niederlande. 
Die Ein- und Ausfuhr aller Thiere, nicht he- 
tiondcrs henaunt, frei. 
Portugal. 
Vögel frei. . , „ . . 
Thiere aller Art für naturhistorische Museen frei. 
Bienenkörbe frei. 
Blutegel 
ln der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Hausgeflügel i ' -à ’i ' 
Vögel, nicht besonders benannte, inbegriflen das 
Federwild - - 
Wildpret. behaartes, grosses und kleines . . . 
Jagd- und Luxushunde . 
Bienenkörbe mit lebenden Bienen 
Blutegel . . 
Lebende Thiere, nicht besonders benannte . . 
Fische, frische aller Art • • 
Fischmilch und andere geniessbare Abfälle von 
Fischen 
stück 
1000 
Stück 
1 
1 Kg. 
100 kr 
100 
Rclg 
0100 
Kcis 
Frc. Cent.l 
frei 
frei 
frei 
4 I — 
Aufifuhrtizoll, 
Frc. 
Cent.i 
5 ! 
20 ! 
frei 
1 1 20 
frei 
40 
25
        <pb n="56" />
        (57 
IX. Thiere, andere. 
1’ a r i f ni ü s s i g e H e n e n nuiig 
Zoll 
all ge- 
meiner ¡ 
für die 
Ausfuhr 
Rumänien. 
Seespinnen . . 
Hummer 
Austern, frische 
Miessmuscheln und andere Muscheln mit dem 
Thiere; Krebse; geniessbare Schnecken . . 
Russland. 
Austern, Hummern oder Seekrebse, Muscheln, 
Schnecken, Tintentische u. dgl., frische, ge 
salzene, getrocknete und marinirte . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Anmerkung. Wenn die in diesem Paragraph genannten 
Gegenstände in hermetisch verschlossenen Geiassen ein 
geführt werden, so unterliegen sie der Zollgebühr nach 
§ 62. 
Serbien. 
Geflügel ohne Unterschied frei. 
Anmerkung. Alle diese Thiere, lohend oder getödtet, in 
gemästetem Zustande als Fleisch behandelt. 
Fische, Krebse, Schnecken, Schildkröten. Frösche, 
frisch, getrocknet oder gesalzen, geräuchert 
In der Ausfuhr . 
Blutegel frei. 
Insecten: 
(i) Bienen, lebend in Körben, mit oder ohne 
Honig, frei. 
In der Ausfuhr . 
h) alle übrigen Insecten, ausgenommen der 
Canthariden, frei. 
Alle früher nicht benannten Thiere, lebend oder 
todt: Löwen, Tiger, Panther, Afl'en, Wölfe, 
Hunde, Katzen, Schlangen, Krokodile und 
ähnliche Thiere. sowie auch au8gesto])fte, 
Mumien und Gebeine frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Pud ¡Rubel 
100 
Dinar 
100 
100 
Cent. 
Kop. 
Frc. I Ceiit.j 
2 I .50 ! 
frei I 
Kübel 
Kg. 
Para 
»mar 
Para 
fi 
1(5 
stock 
18 
Vertragsm. 
Pesetas 
Spanien. 
Kk 
Pesetas 
231 
Geflügel, lebendes und todtes, und Mildpret der 
niederen Jagd : . . 
Kabeljau und Stocklisch 
Zuschlag, vorübergehender . 
Städtischer Zuschlag . . . 
Fische, frische, oder mit dem zur Erhaltung 
nöthigen Salze 
„ geräucherte, eingesalzene, siehe Ess- 
waaren. 
Schalthiere 
25 
100 
23(5 
50 
12 
100 
100 
23/ 
100 
50 
50 
100 
238 
Schweiz. 
pr.Lut Krk 
Rapp 
Frk. 
Rapp 
Hilf 
Geflügel, lebendes 
Anmerkung. Geflügel, lebendes, insofern dasselbe für den 
Marktverkebr bestimmt und von den Feilbietenden in die 
Schweiz getragen oder auf Handwägelchen auf der Zoll 
strasse nach Anmeldung geführt wird, zollfrei. 
50 K.
        <pb n="57" />
        I Post des 
Orig.-Tarifes 
X. Thierische Producte. 
43 
am# 
Tarifmässige Benennung 
II12 
III 12 
,18 
Schweiz. 
Fische, frische 
Anmerkung wie bei (lefiügel. 
Thiere, fremde, welche nicht auf W agen geführt 
oder getragen werden, wie Elephanten, Ka- 
meele, Bären etc 
Thiere, fremde, auf Wagen geführt für Menagerien 
Schweden. 
Muscheln (Austern, frische, einschliesslich der 
Emballage) 
„ eingemachte oder gesalzene . . • • 
Fische, gesalzene oder eingelegte, Anchovis, 
Sardellen, Thunfische 
Andere Arten frei. 
Kaviar (Fischrogen) 
Blutegel 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Fische: Häringe ... »&gt;00 bis 1000 Stück 
Stockfische • • • , • 
Alle anderen Fische vertragsm. vom Werthe ö»o. 
Last 
Stick 
Last 
Kg. 
Zoll 
allge 
meiner 
Frk. 
3 
Rapp. 
für die 
Ausfuhr 
Frk. Rapp. 
50 
50 
Quint 
Oere 
5 
15 
20 
80 
Piaat.l Para 
12 78 
6 45 
Vertragsm. 
Krön. Oere 
iPiast. ; Para 
X. Thierische Producte. 
Oesterreich Ungarn 
54 
55 
56 
57 
58 
59 
60 
kr. 
Kg 
1 ! 50 
1 50 
100 
5 — 
15 — 
100 
100 
100 
2 — 
2 — 
64 
Milch frei. 
Geflügeleier . . . . . . 
vertragsmassig frei. 
Bienenstöcke sammt dem Honig und Wachs, 
Bienenstöcke mit lebenden Bienen Irei. 
' vertragsmässig frei. 
Wachs, animalisches 
Wachs, vegetabilisches ' moi 
Bade- und Pferdeschwämme . . • • • • • 
Felle und Häute, roh: Kalbfelle, roh, bchaf- 
und Ziegenfelle, roh. Lamm- und Kitzfelle, 
roh, Hasen- und Kaninchenfelle, roh, andere 
Felle und Häute, roh, frei. 
Haare, und zwar Pferdehaare, roh, andere Haare, 
roh, Pferdehaare, zubereitet, andere Haare, 
zubereitet, Borsten und Borstenabfälle frei. 
Schmuckfedern, nicht zugerichtet, Bettfedern, 
andere nicht besonders benannte Federn frei. 
Blasen und Därme 
Goldschlägerhäutchen 
Darmseile .... . . . 
Thierische Producte, nicht besonders benannte frei.
        <pb n="58" />
        44 
X, Thierische Producte, 
Zoll 
allge 
meiner 
ver 
tragrt- 
mässiger 
O 
T a r i f m ä S S i g e Benennung 
11 
! 
I 37 a 
:37b 
I 251 
26 ï 
26c s 
12 a 
11 a 
41a 
I 11a 
llf2 
37a 
15 
I U)7 
30 
102 
5 
57 
99 
50 
211 
Deutschland. 
Milch, frische, frei. 
Eier von Geflügel frei. 
„ Vogeleier 
„ ausgeblasene für Sammler (Tarif-Gesetz § 5, 
Nr. 8) frei. 
Bienenstöcke oder -Körbe mit lebenden Bienen, 
mit Wachs oder Honig, ohne oder init ge- 
tödteten Bienen frei. 
Honig und Honigwaben mit Honig 
Honigwaben, denen der Honig entzogen ist . . 
Wachs, thierisches und vegetabilisches, auch in 
Täfelchen, schwarzes, Abfall und Tropfwachs, 
Wachsstumpfen u. dergl. Rückstände . . . 
Felle und Häute, rohe grüne, gesalzene und getrock 
nete , rohe, behaarte Schaf-, Lamm- und 
Ziegenfelle, auch enthaarte Schaffelle, nicht 
weiter bearbeitet, frei. 
Haare, Pferdehaare, roh, gesotten, gehechelt, 
gefärbt, auch in Lockenform gelegt, ge 
sponnene Pferdehaare, Borsten, Geltücher frei. 
Andere Thierhaare, roh, gehechelt, gesotten, 
gefärbt frei. 
Bettfedern, rohe, frei. 
„ gereinigte und zugerichtete .... 
Blasen und Därme, frische und getrocknete, 
auch gesalzen, frei. 
ln (1er Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Butter, Milch, Eier, dann der gewöhnliche weiche, 
weisse Käse frei. 
Honig 
Thierische Rohstofl'e, nicht besonders tarifirte : 
einschliesslich von rohem Wachs, Fett, 
thierischem Gel, hauptsächlich Fischthran, 
Olein, Stearin, Oel und Stearinsäure, rohe 
Pferdehaare, gekräuselt, oder in anderer 
Weise zugerichtet und Seile aus Pferdehaar 
frei. 
Rohe Häute und Felle frei. 
ln tlei' Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Milch und Rahm frei. 
Eier. 
Honig wie Zucker. 
Honigscheiben frei. 
Haare aller Art, rohe und ])räparirte, aber un 
verarbeitet, frei. 
Federn aller anderen Art als Schmuckfedern. 
Fette und Häute, unbereitet, wie auch sogenann 
tes Saronen- und Kistenleder frei. 
100 K. 
brutto 
OUK. 
Ditto 
100 K. 
brutto 
Kg. 
100 
.Mk. 
I'fg. 
3 ■ — 
3 — 
8 ; — 
8 — 
Mk. 
Frc. 
Cent. 
50 
Frc. 
I'fg. 
Cent.
        <pb n="59" />
        X. Thierische Producte. 
45 
p 
232 
233 
209 
Tarifmässige Benennung 
Dänemark. 
it 
Zoll 
mS’er 
34 
33 
37 
32 
Õ8 
59 
60 
20 
22 
23 
24 
27 
25 
42 
Waschschwüimne 
Andere Schwämme, unpräparirte 
Wachs, animalisches und vegetabilisches . 
7n (lei- Ausfuhr frei 
England. 
Alle thierischen Producte in der Ein- und 
Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Milch 
Eier von Geflügel und Wildpret 
„ von Seidenwürmeni 
Honig 
Wachs, rohes gelbes, braunes, weisses . . . 
Wachsrückstände 
Schwämme, rohe 
„ für Parfümerien oder pharmaceutische 
Zwecke zubereitet 
Andere rohe Substanzen 
Felle und Häute, roh, grün oder trocken, Häute, 
grosse • 
Häute, kleine, von Widdern, Schafen und Ham 
meln 
„ von Lämmern und Zicklein . . . . 
Wolle mit Einschluss der Alpacca-, Lama-, 
Vigogne-, Yorkwolle und der Kameelhaare, 
roh 
Wollabfälle . • - - • • 
Rosshaare, roh, zugerichtet und gekräuselt 
Thierhaare, roh 
„ gekämmte Ziegenhaare 
^ „ andere 
in Bündeln nach der Länge assorti« 
(Borsten) 
Menschenhaare, nicht verarbeitet ..... 
Federn : Schmuckfedern, roh oder zubereitet, 
Schreibfedern 
Bettfedern, Flaumfedern und andere .... 
Andere thierische Producte im rohen Zustande 
Fischblasen, roh oder einfach getrocknet . 
Fischhäute vom Haiflsch und Seehundsfelle roh . 
Griechenland. 
Wachs, gelbes, in Broten 
„ zu Lichten und Fackeln 
Honig 
Haare, rohe oder verarbeitete (Menschenhaare) . 
Biber - und Kaninchenhaare zur Hutfabri 
kation 
Pfd. I Krön. ' Oere 
1 — 66*, 3 
— 6 
Krön. Oere 
Kg. II Frc. Cent, 
frei 
100 
100 
100 
100 
100 
10 — 
frei 
10 — 
10 — 
frei 
35 ; — 
65 — 
frei 
frei 
frei 
100II 25 I — 
II frei 
Ansfnhrszoll 
Fre. Cent. 
frei 
35 — 
65 — 
frei 
, 100 
II100 
100 
100 
Oka I 
1 I 
1 
1 I 
1 Drn. 
10 I — 
10 
10 
! frei 
I 0'.m 
frei 
20 I — 
frei 
Frc. I Cent 
— I 67 
— i 86 
— 13 
— 13 
1 I - 
frei 
frei 
25 I — 
frei 
10 
frei I 
frei ! 
15 — I 
frei I 
Frc. Cent.
        <pb n="60" />
        46 
X. Thierische Producte, 
T a r i f m ä s sig e Benennung 
S § 
Sn 
Zoll 
all^u- 
meiner 
trags- 
mässiger 
275 
278 
282 
162 
2881 
287 
2it0 
291 
108 
Griechenland. 
Häute und Felle : 
a) unbearbeitete, nicht gesalzene, trockene, 
von Ochsen, Stieren, Kameelen und Büffeln 
im Allgemeinen 
h) Häute, dgl. feuchte, gesalzene 
c) „ von Kleinvieh, nicht gesalzene, 
trockene 
(l) „ gesalzene 
e) „ rohe, von Bindern, Kälbern, Ka 
meelen, Büffeln, letztere Felle aus 
Ostindien kommend, in Krde ver 
packt, ohne Abzug für die Erde . 
Federn, Bettfedern 
Gänsefedern zum Schreiben 
Borsten, Schweinsborsten und Ziegenhaare . . 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Därme, frische, frei. 
„ gesalzene 
Milch 
Eier von Geflügel frei. 
Häute und Felle, rohe, frische oder trockene, 
nicht geeignet zu Pelzwerk, frei. 
In der Ausfuhr 
Wachs ; a) gelbes, nicht verarbeitetes . . 
h) verarbeitetes 
c) weisses, nicht bearbeitetes. . 
d) „ bearbeitetes .... 
e) Ueberreste von Wachskerzen . 
Honig jeder Art 
Mit Oesterreîch-Ungarn 
Federn: a) Schmuckfedern, rohe . . . 
h) „ bearbeitet 
c) „ Bettfedern frei. 
Menschenhaare a) nicht bearbeitet . . . 
h) bearbeitet 
Pferdehaare, roh oder gefärbt, und Thierhaare 
jeder Art frei. 
Niederlande. 
Alle die im Tarif nicht benannten Gegenstände frei. 
Wachs frei. 
Felle und Häute, rohe, frei. 
Haare, Thierhaare, Menschenhaare b^/o vom Werth. 
Fischschuppen 5o/o vom Werth. 
Honig 
Portugal. 
Bienenstöcke, Eier frei. 
Wachs, gelbes, rohes, in Broten oder mit Stück 
stauben 
Oka 
Ouint 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
IKg, 
Kr. 
100 
Kg. 
1 
Frc. 1 Cent. 
21 
11 
8 
4 
8 
13 
Cent, 
Lira 
4 
15 
2 20 
15 — 
20 i — 
80 I — 
40 : — 
10 , — 
10 
Frc. 
Cent. 
Lira Cent. 
3 
35 
3 i - 
10 I - 
Qld. ! Cents! 
50 
Old. Cents 
Keis 
10 
Keil
        <pb n="61" />
        X. Thierische Prod acte. 
47 
% 
Tarifmässige Benennung 
Portugal. 
Wachs weisses ‘ ' 
Felle, behaarte oder rohe, als Kuhhäute, Ziegen- 
und Schaffelle, grüne 
trockene 
„ zur Verfertigung von Häuten frei. 
Federn: Bettfedern und Federn zu Fächern frei. 
Schreibfedern 
Schinuckfedern, rohe, frei. 
Borsten von zahmen und wilden Schweinen, 
roh oder zubereitet 
Thierflechsen frei. 
Pferd^haare, roh oder zum Polstern und präparirt 
Thierhaare aller Art frei. 
Goldschlägerhäutchen frei. 
Rumänien. 
S E 
trags 
inaFniger 
Kei« 
Keis 
Kg. 
80 
50 
50 
20 
5 
20 
285 
28») ’ 
287 i' 
288 I 
280 I' 
200 |i 
201 I 
202 
208 
204 
205 
20»; 
207 i 
2i&gt;8 II 
2i»0 
800 ! 
801 
802 i 
803 |¡ 
804 
805 ¡I 
80»; 
807 i 
808 ' 
800 
310 
811 
812 
818 ¡ 
814 
815 
Knochen und Hufe 
Thierhörner, rohe 
Thierhörner, zugerichtete 
Hirschhorn 
Viehschwänze 
Blasen 
Viehdärme 
Ochsenziemer 
Ochsengalle 
Blut, geronnenes 
Laab 
Begras (aus Häuten und Fellen, ausge])resster 
fettiger Abfall) 
Leimleder 
Schweinsborsten, rohe . - - - - - ' ' 
Schweinsborsten, gereinigte und gekämmte . . 
Menschenhaare, rohe (in Massen, nicht entwirrt) 
zuperichtete, bis incl. f&gt;0 Cm, lang 
^ über 50 Cm. lang . 
Federn, und zwar: , 
Hahnen- und Adlerfedern, von jeder natür 
lichen Farbe, 7o|o vom Werthe. 
Schmuckfedern, andere, von jeder natürlichen 
Farbe, 7o,o vom Werthe. 
Schreibfedem, rohe oder präparirte 
Bettfedem 
Eiderdunen (Bettflaumen) 
Elephantenzähne, ganz oder in Stücken 
Schildkrötenschalen 
Fischbein, rohes 
Badeschwämme, ordinäre 
^ feine 
Abfälle von Badeschwämmen 
Ameiseneier 
Seidenraupeneier 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
lOOSt 
100 K 
Cent 
50 
1 K. 
Frc. 
1 
5 
15 
15 
— i 05 
10 i — 
8 50 
2 ! 50 
»; I — 
1 ! 20 
10 I — 
40 
05 
5 
11 
82 
! Aubfuhrszoll 
Frc. I Cent. 
- ¡ 20 
— I 50 
frei 
1 HO 
- ; 10 
1 ' — 
- i 25 
- ! 25 
- i 50 
- i 10 
frei 
frei 
— 10 
50 
— , 00 
80 
- , 10 
85 
frei 
75 
50 
Es« 
80 
Sil 
80 
00 
15 
17 
20 
If-5 S
        <pb n="62" />
        48 
X. Thierische Producte. 
? Ú 
T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
ini;' 
25 
28 
20 
280 
20 
00a 
b 
Rumänien. 
Häute, rohe 
Anmerkung. Häute-von grossem Hornvieh (lîTifteln. Ochsen, 
¡Stieren. Kühen), von Tferden. (Schweinen. Hunden, roh, 
getrocknet oder gesalzen, können einem Ausgangszeile von 
1 Francs 50 Cent, per 100 Kilo unterworfen werden. 
Milch 
Eier, von Hausgeflügel und Federwild .... 
Bienenstöcke und -Körbe, mit Honig und Schei 
ben, wenn die Bienen getödtet sind . . . 
Honig, flüssigen oder in Scheiben 
Wachs, roh, weiss und gelb jeder Art .... 
Wachs, gelbes 
_ weisses 
Russland. 
Thierische Producte, namentlich: 
1. Knochen, gebrannte oder zerriebene, des 
gleichen Knochenkohle 
2. Hörner jeder Art und Hufe zollfrei. 
3. Haare: 
a) Menschenhaare 
b) alle anderen Haare 
4. Flaumhaare, Daunen und Federn, mit Aus 
nahme der besonders genannten . , , . 
5. Häute, rohe oder gesalzene, und getrock 
nete Felle jeder Art, soweit sie nicht zu 
Bauchwerk gehören, Abschnitzel unbearbei 
teter roher Häute 
6. Wachs: Bienen-, Berg-, Pflanzen- und 
Baumwachs 
7. Thierische Theile und Producte, die in 
der Medicin gebraucht werden und nich^ 
besonders genannt sind, zollfrei. 
Honig, roher, und Honigsyrup 
Alle übrigen im russischen Tarif nicht auf 
geführt. 
Serbien. 
Thierische Producte, und zwar: 
Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle frei. 
Häute, rohe, von Bindern, Büffeln, Pferden, 
Schweinen , Kameelen , Eseln , Maulthieren, 
Fohlen, Kälbern und Hunden 
In der Ausfuhr die unter a und b benannten 
Felle, rohe, von feineren Thieren, als : 
1. von Biber, Dachs, Hermelin, Marder, 
virginischen und russischen Füchsen, Astra 
chan , sowie Imitation und von Feder- 
thieren 
2. von allen übrigen nicht benannten wilden 
Thieren und der Hauskatze 
Kg. 
1 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Pnd 
bmttol 
Pud 
1 
1 
1 
Pnd I 
brntto 
1 
Frc. 
Cent. 
frei 
Frc. 
1 
Cent. 
= :!l " 
0 
6 
45 
50 
50 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Bnbel j Kop. 
— I 50 
10 
20 
— 50 
1 i — 
20 
50 
50 
Vertragsm. 
|Rnbel I Kop. 
Dinar Para 
15 
12 
500 
100 I — 
Dinar 
Para
        <pb n="63" />
        X. Thierische Producte. 
49 
I 
Tarifmässige Benennung 
8A2 
3 
4 
8B2 
19 e 
f 
19 c 
(i 
269 
272 
194 
204 
205 
208 
209 
IIA33 
34] 
9 
21 in 
15 III 
IIA28 
III b 4(1 
in 28 
III 88 
III 16 
17 
19 
19 
31 
allge 
meiner 
1 1 
für die 
Ansfnhr 
Serbien. 
Felle von Bibern und Mardern 
„ „ gemeinen Fuchsen 
„ „ allen übrigen, bisher nicht genannten 
Wildthieren, sowie von der Hauskatze 
Haare von Mähnen von welch’ immer einem Thiere 
„ rohe, nicht zugerichtete 
Federn von allen Thieren, und zwar: 
1. Schmuckfedern 
2. alle übrigen Federn 
Samen von Seidenraupen (Cocons; 
Gedärme und Blasen; 
1, Hausenblasen 
2. Gedärme und Blasen anderer Thiere . . 
Honig, gepresst oder nicht gepresst . . . . 
Milch und Milchproducte, Eier 
Spanien. 
Milch, Bienenstöcke 
Eier 
Honig 
Häute und Felle, ungegärbte 
Schmuckfedem im natürlichen Zustande und zu 
gerichtet 
Andere Federn, Federwedel und Abstauber . . 
Därme 
Nicht besonders aufgeführte animalische Producte 
Schweiz. 
Milch, frische 
„ condensirte 
Eier 
Eigelb 
Bienenstöcke sainmt dem darin befindlichen 
Honig nebst Waben 
Honig 
Wachs, rohes, gelbes, weisses 
Felle und Häute, im Tarif nicht besond. benannte 
Pferdehaare, rohe 
„ gereinigte 
Bettfedern 
Borsten und andere im Tarif nicht besonders 
genannte Thierhaare 
Därme 
Darmsaiten aller Art ’ . . . . 
Käselab 
Schweden. 
Blut von Thieren aller Art 
Eier ' . 
Honig 
Straussfedern . . 
Kff. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
I 
100 
100 
100 
100 
Dinar Para 
2U0 ' — 
800 — 
lOO — 
I frei 
100 — 
5 — 
12 
Dinar Para 
200 I — 
60 — 
25 — 
4 — 
frei 
Kg. I Pesetas 
100 I — I — 
100 5 1 — 
100 I 5 ' 60 
100 1 12 j 60 
100 
100 
100 
10 
2 
21 
100 I — 
90 
50 
Last 
lOOkg. 
Last 
min. 
Stück 
1 ; 
Last 
KtOkç. 
100 
100 I 
100 I 
100 
100 
100 
100 
100 
Kff. 
1 
1 
1 
1 
Frk. Kapp 
— 15 
— i 60 
1 I — 
— ' 10 
1 
3 1 — 
1 ! 50 
— ; 60 
3 : — 
60 
60 
16 ; — 
— ' 60 
Krön. 
Oere 
10 
Vertragsm. 
Pesetas 
5 — 
5 60 
12 60 
9 
1 
21 
Frk. 
50 
85 
90 
50 
Rapp, 
frei 
Ormit-rkehr 
frei 
Anafuhrszoll 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
Krön. Oere 
Folter, General-Zolltarif. 
4
        <pb n="64" />
        50 
XI. Fette. 
il' 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Zoll 
allge 
ll meiner 
trags- 
mässiger 
Schweden. 
Daunen 
Federn, gerissene 
„ zum Schreiben aller Art (Schachteln 
und Cartons werden mit gewogen) . . . 
Haar: l’ferdehaare 
„ anderes nicht besonders aufgeluhrt frei. 
Häute und Felle, roh, nicht zubereitet, frei. 
Darmsaiten 
Thierklauen und unverarbeitetes Horn .... 
Knochen aller Art 
Wachs aller Art 
Borsten 
Türkei. 
Thierische Broducte vertragsmässig 8"/o v. Werthe. j 
Kg. I: Krön. Gere Krön. 
20 
20 
00 
20 
1 20 
Oere 
XI. Fette. 
Oesterreich-Ungarn. 
05 
; 00 
I 07 
I 
08 
(9 
Butter, frische, gesalzene und geschmolzene, und 
Kunstbutter 
Schweine- und Gänsefett, Speck 
Stearinsäure, Palmitinsäure 
NB. Stearinsäure und Palmitinsäure (Nr. 67), 
im gewöhnlichen Verkehre auch Stearin und 
Palmitin genannt, sind Fettsäuren in festen, 
harten Massen, welche bei Zersetzung des 
Talges und der Palmöle durch Verseifung mit 
Kalk, Schwefelsäure oder Destillation etc. nach 
Abscheidung des grössten Theiles der flüssi 
gen Elainsäure (Oelsäure, Nr. 71) und des 
Glycerins (Oelsüss, Nr. 321a) erhalten werden. 
Paraffin, Ceresin, Walrath 
NB. Wie Paraffin sind auch Paraffinschuppen 
und Paraffinbutter (mehr oder weniger consi 
stente, hauptsächlich noch mit Theeröl ver 
unreinigte Halbfabrikate), sowie auch andere 
feste Mineralfette (Petroleumfett, Vaseline 
u. dgl., sofern dieselben nicht zu Heil- oder 
kosmetischen Zwecken präparirt und als solche 
angekündigt sind) zu behandeln. 
Ceresin ist gereinigter Ozokerit (Erdwachs), 
im Wesentlichen mit Paraffin übereinstimmend. 
Es bleibt hier auch eingereiht, wenn es ge 
ringe Beimischungen von Bienen- oder vege 
tabilischem Wachs enthält. 
Talge, thierische, roh, geschmolzen, auch gepresst 
NB. Als Talge, thierische (Nr. 09), werden 
Rinds- und Schaftalg, dann alle anderen thie- 
rischen Fette, roh oder geschmolzen, bei wel- 
100 
100 
100 
100 
100 
10 
16 
6 
4 
1 
kr. fl. kr. 
— 14 —
        <pb n="65" />
        XI. Fette. 
Õl 
:1 
Tarifmässige Benennung 
70 
71 
dien der Schmelz- beziehungsweise der Er 
starrungspunkt der durch Verseifung daraus ge 
wonnenen Fettsäuren mindestens 31o (Schmelz 
punkt) beziehungsweise 29o(Erstarrungspunkt) 
Beaumur beträgt, ebenso die Schmelzrück 
stände (der Schmelzsatz, die Graben, Grieben 
oder Griefen) verstanden. Gepresster Talg 
(Presslinge, Presstalg) ist der aus dem frischen 
Rindstalg nach Ahpressen des weichen, flüssi 
gen Fettes (Oleomargarin zur Kunstbutter 
fabrikation) erhaltene feste Fettstoff in ge 
wöhnlich tafelförmigen oder gebrochenen flachen 
Stücken. Derselbe unterscheidet sich schon 
durch den noch stark hervortretenden Talg 
geruch, Fettigkeit und Knetbarkeit von der 
härteren, trockenen, nahezu geruchlosen Stea 
rinsäure; in Zweifelsfällen dient zur sicheren 
Unterscheidung Salmiakgeist oder Alkohol, in 
welchen Stearinsäure gelöst wird, Presstalg 
dagegen theilweise ungelöst bleibt. 
Palmöl u. Cocosnussöl, festes, vegetabilischer Talg 
Bei der Einfuhr zur See . 
NB. Unter vegetabilischem Talg (Nr. 70) werden 
solche Pflanzenfettstoffe verstanden. welche 
eine dem Palmenfett und Cocostalg (Palm 
butter, Cocosbutter) ähnliche Beschaftenheit 
haben und wie diese Verwendung finden. Da 
bin gehören : Illipeöl (Ellipe- oder Bassiaöl). 
Carapaöl, Galambutter (Sheabutter), Masura- 
talg, Vateriatalg (Pinientalg, mehr oder weni 
ger weis s oder gelb), Virolatalg. Tschula oder 
chinesischer vegetabilischer Talg (grün oder 
grünlichweiss) u. dgl. 
Fette und Fettgemenge, nicht besonders benannte, 
Fischthran 
NB. Als Fette, nicht besonders benannte (Nr. 71), 
sind zu tarifiren; Abschöpf-, Abwasch-, Klauen-, 
Knochen- und Wollwaschfett, Beinmark, De- 
gras ((järberfett) u. dgl., ferner Fisch- und 
Robbenspeck, Oleomargarin, Elain und Elain- 
säure (Olein, Oleinsäure) und andere nicht 
besonders benannte Fettsäuren, 
Wagenschmiere, feste, fette, d. i. Mischungen 
fester oder schmieriger Fettsubstanzen, welche 
auch Graphit, alkalische Erden, Alkalien, Theer, 
Harz- und mineralische Schmieröle, fette Oele 
und andere ähnliche Stoffe enthalten können 
und bei gewöhnlicher Temperatur mindestens 
butterartige schmierige Consistenz haben, sind 
gleichfalls nach Nr. 71 zu behandeln. 
Flüssige Fette und Fettgemenge, d. i. solche, 
welche bei 12« Réaumur keine Consistenz 
mehr behalten und nicht namentlich tarifirt 
sind, sind wie Oele, fette, res^iective Mischungen 
solcher Oele nach Tarifclasse XII zu behandeln. 
Sk 
Kg. 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
kr. 
100 ■ 
100 I' 
1 — 
— 50 
100' 
iiil,
        <pb n="66" />
        52 
XI. Fette. 
Zoll 
allire- 
meiiier 
ver- 
trag»- 
mässiger 
li 
ï a r i f m ä s sig e Benennung 
25 f 
26c4 
26cl 
l26c2 
26c4 
26a5 
26c3 
30 
237 
238 
245 
^216 
i 54 
! 218 
36 
30 
31 
299 
218 
51 
50 
Deutschland. 
Butter, auch künstliche 
Anmerkung. Einzelne Stücke von nicht mehr als 2 Kilo 
gramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner des 
Grenzbezirks zollfrei. 
Schweinefett, rohes, uneingeschmolzenes, unaus- 
gepresstes 
Schmalz von Schweinen und Gänsen .... 
Stearin, Palmitin, Paraffin, Walrath, Wachs . . 
Talg, eingeschmolzenes, von Rind- und Schafvieh, 
anderes Thierfett 
Anmerkung. Ist dem Tag entweder das flüssige Fett (&lt;»lein 
oder das Glycerin) auch nur theilweise entzogen, so wird 
die Waare nicht als Talg, sondern als Stearin behandelt. 
(W. V.) 
Palm- und Cocosnussol, festes (Palmbutter) . . 
Fischfett und Fischthran, auch Walfett, gepresstes 
Belgien. 
Butter, Fette, thierische, Stearin, Oele und Stea 
rinsäure, Olein, Oele, thierische, Fischthran 
frei. 
Dänemark. 
Talg, geronnener 
Margarin, Stearin, Palmitin, Paraffin nnd andere 
Fett- und Oelarten, aus welchen das Elain 
ganz oder theilweise ausgeschieden ist, 
Pflanzentalg und Walrath in festem Zu 
stande 
Thran, Thranlauge, Degras, Fettlauge und Wagen 
schmiere 
Butter frei. 
Fett, Schmalz und Flaumen frei. 
Speck, Leber zur Thrangewinnung frei. 
England. 
Die Ein- und Ausfuhr aller Fette ist zollfrei. 
Frankreich. 
Butter, frische, geschmolzene 
„ gesalzen 
Thierische Fette, mit Ausnahme des Fischfettes, 
Talge, Schweineschmalz u. andere Fette frei. 
Gerbfett frei. 
Wachs und Stearinsäuren, anderes als zu Kerzen 
verarbeitetes 
Stearinsäure 
Walrath von Walfisch und Pottfisch, roh . . 
« n „ n » gepresst 
„ ' „ raffinirt 
Fischthran 
Kg. 
lOo 
ICO hr. 
Pfd. 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Mk. Pfg. 
20 — 
2 — 
10 — 
2 — 
Krön. Oere 
- ! 4 
Frc. ' Cent. 
13 I — 
15 i — 
19 ; - 
10 I — 
15 j — 
Mk. Pfg 
Krön. 
Oere 
Frc. Cent, 
frei 
2 I - 
16 — 
5 
10 
15 
6
        <pb n="67" />
        XI. Fette. 
53 
280 
285 
283 
284 
285 
288 
' : : 1 
fl 
; Tarif massige Benennung 
1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Griechenland. 
Schweinefett 
Butter 
Talg im Allgemeinen 
Leberthran 
(Nach dem griechischen Tarif unter Arznei- 
waaren gereiht.) 
Oka 
1 
1 
1 
1 
Frc. Cent. 
— 40 
— 53 
— 20 
— 97 
! 
Frc. I Cent. &lt; 
Italien. ' Kg Lim cent.! 
Butter a) frische 100 10 — | 
h) gesalzene : 100 15 
„ frische, aus Vertragsstaaten eingehend . ¡i 100 ¡' 5 
Käse 100 i 15 - 
„ aus Vertragsstaaten eingehend .... 100 j 8 
Fettwaaren jeder Art ; . ilOOl 1 
Stearinsäure 1001 10 
„ -Kerzen 100 15 
Wachs : 
gelbes, nicht bearbeitetes . 100 15 
„ bearbeitetes 100 ji 20 
weisses, nicht bearbeitetes ! 10o|¡ 30 
„ bearbeitetes 100 / 40 
Ueberreste von Wachskerzen i! 100: 10 
Lira 
Niederlande. 
Fette aller Art frei. 
Speck von Schweinen, getrocknet 
„ gesalzen 
Fischthran 
Portugal. 
Fette 
Talg, roh oder eingescliniolzen frei. 
Fischthran 
Kg. |j Gld. Cents 
1001| 1 25 
100j 1 — 
1001| — I — 
Kg. 
100 
Kels 
0081 
0005 
Cent. 
Gld. 
Cents 
Kels 
|| Rumänien. 
, Butter, frische, zerlassene und andere essbare 
|j Fette 
I Anmerkung. Butter bei dem unmittelbaren Grenrverkelir 
|j - Kilogramm zoll frei. 
“‘h i Talg und dessen Producte (Stearin und Elain), 
im Allgemeinen alle Rohstoffe, welche zur 
Erzeugung von Stearinkerzen und Seife dienen 
Anmerkung. Khenso wie der Kohstoff sind auch die zur 
Fabrikation von Stearinkerzen und Seife erforderlichen 
, I N’ebenprodncte frei von jedem Kingangszolle. 
Spermacet (Walrath) zu anderen Zwecken als 
I zur Kerzenfabrikation 
Stearin in Klumpen zu anderen Zwecken als zur 
Fabrikation von Kerzen 
-75 Talg und Fette aller Art, die in anderen Indu- 
I Strien Verwendung linden 
I Anmerkung. Oie Artikel dieser Post, welche zur Er 
zeugung von Stearinkerzen und Seife bestimmt sind, sind 
zollfrei, desgleichen die Nebenproducte, welche zu dieser 
I Fabrikation nöthig sind. 
Kg. 
100 
100 
brutt. 
Frc. 
12 
Cent.l 
^Ausfuhrszoll 
Frc. Cent. 
1 — 
frei 
100 
netto 
100 
24 
14 
50 
H 100 
brutt. 
0 — 
frei I 
frei 
1 — (
        <pb n="68" />
        54 
XI. Fette. 
Tarif massige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
57 D 
i 26 
Rumänien. 
Paraffin und Ceresin zur Erzeugung von Stearin 
kerzen 
Fette, zubereitete, zum Schmieren der Bäder 
und Maschinen 
Fischthran 
Russland. 
Kuh- und Schafhutter 
Fette und Wach« ; 
a) Talg und Fischthran 
h) Stearin, Paraffin und Spermacet .... 
c) ungereinigter Fisch- und Walfischthran 
d) Bienen-, Berg-, Pflanzen- und Baumwachs 
Vaselin 
Serbien. 
Schweineschmalz, Gänsefett und Fette von an 
deren Thieren für Speisen 
Mit Oesterreich-Ungarn 
Butter 
Mit ( lesterreich-Ungarn 
Fischthran und Glycerin ohne Unterschied . 
Talg, roh oder geschmolzen. Gramein, Bienen 
fladen frei. 
Wachs, Stearin, Paraffin, Palmitin, Ceresin und 
ähnliche Producte 
In der Ausfuhr : 
Schmalz, Butter, Speck, Wachs, Unschlitt. . 
Frc. Cent.; Frc. Cent. 
100 
100 
Rubel Kop. 
- .70 
Dinar Para 
RubelI Kop. 
Vertragen!. 
Dinar Para 
100 ; 10 — 
100 ! 2 50 
Pesetas 
00 
Pesetas 
ll70 
49 a 
19 D 
49b 
8C 
Spanien. 
Thierische Fette 
Butter (manteca de vacai 
Schweineschmalz und Sjieck i manteco de cerdo) 
Paraffin, Stearin, Wachs und Walrath, roh . . 
Diese Artikel in verarbeitetem Zustande . . . 
¡H der AiiKf'uJir /'rct. 
206 
235 
288 
96 
97 
50 
90 
Schweiz. 
Butter, frisch, geschmolzen, gesalzen . . . . 
Schweineschmalz, Ziegenfett 
Fischthran, geronnener, in Fässern 
Leberthran in Flaschen 
Walrath von Wal- und Potttischen, Stearin, roh 
und gereinigt, Paraffin in Blöcken und Tafeln 
Talg (Unschlitt), roh oder gereinigt, und andere 
nicht genannte ähnliche Fettwaaren . . . 
Alle diese Waaren in der Ausfuhr 
100 i 
100 ;| 
100 
100.! 
4113 
,)0 
Bill 26 
42 
.)0 
100 
1 — 
— 20 
IUI 36! 
Schweden. 
Krön. Oere 
Krön. Oere 
Kg. 
Schmalz aller Art, Speck, Talg, Gle’in frei 
Stearin 
— 9 
Kg. 
100 I 1 
100 i 56 
100 i 15 
100 I 25 
100 ! 50 
Kg. I Frk. Rupp.i Fik. Rapp.
        <pb n="69" />
        XII. Fette, Oele, 
00 
I 
Tarifmässige Bejieniiuiig 
Schweden. 
Spermacet und Walrath frei, 
n -Oel ...... 
Paraffin, unraffinirtes, frei. 
„ raffinirtes wie cheni.-techn. Präparate 
vom Werthe 5«'o, von 100 Kronen Wert! 
Wagenschmiere 
Wachs aller Art, auch Baum wachs frei. 
Kerzen (Lichte) aus Talg und Stearin . 
„ , andere Sorten 
Türkei. 
Fette und Butter vertragsin. vom Werthe 8oo 
Zoll 
all ge- 
trag»- ! 
meiner 
massiger 
Kg 
Krön. 
Gere Krön. Oere 
12 
XII. Fette, Oele. 
74 
26 a 
26a2 
2Ga8 
Oesterreich Ungarn. 
Oliven-, Mohn-, Sesam-, Erdnuss-, Bucheckern-, 
Sonnenblumen- und Baumwollsamenöl (Cot 
tonöl; in Fässern, Schläuchen und Blasen . 
Olivenöl aus Italien . 
Andere Oele der Post 72 
KB. Olivenöl unter ämtlicher Aufsicht zum 
menschlichen Genuss gänzlich unbrauchbar 
gemacht bei der Abfertigung durch besonders 
ermächtigte Zollämter 
Rüböl, Leinöl und andere nicht besonders be 
nannte fette Oele in Fässern, Schläuchen und 
Blasen mit Ausnahme der Oelfirnisse Kr. 334 
Oele, fette, in Flaschen und Krügen .... 
Jn fier Auk fuhr frei. 
Anmerkung. 1. Onle Xr. 72 und 73. wenn »ellie im 
Greiiïverkelir in offenen Krügen . Hlecli- oder Ulasflahclien 
und ähnlichen unverechloeaenen H, hãllniegen für den Bedarf 
der Grenzbewohner eingelien. aind wie derlei Oele in Fäa.ern 
zu behandeln. 2. Oele. fette, in Flaschen und Krügen oder 
ähnlichen Behältnissen im Gewichte von wenigstens 2.7 Kg. 
sind wie Oele. fette, in Fässern zu behandeln. 
Deutschland. 
Oele aller .Vrt in kleinen Flaschen und Krügen 
Speiseöle, nämlich: Baumöl (Olivenöl), Mohn-, 
Sesam-, Erdnuss-, Bucheckern-, Sonnen 
blumen- und Kigeröl in Fässern, desgleichen 
in Flaschen oder Krügen von mindestens 
50 Kg. Bruttogewicht 
Baumöl, in Fässern eingehend, amtl. denaturirt frei. 
Anmerkung. Die Denaturirung hat in der Kegel mit 
1 Kg. Terpentinöl, 12.7 Gr. Kosmarinöl oder 250 Gr. Laven- 
delöl auf 100 Kg. Baumöl zu erfolgen. Auf besondere Kr- 
laubniss kann die Denaturirung auch durch andere Ingre 
dienzien bewirkt werden. 
Kg. 
lot n. 
100 
100 
100 
fl. kr. 
4 . — 
— 80 
2 
10 
' Kg. 
, 100 
100 
Mk. I'fg. 
20 — 
8 — 
fl. kr. 
40 
50 
1 50 
Mk. Pfg.
        <pb n="70" />
        56 
XII. Fette, Oele. 
oll 
S B 
1 a r 1 f in ä S S i g e Benennung 
!l 
Deutschland. 
Kg. ; Mk. , Pfg. Mk. : Pfg 
Í2ôa4 
!2Ga4 
25 
184 
185 
101 
43 
Palmöl. Palmnussöl. Cocosnussöl, flüssiges, aus 
Cocostalg in Passern, dgl. in Flaschen oder 
Krügen von mindestens 50 Kg. brutto . . 
liüböl und Leinöl in Fässern, Flaschen und 
Krügen von mindestens 50 Kg. brutto . . 
Ju (1er Ausfuhr ^rei. 
Belgien. 
Oele (alle vegetabilischen Oele, welche nicht 
zu den Parfümerien, Arzneien od. Droguen 
gehören) in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
100 !; 4 — 
100 4 i — 
Oele und Klain, Hanföl . 
Alle anderen Oele 
hl (1er Ausfuhr frei. 
England. 
Oele und Fette iu der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Oele, fette, reine, Olivenöl 
Palmöl, Cocosnuss-, Tulukuna-, Bassiaöl . . . 
Andere Oele 
hl der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Olivenöl 
Andere Oele 
Eicinusöl etc. nach dem griechischen Tarif als 
Arzneiwaare behandelt. 
Oel in der Ausfuhr 
Italien. 
PfU. 
1 
1 
Krön. 
Olivenöl 
„ vertragsmässig mit Frankreich 
„ in der Ausfuhr 
Oele, nicht besonders benannte . . . 
„ in der Ausfuhr 
Niederlande. 
Oel, nicht besonders besteuertes 
Anmerkung. Andere und wolilriecliende Oele unter Par- 
fümeriestoffe mit 5% vom tVertlie. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
Oka 
1 
1 
Kg. 
1 100 
100 
100 
■i lOO 
100 
Kg. 
100 
Prc. 
4 
Oere 
1 
4 
I I 
Krön. Oere ¡ 
I 
Cent. 
50 
Frc. 
3 
Ù'r, 
Cent. 
Frc. Cent. Frc. 1 Cent. 
- ‘ 20 " ! 
— j I 
— I 14 
I 
I ) 
Lira Cent.)! Lira Cent. 
0 : — ii — 
— i — ¡i 3 
1 ! 10 - 
6 ■ — — 
— ! 33 — 
I 
nid. Cents 
— . 5'5 
Old. ' Cents
        <pb n="71" />
        XII. Kette, Oele. 
Õ7 
n 
271 
273 
272 
144 
48 
58 
59 
258e 
VlU 
14 ! 
11135 
Tarif massige Benennung 
Portugal. 
Leinsamenöl 
Oele, fette, flüssige, im Tarif nicht besonders 
aufgeführte 
Olivenöl, feines oder florentinisches, einschliess 
lich der Geiasse, in denen es eingeht . . 
Olivenöl aller anderen Art 
ln der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Olivenöl, geniessbares jeder Art 
Süssmandelöl 
Oele, vegetabilische für industrielle Zwecke, 
Küböl, Leinöl und andere nicht besonders 
benannte und nicht zu den ätherischen 
Oelen gehörige vegetabilische Oele . . . 
Russland. 
Olivenöl oder Baumöl und alle aus Vegetabilien 
gewonnenen Oele, mit Ausnahme der be 
sonders benannten, Knochenöle, fette und 
brenzliche Oele, Oelfirniss und Baumöl mit 
Terpentin gemischt 
Aetherische wohlriechende Oele mit oder ohne 
Beimischung von fetten Oelen zum Gebrauche 
in der Medicin oder Parfümerie .... 
Cocosnussöl und Palmöl sowie Glycerin . . 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Olivenöl und Oele aus Samen, sowie nicht 
speciell bezeichnete Gewächse 
Anmerkung. Hierzu wird gereiht Terpentin und (iübsiger 
Firnii*. 
ad 48: Für die Industrie begünstigt nach der unter 
Controle vorgenommenen Denaturirung durch 
Beimischung von 150 Gramm Kosmarinöl 
in 100 Kg. 
Cocosnussöl und Palmöl (hierzu wird genullt 
dichter Terpentin) 
Spanien. 
Cocosnuss- und Palmöl . 
Alle übrigen vegetabilischen Gele, ausgenommen 
Olivenöl 
Nach dem Budgetgesetz von 1878/79 ausser 
ordentliche Abgabe 
Olivenöl 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Oele, fette, nicht medicinische aller Art in Fässern 
oder offenen Gelassen 
Oele, fette, in Flaschen für den Tischgebrauch 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mãs8iger 
Kg. 
100 
100 
|10) 
Deku- 
liter 
I Kg. 
n. 
liéis 
100 
500 
Frc. 
12 
10 
Cent 
Keis 
486 
69-42 
Ansfuhrszoll 
Frc. Cent, 
frei 
— frei 
Vertragsm. 
Pud ¡Rubel, Kop. Rubel Kop. 
!: 1 
2 — 
1 |, 12 I 
1 ; - 
Kg. I Dinar 
Par» 
1001! 20 j — 
100 M 
r 
100: 4 ; 
binar 
Para 
Kg. II Pesetas 
100 : 8 
100 8 
;i 
100 20 
100 30 
Pesetas 
6 1 40 
I 
6 I 40 
20 ! — 
26 
Kg. i Frk. !Kupp.l|Frk 
100|! 1 ; — 
1001' 16 i — 
Rapp. 
20 
20
        <pb n="72" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
58 
XIII. Getränke. 
1 Z o 
1 1 
! niuiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Tarifmässige Benennung 
II 
Schweden. 
Oele, fette, nicht ätherische, Baum- uml Olivenöl 
in Fässern 
in Flaschen und anderen Behältnissen . . 
Lein-, Rüb- und Rapsöl 
Andere Arten; 
in Fässern, grösseren und kleineren .... 
in anderen Gefässen, das Gewicht derselben 
inbegriffen 
Oele, flüchtige (siehe Classe XVIII Arznei- und 
Barfümeriestoffe). 
Crotonöl (siehe Apothekerwaaren). 
Andere nicht besonders aufgeführte Oele . . . 
Gekochte Oele (siehe Firniss). 
Mineralöle (siehe Classe XXI Mineralöle). 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Leinsamenöl 
Andere Oele vom Werthe vertragsmässig S«*.». 
Kg. Krön. Oere 
: c ? 
1 - , T 
1 — 2 
1 ! - 
Krön. 
Oere 
Kg. iTiasit. Para Piast. 
100'• 22 ' 80 
Para 
76 
XIII. Getränke. 
Oesterreich-Ungarn, 
Bier und Meth: 
a) in Fässern 
h) in Flaschen und Krügen 
Anmerkung. Oie allgemeine Verzehrungssteuer von der 
Biererzeugung ist in den Zollsätzen inbegriffen. 
Gebrannte geistige Flüssigkeiten : 
«) Alkohol und Branntwein aller Art, auch 
versetzt 
ad 76. S. V. B, IV, 7, im Grenzver 
kehre : „Rakia“, ein Zwetschkenbrannt 
wein mit einem Alkoholgehalte von höch 
stens 38 Bercent (nach dem lOOtheiligen 
Alkoholometer) bei der Einfuhr über die 
serbisch - bosnische Grenze, ausser der 
Verzehrungssteuer 
h) Liqueure, Bunschessenz und andere ver- 
süsste, gebrannte geistige Flüssigkeiten. 
Arrak, Rum 
Anmerkung. IJie Verzehrungssteuer von der Urzeugung 
gebrannter geistiger Flüssigkeiten ist in den Zollsätzen 
inbegriffen. 
Wein und Weinsurrogate, auch Obstwein, Wein- 
und Obstmost: 
a) in Fässern oder Flaschen 
h) Schaumweine 
ad 77. J. V. Schlussprotokoll III, 5 
und Erklärung 3: Gemeine Weine Mittel- 
Kg. 
100 
100 
fl. 
3 
kr. 
100 ' 24 — — 
100 
kr. 
— — 3 20 
ICO 40 — r — 
100 
100 
I 20 
i .^0
        <pb n="73" />
        Il Tost des 
nOrig.-Tarifes 
XIII. Getränke. 
59 
79 
25 
Tarifmâssige Benennung 
italiens, der Lombardei, Venetiens und 
sardinische Weine 
S. V. B, IV, 8, im Grenzverkehre: 
Wein in Fässern aus der Gegend von 
Posarevac, Negotin, Semendria und Nisch 
K. C. Zusatzacte Nr. 3 und Verordnung 
des k. k. Ministeriums der Finanzen und 
des Handels vom 22. Juni 1875. R.-G.-Bl. 
Nr. 85 ex 1876, im Grenzverkehre: Ru 
mänische Weine in Gebinden auf Grund 
der Meistbegünstigung und der Clausei, 
dass diese Weine „in keinem Falle un 
günstiger als gegenwärtig behandelt wer 
den sollen“ 
Wermuth (J. V., Schlussprotokoll 111, 4) 
ist, da für Wein kein Vertragszoll besteht, 
nach Nr. 77 a) zu verzollen. 
Weinmaische und Weintrauben zur Weinbereitung 
Änmerknng zu Bier Branntwein, Wein, Obstmost. Bei 
dem Eingang dieser Artikel in geschloasene Städte wird 
nebst dem Zoll die Verzelirnngsstener oder ein Communal- 
zuBchlag eingfhoben. 
Bei der Ansfahr von Bier wird die Gebührenrückvergütnng 
bemessen (V. Bl. Nr. 10. 1875. Art. 2); Für Bier, das 
entkoblensauert. mindestens 2'/, Saccharometergrade hat und 
in Mengen von mindestens einem Hektoliter ausgeführt 
wird: 1. Ohne Berücksichtigung des Eztractgehaltes der 
Bierwürze, aus welchem das Bier stammt, von jedem Hekto 
liter Bier mit 1 fl. 50 kr. 2. Mit Berücksichtigung des 
niedrigsten Eztractgehaltes. womit der das Bier ansführende 
Bierbrauer vor der Ausfuhr Bierwürze erzeugt hat. von 
jedem Hektoliter Bier und jedem Saccbaromelergrade dieses 
Eztractgehaltes mit 16’/„ kr. Z. B. wurde in der betreffen 
den Braustätte Bierwürze zu dem niedrigsten Eztractgehalt 
von 10 Saccharometergraden erzeugt, so entfallt auf einen 
Hektoliter die Steuerrestitution mit 1 fl. 67 kr. Die Be 
willigung zur Ausfuhr von Bier gegen \ erzehrnngssteuer- 
Rückvergütnng wird über Ansuchen des Inhabers einer 
Braustätte von der Finanz-Bezirksdirection oder Finanz- 
inspection immer auf ein .Tabr ertheilt. 
Bei der Ausfuhr von Branntwein und Liqueur wird die 
Verzehrungssteuer rückvergütet, und zwar bei der Ausfuhr 
von mindestens einem Hektoliter. Hie Berechnung der 
Verzehrungssteuer-Kückvergütung wird von jedem Hektoliter 
und jedem Alkoholgrude des lOOtbeiligen Alkoholometers bei 
der Normultemperatur mit 7’i,„ kr. gepflogen. 
Mineralwässer, natürliche oder künstliche . . . 
Deutschland. 
Bier aller Art, auch Meth L ’ ‘ 
Branntwein aller Art, auch Arrak, Kuni, f ranz- 
branntwein und versetzte Branntweine in 
Fässern und Flaschen 
Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe . . 
Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch-öster 
reichischen Grenze von Oberneuhaus bis 
Melleck einschlüssig, auf der sächsisch-böh 
mischen Grenze links der Libe, auf der 
badisch-schweizerischen Grenze bei Oehningen 
und der sogenannten Höri für den eigenen 
Bedarf der dortigen Bewohner in kleinen 
g 
il 
Kg. 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
kr. 
100 
100 , 6 — 
traçs- 
mãasiger 
fl. ; kr. 
100, - I 50 
'I I 
Kg. Mk. Ffg. 
100 i 4 — 
100 48 — 
100 42 — 
20 
20 
26 
Mk. Ffg.
        <pb n="74" />
        60 
XIII. Getränke. 
T a r i f in ä s s i g e B e n e n n u n ¡í 
I Mengen bis zu 15 Kg. einscliliissig in einem 
Transporte 
Essig aller Art in Fässern 
j „ in Flaschen und Kruken 
Wein und Most, auch Cider, und künstlich be 
reitete Getränke, nicht unter anderen Num 
mern des Tarifs begriffen: 
. 1. in Fässern eingehend 
|l 2. in Flaschen eingehend 
5 Mineralwasser, künstliches und natürliches, ein- 
!j schliesslich der Flaschen und Krüge frei. 
I Anmerkung. Mineralwässer mit künstlicher Druckvor- 
j richtung in Flaschen oder Krügen, mit Druckvorrichtungen 
'i aus unedlem Metall (sogenannte Syphons) oder mit mecha- 
! nisehen Drückvorrichtungen ans unedlem Metall. Steingut. 
¡I Kautschuk n. dgl. wird mit dem Umschlag nach Beschatt'en- 
I heit des Materials in Verzollung genommen. 
I Belgien. 
4 '1 Bier und andere gährende Getränke 
; in Fässern 
, „ Flaschen 
28 il Branntwein, alle gebrannten alkoholischen Flüs- 
! sigkeiten : 
j u) in Fässern von 50“ oder weniger . . . 
I hj für jeden Grad über 50“ 
! cj in Flaschen, und Liqueur ohne Unterschied 
I der Stärkegrade 
I Anmerkung zu 28a. h, c. Diese Zölle sind einem Zuschlag 
,] von 5% unterworfen. 
j Andere alkoholische Flüssigkeiten, u. zw. solche, 
I die nicht als Getränke dienen, hauptsäch- 
i| lieh Riech- und Toilettewasscr 
58 j Wein frei. 
J Anmerkung. Wein ist einer Accise von 2:1 Franken vom 
J Hektoliter unterworfen. Wein von mehr als 18" Alkohol 
¡I bezahlt ausser der Accisegebühr auf Wein für den 18% 
übersteigenden Alkohol den entsprechenden Zoll auf Alkohol. 
57 ;l Essig : 
ij in Fässern 
1 in Flaschen 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
j Bier und Meth : 
31 !' in Flaschen 
32 || sonstigen Gefässen 
■ Wein, flüssige Weinhefe, Cider, Most, Rosinen 
wein und anderer Obstwein, dgl. flüssiger 
Fruchtsaft ohne Zusatz von Spiritus oder 
i; mit nicht grösserem Zusatz von S])iritus, 
'I als zur Conservation erforderlich, sowie fer 
ner Limonade 
Zoll 
allge 
meiner 
Kg. Mk. i Pfg. 
100 l| 3 — 
100 8 : - 
100 48 : — 
lOoji 24 — 
1001! 48 — 
trags- 
mässiger 
Mk. Pfg. 
I Hekt. 
1 
1 
Krc. ¡Cent. 
0 — 
72 50 
1 15 
Frc. Cent. 
1 1145 
1 102 
10 — 
, Polt 
1 
1 m. 
■ brutt. 
Krön. Oere 
— 10 
— 1 
Krön. Oere 
38 in Flaschen 1 Polt — 50 
34 „ sonstigen Behältnissen 1 Pid.' — 0'75 
ij Spirituosen, andere, wenn selbe gradirt werden i 
j können, ^ Í i, 
35 I in Flaschen 1 Polli — 50
        <pb n="75" />
        .Xlll. Getränke. 
61 
36 
37 
38 
47 
181 
810 
311 
312 
TarifmAssige Benennung 
Dänemark. 
Spirituosen, sonst von einer Stärke von 8* und 
darunter 
für jeden ',4® höherer Stärke 1.875 S. mehr pr. ‘/i 
wenn dieselben wegen Zusatzes von süssen 
Stoffen, Gewürzen oder anderen Ingredienzien 
nicht gradirt werden können, z. B. Aquavit, 
Liqueur, Punschextract: 
in Flaschen 
sonst 
Essig 
Mineralwasser 
S i 
Zoll 
allge 
meiner 
Pott 
Krön. 
1 
lammt 
trags- 
mássiger 
Oere Krön. 
87 Vs 
Znidi!. 
1 
‘/4 : 
1 Pfd. 
England. 
Bier: für je 36 Gallonen, benannt Brombier, 
Sprosenbier, Braunbier, dessen Würze vor 
der Gährung ein 8]»eciiisches Saftgewicht 
von unter 1 215 Grad hatte 
n über 1215 
Auf je 36 Gallonen Bier aller anderen Sorten, 
deren Würze vor der Gährung ein speci- 
fisches Gewicht von unter 1 057 Gr. . . . 
u. 8. w. im Verhältniss für jede weitere 
Differenz im specifischen Gewichte. 
Branntwein oder Sprit: berechnet auf einem 
Hydrometer, Proofs;iiritus (ausgenommen 
wohlriechender), eingeschlossen , Naphtha 
oder Metylalkohol, gereinigt, zum Genüsse 
und Mischungen und Präparaten, welche 
Sprit enthalten 
S]iiritus, wohlriechender 
und so im Verhältniss für jedes kleinere 
Quantum. 
Liqueur und andere Präparate und Getränke in 
Flaschen, welche Spiritus enthalten, für 
jede Gallone u. s. w. im Verhältniss für jedes 
kleinere Quantum 
Wein : enthaltend weniger als die folgenden 
Grade, Proofspiritus mit dem SeykofTschen 
Areometer erhoben, und zwar: 
rothe Weine bis 26® 
weisse „ „ 26® 
rothe und weisse Weine bis 42® 
für jeden Grad Stärke über die höchstbe 
nannten entfällt ein Zuschlag von . . • 
Weinhefe wie derartiger Wein 
Anmerkung. 1 Gallone = 3-785 Liter. 
In der Amfuhr frei. 
Frankreich. 
Bier (die Fabrikationssteuer ist im Zoll begriffen) 
Meth (hierzu die inneren Steuern) 
Orangensaft 
— i 50 
3 ! — 
= i'ï 
Gall. I Lt. Sh. P. 
Lv. 8h. I P. 
1 6 
1 ,10 
1 — 6 
Hekt. 
1 
1 
1 
14 
Frc. 
7 
20 
4 
Cent, 
75 
50 
Oere 
Frc. 
7 
20 
2 
Cent. 
75
        <pb n="76" />
        62 
XIII. Getränke. 
Tarifmässige Benennung 
S e 
313 
Frankreich. 
Getränke, destillirte ; 
Alkohol, Branntwein in Flaschen .... 
„ „ anders als in Flaschen 
Hekt. 
1 
1 rtin. 
314 
' 307 
I 309 
; 315 
1308 
I 316 
alkoholische Flüssigkeiten, andere . . . . 
Liqueure 
Anmerkung. Die Producte, zu deren Erzeugung Alkohol 
verwendet wird, haben, abgesehen von dem sie treffenden 
Zolle, noch die innere Steuer von dem verwendeten Alkohol 
nach einem von dem Comité consultatif des arts et manufac 
tures zu bestimmenden Verhältnisse zu entrichten. 
Wein aller Art 
Anmerkung. Weine, welche mehr als 15® Alkohol haben, 
werden für die 15* übersteigende Alkoholmenge den Ein 
fuhrszoll für Alkohol bezahlen, für den Rest der Flüssigkeit 
den Einfuhrszoll für Wein. 
Wermuthwein 
Cider, Birnmost und Sauerwein 
Hierzu die innere Steuer. 
Aepfel und Birnen, zerquetscht 
Essige, andere als parfümirt . 
Hierzu die innere Steuer. 
Mineralwasser, einschliesslich der Krüge . . . 
ilkob. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
I 
Griechenland. 
Most 
Wein aller Art in Flaschen 
„ „ m „ Fässern 
Bier in Fässern oder Flaschen 
Branntwein, ordinärer (Suma) und Weingeist bis 
20 Grad nach Catier 
„ über 20 Grad nach Catier . . . 
Spirituose Flüssigkeiten im Allgemeinen wie 
Rum, Absinth etc. in Flaschen und Fässern 
Frauenhaar-Syrup (ohne Abzug der Tara für die 
Flacons) 
Mineralwasser aller Art einschliesslich der Flaschen 
(Nach dem griechischen Tarif unter Arznei- 
waaren gereiht.) 
Wein 
Most 
Alle übrigen Artikel frei. 
Anmerkung. Mit dem Gesetze vom 21. März (2. April) 
1883 wurde in Griechenland eine Verbrauchssteuer auf 
Spiritus und spirituöse Getränke sowie auf Bier eingeführt, 
welche auch von fremden Erzeugnissen bei der Einfuhr ein 
gehoben wird, und zwar: 
1. Von Spiritus von jedem Grad Alkoholgehalt 1 Lepta 
für die Oka. 
2. Von Bier 30 Lepta für die Oka. 
a) Für das eingeführte Bier entfällt daher per Oka 
an Zoll und Nebengebühren . 35'/* Lepta 
Verbranchsabgabe 30 „ 
Zusammen 05'/* Lepta 
b) Auf lOOgradigen Spiritus entfallt daher 
Einfuhrszoll .... — Dr. 00'/, Lepta 
Mologebühr und Octroi — , 10 „ 
Verbrauchssteuern . . 1 , — , 
Somit zusammen 1 Dr. 70'/, Lepta 
Siehe deutsches Handelsarchiv, Juniheft 1883. 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Bar. 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- 
massiger 
Frc. 
30 
30 
30 
40 
Frc. 
1 
Cent. 
Frc. 
30 
30 
30 
30 
50 
50 
50 
Cent 
11 
33 
53 
33 
33 
67 
53 
33 
07 
Frc. 
Cent. 
Cent. 
Ansfnhrszolli 
1 
33 
72
        <pb n="77" />
        XIII. Getränke. 
63 
i 
Tarifmãssige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trage- 
mäseiger 
Italien. 
Hekt. 
Lira CentJ 
Lira 
Cent. 
4 
2 
Bier in kleinen uiul grossen Fässern . . . . 
r r Flaschen 
"Wein in kleinen und grossen Fässern . . . . 
r, ^ Flaschen 
Anmerkung. Pie Flaschen, welche gegohrene Getränke 
oder iSpirituopen enthalten, zahlen, als oh sie 1 Liter ent 
hielten. auch wenn eine geringere Menge hierin enthalten 
ist. Flaschen, welche mehr als 1 Liter oder nicht mehr 
als 2 Liter enthalten, zahlen für 2 Flaschen, und nach 
dieser Methode müssen die Fla.'.chen von grösserem Raum 
inhalt verzollt werden. In der Form und Material der 
Gefä.-se findet keine Ausnahme statt. 
1 
100 ri. 
1 
100 
Fisch. 
15 
15 
15 
15 
i 
j 
i 
Essig, geronnener: 
«I in grossen und kleinen Fässern . 
h) in Flaschen 
fkkL 
1 
IlOO 
10 — 
25 — 
5 
Spiritus: 
a) weder versüsst noch aromatisch gemacht mit 
Inbegrift' von Bum, Aquavit etc. in grossen 
und kleinen Fässern 
1t) versüsst oder aromatisch gemacht in grossen 
und kleinen Fässern 
c) jeder Art in Flaschen 
Mineralwässer, natürliche oder künstliche, und 
gashaltige Wässer 
Jn der Ausfuhr frei. 
Transitgebühr ‘ so des Einfuhrszolles. 
FlschJ 
Hekt. |: 
Ireii. i 25 
'Alkoh. j| 
Hielt. I 50 
100 PlJ 50 
Quint 12 
22 
4 
160 
26 
145 
268 
159 
Niederlande. 
Bier und Mostextract • 
Alkohol, durch Destillation erzeugt, 1 Hektoliter 
von 50®,0 bei 15® Celsius 
Liqueur 
Andere destillirte Getränke (wie Branntwein), 
1 Hektoliter zu 50® 
Meth 
Essig, 2®,0 oder weniger am Areometer wiegend 
„ mit mehr Grad 
Mineralwässer i Gesundheitswässer) 
In der Ausfuhr frei. 
Bekt. 
1 
Old. 
8 
I Cents 
Old. 
50 
Cents I 
1 
1 
8 ' 50 
8 I 50 
1 8 50 
1 : 8 - 
18 — 
1 |; 20 - 
Portugal. 
Liqueur 
Cognac, Genever 
Andere Spirituosen, roh in Fässern 
„ „ präparirt oder gemischt, in 
Fässern oder Flaschen . . 
Anmerkung. Nach dem Gesetze vom 27. Mirz 1882, Jour 
nal officiel la Republic Français, Nr. 105, 11 Frs. 20 Cent. 
Bier, Ale 
Wein 
, Essig 
Mineralwässer, natürliche und künstliche, ohne 
Unterschied der Qualität, Sodawasser . . 
In der Ausfuhr frei. 
Deka-.^ 
liter 
1 
1 
1 Dkl. 
purer 
Alk. 
Reis 
1966 
1996 
1996 
1996 
Reif 
1500 
1500 
I 
I 
Dekml. 
742 
206 
500 
200 
IKg. 
0010
        <pb n="78" />
        64 
Xlll. üetráuke. 
Zoll 
allge- 
, meiner i 
trags- 
m&amp;ssiger 
!l 
Tarifmässige Benennung 
112 
115 
107 
108 
109 
114 
110 
111 
183 
Rumänien. 
Bier in Flaschen und Krügen lOOn 
„ „ Gebinden 100, 
Spirituosen, destillirte, als: Branntwein, Alkohol, 
Bum, Arrak, Punschessenz, Liqueure und 
andere versüsste und nicht versüsste Spiri 
tuosen 100 
Weine, ordinäre, in Flaschen u. Gebinden | vom | 
„ feine, in Gebinden ! Wirihe I 
„ n n Flaschen | 5‘/2‘’/n. i 
Obstmost, Meth und andere gegohrene Getränke ' 
in Gebinden 100 
Essig, u. zw. Wein- und Holzessig in Gebinden 
n r « « n n n FlaSChen 
Mineralwässer, natürliche und künstliche in 
Flaschen und Krügen 
In der Aunftüir frei. 
Frc. Gent.j Frc. 
15 - :| 
8 50 ' 
25 : — 
100 br.' 
100, 
10 
1 
5 
50 
100 1 — 
Cent. 
79 
77 
76 
78 
80 
81 
Russland. 
Bier jeder Art. Lindenhonigmeth und Kirschwein: 
1. in Fässern 
2. in Flaschen 
Getreidebranntwein, Liqueur, Kirschwasser, Gin, 
Whisky, Branntweinaufgüsse u. dgl., sowie 
Bum, Arrak, französischer, sowie Pflaumen 
branntwein in Flaschen 
Anmerkung. Die Einfuhr vnii Detreidebranntweiu in 
Fässern verlioten. Artikel 25:1 des Tarifs. 
Arrak oder Bak, Bum. französischer, und Pflau 
menbranntwein (Slibowitzer) in Fässern 
oder Fässchen 
Anmerkung. Getreidebranntwein jeder Art in Fässern ist 
zur Einfuhr verboten. Im Falle der E nfiihr von Liqueuren 
und Getränken anderer Art in geschliifenen oder fasciniiieii 
Glasgefässen, welche als Geschirr zum häuslichen Gebrauche 
verwendet werden, muss auch der Zoll für diese GefAsse 
entrichtet werden. 
Wein, Traubenwein 
1. jeder Art in Fässern und Fässchen . . . 
2. nicht moussirende Weine in Flaschen . . 
3. moussirende Weine jeder Art in Flaschen 
Essig jeder Art, dergl. Cider aus Aepfeln und 
Birnen : 
1. in Fässern 
2. in Flaschen 
Allgemeine Anmerkung zu den §§ 77, 78, 79 und 80. 
Bei der Einfuhr von W einen und anderen Getränken in 
Fässern über die westliche Landes^enze zur Niederlage in 
den Zollämtern von Petersburg, Riga. Moskau und Odessa 
werden von der angegebenen Zollgebühr 8 Kopeken von 
jedem Rubel dem Eigenthünier rückvergütet. 
Moussirende Wässer, als kohlen saures und Soda 
wasser, sowie Mineralwasser jeder Art, 
künstliche und natürliche 
ln der Ausfuhr frei. 
Pud 
Ibtto. 
Rubel, Kop. 
1 ' — 
1 Fl. — 17 
1 Fl. - 75 
Pud 
btto. 11 — 
Rubel 
Pud 
btto. 
1 Fl, 
2 I 55 
— ; 40 
1 ' 10 
Pud 
btto.! 1 I — 
!1 Fl. — ! 10 
Kop. 
IKng 
1 FL 
3
        <pb n="79" />
        XIII. Getränke. 
G5 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
■S 1 
Zoll 
LXr 
20a 
20b 
20c 
261 
262e 
268« 
259« 
260, 
Serbien. 
Wein : 
1. in Fässern und Blasen und anderen Ge- 
fässen, wenn selbe nicht unter Nr. 2 fallen 
2. in Flaschen und ähnlichen Gefässen . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Wein in Fässern aus der Gegend von Werschetz, 
Weisskirchen und Pancsowa 
andere 
Branntwein, Bum, Liqueur, Spiritus und ähn 
liche Getränke: 
1. in Fässern und Blasen, wenn unter Nr. 2 
nicht erwähnt 
2. in Flaschen und ähnlichen Gefässen . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
die sub b—1 aufgeführten in Fässern . . . 
„ V b—2 „ „ Flaschen . . 
In der Ausfuhr Wein und Branntwein, wozu 
auch der Wermuth, Spiritus, Rum, Liqueur 
und ähnliche Getränke aus Wein bereitet 
und Spiritus, präparirt, gehören, 100 Kg. 40 D 
Anmerkung. Weinmnische wird betrachtet wie Wein, je 
doch werden auf die Trauben iO% abgeschlagen. 
Bier ohne Unterschied 
Essig für Speisen und Essig-Essenz . . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Bier in Fässern und Flaschen 
Essig „ „ m n 
Anmerkung. Wenn der Importeur bei der Einfuhr von 
Bier in Flaschen erklärt, die Flaschen innerhalb einer Frist 
von drei Monaten wieder ausznfQhren. so wird ihm der 35- 
percentige Tara-Abzug für das Gewicht der Flaschen nicht 
gewährt, dagegen von dem Zollamte, bei welchem die Ein- 
ftihr stattfand, die Zahl der Flaschen in der betreffenden 
Sendung vorgemerkt und im Falle der Wiederausfuhr einer 
gleichen oder geringeren Anzahl von Bierflaschen innerhalb 
der obigen Frist der auf das Flascbengewicht entfallende 
Zoll und Trosarina von Bier zurflckvergütet und ein Ans- 
fnhrszoll nicht erhoben. Tara: 15 in einfachen Fässern, 
5 in Körben, 35 ausserdem für die Flaschen. 
Von Wein und gebrannten geistigen Flflssigkeiten wird, 
insolange in Serbien für diese Artikel eine innere Ab 
gabe nicht besteht, auch bei der Einfuhr keinerlei Abgabe 
(Troäarinal neben dem Zolle erhoben werden. Weinlese- 
tranben werden wie 100 Kg. Wein behandelt und der Zoll 
mit 3.50 berechnet. 
Spanien. 
Bier und Apfelwein 
Schaumweine 
Der Vertragszoll findet nur so lange Anwendung, 
als der Vertrag mit Frankreich besteht 
Weine anderer Art 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit Frank 
reich besteht 
Branntwein 
Vorübergehender Zuschlag . 
Liqueur 
Mineralwässer mit Ausnahme der Gefässe frei. 
I 
Kg. {Dinar . Para ||DiDar¡ Para i 
100 25 — ,j — , — 
100, 60 — I — — 
100 - : — II 2 50 
100 — — I 6 — 
100 30 
100' 60 
100 — - ! 6 — 
100 — — 1 20 
100 
100 
100 
Hekt. 
1 
1 L'ltr 
Pesetas 
12 1 50 
150 ; - 
50 
20 ! - 
3 , 75 
1 — 
Pesetas 
9 75 
75 85 
5 ! — 
21 ' 67 
2 I - 
17 ! 35 
3 75 
— I 76 
Uoluf, General-Zolltarif. 
5
        <pb n="80" />
        66 
XIII, Getränke. 
fl 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;Bsiger 
¡BII 
I 43 
45 
I 46 
1 47 
1 48 
I 49 
imio 
IVIIA 
I 13 
28 
36 
Schweiz. 1 
Bier, Bierhefe, Malzextract: i 
a) in Fässern l! 100 
h) in Flaschen !&gt; 100 
Alkohol: Weingeist, Branntwein und andere 1; 
geistige Getränke oder Cognac, Rum, Arrak ! 
etc., welche nicht unter die Liqueure fallen, [ 
d. i. nicht aromatisch oder versüsst sind: j 
a) in Fässern von jedem Grad nach Gay 
Lussac oder Tralles gewogen 100 
h) in Flaschen oder Krügen ohne Unterschied , 
der Grade Il 100 
Liqueur in Fässern oder Flaschen etc. . . . ¡j 100 
Obstwein 1 100 
Wein in Fässern, Flaschen oder Krügen ... 100 
Essig in Fässern, Flaschen, Krügen etc. ... ! 100 
Mineralwässer, natürliche und künstliche, 
Flaschen, Fässern, Krügen etc ! 100 
Anmerkung. Von Wein, Bier. Branntwein und Obstmost 
wird in der Schweiz von den Cantonen Bern, Luzern, Uri, 
Unterwalden ob dem Wald, Unterwalden nid dem Wald, Glarus, 
Zug, Freiburg, Solothurn, Basel Stadt, Basel Landschaft, 
Oraubündten, Aargau, Waadt, Wallis, Tessin, Genf, nur 
für die Städte Genf und Caronga auch eine Verbrauchs 
steuer, und zwar in jedem Cantone nach speciellen Sätzen 
eingehoben. Die Cantone Zürich, Schwyz, Neuenburg, 
Schatfhansen, Appenzell a. Bh., Appenzell i. Kh., St. Gallen. 
Turgan beziehen keine Ohmgebühren. iSchlnssprotokoll 
Z. VIII zu Art. a des Handelsvertrages zwischen Deutsch 
land und der Schweiz. Siehe 1). Handelsarchiv 1882, S. 5.) 
Wein, Obstwein und Bier in Fässern .... 
Branntwein 
Frk. iRapp. 
3 1 — 
Frk. 
Rapp. 
16 
16 
1 
3 
4 
20 
50 
50 
20 
Schweden. 
Bier, Malzgetränke in Fässern; 
Porter 
andere Sorten 
in Flaschen oder Kruken 
andere Sorten 
ij Branntwein, Spiritus oder Sprit, in Fässern, von 
! Getreide, Kartoffeln oder anderen Erdfrüch- 
j! ten, 1 Liter von 50® Alkohol bei 15" Celsius 
' Branntwein und Sprit in Fässern, von Wein 
trauben, wenn die Waare in Frankreich er 
zeugt und von dort zur See direct ein 
geführt wird, pr. Liter von 50® Alkohol 
in Flaschen und Krügen aller Art, ohne Rück 
sicht auf den Alkohol 
Anmerkung. Die Zollermässigung für den in Frankreich 
erzeugten Branntwein wird nur gegen Beibringung eines 
Ursprungszeugnisses, welches von dem schwedischen Con 
sul bestätigt wurde, bewilligt. Branntwein und Sprit von 
dem hier angegebenen Alkoholgehalt wird auf den Normal 
gehalt von 50’ nach besonderen Vorschriften reducirt. 
Wird nur Branntwein eingeführt, welcher mit Zucker oder 
anderen fremden Stoffen versetzt ist, so dass der Alkohol 
gehalt bei der Probe nicht ermittelt werden kann, wird wie 
Liqueur behandelt. Bei der Verzollung von Branntwein 
und Sprit in kleineren Mengen als 40 Liter soll der Zoll 
per Liter um 10% erhöbt werden. 
Last 
100 
Kg. 
j, Liter 
Krön. 
Gero 
7 
5 
12 
8 
60 
Ausfuhrszoll 
- I 30 
— 1 20 
Vertragsm. 
fcoD. I Oere 
— , 45 
— 90
        <pb n="81" />
        XIV, Easwaaren. 
67 
il 
T a r i f m ü S S i g e li i* ii e n n u ii g 
Schweden. 
Liqueure 
Meth 
Cider, Obstwein, wie Wein. 
Wein aller Art von l')"/,, Alkohol und darunter 
in Fässern 
„ in Flaschen mit 15» u Alkohol oder dar 
unter eingeführt, wird der Zoll per Flasche 
um 1 Oere höher. 
„ von mehr als 15% Alkohol und bis 25% 
in Fässern, gross und klein 
„ in anderen (iefassen 
Kssig und Essigsäure aller Art von oder bis 10% 
Säuregehalt 
Von höherem Percente je l‘% mehr 2 Oere. 
Mineralwasser frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Bier in grossen Flaschen 
r « kleinen „ 
Essig vertragsmässig vom Werthe 8«(0. 
Branntwein (Sprit, Gin und Genever) .... 
Rum 
Aller anderer vertragsmässig vom Werthe 8%. 
ÎI 
13 
Liter 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
Krön.' Oere 
1 20 
— 10 
trage- 
màssiger 
Krön. Oere 
- IC 
,10 
Kg. 
1 
1 Lit. 
Kg. 
1 
Dtid. 
1 
1 
— I 50 
— ! 65 
— I 20 
Piast. ' Para 
3 44 
2 I 18 
Gail.;' 1 I 31 
- — I 84 
Piast. Para 
80 
81 
82 
83 
84 
85 
86 
87 
88 
89 
90 
91 
92 
93 
XIV. Esswaaren. 
Oesterreich-Ungarn. 
Kg. 
Brot, gemeines, Schilfszwieback 100 
Sago, Sagosurrogate, Tapioca, Arrowroot ... 100 
Teigwerk 100 
Fleisch, frisches . 100 
„ zubereitetes 100 
Fleischwürste 100 
Käse (Gattung, Werth per 100 Kg. und Ab 
sendungsort) 100 
Häringe, gesalzen oder geräuchert ■ 100 
Stockfische 100 
Andere Fische, nicht besonders benannte, ge 
salzen, geräuchert, getrocknet 100 
Fische zubereitet, in Fässern 100 
Caviar und Caviarsurrogafe 100 
Kaffeesurrogate (auch Cichorien, gebrannt) . . 100 { 15 
Cacao gemahlen, Cacaomasse 100 |' 50 
Chocolade, Chocolade-Surrogate und -Fabrikate ' 100 ^ 50 
Genussmittel in Büchsen, Flaschen etc., herme- | 
tisch verschlossen ¡ 100 40 
Esswaaren, nicht besonders benannte .... ! 100 40 
In dei‘ Ausfuhr frei. 
fl. I kr. 
1 50 
6 I — 
6 I — 
6il 
20 - 
10 — 
3 I — 
5 — 
15 , — 
50 — 
fl. kr. 
frei 
1 
3 
3 
16 
4 40 
3 -
        <pb n="82" />
        68- 
XIV. Esswaaren. 
H 
25q2 
:25ql 
25gl 
25gl 
25o 
25k 
!25g2 
25pl 
25pl 
25n 
25ml 
25pl 
25p2 
15 
13 
T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
Deutschland. 
Brot, Backwerk gewöhnliches, Schiffszwieback . 
Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, Arrow- 
root, Nudeln, Sago, Sagosurrogate, Tapioca 
Fleisch ausgeschlachtetes, frisches und zuberei 
tetes Geflügel und Wild aller Art, nicht 
lebend, Fleischextract, Tafelbouillon . . . 
Fleischwürste wie Fleisch, frisches etc. . . . 
Käse aller Art 
Häringe gesalzen . 
Anmerkung. Häringe, gesalzene, in nicht handelsüblicher 
Verpackung werden per 100 Kg. mit 2 Mark verzollt. 
Fische, nicht anderweitig genannte .... 
„ zubefeitete 
Cacao gemahlener und Cacaomasse .... 
Caviar und Caviarsurrogate 
Kaffeesurrogate mit Ausnahme von Cichorien 
Confituren aller Art : Zuckerwerk, Kuchenwerk 
aller Art, Chocolade u. Chocoladesurrogate, 
alle in Flaschen, Bechern u. dgl. einge 
machten und eingedämpften oder auch ge 
salzenen Früchte, Gewürze, Gemüse, Pilze, 
Trüffeln, Geflügel, Seethiere , zubereiteter 
Senf, Oliven, Kappern, Pasten, Saucen und 
andere ähnliche Gegenstände des feinen 
Tafelgenusses 
Cichorien 
„ gebrannte (geröstete) oder gemahlene 
Anmerkung 1. Als gebrannte (geröstete) und gemahlene 
Cichorien im Sinne der Nr. 25 p 2 des Zolltarifs gelten 
auch solche Cichorien, welche einen Zusatz von Mohrrüben, 
Zuckerrüben, Birnenmehl und ähnlichen im Handel ge 
bräuchlichen Pflanzen- und Wurzeltheilen mit Ausschluss 
von Feigen erhalten haben. 
Anmerkung 2. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit der 
Angabe des Declaranten oder Waarenemptangers, nach 
welcher eingeführte Kaffeesurrogate aus gemahlener Cicho- 
rie (beziehentlich mit den in der Anmerkung I genannten 
Zusätzen) bestehen sollen, so tritt, insofern der Beweis 
jener Behauptung von den Betheiligten nicht geführt werden 
kann, die Verzollung nach Nr. 25 m 1 des Tarifes ein. 
ln der Atisfuhr frei. 
Belgien. 
Brot, Schiffszwieback frei, 
Fleisch 
Fleischextract 
Wild und Geflügel 
Fische, einschliesslich der Austern ) 
Fische und Fleisch werden ebenfalls zoll 
frei behandelt (auch in Büchsen), wenn selbe 
mit zoll- und accisefreien Substanzen zu 
bereitet sind. 
Conserven zum Genuss: 
In Branntwein eingelegte einschliesslich der 
Präparate, welche zugleich Alkohol oder 
Zucker enthalten 
frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
Kg. Ij Mk. Pfg. 
100 2 — 
I 
100 0 — 
lOOo. 12 
100, 12 
|100 20 
,1Tob. 3 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
3 , 
(30 i 
60 Î 
100 ! 
40 j 
IOOb. 
100 
100 
brutt. 
60 
4 
Kg. 1 Frc. 
100 
ver- 
trags- 
mässiger 
Mk. , Pfg. 
Cent. 
80 - 
Frc. Cent.
        <pb n="83" />
        XIV. Esswaareu. 
6,S* 
il 
Tarifmãssige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
tragi- 
niäasiger 
15 
203 
115 
219 
220 
117 
186 
41 
42 
16 
17 
18 
19 
Belgien. 
Conserven, mit Zucker eingemachte, u. zw. ein 
gemachte Früchte und Gemüse, Mannelade, 
Gelée, Confituren und Fruchtsäfte mit Zucker 
bereitet, Zuckerbäckerwaaren, Bisquits mit 
mehr als 20“/o Zuckerzusatz, und alle Prä 
parate, wenn auch nicht zum Genüsse, 
welche mit Hilfe von Zucker bereitet sind 
Andere u. zw. hauptsächlich mit Essig einge 
machte Conserven und Präparate, Fruchtsäfte 
ohne Zucker, welche weniger als 8«/o Alkohol 
enthalten, Lakrizensaft, Pfefferkuchen, Honig. 
Käse (mit Ausnahme d. gewöhnlichen weichen 
und weissen) Früchte, Mannelade und Obst 
mus ohne Alkohol und Zucker oder nicht 
mehr als 20Oo enthaltend, Bisquits ohne 
Zuckerzusatz oder nicht mehr als 20o/o . • 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
100 
100 
Pfd.' 
1 I 
Dänemark. 
Brot frei. 
Sago (Graupen u. Mehl), Salep, Arrowroot, Tapioca 
Kuchen aller Art, ingleichen Conditorwaaren i 
z. B. Boltjes, Bonbons, Brustzucker, Con 
fect, Confectzucker, Confituren, Devisen u. 
alle Arten Eingemachtes, welche nicht be- || 
sonders tarifirt sind . . |j 1 
Speisewaaren, zubereitete, hennetisch verschlos- i. 
sen, und Pasteten '1 
Andere nicht besonders tarifirte frei. . . i' 
Fleisch und Speck, Schinken. Würste, Zungen u. | 
Eingeweide frisch frei. (Unter hermetischem 
Verschluss wie Speisewaaren Post 219.) 
Käse ^ 
Fische, getrocknet, geräuchert, gesalzen, einge- ; 
macht oder gewürzt, als: Anchovis, Lam- ,| 
preten, Lachse, Neunaugen, Sardellen, ferner ¡| 
Caviar und Austern 1 
Andere Arten Fische und anderen Rogen, als ¡¡ 
Caviar, Häringe 1 
ln der Ausfuhr fret. '! 
England. 
Cichorien, rohe, gedörrt, gebrannt oder gemahlen ] gg 
„ geröstet, gemahlen p PM, 
In der Ausfuhr frei. ' 
Frankreich. 
Fleisch, frisches von Schlachtvieh 
„ von Wildpret, Geflügel und Schildkröten 
„ gepökeltes 
Fleischconserven in Büchsen 
Fleischextract in fester oder anderer Form . 
25 — 
10 — 
Krön.: Oere 
— ' 4 
- 14',ï 
— 14' 
10 
— 6 
Sh. 
Lt. Sh. P 
13 
Frc. 
Cent 
Frc. Cent. ' 
20 
50 
50 
Krön. 
Oere
        <pb n="84" />
        70 
XIV. Eeswaaren. 
i 
Tarifmässige Benennung 
® ® allge- 
3 = meiner 
Frankreich. 
Kg. 
Frc. ! Cen( 
35 
45 
46 
47 
48 
' 81 
Käse weicher ... 
„ harter 
Fische : 
a) getrocknet, gepökelt, geräuchert, Kabeljau . 
h) Stockfische, Klippfische 
c) Andere getrocknet, gepökelt und geräuchert 
Fische, natürlich conservirte, inarinirte oder an 
derweitig zubereitete 
Austern marinirte 
„ frische Brut 
„ frische andere 
Hummern, Seekrebse frische 
„ „ in natürlichem Zustand con- 
servirte oder zubereitete 
Obst in Weingeist eingemachtes od. conservirtes 
Anmerkung. Zu dem Zolle kommt noch die innere Con- 
snmsteiier für den Branntwein zu entrichten. 
. 100 
; 100 
100 
100 
100 
100 
100 
iooest.l 
100 
Kg. 
0 
8 
48 
48 
10 
10 
10 
1 
10 
40 
50 
81a 
b 
88 
89 
Obst mit Zucker u. Honig eingemacht od. cönservirt 
„ eingemachtes oder conservirtes anderes 
Syrup in Bonbons aus den französisch. Colonien 
„ „ „ aus fremden Ländern . . . 
Confituren mit Zucker und Honig, auch Sorbet 
aus den französischen Colonien . . . . 
dto. aus fremden Ländern 
Confituren ohne Zucker und Honig 
Mit Zucker eingekochte Confituren und Früchte 
(Marmelade) 
In der Ausfuhr frei. 
52 50 
8 — 
40 — 
52 50 
20 - 
26 25 
1 
2 
3 
4 
Griechenland. 
Fische geräuch., getrockn., Fische im Allgemeinen 
Häringe und Tzirides 
Lackerda, Sardellen eingemachte 
Kabliau etc 
Fischrogen 
Fleisch: marinirtes und gepökeltes, Bratwürste . 
Schinken und Schlackwurst 
Zungen geräucherte 
Käse aus Kussland oder der Türkei eingehend 
„ aus anderen Ländern eingehend . . . . 
Teigwaaren, Faden- und Façonnudeln, Macaronis 
Zwieback, Schiffszwieback 
Confituren und Zuckerwerk im Allgemeinen . . 
Conserven in Essig, sowie Sardinen und alle 
anderen Fleischarten und Fische in Büchsen 
Chocolade 
Caviar schwarzer im Allgemeinen 
„ rother 
Kalva in Schachteln im Allgemeinen (ohne Tara 
abzug für Schachteln) 
In der Ausfuhr: 
Käse aus Lakonien, 1 Oka 12",o vom Werthe. 
Alle anderen Ariikel frei. 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Frc. 
2 
2 
1 
Cent 
80 
27 
27 
20 
20 
13 
80 
80 
27 
53 
20 
13 
66 
67 
66 
60 
20 
20
        <pb n="85" />
        XJV. Esswaaren. 
71 
II 
fl 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge- 
meinet 
Ter- 
trags- 
m&amp;uiger 
244 
243 
271 
272 
281 
270 
277 
11 
18 
14 
15 
20 
27 
200 
153 
72 
Italien. 
Brot und Schiffszwieback 
Teigwaaren aus Weizenmehl (Suppennudeln). . 
Teigwerk, d. i. Nudeln und gleichartige, nicht 
gebackene Erzeugnisse aus Mehl .... 
Fleisch : 
a) frisches und Geflügel 
Geschlachtete ganze Thiere, mit Aus 
nahme deijenigen, welche zum Wildpret ge 
hören, unterliegen dem Zolle für frisches 
Fleisch, als ob selbe in Stücke geschnitten 
wären. ln der Ausfuhr . 
h) gesalzen oder geräuchert oder in anderer 
Weise zubereitet 
Mit Frankreich und Oesterreich . 
In der Ausfuhr . 
cj gekocht 
Feischextract und Bouillontafeln 
Käse 
In der Ausfuhr 
Fische, trockene oder geräucherte 
„ in Salzlake 
„ marinirte oder in Oel eingelegte . . . 
„ präservirte in Büchsen 
Caviar und anderer Fischrogen, zubereiteter 
Cichorien und jedes andere Kaffeesurrogat: 
getrocknet 
gemahlen oder auch blos gebrannt .... 
Cichorien und jedes andere Surrogat, getrocknet 
oder auch gemahlen 
Aus Oesterreich . 
Chocolade 
Confituren und Conserven mit Zucker oder Honig 
zubereitet 
Theezwieback 
Senf flüssig, in Pulver oder eingemacht . . . 
Specereien nicht besonders benannte .... 
Niederlande. 
Fleisch jeder Art und Fleischwürste, frisch und 
gesalzen 
Fleisch geräuchert und getrocknet 
” von Wildpret \ Werthe 5o'o. 
„ von Geflügel / 
„ von Hammel und Schweinfleisch einge 
salzen 
Fleisch geräuchert, getrocknet 
Speck frischer wie Fleisch. 
„ gesalzen 
„ geräuchert 
Esswaaren aller Art, wie Fleisch, Fische, Gemüse, 
Früchte in Schachteln oder Blechbüchsen, 
conservirt, hermetisch geschlossen . . . 
Kr. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
|il00 
¡100 
100 
100 
Lira Cent. 
5 I 50 
5 : 50 
5 1—1 
2 20 
25 - 
20 
2 
5 [ 
40 
15 
2 
i 
10 ; 
30 
10 } 
20 ' 
80 — 
00 — 
25 — 
11 — 
27 50 
i Kg. iGld. Cent# 
100 
100 
100 
0 — 
8 , — 
1 , — 
1 I 25 
I ¡ — 
1 I 25 
25 : — 
Lira ' Cent. 
1 I — 
20 — 
8 — 
Gld. 
Cent)!
        <pb n="86" />
        72 
XIV'. Ksswaaren. 
73 
127 
133 
1Ö2 
155 
172 
190 
197 
218 
227 
601111 
I “&gt; I 
¡1121' 
23 
24 
II27I 
32 ¡ 
31 
: 38 i 
; 84 
¡1135 
' 80 
j 37 
' 38 
T a r i f in ä s s i 15 e ii e ii ii u n g 
Niederlande. 
Zuckerbäckereien 
Wildpret in Blechbüchsen hermetisch geschlossen 
Ingwer eingemacht | 
Macaroni |¡ jqO 
Gemüse in Blechbüchsen eingemacht, conserrirt JOO 
Kg. 
100 
100 
Senf 
I 100 
Pfefferkuchen 
Kuchen und Zuckerbäckereien aller Art, sowie ji 
Früchte in Blechbüchsen, Champignons, i; 
Schwämme, Morcheln ii jqo 
Fische in Blechbüchsen ¡100 
Speisen aus Erdäpfelmehl, im Tarif nicht beson- j| 
ders benannt |: loo 
In der Ausfuhr frei. | 
Portugal. „ 
Confecte in Syru]i ^00 
„ trockene llOO' 
Saucen ^100: 
Pickles (Gemüse) j ]00 
Käse gemeiner MOo! 
« feiner | 100 ! 
Fische eingelegt in Gel IjlOO' 
„ auf andere Weise präparirt ! 100 ! 
Sardinen ^1001 
Schellfische ' loo ; 
100 
100 
100 ¡I 
1001 
Zoll 
allge- 
meiuer 
(ild. {Cents 
25 I - 
25 ' — 
0 — 
2 - 
25 — 
25 : — 
25 — 
25 ; — 
2 — 
Ter- 
trags- 
mässiger 
Gld. 
Fleisch von Bindern, gesalzenes 
f von Schweinen, gesalzenes 
Speck und Schinken 
Schiffszwieback 
Suppenteig || 100 'i 
lleis 
0070 30 
0130-25 
&lt;»109-00 
0038 00 
0109-00 
0190-00 
0070-30 
0038-15 
0004-90 
0002-72 
0028-08 
0081-75 
0081-75 
0012-00 
00.50-00 
Cents 
Reis 
Rumänien. 
Brot 
Zwieback gemeiner (Schiffszwieback) u. Brezeln 
(craquelins) 
Fleisch frisches, von Schlacht- und Stechvieh 
r gesalzenes, getrocknetes, mit Inbegriff des 
einfach gesalzenen Specks .... 
„ geräuchertes und Selchwaaren jeder Art 
Käse aller Art 
Häringe, Stockfische, Sterlet, Stör, Makrelen. 
Fische gesalzene, getrocknete, geräucherte 
Thunfische in Salzlake tLackerda) .... 
Sardinen in Fässchen mit Inbegriff der russisch 
Sardinen 
Caviar gepresster (Boulagne) 
n schwarzer von Sterlet und Stör, frisch 
abgetrocknet oder gepresst 
Caviar nicht besonders benannt 
Fischmilch uiid andere geniessbare Abfälle von 
Fischen 
Kg. - Krc. 
100¡ 2 
100 3 
100 ' I 
100 
100 I 
100 il 
100 I 
100 
100 
loo 
IKg. 
Kg. 
100 
100 
100 
(¡ 
2o 
12 
*&gt; 
&lt;) 
20 
8 
1 
32 
8 
Cent. 
50 
.50 
Ausfahrszoll 
Fro. 
Cent. ' 
— 25 
40 
50 
25 
25 
25 
frei 
frei 
20
        <pb n="87" />
        .XIV. Esswiuiren. 
73 
I 
Benennung der Waaren 
Rumänien. 
öOivj 
91 
: 133 tu I 
' 116 
117 
: 118 i 
119 I 
I 120 I 
122 I 
123 I 
■■ 124 'i 
125 ; 
: 126 ! 
127 I 
Cacao gestossen oder in Tafeln ! 
Cacaobutter ' 
Chocolade in Tafeln oder pulverisirt . . . . 
Conserven von Fleisch, Wild, Fisch, Hummer, | 
Austern und andere in Fett, Oel und Essig ' 
Bouillon und Fleischextract in Tafeln und ande- ‘ 
ren Formen 1 
Trüffeln, frische, gesalzene, getrocknete . . , l| 
Gurken in Essig oder Salzlake conservirt, in | 
Fässern 
Gemüse und Schwämme, conservirt, in Gläsern ! 
oder Blechbüchsen ' 
Oliven in Flaschen wie immer conservirt . . . ' 
Kappern gesalzen oder in Salzlake in Fässern . 
„ . feine, in Gläsern . . . 
Senfmehl und Senf zuhereitet . | 
Pickels jeder Art (mixed pickles) \ 
Tafelsauce, Würzmittel 
Kg. 
100 
1 
100 
100 
1 
1 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ansfnhr 
Frc. ICent. 
22 I - 
— I 60 
20 — 
36 50 
- 90 
2 — 
2 - 
Frc. I Cent, 
frei 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
20 — 
15 - 
2:- 
6 ' — 
25 — 
45 — 
16 
'n'55 
li 
56 i 
65 I 
iiv56 
, 
67 
60 
I 
61 
62 
Russland. 
Esswaaren nicht besonders benannt 
Fleisch gesalzenes, geräuchertes, gedörrtes, des 
gleichen Fleischwürste 
Käse 
Fische: 1. marinirte in Oel. gefüllte. Caviar 
2. gesalzene und geräucherte (ausgenommen 
Häringe) 
Häringe und gedörrte Fische jeder Art: 
geräucherte Häringe 
gesalzene Häringe, Stockfische und alle anderen 
gedörrten Fische 
Austern , Hummern, Seekrehse. Muscheln, 
Schnecken, Tintenfische, frische, gesalzene 
und marinirt« 
Confect aller Art, als : eingemachtes Assia in 
Töpfen und Gläsern. Obst in Liqueur, Rum, 
Cognac, tSvrup und in Saft, Obstsyrup, 
Chocolade, Pastilla 
Dick eingesottenes Obst ohne Zucker (darunter 
auch Backmus), zerriebenen Cacao ohne 
Zucker 
Pfefferkuchen und Bisquits mit und ohne 
Zucker . 
Pasteten und 8])eisezuthaten jeder Art, als : Senf 
zubereiteter. Soya. Pickels, sowie in Gläsern, 
thönernen, blechernen und anderen herme 
tisch geschlossenen Gefässen eingeführte 
Kappern, Oliven und Gemüse jeder anderen 
Art, Obst und alle Lebensmittel in Oel, 
Essig und auf andere Art zubereitete, Lie 
big’s Fleischextract, Conserven mit Aus 
nahme der besonders benannten . . . . 
Il Pnd 
I brntt. 
Rubel £op. 
— I 10 
I 
— I 80 
5 — 
4 — 
1 
22 
20 
15 — 
8 — 
5 50 
I 
3 50 
Vertragsm. 
Babel; Kop. 
4
        <pb n="88" />
        74 
XIV. Ësswaaren. 
ill 
, 
■1 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge- 
meiner 
trage- 
màssiger 
(53 
64 
20 
c 
8D 
¡ 232 
1233 
¡234 
1266 
|267e 
¡2680 
I 270 
! ee 
271 
i II2 
In 16 
I 16 
in 17 
1129 
jnl3 
^nl3 
14 
Russland. 
Trüffeln, Moucherons und alle anderen Pilze in 
Essig, Oel u. Salzlake, sowie auch trockene 
und frische Trüffeln 
Pilze getrocknete, mit Ausnahme der in der 
Medicin gebräuchlichen (§22) 
Jn der Au8f^lhr frei. 
Serbien. 
Esswaaren aus Mehl, Früchten, Samen, Giün- 
zeug und sonstigen Gewächsen, getrocknet, 
gesotten oder sonst zuhereitete, und zwar : 
1. ohne Zucker und Honig zubereitet: Brot, 
Mehlspeisen, Tachonya, Macaroni, Sago und 
alles übrige Teigwerk; Obst eingesottenes 
ohne Zucker (Lebleblic) u. s. w. ähnliches 
2. Mit Zucker u. Honig oder SjTup zubereitet: 
Zuckerbäckereien, Lebkuchen, Obst und an 
dere Gewächse in Zucker gekocht; hieher 
gehört auch Candiszucker, Bärenzucker, 
candirter Zucker 
Esswaaren aus Fleisch, Speck, Fisch, Krebsen, 
Schnecken und sonstigen Thieren, gebraten, 
marinirt oder sonst zubereitet, sowie alle 
Conserven, Extracte, Braten, Würste, Blun- 
zen und ähnliche Genussartikel .... 
Käse, Topfen (Butter) nicht gesalzen oder ge 
schmolzen 
Caviar .In der Ausfuhr: 
Spanien. 
Fleisch in Salzlake, auch gedörrtes oder geräuch. 
Schweinefleisch, Schweineschmalz und Speck 
Anderes Fleisch 
Conservirte Nahrungsmittel, Eingemachtes, Most 
rich und Saucen 
Chocolade 
Confituren 
Suppenteige, Salzmehl als Nahrungsmittel, Brot 
und Schiffszwieback 
Käse 
Schweiz. 
Brot 
Fleisch frisches 
„ gesalzenes oder geräuchertes, Speck 
Würste 
Käse 
Häringe 
Fische getrocknet, gesalzen, marinirt oder geräu 
chert, in Gefässen von 5 Kg. und darüber 
Fische in Gefässen unter 5 Kg. in Büchsen 
oder Gläsern in Essig oder Oel eingemacht 
Pud 
ibrutt. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
1 
1 
1 
100; 
100 
Kg. I 
1001 
1001 
1001 
100 
100 
100 
100 
100 
Kuh. I Kop. 
6 — 
— 40 
Dinar Para 
Enb. I Kop. 
Dinar Para 
1.6 
60 — 
60 — 
36 — 
26 — 
Pesetas 
2 I 80 
16 I — 
6 , 70 
i|5 
14 ; - 
— 86 
Frk. Rapp. 
4 — 
16 
Pesetas 
2 
16 
6 
11 
80 
70 
90 
66 
85 
35 
35 
Frk. Rapp
        <pb n="89" />
        ! 
Post des 
Orig'.'Tarífes 
XIV. Esswaaren. 
75 
Tarifmâssige Benennung 
il 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
IIAll 
II A 7 
6 
8 
II4 
5 
HA 11 
Schweiz. 
Caviar 
Cichorien geröstet oder zubereitet .... 
„ getrocknet 
Cichorienessencen und andere Kaffeesurrogate 
Cacao gemahlen, offen in Fässern und Kisten 
Chocolade, Chocoladeteig, Cacaopulver inPacketen 
Esswaaren feine, wie Früchte und Pflanzen in 
Branntwein eingemacht, in Zucker gekocht 
und gezuckert, gezuckerte Beerensäfte, Pa 
steten, Lebkuchen, Zuckerwerk und London- 
Bisquits etc., Fleischextract 
In der Ausfuhr der vorbenannten Artikel . . . 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frk. IKapp. 
30 ' — 
3 — 
— 60 
3 — 
16 — 
30 
20 
Frk. 
Rapp. 
Schweden. 
Brot: feines Kleinbrot, Backwerk, Cakes, Pfeffer 
kuchen und derartiges Gebäck, welches nicht 
zu den Confituren gerechnet werden kann, 
nebst Emballage 
Brot aller andern Art 
Fleisch aller Art 
Wurst, Mettwurst 
Speck 
Käse aller Art 
Fische, gesalzene, geräucherte 
Kaffeesurrogate wie Kaffee. 
Cichorienwurzel gebrannte, wie Kaftee. 
Confituren 
Conserven aller Art in zur Aufbewahrung von 
Genussmitteln hermetisch geschlossenen Ge- 
fässen, einschliesslich derselben . . . . 
Couleur, sogenannte Weintinctur, mit Wasser 
gemischt wie Syrup, mit Sprit wie Liqueur. 
Veilchensyruj) 
Senf zubereiteter oder gemahlen 
„ ungemahlen 
Oblaten in Oblattafeln 
Kappern einschliesslich der Gefässe . . . . 
Caviar 
Conserven: Sardinen, Anchovis in gelöth. Büchsen 
„ Früchte, Beeren u Gemüse, eingelegt in 
Branntwein oder Essig, sammt Gefäss 
Chocolade 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Krön. Oere 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
15 
25 
1 - 47 
1 I — 
1 _ 10 
1 : — üo 
1 i — &lt; 
li 
li- 40 
1 I 1 «0 
1 I — 20 
1 ! — 30 
1 1 - i 
Krön. Oere 
Türkei. 
Fleisch von Bindern 
Schweinfleisch gepökelt 
Schinken 
Speck 
Käse, Cacao zubereitet, Chocolade, Confect 
und Zuckerwerk, Saucen und Pickles, Vertrags- 
mässig vom Werthe 8o,'o. 
Kg. I 
100 ¡ 
I Bar 
rel tn 
770ka 
Piast.j 
30 I 
prOka' 1 
Para 
I Plast. 
Par 
56 
2 
43 
98
        <pb n="90" />
        ,7.6 
XV. Holz, Kohlen, Torf. 
XV. Holz, Kohlen, Torf. 
il 
a r i f m ä s sig e Benennung 
Oesterreich-Ungarn. 
94 
95 
96 
Brennholz aller Art, Holzhorke, Lohkuchen und 
ausgelaugte Lohe frei. 
Werkholz, europäisches, roh oder behauen, hart 
oder weich, Fassdauben, Eisenbahnschwel 
len, Sägewaaren (exclusive Fourniere), hart 
oder weich, Werkholz, aussereuropäisches 
frei. 
Holzkohlen, Torf und Torfkohlen. Lignite und 
Braunkohlen, Steinkohlen, Coaks (Coke), 
andere Brennstoffe der Nr. 96 frei. 
Jn der Ausfuhr frei. 
, 13a 
13b 
13cl 
13c2 
Deutschland. 
Brennholz, Reisig, auch Besen von Reisig; Holz 
kohlen; Korkholz, auch in Platten und 
Scheiben, rohes; Lolikuchen (ausgelaugte 
Lohe als Brennmaterial); vegetabilische und 
animalische Schnitzstoffe, nicht besonders 
genannt (als: Rohr, Stein-, Cocos- und an 
dere dergleichen Nüsse, Hörner, Knochen, 
Hufe, Klauen, Zähne u. s. w. frei. 
Holzborke und Gerberlohe 
Bau- und Nutzholz aller Art (soweit es sich 
durch die Art seiner Zerkleinerung oder 
nach seiner sonstigen Beschaffenheit nicht 
als Brennholz darstellt) : 
1. roh oder blos mit der Axt vorgearbeitet 
2. gesägt oder auf anderem Wege vorgearbeitet 
oder zerkleinert; Fassdauben und ähnliche 
Säg- oder Schnittwaaren, auch ungeschälte 
Korbweiden und Reifenstäbe 
Anmerkung. Bretter.und älinliehe Sägewaaren. welche auf 
' einer oder auf beiden Seiten uhguhobelt sind, fallen unter 
I Nr. 13 d. — Blöcke, Balken und dergleichen rohe oder blos 
' mit der Axt vorgeurheitete Bau- und Nutzhölzer, welche 
im IJehrigen lediglich an den Knden mit der Säge ahge- 
I schnitten sind, fallen dadurch allein noch nicht unter die 
j Sägewaaren der Nr. 13 c 2. 
Ein Ueherzug von Asphalt, Theer oder asphaltirtem 
Papier oder eine Imprägnirnng mit Stoffen, welche die 
' Fäulniss abhalten, schliesst Bau- und Nutzholz von der 
Nr. 13 c nicht aus. 
Zu Nr. 13 c 2 gehören ferner Eisenbahnschwellen hölzerne : 
1. Plattschwellen und zwar aj die nicht nur an den Enden, 
I sondern auch längsseitig mit der Säge geschnitten; die 
lediglich an den Enden mit der Säge beschnitten, im Uebri- 
gen aber n r mit der Axt behauen sind. 2. Bundschwellen 
ans rundem, rohem Holz, blos mit der Axt behauen und au 
den Enden mit der Säge beschnitten. 3. Halbrnndschwellen. 
II durch die Säge in zwei Hälften getbeilt. 4. Doppel- oder 
drei- und vierfache Schwellen, d. h. roh mit der Axt bear 
beitete Klötze und mittelst Sägeqnerschnitte auf bestimmte 
Längen gebracht. 
Die unter der Bezeichnung „Schwellen“ im Wassertrans 
porte eingehenden Hölzer welche bereits in ganzer Baum 
länge mit der Axt zu Eisenbahnschwellen vorgearbeitet 
sind, aber erst durch einen Querschnitt zerlegt werden 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Kg. 
Mk. Pfg. II Hk. 
lOObr. 
lOObr. 
IFstn. 
lOöbr. 
IFitin. 
— 50 
10 
60 
25 
50 
Pfg.
        <pb n="91" />
        XV. Holz, Kohlen, Torf. 
77 
II 
T a r ¡ f in H s s i j; e e ii e ii ii u n p 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäseiger 
13 
34 
mfleeen, fallen unter 13c 1 und werden mit 0 10 Mark per 
100 Kg. oder pr. Festmeter mit 0 60 Mark belegt. (Prens- 
siscbee Centralblatt Nr. 26 ex 1882.) 
Holzkohle, auch gepulverte, geformte, plastische 
Löthkohle frei. 
Steinkohlen, Braunkohlen, Torf, Torfkohlen und 
geformte Brennmaterialien, sowie Coaks frei. 
In der Ausfuhr frei. 
5 
a 
b 
c 
12 
Belgien. 
Eichen- und Nussbaumholz 
Bau- und Tischlerholz, mit Ausnahme von Eichen- 
und Nussbaumholz, mit der Rinde oder nicht 
geschnitten 
Geschnitten mehr als 5 Cm. dick .... 
. 5 Cm. stark und darunter . . . 
Verschiedenes Holz frei. 
Anmerkung. Begreift hauptsächlich anderes als Eichen- 
u. Nussbaumholz, gespalten zu Dauben. Böttcherholz oder 
Kisten (mit Axt, Schneidmesser oder Säge bearbeitet), fer 
ner Brennholz und Holzstücke mit der Rinde von weniger 
als 75% Durchmesser am Stammende. 
Stückkohle, Holz und Torf frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Knb.- 
Meter 
Frc. 
1 
OemL 
Frc. I Cent. 
1 3 
1 6 
1 9 
255 
126 
127 
246 
247 
249 
250 
Dänemark. 
Torf frei. 
Kohlen frei. 
Kork, unverarbeiteter, frei. 
Holz, unverarbeitetes, Buxbauin, Ebenholz, Flott 
holz, Packholz aller Arten, Brennholz, Bau 
holz, Reiser, Wachholderstöcke und un 
geschälte Weiden frei. 
Andere Holzarten : 
a) wenn selbe in Verdecksladungen eingehen 
Anmerkung. Diese Art der Verzollung kommt zur Anwen 
dung auf Ladungen, welche ausserhall) eines Zollortes ge 
löscht werden, und soferne der Anmelder es wünscht, 
gleichfalls auf Ladungen, welche in einem Zollorte gelöscht 
werden, in beiden Fällen aber nur unter Beobachtung spe- 
cieller Bedingungen. 
h) in anderen Fällen 
Holz, ganz oder theilweise verarbeitetes, soweit 
nicht besonders tarifirt: aptirtes Bauholz 
(Schiffsbaubolz und anderes), welches seiner 
Beschaffenheit nach zur Verzollung nach 
dem Gewichte sich nicht eignet . . . . 
In der Ausfuhr frei. 
per 
Com- 
; Krön. 
last 
6 
IKub.- 
Fnss 
1 
I 1 
Oere 
50 
12 
Krön. 
Oere 
England. i, 
Holz, Kohlen, Torf, Coaks etc. in der Ein- und \ 
Ausfuhr frei. i 
118 
Frankreich. 
Gemeine Hölzer : 
Bauholz : Eichen, Ulmen, Nussbaumholz, roh oder 
behauen, zersägt, in allen Dimensionen frei.
        <pb n="92" />
        78 
XV. Holz, Kohlen, Torf. 
"I 
119 
120 
121 
122 
123 
124 
125 
127 
128 
129 
130 
175 
T a r i f in ä s s i ff e B e ii e n n u ii ff 
Frankreich. 
Anderes, roh, behauen oder zersäfft frei. 
Masten, grosse und kleine, Spieren und Raaon, 
Stiele für Bootshaken, Stiele für Heugabeln 
und Theerydnsel, Buderstangen und Ruder 
frei. 
Daubenholz frei. 
Spanholz (dünne Brettchen) . ' 
Reifholz frei. 
Stangen und Rebenpfähle 
Kork, roh, geraspelt oder in Blatten frei. 
Brennholz, Holzkohlen und Schaben- (Achel-) 
Kohlen, sowie andere gemeine Hölzer frei. 
Holz zu Kunstschreinarbeiten, in Blöcken oder 
in Scheiten von mehr als 2 Decimeter Dicke 
zersägt: Mahagoniholz, Bucbsbaumholz und 
anderes frei. 
Holz zu Kun stsch rein erarbeiten, zersägt in der 
Dicke von höchstens 2 Decimeter .... 
Wohlriechende Hölzer j 
Farbholz in Blöcken frei. 
„ gemahlen I 
Steinkohlen, Coaks 
Steinkohlenasche 
ln der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Brennholz frei. 
Bretter (Mezopontes) .... 
„ schwache, für Bauarbeit, sowie auch für 
Korinthenküsten 
Fourniere, schwache Quadronen für Dachstühle, 
kurze Bretter von Tannenholz, sowie auch 
Leisten für Fässer von Eichen- u. Buchen 
holz, klein geschnittenes zu Thüren, Jalou 
sien, Fussböden 
Fassbretter, schwache Falzbretter, Parankola ohne 
Unterschied 
Quadronen im Allgemeinen von Tannen und 
Buchen, Holz ohne Unterschied .... 
Alle anderen Zimmerhölzer vom Werthe 15&lt;&gt;/o. 
Schilfsbauholz ohne Unterschied v.Werthe 6«'o oder 
Holz feines zur Kunsttiscblerei ; 
Mahagoni in Blöcken 
Ebenholz und Buxbaum 
Nussbaum 
Fourniere von den vorgenannten, sowie ande 
ren Hölzern 
Holzwaaren (siehe Classe XXXIV). 
Kohlen gemeine 
Steinkohlen frei. 
Dauben zur Verfertigung von Wein- und Oel- 
behältern 
StftCÄ Frc 
1000 
1000 
Kg. 
100 
100 
1000 
stück 
1 
1 
Oka 
1 
1 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
Cent. 
— i 10 
- ! 25 
1 ‘ — 
— 12 
— 12 
Frc. Cent. 
53 
20 
08 
53 
13 
09 
09 
53 
13 
27 
13 
— I 09 
trag»- 
mässiger 
Frc. Cent. 
Frc. 
12 
12 
Cent.
        <pb n="93" />
        XV. Hola, Kohlen, Torf. 
7y 
i 
133 
134 
135 
138 
139 
140 
222 
453 
Tarif massige Benennung 
1 &amp; „ Zoll 
3 B 
»llge- 
ga meiner 
1 SSn 
tr»g8- 
massiger 
Griechenland. 
Dauben, desgl., halbe 
„ von türkischem Buchenholz .... 
„ desgl., halbe 
„ aus dem adriatischen Meer und aus 
Messenien eingehend 
Kork roher in Platten 
Korkpfropfen 
In der Ausfuhr : 
Brennholz 
Alle ührigen Artikel frei. 
Italien. 
Holzkohlen 
Brennholz 
Holz: a) Kunstschreinerholz, nicht zersägt . . 
h) , zersägt 
c) „ in Brettern oder einge 
legten Tafeln für Fusshöden 
ä) Kunstschreinerholz gemeines, zersägt, ge 
viertelt oder mit der Axt einfach behauen, 
vierkantig gemacht . 
e) Holz in dünnen Brettern zu Schachteln, Sieb 
reifen u. dgl., ebenso in Keifen in jeder Länge 
Ruder, Pfahle und Stangen 
Wurzeln zu Bürsten 
Kork roher 
„ bearbeiteter 
Steinkohlen und Coaks 
Alle Waaren aus Holz siehe die Classe Holzwaaren. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Brenn- und Bauholz frei. 
Kork geschnitten, geformt 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Holz rohes frei. 
Kohlen 
Coaks 
Fossile Brennstoffe, im Tarife nicht besonders 
aufgeführte, vom Werthe 5®/o. 
/« der Ausfuhr frei. 
Frc. 
Frc. Cent. 
1 r - 
Lin I 
6 — 
Tona, 
Lin Cent. 
4 — 
Kg. Uld. Genta 
Cents 
Uelf 
Brennholz 
Rumänien. 
in der Ausfuhr . , 
Weidenholz in der Ausfuhr 
Knb.- 
Matar 
Reis 
0327 
0645 
AusfnhrsKOll 
Frc. Cent. 
Bauholz österr.-ungar. Provenienz laut Art. IX des 
Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungam frei.
        <pb n="94" />
        80 
XV, Holz, Kohlen, Torf. 
455 
456 
457 
458 
454 
462 
1911] 
20 
; 83 
15 
10 
23 c 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Rumänien. 
Werk- und Bauholz frei. 
Hölzer, exotische, mit Ausnahme der wohlriechen 
den, in Blocken oder zersägt, ohne Unter 
schied der Stärke mit Ausnahme derFouniiere 
Kork roher 
Hölzer wohlriechende 
Holzkohlen . 
Stein- und Braunkohle frei. 
Russland. 
Heizmaterial aller Art mit Ausnahme des be 
sonders benannten frei. 
Korkholz 
Holz, 1. werthvolles zu Tischler- und Drechsler- 
arbeiten, als : Bock-, Gedern-, Cypressen- 
Mahagoni-, Nuss- und Palisander-, Palmen- u 
wohlriechendes Holz jeder Art in viereckigen 
Balken, Schnitten, Blöcken und Brettern 
2. jeder Art in Blättern und Fournieren . 
Anmerkung. Unter Blättern und Fournieren sind Tafeln 
zu verstehen, die nicht über '/« VVerschok dick sind. 
(1 Werschok gleich 44 Millimeter.) 
Holzkohlen, Torf, Stein- und Braunkohle frei. 
Bei der Einfuhr über die Zollämter in Polen 
In der Aui^fiihr frei. 
Serbien. 
Holz unbearbeitet ; 
a) Brennholz 
h) Bauholz u. zw. Bretter, Pfosten, Dauben, 
Planken, Schindeln, Stäbe und ähnliche 
c) Kleines Holz hergerichtet für die Industrie: 
Eädertheile für Mühlen, Bäder, Holznägel, 
Wein stecken 
d) Fournierholz für Schuster, Buchbinder, Rah 
men für Siebe und Trommeln 
e) Kork, Korkstöpsel, Lindenbast und Holz 
kohle frei. 
f) Alle feineren Holzarten u. zw. : Stuhlrohr 
(spanisches Rohr), Panamagras und an 
dere Holzarten zum Flechten frei. 
Steinkohlen und Lignite 
Torf frei. 
Bauholz : weiches u. zw. Fichten, Kiefer, Lärchen : 
1. Balken, Pfosten, Stäbe, Stiele und ähnliche 
2. Bretter, Leisten und Schindeln .... 
Bauholz von hartem Holz, Eichen und früher 
nicht genannte Holzarten : 
1. Balken, Pfosten, Stäbe, Stiele und ähnliche 
2. Bretter, Leisten, Schindeln und ähnliche 
Weiden, Kork und anderes Holz und Rinde für 
Färb- und Gerbstoffe und Holzkohle . . 
Pottasche 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Pud 
Kbm. 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
Kbm. 
1 
1 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
Rubel { Kop. 
— i 10 
10 
50 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. Cent. 
3 : .50 
4 — 
I 45 
V 
Dinar Para 
60 
6 — 
80 
4 i — 
— I 40 
Frc. I Cent. 
frei 
frei 
Vertrag.sm. 
Rubel I Kop. 
für die 
Ausfuhr 
Aneftihrszoll 
Dinar 
Para 
10 
40 
80 
80 
20 
3 
10 —
        <pb n="95" />
        XV, Holz, Kohlen, Torf. 
81 
Tarifmässige Benennung 
-SS 
Zoll 
allge 
meiner 
tragi- 
mäsfiger 
175 
176 
177 
178e 
182 
183 
184 
185 
186 
VIII aI 
1 
2 
3 
15 B 
5 
9 
10 
Spanien. 
Holz, gemeines, in Brettern, auch zerschnittenen, 
gehobelten oder gefalzten Kisten, ferner 
Fussböden, Bohlen, Balken und Bauholz, 
sowie Rundholz und Schiffsbauholz . . . 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwendung 
findet, so lange der Vertrag mit Oesterreich- 
Ungarn besteht 
Anmerkung. %u Kr. 175 guhùren auch Kisenbahnschwellen, 
Segelstangen, dann Brettchen aus ordinärem Holz für Kisten 
oder zur Zusammensetzung von Holzpari|oetten. 
Holz, feines, zur Kunsttischlerei, in Brettern, 
Bohlen, Blöcken oder Stöcken 
Desgleichen in Fournieren 
Böttcherwaaren zusammengesetzt oder zerlegt 
Brennholz, Kohle oder andere vegetabilische 
Brennmaterialien 
Kork . . . 
Reifen Stäbe, Fassreife und (Jitter oder grobes 
Flechtwerk oder Zaunwerk (cercas) . . , 
Rohr, Esparto, crin vegetal, Binsen, Flechtweide, 
feines Stroh, Palmfasem und ähnliche Mate 
rialien in unverarbeitetem Zustande . . . 
Waaren aus diesen ^laterialien erzeugt siehe 
Holz-, Stroh- und Bastwaaren. 
Alle anderen Gegenstände aus Holz siehe Holz- 
waaren. 
Steinkohlen, Coaks 
Anmerkung. Steinkohle und Coke werden auf ürund der 
Gewichteangahe in einer Bescheinigung verzollt, welche der 
spanische Consul an dem Kinschiffungsorte dem Capitán 
des Schiffes über die an Bord genommene Quantität, nach 
Massgabe der Charterpolizzen und des Ladungsscheins er- 
theilt, deren Einreichung er deshalb fordert. — Die Zoll 
ämter können in zweifelhaften Fällen die erforderlichen 
Untersuchungen anstellen. — Der Artikel 29 des Budget 
gesetzes vom 11. luli 1877 belastet die Steinkohle mit der 
Abgabe von 2 Pesetas 50 Centimes. 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Bauholz u. gemeines Nutzholz, gemeines Flossholz 
Brennholz 
Holzkohlen 
In der Ausfuhr 2"/,, vom Werthe. 
In der Ausfuhr Holz rohes oder nur ganz roh 
und nicht in der ganzen Länge in’s Gevierte 
behauen, gemeines Flossholz 3*0 v. Werthe. 
Bauholz zugerichtetes, abgebundenes, Fassholz, 
Eich- und Nussbaumholz zu Fassdauben u. 
Wagnerarbeit 
Bretter, Latten, Schindeln und Rebstöcke . . 
Ebenistenholz (Tischlerholz), rohes, ausgesägtes 
„ gesägtes, in Brettern, von Buchs 
baum, Mahagoni oder Ebenholz, geschnit 
tenes Cedernholz zu Cigarrenkistchen, vor 
gearbeitetes Schachtclholz 
Kub.- 
Meter 
J 1 
Pesetas 
2 . 75 
Pesetas 
2 60 
— ! — II 2 — 
Kg. 
100 
100 
100 
1000 
100 
100 
100 
1000 
Last 
I' 1 
! 1 
1 1 
Kg. 
100 
4 
10 
55 
48 
50 
90 
25 
25 
50 
— I 55 
4 ! 48 
9 : 15 
I 
— I 50 
— I 90 
1 ¡ 25 
— I 20 
50 
Frk. Rapp 
— i 15 
15 
15 
Ausfubrszoll 
60 
60 
60 
60 
Frk. 
Kapp., 
20 
20 
— 20 
UoUcr, General-Zolltarif.
        <pb n="96" />
        82 
X\ I. Drechsler- und Schnüzstoffe. 
11 
ÏIII28 
XI 1 
T a r i f m ässi^c llene n n u n g 
Schweiz. 
Fournierholz zu Fournieren, dünn zugeschnittenes 
Eichen-, Xusshaum- und anderes Holz . . 
Korkholz, roh oder geschnitten in Platten 
Steinkohlen 
Braunkohlen, Torf, Coaks 
Schweden. 
Holz, alles Bau-, Werk- und Brennholz frei. 
(Siehe Holzwaaren, Classe XXXIV.) 
Kohlen, Holzkohlen frei. 
Steinkohle, Steinkohlengrus oder Zinders, sowie 
Coaks und abgeschwefelte Steinkohle frei. 
Korkholz frei. 
Korkwaaren (siehe Holzwaaren, Classe XXXIV). 
In der Aui&lt;fuhr frei. 
Zoll 
Türkei. 
Steinkohlen, Coaks 
Kg. 
100 
100 
Last 
Quint 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
Frlt. 
4 
4 
Rapp, 
15 
15 
Piast. 
Para 
70 
Frk. Kapp. 
— ! 20 
: 20 
frei 
— i 30 
Piast. 
Para 
XVI. Drechsler- und Schnitzsioffe. 
97 
08 
99 
100 
101 
13a 
13d 
13a 
13a 
13d 
Oesterreich Ungarn. 
stuhlrohr, roh, ungespalten. Stuhlrolirabfälle, 
Stücke und Bühre, edlere, roh . . . 
Cocos- undCoquillasnüsse, Cocosnussschalen, 
Areka- und Steinnüsse 
Hörner, Hornscheihen und Hornspitzen, 
Klauen, Füsse, Hufe. Knochen, ge 
spalten, gestreckt, geschnitten . . . 
Bernstein (auch Bernsteininasse), Gagat und 
Abfälle, Elfenbein, andere Thierzähne, 
Schildpatt und Abfälle, Meerschaum 
und -Abfälle, roh, blos gespalten oder 
geschnitten 
Fischbein, rohes, Korallen, rohe, auch gebohrt, 
jedoch nicht gereinigt oder geschliffen . 
Deutschland. 
Elephantenzähne, ganz oder nur in einzelne 
Theile zerschnitten, frei. 
Elfenbein, roh, blos geschnittene Platten und 
Stücke 
n vegetabilisches (Corozonüsse) frei. 
Schildkrötenschalen, rohe, frei. 
Hohe, nur gespaltene, zugeschnittene, gestreckte 
oder gespaltene Platten und Stücke . . . 
Kg. 
100 
brntt 
MV. 
kr. 
kr. 
Pfg. Mk 
Pfg.
        <pb n="97" />
        XNI, Drcclïsler- und Scbnüzstoffe. 
83 
fl 
13a 
13a 
7 
13a 
33a 
13a 
13 
1 
99 
8 
10 
119 
101 
107 
55 
53 
61 
62 
63 
64 
65 
Tarif massige Benennung 
11 
allge- 
nieííKfr 
Deutschland. 
Schildpatt, künstliches, in Tafeln, Platten u. dgl. 
Stuhlrohr, ungespalten, ungeheiztes oder un 
gefärbtes, frei. 
„ gebeiztes, gefärbtes, lackirtes, gespal 
tenes oder abgeschältes, ^uch ge 
schnittenes zur unmittelbaren Be 
nützung 
„ -Abfälle frei. 
Bernstein, roh 
Meerschaum, roher und künstlicher . . . 
Korallen, weisse, roh frei. 
„ echte rothe, rohe, gepulvert oder gemahlen 
Fischbein, rohes und in Abfällen . . . 
ln der Auafiihr frei. 
Belgien. 
Walfischbarten, rohe 
Hörner und Knochen 
Korallen, rohe und geschliffene . 
ln der AuKftdir frei. 
Kg. 
100 
100 
hrntt. 
Dänemark. 
Kohr 
Schalen von Muscheln. Schildkröten.Cocosnuss frei. 
ilm dänischen Tarif als Abfälle aufgeführt.) 
Horn, roh und geraspelt, in Platten oder Tafeln, 
ingleichen Hornspitzen frei. 
Knochen, ganz zerschlagen oder gemahlen, frei. 
„ in Platten, sowie roh zugerichtete 
Stücke, z. B. Messerstiele, Scbirm- 
krücken oder dergl., auch blos ge 
spaltene Walfischbarten sowie Fisch 
beinarbeiten 
Korallen aller Art, uneingefasste . . j 
Meerschaum frei. 
Perlmutter unverarbeitet ) 
In dtr Ausfuhr frei. 
England. 
Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Korallen, rohe 
Walfischbarten 
Elephantenzähne . 
Schildkrötenschalen, Kücken- und Seiten Schilder 
Elfenbein- und Schildpatt-Imitation 
Muschelschalen und Perlmutter. Seeohren und 
andere zu industriellen Zwecken verwend 
bare Muscheln 
Thierknochen und Hufe, rohe . 
Pfd. 
Mk. rfg. 
3 1 — 
3 — 
1 1 
&lt;ra^- 
mänaiger 
Mk. 
Pfg. 
Kg. Frc. Cent. 
Oer« 
Frc. Cent. 
Krön. Oere 
- 15 
Kg. 
100 
Frc. Cent. 
15 — 
Frc. 
Cent.
        <pb n="98" />
        84 
XVI. Drechsler- und Schnitzstoffe. 
ï a r i f m ii s s i g e Benennung 
LZ O 
Zoll 
alltçe- 
meinur 
trags- 
mässiger 
66 
157 
180 
i 293 
I 294 
I 295 
308 
I 309 
310 
670 
671 
672 
; 674 
: 285 
1286 
I 288 
11 
86 
Frankreich. 
Thierhumer, rohe 
„ bearbeitet oder in Blätter geschnitten 
Cocosnussschalen, leere Flaschenkürbisse, Körner 
zum Schnitzen 
Bernstein und Gagat 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Muschelschalen und Muscheln 
Jn der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Korallen, rohe, frei. 
n bearbeitet, nicht in Gold gefasst . . 
Elfenbein, Perlmutter und Schildpatt, roh . . 
Hörner, Knochen und verwandte Stoffe, roh, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Elfenbein, Schildpatt, Meerschaum, roh, unbe 
arbeitet, andere rohe Schnitzstoffe in der 
Ein- und Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Elephanten- und Walrosszähne, roh 
Perlmutter, roh, geschnitten, Knochen, rohe, 
Hornspitzen des Abada, Hirschgeweihe, roh, 
und geraspeltes Hirschhorn, Schildkröt- 
schalen, rohe, andere Thierzähne, Bernstein 
und Gagat, Korallen, rohe, dgl. auf Schnü 
ren, unpolirt, frei, 
Rumänien. 
Elfenbeinzähne, ganz oder in Stücken .... 
Schildkrötschalen 
Fischbein, rohes 
Muscheln und Perlmuttersclialen, rohe . . . 
Ausfuhrszoll . 
Perlmutter, geschnitten, zubereitet 
Meerschaum, roher, nicht zubereitet .... 
Bernstein 
Knochen und Hufe 
Thierhörner, rohe 
Hirschhorn 
Russland. 
Gagat oder schwarze Ambra, Perlmutter, Schild 
patt, Bernstein, Meerschaum, unverarbeitet, 
Elephanten- und Mammuthbeine, Email in 
Stücken und als Pulver, mit Ausnahme der 
blauen zu Farben (§118) 
Fischbein: Walfischbarten jeder Art, dgl. Schilf 
rohrstäbe, welche Fischbein für Schirme 
vertreten . . . 
Kg. 
UOO br. 
Oka 
1 
Quint 
100 
100 
Kg. 
1 
Kg. 
1 
1 
1 
100 
100 
100 
1 
1 
100 
Frc. 
Frc. 
Cent.|j Frc. Cent. 
Cent.'i Frc. j Cent.j 
Q l| i 
Lira Cent. Lira , Cent. 
10 I - 
10 — 
10 , - 
10 ' — 
Reis 
200 
Frc. Cent, 
1 75 
4 ; 50 
— I 80 
14 — 
30 
1 
5 
1 
1001 5 
100, 15 
Pnd Rubel i Kop. 
1 „ 2 
20 
Reis 
Frc. 
Cent. 
3 — 
frei 
Ansfuhrszolt 
— I 50 
— j 20 
— ! 50 
1 I 80 
Vertragsni. 
Rubel Kop.
        <pb n="99" />
        XVII. Mineralien. 
85 
M 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Serbien. 
24d i Bernstein und Schildpatt in Stücken und auf 
Schnüren 
55 I Muscheln und Schneckenschalen, Knochen und 
Hörner frei. 
(Im serbischen Tarif unter Abfälle gereiht.) 
In der Ausfuhr fren 
I Spanien. 
185 : Rohr 
209 I Nicht besonders aufgeführte unverarbeitete thie- 
rische Erzeugnisse 
I In der Ausfuhr frei. 
XVI Schweiz. 
A 5 Bernstein 
IDB2S Elfenbein, roh 
24 ' Fischbein, roh oder gespalten 
25 I „ abgeschliffen 
XIII Diese Artikel in der Ausfuhr 20 Kapp. jir. 100 Kg. 
D36| 
I Schweden. 
Elfenbein- und Walrosszähne, roh. Bernstein, 
roh, Perlmutter, roh, Schildpatt, roh, Muschel 
schalen, Fischbein, roh, Horn, Knochen, un 
bearbeitetes oder geraspeltes Horn in Platten 
frei. 
Türkei. 
Nach den in Kraft stehenden Verträgen 8" g 
vom Werthe. 
Kg. 
100 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Zoll 
allge- 
meiner 
Dinar | Para 
10 i - 
Peseta« 
025 
050 
Frk Kapp. 
7 i — 
4 — 
4 — 
10 — 
trags- 
niässiger 
Dinar Para 
020 
050 
Frk. Kapp. 
XVII. Mineralien. 
102 
|103a 
103b 
Oesterreich Ungarn. 
Steine, roh, unbehauen, behauen oder zugesä^, 
und zwar: Kalkstein, Gyps, Asphaltstein, 
Graphit, Dachschiefer und Dachschiefer 
platten, Pflastersteine, Marmor, auch gesägt 
oder behauen in Platten 
Erden und mineralische Stoffe, roh, auch Farb- 
erden, Oker, Ambra, Caolin, Pfeifenthon 
und andere Thonerde, Schwerspath. Witherit, 
Talk und Walkererde, Wascherde, Graphit, 
Sand- und Kieselerde, Kalk, Cement, natür 
licher (Puzzuolan- und Santorinerde, Trass), 
Garten- und Moorerde und andere Erden 
zum technischen Gebrauche 
Erden, gebrannt, gemahlen und geschlemmt, auch 
hydraulischer Kalk 
Kg. 
100 
brntt 
fl. kr. 
— 20 
kr.
        <pb n="100" />
        86 
XVII. Mineralien. 
T a ri f m ä s s i g e Benennung 
II 
ill 
Zoll 
allge 
meiner 
trage- 
mäeeiger 
245 
! 102 
102 
33a 
' 33b 
33a 
31 
159 
179 
Oesterreich Ungarn. ; Kg 
Cement, künstlich dargestellter (Portland-Koman- 
Cement) 100 br, 
Erze, rohe, auch aufbereitete, als Gold- und 
Silbererze, Goldasche, Eisen-, Kupfer-, Blei-, 
Zinn-, Zink-, Nickel-, Spiessglanz-, Braun 
stein-, Kobalt-, Mangan- und andere Erze frei. 
Edelsteine und Halbedelsteine, roh, nicht ge 
schliffen, geschnitten oder auf andere Art 
bearbeitet, frei. 
Deutschland. i Kg. Mk. 
Edel- und Halbedelsteine, rohe, Edelsteingrus, 
Steine, roh oder blos behauen, und zwar: 
Bau-, Bruch- und Schiefersteine, Flinten 
steine, Mühlsteine, auch mit eisernen Keifen 
oder Metallhülsen, Schleif- und Wetzsteine 
aller Art, gemahlene Steine frei. 
Dachschiefer, rohe Schieferplatten und roher 
Tafelschiefer 100 br. 
Erden und Steine, rohe zum Gewerbe und Medi- 
cinalgebrauche, die nicht mit einem Zollsatz 
namentlich betroffen sind, auch gebrannt, ge 
schlemmt od. gemahlen, Farberde, natürliche, 
gelbe, grüne, rothe, Porzellanerde (Gaolin) frei. 
Erze, die nicht mit einem Zollsatz namentlich 
betroffen sind, auch aufbereitete durch Hand 
scheidung, Klauben, Pochen, Schlemmen, 
Siebsetzen, Küsten, Glühen, Auswittern etc. 
gereinigt und zur Verhüttung vorbereitet frei. 
Cementplatten mit glatter Oberfläche und auch 
solche, welche mit farbigen Mustern ver 
sehen sind, frei. 
(Alle Arbeiten aus Steinen siehe Steiiiwaaren.) 
Belgien. stack Frc. 
Mineralische Kohstoffe : Hierunter sind begriften 
Erze aller Art und alle nicht bearbeiteten 
Metalle, welche nicht unter der Kategorie 
der Metalle erscheinen ; ferner alle minera 
lischen Kohstoffe, welche nicht besonders 
im Tarif aufgenommen sind. frei. 
Kalk. Schwefel frei. 
Steine : Dachschiefer 1000' 2 
Andere Steine, roh oder bearbeitet, frei. Hier- ' ! 
unter sind begriffen : die jtolirten oder be 
hauenen Steine und die Waaren aus Stein, 
Alabaster, Gyps, Cement, Marmor u. s. w. 
Edelsteine, Halbedelsteine, roh, frei. 
Dänemark. 
Mineralien in natürlichem Zustande, dergl. ge 
schlemmte, gefärbte, geformte oder auf ähn 
liche Art zubereitet, frei. 
kr. 
50 
Pfg. 
50 
Cent 
Mk. 
Frc. 
kr. 
Pfg. 
Cent,
        <pb n="101" />
        XVII. Mioeralien. 
87. 
íi 
104 
105 
48 
169 
170 
171 
172 
178 
176 
.167 
168 
'158 
1.59 
160 
161 
162 
163 
164 
166 
Tarifmãssige Benennung 
Dänemark. 
Erde und Thon in natürlichem Zustande, nicht 
besonders tarifirt, ferner natürliche oder 
künstlich zusammengesetzte Porzellanerde 
in rohem oder geschlemmtem Zustande frei. 
Erde, geschlemmte, gefärbte, geformte oder 
ähnlich zubereitete. Erd- und Thonarten, 
welche ihrer Beschaffenheit nach nicht unter 
die Farbstoffe gehören 
Erze, nicht besonders tarierte, frei. 
England. 
Ein- lind Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Bausteine, roh 
Pflastersteine 
Kalk und Gyps ....... 
andere )’ frei. 
Mergel 
Graphit 
Schiefersteine zu Bauzwecken, rohe 
„ zum Dachdecken 
Pflaster-, Mauer- und Dachziegel, Ziegel aus 
feuerbeständiger Erde frei 
Marmor, weiss, zu Bildsäulen, roh, viereckig 
behauen oder einfach zersägt, frei. 
„ anderer, roh oder viereckig behauen, frei. 
„ anderer zersägt oder in der Dicke von 
16 cm. oder mehr frei. 
„ anderer zersägt in der Dicke von we 
niger als 16 cm. ¿ . 
Brüssler Marmor (Ecossines), Kalksteine mit un 
regelmässiger Krystallisation, roh oder ein 
fach behauen, frei. 
dgl. zersägt in der Dicke von 16 cm. oder 
darüber frei. 
„ zersägt in der Dicke von weniger als 
16 cm 
Alabaster, roh oder viereckig behauen, frei. 
„ zersägt in der Dicke von 16 cm. und 
darüber frei. 
„ zersägt in der Dicke von weniger 
als 16 cm ! ... . 
Edelsteine, roh oder geschnitten . . j 
Achat oder ähnliche Steine, roh . . | frei, 
Bergkrv stall, roh I 
Steine, bearbeitet, mit Einschluss der Schiefer-' 
•v und Bausteine, behauen oder zersägt, frei. 
Steine und Erden zum Gewerbe- und Kunst- 
^ gebrauche, nicht besonders benannte, frei. 
Erze aller Art frei. 
„ (Siehe Metalle.) 
äs 
pfd 
Krön. ' Oere ',Kron. Oere 
Stücr 
Zoll 
allf-e- . 
meiner 
1000 
trags- 
mäsiigor 
— 2 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
Kg. 
100 
100 
50 
1 50 
I100 ; 2 .50 
1 50 
— : 50 
1 :50
        <pb n="102" />
        88 
XVII. Mineralien. 
'ñ 
212 
213 
214 
216 
217 
218 
173 
174 
81 
Tarifmässige Benenn un¡ 
Griechenland. 
Cement • 
Erde für Töpfe und zum Gartenbau frei. 
Gyps, europ. oder türk, im Allgemeinen (stuc) . 
n im Allgemeinen (plâtre) 
Marmor, roher 
Kreide, gemeine, in rohen Stücken 
Steine, unbearbeitet, unbehauen, ohne Unter 
schied der Grösse 
Edelsteine: Diamanten, Bubinen, Smaragden etc. 
frei. 
ln der Axisfuhr frei. 
Italien. 
Edelsteine: u) Rubinen, Smaragden, Diamanten 
h) Achate, Opale, Onyxe .... 
Marmor, roher 
Alabaster, roher, frei. 
Bausteine, roh, gesägt, geschnitten, behauen 
oder polirt. mit Inbegriff der Statuen . . 
Farberden, Bolus-, Oker-, Siegelerde, künst 
liche und natürliche 
Steine, Erden, nicht metallinische, Gy])s, Kalk 
und Cement frei. 
Mineralien, metallinische Erze: 
a) Eisenerz 
h) Blei- und silberhaltige 
c) Kupfererz 
d) Zinkerz und jede andere Art frei. 
Schlacken von metall. Producten aller Art frei. 
Alle übrigen in dieser Classe aufgeführten Gegen 
stände in der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle Mineralien zollfrei. 
Kreide, rothe oder schwarze, Zeichnenkreide 
5o/o vom Werth. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Achat, roh, Alabaster, roh und Staub, Asbest, roh, 
Sand aller Art, Thon, weisser, farbiger, 
Caolin und alle anderen Thonarten, rohe 
einschliesslich der Porzellanerde frei. 
Cement, römischer, Puzzollanerde und alle 
anderen ähnlichen Baumaterialien . . . 
Trippei, Schmirgel, Blutstein u. dgl. frei. 
Alle anderen nicht besonders aufgeführten Mi 
neralien, roh, frei. 
Edelsteine, rohe, vom Werth .5®/o. 
Jaspis, roh oder in Staub, Schiefer, roher, Erze, 
rohe aller Art frei. 
In der Ausfuhr frei 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
Oka 
1 
1 
1 
lEbm. 
1 Oka 
Stück 
1 
Hekt.- 
grm. 
1 
1 Kg. 
Tonne 
Kg. 
100 
Tonne 
1 
Frc. j Cent 
— 04 
04 
33 
32 
20 
1 ' 06 
Lira ¡Cent 
Frc. 
14 
9 
frei 
frei 
Cent. 
Lira 
Kg. 
100 
Rel« 
0100 
Cent. 
10 
Reis
        <pb n="103" />
        XVII. Mineralien. 
89 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
!i 
480 
481 
492 
493 
494 
495 
496 
630 
631 
632 
Rumänien. 
Bausteine, gemeine, roh und bearbeitet, rohe 
Steine zu Mühlsteinen 
Steine und Platten zum Pflastern aus Sandstein 
und Granit, Granit zu Einfassungen, Quai- 
krahnen und andern Zwecken 
Gyps 
Kalk, gemeiner und hydraulischer 
Cement, natürlicher und künstlicher .... 
Sand. Kies, Kieselerde. Mergel und verschiedene 
Thonarten 
Oker (Farherden) 
Erze, und zwar: 
Eisenerz frei. 
Erze, verschiedene, n. bes. ben. in Mengen von 
mehr als 10 Ton. zur Verhüttung eingeführt 
dgl. in geringeren Quantitäten als 10 Tonnen 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Meterj 
Tonn. 
1 
100 
Kg. 
Frc. I Cent. 
— 20 
— : 25 
— : 65 
— I 30 
— I 70 
— I 10 
1 I - 
Frc. iCent. 
I 
i 8 
: 7 
14 
Russland. 
Steine jeder Art, ordinäre, unverarbeitet: 
Pflastersteine, Feuersteine in Stücken, ge 
mahlen und gebrannt. Glasscherben frei. 
Baumaterialien, und zwar: 
1. Thon zum Gebrauche als Baumaterial und 
bei Fabrikarbeiten, Trass, Talk, ungereinigte 
Kreide in Stücken, ungebrannt und ohne 
künstliche Beimischungen frei. 
2. Ungebrannter Gyps und Gypsstein, Kalk, 
Talk und gebrannte und gemahlene Kreide 
a) beim Import nach baltischen Häfen . 
b) bei übrigen Zollämtern frei. 
3. Cement. Ziegel. Puzzolan, gebrannter Gyps 
oder Alabaster ... 
Erze und erzhaltige Steine jeder Art, Graphit 
oder Reissblei in Stücken, Kupferasche, 
pulverisirtes Eisen, gusseiserne Hobelspäne 
ln der Ausfuhr frei. 
Pud 
Kübel Kop. 
Rubel 
Kop. 
1 , - ; 3 
1 ¡ — 2 
I 23 
' 24 
25 
47a 
47b 
Serbien. 
Erde, Sand, Schotter u. a. Materialien u. Natur- 
gegenst. in and. Tarifspost, nicht ben. frei. 
Edelsteine und Halbedelsteine, rohe, nicht ge 
schliffen, frei. 
Steine, gemeine, nicht geschliffen, gewöhnliche 
Bau- und Pflastersteine 
Farherden, rohe^ Steine und alle Mineralien, 
nicht gereinigt, zur Farbenbereitung geeig 
net. nicht sjteciell benannt, frei. 
Erd- und Mineralfarben, gemeine, in Stücken 
und Pulver, und zwar: Oker, Engelroth, 
Bolus, botanische Erde, Trippei, Schwer- 
spath, Graphit. Wienererde 
(Siehe auch serb. Tarif Classe XLVI Farbwaaren.) 
,1 
I 
Kbm. 
1 
Dinar 
I 
Para 
25 
Dinar, 
Para 
I Kg. II 
|100lj 6
        <pb n="104" />
        90 
XV’II. Mineralien. 
T a r i f m ä s s i CT e B e n e n ii u n ct 
4Ga 
3e 
4 e 
1X11 
I) : 
9 II 
i X 8 ¡1 
ü! 
IXGB 
8 
9c 
X 15 
IG 
XAl 
G9 b' 
70 ji 
76 || 
IVAl; 
” 
xnitj 
30 ; 
I Serbien. 
: Präparirter Kalk, hydraulischer Kalk, Mörtel, 
I Gyps, Alabaster, Federweiss in Pulver für 
I technische Zwecke 
I Kalk, gewöhnlicher 
I Steine, bearbeitet (siehe Steinwaaren). 
I Jn der Ausfuhr frei. 
\ Spanien. 
I Steine, Erden, Erze: Manner, Jaspis und Ala 
baster, roh in Blöcken, vierkantig behauen 
und zur kunstmässigen Bearbeitung vor 
bereitet 
Desgleichen aller Art Fliesen, Platten oder 
Treppenstufen jeder Grösse, geschnitten, 
polirt oder nicht 
Dergleichen bearbeitet oder behauen zu jeder 
Art von Gegenständen, polirt oder nicht 
Andere Steine und Erden zur Verwendung bei 
Bauten in den Künsten und in der Industrie 
Erze 
Schweiz. 
Bausteine, roh und behauen, d. h. mit dem 
Spitzhammer oder mit dem Kronhammer 
bearbeitet, ohne erhabene oder vertiefte 
Linien, abgeriebene Kanten oder Flächen, frei. 
Schieferplatten zu Bedachungen 
Schmirgel und Trippei, roh oder gemahlen . . 
Ausfuhr 
Schwerspath (Baryt), roh oder gemahlen, Domolit 
Töpferthon, Lehm, Hnp|»ererde, Walkererde, 
Pfeifen- und Porzellanerde (C'aolin), Terre 
de Morez, roh 
Kalk, fetter und magerer. Gyps, gebrannt oder 
gemahlen ' . 
Kalk, hydraulischer, gemahlen, und kieselsaure 
Thonerde 
Wienerkalk 
Schiefertafeln zur Bedachung 
Marmor und Alabaster, roh . . . . • . 
Marmor, in Platten geschnitten, nicht j^olirt 
Gement 
Magnesit und Kryolit 
Farberden, rohe, ungereinigte, nicht gemahlen, 
wie Kreide, Bolus, Blutstein, Englischroth [ 
(Caput mortuum), Ambraerde, Dker etc. . ! 
Farberden, gemahlene, wie gemahlenes Cajmt I 
mostum, Kreideweiss (blaue de Troyes) etc. i 
Graphit (Wasserblei), Hafnererz (gemahlener 
Bleiglanz) | 
Erze aller Art, nicht genannte 
Bleiglanz, roh 
Braunstein (Manganerz) 
Eisenerz in der Ausfuhr 
S I 
Zoll 
allge 
meiner 
Kg. Dinar Para 
— : 40 
100 
100 
Kg. Pesetas 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
¡Last 
llOOK. 
Last 
ver- 
trags- 
mãssiger 
Dinar Para 
Pesetas 
- 37 I - ^ 37 
I !' ' 
3 I 75 ' 3 10 
8 : - 7 ■ 85 
100 — I OG — I OG 
100 — ! 25 — ! 15 
jAusfnhrszoll 
! ' Frk. ih'app. j Frk. Iliapp. 
Last ' — 
100 K. I — 
10 !| — , 15 
60 Ii — — 
20 — 
GO II — — 
Last ' — 13 !i — I 15 
! 60 
30 
60 
10 
30 
50 
80 
GO 
— H 
15 
20 
15 
20 
20 
20 
20 
Quint — I 30 li — 
— ! 60 
— I GO 
— ' 15 
— ■ 15 
— i GO 
20 
20 
20 
80
        <pb n="105" />
        XVIII Arznei- und Parfümeriestoffe. 
91 
“•I 
Tarif massige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
trage- i 
mässiger I 
Schweden. 
steine aller Art, bearbeitete oder unbearbeitete, 
nicht besonders aufgefülirt, Marmor, bear 
beiteter und unbearbeiteter, Schiefer, bear 
beiteter und unbearbeiteter, Scbieferstifte, 
eingefasste oder uneingefasste, Trippei, 
Thon, Kalk, ungelöschter und gelöschter, 
Alabaster, unbearbeiteter, sowie bearbeiteter, 
wenn nicht besonders aufgeführt, Kreide, 
weisse, sowie Kreidestein, ungemahlen und 
gemahle'n, sowie rothe und schwarze Pastell 
kreide, Oker frei. 
Erze aller Art, nicht besonders aufgeführte, 
Erzstufen frei. 
Türkei. 
Cement und Dachschiefer vertragsmässig vom 
Werthe 8»». 
Kg. |;Kron. Oere 
Xron. Oere 
XVI11. Arznei- und ParfUnieriestoife. 
Oesterreich Ungarn. 
104 
105 
106 
107 
108 
Süssholzsaft, Galgant 
Ambra, grauer Bibergeil, Bisam (Moschus), 
Zibeth, Chanthariden, Abelmoschkörner, 
Cubeben, Opium, Cacaobutter, Muskat 
balsam (Jluskatbutter), Kampher, gereinigter, 
raffinirter, Jalappa, Harz, Kirschlorbeerwasser 
Lavendelöl, Pomeranzenblüthen-, Rosen- und 
ähnliche wohlriechende Wässer (ohne Wein 
geist) 
Aetherische Oele: 
a) Bernstein-, Hirschhorn-, Kautschuk-, Lor 
beer-, Rosmarin- und Wachholderöl . . . 
h) nicht besonders benannt 
Essige, Fette und Oele, parfümirte in Um 
schliessungen von wenigstens 5 Kg. . . . 
ln der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Süssholzsaft frei. 
Unter Post 5» fallen nach dem alphabetischen 
Waarenverzeichniss auch Süssholzwurzel 
- getrocknet und gemahlen, Ambra, Bibergeil, 
Bisam, Kamj)her, roher und gereinigt, 
Canthariden, Cubeben rohe, Opium, Jalappa- 
wurzel getrocknet, Jalappaharz und andere 
medicinische Rohstoffe, sowie nachstehende 
Pflanzen und Samen, als: Aklei-, Angelika-, 
Bärlapp- (Hexenmehl, Erdschwefcl-). Bocks- 
‘ i 
100 b' 
100, 
100, 
100, 
100, 
I; 
100, 
fl. kr. 
6 — 
15 — 
25 
10 
kr. 
10 —
        <pb n="106" />
        92 
XVIIl. Arznei- und Parfümeriestoffe. 
!| 
5i 
31a 
196 
196 
75 
114 
113 
115 
107 
108 
Tarifmässige Benennung 
1 Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
inässiger 
100 
100 
100 
Kg- 
horn-, Croton-, Floh-, Herbstzeitlosen-, Kg. 
Kellerhals- (Seidelbast-), Läusesanien (Läuse- 
körner, Sabadillsamen, Stepbanskörner), 
Meerfenchel (Meerdill, Wasserfenchelsamen), 
Meerhirse (Steinhirse), Möhrensamen, kreti 
scher, Mutterkorn, Päoniensamen, Purgir- 
körner (Granatillsamen), Reinfarn-, Revier-, 
Schierling-, Stechapfelsamen, Wasserschier 
ling-, Wurmfarn-, Wurm- (Zittwer-) etc. 
Samen frei. 
Aetherische Oele als: 
a) Lavendelöl und Pomeranzenblüthenöl, auch 
Lavendelspiritus, Bernsteinöl 
b) Wachholderöl und Rosmarinöl 
Kaulschuköl frei. 
Fette und Oele, wohlriechende und wohlriechende 
nicht alkoholhaltige Wässer in unmittelbarer 
Umschliessung von wenigstens 10 Kg. . . 
In der Aiisfnhr frei. 
Belgien. 
Alle Pflanzentheile zum medicinischen Gebrauche 
frei. 
Alle zu Parfümerien, Specereien und Droguen 
gehörigen Oele frei. 
Alkoholische Flüssigkeiten, welche nicht als 
Getränke dienen und hauptsächlich alle 
alkoholischen Riech- und Toilettwasser . . 100 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. pfd. 
Oele, wohlriechende ] i 
Essig, wohlriechender, Essenzen und Wässer, 
wohlriechende, Bayrnin, Mandelkleie, alle 
Arten Räucherwerk 
(Siehe Parfümeriewaaren Post 196.) 
Sämereien und Rinden zur Arznei, frei. 
(Siehe Apothekerwaaren.) 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Arznei- und Parfümeriestoffe in der Ein- und 
Ausfuhr frei. 
Mk. 
Pfg. 
Mk. 
20 
12 
20 
Frc. 
102 
Krön. 
Frankreich. !¡ ^g. 
Süssholzsaft jj loo 
Opium j 100 
Sarkokolla, Kino und andere vegetabilische Säfte 100 
Balsame lOO 
Kampfer roh |! lOO 
r raflinirt ; 100 
Cent. 
Frc. 
Pfg. 
Cent. 
Oere 
38 
33 
Krön. 
Oere 
Frc. 
10 
240 
10 
2 
4 
Cent. 
Frc. 
4 
240 
10 
2 
4 
Cent.
        <pb n="107" />
        XVIII. Arznei- und ParfämeriestoiTe. 
93 
Tarif massige Benennung 
lfl| 
11' 
li 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
106 
103 
116 
117 
293 
48 
49 
50 
51 
52 
53 
54 
Frankreich. 
Terpentin-Essenz 
Oele, a) ätherische oder Essenzen von Kosen 
und Rosenholz 
h) von Orangen, Citronen und ihren Abarten 
c) alle anderen 
Medicinalstoffe : 
Wurzeln, Kräuter, Blätter, Blüthen, Rinden und 
Flechten 
Früchte und Körner in Zucker eingemacht 
a) aus französischen Colonien und Besitzungen 
nach dem Gesetze vom 19. Juli 1880 
h) aus fremden Ländern 
Andere Cassia und Tamarinde .... 
Andere nicht besonders benannte . . . 
Riechwässer, alkoholische wie Branntwein 
nicht alkoholische 
iSiehe Parfflmeriewaaren.) 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Oele, flüchtige u. ätherische, wie Zimmt-, Nelken-, 
Bergamotöl etc 
Alle anderen im griechischen Tarif unter Arznei, 
Parfümerien und ehern. Producto gereiht. 
(Siehe Classe XLV und XLVI.) 
In der Amfuhr frei. 
Italien. 
Lakritzenwurzel 
Kräuter, Blüthen, Blätter, Flechten und nicht 
besonders benannte medicinische Wurzeln . 
Cassia- und Tamarinden, natürliche .... 
Manna, sortirt oder in Röhrchen 
Kampher, roher 
„ raffinirt 
Rinden und Schalen; 
aj frische, getrocknete Schalen von Citronen, 
Orangen und deren Abarten . . 
b) Chinarinde 
Säfte: a) von Orangen 
b) „ Cedern und Citronen, roh 
c) „ Cedern und Citronen, rafflnirt 
d) „ von Aloe und anderen nicht bes 
benannten Medicinalpflanzen . . 
Aetherische Oele und Essenzen : 
a) von Rosen 
h) „ Orangen und deren Abarten . . . 
c) nicht besonders benannte . . . 
Anmerkung. Dor Zoll auf ñOchtige Oele oder Essenzen 
wird ohne Abzug des Gewichtes der Behältnisse berechnet 
Nebstdem der Zoll auf 2 Liter Alkohol für jedes Kilogramm 
Aether oder Chloroform. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Cent. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
Kg. 
100 
Quint 
1 
1 
1 
1 
1 
Kg. 
1 
1 
1 
Frc. 
5 
400 ' 
150 ! 
100 ; 
2 — 
10 
40 
1 
40 
52 
2 
6 
50 
10 I — 
Frc. Cent. 
2 46 
Lira ! Cent. 
2 
7 
10 
2 
15 
Frc. 
5 
400 
100 
100 
40 
52 
2 
6 
Cent. 
50 
10 — 
Frc. 
50 
50 
Lira 
Cent. 
Cent.
        <pb n="108" />
        94 
XVllI. Arznei- und Parfümeriestoffe. 
"1 
T a r i f in ä s s i ü: e lieneii ii ii ii g 
il 
allge 
meiner 
j 90 
! 
143 
154 
180 
Niederlande. 
Wohlriechende Wässer aus Alkohol präparirt, 
mehr als õ^/o Alkohol enthaltend, per Hekto 
liter bei 10» C 
Oele, wohlriechende, als ; \ c 
Macassar- und Rosenöl, sowie andere wohl- j 
riechende Oele : | 
Lavendelöl | % 
Rosenwasser j 
In der Aufifuhr frei. 
Portugal. 
Rinden, Blüthen, Blätter, Früchte, Wurzeln, 
Samen, medicinische, nicht besonders auf 
geführte, vom Werthe 5®/o. 
Moose, medicinische, Rinden zur Parfümerie und 
Destillation, Holz u. Wurzeln, wohlriechende, 
frei. 
Chinarinde, ganz oder ])ulverisirt 
Riechbohnen, frei. 
In der Atisfidir frei. 
Kg. 
Gld. Cents 
3 50 
liéis 
(lOIO 
154 
155/157 
158 I 
159 I 
160 I 
164 I 
165 
[66 
167 
168 
169 
170' 
171 I 
I 
173 
174 
175 177: 
145 ! 
146 ¡ 
147 
148 I 
184 
185 
Rumänien. 
Kg. 
Veilchenwurzel 
Sassaparilla, Jalappawurzel, Rhabarber . . . 
Ipecacuanha 
Medicinische Wurzeln, nicht besonders benannt 
Orangen, Citronen und Pomeranzenschalen . . 
Medicinische Rinden, Sennesblätter, medicinische 
Blätter, Kräuter und Blüthen, nicht besonders 
benannt 
Körner und Früchte, Moose und Flechten zu 
Arzneizwecken, mit Ausnahme der in den 
Färbereien verwendeten 
Chinarinde 
Orangenblüthen 
Cardamomen 
Badian 
Kümmel 
Wachholderbeeren 
Medicinische Substanzen: 
1 
1 
1 
100 
100 
100 
100 
1 
1 
1 
1 
100 
100 
Spanische Fliegen, getrocknete 
Bibergeil 
Zibet, Ambra, graue, Moschus 
Aetherisrhe Oele und Essenzen: 
Rosenöl 
Bittermandelöl 
Orangen-, Pomeranzen- und Citronenül . . 
Aetherische Oele, nicht besonders benannt 
Wohlriechende Wässer, alkoholhältig oder nicht, 
vom Werthe 7»o. 
Essig, parfümirt 
1 
IHgr. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
100 
Frc. 
8 
8 
8 
8 
6 
2 
14 
4 
2 
1 
50 
Cent. 
8 
25 
80 
20 
45 
60 
15 
50 
60 
50 
80 
50
        <pb n="109" />
        XVIII. Arznei« und Parfümeriestoffe. 
95 
:h 
149 
22 
G9 
144 
103 
140 
149 
150 
4Ga 
04 
91 
18 
VII 
1 A 
'J' a r i 1' 111 ä 8 s i g e Benennung 
Russland. 
Opium 
Pflanzen und Pflanzentbeile jeder Art, welche 
in der Medicin gebraucht werden, frei. 
Fisch- und Kakelsbeeren sind in der Einfuhr 
verboten. 
Thierische ïlieile und Producte, die in der 
Medicin gebraucht werden und nicht be 
sonders benannt sind, zollfrei. 
Lorbeerblätter und Beeren. Galgant .... 
Aetherische. wohlriechende (»eie, mit oder ohne 
Beimischung von fetten Oelen zum Gebrauch 
in der Medicin und Parfümerien .... 
Benzoe, graue Ambra, sowie Tolu- und Peru 
balsam 
Sparmacetische Producte. nicht besonders benannt 
Opium und Lactucarium 
Aromatische M ässer, ohne Beimischung von 
.Alkohol, als : Kirschlorbeer-, Pfeffermünz-, 
Pomeranzenbüithen-, Bosenwasser u. a. . . 
Anmerkung. Zusammengesetzte, patentirte, fertige Heil 
mittel siebe die Classe Arzneiwuaren. 
In (1er Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Alle trockenen, nicht zubereiteten Pflanzen, 
Blumen, Blüthen, Wurzelsamen und Pulver 
daraus für Medicamente und medicinische 
Pflanzensäfte. Co]»aibalsam. Manna, Opium 
und Fabrikate, Kanipher, ferner alle Säuren 
und Salze, u. zw. flüssige, krystallisirte, in 
Stücken und Pulver ausgenommen Koch 
salz und jene Säuren, welche spcciell benannt 
sind), ferner metallinische und mineralische 
Producte zur Bereitung von Arzneiwaaren 
u. zw. Moschus, -Vnibra, Canthariden und 
Theile von Castoreum (Bisam) 
Aetherische Oele (siehe Classe XLV und XLVI, 
Arznei- und Parfümeriewaaren, Post 40 b). 
In der Amfuhr frei. 
Spanien. 
Erzeugnisse des Thierreiches, welche in der 
Medicin Verwendung finden 
Pharmaceutische Erzeugnisse, nicht bes. ben, 
Parfümerien und Essenzen 
In der Amfuhr frei 
Schweiz. 
Apotheker- und Drogueriewaaren in Alkohol, 
Weingeist etc, denaturirt . .... 
Anis, Fenchel oder Kümmel 
Zoll 
a’Ige- 
' mCiglr 
Pud 
Rubel 
10 
Kop. 
20 
12 
4 
4 
10 
Kg. Dinar 
100 
Kg. 
100 I 
1001 
100 
Kg. 
100 
100 
00 
Para 
Pesetas 
Frk. 
7 
2 
Rapp. 
Rubel Kop. 
Dinar 
Para 
Pesetas 
3 
1 
90 
73 
Ansfuhrszoll 
Frk. jRapp. 
- 20 
— 20
        <pb n="110" />
        96 
XIX. Färb- und Gerbstoffe. 
,VIU 
I 15 
VII i 
5 
T a r i f m ä s sig e Benennung 
Schweiz. 
Apotlieker- und Droguerietvaaren, im Tarif nicht 
besonders benannt, als : Apothekerkräuter, 
Blätter, Blumen, Wurzeln, Binden, Mohu- 
köpfe, getrocknete, Brechnüsse, Lorbeeren, 
Rhabarber, Simarubarinde, Chinarinde, Gua- 
jakholz, geraspeltes Sassafrasholz, Tragant, 
Kino, balsamische Harze, Borax, Kampher, 
Lakritzensaft, medicinische und gekochte 
Gele. 
Orangenblüthen und andere aromatische Wässer, 
weisser flüssiger Leim in Flacon, Hausen 
blase, Arrowroot, Sago, Waschschwämme und 
Abfälle von solchen, Gichtpapier und Gicht 
leinwand, Canthariden, Castoreum, Moschus, 
Chininextract, Chinin, Choniin, Morphium, 
Nicotin, Stryclinin und vegetabilische Extracte, 
' nicht besonders benannt, etc 
Wohlriechende Wässer: Citronwasser, aromatische 
Essige u. dgl 
Essenzen, ätherische, und ätherische Gele . . 
In der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
Alle wie immer benannten Arzneistotfe, wie 
selbe bei anderen Staaten namentlich auf 
geführt sind, frei. 
Hiezu gehören : Kräuter und Wurzeln, Moschus, 
Bisam. 
Gele, ätherische, vegetabilische. 
Aethersorten, zusammengesetzte od. gemischte, 
wie: Salpeter, Essig oder Frucht, Cognak-, 
Arrak-, Rum- und Arrakessenzen, Aether- 
und ätherhaltiger Weingeist, sogenannte 
Hofmannstropfen 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Arznei- und Parfümeriestoffe vertragsmässig vom 
Werth e S« o. 
Kg. 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ansfuhr 
Frk. Kapp. 
Frk. 
Kapp. 
100 
100 
100 
Kg. 
80 
80 
Krön. Oere 
Krön. 
1 : — 
20 
20 
20 
Oere 
XIX. Färb- und Gerbstoffe. 
109a 
n b 
110 
Oesterreich-Ungarn. 
Farbhölzer in Blöcken 
„ verkleinert 
Knoppern 
Galläpfel 
Eicheln in Eichelhülsen (Vallonen) . 
Kg. 
100 
100 
kr. 
50 
kr.
        <pb n="111" />
        XIX. Färb- und Gerbstoffe. 
97 
i 
Ta r i f m ä s sige Benennung 
II JS i 
1 1 
allge 
meiner 
tragg- 
mWiger 
111 
112 
4 113 
i 13b 
51 
&gt; 5 
5 c 
52 
55 
77 
50 
51 
Oesterreich-Ungarn. 
Sumach, Krapp 
Andere Rinden, Wurzeln, Blätter, Blüthen, 
Früchte zum Färben und Gerben, auch ge 
schnitten, gemahlen oder sonst verkleinert 
Catechu und japanische Erde 
Orlean, Kino, Kemieskörner, Lac Dye .... 
Kastanienholzcxtract. Krappextract, Garancin, Ga- 
rancinetta. Lakmus, Sepia, rohe, in Bläschen 
cÄlf"™’ See frei. 
Gerb- u. Farbstodextracte, nicht bes. benannte 
ln ihr Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Knoppern, Knoppernextract, Knoppeminehl . . 
Sumach, Schmack, auch gemahlen und nicht be 
sonders benannte, Färb- und Gerbeblätter, 
Farbbeeren, unechte Cochenille, Kermes 
körner, auch gemahlen oder sonst verkleinert 
Färberflechten,Färberginster,Färberlack (LacDye) 
Catechu, Gambeer, Gambir, sog. japanesische Erde 
Kastanienbaumrinde, auch gemahlen .... 
Kastanienextract von wilden ungeniessbaren 
Kastanien und Kastanienholzextract frei. 
Krapp, gern. Wurzel, Alizarin, Färberröthe, Krapp 
blumen, Garancin, Krapplack, Krapprosa frei. 
Orseille, rohe, Orseillemoos, auch flüssiger Orseille- 
extract,Orseilleteig,Persio, Indigo, Cochenille, 
wilde und zahme, auch gemahlen und in 
Teigform, und Cochenillekarmin frei. 
7n der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Farbstoffe und Farben einschliesslich der Farb- 
hölzer, gemahlen oder nicht, zollfrei. 
Alkoholartige Farben werden wie alkoholartige 
Flüssigkeiten „andere“ u. zw. 1 Hektoliter 
102 Frc. u. gewöhnliche Farben in Täfelchen 
wie „Kurzwaaren“ tarifirt, 
Gerberrinde frei. 
Dänemark. 
Gerbstoffe frei. 
Färbeholz und Färberinden, ganz, ingleichen 
gemahlen, geraspelt oder auf ähnliche Weise 
behandelt; Beeren, Blätter, Blumen, Früchte, 
Kräuter, Samen, Stengel, Wurzeln u. dgl. 
zum Färben, in ganzem, zermahlenem oder 
ähnlichem Zustande, ingleichen Catechu 
und Galläpfel frei. 
Cochenille, Indigo, Karmin, Kermes .... 
Kohlenschwärze nach dem dänischen Tarif frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
ICO 
100 
100 
Kg. 
100 br 
Kg. 
Pfd. 
I. kr. 
1 i 50 
3 — 
3 — 
3 — 
Mk. . Pfg. 
— 50 
Frc. 
Cent. 
Kroa. 
Oere 
28 
kr. 
I 
Mk. ! Pfg. 
Frc. Cent. 
Iron. 
Oere ' 
HoUer, General-ZollUrit 
7
        <pb n="112" />
        XIX. Färb- ujid Gorbstoffe. 
Q8 
"I 
120 
130 
138 
|i 
139 ¡I 
140 
141 
142 i 
143:1 
144 
145 
259 
266 
267 
268 
269 
270 
271 
272 
Tarif massige Benennung 
122 S? 
Zoll 
England. 
Forh- niul Gerhatoffe in der Fin- und Ausfuhr 
zollfrei 
Frankreich. 
Farbholz in Blöcken frei. 
„ gemahlen frei. 
Krapp in Wurzeln, auch gemahlen oder in Stroh 
frei. 
Curcuma in Wurzeln oder Pulver frei. 
Quercitronenrinde frei. \ | 
FârherflecÉten frei. 
(lerherrinden, gemahlen oder nicht, frei. 
Sumach, Fustikholz u. Sauerdorn (Binden, Blätter 
oder Reisig) im Ganzen oder gemahlen, frei. 
Galläpfel, Knoppern im Ganzen, zerstossen oder 
gemahlen, frei. 
Andere Wurzeln, Kräuter, Blätter, Blüthen, Bee 
ren. zum Färhen und Gerben verwendbar, frei. 
Cochenille, Kermes, animalische, Farhelack (Lac 
Dye), Indigo, Indigowaid, In dig, Waschblau. 
Waidpasta, grobe. Catechu in Stücken, 
Orle an, zubereitet, frei. 
Orseille, zubereitet als Teig 
„ trocken (Persio-Extract) 
Tournesol (Bazettenl frei. 
Extracte aus Farbhölzern und anderen Farb 
stoffen: Garancin (Krappkohle) und andere 
Extracte frei. 
Andere Extracte, schwarz und violett .... 
„ „ roth und gelb 
Farbstoffe aus Steinkohlentheer: 
trockene 
in Teigform mit wenigstens SO^/o Wasser . . 
Pikrinsäure 
Alizarin, künstliches, 5”/o des Werthes. 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Cochenille 
Indigo und Kermes, gemahlen 
Safflor und Fernambukholz 
St. Marthaholz 
Campecheholz 
Curcuma und Gelhholzheeren 
Orle an (Roucon) 
Eckerdoppern und Alaun ........ 
Tannenrinden sowie alle anderen Rinden oder 
Borken für Färbereien oder Gerher . . . 
Gelhholz in Blöcken 
Eichenrinde, zu idem ausschliessenden Gebrauch 
der Gerbereien eingeführt, frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. Frc. Cent. iFrc. Cent. 
10 
100 
100 ' 
125 I — 
70 I — 
Frc. Cent.
        <pb n="113" />
        99 
XIX. Färb-; und Oerbstoâfe. 
P 
Tarifmassige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Aasfubr 
Italien. 
61 Hölzer, Wurzeln, Binden, Blätter, Flechten, 
Bltitlien, Kräuter, Früchte zum Gebrauche 
der Färberei und Gerberei: 
a) nicht gemahlen 
h) gemahlen 
c) G ambir . 
62 Indigo. Cochenille un’d Kermes 
65 Extracte von Farbhölzern und anderen Farb 
stoffen jeder Art' 
64 'f Farben aus Theerstoffen und anderen bitumi 
nösen Substanzen gewonnen: 
¡ in trockenem Zustöide 
! in Teigform oder flüssig 
' Farben in Täfelchen,] Pulverform und jeder an- 
' deren Art 
I Siebe auch Farbwaaren Classe XLVI. 
Niederlande. 
l(nint j Lin 
!: 
Cent. 
1 1* — I — 
1 ii 2 - 
1 li 1 - 
1 l! 12 50 
15 — 
12 : 50 
i 
12 — 
Lira I Cent.] 
27 
55 
219 
220 
221 
222 
223 
224 
225 
226 
227 
228 
229 
I 230 
1231 
Farbhölzer in Blöcken, geschnitten oder gemahlen, 
Indigo, Smalte etc. zollfrei. 
Portugal. 
Indigp frei. 
Beeren zum Färben frei. 
Catechu und japanische Erde 
Galläpfel . . . 
Krapp und Färberrötlte in Wurzeln frei. 
Orseille in Moos frei. 
„ präparirt . 
Binden zum Gerben frei. » 
Tannin, präparirt, Sumach und Extract daraus 
frei. 
In der Ausfuhr frei. 
^ Rumänien. 
Kg. 
il 
i 
1 
Kg. 
Bels 
0001 
0001 
0020 
Frc. Cent. 
Keis 
Frc. Cent. 
Quercitron und andere Farbhölzer, in Blöcken 
oder geraspelt .......... 
Wau 
Waidblätter 
Bablali, Dividivi, Libidibi 
Als Farbstoffe dienende Schoten, nicht besonders 
benannte ... 
Curcumawurzel und Curcumapulver 
Alkanna (färbende Ochsenzunge) 
Orseille und andere färbende Flechten . . . 
Krapp in Wurzeln und pulverisirt (Röthe) . . 
Kreuzbeeren 
Safflor 
Farbstoffe, nicht besonders benannte . . . . 
Sumach (Schmacl^) in jeder Form 
100 
100 
; 100 
i 100 
! 100 
; 100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
ilOO 
frei 
1 ! 60 
frei 
■ j 50 
I 50 
frei 
1 
50 
50 ; 
50 : 
50 I 
50 ' 
50 ' 
50 , 
50 i 
50
        <pb n="114" />
        100 
XIX. Färb- und Gerbstoffe. 
,232 
:233 
234 
235 
236 
237 
238 I 
239: 
240! 
: 2411 
: 242' 
I 243: 
' 2441 
' 245 I 
' 2461 
108 
1091 
111 
¡ 112 
113 
' 119 
Tarif massige Benennung 
Rumänien. 
Eichen- und Birkenrinden, gemahlen oder nicht, 
Gerberinden, nicht besonders benannte . . 
Myrobolanen 
Galläpfel, gestossen oder ganz 
Eckerdoppern (Knoppern) 
Catechu (Cachou, terra japónica) 
Gerbestoffe, nicht besonders benannte . . . . 
Garancine 
Farbholzextracte 
Waid, zubereiteter (in Teigform) 
Orseille, zubereitete 
Persio (Cudbear) 
Orlean 
Cochenille, rohe 
Kermes, animalische, in Körnern 
n „ „ Teig- oder Pulverform 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Farbstoffe, die für die Industrie nöthig sind, 
österreichisch-ungarischer Provenienz, zollfrei 
(Art. IX des H.-V.). 
Russland. 
Gerbstoffe, wie Baumrinde jeder Art, Balamout 
oder Eicheln 
Natürliche Farbstoffe : 
1. vegetabilische : Avignonsbeeren, Beeren 
vom Wegedorn, Waid oder Pastel, Wau, 
Quercitron, Kenakraut, Krappwurzel, Cur 
cuma oder gelber Ingwer, als Wurzel und 
zerrieben, Alkanawurzel, Safflor oder Car- 
thamus tinctorius, Galläpfel und Dividivi . 
2. als Farbstoff gebräuchliche Thone jeder 
Art, rohe oder gebrannte, als : Oker, Um 
bra, siennische (terra di Siena) und vero- 
nesische (terra verde) Erden, Bolus und 
gereinigte weisse Kreide 
Farbholz: 
1. in Scheiten und Blöcken, desgleichen Su 
mach in jeder Form 
2. zermalmt und zerrieben 
Orseille, Lakmus. Tournesol, Orlean oder Biksin, 
Schüttgelb oder Waulacke, Kermeskömer 
und Catechu 
Krapp oder gemahlene Krappwurzel . . . . 
Indigo in jeder Form, mit Ausnahme von Indigo- 
Extract (§ 119, P. 2) 
Cochenille in jeder Form, mit Ausnahme von 
Cochenille-Extract (§ 119, P. 2) . . . . 
Farbstoffpräparate : 
1. jeder Art Extracte, mit Ausnahme der be 
sonders benannten, sowie Garance, Garan 
cine, Krappblüthe, Kastanien-Extract . . 
5 !l 
Zoll 
I œ ® all ge- ; für die 
33 ; meiner I Ausfuhr 
Ss J 
Kg. 
Frc. 
3 
12 
4 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 22 
100: 12 
; 100 4 
I100! 7 
,1001 20 
I 100| 20 Í — 
¡ 100 I frei 
l lOO 35 I — 
100 60 I — 
Cent. 
II Pud I Hubel I Eop. 
;;1 br.!' — 6 
1 
1 
6 
30 
30 
50 
30 
50 
Frc. 
Cent. 
10 
frei 
— i 10 
frei 
Vertragsm. 
Rubel Kop.
        <pb n="115" />
        XIX. Färb- und Gerbstoffe. 
101 
Tarif massige Benennung 
1 1 
jl¡¡ uSEr 
47a2 
3 
ÜO 
(J1 
00 
07 
08 
03 
VIII 
c71 
60 
07 
: 74 
: 77 
78 
: 80 
81 
I 82 
i 83 
84 
85 
80 
: 
XIII 
D35 
2. In digo-Extract (Indigocarmin), Cochenille- ij 
Extract (Carmin jeder Art), Carthamin und 'i 
Orseille-Extract ; 1 
Jn der Aiinfulir frei. ¡', 
Serbien. Kg. 
Galläpfel frei. 
Farbholz, Knoppern, Eicheln (Camova) und die 
sen ähnliche Holzarten, Rinden zur Farbe 
bereitung, frei. 
Ausfuhr . i 100 
Holzarten, Rinden und Wurzeln zum Färben, in 
Blöcken, zerkleinert oder in Pulver, Gelbholz 
(Morbacan) und diesen ähnliche . . , . i 100 
Alle Pflanzen, Samen, Blätter, sub 2 nicht be 
nannt, zur Farbebereitung, im Ganzen oder 
zerkleinert, sowie Kreuzbeeren und diesen 
ähnliche ! 100 
Spanien. 
Farbhölzer und Gerbrinden 100 
Krapp und FärberrGthe 100 
Indigo und Cochenille 100 
Färbe-Extracte 100 
Garancine und die Mischung derselben mit Krapp ¡ loo 
Uebrige Erzeugnisse des Pflanzenreiches, welche ¡I 
nicht unter anderen Positionen aufgeführt sind loO 
iw der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Farbhölzer, Farbrinden, Farbkräuter, Farbwurzel, 
Farbbeeren. im Tarif n bes, ben,, in ganzem 
und zerkleinertem Zustande, Waidkugeln . 
Farbhölzer, im Tarif nicht besonders benannte, 
in zerkleinertem Zustande, geraspelt, ge 
rieben oder gemahlen 
Cochenille 
Extracte von Farbstoflen 
Knoppern und Galläpfel 
Indigo 
Kastanien-Extract in flüssiger und fester Form . 
Krapjt, in Wurzeln oder gemahlen 
Krapp-Extract, Garancin, Alizarin 
Orlean 
Orseillenioos 
Orseille, zubereitet 
Persio 
Safflor 
Smalte 
Sumach 
Gerberrinde, Lohe und andere Rinden,in unzer- 
kleinertem Zustand, gemahlen od. zerstossen 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
i; 100 
100 
100 
100 
100 
100 
übel Eop. 
5 
Dinar Para 
- I 80 
I 
5 ' - 
I 
label 
Dinar 
Peseta« 
- ; 25 
20 : — 
45 , — 
7 : 80 
_j:5 
10 • — 
Frk. Kapp 
1 50 
4 — 
j — 
1 ! 50 
4 ; — 
50 
60 
50 
60 
50 
50 
50 
60 
100 — — 1 
Kop. 
Para 
Peseta« 
— I 20 
18 
21 
7 
10 
25 
75 
65 
Äusfuhrszoll 
Frk. Kapp. 
— ,60 — ! 20 
I 20 
20 
20 
I 20 
I 20 
Í 20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
20 
' 20 
20
        <pb n="116" />
        102 
XX. QumW und Harze. 
fl 
Tari f m ä s s i ge Benennung 
Sn 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
müssiger 
Schweden. 
Farbhölzer im Ganzen, auch ungeraspelt jeder 
Art, sowie andere zur Färberei verwendbare, 
nicht besonders aufgeführte Gewächse und 
Gewächstheile, Färberröthe, frei. 
Cochenille 
Indigo, Indigo-Extract und Indigokarinin . . . 
Knoppern, Eicheln, gemahlen und ungemahlen, 
Orseille, Perlmoos, Smalte frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Indigo aus Bengalen 
, _ Madras 
Kg. [Krön. Oere 
Oka 
1 
1 
— ■ 80 
— ‘20 
Krön. ■ Oere 
I’iast. 
8 
Para 
72 
95 
Piast.l Para 
XX. Gummi und Harze. 
114 
115 
116 
117 
118 
Oesterreich-Ungarn. 
Kg. 
Theer aller Art mit Ausnahme von Braunkohlen 
und Schiefertheer 
Harz, gemeines und Kolophonium, Pech, Ozokarit 
(rohes Erdwachs) 
Asphaltmastix und Asphaltbitumin 
Terpentin, Terpentinöl, Pech- u. Harzöl, Vogelleim 
Gummigutt, Tragantgummi, Acajougummi, Arca- 
roidharz, Aloesaft, Alonichharz, Amiaharz, 
Ammoniakgummi, Aniumharz, Arabischer 
Gummi, Benzoe, Asa foetida, Gummi und 
Balsame, natürliche, im Tarif nicht besonders 
benannt, etc., Manna. Copalharz, Damarharz, 
Schellack, Gummiguttä, Gummi-Senegal 
Citronensaft 
lOObr. j 
100' 
100 
100, 
100 
100 i 
ln der Ausfuhr frei. 
fl. 
1 
1 
1 
1 
kr. 
kr. 
20 
50 
50 
50 
50 
frei 
36 
36 
36 
5 i 
I 5i 
M 
36 
5i 
Deutschland. 
Theer und Harz aller Art, desgl. Pech frei. 
Asphalt, Bergtheer, Asphaltöl (flüssiger Asphalt), 
frei. 
Terpentin, Terpentinharz frei. 
Terpentinöl, Harzöl, Benzol und ähnliche leichte 
Theeröle frei. 
Gummiguttä, Gummi arabicum und alle anderen 
Gummigattungen .' 
Aloe, eingetrockneter Saft 
Terpentinhalsam 
Balsame, andere natürliche, z. B. egyptischer, 
canadischer, peruvianischer 
Balsam, künstlicher 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. ‘ Jlk. Pfg. 
ii 
Mk. Pfg.
        <pb n="117" />
        XX. Gummi und Harze, 
48 
84 
177 
178 
105 
IOC 
110 
112 
104 
111 
221 
Tarifmãssige Benennung 
» - 
me3 
i 
mäsfiger 
Belgien. 
Harze und Erdpech, frei. 
Dänemark. 
Harz, gemeines, braunes und gelbes (Tyroler- 
pech, Burgunderharz) nebst Galipot, Asphalt 
(Erdpech, Judenpech), Asphalterde und pul- 
verisirter Asphaltstein, auch künstlicher 
Asphalt, ingleichen präparirte aus Asphalt 
oder Harze vermischt mit Sand, Thon, 
Sägespänen. Hobelspänen, Stroh u. dgl., 
z. B. Asphaltstufen ohne Mosaik, Asphalt- 
cement, ferner Pech und Terpentin ... 
Ornamente, Asphaltmosaik u. dgl. Arbeiten aus 
Asphalt und Harzpräparaten 
Theer, vegetabilischer, mineralischer .... 
Altes Harz oder Gummi, roh oder aufgelöst, aber 
sonst unverarbeitet, Balsame, natürliche . . 
ln (1er Av&gt;&lt;fuhr frei. 
England. 
Ein- und Awtfuhr aller dieser Artikel frei. 
Frankreich. 
Steinkohlen theer von der Steinkohlendestillation 
Erdharz 
a) Harze, einheimische u. andere Harzproducte 
hj Harze, ausländische, andere als Fichten 
und Tannen • 
Terpentinessenz 
Vogelleim 
Aloesaft 
Gummen 
Manna 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Asphalt, Erdpech frei. 
Theer, fester und flüssiger, frei, 
Terpentin im Allgemeinen 
Weihrauch, gemeiner 
Benzoe 
Gummi arabicum und Gummilack 
Manna, egyptische 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Gummen, Harze und Gummiharze 
Harz, europäisches, roh, aus -.len Vertragsstaaten 
Erdpech, festes 
„ aus den Vertragsstaaten 
In der Ausfuhr frei. 
Ki 
Pfd. Krön. Oere ' Krön, i Oere 
1 I - 0 50 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
loo 
Oka 
Frc. Cent. Frc. Cent 
2 i 
2! 
10 ' 
8 
Frc. ; Cent. 
' 20 
1 13» 
! 065 
! 20e 
13» 
^ I — I 
frei , 
=! 
4 — 
Frc. ' Cent. 
Kg. ,j Ur* I Cent.ij Frc. Cent. 
100 i! : 
1001 — 
100 3 
1001! — 
1
        <pb n="118" />
        104 
XX. Gummi und Harze. 
137 
i 
135 
; 133 
i 188 
1 13!» 
I 140 
i 141 
! 142 
' 143 
! 144 
i 404 
I 400 
! 407 
I 409 
' 408 
103 
104 
107 
Tarifmässiffe Benennung 
Niederlande. 
Gummi und Harze frei. 
Terpentin und Terjmntinöl frei. 
Portugal. 
Pech, gemeines, frei. 
Alle anderen vom Werthe õ‘4õ“,o- 
Terpentin, Terpentinöl und Terpentingeist . . 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Harz, gemeines Fichtenharz. Theer. Pech. Kolo 
phonium 
Mastix 
Gummi arabicum 
Terpentin, mit Ausnahme des venetianischen 
Weihr.iuch 
Myrrhe 
Scarmonium 
Gummen und Harze, nicht besonders benannt, 
mit Inbegriif des sogenannten venetianischen 
Teqientins 
Copaibalsam 
Balsame, natürliche, nicht besonders benannt . 
Asphalt 
Erdharze, flüssige, nicht besonders benannt . . 
Ozokerit, roh (Erdwachs) 
Steinkohlentheer 
Kitte aus Erdharz 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Gummi, Harze und Balsam 
1. jeder Art mit Ausnahme der besonders 
benannten 
2. Weihrauch, ordinärer 
3. Benzoe, graue Ambra, sowie Tolubalsam 
und Perubalsam 
Harpius oder Galipot und Kolophonium, .\sphalt 
in Tafeln 
Terpentin und l'erpentinOl jeder Art .... 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Gummen und Harze. 
a) Weisses und schwarzes Kolophonium . . 
h) Gummi, Asphalt 
c) Weihrauch 
d) Alle derlei Gummen und Harzarten, roh 
oder gepulvert, nicht speciell benannte. . 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Kg. 
Zoll 
allge- |i 
meiner |¡ 
traga- 
mäaaiger 
Gld. Cents 
líeis 
Gld. 
Cents 
1 I 054.5 
Kg. Frc. 
!: 
100, 1 
100 70 
lüO'i 16 
Cent. 
50 
100] 
100 ' 
100 
1 
4 — 
0 ' — 
25 — 
2 — 
100 18 50 
100 lOO 43 
1 ; — 
100 1 
100 !■ — 
1001[ 4 
100 ! — 
100: 1 
80 
75 
00 
50 
12 
Reis 
Änsfahrazoll 
Frc. Cent. 
Pud 
Kg. 
Rubel Kop. 
— I 30 
1 ' — 
4 — 
— I 11 
— 30 
Rubel 
25 
Kop. 
Dinar 
100 3 
100J 10 
100 ,; 20 — '! 
Para Dinar, Para 
100, 40 
' II
        <pb n="119" />
        XXI. Miueralüle. 
105 
Tarifmãssige Benennung 
1 Zoll 
1 allge- 
1 meiner 
Ter- 
trags- 
mässigar 
6 li 
VIII 
A 16 
7 I 
8 ! 
9 I 
I 
10 ; 
11 ; 
[XIl2 
3 
4 
Spanien. 
Theer, Schiffstheer, Asi»lialt, Bitumia und daraus 
gewonnene rohe Uele 
Jn der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Pech und Theer 
Gummi, gemeine Arten, im Tarif nicht bes. ben. 
Harze, gemeine Arten, im Tarif nicht besonders 
. benannt 
Harze, gereinigte, Terpentin, Tententinöl, Kolo 
phonium, Catechu u. dgl 
Leim und Gelatine, gemein ! . 
« n « gereinigt 
Asphalt und Erdharz aller Art 
Asphaltfilz 
Asphalt, Mastix ... 
Schweden. 
Harz, Pech und Schiffspappe, frei. 
Leim. Hausenblase und Gelatin 
andere Sorten 
Gummi aller Art, nicht bes. aufgeführter. Gummi, 
Schellack, Gummiguttä, frei. 
Terpentin, roher, frei. 
Theer, Theerwasser und Theersatz frei. 
Terpentinöl und Terpentingeist 
Asphalt frei. 
Balsame: Kopai, peruanischer und anderer aus 
ländischer frei. 
Storax frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Harz und Pech 
Terpentinöl und Terpentingeist vertragsmässig 
vom Werthe 8'’o. 
Kg. ¡I Peseta« 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
10 - 
Pesetas 
10 I — 
Frk. Rapp., Frk. 
— ^ 60 |! — 
1 50 I — 
AasfuhrszoU 
Rapp. 
20 
20 
— 60 ,1 — 
ii 
1 50 II - 
— 60 ,! — 
20 
20 
20 
20 
15 
30 
60 
60 ij — I 30 
I “ Vertragsm. 
Kg. 1 Krön. Oere Kron.| Oere 
' Barel 
zn 2 
u. 2y, 
Ouint 
1 75 
— 14 
Mast Para 
3 14 
PiMt. Para 
XXL Mineralöle. 
119 
Oesterreich Ungarn. 
Mineralöle, dann Braunkohlen- und Schiefertheer. 
Boh und zu Beleuchtungszwecken ohne voraus 
gegangene Baffinirung oder Beinigung nicht 
verwendbar : 
a) schwere, deren Lichte bei 12" B. 880 Grade 
(Tausendstel der Dichte des reinen Wassers) 
übersteigt . 100 
1 10 
kr.
        <pb n="120" />
        106 
XXI. Mineralöle. 
zl 
120 
121 
Tarifmässiffe Benenn uiiç 
29 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
missiger 
10 
1 90 
10 ; — 
Kg. 
h) leichte, von und unter der Dichte von netto; 
830 Graden 100 
Roh, ohne vorausgegangene Raffinirung oder 
Reinigung zu Beleuchtungszwecken ver 
wendbar . . . .100 
Rafhnirt oder lialbraffinirt: 
a) schwere, deren Dichte 870 Grade über- ij 
steigt . . II100 
hj leichte, von und unter der Dichte von ¡I 
870 Graden j 100 
Anmerkungen: | 
1. Die Verbrauchssteuer ist in den Zollsätzen i 
der Nr. 120 und 121b) inbegrirten. j! 
2. Rohes und zu Beleuchtungszwecken ohne |: 
vorausgegangene Raftinirung oder Reinigung 
nicht verwendbares Mineralöl rumänischer 
Erzeugung, dessen Dichte hei 12o R. : 
830 Grade übersteigt (Nr. 119 a), in der (, 
Einfuhr über die rumänische Grenze gegen 
Urs])rungscertiticate | 100, — ; 08 
3. Raffinirte, für indust. Zwecke als Lösungs 
und Extractionsmittel bestimmte Mineralöle 
unter der Dichte von 770 Graden, gegen 
Erfüllung der im Verordnungswege vorzu 
zeichnenden Bedingungen und Controlen, 
frei. 
Tara: 20 in Fässern, 24 in Kisten mit 
Blechgeschirren, Flaschen oder Krügen. 
Jn der Aits/'ultr frei. 
kr. i| fl. I kr. 
Deutschland. 
i Kr. 
lirutto 
Mk. 
Petroleum und andere Mineralöle: l¡ 
a) Petroleum (Roh|ietroleum, raffinirtes Petro- , 
leurn, Rohnaphtha und andere Petroleum- 
destillate) : 
1. von 790, aber nicht mehr als 830 Dichtig- | 
keitsgraden 100 
2. von weniger als 790 oder von mehr als :j 
830 Dichtigkeitsgraden : . h 
a) Leuchtöl oder zur Leuchtölfabrikation | 
bestimmt ij 100 
ß) zu anderen als den vorgenannten || 
Zwecken bestimmt, auf besondere ! 
Erlaubniss unter Controle der Ver 
wendung, frei. 
3. von nicht mehr als 700 oder von mehr 
als 880 Dichtigkeitsgraden frei. 
4. Schmieröle ohne Rücksicht auf den Grad 
der Dichtigkeit frei. 
Anmerkung (zu 1 und 2); Als MinerulsuhmicrOle werden 
jene Oele behandelt, welche zur Leuchtölfabrikatinn nicht 
geeignet sind, sondern als Schmiermittel dienen, wie z. B. 
Vnlkanöl. Lnbrikatinöl. Petrolcnmfett. d. i. Kückstände bei 
der Destillation des Petroleums etc., letztere Kückstände 
wurden wie Para Bin behandelt. Andere Destillate aus 
Pfg. 
Mk. Pfg.
        <pb n="121" />
        107 
XXi. Mineralöle. 
Zoll 
allge 
meiner 
Ter- 
traga- 
mässigar 
i 
29 
184 
' 181a 
Tarifraässige Benennung 
Steinkohlentheer. wie Naphthalin. Anthracen. Carholaänre. 
Kressol, sowie Nitrobenzol und ähnliche Zwiscbenproduct« 
sind der Nr. 5 i des Tarifs zngewiesen, frei. 
h) Steinkohlentheeröle : 
1. Benzol und ähnliche leichte Oele (Toluol, 
Xylol) frei. 
2. Schwere Oele frei. 
c) Braunkohlentheer- | 
und Torföle | wie Petroleum. 
d) Schieferöle j 
Jn der Aunfuhr frei. 
Belgien. 
Petroleum und alle andern Mineralöle frei. 
Jn der Auxfuhr frei. 
Dänemark. 
Photogen, Hydrocabur, Petroleum, Camphin . . 
In der Am fuhr frei. 
England. 
l'eiroleum in der Jüiii- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Stein- und Schieferöl und andere mineralische 
Oele, zu Leuchtzwecken verwendbar: 
a) roh 
h) raffinirt und Essenzen daraus 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Petroleum 
Naphtha 
Petroleum 
Steinkohlentheeröl, Naphtha . . 
In der Ausfuhr frei. 
11 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Mineralische und Harzöle : 
a&gt; rohe 
h) rectificirte in kleinen und grossen Fässern 
c) rectificirte in Kisten 
Anmerkung; Der Zoll anf Mineralöle wird ohne Ahzng 
irgend einer Tara eingehoben, weder für die Empfänger im 
In- euer Auslande. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Kg. 
Frc. [Cent, i Frc. Cent. 
Pfd. Krön. ¡ Oere ' Krön. ' Oere 
1 ! - U'/J 
Kg. 
100 
100 
Frc. 1 Cent.! Frc. I Cent. 
18 __ 
25 I — 
18 
25 
Oka i' Frc. Cent. Frc. Cent. 
1 . 42 ' 
1 li - , 20 I 
Quint 
1 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
Lira 
Cent. Lira Cent. 
28 
28 : - 
27 ; — 
Old. Cents 
— ! 55 
Old. Cents
        <pb n="122" />
        108 
XXI, Mineralöle. 
Zoll 
allge- 
meiner 
trags- 
massiger 
il 
‘I 
465 
105 
106 
48c 
i VII17 
Tarif massige Benennung 
Portugal. 
oder 
rafft ni rte s und 
Petroleum, rohes, reines 
Rückstände desselben 
ln der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Petroleum, roh und rafftnirt 
Anmerkung: Art. IX des Handelsvertrags mit Oesterreich- 
Ungarn. 
ln der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Naphtha, rohe, schwarze, ungereinigte jeder Art . 
Oelo, flüchtige, zur Beleuchtung, als : Petroleum, 
Karosin, Photogen, Gazolin etc., Benzin, 
gereinigt, Naphtha und Parafftnschmiere zum 
Schmieren von Maschinen 
ln der Ausfidir frei. 
Serbien. 
Naphtha 
Petroleum 
ln der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Theer, Schifl'stheer, Asidialt, Bitumina, Schiefer 
und daraus gewonnene rohe Oele .... 
Petroleum, natürliches, rohes 
Hiezu ausserordentliche Abgabe 
r vorübergehende „ ..... 
Petroleum und andere Mineralöle, rectiflcirte, 
sowie Benzin 
Hiezu ausserordentliche Abgabe 
„ vorübergehende „ 
Anmerkung zu 6. Unter den aus Schiefer gewonnenen 
Oelen werden diejenigen verstanden, welche aus der ersten 
Destillation desselben hervorgeheu und sich durch ihre 
gelbliche Farbe und die Dichtigkeit von 0 900 bis ü'920 
unterscheiden. 
Anmerkung zu 8. Als rohes natürliches Petroleum ist das 
jenige anzusehen, welches eine dunkelgrünliche Farbe, einen 
auffallenden Geruch, keine Durchsichtigkeit hat und flüch 
tige Oele enthält, die sich bei einer geringeren Temperatur 
als 60 Cent!graden verflüchtigen und nach der Destillation 
bei 230 Centigraden einen beträchtlichen Rückstand lassen. 
Als rectificirt werden alle Mineralöle angesehen, welche 
die vorbezeichneten Eigenschaften nicht besitzen. 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Petroleum und Petroleum-Destillate (Keroseleu, 
Kerosin, Ligorin, Solaröl, Benzin) . . . 
ln der Ausfuhr 20 liiqipen. 
Kg. 
100 
Kg. 
Pud 
1 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
Keis 
0049 
Frc. Cent. 
Kübel Kop. 
— ’ 17 
— 60 
Dinar Para 
a 60 
6 — 
Pesetas 
8 
a 
5 
17 
3 
41 
41 
34 
50 
25 
75 
Beis 
Fro. . Cent. 
Rubel Kop. 
Dinar! Para 
Pesetas 
Frk. Rapp. Frk. 
1 — 
41 
41 
34 
75 
80 
25 
Kapp.
        <pb n="123" />
        XXII, Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
109 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
9 
T a r i fmässige Benennung 
's a 
'IS 
Schweden. 
Natur- u, Rohöle aus Erden oder Brandharzen etc, 
von dunkelbrauner bis schwarzbrauner Farbe 
frei, 
Fossil- od, Mineralöle, sowie durch Rectificirung 
gereinigte, farblose oder von gelber bis gelb 
brauner Farbe, rectificirte Steinkohlenöle 
oder Photogen, rectificirte Erdöle, Naphtha, 
Petroleum, Bergöle, Solaröle, Paraffinöle 
und mehr oder weniger Leuchtkraft habende 
Flüssigkeiten 
Anmerkung: Die Lenchtkraft habenden Flüssigkeiten, 
zusammengesetzt ans ätherischen Oelen und Sprit, werden 
verzollt wie die gereinigten Mineralöle und die durch 
Destillation hergestellten Oele, 
Kamphin durch Rectificirung gereinigt .... 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Petroleum vertragsmässig vom Werthe 8®o. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Krön. 
Oere 
Krön. Oere 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, 
auch gemengt mit Leinen, aber ohne Beimischung 
von Wolle oder Seide. 
122 
123 
124 
125 
127 
128 
Oesterreich-Ungarn. 
Baumwolle, roh, kardätscht, gebleicht, gefärbt, 
gemahlen, Abfälle frei. 
Baumwollwatte 
Baumwollgarne : einfach oder doublirt, roh : 
a) bis Nr. 12 englisch 
h) über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch . . . 
c) über Nr. 29 bis Nr. 50 englisch . . , 
d) über Nr. 50 englisch 
einfach oder doublirt, gebleicht oder gefärbt: 
a) bis Nr. 12 englisch 
h) über Nr, 12 bis Nr, 29 englisch . . . 
c) über Nr. 29 bis Nr. 50 englisch . . , 
d) über Nr. 50 englisch 
drei- oder mehrdrähtig gezwirnt, roh, gebleicht 
Garne, für den Detailverkauf adjustirt . . . 
Baumwollwaaren : 
Gemeine, glatte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 
und darunter, auf 5 Millimeter im Quadrat 
38 Fäden oder weniger zählend, glatt, auch 
einfach geköpert: 
a) roh 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
t 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
5 ! — 
0 
8 
12 
16 
10 
12 
16 i 
20 I 
24 i 
30 I 
32 I — 
fl. kr. 
I 
I 
!
        <pb n="124" />
        t 
I 
i 
I 
lio 
XX11. Baumwoll^ Garne und Waaren daraus, etc. 
il 
T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
ë 
129 
' 131 
132 
133 
134 I 
h) gebleicht 
c) gefärbt, mit Ausnahme der türkisch-roth 
gefärbten . . 
(i) mehrfarbig gewebt, bedruckt oder ttir- j 
kisch-roth gefärbt ! 
Gemeine, gemusterte, d. i. Gewebe aus Garn j 
Nr. 50 und darunter, auf 5 Millimeter, im ¡ 
Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend, , 
gemustert : j 
a) roh I 
b) gebleicht, gefärbt, mit Ausnahme der i 
türkisch-roth gefärbten 
c) mehrfärbig gewebt, bedruckt oder tür 
kisch-roth gefärbt 
Gemeine, dichte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 
und darunter, auf 5 Millimeter im Quadrat i 
mehr als 38 Fäden zählend: 
a) roh 
h) gebleicht, gefärbt, mit Ausnahme der 
türkisch-rotli gefärbten 
c) mehrfärbig gewebt, bedruckt oder tür 
kisch-roth gefärbt 
Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 
bis einschliesslich Nr. 100: 
a) roh 
h) gebleicht, gefärbt, mehrfärbig gewebt 
oder bedruckt 
feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100 ; 
Tülle (Bobbinets, .Petinets, derlei Vorhang- 
stoife und Möbelnetze) j Waaren in Ver 
bindung mit Metallfäden 
Gestickte Webewaaren; Spitzen 
Sammte und sammtartige Webewaaren (mit 
aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem 
Flor), Band-, Posamentier-, Knopf- und | 
Wirkwaaren 
Kfr- 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
z 
allgar 
inuiner 
fl. kr. 
40 
50 
00 
40 
50 
70 
50 
00 
80 
70 
100 
100 
200 
80 
trmgs- 
m&amp;ssiger 
fl. kr. 
135 
Dochte ; Gurten , Treibriemen , Schläuche ; 
Gitter, Netze und Seile, grobe; Streifnetze 
In der Ausfuhr frei. 
100 i 
Allgemeine Anmerkungen. j 
Gewebe und Wirkwaaren werden nach jener Classe i| 
tariflrt, welcher sie mit Rücksicht auf das Materiale, woraus L 
sie bestehen, angehören. ¡j 
Bei gestickten Geweben bleibt das Stickmaterial (jedoch | 
mit Ausnahme der Seide) ausser Betracht und hat die Ver- i 
zollung nach dem Grundstotfe, aber stets als gestickte Waare j| 
zu geschehen. i 
Glatte Gewebe. Ala solche werden nur breit gewebte J 
Zeuge mit einfacher leinwandartiger Bindung iz. B. Kattun, | 
Leinwand, Tuch, Taflet etc.) mit Ausnahme von Bändern, 
Gazen und anderen nicht besonders benannten Gittergeweben 
verstanden. 
Zu denselben werden auch die einfachen Köper ge 
rechnet. 
Bei den glatten ileinwandartigen etc.) Geweben liegt ab- • 
wechse nd ein Kettenfaden über und einer unter dem Schüsse, 
ao dass beide Seiten ohne weitere Bearbeitung vollständig 
gleich und eben sind. 
Alle anderen Köper, z. B. Atlasse (Satins. Satinets 
n. dgl.), deren Ketten- oder Schusstäden durch eine beson- 
24
        <pb n="125" />
        I Post des 
Orig.-Tarifes 
XXII. Baumwolle, Game und Waareii daraus, etc. 
in 
! 
Tarif »lässige 
9 fafi 
il 
Zoll 
Allge 
meiner 
ver- 
tragz- 
mäseiger 
dere complicirte Bindung z.nni grössten Theile oben frei liegen, 
wodurch sowohl die Schauseite den charakteristischen Glanz, 
die untere Geweheflaclie aber ein ganz verschiedenes Aus 
sehen erhält, dann solche, welche verschiedene Rindnngs- 
eleraente enthalten (Comlnnationen von Köper, Atlas oder 
Taffet, beispielsweise : Atlasse mit Köperstreifen. Taflfet mit 
Atlasstreifen, Köper mit 1 einwand- oder taffetartigen Streifen 
wie derlei Serge etc.), werden daher nicht zu den glatten 
Geweben gerechnet. 
Gemusterte Gewebe.» Zu denselben gehören nicht 
nur alle jene, bei denen durch eigenthfimliche Verschlingung 
der Ketten- und Einschlagfäden im Grundgewebe selbst Muster 
(Dessins), wie Arabesken. Blumen. Figuren. Punkte, Kippen. 
Streifen. Würfel, Bandborduren oder andere Zeichnungen ge 
bildet. sondern auch solche, in welchen derlei Muster mittelst 
besonderen Brochirschnsses, durch Lanciren etc., oder durch 
eigene Figurketten eingearbeitet (eingeweht oder aufgeschweift) 
sind, r. B Damaste, brochirte und fafoiinirte Zeuge, wie 
Armöre, Brillantine. Drell (mit Ausnahme des einfach ge 
köperten Drillichs). Piqnd, Rips, Wallis «geschnörHe Dimitys. 
Popeline). Baumwollkrepp (Möbel- und Kleiderstoffe von ge 
körntem kreppartigen Aussehen) n. dgl. 
Gewebe, in welchen zugleich rohe und gebleichte Garne 
verwebt sind, sowie solche ans crerairten (gelblich gebleich 
ten oder appretirten) Garnen werden wie gebleichte behandelt. 
Als gefärbte Gewebe sind nur jene anzusehen, welche 
entweder ans einfarbigen Garnen gewebt, oder nach der 
Webung durch was immer für ein Verfahren (auch durch 
Walzendruck) auf einer oder beiden Seiten in derselben Farbe 
eintönig geerbt sind. 
Dieselben unterscheiden sich von den mehrfarbig gewebten 
Zengstoffen dadurch, dass letztere aus verschieden gefärbten 
Garnen gewebt sind. 
Durch Walzendruck auf beiden Seiten einfarbig. jedoch 
auf jeder Seite mit anderer Farbe gefärbte Gewebe, sind wie 
roehrfärbig gewebte zu behandeln. Zu denselben gehören i | 
auch Gewebe zur Blumenfabrikation, welche auf beiden Seiten ¡ 
einfärbig, jedoch in verschiedenen Nuancen, z. B. oben 
dunkel-, unten liebtgrOn etc. gefärbt sind. ; 
Unter bedrnckten Zeugst offen werden alle jene j 'j 
verstanden, deren Dessims (Muster, Figuren oder andere Zeich 
nungen) durch den Farbendruck auf rohen, gebleichten oder 
farbigen Grund hervorgebracht wurden. 
Stoffe, welche durch irgend ein anderes Verfahren als 
durch das Bedrucken (durch Aufbürsten. Anfspritzen, Beizen, 
Bemalen, Färben etc. mittelst einer oder mehrerer Farben) 
zwei- oder mehrfarbig gemacht wurden , sind wie bedruckte 
tu behandeln, z. B jnspirte. ombrirte Gewebe und Filze. 
be)nalte zu Fenster-Bonleuuz und Tapeten bestimmte Zeuge. 
Als bedruckt werden auch Webewaaren und Filze mit auf 
geklebten oder aufgediuckten Verzierungen (Dessins. Figuren) 
von Woll- und Metallstaub, Blattgold oder Blattsilber, von 
Papier, Papiermasse oder Stroh n. dgl. ohne KOcksicht auf ti 
den Umstand behandelt, ob sie abgesehen von diesen Ver- i 
ziemngen bedruckt sind oder nicht. I 
Gewebe , welche mit sogenanntem Vordruck von Stick- | 
mustern (Buchstaben, Zacken oder anderen Zeichnungen) | 
zur weiteren Bearbeitung vorgerichtet sind. und answer den 
farbig anfgetragenen Contourlinien der durch Nähen, Schlingen, | 
Sticken etc. ausznführendon Zeichnungen keine eigentlichen I 
Farbendruckmuster enthalten, sowie Gewebe und Filze mit 
blow erhaben oder vertieft eingopressten Dessins ohne Far- |i 
bendruck gehören nicht zu den bedruckten Zeugstoffen. % 
Band-, Knopf-, Posamentier- und Wirk- 
w a a r e n : 
Band-Imitationen aus nngewebten, blos nebeneinander- 
liegenden , durch Klebestoffe verbundenen, bandartig platt 
gewalzten Gespinnston iBanmwoll-Sparterie etc.), sowie aus 
Zeugstoffen bandartig geschnittene oder ansgeschlagene, 
glattrandige, gezackte, gewellte, durchlöcherte oder aus ver 
schiedenen Webestoffen durch Zwischenlagen von Kautschuk 
und anderen Bindemitteln gemustert oder verziert zusammen 
gesetzte, oder mit Bändern. Chenillen, Schnüren etc. durch 
zogene Streifen sind als B.vndwaaren anznseben und nach 
11
        <pb n="126" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
112 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
I 
I 
Tarifmässige Benennung 
ÎI 
-2 i 
Zoll 
al) ge 
meiner 
trags- 
m&amp;ssiger 
den allgemeinen Bestimmungen über die zulässigen Verbin 
dungen der Webe- und Wirk waaren zu behandeln. So sind 
z. B. bandartige Besätze, Einsätze. Streifen etc. ans Baum 
wolle, welche auf Band- oder ähnlichen Stühlen zusammen- | 
hängend, wie andere Gewebe erzeugt, jedoch erst mittelst 
Durchschneiden derselben an bestimmten Stellen fertig her- j 
gestellt werden, sowie bandartig ausgeschlagene Streifen von i 
Banmwollsammt als Bandwaaren ans Baumwolle zu verzollen. i 
Unter Knopfwaaren (Knopfmacherwaaren) aus Webe- und ; 
Wirkstoffen werden sowohl genähte Zwirnknöpfe u. dgl., als ,i 
auch alle mit Gespinnsten übersponnenen, oder mit Geweben 
überzogenen Knöpfe, welche Ein- oder Unterlagen (Kerne, I 
Oesen, Binge etc.) ans anderen Materialien enthalten, be- ' 
griffen. j 
Knöpfe mit Ein- oder Unterlagen aus anderen Stoffen ! 
werden, auch wenn deren Ueberzng ganz ans Seide oder [ 
Floretseide besteht, zu den Hall seidenwaaren gerechnet. ! 
Knopfwaaren (Knopfmacherwaaren! ans anderen Mate- ¡i 
rialien. welche auf der Schauseite mit Gespinnsten, Webe- 
und Wirkwaaren blos verziert erscheinen, gehören zu den j 
Kurz waaren. ; 
Metallplättchen mit Oesen, sowie Unterlagen von Zeug- ¡ 
stoffen oder Gespinnsten, welche blos zum Festnähen dienen | 
bleiben jedoch bei Tarifirung der Knopfwaaren ausser Betracht’ | 
Posamentierwaaren mit unwesentlichen Zuthaten von an- 1 
derem Material, z. B. einzelnen Knöpfen, Quasten, Haken, | 
Oesen, Hafteln, Schlingen, Schiebern, Bingen, Stiften, ein- j 
zelnen Drahtstückchen u. dgl., sowie mit Gespinnstfäden, I 
welche nur zum Zusammenhalten einzelner Theile dienen, 
sind zu behandeln, als wenn diese Zuthaten nicht vorhanden 
wären, z. B. Schnürsenkel mit Metallstiften, geklöppelte Hand 
schuhbänder mit einem Metallschieber, Knöpfchen u. dgl., 
Uhrschnüre mit Häkchen, Schiebern und Bingen von Draht, | 
übersponnenem Holz u. dgl. 
Zu den Wirkwaaren gehören Strumpf-, Tricot- und so 
genannte Phantasiewaaren, sowohl gewirkte als auch ge 
strickte, gehäkelte, genetzte (Filet- oder Knüpfarbeit), z. B. 
Bänder, Capuchons, Gamaschen. Handschuhe, Hauben. Hosen, 
Joppen, Krägen, Leibchen, Mützen. Pelerinen, Puls-, Knie- 
und Taillenwärmer, Schürzen. Socken, Strümpfe, Taschen, 
Geldbörsen. Tricotanzüge, Tücher, Westen u. dgl. Façon- 
waaren, auch mit Säumen oder Nähten, oder — zur Verhin 
derung des Auftrennens — mit Einfassungen von schmalem 
Band, ferner mit den zum Gebrauche erforderlichen gewöhn 
lichen Zuthaten, als: benähten Knopflöchern. Knöpfen, 
Schlingen, Hafteln, Schnallen. Lederriemen, einfachen Zug 
schnüren, Quasten, Bingen u. dgl. versehen, selbst wenn die 
selben durch Zusammensetzen einzeln hergestellter Theile 
(ohne eigentlichen Zuschnitt) die Form von Kleidern, jedoch 
noch keinen besonderen Aufputz von anderen Stoffen erhalten 
haben. 
Frottirhandscbuhe und Frottirtücher oder andere Gegen 
stände aus Bändern oder Schnüren, kettenartig geflochten 
(zellenförmig gestrickt), Hängematten und andere geknüpfte 
Netze, soweit sie nicht zu den Seilerwaaren gehören oder 
sonst im Tarife namentlich ausgenommen sind, werden ehen- 
falls zu den Wirkwaaren gerechnet. 
Unter undichten Geweben werden nur jene aus 
feinen Garnen verstanden, die entweder ein vollkommen 
durchsichtiges Gitterwerk bilden, oder welche auch nur in 
der Kette. oder im Einträge regelmässig wiederkehrende 
Zwischenräume haben, die grösser sind als die Dicke eines 
der verwebten Fäden. 
Gitter, Netze und ähnliche Erzeugnisse aus groben Gar 
nen, ferner lose gewebte (schüttere, fadenscheinige) Stoffe, 
welche kein regelmässiges Gitterwerk darstellen, auch ihrer 
Natur nach nicht als undichte vorzukommen pflegen, wie 
z. B. Orleans, Futterstoffe und ähnliche schlichte, oft ganz 
dünne und leicht gefertigte Zeuge, sowie Wirkwaaren und 
gekreppte (geschlängelt verzogene, dampfgekranste) Gewebe 
(mit Ansnahme der gekreppten Gaze, Kreppflor), deren gitter 
artige Beschaffenheit nur bei mechanischer Ausdehnung wahr 
nehmbar wird, worden nicht als undichte Gewebe im Sinne 
des Tarifs angesehen. 
j /
        <pb n="127" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
XXII, Bxumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
113 
T a r i f ID ä s s i g e Benennung 
Z o 
allge 
meiner 
1 1 
trags- 
mksiger 
Als gestickte Gewebe sind diejenigen zn behandeln, 
bei welchen der Dessin (das Mnslert erst nach der Webung 
des Gmndstoifes durch die Hand oder die Stickmaschine ein- 
! getragen ist. Dieselben unterscheiden sich von den brochir- 
ten Geweben, d. i. solchen, in welchen der Stickerei ähnliche 
' Master mittelst eines besonderen Eintrages eingewebt wurden, 
dadurch, dass in den letzteren der Figurfaden bei der Wie- 
I derkehr des Musters stets genau dieselben Fäden des Grund 
gewebes umfasst und von diesen webeartig gebunden er- 
' scheint, während bei der Maschinen- und Handstickerei die 
Ketten- und SchnsstUden des Gewebes von den StickAden 
im Umfange der Zeichnung nur einfach umschlungen (durch 
zogen) werden, wobei keine regelmässige Fadenbindung wie 
i beim eingewebten Dessin stattfíndet, daher auch die nach 
träglich eingetragenen, das Stickmuster bildenden Fäden aus 
dem Grundstoffe ohne Zerstörung desselben wieder entfernt 
i werden können. 
Zu den Stickereien werden Weiss- und Plattstickereien, 
angefangene (d. i. auf Canevas oder Stramin n. dgl.) nur 
I zum Theile ansgeführte und aufgeschnittene Wollstickerei, 
' Chenillen-, Gold-, Silber- und Perlstickerei, appliquirte Stoffe 
(das sind solche, deren Grundstoff mit auf- ouer eingenähten 
Stickereien, Applicationsblumen oder sonstigen Mustern ver 
sehen ist), tambourirte sowie Waaren mit geschlungener 
j Arbeit (wie z. B. bei Plissée-Streifen. Putz wasche, gezackten 
Vorhängstoffen u. dgl.) gerechnet. 
Appliquirte Tülle (Bobbinets und Petinets Nr. 132) zu 
Vorhängen u. dgl.. fallen ebenso wie gestickte Bandwaaren 
i unter die Stickereien. 
. Unter Webe- und Wirkwaaren in Verbindung mit Metall 
faden werden solche mit verarbeiteten Fäden aus edlen wie 
; ans unedlen Metallen verstanden. 
Gewebe und Posamentierwaaren ans echten Gold- oder 
I Silber- oder leonischen Gespinnsten, auch wenn dergleichen 
Posamenten (Tressenwaaren) Einlagen von Garnen oder an 
deren Stoffen enthalten, welche aber von dem Metallgespinnst 
I bedeckt erscheinen, sind als Kurzwaaren zu behandeln. 
I Eingewebte, eingewirkte, eingestrickte u. s. w. Glas- 
: oder Metallperlen, Glasgespinnste, Fischbeinfäden etc. bleiben 
I bei Tariflrung der Webe- und Wirkwaaren ganz ausser Be- 
; tracht. So werden z. B. Fransen und andere Besätze, Netze 
I n. dgl. ans Cordonnetseide in Verbindung mit Glasperlen 
! oder Glasschmelz wie ohne dieselben als Ganzseidenwaaren 
: behandelt. 
Deutschland. 
Baumwolle, rohe, kardätschte, gekämmte, gefärbte 
Baumwollwatte 
Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit 
Leinen, Seide, Wolle oder anderen vegeta 
bilischen oder animalischen Spinnstotlen : 
1. eindrähtiges, roh 
n) bis zur Nr. 17 englisch 
h) über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch , . 
c) ^ „ 4b „„ 
d) „„ HO „ ^ 19 
e) ri « 79 englisch 
2. zweidrähtiges, roh 
(i) bis zur Nr. 17 englisch 
h) über Nr. 17 bis Nr, 45 englisch . . 
cj u « 45 „ „ r&gt;o „ . . 
d) 00 19 
e) ^ r, 79 englisch 
3. ein- und zweidrähtiges, gebleicht oder gefärbt 
a) bis zur Nr. 17 englisch 
h) über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch . . 
Kg. ! Mk. Pfg. j; Mk. 
I frei !' 
1001 1 50 :| 
rfg. 
100 
100 
100 
100 
100 
12 
18 
24 
30 
30 
100 
100 
100 
100 
100 
15 
21 
27 
33 
39 
100 
100 
24 
30 
L - 
I 
I 
I 
Holter, General-Zolltarif. 
8
        <pb n="128" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
114 
XXII. Baumwolle. Garne und Waaroii daraus, etc. 
2c4 
Tarifmässige Benennung 
11 
8Ñ 
1 1 
,1 massiger 
c) Über Nr. 45 bis Nr. (30 englisch 
di ri n 00 „ „ 79 „ 
e) „ „79 englisch ..... 
4. drei- und mehrdrähtiges, roh, gebleicht 
gefärbt 
Treibschnüre, aus mehreren Strähnen un 
gebleichten Baumwollengarns zusammen 
gedrehte oder zusammengeflochtene . . 
5. mehrfach gezwirnter Nähfaden, auch acco- 
modirter (zum Einzelverkauf vorgerichteter) 
Nähfaden 
6. Dochte, ungewebte . . . . . . • . • 
Waaren aus Baumwolle, allein oder in Verbin 
dung mit Metallfäden, ohne Beimischung 
von Seide, Wolle oder anderen unter Nr. 41 
genannten Thierhaaren ; 
1. rohe (aus rohem Garn verfertigte) dichte 
Gewebe mit Ausschluss der aufgeschnittenen 
Sammte; Tüll, roh und ungemustert. . . 
2. gebleichte, dichte Gewebe, auch appretirt, 
mit Ausschluss der aufgeschnittenen Sammte 
3. alle nicht unter Nr. 1, 2 und 6 begriffene 
dichte Gewebe ; rohe (aus rohem Garn ver 
fertigte) undichte Gewebe mit Ausschluss 
der Gardinenstotfe, soweit sie nicht unter 
Ziffer 1 fallen ; Strumpfwaaren ; Posamentier- 
und Knopfmacherwaaren ; auch Gespinnste 
' in Verbindung mit Metallfäden .... 
4. Gardinenstoffe, gebleicht und appretirt . . 
5. alle undichte Gewebe, wie Jaconet, Mousselin, 
Tüll, Marly, Gaze, soweit sie nicht unter 
Nr. 1, 3 und 4 begriffen sind 
6. Spitzen und alle Stickereien 
Anmerkungen zu „Waaren aus Baumwolle etc.“: 
1. baumwollene Fischernetze, neu . . . . 
2. ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst 
von Baumwollabfällen, in Stücken nicht 
über 50 (^m. lang und breit . . . . . 
3. rohe Gewebe für Schmirgelleinen u. Schmir 
geltuchfabriken auf Erlaubnissschein unter 
Controle, ingleichen Schmirgeltuch frei. 
Tn dpr Aiiüfuhr frei. 
Kg. I 
100, 
100, 
100 ' 
Mk. ! Pfg. 
36 I — 
42 — 
48 ! — 
100 i 48 — 
1100 48 
100 ! 70 
100 I 24 
100 80 
100 100 
Mk. ¡Pfg. 
100 120 
h 100 ¡,230 
Kl00u200 ' 
100 ¡1250 ! 
l! I 
100 i 3 
100:1 10 I — 
Anmerkungen: Gewebe aus rohem Garn, welche mit 
gebleichtem oder gefärbtem Garn brochirt sind, werden wie 
Gewebe aus gebleichtem oder gefärbtem Garn behandelt. 
Unter undichten Geweben sind solche zu verstehen, welche 
sich in der Kegel schon dem unbewaffneten Auge deutlich 
als durchsichtiges Gitterwerk darstellen. In Zweifolsfällen 
sind als undichte Gewebe alle diejenigen zu behandeln, bei 
denen der Zwischenraum zwischen je zwei Kett- oder 
Schussfäden mehr beträgt, als die Dicke eines dieser Fäden. 
Wechseln in einem Gewebe regelmäsig stärkere mit 
schwächeren Fäden ab. so sind die schwächeren für die 
Beurtheilung des Zwischenraums massgebend. Zu den un 
dichten werden endlich auch solche Gewebe gerechnet, in 
welchen dicht gewebte Streifen durch dergleichen undichte, 
oder auch nur durch Zwischenräume, die mehr betragen, 
als die Dicke der zunächst stehenden Kett- oder Schuss 
fäden , in regelmässiger Wiederkehr unterbrochen sind.
        <pb n="129" />
        8* 
gebleichte 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
115 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- 
m&amp;88iger 
22 
54 
Gewebe, bei denen die Zwischenräume durch Rauhen oder 
Appretur vollständig ausgefällt sind, werden als dicht*;, 
und solche, welche mit gefärbtem Kleister, Gummi arabi 
cum etc. zngcrichtet sind, als gefärbte behandelt. 
Baumwolle, roh, frei. 
Baumwollgarn, roh und gebleicht, auf ’/* Kg., 
messend : 
20.000 Meter oder weniger . . 
20.000 „ bis 30.000 Meter 
30.000 „ „ 40.000 „ 
• 40.000 „ „ 65.000 „ 
mehr als 65.000 Meter . . . 
„ gefärbt oder aufgeschweift, auf 
V* Kg., messend: 
20.000 oder weniger 
20.000 bis 30.000 Meter 
30.000 „ 40.000 „ 
40.000 „ 65.000 „ 
mehr als 65.000 „ 
Gewebe, baumwollene, rohe: 
I. Classe im Gewichte von 11 Kg. und mehr 
die 100 OMtr. 
auf 5 QMm. von 35 Fäden und weniger , 
n 5 n „ 36 „ , mehr 
II. Classe im Gewichte von 7 bis 11 Kg. aus 
schliesslich die 100 QMtr. 
von 35 Fäden und weniger 
« 36 „ bis 43 Fäden 
n 44 „ und mehr 
III. Classe im Gewichte von 3 bis 7 Kg. aus 
schliesslich die 100 QMtr. 
von 27 Fäden und weniger 
„28 „ bis 35 Fäden 
»1 36 „ n 48 „ 
„ 43 „ und mehr 
Baumwollene Gewebe, glatte, geköperte und 
Drells (coutils): 
I. Classe im Gewichte von 11 Kg. und mehr 
die 100 QMtr. 
von 35 Fäden und weniger . . . 
fl 36 „ „ mehr .... 
II Classe im Gewichte von 7 bis 11 Kg 
ausschliessend die 100 QMtr. 
von 35 Fäden und weniger . . 
fl 36 „ bis 43 Fäden . . . 
fl 44 „ und mehr .... 
III. Classe im Gewichte von 3 bis 
ausschliessend die 100 QMtr. 
von 27 Fäden und weniger 
7 Kg 
28 
36 
44 
bis 35 Fäden 
fl 43 „ 
und mehr . 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
15 
20 
30 
40 
10 
25 
30 
40 
50 
10 
50 
70 
60 
100 
180 
80 
120 
190 
300 
57 , 50 
82 80 
69 I — 
115 ! — 
207 - 
92 — 
138 — 
218 50 
345 I — 
Frc. 
Cent.
        <pb n="130" />
        Il Post des 
HOrig.-Tarifes 
116 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
Tarifmässige Benennung 
Belgien. 
Baumwollwaaren, gefärbte : 
I. Classe im Gewichte von 11 Kg. und mehr 
die 100 0Mtr. 
von 35 Fäden und weniger .... 
„ 36 „ „ mehr . . . . . 
II. Classe im "Gewichte von 7 bis 11 Kg. 
ausschliesslich die 100 QMtr. 
von 35 Fäden und weniger .... 
„ 36 bis 43 Fäden 
„ 44 Fäden und mehr 
III. Classe im Gewichte von 3 bis 7 Kg. 
ausschliesslich die 100 QMtr. 
von 27 Fäden und weniger .... 
„ 28 bis 35'Fäden 
n 36 , 48 , 
„ 44 Fäden und mehr 
(Siehe Anmerkung zu diesen Geweben 60.) 
Bedruckte Baumwollwaaren 15®,'o vom Werthe. 
[ velvets, seidenartige, 
Baumwollene Sammte ! rohe 
I gefärbt oder bedruckt 
I roh 
i gefärbt oder bedruckt 
Barchent), gemustert, 
damascirt und brillantirt, im Gewichte von 
3 Kg. und darüber per 100 QMtr. 15®/o 
vom Werthe. 
(Siehe Anmerkung 62.) 
Spitzen, mit der Hand angefertigte und ge 
klöppelte, frei. 
(Siehe Anmerkung 61.) 
Alle anderen Gewebe lOo/o vom Werthe. 
(Siehe Anmerkung 62.) 
In der Ausfuhr frei. 
Anmerkung zu den Geweben: 
60. Die auf den Feinheitsgrad. d. h. auf das Gewicht des 
Gewebes per 100 QMtr. und die Zahlen der Fäden auf 
den auf 6 QMin. gegründeten speciflschen Zölle werden 
nicht auf die mit anderen Stoffen gemischten llaum- 
wollgewebe angewendet. Alle gemischten Gewebe, in 
welchen Baumwolle dem Gewichte nach vorherrscht, 
werden den Baumwollgeweben „allen anderen“ zu 
gerechnet. 
61. Alle mit dem Stuhl angefertigten Spitzen unterliegen 
dem Zoll wie Gewebe, andere. 
62. Hieher gehören glatte und geköperte Gewebe. Piqués, 
feiner Barchent, damascirt, brillantirt, im Gewichte von 
weniger als :( Kg. per 100 QMtr.. Blonden-, Strumpf-. 
Posamentier- und Bandwaaren, Hand- und Maschinen 
stickerei, Decken, wattirt oder nicht, Gaze, Mousselin, 
gestickt oder brochirt, für Ameublement oder Tapisserie, 
Tüll, glatt oder gestickt, ganz oder theilweise con- 
fectionirte Gegenstände, welche nicht zur Classe der 
Kleider gehören, gemischte Gewebe, Baumwolle, dem 
Gewichte nach vorherrschend, und die nicht genannten 
Baumwollgewebe. 
„ andere, Cords, 
Moleskins etc. . . 
Piques, Bassins ("feiner 
Sn 
Kg. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Frc. Cent.! 
100 : 75 
100 i 97 
100! 85 
100 Ü125 
1001! 205 
li 
100 '¡105 
100145 
100'¡215 
100 li 825 
100 ! 85 
100 I110 
100 |! 60 ! 
100 85 I 
Frc. 
Cent.
        <pb n="131" />
        XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
117 
140 
146 
147 
148 
149 
150 
181 
340 
Tarifmässige Benennung 
■2 E 
Dänemark. 
Baumwolle, rohe, frei. 
Aus vegetabilischen Stoffen, z. B, Baumwolle. 
Flachs und Hanf, nebst den Stoffen, die 
tarifmàssig dazu gerechnet werden, ingleichen 
auch Asbest, Garn, hierin inbegriffen Segel 
garn und solche Bindfäden, sowie solche 
runde Litzen und runde Schnüre, welche 
von der Dicke einer Linie und darunter; 
a) ungefärbtes 
b) gefärbtes und alle Arten Garn in Verbin 
dung mit Lahn 
Waaren aus vegetabilischen Stoffen, baumwollene 
o) klare oder undichte, mit Metalldraht oder 
gesponnenem Glase verbundene Waaren, 
ferner Spitzen, filirte und gehäkelte Arbeiten, 
ingleichen Posamentier- und Knopfmacher 
arbeit 
Anmerkung; Unter klaren oder undichten Waaren sind 
solche zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzel 
nen Fäden ein Zwischenraum mindestens eines Fadens 
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht 
thunlich ist, von denen eine □Elle nur 4 Quint und dar 
unter wiegt. Bei der Beurtheilung des Zwischenraumes 
nach Massgahe der ersten Alternative kommt Stickerei 
oder dgl. auf einen übrigens klaren oder undichten Stoff 
nicht in Betracht. Ein theilweise klarer oder dichter 
Stoff wird als klar oder undicht betrachtet. 
b) andere: 
1. bedruckte, ingleichen Tricotage und 
sammtartig gewebte Stoffe 
2. mehrfarbige, nicht bedruckte .... 
3. einfarbige, sowie ungefärbte, muster 
gewebte, z. B. Damast, Drillich und ähn 
liche Stoffe 
4. ungefärbte, nicht gemusterte Gewebe, 
auch geköperte, sowie Watten .... 
In der Ausfuhr frei, 
England. 
Alle Baumwollgarne und Waaren daraus in 
der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Baumwolle, rohe oder nicht egrinirt .... 
n in geleimten Tafeln, Watte . . . 
Baumwollgarne : 
Garne, einfache, rohe, per '/, Kg. in der Länge 
von 20.500 Meter oder weniger . . 
mehr als 20.500, nicht über 30.500 Meter 
, 30.500, „ 
40.500, 
50.500, 
60.500, 
70.500, 
80.500, 
40.500 
50.500 
60.500 
70.500 
80.500 
90.500 
Pfd. 
i! Kg. 
iiioo 
100 
100 
100 
100 
100 
ilOO 
100 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
Krön. Oere 
6V 
16= 
1 : — 
trags- 
mässiger 
Krön. 
Oere 
66 
;50 
41»,s 
25 
Frc. Cent. 
10 : — 
18 i 50 
25 i — 
37 ■ — 
50 — 
62 — 
74 
87 
112 
Frc. j Cent. 
10 — 
15 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
90
        <pb n="132" />
        1 
118 XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
« 
Benennung der Waaren 
Zoll 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
massiger 
341 
342 
343 
Frankreich. 
Garne, einfache, rohe, pr. */a Kg. in der Länge von 
mehr als 90.500, nicht über 100.500 Meter 
„ „ 100.500, „ „ 110.500 „ 
, , 110.500, „ „ 120.500 „ 
, „ 120.500, „ „ 130.500 . 
„ „ 130.500, „ „ 140.500 „ 
, „ 140.500, „ „ 170.500 „ 
„ „ 170.500 Meter 
Baumwollgarne, einfache, gebleicht, wie die ein 
fachen rohen Garnem. einem Zuschlagv. 15“ V 
Baumwollgarn, gefärbt oder geflammt: Für die 
gewöhnlichen Farben 30 Cent. pr. Kg. Zu 
schlag zum Zoll der rohen Garne; für Tür- 
kischroth &lt; 0 Cent. ]»r. Kg. 
Baumwollgarne, gezwirnte: 
a) zwei- oder dreidrähtig, gezwirnt in ge 
wöhnlichen Strähnen, roh (Zoll des ein 
fachen Garnes plus 30nach dem allge 
meinen Tarif und ä0“;o vertragsmässig). 
b) gebleicht, zwei- oder mehrdrähtig (Zoll des 
gezwirnten rohen Garnes plus 15“ o Zuschlag.) 
c) gefärbt mit gewöhnlichen Farben oder ge-j 
flammt (30 Cent. pr. Kg. Zuschlag zum | 
Zolle des gezwirnten rohen Garnes). &lt; 
d) türkisch-roth gefärbt (00 Cent. pr. Kg. Zu-i 
schlag z. Zolle des gezwirnten rohen Garnes).' 
e) in gewöhnlichen Strähnen, vier- oder mehr 
drähtig, roh, gebleicht oder gefärbt mit 
einläclier Drehung 
f) in gewöhnlichen Strähnen, vier- oder mehr 
drähtig, roh, gebleicht oder gefärbt, doppelt 
gedreht oder geschlagen 
g) accomodirt, d. h. in Knäueln, Spulen, klei 
nen Strähnen, auf Karten oder in anderen 
verkaufsüblichen Formen, ohne Bücksicht 
auf die Zahl der Drähte, roh, gebleicht 
oder gefärbt, einfach gedreht 
h) weiter zugerichtet, d. h. in Knäueln, Spu 
len etc., wie vielfach immer gezwirnt, roh, 
gebleicht oder gefärbt, doi)pelt gedreht und 
geschlagen - - 
Baumwollgarn, roh, in Ketten, geschweift (Zoll 
des Garnes, aus welchem selbe bestehen, 
mit 30''/o Zuschlag) dgl. vertragsmässig. . 
detto gebleichte (Zoll der geschweiften rohen 
Kette mit 15“/o Zuschlag) dgl. vertragsmässig 
detto gefärbte (Zoll für gewöhnliche Farben 
30 Cent., für türkisch-roth gefärbte Ketten 
()0 Cent. Zuschlag) vertragsmässig per Kg. 
Zuschlag zum Zoll der rohen Ketten 25 Cent. 
Baumwollgarn, gemischtes, insofern die Baum 
wolle dem (iewichte nach vorherrscht, der 
selbe Zoll wie auf reine Baumwollgarne. 
Kg. Frc. Cent. Frc. 
100 124 
100 149 
100 174 
100 198 
100 248 
100 310 
100 372 
100 
120 
140 
160 
200 
250 
300 
Cent. 
Vertragsm. mit Belgien 
und der Schweiz per Kg. 
25 Cent. Zuschlag auf den 
Zoll von gezwirnt. Garn 
0 015: 
02 
- I 02 
0-025 
0-015 
02 
02 
0-025
        <pb n="133" />
        XXII, Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
119 
Zoll 
allge- 
1 meiner 
trage- 
massiger 
i! 
o 
T a r i fmässige Benennung 
13 
864 
I 
365 
366 
I 367 
173 
Frankreich. 
Gewebe aus Baumwolle allein, rohe, in Kette 
und Schuss auf 5 Mm. im Quadrat: 
im Gewichte von 11 Kg. und darüber auf 
100 QMeter 
30 Fäden oder weniger 
31 „ „ mehr 
im Gewichte von 7 Kg. incl. bis 11 Kg. excl. 
35 Fäden oder weniger 
36 bis 43 Fäden 
44 Fäden und mehr 
im Gewichte von 5 Kg. incl. bis 7 Kg. excl. 
27 Fäden und weniger 
28 bis 35 Fäden 
86 , 43 „ 
44 Fäden und darüber 
im Gewichte von 3 Kg. incl. bis 5 Kg. excl. 
27 Fäden und weniger 
28 bis 35 Fäden 
86 , 48 „ 
44 Fäden und darüber 
im Gewichte von unter 3 Kg 
Beim Zählen der Ketten- und Schussfäden blei 
ben die Fadenbruchtheile unberücksichtigt. 
Keine Baumwollgewebe, gebleicht (Zoll der rohen 
Baumwollgewebe plus 15®/o). 
detto türkisch-roth gefärbt (Zoll der rohen 
Gewebe plus 60 Francs), 
detto anders gefärbt (Zoll für rohe Gewebe 
mit auf je 100 Kg. 30“,o Zuschlag), 
detto bedruckt, jedoch nicht auf türkisch- 
roth gefärbtem Grund: Zoll der rohen 
Gewebe, je nach Gattung, erhöht um: 
für Futterstoffe (per 100 Längenmeter, wenn die 
Breite des Gewebes 1 Meter nicht übersteigt) 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), ein- und zweifärbig . . 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), drei- bis sechsfärbig . . 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), sieben- und mehrfärbig . 
(Wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
übersteigt, so ist der Zuschlag für den Druck 
verhältnissmässig zu berechnen.) 
Reine Baumwollgewebe, bedruckte, auf türkisch- 
roth gefärbtem Grunde (Zoll des rohen Ge 
webes, je nach Gattung, jdus : l.um 60 Frs. 
pr. Kg.; 2. um den für die anderen Gewebe 
vorgeschriebenen Zuschlag). 
Baumwollgewebe, gebleichte, von mehr als 18 Kg. 
per 100 QMtr 
Kg. 
Frc. Cent. Frc. 
Cent., 
100 62 — 50 I — 
100 100 — 72 I — 
; 100 95 — 60 — 
I 100 125 - 100 — 
I 100 250 — 180 — 
! 100 100 — 80 — 
: 100 145 — 117 — 
; 100 235 — 190 — 
! 100 300 — 242 — 
i 100 280 -|j‘» - 
i 100 300 — 193 — 
i 100 410 — 270 — 
100 625 — ,403 — 
100¡670 — 1540 — 
100 2 50 II — I — 
; 100 3 75 II 2 — 
I i I 
100 
6 25 i, 4 — 
100 I 10 — I 7 50 
1001! 143 75:115 1 —
        <pb n="134" />
        # I 
4 
Zoll ' 
i allge- 1 
! meiner 
traga- 
massiger 
120 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
Tarif massige Benennung 
Sn 
Kg. Frc. 
100 207 
368 
369 
370 
371 
372 
100 
100 
125 
374 
375 
376 
377 
100 
68 
55 
•100 
100 
495 
378 
379 
Frankreich. 
Baumwollgewebe von weniger als 18 Kg. per 
100 QMtr. 
türkisch-roth, von mehr als 
18 Kg. per 100 QMtr. . . 
„ „ von weniger als 18 Kg. per 
100 QMtr 
„ anders gefärbte, von mehr als 18 Kg. 
per 100 QMtr. . . 
„ „ „ von 18 Kg. u. darunter 
Sammte, seidenartige (sogen Velvets), roh . . 
gefärbt oder bedruckt . 
andere (Cords, Moleskins etc.), roh .... 
gefärbt oder bedruckt . 
Gewebe, ganz oder theilweise aus gefärbten 
Garnen erzeugt (Zoll der rohen Gewebe plus 
60 Francs per 100 Kg.). 
Brillantine, roh oder gemustert (Zoll der glatten, 
rohen Gewebe, je nach Classe, plus 10"/,,). 
Piqué, Decken und Fussdecken aus Piqué, Pips, 
im Gewichte von mehr als 18 Kg. per 100 QM. 
„ „ „ „18 Kg. oder darunter per 
100 QMtr 
Wallis (basin. Dimity), Damast u. Tischzeug, roh . 
Möbelguipuren, roh 
(Diese Artikel (Brillantine, Piqué etc.) haben, 
wenn sie gebleicht oder gefärbt sind, den 
Zoll für rohe Waare und den am Bleichen 
und Färben haftenden Zuschlag zu bezahlen.) 
Decken 
Wirkwaaren (Baumwolle und persisches Garn): 
Handschuhe 
andere, geschnitten, ohne Naht 
nach Mass oder mit Massfuss . 
Posamentierwaaren 
Bandwaaren aus reiner Baumwolle 
„ mit Wolle gemischt, die Baumwolle 
vorherrschend 
Tüll, grober, weniger als 7 Maschen im QCin. 
„ feiner, 7 Maschen und mehr im QCm. 
Federstickerei und gemusterte Gaze . . . 
Aus Belgien . 
Spitzen, Blonden, gleichviel ob mit der Maschine 
gefertigt oder mit der Hand geklöppelt. . 
Mousselinvorhänge, gestickt, ohne Rand, je lOO 
QMtr., weniger als 10 Kg. wiegend 
Aus Belgien . . 
„ 10 Kg. und mehr wiegend, dgl. ge 
stickte mit Rand, ohne Rücksicht 
auf das Gewicht von 100 QMtr., 
einzeln oder in Stück 
Aus Belgien . . 
Vorhänge von Tüllapplication, Grenaden und 
gesticktem Tüll 
Aus Belgien . . 
100 
100 
100 
100 
100 
100 ; 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1000 
125 
300 
236 
124 
150 
496 
7(0 
620 
300 
100I — — 
100 
100 
100 
100 
600 — 
900 - 
600 
90 
225 
190 
100 
120 
400 
562 
400 
496 
140 
160 
280 
320 
650 
720
        <pb n="135" />
        XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
121 
fl 
Tarifmässige Benennung 
if 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässigsr 
884 
385 
386 
388 
388 
389 
Frankreich 
Mousseline, brochirt oder gehäkelt, für Möbel oder 
für Kleider, roh 
Aus Belgien . . 
Gestickte oder brochirte gebleichte Mousseline 
zahlen 15oo Zuschlag für rohe. 
Stickereien, Hand- und Maschinen- 
Aus Belgien und Portugal . . 
Lampendochte und geflochtene Dochte für Kerzen 
Baumwollgewebe, gemischt, die Baumwolle vor 
herrschend : 
a) Seide, Flockseide und Baumwolle . . . 
h) in anderen Stoffen vorherrschend.... 
Posamentier- u. Bandwaaren, Seide u. Baumwolle 
Andere (ders. Zoll wie f. Gew. aus reiner Baumwolle). 
Weberlitzen aus gezw. Garn, gefim.od. ungefirnisst 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Baumwolle, rohe, mit und ohne Samen, frei. 
Transito l^/o. 
p Garn, rohes oder weisses im All 
meinen, einfaches und gezwirntes, 
auch ungebleichtes Kett- u. Nähgarn 
„ in Watte und Oel, gefärbtes aller 
Art, sowie gebleichtes Kett- u. Nähgarn 
Dochte zu Lampen 
Gewebe, baumwollene : 
1. Graue T-Tücher und Calico im Allgemeinen, 
Köper, roh oder gebleicht, gefärbt oder un 
gefärbt (ausgenommen die sogenannten Bo 
gaseis) und Abschnitte davon, sowie die ge 
streiften Zwillichgewebe für Matrosen . . 
2. Madapolans u. dgl., Futterzeuge, gefärbt 
oder nicht gefärbt im Allgemeinen, Tensips, 
Malmols und Abschnitte davon, baumwolle 
ner Flanell, plüschartiger, sowie Ducks und 
Drillich 
3. Segeltuch, ordinäres, im Allgemeinen . . 
4. Battist, Mousselin, Jaconets, Tarlatan und 
alle Gattungen von Mousselin (Sankulis), 
Grenadine, Gaze, ausgenommen Futter- und 
Gardinen-Mousselin 
5. Alle anderen Baumwollgewebe ausser die 
anderwärts namentlich genannten .... 
6. Sammte 
Canevas, baumwollener 
„ gestickt, zahlt lõ®/« vom Werthe. 
Kopftücher (Yomeins), feine und ordinäre . . 
(Kalemkiaris), bedruckte .... 
„ p mit Handinalerei . . 
Shawls, baumwollene, Grosgrain, sowie die kleinen 
aus England eingehenden Shwals (Lahurs), 
Schärj^en und Fichus 
:i 
li 100 
!i no 
Frc. 
360 
I100¡800 
i 100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
Cent. 
74 
372 
il24 
372 
50 
Frc. Cent. 
60 
1 I — 98 
1 ! 1 33 
— 73 
1 ¡1 1 , — 
1 ! — 40 
99 
33 
66 
66 
Frc. 
180 
190 
450 
645 
60 
300 
100 
^00 
50 
Frc. 
1 
Cent. 
Cent 
1 I 3 99 
1 4 66 
1 II 13 I 31
        <pb n="136" />
        122 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
1 Z o 
1 1 
allge 
meiner 
- '1 
ver- 
trags- 
mässiger 
"I 
80 
90 
91 
92 
93 
94 
95 
Tarifmässige Benennung 
Griechenland. 
Spitzen, Kanten 
Handtücher, baumwollene oder mit Leinen ge 
mischt 
Taschentücher, baumwollene, krapproth gefärbte 
Decken, baumwollene, sowie die weissen und 
farbigen Decken für Soldaten 
Decken, grob gearbeitete, weiss oder farbig . . 
Krepp ohne Unterschied der Farbe 
Tüll von Baumwolle oder Wolle, auch gummirtes 
Futter für Damenhüte 
Gardinen von Tüll mit Stickerei 
Gardinen alle anderen 
Posamentierwaaren, reine, von Baumwolle oder 
mit Wolle, Rosshaaren gemischt, sowie 
solche von Baumwolle, Wolle und Seide 
mit und ohne Glasperlen 
Strümpfe, baumwollene 
Schnüre und Schiiürbänder von Baumwolle (auch 
Schnüre für Schuhwerk von jeder Farbe 
mit oder ohne Metallspitzen) 
Handschuhe 
Bänder, weissbaumwollene oder dergleichen ge 
färbte, auch Schuhbänder 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Baumwoll- und Baumwollgarn-Waaren : 
a) Baumwolle in Flocken oder Masse 
h) Watte 
Garne, einfache rohe, welche auf *,a Kg 
über 10.000 Meter messen . . . 
desgl. mit 10.000—20.000 M. per ' a Kg. 
„ über 20.000-30.000 „ „ „ 
„ „ 30.000-40.000 
„ „ 40.000-50.000 
„ „ 50.000-00.000 
„ „ 60.000 M. per 
Garne, einfach gebleicht; Zoll wie die einfachen 
rohen Garne mit einem Zollzuschlag von 20« n. 
Garne, einfach gefärbte: Zoll wie d. einfachen rohen 
mit einem Zollzuschlag von 25 Lire pr. Quint. 
Garne, gezwirnte, roh gebleicht oder gefärbt: 
Wie die einfachen rohen, gebleichten oder 
gefärbten Garne, aus denen sie bestehen, 
mit einem Zollzuschlag von 30°^. 
Ketten angelegte Baumwollgarne (Warps): 
Zoll wie das Garn, aus welchem es besteht, 
mit einem Zollzuschlag von 15«/o. 
Gewebe, rohe, von 13 od. mehr Kg. per 100 QM., 
welche zwischen Kette und Einschuss einen 
Raum von 5 QMm. ersehen lassen: 
u) 27 Elementarfäden oder weniger .... 
h) mehr als 27 Fäden 
Kg. 
nicht 
Zu 
Dmm. Frc. Cent. 
] 
Oka 
1 
1 
1 
1 i 
1 i' 
r 
1 ! 
1 l’aar 
Oka 
1 
1 
1 33 
2 — 
I 2 
Frc. 
Cent. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
loó 
62 
13 
90 
32 
66 
32 
66 
1 33 
2 66 l| j j 
Lira Cent. Lira | Cent.j 
|i ! ' 
!i ; 
frei I 
6 — I 
18 - 
22 - 
26 - 
32 - 
39 - 
48 - 
60 - 
100 
100 
64 —
        <pb n="137" />
        XXII, Baumwolle, Garne und Watren daraus, etc. 
123 
Zoll 
allge- 1 
meinet | 
Ter- 
trags- 
mäasiger 
j 
1 Lira 
Cent. 
Lira 
Cent. 
I 
Tarifmässige Benennung 
11 
Italien. 
c) im Gewichte von mehr als 7, aber unter 
13 Kg. per 100 QM., auf 5 QMm. 27 Fäden 
oder weniger 
d) desgl, mehr als 27 Fäden 
Gewebe rohe, welche weniger als 7 Kg. 
per QMm. wiegen, auf 5 QMm. 
e) 27 Fäden oder weniger 
f) desgl. mehr als 27 Fäden 
96 Gewebe, gebleichte: Wie die rohen Gewebe mit 
! einem Zuschlag von 20*0. 
97 Gewebe mit Farben oder gefärbte : Wie rohe 
" Gewebe mit einem Zuschlag von 25 Lire 
per Quintal. 
98 Gewebe, bedruckte: Wie gebleichte Gewebe mit 
einem Zuschlag von 70 Lire per Quintal. 
99 Gewebe, gestickte 
100 ' Tüll. Gaze, Mousselin 
102 Knöpfe, Strümpfe, Posamentierwaaren u. Decken 
103 Borten und Bänder von Baumwolle .... 
104 Spitzen 
105 Sammt: a) roh, von Baumwolle 
b) gebleicht 
I c) gefärbt 
106 Genähte Gegenstände: Wenn dieselben nicht auf 
Grundlage des Gewichtes im Verhältniss 
I zur Oberfläche und nach der Anzahl der in 
einem Räume von 5 QMm. Breite ersicht- 
I liehen Fäden classificirt werden können, 
' unterliegen sie dem Zoll der höchstbe- 
1 steuerten Classe. 
Matratzen jeder Art 
, Jn der Ausfuhr frei. 
100 
100 
100 
100 
66 — 
75 — 
80 - 
100 — 
100 ;i 300 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
300 
100 
90 
300 
120 
140 
100 155 
100 15 — 
Niederlande. 
Baumwolle, rohe, gebleicht, gefärbt, bedruckt, 
gummirt, Wachstuch gefärbt oder bedruckt, rein 
oder gemischt, Posamentier- und Bandwaaren, 
Schnüre, Spitzen, Tüll, Tischwäsche, Zwilch, 
Damast, Battist und alle Wirkwaaren. sowie 
Kleidungen von diesen Stoifen vom Werthe ö®',,, 
Portugal. 
Baumwollgarne: 
einfach, roh 
„ mehrfärbig oder fein roth , . , . 
mehrfach 
Baumw ollwaaren : Gewebe, durchbrochene, 
Spitzen und Einsätze 
Tüll, Bobbinets und Sjiitzengrund . . . . . 
Marly, steifer Mousselin, Canevas zum Sticken und 
crinolina etc 
Mousselin, Cambric, roh, ungebleicht . . . . 
„ dichte, gebleichte 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Reis 
Reis 
139 
135 
327 
1500 
1100 
150 
2i8 
262
        <pb n="138" />
        124 
XXII, Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
373 
374 
375 
Tarifmässige Benennung 
Portugal. 
Verschiedene Gewebe, glatte, rohe: 
Packtuch 
Canevas und Drillich 
Holland 
Cottone, glatte, feine: 
weisse 
gefärbt, bedruckt 
anderer Gattung: 
ungebleicht 
gebleicht 
gefärbt, bedruckt 
Velvets, Gewebe: 
Plüsch 
Veletens 
Velvets 
Serges, ungebleicht, zum Bedrucken . . . 
Baumwollgewebe, geköperte, sergeartige, damas- 
cirte od. satinirte dünne od. schlichte, aus 
schliesslich der rohen Serge zum Bedrucken 
„ gefärbt oder bedruckt 
Façonnirte offene Gewebe, nicht besond. aufgeführte 
Bänder 
Shawls, glatte 
„ anderer Gattung, nicht bedruckt, nicht 
gefärbt, wie and. Gewebe dieser Gattung : 
Hals- und Schnupftücher jeder Art und Qualität 
Teppichstoffe 
„ -Baumwollgewebe, gemischt mit anderem 
Materiale, ausgenommen Seide, müssen 
den Zoll von den Materialien, welche am 
höchsten besteuert sind, entrichten. 
/ -Baumwollgewebe, gemischt mit Seide, 
siehe Seidenwaaren. 
Baumwollgewebe in Verbindung mit echten Gold 
oder Silberfäden werden belegt mit einem 
Zuschlag von 20"^. 
Gewirkte u. gestrickte Baumwollwaaren (Tricotage) 
Baumwollene Posamentierwaaren und Zäckchen 
Baumwollgewebe und andere Artikel, verarbeitet 
wie Gewebe, aus welchen selbe erzeugt sind, 
mit einem Zuschlag von 50®/©. 
Regenschirmstoffe aus Baumwolle 
Cravatten jeder Art, fertig od. nicht, Zoll des Haupt 
gewichtes mit einem Zuschlag von 10®/o. 
Iti der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Baumwolle, rohe und Baumwollabfölle .... 
„ gekrämpelt oder gekämmt .... 
Baumwollwatte und -Charpie 
Tara zu Nr. 373—375 : 15 in Kisten u. Fässern, 
(Î in Ballen und Körben. 
1 1 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
allge 
meiner 
Rots 
76 
109 
103 
300 
515 
136 
163 
515 
600 
245 
490 
218 
300 
500 
1635 
490 
763 
600 
218 
1000 
700 
1 : 130-80 
I 
Frc. 
15 
25 
15 
trags- 
mässiger 
Reis 
Frc. 
Cent.
        <pb n="139" />
        XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
125 
Tarifmässige Benennung 
-2 E 
allge 
meiner 
1 1 
trags- 
mässiger 
376 
377 
378 
I 
¡379 
Lso 
381 
382 
383 
384 
385 
Rumänien. 
Baumwollgarne, und zwar; 
Baumwollgarn, einfaches, gekrämpeltes, rohes 
oder gebleichtes 
In Folge des Handelsvertrages zwischen Ru 
mänien und England vom 5. April 1880: 
Baumwollgarn, einfaches, gekrämpeltes, roh 
oder gebleicht 
Baumwollgarn, doppelt oder mehrfach gezwirn 
tes, roh oder gebleicht 
Baumwollgarn, gezwirntes, rohes oder ge 
bleichtes 
Baumwollgarn, gefärbtes (einf. oder gezwirnt.) 
Tara zu Nr. 376—378 : 15 in Kisten und Fässern, 
6 in Ballen und Körben. 
Baumwollwaaren, und zwar : 
Gemeine, wie: rohe, ungebleichte, nicht ge 
färbte, nicht appretirte, nicht gemusterte ; 
Dochte, gewebte, Gitter, Netze und Gurten 
mittelfeine, wie: appretirte, gebleichte, gefärbte 
(mit Ausnahme der bedruckten), gemustert 
oder nicht 
feine, wie : bedruckte ; sammtartige Gewebe , 
feinste, wie: Tüll-anglais, Bobbinets, Mousselin, 
Linon, Gaze und andere undichte Webe- 
waaren, mit Ausnahme der Spitzen . . . 
Posamentier-, Knopf- und Bandmacherwaaren 
Vertragsm. mit Oesterr-Ung. Post 379 u. 384, 
Tara zu Nr. 379—383: 15 in Kisten, 6 in Ballen. 
Anmerkung; Gewebe ans Schafwolle oiler Baumwolle, 
welche mit einem anderen Stoffe als der Heide gemischt 
sind, zahlen den Zoll der reinen Schaf- und Baumwoll- 
gewebe, je nachdem ihr Hanptbestandtheil die Schafwolle 
oder die Baumwolle ist und nach Massgabe der durch die 
einschlägigen Artikel festgesetzten Unterscheidungen. 
Strumpfwirkwaaren aus Baumwolle jeder Art, 
auch besetzt mit anderen Geweben . . . 
Tara; 15 in Kisten, 6 in Ballen. 
Spitzen, baumwollene, vom Werthe 5®/o, 
Anmerkung: Unter Post 380 werden nach specieller Knt- 
scheidnng gereiht : Barchent und an Qualität ähnl. Stoffe. 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Kg. 
II100 
ll 
]i 
Ijioo 
:i 
ijioo 
'! 
i; 100 
100 
!¡100 
Frc. ' Cent. 
21 — 
Frc. 
15 
20 
III: 
100 
100 
31 — 
46 i 50 
20 I - 
25 I — 
45 1 - 
90 
80 
20 
25 
45 
90 
80 
Cent 
100 
150 ' — 
"l50i — 
frei 
Pud 
Rubel Kop. Rubel 
Kop, 
24 
91 
92 
Rohe Baumwolle . . . 
Baumwollene Watto kardätschte, sowie in ge 
leimten Lagen 
Baumwollgarn: 
1. bis Nr. 45 englisch; 
n) ungebleicht 
h) gebleicht und gefärbt (mit Ausnahme 
von Adrianopelroth) 
c) Adrianopelroth 
2, über Nr. 45 englisch: 
a) ungebleicht 
h) gebleicht oder gefärbt 
1 1 20 
1 3 60 
1 4 70 
15' — 
15 — 
1 6 i —
        <pb n="140" />
        126 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
Ü 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
1 massiger i 
93 
210 
211 
212 
213 
I 214 
215 
Russland. 
3. Näh- und Strickgarn jeder Art .... 
Anmerkung: Für die Verpackung von Baumwollengarn 
werden hei Kisten und Fässern 20, bei einfachen Säcken 2. 
bei Ballen 8, auf Köllchen oder Spulen gewickelt bei 
Kisten und Fässern .35, auf Papier gewickelt bei Kisten 20, 
bei Fässern 25% des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Lampendochte, baumwollene und alle anderen . 
Anmerkung: Für die Verpackung der Dochte in Kisten 
und Fässern werden je 20. für jene in einfachen Säcken 
und Matten je 2% des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Baumwollene Gewebe : 
rohe, gebleichte, gefärbte (mit Ausnahme 
der in Adrianopelroth gefärbten) und bunt 
gewebte ; 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. „ 1 „ von 8—12 „ „ 
3. „ 1 „ r 12-16 , „ 
4. 1 „ mehr als 16 „ „ „ 
Dieselben bedruckt und in Adrianopelroth ge 
färbt : 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. „ 1 „ von 8—12 „ „ „ 
3. P 1 m P 12 —16 M p P 
4. p 1 p mehr als 16 p p p 
Anmerkung: Baumwollene Gewebe aller Art mit auf 
geleimten od. aufgelegten Mustern, mit Stroh, Gold, Silber, 
Rauschgold oder anderen Verzierungen und für Damen 
kleider zugeschnittene (coupons de robes) werden laut Pkt. 4 
§ 211 verzollt. 
Stickereien auf Canevas und sonstigen baum 
wollenen Geweben: 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. p 1 p von 8-12 pp 
3- p 1 p p 12—16 pp p 
4. p 1 p mehr als 16 p p p 
Baumwollener Sammet, Plüsch und Plüsch 
bänder 
Baumwollene Posamentierwaaren, gestrickte u. 
geflochtene aller Art, Chenille und Fabrikate 
daraus, baumwollener Canevas ohne Stickerei 
oder mit angefangener Stickerei, mit Aus 
nahme von Knöpfen (§ 220), Tüll (§ 214) 
und Spitzen (§ 215) 
Anmerkung: Leinene und hänfene Posamentierwaare wird 
auch nach diesem Paragraph verzollt. 
Tüll und Spitzen, 
Tüll aller Art : 
1. zu Möbeln (Antigras) mit gestrickten oder 
eingesponnenen Mustern, sowie Tüll- und 
Mousselinvorhänge 
2. Tüll jeder Art mit Ausnahme des oben 
genannten, in Stücken, glatter und mit 
Mustern (eingesponnenen oder gestickten), 
für Damenkleider 
Spitzen aller Art, baumwollene, leinene, hän 
fene, wollene und seidene (Blonden) . . . 
Pud 
1 
Pfd. 
1 
Rubel 
6 
Kop. ¡¡Rubel 
31 
42 ;; 
50 l| 
20 il 
50 
60 
88 
20 
55 
66 
83 
82 
50 
40 
45 
Kop.
        <pb n="141" />
        XXII, Uaumwolle, Garne und Waareii daraus, etc. 
127 
Tarif massige Benennung 
astS 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäBsiger 
216 
217 
218 
Russland. 
Gewebe türkischen Ursprungs, welche in die Häfen 
des Schwarzen und Asow’schen Meeres ein 
geführt werden. 
Baumwollene Gewebe türkischen Ursprungs, 
ohne alle Beimischung, als: Borla jeder Art, ; 
Kindiak, Basnia oder türkischer Kattun, j 
Kumatsch, Tscharschaw, Tschember u. dgl. 
grobe baumwollene Waaren; desgleichen 
türkische Handtücher u. Gürtel, Tschember- 
tücher, Paschtemale und Manidsch-Aladscha 
ordinäre und Fabrikate aus diesen Geweben 1 
Baumwollene mit Seide gemischte Gewebe, 
als: Scham-Aladscha, Manidsch-Aladscha, 
mit Beimischung von Seide, Gese, Germe- 
süd, Kutnia, Gürtel und Paschtemale, halb 
seidene und aus reiner Seide; desgleichen 
Fabrikate aus diesen Geweben 1 
Baumwollene und halbseidene türkische Zeuge, 
durchweht von Gold, Silber oder Rausch 
gold, mit asiatischen Mustern 1 
Anmerkung zu den §§ 216—218: Alle anderen baumwollenen, 
seidenen und gemischten Gewebe türkischen Ursprungs, 
welche in diesen Paragraphen nicht besonders genannt sind, 
desgleichen bedruckte Testemal-Mousselintücher unterliegen 
derselben Zollgebühr, welche für baumwollene, seidene I 
und gemischte Gewebe europ. Ursprungs festgesetzt ist. 
In der Ausfuhr frei. ■ 
Rubel ; Kop. 
— 6 
Rubel 
Kop. 
— I 60 
I 
1 .50 
Serbien. 
56 
Baumwolle, Leinen, Flachs und ähnliche vege 
tabilische Stolle: 
a) Baumwolle, roh und gereinigt 
bj Baumwollgarne : 
1. roh oder gebleicht, nicht gefärbt, ohne 
Verbindung mit anderen Materialien 
2. gefärbt und in Verbindung mit Metall 
fäden 
Vertragsmässig mit England vom Werthe 
nicht über 5«'o. 
c) Baumwollgewebe und andere Arbeiten: 
1, Gewebe, roh. nicht gebleicht, nicht ge 
färbt und nicht in Verbindung mit an 
deren Materialien, hierzu kommt noch 
Baumwollwatte 
2, Barchent ohne Unterschied und andere 
ähnliche Stolfe, Zwillich, Gradei, gefärbt 
oder mehrfarbig gewebt, Teppichstoife 
ohne Unterschied der Bearbeitung, so 
wie auch Stolle von Baumwolle oder 
Leinen zum Unterfutter 
3, Alle übrigen dichten Gewebe, gebleicht, 
gefärbt, mehrfärbig gewebt, ohne Ver 
bindung mit anderen Materialien, aus 
genommen Sammt und ähnliche Stoffe . 
Kg. 
100 
100 
100 
Dinar Para Dinar 
10 1 — 
100 
100 
100 
40 
65 
50 , — 
75 I - 
150 — 
Para
        <pb n="142" />
        ' %—jr-^ 
\ 
:r 
Í 
’i' 
128 
XXII. Baumwolle, Garne und Waareu daraus, etc. 
ll 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Serbien. 
4. Feinere und dünne Gewebe, als Gaze, 
Linon, Mousselin, Chaconet, Moll lür 
Vorhänge und ähnliche Stoffe, in oder 
ohne Verbindung mit gewöhnlichen Ma 
terialien, jedoch auch mit Seide verziert, 
hierzu kommt auch Samrat und ähnliche 
Stoffe, auch dichtere Gewebe und Stoffe, 
wenn selbe mit gewöhnlichen Materialien 
oder mit Seide verziert, oder am Web 
stuhl gestickt und mit Dessins bearbeitet 
wurden 
5. Undichte: als Spitzen, Blonden, Tüll 
anglais, Bobbinet, Petinets uud ähnliche 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn. 
Baumwollwaaren ; 
a) Barchent (Molleton) und andere ähnliche 
Stoffe, roh. Futter-Organdin 
h) Barchent (Molleton) und andere ähnliche 
Stoffe (Kalmuck u. dgl.), Zwillich und 
Drillich, Schöckl, d. i. farbig gewebte, 
carrirte Bettzeuge, Decken, Hosenzeuge, 
Bockstoffe, Piquets u. dgl. Doppelgewebe, 
alle diese Waaren ohne Unterschied, ge 
bleicht, gefärbt, bunt gewebt, bedruckt 
c) Tischzeuge und Tüchel, bunt gewebt oder 
bedruckt 
Alle anderen baumwollenen Waaren vom Werthe 
Vertragsmässig mit Deutschland. 
Baumwollene Taschentücher . . . . • • • 
„ Strumpfwaaren, Tricots, gehäkelte 
und gestrickte Waaren, Sammt 
^ Bandwaaren, auch in Verbindung 
von Metallfäden ...... 
fertige Wäsche von Baumwolle oder Leinen . 
oder die So/o vom Werthe nach der Wahl des 
Importeurs. 
In der Ausfuhr frei. 
100 
I 
1101 !l 
102 
103 
104 
Spanien. 
Baumwolle, rohe, mit oder ohne Kern . . . . 
„ „ welche direct aus nicht europ. 
Ländern eingeht, zahlt per 100 Kg. um 
1 Peseta weniger als der angegebene Zollsatz. 
Baumwollgarn, einf. u. 2drähtiges, rohes, gebleichtes 
und gefärbtes, bis Nr. 35 einschliesslich . . 
detto von Nr. 30 und höheren Nummern . . 
detto 3- od. mehrdrähtiges, rohes, weisses, gef. 
Baumwollgewebe : 
Dichte Gewebe, schlicht, roh, weiss oder ge 
färbt, in Stücken oder Tüchern, bis ein 
schliesslich 25 Fäden im Quadrate von 0 Mm. 
in Kette und Einschlag 
Kg. 
Dinar Para Dinar, Para 
100 
100 
100 
200 
300 
100 
100 
100 - 
1001 
100 
100 
Kg. 
100 
Pesetas 
1 50 
20 — 
45 , - 
45 — 
45 — 
85 ! — 
40 ; — 
100 I — 
Pesetas 
1 20 
— 76 
1 — 
1 75 
1 54
        <pb n="143" />
        XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
129 
? Ú 
Tarif massige Benennung 
S E 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäsaiger 
105 
106 
107 
108 
109 
110 
111 
112 
113 
114 
115 
295e 
Via 
I ^ : 
I ^ 
' 4 
i 5 
I 6 
I 7 
Spanien. 
Baumwollgewebe: 
Dichte öewebe, von 26 Fäden und mehr . 
dgl. bedruckte, geköperte, gemusterte (cruzu 
dos y la brados al telar) bis 25 Fädei 
einschliesslich in Kette und Einschlag 
dgl. von 26 Fäden und mehr .... 
Durchsichtige Gewebe, wie Mousselin, Battist 
Linon, Organtin und Gaze aller Art . . 
Piqué’s und Steppzeug 
Baumwollplüsch, Sammt und andere Doppel 
Stoffe zu Kleidungsstücken 
Tüll 
Spitzen aller Art, ausgenommen gehäkelte 
Gehäkelte Arbeiten ohne Unterschied der Fon 
Strumpfwaaren in Stücken, Jacken, Hosen 
dgl. Strümpfe, Socken, Handschuhe und an 
dere Gegenstände 
Anmerkung zu Post 100. 101, 102, 104 und 106: Gemäss 
der Bestimmung in Artikel 26 des Budgetgesetzes von 
1878179 zahlt die rohe Baumwolle, welche direct aus frem 
den nicht europäischen Ländern kommt, für jede 100 Kg. 
1 Peseta weniger als in dem in diesem Tarife angegebenen 
Zollsatz. 
Um die' Nummer des in diesem Tarife angenommenen 
englischen Systems, welcher ein Baumwollengespinnst ent 
spricht. zu ermitteln, nimmt man irgend eine Anzahl Meter 
Baumwollengarn und multiplicirt sie mit dem unveränder 
lichen Factor 59 (Zahl der Centigramme, welche ein Meter 
eindrähtiger Baumwollenfaden der Nummer 1 wiegt), divi- 
dirt das Product durch die Centigramme, welche die zu 
untersuchenden Meter Baumwollengarn wogen, und der 
Quotient, multiplicirt mit der Anzahl der Fäden, welche 
dasselbe enthält, ergibt die entsprechende englische Num 
mer; man muss 7 oder 10 Procent hinzulügen, je nachdem 
die mehr als eindrahtige Baumwolle nur gezwirnt oder ge 
zwirnt und gefärbt ist. 
Die Anzahl der Fäden bestimmt man durch die halbe 
Summe derjenigen, welche im Quadrat von 6 Millimeter der 
Kette und des Schusses des Gewebes enthalten sind, indem 
man zum Zählen derselben sich des sogenannten Faden 
zählers bedient. 
Posamentierwaaren aas Baumwolle, Flachs, Hanf, 
Jute ... 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Baumwolle, rohe und deren Abfälle 
Baumwollifarn, einfach oder gezwirnt, roh, un 
gebleicht, ungefärbt..... 
„ einfach oder gezwirnt, gebleicht 
oder gefärbt 
Baumwollgewebe, glatt oder geköpert, Tüll, 
Zwillich, Sammt roh 
dgl. glatt oder geköpert, Tüll, Zwillich, Sammt, 
gebleicht, gefärbt, bedruckt, gemusterte Ge 
webe, Piqué, Bazins, Damast, Brillantes, 
brochirter Tüll 
Baumwollbänder aller Art 
Baumwollene Decken, gemeine (nicht gemustert, 
ungebleicht), ohne Näh-und Posamentierarbeit 
Kg. 
1 
1 
Pesetas 
2 70 
¡\Jo 
3 ¡ - 
4 50 
3 50 
5 I — 
6 ; 25 
3 I - 
62 
25 
50 
Pesetas 
1 ; 74 
40 
49 
24 
10 
49 
18 
40 
97 
54 
I! 
Kg. Frk. |Rapp.i Frk. ¡Rapp. 
1001 — ' 60 j| 
I I il 
100 I 4 j — I 
1001 7 I - Il 
100 
100 
100 
100 
4 i - 
16 I - 
16 I - 
Uulxcr, General-Zolltarif. 
9
        <pb n="144" />
        I Post des 
Orig.-Tarifes 
130 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
9 
74 
76 
68 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mássiger 
Schweiz. 
Baumwollene Decken, gemustert, gebleicht, farbig, 
mit Näharbeit, Fransen etc 
Baumwollwatte 
Spitzen, Blonden, Stickereien aller Art . . . 
Strumpfwirkerwaaren. andere (nicht zugeschnittene 
oder genähte) 
Posamentierarbeiten ohne Gold und Silber . . 
Alle diese Waaren in der Ausfuhr pr 100 Kg. 
20 Happen. 
Schweden. 
Baumwolle, rohe 
Baumwollgarn : 
einfaches und doublirtes. in Gebinden und auf 
Spulen, ungefärbtes 
gefärbtes, bedrucktes aller Art (königl. Ver 
ordnung vom 12. Mai 1882) 
Gewebe, baumwollene : 
Bücher-Calico, gekleistert oder gepresst, auch 
mit Deckfarben überzogen 
Maschinenfilz gewebt, f. d. Maschinenbedarf, frei. 
Segeltuch 
Felbel und Plüsch, auch Barchent und Filze 
Tüll 
Sammt, auch mit Beimengung von Seide . . 
andere ganz oder theilweise dünne Gewebe, 
wie Gaze, Stramai etc., ebenso dichte und 
zweischaftige, welche durchweg oder theil 
weise auf einer Fläche von 1 Cm. im Qua 
drat in Kette und Einschlag 80 Fäden und 
darüber enthalten 
Anmerkung; Unter dünnen (ieweben werden diejeni 
gen verstanden, bei welchen der Zwischenraum von je 
2 Faden so gross ist, als die Dicke eines Fadens. 
Andere Arten: ungebleichte, ungefärbte, un 
bedruckte 
r r gebleichte, gefärbte .... 
„ „ bedruckte, erc]»resste .... 
Gardinen, Bouleaux 
gemengt mit mehr oder weniger Hanf, Flachs, 
oder .Tute: 
ö) Ueberzüge zu Polster 
h) Damast und Zwillich 
c) M^ttengewebe 
Alle anderen Arten werden behandelt, als 
wenn selbe aus reiner Baumwolle beständen. 
Posamentierwaaren : als Fransen, Borten, Tressen, 
Schnurstifte, Litzen, Schnüre, nicht beson 
ders aufgeführte, inhegriffen solche, welche 
mit Seide, Kautschuk, Guttapercha oder 
ähnlichen Stoffen durchwirkt sind . , . , 
Bänder (baumwollene, leinene), einschliesslich 
derjenigen, in welchen Kautschuk etc., wie 
vorstehend 
Kg. I Frk. I Rapp. 
100 ¡ 
100 
100 ¡¡ 
100 I 
100' 
16 
4 
30 
16 
16 
Kg. 
1 
Frk. iRapp. 
Kron. Oere 
' 12 
Kron. 
1 — 
1 — 
1 — 
1 ' - 
1 2 
1 3 
1 " — 
1 I — 
1 — 
15 
30 
50 
14 
90 
50 
50 
75 
94 
18 
40 
Oere 
10 
10
        <pb n="145" />
        9' 
Dieso Gewichtszr.lle haben nur bis zum Krlöschen des englischen Handelsvertrags Giltigkeit. o^g.-Ta^rife^ 
XXII. »HUtnwolIe, «ariie und Waaren daraus, ett. 
131 
3 s 
Tarifmässiice Benennung 
traga. 
mãsaigar 
r. ¿ |i allge- 
5 = : meiner 
sá h 
Oere Krön 
Oere 
Kg. Krön. 
Schweden. 
Tragbänder von demselben Materiale . . . 
Spitzen r r , . 
Netzwerk jeder Art, derselbe Zoll wie das 
Garn, aus welchem selbe erzeugt, mit einem 
Zuschlag von 10“ u. 
Wirkwaaren : Strumpfwaaren aus Baumwolle, 
Handschuhe und andere auf dem Stuhl oder 
mit der Hand gestrickte Artikel . , . . 
Baumwollgewebe. gestickte, und gestickte Arbei 
ten jeder Art derselbe Zoll wie das Gewebe, 
mit einem Zuschlag von 20".,. 
In der Axisfuhr frei. 
Türkei. 
Baumwollgarn, weiss, von jeder Gattung und 
Nummer 
,. dunkelblau und himmelblau 
,. türkisch-roth 
Nähzwirn, weiss und gefärbt .... 
Baumwollwaaren ; 
Bettzwillich, 23 bis 32 englische Zoll breit 
r 35 „ 52 r r r 
Bobbinet und Tüll, 
weiss, 25 bis 40 englische Zoll breit 
gefärbt, 25 „ 40 ^ « r 
gemustert. 25 „ 40 r r » 
Calico und Domestik, grau oder weiss, von 
jeder Breite und Qualität (Shirting und 
Mada])olans ausgenommen) 
Calicos u. Cloths, glatte, weisse, lange Stoffe 
(ausgenommen weisser Sliirting und Mada- 
polans) 
Calicos von 7 Fäden auf ' * engl. QZoll, be 
druckt oder nicht, Cotton von 1 oder 2 Farben, 
dicht oder weit. 28 Yard 
Cotton von 7 Faden auf * * engl. QZoll, von 
3 bis 0 Farben, 28 Yard 
p 0 bis 8 Faden. 5 bis 4 Faden, auf 
&gt;4 engl. QZoll. ein- oder zweifarbig, 
30 bis 45 Zoll breit. 24 Yard, Kleid- 
und Möbelmuster, alle Qualitäten, eng 
oder weit 
dieselben drei- bis sechsfarbig 
Cambrics, glatte, weisse 
von 3 bis G Faden auf *4 engl. QZoll. 24 
bis 23 Zoll breit. 12 Yard . . . • • 
von 8 Faden auf ' 4 engl. QZoll, 58 bis G2 
Zoll breit, 24 Yard 
dgl. gemustert, gestreift 
88 bis 44 Zoll breit, 12 Yard 
dgl. geköpert, grau 
G Faden auf ‘ 4 engl. QZoll, Ai) bis 42 Zoll 
1 breit, 24 Yard 
1 i 18 
, Oka 
I 1 i 
1 I 
I 1 
! Yard I 
1 : 
■i 1 
i 
j 1 
II 
■ Oka 
I I 
Stück 
I 1 ¡1 
'I I 
Piast. Para 
Piast 
1 , 30 
1 77 
2 40 
1 } 53 
— I 20 
— j 30 
— I 25 
— i 28 
— i 60 
1 23 
1 34 
2 G7 
3 44 
4 22 ( 
G ¡ 20 
1 I 80 
3 48 
2 i IG 
I 
2 35 
Para
        <pb n="146" />
        X 
132 
XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
"I 
Tarifmässige Benennung 
-3 Ë 
1 1 
all ge- 
meiner 
Türkei. 
Cambrics, weisse 
ü bis 7 Faden auf ' &lt; engl. □Zoll, 40 bis 
48 Zoll breit, 24 Yard 
dgl. gefärbt in verschiedenen Farben 
7 bis 9 Faden auf * 4 engl. □Zoll, 24 bis 
44 Zoll breit, 24 bis 28 Yard lang . . 
dgl. türkisch-roth gefärbt 
7 bis 9 Faden auf ' 4 engl. □Zoll oder 
6 bis 4 Faden, 24 bis 44 Zoll breit . . 
Damast vertragsmässig vom Werthe 87o- 
Geblümte Leinwand und Damastgewebe ver 
tragsmässig vom Werthe 8''o* 
Drills : 
Cottons, rohe, weiss und gefärbt .... 
„ mit Leinen gemischt, phantasie 
gefärbte Baumwolle vertragsmässig 
vom Werthe 8",«. 
Segeltuch, 25 bis 27 Zoll breit, 30 bis 40 
Yard lang, vertragsmässig vom Werthe 8» «. 
Barchent: 
Salain, weiss oder gefärbt, 23 bis 27 Zoll br. 
Cotton Velvet (Barchent) in verschiedenen 
Farben, 24 bis 20 Zoll breit . . . 
„ türkisch-roth, 24 bis 20 Zoll breit. 
„ bedruckt, 24 bis 20 Zoll breit . . 
Velvetenes, gefärbt, 15 bis 17 Zoll breit . 
Halstücher: 
Cambrics, weisse oder mit colorirtem Rand, 
29 bis 32 Zoll breit 
Cottons, bedruckte, orange, grün, roth und 
„ gelb, 20 bis 25 Zoll im Quadrat 
„ blaugrund, 23 „ 32 „ „ „ 
„ türkischroth, 22 „ 29 „ „ „ 
Mousselins: 
Von 6 oder 4 Faden auf * '4 engl. Zoll im 
Quadrat, 40 bis 42 Yard, weiss oder mit 
1 oder 2 Farben, sog. Victorialeinwand . 
Harnes (türkische Hemdstoffe), gefleckt, 
klein getupft, 0 bis 4 Faden auf ','4 engl. 
□Zoll, 10 Yard 
Shawls, weisse und farbige, 32 bis 48 Z. i. Qu. 
« n « « b3 „ 64 „ 
Mousselins: 
ordin. Qualität, von 38 bis 39 Z. Breite, 10 Yds, 
gute „ „ 43 „ 44 „ 10 „ 
Jaconets mit 7 bis 8 Faden auf * 4 Zoll engl. 
im Quadrat, jede Qualität, 20 Yard . . . 
Moll 
mit 4—4 — 7 bis 8—6 und 6—4 Faden auf 
’ 4 Zoll im Quadrat, 30 bis 42 Zoll engl. 
breit, 24 Yards 
dgl. Nr. 5—6 mit 4 — 4 oder 7—8 und 6-4 
Faden auf ' 4 Zoll engl, im Quadrat, 32 bis 
44 Zoll breit, 20 Yards 
stück 
1 
1 
Yard 
1 
Oka 
1 
! Yard 
1 
1 
1 
1 
1 
Utzd. 
1 
Piast. 
3 
Stück 
1 
1 
1 lllz. 
1 
Stück 
1 
Para 
35 
74 
23 
56 
14 
31 
87 
43 
28 
44 
92 
29 
68 
44 
39 
03 
09 
76 
92 
15 
11 
36 
für die 
Ansfuhr 
Piast. 
Para
        <pb n="147" />
        XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
133 
Z o 
. . ■ 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
massiger 
i 
Tarif massige Benennung 
S i 
¡1 
" I 
il 
Ü 
Türkei. 
Moll Nr. 26 und abwärts vertragsmässig vom 
Werthe SOq. 
Tanjiles (sog. Surai) 4 — 4 Faden auf Zoll 
engl, im Quadrat. 31 Zoll breit. 17 Yard lang 
Mousselin (sog. Sevaspoor) 
mit 4 Faden, mit 7—6, 6 — 4 Faden auf ' 4 
Zoll engl, im Quadrat, 32 bis 43 Zoll 
breit, 20 Yard lang 
Mousselin, 7—8 Faden auf *4 Zoll engl, im 
Quadrat, 48 bis 50 Zoll breit, 20 Yard lang 
dgl. bedruckter aller Qualität, alle Weiten 
dicht und weit, 24 bis 25 Yard lang . . 
Nankings, gefärbt, bedruckt. 24 bis 25 Zoll br. 
India buf, per Stück zu 7 Yard oder 9—10 Peks 
Matten, bedruckte, 27 bis 28 Zoll breit . . 
Shirting und Madapolans: 
von jeder Qualität und Breite, grau . . , 
dgl. gefärbt, 32 bis 33 Zoll br., 24 bis 25 Yd. lang 
n r 36 Zoll breit, 40 Yard lang . . 
Strümpfe (Strumpfwaaren) und Halbstrümpfe 
vertragsmässig vom Werthe S»,«, 
Zebras, 3 ‘ j Yards, blau und weiss gestreift, 
blau und orange gestreift, überall orange 
und orange gestreift, dainascirter blauer 
Grund, grosse und kleine Fichtenimitationen 
u. dgl. vertragsmässig vom Werthe 8"o. 
Fermaish vertragsmässig vom Werthe 8oo, 
In der Ausfuhr frei. 
stück Piast. 
1 
¡ 1 Yard 
IStúfk 
l'l Yird 
Il Oka¡I 
r 'i 
ISiitk 
Para 
20 
82 
28 
31 
10 
16 
64 
53 
92 
40 
20 
Piast.' Para 
XXIIL Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren 
daraus 
136 
137 
138 
139 
Oesterreich-Ungarn. ¡I !' 
Flachs. Hanf, Jute, nicht besonders benannte |i i 
Spinnstoffe, frei. |i ' 
Flachs u. Hanfganie, Garne nicht bes, ben. u. zw. : j| 
a) einfach, roh I 100 
h) „ gebleicht, geäschert und gefärbt . i 100 
c) gezwirnt !i 100' 
d) Leinenzwirn für den Detailverkauf adjustirt |j 100 ! 
Hanfgarn roh, gezwirnt, gegen Erlaubnisschein J i 
zum Zolle von ' 100 
Jutegarne, u, zw. : i 
a) einfach, roh 1001 
h) gezwirnt, gebleicht, geäschert od, gefärbt . ' 100 
Leinenwaaren : '■ 
graue Packleinwand , 100 
Säcke daraus | 100 ' 
gebrauchte, signirte Säcke frei. !■ 
kr. 
50 
1 50 
kr.
        <pb n="148" />
        4 
134 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
-M.tr 
1 1 
Tarifmässißc Benennung 
-5 I 
allge 
meiner 
trags- 
müsHiger 
142 
143 
144 
145 
146 
147 
148 
149 
150 
151 
22 
Oesterreich-Ungarn. 
Leinenwaaren, ungemustert, roh 
Leinenwaaren, ungemustert, gebleicht etc.: 
bis 10 Kettenfäden auf 5 Mm 
11—20 Kettenfäden auf 5 Mm 
Leinenwaaren, gemustert, bis 20 Kettenfäden 
auf 5 Mm 
Leinenwaaren über 20 Kettenfäden auf 5 Mm. . 
Battiste ■ 
Gaze, Linons und andere undichte Webewaaren 
Waaren in Verbindung mit Metallfäden . . . 
Spitzen und Kanten 
Gestickte Webewaaren 
Sammtartige Gewebe 
Posamentier-, Band- und Knopfwaaren . . . 
Wirkwaaren 
Jutegewebe: 
Sack- und Packstoffe aus Jute, roh, zum Zolle 
von 
Jutesäcke 
gebrauchte signirte Säcke frei. 
Möbel- und Bekleidungsstoffe etc. aus Jute . 
Jutegewebe, nicht besonders benannte etc. 
Seilerwaaren, u. zw: 
aj Seile, Taue, Stricke, auch gebleicht, ge- 
theert 
fO Alle anderen Seilerwaaren 
In der Am^fiilir frei. 
Deutschland. 
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, 
das ist Garn und Webe- oder Wirkwaaren | 
aus Flachs oder anderen vegetabilischen |' 
Spinnstoffen, mit Ausnahme von Baum- i' 
wolle : Il 
a) Garn, mit Ausnahme des unter g genannten : ' 
1. bis Nr. 5 englisch ]00 
2. über Nr. 5 bis Nr. 8 englisch . . . ! iqq 
3. T) M 8 „ „ 20 m - 100 
4. „ „ 20 „ „ 35 „ . . . . ]oo 
5. „ „ 85 englisch ....... i iqq 
Anmerkung zu a; Jute. Manilahanf und 
Cocosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder 
gehechelt, frei. 
Tt) gefärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn: 
1. bis Nr. 20 englisch ]no 
2. über 20 bis 35 englisch jqo 
100 
100 
100 |! 40 
100 80 
100 120 
100 120 
100 160 
100'200 
100:200 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kjr. li Mk. rfp. 
3. über 35 englisch 
c) Zwirn aller Art 
&lt;l) Seilerwaaren, ungebleichte, gebleichte Seile, 
Taue, Stricke, Gurten, Tragbänder und 
Schläuche; grobe ungefärbte Fussdecken 
100 
100 
kr. 
50 
Mk. 
3 —
        <pb n="149" />
        Post de» 
Orig.-Tarifes 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Gume uud Waaren daraus. 
135 
Tarifmässige Benennung 
aus Manilahanf, Cocos-, Jute- und ähn 
lichen Fasern 
e) Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, un 
bedruckt, ungebleicht: 
1. bis 16 Fäden in der Kette uud dem 
Schuss zusammen- auf eine »quadratische 
Gewebfläche von 4 Quadratcentimeter 
2. mit 17 bis 40 Fäden in der Kette und 
dem Schuss zusammen auf eine qua 
dratische Gewebfläche von 4 Quadrat 
centimeter, feine sowie alle gefärbten 
Fussdecken aus Manilahanf, Cocos-, 
Jute- und ähnlichen Fasern .... 
3. mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und 
dem Schuss zusammen auf eine »qua 
dratische Gewebfläche von 4 Quadrat- 
centimeter ; Seilerwaaren, gefärbte und 
gebleichte, mit Ausnahme der unter d 
genannten 
4. mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und 
dem Schuss zusammen auf eine »qua 
dratische Gewebfläche von 4 Quadrat 
centimeter 
5. mit mehr als 120 Fäden in der Kette 
und dem Schuss zusammen auf eine 
»quadratische Gewebfläche von 4 Quadrat 
centimeter 
/&gt; Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, be 
druckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, be 
drucktem. gebleichtem Garn gewebt: 
1. bis 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuss zusammen auf eine quadratische 
Gewebfläche von 4 Quadratcentimeter 
2. mit mehr als 120 Fäden in der Kette 
und dem Schuss zusammen auf eine 
quadratische Gewebfläche von 4 Quadrat 
centimeter 
g) Damast aller Art, verarbeitetes Tisch-. Bett- 
und Handtücherzeug, leinene Kittel aller .\rt 
h) Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte 
Kanten, Schnüre, Stickereien, Strumpfwaaren. 
Gespinnste und andere Waaren in Verbin 
dung mit Metallfäden 
i) Zwirnspitzen 
Jh der Aufifiihr frei. 
Zoll 
J E '■ 
» ® allge- 
§ = meiner 
tragg- 
mäggiger 
Kg. ! Mk. ! Pfg. I Mk. 
100 ' b — ! 
100 
100 
100 
;l 100 
12 
24 
36 
I 100 ; 60 
Ü li 
1100 
i! 
100 
ilOO 
100 
100 
60 
120 
60 
100 
600 
Pfg. 
Belgien. 
Flachs, Hanf, Jute etc. frei. 
Leinengarn und Garn von anderen vegetabilischen 
Spinnstoflen frei, 
Flachs, Hanf und Jutegewebe, Spitzen, mit der 
Hand angefertigte und geklöppelte,, frei. 
Anmerkung: Itie auf dem StuLl erzeugten Spitzen find je 
nach ihrer Gattung zollpflichtig, wie Gewebe alle anderen. 
Kg. 
Frc. 
Cent. 
Frc. 
Cent.
        <pb n="150" />
        136 
XXIII. Flacha, Hanf, .Fute, Garne und Waareu daraus. 
“■I 
Tarifmüs si ge Benennung 
IOk.93 
140 
141 
142 
143 
144 
145 
Belgien. 
Alle anderen Gewebe aus Hanf. Flachs und Jute 
vom Werthe 10'*,o. 
Hieher gehören: Battist, Linon, Strumpf-, 
Posamentier- und Bandwaaren, Tqtpiche 
und Tapisserien, Tüll, ganz oder theilweise 
confectionirte Gegenstände, welche nicht 
zur Classe der Kleider gehören und ge 
mischte Gewebe von Flachs, Hanf und Jute. 
Nicht bes. tari ti rte Gewebe vom Werthe 10®/o 
und zwar: 
Gewebe aus verschiedenen vegetabilischen 
Gespinnsten mit Ausnahme der Baumwolle, 
Flachs, Hanf und Jute, Gewebe aus Glas- 
gespinnst. 
In der Ausfuhr frei 
Dänemark. 
Flachs, Hanf, Jute, Manilahanf, ostindisches 
Gras u. dgl. vegetabilische Spinnstoffe frei. 
Garn roh 
gefärbt oder gemischt mit Metallfäden . . . 
Leinenwaaren, rohe, aus Flachs oder Hanf (aus 
genommen Posamentier- und Knopfmacher- 
waaren, sowie gehäkelte Arbeiten) : 
a) wenn die Gewebe, die eine Zählung der Faden 
gestatten, ‘/a Zoll im (Quadrat weniger als 
24 Fäden enthalten und bei anderen Geweben 
eine QElle 44 Quint oder darüber wiegt . 
h) sonst 
Anmerkung; Als rohe Leinwänden sind nur solche zu be 
trachten, welche die Natur des rohen Materiales haben und 
einer Kenrbeitung, durch welche die Naturfarbe verändert 
wird, nicht unterzogen werden. 
Segeltuch und Praseningtuch, mehrfärbig gewebt, 
wenn es per []Elle 44 Quint oder darüber 
wiegt, ingleichen Fusstei*piche, alle diese 
Waaren, soweit sie nicht unter die vorher 
gehenden Sätze gehören 
Haartuch (Marly), Canevas, gesteifter Tüll, Koll- 
bock und andere ähnliche mit Leim oder 
Kleister versetzte undichte Waaren, Fischer 
netze, Gurten und Band, sowie gewebte und 
geflochtene Lampen- u. Lichtdochte, sämmt- 
liche d'ese Waaren, soweit selbe nicht unter 
die vorhergehenden Sätze gehören . . . 
In der Ausfrdir frei. 
England. 
Alle Manufacturicaaren in dei' Ein- und Ans- 
fuhr zollfrei. 
ISN 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. 
Fre. I Cent- 
Frc. , Cent. 1 
Pfd. 
Ij 
Krön. Oere |' Krön. 
II 
6‘s 
33 2 
Oere 
4 
12' 
12' 
10
        <pb n="151" />
        XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
137 
4 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tragb- 
mässiger 
132 
183 
134 
337 
Frankreich. 
Flachs und Hanf roh, gebrochen, gekämmt oder 
Werg 
Jute in Fasern, gebrochen, gedreht oder ge 
kämmt . . . . 
Neuseeländischer Flachs, Manilahanf und andere 
vegetabilische Fasern, roh, gebrochen, ge 
dreht, gekämmt oder als Werg . . . . 
Garne, Flachs und Hanfgarne: 
Garne, einfache, rohe, per Kilogramm in der 
Länge von 2000 Meter oder weniger. . 
mehr als 2.000 nicht mehr als 5.000 Meter 
„ r -5.000 r r r 10.000 „ 
r r 10.000 „ r r 20.000 „ 
r r 20.000 , r r 30.000 , 
n r 30.000 „ „ , 40.000 „ 
„ „ 40.000 , „ „ 60.000 , 
„ r 00.000 ,. ,. ,. 80.000 „ 
n r 80.000 „ „ „ 100.000 „ 
über 100.000 
zwirnt roh, per Kilogramm in 
von 2000 Meter und weniger 
mehr als 2.000 nicht mehr als 
„ r 5.000 p r r 
„ „ 10.000 ,. 
, , 20.000 , 
, r 30.000 r 
, , 40.000 , 
n . 60.000 „ r r 
, , 80.000 
über ICO.OOO 
der Längt 
5.000 Meter 
10.000 , 
20.000 , 
30.00O „ 
40.000 „ 
60.000 ,. 
80.000 „ 
100.000 „ 
Garne, gezwirnt, gebleicht oder gefärbt per 
Kilogramm in der Länge von 2000 Meter 
und weniger 
mehr als 2.000 nicht mehr als 5.000 Meter 
„ , 5.000 , 
über 
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
60.000 
80.000 
100.000 
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
60.000 
80.000 
100.000 
Kg. 
100 
100 
Frc. ! Cent. 
100'! — 
Die geglätteten Garne unter 2000 Meter per 
Kilogramm werden dem Bindfaden gleich 
gestellt. über 2000 Meter per Kilogramm 
dem gebleichten oder gefärbten einfachen 
oder gezwirnten Flachs- oder Hanfgarn. 
Garne, einfache, gebleicht oder gefärbt, ge- 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
16 
18 
23 
33 
40 
50 
70 
90 
149 
200 
Frc. 
100 20 
100 I! 23 
! 100 i: 29 
100 ¡I 42 
|i 100 !l 52 
I' 100 i! 65 
100 ; 91 
100I128 I 70 
100|193 
100 260 
80 II 16 
70 
Cent. 
13 1 — 
14 I 50 
18 I 50 
18 
23 
33 
68 
I 93 
125 
1001| 30 ! 42 ¡I 22 
100 38 I 87 
100 ¡I 55 I 77 
100 67 
100 
Flachs und Hanfgarne, gemischte, soferne 
Flachs oder Hanf dem Gewichte nach vor 
herrschen, wie reiner Flachs und Hanf je 
nach Art oder Classe. 
338 I — — 
50 
25 
25 
26 
32 
40 
55 : — 
75 j — 
100 I - 
25 
12 
12 
12 
40 31 
50 31 
75 
75 
100j 27 4 i; 20 31 
65 
28 : 90 
41 40 
60 |i 50 38 
1001! 84 , 50 62 . 88 
100 ;il8 30 I 85 93 
100|167 31 417 18 
100¡251 I 81 Iil56
        <pb n="152" />
        138 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
Z o 
1 1 
1 allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Tarifmässige Benennung 
838 
839 
850 
351 
352 
353 
Frankreich. 
Garne aus Jute allein, roh, per Kilogramm 
in (1er Länge von weniger als 1400 Meter . 
von 1400 bis exclusive 3700 Meter . . . . 
„ 3700 „ „ 4900 „ . . . . 
„ 4200 „ „ 0000 „ . . . . 
mehr als 6000 Meter wie Flachs oder Hanf 
garn je nach Classe. 
Garne aus Jute allein, gebleicht, gefärbt per Kilo 
gramm in der Länge von weniger als 1400 Met 
von 1400 bis exclusive 3700 Bieter . . . 
„ 3700 „ „ 4200 „ ... 
„ 4200 „ „ 0000 „ ... 
mehr als 6000 Meter wie die Flachs- u. Hanfgarne 
Jutegarne gemischte, soferne die Jute dem Ge 
wichte nach vorherrscht, wie Garne aus Jute 
allein. 
Garne aus neuseeländischem Flachs, Manila 
hanf und andern nicht besonders benannten 
vegetabilischen Spinnsubstanzen, rein oder 
gemischt, insoferne neuseeländischer Flachs, 
Manilahanf etc. dem Gewichte nach vor 
herrschen, wie Jutegarn. 
Gewebe, rein Leinen od. Hanf, glatt gemustert: 
Rohe in Kette und Schuss auf 5 Mm. Quadrat 
nach Division der Summe durch 2. 
0 Fäden oder weniger 
7 und 8 Fä&lt;len 
9 « 10 . 
11 « 12 
13 „ 14 „ 
15, 16 „ 17 „ 
18, 19 „ 20 „ 
21, 22 , 23 „ 
mehr als 23 „ 
Gebleicht, gefärbt, bedruckt: Zölle der rohen 
Gewebe plus 30«/u. 
Anmerkung: Beim Zählen der Kelten und Schusefäden 
bleiben die Bruchtheile von Faden uuberflcksichtigt; die 
Summe der beiden Fäden wird durch 2 dividirt und ein 
sich ergebender Bruchtheil wird als ganzer Faden gezählt. 
Reine Leinen und Hanfgewebe : 
Wachsleinwand 
Damast zu Bettdecken und Möbelstoffen, roh 
„ cremirt, gebleicht oder mit weissen 
und gefärbten Garnen vermischt, Zoll 
rohen Damast mit 30«^ Zuschlag. 
Tischzeugdamast roh, welcher in der Kette 
auf 5 Mm. im Quadrat ersehen lässt: 
12 Fäden oder weniger 
13 und 14 Fäden 
15, 16 , 17 „ 
18, 19 „ 20 „ 
21, 22 , 23 „ 
mehr als 23 „ 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frc. 
6 
7 
8 
12 
8 
11 
12 
17 
28 
42 
68 
81 
112 
1143 
230 
344 
460 
1001 30 
100 112 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
93 
129 
165 
265 
395 
580 
Cent. 
25 
50 
75 
50 
75 
50 
50 
Frc. Cent. 
6 
7 
10 
( 
9 
10 
14 
22 
28 
55 
65 
90 
115 
117 
260 
800 
15 
90 
75 
104 
133 
195 
300 
345
        <pb n="153" />
        XXni. Flach», Hanf, Jute, Garne und Waareii daran». 
139 
Zoll 
Tari f m ãs 8 i ge Benennung 
350! 
357; 
3581 
Frankreich. 
Tischzeugdainast, buntgewebt, gebleicht oder mit 
weissen oder gefärbten Garnen gemischt: 
Zoll der rohen Leinwand plus 80^^. 
Beim Zählen .der Kettenfäden werden die 
Bruchtheile nicht berücksichtigt. 
Zwillich, roh 
„ cremirt, weiss oder gemischt aus rohen 
Garnen und gebleichten oder gefärbten 
Garnen 
Posamentier- und Bandmacherwaaren, roh, un 
gebleicht oder rasengebleicht 
„ cremirt, gebleicht oder gefärbt 
Wirkwaaren 
Leinenspitzen und Guipuren 
Taschentücher, gestickte, und andere Stickereien 
auf Leinen 
Reine Jutegewebe: 
Reine Jutegewebe in Kette und Schuss auf 
5 Mm. im Quadrat nach Division der 
Summe 2. 
Rohe, 3 Fäden höchstens 
4 und 5 Fäden 
ö. 7 „ 8 „ 
mehr als 8 „ wie Leinengewebe. 
Reine Jutegewebe, gebleicht oder gefärbt, 
3 Fäden höchstens 
4 und 5 Fäden 
6, 7 , 8 , 
mehr als 8 „ wie Leinengewebe. 
Teppiche, geschorene oder haarige 
. Gemischte Gewebe, insoferne die Jute dem 
Gewichte nach vorherrscht: wie reine Jute 
gewebe. 
Gewebe aus neuseeländischem Flachs (Pohor- 
mium tenax), Manilahanf (Abaca) und andern 
nicht besonders benannten vegetabilischen 
Spinnstoffen: wie Jutegewebe. 
Teppiche aus Cocosnuss-, Aloe- und Espnrto- 
fasem: wie Juteteppiche. 
In der Anxfuhr frei. 
Griechenland. 
Hanf, grober in Bunden zu Tauwerk .... 
„ anderer 
Flachs in Wickeln oder Strähnen 
Hanfgarne und alle andern, Schusterzwirn und 
Apotheker-Bindfaden 
Garn, vierdrähtig, ungebleicht 
„ gebleicht 
Anmerkung: Nach Abzug von 50"/„ 
Garn, leinenes zum Sticken 
Werg zum Kalfatern, getheert od. nicht getheert 
(ohne Unterschied ob neu oder gebraucht). 
3611 
362 
Frc. Cent. 
Frc. Cent 
Kg. 
97 — 
120 
100 
354 
121 25 
156 
100 
355 
120 
140 
80 
400 
149 
100 
100 
100 
100 
174 
124 
495 
360 
496 
100 
359 
16 
100 
100 
100 
28 
16 
24 
30 
360 
15 
50 
18 
23 
38 
43 — 
35 
20 
25 1 — 
100 
363 
rrc 
Cent 
trc. 
Cent. 
Oka 
20 
19 
33 
60 
98 
für die Röllchen. 
32 
04
        <pb n="154" />
        Post des 
.Orig.-Tarifes 
140 
XXIII. F'lacbs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
Tarif in ässige Benennung 
ÎJ 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Griechenland. 
Gewebe aus Leinen: 
1. Battist iin Allgemeinen 
2. grober Canevas zu Säcken, sowie Waclis- 
canevas zum Gebrauche auf Schiffen . . . 
3. Drill im Allgemeinen, Duck, Bavensduck, 
Matrosenleinwand im Allgemeinen .... 
4. Leinwand zu Hemden, Bettlaken, Tisch 
tücher, feine Leinwand zu Frauenkleidern, 
sowie alle andern rein leinenen oder mit 
Baumwolle gemischten Gewebe zu Frauen 
kleidern ^ 
Spitzen, Blonden, rein leinene 
„ aus Leinen mit Perlen 
Taschentücher, feine leinene (Battist) .... 
Strümpfe, leinene 
Teppiche aus Hanf 
Säcke, einfache im Allgemeinen 
Tauwerk, weisses od. getheerrtes, ohne Unterschied 
der Herkunft aus Ginster, Strauchwerk etc. 
Seilerwaaren, kleinere, wie Angelschnur-Beschlag 
und andere Leinen, Bindfaden etc. . . . 
Netze für Fischer, leinene 
Jn der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Oka 
1 
Frc. 
10 
Cent. 
05 
Frc. Cent. 
— i 21 
11 1 06 
lllr.un 
1 0 
21 
3 
13 
40 
20 
30 
09 
53 
33 
07 
40 
66 
Kg. |i Lira Cent. 
Lira Cent. 
71 
72 
73 
74 
75 
76 
77 
Hanf, Flachs, Jute etc., roh oder gehechelt . . 
Seilerwaaren und Tauwerk, auch getheert, ver- 
tragsmässig mit Oesterreich-Ungarn . . . 
Bindfaden und S]»agat werden zu den Seiler 
waaren gezählt, wenn aber deren Dicke 
über 2 Mm. ist, gehören selbe zu den 
Hanfgespinnsten je nach der betreffenden 
Qualität. 
Netze, vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn . 
Garne, einfache, roh, von einer Länge 
bis 4.500 Meter ]*cr Kg. einschliesslich . . 
über 4.500 bis 6.000 M. pr. Kg. einschliesslich 
n 6.000 „ 12.000 „ , , 
„ 12.000 , 24.000 , „ , 
r 24.000 „ 36.000 , , , 
„ 36.000 „ 54.000 . „ „ 
„ 54.000 Meter per Kg 
Garne, einfache, gebleichte, wie die rohen Garne 
mit einem Zuschlag von 30“,o. 
„ einfache, gebleichte . . | vertragsmässig 
n gefärbt, allgem. Zoll wie 1 mit Frankreich 
die rohen mit 30“ o Zu- | u. Oesterreich 
schlag I Ungarn 
r gezwirnte, roh gebleicht od. gefärbt, wie 
die rohen Garne mit einem Zuschlag von 
30“o. 
100 ' _— I 
100 3 ; 
100 4 
100 
100 
100 
100 
100 
100 ‘ 
100 I 
11 , 
14 I 
18 I 
23 I 
30 I 
40 
60 
100 - 
i 
100 — 
. 3 — 
4 - 
11 50 
17 10
        <pb n="155" />
        XXIll. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
141 
Tarifmässige Benennung 
3 E 
allge- 
trags- 
5 O 
massiger 
SN 
79 
80 
81 
Italien. 
Garne, gezwirnt, ungebleicht, ge- j vertragsm. mit 
waschen od. gebleicht . !■ Frankreich u. 
„ gezwirnt, gefärbt . . . I Oesterr.-Ung. 
Anmerkung: Bei gezwirnten (tarnen wird die Classification 
festgestellt, wenn man die Länge mit der Fädenanzalil 
mnltiplicirt. 
Rohe Gewebe, welche zwischen Ketten und Ein 
schuss in einem Raume von 5QMm. Breite 
ersehen lassen : 
bis 10 Kettenfäden einschliesslich . . 
« 11-12 , 
e 13-1Ö „ 
. 17-18 „ 
n 19—25 „ 
e 20-34 „ 
über 34 „ 
Gewebe aus Flachs u. Hanf im 
Raume von 5 QMm. 
nicht mehr als 5 Ket 
tenfäden enthaltend, 
ungebleicht, gebleicht, 
ausschl. der Pack 
leinwand 
„ zu Packleinwand, Gur 
ten und Röhren , . 
„ gefärbte u. aus gefärbt. 
Garn gefertigte... 
„ gebleichte, wie die rohen Gewebe mit 
einem Zuschlag von 80»/o. 
Glatte Hanf- od. Flachsgewebe 
mit mehr als 5 Ketten 
fäden auf 5 Mm. : 
aj roh, gebleicht od. theil- 
weise aus gebleichtem 
Garn 
b) gefärbt od. färbig gewebt 
Gewebe, gefärbte, wie die rohen Gewebe mit 
einem Zuschlag von 30"'„ allgemein. 
„ aus Flachs oder Hanf, bedruckte, mit 
einem Zuschlag v. 60 Lire pr. (Quintal 
„ dieselben . . . . | vertragsm. mit 
„ gestickte, auf Flachs- ? Frankreich u. 
und Handgewebe . . I Oesterr.-Ung. 
Anmerkung zn Nr. 81: Auch för die gemusterten oder 
damascirten (lewebe wird der Zoll eingehoben, je nachdem 
selbe roh. weiss. gelärbt. mit Farben oder bedruckt sind 
und je nach der Anzahl der Faden. Der aus mehreren 
Enden Wstehende Fallen wird je nach der Anzahl der 
erstereu für 2 oder mehr gerechnet. Wenn sich die Faden 
weder im Einschuss noch in der Kette ermitteln lassen, 
zählt man blos diejenigen einer Kichtung und verdoppelt 
deren Zahl, wofern die Fäden beider Richtungen augen 
scheinlich von der nämlichen Stärke oder aus der gleichen 
Anzahl Enden zusammengesetzt sind. Andernfalls und wenn 
mit Rücksicht auf die (Qualität des Musters die Unmöglich 
keit vorhanden wäre, die Fäden zu zählen, kommt der 
Kg. 
100 
100 
Lira Cent. 
Lira 
— : - 23 
— — ; 34 
100 
100 
100 
1001 70 — 
20 I 
35 
58 
1001 
100 ! 
100 
vertragsmässig 
mit 
Frankreich 
und 
Oesterr.-Ung. 
vertragsmässig 
mit 
Frankreich 
und 
Oesterr.-Ung. 
80 
90 
110 
100 
!! 100 
lilOO 
100 
100 
100, - 
100 300 
' 23 
12 
38 
90 
115 
250 
Cent. 
10 
65 
10 
75
        <pb n="156" />
        142 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waarcn daraus. 
82 
85 
86 
87 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- | 
massiger 
Zoll für Strumpf- und rosaniontiorwaaren in Anwendung, 
lliese Bemerkung gilt auch für gemusterte und damascirte 
Baumwolhvaaron. 
Segelleinwand 
Anmerkung: Als Segelloinwand wird diejenige nicht be 
trachtet. die per tjuadratmeter weniger als 5000 Gramm 
wiegt. Der Zoll für Segelleinwand ist nur für den Fall 
anwendbar, wo die gewöhnliche Zollbemessung höher aus- 
liole. Wenn auf Segelleinwand die gewöhnliche Zollbemes 
sung angowendet wird, dann werden die aus mehreren 
Knden bestehenden Fäden für J oder mehr gerechnet, 
wie es in Bezug auf gemuslerte und damascirte Gewebe 
gesagt ist. 
Strumpf- und Posamentier- | vertragsmässig 
waaren aus Hanf u. Flachs 1, mit Frankreich 
Knopf- und Bandwaaren aus j u. Oesterreich- 
Hanf und Flachs .... * Ungarn 
Spitzen und Tüll, vertragsmässig mit Frank 
reich 
Alle genähten Gegenstände und Confections- 
artikel: wie die Gewebe, aus denen selbe 
erzeugt sind, mit einem Zuschlag von 10",'u. 
ln der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Hanf, Flachs, Jute, Garne und Gewebe daraus 
werden vom Werthe mit 5% belegt. 
Portugal. 
Leinengarn und Hanfgarne : 
einfache, gebleichte oder ungebleichte , . . 
„ gefärbte . 
„ gezwirnte, ungebleichte, gebleichte 
oder gefärbte 
Jutegarne und Garne aus nicht besonders auf 
geführten vegetabilischen S]dnnstoffen: 
ungebleicht, gebleicht oder gefärbt .... 
Hanf gekämmter 
Segeltuch jeder Art, roh oder gebleicht . . . 
Durchsichtige Leinengewebe : 
Spitzen, Tüll, Spitzengrund, Zwischensatz etc. 
Mousselin steifer, Canevas etc 
Andere Gattung 
Dichte, glatte und geköperte Gewebe : 
ungebleicht 
gebleicht 
Jeans und Diniitis 
Damast 
Hals- u. Taschentücher jeder Art u. Qualität 
Teppiche u. Seihtücher aus Hanf, Flachs, Jute, 
Cherwa und andern ähnlichen Fasernstoffen 
Gewebe nicht besonders benannte . . . . 
Posamentierwaaren,leinene,Borten,,läckchen etc. 
Strumpfwaaren, leinene 
Kr. 
100 
Lira , Cent. 
40 ; — 
Lira 
100 
100 
100 
110 — 
130 I — 
30 i - 
K|i. 
1 
1 
110 
100 
30 
Keie 
0154 
0200 
0300 
0005-15 
1545 
0154 
1635 
0400 
0600 
1090 
0817 
0515 
0206 
0545 
0721 
1030 
Cent. 
Kels 
0150 
0200 
0300 
0005 
0020 
0060 
1500 
0150 
0500 
0200 
0700 
1000
        <pb n="157" />
        XXIII. FlRchs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
143 
1 1 
T a r i f tu ä s s i g (* Benennung 
■2 S 
Sn 
allge 
meiner 
traga- 
mäasiger 
Portugal. 
Tauwerk und Segelgarn; 
Schiffsseile . . . . 
Anderç 
38G 
387 
388 
Anmerkung zu dm Baumwoll-, Wollen-, Beiden- u. Leinen- 
waaren : 
A. Gemischte Gewebe, welche keine Beide enthalten, 
zahlen die Zulle, als wenn sie ausschliesslich aus 
demjenigen Gespinnst beständen, welches am höchsten 
besteuert ist. 
Diese Bestimmung ist abhängig von folgenden 
Bedingungen : 
o&gt; dass das am höchsten besteuerte Gespinnst in 
dem Gewebe in einem fortlaufenden Faden ent 
halten ist, indem die unterbrochenen Fäden 
* niemals zur Bestimmung der Steuer dienen. 
h) dass kein Artikel des gegenwärtigen Tarifs dem 
widerspricht. 
tí. Gemischte Gewebe aus Beide oder Floretseide werden 
auf folgende Art verzollt: 
u) Gewebe, deren Kinschlag ganz ans Beide be 
steht und in deren Kette sich auch Beide in 
fortlaufenden Fäden befindet oder umgekehrt, 
zahlen die Zölle, als ob sie aus reiner Beide 
beständen. 
b) Gewebe, welche nur die ganze Kette oder den 
ganzen Kinschlag ans Beide oder gleichzeitig 
in beiden die Hälfte der Fäden ans diesem 
Btoff haben, zahlen, wenn die Fäden durch 
laufen, 2.')00 Bels pr. 1 Kg. 
c) alle übrigen Gewebe, welche Beide in fortlau 
fenden Fäden in geringerer Menge als der in 
den beiden vorstehenden Absätzen angegebenen, 
oder welche Beiden in ununterbrochenen Fäden 
enthalten, gleichviel in welcher Menge, zahlen 
8('5* mehr, als der Zoll desselben Gewebes ohne 
Seide ausmacht. 
Diesen Kegeln sind alle Bestimmungen des gegen 
wärtigen portugiesischen Tarifs untergeordnet. 
C. Gewebe aus Wolle, Flachs oder Baumwolle und die 
in den Nummern 2 und 3 oben angegebenen Zahlen, 
wenn sie mit Beide gestickt sind, einen Zuschlag 
von 20%. Dieser Zollzuschlag trifft diejenigen, welche 
mit Gold oder Silber gestickt sind, oder solche in der 
Kette haben. 
tí. Gemischte I’osamentierwaaren u. dgl. Carton zahlen 
die Zölle, als ob sie aus dem höchstbesteuerten 
Gespinnst beständen. 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Haiti', Flachs, Jute und andere vegetabilische 
Spinnstoffe, und zwar; 
Hanf und Flachs, frisch, getrocknet oder ge 
röstet. aber nicht gebrochen; Jute, Abaca, 
(Manilahanf), I'horniium 'J'enax (Neuseeländer 
Hanf) und andere vegetabilische Spinnstoffe, 
roh oder gehechelt 
Hanf und Flachs, gebt ochen, gehechelt oder 
nicht, Werg aus Hanf oder Flachs . . . 
Garne aus Flachs, Hanf und anderen vegetabi 
lischen Sjtinnstoffen, und zwar; 
Gante aus Flachs und Hanf, einfache rohe, 
gebleichte oder in jeder Farbe gefärbte . . 
Kg. 
1 
1 
Keis 
¡I 70-85 
V. Werthe 
10-9“,« 
Keis 
Kg. J Frc. Cent. 
Ausfuhrszoll 
Frc. 
Cent. 
100 
100 
1 25 
10 
45 
frei
        <pb n="158" />
        144 
XXIIl. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
389 
390 
391 
392 
393 
394 
395 
390 
397 
398 
399 
400 
Tarifmilssige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
Rumänien. 
Garne aus Flachs und Hanf, gezwirnte, rohe, 
gebleichte oder in jeder Farbe gefärbte . 
Garne aus Jute, Abaca, Phormium Tenax 
Aloebast und anderen ähnlichen Spinnstoffen 
rohe 
Garne aus Jute, Abaca, Phormium Tenax 
Aloebast und anderen ähnlichen Spinnstoffen 
gebleichte oder gefärbte 
Tara: 13 in Kisten und Fässern, 5 in 
Ballen und Körben. 
Taue und Stricke aus Hanf, Jute, Abaca, 
Phormium Tenax, Aloebast und anderen 
ähnlichen Spinnstoffen von jeder Stärke, 
rohe, gebleichte oder getheerte; Stricke für 
Stallungen und Wagenbespannung . . . 
Bindfäden von jeder Stärke, rohe, gebleichte 
oder gefärbte, in Knäueln und Strähnen ; 
Trensen, Halfter und Gurten aus Hanf, 
Fischernetze jeder Art 
Tara: 13 in Kisten und Fässern, 9 in 
Körben, 0 in Ballen. 
Lindenrinde, zu Stricken, gebrochen u. Stricke 
aus Lindenrinde 
Webe- und Wirkwaaren aus Flachs, Hanf, Jute und 
anderen vegetabilischen Spinnstoffen, u. zwar 
Leinwand, ungebleicht, ganz ordinär; Jute 
gewebe, auch gebleicht oder gefärbt . . . 
Anmerkung: Teppiche aus reiner lute unterliegen der 
selben Behandlung wie die Jutegewebe, das heisst, sie sind 
dem Zollsätze von 10 Fr. per 100 Kilo unterworfen. 
a) Jutegewebe, ganz ordinäre, roh oder ge 
bleicht 
h) Leinwand, ganz ordinäre, ungebleicht 
Anmerkung: Handelsvertrag mit der Schweiz. 
Leinwand, roh, dicht und stark ; geköperte 
Leinwand für Bettzeug und Möbel, auch 
gebleicht; farbig gewebte Leinwand (ge 
streift, karrirt. „Kanafas“), roher Zwillich . 
Zwillich zu Kleidungsstücken, gebleicht oder 
färbig gewebt . . . ....... 
Leinwand, glatte, rohe, jeder Art (mit Aus 
nahme der in den Artikeln 395 und 39G 
genannten) 
Anmerkung: Handelsvertrag mit Belgien : 
Artikel 398. Leinwand, gl a to. rohe, jeder Art (mit 
Ausnahme der in den Artikeln 395 und 39b genannten) 
45 Fres, per 100 Kilogramm. 
Leinwand, sogenannte „holländisclie“, glatte, 
gebleichte, weniger als 8 Schussfäden auf 
5 Mm. enthaltend 
Leinwand, sogenannte „holländische“, glatte, 
gebleichte, 8 bis 11 Schussfäden (inclusive) 
auf 5 Mm. enthaltend 
Tara zu Post 395—100: 13 in Kisten, 
Fässern und Körben, 0 in Ballen. 
Kg. 
100 
100 
100 
T. Werth« 7®/o 
10 
100 
100 
100 
100 
Frc. 
Cent. 
100 
100 
31 
19 
Frc. Cent. 
frei 
18 
4 — 
10 ' — 
100 5 
100I! 10 — 
100 i 30 , — 
'I I 
100I 50 — 
1 
100 i| 55
        <pb n="159" />
        Holter, Oenerul-Zolltarif 
10 
XXllI. Hache, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraue. 
Ili 
401 
I 
402 
403 
404 
405 
400 
407 
408 
409 
410 
411 
412 
Tarifmässigc Benennung 
1 1 
lür 
allge 
meiner 
fftr die 
Anefabr I 
Rumänien. 
Leinwand, sogenannte „holländische“, glatte, 
gebleichte, 12 bis 15 Schussfäden (inclusive) 
auf 5 Mm. enthaltend 
Leinwand, sogenannte „holländische“, glatte, 
gebleichte, 20 Schussfäden und mehr au 
5 Mm. enthaltend 
Leinwand, sogenannte „holländische“, glatte 
gefärbte, jeder Art 
Leinwand, sogenannte „holländische“, bedruckte 
jeder Art, leinene Taschentücher mit Vig 
netten bedruckt, in Streifen von mehreren 
solchen Tüchern oder nach dem Dutzend 
eingesäumt oder nicht . .... 
Tara zu Post 403 und 404; 13 in Kisten 
Fässern und Körben, 0 in Ballen. 
Tisch- u. Toilettenwäsche, rohe oder gebleichte 
mit farbigen Streifen oder damascirt 
Battist und Linon, Taschentücher aus Battis 
und Linon, in Dutzenden, auch gestickte 
doch ohne Spitzen . . . . 
Wirkwaaren, leinene, jeder Art und Qualität 
Posamentierwaaren und Bänder, leinene, rohe 
gebleichte oder gefärbte 
Tara zu Post 405—408: 13 in Kisten 
Fässern und Körben, 6 in Ballen. 
Tüll und Spitzen, leinene 
Teppiche aus Flachs, Hanf oder Baumwolle 
rein oder gemischt mit anderen Materialien 
mit Ausnahme der Seide; Teppiche aus 
.lute und anderen vegetabilischen Spinn 
stoffen, gemischt mit anderen Materialien 
mit Ausnahme der Seide 
Anmerkung;: UmIkt die BpLandlun^ der Teppiche aus 
reiner Jute siehe Jutegewehe. 
Mit Seide gemischte Gewebe, und zwar: 
Wollene Stoffe, gemischt mit Seide allein oder 
mit Seide und Leinen oder Baumwolle, 
wobei die Seide jedenfalls nur zur Her 
stellung eines Musters oder einer Verzierung 
dient, insóleme nicht die Beimengung von 
Seide weniger als 10"-„ beträgt, in welch 
letzterem Falle die Stoffe als rein wollene 
Gewebe behandelt werden 
Anmerkung; W'dllengnwebe mit Franken ans .Seide oder 
aus Seide gemieflit mit Leinen oder Baumwolle, wenn die 
Fransen einen Bohtandtheil de» Gewebe» selbst bilden, 
fallen nnter diese Tarifpost. 
Tara zu Post 410 und 411: 15 in Kisten 
und Fässern, 13 in Körben, 6 in Ballen. 
Seidenstoffe, mit anderen Materialien als echtem 
oder unechtem Gold und Silber, gemischt .- 
Seidenbänder, mit anderen Materialien ge- 
gemischt, einfache oder façonnirte, auch 
Sammtbänder 
Kg. Frc. Cent. Frc. ' Cent. 
frei 
100 40 I — 
100 12o I — 
ir 
t. WMille 7o/o 
100 245 
100 150 
100 100 
T. *eiihe 5“'o! 
100 30 
100 
135 
413
        <pb n="160" />
        146 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
Zoll 
allge- 
1 meiner 
für die 
Ausfuhr 
414 
415 
416 
417 
418 
419 
420 
421 
422 
24 
88 
188 
189 
Tarifmässige Benennung 
Rumänien 
Seidenstoffe, mit unechtem Gold oder Silber 
gemischt, oder mit unechtem Gold oder 
Silber brochirt • 
Seidenstoffe, mit echtem Gold oder Silber 
gemischt, oder mit echtem Gold oder Silber 
brochirt 
Seidengaze, mit echtem oder unechtem Golde 
oder Silber gemischt . 
Posamentierwaaren und Bänder aus Wolle, 
mit anderen Materialien, selbst mit ein 
wenig Seide gemischt 
Posamentierwaaren aus Seide, mit anderen 
Materialien als echtem Gold und Silber 
gemischt 
Posamentierwaaren aus echtem oder unechtem 
Gold oder Silber 
Spitzen aus echtem oder unechtem Gold oder 
Silber 
Wachstuch und getheerte Stoffe, und zwar: 
Wachstaffet, seidener 
Wachs- und Theertuch, starkes, wie es zur 
Verpackung und Bedeckung von Waaren, 
für Fussböden u. s. w. benützt wird . . . 
Tara zu Post 421 und 422: 13 in Kisten 
und Fässern. 9 in Körben, 6 in Ballen. 
Russland. 
Flachs, Hanf ungehechelt und gehechelt, Flachs 
und Hanfauskämmsel, Wolle aus Fichten 
nadeln (Waldwolle) neuseeländischer Flachs, 
Pñanzenhaar, Manilahanf, Nesselfasern und 
dergl. Flachs und Hanf ersetzende Pflanzen- 
theile in rohem Zustande 
Rohe .lute 
Garne: 
Leinen- und Hanfgarne jeder Art, sowie .lute- 
garne ....... 
Leinen- und Hanfzwirn (wie Näh- und Strick 
garn jeder Art) § 92, Punkt 3 . . . . 
Gewebte, geflochtene und gestrickte Fabrikate : 
Taue, Stricke u. Bindfaden aus Hanf, h lachs, 
Hanf- und Flachsheede, neuseeländischer 
Flachs und aus anderen Pflänzen, mit Theer 
getränkt oder nicht; Fischernetze , ... 
Anmerkung: Stricke. Bindfäden u. dgl., in denen Seide, 
Wolle, Flockseide und Baumwolle enthalten ist, werden 
wie Posamentierarheit je nach dem Material, aus welchem 
sie gemacht sind, verzollt. 
Leinwand und Battist: 
1. gebleichte und ungebleichte Leinwand aus 
Flachs und Hanf, ferner jede Art Leinwand, 
gemischt oder nicht gemischt mit Baum 
wolle, ausgenommen die besonders aufge 
zählten 
Kg. 
Frc. ; Cent. 
Frc. 
Cent. 
frei 
100; 140 
100 15 30 
Pud 
Vertragsm. 
Rubel ' Kop. ¡ Rubel Kop. 
Pfd. 11 
1 l| — 
40 
44
        <pb n="161" />
        XXIII FUrhs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
147 
l'JO 
191 
192 
193 
194 
195 
57 
T a r i Í- m ü 8 s i g c Benennung 
il: 
1 1 
allge 
meiner 
trage- 
massiger 
Russland. 
2. Battist und Linon aus reinem Flachs, Hanf 
oder mit Baumwolle gemischt 
Anmerkung: Gefärbte, bedruck'e und buntgewebte, Lein 
wand und Battist. sowie auch Leinen- nnd^Battisttasehen- 
tücher zahlen ausser obigen Zollsätzen nocb'einen Zuschlag 
Ton 20%. Tücher jeder Art mit Ausnäharbeit oder Merk 
zeichen, sowie mit Spitzenrändern werden laut § 219 Pkt. 2 
mit 2 Kübel pr. Pud belegt. 
Leinen und Hanfgewebe, geköperte und mit ein 
gewebten Mustern, reine oder mit Baum 
wolle gemischte, als Tischzeuge und Hand 
tücher jeder Art 
Drillich (Kalamianka) jeder Art 
Segeltuch, Zwillich zu Matratzen und Möbeln, 
Teppichgewebe aus Flachs, Hanf oder Jute 
und dergl. leinene und hänfene grobe Ge 
webe mit Baumwolle gemischt oder nicht . 
Leinene und hänfene gestrickte, geflochtene 
Fabrikate, mit Ausnahme von Posamentier 
arbeit 213). Knöpfe 220), Tüll (S 214) 
und Spitzen (8 215) 
Wachsleinwand u. Wachstuch aller Art mit Aus 
nahme des seidenen (&gt;5 200) und Fabrikate 
daraus, desgl. mit Farben grundirte Lein 
wand für Malerei, Hanfschläuche für Feuer 
löschapparate, hänfenes und mit Theer ge 
tränktes Segeltuch (Brazent) 
Säcke aus Jute und Leinwand, sowie grobe für 
Säcke und zur Verpackung bestimmte Jute 
gewebe 
Anmerkung: Diolenzeuge und Läufer aus Jute, Manila 
hanf n. dgl. Materialien sind überdies mit einem 59VÍKcn 
Zoilzuschlag belegt. 
Bestimmung über die Behandlung der Säcke, welche 
mit Kxportwaare in s Ausland gehen : 
Nach einem Krlasse des russischen Finanzministeriums 
wird für Säcke, welche mit Kxportwaare in dax Ausland 
gehen, von dun Zollämtern keine Bescheinigung mehr aui«- 
gestellt und die Entrichtung des Zolles ohne Ausnahme 
von allen aus dem Auslande eingeführten Säcken gefordert, 
selbst wenn sich selbe als gebraucht erweisen und als 
Rückfracht declarirt sind. 
Die iin Artikel 1128 des Zollstatuts erwähnten Beschei 
nigungen zum Export von Säcken (d. i. auf Losung) werden 
fortan nur auf Grund vorschriftsmässig beglaubigter Zeug 
nisse den Fabrikanten für Säcke russischer Provenienz aus 
gestellt, welche als Waare auf die ausländischen Märkte 
geben, und können, falls selbe unverkauft bleiben sollten, 
auf Grund dieser Besehe nigungen wieder zollfrei eingeführt 
werden 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Flachs und zwar: 
1. Flachsabfälle 
2. rohen und ^gereinigten 
Garne, ausgenommen die Seilerarbeit; 
1. nicht gebleicht, nicht gefärbt, ohne 
bindung mit anderen Materialien . . 
Pfd. Rubel 
Pud 
1 
Ver- 
Kg. 
100 
100 
100 
Kop. 
50 
70 
50 
17 
50 
12 
Rubel 
Kop. 
Dinar Paral Dinar 
05 
15 
40 — 
Para
        <pb n="162" />
        Post des 
brig.-T»rife«j 
148 
XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
Tarif massige Benennung 
3II 
191 
Serbien. 
2. Garne, gebleicht, gefärbt, gekocht oder in 
Verbindung mit anderen Materialien . . . 
Gewebe und sonstige Erzeugnisse: 
1. Sack- und Packleinwand 
2. gemeine Hausleinwand und andere ähn 
liche, wie Numerasch, Caricka, Ertali, 
Kollet, Zwillich, gemeiner für Militärkleider 
oder Säcke, Commiss- od. Segelleinen und 
alle übrigen gemeinen und groben Lein 
wänden aus Flachs, Hanf und Jute und 
ähnliche nicht gefärbte, noch in Verbindung 
mit anderen Materialien ; hierzu kommen 
noch fertige Säcke daraus 
3. Zwillich, Gradei, grobe Gelsengitter, gefärbt 
oder mehrfärbig gewebt. Canevas, gemeiner 
für Unterfutter, einfärbig; Decken und ähn 
liche ohne Unterschied der Bearbeitung; 
hiezu kommen noch alle gemeinen Lein 
wänden, welche unter 2 benannt, jedoch 
gefärbt sind 
4. Alle übrigen dichten Gewebe, gebleicht od. 
nicht, gefärbt od. mehrfärbig gewebt oder 
bedruckt, jedoch nicht gestickt und ohne 
Verbindung mit andern Materialien . . . 
5. Feine und dünne Gewebe und Waaren, in 
oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen 
Materialien, können jedoch mit Seide ver 
ziert sein, sowie Gaze, Linon, Moll für 
Vorhänge und andere; hiezu kommen noch 
dichtere Gewebe, wenn selbe in Verbindung 
mit anderen gewöhnlichen Materialien oder 
theilweise mit Seide in Verbindung ver 
kommen oder wenn beim Weben Ver 
zierungen eingestickt sind 
Alle undichten Stoffe, als: Blonden, Tüll-anglais, 
Bobinets, Petinets, Spitzen und ähnliche . 
Seilerwaaren aus Flachs, Hanf oder ähnlichen 
Stoffen, in oder ohne Verbindung mit ge 
wöhnlichen Materialien : Spagat, Stricke, 
Seile, Halfter, Gurten, Netze und ähnliche 
Gegenstände 
Bei der Einfuhr aus Oesterr.-Ung. vertragsmässig: 
Garne aus Hanf, Flachs u. anderen vegetabilischen 
Spinnstoffen mit Ausnahme der Baumwolle 
vom Werthe G®;o. 
Hanf-, Flachs- und Jute waaren: 
a) 1. Sack- und Packstoffe, grobe, sowie fer 
tige Säcke daraus, auch Sackzwilliche ; 
die in diese Position fallenden Waaren 
können auch mit einzelnen farbigen, zur 
Markirung dienenden Streifen versehen 
sein 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
Kr. ¡Dinar Para 
ilioo 
100 
40 
10 
100 50 
100 
ICO 
Dinar Para 
75 I — 
150 
100 
100 
100 
,200 
!■ 
300 
25 
100
        <pb n="163" />
        XXIII. 'Flachs, Hanf, Jute, Garne und Wnaren daraus. 
149 
Tarifmässige Benennung 
1 1 
Ä : 
' massiger 
116 
117 
118 
119 
120 
121b 
122b 
123b' 
124b' 
125b; 
126b' 
127! 
Serbien. 
2. Gemeine Hausleinwand und andere ähn 
liche starke Leinwand aus Flachs oder 
Hanf (wie Flank. Xuinerasch. Kalanieika 
u. dergl.), Zwillich für Militärbekleidung. 
Segclleinen und andere starke Leinen 
gewebe; alle diese auch gebleicht, jedoch 
nicht gefärbt 
3. Die unter a) 2 genannten Gewebe ge 
färbt, ferner Gradl, das ist geköperte 
Leinwand für Bettzeug, Matratzen, Stroh- 
säcke, Möbelüberzüge; Canevas und 
Schöckl, das ist gefärbte Futterleinwand 
und färbige carrirte Bettzeuge; Drille 
zu Kleidungsstücken, gebleicht od. farbig 
gewebt; Teppiche aller Art 
4. Leinengewebe, nicht unter a) 1, 2 und 
3 begriffene, roh, gebleicht, gefärbt, 
buntgewebt oder bedruckt, mit Aus 
nahme der Gaze, Battiste und Linons . 
Tara: 18 in Kisten oder Fässern, 
12 in Körben, 5 in Ballen oder Säcken. 
h) Seilerwaaren : 
1. Seile, Taue und Stricke fauch Pferde 
halfter, Stränge und dergl.) .... 
2. andere Seilerwaaren (Spagat, Schläuche, 
Gurten, Eimer, Netze, Feuerlösch- und 
Turnrequisiten u. dgl.), auch in Verbin 
dung mit anderen gemeinen Materialien . 
Tara: 15 in Kisten oder Fässern, 
10 in Körben, 3 in Ballen oder Säcken. 
Alle übrigen Leinenwaaren werden nach dem 
Werthe mit S"'« belegt. 
An diesen Vertragssätz. nehmen England, Deutsch 
land, Frankreich, Griechenland und alle durch 
Verträge meistbegünstigten Staaten theil. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Flachs } gehechelter ' ] ’ ' ] ' 
Manilahanf, Aloe, Jute, Pitta und andere vege 
tabilische Sjtinnstoffe 
Garne: Hanf und Leinengarn 
Manilahanf-, Aloe- und Jutegarne .... 
Zwirn, zwei- und mehrdrähtiger 
Tauwerk und Seilerwaaren 
Gewebe : Glatte, aus Hanf od. Flachs, mit od. ohne 
Beimischung von Baumwolle 
bis 10 Fäden einschliesslich 
von 11—24 Fäden 
„ 25 und mehr Fäden 
geköperte und gemusterte (cruzados y labrados) 
Spitzen (encajes) 
Kg. 
100 
!: 100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Dinar Para Dinar! Para 
Peseta» 
10 I - 
2 ' 70 
1 
27 
7 
122 
05 
50 
80 
50 
20 80 
1 
2 
4 
2 — 
12 50 
25 
50 
25 
11 
25 
50 
18 
Perneta» 
9 I 80 
2 70 
1 
27 
Uni 
05 
20 
75 
80 
18 i 90 
87 
2 15 
3 ' 85 
1 ' 83 
12 ! 50
        <pb n="164" />
        150 
XXIII. FJachs, Hanf, Jute, Garne und Waareii daraus. 
28b 
129 
130 
Tarif massige Benennung 
ullge- 
meiner 
1 1 
trags- 
mäKsiger 
Spanien. 
Strumpfwaaren 
Glatte Gewebe aus Jute, Manilahant, Pita 
oder anderen vegetabilischen Fasern mit 
oder ohne Beimischung von Baumwolle . . 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 
geköperte oder gemusterte Gewebe aus dem 
selben Materiale mit oder ohne Beimischung 
von Baumwolle 
Anmerkung zu Post 122b: Als Bindfaden oder Segelgarn, 
welches unter diese Position gehört, wird der Zwirn aus 
Hanf, Flachs oder Jute angesehen, welcher zwe - oder 
mehrdrähtig ist und von dem 10 Meter mehr als 5 Gramm 
wiegen. 
Anmerkung zu Post 123h: Bei leinenen Geweben, welche 
je nach der Anzahl Fäden verzollt werden, zählt man nur 
diejenigen der Kette im Raum von 6 Mm. 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Kg. 
1 
Pesetas 
45 
1 - 
1 11 — 
90 
Pesetas 
4 i 58 
45 
Kg. !i Frk. 
Kapp. 
25 
90 
Frk. 
Rapp. 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
Flachs, Hanf u, Werg, Jute, Neufundländischer 
Flachs, Abaca und andere nicht besonders 
benannte vegetabilische Spinnstofie, roh 
oder gehechelt 
Garne: 
Packtuchgarn, auch von Jute, bis incl. Nr. 12 
„ von höheren Nummern . . . 
Flachs-, Hanf- u. Jutegarn u. a. vegetabilische 
Spinnstoffe, roh gebraucht, ungebleicht, un 
gefärbt, und Schustergarn 
dieselben gebleicht und gefärbt 
Packleinen von Jute und and, vegetabilischen 
Spinnstoffen, gewöhnlich roh von höchstens 
25 Faden auf 8 Cm., sowohl im Schuss als 
Eintrag 
In der Ausfuhr 
100 1 
100 
100 
100 
r 
!! 
— I 00 
4 I — 
4 i - 
7 I - 
1 I 50 
- I 20 
Schweden. 
Hanf, Flachs und Jute, roh, gehechelt und un- 
gehechelt, frei. 
Garne: 
Leinengarn, rohes, ungebleichtes 
„ gebleichtes oder gefärbtes . . . 
Segelgarn, Bindfaden aller Art 
Jutegarn, ungebleichtes, ungefärbtes. . . . 
„ gebleichtes, gefärbtes 
Garn von andern Pflanzenstoffen (Gretzgarn) 
wird wie Segelgarn und Bindfaden verzollt. 
Doublirtes, gefärbtes und ungebleichtes Garn, 
aus verscMedenem Material bestehend, wird 
nach dem dabei befindlichen höchstver 
steuerten Garne ohne Bücksicht auf die 
Menge behandelt. 
Kg. 
Krön. Oer« 
Krön. 
Oere 
1 - 24 
1 - 47
        <pb n="165" />
        I Post dea 
Orig.-Tarifea 
XXllI. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
151 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
¡lili 
5= ; meiner 
Ver 
trags- 
massiger 
Schweden. 
Kg. I Krön. Oere 
Krön. 
Oere 
Gewebe von Leinen, Hanf und anderen nicht 
speciticirten vegetabilischen Gespinnsten mit 
und ohne Beimischung von Baumwolle oder 
Jute : i 
a) glatte, zweischäftige oder solche geköperte, ; 
deren ganze Fläche in Bezug auf das Ge- | 
webe gleichartig (nicht gemustert) ist, 
Satin- und Atlasgewebe ausgeschlossen : 
welche auf einer Fläche von 1 Cm. im Q 
zusammen höchstens 25 Schuss- und 
Kettenfäden enthalten, auch Segeltuch . 1 
welche auf einer Fläche von 1 Cm. im Q 
zusammen mehr als 25 u. einschliesslich 
35 Schuss- und Kettenladen enthalten . 1 
welche auf einer Fläche von 1 Cm. im Q 
zusammen mehr als 35 und einschliesslich 
50 Schuss- und Kettenfäden enthalten . 1 
welche auf einer Fläche von 1 Cm. im Q 
zusammen mehr als 50 Schuss- und 
Kettenfäden enthalten 1 
h) zu a) nicht zu rechnende Deckengewebe . 1 
c) zu a) nicht zu rechnende Polster- u. Corset- j 
gewebe 1 
Jute, ungebleichte und ungefärbte Sack- und Pack- , 
gewebe frei. j 
„ andere Arten . . ....... 1 
Tauwerk, neues, und altes, klein gehauenes, frei. | 
„Nach dem neuen Tarif werden Jutegewebe ^ 
mit Beimischung eines grösseren od. geringeren ;; 
Theils von Leinen ebenso wie die gleichartigen 
Gewebe von reiner Baumwolle verzollt.“ 
(Tarif vom 12. Mai 18H2.) 
¡ - j 19 
f - Us 
!' I 
1, - i 90 
! 1 
I, 1 ! 50 
I --¡40 
|, — I 90 
! - 40 
In der Ausfuhr frei. 
I 
Türkei. 
Alle Leinengarne vertragsmässig vom Werthe 8o,'&lt;,. 
Leinenwaaren : 
Leinwand, braun od. weiss mit farbigen Streifen 
25—27 Zoll breit . . . 
Leinen (cloth irisch) vertragsm. vom Werthe 8",o. 
Segeltuch vertragsmässig vom Werthe S«,. 
Wachsleinwand (Fussbodentuch) 
Stockings und half: 
Strümpfe und Socken vertragsmässig vom 
Werthe 8%. 
Bavenduck : 
25—27 Zoll breit, 30—40 Yard 
Knöpfe vertragsmässig vom Werthe 80/0. 
Anmerkung: Cambricks, Bobinets, Tülle und andere Leinen 
gewebe wie Cotton. 
In der Ausfuhr frei. 
Yard 
Piaet. Para 
- i 94 
Plast. Para 
!□ 
Yard 
Stück 
1 I 52 
I 
! 
7 I 88
        <pb n="166" />
        152 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, 
auch gemengt mit anderen Spinnstoflen, ansscliliewislich 
der Seide. 
152 
153 
154 
155 
156 
157 
158 
159 
160 
161 
162 
Tarif massige Benennung 
1 1 
trlgs'- 
meiner massiger 
Oesterreich Ungarn. 
Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, ge 
bleicht, gemahlen und in Abfällen frei. 
Woll- und Haartafeln, Hutfache und Hutwatten 
Wollgarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und 
Vigognegarne : 
a) roh 
NB. Hartes Glanzgarn aus Wolle(Weftgarn), 
roh, bei der Einfuhr über besonders er 
mächtigte Zollämter 
bj gebleicht, gefärbt, bedruckt, drei- oder 
mehrdrähtig gezwirnt 
Wollenwaaren (aus Wolle oder Thierhaaren): 
Kotzen, Halinatuch. Presstücher, Siebhüden, 
Seile, Taue aus Pferdehaaren, Gitter und 
geknüpfte Netze, beide ungefärbt, Hut 
abschnitte, Tuchenden 
Fussteppiche : 
a) aus Hunds-, Kälber- oder Rindshaaren, 
auch mit geringer Beimengung von Wolle 
b) andere, auch bedruckt 
Gurten 
Wollene Webewaaren, nicht besonders benannte: 
a) im Gewichte von mehr als 500 Gr. pr. 
iDMtr . 
b) im Gewichte von 500 Gr. und weniger 
pr. 1 QMtr 
NB. Durchgehends mit Baumwollkette gewebt, 
einfärbig, ungemustert, tuchartig appretirt, im 
Gewichte von mehr als 30 Gramm per 
1 OMtr • 
Sammte und sammtartige Gewebe (mit aufge 
schnittenem od. nicht aufgeschnittenem Flor), 
Band-, Posamentier-, Knopf- und Wirk- 
waaren, bedruckte Webewaaren (mit Aus 
nahme der unter Nr. 156 bj genannten) 
Undichte wollene Webewaaren . . • /. • • 
Shawls und shawlartige Gewebe, Spitzen (Spitzen 
tücher), gestickte Webewaaren, Waaren in 
Verbindung mit Metallfäden 
Filze und Filz waaren (mit Ausnahme der Fuss 
teppiche) : 
a) grobe Filze aus Thierhaaren (auch zuge 
schnitten, getheert oder lackirt) .... 
b) Filze, andere und Filzwaaren, beide un 
bedruckt 
c) bedruckt 
Tn der Ausfuhr frei. 
K%. 
100 
100 
100 
100 
fl. kr. 
9 — 
8 — 
1 50 
12 - 
fl. , kr. 
100 12 
100 12 
100 , 40 
100 I 40 
100 i 50 — 
100 80 — 
100 50 — 
100 80 — 
100 loo — 
100 150 — 
100 12 — 
100 40 - 
100 80 —
        <pb n="167" />
        I Post des 
jOrig.-Tarifes 
XXIV. Wolle, Wolleiigaru und Wollenwaaren, etc. 
153 
Tarif massige Benennung 
1 1 
41 
Deutschland. j| ^g. Mt. i fg. i Mk. i ifg. 
Wolle, einschliesslich der anderweit nicht ge 
nannten Thierhaare, sowie Waaren daraus: 
a) Wolle, rohe, gefärbte, gemahlene; ferner 
Haare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, ^ 
auch in Lookenform gelegt i i 00 
b) gekämmte Wolle ,100 
c) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, 
ausschliesslich der Baumwolle, gemischt: 
1. aus Rindviehhaaren, ein- und zweifach 
aller Art, Watten 100 
2. Genappes-, Mohair-, Alpaccagani: 
OL) einfaches, ungefärbt oder gefärbt, 
doublirtes ungefärbt 100 
3) doublirtes gefärbt, drei- oder mehr 
fach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt 100 
2 - 
3 
3 
24 
41 c 
35 
d) 
3. anderes Garn : 
a) roh, einfach 
3) roh. doublirt 
Y) gebleicht oder gefärbt, einfach . . 
5) gebleicht oder gefärbt, doublirt, drei- 
oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht 
oder gefärbt • 
Treibschnüre aus Strängen von verfilztem 
Wollengarn (für Spulen) ...... 
Waaren, auch in Verbindung mit Baum 
wolle, Leinen oder Metallfäden: 
1. Tuchleisten - « - 
2. grobe unbedruckte, ungefärbte Pilze 
3. Fussdecken. welche gefärbte oder ungef. 
Garne aus Rindviehhaaren enthalten 
4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu 
Xr, 2 gehören, unbedruckte Pilz- und 
Strumpfwaaren, P'ussdecken, auch be 
druckte, aus Wolle oder anderen Thier 
haaren, mit Ausnahme der Rindvieh- 
und Rosshaare, auch in Verbindung mit 
vegetab. Fasern u. a. Spinnmaterialien 
5. unbedruckte Tuch- und Zeugwaaren, so 
weit sie nicht zu 7 oder 8 gehören : ^ 
a) im Gewichte von mehr als 200 Gr. 
auf den QMtr. Gewebfläche . . . 
3) im Gewichte von 200 Gr. oder we 
niger auf den QMtr. Gewebfläche . 
6. z) bedruckte Waaren, soweit sie nicht 
zu den P'ussdecken gehören, ira Ge 
wichte von mehr als 200 Gr. auf den 
QMtr. Gewebfläche ; ferner Posamen 
tier- und Knopfmacherwaaren,Plüsche, 
Gespinnste in Verbind, mit Metallfäd. 
ß) bedruckte Waaren, soweit sie nicht 
zu den Fussdecken gehören, im Ge 
wichte von 200 Gr. oder weniger auf 
den QMtr. Gewebfläche 
100 ; 8 ’ 
100 , 10 , 
100 , 12 
! 100 24 
|' 100 24 
¡100 - , 
|; 100 3 
1| 100 24 
100 100 
100 
135 
100 
220 
I 
I 100 1.50 
|i i: 
j| 100^220 
II 
ii
        <pb n="168" />
        154 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
1 Zoll 
! allge- 
rer- 
trags- 
m&amp;seiger 
Tarifmässige Benennung 
22 
22 
54 
156 
157 
Deutschland. 
7. Spitzen, Tülle und Stickereien, sowie 
gewebte Shawltücher, welche drei oder 
vier Farben haben 
8. gewebte Shawltücher mit fünf oder mehr 
Farben 
ln der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Wolle, roh oder gekämmt, frei. 
Wollengarn und Garn von Ziegen, Haaren, Al- 
pacca, Vigogne und Kameelhaaren : 
un gezwirnt und ungefärbt 
gezwirnt und gefärbt 
Garne aus nicht besonders tari Urten Haaren frei. 
Wollengewebe : 
Shawls und Schärpen von indischem Kasch 
mir (mit Ausschluss der Imitation) vom 
Werthe 5%. 
Alle anderen Gewebe vom Werthe IO»,'©. 
(Hierhergehören: Strumpf-, Posamentier- und 
Bandwaaren, Socken, Decken, Spitzen, Filz 
aller Art, mit Ausnahme des zu Maschinen 
und mechanischen Vorrichtungen gehörigen, 
oder anderen für die Industrie tarifirten; 
Teppiche und Tapisserien ; ferner ganz oder 
theilweise confectionirte Gegenstände, welche 
nicht zu den Kleidern gehören, Tuche etc., 
gemischte Gewebe, insofern die Wolle und 
deren Abarten vorherrschen, Gewebe aus 
Ziegenhaar, Alpacca, Lama, Vigogne und 
Kameelhaare, werden wie Wollgewehe be 
handelt.) 
Gewebe, nicht besonders tarifirte, vom Werthe 
10%. 
(Hierher gehören : Gewebe und Waaren aus 
Pferdehaaren und aus Haar, welches der 
Wolle nicht geichgestellt ist.) 
Filzdrucktücher vom Werthe 5"/o. 
Filz zum Verdichten, für Claviere, zum Pofiren 
von S]»iegelglas und zum Auspolstern von 
Wagen, Haarfilz zu industriellen Zwecken 
vom Werthe 5'’/o. 
In der Amfuhr frei. 
Dänemark. 
Wolle und Haare aller Art frei. 
Garne (hiermit begriffen solche runde Schnüre 
und Litzen, welche von der Dicke einer 
Linie und darunter sind): 
a) ungefärbtes 
h) gefärbtes, sowie alle Arten Garn in Ver 
bindung mit Lahn 
Kg. 
100 
100 
Mk. Pfg. 
300 I — 
450 — 
Kg. I Frc. 
Cent. 
Mk. Pfg. 
Frc. Cent 
100 
100 
20 1 - 
30 
Pfd. Krön.! Oere Krön. 
— ' 8 
- lö%i 
Oere
        <pb n="169" />
        XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
1ÕÕ 
! 
Tarifmässige Benennung 
IS 
Zoll 
allge 
meiner 
trag»- 
m&amp;uiger 
137 
158 
159 
100 
22 
23 
24 
Dänemark. 
Filz zur Schiffsverhärtung oder zum Dachdecken 
und ähnlicher Filz zu anderem Gebrauch . 
Waaren aus Wolle: gewebte (jedoch nicht ge 
schorene) oder gestrickte Waaren aus Vieh 
haaren oder aus Thierhaaren in Verbindung 
mit groben vegetabilischen Stoffen allein 
oder aus Thierhaaren als Hauptbestandtheil 
in Verbindung mit Kalkwolle, Beinhaaren 
oder ähnlichen ordinären Wollsorten mit 
und ohne Zusatz von vegetabilischen Stoffen ; 
ferner roher Filz aller Art, nicht gefärbt 
oder bedruckt; ingleichen Arbeiten aus 
Tuchleisten, Fussteppiche und Fussteppich- 
zeug ....... 
Wollenwaaren, klare oder undichte, mit Messing 
draht oder gesponnenem Glase verbundene 
Waaren, Spitzen, filirte und gehäkelte Ar 
beiten , Posamentier- und Knopfmacher 
arbeiten 
Anmerkung: AU klare oder undichte Waaren sind solche 
zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzelnen 
Fäden ein Zwischenraum gleich der Dicke eines Fadens 
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht 
thunlich ist. von denen 1 []Elle nur 6 Qnintin oder darunter 
wiegt (1 Qnintin = :t0 Gr.I. Bei der Beurtheilnng der ersten 
Alternative kommt Stickerei oder dergleichen auf einen 
Übrigens klaren Stoff nicht in Betracht. Kin then^eife 
undichter und theilweiwe dichter Stoff wird als undicht be 
trachtet. 
Wollene Waaren, andere 
In der Aiutfuhr frei. 
Anmerkung: 1. Knopfe und Posamentierarbeit sind wie 
deren äusserer Stoff zu behandeln, und zwar ohne Abzug 
der Kinlage. 2. Alle Arten gewebte oder geklöppelte Litzen 
und flacbe Litzen sind wie Bandwaaren zu behandeln. 
3. Gewebe aus verschiedenen Spinnstoffen sind nach dem 
höchsbestenerten Stoffe zu verzollen. 4. Genähte oder auf 
andere Weise verarbeitete Stoffe, als Kleidungen etc., sind 
wie die Stoffe zu verzollen. (Siehe Kleidungen.| 
England. 
Alle Manufaciurwaaren in der Ein- und 
AuKfuhr frei. 
Frankreich. 
Wolle mit Einschluss der Alpacca-, Vigogne-, 
Sackwolle und der Kameelhaare, roh 
Wollabfälle - - - ' 
Rosshaare, roh, zugerichtet oder gekräuselt 
Thierhaare, roh 
gekämmte Ziegenhaare . . . 
^ gekämmte andere 
" in Bündeln nach der Länge assortirt 
Pfd. Krön. 
Ocre 
- , 1 
Krön. Oere 
;i 1 
25 
1 I 
— ; CG 
I' I 
Kg. I, Frc. I Cent. Frc. Cent 
100 
100 
100 
100 
100 li - ' 10 — 10 
100II — : 10 — i 10 
100 — 10 — i 10
        <pb n="170" />
        156 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaareii, etc. 
T a r i f m fl s s i g e Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
344 
345 
Frankreich. 
Beine Wollengarne, einfache, gebleicht oder un 
gebleicht, Kammgarne, per Kilogramm in 
der Länge von; 
30.500 Meter oder weniger .... 
mehr als 30.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
40.500, 
50.500, 
60.500, 
70.500, 
80.500, 
00.500, 
100.500 , 
50 500 
60.500 
70.500 
80.500 
90.500 
100.500 
Keine Wollengarne, einfache, gebleicht oder un 
gebleicht, Streichgarne, per Kilogramm in 
der Länge von; 
10.000 Meter oder weniger. . . . 
mehr als 10.000, nicht mehr als 15.000 Meter 
r r 15.000, „ r r 20.000 „ 
r r 20.000, , „ , 30.500 „ 
„ „ 30.500 
Keine Wollengarne, einfache, gefärbt, Kamm 
garne, per Kilogramm in der Länge von; 
30.500 Meter oder weniger.... 
mehr als 30.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
40.500, 
50.500, 
60.500, 
70.500, 
80.500, 
90.500, 
100.500 
50.500 
60.500 
70.500 
80.500 
90.500 
100.500 
40.500, 
50.500, 
60.500, 
70.500, 
80.500, 
90.500, 
100.500 , 
50.500 
60.500 
70.500 
80.500 
90.500 
100.500 
Reine Wollengarne, einfache, gefärbte, Streich 
garne, ))er Kilogramm in der Länge von 
10.000 Meter oder weniger. . . . 
mehr als 10.000, nicht mehr als 15.000 Meter 
r r 15.« 00, „ „ „ 20.000 „ 
r r 20.000, „ „ „ 30.500 r 
n r 30.500 
Reine Wollengarne, gezwirnt zum Verweben, ge 
bleicht oder ungebleicht, Kammgarne, per 
Kilogramm und einfachen Faden in der 
Länge von; 
30.500 Meter oder weniger .... 
mehr als 30.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Krc. Cent. 
31 
43 
56 
68 
81 
93 
105 
118 
124 
18 
28 
37 
46 
100 62 
100 74 
100ä 87 
100 99 
100 112 
100 121 
100 136 
100 149 
100 155 
100 50 
100 ' 59 
100 ! 68 
100 I 77 
100 87 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
50 
100 
100 
100 
100 
100 56 — 
40 
56 
72 
88 
104 
120 
136 
152 
161 
Frc. Cent 
20 i — 
28 ! - 
36 I - 
44 ! — 
52 
60 
68 
76 
80 
12 
18 
24 
29 50 
36 
45 
53 
61 
69 
77 
85 
93 
101 
105 
37 
43 
49 
54 
61 
24 
33 
43 
52 
62 
60 
20 
80 
40 
72 ; — 
81 i 60 
91 I 20 
96 —
        <pb n="171" />
        I Pont dem 
Ori(?.-Tarifes 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenvaaren, etc. 
157 
Tarif massige Benennung 
ill 
Zoll 
i| m%r 
34C 
Frankreich. 
Reine Wollengarne, gezwirnt zum Verweben, ge 
bleicht oder ungebleicht, Streichgarne, per 
einfachen Faden und Kilogramm in der Länge 
von : 10.000 Meter oder weniger .... 
mehr als 10.000, nicht mehr als 15.000 Meter 
„ „ 15.000, „ „ , 20.000 „ 
„ „ 20.000, „ „ „ 30.500 „ 
n « 30.500 
Reine Wollengarne, gezwirnt zum Verweben, ge 
färbt. Kammgarne, per einfachen Faden 
und Kilogramm in der Länge von: 
80.500 Meter oder weniger .... 
mehr als 80.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
, n 40.500, „ „ „ 50.500 „ 
„ „ 50.500, „ „ . 00.500 „ 
„ „ 60.500, „ „ , 70.500 „ 
r n 70.500, „ „ , 80.500 „ 
n n 80.500, „ , „ 90.500 „ 
n n 90.500, „ „ „ 100.500 „ 
„ „ 100.500 
Reine Wollengarne, gezwirnt zum Verweben, ge 
färbt, Streichgarne, per einfachen Faden 
und Kilogramm in der Länge von: 
10.000 Meter oder weniger. . . . 
mehr als 10.000, nicht mehr als 15.000 Meter 
„ , 15.000, „ „ n 20.000 „ 
n « 20.000, „ „ , 30.500 „ 
r . 30.500 ; 
Reine Wollengame, gezwirnt zur lapissene, 
Kammgarne, gebleicht oder ungebleicht, per 
einfachen Faden und Kilogramm in der 
Länge von: 
80.500 Meter oder weniger.... 
mehr als 30.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
„ „ 40.500, , „ , 50.500 „ 
„ , 50.500, „ „ , 60.500 „ 
„ „ 60.500, „ „ , 70.500 „ 
„ „ 70.500, „ . „ , 80.500 „ 
, „ 80.500, „ , , 90.500 „ 
„ n 90.500, , „ , 100.500 „ 
« n 100.500 
Reine Wollengarne, gezwirnt zur Tapisserie, 
Kammgarne, gefärbt, per einfachen Faden 
und Kilogramm in der Länge von: 
30.500 Meter oder weniger.... 
mehr als 30.500, nicht mehr als 40.500 Meter 
„ „ 40.500, , „ „ 50.500 „ 
„ „ 50.500, „ „ , 60.500 „ 
„ „ 60.500, „ „ „ 70.500 „ 
„ „ 70.500, „ „ „ 80.500 „ 
„ „ 80.500, „ „ „ 90.500 „ 
„ „ 90.500, „ „ „ 100.500 „ 
. . 100.500 
Kg. 
Frc. 
100 ! 28 
1} 100 37 
100 46 
:i 100 ! 56 
100,65 
100 i, 71 
100 87 
i100 : 99 
100 112 
100 124 
100 138 
100 152 
100 166 
100 174 
1001 59 
100 ! 68 
, 100! 77 
; 100 i| 87 
Ü100 ' 96 
i| 
100 I 46 
Cent.l] Frc. 
Cent., 
100 
100 
65 
84 
100 II 102 
100i|121 
100I139 
1001|158 
100I177 
1001186 
100 
100 
100 
100 
4 4 
96 
115 
133 
1001152 
i, 100 
1 100 
100 
100 
170 
189 
208 
217 
14 40 
21 60 
28 ' 80 : 
85 50 
— 43 20 
49 , - 
58 60 
68 ' 20 
77 80 
40 
87 
97 
106 
116 
121 
60 I 
20 ' 
39 I 40 
46 I 60 
53 80 
60 I 50 
68 ! 20 ! 
30 I 
66 ! 
78 i 
90 I 
¡102 ! 
i|114 
120 
II 55 
i 67 
,1 79 
'I 91 
,118 
115 
127 
139 
145
        <pb n="172" />
        158 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
Zoll 
Tarif massige Benennung 
allge 
meiner 
traga- 
mássiger 
348 
34Sbt 
3iSl«r 
Frankreich. 
Kg. Frc. Cent.i Frc. Cent. 
347 Garne aus Alpacca-, Lama-, Vigogne-Wolle oder 
Kameelhaare alein 
„ gemischt mit Wolle in beliebigem Ver 
hältnisse 
p gemischt mit anderen Fasern, soferne 
die Alpacca-, Lama-, Vigogne-Wolle oder 
die Kameelhaare dem Gewichte nach vor 
herrschen 
„ aus Ziegenhaaren, rein oder gemischt, so 
fern die Ziegenhaare dem Gewichte nach 
vorherrschen 
„ aus anderen Haaren frei. 
Wollcngarne, gemischt mit andern Spinnmate 
rialien, als : Alpacca-, Lama- oder Vigogne- 
Wolle, und Kameelhaaren, sofern die Wolle 
dem Gewichte nach vorherrscht: wie reine 
Wollengarne. 
Beine Wollengewebe. 
Tuch. Kaschmir und andere gewalkte, sowie 
glatte, ungewalkte Gewebe: 
390 i Möbelstoffe im Gewichte von mehr als 400 Gr. 
per 1 []Mtr 
391 Moir (moire) 
392 Andere im Gewichte von höchstens 400 Gr. 
per 1 QMtr 
von 401—550 Gr. inclusive 
von über 550 „ 
393 Teppiche: Brüsseler Tepjtiche (moquette-bouclée) 
Velourteppiche 
jtersische 
à la Jacquart, Chenilleteppiche und andere . 
394 Wirkwaaren aus reiner oder gemischter Wolle: 
Handschuhwaaren und nicht adjustirte Klei 
dungen __ 
andere, zugeschnittene, ohne Naht .... 
andere, regulär oder mit regulären Spitzen . 
391 bit Posamentier- und Bandwaaren 
39U«r Fez oder rothe Mützen 
395 Tapisserie 
396 Shawls, brochirte oder façonnirte, mit Ausnahme 
der indischen Kaschmir-Shawls 
397 Spitzen 
308 Wollene Möbel-Velours . . 
399 Beuteltuch, ohne Naht 
400 Decken : • * 
401 Schuhe aus Tuchleisten (Patschen), sowie ge 
fütterte (sogenannte Strassburger) Schuhe . 
402 Tuchleisten frei. 
Gemischte Wollen ge webe. 
403 Tuch, Kaschmir und andere gewalkte Gewebe, 
mit Baumwollkette, glatte, ungewalkte Ge- 
100 
30 — 24 - 
100 
100 
100 
100 
1 Stick 
100k?. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
|| 100 |124 
i; 100 i 75 
lUO 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
50 
650 
150 
300 
248 
35 
620 — 
397 
ß72 
223 
198 
87 
524 i — 
120 — 
242 - 
200 - 
— I 35 
500 I — 
320 I - 
300 ■ — 
180 — 
160 — 
85 — 
87 — 87 —
        <pb n="173" />
        XXIV. Wolle, Wollengarii und Wollenwaaren, etc. 
159 
T a r i fmässigc Benennung 
404 
405 
406 
548 
549 
550 
551 
Frankreich. 
webe, sofern die Wolle vorherrscht, per 
1 []Mtr im Gewichte von: 
höchstens 200 Gramm .... 
von 201 bis 300 Gramm inch . 
„ 301 r 400 r . 
r 401 r 550 r 
„ 551 r 700 „ . 
, mehr als 700 Gramm . . 
Gewebe mit Kette aus Floretseide, sofern Wolle 
vorherrscht • 
Teppiche aus Wolle, in beliebigem Verhältnisse 
mit anderen Materialien gemischt: wie Tep 
piche aus reiner Wolle. 
Andere Gewebe, sofeni die Wolle dem Gewichte 
nach vorherrscht • 
Gewebe aus Alpacca-, Lama-, Vigogne-, Yack- 
wolle oder Kameelhaaren allein . . . 
„ in beliebigem Verhältnisse mit Wolle ge 
mischt 
„ gemischt mit anderen Fasern, sofern die 
Alpacca-, Lama-, Vigogne-, Yack-Wolle 
oder die Kameelhaare dem Gewichte nach 
vorherrschen 
Keine oder gemischte Ziegenhaargewebe, in ausser- 
euroj)ãÍ8chen Ländern erzeugt, sofern die 
Ziegenhaare dem Gewichte nach vorherrschen : 
mit der Hand erzeugte Kaschmir-Shawls, lange 
mit der Hand erzeugte Kaschmir-Shawls, qua 
dratische • 
mit der Hand erzeugte Schärjten. Kandleisten, 
Bordüren. Fransen und glatte Gewebe . . 
auf dem Webstuhl erzeugte Shawls, glatte, 
gestickte und brochirte, glatte Gewebe . . 
in einem europäischen Lande erzeugte wie 
Wollengewebe. 
Andere Gewebe aus Haaren allein oder mit an 
deren Fasern gemischt, sofern die Haare 
dem Gewichte nach vorherrschend . . . 
Gewebe aus Kosshaaren (Posamentierwaaren und 
andere), rein oder gemischt, sofern die Koss- 
haare dem Gewichte nach vorher:sehend 
Hüte 
Geflechte 
Andere mit Einschluss dir Posamenlierwaaren 
Aus der Schweiz 
Aus Belgien . 
Filze zum Kalfatern der Schifte . . . 
p zu Teppichen und Schuhsohlen . 
„ für Maschinen und Claviere . . 
„ andere 
Tuchfilze für Möbel. Schuhwerk und Kleidungen 
aus reiner Wolle, wie die Tuche. 
Hüte aus Filz (siehe Kleidungen und Putzwaaren). 
In dn Ausfuhr frei. 
I 1 
allge 
meiner 
trags- 
missiger 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frc. 
ßll 
174 
136 
99 
74 
50 
1297 
Cent. 
c &gt; 
'E 
ISlirk 
Kg. 
100 
100 
100 
1 Slick 
loOkg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
30 
20 
1000 
1000 
37 
496 
25 
35 
250 
35 
Frc. I Cent. 
140 — 
115 — 
90 — 
65 — 
50 — 
35 — 
240 i — 
160 
250 
400 
25 
35 
250 
35 
30 
20 — 
1000 — 
1000 — 
j 
30 ! — 
30
        <pb n="174" />
        XXIV. Wolle. Wolleníínrn und Wollenwaaren, etc. 
Tarifinässige Benennung 
Griechenland. II 
Schafwolle aller Art Jj 
Merinowolle, nicht präparirte j 
Garn, wollenes zu Tapisseriearheiten, ohne Unter- |] 
schied der Farben, rothes Zeichengarn . . j 
Alle anderen Garne jj 
Merinogarn, un gezwirntes, mit Oel präparirt zur I! 
Fezfabrikation j 
Wollengewehe aus reiner Wolle oder mit Baum 
wolle gemischt: 
1. Alle Tuche, Kalmuck, Damentuch, sogen. 
Lootsentuch, Biber, Kasimir, grobe u. feine 
Cachenez etc., ganz wollene od. mit Baum- ! 
wolle gemischt, mit Ausnahme der unter jj 
Xr. 2 genannten ¡| 
2. dergleichen mit Baumwolle gemischt, wenn ¡i 
Einschlag od. Kette ganz v. Baumwolle ist 
3. Merinos, Mousselins, Damaste, Barege, Gaze, 
Wollsammt (von reiner Wolle oder mit 
Baumwolle gemischt), Chalis, Flanell, ge- , 
färbte Xa])olitains, Alpacca u. dgl., sowie 
alle andern wollenen Gewebe 
4. dergleichen gemischt, weisse od. gestrickte 
Flanelle von reiner Wolle oder mit Baum 
wolle gemischt, Caramandolen von reiner 
Wolle od. mit Baumwolle gemischt, Alpaccas 
und alle anderen wollenen, mit Baumwolle 
gemischten, auch mit seidenen Streifen ver 
sehenen Gewebe 
il 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Anmerkung: Die unter 4 aufgeführten Gewebe gehören zu 
der Gattung der gemischten, wenn Kette oder Einschlag 
ganz von Baumwolle ist. 
Shawltücher aus Europa eingehend (Imitation), 
rein wollene oder mit Baumwolle gemischt, 
sowie Barege • 1 
Shawls von Merino sowie kleine, bedruckte, vier 
eckige Shawls (Comforters) | 1 
Shawls, wollene, gemeine oder mit Baumwolle , 
gemischte 1 
Teppiche, persische, von feiner Wolle . . . . j 1 
„ alle anderen für Fussbüden u. Treppen j 
im Allgemeinen, sowie Filzteppiclie . j 1 
Filz (gewalkte wollene Tuche), weiss oder ge- '' 
färbt ! 1 
Tuchleisten (Anschrot) 1 
Strümpfe, wollene, leinene oder wollene mit 
Baumwolle gemischt 1 
Schnüre und Schnürbänder, wollene oder mit j 
Baumwolle gemischt (auch Schnüre mit j 
Spitzen) 1 
Bänder aus Wolle und Baumwolle 1 
Beuteltuch von Bosshaar ¡¡ 1 
ln (1er Ausfuhr frei. ¡¡ 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Frc. 
Cent. 
20 
13 
32 
33 
(¡7 
Frc. 
93 
19 
CG 
2 53 
I 
Cent. 
10 I G5 
G , GG 
4 , 33 
3 99 
1 OG 
- G7 
— 40 
3 9G 
2 GG 
5 32 
5 32
        <pb n="175" />
        Hoher, General-Zolltarif. 
11 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
161 
T a r i f m ä s 8 i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
109 
120 
121 
vertragsmässig 
mit 
Frankreich 
Italien. 
Schafwolle in Vliessen oder in Flocken, im 
natürlichen Zustande, gewaschen, gekämmt, 
gefärbt, Abfälle und Kratzwolle frei. 
Pferdehaare : 
a) roh oder gefärbt u. Thierhaare jeder Art frei. 
b) gekräuselt, Stricke und grobe Arbeiten \on 
Pferdehaaren 
Game aus Schafwolle oder Haaren : 
aj einfache, rohe oder gebleichte 
h) einfache gefärbt 
c) gezwirnte: wie die Garne, aus welchen selbe 
bestehen, mit einem Zollzuschlag von SO"«. 
Matratzen jeder Art 
Schafwollgewebe ; 
a) gekrämpelte 
h) gekrämpelte, wenn die Kette 
ganz aus Baumwolle be 
steht 
c) gekämmte 
d) gekämmte, wenn die Kette 
ganz aus Baumwoll besteht. 
e) gestickte ...... 
Wollengewebe aus Streichgarn . l vertragsm. mit 
desgl. mit Baumwollkette . . I Oesterreich 
Filze: o&gt; zu Hüten 
b) getheerten, gepresst, zu Sohlen etc. 
Gewebe aus Pferdehaaren: 
a) zu Siebböden 
b) jeder anderen Art 
Strumpf- und Posamentierwaaren . . . 
Borten und Bänder 
Knöpfe 
Spitzen und Tüll 
Decken aus Kratzwolle und Tuchabschnitten 
Teppiche aus Kratzwolle, Sahlleisten und 
Tuchabschnitte 
Teppiche und Decken aus Schafwolle . . 
Anmerkung zu 120: Decken und Teppiche »’.i» Schafwolle 
gemiacbt mit Kratzwolle oder Haar zahlen denselben Zoll 
wie Decken und Teppiche ans Schafwolle, in dem Falle, 
wenn eich nicht feststellen lAsst, ob Schafwolle oder 
anderes Material vorherrscht. 
Genähte Gegenstände: wie d. Gewebe, aus welchen 
sie bestehen, mit einem Zollzuschlag von 10%. 
Anmerkung zu 121 : Genähte Gegenstände, die aus Geweben 
bestehen, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen, ohne 
dass sich feststellen lässt, welche im Gewichte vorherrscht, 
zahlen, als ob selbe ganz ans den höchstbestenerten Geweben 
erzeugt wären. 
In der Ausfuhr frei. 
Alle 
Kg. 
Lira I Cent. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Niederlande. 
Manufacturwaaren in der Einfuhr werden 
vom Werthe mit 5®/o verzollt. 
In der Ausfuhr frei. 
15 
165 
110 
200 
155 
400 
30 
165 
Lira 
100|200 
10011220 
100 220 
100 300 
100 
100 
100 
60 ! — 
140 
30 
165 
200 
200 
220 
300 
60 
60 
110 
Cent. 
50
        <pb n="176" />
        Il Post des 
torig.-Tarifes 
162 
XXIV. Wolle, Wollengarii und Wollcnwaaren, etc. 
Tarif massige Benennung 
I i 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
traga- 
massiger 
Portugal. 
der 
Wollengarn jeder Gattung, ausgenommen 
Stickwolle : 
a) gebleicht 
b) gefärbt 
Wolle zum Sticken : 
a) gebleicht 
h) gefärbt 
Wolle, rohe. frei. 
„ gefärbte 
Gewebe aus reiner Wolle, dichte und undichte: 
Tülle und Spitzen, ein- oder mehrfarbig . . 
Merino ein- oder mehrfarbig 
Alle anderen 
Dichte Gewebe : 
Boa (Baize) einfärbig 
„ bedruckt 
Flanell, weisser 
„ gefärbt 
Flanellas, von einer oder mehr Farben, auch 
mit andern Spinnstoffen gemischt .... 
Alle anderen 
Velvety 
Damast 
Lüster, glatte 
Alle anderen 
Gewebe aus leicht gekrämpelter oder gekämmter 
Wolle für Frauenkleider, zum Unterfutter 
und zu ähnlichem häuslichen Gebrauche, 
dünn oder dicht gewebt, ein- oder mehr- 
färbig nicht benannt 
Dieselb. Gewebe mit Kette oder Einschlag ganz aus 
Baumwolle oder Leinen oder anderem Material 
Andere dichte Gewebe 
Wirkwaaren aus Wolle 
Shawls oder Halstücher aus Wolle oder Haaren . 
Teppich mit einer oder mehreren Farben . . 
Gewebe aus Kaschmir und anderen Haaren: 
Bettdecken 
Alle anderen nicht besonders tarifirt . . . 
Filze, glatt 
„ lackirt 
Filzsäcke 
Handschuh-Kaschmir 
Posamentierwaaren : 
Trümings- und Gallonsbänder 
Wollensteffe zu Kleidern od. verarbeitet, werden 
mit einem Zuschlag von 50*'/« belegt. 
Cravaten jeder Art, fertig oder nicht, Zoll des 
Hauptgewebes mit 10% Zuschlag. 
Wollener Filz, einfach od. mit Flockseide gemischt 
Anmerkungen: 
1. Wollene Gewebe gemischt mit anderem 
Material (ausgenommen Seide) werden mit 
Kg. 
Kets 
0484 
0772 
1635 
2775 
0020 
1030 
1030 
1635 
0490 
0436 
0817 
0490 
1236 
0490 
0817 
1090 
0490 
1090 
0927 
0618 
1635 
1339 
2060 
0257 
0817 
2725 
0257 
0272 
0272 
3270 
0721 
Reis 
0200 
0300 
1000 
1000 
1200 
0900 
0600 
1300 
2000 
0250 
0700 
0250
        <pb n="177" />
        11 
XXIV. Wolle, Wollengern und Wollenwaaren, etc. 
163 
Tarif massige Benennung 
"13 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ansfahr 
334 
33Õ 
336 
337 
338 
339 
340 
341 
342 
343 
344 
dem Zoll des höchstbesteuerten Materials 
belegt. 
2. Gewebe aus Wolle oder Haaren, gestickt 
mit Seide, werden mit einem Zuschlag von 
200 0 belegt. 
3. Gewebe gemengt mit Gold oder Silberfäden 
werden mit einem Zuschlag von 20''/o belegt. 
Anmerkung: Die Vertragssätze des französisch-portugie 
sischen Handelsvertrages wurden auf die Waareneinfulir 
aller Länder erstreckt. 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Wolle, und zwar: 
Wolle aller Art, ungewaschene 
„ „ „ gewaschene, aber nicht ge- 
gekrämpelte od. gekämmte . 
„ „ „ gekrämpelte oder gekämmte, 
gefärbte oder nicht . . . 
Wollengarne aller Art 
Wollenwaaren, und zwar: *) 
Gemeine, nämlich: langhaarige Kotzen (Paturi, 
Tsoluri), Tuch zu groben Blousen, genannt 
Halinatuch (Aba, Zeghe, Dimie, Loden, 
Wollenteppiche jeder Art, nach Stück oder 
nach Meter*) 
Tuch und andere dem Tuche ähnliche Gewebe •), 
nicht bedruckt, ebenso Flanell*) jeder Art, 
weiss oder gefärbt 
Alle anderen Wollenwaaren, die unter den 
vorstehenden Artikeln nicht begriffen sind, 
mit Ausnahme der Shawls und Spitzen; 
ebenso alle Posamentier-, Knopfmacher- und 
Bandmacherwaaren aus Schafwolle*) , . . 
Anmerkung: ') Gewebe aus Schafwolle oder Baumwolle, 
welche mit einem anderen Stoffe, als Beide gemischt sind, 
zahlen den Zoll der reinen Schaf- und Baumwollgewebe. 
je nachdem ihr Hunptbestandtheil die Schafwolle oder die 
Baumwolle ist und nach Massgabe der durch die ein 
schlägigen Artikel festgesetzten Unterscheidungen. U In 
diese Post sind auch die ordinären Stoffe, genannt .Cziak“, 
inbegriffen. •) Unter «die dem Tuche khnliehen Gewebe* 
fallen alle Modestoffe für Hinnerkleider, wie sie in Brünn 
und Keichenberg erzeugt werden (Brünner Heren • Rock- 
nnd Hosenstoffe, Modestoffe „Nouveautés*). *) Die türki 
schen Kappen. „Fez* genannt, und die „Moultons*, welche 
mit dem Flanell identisch sind, fallen unter diese Post. 
‘I Es fallen unter diese Post die klgendermassen benannten 
Schafwollstoffe : Tibet, Merino, schottischer Kachemir, 
Orléan, Barége, Lasting, Rips (Möbelstoff), Monsselin, 
Gros-grain, Damast. Plüsch. Sammt etc. Die Behandlung 
der „Diagonalen* ben. Stoffe und der Tischdecken bän^ 
von der Art des Stoffes ab, aus welchem sie bereitet sind. 
Strumpfwirkerwaaren aus Schafwolle, jeder 
Art. auch besetzt mit anderen Geweben 
Shawls, brochirte und façonnirte (Imitationen 
der indischen und der türkischen Shawls) . 
Shawls, indische und türkische vom Werthe 5"/#. 
Spitzen, wollene vom Werthe 7®/o. 
Kg. ¡1 Frc. 
100 ¡I 10 
100 20 
100 
100 
100 
100 
100 
Cent. 
50 
70 — 
30 
58 
90 
. Cent. 
40 
50 
frei 
100 ,¡150 
100 160
        <pb n="178" />
        164 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
T a r i fmässige Benennung 
Z • 1 1 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
345 
346 
347 
348 
349 
350 
351 
352 
353 
354 
90 
201 
202 
Rumänien. 
Filze jeder Art; ebenso nachstehende Filzwaaren : 
Sohlen, Schuhe mit oder ohne Sohlen 
und Hüte aus grobem Filz zum Gebrauche 
der Bauern*) und Soldaten 
Vertragsmässig mit Grossbritannien . . 
Anmerkung: *) Filzschuhe mit ledernen Sohlen fallen unter 
diese Post. &gt;l Die sogen. Kronstädter Hüte (aus Schafwolle) 
gehören zu dieser Kategorie. 
Filzwaaren, andere als die im vorstehenden 
Artikel aufgeführten, mit Inbegriff der mon- 
tirten, aber nicht garnirten Filzhüte . . . 
Rosshaar, roh, zubereitet oder gekräuselt . . . 
Thierhaare, andere 
Gespinnste aus Thierhaaren, und zwar: 
Gespinnste aus Ziegenhaaren 
n n Ochsen-, Kuh- und anderen 
gemeinen Thierhaaren 
Gewebe und Wirkwaaren aus Thierhaaren, u. zw. : 
Decken, Teppiche und Bettsäcke, Reibtücher, 
Säcke und Taschen, Gurten und andere 
ordinäre Gewebe aus Thierhaaren jeder Art 
Gewebe und Wirkwaaren, andere, aus Thier 
haaren jeder Art 
Rosshaarhüte, mentirte od. nicht, aber nicht garnirt 
Posamentierwaare aus Rosshaar 
Russland. 
Wolle und Flaumhaare jeder Art: 
1. in rohem Zustande, ungewaschene und ge 
waschene, ungefärbte Flockwolle .... 
2. ungesponnene, gefärbte jeder Art, desgleichen 
Kunstwolle (shoddy, mungo, laine renaissance) 
und gefärbte Flock- und Scheerwolle . . . 
3. Kammwolle: 
a) ungefärbt 
b) gefärbt 
4. Wolle und Flaumhaar jeder Art gesponnen, 
mit oder ohne Beimengung von Baumwolle, 
Flachs oder Hanf: 
aj ungefärbt 
b) gefärbt 
Anmerkung: Für die Verpackung von Wollengarn aller 
Art, ausser der Wolle für Stickereien, werden bei Kisten 25, 
bei Fässern 15, bei solchem Garne in Ballen 8, auf Röllchen 
in Kisten und Fässern 35, auf Papier in Kisten 25%, ferner 
bei Wollengarn für Stickereien in Kisten 25, bei solchen in 
Ballen 10% und endlich bei Wollengarn zur Kette präparirt 
auf Walzen gewickelt in Kisten und Fässern 30% des 
Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Bettdecken aus Boy und wollene Pferdedecken . 
Filzstoffe, wollene, zur Verfertigung von Fuss- 
bekleidungsstücken 
Wollenzeuge jeder Art, aus Wolle und Ziegen 
flaum, ungewalkte und gewalkte, glatte, 
buntgewebte und gestickte mit oder ohne 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
IStiek 
100 
Kg. 
Pud 
1 
1 
1 
Frc. Cent. 
25 
20 
175 
26 
3 
140 
14 
25 
80 
150 
Rubel 
1 
28 
Kop, 
50 
50 
Frc. I Cent. 
frei 
50 
70 
frei 
Vertragsm. 
Rubel Kop.
        <pb n="179" />
        203 
XXIV. Wolle, Wollenj^arn und Wolienwaaren, etc. 
165 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
traçg- 
m&amp;ssiger 
206 
207 
208 
209 
Beimischung von Baumwolle, mit Ausnahme 
der in § 201, dann 204—207 genannten 
Dieselben bedruckt unterliegen der in § 202 
festgesetzten Zollgebühr mit einem Zuschlag 
von 30®/o. 
Allgemeine Anmerkung zn den §§ 202 und 203: 
1. Ungewalkte Zenge ans Wolle und Ziegenflanm, in denen 
die Kette oder der Einschlag ans Seide oder Flockseide 
besteht, werden nach den Paragraphen über Seiden- 
waaren verzollt ; wenn jedoch die Beimischung von Seide, 
Flockseide oder Flittergold nur ans eingewebten oder ge 
strickten Mustern und Streifen besteht, so wird von solchen 
Zeugen die Zollgebühr nach den §§ 202 und 203 mit 
einem Zuschlag von 20% erhoben. 
2. Tücher, Schärpen, Decken, Plaids u. dgl. ans Wollen- 
und Ziegenflanmzengen, m t Ausnahme der in $ 205 be 
sonders genannten, unterliegen derselben Zollgebühr wie 
die bezüglichen Zeuge. 
Flaggentuch, weisses Wollenzeug für Mühlen 
(Beuteltuch) und wollene Gürtel aller Art, 
ohne Beimischung von Seide 
Gemusterte Shawls, Tücher, Gürtel, türkische 
und kaschemirene Schärpen, sowie derartig 
gemusterte Gewebe, in welchen das Muster 
durch die Kette gebildet ist, mit Befestigung 
der bunten Fäden der Kette auf der linken 
Seite (echter Kaschemir), desgleichen die 
denselben nachabmenden Terno und Halb- 
terno, d. h. gemusterte Stoffe, in welchen 
die Fäden der Kette, welche das Muster 
bilden, mit ihren Enden nicht aneinander 
befestigt, sondern auf der linken Seite ab 
geschnitten sind oder unabgeschnitten nach 
gelassen sind (franz. Kaschemir), endlich 
gesonderte Borten, Kanten und Zeuge dieser 
Art, rein wollene oder mit Baumwolle, Seide 
und Flockseide gemischte 
Anmerkung: Alle übrigen wollenen Stoffe, welche kein 
Muster haben, welchen ohne dem oben angeführten hervor 
gebracht ist, unterliegen der Zollgebühr gemüsn 202 u. 203. 
Umgewalkte Wollenzeuge zum Gebrauch für 
Fabriken : Säcke zum Oelschlagen für Zucker 
fabriken u. dgl. ; Tuch besonderer Zubereitung 
für Fabriken. Tuchkanten, sowie aller Art 
Filze, ungefärbte, gefärbte und bedruckte . 
Wollene Teppiche aller Art 
Feze oder wollene türkische Kappen, gestickt 
mit Füttern oder ohne solche 
Wollene Posamentierwaaren u. wollene Fabrikate 
aller Art, geflochtene und gestrickte, Hand 
schuhe, Strümpfe, Fitzbänder und Bänder, 
rein wollene oder mit Leinen, Hanf und 
Baumwolle gemischte, mit Ausnahme von 
Knöpfen (§ 220) und Spitzen (§ 215) . . 
Anmerkung: Von wollenen Posamentier- und Stmmpfwaaren, 
wenn sie eine Beimischung von Seide in Form von Ver 
zierungen haben, wird die in diesem Paragraph festgesetzte 
Zollgebühr mit einem Zuschlag von 20% erhoben. 
In der Ausfuhr frei. 
1 
Babel. Kop. 
— I 90 
Babel i Kop. 
- ; 25 
3 - 
50 
■|i il
        <pb n="180" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
166 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
!! 
7 
8 I 
9 
31 
Tarifmässige Benennung 
Serbien. 
Wolle und Haare: 
a) Schafwolle, rohe, gewaschen, gekämmt, 
nicht gefärbt, und Wollabfälle frei. 
h) Wolle gefärbt 
Garne: 
a) aus Schafwollgarn, Kunstgarn, auch von 
Kameel- und Biberhaaren 
h) aus Ziegenhaaren und oben nicht genannten 
Haaren 
Wollengarn in der Ausfuhr 
Nach dem Vertrage zwischen England u. Serbien, 
vom Werthe nicht über 5«,o. 
Gewebe und andere Erzeugnisse: 
a) gemeine, ohne oder mit Verbindung anderer 
Materialien und zwar: 
1. Kotzen und andere grobe Bettdecken, 
Säcke, Pferdehalfter, Gurten und ähn 
liche Gegenstände, ausgenommen der 
geflochtenen 
2. grobe Tuche, gewöhnl., Aba, Azor,Chavak, 
Loden, grobe Filze und ähnliche Stoffe 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn : 
a) Kotzen (Pferde- und grobe Bettdecken), 
grobe Teppiche von Ziegen oder andern 
Thierbaaren, grobe Filze aus Thier 
haaren oder grober Wolle, auch zu 
Sohlen od. dgl. zugeschnitten, auch ge- 
theert oder lackirt; Tuchenden . . . 
ß) grobe Tuche, wie Halinatuch, Loden etc. 
oben genannt 
h) mittelfeine : Plachen, Teppiche und sonstige 
Decken, sowie auch Stoffe für solche Decken 
mit oder ohne Verbindung anderer grober 
Materialien 
c) feine von Wolle, Kameel-, Biber- und Hasen 
haaren, mit oder ohne Verbindung von 
anderen Materialien, auch theilweise mit 
Seide gemengt und zwar: dichte, nicht ge 
färbte (für Herrenkleider); Peruvin, Toskin, 
Kammgarnstoffe, Damentuch, Katain, Bristol, 
Azon, Filze und andere hierzu gehörige 
dichtere gewirkte Stoffe, sowie Flanell ohne 
Unterschied 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn : 
Gewebe auch mit geringer Beimengung von 
Seide oder in Verbindung mit Metallfäden, 
und zwar: Tuche und tuchartige Stoffe für 
Herrenbekleidung und sonstige stärkere 
Bekleidungen, Flanelle, Wattmolls, lang 
haarig gerauhte Futterstofle; feine Filze 
und Filzwaaren 
Anmerkung; Zu den tncbartigen Stoffen gehören auch alle 
Modestoffe für Männerkleider, wie sie in Brünn u. Keichen- 
herg erzeugt werden (Herren- Kock- und Hosenstoffe, 
Modestoffe „Nouveautés“). 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. I)inar ' Para ¡Dinar Para 
100 
60 ! — 
100 ¡Ü60 i — 
100j 20 ! — 
100 li 6 1 - 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
40 
65 
100 
160 
16 
20 
58
        <pb n="181" />
        XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaarcn, etc. 
167 
wä ! 
Zoll 
:ll 
H 
—®- 
Tarifmässige Benennung 
1! 
allge 
meiner 
trage- , 
mässiger , 
Serbien. 
Kg. I Dinar Para 
131 
182 
133 
134 
135 
136 
I 137 
I 188 
! 139 
‘e»140 
Leichte dünne Stoflfe (für Dainenkleider), als: 
Orlean, Thibet, Lustre, Merino, Wattmoll, 
Satin, Möbelstoffe und sonstige für leichtere 
Kleider; Tischdecken, Kopftücher, Shawls 
zum Umhinden um den Hals, mit und ohne 
Verzierung, und ähnliche Tücher; Sammt 
und sammtartige Gewebe, sowie auch Gewebe 
aus langen Pferdehaaren ohne Unterschied 
der Ausführung - « j, 100 200 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: ,¡ i 1 
Leichte dünne Stoffe, welche gewöhnlich zu ¡i j 
Damenkleidern dienen {Orlean, Ihibet, , j 
Kach emir, Mohair u, dergl.), Möbelstoffe, jj i 
Tischdecken, Hals- und Umschlagtücher, jj . 
Shawls, shawlartige Gewebe, auch mit ¡1 ! j 
Fransen oder Quasten, Wollplüsch, Woll- i, 
sammt ,100 — ' — 
XB. In diese Position gehören: Alpaca, Mohairs, ji ji 
Orleans, Thibet, Lustres, Kachemir, Serge, ¡I 
Lamas, Poit de chevres, Satin, Italia cloth, i 
Merino, Damaste, Bips und andere Stoffe ¡ | 
zu Möhelüberzügen, Damenmodetücher. Die , 
Hals- und Umschlagtücher und Schärpen 
können auch einfach gestickt sein. |, 
Vertragsmässig mit Deutschland: ' i 
Wollene Strumpfwaaren, Tricotwaaren, gehäkelte 
und gestrickte Waaren, Posamentierwaaren 
oder vom Werthe 8“/o. 
Undichte Stoffe, Blonden, Spitzen, Bobinets, 
Petinets, Foulards, Gaze, Barege und ähn 
liche Shalws und Tücher dieser Art . . . 
Alle übrigen Waaren vom Werthe 8oo. 
Dinar 
Para 
90 
100, - 
i 100 300 
Spanien. 
Kg. : 
100 
100 
1001 56 ■ — 
1 
100 12 50 
100 25 
Borsten, Boss- und anderes Thierhaar .... 
Wolle, ordinäre, im Schweiss . . . . ' • • 
Anmerkung: Ala unreine Wolle wird diejenige angesehen, 
welche durch daa Waschen mit achwefligsaurem Kohlen- 
atoffe mehr ala 10% ihres Oewichtea verliert. 
Desgleichen gewaschene • • 
Wolle im Schweiss anderer Gattung und lange 
zu Kammgarn l ‘ 
Anmerkung: Ala lange Wolle wird diejenige angesehen, 
deren Fasern mehr als 10 Centimeter Länge haben. 
Desgleichen gewaschene : '„ 
Wolle, gekämmte oder gekrempelte und Abtalle l 
von gekrempelter ' 
Garne: 
Kammgarn, auch gezwirntes, roh oder mit uel 
Desgleichen reines oder gebleichtes .... 
^ gefärbtes 
^ Teppiche aus reiner Wolle oder mit Bei- |i ' 
mischung anderer Stoffe ! 100,139 
Pesetas 
ä- 
100 
33 25 
85 
60 
Pesetas 
2 — 
24 30 
48 ' 60 
60 
15 : 20 
! 
33 25 
1 10 
1 65 
1 95 
55 99 I 70
        <pb n="182" />
        168 
XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
Tarifmässige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäasiger 
el41 
«142 
«143 
«144 
«•145 
«146; 
«147 
1481 
294 
130 V 
I ' 
! 31 
; 32 i 
I 33 
1 34 : 
35 ! 
36 [ 
37 1 
38 I 
39 I 
40 
: 
III 
¡ 35 
Spanien. 
Gewebe: Filze aus reiner Wolle oder mit Bei 
mischung anderer StoiFe 
Decken, desgleichen Plaids 
Strumpfwaaren, mit oder ohne Beimischung 
von Baumwolle oder anderer vegetab. Fasern 
Tuche und alle anderen tuchartigen Gewebe 
aus reiner Wolle, Flockwolle, Thierhaaren 
oder Mischung dieser Materialien .... 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 
Dieselben Gewebe, wenn ihre ganze Kette 
aus Baumwolle od. anderen vegetabilischen 
Fasern besteht, sowie Astrachan und Felbel 
aus denselben Stoffen 
Alle übrigen Gewebe aus reiner Wolle, Flock 
wolle, Thierhaar oder Mischung dieser 
Materialien 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 
Dieselben Gewebe, wenn ihre Kette ganz aus 
Baumwolle oder anderen vegetabilischen 
Fasern besteht 
Gewebe aus Borsten oder Rosshaar mit oder 
ohne Beimischung von Baumwolle oder 
andern vegetabilischen Fasern . . . . 
Posamentierwaaren, wollene 
Anmerkung: Als wollene Posamentierwaaren werden die 
jenigen angesehen, deren Gesammtgewicht mehr als 40% 
Wolle oder Wolle und Seide enthält. 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Wolle, roh od. gekämmt, gefärbt und ungefärbt 
Wollabfälle und Wollenstaub . . . 
Wollengarn, roh, einfach oder doublirt . . 
p gebleicht, drei- oder mehrfach ge 
zwirnt 
„ gefärbt 
Wollgewebe, rohe 
„ gebleicht, gefärbt, bedruckt . 
Wollene Bandwaaren und Spitzen . . . 
„ Decken aller Art, ohne Näharbeit 
Tuchenden 
Schuhe von Tuchenden 
Stoffe von Filz 
Filzwaaren ohne Näharbeit : 
nicht gefärbt, nicht bedruckt .... 
gefärbt, bedruckt 
Gewebe und Arbeiten aus Pferdehaaren 
Kg. 
1 
1 
1 
Pesetas 
2 ! 25 
4 — 
8 ! - 
8 I — 
5 1 — 
ÍÍ 
2 50 
4 50 
Kg. 
Frk, Rapp. 
100 — i 60 
100'! 5 I — 
100 
100 
100 
100 
100 
P 0 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
8 
9 
12 
25 
30 
16 
4 
16 
16 
7 
16 
16 
Pesetas 
— I 60 
1 j 78 
3 i 47 
33 
4 30 
60 
3 I 68 
50 
17 
50 
Frk. Rapp
        <pb n="183" />
        XXIV, Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
169 
T a r i f m ä 8 s i g e Benennung 
H 
Schweiz. 
Kg. 
55 H 
56 
57 
58 
67 
Teppiche, wollene, grobe, ohne Fransen und ohne 
Näharbeit 
„ wollene, andere als obige . . . . . 
„ andere als wollene am Stück oder mit 
grob übernähten Enden 
„ ganz fertige, abgepasste aller Art, mit 
oder ohne Fransen 
Posamentierarbeiten wollene, ohne Gold u. Silber 
In der Ausfuhr 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Schweden. 
Wolle aller Art frei. 
Garn aus Wolle und Haaren: 
a) ungefärbtes 
h) geförbtes oder gebleichtes, einschliesslich 
des sogenannten Glanzgames 
Gewebe : 
Wollene und halbwollene, d. h. von reiner 
Wolle oder mehr oder weniger mit Baum 
wolle oder Flachs oder andern Stoffen, aus 
genommen mit Seide, gemischte .... 
Maschinenfilz und Rundgewebe (Treibriemen 
für Fabrikszwecke), frei. 
Filze und Matten 
Andere Arten 
Teppiche * • " 
Vertragsmässig mit Frankreich . , 
Wollenwaaren, andere Arten ...... 
Vertragsmässig mit Frankreich . 
Pferdehaarwaaren, auch ohne Bezüge, auch 
lose 
Decken von Filz 
Vertragsmässig mit Frankreich , . 
Hammerfilz wie Filz. 
Filz aus Rindviehhaaren frei. 
Andere Arten 
Spitzen, wollene 
Posamentierwaaren aus Wolle 
Wirkwaaren . . 
Sammt, auch mit Beimischung von Seide . . 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
l| 1 
I 1 
1 
1 
1 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- 
mäaaiger 
j Frk. Rapp. 
, 12 ! - 
; 30 ! — 
li 16 I — 
ii 30 I - 
I — 25 
i — ! 20 
I Kron.j Oere 
' 24 
35 
Frk. 
Rapp. 
Krön. 
Oere 
60 
— I 20 
1 75 
— I 60 
1 76 
— I 80 
— I 60 
60 
75 
60 
— I 60 
2 , 30 
1 10 
1 10 
3 , 50 
1 10 
1 10 
Türkei. 
Wollengarne aller Art vertragsmässig vom 
Werthe 8»/o. 
Wollenwaaren : 
Bettdecken 
Teppichstoffe ordinärer Qualität, 36 Zoll breit, 
ganz wollene oder gemengt mit Baumwolle 
Feine Brüssler Teppiche (ausgenommen von 
Sammt) 
Tuch : Armeetuch 
Piast. 
ISM 3 
liick.l — 
, ' I I 
1 Ttrf 1 
Para 
Piaat. 
Para 
37 
72 
45 
80
        <pb n="184" />
        170 
XXV. Seide und Seidenwaaren. 
T a ri f m ä s s i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tragi- 
m&amp;ssiger 
Türkei. 
Wollenwaaren: 
Feine Tücher und Damentuch aller Art ver- 
tragsmässig vom Werthe 8“o. 
Pilot, Kalmuck und Biber 
Damast aller Sorten vertragsmässig vom 
Werthe 
Kirsey, glatt, aller Arten zu Hosenträgern, 
vertragsmässig vom Werthe 
Lastings, Camlets, Princetas, Imperial, Krepp 
und andere Stoffe 28 bis 30 lard 
Merinos: farbig, 23—25 Zoll breit, 28—30 Yard 
n 32—35 n n n n 
„ 42 —45 „ n n n 
„ bedruckt 10—22 „ « « « 
n 32—35 ri n n n 
m 42—45 „ „ _ « m 
Orleans, zu Futter 27—30 Zoll breit, 28—30 lard 
„ geblümt, durchschossen, gestreift, bunt 
scheckig, schottisch gestreift mit oder 
ohne Seide, 30—45 Zoll breit, genannt 
Fustanlekod. Fodralek shall, 28-30 Yard 
„ superfein, glatt, 48 — 49 Zoll breit, 
28—30 Yard 
Knöpfe vertragsmässig vom Werthe S-'o. 
Alle anderen Wollenwaaren vertragsmässig 
vom Werthe 8o/o. 
Jn der Ausfuhr frei. 
Yard Piast. 
Stück 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
IG 
6 
8 
12 
12 
16 
4 
14 
Para 
49 
80 
73 
64 
16 
2'» 
47 
83 
75 
30 
91 
Piast. Para 
XXV. Seide und Seidenwaaren. 
163 
164 
165 
166 
167 
Oesterreich Ungarn. 
Seidengaletten , Cocons, Seidenabfälle, unge- 
sponnen, frei. 
Seidenwatte - - 
Seide, abgehaspelt oder ñlirt, auch gezwirnt; 
a) roh frei. 
h) weiss gemacht oder gefärbt, oder in Ver 
bindung mit anderen Spinnmaterialien . 
Floretseide (Seidenabfölle), gesponnen, auch ge 
zwirnt: 
o) roh oder weiss gemacht frei. 
5) gefärbt oder in Verbindung mit anderen 
Spinnmaterialien 
Nähseide, Knopflochseide u. dgl., weiss gemacht 
oder gefärbt, Zwirn aller Art, für den Detail 
verkauf adjustirt 
Anmerkung: Weiches Kammgarn, roh, von einem Faden 
nnhlirter Seide durchzogen, ist als Wollengarn nach Nr, 154a 
zu behandeln. 
T 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
12 
22 
22 
50 
kr. 
kr.
        <pb n="185" />
        XXV. Seide und Seidenwasren. 
171 
II 
ÍÍ 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
all ge- 
meiner 
trage- 
massiger 
168 'i 
169 il 
ji 
1- 
170 !! 
30o' 
Oesterreich-Ungarn. 
Kg. 
100 
NB. 
Seidenwaaren : 
Blonden, Spitzen, Spitzentücher, Seidenwaaren, 
gestickte oder mit Metallfaden 
Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide oder Floret- 
seide allein li 100 
Glatte Gewebe (^vertragsmässig mit Italien) . 
Halbseidenwaaren, d. i. alle nicht unter Nr. 168 j 
genannten Waaren, welche ausser Seide 
oder Floretseide andere Spinnmaterialien ' 
enthalten 100 
1. Ganz grobe Gewebe aus rohem Ge- 
spinnst von Seidenabfällen, welche das An- i 
sehen von grauer Packleinwand haben und 
zu Presstüchern, Putzlappen u. s. w. ver- ; 
wendet werden, auch mit einzeln gefärbten 
Fäden 100 
2. Seide, welche in Garnen aus and. Spinn 
materialien versponnen ist, ohne die Um- ; 
hüllung derselben zu bilden oder ohne zu 
sammenhängend durch die ganze Länge des 
Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Ge 
weben aus solchen Garnen ausser Betracht. 
kr. 
400 
400 
200 
24 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Kg. 
Seidencocons, Seide, abgehaspelt, unfilirt (Greze) i 
oder gesponnen, Floretseide, gekämmt, ge- ¡ 
spönnen oder gezwirnt, alle diese Seide 
nicht gefärbt, auch Abfälle von gefärbter 
Seide frei. 
Seidenwatte 
Seide und Floretseide, gefärbt, Lacets .... 
Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide 
u. s. w.), gefärbt und ungefärbt .... 
Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Ver 
bindung von Metallfäden, Waaren aus Seide, 
gemischt mit anderen Spinnmaterialien und 
zugleich in Verbindung mit Metallfäden ; 
Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder 
theilweise aus Seide 
Anmerkung zu e: Tülle, roh oder gefärbt, un- || 
gemustert i! 
Alle nicht unter e begriffenen Waaren aus Seide 1 
oder Floretseide, in Verbindung mit Baum 
wolle, Leinen, Wolle oder anderen vegeta 
bilischen Spinnstoffen 
NB. Ganz grobe Gewebe u. s. w. wie im 
österreichischen Tarif 
In der Ausfuhr frei. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
24 
36 
100 
600 
"250 
300 
10 
fl. i kr. 
— 200 i — 
Pfg. 
I 
Mk. i Pfg.
        <pb n="186" />
        172 
XXV. Seide und Seidenwaareu. 
T a r i f in ä s 8 i g e Benennung 
Belgien. 
Seide, roh oder filirt, frei. 
Waaren aus Seide: 
54 Spitzen, mit der Hand angefertigte und ge 
klöppelte, frei. 
Andere Seidenwaareu 
oder nach der Wahl des Importeurs 10o/o. 
Hierher gehören: Strümpfe, Posamentier- 
u. Bandwaaren, Decken, Teppiche u. Tapis 
serien, Tüll, Seidengewehe, gewichst oder 
gummirt, wie Taffetas und gummirte Seiden 
gaze u. s. w., ebenso ganz oder theilweise 
confectionirte Gegenstände, welche nicht 
zur Classe der Kleider gehören. Gewebe 
von Floretseide und gemischte Gewebe, in 
welchen die Seide dem Gewichte nach vor 
herrscht, werden wie Seidengewebe behandelt. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Seide, rohe 
Seide, ungezwirnte und gezwirnte, hierunter sind 
auch inbegriffen runde Litzen und Schnüre, 
welche von der Dicke einer halben Linie 
und darunter sind 
Posamentier- und Knopfmacherarbeit .... 
Gewebe von Seide : 
Ganz aus Seide - 
Gewebe, in welchen die Kette oder der Ein 
schlag, oder die äussere oder rechte Seite 
ganz aus Seide ist 
in anderen Fällen 
Anmerkung: Einzelne Fäden aus anderen Materialien, 
welche nicht zum Muster gehören, werden Seide gleich ge 
achtet. Dasselbe gilt, wenn sich in der Kante anderes 
Material als Seide befindet. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Frc. 
300 
Cent. 
Frc. Cent. 
Krön. 
Oere Krön. 
« &lt; 
'4 
Oere 
Pfd 
208 
151 
50 
152 
153 
154 
155 
England. 
Alle Seide, roh, gesponnen, und Seidenwaaren 
in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Seide in Cocons 
„ unfilirt oder filirt 
„ gefärbte. Näh-, Stickseide und andere 
„ Floretseide, ungekämmt 
„ „ gekämmt 
Muschelseide und Messinaseide (für Fischruthen) 
Gewebe aus Seide und Floretseide : 
Gewebe, Foulards, Krepp, Tüll, Wirk- und Po- 
samentierwaaren, Spitzen aus Seide allein frei. 
Gewebe, Wirk- u. Posamentierwaaren aus reiner 
Flockseide, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt 
Cent 
Frc 
Cent. 
Frc. 
Kg 
26 
10 
10 
100 
28 
29 
407 
248 
200 
100
        <pb n="187" />
        Post des 
Orig^.-Tarifes 
XXV. Seide und geidenwaaren. 
173 
Tari f m äs 8 i ge Benennung 
I 
Zoll 
allge- 
meiner 
ver 
trage- 
m&amp;88iger 
407 
408 
Frankreich. 
Gewebe aus Flockseiden und Abfällen für Möbel 
stoffe im Gewichte von mehr als 
250 Gr. per QMtr 
„ aus Seide, gemischt mit Floretseide, 
wie reine Floretseidengewebe. 
„ aus Seide oder Floretseide, gemischt 
mit anderen Textilstoffen, sofern die 
Seide oder Floretseide dem Gewichte 
nach vorherrscht ........ 
„ Posamentierwaaren und Spitzen aus 
Seide oder Floretseide mit echtem 
Gold oder Silber 
„ Posamentierwaaren und Spitzen aus 
Seide oder Floretseide mit halb - 
feinem oder unechtem Gold oder 
Silber 
Bänder aus Seide oder Floretseide, allein oder 
gemischt mit anderen Textilstoffen, insofern 
die Seide oder Floretseide dem Gewichte 
nach vorherrscht, und Seidenbänder . . . 
dgl. andere 
Kleidungen und Wäsche und andere Gegenstände 
aus Geweben, ganz oder tbeilweise confec- 
tionirt aus Seide : Zoll des höchstbelegten 
Gewebes plus 10® o. 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Seidencocons 
Seide, roh, unverarbeitet 
„ weisse, auch gefärbte, im Allgemeinen, 
auch Nähseide 
Gewebe von Seide: 
von roher Seide 
Sammt, Plüsch und Schleier 
schwarze seidene Zeuge 
alle anderen seidenen Gewebe 
Gemischte seidene Gewebe : 
• 1. seidene, mit Wolle, Leinen und Baumwolle 
gemischte Gewebe 
2. seidene mit Wolle, Baumwolle und Leinen 
gemischte Gewebe 
Anmerkung: In die Kategorie der gemischten Gewebe ge 
hören diejenigen Stoffe, deren Kette oder Eintrag ganz von 
einem Materiale iit, andererseits werden sie als seidene 
betrachtet. 
Shawls, lange, und Shawltücher, grosse und 
kleine, seidene und sammtene 
Shawls von seidenen, leinenen oder wollenen 
Blonden, sowie indische und persische 
Shawls, Schärpen, viereckige Shawls mit 
reicher Stickerei vom Werthe 15®/o. 
Leibchen, seidene 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
1 
1 
Frc. 
186 
372 
1488 
434 
620 
496 
1 Dtx. 
Frc. 
26 
10 
31 
21 
26 
6 
4 
31 
26 
Cent. 
Frc. 
150 
Cent. 
300 — 
1200 — 
350 — 
500 
400 
Cent. 
07 
99 
62 
65 
94 
30 
62 
66 
66 
94 
62 
Frc. Cent.
        <pb n="188" />
        174 
XXV. Seide und Seidenwaaren. 
Tari f m äs 8 i ge Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Griechenland. 
Oka 
Frc. i Cent. I Frc. Cent 
Brokat-Gewebe ohne Unterschied der Herkunft, 
mit Gold oder Seide gestickt 
Posamentierwaaren: seidene Fransen, Galonen, 
Tressen von Sammt. seidenen oder gemisch 
ten, seidenen oder wollenen mit Application 
von Gold, sowie reinseidene oder mit Wolle 
gemischte, und Sammtkanten 
dgl. seidene mit Wolle, Baumwolle oder Leinen 
gemischte 
Strümpfe, seidene • 
Schnüre oder Schnürbänder. seid. od. halbseidene, 
im Allgemeinen mit Fransen oder Knöpfen 
Strumpfbänder, seidene, oder seidene mit Baum 
wolle gemischt 
Canevas, seidene, zu Tapisseriearbeiten . . . 
Anmerkung: Seidener, leinener od. baumwollener Canevas 
zahlt 15% vom Werthe. wenn derselbe ganz oder theilweise 
gestickt ist, letzterenfalls einschliesslich des Garnes zur 
Vollendung der Arbeit. 
Handschuhe, seidene 
Bänder, seidene und Sammtbänder aller Art 
„ aus Seide u.Wolle u. gemischtem Material 
Beuteltuch, seidenes 
Netze von Seide _ • • 
Tüll, reinseidener oder mit Baumwolle gemisch 
ter, einfach oder gestickt 
In der Ausfuhr frei. 
53 : 24 
26 ; 62 
13 
1 |! 10 
31 
99 
65 
ji 
1 15 97 
1 I 19 97 
Dram ! — ' 08 
1 Oka¡| 26 I 62 
1 9 I 32 
1 h 14 i 52 
IStick; 2 I 42 
;¡ ! 
1 Okai! 42 i 35 
Italien. 
Kg. 
Lira ; Cent. 
Lira 
Cent. 
122 
123 
124 
125 
126 
127 
Seidenraupen • 
Seidenhülsen • 
Seide: 
a) einfach gezogene, doublirte od. gezwirnte, rohe 
Ausfuhr . 
li) einfach gezogene, doublirte oder gezwirnte, 
gefärbte 
c) Nähseide 
Anmerkung: b) und c) nach dem französisch-italienischen 
Vertrag frei. 
Seidenabfälle : 
a) roh 
Ausfuhr . 
h) gekämmt 
Ausfuhr . 
c) gesponnen 
d) gefärbt 
Flock- und Rohseide nach dem obigen Vertrag . 
Seidensammt 
Gewebe: a) schwarzseidene und Lustrín . . . 
h) seidene, nicht besonders benannte . 
c) aus Floretseide 
Vertrag zwischen Frankreich und Italien. 
100 
38 i 30 
1 1 I — 
1 3 ! — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 
1 
1 
1 
8 
50 
8 
50 
100 
10 
8 
5 
6 
5 
80 
80 
10 — 
6 — 
4 — 
4 ! — 
4 —
        <pb n="189" />
        XXV'. Seide und Seidenwaareu. 
175 
i 
T a r i fraäs8ige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Italien. 
Kg. 
Lira Cent. 
Lira 
Cent. 
128 
129 
130 
131 
132 
Ordinäre Gewebe aus Seidenabfällen (Sirighelli) 
und Ravelli di Seta, auch Stoppolini, mit 
andern Stoffen gemischt oder nicht . . . 
NB. Borten, Bänder, Decken, Strumpf- und Po- 
sanientierwaaren aus Seide oder Floretseide 
zahlen wie die betreffenden Gewebe. 
Spitzen und Tüll aus Seide: 
a) glatt 
b) gemustert 
Spitzen, Borten und Tüll aus Seide und Floret 
seide, gemischt mit echtem und falschem 
Gold und Silber 
Knöpfe: a) überzogen mit Seide od. Floretseide 
b) überzogen mit anderen Stoffen . . 
Anmerkung: Damit diese Knöpfe als solche betrachtet 
werden, genügt es, dass die Schanseite derselben mit Seide 
oder Floretseide überzogen sei. Eine Ausnahme findet 
statt, wenn Baumwolle, Holz oder etwas Anderes auf der 
Rückseite sichtbar ist. 
Genähte Gegenstände : wie die Gewebe, aus welchen 
sie bestehen, mit einem Zuschlag von 10&lt;&gt;/o. 
Alle unter Post 124 b) und c), 125 c) und d), 
dann 126 bis 132 genannten Artikel in der 
Ausfuhr frei. 
1 2 
1 12 
1 18 
1 15 
1 I 4 
1 2 
8 
12 
10 
Niederlande. 
Seide und alle B'oare» am Seide sind zu 
verzollen mit 5®/o vom Werthe. 
Portugal. 
Spitzen 
Plüsch 
Velvets und Satin 
Rips 
Shawls von seidenen Spitzen 
„ alle anderen 
Hals- und Schnupftücher 
Gewebe, n. bes. specificirt, glatte u. gemusterte 
Anmerkung: 
1. Gewebe, in welchen der Einschlag ganz von 
Seide, die Kette nur theilweise von Seide, 
sind wie Seidenwaaren zu behandeln. 
2. Gewebe, in welchen nur der Einschlag oder 
die Kette ganz von Seide ist, oder im Ein 
schlag und Kette nur die Hälfte oder mehr 
von Seide oder Baumwolle enthalten sind . 
3. Alle and. Gewebe, welche Seide in ununter 
brochenen Faden in einer kleineren Menge 
als die Hälfte des anderen Materials bilden, 
werden nach dem andern Material behandelt, 
jedoch mit einem Zuschlag von 30« o belegt. 
Gewebe, seidene, gestickte, werden mit obigem 
Zoll u. einem Zuschlag von 20»/o belegt. 
„ gemischt mit echtem Gold u. Silber desgl. 
mit einem Zuschlag von 25 «'o. 
Kg. 
Reis 
Reis 
1 5450 
1 1545 
1 6180 
1 5665 
1 5450 
1 6758 
1 2834 
1 6180 
1 2575
        <pb n="190" />
        176 
XXV. Seide und Seidenwaaren. 
II 
Tari f m ä 8 s i ge Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
355 
856 
357 
358 
359 
360 
361 
362 
363 
364 
365 
366 
367 
368 
369 
370 
371 
372 
Portugal. 
Wirkwaaren und gestrickte Waaren von Seide . 
Posamentierwaaren : Aufputz, Borten, Fransen 
von Seide oder gemischt mit anderem 
Material 
Seidene Gewebe, verarbeitete, nicht besonders 
benannte, werden mit dem Zoll des Stoffes 
und einem Zuschlag von 50®/o belegt. 
Seide, rohe und gezwirnte, rohe gebleichte oder 
geblaute 
„ gefärbte 
Seidenfäden jeder Art, einfache oder gezwirnte 
Gewebe aus reiner Seide, glatte, gemusterte oder 
durchwirkte 
Bänder aus reiner Seide 
Sammt und Atlas aus reiner oder gemischter 
Seide • * • * 
Plüsch aus reiner oder gemischter Seide . . . 
Posamentierwaaren, Cravatten jeder Art, Zoll des 
Hauptgewebes mit 10* o Zuschlag. 
Sieh- und Beuteltuch, Seidencocons, Seidenabfälle, 
dgl. gekrämpelt zu Futter, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Seide, und zwar: 
Seidenraupen, Cocons 
Seide, roh 
„ filirt 
Seidenahfälle, nicht gefärbte, filirte oder nicht 
Seidengespinnste von jeder Farbe, einfach 
oder gezwirnte 
Gewebe und Wirkwaaren aus Seide : 
Foulards, rohe, gefärbte oder bedruckte, 
Lüstrin, Florence, Marcelin 
Seidenstoffe, glatte, mit Ausnahme der zum vor 
stehenden Artikel gehörigen und des Sammtes 
Seidenstoffe, façonnirte (mit Ausnahme des 
Sammtes und glatter Gewebe) 
Seidenstoffe, mit Seide hrochirt, gestickter und 
façonnirter Krepp, Seidengaze, letztere ohne 
Unterschied, ob aus reiner Seide oder Zwirn 
gemischt - - 
Sammt, reinseidener, glatt oder façonnirt 
Bänder, reinseidene, glatte, mit Ausnahme der 
Sammthänder • 
Bänder, reinseidene, façonnirte oder brochirte, 
mit Ausnahme der Sammtbänder . . . . 
Sammthänder, glatte oder façonnirte . . . 
Tüll, seidener 
Spitzen, seidene, Blonden vom Werthe 5»;o. 
Wirkwaaren, seidene vom Werthe 7o/o. 
Posamentierwaaren, reinseidene, v. Werthe 7o/o. 
Decken, seidene 
Kg. 
Kg. 
100 
1 
1 
100 
1 
100 
Reis 
5150 
2575 
0050 
0100 
6000 
5500 
6000 
1500 
Frc. I Cent 
35 
4 
5 
112 
50 
Rets 
3 ' 50 
1560 — 
100 
100 
1 
I 
50 1 — 
315 I — 
Frc. 
Cent 
05 
25 
10 
11 
!l 
.11
        <pb n="191" />
        XXV, Seide und Seidenwaaren 
177 
fl 
Zoll 
Tarifmässigc Ben en nu» g 
IJ, — IIä 
Rumänien. 
Kg. 
Frc. Cent. 
Frc. jCent. 
412 I 
413 ij 
414‘i 
J 
415 
416 
417 
4181 
419 
420 
Mit Seide gemischte Gewebe, und zwar: 
Wollene Stoffe, gemischt mit Seide allein, oder 
mit Seide, Leinen oder Baumwolle, wobei 
die Seide jedenfalls nur zur Herstellung 
eines Musters oder einer Verzierung dient, 
insofern die Beimengung von Seide weniger 
als 10“/o beträgt, in welchem Falle die Stoffe 
als reinwollene Gewebe behandelt werden . 
Anmerkung zur Post 411 : Wollengewebe mit Franse aus 
Seide oder ans Seide gemischt mit Leinen oder Haumwolle. 
wenn die Fransen einen Bestandtheil des Gewebes selbst 
bilden, fallen unter diese Tarifspost. 
Seidenstoffe mit anderen Materialien als echtem 
oder unechtem Gdd und Silber gemischt . 
Seidenbänder mit anderen Materialien gemischt, 
einfache oder façonnirte, auch Sammtbänder 
Seidenstoffe mit unechtem Gold oder Silber 
gemischt, oder mit unechtem Gold oder 
Silber brochirt 
Seidenstoffe mit echtem Gold oder Silber ge 
mischt, oder mit echtem Gold oder Silber 
brochirt . . . 
Seidengaze mit echtem oder unechtem Gold 
oder Silber gemischt 
Posamentierwaaren und Bänder aus Wolle mit 
anderen Materialien, selbst mit ein wenig 
Seide gemischt 
Posamentierwaaren aus Seide mit anderen 
Materialien als echtem Gold oder Silber 
gemischt 
Posamentierwaaren aus echtem oder unechtem 
Gold oder Silber 
Spitzen aus echtem oder unechtem Gold oder 
Silber 
Jn der Ausfuhr frei. 
100 
135 
2 ^ 
&gt; = 
N 
(2 ã 
89 
Russland. 
Seide : 
1. Hohe und Flockseide oder bourre de soie, 
gekämmte (seidene Watte), gefärbte und 
ungefärbte . 
NB. Ungekämmte Flockseide, Seiden 
abfälle jeder Art und Cocons zahlen laut 
§ 20, Punkt 8 
2, gesponnene Seide (Tram und Organsin), 
gehaspeltes Seidengarn zu Einschlag und 
Kette, dgl, Nähgarn und Garn aus Flock 
seide oder bourre de soie mit oder ohne 
Wollzusatz : 
a) nicht gefärbt 
h) gefärbt, bedruckt 
Seidengewebe : 
Zeuge, Tücher und Bänder aus reiner Seide 
sowie aus Floretseide ohne Beimischung 
Pud Rubel Kop, Rubel 
— 22 
,¡ 
',! 1 8 ' — 
1 j 16 ■ — 
Kop. 
i 
Í 
Holter, General-Zolltarif. 
12
        <pb n="192" />
        178 
XXV. Seide und Seidenwaaren. 
!l 
T a r i f m ä s s i iî e Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
missigei 
197 
198 
199 I 
200 
von Baumwolle, Wolle u. dgl. Materialien, 
dgl. Foulards, glatte und auf der Kette be 
druckte (chine), Sammt. Plüsch und Chenille, 
seidene und halbseidene Bänder daraus, 
dgl. seidene Siebboden 
Foulards, bedruckte, in Stücken und Tüchern 
Zeuge, Tücher, Bänder, halbseidene (in welchen 
die Kette oder der Einschlag aus irgend 
einem anderen Materiale bestehen), sowie 
aus Flockseide (bourre de soie) mit Bei 
mischung von Wolle, Baumwolle, Flachs 
oder Hanf 
Seidene und halbseidene Posamentierwaaren, 
gestrickte und Strumpffabrikate, mit oder 
ohne Beimengung von anderen Materialien, 
Glasschmelz und Glas]»erlen (mit Ausnahme 
von Knöpfen aus Metallen, Glas, Bein. 
Holz, Porzellan, Tüll, Spitzen), dgl. seidene 
Canevas 
Seidene Wachstaffet und Wachstuch . . . 
Pfd. 
lubel Kop. 
Rubel I Kop. 
44 
1 — 
1 — 
58 
In der Ausfuhr frei 
Serbien. 
Seide : 
a) nicht gefärbt und nicht gebleicht . . . 
gefärbt und gebleicht 
b) Gespinnste in oder ohne Verbindung mit 
anderen Materialien 
c) Gewebe und andere Erzeugnisse : 
1. halbseidene, d. i. Seide mit Baumwolle, 
Leinen, Wolle oder anderen gewöhn 
lichen Gesjdnnsten gewebt, ausgenommen 
der unter Punkt 2 angeführten . . . 
2. seidene, d. i. aus reiner Seide gewebt, 
können jedoch mit anderen Materialien 
verziert sein; hierzu gehören die halb 
seidenen Sammtbänder und andere halb 
seidene Waaren, wenn selbe undicht 
sind, und zwar: Blonden, Tüll anglais, 
Spitzen und ähnliche Stoffe, oder wenn 
selbe mit echten oder vergoldeten Me- 
tallgespinnsten gewebt oder hiermit ver 
ziert sind 
In der Ausfuhr frei. 
I 149 
150 
151 
152 
15:5 
154 
Spanien. 
Seide, rohe und gesponnene, nicht gezwirnte 
' „ gezwirnte 
Floretseide, gekämmte und gekrempelte . 
„ gesponnene, nicht gezwirnte , 
„ „ gezwirnte . , . 
Gewebe, glatte oder geköperte (cruzatos) 
Dinar Para ¡Dinar Para 
200 - 
400 — 
100 i 400 
100 000 
100 1000 - 
1 
Pesetas 
1 I — 
1 1 — 
Pesetas 
80 
:50 
85 
40
        <pb n="193" />
        XXV. Seide und Seidenwaaren. 
179 
12* 
'il 
1 1 
cl55 
cl56 
cl57 
c«158 
cl59 
cl60 
cl61 
293 
Tarif massige Benennung 
i’-s a 
asÑ 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;ssiger 
it 24 
I 25 
26 
27 
, 28 
I 
29 
Kg. 
1 
Pesetas 
26 25 
9 — 
22 
50 
Spanien. 
Sammt und Felbel 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 1 li 1 
Gewebe aus Floret-, Flock- oder Abfallseide, 
sowie aus roher Seide und aus Flockseide, 
mit Seide gemischt 
Zoll, welcher auf die Vertrags Staaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit Frank 
reich besteht ...... 
Tüll, Spitzen und Kanten aus Seide oder Floret- 
seide 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit Frank 
reich besteht • 
Gestrickte Gewebe aus Seide oder Flockseide . 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit Frank 
reich besteht 
Sammt und Felbel aus Seule oder Flockseide, 
mit Einschlag oder Kette pnz aus Baum 
wolle oder anderen vegetabilischen Fasern . 
Uebrige Gewebe aus Seide oder Flockseide, mit 
Kette oder Einschlag pnz aus Baumwolle 
oder anderen vegetabilischen Fasern . . . 
Gewebe aus Seide oder Flockseide, mit Kette 
oder Schuss ganz aus Wolle oder Thierhaar 
Posamentierwaaren, seidene 
Anmerkung: Ali seidene Posamentierwa*ren werden die- 
jeni((6n angeselien, deren GeKammtgewicht mehr als 40% 
Seide enthält. 
In der Ausfuhr frei. 
15 ! — 
1 I 12 60 
6 70 
1 ' 12 
50 
50 
Pesetas 
21 ■ 90 
12 — 
6 , 90 
5 : - 
20 40 
13 30 
10 — 
8 — 
4 — 
5 — 
7 50 
100 
100 
60 
16 
Schweiz. Kg. |i Krk. Rapp 
Seidencocons und Abfälle von Seide oder Floret- , 
Seide, Strazze, Struse, Stumpen u. dgl. . . j 
Seide und Floretseide, rohe, gekämmt, gespon- w 
nen, einfach oder gezwirnt (unliniirt. Trame, ij 
Organsin) 
Seide und Floretseide, gebleicht und gefärbt, 
Nähseide und Seide zum Sticken und Klöppeln 
Seidene und floretseidene Gewebe, rein oder ge 
mischt, sofern das Gewicht der Seide oder 
Floretseide vorherrscht, Crepp, Tüll, roh, 
weise, gefärbt, bedruckt, appretirt.... 
Bänder, Sammt und gemischte Seidenbänder aus 
Seide und Floretseide, sofern das Gewicht 
der Seide oder Floretseide vorherrscht . . 
Seidene und floretseidene Gewebe, Posamentier 
waaren, Spitzen mit Gold oder Silber . . 
Alle diese Gegenstände in der Ausfuhr 20Happen. 
Frk. Rapp. 
100 16 
100 16 
!l 
100 I 30
        <pb n="194" />
        180 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
1 Z o 
1 1 
1 »)!"(- i 
j iiioinur 1 
trags- 
j massiger 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
IS 
Schweden. 
Seide, roh, ungefärbte 
„ gefärbte 
Seiden-Watte 
Seidenwaaren : Felbel und Plüsch 
Andere Arten, inbegriffen Gold- und Silber 
stoff, Spitzen, Blonden von Seide .... 
NB. Samint wird wie seidene Gewebe anderer 
Art behandelt, auch wenn derselbe nicht 
von reiner Seide, sondern mit Baumwolle 
hergestellt ist . 
Halbseidene : 
Felbel, Plüsch, dgl. auch Filzdecken . . . 
Andere Arten 
Bänder, Tragbänder, Strumpfbänder aus Seide allein 
Bänder, seidene und Seidensammt 
„ halbseidene 
„ andere, zu denen auch seidene, mit 
Kautschuk, Guttajiercha oder ähnlichen 
Stoften bezogen, gehören 
Tragbänder oder Strumpfbänder aus Seide 
oder Halbseide 
Andere, sowie auch solche aus Seide, die mit 
Kautschuk, Guttapercha oder derartigen 
Stoften durchweht sind 
Strümpfe und andere Strumpfwirkerwaaren 
von Seide und Halbseide 
Posamentierwaaren von Seide und Halbseide 
Gestickte Gegenstände auf Seide, derselbe Zoll, 
wie für Gewebe, mit einem Zuschlag v. 20*’,o. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Seide aller Gattungen, Hals- und Kopftücher 
aus indischer Seide per Stück zu 7 Tüchern, 
dgl. Poges, per Stück zu 10 Tüchern ver- 
tragsmässig vom Werthe 8o;o. 
Damast und alle anderen Seidenwaaren vertrags- 
mässig vom Werthe S^'o, 
In der Ausfuhr frei. 
Krön. Oore 
1 — 
3 — 
2 35 
2 80 
3 50 
Kron.| Oere 
35 
80 
80 
80 
35 
1 10 
2 35 
— 60 
2 80 
2 80 
XXVL Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, 
mit Ausschluss von derlei Wmireu aus Papier, Leder, 
1 Kautschuk und Wachstuch. 
171 
172 
Oesterreich-Ungarn. 
Künstliche Blumen, fertige, ganz oder theil- 
weise aus Webe- od, Wirkwaaren ; Schmuck 
federn, zugerichtet, und Arbeiten daraus . 
Bestandtheile künstlicher Blumen 
Kg. 
lOO 
100 
fl. kr. 
170 I — 
70 I — 
fl. kr.
        <pb n="195" />
        XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
181 
"I 
173 
174 
175 
40 
170 
18a 
Tarifmässige Benennung 
S 1 
Sn 
Z o 
: : 1 
' allge 
meiner 
1 ver- 
1 trags- 
j mAssiger 
Oesterreich-Ungarn. I 
Hüte und Kappen: 
Herrenhüte aus Seide und Zeugstoffeii aller 
Art, Gibus, auch garnirt 
Herrenhüte aus Filz, auch garnirt .... 
Anmerkung. Hutstuinjien aus Filz . . . 
Hüte, nicht besonders benannte : 
a) ungarnirt 
h) garnirt 
c) aufgeputzt 
Anmerkung: Unter Garnitur wird nur die Ausstattung mit 
Futter, Einfassung oder Band verstanden. 
Nach dem Handelsvertrag mit Italien: 
Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen 
Thierhaaren, auch garnirt 
Hüte aus Holzspan, ohne Garnitur 
Strohhüte und andere nicht besonders benannte 
Hüte, ungarnirt 
Hüte aus Stroh, Bohr, Bast, Binsen, Fischbein, 
Palmhlättern oder Holzspan, garnirt . . . 
Im Grenzverkehr: 
Für grobe, nicht garnirte Strohhüte aus Venetien 
wird hei der Einfuhr nach Oesterreich- 
Ungarn über die Grenze zwischen Ala 
und Cormons ein ermässigter Zollsatz von 
5 kr. per Stück unter der Bedingung ge 
währt, dass der Ursprung dieser Hüte aus 
Venetien durch Zeugnisse der zuständigen 
Behörden erwiesen wird. Unter Nr. 40 sind 
Herrenhüte aus Seide und Zeugstoffen aller 
Art nicht begriffen. 
Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, nicht hes. 
ben., sind nach ihrem Haupthestandtheile mit 
einem Aufschläge von 40"o zu verzollen. 
Anmerkungen: 1. Bei der Erklärung von Kleidungen, 
WAeche und Putzwaaren. nicht besondere benannten, iet 
auch deren Hanptbeetandtheil anzngebon. 2. Nach Nr. 176 
sind auch andere genAbte UegenstAnde, sofern sie nicht in 
anderen Nummern des Tarifes begriffen sind, tu behandeln. 
:i. Kleidungen und Wäsche, blos zugeschnitten. werden 
wie die Stoffe behandelt, aus welchen sie bestehen. 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
1. Gestickte Kleider und Spitzenkleider, ohne 
Rücksicht auf die Art der dazu verwendeten 
Zeugstoffe, sowie des Stickmaterials . . 
Anmerkung: Unter gestickten Kleidern und unter 
Spitxenkleidern werden Koben und Ueberkleider für 
Damen und Kinder (nicht aber auch Kleider anderer Art 
und sonstige Putzwaarenartikeli verstanden. welche mit 
Stickereien oder mit Spitzen ans Spinnstoffen aller Art 
in solcher Ausdehnung versehen sind, dass diese Ver 
zierungen den Kleidern erst ihren Werth und ihren eigent 
lichen Charakter verleihen. Sind dagegen Koben und 
Ueberkleider mit Stickereien oder Spitzen in augenschein 
lich nur untergeordneter Weise versehen (z. B. wenn nur 
die Halsausschnitte, die Aennel, einige Känder und Säume 
damit verziert sind), so hat sich die Verzollung nach der Art 
der sonst zu den Kleidern verwendeten Stoffe zu richten. 
Kg. 
fl. I kr. 
100 
100 : 
100:1 
stück 
il 
1 i; 
Kg. 
100 !' 
100 |i 
Stück,! 
1 ;; 
1 
130 
90 
50 
20 
40 
50 
kr. 
90 
2 
10 
20 
Kg. 
100 
Hk. 
Pfg. Hk. Pfg. 
900 —
        <pb n="196" />
        &lt; 
182 
XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
iff 
ÍÜ 
« Î? 
18a 
18 
18 
11g 
21c 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
all ge- ' 
meiner 
trags- 
mässiger 
Deutschland. 
2. Andere Kleider und Putzwaaren: 
a) von Seide oder Floretseide, auch in Ver 
bindung mit Metallfäden ; aus halbseidenen 
Blonden, Spitzen, Tüllen oder Stickereien ; 
alle von Halbseide in Verbindung mit Metall 
fäden 
h) von Halbseide (andere als die unter Ziffer 2 a 
genannten) 
c) von Baumwolle, Leinen oder anderen vege 
tabilischen Spinnstoffen, von Wolle oder 
anderen Thierhaaren, alle diese auch in 
Verbindung mit Metallfäden 
Anmerkung: Kleider (soweit sie nicht unter Ziffer 1 be 
griffen sind) und Putzwaaren aus leinenen Zwirnspitzen 
werden nach dem Zollsätze für letztere verzollt. 
d) von Geweben mit Kautschuk oder Gutta 
percha überzogen oder getränkt, sowie aus 
Kautschukfäden in Verbindung mit anderen 
Spinnmaterialien 
e) aus verschieden taritirten Stoffen zusammen 
gesetzte, nach dem Tarifsätze für Kleider 
und Putzwaaren aus demjenigen Stoffe, 
welcher dabei augenscheinlich vorherr 
schend ist. 
Leibwäsche, leinene und baumwollene .... 
Hüte : 
a) seidene Herren hüte (Cylinder), garnirt und 
ungarnirt 
h) Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirt 
c) Damenhüte, garnirt - - 
d) Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und 
ungarnirt 
Künstliche Blumen: 
a) Blumen, fertige, aus Webe- oder Wirkwaaren 
allein oder in Verbindung mit anderen 
Stoffen • 
h) Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. ein 
zelne Blätter, Stiele u. s. w. ohne Verbin 
dung untereinander . 
Schmuckfedern, künstliche, aus coiffirter Seide, 
in Verbindung mit Draht, sowie natürliche 
in Verbindung mit coiftirter Seide . . . 
Schmuckfedern, zugerichtete und Vogelbälge mit 
Baumwolle ausgestopfte präparirte als Putz 
gegenstand 
Gebrauchte Kleider, welche nicht zum Verkaufe 
eingehen, auch in mehr oder weniger zer 
trennten Stücken frei. 
Kleider von Kautschuk, Leder, Ledertuch oder 
Wachstuch (siehe Kautschukwaaren und 
Lederwaaren). 
Kleider von getheerten, gefirnissten, geölten (auch 
mit einer Mischung von Leim und Fisch- 
thran oder einer solchen von Gel und Kaut- 
I Kg. 
100 
100 
100 
100 
Mk. Pfg. 
900 — 
450 — 
300 — 
130 — 
1001150 — 
I 1 
100 ¡800 — 
100 ¡180 — 
1 Stick 1 — 
— 20 
Kg. 
1001800 — 
Mk. Pfg. 
100 
100 
120 - 
900 — 
100 300 —
        <pb n="197" />
        I I’ost des 
;Orig.-Tarifes 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Pulzwaaren, etc. 
183 
21(1 
T a r i f m â s s i g e 11 e n e n n u ii g 
schuk [Oelcomposition] getränkten) groben 
Zeugstoffen (wie Waaren aus grobem unbe 
druckten Wachstuch) 
dergleichen von Zeugstoffen feinerer Art (wie 
Waaren aus feinem Wachstuch) . . . . 
allge 
meiner 
1 1 
traçs- 
mäseiger 
Kg. 'I Mk. Pfg. jl Mk. Pfg. 
100 I 50 — 
100 ; 70 — 
Anmerkung: 1. Als Putzwaaren sind alle diejenigen Artikel 
des Pntzwaarenhandels anzuseben, welche aus Zeugen be 
stehen, die durch Nähen oder in anderer Weise weiter 
verarbeitet sind, gleichviel oh dieselben zum unmittelbaren 
Gebrauche fertige oder vorläufig nur in eine bestimmte 
Form gebrachte Gegenstände bilden, z. B. ganz oder theil- 
weise genähte Unterärniel, dergleichen Kragen. Schleier. 
Cbemisets oder Manchetten , gesteppte Gürtelbänder, ge 
nähte oder zusammengeheflete Schleifen, Hauben mit oder 
ohne Auspulz und dergleichen. Façonwaaren (welche un 
mittelbar hei der Herstellung ihre Form erhalten haben» 
aus Tüll (Bobbinet) nnd aus Spitzen. 2. Bei Kleidern und 
Putzwaaren bleiben alle zum Nähen verwendeten Gespinnst- 
täden, Säume, Ausfütterungen. Schnüre, Gurte, sowie alle 
Zuthaten ans anderen, zu den Gespinnsten nicht gehörigen 
Materialien, z. B. von Fischbein. Glas. Metall etc. ausser 
Betracht. — Dasselbe gilt von Bändern. Schleifen, Besätzen. 
Bordüren, Posamenten und dergleichen, indessen nur dann, 
wenn dieser Ausputz, dem eigentlichen Grundstoff gegenüber, 
nicht als vorherrschend anzusehen ist. :t. Kleider und 
Putzwaaren. welche ans verschiedenen Stoffen zusammen 
gesetzt sind, und bei denen es zweifelhaft ist, welcher 
Stoff als der vorherrschende angesehen werden muss, fallen 
unter den beziehentlich höchsten Satz. 4. Kleider, welche 
in gänzlich zertrennten Stücken für den Verkauf eingehen, 
werden wie Zengwaaren. nur th eil weise zertrennte dagegen 
wie fertige Kleider behandelt. 5. Bei Kleidern, welche zum 
Verkauf eingehen. ist es auf die Tarifirung ohne Kinflnss, 
ob sie neu oder gebraucht sind. 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Alle Kleidungsstücke neu oder alt, welche nicht 
unter einer besonderen Tarifsclasse begriffen 
sind, sowie auch künstliche Blumen und Blumen 
bestände, Modeartikel, Hüte aller Art, sind mit 
IO“/« des Werthes zu verzollen. 
Gebrauchte und abgelegte Kleider werden zu den 
„Hadern u. Lumpen“ gereiht und zollfrei behandelt. 
Dänemark. 
Pfd. 
Krön. Gero Krön., Oere 
10 
17 
18 
55 
118 
Blumen, künstliche, mittelst Kunst zubereitete 
natürliche, ingleichen Blumen oder Blumen- 
theile aus Folin, Muschelschalen, Nelken, 
Reis. Wachs u. dgl 
detto andere: fertige 
„ Theile derselben als Material zur Blumen 
fabrikation, als: Blätter, Knospen, Staub 
fäden, Stengel u. dgl 
Federn zum Schmuck • • • 
Kleidungsstücke, auch fertig genähte Theile dazu, 
wie der Hauptstoff des die Aussenseite 
bildenden Zeuges mit einem Aufschlag von 
100®/o, sofern irgend ein Theil des die 
1 
1 
1 
1 
— 33 
4 — 
2 — 
4 —
        <pb n="198" />
        184 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
II : 
O II 
T a r i f ni ä s s i g e 13 e ii e n ii u n g 
11 
Sn 
Zoll 
allge- 
iiieiiier 
trags- 
mäsbiger 
95 
' 59 
()1 
62 
25 
576 
578 
408 
552 
553 
554 
587 
Aussenseite bildenden Zeuges (wozu Knöpfe 
und Knopflöcher sowie Einfassung nicht zu 
rechnen) mit einem höhern Zoll als dessen 
Hauptstoff belegt, oder das Kleidungsstück 
mit einem höhern Zoll unterliegenden Futter 
oder Putzbesatz versehen ist, sonst von 50»,'o. 
Anmerkung: Dem Tarifsätze ,Kleidungsstücke“ sind nicht 
zu subsumirem 1. fertige Kleidungsstücke aus Tricotage, 
selbst wenn dieselben genäht, mit angenäbten Quasten, 
Strupfen oder mit Einfassung aus anderen Stoffen und mit 
Knöpfen versehen sind. So auch andere gewirkte Waaren, 
als: Strümpfe, Mützen etc. 
Hüte, andere lackirte, wie auch aus Wachstuch, 
aus gummirtem oder geöltem Zeuge oder 
aus Seehundsfellen 
„ aus Seide, oder wenn das die Aussenseite 
bildende Zeug zum grössten Theil aus Seide 
oder aus einem mit Seide gemischten Stoff 
besteht 
„ sonst 
Damen- und Kinderhüte mit Besatz wie dergl. 
Hüte ohne Besatz mit einem Aufschlag v.50»/o. 
Damen- und Kinderhüte, Hüte und Mützen, feinere 
aus italienischem Stroh oder aus gespaltenem 
anderen Stroh 
Hüte und Mützen, Hutformen, Hutköpfe und 
Hutränder, wenn selbe zusammengenäht 
sind, ingleichen die Panamahüte .... 
desgleichen andere 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Kleidungsstücke sowie künstliche IHumcn in 
der Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Schmuckfedern, zugerichtete 
Künstliche Blumen 
Modeartikel 
Kleidungen, Wäsche und andere Gegenstände aus 
Geweben, ganz oder theilweise confectionirt. 
Zoll des höchstbelegten Gewebes mit einem 
Zuschlag von 10» o. 
Hüte aus Filz, nicht garnirt 
„ „ „ garnirt 
n fl Wolle 
fl fl Seide . 
Strohhüte (genäht od. geknüpft, weder zugerichtet 
noch garnirt) 
„ aus Bast, Esparto, Palmfasern oder 
irgend einem andern Stoff, weder zu 
gerichtet noch garnirt, feine . . . 
„ desgleichen gemeine 
„ von einer der beiden vorstehenden 
Kategorien, garnirt oder zugerichtet 
Krön. Oere 
Stück 
1 
1 
1 Pfd. 
miá 
1 Pfd. 
I I 
Krön. I Oere i 
— 16 
— 40 
— 64 
83 Vs 
1 33 Vs 
— 50 
I Frc. Cent. 
Stück 
1 ' 
1 
1 
1 
— 40 
— 75 
— 35 
1 20 
Kr. : 
100 250 — 
Frc. Cent. 
100 
100 
100 
150 — 
50 — 
300 — 
— 30 
— 65 
— 35 
1 20 
10 — 
10 — 
oO — 
300 —
        <pb n="199" />
        Post des 
.Orig.-Tarifes 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
185 
Tarif massige Benennung 
Z o 
1 1 
allg«- 
meiner 
Ter- j 
traga- i 
massiger ; 
9 QA 
S i 
Sn 
Frc 
Cent. 
Cent 
Oka 
rrc. 
GO 
:i2 
Paar 
GO 
Oka 
20 
02 
94 
99 
99 
1 
99 
00 
19 
.Stück 
98 
Griechenland. 
Kleidungsstücke, fertige für Männer von Tuch, 
Kasimir, Damentuch, Biber, Filz, Leinen, 
Seide, Sammt, Wolle, Baumwolle, rein oder 
gemischt, entrichten den Zoll, mit welchem 
das Material, wovon sie hauptsächlich ge 
fertigt sind, belegt ist, und ausserdem ** 
dieses Betrages als Zuschlag, 
desgl. fertige für Frauen, einschliesslich der 
Unterröcke ohne Unterschied des Materials, 
aus dem selbe gefertigt, entrichten ebenfalls 
den Zoll, mit welchem das Material belegt 
ist, sammt einem Zuschlag von 25"^. 
Damenkleider einschliesslich der mit Blonden 
und Spitzen garnirten Unterröcke, sowie die 
von Brokat oder Gold gestickten vom 
Werthe 15*/«. 
Kleider, fertige für Kinder, gestrickte von Wolle, 
rein oder gemischt, Polkas, Mäntelchen, 
Schärpen, Mützen, Strümpfe, Fichus etc. . 
desgl. Wickelzeug für Kinder tLagette), mit 
Doppelkisten 
„ einfache Kisten 
Putzwaaren : 
Manchetten für Damen, gestickt od. mit leinenen 
oder seidenen Spitzen besetzt . . 
„ mit Baumwolle oder Baumwolle u. 
Seide gestickt oder mit Spitzen be 
setzt und ebenso gefertigt, von Tüll, 
baumwollenem Battist, Mousselin, 
Cambrick u. dgl. ohne Kanten. 
Taschentücher von gesticktem Battist und mit 
Spitzen besetzt vom Werthe Ib"/* 
oder in Fres. 20’328®/o. 
„ seidene zu Cravatten . . . . 
Cravatten, fertige für Männer 
,, p , Frauen 
„ von Battist, Mousselin und Bosshaar 
p p Wolle, Baumwolle od. gemischt 
Handschuhe wollene, von Tuch oder Kaschmir 
p baumwollene, leinene, weisse oder 
farbige 
p lederne (siehe Lederwaaren). 
Blumen, künstliche im Allgemeinen ohne Unter 
schied der Qualität 
Schmuckfedern für Damen u. Officiere, Strauss 
und Maraboutfedern vom Werthe 15® „ oder 
in Fres. 20 8280». 
Frauenmützen, gestrickte oder in anderer Art 
__ bearbeitet: 
aj mit Gold brochirt 
h) von Tüll, Mousselin, Cambrick, Filet von 
Seide, einfach oder mit Glasperlen, von 
Chenille od. gefirnisstem Zwirn, einfach od. 
mit Wolle gemischt, ohne Garnitur . . .
        <pb n="200" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
186 
XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaareu, etc. 
303 
304 
Tarifmässige Benennung 
1 A 
31 
allge- 
meiner 
Griechenland. 
c) von Blonden, Spitzen, Kopfzeug aller Art 
vom Werthe 15% oder in Fres. 20'328“/n. 
]dännerhüte, hohe oder niedrige, halbfertige, vom 
Werthe 10"lo oder in Fres. 13 552o/o. 
Hüte für Matrosen oder Kinder aus laekirter Pappe 
„ für Männer, hohe 
Panamahüte werden naeh d. Werthe verzollt. 
„ niedrige, von Filz für Männer oder Knaben 
„ von Stroh, für Männer oder Knaben, ein- 
faeh oder doppelt garnirt oder nieht gar- 
nirt, ohne Untersehied der Qualität . . 
„ Strohhüte grobe, f. Arbeiter, wie die Malteser 
„ für Damen mit Blonden von Stroh, garnirt 
oder von Rosshaaren garnirt, ohne Unter 
schied der Qualität 
„ von Stroh, ungarnirte, für Damen . . . 
„ seidene von Krepp, Mousselin, Sammt, 
echtem, und halbhaumwollene, für Damen 
und Kinder, garnirt oder nicht garnirt 
Männermützen von Seide oder mit Pferdehaaren 
und Gold gemischt, von Seide und Gold 
einfach oder von Sammt 
desgl. von Halhsammt. von Leinen oder ge 
mischt, von baumwollenem, ordinärem oder 
gestricktem Stoff 
Mützen für kleine Kinder von baumwollenem Tüll, 
Mousselin, oder von Baumwollzeug und 
seidenen Bändern 
„ für Geistliche und Seeleute, sowie sogen 
schottische Hüte 
„ für Männer und Knaben, von Tuch um 
anderen Geweben 
„ von Leder oder Wachstuch .... 
Epauletten, mit Gold- oder Silberbouillons . 
„ gold- und silberplattirte . . . 
Nachtsäcke mit Tapisseriearbeit, .Jagdtaschen 
Säcke, kleine für Kinder mit Tapisseriearbeit 
und von Leder 
Eüdicüls (Arbeitstaschen für Damen), aller Art 
und Façon, sowie Börsen von Zeugwaaren 
und gestrickt für Männer, vom Werthe 15% 
oder in Fres. 20 328%. 
Burnus, weisse oder schwarze im Allgemeinen . 
Gürtel von reiner Seide oder gemischt, gewebt 
oder gestrickt 
„ V. reiner Wolle od. m. Baumwolle gemischt 
„ von Baumwolle sowie Flanelle und Pan 
talons von Baumwolle gestrickt 
Jn der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Blumen, künstliche: 1 vertrag mit 
Phantasieulunieil Frankreich 
Bestandtheile für Phantasieblumen ) 
Dtzd. 
1 
IStiick* 
Frc. Cent. 
Dtzd. 
1 
2 06 
2 66 
— 1 80 
« I, - 46 
1 Üli.| — 67 
Stück'! 
1 ; 2 30 
1 — : 80 
13 31 
Oka 
1 I 31 04 
1 
1 
1 
1 Ok4 
3 09 
6 66 
3 90 
10 97 
6 66 
1 Si'ütk 1 33 
UL 
Oka 
1 1 13 31 
trags- 
mässiger 
Frc. Cent. 
!: 1 11 08 
I 1 4 66 
Kg. ' Lira ' Cent. 
1 I 10 i — 
15 — 
Lira 
Cent. I 
6 I — 
5 —
        <pb n="201" />
        XXVI. Kleidungen, Wäsche und PuUwaaren, etc. 
187 
290 
302 
150 
301 
88 
Tarifmässige Benennung 
Italien. 
Schmuckfedern, bearbeitete (Vertr. mit Frankreich) 
dto. rohe 
Hüte : 
a) aus reiner Seide oder gemischt mit 
anderen Stoffen, ausgenommen aufge- 
pntzte Frauenliüte 
h) aus was immer von einem andern Stoff Í g 
(ausgenommen Stroh- und aufgeputzte j g) 
Frauenhüte) | 
c) Frauenhüte, aufgeputzte . . . . ' &gt; 
Strohhüte mit Ausnahme der aufgeputzten 
Frauenhüte 
Mützen 
Alle genähten Gegenstände aus Leinen, Baum 
wolle, Schafwoll- und Seidengeweben sind 
wie die Gewebe, aus denen sie bestehen, 
II 
|! Kg. 
II 1 
Ij 1 
ll 
Stück 
100 
'S II 
Zoll 
allge 
meiner 
Lira Cent. 
35 I — 
3 — 
150 
trags- 
mässiger 
100 
ßoo 
100 
100 
100I 10 — 
100I100 — 
Lira ¡Cent. 
15 — 
150 — 
100 — 
500 — 
100 — 
mit einem Zollzuschlag v. 10“ o zu verzollen, i 
Anmerkung: Genäht« Gegenstände, die aus Geweben be- ' 
stehen, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen , ohne Ij 
dass sich feststellen liesse, welches derselben im Gewichte | 
vorherrscht, müssen nach dem höchsthesteuerten Gewebe j 
verzollt werden. Ebenso müssen genähte Gegenstände i 
ans BanmwollstofTen . wenn selbe nicht anf Grundlage des 
Gewichtes im Verbaltniss zur GberHäcbe und nach der An- ; || 
zahl der in einem Baume von 5 yuadratmillimeter Breite ;i 
ersichtlichen Faden classificirt werden können, mit dem | :i 
Zoll der höchsthesteuerten Classe belegt werden. | J 
Genähte Gegenstände, wenn sie gebraucht sind, zahlen 
wie die betreffenden Gewebe, wenn sie jedoch als unbrauch 
bar erkannt werden, unterliege i sie der Behandlung als Hadern. ¡ 
In der Ausfuhr frei. ¡ 
Niederlande. ¡ 
Kleider, Wäsche und Putzgegenstände werden , 
vom Werthe mit 5“/o Zoll belegt. 
In der Ausfuhr frei. , 
Portugal. i 
Kleidungen, Putzwaaren werden verzollt nach , 
dem Hauptbestandtheil des Stoffes, aus j 
welchem selbe erzeugt sind, und zwar mit ¡ 
einem Zuschlag von 50“'«. 
Cravatten aus Baumwolle, Wollen, Leinen und 
Seidenstoffen mit einem Zuschlag von 10“ o. 
(Französisch-portugiesisclier Handelsvertrag.) 
Kopfputz für Damen vom Werthe 20“u. 
Damenhüte garnirt oder nicht vom Werthe 20“,o* 
Hüte, Mützen und andere Männerkopfbedeckung 
jeder Art vom Wertlie 25“/o, | 
Künstliche Blumen u. Schmuckfedeniu. alle anderen j 
sie ersetzende Gegenstände vom W« rtlie 25“,o. 
ln der Ausfuhr frei. 
425 
425 
426 
Rumänien. 
Blumen, künstliche und Schmuckledern . 
Kleidungen, fertige und Wäschwaaren 
Modeartikel und garnirte Hüte , . . .
        <pb n="202" />
        188 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
li 
Tarifmässiire Benennung: 
Rumänien. 
428 I Hüte und zwar : 
429 I 
j 480 ; 
■131 
i 
I 
i 
Männerhüte, seidene, Gibus ohne Unterschied 
des Stoffes, Hüte aus lackirtem Pappen 
deckel, Mützen und andere Kopfbedeckungen 
für Männer ohne Unterschied des Stoffes . 
Hüte und Kappen aus Kohr, Binsen, Palmblättern, 
Span und anderen faserigen Stoffen, ohne 
Garnitur, mit Ausnahme der Hüte und Kappen 
aus Bast und Stroh 
Hüte und Kappen aus Bast, Stroh, ohne Gar 
nitur und mit seidenen oder anderen Ge- 
spinnsten oder mit Rosshaar durchzogene 
oder durchwirkte Hüte und Kappen (Sparterie) 
Kopfbedeckungen für Militär, als: Czakos, 
Käppis und andere ähnliche aus Tuch oder 
anderen Stoßen mit oder ohne Verzierung 
oderDistinctionszeichen von Metall, Posamen- 
tierwaaren oder anderen, vom Werthe 
In der Ausfuhr frei. 
Russland.. 
219 I 
J 
Genähte Kleider und Wäsche: 
1. Genähte Wäsche jeder Art, ausser der in 
P. 2 dieses Paragraphes und in den 189 
und 190 besonders genannten 
2. Battist- und Leinenwäsche, sowie jede mit 
Spitzenbesatz oder Ausnäharbeit, Einsätzen 
und Broderien jeder Art (ausgenommen zu 
# 215 gehörige mit der Hand hergestellte 
Spitzen) 
3. Männerkleider jeder Art, mit Ausnahme der 
aus Sammt, Halbsammt und anderen Seiden- 
und Halbseidengewehen hergestellten . . 
4. Kinderkleider (f. Kinder beiderlei Geschlechts) 
ausser den aus Sammt, Halbsammt, anderen 
seidenen und halbseidenen Geweben an ge 
fertigten, ohne den in Art. 219, Nr. 7 er 
wähnten Besatz 
mit solchem Besatz unter Art. 219 Nr. 4 . 
5. Frauen-Oberkleider aus Tuch und anderen 
Wollenstolfen, mit oder ohne Besatz . . 
6. Kleider und Kleidungsstücke jeder Art aus 
Sammt, Halbsammt und anderen Seiden- 
und Halbseidenstoffen, mit oder ohne Be 
satz aus anderen Stoffen, sowie jeder Art 
Kleider und Kleidungsstücke, in denen die 
gen. Gewebe den Hauptbe tandtheil bilden . 
7. Jede Art Frauenklcider und Kleidungsstücke, 
ausser den in den P. 4 und 5 genannten 
und ohne den in P. 7 genannten Besatz . 
8. Jede Art Frauenkleider und Kleidungsstücke 
initBänder-, Sammt-, Seidengewebe-, Federn-, 
Pelz- und Spitzenbesatz und Bordüren . . 
li 
Sn 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäsaiger 
Kg. 
Frc. i Cent. 
3 50 
100 
100 
30 
362 - 
Pfd. 
Hubel, Koi&gt;. 
Frc. Cent.! 
Hubel j Kop 
1 ; 1 50 
12 - 
1 i 1 30 
1 1 30 
1 2 — 
1 2 — 
1 
1 2 25 
1 I 3 50
        <pb n="203" />
        XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaareu, etc. 
189 
I 
221 
223 
(32 
Tarifmüssige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
Ter- 
tragg- 
mässiger 
Russland. 
9. Dainenhüte und jede Art Koj&gt;tj)utz mit 
Bänder-, Blumen-, Federn- u. dgl. Besätzen 
Anmerkung: Genähtes Pelzwerk und Pelzkleidungsstävke, 
welche nicht mit Tuch oder irgend welchem Zeug über 
zogen sind, worden nach dem § 85. je nach den Kellen, 
aus welchen sie verfertigt sind, verzollt, mit einem Zu 
schlag von 50 Percent zu der in diesem Paragraph fest 
gesetzten Zollgebühr. Pelzbekleidnngsstücke mit Sioff- 
flberzug, darunter auch Pelzmützen, werden verzollt, wie 
folgt: mit Tuch- und anderen WollenstofFen überzogen für 
Männer laut P. 3, für Frauen laut P. 4 ; mit Sainmt. Halb- 
sammt und anderen Seiden- oder Halbseidengeweben über 
zogene laut P. 5 dieses Paragraphes, mit einem Zollnach 
lasse von 50 Percent der in P. 5 norinirten Zollgebühr. 
Schabraken, Decken, Gardinen, Stören n. dgl. Waaren. 
besäumte und durchsteppte , werden nach dem Haupt- 
materiale verzollt, woraus sie bestehen. 
Strauss-, Marabu-, Paradiesvogelffdeni. Federn zu 
Federbüschen, Schniuckfedern (Plumage) jeder 
Art zu Herren- u. Damenhüten u. künstliche 
Blumen, mit Ausnahme der aus Papier (§ 183, 
Punkt 4) und Leder (t; 187, Punkt 4) ge 
machten, mit den Schachteln zusamm. gewogen 
Anmerkung: Kinzeltheile von künstlichen RInmen, n;cht 
zusammengesetzt, unterliegen nur der halben Zollgebühr, 
d. h. 3 Kbl. (3 Rbl. 30 Kop.) vom Pfund. 
Hüte und Mützen: 
1. Hüte aus Filz, Halbfilz, Seide und Woilock 
(grober Filz) 
2. Hüte, lederne, lackirte, aus Holzspänen, 
gewöhnlichem und weissem Baumhast (jiaille 
de riz), gepresster, das italienische Stroh 
nachahmender Pappe, baumwollenem oder 
hänfenem Filzband, Palmenfäsern und der 
gleichen vegetabilischem Material (mit Aus 
nahme von Strohhüten) gemischt oder nicht 
gemischt mit Seide oder anderem Garn, 
ohne Bänder, Federn und Blumen . , . 
3. Strohhüte in unappretirtem Zustande, ohne 
Bänder, Federn und Blumen 
Anmerkung: Appretirte Strohhüte und DamenhOte aller 
Art, mit Rändern, Federn etc. nach g 219, Punkt 8. 
4. Mützen aller Art, ohne Pelzbesatz . . . 
„ mit Pelzbesatz nach #219, Punkt 8. 
5. Ordinäre Bauernhüte und Mützen aus Baum 
wolle, ohne Besatz und mit Schaffellbesatz, 
bei der Einfuhr über die Landesgrenze . . 
In der Ausfuhr frei 
Serbien. 
Kleider u. alle genähten Gegenstände, Stickereien, 
Strickwaaren (ausgenommen Sattler-, Riemer- 
und Handschuhwaaren), Kurzwaaren und jene, 
welche spec, in andern Tarifscl. genannt sind: 
A. Gemeine in oder ohne Verbindung mit 
gewöhnlichen Materialien, und zwar: 
1. aus gemeiner Leinwand (Commisslein 
wand) und ähnlichen Geweben, sowie 
Pfd. ¡¡Rubel Kop. 
15 ' — 
Rubel 
Stück 
1 
Pfd. 
1 
Stück¡ 
1 J 
6 I — 
1 i — 
45 
65 il 
40 
17 il 
Kop.
        <pb n="204" />
        I Post des 
Orig.-Tarifes 
190 
XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaareu, etc. 
Tarifmässige Benennung 
auch aus Wolle und Haaren unter ' 
Post 9a, Pkt. lu. 2 angeführt. 
2. aus gewöhnl. baumwollenen Geweben 
Post 56c, Pkt. 1 u. 2. 
3. aus gewöhnlichen Leinengeweben unter 
Post 59c, Pkt. 1, 2 u. 3. 
4. a. Ge web. d. Post 41a (siehe Wachstuch), 
5. aus Lamm-, Schaf- oder Ziegenfellen, 
oder bearbeitet, Post 39a, Pkt. 61 (siehe 
Kürschnerwaaren). 
6. aus gewöhnl. Stroh, der Post 4 u. 6 
(siehe Strohwaaren) 
li. Fein e, mit od. ohne Verbindung mit anderen 
Materialien, ausgenommen Gold, Silber und 
derlei Gespinnste, und zwar: 
1. aus Wollengeweben oder Garnen der 
Post 8a u. 9c, Pkt. 1, 2 u. 3. 
2. aus Baumwollgeweben oder Gespinnsten 
der Post 56 B, Pkt. 1 und 2 und C, 
Pkt. 3, 4 u. 5. 
8. aus Leinengespinnsten der Post 57 B, 
Pkt. 1 u. 2 u. C, Pkt. 4, 5 u. 6. 
4. aus gewöhnl. Metallgespinnsten, nicht 
vergoldet oder versilb., oder Materialien 
solcher Gespinnste (siehe Kurzwaaren, 
Trassenwaaren). 
5. a. Geweben (Posamentierarb.) Post 44 B. 
6. aus Gummi und Guttapercha, sowie aus 
Papier und ähnlichen Stoffen. 
7. aus bearbeitetem Leder, ausgenommen 
lederne Handschuhe, nicht gefüttert. 
8. aus Leder von gemeinen Wildthieren 
sub Post 39 C, Pkt. 2. 
9. aus feinem Stroh oder Panamaholz, 
Baumrinde oder sonstigen Gewächsen, 
ausgenommen gemeinem Stroh, Pkt. 4c. 
Alle diese Gegenstände 
C. Feinste, und zwar: 
1. aus seidenen oder halbseidenen Ge 
weben oder Gespinnsten, sowie auch 
aus Leder von edlen Wild- u. Feder- 
thieren, Post 39c, Pkt. 1 in oder ohne 
Verbindung mit anderen Materialien, 
ausgenommen aus Gold und Silber od. 
vergoldeten u. versilberten Gespinnsten ; 
hierzu kommen ausnahmsweise lederne 
Handschuhe, nicht gefüttert . . . . 
Anmerkung: Bei Kleidern nnd sonstigen gemachten, ge 
stickten und gestrickten Gegenständen wird die Anssen- 
seite, nicht aber das Futter berücksichtigt. 
Bei Bettzeug, Polstern, Bettdecken, Strohsäcken nnd 
ähnlichen Möbelstücken mit Wolle. Haaren, Baumwolle, 
Federn, Stroh, Abfällen nnd ähnl. Materialien gefüllt, wird 
nur '/» des Zolles von dem Gesammtgewichte nach der Eigen 
schaft des Stoffes bezahlt; die übrigen »/, des Gewichtes 
werden mit dem Zoll belegt, aus welchem die Füllung 
besteht. 
In (1er Ausfuhr frei. 
9 bä I' 
1 1 
allge- 
a : meiner 
Kg. Dinar : Para Dinar Para 
100 100 
100 il 300 — 
100 ' 800 —
        <pb n="205" />
        XXVI. Kleidungen, Wásche und Putzwaaren, etc. 
191 
204 
297 
298 
299 
300 
XII7 
V 66 
I J 
V5Î J 
60 
Tarif in ässige Benennung 
1! 
Zoll 
allge 
meiner 
Spanien. 
Kleidungsstücke, Wäsche und Putzwaaren, mögen 
diese oder jene vollständig vollendet oder 
einfach geheftet sein, zahlen nach ihrem 
ganzen Gewichte den Zoll des Gewebes, 
aus welchem ihr äusserer Theil besteht, mit _ 
einem Zuschläge von 80^n desselben, wenn 
selbe aus Vertragsstaaten eingehen; gehen 
diese Artikel von Staaten ohne Verträge 
ein, so werden selbe mit einem Zuschlag 
von SOo'o belegt, und wird dann, wenn die 
Kleidungsstücke aus gesticktem Zeuge be 
stehen, nach dem diesem entsprechenden 
Zolle berechnet. 
Kleidungsstücke aus Wirkwaaren werden mit 
keinem Zuschlag belegt. 
Schmuckfedern in natürlichem Zustande und be 
arbeitet 
Strohhüte und Strohkappen 
Hüte, garnirt. aus anderem Materiale .... 
Hüte und Mützen, nicht garnirt 
„ p „ aller Art, aus jedem Materiale 
mit Aufputz 
Anmerkung zur Post 29S; Bei der Verzollung der Filzhüte 
werden diejenigen als gamirt angesehen, welche mehr Hand 
arbeit erfordern, als die zur Gestaltung des Hutkopfes 
unentbehrliche. 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Blumen, künstliche aller Art 
Schmuckfedern, Modewaaren, fertige Putzmacher- 
waaren aller Art; papierene Krägen, Hemd 
einsätze, Stulpen u. dgl 
Kleidungsstücke aus Wolle 
„ und andere fertige Wuaren mit 
Näharbeit, die im Tarif nicht besonders 
taxirt sind, von Seide, Leinen, Baumwolle, 
Kautschuk oder Stroh; z. B. alle Arten 
fertige Kleidungsstücke und genähte Hand 
schuhe (mit Ausnahme der wollenen), Weiss 
zeug, Hemdeinsätze, Pelze, Reisesäcke und 
andere Reiseartikel, Hosenträger .... 
Betten, fertige, gefüllte; Matratzen 
Effecten, alte getragene Kleider und gebrauchtes 
Weisszeug, soweit selbe nicht zur freien 
Einfuhr berechtigt sind 
03 Hüte aller Art, im Tarif nicht bes. benannte . 
64 I Kapjien, Schirmmützen aller Art 
51 V|! Hüte aus Stroh, Bast und Holz, nicht aus 
gerüstete 
Alle diese Artikel in der Ausfuhr . . 
Kg. Pesetas 
tragg- 
missiger 
Pesetas 
1 St. 
10 
15 
2 
1 
ili; 
50 
15 
83 
92 
0 81 
Kg. Frk. Rapp. Frk. Rapp. 
lllOO 
100 
100 
30 — 
30 
40 
ll 100 30 
¡i 100 1 30 
100 
100 
100 
Il 100 
;|100 
1 
30 
16 
16 
50 
20
        <pb n="206" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
192 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäasiger 
Tarifniässige Benennung 
Sn 
Schweden. 
Kleider, nicht besonders aufgeführte : 
Neue Kleidungsstücke oder Theile derselben, 
sowie neues, fertig genähtes Tischzeug, 
Handtücher, Laken, Kojtfkissen oder dergl. 
Haushaltstücke. Ferner diejenigen Kleider 
oder Haushaltungsgegenstände oder Theile 
derselben, welche mit Stickerei, Borten, 
Fransen, Spitzen und Blonden besetzt sind, 
werden mit 20“,o Aufschlag verzollt, wie der 
jenige Stotf, aus welchem sie angefertigt sind. 
Kleidungsstücke werden nach dem Oberzeug 
verzollt und zwar bei mehreren Stoffen 
nach dem höchstbelegten. 
Kleidungsstücke: geölte, getirnisste, jedoch 
nicht mit Kautschuk überzogen; derartige 
werden nach dem Stoffe verzollt, aus welchem 
selbe erzeugt sind, jedoch ohne Aufschlag. 
Kleider, welche gestrickt, gewirkt oder gewebt 
sind, wie z. B. Hauben, .lacken, Unterliosen, 
auch wenn dieselben fertig, oder mit Knüpfen 
oder Bändern versehen sind, werden ohne 
Erhöhung wie Strümpfe oder Strum])fwaaren 
verzollt. 
Kleidungsstücke, die Seeleuten oder Beisenden 
angehören, wenn dieselben bereits getragen 
sind und ihre Quantität nicht das Bedürfniss 
zum persönlichen Oebrauche übersteigt, frei. 
Nachtsäcke, Mantelsäcke, Huttütterale . . . . 
Halsbinden, Cravatten, sowie andere gewalkte 
Halstücher werden wie Kleidungen verzollt. 
Hüte, fertige und unfertige: 
Damenhüte, garnirte, werden verzollt wie der 
Stoff, aus welchem selbe bestehen. 
Damenliüte von anderen Stoffen als Seide oder 
Halbseide 
Hüte aus Felbel ... 
Anmerkung: Hüte aus verschiedenen Materialien zusammen 
gesetzt, werden verzollt nach dem Stoff, ans welchem sie 
hauptsächlich bestehen. 
Hutfutter von Seiden- oder anderen (ieweben in 
Verbindung mit anderem Material . . . 
Zeughandschuhe von Seide und Halbseide . . 
Andere von Zeugstoffen 
Blumen, künstliche 
Blumen-Bestandtheile 
Kopfputz mit künstlichen Blumen und Federn . 
Hutfedern 
in der Ausfuhr frei. 
Kp. 
Krön. Oere 
Krön. Oere 
' - 
Stück 
1 — 
1 1 
50 
40 
50 
Kg. 
1 ; - 
1 2 
1 , 1 
1 ' 2 
1 1 
istücli 1 
IKg. 2 
80 
80 
80 
50 
50 
50 
Türkei. 
Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, darunter 
Hüte, Ka])pen, Mützen, vertragsmässig vom 
Wertlic 8'’o-
        <pb n="207" />
        XXVII. Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren. 
193 
XXVn. Bürstenbinder- u. Siebmacherwaaren. 
177 
178 
179 
23 
24 
.70 
Zoll 
1 Post de 
Ürig.-Tari 
Tarif massige Benennung 
ii 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
Oesterreich Ungarn. 
Gemeine Bürsten, Besen und grobe Pinsel, das 
ist aus Borsten, Keisstroh, Piassava und 
andern animalischen oder vegetabilischen 
Stoffen, auch montirt mit Holz oder Eisen, 
ungefärbt, ohne Politur oder Lack . . . 
Hölzerne Siebe, fertige, mit Böden von Holz 
geflecht oder Eisendraht. Holzsiebböden 
Frottir- und Pferdebürsten in Verbindung mit 
Webe- und Wirkwaaren 
Bürstenbinderwaaren, nicht besonders benannte 
Siebmacherwaaren, nicht besonders benannte 
Tn der Ausfuhr frei. 
Kg. fl. 
kr. 
100 
4 — 
100 4 — 
100 1-5 — 
Deutschland. Kg. Mk. pfg. 
Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren : 11 
u) grobe: ' |l 
1. Bürsten und Besen aus Bast, Stroh, j 
Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen u. dergl., 
auch in Verbindung mit Holz oder Eisen | '¡' 
ohne Politur und Lack |i 100 j| 4 
2. andere, auch in Verbindung mit Holz Ü 
oder Eisen, ohne Politur und Lack , . 100 * 
h) feine, auch in Verbindung mit andern ! 
Materialien, sofern selbe hierdurch nicht ¡j , 
unter Nr, 20 (Kurzwaaren) fallen . . . jl 100 24 
In der Ausfuhr frei. !| 
Belgien. | 
Alle Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren werden ’ 
als Krämerwaaren vom Werthe mit 5®,o belegt, i 
Jn der Ausfuhr frei. 1 
Mk. 
kr. 
Pfg- 
Dänemark. 
Bürstenbinderarbeiten, als: Bürsten, Pinsel, Quâste 
und Besen aus Haaren, Pflanzen- und Fisch 
beinfasern etc., in Verbindung mit unpolirtem 
und unlackirtem Holze oder mit Eisen . . 
dgl. andere 
Jn der Ausfuhr frei. 
England. 
Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Bürstenbinderwaaren, gemeine in Holz gefasst: 
a) aus vegetabilischen oder Fischbeinfasern . 
b) aus Thier- oder Rosshaaren 
c) feine, in Bein, Holz oder Metall gefasst . 
Jn der Ausfuhr frei. 
I i’fa. iKron. Oere 
Krön. 0«re 
- 8‘/4 
— 33 
Kg. 
100 
100 
100 
Frc. Cent. | Frc. Cent 
37 
75 
125 
50 ' 30 — 
— i 60 — 
— 100 — 
Holter, General-Zolltarif. 
1
        <pb n="208" />
        194 
XXVII. Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren. 
î'i 
fi 
T a r i f Til ä S S i e 15 e ii e ii n u ii g 
1 1 
allge 
meiner 
trage- 
massiger 
704 
705 
185 
180 
Griechenland. 
Zahn-, Nagel-, Bart- und Kaminbürsten . . . 
Bürsten von Pferdehaaren, Federn, Binsen ini 
Allgemeinen 
„ Schuhbürsten, Bürsten zum Keinigen 
der Lampen, zum Frottiren von Stroh, 
kleine für Soldaten 
Pinsel, feine für Maler, frei. 
„ ordinäre, ohne Unterschied der Grösse . 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren sind in 
dem italienischen Tarif nicht speciell be 
nannt und werden je nach dem Materiale, 
aus welchem selbe bestehen, eingereiht, 
und zwar als: 
feine Kurzwaaren, wenn selbe ganz oder theil- 
weise aus Elfenbein, 'Perlmutter und Schild 
patt , lackirtem Leder bestehen oder in 
irgend einer Weise vergold, oder versilh. sind 
alle anderen als gemeine 
ln der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle diese Waaren werden als Krämerwaaren 
mit b^/o vom Werthe belegt. 
ln der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Bürsten zum persönlichen Gebrauche . . . . 
„ zu anderen Zwecken, einschl. der Besen 
Pinsel, feine, frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Bürstenbinderwaaren : 
a) auf Holz montirt, verfertigt aus Quecken- 
fasern, Haidekraut oder exotischen Holz 
arten 
h) gewöhnliche, auf Holz montirt, aus Schweins 
borsten, Boss- und Kuhhaaren u. dgl. . . 
c) feine, verfertigt aus weissen Haaren, mon 
tirt mit Bein, Elfenbein oder unechten 
Metallen 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Fabrikate aus Haaren und Borsten: 
Menschenhaare, verarbeitete 
Rosshaare und Borsten, verarbeitet, Haarzeuge 
aller Art, Siebe aus Haaren, Fabrikate aus 
Dtz. 
1 I 
1 j 
i! i 
' 1 I 
Ij Dtz. 
Krc. ; Cent, 
1 8:1 
2 00 
Frc. 
Cent. 
1 I — 
Kg. 
32 
20 
Lira I Cent. 
Lira I Cent. 
100 
100 
110 
00 
Kg. 
Heia 
Keis 
1 I 0500 
1 I: 0020 
Kg. Frc. Cent.' 
i' 
10024 — 
100; 48 — 
! 
100:130 ; — 
Pud 
Rubel Kop. 
— 00 
Frc. ' Cent. 
¡Rubel I Kop.
        <pb n="209" />
        13* 
XXVIII. Stroll- und Bàstwaaren. 
195 
I 
14 
Yllli 
15 
Tarif massige Benennung 
Borsten in Einfassung von ordinärem, un- 
fournirtem Holz, Pinsel aus Borsten und 
Malerpinsel aller Art 
in (lei- Ausfuhr frei. 
Anmerkung: Raisirpinsel und alle Borstenfabrikate in 
Einfassung aus verschiedenen Materialien (mit Ausnahme 
von ordinärem, unfoumirtem Holz) werden laut § 2J7, d. i, 
Galanterie- oder Knrzwaaren. verzollt. 
Serbien. 
Siehe Holzwaaren und Kurzwaaren Nr. 61 A. 
Spanien. 
Bürstenbinder- und Siebinacberwaaren, ini spa 
nischen Tarif nicht speciell benannte (siehe 
Classe Holz. Post 186) 
Aus Federn: Federwedel zum Abstauben . . . 
in der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Bürstenbinderwaaren, gemeine, auch mit gebeiz 
tem, jedoch nicht lackirtem Holze, mit oder 
ohne Verbindung von unedlen Metallen, von 
Borsten, Binsen oder Metalldraht .... 
dgl. feine, mit polirtem, bemaltem, gefirnisstem 
Holz, mit Bein oder Ledertheilen . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
Bürstenbinderwaaren, in Einfassung von unpolir- 
tem oder gemaltem Holz oder Eisen . . . 
dgl. mit Einfassung von Bein. Horn etc. . . . 
Maurer- und Malerpinsel 
Siebe und Haarsiebe 
in der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Bürstenbinderwaaren vertragsmässigv.Werthe8&lt;&gt;/o. 
il 
Pud 
1 
;Babel Kop. 
2 44 
Kg. 
Kop. 
Pesetas 
100 30 , 24 
100 ,i — 50 
Kg. 
100 
100 
Frk. Rapp 
16 — 
Pesetas 
30 24 
— 50 
Frk. Rapp. 
Kg. 1^. 
on. Oerel Krön. Oere 
100 
100 
100 
100 
— 10 
— 47 
— 60 
180 
181 
XXVIII. Stroh- und Bastwaaren. 
Oesterreich Ungarn. sg. 
Stuhlrohr: 
a) roh, gespalten IM br, 
h) gebeizt, gefärbt, lackirt jl 100 
Fussdecken und Matten, Wagendecken u. dgl. : 
a) ungefärbt 100 ' 
h) gefärbt 100 
t). kr. 
— 50 
5 — 
3 ; — 
5 — 
1 —
        <pb n="210" />
        196 
XXVIJI. Stroh- und Bast-waaren. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
ill 
Hi 
182 
183 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Sn 
Kg. 
184 
Grobe Waaren zum häuslichen Gebrauche (z. B. 
Körbe, Schüsseln, Teller u. dgl.), auch in 
Verbindung mit Holz 
Flechtwaaren, nicht besonders benannte . j ^ 
ad 181-183: | % 
a) Fussdecken und Matten (Wagendecken | iß 
u. dgl.) aus Bast, Binsen, Cocosnuss- 
fasern, Gras, auch Seegras, Schilf, Stuhl 
rohrabfälle und Stroh, ungefärbt . . 
h) Strohbänder (bandartige Strohgeflechte 
aller Art), ohne Verbindung mit anderen 
, Materialien 
c) Fussdecken etc. (wie ad a) gefärbt . 
Flechtwaaren, feinste, d. i. Geflechte mit seide 
nen oder anderen Gespinnsten, mit Eoss 
haaren oder Metallfäden durchzogen oder 
durchwirkt, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, sofern sie nicht unter Kurz- ' 
waaren fallen ; 100 
In der Ausftdir frei. 
100 
lOU D. 
100 
100 
100 
kr. 
5 
15 
50 ! 
Deutschland. 
Kg. ¡I Mk. I Pfg. 
13a 1 
13d| 
13g 
35 
100 
100 
100 
Stuhlrohr, ungespaltenes, ungeheiztes, ungefärbtes i — 
„ gebeiztes, gefärbtes, lackirtes, gespal 
tenes oder abgeschältes (Peddig), auch 
geschnittenes zur unmittelbaren Be- ' 
nutzung jtOObr. 
„ geschnittenes, mit Papier überzogen, 
auch Eegenschirmgestellè aus Rohr . 
Matten und Fussdecken : 
a) von Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, 
Binsen u. dgl., auch andere Schilfwaaren, 
ordinäre, gefärbte und ungefärbte . . . 
h) Strohbänder 
cj alle nicht unter a, d begriffenen Stroh- 
und Bastwaaren, insbesondere Stroh- und 
Bastgeflechte, Decken, Vorhänge und ähn 
liche Waaren aus ungespaltenem Stroh, 
die unter a und e genannten Stroh- und 
Bastwaaren in Verbindung mit andern 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 (Kurzwaaren) fallen 
d) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fisch 
bein, Palmblättern und Span: 
1. ohne Garnituren 
2. mit Garnituren 
e) Sparterie aller Art 
In der Ausfuhr frei. 
Anmerkung zu Absatz d: Hüte aus Haar- und Hanf 
geflechten aus Sparterien, sowie ans Geflechten von soge 
nannter Baumwollsparterie werden wie Strohhüte behandelt. 
3 — 
30 : — 
3 
18 
100 
stück 
1 
1 
kr. 
1 — 
2 — 
5 ' — 
Mk. i Pfg. 
24 I — 
90 
20 
40
        <pb n="211" />
        XXVIII. Stroh- und Bastwaaren, 
197 
II 
o 
Tarifmässige Benennung 
11 
{ Zoll 
allge 
meiner 
Ter- ! 
trage- | 
massiger 
1 
57 
58 
59 
62 
63 
532 
533 
Pfii. 
534 
535 
536 
Belgien. 
Strohbänder aller Art frei. 
Bänder und Flechtwerk für Strohdecken von 
Binsen, Bast und Esparto etc. v. Werthe 5%. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Flechtarbeiten, ingleichen gewebte Arbeiten aus 
Bast, Fasern, Rohr, Schilf, Span, Stroh, 
aufgepflücktem Tauwerk und Weiden u. dgl. 
Matten zum Packen frei. 
„ andere : Fussmatten und Fussdecken, 
gröbste Arbeiten aus Bast, Schilf, dickem, 
breitem Span, ungespaltenem Rohr, Stroh, ^ 
ungeschälten Weiden u. dgl 1 ■ — 
Andere Arbeiten / 1 : 1 
Anmerkung: Hüte, Mützen, Hutformen aller Art : siehe 
die Clasee Kleidungen und Pelzwaaren. 
Geflechte, Borten, Litzen, Bänder und Agrements 
Andere Arbeiten, hierunter mit inbegriffen Bast 
und Spanplatten, welche mit dünnem Shir 
ting, Gaze, Linon oder ähnlichen Stoffen in 
Verbindung oder beklebt sind 
ln der Ausfuhr frei. 
England. 
Alle in dieser Classe aufgeführten M^aaren in 
der Ein- und Ausfuhr zollfrei. ' 
Frankreich. 
Geflechte und Matten aus Esparto, dreidrähtig, 
ausschliesslich zur Erzeugung von Tauen 
bestimmt 100 
Geflechte oder Matten aus Stroh, Bast und 
Esparto, mehr als dreidrähtig, und Geflechte 
aus weichem Holz, grobe zu Decken . . 
Geflechte oder Matten aus Stroh, Bast und 
Esparto, mehr als dreidrähtig, und Ge 
flechte aus weichem Holz zu Hüten . 
„ aus denselben Materialien, feine . . 
Teppiche aus Cocos- und Aloefasern, wie Jute 
teppiche. 
Chinesische Matten . . , 100 
Mark von Binsen, spanischem Rohr, Schilfrohr ij 
im Durchmesser von 3 Mm. u. darüber, draht- j 
förmig gezogen 100 10 
Binsen, spanisches Rohr, Schilfrohr, zugerichtet 
oder bearbeitet, abgerundet oder nicht, 
lackirt oder nicht, spanisches Rohr, draht 
förmig gezogen 100 
Korbwaaren aus rohen pflanzlichen Stoffen . . 100 
Krön. Oere , Krön. 
1‘,* 
33 Vs 
— 50 
— ! 21 
Kg. 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
— 50 
1 — 
Frc. 
10 
20 
Holzstreifen 100 
20 — 
5 — 
9 — 
' 10 
5 
15 
5 
9 
Oere 
Cent. 
50
        <pb n="212" />
        198 
XXVllI. Stroh- und Bastwaareii. 
I 
537 
538 
539 
14G 
147 
148 
149 
150 
Tarifmässige Benennung 
11 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
tra^s- 1 
massiger 
Frankreich. 
Korbwaaren, feine, aus Weiden-, Stroh- oder an 
deren Fasern, mit oder ohne Bei 
mengung verschiedener Gespinnste 
Stroh-, Bast- und Palmhüte (siehe Putzwaaren 
und Kleidungen). 
Tauwerk, geglättete Schnüre und Bindfaden 
aus Esparto, Lindenbast und aus 
Binsen 
„ andere per einfach. Faden u. Kilogramm 
in der Länge von 500 Mtr. u. darunter 
„ „ „ n « bOl bis 2000 Mtr. 
„ „ „ von mehr als 2000 Mtr. 
wie gezwirnter Flachs oder Hanfgarne. 
Fischernetze 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Matten aus Aegypten, Berberei oder Europa, 
grosse und kleine, bunte 
„ gemeine, nicht farbige, ohne Unterschied 
der Grösse und Herkunft 
Korbflechterwaaren von Flechtweiden, Binsen, 
Schilfrohr aller Art 
Damenkörbchen von Binsen, Bambus, Glasperlen 
Säcke von Matten im Allgemeinen ..... 
Feuerwedel, grobe Malteser, aus Flechtweiden 
oder gemeinen Federn 
Jn der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Bohr, Binsen und Flechtweiden 
Korbflechter- und Mattenmacher-Arbeiten 
a) grobe 
h) feine 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Korbflechterarbeiten, grobe, frei. 
Geflechte: 
a) aus Stroh ‘ 1 
b) aus Bast, Binsen etc. zu feinen I 
Hüten ' ‘ 
c) aus Bast, Esparto etc. zu Stricken j 
und andern Arbeiten . . . . ) 
Stricke aus Esparto, Lindenbast und ähnlichen 
Stotfen 
Strohhüte, mit Ausnahme der aufgeputzten 
Frauenhüte 
Jn der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle diese Waaren als Krämerwaaren werden 
mit 5®[o vom Werthe belegt. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
Frc. CentJ Frc. Cent. 
45 , 
3 75 
18 50 
22 50 
20 i — 
Frc. Cent. 
1 - ■ 19 
1 ii - 07 
1 I - ■ 20 
1 2 00 
1 St. - 13 
1 Dtid.,. — 40 
Kg. 
100 
loO 
Lira Cent. 
5 
22 
50 
100 i 
Stück'' 
100 
1 
10 
50 
45 
15 
15 
20 — 
Frc. I Cent. 
Lira 
Cent. I
        <pb n="213" />
        XXVlli. Stroh- und Bastwaaren. 
199 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
Ter- 
trags- 
mfcsgiger 
"1 
Tarifmässige Benennung 
432 
433 
434 
435 
436 
437 
438 
439 
440 
441 
30 
Portugal. 
strohdecken und Matten jeder Art, auch nit 
Kette von Hanf oder anderen Spinnstoffen 
und wollenen Verzierungen 
Strohgeflechte für Hüte 
Strohwaaren, Besen aus Palmblättern . . . 
Matten aus Spartagras 
Matten, feine, aus Palmblätteni und anden 
Fasern zu verschiedener Verwendung 
In der Auiffuhr frei. 
Rumänien. 
Pflanzen, Zweige und Rinden zum Flechten, und 
zwar: 
Schilfrohr 
Flechtweiden 
Binsen, ordinäre 
Stuhlrohr 
Stuhlrohr, gespaltenes 
Binsen (Rohre), exotische 
Bast-, Binsen-, Cocosnussfasern-, Gras-, Span-, 
Stuhlrohr- und Strohwaaren, und zwar: 
gemeinste, d. i! Fussdecken und Matten 
(Wagendecken u. dgl.) von Bast, Binsen, 
Cocosnussfasern, Gras, auch Seegras, Schilf 
und Stroh, ungefärbt, auch Bürsten und 
Besen aus Binsen, Gras, Schilf, Heidekraut- 
waaren oder Reisstroh V ' ’ 
gemeine, d. i. Fussdecken und Matten (Wagen 
decken u. dgl.) von Bast, Binsen, Cocos 
nussfasern, Gras, auch Seegras, Schilf und 
Rohr, gefärbt, dann Waaren zum häuslichen 
Gebrauche, z. B. Schüsseln, Teller, Körbe 
u. dgl., gesjialtenes Stuhlrohr, gebeizt oder 
gefärbt ; alle diese Gegenstände auch in 
Verbindung mit polirtem, aber nicht gefärb 
tem und nicht lackirtem Holze .... 
mittelfeine, d. i. Geflechte, auch Decken 
und Matten, insoweit sie nicht unter den 
Artikeln 438 und 439 begmffen sind . . . 
feine, d. i. Geflechte mit seidenen oder ande 
ren Ges;iinnsten oder mit Rosshaaren durch 
zogen oder durchwirkt (Sparterie) . . . 
In der Amfuhr frei. 
Russland. 
Ordinäre Korbwaaren : 
1, Körbe, Fussteppiche, Läufer u. dgl. ordi 
näre Fabrikate aus Schilf, Lindenbast, 
Stroh, Baumrinde und Holzspan etc.: 
a) ungefärbt 
bj gefärbt 
Kff. 
lOo 
100 
100 
10 
R«l8 
545 
0100 
0050 
Reis 
100 
100 : 0020 
Oarbeii 
Angfnhrszoll 
Frc. Cent. . Frc. Cent. 
1001! - 
100 
100 
lOOK. 
, i 10 
, . 12 
65 
80 
40 
05 
10 
05 
frei 
9 ; 50 
350 — 
Pud ^ Rubel ^ Kop. 
- I 15 
— 45 
Vertragsm. 
Rubel Kop.
        <pb n="214" />
        200 
XXVIII. Stroh- und Bastwaarcn. 
I! 
o 
184 
185 
VE 
43 
44 
45 
4ü 
47 
! 48 
i 49 
Uo 
i-VE 
Tarifmässige Benennung 
Russland. 
2. Möbel aus Holzspan, Stroh etc., Fussbeklei- 
dung aus Schilf und sonstige Fabrikate aus 
Schachtelhalm u. dgl 
3, Doppelmatten und Matten aus den vorge 
nannten Materialien zollfrei. 
Stroh- und Spanfabrikate aller Art, ungemischt 
oder gemischt mit Rosshaaren, Seide, Baum 
wollen-, Lein- und Hanffäden, mit Ausnahme 
-,ler in § 223 genannten Hüte aus Stroh 
und Span 
In (1er Anfuhr frei. 
Serbien. 
Sielte Kurzicauren Post Gl A S oder 11 6. 
Spanien. 
Waaren aus Rohr, Esparto, vegetabilischem 
Polsterhaar (crin vegetal), Binsen, Flecht 
weide, feines Stroh, Palmfaser und andern 
ähnlichen Materialien 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Reisstroh 
Besen von Reisig 
Binsen von Reisstroh, Sorgo, Schilf u. dgl. . . 
Korhwaaren, grobe, von ungespaltenem Holz 
oder Weiden, gefärbt oder ungefärbt . . 
Korhflechterwaaren, feine, von gespaltenem Holz 
Strohgeflechte, Tressen in Bündeln oder Zöpfen 
Waaren, gemeine, von ungstheiltem Stroh, Bast, 
Rohr, Waldhaar etc., gefärbt oder ungefärbt 
Waaren, feine, von gespaltenem oder feinem, 
ganzem Stroh, Bast. Rohr, Waldhaar etc. . 
Stroh-, Bast- oder Holzhüte, nicht ausgerüstet 
(Siehe auch Kleidung und Pelzwaaren.) 
In der Ausfuhr 20 Huppen. 
Schweden. 
Bast, Bastmatten und Basttaue • • • • • • 
Matten von Span, Stroh, Wurzeln, Schilf, (Jocos- 
fasern und Binsen 
„ welche zur Verpackung und zum Schutz 
der Waaren benutzt werden, sind zollfrei. 
Hutgeflechte aus Bast oder Stroh 
Hüte von Bast oder Stroh, sowie die sogenann 
ten Panamahüte 
Stroh 
Stroharbeiten 
Rohr: Bambus- und spanisches Rohr 
Stuhl-, Schilf- und anderes Rohr . 
-3 e 
Pnd 
Babel 
Kg. 
100 
1 1 
allge 
meiner 
Kop. 
Babel 
— 20 
ver- 
trags- 
m&amp;saiger 
80 
Pesetas 
30 24 
Last I Frk. Happ 
l|! 
IOOKg.|¡ 
Kg. 
1 
.stück 
i| 1 
1 
1 
10 
4 
10 
10 
60 
60 
50 
50 
Kop. 
Pesetas 
30 
Frk. 
24 
Kapp. 
Krön. Oere ¡Krön. 
07 
80 
— 40 
I 1 
18 
15 
2 
Oere
        <pb n="215" />
        XXIX. Papier und Papierwaaren. 
201 
ä 
Tarifraässige Benennung 
li 
Zoll 
allge 
meiner 
traçs- 
mäsBiger 
Schweden. 
Rohrwaaren, nicht besonders aufgeführte, welche | 
nicht unter Korbwaaren gehören . . . . ¡1 1 
Körbe und andere Korbwaaren aus unabgeschäl- " 
ten Ruthen oder grobem Span .... ; 1 
„ anderer Art ¡i 1 
Jn der Ausfuhr frei. 
Türkei. jj 
Strohgeflechte für Hüte vertragsmässig vom j¡ 
Werthe 8*0. l| 
I Kg. ijKron. Oere ! Krön. 
- 35 
— 10 
— I 60 
Oere 
185 
186 
187 
188 
189 
190 
191 
192 
193 
XXIX. Papier und Papierwaaren. 
Ital.-österr.- 
ung. Vertrag 
Oesterreich Ungarn. 
Papierzeug, gebleicht oder ungebleicht, und zwar : 
a) aus Lumpen (Halbzeug) 
h) aus Holz, Stroh, Esparto u. ähnlichen Fasern 
Holzfasermasse 
Graues Lösch- und rauhes Pack 
papier, ungefärbt .... 
Ordinäre Pappendeckel; Theer- und 
Steinpappe 
Packpapier, geglättet oder gefärbt, lackirt oder 
getheert 
Pressspäne . . . » . (Ttal.-österr. Vertrag) 
Glanz- und Lederjtapjte 
Schieferpapier und Tafeln daraus . . . | g, 
Putzpapier, wie : Bimsstein-, Glas-, Sand- 1 ? ^ 
und Schmirgelpapier, Bimsstein und [ "3 ® 
Schmirgeltuch ' 
Papier, ungeleimtes, ordinäres, alles ungeleimte 
Druckpapier 
Papier, nicht besonders benanntes 
Lithographirtes, bedrucktes oder liniirtes Papier 
zu Devisen, Etiquetten, Frachtbriefen, Rech 
nungen und dergl. vorgerichtetes Papier ; 
Zeichenpapier, Paus-, Kupferdruckpapier 
Buntjtapier 
Albumin-, Gelatin-, Pergamentpapier, Malerpappe 
Gold- und Silberpapier und Pajiier mit Gold- 
und Silbermustern (echt oder unecht, auch 
bronzirt); gepresstes oder durchgeschlagenes 
Papier, Streifen von diesen Papiergattungen; 
Papier und Pappendeckel mit aufgeklebter 
Leinwand (auch Baumwollleinwand) . . . 
Tapeten 
Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder 
ähnlichen Stoffen ; a) weder angestrichen, noch 
lackirt, auch in Verbind, mit Holz oder Eisen 
hj Formerarbeiten, andere 
Kg. 
100 
100 
kr. 
50 
1 — 
100 ; 1 — 
100 
100 j 
100] 
l'lOOl 
100 
100 
100 
100 
looi 
100, 
3 — 
100:' 15 
100 " 15 
100 1 2 
100 ¡I 15 
frei 
frei 
frei
        <pb n="216" />
        202 
XXIX. Papier und Papierwaaren. 
i 
194 
195 
Zoll 
Tarifraässige Benennung 
11 
11 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
196 
27a 
b 
Oesterreich-Ungarn. 
Papierwaaren, d. i. Waaren aus Papier und 
Pappe, aus Papiermasse oder Holzfaserinasse, 
auch in Verbindung mit andern Materialien, 
sofern sie nicht unter Nr. 195 oder höher 
belegte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder 
Kurzwaaren fallen ; Hutfutter aus Papier, 
auch mit Geweben überzogen 
Cigarettenpapier in Büchein 
Luxuspapeterien; feine Cartonnagen, Etiquetten 
und Vignetten mit verschiedenen Farben 
(Chromolithographien); Spiel waaren, Papier 
wäsche, Einbanddecken mit Leinwand (auch 
Baumwollleinwand) überzogen; auch in Ver 
bindung mit andern Materialien, sofern 
sie nicht unter höher belegte Leder- und 
Kurzwaaren fallen 
Etiquetten und Vignetten in verschiedenen Farben, 
Chromolithographien in ganzen Bögen nicht 
zum Aufkleben vorgerichtet, ohne Gold, 
Silber oder hronzirte Verzierung, nicht ge 
presst oder durchschlagen 
Spielkarten nebst der Stempelgebühr .... 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
ungebleichtes oder ge- 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
fl. kr. 
15 
15 
f 1 
f 2 
Halbzeug aus Lumpen, 
bleichtes frei. 
Halbstoif, ungebleichter oder gebleichter zur 
Papierfabrikation aus Holz, Stroh, Espartó 
oder andern Fasern, graues Lösch- und 
gelbes rauhes Strohpapier, Pappe mit Aus 
nahme der Glanz- und Lederpappe. Schiefer 
papier und Tafeln daraus ohne Verbindung ¡ 
mit andern Materialien ; Schleif- und Polir- ¡ 
papier; Fliegen- und Gichtpapier .... 1100 
Papier nicht unter 5 und d begriffen .... 100 
Papier, geglättetes, Glanz- und Lederpappe; j 
Pressspäne : 100 
Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller ¡ 
Art, auch lithographirtes, bedrucktes, liniirtes, j 
zu Rechnungen, Etiquetten und Fracht 
briefen , Devisen u. s. w. vorgerichtetes 
Papier, Gold- und Silberpapier, Papier mit 
Gold- oder Silbermuster, durchschlagenes 
Papier, ingleichen Streifen von diesen Papier- , 
gattungen, Malerpa]&gt;ier i 100 
Formerarbeit aus Steinpapi»e, Asphalt oder 
ähnlichen Stoffen , auch in Verbindung mit 
Holz oder Eisen, jedoch weder an gestrichen, 
noch lackirt ... j 100 
Waaren aus Papier, Pappe oder Papiemiasse, For- 
merarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnli- i 
eben Stoffen, nicht unter fl oder f3 begriffen j 100 
30 : — 
3 
60 
Mk. Pfg, 
kr. 
3 : 
Mk. Pfg. 
1 ' - 
4 — 
o!_ 
10 1 — 
4 — 
12 , -
        <pb n="217" />
        XXIX. Papier und Pnpierwaaren, 
203 
fl 
“'S 
Tarifmãssige Benennung 
Zoll 
II 
g = I meiner 
* s I' 
trage- 
màesiger 
Deutschland. 
Kg. ' Mt. Pfg. Mt. 
32 
39 
45 
Waaren aus den vorgenannten Steifen in Ver 
bindung mit andern Materialien, soweit sie 
dadurch nicht unter Nr. 20 (Kurzwaaren) , 
fallen, und Papiertapeten : 100 
Spielkarten nebst der inneren Abgabe 
ln der Ausfuhr frei. 
100 
Kg- 
Papier, Papiertapeten (ameubler) 100 
Papier anderes und Pappendeckel H100 
Papierarbeiten oder Papierwaaren, wie Krainer- 
waaren mit 10® o vom Werthe. 
Spielkarten 10"'o vom Werthe. 
Dachpappe und Asphaltfilz 5®o vom Werthe. 
In der Ausfuhr frei. 
24 — 
00 — 
Frc. I Cent, 
8 I — 
4 i — 
Dänemark. 
Pfd. 
Eros. 1 Oere 
Pfg. 
Frc. Cent. 
Krön. Oere 
190! 
191 i 
194; 
1 
I 
195 
193 
Papier, gröbstes, namentlich zum Schreiben, 
Zeichnen oder zum Druck, unbrauchbares 
Makulatur-, Pack- und Papp-Paj&gt;ier, mit 
Asphalt, Pech, Sand, Glas,Schiefer,Schmirgel, 
Theer oder dergleichen üherstrichenesPapier; 
ingleichen Steinpappe, Ornamente oder ähn 
liche grobe Arbeiten daraus 
Papier, alles andere, auch wenn demselben Farbe 
in der Masse zugesetzt, so wenn es ge 
firnisst, geölt oder auf ähnliche Art be 
handelt ist; ingleichen Kreidepapier . . , 
Papier oder Papiermasse auf andere Art ver 
arbeitet: Papier mit Farbe, welche nicht 
in der Masse zugesetzt ist, mit Vergoldung 
oder Versilberung, auch auf dem Schnitt, 
mit gepressten oder andern Verzierungen 
mit Bildern, z. B, Kupferstiche, Stahlstiche, 
Steinabdrücke, Holzschnitte, Photographien 
' u. dgl., mit Schrift, Druck u. dgl., Blan- 
quetts, Vignetten, lithographirte Handlungs 
briefe, liniirtes Papier, Schemate und Tabellen, 
auch auf Pajipe, Zeichen- und Schreibvor 
schriften, Adresskarten ; Lesezeichen, Borten, 
Briefcouverts (auch mit Zeugunterlage), 
Düten und Papierbeutel, Papier mit aufge 
klebtem Leinen- und Bauniwollzeug, Häkel-, 
Stick-, Strick- und andere Musterkarten 
(auf Pappe und Leinen oder dgl.), Globen 
(mit oder ohne Stativ), Stramei, Visitkarten 
Papierarbeiten, andere, aus Papier oder Papier 
masse, hierunter mitbegriffen Pajiier, beklebt 
mit Seiden- oder Wollenzeug 
Spielkarten 
Ausserdem Stempelgebühr 8 Sch. per Spiel. 
In der Ausfuhr frei. 
— l't« 
16VI 
1 ,! — 36^ 8 i 
1 Spiel
        <pb n="218" />
        204 
XXIX. Papier und Papierwaaren. 
fl 
409 
410 
411 
412 
413 
414 
415 
410 
417 
418 
419 
Tarifmässige Benennung 
S i 
England. 
Papier in der Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Spielkarten 
Frankreich. 
Buntpapier, Papier colorirt, inarmorirt, gaufrirt, 
mit Metall belegt oder nicht 
Papier, anderes aller Art 
Pappendeckel in Blättern 
„ geformt (Papiermaché) .... 
„ a) geschnitten und zu Schachteln 
in. weissem od. farbigem Papier 
überzug verarbeitet .... 
„ h) geschnitten und verarbeitet 
Albums und Cartonnagearbeiten, verziert mit 
Malereien, Stoffen, Holz, geflochtenem Stroh 
und Metallen 
Bücher 
Kupferstiche, Holzstiche, Lithographien, Photo 
graphien u. Zeichnungen jeder Art auf Papier 
Landkarten 
Noten gestochen oder gedruckt ...... 
(Für unerlaubten Nachdruck bleibt das Einfuhrs 
verbot aufrecht.) 
Etiquetten, gedruckte, gestochene oder colorirte 
Spielkarten (Einfuhr verboten). 
Böhren und Leitungen aus Asphaltpapier . 
Anmerkung: Alle Zölle dieser Gruppe sind unabhängig 
von den Steuern, mit denen das Papier nach dem Gesetze 
vom 4. September 1871 und 21. Juli 1873 belastet ist. 
Anmerkung zu Nr. 412b: Es werden Garnituren in un 
edlen Metallen verstanden. Die Albums und Cartonnage- 
Arbeiten, welche mit Garnituren aus edlen Metallen ver 
sehen sind , haben für letztere separat den Bijouteriezoll 
zu entrichten. 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Papier zum Stempeln mit Wasserzeichen. 
Anmerkung: Die Einfuhr ist nur auf Verordnung der 
Regierung gestattet. 
Druckpapier, Schreibpapier aller Art, weiss oder 
blau, zu Couverts, Pajiier für Kunsttischler, 
zur Verpackung von Orangen und Citronen, 
gedruckte Bücher, gebunden oder ungebunden, 
im Allgemeinen - - - 
Registerpapier, bläuliches zu Umschlägen, zu 
Cigarren, Lösclqiapier, buntes Paktier, zu 
Umschlägen und Plakaten 
Postpapier, feines, mit vergoldetem Schnitt, 
buntes, marinorirtes, maroquinirtes und 
gaufrirtes Papier für Buchbinder, weisses 
Zeichenpapier, vergoldetes Papier und Papier 
tapeten im Allgemeinen 
Papier zu Visitkarten, zu Briefcouverts, gedruckte 
Wechselformulare 
Dtz. 
! 1 
¡ Kg. 
‘ 100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Oka 
Lv. Sh. P. 
-, ai 9 
Frc. Cent 
25 - 
11 — 
11 - 
11 — 
3(3 — 
10 — 
11 — 
Lv. 
Sh. 
Frc. 
15 
8 
8 
8 
36 
70 
Cent. 
Frc. Cent. 1 Frc. Cent 
— 16 
— 80
        <pb n="219" />
        XXIX. Papier und Paplerwaaren. 
205 
!l 
Tarifmãssige Benennung 
II 
li 
13 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
tr.igg- 
mässiger 
i 
Griechenland. 
Packpapier ohne Unterschied der Farbe und 
Pappendeckel aller Art 
Papierschachteln mit Kupferstichen oder andern 
Verzierungen zu Zuckerwerk etc 
Papierschachteln von ordinärer Pappe zu Oblaten 
und Pillen etc 
Bücher, weiss oder liniirt, gebunden oder unge 
bunden, zu Registern 
Spielkarten 
(Stempel für jedes Spiel 50 Lepta od. 60 Cent.) 
Tabaksdosen von Papiermaché 
„ mit Musik lö^/o vom Werthe. 
Larven (Masken) aus Papier ....... 
Thee- oder Kaffeetassen von Papiermache . . 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Olea i Frc. Cent. i Frc. Cent. 
' I I 
i; I 
1 li — 08 
&gt; - 19 
1 1 33 : 
1 i — 67 
1 2 — 
1 1 33 
1 Dti. — 67 I 
1 Oh 2 66 
Kg. 
Lira 
Cent. 
Lira 
Cent. 
151 
152 
153 
, 154 
155 
156 
157 
159 
158 
160 
161 
Hadem jeder Art 
In der Ausfuhr .... 
Halbzeug von Holz, Stroh und andern ähnlichen 
Substanzen 
Papier: 
а) weisses oder im Zeug gefärbtes von jeder 
Qualität 
h) bemaltes, vergoldetes oder buntes und 
Tapetenpapier 
c) Lösch- und grobes Packpapier . . . . 
Anmerkung: ai Nach dem Handelsvertrag mit Oesterreich. 
б) Nach dem Handelsvertrag mit Frankreich. 
Lösch- und grobes Packpapier frei. 
Landkarten 
Spiel- und Tarockkarten 
Kupferstiche, Lithographien, Etiquetten u. dgl. 
Nach dem Handelsvertrag mit Frankreich . . 
Ordinärer Pappendeckel aller Art frei. 
Feiner Pappendeckel aller Art (Vertrag m. Oesten.) 
Bücher, nicht gedruckte (Register) : 
a) in losen Bogen oder Pappe gebunden . . 
h) in Leder oder Pergament gebunden . . 
c) in jeder anderen Art gebunden .... 
Bücher, nicht gedruckte (Register): 
a) geheftet oder in Pappe gebunden . jy ¿ 
b) in Leder oder Pergament gebunden [i gl 
c) in jeder anderen Art gebunden . . J &gt; õ 
Bücher, gedruckte: 
a) ungebunden oder einfach geheftet . . . 
b) in Pappe gebunden ... .1 Vertrag mit 
c) in Leder oder Pergament gebund.l Frankreich 
d) in jeder anderen Art, in Sammt, Elfenb. etc. 
gebund., mit Verzierung, von Gold od. Silber 
Musikalien, gedmekte 
Manuscripte 
In der Ausfuhr frei. 
100 
100 
100 
j 100 
iilOO 
100 
100 
10 
25 
5 
20 
'iOOkg.ii 70 
100 I — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
|ioo 
¡100 
10 
35 
5 
12 
20 
100 
5 
80 
10 
20 
50 
8 
10 
I 15 
100 
12 
20 
t
        <pb n="220" />
        20G 
XXIX. Papier und Papierwaareii. 
‘I 
442 
448 
444 
445 
446 
T a r i f in ä s 8 i g e Benennung 
KK 
1 1 
allge 
meiner 
Niederlande. 
Papier von allen Sorten, Pappendeckel und 
Papiertajieten, dann alle Gattungen von 
Papierarbeiten sind mit 5“,o vom Werthe 
der ein geführten Waarenmenge zu verzollen. 
Portugal. 
Papierzeug zur Fabrikation von Papier frei. 
Papier jeder Art, ausgenommen Schreibpapier 
und Tapeten 
Schreibpapier von aller Qualität und Farbe . . 
Zeichnenpapier 
Pajipendeckel und Kartenpapier 
Silberpapier 
Goldpapier, gemeines 
„ feines 
Spielkarten 
Kartenpai*ier 
Koten gedruckt, lithographirt oder in Manuscript 
frei. 
Geheftete Bücher von weissem Papier .... 
Pappwaaren jeder Art, mit und ohne Verzierungen 
Seide, auf Papier oder andere Stoffe geklebt 
Beispapier zur Verfertigung künstl. Blumen frei. 
ln der Ansfnhr frei. 
Rumänien. 
Papier und Papierwaaren : 
Gemeine, d. i. graue oder andere Packpapiere, 
einfache oder getheerte, Pappendeckel, ge 
meine, Glaspapier, Schmirgelpapier und 
andere ähnliche 100, 8 
Papiere, nicht besonders benannte 100; 19 
Tapetenpapier jeder Art 100 40 
Luxuspapiere, d. i. Gold- und Silberpapier, j 
Papiere mit Mustern, gepresst oder durch 
geschlagen; Briefpapiere mit Monogrammen 
oder Vignetten und ebensolche Couverts, i 
chinesisches Papier; Papierarbeiten, ein- 1 
fache, oder in Verbindung mit anderen ! 
Stoffen, mit Ausnahme der edlen Metalle, j 
der Edel- und Halbedelsteine, der echten i j 
Perlen, des Bernsteins, des Gagate und i 
Schildpatts I 100 | 60 
Tara zu Post 442—445: 16 in Kisten, 6 % 
in Ballen. 
Etiquetten , Rechnungen , Facturen , Wechsel 
formulare, Frachtbriefe u. dgl., Visitkarten, 
A dresskarten u. dgl., Wandkalender, auch 
auf Pappendeckel gezogene, sogenannte 
amerikanische Kalender, alle Vorgenannten 
gedruckt, gestochen oder colorirt T^/o vom 
Werthe. 
lítíis 
0109 
0054 
0081 
00l0»/io 
OOlO^io 
0021 ";io 
0109 
0206 
0168 
Kg. j Frc. 
Cent. 
ver- 
trags- 
mässiger 
Keîs 
0015 
0200 
1000 
Frc. Cent.
        <pb n="221" />
        XXIX. Papier und Papierwaaren. 
207 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
i! 
11 
ullge- 
ineioer 
trags- 
mássiger 
Rumänien. 
Bajipendeckel . geglätteter. Pajipendeckel aus 
aufeinandergeklebteu Bajiierblättern, Papjien- 
deckel für Maler 7“o vom Werthe. 
\Vaan*n aus Papiermache und aus Htein]iaj&gt;pe, 
nur gefirnisst oder lackirt. ohne Vergoldung 
und Versilberung und ohne Verbindung mit 
anderen Materialien als Holz u. unedlen Metal 
len (letztere weder vergold., noch versilbert) 
Tara zu Post 448; 16 in Kisten und Fäs 
sern, 12 in Körben. 6 in Ballen. 
Schub- oder Deckschachteln aus Pappendeckel, 
einfach überzogen mit Papier, auch gefärb 
tem, vergoldetem oder versilbertem, auch 
mit Etiquetten versehen, wie sie vorzugs 
weise im Apothekergewerbe verwendet werden 
Alle anderen Waaren aus zugeschnittenem 
und geleimtem Pappendeckel (Cartonnage 
arbeiten im eigentlichen Sinne) mit und ohne 
Holz und Glas, mit Pajtier jeder Art über 
zogen, mit oder ohne Verzierungen aus 
Papier oder unedlen, auch vergoldeten oder 
versilberten Metallen 
Tara zu Post 449 und 450: 16 in Kisten 
und Fässern, 12 in Körben, 6 in Ballen. 
Spielkarten, ohne Unterschied der Qualität vom 
Werthe 7 &lt;&gt; o 
Literar., wissenschaftl. und Kunstwerke, u. zw. : 
Bücher im Allgemeinen, kartographische Werke 
in fliegenden Blättern oder zu Atlanten ge 
bunden. Stiche. Lithographien und Photo 
graphien in fliegenden Blättern oder zu 
Albums gebunden, musikalische Werke ge 
stochen, lithographirt oder mit beweglichen 
Typen gedruckt . . 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Frc. Cent. 
Frc. 
100 
28 • — 
100 ; 25 — 
100 
60 ! — 
frei 
Cent. 
Russland. 
Papierwaaren : 
1. ungeleimtes Papier jeder Art, weisses und 
farbiges ohne Verzierungen, sowie liniirtes 
Noten- und Stickmusteqiajiier ohne Muster 
zeichnungen und satinirten Carton . . . 
2. geleimtes Papier jeder Art. weisses und 
farbiges ohne Verzierung, sowie Pajtier und 
Gewebe, durchsichtige, mit Wachs oder Fir 
niss getränkte zum Cojtiren 
3. Papiertapeten und Borten hierzu . . . . 
4. Schreib- und Druckpajtier jeder Art mit 
Verzierungen, als: Vergoldung, Versilberung, 
aufgeklebten Theilen, Borten und Wappen, 
Namenszügen, Bildern u. dgl., desgleichen 
Papierwaaren, Briefcouverts, Lichtschirme 
und künstliche Blumen aus Papier . . . 
Pnd I Hubel 
I 
' ! 
: 1 I 2 
i' 1 ! 3 
I 1 5 
I' !' 
|| 
f 
ii 1 8 
Kop. Rubel Kop. 
20
        <pb n="222" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
208 
XXIX. Papier und Papierwaaren, 
Z . 1 I I 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger i 
Tarifmässige Benennung 
3: 
Russland. 
Pud 
Kübel; Kop. Kübel Kop. ' 
5. Cigarettenpapier, chinesisches, zum Ein- H 
winkeln (Seidenpapier), sowie Papier mit 'i 
Verzierungen und Zeichnungen zu Typo- I 
graphie-, Buchbinder- und Conditorarbeiten, | 
Papierbogen mit Zeichnungen für Spielzeug, 
Stickmusterpapier mit colorirten und nicht 
colorirte!! Musterzeichnungen ^ 1 
G. Comptoir- und Copirbücher mit und ohne 
Einband u. Buchbinderarbeiten aller Art, mit 
Ausnahme derjenigen, welchezu§ 227gehören i 1 
7. Jeder Art Carton in Rollen und Blättern, i 
ausgenommen satinirter (P. 1) und aus- : 
schliesslich aus Holzmasse gefertigter (P. 8), i 
Papierröhrchen z. Aufwickeln v. Seide, Dach- • 
pappe, in Salpeter od. Schwefel getränktes ^ 
Papier zur Insectenvertilgung, desgleichen 
Fabrikate aus Papiermache u. Carton Pierre, ! 
unpolirt und unbestrichen und Asbestcarton i 1 
8. Holzpapierniasse in Cartonform und Papier 
mache, sowie Carton Pierre, unverarbeitet . | 1 
Anmerkung; Lackirte und polirte Fabrikate aus Kapier- I 
maehë und Carton Pierre werden laut § 181 über hölzerne 
Schnitzarbeit verzollt; mit Verzierungen aus verschiedenem 
Material — laut § 227 über Kurzwaaren. I 
In der Ausfuhr frei. | 
G — 
11 — 
— ' 50 
22 
Serbien. 
Xg. 
Dinar | Para 
Dinar 
Para 
¡46-7 
2 
Papiermasse, flüssiger und harter Teig, frei. 
Papier : 
a) Packpapier (auch Schrenz, Lösch- und Stroh 
papier, auch Düten und Säcke daraus), 
Pappendeckel aller Art, auch mit irgend 
einer Substanz getränkt oder überzogen 
Nach dem österr.-serbischen Vertrag . 
h) Schreib- und Druckpapier und alle übrigen 
unter a) nicht genannten Papiergattungen, 
ausgenommen Cigaretten- und Seidenpapier 
Druck- und Schreibpapier, beide auch in der 
Masse gefärbt 
Briefpapier aller Art mit Couverts, auch bedrucktes, 
liniirtes, rastrirtes Papier, auch in Papier 
oder Papjiendeckel gebunden, Seiden- und 
Cigarettenpapier in Bogen 
Papier, bearbeitetes : 
a) gefärbtes, mehrfärbiges, lackirtes, bronzirtes, 
durchschlagenes Papier, Wachspapier auf 
Leinwand aufgeklebt, Glas-, Sand- und 
Schmirgelpapier 
h) bedrucktes, liniirtes, gezeichnetes Papier, 
Tapetenpapier, Malerpapier, Bordüren, 
Spitzenpapier, Briefpapier mit Aufschriften 
und Monogramm oder Zieraten . . . . 
100 
100 
100. 
100 
100 
100 
100 
20 
3G 
72 
4 
10
        <pb n="223" />
        XXIX. Papier und Fapierwaaren. 
209 
Zoll 
all ge- 
meiner 
tragi- 
mässiger 
Tarifmässige Benennung 
102 
103 
101 
108 
109 
170 
171 
172 
Serbien. 
c) Protokolle, gebundene u. ungebundene, aus 
genommen Notiz- und Lesebücher, Land 
karten , Noten und sonstige literarische 
Gegenstände, wenn selbe gebunden oder 
auf Leinwand aufgezogen sind, Papier- 
schachteln, Papiersäcke 
Notiz- und Geschäftsbücher in Calico oder Leder 
gebunden, auch mit Ecken und Beschlägen 
von unedlen Metallen 
Spielkarten 
Vertragsmässig mit Oesterreich . 
Cigarettenpapier und Hülsen daraus .... 
Vertragsmässig mit Oesterreich . 
Anmerkung: Die bei der Einfuhr von Cigarettenpapier, 
zngescbnitten, auch in Hücheln. Spielkarten unter dem 
Kamen Trosarina bestehenden Abgaben werden längsten« 
nur noch durch zwei .labre vom Tage des Ratifications- 
aus’tausches dieses Vertrages, und bezüglich der Spielkarten, 
falls innerhalb dieses Termines ein Spielkartenstempel 
eingeführt würde, längstens bis zur Einführung desselben, 
und zwar in folgendem Ansmasse erhoben werden können : 
Von Cigarettenpapier, ziigeschnitten, auch in Hücheln, 
125 Dinars (Francs per 100 Kilogramm netto; von Spiel 
karten 10 Dinars (Francs) per Dutzend Spiele ; von par- 
fümirter Seife 68 Dinars (Francs) per 100 Kg. netto. 
Papierwaarcn, andere, siehe Kurzwaaren Nr. tJl 
A.-Z. 2, B.-Zahl 1. 
Jn der Auafuhr frei. 
Spanien. 
Druck- und Schreibpapier: 
Papier ohne Ende, ungeleimtes und halb 
geleimtes zum Druck 
Vertragszoll während der Dauer des Vertrages 
mit Belgien . 
Papier ohne Ende zum Schreiben, zur Litho 
graphie oder zum Kupferdruck . . . 
„ zerschnittenes, Bütten - u. liniirtes Papier 
Anmerkung: Für Druck- und Schreibpapier wird kein 
höherer Zoll erhoben, wenn ea zu Blättern geschnitten, 
zuaammengefaltet oder nicht, nach Spanien eingeführt 
wird, solange es das in Folio-Format beibehält; es zahlt 
aber nach der Kr. 164, wenn es ein zweites Mal geschnitten, 
um als Briefpapier zu dienen, eingeführt wird. 
Papiertapeten mit Gold, Silber, Wolle oder Glas 
„ anderer Art 
Pappendeckel und verschiedenes Papier: 
Lösch-, ordinäres Pack- und Polirpapier 
(Schmirgelpapier^ 
Anderes nicht besonders aufgeführtes Papier . 
Pappendeckel in Bogen und mit ordinärem 
Papier überzogene Pappkästchen, welche 
zum Verpacken von Tüchern, Halstüchern, 
Knöpfen, Zeugstücken und anderen ähnlichen 
Artikeln dienen, sowie Gegenstände aus Papp 
masse oder Steinpappe in unfertigem Zustande 
¡I I il I 
Kg. Dinar ! Para 'Dinar j Para 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
— — 20 — 
100 — i — 
100 1 — — i — 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Pesetas 
Pesetas 
10 I 50 , 10 
30 
56 
200 
27 
12 
40 
25 
50 
50 
10 
27 
48 
130 
23 
10 
35 
50 
50 
84 
85 
95 
Jlohtr, General-Zolltarif. 
14
        <pb n="224" />
        210 
XXIX. Papier und Papierwaareu. 
173 
VI l i 
! 2 : 
; 3 ¡I 
4 ' 
I 9 
1'I1A6! 
XIII 
Tarifmüssige Benennung 
Spanien. 
Dieselben Gegenstände in fertigem Zustande 
und Pappkästchen mit Verzierungen oder 
feinem Papier oder anderen Stoffen über 
zogen 
Jn (1er Anufalir frei. 
Schweiz. 
Schreib- und Löschpapier, Wachs-, Theer- und 
Oelpapier 
Pappendeckel aller Art in 'J’afeln : 
u) gemeiner grauer 
h) weisser und Presssjtäne 
Druck- und Schreibpapier, geleimt od. ungeleimt, 
weiss oder färbig. aber nur einfärbig . . 
Papier, mehrfärbiges aller Art; Gold-, Silber 
und Glanzpapier; Glas-, Rost- und Schmir 
gelpapier; Xotenpa]*ier; liniirtes Papier 
Etiquetten, Formulare, Umschlagbogen, Affichen, 
Prospecte aller Art, lithograjdiirt oder ge 
druckt 
Papiertapeten aller Art 
Buchbinder- und Cartonnagearbeit; Papiersäcke 
aller Art; Schreibbücher, Agenda u. dgl. . 
Spielkarten 
Holzfaserstoff zur Papierfabrikation in nassem 
Zustande 
desgl. in trockenem Zustande ist zu verzollen 
à 00 Rappen per 100 Kg. nebst Zuschlag 
des Zollausmasses im Verhältniss von 00",o 
für das Gewicht des Wassergehaltes, so 
dass 100 Kg. trockenen Holzfaserstoffes 
1 Fres. .50 Ct. bezahlen. 
Lumpen (Hadern), Makulatur, altes zerschnittenes 
Tauwerk und andere zur Papierfabrikation 
taugliche Abfälle 
Alle voramieführten Artikel in der Ausfuhr 
Schweden. 
i! 
¡' Lumpen- und Papierabfälle zur Papiererzeugung 
1! frei. 
ji Papier: 
jl a) Unterlage, Press-, Dach-, Polir- u. Schniirgel- 
II papier frei. 
h) Pack- und Makulaturj)ai)ier 
c) Löschpapier, gefärbtes und ungefärbtes, 
Druck- und Ku])ferdruckpa])ior 
d) Tapetenpa]der 
e) Alle anderen, darunter liniirtes Papier . . 
Papier vergoldetes, versilbertes oder mit anderen 
Metallen überzogenes Papier, welches anders 
Kg. 
Zoll 
allge 
meiner 
Pesetas 
! 
1 .50 
Ter* 
trage- 
massiger 
Pesetas 
1 3.- 
_ I 
Kg. t Frk. Kapp.: Krk. Kapp. 
100 
100 
100 
100 ¡ 7 - 
100 : IG 
100 
100 
100 
100 
100 
16 — 
10 — 
16 — 
30 — 
— 60 
100 
100 
Kg. 
— 00 
- I 20 
Krön. Oer« 
5 
9 
10 
Krön. Ocre
        <pb n="225" />
        14 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus. 
211 
ii 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allffe- 
lueiner 
trags- 
inässiger 
als in der Masse gefärbt ist. wozu auch 
weisses sogenanntes Glacepapier gehört, so 
wie Papier, welches mit Baumwollen- oder 
Leinengeweben verbunden ist 
Papierwaaren : 
a) Papierdüten und Briefcouverts 
h) Papiermache und Papiermachéwaaren (unter 
Pappen- und Pappendeckelwaaren). 
c) Papiertapeten und Borten 
d) Etiquetten, Visit- und Adresskarten . . . 
e) Papierwaaren aller Art: 
unlackirte 
lackirte 
Pappe 
Spielkarten 
Anmerkung zu Spielkarten: Bei der Verzollung findet 
auch die Stempelung statt. 
Visitkarten, Adresskarten 
Stickmuster 
Larven (Masken) aus Papier oder Papiermasse 
und anderen Stoffen 
Jti der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Papier und Papierwaaren vertragsmässig vom 
Werthe 8%. 
Kg. I Krön. Oere 
1 I — 
1 — 
1 — 
1 , 
1 Spi(! — 
Kg 
1 
1 
Stück 
1 
2tt 
20 
13 
15 
35 
60 
5 
10 
20 
20 
10 
Krone Oere 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und 
Waareu daraus. 
; 197 
I 198 
I 199 
I 200 
201 
I 
! 202 
203 
,204 
Oesterreich-Ungarn. 
Kautschuk u. Guttapercha, roh oder gereinigt, frei, 
„ aufgelöst 
Qummifäden, nicht übersjionnen 
Hartgummi, auch polirt, jedoch nicht weiter be 
arbeitet. Köhren, Stäbe etc 
Schläuche und Treibriemen aller Art. aus oder 
mit Kautschuk, auch mit Gewebelagen oder 
Drahteinlagen 
Schuhwaaren, auch in Verbindung mit Webe- 
und Wirkwaaren oder anderen Materialien, 
sofern sie nicht unter höher belegte Leder 
oder Kurzwaaren fallen ....... 
Kinderspielwaaren 
Waaren aus weichem Kautschuk (excl. der in den 
Nummern 200, 201 und 202 genannten) . 
Gewebe mit Kautschuk überzogen, getränkt, be 
strichen oder durch Zwischenlagen von 
Kautschuk verbunden . . 
Kg. 
netto I fi. 
100 1 
100 1 
100 6 
100 12 
100 30 
100 30 
I100 20 
: 100 45 
kr. 
|! 
fi. 
50 
50 
i; 
kr.
        <pb n="226" />
        Tost des 
jOrig.-Tarifes 
212 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus. 
i 
I 205 
' 206 
207 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Gewebe zu Krämpelbelegen und Kautscdmk- 
drucktücber für inländische Fabriken zum 
Zolle von 
Kleidungen und andere Waaren aus Geweben 
mit Kautschuk etc 
Elastische Gewebe, Wirk- und Posainentier- 
waaren, auch Arbeiten daraus 
Schuheinsätze mit eingeklebten Kautschukfäden 
Hartgummiwaaren 
Anmerkung des Waarenverzeichnisses Stopf- 
gnmmi nach Post 98: 
allge 
meiner 
Kg. 11 fl. 
100 ¡I 3 
100 [ 50 
100 ! 70 
100 45 
100 i 30 
kr. 
1 1 
ver- 
trags- 
mässiger 
kr. 
Die unter Xr. 203 fallenden Waaren aus weichem Kaut 
schuk werden durch die Verbindung mit grauer Packleinwand, 
Jutegeweben, roher Leinwand, derlei Segeltuch, Zwillich und 
Drillich ungefärbt, von der Behandlung nach dieser Xr. nicht 
ausgeschlossen. 
Zn den Geweben der Nr. 204 gehören alle Bekleidnngs- 
stoffe, Betteinlagen, sowie überhaupt alle mit vnlkanisirtera 
oder aufgelöstem Kautschuk überzogenen, bestrichenen, ge 
tränkten oder verbundenen Zeugstoffe, soweit nicht durch 
Anmerkung 4 bei Waaren aus weichem Kautschuk eine Ver 
bindung mit groben Zeugstoffen gestattet ist. 
Laut Anmerkung im Tarife zu Xr. 204 geniessen Gewebe 
zu Krämpelbelegen (künstliches Kratzenlederi und Kautschuk- 
dmcktücher für Zeugdruckereien beziehungsweise Kratzen 
fabriken gegen besondere Bewilligung einen Begünstigungszoll, 
s. die besondere Instruction (K.-G.-BI. Nr. öO, V. B. 20 ex 
1882). Gewebe zu Krämpelbelegen bestehen ans feineren Ge 
weben, Barchent etc., auch aus Filz, welche entweder nur 
auf einer Seite einen Ueberzug oder auch Zwischenlagen von 
Kautschuk haben ; Kautschukdrucktücher bestehen ans min 
destens zwei, grösstentheils aber aus drei, vier und mehr 
Lagen von dichten, dünnen Geweben mit Zwischenlagen von 
Kautschuk und gewöhnlich einer Kautschukschichto auf der 'j 
Aussenseite. j 
Elastische Gewebe (Nr. 206) sind Gewebe, bei denen 
nebst der Kette und dem Einschläge aus den verschieden 
artigsten Gespinnsten, wie Seide, Baumwolle. Wolle etc., 
auch Gummifäden, nackt oder übersponnen, eingewebt oder 
eingeklebt verwendet sind. Im Allgemeinen werden diese 
Gewebe als Hosenträgerband , Strumpfband . Gürtel, Achsel 
und Miederband. Einsätze für Schuhwerk etc. erzeugt. 
Kautschukstrümpfe (Krampfaderstrümpfe), umwundene, über- 
sponnene Kautschnkfaden, Kautschukschnüre, Kautschuklitzen 
u. dgl. gehören zu den elastischen Wirk- und Posamentier- 
waaren. 
Als Veibindungen, wodurch Kleidungen und andere 
Waaren aus den unter Nr. 204 genannten Geweben, dann 
Arbeiten ans elastischen Gewoben, Wirk- und Posamenlier- 
waaren unter Kurzwaaren fallen, sind zu behandeln: Ver 
bindungen mit edlen oder echt vergoldeten, versilberten Me 
tallen , wesentliche Ausschmückungen mit Seidenwaaren, 
Spitzen, künstlichen Blumen oder höher belegten Stickereien 
n. dergl. 
Bei gefüllten Betten, Matratzen, Polstern u. dgl. sind 
vom Gesammtgewichte */, nach der Füllung und '/i nach 
Beschaffenheit der Ueberzüge wie Waaren der Nr. 205 oder 
206 zu behandeln. 
Herren- und Frauenschmuck, Nippes- und Toilettegegen 
stände, Fassungen für Operngucker und Augengläser, Fächer 
aus Hartgummi gehören zu den Kurzwaaren (Nr. 313). 
I 
In der Ausfuhr frei.
        <pb n="227" />
        ! 
I Post des 
piig.-Tarife8 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus. 
213 
1 Zoll 1 
' allge- 
j meiner 
Ver 
trags- j 
mässiger , 
Tarifmässige Benennung 
li 
17 
Deutschland. 
Kautschuk und Guttapercha: 
aj roh oder gereinigt, Kautschukliornniasse 
(Hartgummi), auch polirt oder mit einge 
pressten Dessins versehen, in Platten, 
Stäben, Böhren u. dgl. frei. 
h) Kautschukfäden, ausser Verbindung mit 
anderen Materialien oder mit baumwollenem, 
leinenem oder wollenem, rohem (nicht ge 
bleichtem oder gefärbtem) Garn nur der 
gestalt umsponnen, umflochten oder um 
wickelt, dass sie ohne Ausdehnung noch 
deutlich erkannt werden können, Kaut 
schukplatten, auch gelöster Kautschuk . . 
c) grobe Waaren aus weichem Kautschuk, 
unlackirt, ungefärbt, unhedruckt, Hart- 
gummiwaaren, alle diese Waaren auch in 
Verbindung mit anderen Materialien, sofern 
sie dadurch nicht unter Kr. 20 fallen, 
übersponnene Kautschukfaden 
d) feine Waaren aus weichem Kautschuk, 
lackirt, gefärbt, bedruckt oder mit einge 
pressten Dessins, alle diese auch in Verbin 
dung mit anderen Materialien, soweit sie da 
durch nicht unter Kr. 20 fallen .... 
ej Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen, 
getränkt oder durch Zwischenlagen aus 
Kautschuk verbunden, oder mit eingekleb 
ten Kautschukfäden, Gewebe aus Kautschuk 
fäden in Verbindung mit anderen Spinn 
materialien; Strumpf- und Posamentier- 
waaren in Verbindung mit Kautschukfäden 
Anmerkungen zu e: 
1. Kautschukdrucktücher f. Fabriken u. Kratzen 
leder, künstliches, für Kratzenfahriken, beide 
auf Erlaubnissschein unter Controle frei. 
2. Schläuche aus Hanf, Maschinentreibriemen 
und Wagendecken aus groben Zeugstoffen, 
in Verbindung mit Kautschuk 
Anmerkungen: Unter den Zollsstc von ä Mk. werden ge 
reiht: Kautschukplatten mit eingewalzten Drahtgeflechten, 
Kautschuk-Treibriemen und -Stränge ohne einer andern 
Verbindung, Kantschnk-Tifelcheu zum Verwischen der 
Bleistifte, lediglich geschnitten, gepresste ohne Dessin, 
unter 17 c mit 40 Mk., dgl. gefärbte, bedruckte oder mit 
eingepresstem Dossin unter 17 d mit CO Mk. - Die Verbindung 
von Kantschukwaaren mit grauer Packleinwand, Segeltaeh. 
roher Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich, oder mit Seiler 
arbeit ändert nichts im Zollsätze von Kantschukwaaren. 
Ebenso bleiben unwesentliche Zuthaten. als : Gurte, Bänder, 
Sehnflre, Ansfütterungen . ferner Knöpfe, Schnallen, Plätt 
chen, Binge, Kosetten, Wappenschilder u. dgl.. auch wenn 
sie aus edlen Metallen bestehen, ausser Betracht. Als ge 
färbter oder lackirter Kautschuk wird nur solcher behandelt, 
auf dessen Oberfläche Farbe oder Lack aufgetragen ist, 
nicht aber der vulkanisirte oder der in der Snbstans ge 
färbte. Kautschuk mit eingepressten Dessins wird dem be 
druckten gleichgestellt, dangen bleibt das Einpressen od Auf 
drucken blosser Fabrik- u. ähnlicher Stempel ausser Rücksicht. 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Mk. 
lOOkr. 
100 
100 
100 
40 
00 
90 
100I 24 
, 
Pfg. I Mk. 
II 
li 
I 
Pfe- 
1 
,1
        <pb n="228" />
        214 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus. 
'M 
■•n 
Tarif massige Benennung 
88 
89 
109 
547 
300 
Belgien. 
Kautschuk, roh, frei. 
NB. Zu Kautschuk, roh, wird gereiht: Kautschuk 
fäden und -Platten, nicht geschnitten und 
ohne Beimengung von Geweben. 
Kautschuk, verarbeitet, 10”/n v. Werth der Waare. 
NB. Waaren, welche nicht einer günstigeren 
Classe zugewiesen sind, und die, welche nicht 
zur Classe der Kurzwaaren od. Möbel gehören. 
Jn der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Kautschuk, Gummi elasticum, Guttapercha, in 
Blöcken und Platten, auch Band, Riemen, 
Röhren, Schnüre, Sohlen und Stangen . . 
Andere Arbeiten 
ln der Ausfuhr frei. 
England. 
Alle Waaren ans Kautschuk und Guttapercha 
in der Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Kautschuk und Guttapercha, roh oder geschmolzen 
Waaren aus Kautschuk und aus Guttapercha: 
a) rein oder gemischt 
h) aufgelegt auf Geweben, in Stücken oder 
auf anderen IMaterialien 
c) aus elastischen Geweben 
d) Schuhwerk aus Kautschuk 
e) Kleidung, fertige 
ln der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Gummi elasticum, unverarbeitet ' 
Elastik zu Schuhen, von reiner Seide oder von 
Seide mit Baumwolle gemischt . . . 
„ von Baumwolle, Wolle oder Leinen und 
Baumwolle 
Schuhe aus Kautschuk 
Ein- und Ausfuhr frei. 
Italien. 
Kautschuk und Guttapercha: 
a) roh, sowohl fest als flüssig 
b) bearbeitet in Posamentierwaaren, elastischen 
Bändern und Geweben 
cj in anderen Arbeiten mit Inbegrifl' von 
Kleidungsgegenständen und Schuhwaaren . 
Anmerkung: Diese Tarifsätze sind auch in den Verträgen 
mit Frankreich und Oesterreich-Ungarn in gleicher Höhe 
angenommen. 
In der Ausfuhr frei. 
Sn 
1 1 
tragV- 
massiger 
Kg. I Pro. , Cent. 
rfd. 
Krön. Oere 
- 
— 88:': 
Frc. Cent. 
Krön.' Oere 
Frc. 
20 I — 
Kg. 
100 
100 
100 100 
1001200 ; — 
100 i 60 ! — 
100 120 i — 
Cent. I Frc. Cent. 
Oka 
Kg. 
100 
100 
100 
Frc. 
Lira 
115 
, Cent. 
, UT 
32 
66 
' 33 
I Cent 
!_ 
! 50 
20 — 
100 I — 
150 ' — 
60 — 
120 ' — 
Frc. Cent. 
Lira Cent. 
32 I —
        <pb n="229" />
        2kXX. KauUcbuk and Guttapercha und Waareu daraus. 
215 
Tarifmässige Benennung 
il 
allge 
meiner 
1 1 
traçB- 
mässiger 
329 
330 
331 
332 
I 
333 
103 
182 
Niederlande. 
Alle Kautschuk- und Guttaperchas aaren werden 
mit 5®/o vom Werthe belegt. 
Jn der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Kautschuk etc., roh, nicht bearbeitet, roh in 
Blättern frei. 
„ verwebt zu wasserdichten Stoffen 
mit seidenen 
„ mit anderen Stoffen 
„ Flaschen und Köhren frei. 
Andere Gattungen 
Jn der Ausftihr frei. 
Rumänien. 
Kautschuk, roher oder geschmolzener, in Massen 
oder Platten, Kautschukfäden ohne Ueberzug 
mit anderen Materialien 
Kautschukwaaren, und zwar: Gummi wie Waaren 
aus nicht lackirtem, nicht gefärbtem Kaut 
schuk, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen (mit Ausnahme von anderen Metallen, 
Edel- oder Halbedelsteinen, echten Korallen, 
echten Perlen, Bernstein, Gagat und Schild 
patt) 
Kautschuksaaren, feine, wie: Waaren aus lackir 
tem, gefärbtem, bedrucktem Kautschuk, 
auch in Verbindung mit anderen Stoffen 
mit Ausnahme der schon im Artikel 330 
aufgeführten 
Kautschukfäden, übersponnen, und zwar: Kaut 
schukfäden mit Baumwolle. Schafwolle und 
anderen Spinnstoffen (mit Ausnahme der 
Seide) überzogen, dann elastische Stoffe 
derselben Art 
Kautschukfäden, mit Seide übers]ionnen, und 
elastische Seidenstoffe 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Kautschuk oder Gummi elasticum und Gutta 
percha in Flaschenform und unverarbeiteten 
Stücken, Kautschuk in flüssigem Zustande . 
Fabrikate aus Gummi elasticum oder Kautschuk 
ohne Beimischung anderer Bestandtheile . 
Dieselben mit Beimischung anderer Bestand 
theile mit Ausnahme von Leder und Ge 
weben 
Gewebe aus Fäden von Gummi elasticum mit 
anderen Bestandtheilen überzogen, Fabrikate 
aus solchen Geweben und fertige Kleidungs 
stücke jeder Art aus Gummi elasticum . . 
Kg. 
100 
100 
100 
Pad 
Boîb 
B«!8 
1500 
750 
1545 
772, 
027-2 
Kg. ! Frc. iCent. i Frc. Cent. 
100 '! 30 i — 
100 45 ’ — 
90 j — 
I 
50 j — 
100 ' — 
label Kop. Babel 'Kop. 
Í 
— 1 30 
65 
6 ! —: 
1 22
        <pb n="230" />
        21Ü 
XXX. Kautschuk uud Guttapercha und Waaren daraus. 
Tarifraässige Beiieniiuiig 
-O » |. 
11 " 
5=1 meiner 
»•o : 
Zoll 
allge- 
trags- 
mässiger 
40 
284 
285 
286 
301 
52 VF 
^ 53 
Russland. 
P'ussbekleidung aus Gummi elasticum oder Kaut 
schuk und Guttapercha in Verbindung mit 
Leder, Geweben und oline dieselben . . . 
hl der Atisfuhr frei. 
Serbien. 
Kautschuk : 
ct) roh, d. i. in Stücken oder gegossen in 
Tafeln 
h) bearbeitet in Platten oder feinen Tafeln, 
Kautschukfäden, ohne Verbindung mit an 
deren Materialien, ausgenommen sind Klei 
der, Schuhe, Kurzwaaren und speciell be 
nannte Gegenstände 
Siehe andere Gegenstände aus Kautschuk, Gutta 
percha: Classe Kurzwaaren Kr. 61 P, Z. 4, 
Kleider Nr. 62 B, %. 6, Schuhwaaren Nr. 63 Ac. 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn : 
Schuhwaaren aus Kautschuk vom Werthe 6"%,. 
In der Aui&lt;fidir frei. 
Spanien. 
Kautschuk und Guttapercha in unverarbeitetem 
Zustande 
] »ergleichen in Platten, Schnüren und Pöhren . 
„ verarbeitet zu jeder Form und Waare 
Gewebe aus Kautschuk in Verbindung mit an 
deren Materialien 
ln der Aunfxdir frei. 
Schweiz. 
Kautschuk oder Guttapercha, rein oder gemischt, 
geschnitten, gesponnen, in Kugeln, Platten, 
Blättern, Bremen oder Böhren 
Kautschuk oder Guttapercha, aufgetragen auf 
Gewebe am Stück oder anderen Stoßen, 
elastische Zeuge, Kautschuk- und Gutta- 
perchawaaren und Kautschuk für den Bureau- 
und Zeichnengebrauch, Schuhwerk ohne 
Näharbeit 
Alle roranfiefulirlen Artikel in der Ausfuhr 
Schweden. 
Kautschuk, vulkanisirter und nicht vulkanisirter, 
unbearbeiteter 
Bearbeiteter : 
ausgewalzt in Scheiben von 1 Mm. oder mehr 
Dicke, mit oder ohne Zeugeinlage .... 
Von geringerer Dicke als 1 Mm. ohne Zeug 
einlage 
Pnd i Rubel Kop. |Rubel 
1 '10 - 
Kg. ! Dinar Para I Dinar 
100j: 20 — 
f I ' 
100 180 - 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
1 
1 
1 
Pesetas 
5 
1 
3 
Frk. 
16 
Kop. 
l’ara 
Pesetas 
10 5 
75 — 
85 
Rapp. 1 Frk. 
20 
Krön. Der« 
94 
10 
75 
50 
75 
Ru pp. 
Krön. Oere
        <pb n="231" />
        I 
XXXI. Wachstuch und Wachstaffet. 
217 
fl 
Tarifmässige Benennung 
Sn 
Zoll 
allge- 
meiner 
Yer- 
traç»- 
m&amp;88ig#r 
Schweden. 
Mit Zeugeinlage wird verzollt wie Gewebe, 
siehe unter Gewebe. 
Schläuche zu Wasserleitungs- und Gasröhren, 
dann Puffer 
Schnürstiefel und Ueberschuhe aus Kautschuk 
mit Pelzwerk besetzt, wie Kautschukkleider 
s. Anmerkung. 
Kautschuk in Holzhülsen, eingefassten .... 
Andere, nicht besonders aufgeführte Sachen 
aus Kautschuk, welche nicht auf Maschinen, 
Geräthe oder Werkzeuge oder deren Theile 
hinweisen und darnach zollfrei waren . . 
NB. Kleider aus Kautschuk mit einem Aufschlag 
von 20'’,0 zu dem Zollsatz von 04 Gere per 
1 Kg. 
Filz, mit Kautschuk überzogen, ebenso doppelte 
Gewebe, zusammengefügte durch eine Kaut 
schuk-Auflösung 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Kautschuk und Guttapercha und alle Waaren 
daraus vertragsmässig vom Werthe 8'/#. 
Kg. 
jtron. 
Oero 
94 
04 
1 1 75 
Oere 
XXXL Wachstucli und Wachstaffet. 
208 
209 
210 
211 
212 
Oesterreich-Ungarn. 
Wachstuch, grobes und zwar: Wachspacklein 
wand, unbedruckt; Asphaltleinwand . . . 
Wagendecken aus groben Zeugstoffen mit Gel, 
Theer oder Gelcompositionen überzogen 
oder getränkt 
Dicke Fussbodenbeläge aus Wachstuch, Linoleum, 
Camptulikon und ähnlichen Compositionen . 
Wachstuch, nicht besonders benanntes, auch 
Wachsmousselin 
Wachstaffet 
NB. Wachntuchwaarun aus groWni Wachstuch werden unter 
gemeine Lederwaaren, dagegen fokhe au* Wachstuch, nicht 
besonders l'enanntem. Wachsmousselin oder Wachstafet er 
zeugt unter feine l.ederwaare gereiht. 
A nmerkungen : 
1. Als grobes Wachstuch Oinbedruekte Wachnpacklein- 
wand und Asphaltleinwand) nach Nr. 208 ist nur da» aus 
grauer l’ackleinwand (Nr. l.lb) oder Jute-, Sack- und 
Packstoffen (Nr. M8) hergestellte grobe, blos getlmisste 
oder getheerte l’ack- und Deckmaterial zu behandeln; 
dasselbe ranas daher wie die betreffenden rohen Gewebe 
auf die vorhandene Kettenfadenzahl geprüft werden. 
2. Wagendecken der Kr. 20« bestehen zumeist aus 
starker, dichter Flachs- oder Hanfleinwand (auch Segel 
tuch) und unterscheiden sich durch den deutlich hervor- 
tretenden Oel- oder Theergernch von den mit Kautschuk 
lösung priparirten, gewöhnlich ans starken Baurawoll- 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
fl. kr. 
2 : — 
10 — 
10 I - 
20 j — 
26 I — 
fl. I kr. 
I
        <pb n="232" />
        218 
XXXI. Wachstuch und Wachstaflet. 
3 
40 
54 
138 
139 
Tarifmässige Benennung 
stoffen hergestellten, daher weicheren Decktüchem der 
Nr. 204. Eingenähte Ringe, Stricke n. dgl. zur Befestigung 
dienendes Material bleibt bei der Tarifirung ausser Be 
tracht. — Wagendeckenstoffe, welche mit Fettstoffen, 
Mineralseifen u. dgl. blos derart appretirt sind, dass 
sie das Ansehen der rohen Gewebe behalten, sind wie 
letztere, beziehungsweise zu Wagendecken fertig adjnstirt, 
wie genähte Waaren nach Nr. 176 zu behandeln. 
3. Unter dicken Fussbodenbelägen der Nr. 210 werden 
Wachstnchparquetten, Läufer u. dgl. mit stärkeren 
Schichten von geleimtem und gefirnisstem Deckmaterial, 
dann ans Camptulikon oder Linoleum (Gemenge von 
erweichten Kantschukabfallen oder oiydirtem Leinöl mit 
Korkspänen, Holzmehl n. dgl.) oder ähnlichen Compo- 
sitionen, alle diese bedruckt oder nnbedrnckt, mit oder 
ohne Unterlagen von groben Zeugstoffen verstanden. 
Belagstoffe, welche weniger als 2 Mm, stark sind, ge 
hören zu Nr. 211. 
4. Unter nicht besonders benannt es Wachstuch und 
Wachsmousselin (auch Wachsleinwand, Wachsbar 
chent, Ledertuch. Malertuch, Oeltuch) nach Nr. 211 werden 
gröbere und feinere Baumwoll-, Leinen- oder Wollen 
gewebe verstanden, welche entweder mit biegsamen, 
farbigen, unbedruckten oder bedruckten Firnissschichten 
oder Lacken überzogen oder mit Wachs, Oel, Theer, 
Harzen oder anderen chemischen Compositionen wasser 
dicht gemacht oder durch Lagen aus diesen Stoffen ver 
bunden sind. Derlei präparirte Seidengewebe sind als 
Wach staffet nach Nr. 212 zu behandeln. 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Wachstuch, Wachsmousseliii, Wachsleinwand: 
a) grobes, unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) . 
b) anderes, auch Ledertuch, Buchbinderleinen 
(Buchbinder-Zeugstoff) 
c) Wachsmousselin, Wachstaffet 
Anmerkung: Wachsmousselinwaaren aus grobem, unbe 
drucktem Wachstuch werden wie grobe, ans feinem Wachs 
tuch, Wachsmousselin, Wachstaffet u. dgl. wie feine Leder- 
waare behandelt. 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Wachsleinwand aller Art vom Werthe 10®,o- 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Wachstuch und gespartelte, bemalte, lackirte, 
gefirnisste, mit Oel getränkte, wie auch ge- 
theerte Waaren: 
n) wenn der Stoff ganz oder zum Theil Seide ist 
b) in anderen Fällen 
In der Ausfuhr frei. 
England. . 
Wachstuch, Wuchsmousselin und alle mit Oel, il 
Wachs oder Firniss getränkten Stoffe in der ii 
Ein- und Ansftthr zollfrei. |¡ 
s a 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. Mk. Pfg. 
100, 12 — 
100' 30 — 
100' 50 — 
Mk. Pfg. 
Pfd. I Krön. Oere 
1 — 
- 33 Vs 
Krön. Oere
        <pb n="233" />
        XXXI. Wachstuch und Wachstaflfet. 
219 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
Ter- 
tragB- 
miiBiger 
351 
887 
84 
28 
101 
421 
422 
423 
Frankreich. 
Wachsleinwand 
Wachsleinwand zum Verpacken, zur Möblirung, 
Behängen und anderem Gebrauche . . . 
dto. englisches Leder (moles'cine) .... 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Wachstuch aller Art 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Wachstuch aus Leinen: 
a) für Fusshöden und getheerte Gewebe . . 
h) von jeder anderen Art 
Begünstigt nach dem Handels- und Schitf- 
fahrtsvertrag zwischen Italien, Oesterreich 
und Frankreich. 
Wachstuch aus Flachs oder Hanf: 
a) für Fussböden und getheerte Gewebe . . 
h) von jeder anderen Art 
Genähte Gegenstände aus Wachstuch 
zahlen wie die betreffenden Gewebe mit 
einem Zuschlag von 10%. 
Wachstuch aus Baumwolle: 
a) für Fussböden und getheerte Gewebe . . 
h) von jeder anderen Art . 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Wachstuch. Wachsmousselin und Arbeiten daraus, 
als: Manufacturwaare, vom Werthe 5»/o. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Wachstuch für Bodenbeläge 
Wachstuch und fertige Waaren daraus . . . 
Ledertuch frei. 
Malertuch frei. 
In dei' Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Wachstuch und getheerte Stoffe: 
Wachstaffet, seidener 
Wachs- und Theertucb, so wie es zur Ver 
packung und Bedeckung der Waaren, für 
Fussböden u. s. w. benützt wird .... 
Wachstuch feines zum verschiedenen Gebrauch, 
einfach gefärbt oder gemustert, nach Mass 
oder in Stücken 
•Kg. 
1001 
100 
100 
Olea 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frc. 
30 
30 
30 
Frc. 
1 
Lira 
25 
50 
Cent. 
Cent. 
06 
Cent. 
Frc. 
15 
15 
25 
Frc. 
Lira 
Cent. 
Cent. 
Cent. 
25 
50 
Kg. 
100 
1 
Reil 
1000 
Kg. i| Frc. 
i| 
100 ¡140 
20 
40 
Reil 
0054-5 
Cent. Frc. Cent. 
100 15 30 
100 
40 ' —
        <pb n="234" />
        220 
XXXI. Waclistucb und Wachstaflfet. 
Tarifmässige Bene ii nun g 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
424 
194 
200 
11 
287e 
288e 
22 Vß 
23 
Rumänien. 
Getheerter und Asphaltiilz zur Verkleidung 
der Schiffe, zur Bedachung und anderem 
Gebrauche 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Wachsleinwand und Wachstuch aller Art mit 
Ausnahme des seidenen 200) und Fabrikate 
daraus; desgleichen mit Farbe gründirte Lein 
wand für Malerei, Hanfschläuche für Feuer 
löschapparate, Hanfeimer und mit Tlieer ge 
tränktes Segeltuch (Brezent) 
Seidener Wachstaffet und Wachstuch .... 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Wachstuch ; 
a) gemeines, d. i. zur Bedeckung von Wägen 
und Waaren aus grober Leinwand mit Theer 
oder andern Compositionen imprägnirt od. 
bestrichen 
h) feineres, d. i. für Tischbedeckung, Ueber- 
zug für Kleider, für Verpackung und ähn 
liche von welch immer einen Stoft' . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Wachsleiuwand und Oeltuch zu Tep|»ichen und 
zum Verpacken 
Dergleichen anderer Art 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Wachsleinwand zu Möbeln für Behänge u. s. w., 
Wachstaffet 
Wachstuch, gemeines, und Oelleinwand zur Ver 
packung ............. 
In der Ausfuhr }¿0 Happen. 
Schweden. 
Gewebe mit anderer als Kautschuk überzogenen 
wasserdichten Masse, Wachsleinwand und 
andere lackirte oder gefirnisste Stoffe: 
a) Decken 
h) andere Arten 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Wachstuch, vertragsmässig vom Werthe 
Kg. Frc. Cent. Frc. 
100 
Pud 
50 
Rubel Eop.l Rubel 
1 Í1 - 
Kg. I Dinar Para 
100 
100 
Kg. 
100 
1 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
30 — 
36 
Pesetas 
32 
1 
50 
Rapp 
Frk. 
16 
3 
Krön. ! Oere 
- 25 
— 60 
Cent. 
Kop. 
Dinar Para 
Pesetas 
21 I 65 
— I 65 
Frk. 
Rapp. 
Krön. Oere
        <pb n="235" />
        XXXII. Leder uud Lederwaaren. 
221 
XXXII. Leder und Lederwaaren. 
8 
o 
Tarifitiässige Benennung 
1 Zoll 
1 aUge- 
1 meiner 
trags- 
mässiger 
214 
215 
216 
217 
218 
219 
11 
Oesterreich-Ungarn. 
Leder, gemeines, d. i. nicht unter Nr. 214 und 
215 genanntes, auch zugeschnitten, schwar 
zes Kinds- und Rossleder, auch gezogen 
oder genarbt, in ganzen oder halben Häuten 
Anmerkung: Schaf- und Ziegenfelle, 
gegärbte (nicht weiss- oder sämisch gar), 
auch gespalten, nicht gefärbt 
Sohlleder und Sohllederabfälle 
Leder, feines, d. i. schwarzes Leder mit Aus 
nahme der unter Nr. 213 genannten Rinds 
und Rosshäute, Handschuhleder, Corduan, 
Maroquin, Safhan, sowie alles gefärbte, 
lackirte und bronzirte Leder, dann Leder 
mit eingepresstem Dessin, Pergament . . 
Lederwaaren, gemeine, d. i. Waaren aus ge 
meinem (nicht weissgarem oder sämisch- 
garem) Leder, sowie aus schwarzem, auch 
gezogenem oder genarbtem Rinds- und Ross 
leder oder grobem Wachstuch, Sattler-, 
Riemer- und Taschnerwaaren aus behaarten 
Fellen, aus rohen Jutegeweben, grauer Pack 
leinwand, rohem Zwillich, Drillich, Segel 
tuch und anderen groben rohen Leinen 
geweben, auch Gurten 
Lederwaaren, feine, d. i. Waaren aus weissgarem, 
sämischgarem Leder, Pergament oder aus 
unter Nr. 215 genanntem feinen Leder, aus 
nicht besonders benanntem Wachstuch oder 
Wachstaffet; Sattler-, Riemer- und Taschner 
waaren aus den unter Nr. 216 genannten 
Zeugstoffen, gebleicht, gefärbt, dann aus 
Fussteppichzeug 
Die unter Nr. 216 und 217 genannten Waaren, 
auch in Verbindung mit anderen Materialien, 
sofern sie nicht unter höher belegte Kaut 
schuk-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. 
Schuhwaaren aller Art aus oder mit Leder, auch 
in Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren 
oder anderen Materialien, sofern sie nicht 
unter Kurzwaaren fallen 
Handschuhe, lederne (auch blos zugeschnittene oder 
in Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren) 
Vertragsmässig mit Italien 
Anmerkung: Leder, künstliche», wird wie Sohlenleder be 
handelt. Beinleder, Lederabschnitzel und Abfälle, d. i. 
Hautabschnitzel von den Uftrbereien, alte abgenützte 
Lederstücke, Lederfalzspäne und sonstige nicht mehr als 
Leder, sondern lediglich zur Leimerzeugung geeignete Ab 
alle, wird zollfrei behandelt. 
Unter Tarif Post 21 ft werden gereiht: Maschinentreib 
riemen aller Art ans Leder, Wachstuch etc., genäht, ge 
flochten, gegliedert, genietet, dann alle ans Gurten, Filz 
oder Qewebelagen mit Fettstoffen imprägnirten oder gefir 
nissten etc. 
Kg. 
100 
100 
100 
fl. kr. 
9 - 
6 — 
18 — 
fl. kr. 
100 18 - ii - 
100 ! 25 i — 
100 
85 I — 
100 
35 
100 I 50 
100 — 
40
        <pb n="236" />
        222 
XXXII. Leder und Lederwaaren, 
-l 
T a r i f m ä s sig e Benennung 
Sn 
allge- 
meiner 
trags- 
mäBsiger 
21 
21c 
21b 
Unter Tarif Post 214, Treibriemenleder, d. i. stark ge 
fettetes, auch in Streifen geschnittenes, ungefärbtes, weder 
gekittetes noch in anderer Weise zu Kiemen verbundenes 
Leder (Alph. W.-V.). 
In der Aui^fnhr frei. 
Deutschland. 
Leder und Lederwaaren; 
a) Leder aller Art mit Ausnahme des unter h 
genannten, ungefärbtes und gefärbtes Juch 
tenleder, Pergament, Stiefelschäfte , . . 
h) Sohlenleder, sowie Brüsseler und dänisches 
Handschuhleder, auch Corduan, Maroquin, 
Saffian, gefärbtes Leder mit Ausnahme des 
unter a genannten, lackirtes Leder , . . 
Anmerkung zu h: Halbgare, sowie 
bereits gegärbte, noch nicht gefärbte oder 
weiter zugerichtete Ziegen- und Schaffelle 
c) grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- 
und Tuschnerwaaren, sowie andere Waaren 
aus ungefärbtem oder blos geschwärztem 
lohgaren Leder, oder aus rohen Häuten, 
alle diese Waaren auch in Verbindung von 
anderen Materialien, soweit selbe nicht 
unter Kurzwaaren fallen 
d) feine Lederwaaren von Corduan, Saffian, 
Maroquin, Brüsseler und dänischem Leder, 
von sämisch- und weissgarem Leder, von 
gefärbtem und lackirtem Leder und Per 
gament, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit selbe dadurch nicht 
unter Kurzwaaren fallen ; feine Schuhe 
aller Art 
e) Handschuhe 
Anmerkung zu c und d: Urobo Schuhmacher- und 
Taschnerwaaron aus grauer Packloinw.md, Segeltuch, roher 
Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich, oder grobem un- 
bedruckten Wachstuch werden wie grobe, Waaren aus 
feinem Wachstuch, Wachsmousselin, Wachstatfet u. dgl. 
wie feine Lederwaaren behandelt. 
Treibriemen zu Maschinen von lohgarem, loh- 
rothem oder dergleichen blos geschwärztem 
Leder, sowie aus rohen Fellen (sofern sie 
nicht in lediglich zugeschnittenen und nicht 
weiter bearbeiteten Gurten bestehen), auch 
mit Unterlagen oder Zwischenlagen von 
Zeugstoif 
Anmerkung: Nach einer Entscheidung des kgl. prensa. 
Finanz-Ministeriums vom 8. Februar 1883 sind alle un 
behaarten , ungefärbten halbgaren oder bereits gegärbten 
Schaf- und Ziegenfelle, welche dem Ausstreichen oder 
Aussetzpn, Bimsen, Fetten, Glänzen, Krispein, Pantoffeln, 
Falzen, ' Blanchiren, Narben etc. unterworfen worden sind, 
im Sinne des Zoll-Tarifs als zugerichtet anzusehen und 
mit 18 Mk. per 100 Kg. zu verzollen. Das blosse Spalten 
dieser Felle ist nicht als Zurichtung anzusehen. 
Ledertapeten, sowie auchimitirte, aus stark.Papier 
Rossschilder, lohgare 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
; 100 
100 
100 
100 
100 
100 
Mk. Pfg. 
18 — 
36 — 
3 - 
50 — 
70 — 
100 I — 
50 - 
70 
36 
Mk. Pfg.
        <pb n="237" />
        XXXIl. Leder uud Lederwaaren. 
223 
i' 
T a r i f 111 ä 8 s i " e Benennung 
II 
Z o 
: : 1 
allge 
meiner 
ver- , 
traga- t 
m&amp;ssiger j 
40 
Belgien. 
Bohe Häute und Pergament frei. 
Ziegen- und Schaffelle, geloliete, und Zickelfelle, 
weissgar gemachte 
dgl. gefärbte, vernirte, lackirte, maroquinirte 
Häute und zugerichtetes Pelzwerk . . , 
ln anderer Weise zugerichtete Häute (der ge- 
loheten und gegärbten Häute) 
Waaren aller Art aus Leder und Fellen, welche 
nicht mit Bücksicht auf ihre Verwendung 
einer günstigeren Tarifclasse zugewiesen 
werden können (Maschinen- und mechanische 
Vorrichtungen), Sattler- und Schuhmacher- 
waaren, Handschuhe etc, vom Werthe IQOo- 
Anmerkung: Siehe auch Kurzwaaren. 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Frc. 
Cent. 
Frc. 
Cent. 
100 ¡I 10 — I 
100 ji 30 — , 
100 l| 15 — 
212 
i 
i 
213 
212 
213 
! 420 
421 
422 
423 
424 
Dänemark. 
Leder, von Fellen und Häuten bereitete: 
gefärbte, geschwärzte, geglättete, lackirte oder 
bronzirte, mit Vergoldung oder Versilberung, 
aufgedruckten oder gepressten Figuren ver 
sehene oder auf ähnliche Art ausgestattete, 
ingleicheu Chagrin, Corduan, Maroquin, 
Saffian und Pergament 
Andere 
Lederarbeiten : 
Handschuhe, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen, sowohl genähte wie zugescbnittene 
Andere Arbeiten aus Leder, nicht besonders 
tarifirt 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Häute, Felle und Leder in der Ein- uud 
Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Häute, bearbeitete: 
Häute, lackirte oder zu Saffian zubereitete 
gefärbte Hammelfelle 
„ andere 
andere Ziegen-, Hammel- und Lammfelle . . 
andere nicht besonders benannte 
Arbeiten aus Häuten oder Leder: 
Stiefeln 
Halbstiefeln für Männer und für Frauen . . 
Schuhe 
Bindriemen für Holzschuhe . 
Handschuhe aus Lamm- und Kalbsleder, ein 
fach genähte 
„ gesteppte 
„ aus Ziegen- oder Behleder, einf. genäht 
„ „ - r r gesteppt 
Pfd. Krön. Oere 
Krön. 
Oere 
1 f -- 25 
1 I: — IG 
1 1 50 
1 — 33'/, 
' Kg. ' Frc. 
100, 74 
100 56 
100 74 
100 10 
100 50 
Paar 
1 2 
1 1 
1 — 
mt. 62 
Dtz. 
1 1 
1 1 
1 2 
— 'i 60 
— li 48 
— ; 60 
— ; 10 
- , 20 
25 
75 
1 
1 
55 
50 
50 
1 
1 
Cent. 
60 
50 
80 
75 
25
        <pb n="238" />
        224 
XXXII. Leder und Lederwaaren. 
i'l 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tragg- 
mässiger 
425 
426 
427 
428 
429 
430 
431 
432 
Frankreich. 
Sattlerwaareu, feine (mit Ausnahme der Sättel) 
Männersättel 
Damensättel 
Sattlerwaaren, grobe 
Treibriemen 
Röhren aus Leder 
Koffer aus Holz oder Pappendeckel mit Leder 
überzogen 
Saffianwaaren, biegsame ; 
„ harte 
Andere 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Sohlenleder, bereitetes, in grossen und kleinen 
Stücken, Juchten gefärbt und ungefärbt, 
Fahlleder im Allgemeinen 
Schweinsleder und ägyptisches mit Walkererde 
zubereitet 
Schläuche, genähte, ungebrauchte 
„ „ gebrauchte u. Butterschläuche 
Kalbleder, gefärbt und ungefärbt, Schaf- und 
Ziegenfelle, maroquinirte in grossen oder 
kleinen Stücken, als Sohlleder, weissgares 
Leder aller Art, gefärbt oder ungefärbt. . 
Kalbleder, lustrirtes, im Allgemeinen in grossen 
und kleinen Stücken zu Schuhwerk, sowie 
Saugziegenleder 
Lederwaaren : 
Streichriemen auf Holz oder ohne solches 
Hosenträger mit Leder an den Enden . . 
Koffer, lederne 
Sattlerwaaren : Sattel ohne Zugehör .... 
„ Zugehör zu Satteln, Zäume 
Steigbügel, Netze .... 
Schuhe für Frauen, seidene, ohne Unterschied 
der Grösse 
„ von Zeugstoffen aller Art .... 
„ von Maroijuin oder Leder aller Art, 
Kinderschuhe von Leder .... 
„ für Männer, von lackirtem Leder, Biber, 
Leinwand, Maroquin und Kalbleder . 
„ für Männer, von ordinärem Leder, für 
Matrosen, Arbeiter, Jäger .... 
Hausschuhe (Babuschen) für Frauen, einfach 
oder mit Goldstickerei (siehe Kurzwaaren) 
Blasebälge, lederne, für Schmiede .... 
„ „ „ Küchen 
Gürtel und Riemen, lackirto lederne Riemen, 
Degengehänge mit bronzenen Schnallen . . 
Riemen, lackirte, oder anderes lackirtes Leder 
zu Mützen, Gürteln, Strohhüten, Bauch 
gurten, Bandolieren, Steigriemen etc. . . 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
1 
Dtzd. 
1 
Oku 
1 St, 
1 Oka 
I Paar 
1 St. 
I Dtid 
1 Oka 
Frc. 
200 
10 
12 
50 
62 
62 
13 
26 
15 
Cent 
Frc. 
160 
6 
8 
40 
50 I — 
50 ! — 
Cent. ! 
74 ' — !| 60 
200 : — 160 I 
150 ! — 120 I 
100 — 80 
Frc. Cent.' Frc. 
80 
09 
21 
11 
99 
67 
32 
31 
99 
62 
97 
99 
32 
66 
66 
66 
40 
32 
66 
Cent.
        <pb n="239" />
        XXXII. Leder und Lederwaaren. 
22Õ 
I 
Tarifmässige Benennung 
■2 i 
Zell 
»llge- 
meiner 
vêr- 
massiger , 
Griechenland. 
Maschinenriemen, lederne aller Art 
Etuis zu Brillen, Barbiermesser, Cigarren etc. 
von gemeinem oder farbigem Leder . . 
„ feiner gearbeitet, wie Portefeuilles, Porte 
monnaies, Schmuekkasten, vom Werthe 
ISOfl oder Fres. 20'S2Vo. 
Handschuhe, lederne, ohne Unterschied der 
Qualität, Façon oder Farbe 
In der Ausfuhr frei. 
* Italien. 
Häute, Felle, Leder und Lederwaaren nach der 
Eintheilung des italienischen Zolltarifs : 
102 I «) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene, 
nicht geeignet zu Pelzwerk, frei. 
In der Ausfuhr . 
h) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene, 
geeignet zu Pelzwerk 
In der Ausfuhr . 
c) behaart, gegärbte, feine 
d) behaart, gegärbte, gemeine 
e) einfach, ohne Haare aus der GArbekufe ge 
nommen und nicht weiter verfeinerte . . 
f) maroquinirte von jeder Farbe ..... 
g) lackirte 
Ii) ohne Haare gegärbte und verfeinerte, nicht 
besonders benannte 
i) gegärbte Ziegen- und Lammfelle .... 
Ä ) zu Schäften, Oberleder etc. zugeschnittene, 
sowie in Streifen zu Hüten, Zoll wie die be 
treffenden Felle m. einem Zollzuschlag v. 10» o. 
103 Leimleder und Lederabfalle 
Lederwaaren : 
100 Pferdegeschirr: a) einfaches 
h) verziertes 
107 Sättel 
108 Sattlerarbeiten, nicht besonders benannte . . 
Nacli d. Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn : 
Sattlerwaaren mit Ausnahme von Pferde 
geschirr und Sätteln . . . 
Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, mit 
Ausnahme der Handschuhe, der Schuhwaaren, 
der Koffer und Kurzwaaren aus Leder . . 
171 Felleisen j.-| 
170 Schuhwaaren: Lg 
a) Stiefel, Stiefeletten, Halbstiefel . . .1 ^ 
fj) von jeder andern Art I g 
172 Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, nicht? c 
besonders benannte | g 
109 Lederhandschuhe jeder Qualität, auch nur ein-j J 
fach zugeschnitten Ij 
Alle nicht speciell als zollpflichtig bezeichneten 
Waaren in der Ausfuhr frei. 
Ilolttr, General-Zolltarif. 
Üka 
1 
1 Dti. 
IPaar 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
imiLI 
mh 
100 
100 
ist. 
Paar 
100 
100 
Kg. 
100 
Paar 
100 
Frc. 
Cent. 
Frc. i Cent. 
1 06 
— 40 
— • 60 
Lira Cent.l Lira Cent 
2 ; 20 
2 i 20 
60 ' — 
30 I — 
2.1 ! — 
80 i — 
100 — 
30 i — 
20 ! — 
60 
90 
900 
60 
110 ¡ 
70 I 
70 
20 
110 
ii 
— ! 50 
— ' .10 — 
.10 — 
0 
.10
        <pb n="240" />
        226 
XXXII. Leder und Lederwaareu. 
T a r i f ni ä s s i ar e H e ii e ii n u ii &lt;r 
310 
317 
318 
310 
Niederlande. 
Häute, Felle, Leder aller Art, dann Lederarbeiten 
für Sattler, Riemer, Schuster, Felleisen 
macher etc. werden vom Werthe mit 3"o 
belegt. 
Anmerkung: Trommelfelle, rnnd geschnitten und anf der 
inneren Seite glatt geschaht, sind zollfrei. 
J» der ÄHKfnltr frei. 
Portugal. 
Lederabfälle und Abschnitzel von Leder frei. 
Häute und Felle, roh oder zugerichtet, vom Rind, 
Schaf, Ziegen, Schweinen, Pferden, Eseln 
und Mauleseln : 
frisch 
getrocknet ' 
Felle für Mützen frei. 
Alle anderen vom Werthe 21'8"/o. 
Gegärbt mit Rinde: 
brasilianisches Leder 
Rindsleder, gegärbt 
Alle anderen ^ . 
Zubereitet mit anderem Material. Bockleder (Kid) 
von allen Farben und Appretur .... 
Gegärbte Häute, farbige, maroquinirte, Maro 
quins und lackirte Häute 
(Franz. Nachtragsconvention vom 6. Mai 1882.) 
Pergament frei. 
Andere Gattung 
Lederwaaren ; 
Handschuhe, appretirt oder nicht 
Portefeuilles, Cigarren- und Geldtaschen etc. 
Waaren aus Maroquinleder und andere nicht 
speciell aufgeführte Gegenstände .... 
Stiefel und Schuhe mit Ledersohlen .... 
Andere 
Koffer, Reise- und Handtaschen. Spielkäst 
chen etc. vom Werthe 25’75»,q. 
In der Atit^fulir frei. 
Rumänien. 
Häute, rohe 
Häute, rohe, in der Ausfuhr 
Leder (gegärbte Häute) und zwar : 
Leder, gemeines, nicht besonders benanntes . 
lieder, feines, wie gefärbtes, mit Ausnahme 
des blos geschwärzten Leders, gepresstes, 
lackirtes, vergoldetes oder versilbertes, 
ebenso weiss- und sämischgefärbtes Leder, 
Handschuhfelle, Maroquin-, Corduan-Leder, 
sogenannte Castorfelle etc 
Stücke von bearbeiteten Fellen und Häuten 
aller Art 
1 1 
! mS¡r 
Kg. I Gld. Cunta 
Kg. 
1 Pmut 
\h 
IPaar 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
lieis 
0005-45 
0008-17 
0010-0 
0054-5 
0218-1 
0817-5 
0300 
0218 
0109 
0206 
0515 
0412 
206 
Frc. 
1 
40 
70 
5 
Cent 
Gld. ' Cent« 
Reis 
400 
200 
Frc. Cent.
        <pb n="241" />
        15* 
XXXll. Leder und Lederwaarcn, 
227 
323 
324 I 
I 32." 
32(3 ! 
327 
328 i 
84 
I'-Ss 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
l^AL 
allge 
meiner 
Ter- 
trags- 
rnksigar 
187 
Rumänien. 
Lederwaarcn, und zwar: 
Gemeine, wie Schuhmacher-, Sattler-, Riemer-, 
Taschnerwaaren aus gemeinem Leder, auch 
in Verbindung mit anderen Stoffen, mit 
Ausnahme der im Art. 445 genannten . . 
Feine (mit Ausnahme der Handschuhe), nämlich 
die im vorhergehenden Artikel aufgezählten, 
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit 
Ausnahme der im Art. 445 genannten . . 
Hölzerne Koffer, mit einem groben, dichten Ge 
webe überzogen, auch in Verbindung mit 
unedlen Metallen 
Reise-, Lager- und Jagd-Artikel, dann andere 
Taschner- und Sattlerwaaren aus starkem 
Wachstuche oder anderen starken Geweben, 
auch in Verbindung mit Leder, Holz und 
unedlen Metallen 
Lederne Handschuhe aller Art vom Werthe 7®,o. 
Schuh werk (Stiefel, Halbstiefel, Schuhe) aller 
Art, aus Zeug 
Anmerkung zu Lederwaaren: Fechthandschuhe und 
Fechtplastrons, lederne Jacken und Beinkleider und leder 
nes Bettzeug unterliegen der Zollbehandlung der Lederwaaren. 
AUe nicht speciell als zollpflichtig hezeichneteu 
Waurm iu der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Häute, bearbeitete : 
1. kleine: gegärbte, mit Alaun getränkte und 
weissgare, dgl. Saffian, Glacé-, Sämisch 
leder und Leder jeder Art für Hand- und 
Fussbekleidung zugeschnitten 
2. grosse: Ochsen-, Kuh-, Pferde- u. Schweine 
häute, gegärbte, mit Alaun getränkte, weiss 
gare, Wallross- und Treibriemen, sowie 
auch Pergament 
3. lackirtes Leder jeder Art .... ! 
Anmerkung: Abschnitzel von bearbeiteten Hinten unter 
liegen derselben Zollgebühr wie die Hiute, zu denen sie 
gehören, Abschnitzel von rohen unbearbeiteten Hinten 
werden laut § 26, P. 5 durchgelassen. 
Lederfabrikate : 
1. Fussbekleidung jeder Art, mit Ausnahme 
deijenigen von Kautschuk oder Hamen 
schuhe aus Seidenzeug 
2. Fussbekleidungen für Hamen aus Seiden- I 
zeugen, fertig und halbfertig 
3. Handschuhe, lederne aller Art, mit Aus- ! 
nähme von Fechthandschuhen, sowie Fabri 
kate aller Art aus Sämisch-, Glacéleder, 
Schuhwerk und chirurgische Apparate, aus 
genommen § 233 
NB. Für zugeschnittene, aber nicht ge 
nähte Handschuheist die halbeZollgebühr, Li. 
zu entrichten. 
Kg. 
100 
100 
100 
100! 
100 
Pud 
Frc. j Cent.'l Frc. Cent. 
45 ^ — 
90 — 
21 — 
45 — 
I 
90 : — 
Rubel ' Eop. 
Rubel Kop. 
Pfd. 
1 
— 60 
1 ! 20 
2 : 44 
1 ! 22
        <pb n="242" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
228 
XXXII. Leder und Lederwaaren. 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
Russland. 
4. Pferdegeschirr mit Zugehör, Sattel und 
Sattlerwaaren, Felleisen, Reisesäcke, leder 
nes Jagdzeug u. dgl. Waaren, Fechthand 
schuhe, lederne Bücher und Portefeuilles, 
überhaupt Lederfabrikate aller Art, die 
nicht besonders aufgeführt sind . . . . 
Lederhand zum inneren Besatz von Hüten, ge 
steppt oder mit gepressten Rändern, dgl. zu 
Fussbekleidungen, zugeschnittenes, gestepp 
tes Leder 
Treibriemen, lederne, für Webstühle . . . . 
Treibriemen, nicht zusammengenähte, selbst 
wenn selbe mit Maschinen importirt werden 
In der Ausfuhr frei. 
-2 S 
allge 
meiner 
trag«- 
mässiger 
Pfd. 
|Rubel 
Kop. 
Babel Kop 
1 
1 Pud 
45 
- 45 
5 — 
5 — 
Î 
13 III 
64 I 
Serbien. 
Leder: 
a) gegärbtes aus Schaf-, Lamm-, Ziegen- und 
Kitzfellen 
h) gegärbtes von Rind-, Büffel-, Schweine-, 
Kameel-, Esel-, Hirsch-, Pferde-, Fohlen-, 
Maulthier-, Kälber- und Hundshäuten . . 
c) Sohlenleder oder Imitation, Blankleder, 
nicht lackirt, Leder für Opankenmacher, 
ohne Unterschied 
d) alles übrige Leder, wie immer bearbeitet, 
gefärbt oder nicht, lackirt, bronzirt oder 
ähnlich bearbeitet 
Vertragsmässig mit Oesterreich- Ungarn: 
Sohlenleder und anderes gemeines Leder, d. i. 
naturfarbiges braunes oder schwarzes, auch 
gewichst, genarbt, gezogen, aber nicht 
bronzirt oder lackirt 
Sattler-, Leder- und Handschuharbeiten: 
Kummete, Kissen in Verbindung von Holz, mit 
Leder, Leinwand oder sonstigen Materialien 
überzogen 
Alle übrigen Waaren aus Leder, wollenen 
Geweben, Baumwolle, Leinen oder son 
stigen Materialien, in oder ohne Verbindung 
mit anderen Materialien, ausgenommen Gold, 
Platin und Silber, Gold- oder Silberdraht, 
oder vergoldetem und versilbertem Draht, 
sowie Sattel, Zügel, Geschirre, Halfter, Silaw, 
Cuburlik, Kissen, Säcke, Gurte, Riemen 
und ähnliche Gegenstände; hierzu gehören 
auch Polster und Decken und Aehnliches aus 
Leder, ausgenommen Handschuhe . . . . 
Alle vorher benannten Waaren, wenn selbe 
mit Gold oder Silber oder mit vergoldetem 
oder versilbertem Draht gestickt sind . . 
Anmerkang: Unter gestickten Waaren, welche vorstehend 
benannt wurden, versteht man nur jene, welche auf Ge 
weben oder sonst vollständig bearbeiteten Materialien mit 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Dinar Para 
30 — 
36 — 
50 i — 
120 , - 
Dinar Para 
60 
240 
600 
30 —
        <pb n="243" />
        XXXII. Leder und Lederwaaren. 
229 
S 
Tarifmässige Benennung 
1 Z o 
1 1 
allge- 
1 meiner 
trags- 
mäaaiger 
US 
194 
! 195 
196 
. 197 
198 
i 199 
I 200 
201 
; 202 
I 20:1 
I 
(4IIII 
! 45 
28DIÍI 
der Hand oder Maschine gestickt sind, nicht aber jene, ln 
welchen der Stoff beim Weben gestickt wurde. (Siehe 
auch Kurzwaaren Nr. 61 B, Z. 5.) 
Schuhwaaren: 
u) aus Holz, in Verbindung mit Leder oder 
gewöhnlichen Materialien 
h) Opanken aus rohem Leder oder aus Opanken 
leder 
c) alle übrigen Schuhwaaren aus welch immer 
für einem Materiale, nur nicht mit Oold 
oder Silber verziert oder mit vergoldeten 
oder versilberten Gespinnsten gestickt . . 
(J) Schuhwaaren aus welch immer für einem 
Materiale, wenn selbe mit Gold oder Silber 
verziert, oder mit vergoldeten oder versil 
berten Gespinnsten gestickt sind .... 
Handschuhe, lederne, nicht gefüttert .... 
Anmerkung: Handschuhe dieser Art sind im serbischen 
Original-Tarif unter Post 62 C, d. i. Kleiderreingereiht. 
Vertragsmässig zwischen Oesterreich - Ungarn 
und Serbien, dann Deutschland und Serbien: 
Schuhwaaren aus Leder, Kautschuk und Zeug 
stoffen vom Werthe 6%. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Ungegärbte Häute und Felle 
Anmerkung: Die aus nicht europäischen Ländern ein- 
gefnhrten ungegärbten Felle und Häute Dir je HM) Kg. nur 
•i Pesetas weniger Zoll. 
Lackirte Felle, gegärbte und zugerichtete Kalb 
felle 
Zoll zur Post 195, welcher auf die Vertrags 
staaten Anwendung findet, so lange die Ver 
träge mit Belgien und Frankreich bestehen 
Andere zugerichtete Häute, einschliesslich des 
Sohlenleders 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange die Verträge, mit 
Belgien und Frankreich bestehen .... 
Leder, zu Maroquin verarbeitet 
Felle zur Bekleidung oder zum Putz in natür 
lichem oder zugerichtetem Zustande . . . 
Dergleichen in fertigen Waaren (Pelzwaaren) 
Handschuhe, lederne 
Schuhwerk . 
Riemer- und Taschnerwaaren 
Andere Gegenstände aus Leder oder mit solchem 
überzogen 
In dei- Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Leder aller Art 
Leder- und Schuhwaaren aller Art 
Häute und Felle, rohe, im Tarif nicht besonders 
benannte 
Kg. j; Dinar Para 
100 
100 
100 
60 — 
120 — 
1240 — 
Dinar 
Para 
100 ¡600 — 
100 800 — 
Kg. 
100 
100 
100 
'100 
! 100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
Pesetas 
12 ' 60 
5 - 
2 — 
1 — 
Pesetas 
10 15 I 
— 64 I — 
9 
32 
8 
3 
to 
75 
8 
18 
5 
2 
50 
85 
5(' 
25 
3:1 
65 
15 
5 — r 4 58 
Frk. l&lt;app.|| Frk. Rapp. 
8 — 
80 — 
— 60
        <pb n="244" />
        230 
\XX11I. Kürschuerwaaren. 
I 
Tarif »lässige Benennung 
Schweiz. 
29 II Häute und Felle, gegärbte, zugerichtete, noch in 
Haaren, zu Sattler- und Kürschnerarbeit etc., 
Rauchwerk 
In der Ausfuhr ¿0 Happen. 
Schweden. 
Häute und Felle: Alle Arten zubereitete Felle, 
die nicht zu Pelzen dienen (mit Ausnahme 
von Sohlenleder, Randsohlleder, weissgegärb- 
tem Leder, sowie sämischem Leder) . . . 
Sohlenleder sowie Bindsohlenleder, auch weiss- 
gegärbtes (alaungares) sowie Sämischleder . 
Leder anderer Sorten, auch lackirtes .... 
Lederwaaren, nicht besonders aufgeführte werden 
mit 20o/o Aufschlag auf Leder verzollt, aus 
welchem sie an gefertigt sind. 
Lederne Handschuhe aller Art und mit Leder 
überkleidete Zeughandschuhe 
Handschuhleder, auch zugeschnittene Handschuhe 
Schuhe von Wollfilz mit Ledersohlen .... 
„ „ „ ohne Ledersohlen, wie 
Wollfilz 
„ von Seide und Halbseide 
„ von anderem Zeuge, nebst denjenigen 
von Saffian, Corduan, gefärbtem, gepress 
tem oder bedrucktem Leder .... 
„ mit Pechdraht genäht, sogen. Seestiefel 
„ mit Holzsohlen 
„ anderer Arten (von Wollfilz und Segeltuch) 
Sattlerwaaren, nicht besonders aufgetührte. aller 
Art 
Mützenschirme 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Häute, Felle und Leder von Ochsen, Kühen, 
trockene 
Sohlenleder, alles andere Leder, Lederwaaren 
aller Gattungen vertragsmässig v.Werthe 8%. 
, ln der Ausfuhr frei. 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
masaiger 
Kg. 
100 
Kg. 
Frlt. Rapp 
Frk. ¡Rapp. 
Kron.| Oere 1 Krön. 
1 ii — 
— i 47 
15 
50 
Oere 
2 40 
— , «10 
2 — 
1 40 
Oka 
1 
94 
50 
60 
l’iant. l’ava Piaat. Para 
-- : 89 : 
XXXIII. KUrschnerwaaren. 
220J 
Oesterreich-Ungarn. 
Pelzwerk, zugerichtet, nicht confectionirt; 
a) aus gemeinen Fellen . . . . . 
h) aus feinen Fellen 
Kg. 
100 
100 
fl. kr. 
10 — 
50 — 
fl. kr.
        <pb n="245" />
        I Post dea 
lOrig.-Tarife» 
XXXllI. Kürschnerwaareii. 
251 
221 
28 
Tarifmâssige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Pelzwerk, confectionirt : 
n) aus gemeinen Fellen 
h) aus feinen Fellen 
Anmerkungen: 
1. Unter Pelzwerk zugerichtet werden behaarte Thier 
felle und Häute, auch Vogelbälge, auf der Fleischseite halb 
oder ganz bearbeitet, auch gefärbt, gerupft, geschoren 
oder mit eingezogenen anderen Haaren, sowie Tbeile 
derselben «Kehlen, Schweife, Wammen etc.) verstanden. 
n) Zum nicht confectionirten Pelzwerk (Xr. 220) 
gehören : Pelzstücke. Pelzsäcke, ungefütterte Pelz 
tafeln aus Fehrücken, Fehwammen. Bisam-, Hamster-, 
Billichmänseu (Suslizky-), Kaninchen-, Hanskatzen- 
fellen, sowohl in Quadrat- als in Spitz- (Kotonden-) 
Form zusammen genäht, aber noch nicht weiter für 
einen bestimmten erkennbaren Zweck zugeschnitten. 
Pelzstückchen (Pelzabschnitzel), ferner Angora- und 
Schafdecken blos ans einem Stück geschnitten, je 
doch weder gefüttert noch in irgend einer Art montirt. 
ö) Zum confectionirten Pelzwerk (Sr. 221) ge 
hören: Alle für (lamirungen zi geschnittenen Streifen, 
für einen bestimmten Zweck abgepasste oder zuge 
schnittene Pelzbesätze und Pelzfutter, zusammen 
genäht oder nicht, Pelzdecken ungefütterte (mit Aus 
nahme der unter a genannten Pelztafaln, Angora- 
und Schafdecken), sowie alle gefütterten, gamirten 
oder montirten Pelzdecken, ferner Boas, Pelerinen, 
Muffe (auch Muffblätteri, sowie fertige nicht über 
zogene Pelze, Mützen, Handschuhe, Schuhe, Stiefel, 
Fnsssäcke etc. 
Kleidungen ans Pelzwerk ohne Unterschied 
mit seidenen Ueberzügen, sowie solche aus gemeinem 
Pelzwerk mit anderen als seidenen Ueberzügen. 
werden nach Nr. 176. Kleidungen aus anderen Webe- 
und Wirkwaaren als Seide hingegen, und Lederhand 
schuhe, welche mit feinem Pelzwerk überzogen, ge 
füttert oder verbrämt sind, nach Nr. 221. 6 als 
confectionirtes Pelzwerk aus feinen Fellen behandelt. 
2. Als gemeine Kelle (Nr. 220, n. 221, n) werden 
behandelt : Schaf-, Lamm- und Sterblingsfelle oder 
Zmascheln (mit Ausnahme der Astrachan-, Krimmer- und 
feinen persischen Lammfelle), Ziegen- (auch Angora-), 
Hauskatzen-, Hasen-, Kaninchen-, Bisam-, Hamster-, 
Dachs-, Opossum-, Murmelthier-, gewöhnliche Fuchs- 
und Wolfsfelle, Schakal-, Hunds- und Kofferseehunds 
felle, gemeine Schoppen (Waschbär-), braune n. schwarze 
Bären-, Reh-, Hirsch-, Kennthier- und Hyänenfelle, dann 
Kalbs-, Kinds-, Büffel-, Ksel-, Pferde- n. Schweinshäute. 
Alle anderen zugerichteten Felle. Häute und Vogel 
bälge gehören zum Pelzwerk aus feinen Fellen (Nr. 220, 4 
und 221, 6). 
Gemeine behaarte Felle (Kalbfelle. Kindshäute u. dgl.) 
auf der Fleischseite zu Schuhoberleder appretirte (gefettete, 
geschwärzte oder gefärbte) sind wie Leder zu behandeln.' 
Künstliches Pelzwerk aus verwebten, aufgenähten oder auf 
geklebten Federn «der Haaren ist wie Pelzwerk aus feinen 
Fellen, confectionirt oder nicht confectionirt, zu behandeln. 
Jn der Amfuhr frei. 
Deutschland. 
Kürschnerarbeiten : 
«&gt; überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, ge 
fütterte Decken, Pelzfutter, Besätze u, dgl. 
h) fertige nicht überzogene Schafspelze, des- 
gleichen weiss gemachte und gefärbte, nicht 
gefütterte Angora- od. Schaffelle, ungefütterte 
Decken, Pelzfutter und Besätze .... 
Jn der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
fl. kr. 
40 — 
ßOO - 
Z • 1 1 
;! 
fl. kr. 
■Mk. Pfg. 
150 
6 : — 
Mk. Pfg.
        <pb n="246" />
        232 
XXXIII. Kürschuerwaaren. 
||l 
i &lt;21 
•10 
212 
214 
215 
•138 
131 
165 
164 
T a r i f in ä s s i Cf e Benennung 
Belgien. Kg. 
Pelzwerk, zugerichtetes 100 
Pelzwaareii, fertige, vom Werthe lO^o- 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. pfd. 
Felle für Kürschner 1 
Arbeiten daraus : 
Handschuhe, auch in Verbindung mit anderen 
Stoften 1 
Andere nicht besonders tarifirte 1 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
1‘elzii'erk und Kürschnerwfiarcn in der Ein- 
und Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Pelzwerk, zugerichtetes od. in genähten Stucken 
mit Ausnahme des Folgenden: 
1. Seewolf und Seeotter 
2. liobbe und Bue-backs 
3. graue Eichhörnchen und (Irauwerksacke 
4. Hamster und weisse Kaninchen .... 
5. Astrachan moirirt und gekräuselt in Fellen 
und Talujijien . 
6. Weisse Hasen und Beutel aus weissen 
Hasenfellen 
7. Ziegenfelle und Ziegenfelltafeln 
Pelzwerk, bearbeitet, confectionirt : 
a) gemeines 
h) feines 
Pelzwerk, nicht besonders benanntes .... 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
hn (jrieehischen Tarif nichl speciell aufucfnlni. 
Italien. 
Kürschuerwaaren, nicht besonders benannte: 
a) aus feinen Fellen gemacht .\ Vertrag mit 
h) aus gemeinen Fellen gemachtf Frankreich. 
Muffe von Fellen : ¡I 
a) feine ^ 100 
h) gemeine |' 100 
In der Ausfuhr frei. r 
Niederlande. 
Bearbeitetes Pelzwerk und Kürschuerwaaren 
weiden in der Einfuhr vom Werthe mit Sofo belegt. 
In der Ausfuhr frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;aaigei 
Frc. 
30 
Krön. 
Kg. i; Frc. 
Kg. 
I 100 
! 100 
Cent. 
Oero 
25 
50 ¡. 
33','s'! 
Frc. 
Krön. 
Cent. Frc. 
Cent. 
Oere 
Cent. 
1 60 
100 I — 
Lira ’ Cent. 
i 
600 : — 
300; — 
600 — 
300 ; — 
1 
5 
10 
Lira 
600 
800 
60 
Cent.
        <pb n="247" />
        XXXI11. Kürschuerwa&amp;reii. 
233 
ä| 
Tarifmässige Benennung 
II 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
Tor- 
trags- 
mäasigar 
320 
321 
322 
85 
39e 
Portugal. 
Aile Kürschnerwaaren vom Wertlie 25",u. 
Rumänien. 
Pelzwerk, d. i. alle auf der einen Seite halb 
oder ganz bearbeitete, auf der anderen Seite 
aber behaarte, nicht weiter verarbeitete Felle 
und Häute 
Kürschnerwaaren und zwar: 
Hohe (d. i. 1. alle Arbeiten aus Pelzwerk, 
ohne Verbindung mit ander. Bestandtheilen. 
z. B. ungefütterte Decken, Pelzfutter. Pelz 
besätze und Taluppen, und 2. weissgemachte 
'und gefärbte, nicht gefütterte Angora- und 
Schaffelle) dann fertige, nicht überzogene 
Schafpelze 
Fertige, d. i, alle nicht besonders benannte, 
z. B. überzogene Pelze, Muffe. Mützen. 
Handschuhe, gefütterte Decken 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Bauchwerk : 
1. Felle jeder Art. mit Ausnahme der besonders 
benannten 
2. Felle von Zobeln, Schwarzfuchs, Blaufuchs, 
Iltis, Chinchilla, Seebären- und Seebiberfelle 
3. Bisamrattenfelle oder Muskrat und Bisam 
rattenschwänze, sowie Bären-. Beutelthier-, 
Kaninchen-, Tiger- u. dgl. Pelle .... 
•1. Fuchs-, Marder- und Fischotterfelle in die 
Häfen des Archangelschen Gouvernements 
von den dortigen Küstenbewohnern ein 
geführt 
Anmerkung: In die Häfen de« Gouvernement* Archengel 
von der Ortshevölkerung eingefflhrte Felle von Wnllroeeen. 
Hentbieren, Seehunden und Heuten und jeder Art Kencb- 
werk rnesiKcher Production und euf ruexitchen Schiffen 
eingefühlt, wird zollfrei dnrchgelesxen, mit Ansnehme der 
im Punkt 4 genennten Felle. 
Gefärbte und hearheitete Schafsfelle werden lent Pkt. 3 
dieses Paragraphen verzollt, rohe Schefsfelle aber laut 
§ 26, Punkt 5. 
Alles genähte Pelzwerk (eigentliche Kfirschnenvearei, 
Kleidungsstücke, welche nicht mit Tuch oder irgend einem 
Zeug überzogen sind, werden nach jj S5 je nach Fellen, 
ans welchen selbe verfertigt sind, verzollt. 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Pelzwerk, genähtes für Unterfutter: 
1. von Schafen, Ziegen, Lämmern, Kitzen . . 
2. von edleren wilden Thieren, als: Marder, 
Biber, Hermelin, virginischen und russischen 
Kg. 
100 
100 
100 
Pud 
Frc. I Cent. 
60 
Frc. I Cent. 
55 
140 
Rubel ' Kop. ; Babel : Kup. 
I I 
15 I — i 
30 I — 
5 i 50 
5 I 50 
¡liar 1 rara 
Kg. 
100 
60 — 
Dinar Para
        <pb n="248" />
        234 
XXXlll. Kürsehnerwaareu. 
198 
199 
2$ niB 
60JT 
Tarifmässige Benennung 
Füchsen, sowie auch Astrachan od. Imitation 
hiervon und von Federthieren 
3. von allen übrigen Thieren unter 1 und 2 
nicht benannt 
In (1er Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Felle zur Bekleidung oder zum Putz in natür 
lichem oder zugerichtetem Zustande . . . 
Pelzwaaren d. i. fertige Waaren aus Fellen . . 
Jn (1er Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Unter der Benennung Rauchwerk, d. i. gegärbte, 
zugerichtete Felle 
Kürsehnerwaareu, fertige, als Pelze etc, . . . 
In der Ausfuhr 
Schweden. 
Pelzwerk, unzubereitetes : 
Ziegen-, Renthier-, Robben-, Elenthier-, 
Hirsch-, Reh-, Hasen-, sowie Schaffelle 
mit Ausnahme der grauen Krümmer und 
echtem Kalmuck 
dto. unzubereitetes : 
Biber-, Iltis- , Bisam-, Marder-, Nerz-, 
Zobel-, Schwarz- und Blaufuchs-, sowie 
(Itterfelle 
Andere Arten 
Pelzwerk zubereitetes, lose od. zusammengeiiälit: 
Ziegen-, Renthier-, Robben-,Elenthier-, Hirsch-, 
Kängunih-,Reh-, Hasenfelle, sowie Schaffelle 
mit Ausnahme von grauem Krümmer und 
echtem Kalmuck 
dto. alles übrige Zubereitete wird so verzollt, 
wie im un zubereiteten Zustande, mit einem 
Zuschlag von 20''/o. 
dto. fertige Kleidungsstücke aus Pelzwerk mit 
Ueberzug , sowie Schafspelze , Muffe, 
Kragen u. s. w. werden wie das Pelzwerk 
verzollt, aus welchem sie bestehen, mit 
einem Zuschlag von 20%. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Kürsehnerwaareu vertragsm. vom Werthe 8^q. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäsBiger 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
Dinar Para 
*600 — 
120 — 
Dinar 
Pesetas 
— 04 
9 — 
Frk. Kapp. 
30 — 
- , 20 
Para 
Pesetas 
— 50 
8 ' 25 
Frk. Kapp. 
Krön. 
Oero 
25 
40 
50 
24 
Krön. Oere
        <pb n="249" />
        XXXIV. Holz- und Ueinwaareii. 
235 
XXXIV. Holz- und Beinwaareii. 
Z 0 
1 1 
meiner 
Ter- 
tiwgs- 
m&amp;ssiger 
fl 
222 
223 
224 
225 
226 
227 
228 
229 
230 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Gemeinste Holzwaaren, d. i. grobe Böttcher-, 
Drechsler- und Tischlerwaaren aus Holz, auch 
blos gehobelte Holzwaaren und Wagner 
arbeiten ; grobe Maschinen (auch Drehbänke, 
Mangen, Mühlen, Pressen, Spinnräder und 
Webestühle); grobe Korbflechterwaaren (z.B. 
Pack-, Trag-, Wagen- und Waschkörbe, 
Fischreusen u. dergl.); Besen aus Reisig; 
Acker-, Garten- und Küchengeräthe : 
a) weder gefärbt, gebeizt, gehmisst, lackii-t od. 
polirt, noch in Verbindung mit and. Stoffen . 
h) roh, jedoch mit Beschlägen oder sonst in 
Verbindung mit Eisen od. unedlen Metallen 
c) gefärbt, gebeizt, gehmisst, lackirt od. polirt od. 
mit den unter Nr. 223b bezeichneten Verbind. 
Hölzerne Möbel u. Möbelbestandtheile (soweit sie 
nicht unter Nr. 222, 224 und 225 begriffen sind): 
a) feine, roh 
h) gefärbt, gebeizt, gehrnisst, lackirt od. polirt 
oder in Verbindung mit Bast-, Binsen-, 
Schilf, Stuhlrohr-, Stroh- u, Korbgeflechten, 
unedlen Metallen, Glas, Stein])latten oder 
gemeinem Leder 
c) gepolsterte Möbel ohne Ueberzug .... 
(l) desgl. mit Ueberzug . 
Feine Holzwaaren, d. i. feine Drechsler- und 
Schnitzwaaren ; Holzbronze ; vergoldete oder 
versilberte oder fein bemalte Holzwaaren; 
alle nicht bes. ben. Waaren aus Holz, dann 
Waaren aus and. vegetabilischen Schnitzstoffen 
Holzwaaren mit fein eingelegter Arbeit (Boule, 
Intarsien); feine Korbflechterwaaren . . . 
Fourniere, uneingelegte; Parquetten und Par- 
quettenhestandtheile : 
a) roh 
h) gebeizt, gefärbt, polirt 
c) eingelegte 
Kork : a) Platten, Scheiben. Würfel 
h) Stöpsel, Sohlen und andere Waaren aus Kork 
Hölzernes Spielzeug: 
a) grobes, blos gehobelt, geschnitzt, oder ge 
drechselt, roh 
h) anderes 
Beinwaareii: u) Fischbein, gerissenes . " . r . 
I&gt;) Beinwaaren, nicht besonders benannte . . 
Die unter Nr. 224, 225, 229 h und 230 b 
genannten Waaren auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, sofern sie nicht unter 
höher belegte Kautschuk-, Leder-, Metall 
oder Kurzwaaren fallen. 
Post 222a, 223c, 229 begünst. n. d.Vertr. in. Italien. 
In der Auftfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
fl. kr. I fl. kr. 
100' 1 - 
3 — 
3 - 
1001 1 
100 ! 3 
100I 12 
100 i 1 
100I 12 
frei 
100 3 ; - 
100 3 ' — 
100, 15 — 
100 20 i— 
1001 15 — 
' I 
100 20 
50 
50 
100 1 — 
100 2u I — 
100 5 — 
100 ; 20 ) — 
12 — 
frei
        <pb n="250" />
        236 
XXXIV. Holz- und Beinwaaren. 
il 
Tarifmässige Benennung 
13d 
13e 
13f 
13K 
18g, 
13d 
13h 
35 
Deutschland. 
Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, 
Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren 
und Wagnerarbeiten mit Ausnahme der 
Möbel von Hartholz und der fournirten 
Möbel, geschälte Korbrinden, grobe Korb- 
flechterwaaren, weder gefärbt, gebeizt, lackirt, 
polirt, noch gefirnisst; Hornplatten rohe, und 
blos geschnittene Knochenplatten, Stuhl 
rohr, gebeiztes oder gespaltenes .... 
Holz in geschnittenen Fournieren, unverleimte. 
ungeheizte Parquetbodentheile 
Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht 
unter d und g begriffen, auch in einzelnen 
Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, 
lohgarem Leder, Glas, Steinen (mit Aus 
nahme der Edel- und Halbedelsteine), Stein 
zeug, Fayence od. Porzellan; andere Tischler-, 
Drechsler- und Wagnerarbeiten und grobe 
Korbflechterwaaren, welche gefärbt, gebeizt, 
lackirt, polirt, gefirnisst oder auch in ein 
zelnen Theilen mit vorbenannten Materialien 
verarbeitet sind; verleimte, auch fournirte 
Parquetbodentheile, uneingelegt; grobe Korb- 
waaren (Streife-, Würfel- u. Bindenspunde), 
grobes ungefärbtes Spielzeug; Fischbein in 
Stäben . 
Feine Holzwaaren (mit aufgelegter oder Schnitz 
arbeit), feine Korbflechterwaaren, Korkstopfen, 
Korksohlen, Korkschnitzereien, sowie alle 
unter d, f und li nicht begriffenen Waaren 
aus vegetabilischen od. animalischen Schnitz 
stoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfen 
bein, Perlmutter, Bernstein, Gagat und .Tet, 
auch in Verbindung mit anderen Matenalien, 
soweit sie dadurcli nicht unter Kurzwaaren 
fallen ; Holzbronze 
Holzadern, gemusterte und einfache .... 
Holzdraht, roher 
Gepolsterte Möbel aller Art: 
1. ohne Ueberzug 
2. mit Ueberzug 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Ordinäre Besen und Fassdauben frei. 
Alle Arbeiten aus Holz: Andere werden mit 
10% vom Werthe belegt. 
Anmerkung: Hierzu gehören hauptsächlich Korhflechter- 
waaren und Waaren, die nicht unter die Kurzwaaren fallen, 
Möbeln aller Art von Holz oder Metall vom 
Werthe 10%. 
In der Ausfuhr frei. 
li 
Z o 
1 1 
allge 
meiner , 
ver- 
trags- 
m&amp;ssiger 
Kg. 
100 
100 
Mk., pfg. ; Mk., pfg. 
8 — 
6 — 
100 
10 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
30 
30 
30 
40 
Frc. I Cent 
Frc. Cent.
        <pb n="251" />
        XXXIV. Holz- and Beinwaaren. 
237 
Tarifmässige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
251 
252 
253 
254 
268 
119 
522 
528 
524 
525 
526 
Dänemark. 
Holzwaaren und zwar grobe Ziininermannsarbeit, 
welche ihrer Beschaffenheit nach zur Ver 
zollung nach Kubikmass sich nicht eignet; 
ferner Dachschindeln u. Fourniere aus groben 
Holzarten. Handhacken, Holzpflöcke, Holz 
schuhe, Keile und Holznägel, Pantoffelholz, 
Ruder, Sensenstreicher, Tröge und Mulden, 
gespaltene Birken- und Haselreiser, Heide- 
und Reiserbesen, Siebränder, Späne für 
Buchbinder, Schwertfeger und Schuhmacher, 
Holzdrähte zu Schwefelhölzem, nicht völlig 
armirte Stäbe und Bodenstücke für Böttcher, 
roh zugerichtetes und unbehobeltes Holz zu 
Cigarren- u. Packkisten, unbehobelte fertige 
Packkisten, geschälte Weiden, Tonnenhänder 
und andere gröbste Holzwaaren, Pipenstäbe 
Alle zu den Galanteriesachen gehörigen Waaren, 
Nippsachen, Etuis, Nähkästen u. dgl., wenn 
das Stück nicht über 5 Pfd. wiegt . . . 
Anderer Art: 
Buxbaum-, W^allnuss-, Jacaranda-, Mahagoniholz 
und dergl. feine ausländische Holzarten in 
massiver Arbeit (Fourniere daraus aus 
genommen), oder in Verbindung anderer 
Holzarten ; ingleichen Frictionszündhölzer 
und Arbeiten aus jeglicher Holzart mit 
wirklicher oder sogenannter Vergoldung oder 
Versilberung 
sonst 
Wagnerarbeit, andere : Ziehwaaren, Schlitten, sowie 
Kinderwägen 
Kork verarbeitet 
„ in Verbindung mit anderen Stollen : wie 
Arbeiten aus diesen. 
ln dei' Ausfuhr frei. 
England. 
Hoh und Holzwaaren in der Hin- und 
Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Fässer leere, neue zusammengesetzte oder aus 
einandergenommene : 
a) mit Holzreifen 
h) „ Eisenreifen 
Besen gemeine 
Zimmermanns- und Wagnerhölzer: 
a) roh behauen oder zersägt 
h) weiter bearbeitet 
Knopfformen 
Holzschuhe, gemeine 
„ bemalte, lackirte oder mit Pelzwerk 
besetzte 
Pfd. 
Kron.i Oere 
Krön. 
Oere 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
30 
33‘/s 
14 
6 
6 
6 
Cent. 
50 
Frc. 
13 
12 
25 ; — 
Frc. Cent. 
1^' = 
25 ' -
        <pb n="252" />
        238 
XXXIV, Holz- und Beinvaareu. 
zs 
Tarif massige Benennung 
il 
Zoll 
allge 
meiner 
tra^- 
mässiger 
Õ27 
528 
529 
530 
518 
519 
520 
I 
: 521 
I 558 
559 
Frankreich. 
Scliacbteln aus weichem Holze 
Platten, Brettchen und Par([uetten, abgehobelt 
gefalzt oder genietet: 
it) aus Eichen- oder hartem Holze . . . 
b) aus Tannen- oder weichem Holze . . 
Scheffelmacherwaaren : 
«) grobe 
h) feine . . 
Andere Holzwaaren 
laus Eichen- od. hartem Holz 
/ aus Tannen- od. weichemHolz 
Möhel aus gebog. Holze, montirt od. nicht montirt 
„ andere als aus gebogenem Holze: 
Stühle ohne Schnitzerei, ohne eingelegte 
Arbeit, ohne Kupferverzierung, ans 
gemeinem Holze 
desgl. aus Kunsttischlerholz 
Stühle geschnitzt, eingelegt oder mit 
Kupfer verziert, aus beliebigem Holze . 
„ andere als Stühle, mit Fournieren helegt, 
geschnitzte, eingelegte, ohne Kupferver 
zierungen 
„ desgl. mit Kupfer verziert 
„ „ massive aus gemeinem Holze . . 
p „ massive aus Kunsttischlerholz, mit 
oder ohne Leisten, aber nicht geschnitzt, 
nicht eingelegt, nicht mit Kupfer verziert 
desgl. geschnitzt, eingelegt oder mit 
Kupfer verziert 
„ garnirt und überzogen jeder Art. Zu 
schlag 15o/o zu obigen Zöllen je nach 
Kategorie. 
Bahmen, Leisten aus Holz jeder Art und aus 
vergoldetem Holz 
Kork verarbeitet: 
Pfropfen in der Länge von 50 Mm. und darüber 
„ „ „ „ _ „ 50 „ „ darunter 
Anderweitig bearbeitet 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Holzwaaren von gemeinem Holz und grober Arbeit 
wie: Schüsseln, Näpfe aller Art, Mörser, Zober, 
Krippen, Backtröge, Schilfspumpen, Schach- 
I teln, Kistchen, Stiefelhölzer, Krüge, Pferde- 
i kämme, Löffel, Drehbänke, Ruder etc. . . 
Tonnen, neue oder gebrauchte mit eisernen oder 
hölzernen Reifen 
Anmerkung: Fässer und jede Art von Gefässen, welche 
durch Schiffe von auswärts gebracht werden, um griechische 
Products, Korinthen, Oel, Wein etc. Wr den Export ein 
zunehmen, sind vom Eingangszoll befreit. 
Reifen zu Sieben 18—20 Stück pr. Bund . . . 
„ „ „ grössere . . 
- _ Fässern im Allgemeinen 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
i 100 
100 
' 100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
I 1 
I Stück' 
I 1 
Bund 
;i stifki 
100 Sl. 
Frc. Cent. 
2 — 
7 ■ - 
10 — 
15 — 
10 
25 
10 
18 
15 — 
80 - 
20 — 
5 — 
Frc. Cent. 
07 
53 
27 
. 07 
67 
Frc. Cent. 
50 
50 
i — 
10 — 
15 — 
10 
25 
5 
10 — 
18 - 
15 — 
20 — 
13 — 
5 — 
Frc. Cent.
        <pb n="253" />
        XXXiV. Holz- und Beinwaaren. 
239 
138 
131 
1401) 
ll 
' 
1 ¥ 
Zoll 
'1 
Tari f jn ässige Benennung 
ii 
allge- 
meiner 
traga- ' , 
massiger 
Griechenland. 
Holzschuhe und Ueberschuhe 
Kunsttischlerwaareii von ordinärem Holz, jedoch 
kunstvoll gearbeitet wie Schreibzeuge, Vasen 
aller Art. Kinderspielzeug, Puppen (mit Aus 
nahme der angekleideten), Thiere, Früchte, 
Spindeln. Kämme etc. von Buchsbaum etc. 
Beinwaaren : 
Waaren aus Knochen im Allgemeinen, als 
Kämme aller Art. Nadelbüchsen etc. Wall- 
tischbarten u. dgl 
Kämme von Bohr oder für Weber 
Spazier- oder Gehstöcke vom Werthe 18'lö®/o. 
Knöpfe von Knochen und Holz, ordinäre grosse 
oder kleinere 
Bosenkränze von Knochen im Allgemeinen . . 
„ p Dattel- und anderen Frucht 
körnern und Holz 
Marpitz-Pfeifenrohre für Nargileh 
Pfeifenköpfe, gemeine hölzerne 
p hölzerne mit Messingbeschlag . . 
Pfeifenrohre aller Art (Tschibuks) 
p kleine mit Spitzen od. Mundstücken 
Weberkämme 
Möbel aller Art und Stühle vom Werthe 15*«. 
Anmerkung: Zu Möbeln werden unch Toilettetisohe und 
Bilder im Allgemeinen gerechnet. 
Billards im Allgemeinen 
Bahnten, hölzerne, vergoldete zu Gemälden, Bildern 
und Spiegeln, sowie alles vergoldete Holz 
zu Thür- und Fensterverzierungen . . . 
Schachteln von Span, bemalt zu Luckmus u. dgl. 
Kotier, hölzerne ohne Lederüberzug 
Kinderspielzeug von Holz, bemalt oder unbemalt 
Anmerkung: Unter die hölzernen Bpielwaaren lind zu 
reihen diejenigen, welche auch mit anderen Materialien 
verbunden sind; z. B. Trommeln, Flinten. (Spielzeug von 
Blei oder Blech unterliegt dem gleichen Zoll.» 
Holzschaufeln als Ackerbaugeräth frei. 
Jn der Ausfuhr frei. 
% 
Italien. 
J ässer, alte und neue mit hölzernen oder eisernen 
Beifen. Nach Hektoliter Bauminhalt . . . 
Möbel: 
u) aus gemeinem Holz, nicht gepolstert . . 
h) desgl. gepolstert 
r) aus Kunsttischlerholz mit eingelegter Arbeit, 
auch gepolstert 
Nach dem Handelsvertr. m. üesterr. u. Frankr. : 
Möbel, nicht gepolsterte : 
a&gt; aus gebogenem Holz, auch polirt, mit oder 
ohne Stuhlrohr 
h) aus gemeinem Holz, andere 
Kork, bearbeiteter 
Oka 
1 
Frc. 
1 P 1 
1 1 
^or! — 
I 2 
1 St. 
Dtz. 
1 Oka 
1 St. 
1 Oka 
Kg. 
100 
Cent. 
4U 
1 83 
66 
60 
Frc. Cent. 
— 67 
3 32 
33 
83 
67 
66 
67 
40 
60 
138 10 
— : 93 
— : 27 
2 : 66 
2 89 
Lira Cent 
— 20 
100 20 — 
100 40 — 
100 60 — 
i, 
il 
100 ¡I - 
1001 — 
1001 15 
Lira Cent. 
40 — 
7 
13 
50
        <pb n="254" />
        Post des 
torig.-Tarifes 
240 
XXXIV. Hola- und Beinwaaren. 
Tar if massige Benennung 
z 
■s i 
allge 
meiner 
o 1 1 
trags- 
mässiger 
141 
I 142 
Italien. 
Geräthe und Arbeiten aus gemeinem Holze . . 
Nach dem Handelsvertrag mit Oesterreich: 
Geräthe u. Arbeiten aus gemein. Holz, verschiedene : 
weder polirt noch bemalt, frei. 
Kinderspielwaaren aus Holz mit Inbegrift' der 
Kurzwaaren . 
Nach dem Handelsvertrag mit &lt;)esterreich : 
Dieselben Waaren 
Kg. 
100 
Lira 
8 
Cent. 
Lira 
Cent. 
100! Õ.5 
100 — 
40 
In der Ausfuhr frei. 
! 
450 
Niederlande. 
Alle Arbeiten von Holz werden vom Werthe mit 
5% belegt. Darunter sind auch begriffen 
alle hölzernen Möbel. 
Kork geschnitten und façonnirt 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Holzrahmen und Gesimswerk für Gemälde 
oder Spiegel für Zubehör von Fenster- und 
Thürvorhängen : 
vollständig vom Werthe 20o/o. 
unvollständig od. in getrennten Stücken (fertige 
Holztheile von Kähmen und Gesimse) . . 
Ordinäre Cigarrenkistchen von Holz, fertig oder 
nicht 
Alle nicht namentlich aufgeführten Holzwaaren, 
ausgenommen kleine Gegenstände zum Haus 
gebrauche, vom Werthe 25 ",0. 
Kleine Holzwaaren, Gegenstände zum Haus 
gebräuche 
Möbel aus jedem Materiale (ausgenommen 
Metall), mit jeder Art von Stoff überzogen 
oder nicht, vom Werthe 25%. 
Kinderspielzeug und Spiele jeder Art . . . . 
(Die vorstehenden Zollsätze basiren aut dem 
Vertrag zwischen Portugal und Frankreich.) 
Kämme : ’ • 
Knöpfe jeder Art (ausgenommen goldene, silberne 
und Posamentierknöpfe) 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Kg. 
Old. Ceuts 
10 
Kei« 
Old. Cents 
Kels 
1 0080 
1 0025 
1 0200 
1 0200 
1 I 0200 
1 0400 
Rumänien. 
Holzwaaren, und zwar: 
Gemeinste, wie: rohe Böttcher-, Tischler-, 
Drechslerwaaren ; Wagnerarbeiten und andere 
blos gehobelte oder geschnittene Holz 
waaren; gemeine Korbmacherwaaren ; alle 
diese Gegenstände nicht bemalt, nicht ge-
        <pb n="255" />
        XXXIV. Holz- und Beinwaaren. 
241 
i 
160 
161 
462 
179 
180 
Zoll 
Tarif massige Benennung 
as ii 
allge 
meiner 
.trags- 
niäseiger 
Kg. 
beizt, nicht lackirt, nicht gefirnisst, nicht 
polirt, noch in Verbindung mit anderen 
Stoffen 100 
gemeine, wie: Fourniere, Parquetten, unein- j| I 
gelegte; Korkplatten, Korkscheiben, Kork- ! 
sohlen, Korkstöpsel — alle diese Artikel roh llOOj 
feine, wie: Hausgeräthe (Meubles), eingelegte | ' 
Parquetten, sowie alle oben unter 459 und | | 
460 aufgeführten Artikel, bemalt, gebeizt, ;j ; 
lackirt, gefirnisst, polirt, auch in Verbindung :l j 
mit gemeinen Metallen, gemeinem Leder, i: I 
Rohr, Schilf und anderen faserigen vegeta- I 
bilischen Störten ¡ 100 ! 
feinste, wie: eingelegte, incrustirte geschnitzte 
Holzarbeiten, feine Drechsler- und Korb- 
macherwaaren, Arbeiten aus vergoldetem 
Holze, Schwarzwälderuhren, eingelegte Four 
niere, und überhaupt alle oben nicht unter 
459, 460, 461 begriffenen Holzwaaren, auch 
in Verbindung mit anderen Stoffen, mit 
Ausnahme der im Artikel 445 aufgezählten, 
endlich gepolsterte Möbel mit oder ohne 
Ueberzug ¡ 100 50 
In der Ausfuhr frei. 
Frc. I Cent. 
2 — 
Russland. 
Korkholz, verarbeitetes, als : Korke, Spunde etc. 
Anmerkung: Für die Verpackung von verarbeitetem Kork 
holze werden bei einfachen Säcken und Matten 5. bei 
doppelten 10 und bei dreifachen 12% vom Zollbetmge in 
Abzug gebracht. 
Tischler- und Drechslerarbeit: 
1. aus ordinärem Holz, unlackirt, unpolirt und 
ohne aufgeleimte Stücke oder Fourniere. 
darunter auch hölzerne Vogelbauer und 
hölzerne Stifte für Stiefel 
Anmerkung: Kleine hölzerne Drechslernrbeiton. welche 
weniger als ein Pfund im KtOck wiegen, unterliegen der 
Zollgebühr nach dem Pkt. 2 dieaea Paragraphen. 
2. dieselbe polirt, lackirt, mit aufgeleimten 
Stücken oder Fournieren, vergoldet, ver 
silbert, oder mit vergoldeten und versilberten 
Verzierungen 
Pnd Rubel Kop. 
1 
2 — 
Anmerkung: Von Möbeln, welche zu den Punkten 1 und 2 
dieses Paragraphen gehören und mit Leder oder anderen 
HtofFen überzogen sind, wird ein Zuschlag von 25% zu der 
in diesen Punkten festgestellten Zollgebühr erhoben. 
3. dieselbe mit Verzierungen aus Bronze* und 
anderen Materialien, mit Incrustirungeri 
oder Einlegungen aus Holz, Kupfer, Stahl, 
Perlmutter. Elfenbein, Schildpatt u. dgl., 
mit Ausnahme der Gegenstände, welche 
weniger als 3 Pfund im Stück wiegen und 
laut § 227 durchgelassen werden .... 
AllgemeineAnmerknng: Griffe. Ringe. Füsse. Rädern, dgl. 
werden nicht als Bronzeverzierungen angesehen. 
80 
1 : 20 
6 ' - 
Frc. I Cent. 
Rubel Kop. 
ffolur, General-Zolltarif. 
16
        <pb n="256" />
        I Post des 
'Orig.-Tarifes 
242 
XXXIV. Holz- und Beiiiwaareii. 
181 
fl i 
T a r i f in ã s s i g e Benennung 11 
Russland. 
Hölzerne Schnitzarbeit jeder Art, darunter auch 
Rahmen ohne Spiegel und Bilder .... 
Anmerkung 1: Derselben Zollgebühr unterliegen auch 
Fabrikate jeder Art aus Filz, gezupften Taufasern. Papier- 
maché und Canon Pierre, welche das Aussehen von 
hölzerner Schnitz- und Drechslerarbeit haben, mit Ausnahme 
der ungefärbten und unpolirten. § IS I, Pkt. 7. 
Anmerkung 2: Kähmen mit Spiegeln und Bildern, wenn i 
solche nicht besonders gewogen werden können, unter- | 
liegen einer Zollgebühr von 22 Kop. für die Arschin, wobei 
eine nicht volle Arschin für eine volle gerechnet wird. ' 
(Vergl. § 158, Anm. 3.) 
Anmerkung 3: Hölzerne Rahmen ohne Spiegel und Bilder ¡| 
fallen je nach ihrer (Qualität unter die §§ 180 und 181, 
solche aber mit Incrustirungen und Einlegungen, welche ^ 
per Stück weniger als 3 Pfuud wiegen, müssen nach g 227 '¡ 
verzollt werden. Dabin gehören auch alle Rahmen, welche , 
aus verschiedenen Materialien, als Schildkrot, Malachit, ,■ 
Elfenbein in Verbindung mit Metallen zusammengesetzt j 
sind, sowie auch diverse Rahmen, welche wie jene für | 
Photographien in vollkommen fertigem Zustande, d. i. unter 
Glas und Rahmen und Bild, oder was immer für eine Ein- .1 
läge, zur Einfuhr gelangen. | 
In (hr Ausfuhr frei. ’ : 
Pud 
1 
Zoll 
allge 
meiner ' 
ver- 
trags- 
mässiger 
Rubel I Kop. I Rubel! Kop. 
4 15 
i 
11 
I 
Serbien. , 
Holzwaareii : 
(ij gemeine, d. i. Wagner-, Böttcher-, Drechsler- 
und Tisclilerarbeiten. roh. weder angestrichen 
noch bemalt, lackirt oder jtolirt und blos 
in Verbindung mit Eisen . . . . ' . . . 
Hieher geiii'ren ; Fässer, Schädel, Bottiche, ij 
Kufen, Tröge, Butten, Eimer, Räder und 
andere Wagenbestandtheile (ausgenommen | 
fertige Wagen), Schubkarren, Handkarren, j 
Handschlitten, I’arquetten und Parquetten- ’ 
bestandtheile, Ruder, Bänke, Tische, Stühle, 
Bettstätten, Kästen, .loche, Sattelformen, | 
Mangen, Drehbänke, Sjdnnräder, Mühlen, 
Leitern, Stiefelhölzer, Holzschuhe, Hühner 
steigen, Kochlöffel, Teller, grobes Spielzeug, i 
Schachteln, Rechen, Heugabeln, Schaufeln, ¡ 
Schuhnägel, Zahnstocher, Zündholzdraht und ¡ 
dergl., rohe, weder angestrichene, noch ' 
lackirte oder jiolitirte Holzwaareii, auch 
Korkstöpsel und Korksohlen. 
Alle diese Waaren vertragsm. mit Oesterreich- ¡ 
Ungarn und Deutschland 
l&gt;) Tischler- und Drechslerarheiten aller unter 
a nicht genannten (ausgenommen der Pro- 
ducte, welche nicht Theile derselben vor- 
stellen, oder welche in andern Rubriken ; 
enthalten) mit oder ohne Verbindung mit ■ 
Bein, Stein, Glas, Rohr, Stroh oder sonstigen 
Gewächsarten und zwar: ! 
1. gefärbt oder nicht gefärbt i 
2. polirt, lackirt 
' 8. tapezirt mit Stoff oder Leder . . . | 
4. bronzirt oder vergoldet ^ 
Kg. 
100 
Dinar Para 
8 — 
Dinar Para 
100 — — 
100 
100 
100 
15 
25 
50 
100 100
        <pb n="257" />
        16 
Post des 
torif.-Tarifes 
XXXIV. Holz- und Beinwaaren. 
243 
Tarif massige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
massiger 
12 
179 
Serbien. 
c) Handsiebe mit Holzrahmen und Siebe von 
welch immer einem Materiale 
Alle anderen Gegenstände aus Holz und 
Bein, siehe die Classe Kurzwaaren Nr. öl A 
3 und 6 und B 2 und 4. 
Tara: 18 in Kisten oder Fässern, 12 in 
Körben, 4 in Ballen oder lîahmen. • 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn und 
Deutschland : 
Möbel (auch TruheJi), aus weichem Holze, 
ordinär angestrichen, auch ordinär bemalt 
mit Blumen, Verzierungen u. dgl.) und blos 
in Verbindung mit ordinären Strohgeflechten 
und Beschlägen aus Eisen ...... 
Tischler-. Drechsler- und andere Holzwaaren, 
angestrichen (mit Ausnahme der sub b ge 
nannten) , lackirt, ]»olitirt, auch in Ver 
bindung mit anderen gemeinen Materialien 
' In diese Position gehören auch: Spielzeug 
aus Holz allein ; Pfeifenrohre. Pfeifen und 
Cigarrenspitzen aus Holz allein; Stöcke 
ohne Verbindungen ; Schirmgestelle nur in 
Verbindung mit Fischbein, Stahl u. dgl., 
ohne Ueberzüge: bronzirte und vergoldete 
Leisten und Bahmen daraus. 
Flechtwaaren : 
(ij gemeine und zwar: von nicht geschälten 
Weiden oder nur von Weidenschalen, von 
Bohr, Stroh oder Gras, weder gefärbt noch 
lackirt; Körbe, Bienenkörbe, Wagenkörbe, 
Brotkörbe und ähnliche. Alle diese Gegen 
stände auch in Verbindung mit Holz. Spagat, 
Zwirn 
h) mittelfeine und zwar: von spanischem Rohr, 
Panamagras oder anderen südlichen Holz 
arten; von gewöhnlichen geschälten Weiden 
und Lindenbast, sowie auch alle bessern 
.Arbeiten aus gewöhnlichem Holzbast. Rohr, 
Stroh, gefärbt oder nicht gefärbt, lackirt, 
mit oder ohne Verbindung von gewöhnlichen 
Materialien, ausgenommen Hüte, Mützen 
und Kleinigkeiten. Hieher gehören noch die 
Producto unter «, wenn selbe gefärbt sind, od. 
in Verbindung mit Materialien stehen, welche 
dort nicht genannt sind 
c) Alle unter u und h benannten Flechtwaaren, 
wenn selbe ganz oder auch nur theilweise 
bronzirt oder vergoldet sind 
ln (1er Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Gegenstände aller Art aus gemeinem Holz, sie 
mögen gedreht, bemalt, lackirt sein oder nicht. 
Kg. 
100 
Dinar Par» Dinar Par» 
I 
50 - 
100 
100 
100 
100 
100 
' i 
3 — 
8 — 
10 
40 
100
        <pb n="258" />
        244 
XXXIV. Holz- und Beinwauieii. 
T a r i f in ä S.S i g e Benennung 
-S e 
Zoll 
allge- 
iiiuiiiur 
trags- 
missiger 
180 
181 
8 VIII 
12 
VIIIA 
13 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
22 
23 
24 
25 
26 
sowie ornanientirte und lackirte oder zuin Ver 
golden vorgerichtete Leisten (auch Karnies- 
leisten), ferner Möbel aus gebogenem Holz, 
auch bemalt oder lackirt 
Möbel aus feinem Holz und andere Gegenstände 
aus solchem, gedreht, geschnitzt, polirt, 
lackirt; ferner ebensolche aus gemeinem 
Holz, mit anderen feinen fournirt, dann 
gepolsterte Möbel (ausgenommen mit Ueber- 
zügen aus Seide oder Leder), vergoldete 
Leisten 
Die nämlichen Gegenstände vergoldet mit Perl 
mutter oder anderen feinen Materialien ein 
gelegt oder fournirt und mit metallenen 
Beschlägen und solche mit Ueberzügen aus 
Leder oder Seide 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Holzdraht zur Fabrikation von Zündhölzchen 
Fässer, Kisten, Kübel für trockene Gegenstände 
(Verpackungsmaterial), gebraucht .... 
Fässer leere, neu oder alt, ganz oder zerlegt, 
ohne Unterschied ob mit Eisen- oder Holz 
reifen, unbernalt 
Drechslerwaaren aus gemeinem Holz, unlackirt, 
unpolirt 
Kunst-Drechslerwaaren aus Holz, Horn, Elfen 
bein, Meerschaum u. dgl., polirt, gefirnisst 
oder geschnitzt 
Gemälderahmen, mit oder ohne Gemälde: 
rohe 
lackirte und begypste 
vergoldete 
Stäbe, Leisten zu Gemälderahmen: 
façonnirt, begypst 
gefirnisst, vergoldet 
Holzwaaren, gemeine Tischlerarbeiten von Tannen 
oder anderem gemeinen Holz, nicht bemalt, 
nicht polirt, ohne Schnitzarbeit, Möbel 
gestelle, hölzerne Wannen, Siebe, Schachteln, 
Holzstifte, Schaufeln, Gabeln, Rechen, 
Werkzeugstücke von Holz, mit und ohne 
metallene Ringe, Ruder, Schüsseln , Löffel 
und anderes hölzernes Hausgeräth, unbe- 
malt und ohne Schnitzarbeit, Kübler- und 
Schaffelmacherwaaren 
Holzwaaren, gemeine mit Metallbeschlägen oder 
Metalltheilen, andere als blosse Ringe . . 
Holzwaaren, feine, Tischlerarbeiten, Möbel und 
Möbelgestelle, lackirte, bemalte, polirte, 
fournirte, geschnitzte, gepolsterte Möbel 
Möbel, alte, gebrauchte Hausgeräthe, sofern sie 
nicht unter I A 8 (Uebersiedlungs-Heirats- 
Ausstattung) fallen 
Kg. 
100 
Pesetas 
20 — 
100 
100 
Kg. 
100 
Last 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
36 — 
112 I — !102 65 
Pesetas 
18 
Frk. Kapp. 
— : 60 
— 60 I 
I I 
4 — i 
4—1 
16 
4 
16 
30 
7 
16 
Frk. Kapp. 
16
        <pb n="259" />
        Post des 
(Orig.-Tarifes 
XXXIV’. Holz- und Beinwaaren. 
245 
Tarifmâssige Benennung 
Schweiz. 
27 
29 
XI13 
Sj)azierstöckf, Angelruthen, Peitschen, Pfeifen 
rohre u. dgl. von Rohr, Fischbein, Leder, 
Holz etc 
KorkVaaren, Sohlen, Stöpsel 
Kaninimacheatvaaren aus Bein und Holz . . . 
In der Ausfuhr: 
Holzwaaren, gemeine, wie Rechen, Gabeln, Reb 
stöcke u. dgl., Besen 
Korbwaaren, gemeine 
Alle übrigen . . . . 
5 1 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Kg. 
100 
100 
100 
Frk. 
16 
7 
16 
Rapp. 
Frk. 
Rapp. 
Last 
-loolr 
15 
15 
20 
Schweden. 
Kg. 
Krön. Oere 
Krön.' Orre 
Holz: Bauholz, unbearbeitetes aller Art, Reife, | 
Balken, Sparren aller Art. Bretter, Planken, ‘ 
gesagte aller Art, Stäbe, Dauben. Gewehr- i 
schäfte, Handspeichen, Hebebäume, Leisten, 
Latten aller Art, Muster, Bugspriet, Spieren. 
Pumpenhölzer, Mauerlatten, Kimm- und 
Bodendauben aller Art, Tonnenbänder, Holz 
scheite, Brennholz aller Art, Ruderhölzer, frei, i 
Fassbinderarbeit: 
von Tannen oder Fichten i 
„ anderem Holz ' 
Holz zu Drechslerarbeiten 1 Kg. qder schwerer, l| 
wie Tischlerarbeiten. !| 
Fourniere von 7 Mm. Stärke und weniger zahlen !■ 
halb so viel Zoll als Tischlerarbeiten des 
betreffenden Holzes. 
Zu den Fournieren werden auch die Cigarren- : 
kistchenhölzer und andere dünne Bretter in i 
angegebener Stärke gerechnet. í 
Fourniere von Ebenholz frei. 
Drechslerarbeiten, nicht besonders aufgeführte, ' 
mit oder ohne Beizung, Malerei oder Lacki- i 
rung von geringerem Gewichte als 1 Kg. 
das Stück 
desgl. über 1 Kg wiegend werden wie Tischler 
arbeiten verzollt. 
Alle mehr oder weniger bearbeiteten Holzwaaren, 
welche nicht bes. benannt sind, darunter 
'l'ischler- und Stuhlmacherarbeiten : 
(t) von Föhren- oder Fichtenholz mit oder ohne 
Beizung 
I)) von ülmen-, Eschen-, Birken-, Buchen-, 
Eichen-, Wallnussholz oder anderen einhei- " 
mischen Holzarten, mit oder ohne Beizung, 1 
Malerei oder Lackirung oder mit derartigen ! 
Fournieren I 
&lt;•) von Mahagoni, .lacaranda und anderen aus- ■ 
ländischen Holzarten, massiv oder damit 
fournirt, ebenso Waaren mit echter oder 1 
unechter Vergoldung I 
1 
1 
1 
4 
I 
HO 
1 — 2 
1 —, 12 
1 
i
        <pb n="260" />
        246 
XXXV. G1h8 und Glaswaaren 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allffe- 
meiner 
Schweden. 
Arbeiten aus verscliiedenen Holzsorten werden 
nach derjenigen Sorte verzollt, welche den 
höchsten Zoll trägt. 
Möbel: 
«) mit Polster, aber ohne Ueberzug, werden 
nach den vorher gegebenen Bestimmungen 
mit 20% Aufschlag belegt. 
h) mit Polster und Ueberzug erleiden einen 
Aufschlag von 
Horn : Scheiben zu Laternen u. dgl 
Knöpfe ungefirnisst oder gefirnisst . . . 
Andere Sachen von Horn 
Kork, geschnittener: 
ohne Beschlag 
mit Beschlag 
Stöcke aller Art 
Spielsachen von Holz oder anderem ^laterial mit 
Lackirung und Beizung 
Andere wie aus dem ^Materiale, aus welchem 
selbe erzeugt sind 
Bildhauerarbeit von Holz (nicht Kunstwerke, 
Jn der AiisfuJtr frei. 
Türkei. 
Alle anderen Möbelstücke vertragsmässig vom 
Werth e 8",o- 
I)i der Aunfidir frei. 
Kg. 
Kron.l Oere 
Dtz. 
1 
1 
— .30 
— I 10 
1 18 
— I 05 
1 20 
2 70 
— .30 
59 
Piast. Para 
80 
64 
trags- 
mässiger 
Krön. Oere 
Piast. Para 
XXXV. Glas und Glaswaaren. 
Oesterreich-Ungarn. 
201 I Glasmasse, Email-und Glasurmasse, gemahlenes 
I Glas (Glasstauh) 
232 Hohlglas, gemeines, d. i. ungeschliffen, unge 
mustert, unabgerieben. ungepresst: 
in seiner natürlichen Farbe, jedoch nicht weiss 
weiss (durchsichtig) 
233 Hohlglas in seiner natürlichen Farbe oder weiss 
(durchsichtig) mit nur abgeschliffenen oder 
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Bändern 
234 Hohlglas, weisses (durchsichtiges), geschliffen, 
gemustert, gepresst, abgerieben, geätzt, ge 
schnitten, massives weisses Glas, nicht be 
sonders benanntes 
Tara in Kisten und Fässern 23“,o. 
Tafelglas: 
235 Spiegelglas, roh, ungeschliften, Gussplatten, 
roh, gerippt, auch Dachziegel 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
H. kr. 
1 .30 
4 — 
S — 
1 — 
kr.
        <pb n="261" />
        XXXV. Glas und Glaswaaren. 
247 
i 23C 
! 2X7 
I 
I 238 
I 
I 239 
i 
I 
j 240 
241 
242 
243 
Tarifmässige Benennung 
1 1 
allge- 
meiner 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oesterreich-Ungarn. j¡ '! 
Tafelglas : | 
Fensterglas, grün, halb oder ganz weiss, un- |! 
geschliffen, ungemustert ^100 
Tafelglas aller Art, geschliffen, gemustert, 
mattirt oder belegt ¡I100 
Tara'in Kisten und Fässern 23"o. 
Eingerahmte Spiegel 
Optisches Glas, und zwar Flint-, Crown-, Zink- 
und Boraxglas, roh, nicht zu Linsen ge 
schliffen, in Stücken. Tafeln oder Linsen 
form gepresst, auch angeschliffen .... 
Gläser für Taschenuhren. Brillengläser und an 
dere optische Gläser, vorgerichtet oder ge 
schliffen 
Tara in Kisten und Fässern 23“,o. 
Glasstängelchen, Glasplättchen und Glasröhrchen 
ohne Unterschied der Farbe 
Glasbehänge, massive, zu Kronleuchtern . . . 
Glasknöpfe, Glaskorallen, Glasperlen, Glas 
schmelz, Glastropfen, Glasgesjdnnst, auch 
gefärbt 
Glas, färbig, bemalt, vergoldet, versilbert, Glas 
flüsse ohne Fassung 
Glas- und Emailwaaren, nicht besonders be 
nannte 
Tara in Kisten und Fässern 23« o, 
Jn der Ausfuhr frei. . 
An merknngen: 
Als gemeines neturfarbiges Hohlglas (Nr. 232 a) wird nur 
solches Ton BeschiiflFenheit der gewöhnlichen ordinären Bon- 
teillen, aus gelbweisser. hell- oder dunkelgrüner (bouteillen- 
grOner), bläulicher, gelber, brauner, dunkelsehwarzbrauner 
Glasmasse mit Blasen. Knoten u. dgl., daher nicht voll 
kommen reinem Aussehen verstanden. 
Durch Zusatz von Farbestoffen (in der Hegel Motall- 
oxyden) zum Glassatze gefärbtes Hohlglas, welches sich durch 
Oleichmässigkeit und Keinhcit der Farbe von dem ordinären 
naturfarbigen unterscheidet , gehört zum farbigen Glase 
(Nr. 2421. 
Hohlglas, gemeines, mit blos eingepresster Schrift oder 
einfachen Linien, mit in dünne Stricke gedrehtem Hiedgrase 
(Igelkolben), oder mit Stroh umwunden, oder mit ungeschäl 
ten Ruthen eingeflochten, wird von der Behandlung nach 
Nr. 232 (I und b und 233 nicht ausgeschlossen. 
Unter gepresstem (oder gegossenem) weissen Hohlglasc 
(Nr, 234) werden mittelst Metallformen gefertigte, schalen 
förmige oder gehöhlte, glatte oder verzierte Glasgegenstände 
(Imitationen der gescblitfeneu W’aare), wie : Butterschalen. 
Leuchtertassen, Salzfässer, Schüsseln, Teller, Trinkgläser 
n. dgl. verstanden. 
Durch Blasen in Formen erzeugtes gewöhnliches Hohl 
glas (Flaschen, Krüge etc.) wird dann als gepresstes zu be 
handeln sein, wenn dasselbe mit aufgepressten Keliefverzie- 
rungen (ausgenommen blos eingepressle Schrift, einfache 
Reifen oder Linien) versehen ist. 
Massiv geformte (gepresste; Glasartikel, wie: Beschwerer, 
Krystallformen, Figuren, Kugeln, Leuchter, Messerbänkchen, 
Stöpsel, Walzen, sowie andere nicht namentlich taritirte 
Waaren aus massivem weissen oder naturfarhigen Glase, glatt 
oder verziert, nngeschl ffen oder geschliffen, sind als mas 
sives Glas der Nr. 234 zu verzollen. Rind in dieselben aber 
farbige Gegenstände eingeschmolzen, oder sind sie durch 
12 
kr. 
4 — 
12 - 
1 50 
50 — 
trags- 
mässiger 
50 
12 — 
15 — 
fl. kr. 
12 —
        <pb n="262" />
        ! 
248 
aXXV. Glas und Glaswaaren, 
■O es 
1 a r i f in ä s s i g e IJ e ii e ii n u ii g 
trags- 
niassiger 
10 
Aufdruck von karbe mit Plustern odor Docorirung vorseheii. 
so gehören sie zu Nr. 242. 
Geschnittenes Glas ist dasjenige, in welches Arabesken, 
figuren oder andere Zeichnungen mittelst besonderer Gravir- 
oder Schleifwerkzeuge künstlich oingoschnitten (gravirt) sind. 
Gradirtes weissos Hohlglas (Mensuren und andere ge 
wöhnliche Messgefässe, Eprouvetten, Pipetten, Messcylinder, 
Messkolben u. dgl.) ist nach Nr. 2.34 auch dann zu behan 
deln, wenn die eingeätzten oder eingravirton Theilstriche, 
Zahlen u. dgl. gefärbt erscheinen. 8. auch Büretten 
Spiegelglas, rohes (Nr. 235), ist entweder: u) Gussglas 
in nur ausgewalzteu, auf einer oder beiden Seiten wellen- 
lormig unebenen, blos beschnittenen Tafeln; oder hj gebla 
senes gestrecktes Glas, welches von den Eindrücken des 
Strecksteines auf einer Seite rauh, ritzig und nur matt durch 
scheinend (unvollkommen durchsichtig) ist ; dasselbe erscheint 
seiht im gerein gten Zustande bei noch immer deutlich wahr- 
I nehmbarer rauher Beschaffenheit einer Seite mit matten 
! J-lecken bedeckt, und unterscheidet sich eben durch seine 
I V"*' Durchsichtigkeit von dem vollkommen 
durchsichtigen heilster- oder anderen Tafelglase. 
Alles durchsichtige ungeschliffene, ungemusterte Tafel 
glas in seiner natürlichen Farbe, ob dasselbe zu Fenstern, 
Spiegeln oder anderen Zwecken Verwendung lindet, ist ohne 
Unterschied der Dimensionen wie Fensterglas (nach Nr 236) 
zu verzollen. Fensterglas (Tafelglas), wellenfönnig geschuppt 
oder gerippt (canimlirt;. wird nicht als gemustert angesehen. 
Als Un erscheidungsmerkmal dient, dass Gegenstände 
durch geschliffene latelgläser gesehen geradlinig, durch un 
geschliffene gesehen ungeradlinig (verzogen) er-cheinen, so 
wie auch dass zusammengelegte geschliffene Glastafeln fest 
aneinander haften und sich kaum verschieben lassen, was 
bei ungeschliffenen Tafeln nicht der Fall ist. 
Als Brillengläser u. dgl. optische Gläser nach Nr. 2.39 
sind sowohl convex und concav geschliffene, als auch optische 
J’rismen, (lerlei Plangläser und Muschelgläser (Coquilles) etc. 
ohne Verbindung mit anderen Materialien zu verstehen; im 
gefassten Zustande gehören dieselben zu den Instrumenten 
(Nr. 298 und 299 o). 
Die an den Knöpfen (Nr. 2411 vorhandenen Oesen oder 
I nterlagen. blos zur Befestigung dienend, sowie die Beihung 
der Glaskorallen, der Glasperlen und des Glasschmelzes auf 
Gespinnstfaden, lediglich zum Zwecke der leichteren Ver 
packung und Versendung, sind bei der Tarilirung nicht in 
Betracht zu ziehen. 
Können auf Gespinnstfaden oder Schnüre aufgereihte 
Glasgegeiistände ohne weiteres als Arm- oder Halsbänder 
verwendet werden, so fallen sie unter Nr. 31.3. 
Alabaster- (oder Opal-) Glas, Bein- oder Milchglas, dann 
das irisirende (farbenspielende) Glas gehören zum farbigen, 
durch Aufträgen oder Einbrennen von Falbsubstanzen ge 
mustertes Glas zum bemalten Glase. 
Deutschland. 
Olas und Glaswaaren: 
(O grünes und anderes naturfarbiges gemeines 
Hohlglas (Glasgeschirr), weder gepresst, 
noch geschliffen, noch abgeriehen, auch mit 
ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, 
Stroh oder Rühr, Glasmasse, rohes optisches 
Glas (Flint-, Kronglas), rohe gerippte Guss 
platten (Dachglas), Email- und Glasur 
masse , Glasröhren und Glasstängelchen, 
ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur 
Perlenbereitung und Kunstglasbläserei ge 
braucht werden 
I&gt;) weisses Hohlglas, ungemustertes, unge 
schliffenes, unabgoriebenes, ungepresstes, 
I ; 
Pfg. I Mk. Pfg. 
100 br
        <pb n="263" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
XXXV. Glas und Olaswaaren. 
Tarif in ässige Benennung 
oder nur mit abgeschliffenen oder einge 
riebenen Stöpseln, Böden oder Rändern . 
c) Fenster- und Tafelglas in seiner natür 
lichen Farbe (grün, halb und ganz weiss), 
ungeschliffen, ungemustert, wenn die ein 
fache Höhe und die einfache Breite zu 
sammen betragen : 
1. bis 120 Centimeter 
2. über 120 bis 200 Centimeter . . . . 
3. über 200 Centimeter 
Tara zu Post 10 c: Für Behänge zu 
Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, 
auch gefärbte: 23 in Fässern und Kisten, 
13 in Körben. Für gepresstes, ge 
schliffenes , abgeriebenes, gemustertes 
Glas : 40 in Fässern und Kisten, 13 in 
Körben. Für geschnittenes, auch mas 
sives Glas: 13 i. Kisten, Fässernu.Körben. 
d) 1. Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes . . 
2. Tafel- (h'enster-) und Sjdegelglas, ge 
schliffenes, polirtes, gemustertes, mattes, 
auch farbiges, belegtes aller Art . , . 
c) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glas 
knöpfe, auch gefärbte, massives weisses 
Glas, nicht besonders benanntes, gepress 
tes, geschliffenes, polirtes, abgeriebenes, 
geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, 
insoweit es nicht unter d oder / fällt . . 
Anmerkung zue: Glasjilättchen, Glas- 
jterlen, Glasschmelz. Glastrojifen, auch 
gefärbt 
f&gt; farbiges, mit Ausnahme des unter «, d 
und € begriffenen, bemaltes oder vergol 
detes (versilbertes) Glas, Glasflüsse (un 
echte rohe Steine) ohne Fassung, Glas- 
waaren und Emailwaaren in Verbindung 
mit anderen IMaterialien, soweit sie da 
durch nicht unter Nr. 20 fallen .... 
Tara 20 in Fässern und Kisten. 
Anmerkung zu f: Milchglas und Ala 
basterglas, ungemustertes, ungeschliffenes, 
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepresstes, 
oder nur mit abgeschliffenen oder einge 
riebenen Stöpseln, Böden und Rändern 
Jn der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
50 
Glasscherben (Bruchglas) 
Glas, ordinäres, Flaschen und andere Gegen 
stände aus grünem Glas 
oder 10" 0 vom Werth. 
Glas, anderes, Spiegel- und Fensterglas vom 
Werthe 10%. 
ln der Ausfuhr frei.
        <pb n="264" />
        250 
XXXV. Glas und Glaswaaren. 
T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
Dänemark. 
79 Glasdachscheiben, Patentglas zu Jieuchtfeuern 
und Schiften, ordinäre grüne und braune 
Hohlglaswaaren, als Flaschen , Milchsatten 
und Retorten, unfolirtes. ungeschliftenes 
oder nur inattgeschliftcnes Glas in Tafeln, 
ferner rohes ungeschliftenes Glas zu S]»iegelii 
80 Glas, unfolirtes, geschliftenes, Glas in Tafeln 
oder Scheiben, wenn das Stuck misst : 
weniger als 800 QZoll 
von 800 bis 1800 QZoll 
1800 QZoll und darüber 
81 Folirtes, geschliffenes und ungeschliffenes Glas: 
wie geschliffenes Glas mit 25“,o Aufschlag 
(einschliesslich des Gewichtes der Rahmen). 
82 Glaswaaren, andere, in Verbindung mit Metall, 
ferner geschliffene Glasflüsse, Glasknöpfe, 
Glasschmelz und Glastropfen 
83 I Glaswaaren, alle anderen 
j ln der Ansfitlir frei. 
i England. 
! (/las und alle Glaswaaren in der Ein- and 
Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
328 Spiegelglas mit einer Oberfläche von weniger 
als */* Meter im Quadrat 
von V« Meter im Quadrat" incl. bis 1 Meter 
im Quadrat excl., roh 
von incl. '/2 Meter im Quadrat bis 1 Meter 
im Quadrat excl., ])olirt, belegt .... 
von incl. 1 ISfeter im Quadrat oder darüber, roh 
„„1«W .. M M 
polirt oder belegt 
3291 Hohlglaswaaren aus Glas oder Krystall, glaft 
und geformt, weiss oder ein- 
färbig und in der Masse gefärbt 
„ anderweitig geschnitten und 
gravirt, als die S|iuren der 
Schablone zu verwischen . . 
„ mit Gold oder farbig verziert . 
330 Fensterglas, gewöhnliches 
„ farbiges, gravirt oder geschliffen . 
331Ü Uhrgläser, Brillengläser und optische Gläser. 
roh, einschliesslich der Gläser für 
I falsche Uhren 
' „ geschnitten und geschliffen . . . 
832 j| Glasflüsse und Email in Klumpen oder Röhren . 
i „ in durchbohrten oder geschnittenen 
I ¡ Körnern oder in Steinen ftir Bijou- 
I terien, farbige und farblose Breloques. 
I i| gesponnenes Glas, Glaskugeln und 
;! Glaskorallen 
rfd. 
Kg. 
100 
,'IOM 
allge 
meiner 
Krön. Oere 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
trags- 
mässiger 
Krön. Oere 
— 3 
10 
25 
88',» 
- 33 
H'S'! 
Fri'. Cent. 
1 20 
90 
f 25 
12 50 
31 — 
4 25 
18 60 
119 , — 
4 75 
25 — 
Frc. . Cent. 
20 - 
1 - 
3 — 
1 — 
3 50 
10 — 
25 — 
3 50 
15 — 
15 — 
149 — 
3 75 
12 —
        <pb n="265" />
        XXXV. Glag und Olaswaaren. 
2Õ1 
i:h 
333 
334 
336 
232 
234 
230 
227 
228 
229 
Tarifmässige Benennung 
Frankreich. 
Flaschen, volle oder leere 
Streuglas oder Bruchglas 
Glaswaaren, nicht besonders benannte .... 
In (1er Amfuhr frei. 
Griechenland. 
Glasscherben 
Glaswaaren : 
Flaschen, schwarze und grünlich ordinäre, und 
zum Inhalt von 250 Drachmen .... 
dgl. von 500 Drachmen 
„ „ mehr als 5u0 Drachmen .... 
Tafel- und Fensterglas 
Glas- und Krystallgeschirr aller Art, weiss 
oder farbig 
Knöpfe von Glas 
Lampen „ „ *. . ! ! 
Dames-Jeanes (grosse Flaschen) mit und ohne 
Flechtwerk 
Glasperlen, feine und ordinäre, Stickperlen 
Spiegel, ohne Unterschied der Grösse, mit oder 
ohne Kähmen 
„ für Soldaten, Landleute etc., sehr kleine 
runde in Blech, Messing oder gemeinem 
Holz 
Sanduhren frei. 
In der Ausfuhr: 
Glasscherben 
Italien. 
Bruchglas und Glasscherben 
Verglasungen, Fmail in Stücken, Stäbchen oder 
Pulver 
Flaschen, gewöhnliche 
Tafeln von Glas oder Krystall: 
a) nicht geschliffen, mit Einschluss des ge 
meinen Fensterglases 
b) geschliffene, nicht belegte 
Spiegel in Kähmen und geschliffenes und beleg 
tes Spiegelglas (ohne Tara für die unmittel 
baren Behältnisse) 
Eingeführt aus Vertragsstaaten: 
Tafeln von Glas oder Krystall: 
u) nicht geschliffene (trübe) von 4 Mm. Dicke 
und darüber 
h) geschliffene, nicht belegte 
Geschliffenes und belegtes Spiegelglas mit In 
begriff der eingerahniten Spiegel .... 
Glas- und Krystallarbeiten: Die Gefässe, Köh 
ren und andere ähnliche Kecipienten, welche 
mit Einschnitten versehen sind, um die 
Kg. 
100 
100 
100 
Oka 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Frc. Cent, j Çrc. Cent. 
3 — i 3 — 
18 50 ! 18 5(1 
Frc. Cent, i, Frc. Cent. 
- 1-21 " 
66 
stück 
100 ' 2 
100 3 99 
10011 6 66 
1 Oka I — 13 
1 i: - 
'I ' 
¡stück 
1000 
110kl 
1 
Kg. 
100 
20 
13 
20 
53 
67 
1 33 
— Gl 
— 3 
Lira Cent 
100 3 
(100 Si.'; 3 
i' Kg. ' 
100 8 
100 ; 35 
100 i 50 — 
100 ! 3 75 
Il 100 ,j 20 — 
I100 35 — 
Lira Cent. 
3 75 
20 — 
35 —
        <pb n="266" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
2Õ2 
XXXV. Glas und Glaswaaren. 
Tarifmässige Benennung 
23:j 
, Theilung in Millimeter oder Grade anzu 
zeigen , gehören zu den ojttiscben oder 
mathematischen und ähnlichen Instrumenten ; 
a) einfach geblasene oder gegossene, nicht 
farbig, weder geschliffen noch gravirt . . 
b) farbige und geschliffene 
Glas, Krystall und Email in Perlen (Conterie', 
geschnitten nach Art der Gemmen oder in 
durchbohrten Stücken für Leuchter und an 
dere ähnliche Arbeiten 
Ein geführt aus Vertragsstaaten; 
Glas- und Krystallwaaren: 
if) einfach geblasene oder gepresste, weder 
farbig noch geschliffen noch gravirt . . 
h) farbige, geschliffene, bemalte, emaillirte, 
vergoldete, versilberte 
Glas, Krystall und Email in Perlen (Conterie), 
geschnitten nach Art der Gemmen oder 
Prismen für Leuchter und andere ähnliche 
Arbeiten 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Kg. 
100 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
I 
Lira Cent. 
12 - 
18 — 
50 I — 
100 
100 : 11 
100 
30 — 
Lira 
Cent. 
11 — 
30 
I 
Glas und Krystall und alle Arbeiten und Waaren 
daraus, Spiegel mit oder ohne Rahmen, 
Glasperlen und Korallen werden bei der 
Einfuhr als Krämerwaaren mit 5"'n vom 
Werthe belegt. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Glas und Spiegelgläser, polirte oder belegte, 
ein gerahmt oder niclit 
oder vom Werthe 25o/o. 
Glaswaaren, nicht besonders benannte .... 
Glas für Juwelierarbeiten 
Glasgefässe f. chemische u. wissenschaftl. Zwecke 
Glasscherben frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Kg. 
PelH 
0103 
0054-50 
0001 
Bels 
100 
503 
504 
Rumänien. 
Glas, gemeinstes (d. i. Hohlglas | Glasgeschirr], 
grünes, schwarzes und gelbes in seiner na 
türlichen Farbe, weder gepresst, geschliffen 
noch abgerieben), dann Glasmassen, rohe 
(d. i. in rohen Platten, Stangen und un 
förmlichen Stücken, auch Emailmasse) . . 
Glas, gemeines, d. i. weisses Hohlglas, unge 
mustert, glatt, ungeschliffen, unabgerieben, 
unge%)resst, oder nur mit abgeschliffenen 
oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder 
Rändern, ferner Fenster- und Tafelglas, in 
seiner natürlichen Farbe (grün, halb und 
ganz weiss) 
Kg. 
Frc. Cent, 
Frc. 
100 4 
I100 I G 
50 
Cent. 
I 
t
        <pb n="267" />
        XXXV, Glas und Glaswaaren. 
253 
Zoll 
T a r i fmâssige Benennung 
S s 
tragg- 
m&amp;sgiger 
allge- 
3 = 
meiner 
505 
506 
507 
508 
509 
157 
Rumänien. 
Glas, gepresstes, abgeriebenes, gravirtes, ge 
schnittenes, gemustertes, massives ; alle diese 
Gegenstände ungefärbt, nicht geschliffen . 
Glas, geschliffenes, farbiges, bemaltes, vergolde 
tes, versilbertes, Glasbehänge zu Kron 
leuchtern 
Spiegelgläser, deren beide Dimensionen 45 Cm, 
nicht übersteigen, belegt oder nicht , , , 
Spiegelgläser, bei welchen beide Dimensionen 
oder eine derselben 45 Cm. übersteigen, 
belegt oder nicht 
Tara zu Post 506—508: 30 in Kisten und 
Fässern, 20 in Körhen und Halbkisten. 
Phantasieartikel, wie: Statuetten, Figürchen etc., 
Schreibtisch-Garnituren, Handleuchter u. dgl. 
aus verziertem Glase, ohne Unterschied der 
Façon, montirt mit jederlei anderem Mate 
riale, mit Ausnahme der edlen Metalle vom 
Werthe 7®/o. 
Vertragsmässig mit Belgien und den meistbegün 
stigten Staaten : 
Zu Artikel 504: Fensterglas und Tafelglas in 
seiner natürlichen Farbe (grün, halb und 
ganz weiss) 
Vertragsmässig mit Grossbritannien und den 
meistbegünstigten Staaten : 
Zu Artikel 505: Glas, gepresstes, abgeriebenes, 
gravirtes, geschnittenes, gemustertes, mas 
sives, alle diese Gegenstände ungefärbt, nicht 
geschliffenes 
Anmerkung: Olas, gegoBseno», nicht gegchliffenes, ist 
hier inbegriffen. 
Vertragsmässig mit Italien und den meistbegün 
stigten Staaten: 
Zu Artikel 506: Gegenstände aus färbigem 
Glase in der Form falscher Perlen, falscher 
Korallen, falschen- Gagats, Artikel in rumä 
nischer Sprache „margelle“ genannt . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Glaswaaren: 
Anmerkungen: Weinflaschen jeder Art werden in die 
Häfen des Schwarzen und Asow echen Heeres und in die 
Zollämter von Bessarabien zollfrei eingefährt. 
Für die Verpackung von Glaswaaren (mit Aueechluss vo:i 
Fensterglas) werden bei Körben 25, bei Kiefen und Fäseem 
45%, für die Verpackung von Fenaforgias und Spiegel 
gläsern bei Kiefen 20% und für die Verpackung von Spie 
gelgläsern in doppelten Kisten 25% des Zollbetrages in 
Abzug gebracht. 
1. Waaren aus grünem Bouteillenglas ohne 
Verzierungen, nicht facettirt und nicht ge 
schliffen, wenn auch mit gegossenen Buch 
staben und Mustern 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Pud 
Frc. Cent. 
I 
20 ^ - 
50 ^ — 
20 I — 
40 i — 
Frc. Cent. 
20 - 
50 - 
Rubel 
Kop. 
50 
20 — . 
88 — 
Rubel I Kop.
        <pb n="268" />
        254 
XXXV. Glas und Glaswaareii. 
Tarif massige Benennuiiir 
158 
Russland. 
2. Fensterglas jeder Art, weisses, lialbweisses 
und bouteilleiifarbiges, sowie Waaren ans 
weissein und balbweisseni Glase, nicht fa- 
cettirt und nicht geschliffen und ohne Ver 
zierungen. wenn auch mit ausgearheiteten 
und geschliffenen Böden, Rändern und 
Stöpseln und mit gegossenen Mustern . 
Fensterglas, farbiges, in der Masse gefärb 
tes, milchfarbiges, mattes und gerunzeltes, 
desgl. Waaren aus farbigem (in der Masse 
gefärbtem), oder doppeltem (mit einem far 
bigen Ueberguss), milchfarbigem, gerunzel 
tem und mattem (mit Sand zugeriebenem) 
Glase, nicht facettirt und nicht geschliffen, 
ohne Verzierungen, Vergoldung oder Ver 
silberung, wenn auch mit gegossenen Mustern 
und geschliffenen und ausgearbeiteten Stö]»- 
seln, Böden und Rändern 
4. Waaren aus weissem Glase und Krystall, 
facettirt und geschliffen, aber ohne Ver 
zierungen 
5. Waaren aus gefärbtem, einfarbigem und 
doppeltem, mattem, milchfarbigem, gerun 
zeltem und anderem Glase, facettirt und 
geschliffen, desgl. Waaren aus Glas jeder 
Art mit Malerei, Vergoldung, Versilberung, 
geschnittenen und geätzten Mustern und 
mit bronzenen oder anderen Verzierungen . 
Anmerkung: Wenn die Bronzeverziernngon augenschein 
lich den Hauptwerth des Gegenstandes ausmachen. so 
wird die Zollgebühr nach dem Paragraph über Bronzewaaren 
erhoben. 
Glasfabrikate mit farbigen Verzierungen, deren 
Farben in das Glas eingebrannt sind . . 
Spiegel und Spiegelgläser: 
mit einer Fläche bis 100 Quadrat-Werschok. 
von 101 
, 201 
200 
800 
400 
500 
600 
800 
1200 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
_ . 
trags- 
mässiger 
Pud 
Hubel Kop. iRnbel Kop. 
1 20 
e e 301 
e e e 401 
e , e 501 
r e 601 
. . . 801 
r e über 1200 
Anmerkungen: Von den unterwegs zerbrochenen Spiegeln 
und Spiegelgläsern wird die Zollgebühr besonders von 
jedem Stücke, welches mehr als 25 Quadrat-Werschok 
Oberfläche hat, erhoben; die Berechnung wird nach dem 
möglichst grössten regulären Viereck, welches ans dem 
Bruchstück geschnitten werden kann, gemacht. Bruch 
stücke, welche nicht über 25 Quadrat-Werschok Oberfläche 
enthalten, werden zollfrei durchgelassen. 
Geschliffene Spiegelgläser ohne Amalgam unterliegen der 
Zollgebühr, je nach der Grösse, den für Spiegel anfgestell- 
ten Regeln gemäss, aber mit einem Abschlag von 30% von 
der Summe der Zollgebühr. Nicht geschliffene Spiegelgläser 
werden wie Fensterglas nach Punkt 2 des § 157 durch 
gelassen. 
1 St. 
30 
20
        <pb n="269" />
        XXXV, Glas und Glaswaaren. 
25Õ 
T a r i f 111 ä s s i j; e Benennung 
j Z . 1 1 1 
1 allge- 
1 inei ner 
trags- 
mässiger 
28 
11 
Spiegelrahmen, die mit Spiegeln zugleich eingeführt 
werden, unterliegen im Allgemeinen der Zollgebühr nach 
g 181, Anm. 2. Wenn sie jedoch weniger als 100 Qnadr.- 
Werschok Flächenranm einnehmen und in einfachen Holz 
rahmen eingeführt werden, welche nicht ohne Beschädigung 
der Spiegel von denselben gelöst werden können, wird von 
dem Oesammtgewichte der Rahmen und Spiegel der Zoll 
von 6 Kopeken wie nach § 158, Punkt 1 erhoben. 
In der Aiif&gt;fuhr frei. 
Kg. Dinar Para 
Serbien. 
Glas, gemeines, nicht geschliffen, nicht gepresst, 
nicht vergoldet, bemalt oder überstrichen 
und ohne Verbindung mit anderen Materialien: 
aj 1. Fenstertafeln j. 100 
2. Gefasse und sonstige Gegenstände, welche :| 
nicht in die Çlasse der Kurzwaaren fallen ¡ 100 
feineres, und zwar theilweise oder ganz j 
geschliffen, gepresst, gefärbt, bemalt, ver 
goldet, versilbert oder überzogen, jedoch 
ohne Verbindung mit anderen Materialien, 
Tafeln für Fenster oder Spiegel, sowie 
Gegenstände, welche in die Classe der 
Kurzwaaren nicht gereiht werden . . . | 100 
cJ gemeine oder feinere Gefasse und andere 
Gegenstände, wenn selbe in Verbindung 
mit anderen Materialien stehen , aus 
genommen Spiegel, Kurzwaaren und jene 
Gegenstände, welche in anderen Ch.ssen 
speciell aufgeführt erscheinen 
(Siehe Kurzwaaren Kr. ül a 1. 5, 0.) 
Spiegel, eingerahmte, ausgenommen Handsjtiegel, 
welche unter die Kurzwaaren fallen : 
nj in Bahmen von 50 Cm. Länge . . . . h 100 60 
5; „ „ über 50 Cm. lang |' 100 120 
Vertragsm. mit Oesterreich-Ungarn und Serbien: 
Glas: fO'Glas, gemeines, d. i. nicht abgerieben, 
nicht gepresst, nicht geschliffen, nicht 
gravirt, nicht bornait und ohne Verbindung 
mit anderen Materialien; 
1. Fenster- und Tafelglas, Hohlglas in 
seiner natürlichen Farbe, rohe Glas- 
und Emailmasse, Gussplatten zu Dach- i; 
und Bodenbelag, gerippt oder nicht . . 100 
2. Hohlglas, weisses ^100 
h) Hohlglas der Post a mit abgeschliffenen ■ 
oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder 
Rändern . . j, 100 i| — 
cj Glas, geschliffenes, geätztes, gravirtes, ge- ¡¡ 
presstes, gemustertes, gefärbtes, vergolde- i: ■ 
tes, versilbertes, belegtes, Glasbehänge für 
Kronleuchter, Glasknöpfe, Glaskorallen, | 
Glasperlen, -Schmelz und Glasflüsse . . I' 100 !! — 
Anmerkung: Ute an den Knöpfen vorhandenen || jl 
Oeaen oder Unterlagen, blos zur Befeatiguiig dienend, i| i! 
aowie die Reibung der Glaskorallen. Glasperlen und des ¡, 
Glasschmelzes auf Uespinns^den. lediglich zum Zwecke II 
der leichteren Verp ckung nud Versendung, sind bei der ! 
50 
12 50 
100 
80 — 
60 — 
Dinar Para 
5 — 
12 -
        <pb n="270" />
        I 
2Õ6 
XXXV. Glas und Glaswaaren. 
T a r i f m ä s sig e Benennung 
Tarifirung nicht in Betracht zu ziehen. Können auf 
Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereihte Gegenstände 
aus Glas ohne Weiteres als Schmuck (z. B. Armbänder, 
Halsbänder u. dgl.) verwendet werden, so fallen sie 
nicht unter die Position 11c. 
(l) Glaswaaren in Verbindung mit anderen ge 
meinen Materialien 
Anmerkung; Hohlglas mit ordinärer Beflechtung von Wei 
den, Binsen, Stroh oder Bohr wird je nach seiner Be 
schaffenheit nach Pos. 11«, 6 oder c behandelt. 
Vertragsmässig mit Deutschland und Serbien 
dieselben Gewichtszölle oder 10”/o v. Werthc. 
In der Ausfuhr frei. 
S = 
Kg. 
100 
Spanien. 
Hohlglas, gemeines oder ordinäres ' 100 
Krystallglas und Nachahmungen desselben . . I 100 
Tafelglas und Tafelkrystall ! 100 
Glas und Krystall mit Quecksilberbelag, sowie i 
Brillen und Uhrgläser j 100 
Nach dem Handels- und Schifffahrtsvertrag ! 
zwischen Spanien und Oesterreich-Ungarn vom | 
3. Juni 1880: j 
Krystall und Krystallnachahmungen aus Glas, so- | 
wie Hohlglas von innen versilb. oder vergoldet 100 
Anmerkung zu Glas, Art. 10 u. 11: Als im Artikel 10 he- i 
griffenes Glas ist zu betrachten: Bonteilten, Damajuanas ! 
(sehr grosse Korbflaschen) und Flaschen zu Oet, Wein, ] 
Droguen, Parfümerien und chemischen Erzeugnissen, inso- : 
fern selbe in keiner Weise geschliffen sind. Als zu Ar- I 
tikel 11 gehörig: Bouteillen, Schalen, Gläser und andere 
Gegenstände des Tafelservice, der Beleuchtung und Ver 
zierung, sie mögen aus Krystall oder aus weissem oder ge 
färbtem Glas bestehen, Glas u. Krystall, welches in soge 
nannten Käfigen (jaulas) verpackt eingeht, ist der fixen 
Tara der Bestimmung 5 nicht unterworfen. 
In der Ausfuhr frei. 
allge 
meiner 
1 1 
ver- 
trags- 
mässiger 
Dinar! Para 
Dinar Para 
20 — 
Pesetas 
17 50 
80 — 
Schweiz. 
Kg. Frk. Kapp. 
Fensterglas, gewöhnliches, glatt oder gerippt . 100 
„ farbiges j 100 
Hohlglas von gewöhnlichem, braunem, schwarzem, j 
grünem oder hellgrünem Glase, wie: gewöhn- , 
liehe Weinflaschen, Strohflaschen, Ballons 
u. dgl., Glasglocken, gemeine, zum Gebrauclie 
in der Gärtnerei 100 1 
Glasstangen, gemeine, massive Glasschlanken 
und Glaslitzen 100 
Falsche Steine 100 
Email, roh oder gemahlen 100 
Glasplatten zum Belegen von Dächern ... 100 
Glaswaaren, gemeine, wie : Glasröhren und Hohl 
glas von gemeinem farblosen Glas, unge 
schliffen , nur mit leicht abgeschliffenem 
Boden und Bändern, Flaschen mit einge 
riebenem Stöpsel, Glaswaaren von gewöhn 
lichem, gepresstem, farblosem oder gefärb 
tem Glase, Glasglocken und Cylinder zu 
Beleuchtungszwecken von gewöhnlichem farb- 
Pesetas 
09 31 
10 — 
Frk. Kapp. 
50
        <pb n="271" />
        XXXV. Glas und Glaswaaren 
257 
Ti 
12 
13 
'iX C 15' 
Tarifmüssige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
losem Glas und alle nicht an derweil i g ge- j 
nannten Glaswaaren I 100 
Glaswaaren , feine, wie : Krvstallglaswaaren, 
Glaswaaren aller Art, gefärbte (mit Aus 
nahme der gepressten), geschliffene, ge 
schnittene, gravirte. bemalte, vergoldete etc. 
Gegenstände von Milchglas oder Mousselin- 
glas, Glasperlen Ii 100 
Spiegelglas, unbelegtes jeder Art 1001 
Spiegel und Spiegelglas unter 18 □Dm., erstere 
mit dem Kähmen gemessen 
Spiegel und Spiegelgläser, belegt, von und über 
18 □Dm., erstere mit dem Kähmen gemessen 100 I 
Glasgemälde 100 
Alle diese Waaren in der Ausfuhr 20 Huppen. 
Schlackenwolle 
Schweden. 
Glaswaaren: Gefässe, Satten, Schalen, Flaschen 
und Flacons, sowie Apothekergefässe mit 
eingebrannten Signaturen 
Fensterglas aller Art, auch matt geschliffen . . 
Chemische Gläser frei. 
Kronleuchter 
Optische Gläser, lose, uneingefasste, frei. 
Patentgläser und Glasdachpfannen frei. 
Seitenventilgläser, runde und eckige, geschliffene 
oder ungeschliffene, jedoch nicht unter 7 Mm. 
Stärke und nicht Ober 10 QDm. Grösse, 
mit oder ohne Einfassung, frei. 
Uhrgläser 
Andere Arten Glaswaaren, einschliesslich ge 
presster, geschliffener Karaffen, Flacons . . 
Glaserdiamanten, eingefasste, frei. 
Glasflaschen, geschliffen, uneingefasst .... 
Anmerkung: In Gold- oder Silberfas^ung werden ohne 
Abzug wie die Einfasgung verzollt; in anderer FagMiiig 
wie Bijouterien. 
Glasgalle frei. 
Glasperlen 
Glasscherben frei. jj 
Glaswaaren mit Flechtwerk wie Glas. j 
Glas, Flaschen, Hafen etc., mit eingeschliffenen j 
Stöpseln 
Fenster- und Spiegelglas, geschliffen (unhelegt): i| 
bis Vî □Meter 
grösser Ii 
dgl. belegt: 
bis ‘[s □Meter 
grösser 
Spiegel und Spiegellam]»eten 
in der Ausfuhr frei. 
Türkei. ¡i 
Glas u. Glaswaaren vertragsm. vom Werthe S°jo. i 
Frlf. lialip. 
7 — 
D* 
16 
trag^- 
mässiger 
Frk. Kapp. 
100:, 16 1 - 
30 
30 
100 ! — 60 
Krön. Oere Krön. Oere 
- , 12 
1 
_ 
1 ' 
ii 
1 - 
1 — 
1 : — 
24 ' 
33 
40 
10 
1.3 
23 
23 
40 
40 
Holzer, General-Zolltarif. 
17
        <pb n="272" />
        258 
\XX\1. Steiuwaarea. 
XXXVr. Steinwaareii. 
“•I 
'J' a r i f Ill ä s s i g e Ji e ii c ii ii u ii g 
1 1 
'S 1 : 
244 
245 
24 U 
247 
248 
33a 
Oesterreich-Ungarn. 
Stciiiiiietzarbeitei), d. i. Tliür- und Fensterstücke, 
Säulen und Säulenbestandtheile , Jiinnen, 
Köhren, Trüge etc., ungeschlift'en, ausge 
nommen jene aus Alabaster und Marmor . 
Mit Italien vertragsmässig frei. 
Krobir-, Schleif- und Wetzsteine ohne Verbin 
dung 
Mühlsteine, auch mit eisernen Keifen oder IMetall- 
hülsen 
Kehlheimer Platten, blos geschnitten . . . 
Andere Steinplatten, geschnitten , nicht polirt, 
und Lithographiesteine . 
Alle anderen Waaren der Xr. 244 
Präparirte Mineralien : 
Erden und Steine, künstlich gefärbte . . . 
Cemente und Cenientwaaren (unpolirt) . . . 
Platten und Tafeln, geschlilfen , nicht polirte 
Putz-, Schleif- und Polirniittel, natürliche 
u. dgl., für den Detail verkauf adjustirt . . 
Steinwaareii, gemeine, d. i. nicht besonders be 
nannte, auch in Verbindung mit Holz und 
Eisen, ohne Lack und Politur 
Steinwaareii, feine, d. i. Luxusgegenstände fPrief- 
beschwerer, Leuchter. Schalen, Tintenfässer 
u. dgl. Xippsachen, Statuen, Büsten, Thier 
figuren und andere jilastische Erzeugnisse 
im Gewichte von 5 Kilogramm und weniger); 
Arbeiten in Verbindung mit anderen Älatc- 
rialien 
Steine, echte (d. i. Edel- und Halbedelsteine), 
bearbeitet, ungefasst 
Korallen, echte 
„ unechte 
Perlen, echte, ungefasst 
ln der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Steine, rohe oder blos behauene, Flintensteine, 
^Mühlsteine, auch mit eisernen Keifen, Schleif 
und Wetzsteine aller Art; grobe Steinmetz 
arbeiten , z. B. Thür- und Fensterstöcke, 
Säulen und Säulenbestandtheile , Kinnen, 
Köhren, Tröge u. dgl. ungeschlilfen, mit 
Ausnahme der Arbeiten aus Alabaster und 
Marmor, Schusser aus Marmor u. dgl. frei. 
Edelsteine, rohe, Edelsteingries frei. 
Dachschiefer, rohe Schieferplatten und roher 
Tafelschiefer 
Edelsteine, auch nachgeahmte und Korallen, be 
arbeitet, Perlen, alle diese Waaren ohne 
Kg. 
i, 100 
il 100 
i¡ 100 
Il 100 
I; 100 
Il 100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
altge- 
muinur 
trags- 
inãssiger 
Kg. 
100 br. 
kr. 
25 
25 
25 
25 
25 
! fl. kr. 
frei 
100 — 50 
100 — 50 
100! — ' 50 : 
— 50 
1 50 
15 : — 
24 — 
24 — 
24 — 
100 24 — ' — 
Mk. I'fg. . Mk. rfg. 
— 50
        <pb n="273" />
        17 
XXXVI. Steinwaaren. 
2Õ9 
Sí 
Tarifmâssige Benennung 
41 
.38 
41 
221 
222 
223 
224 
Fassung, bearbeitete Halbedelsteine,. Waaren 
daraus, soweit sie nicht unter Kurz waaren 
fallen 
Andere Waaren aus Steinen, mit Ausnahme der 
Statuen : 
a) ausser Verbindung mit anderen Waaren 
oder nur in Verbindung von Holz, Eisen 
ohne Politur und Lack, gespaltene, ge 
sägte oder sonst bearbeitete Schiefer 
platten , Schiefertafeln in Holzrahmen, 
auch lackirten oder polirten .... 
h) in Verbindung mit anderen Materialien, 
so weit selbe nicht unter Kurzwaaren 
fallen 
Tara zu Post 33 c: 10 in Fässern und 
Kisten. 
In der Ausfuhr frei. 
, Belgien. 
Waaren aus Stein, Alabaster, Cement, Marmor, 
Gyps frei. 
Statuen aus den vorbenannten Materialien frei. 
Dachschiefer 
ln der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
steine unbearbeitete aller Art; ferner nicht ge 
schliffene oder polirte Block- und Feld 
steine, Flintensteine, Steine für Steindrucke 
reien mit und ohne Zeichnung, Fliesen aller 
Art, Dachschiefer, Rechen- und Schreibtafeln 
aus Schiefer, mit oder ohne Rahmen, sowie 
Schiefergriffel, ferner pulverisirter Gyps und 
gebrannter Kalk; Cement aller Art, auch 
gebrannter Cementstein; gemahlener Trass, 
Puzzolana und hydraulischer Kalk frei. 
Andere gemahlene, pulverisirte, geschlemmte oder 
auf andere Art zubereitete Steinarten, soweit 
selbe nicht ihrer Beschaffenheit nach unter 
die Farbestoffe gehören , ingleichen Kreide 
zum Gebrauche beim Kartenspiel . . . . 
Abgüsse, Formen, Ornamente u. dgl. aus Cement, 
Gyps, Kreide oder dgl 
Mühlen- und Quernsteine, ganze oder zusammen 
gesetzte, ingleichen Schleifsteine: 
bis 14" im Durchmesser .... 
über 14" bis 20" im Durchmesser 
„ 20" „ 82" , „ . . 
n 82" „ 41" „ m 
„41" 
(Für das Loch in den Steinen wird keine 
Vergütung zugestanden. Einzelne Theile zu 
Mühlsteinen sind wie Steinhauerarbeit zu 
verzollen.) 
lä 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäseiger 
Kg. 
100 
100 
Stück 
Pfd. 
Mk. 
60 
Pfg. 
3 ! - 
24 
Frc. Cent. 
lOOO* 2 
Kren. 
Oere 
1 
Stück 
1 
1 
1 
li 1 
ÍBbik- 
fut 
Mk. Pfg. 
Frc. Cent. 
Eroa. Oere 
4 
8 
16 
33‘/s 
83'/,
        <pb n="274" />
        1 
260 
XXXVI. Steiuwaareii. 
» û 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Dänemark. 
225 
226 
England. 
Steinwuaren in der Ein- und Anfffalir frei. 
Frankreich. 
158 
159 
160:1 
163 
164 
165 
Griechenland. 
Steine: 
Schleif-, Wetz- und Abziehsteine 
Schleifsteine, runde . . . . 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Bildhauer-, Steinhauer- und Steinschleiferarbeiten, 
ingleichen alle ini Vorhergehenden nicht 
genannten Arbeiten aus Stein ; feinere Sachen, 
z. B. geschliffene Edel- und Halbedelsteine, 
Uhrgehäuse. Tischaufsätze, Vasen, Lanzen, 
Leuchter, Schreibzeuge, Dominospiele, Fi 
guren, Basreliefs, Mosaik, Xippsachen u. dgl. 
Andere 
ln der Axisfidir frei. 
Pfd. 
Oere i Krön. Oere 
Kg. j| Frc. Cent. Frc. ' Cent. 
Mannor, polirt oder anderweitig bearbeitet: 
Bildsäulen, moderne 
Marmor, polirt, gemeisselt oder anderweitig be 
arbeitet: 
Uhrschalen, Tintenfässer, Klicker .... 
Arbeiten aus Marmor, andere, gemeisselt, polirt 
oder anderweitig bearbeitet 
Ecosinen (Kalkstein von unbestimmter Kijstall- 
bildung, auch Blaustein, flandrischer Granit) 
mit Ausschluss des eigentlichen Marmors: 
u) gemeisselt, polirt oder anderweitig be 
arbeitet,, moderne Statuen . . . . . 
5) gemeisselt, polirt oder anderweitig be 
arbeitet 
Alabaster, gemeisselt oder anderweitig bearbeitet: 
moderne Bildsäulen 
do. gemeisselt oder anderweitig bearbeitet . 
Edelsteine, rohe, und Korallen, nicht geschnittene, 
nicht gefasste 
Achat, oder ähnliche .Vrt, roh 
„ bearbeitet 
Bergkrystall, bearbeitet und roh, frei. 
Steine, bearbeitet, gemeisselt oder polirt, Litho 
graphiesteine , bedeckt mit Zeichnungen, 
Stichen oder Schriften 
Moderne Bildsäulen, gemeisselt oder polirt . . 
Schiefersteine, gemeisselt oder polirt, Schiefer 
tafeln mit oder ohne Bah men, zum Schreiben 
oder Zeichnen bestimmt 
Schiefersteinarbeiten, andere 
Mühlsteine 
In der Amfidir frei. 
100 I 10 I — 
frei 
100 ii 15 : — 
— ' frei 
100 10 — 
100 6 — 
— 50 
frei 
100 I 
1001 
100 
15 
15 — 
100 
100 
10 
100 
1001 
100 
Oka 
Frc. j Cent.', Frc. ; Cenf. 
— I 20 f 
- ' 05 j i
        <pb n="275" />
        XXXVI, Steinwaaren. 
261 
il 
Tarifmãssige Benennung 
11 
Ns 
Zoll 
allge 
meiner 
Ter- 
traga- 
massiger 
Griechenland. 
ohne 
Älühlsteine, fertige 
do. unbearbeitet , unbehauen , 
Unterschied der Grösse .... 
Unechte Steine zu Ringen 
Edelsteine, Diamanten, Rubine, Smaragden, 
Saphire etc. frei. 
Platten, ordinäre, zu Fussböden, roh oder 
bearbeitet 
Platten zum Gebrauche für Lithographien, 
Schiefertafeln oder Tafeln von schwarzer 
Pappe frei. 
Marmor, roher (siehe Mineralien) ..... 
Marmorwaareii, wie Tischplatten, Vasen, Stufen, 
Kamine, Fontainen etc. ohne Unterschied 
der Form und Farbe 
Marmorplatten zu Fussböden: 
35 Zoll lang 
grössere 
Schieferstifte frei. 
In der Ausfuhr frei. 
stück 
1 
1 
1 «l| 
Stück 
100 
pr. 
Kbm. 
\Dhu 
stück 
100 
100 
Frc. Cent. 
6 . 06 
Frc. Cent. 
06 
66 
7 99 
5 , 32 
— *07 
— 13 
— , 20 
212 : 
215 : 
I 
216 1} 
I 
Italien. 
Edelsteine : 
Rubine, Diamanten, Smaragde etc 
Achate, Opale, Onyxe 
Marmor in Platten von 10 Cm. Dicke und dar 
über 
Marmor in Statuen frei. 
do. in anderer Weise bearbeitet . . . . 
Bausteine, gesägt, geschnitten, behauen oder 
polirt, mit Inbegriff der Statuen . . , . 
ln dei’ Ausfuhr frei. 
■ iltkU- 
grm. 
!' 1 
i 1 Kg. 
Lira 
14 
9 
I 100 
r 
I 10^ 
I 100 
Cent. Lira \ Cynt. 
50 
75 
Niederlande. 
Schiefersteine zum Schreiben, Schleif- und Wetz 
steine , sowie alle feineren Arbeiten aus 
Stein, Marmor, Alabaster vom Werthe 5®,o. 
Bau- und Bruchsteine, auch bearbeitet, zu Bau 
zwecken, sowie Edelsteine, Korallen. roh 
oder bearbeitet, ungefasst, sind unbelastet. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Mühlsteine, Schleifsteine 
Dachschiefer frei. 
Cement . . 
Marmor, Marmorwaaren, sowie Steinwaaren, nicht 
besonders aufgeführte. vom Werthe l“o. 
Schieferstifte zum Schreiben, Trippei, Schmirgel, 
Blutsteine u. dgl., sowie Feuersteine, Flint 
steine etc, frei. 
hl der Ausfuhr frei. 
I Kg. 
Reis 
Reis 
109 
Tonn« 
011
        <pb n="276" />
        262 
XXXVI. Steinwaaren. 
473 
474 
475 
476 
477 
478 
479 
Tarifmãssige Benennung 
Rumänien. 
-s i 
Z o 
allge 
meiner 
Qrm. : Frc. Cent 
30 — 
50 
482 
483 
484 
485 li 
486 
|487 
Edelsteine u. zw. Diamanten, Sapliire, Smaragde, 
Rubine, echte Perlen, Spinele, Topase, Opale, 
Hyacinthe, Türkise, Aniethiste, Granaten, 
Korallen und andere nicht besonders auf 
geführte Edelsteine und Gemmen ... 100 i 4 — 
Werthvolle harte Steine, und zwar: Bergkrystall, 
Agat, Onyx, Jaspis, Turmalin, Lapis Lazuli, 
Gagat, Malachit und andere nicht besonders j Kg. 
benannte, roh j 1 
Die im vorstehenden Artikel aufgeführten Steine, ¡j 
polirt, gravirt oder façonnirt, mit oder ohne j' 
Verbindung von anderen Materialien vom ¡| 
Werthe 7",o |l — j' — — 
Anmerkung: Wenn der Werth der Gegenstände dieser j 
Post 5?0 Fres, per Kg. übersteigt, hat der Importeur das || 
Recht, die Anwendung der Bestimmungen über die Edel- i 1 
steine, nämlich die Anwendung des Zol.satzes von 4 Fres. ! 
per 100 Gramm zu verlangen. jj , 
Gemeine Steine und Steinarbeiten, und zwar: 
Marmor aller Art und Alabaster, roh und ge- ¡1 
schnitten, aber nicht geschliffen, noch ge- ! 
meisselt 100 ij 1 80 
Grobe Arbeiten zu Bauten aus Marmor oder || j 
hartem Stein, geschliffen oder gemeisselt, ¡; | 
wie: Säulen, Säulentheile, Consolen, Sockel, ' li 
Ornamente, Gartenbassins und andere . . j 100 
Gegenstände, verschiedene, aus Marmor 
oder gemeinem Stein, 5 Kg. oder darüber 
schwer, polirt, gemeisselt oder façonnirt, 
wie: Statuen und Büsten, Grabkreuze und 
Grabdenkmäler, Garten-Ornamente, Mörser 
u, dgl., in Verbindung mit anderen Mate 
rialien ; verschiedene Gegenstände aus Ala 
baster, ohne Unterschied des Gewichtes, 
ohne Verbindung mit anderen Materialien; 
alle Gegenstände aus Gyps, bemalt oder 
bronzirt, auch in Verbindung mit Holz und 
unedlen Metallen . 100 
Gegenstände aus Steinen jeder Art, weniger 
als 5 Kg. schwer; Gegenstände aus Steinen 
jeder Art, ohne Unterschied des Gewichtes, 
in Verbindung mit anderen Materialien, aus 
genommen mit bronzenen (anderen als gegos 
senen und gedrehten), Elfenbein, Perlmutter, 
Schildpatt und edlen Metallen .... 100 
Tara zu Post 479: 16 in Kisten u. Fässern, 12 
in Körben, 6 in Ballen. j 
Lithographische Steine ; 100 
Mühlsteine, und zwar sogenannte „französische ' 
Steine“ (aus La Perte) von jeder Grösse . 1 Paar 
Mühlsteine aus karpathischem Quarz . . . | „ 
Mühlsteine, gemeine aus Trachyt und andere j „ 
Schleifsteine und Probirsteine (für Gold) . . liooK. 
Filtrirsteine ... in 
10 ■ — 
35 — 
1 — 
48 
36 
18 
3 
25
        <pb n="277" />
        XXXVI. SteinwRAren. 
2fíi 
[ Z o 
TT—T 
allge 
meiner 
für die 
1 Ausfuhr 1 
if 
Tarifmässige Benennung 
488 
489 
490 
491 
: 10 
11 
152 
15: 
25 
Rumänien. 
Bimsstein 
Schmirgel 
Kreide in Stücken, nicht geschnitten, und 
Kreide, zu Stiften oder anders geschnittene, 
für Billards oder zu anderem Gebrauche 
Schiefer eingerahmt oder nicht 
Russland. 
Wasserreinigungs- und Mühlsteine, schwedische 
und überhauj)t alle ordinären Steine, mit 
Ausschluss der besonders namhaft gemachten 
Schleif- und Wetzsteine (ausser den laut 
§ 145 zu verzollenden künstlichen Steinen 
dieser Art), Fliesen jeder Art. Lithographie 
steine, unverarbeiteter Schiefer, Glimmer 
und Kohlenfilter 
Anmerkung: Litbograpliirsteine mit Schriften und Zeich 
nungen unterliegen den Vorschriften der Censnr. 
Edelsteine, echte und künstliche, ohne Einfas 
sung, echte Perlen, lose und auf Schnüren, 
Granaten, Korallen echte und künstliche, 
unverarbeitet (in unverarbeiteten und durch 
bohrten Stücken) 
Künstliche Compositionen für Mosaiken und 
künstliche unverarbeitete Korallen . . . 
Gagat oder schwarze Ambra. Perlmutter, Schild- 
jiatt, Bernstein, Meerschaum unverarbeitet, 
Email in Stücken und als Pulver, mit Aus 
nahme der blauen zu S 118 gehörigen. 
Elephanten- und Mammuthbeine .... 
Alabaster, verarbeitet, mit und ohne Verzierungen 
Gyps, Marmor, Porjihyr, Ser]»entin, Schiefer und 
ähnliche Steine, verarbeitet, mit und ohne 
Verzierungen 
Anmerkung: Schiefertafeln für 1 tâcher werden laut § 8 
l’kt. 2 durchgelassen. G roh hehauene und nicht pol irte 
Marmor-Treppenstiege und l’fosten werden mit 20 Kop. per 
Pud verrollt. 
Allgemeine Anmerkung zu den §§ 152 und 153: Wenn 
Bronzeverzierungen augenscheinlich den Hauptwerth des 
Gegenstandes ausmachen und nicht ahgunommen werden 
können, so wird für solche Gegenst&amp;nde die Hälfte des für 
Bronzesachen festgesetzten Zolles hehohen. 
In der Auft/uhr frei. 
Serbien. 
Mühlsteine ira Durchmesser von 1 Meter . . . 
Bearbeitete Gegenstände von Stein über 5 Kg. 
schwer, sowie Kreuze,Grabsteine,Monumente, 
Statuen, Säulen, Stiegen, Bohre für Wasser 
leitungen, Walzen und ähnliche Gegenstände; 
ausnahmsweise kommen hiezu : Schleifsteine, 
Kehlheimer - Platten , Lithographiesteine, 
Kg. jj Frc. Cent. 
100j 2 I — 
100 
100 ! 
iHUSf 
50 
50 
Pud I Rubel Kop. 
Pfd. 
1 
Pud 
1 
Stück 
1 
2 — 
2 — 
Frc. Cent, 
frei ; 
Vertragsm. 
Babel ! Kop. 
20 
— 50 
Dinar Para 
25 — 
Diaar Para
        <pb n="278" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
XXX \1. iSteiuwaareu. 
2(U 
T a r i f m ä s s i g e 
B e n e 11II u n g 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mâssiger 
Scliieferplatten für Bedachung ohne Unter 
schied der Grösse und zwar; 
1. nicht geschliffen 
2. halb oder ganz geschliffen 
Steinmetzarbeiten und Cementmassewaaren, wie 
1 Grabsteine, Monumente, Säulen (auch mit 
j Inschriften); Thür- und Fensterstöcke, 
Binnen, Bühren, Trüge, Stufen u. s. w. und 
¡ andere Arbeiten (auch aus Gyps) im Ge- 
I Wichte von wenigstens 5 Kg. und blos in 
Verbindung mit Holz oder unedlen Metallen : 
1. nicht polirt; Schleif-, Wetz- u. Lithographie- 
I steine 
! 2. polirt; jjolirte Fussbodenplatten (Vertrag mit 
I Gesterreich-Ungarn) 
! Bearbeitete Gegenstände unter 5 Kg. schwer, in 
oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen Mate 
rialien (ausgenommen Gegenstände, welche 
speciell unter c aufgeführt erscheinen , so 
wie auch Gegenstände mit Verzierungen 
und solche, welche in die Classe der Kurz- 
waaren fallend : 
1. nicht geschliffen 
! 2. geschliffen oder halbgeschliffen .... 
! NB. Wenn auf den Blatten-Grabsteinen und ähn- 
i liehen Gegenständen, welche über 5 Kg. 
1 wiegen, sich Aufschriften befinden, so wird 
noch ausser dem Zolle, welcher hierauf liegt, 
ein specieller Zoll für die einzelnen Ziffern 
und Buchstaben berechnet, und zwar: 
1. wenn selbe vergoldet sind, je zu 4 Para. 
I 2. nicht vergoldet 2 Para. 
21 ! Edelsteine (werthvolle Mineralien), bearbeitet und 
in Stücken ohne Verbindungmitandern Gegen 
ständen, geschliffen, oder als im Material für 
andere Gegenstände verarbeitet, u. zw.: 
«) Brillanten, Diamanten, Sajihyr, Buliin. Sma 
ragd und echte Perlen 
I/) Halbedelsteine: Achat, Amethyst. Granaten, 
Jaspis, Cannol, J’ürkis und ähnliche . . . 
(■) Imitations-Edelsteine sowie Mosaik und 
Lava für Schmuckgegenstände 
(1) Bernstein und Schild])att in Stücken oder 
auf Schnüren 
c} Meerschaum und Meerschaum-Imitation 
ln der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Kg. 
100 
100 
Dinar 
2 
3 
100 
100 
100 
100 
12 
25 
Kg. 
Para 
Dinar 
100 I — ! 
25 I — ij 
10 I — 
I 
10 ' — 
20 : - „ 
Pesetas 
Para 
50 
Pesetas 
IMarnior, Jasjiis, Albastcr, roh oder in roh be 
arbeiteten Blöcken, vierkantig behauen und 
zur kunstmässigen Bearbeitung vorbereitet 
desgl. aller Art, in Fliesen, Platten oder 
Treppenstufen, jeder Grösse geschnitten, 
l'olirt oder nicht 
100 , — 
37 
100 ' 3 I 15 ji 3
        <pb n="279" />
        XXXVI. Steiuwaareu. 
2G5 
-fr 
"I 
Tarifmâssige Benennung 
li 
Zoll 
iiSr 
Spanien. 
]\larnior bearbeitet oder behauen, zu jeder Art 
von Gegenständen, polirt oder nicht . . . 
Andere Steine und Erden zur Verwendung bei 
Bauten in den Künsten und der Industrie . 
Edelsteine, Perlen, Zablperlen (Lothperlen und 
Staubperlen) zollfrei. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
Pesetas '! Pesetas 
¡1 I 
8 — ' 7 35 
ü 
— OG li — 06 
XC9 
C 10 
Xßl2 
13 
14 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
1 
: 22 
I 23 I 
I 24 I 
i 25 ; 
26 
27 
Schweiz. 
Schieferplatten zu Bedachungen 
Schiefer in Fliesen oder Tafeln 
Bausteine, weiter bearbeitete, d. h. mit dem 
Spitz- oder Kronhammer bearbeitet, die 
weder unter die vorstehenden Bestimmun 
gen noch unter die nachstehenden Bau 
arbeiten fallen ; nicht polirt, höchstens ab 
gerieben, z. B. Treppenstufen, Balkenträger, 
Gesimssteine, Schüttsteine etc 
Steinplatten in jeder Form und Grösse mit Aus 
nahme derjenigen aus Marmor: 
nicht ])olirt 
])olirt 
Marmor in Platten geschnitten: 
nicht polirt 
l»olirt . 
Steinarbeiten aus Marmor oder andern Steinen 
in Stücken bis incl. 50 Kg. schwer: wie einfache 
Grabsteine, Kreuze, Kamingesimse, Brunnen 
becken etc 
Steinhauerarbeiten aus Marmor oder andern 
Stein arten in Stücken über 50 Kg, schwer 
Bildhauerarbeit aus Marmor oder andern Stein 
arten in Stücken über 50 Kg. schwer . . 
desgl. bis incl. 50 Kg. schwer 
Aninerkang: Unter Rildhauerarbeiten fallen auaser solchen 
im engeren Sinne auch alle anderen kQnstlerischen Stein- 
urheiten. wie solche mit Verzierungen von Laubwerk. Ko- 
setten. Medaillons etc. 
Drechslerwaaren aus Stein, abgedrehte Steine 
zu Gesimsen etc 
Bimsstein, natürlicher und künstlicher . , . . 
Mühlsteine (Bodenstücke und Läufer), natürliche 
und künstliche 
Schleifsteine, Wetzsteine, natürliche u. künstliche, 
nicht inontirt (ohne Heft u. Stülen), Feuerstein, 
Litbographiesteine ohne Zeichnungen . . , 
Schleif- u. W’^etzsteine, natürl. u. künstl., mentirte 
Schüssen (Marbel) aller Art, auch bemalte und 
solche von Glas 
Edelsteine aller Art und Korallen, roh . . . 
desgl. geschnitten, geschliffen, gefasst . . . 
Alle übrigen hier nicht aufgeführten Steinwaaren 
unterliegen einem W'erthszoll von 8* 0- 
In dei- Ausfuhr frei. 
Last ¡ Frk. Kapp.,| Frk. 
1 : - 10 I 
1 : 3 — 
1—60 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
— 60 
3 — 
50 
3 — 
Last 
1 
Kg. 
100 
Last !' 
1 3 
lOOKg. 16 
100 4 — 
100" 1 ; 50 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
— 1 30 
4 — 
4 
30 
Kapp.
        <pb n="280" />
        266 
XXXVII. Thonwaaren. 
“•f 
Tari f m ä s s i ge Benennung 
1 1 
frei. 
Schweden. 
Steine aller Art, bearbeitete oder unbearbeitete, 
frei. 
Steine, bearbeitete, polirte 
Gj-ps und Gypsstein 
Gypswaaren 
Kreide, weisse, oder Getreidestein, unge- 
mahlen oder gemahlen, sowie rothe 
und schwarze Pastellkreide . . . 
Eingefasste wird wie Bleistifte behandelt 
Marmor bearbeitet und unbearbeitet . , 
Mauersteine 
Mineralien für Naturaliensammlungen 
IVfosaikwaaren 
Oker, rother 
Perlmutter, unbearbeitet 
Platten zum Druck, ungeätzte od. geätzte, 
gravirte, Typen 
Porzellanerde 
Schiefer, bearbeitet oder unbearbeitet, 
Schreibtafeln, Schieferstifte, einge 
fasste oder uneingefasste .... 
Schmirgel, Schmirgelleinw. od. Schmirgel- 
papier 
Schreib tafeln, eingerahmte, mit oder ohne Charnier 
100 Kronen Werth . 
„ andere Sorten 
Siegelerde 
Alle Steinwaaren, welche in diesem Tarif nicht 
besonders aufgeführt erscheinen, Rohstoff . 
mehr od. weniger bearb., 100 Kronen Werth . 
Perlen, echte, ungefasst oder eingefasste frei. 
In der Atisfuhr frei. 
Türkei. 
Mühl- und Schleifsteine vertragsmässig vom 
Werth e 8“,o. 
Kg. 
Krön. Oero 
I 
— 10 
10 
10 — 
Krön. Oere 
XXXVIL Tlioiiwaareii. 
240 
2.30 
Oesterreich-Ungarn. 
Dach-, Mauer- und Pflasterziegel ; Bauornaniente 
(auch aus Terracotta); Thonröhren: 
a) unglasirt frei. 
h) glasirt 
Rohren und dicke Pflasterplatten, auch Klinker, 
aus gemeinem Steinzeug, Chamotte oder 
chamottirtem Thon 
Kg. 
100 
100 
fl. kr. 
— .30 
— .30 
fl. kr. 
frei
        <pb n="281" />
        XXXVII. Thonwaaren. 
267 
Tarifmässige Benennung 
13 
Zoll 
alljje- 
nieiner 
trags- 
missiger 
251 
252 
253 ¡I 
254 ! 
255 
256 I 
'i 
38 j| 
38a’ 
38b' 
38c 
Oesterreich-Ungarn. 
Gasretorten, Schmelztiegel, Gefasse für Fabriks 
zwecke (aus Graphit, feuerfestem Thon oder 
gemeinem Steinzeug) 
Gewöhnliches Töpfergeschirr aus gemeiner oder 
gesinterter Thonerde, aus gemeinem Stein 
zeug; schwarzes Graphitgeschirr .... 
Aus gemeiner Thonerde . 
Anmerkung: Waaren der Nr. 249 bis 252 
in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne 
Lack und Politur 
Oefen und Ofenhestandtheile ; Wand- und Boden 
belagplatten 
Thonwaaren, nicht besonders benannte: 
u) einfarbig oder weiss 
h) zwei- oder mehrfarbig, gerändert, bemalt, 
bedruckt, vergoldet, versilbert 
Porzellan : 
n) weiss 
h) tärbig, gerändert, bemalt, bedruckt, ver 
goldet, versilbert 
Thonwaaren in Verbindung mit and. Materialien, 
sofern sie nicht unter höher belegte Kaut 
schuk-, Leder-, Metall- oder Kurz waaren 
fallen 
In (1er An»fuhr frei. 
Deutschland. 
Gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Steine; 
Dachziegel, Röhren und Töpfergeschirr, 
nicht glasirt, frei. 
Töpfergeschirr, gemeines (zum Haus- u. Gewerbe 
gebrauche), aus gewöhnlichem Thon ver 
fertigtes, nicht glasirt 
do. dergleichen glasirt 
Anmerkung: Die ordinkre Beflechtung von Töpfergeschirr 
der Nr. 88 a und b mit Weiden, Binnen, Stroh oder Rohr 
ändert nicht« im Zollsätze. 
Glasirte Dachziegel u. Mauersteine; Thonfliesen; 
architektonische Verzierungen, auch aus 
Terracotta; Schmelztiegel; glasirte Röhren, 
Muffeln, Kapseln und Retorten, Platten, 
Kröge und andere Gefösse aus gemeinem 
Steinzeuge; gemeine Ofenkacheln; irdene 
Pfeifen; glasirtes Töpfergeschirr . , . . 
Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan 
und jiorzellanartigen Waaren: 
1. einfärbig oder weiss; feine Waaren aus 
Terracotta 
2. zwei- und mehrfärbig, gerändert, bedruckt, 
bemalt, vergoldet, versilbert ; auch Thon 
waaren in Verbindung mit and. Materialien, 
soweit sie nicht dadurch unter Nr. 26 fallen 
Kg. ' fl. 
kr. 
100— 50 
100 : — 50 
100 - - 
100 2 — 
100 3 — 
100 5 — 
100 8 — 
100 7 - 
100 ^ 15 - 
I i 
100 15 — 
fl. kr. 
frei 
Kg. 
Mk. Pfg. I Mk. Pfg. 
100 
100 
100 1 — 
100 
100 
10 
10 —
        <pb n="282" />
        XXXVII. Thonwaaren. 
2Ü8 
88(1 
12 
108 
Tarifmässige Benennung 
Deutschland. 
Porzellan und porzellanartige Waaren (wieParían, 
Jaspis, Halbporzellan, Prittenporzellan, Weich 
porzellan, sog. Elfenbeinmasse u. s. w.) : 
1. weiss 
2. weiss mit perlmutterartigem Lüstre; mit 
Schrift, Wappen, Monogrammen oder in 
ähnlicher einfacher Weise verziert; farbig, 
gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet oder 
versilbert 
3. in Verbindung mit anderen Materialien, so 
weit sie dadurch nicht unter Nr, 20 fallen 
(S. auch Kurze Waaren.) 
Anmerkungen: 1. Porzellan unterscheidet sich von anderen 
Topferwaaren dadurch: a) dass es an dünnen Stellen, so 
wie an den Kanten des Bruchs das Licht durchscheinen 
lässt; b) dass die Glasur durchsichtig ist und eine glän 
zende Oberfläche hat; c) dass der Bruch ein gesintertes 
(glasiges, muscheliges) Ansehen hat und an der Zunge 
nicht anhängt. — 2. Unter die porzellanartigen Waaren 
fallen alle Fabrikate, welche von edlem, dem echten Por 
zellan ebenbürtigen Material hergestellt sind und die 
charakteristischen Merkmale des letzteren (gesinterten 
[glasigen, muscheligen], mehr od. weniger durchscheinenden 
Scherben [Bruch]) zeigen, während ihre Glasur meist 
metallische Beimischungen enthält und sich den Fayence 
glasuren nähert, wogegen der Fayencebruch stets noch eine 
poröse Qualität zeigt und minder oder gar nicht durch 
scheinend ist. 
In der Auf^fuhr frei. 
Gebrannte Erde; Backsteine und Ziegeln,) 
Drainröhren und andere gleichartige 
Gegenstände . . . | 
Fliesen aller Art für Pflasterung und Bau- I » . 
zwecke / 
Retorten zu Glasbereitung und Tiegeln i 
aller Art 
Thonpfeifen ) 
Töpfergeschirr, gemeines, nicht genannt . . . 
oder nach Wahl des Importeurs vom Werthe 
lOo/o. 
Fayence und Porzellan, d. i. Waaren, welche 
nicht einer günstigeren Classe zugewiesen 
sind, vom Wer the IO»,«. 
Tn der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Mauer- und Dachziegel, Fliesen u. Röhren frei. 
Töpferarbeit und andere ordinäre Arbeiten aus 
Erden und Thon, als die besonders tarifirten 
Ziegelei-Erzeugnisse; feuerfeste Retorten für 
Gaswerke, Röhren und Tiegel mit Ein 
schluss von Tiegeln aus Graphit .... 
sonstige 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Kg. I Mk. 
100 
Pfg. 
14 
Mk. I Pfg. 
Kg. II Frc. Ceut. 
Frc. 
Cent. 
100 1 80 
Pfd. 
Krön. Oere Krön. Oere
        <pb n="283" />
        XXXVII. Tbonwaaren. 
2fi9 
-§•§ 
109 
110 
111 
112 
T a r i f m ä 8 8 i g e Benennung 
Dänemark. 
stein zeug oder Fayence, 80wie andere feinere 
Arbeiten aus Erden, Thon (Porzellan und 
Biscuit ausgenommen); hierin inbegritfen 
die sogenannten Lustre, Wegewood und 
Stone-Wares, Terracottawaaren, Hydrolith, 
Sydrolith, Terralith, Arbeiten aus Chaussee 
staub u. dgl., ferner Tabakpfeifen und 
Pfeifenköpfe aus Thon und Kreide; mit 
wirklicher oder sogenannter Vergoldung oder 
Versilberung 
Anderer Art 
Porzellan und Biscuit: vergoldet oder versilbert 
(echt oder unecht), mehrfarbiges, oder mit 
mehrfarbigen Verzierungen, ingleichen alle 
Arten Knöpfe 
Anderes 
In der Auitfnhr frei. 
II 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
1 trags- 
1 massiger 
Pfd. 
Krön. Oere Krön.' Oere 
- 16 
— 6 
- 33 V, 
- i 16 
England. | 
Thonwauren in der Ein- und Ausfuhr frei || 
317 
318 
319 
320 
321 
322 
323 
324 
Frankreich. 
Töpferwaaren aus gemeinem Thon, einfach ge 
brannt; Gasretorten 
Schmelztiegel jeder Art, einschliesslich der 
jenigen aus Graphit oder Wasserblei . . , 
Drain- und andere Köhren 
Thonpfeifen 
Andere nicht glasirt 
„ glasirt, ohne geschnitzte oder gemalte 
Verzierungen (gemeine Töpferwaaren) . 
„ glasirt, mit erhabenen, einfärbigen oder 
mehrfarbigen Verzierungen (Flach- und 
Hohlgeschirr) 
löpferwaaren aus gemeinem Thon, hart ge 
brannt zu Steingut: 
Gerätbe und Apparate zur Fabrikation ehern. 
Producte frei. 
Andere, gemeine jeder Art (Flach- und Hohl- 
geschirr), umfassend: Flaschen, Wasser 
flaschen (carafes), Haushaltungsgegenstände, 
Küchengeräthe und andere Steingutwaaren . 
Andere, feine, glatte und verzierte, aus feiner, 
geschlemmter und gebrannter Masse her 
gestellte Töpferwaaren 
Steinzeugplatten : 
mit oder ohne Verzierung, in verschiedenen 
Farben und von verschiedener Grund- und 
Belagmasse 
ohne Verzierung, sowohl in Farbe, Grund- 
und Belagmasse gleichartig 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
i 100 
'lOO 
1100 
Fre. Cent. 
4 
8 
3 
1 
Frc. Cent. 
4 — 
8 — 
3 — 
1 —
        <pb n="284" />
        t I 
270 
XXX vil, Thoiiwaareu. 
'} 
; rl i; 
4 
ÿ 
e ti 
g 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
1! 
allge 
meiner 
trage- 
mäesiger 
;325 
326 
327 
219 
224 
Frankreich. 
Fayence mit zinnhaltiger Glasur, aus farbiger 
Masse, mit weissem oder farbigem Ueber- 
zug, mit einfarbigen Reliefs, Streifen, 
Cannelirungen oder Zacken, die durch 
blosses Formen ohne Nachbesserung 
hergestellt wurden, frei. 
„ mit mehrfarbiger Glasur, mit einge 
druckten Mustern oder Handmalereien 
oder mit geformten und nachgebesserten 
Reliefs 
„ feine (Poterie aus feiner, weisser Masse, 
einfach gebrannt), weiss oder mit ein 
farbiger Glasur 
„ feine (Poterie aus feiner, weisser Masse 
einfach gebrannt), verziert .... 
Porzellan, weisses 
„ verziertes 
^ „ mit grösserer Dicke . . 
„• Parian und weisses oder gefärbtes 
Biscuitporzellan 
In der Annfuhr f'iri. 
Griechenland. 
Dachziegel, gemeine im Allgemeinen .... 
Mauerziegel oder Mauersteine gebrannt • • . • 
Ofenkacheln von gemeinem Thon, weiss oder farbig 
Thonwaaren oder Fayence, als; 
Blumentöpfe, Tabaksdosen. Spielzeug, Kaffee- 
und Theeservice ohne Rücksicht auf Farbe 
und Vergoldung . . . . . . . • • • 
Tafelservice, Waschgeschirr, Waschbehälter 
Teller, Schüsseln und Wasserkrüge aus Thon . 
Porzellan, weisse Geräthschaften im Allgemeinen 
„ vergoldet oder mit färbigen Streifen 
und bemalt ......... 
„ chinesisches und japanesisches 
Schmelztiegel, irdene kleine, zum Gebrauche für 
Goldarbeiter und Ulirmacher 
Pfeifenköpfe, irdene gemeine 
„ vergoldete mit Messingbeschlag . 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Gebrannte Steine, Backsteine, Dachziegeln, Fliesen, 
Röhren aus Terracotta etc. frei. 
Arbeiten aus gemeinem Thon: 
a) Fliesen glasirt und emaillirt 
h) nicht besonders benannte (Schmelztiegel, 
Krüge, Stubenöfen) 
Vertragsmässig mit Frankreich . 
Kg. 
100 
I 100 
ii 
100 
:i 100 
100 
j 100 
i 100 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
15 - I 12 
10 
15 
12 
25 
15 
50 
Stück Frc. Cent 
1000 
1000 
1000 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Stack 
1 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
II 100 
8 — 
8 — 
12 — 
2u — 
12 — 
20 — 
Frc. Cent. 
13 
13 
13 
31 
31 
31 
40 
13 1 
04 j 
40 ' 
66 ¡1 
67 1 
Lira Cent.l; Lira Cent. 
1 10 
20 
50
        <pb n="285" />
        XX XVII. TboDwaaren. 
271 
225 
22Ü 
498 
499 
Tarifrnässige Benennung 
Italien. 
Fayence, Majolica: 
«) ordinäre zinnhaltige oder aus farbiger Masse 
mit undurchsichtiger Glasur 
b) feine oder aus weisser Masse 
c) vergoldet oder anders verziert 
Porzellanwaaren : 
a) weisse 
b) vergoldet oder anders verziert 
Anmerkung: Die Krzeugn ase der keramischen Kunst, 
welche mit Sockeln oder Postamenten, Stürzen oder anderm 
Zubehör aus Metall versehen sind, werden unter die Knrz- 
waaren, je nach der betretenden Qualität eingereiht, vor 
behaltlich der durch das Repertorium aufgestellten Aus 
nahmen. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
ohne 
Tiipferwaaren, Porzellan oder Steingut 
besonderen Tarif vom Werthe 5®/o. 
'i’öpferwaaren aus gewöhnlichem Thon geformt. 
Formen für Zuckerbäcker neu oder gebraucht 
vom Werthe So/q. 
Thonpfeifen zum Rauchen vom Werthe S»/©. 
Bau- und Dachziegel, gebrannt, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Feuerfeste Ziegeln 
Schmelztiegel 
Nicht besonders benannte ordinäre Artikel 
solche zu ehern. Arbeiten 
Thonwaaren, gemeine 
„ feine 
Steingut, gemeines ] ] 
„ feines 
Porzellan 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
und 
Rumänien. 
Thonwaaren, gemeinste, d. i. alle nicht besonders 
benannten Thonwaaren, z. B. gewöhnliches, 
aus gemeiner Thonerde verfertigtes Töpfer 
geschirr mit oder ohne Glasur, schwarzes 
od. Graphitgeschirr, Fliesen, Schmelztiegel 
Gemeine, d. i. 1. Steingut, einfärbiges oder 
weisses, ingleichen weisses, nur mit farbigen, 
weder vergoldeten noch versilberten Rand 
streifen versehenes, dann 2. die unter 498 
begriffenen Thonwaaren, in Verbindung mit 
nicht gefärbtem, nicht gebeiztem, nicht ge 
firnisstem, nicht lackirtem, nicht polirtem 
Holze oder Risen, wie auch die unter 498 
Kg. 
100 
allge 
meiner 
Lira Cent. 
9 
1.5 
20 
18 
35 
Reía 
0054-50 
0010-90 
0001-9 
0021-80 
0109 
0002-72 
0085-75 
0200 
Frc. Cent, 
1 35 
1 1 
ver- 
1 raga- 
mássiger 
Lira 
8 
12 
18 
12 
32 
Cent. 
Reía 
Frc. ' Cent.
        <pb n="286" />
        % 
272 
XXXvu. Thomvaareu, 
Zoll 
®-c 
3 s, 
500 
501 
502 
154 
155 
156' 
T a ri f m ä s s i g e Benennung 
gejiörigen Krüge mit Deckeln und Beschlägen 
von Zinn, und 3. Teller, ordinäre, zweifärbig 
bedruckte, welche in Körben einlangen .. . 
Anmerkung: In Folge der Handels- und Zoll-Convention 
zwischen Grossbritannien und Serbien vom 24. März resp. 
5. April 1880. 
Mittelfeine, d. i. 1. Steingut, mehrtarbiges, 
bemaltes, bedrucktes, versilbertes und ver 
goldetes; 2. Porzellan, weisses, auch mit 
lärbigen, weder vergoldeten noch versilberten 
Randstreifen versehenes 
Feine, d. i. Porzellan, färbiges, bemaltes, be 
drucktes, vergoldetes und versilbertes . . 
Phantasie - Artikel aus Porzellan, Biscuit, 
Fayence, wie Statuetten, Figuren, Schreib 
tisch - Garnituren u. s. w. ; Handleuchter, 
Lampen u. dgl. ; alles Vorstehende weiss 
oder verziert mit Malereien, Vergoldungen, 
Bronze, geschnitztem Holze und eingelegte 
Arbeit u. s. w. 
Tara zu Post 501 und 502: 25 in Kisten 
und Fässern, 20 in Ballen. 
ln der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Töpferwaaren aus gemeinem Thon oder Stein 
zeug: 
1. Geschirr und Gegenstände jeder Art, mit 
Ausnahme der im Punkt 2 dieses Paragraphen 
genannten 
2. Gegenstände zur Ausschmückung von Wohn 
zimmern. bemalt und vergoldet .... 
Aiimurkung: Für die Verpackung von Töpferwaaren werden 
bei Kisten und Fässern 30%, bei Körben 20% vom Zoll 
betrage in Abzug gebracht. 
Fayencewaaren : 
1. weisse und einfärbige, in der Masse ge 
färbte, ohne Verzierungen, wenn auch mit 
gegossenen Mustern 
2. dieselben mit einfärbigen Mustern, Rändern 
und Reifen 
3. dieselben, mit Alalerei, Vergoldung und ver- 
scbiedenfärbigen Mustern 
Anmerkung: Für die Verpackung von Fayencewaaren werden 
bei Körben 25%, bei Kisten und Fässern 45% vom Zoll- 
botrage in Abzug gebracht. 
Porzellanwaaren : 
1. Porzellangeschirr, weisses und einfärbiges, 
mit färbigen oder vergoldeten Rändern und 
Reifen, aber ohne andere Verzierungen . . 
2. Porzellangeschirr mit Malerei od. mit bunt 
gemalten u. vergoldeten Mustern, Arabesken, 
Blumen und ähnlichen Verzierungen, desgl. 
zur Ausschmückung von Wohnzimmern die 
nende Gegenstände aus Porzellan und so 
genanntem Biscuit, weisse und einfärbige, 
i|ü. 
Kg. 
100 
Frc. Cent. 
2 10 
100,1 8 
100 16 
!! 
100 li 30 ; — 
Fud I Rubel Kop. 
- 20 
1 — 
1— 85 
1 — 
2 50 
1 I 4 — 
Frc. Cent. 
Rubel Kop.
        <pb n="287" />
        I Post des 
Orig.-Tsrifes 
XXXVII. Thonwaaren, 
273 
T a r i f 111 ä s s i g e B e ii e ii n u n g 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
raässiger 
28 
aber ohne Bronze, Vergoldung und ohne 
Bronzeverzierungen 
3. Porzellan- und Biscuitsachen zur Aus 
schmückung von Wohnzimmern, als: Vasen, 
Statuetten, Tisch- und Zimmergarnituren, 
Leuchter und dergleichen Gegenstände, mit 
Malerei, Vergoldung und Bronzeverzierungen 
Anmerkungen: 1. Wappen und Naraenzflge auf dem Geschirr 
werden nicht für Verzierungen angesehen. 2. Futterale, in 
denen Porzellan sachen eingeführt werden, werden je nach 
dem Material, aus welchem dieselben gemacht sind, ver 
zollt. 3. Für die Verpackung von Porzellanwaaren werden 
lei Körben 25%, bei Kisten und Fässern 45% in Abzug 
gebracht. 
Ziegel, gewöhnliche und feuerfeste Ziegel, Dach 
ziegel und Fliesen aus feuerfestem Thon, 
Drainirungs- und Wasserleitungsröhren, mit 
Ausnahme der aus Metall verfertigten, frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
Pud 
1 
Kübel Kop. 
8 — 
Rubel Kop. 
1 ! D) — 
Serbien. 
, Thonwaaren: 
2G ¡I a) aus gemeinem Thon, Terracotta, Cement und 
Graphit, u. zw. bearbeitet: 
1. Bau- und Dachziegeln 
! 2. Gefässe, nicht glasirt od. gewöhnlich glasirt, 
in oder ohne Verbindung mit Holz und 
I nicht lackirtem Eisen, ausgenommen Tabaks- 
I pfeifen 
I h) Porzellan-, Steingutgefässe, od. sonst bearb., 
|i auch Gegenstände aus gemeinem Thon, wenn 
i selbe emaillirt, glasirt oder sonst fein be- 
I arbeitet sind, in oder ohne Verbindung mit 
i gemeinem Materiale, ausgenommen Gegen- 
i stände, welche unter die Kurzwaaren fallen 
(Siehe Classe Kurzwaaren Nr. Gl A lu. h). 
Vertragsmässig auf Grund des Handels 
vertrages mit Oesterreich-Ungam : 
: Thonwaaren : 
1 a) gemeine Thonwaaren mit oder ohne Glasur 
I oder Beguss, gemeines Steinzeug; Thon- 
i' röhren, Ofenkacheln, Fliesen: auch in Ver 
bindung mit unpolirtem, unlackirtem Holz 
und ebensolchem Eisen 
b) feine Fayence und Porzellan, einfarbig oder 
weiss ; auch weiss, mit farbigen Randstreifen 
und Verzierungen; irdene Pfeifen; die vor- 
! genannten Waaren auch mit Deckeln und 
Beschlagen aus unedlen Metallen. Hieher 
gehören auch die unter a) genannten Waaren, 
I wenn sie mit solchen Deckeln oder Be- 
I Schlägen versehen sind 
c) feine Fayence und Porzellan, mehrfarbig, 
' bemalt, vergoldet, versilbert; Thonwaaren 
stück 
Dinar 
Para Dinar Para 
1000, G : — 
Kg. 
100 
100 
100 
1 ' — 
2.Õ — 
100 
2 — 
G — 
Hoher, General-Zolltarif. 
18
        <pb n="288" />
        Post des 
On ;.-Tarifes 
274 
XXXvu. Thoawaareu. 
'r a r i f lu ü s s i g e B e n e ii ii u ii g 
ill Verbindung mit anderen gemeinen Mate 
rialien. soweit sie nicht zu a und h gehören 
(Siehe auch die Anmerkung zur Classe 
Eisenwaaren, welche bei Thonwaaren die 
gleiche Anwendung findet.) 
Tara zu h. c 25”,u in Kisten und Fässern, 
20« o in Körben. 
J« der Ausfuhr frei. 
M 
15 
ce 10 
c 17 
I I 
I I 
,\ill4: 
10 
17 
18 
Spanien. 
Fliesen, Backsteine und Dachziegel zum Bau 
von Häusern, Oefen u. s. w 
Anmerkung: Bei Anwendung die.ser Position bat man zu 
beachten, dass sie nur die Backsteine, Fliesen und Ziegel 
aus Erde oder Thon begreift, die ruh gebrannt und zum 
Bau von Wänden, Mauern. Oefen u. s. w. gebraucht werden. 
Fliesen und Ziegel zum Pflastern, Kacheln, gla- 
sirte Ziegel und Köhren 
Anmerkung; Die Position 15 begreift die Pflasterziegel, 
desgleichen kleine zu Mosaikböden, wie auch die vorstehenden 
tiegenstände, welche zu Bauten dienen, glasirt, gefärbt, 
emaillirt, aus gewaschenem oder gesiebtem Thon gefertigt. 
Fayence und feine Thonwaaren 
Anmerkung: Die Gegenstände aus feinem Thon, welche 
diese Position begreift, sind solche zum Gebrauche bei 
Tische, sowie Blnmentöpfe, Verzierungen, Küchengeschirr 
und andere ähnliche. 
Porzellan 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Töjd'erwaaren, grobe : 
Ziegel, Backsteine, Röhren, Platten, Fliesen aus 
gemeinem Thon, nicht glasirt, Gasretorten . 
Ziegel, Backsteine, gefärbte, geschieferte ; gla- 
sirte Thonröhren, Steingutröhren, Platten, 
Fliesen, Ofenkacheln, farbige, glasirte, nicht 
bemalte 
Töpferwaaren, gemeine mit grauem oder rothem 
Bruche, glasirte oder nichtglasirte; Stein- 
zeugwaaren, gemeine, gemeine Tiegel, irdene 
Pfeifen 
Töpferwaaren, glasirte, mit Verzierungen in er 
habener Arbeit, einfarbig und mehrfarbig; 
flaches und hohles Geschirr, Fayence, feines 
Steingut. Porzellan aller Art, weiss oder 
bemalt, Barian, Biscuit, Pfeifenköpfe . . 
Utensilien und Apparate von Steingut für die 
Fabrikation chemischer Producto, Isolatoren, 
porzellanene für die Telegraphen .... 
ln der Ausfuhr frei. 
Zoll 
allge- 
meiiiur 
trags- 
mässiger 
Kg. 
100 
Dinarl Para 
Dinar 
14 
Para 
Kg. Pesetas 
100 
100 
100 
37 
100 ! 52 
I 
I 
Kg. j Frk. 
100 I — 
100 
100 
100 10 
100 4 
00 
50 
50 
50 
Kapp. 
10 
Pesetas 
00 
1 50 
20 58 
50 
Frk. 
Kapp. 
Schweden. 
Tlionerde frei. 
Thonwaaren, nicht besonders aufgeführte, sowohl 
unglasirte als glasirte, desgl. Terracotta 
und Terralith 
Kg. 
Kren. 
Gere 
Kren. 
Gere
        <pb n="289" />
        18* 
XXXVIII. Eisen und Eiaenwaaren, 
27Õ 
I 
T a r i f m ä s s i &lt;r e 1&gt; e ii e ii ii u ii »r 
Schweden. 
Porzellan, unechtes, d. i. Steingut und Fayence : 
weisses, ungefärbtes, unbemaltes, Teller . . 
andere Stücke 
bemaltes oder bedrucktes, Teller 
andere Stücke 
Echtes Porzellan; 
weisses oder ungefärbtes 
vergoldetes, versilbertes oder mit Blumen be 
maltes 
Ziegel aller Art frei. 
Pfeifenköpfe von Thon mit oder ohne Beschlag 
Ofenkacheln aller Art 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Alle Thonwaaren, auch Porzellan, Cement, feuer 
fester Thon, veitragsmässig vom Werthe 8o,o. 
Zoll 
Krön. Oere 
— 10 
— 10 
— 10 
— 16 
— 24 
— 47 
2 — 
— 
Krön. Oere 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
251 
258 
259 
260 
261 
262 
Oesterreich Ungarn. 
Roheisen, Eisen und Stahl, alt, gebrochen und 
in Abfällen zum Schmelzen und Schweissen 
Anmerkungen: 
1. ln Berücksichtigung localer Verhältnisse 
kann im Einverständnisse der k. k. Regie 
rung mit der königl. Ungar. Regierung von 
Fall zu Fall Werken, welche Bruch- und 
Alteisen metallurgisch verarbeiten, der Bezug 
des Alt- und Brucheisens, mit Ausschluss 
von Gussbrucheisen, ausnahmsweise zum 
Zolle von 50 kr. per 100 Kg. unter Controle 
der Verwendung und Festsetzung der 
Maximalmenge bewilligt werden. 
2. Eisenfeile und Hammerschlag frei. 
Lujtpeneisen, Ingots 
Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet oder 
gewalzt: 
a) nicht façonnirt 
b) façonnirt 
Eisenbahnschienen 
Blech und Platten, Draht: 
a) in der Stärke von 1 Mm. und mehr . . 
W „ r r « weniger als 1 Mm. . . 
c) gefirnisst, verkupfert, verzinnt, verbleit, 
vernickelt, Blech und Platten, polirt . . 
Gemeiner Eisenguss: 
(() roh, unbearbeitet 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
kr. 
— ! 80 
kr. 
60 
75 I' 
50 
75 1 
2 —
        <pb n="290" />
        276 
XXXVIII. Eisen und Eisemvaaren. 
Zell 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Ill 
2(33 
264 
265 
266 
267 
268 
269 
270 
T a r i f 111 ä s s i ir e B e n e n n u n 
Oesterreich-Ungarn. 
h) gescheuert oder grob angestricheu, gebohrt 
oder an einzelnen wenigen Stellen abge 
schliffen, abgedreht oder gehobelt . . 
c) abgeschliffen, abgedreht, gehobelt, ver 
kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, eniail- 
lirt oder fein angestrichen 
Die unter h und c genannten Waaren auch 
mit lediglich zur Verbindung nothwendigen 
schmiedeeisernen Bestandtheilen oder in 
Verbindung mit Holz. 
Gemeine Eisen- und Stahlwaaren, d. i. aus 
schmiedbarem Eisenguss, aus Stahlguss, 
aus Schmiedeeisen oder Stahl, soweit sie 
nicht unter die nachfolgenden Nummern 
fallen : 
a) rauh, auch gescheuert 
h) grob angestrichen, gebohrt oder an einzel 
nen wenigen Stellen abgeschliffen, abge 
dreht, gehobelt oder mit eingeschnittenem 
Gewinde (auch Schraubenbolzen, Schrau 
benmuttern) 
c) abgeschliffen, abgedreht, gehobelt, ver 
kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit oder 
fein angestrichen 
Alle diese Waaren auch in Verbindung mit Holz 
oder Eisenguss. 
Schmiedeeiserne Böhren, auch Verbindungsstücke 
Geschmiedete Kessel, auch Dampfkessel, gelochte 
oder vertiefte Schwarzbleche und Platten, 
Waaren aus Schwarzblech 
Eisenbahnräder, fertige, auch auf Achsen . . . 
Nägel und Drahtstifte, Federn für Strassenfahr- 
zeuge, Heu- und Dunggabeln, Hauen, 
Schaufeln (rauh, gescheuert oder an einzel 
nen wenigen Stellen abgeschliffen), Sensen, 
Sicheln, Futterklingen, auch in Verbindung 
mit Holz 
Drahtseile , Drahtbürsten , Siebböden , grobe 
Drahtwaaren (d. i. aus Draht der Nr. 261 a) 
Gemeine Schneide- und Bohrwerkzeuge, d. i. 
Sägen, Hobel- und Stemmeisen, Ahlen, 
Bohrer, Feilen, Raspeln u. dgl., Schneide 
kluppen, grobe Messer und Scheeren, alle 
diese für den gewerblichen (auch Maschinen-) 
und landwirthschaftlichen Gebrauch, Schrau 
ben, Schlösser, auch abgeschliffen, abge 
dreht, angestrichen, verzinnt, verzinkt, ver 
kupfert, verbleit oder in Verbindung mit 
Holz 
Feine Eisen- und Stahlwaaren: 
a) polirt, lackirt, vernickelt, emaillirt ('mit 
Ausnahme des unter Nr. 262 c genannten 
emaillirten gemeinen Eisengusses); 
Sn 
Kg. 
100 
100 
100 
100 4 
100 8 50 
kr. 
fl. kr. 
100 i! 4 
1001, 5 
il 
100; 8 
:i 
100 : 5 
1001! 6 
1001 6 
50 
I 50 
10 : —
        <pb n="291" />
        Pont des 
Orig.-Twrifes 
XXXVIll. Eisen und Eisenwaaren. 
277 
Tarifmässige Benennung 
11 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
271 
272 
Oesterreich Ungarn. 
h) Kunstguss und leichter Ornanientguss ; 
c) Drahtwaaren, nicht besonders benannte, 
Steck-, Häkel- und Stricknadeln, Schnür- 
stifte, Hafteln , Schnallen . Fischangeln, 
Fingerhüte u. dgl. kleine Gebrauchsgegen 
stände , Kinderspielwaaren, Schlittschuhe, 
Stahlsaiten, Kratzen aller Art, Weberkämnie, 
Weberzähne, Federn (mit Ausnahme der 
Schreib-, Uhr- und Wagenfedern); 
(I) Waffen- und Waffenbestandtheile (mit Aus 
nahme der Gewehre und Gewehrläufe), 
Messerschmiedwaaren, soweit sie nicht 
zu Nr. 2()0 oder 271 gehören; 
e) Möbel, gepolstert, überzogen oder fein 
ornamentirt ; 
f) Eisen- und Stahlwaaren in Verbindung mit 
anderen Materialien 
Feine Messerschmiedwaaren, Schreibfedem ; mit 
Gespinnstfäden übersponnener Draht ; Ge- 
wehrlfiufe . 
Gewehre, Nähnadeln 
Die unter Nr. 270, 271 und 272 genannten 
Waaren, sofern sie nicht unter höher be 
legte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder Kurz- 
waaren fallen. ■ 
In (1er Ausftihr frei. 
Deutschland. 
II Kg. 
1 100 
100 
100 
I Kg. 
fl. kr. 
15 '— 
30 - 
50 — 
Mk. Pfg. 
Mk. Pf: 
() 
|! 
Boheisen aller Art, Brucheisen und Abfälle aller 
Art von Eisen, soweit nicht unter Nr. 1 
genannt 
Schmiedbares Eisen (Sch weisseisen, Sch weissstahl, 
Flusseisen, Flussstahl) in Stäben, mit Ein 
schluss des façonnirten, Badkranzeisen, 
Bflugschaareneisen, Eck- und Winkeleisen, 
Eisenbahnschienen, Eisenbahnlaschen, Unter 
lagsplatten und Schwellen 
A nmerkung; 
1. Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, 
Bohschienen, Ingots 
2. schmiedbares Eisen in Stäben für Kratzen 
drahtfabriken auf Erlaubnissschein unter 
Controle 
Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen: 
1. rohe 
2. polirte, gefirnisste, lackirte, verkupferte, ver 
zinnte (Weissblechj, verzinkte oder verbkite 
Draht, auch verkupfert, verzinnt, verzinkt, ver 
bleit, polirt oder gefirnisst 
Anmerkung; Schmiedbares Eisen in Form 
von Stäben oder Walzdraht zur Kratzen- 
drahtfabrikation auf Erlaubnissschein unter 
Controle 
il 100 
li 
I 
¡I 
j; 100 
■ 1001 
I 
1. 
11001 
I I 
! 100 
ï 100 
1 — 
2 50 
1 50 
— ' 50 
3 — 
^ 1 “ 
3 ' — 
— I 50
        <pb n="292" />
        I Post des 
jOrig.-Twifüs 
278 
XXXVIII, Eisen und Eisenwaaren. 
Tarif massige Benennung 
!&lt; « bc 
Zoll 
3 B 
allge- 
traçB- 
luassiger 
RN 
Deutschland. 
Eisenwaaren: 
1. ganz grobe : 
a) aus Eisenguss 
5) Eisen, welches zu groben Bestandtheilen 
von Maschinen und Wagen roh vorge 
schmiedet ist, Brücken und Brücken- 
hestandtheile, Anker, Ketten und Draht 
seile , Eisenbahnachsen, Eisenbahnrad 
eisen, Eisenbahnräder, Puffer, Kanonen 
rohre, Amhose, Schraubstöcke, Winden, 
Hackennägel, Schmiedehämmer, Wagen- 
fedem, Polsterfederu, Brecheisen, Hemm 
schuhe, Hufeisen . 
Anmerkung: Ganz grobe eiserne 
Ketten, ob geschliffen oder nicht, werden 
mit 3 Mk. belegt. Preuss. C.-Blatt Nr. 7. 
c) gewalzte und gezogene Röhren aus 
schmiedbarem Eisen 
2. grobe: a) anderweitig nicht genannte, auch 
in Verbindung mit Holz 
b) abgeschliffen, gefirnisst, verkupfert, ver 
zinkt, verzinnt, verbleit oder emaillirt, 
jedoch weder polirt noch lackirt, ebenso 
alle Schlittschuhe, Hämmer, Beile, A eite, 
ordinäre Schlösser, grobe Messer, Sensen, 
Sicheln, Striegeln,Thurmuhren, Schrauben 
schlüssel, Winkelhaken, Holz-, Schloss-, 
Rad- und Drahtschrauben, Zangen, ge 
presste Schlüssel, Dung- und Heugabeln 
c) Handfeilen, Degenklingen, Hobeleisen, 
Meissei, Tuch-, Schneider-, Hecken- und 
Blechscheeren, Sägen, Bohrer, Schneid 
kluppen, Maschinen- und Papiermesser 
und ähnliche Werkzeuge 
Anmerkung zu 2: Ketten und Drahtseile 
zur Kettenschleppschifflährt und Tauerei frei. 
3. feine: a) aus feinem Eisenguss, als: leichtem 
Omamentguss, polirtem Guss, Kunstguss, 
schmiedbarem Guss; 
b) aus schmiedbarem Eisen, polirt oder 
lackirt, Messer, Scheeren, Stricknadeln, 
Häkelnadeln, Schwertfegerarbeit etc., 
alle diese Gegenstände, anderweitig nicht 
genannt, auch in Verbindung mit Holz 
und anderen Materialien, soweit sie da 
durch nicht unter Nr. 20 fallen . . . 
c) Nähnadeln, Schreibfedern aus Stahl und 
anderen unedlen Metallen, Uhrfournituren 
und Uhrwerke aus unedlen Metallen, 
Gewehre aller Art 
Tara zu Absatz 3: 13 in Fässern und Kisten, 
G in Körben, 4 in Ballen. 
Jn der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Mk. 
Pfg. 
50 
Mk. Pfg. 
3 — 
5 — 
6 — 
10 — 
15 
24 I — 
60 —
        <pb n="293" />
        4.' 
XXXVIII. Eisen und Eisenwasren. 
279 
i} 
Tariftnässige Benennung 
Belgien. 
Eisen und Stahl: 
a) roher Guss und altes Eisen 
ft) Gusseisenwaaren 
c) Schmiedeeisen, gehämmert, gestreckt, ge 
walzt 
(Z) Schmiedeeisenwaareii 
e) Stahl, Gussstahl, roh 
/■) „ in Stangen, Blech und Draht . . 
ç) Stahlwaaren 
Ii) Weissblech, nicht verarbeitet 
i) Waaren daraus vom Werthe 
Anmerkung zu 6, ff und i : Mit Aupschlns« deijenigen 
Eisen- und Stahlwaaren, welche zur Kategorie der Kurz 
oder Quincailleriewaaren oder zu den Möbeln rechnen, ko- 
wie derjenigen, welche mit Köcksicht auf ihre Verwendung 
einer günstigeren Tarifsclasse zugewiesen werden können 
(als Maschinen, Instrumente, Werkzeuge, Uhren etc,). 
ln der Amfuhr frei. 
Zoll 
11 
allge 
meiner 
tra^- 
missiger 
Kg. 
i 100 ¡ 
ijiool 
100 
100 
ülOO 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
— .%o 
2 : — 
1 — 
4 ' — 
- 50 
1 — 
4 — 
Frc. Cent. 
1G9 
1701 
171 
172 
Dänemark. 
Eisen, rohes, und Eisen, altes zum Einschmelzen, 
Eisenabfälle 
Eisen, anderes, welches im Tarif nicht besonders 
aufgeführt ist, Band- und Stangeneisen, ge 
wöhnliches und façonnirtes, Ballasteisen, 
Emingseisen, Eisenbahnschienen nebst Ver 
bindungsstücken und Verbindungsidattcn 
dazu und Stahlstangen, roh verarbeitetes 
Eisen, welches ersichtlich keine weitere 
Bearbeitung als das erste Aushämmeni 
(rohes Vorschmieden) oder Auswalzen im 
Eisenwerke erfahren hat und namentlich 
keine Spuren von Abdrechslung zeigt, als: 
zu Radreifen, Wagenachsen, Schiffskinne 
u. dgl., ferner gegossene Gas- und Wasser 
leitungsröhren und gegossene Retorten für 
Gaswerke 
Platten und Bleche, auch wenn diese durch 
Walzen, Pressen oder dgl. cannelirt oder 
auf andere Weise gebogen oder gelocht, 
übrigens aber nicht weiter verarbeitet sind, 
Bolzen mit oder ohne Schraubenmutter, 
Spieker, Nägel. Nieten und Stifte, ingleichen 
Draht (auch wenn derselbe mit Band, Pa 
pier u. dgl. umwickelt oder darin eingewebt 
ist) und Stahlsaiten. 
Eiserne Platten und Bleche, rohe oder zur Con- 
sortirung des Metalls lediglich mit Farbe 
u. dgl. überstrichen . . . 
sonst 
Andere Arbeiten aus Eisen und Stahl : 
n) ciselirte, facettirte, vergoldete, versilberte, 
plattirte, mit Elfenbein, Metall, Perlmutter 
oder Schildpatt eingelegte, oder auf ähn 
liche Art ausgestattete Gegenstände, Näh- 
Pfd. 
Krön. Oere : Krön. Oer« 
1 i — — 
1 
1
        <pb n="294" />
        280 
XXXVIII. Eisen und Eiseuwaaren. 
T a r i f 111 ä s s i g e B e n e n ii u n g 
“•f 
Î* 
Zoll 
173 
174, 
! 183 
! 187 
188 
189! 
190 : 
191 
192 
nadeln und Stahlfedern aller Art, ferner 
angelaufene, bronzirte, gefirnisste oder 
lackirte Blecliwaaren und ähnliche verzierte 
Büchsenschmiedearbeit 
h) gröbste geschmiedete Gegenstände: z. B. 
Schiffsanker, Ankerketten und andere grobe 
Ketten, Ambosse, Dampfkessel, Wasser 
kasten, gezogene Köhren, als : zu Gas- und 
Wasserleitungen, grosse Hämmer für Ma 
schinenwerkstätten, Decimal- und Balance 
waagen und grobe Maschinentheile, ferner 
grobe Gusswaaren, z. B. Kanonen, Bomben, 
Granaten, Kugeln, Gelen, Kochgeschirr mit 
oder ohne Emaille, Sparherde, Herdplatten, 
Ofenroste, Röhren, Retorten, Tiegel, Ge 
wichte, Pflugeisen, grobe Maschinentheile. 
Kirchglocken, ohne Rücksicht darauf, ob 
die in dieser Classe aufgeführten Schmiede 
oder Gusswaaren abgedrechselt, abgefeilt, 
abgeschliffen oder gemalt sein möchten 
Alle anderen Gegenstände aus Eisen oder Stahl, 
welche nicht unter einen der vergehenden 
Tarifsätze gehören 
J)i der Ausfuhr frei. 
England. 
Eisen und Eisenicaaren in der Ein- 
Ausfuhr frei. 
und 
Frankreich. 
Eisen : Erz frei. 
Roheisen, auch gereinigt, sogenanntes gefein 
tes Eisen und graues Roheisen für Schiffs 
ballast 
in Masseln und Prismen (J.upj&gt;eneiseni, 
schlackenhaltig 
(Eisen in Masseln und Prismen [Luppen- 
eisenj wird nur dann als schlackenhaltig 
angesehen, wenn wenigstens Oo'o Schlacken 
darin enthalten sind.) 
gestrecktes Stabeisen, Winkel- und T-Eisen, 
Schienen in allen Formen und Dimensionen 
(Rohschienen, welche 6 oder mehr Percent 
Schlacken enthalten, werden wie schlacken 
haltige Masseln behandelt.) 
Bandeisen in der Dicke von mehr als 1 Mm 
« r r n r 1 Mm. odcr dar 
unter 
Walzdraht zur Eisendrahterzeugung . . . 
Blech, gewalzt oder gehämmert. Mach, in der 
Dicke von mehr als 1 Mm., nicht beschnitten 
Blech, gewalzt oder gehämmert, flach, in der 
Dicke von mehr als 1 Mm., in irgend einer 
Form beschnitten . 
Il Pfd. 
i 
¡Krön. Oere 
— 33' 
Krön. Oere 
— 2 
1 ; — I 3' 
K(f. I Frc. Cent. Frc. I Cent 
100 
100 
! 100 
2 — 
!i 4 50 : 
0 — 
1 50 
4 50 
! 1001 G — 
1100 
jioo 
Hoo 
100 
c — 
8 — 
(; — 
7 50 
7 50
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        XXXVlll. Eisen und Ëisenwaareii. 
281 
Tarifmässige Benennung 
■n 
Zoll 
allge 
meiner 
'i 
trags- 
m&amp;ssiger 
193 j! 
194 II 
195 II 
19C ' 
197 
198 
199 
200 
475 
476 
¡477 
: 478 
479 
m bii 
Frankreich. 
Eisen : dünnes Eisenblech und Schwarzblech 
flach, in der Dicke von 1 Mm. oder darunter 
nicht beschnitten 
dünnes Eisenblech und Schwarzblech, flach 
in der Dicke von 1 Mm. oder darunter, in 
beliebiger Form beschnitten 
verzinnt (Weissblech), verkupfert, verzinkt 
oder verbleit 
Eisendraht, gleichviel ob verzinnt, verkupfert 
verzinkt oder nicht, von ®/,o Mm 
Durchmesser oder weniger . . 
n gleichviel ob verzinnt, verkupfert 
verzinkt oder nicht, anderer . . 
Stahl in Stäben: Schienen 
p in anderen Stäben von beliebiger Form 
und Bandstahl 
r als Blech oder in Blechstreifen, braun 
heiss gewalzt, in der Dicke von mehr als 
‘/* Mm., nicht beschnitten 
„ als Blech oder in Blechstreifen, braun 
heiss gewalzt, in der Dicke von mehr als 
‘/j Mm., in beliebiger Form beschnitten 
r als Blech oder in Blechstreifen, braun 
heiss gewalzt, in der Dicke von ‘/j Mm 
oder darunter, nicht beschnitten . . 
r als Blech oder in Blechstreifen, braun 
heiss gewalzt, in der Dicke von Mm 
oder darunter, in beliebig. Form beschnitten 
r, als Blech oder in Blechstreifen, blank, kalt 
gewalzt, in beliebig. Dicke, nicht beschnitten 
„ als Blech oder in Blechstreifen, kalt gewalzt, 
in beliebiger Dicke und Form, beschnitten 
Draht, auch blank gemacht zu Saiten . . . . 
Feilspäne und Hammerschlag frei. 
Altes Eisen (Bruchstücke alter Eisenwaaren, 
auch Schmiede- oder Gusseisen . . . . 
Bruchstücke alter Waaren aus Stahl (WrmgmitBelgic) 
Hütten- und Schmiedeschlacken frei. 
Werkzeuge, mit oder ohne Stiel: 
aus reinem Eisen 
aus verstähltem Eisen 
aus Stahl 
Nietzähne aus Schmiedeisen 
I &gt;rucklettern, neue 
r alte und ausser Gebrauch . . . 
Cliches, mit oder ohne Zeichnungen . . . . 
Platten oder Stempel, gravirte, zum Drucken auf 
Papier frei. 
Drahtgewebe aus Eisen oder Stahl 
„ „ Kupfer oder Messing . . . 
Gitter aus Eisen oder Stahl : mit Oeffnungen von 
weniger als 0 02 Cm. im Quadrat . . . 
andere 
Kg. 
100 
100 
Frc. Cent. ' Frc. ! Cent. 
10 — 
11 — 
100 , 13 — 
100 , 10 — 
100 
100 
100 9 — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
' 100 
100 
100 
100 
100 
100 
9 — 
9 j 90 
15 — 
16 [ 50 
15 j — 
16 50 
20 — 
2 - 
3 — 
10 
15 
20 
30 
8 
3 
8 
10 
20 
10 
8 
9 — 
10 I — 
12 - 
10 — 
6 ' — 
6 — 
9 — 
9 — 
9 90 
15 — 
16 
15 
16 
20 
10 
13 
20 
30 
8 
3 
8 
— li 10 
— I; 20 
50 { 
50 
1 50 
50
        <pb n="296" />
        282 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren, 
Tarifmässige Benennung 
1 1 
■2 § 
all ge- 
meiner 
trags- 
mäasiger 
480 
481 
482 
483 
484 
48.5 
487 
488 
489 
¡490 
491 
492 
493 
Frankreich. 
Nähnadeln : 
in der Länge von weniger als 5 Cm. . . . 
„ „ „ „ .5 Cm. und darüber . . . 
Stricknadeln, Schnürnadeln und andere ähnliche, 
nicht besonders benannte Gegenstände aus 
Stahl, Eisen oder Kupfer 
Stecknadeln 
Angelhaken 
Schreibfedern aus anderem Metall als Gold und 
Silber . . . . ' 
Messerschmiedwaaren, gemeine : 
Küchenmesser, Fleischermesser, Schneider- 
scheeren, gemeine 
Rasirmesser, gemeine 
Andere 
Messerschmiedwaaren, feine 
Bildsäulen aus Metall, von mindestens natür 
licher Grösse, frei. 
Andere Metallarbeiten : 
aus Eisenguss, weder abgedreht noch polirt, 
Eisenbahnschienenlager, Platten und andere 
.offen gegossene Gussstücke 
aus Eisenguss, weder abgedreht noch polirt, 
gerade cjlindrische Röhren, massive oder 
hohle Balken und Säulen, Gasretorten, mas- 
I sive Stangen und deren Verbandstücke, 
Gitter und Herdplatten, Transmissionswellen, 
Maschinengestelle und andere Gegenstände 
ohne Verzierung und Adjustirung .... 
aus Eisenguss, wed. abgedreht noch polirt, Topf 
geschirr und alle anderen in den beiden vor 
stehenden Classen nicht bezeichneten Waaren 
aus Eisenguss, polirt oder abgedreht . . . 
aus Eisenguss, verzinnt, emaillirt oder ge 
firnisst 
aus Schmiedeisen : rohe Gegenstände aus 
schmiedbarem Gusseisen 
aus Schmiedeisen : Schmiedewaaren (^Baustücke, 
Schiffsrippen und Schiffsbalken, Beschläge 
für Karren und Waggons, Thürangeln, 
Fensterangeln, grosse Riegel, Winkelhaken 
und anderes grobes Eisenwerk für Thüren 
und Fensterbeschläge, weder abgedreht noch 
polirt, massive Gitter, Bettstellen, Stühle, 
Garten- und andere Möbel, mit oder ohne 
unwesentliche Verzierungen aus Gusseisen, 
Kupfer oder Stahl) 
aus Schmiedeisen: Schlosserarbeiten (eiserne 
Schlösser und Vorlegeschlösser jeder .\rt, 
Fischbänder und Chamiere aus Blech, 
Klinken, Riegel und alle anderen Gegen 
stände aus Eisen oder Blech, abgedreht, 
polirt oder gefeilt, zu Möbel-, Thür- und 
Fensterbeschlägen) 
Kg. ¡1 Frc. Cent, j Frc. Cent. | 
100'248 — ¡200 — 
100 124 — ilOO — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
25 
50 
50 
100 
125 
250 
100 375 
100 000 
I 100 
Î 100 
100 
100 
100 i 8 
100 
25 — 
50 — 
50 — 
100 — 
100 
200 
300 
'480 
2 50 
4 50 
100 (i I — 
100 ¡I 10 j — 
8 — 
4 
0 
10 
8 
12 — 
12
        <pb n="297" />
        XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
283 
8 
1 1 
494 
495 
496 
497 
498 
499 
500 
501 
502 
508 
Tarifmässige Benennung 
ïtî 
sã 
Frankreich. 
Andere Metallarbeiten : 
aus Schmiedeisen, Anker, Taue und Ketten, 
in den französischen Häfen und Rheden 
unter den im Gesetze vom 2. Juli 1836 
vorgesehenen Bedingungen ausgehscht . . 
aus Schmiedeisen, Anker, Taue und Ketten, 
andere 
aus Schmiedeisen: Nägel mit der Maschine 
erzeugt 
aus Schmiedeisen: Nägel mit der Hand er 
zeugt 
aus Schmiedeisen : Holzschrauben, Ring 
schrauben oder Hakenschrauben mit Schrau 
bengängen im Durchmesser von 7 Mm. oder 
darunter 
aus Schmiedeisen : Holzschrauben, Ring 
schrauben oder Haken schrauben mit Schrau 
bengängen im Durchmesser von mehr als 
7 Mm 
aus Schmiedeisen: Bolzen und Schrauben 
muttern 
aus Schmiedeisen: Röhren, gezogene, einfach 
zusammengeschweisste, mit innerem Durch 
messer von 9 Mm. oder darüber .... 
aus Schmiedeisen : Röhren, gezogene, einfach 
zusammengeschweisste, mit innerem Durch 
messer von weniger als 9 Mm 
aus Schmiedeisen: Röhren, gezogene, über- 
einandergeschweisste oder aufgezogene , . 
aus Schmiedeisen: Röhren, Verbandstücke 
jeder Art 
aus Schmiedeisen: Haushaltgeräthe und alle 
anderen nicht besonders benannten Waaren 
aus Eisen oder Blech, polirt oder an 
gestrichen 
aus Schmiedeisen: Haushaltgeräthe und alle 
anderen nicht besonders benannten Waaren 
aus Eisen oder Blech, verzinnt, emaillirt 
oder gefirnisst 
ans Stahl: Taue aus Stahldraht 
„ „ kleine (iegenstände aus Stahl (wie 
z. B. Perlen, Schiebringe, Brochen, Finger 
hüte) 
aus Stahl: Haushaltgeräthe und andere nicht 
besonders benannte Arbeiten aus reinem 
Stahl 
aus Guss- und Schmiedeisen, nicht polirt, so 
fern das Gewicht des Schmiedeisens weniger 
als die Hälfte des Gesammtgewichtes beträgt 
aus Guss- und Schmiedeisen, nicht polirt, 
wenn das Gewicht des Schmiedeisens die 
Hälfte des Gesammtgewichtes erreicht oder 
übersteigt 
allge- 
meiner 
Kg. 
Frc. Cent. 
Il 
100' 
100 
t rege 
ln ãMiger 
Frc. Cent. 
100 ,| 1 25 1 25 
100 II 8 — 
100 jj 8 ; 
100I 12 — 
|i 
II 
100 ¡i 12 — 
!i 
1001 8 — 
1001| 8 — 
11 
100 ! 11 — 
II 
10011 20 — 
100 20 — 
100 ! 20 — 
8 — ' 
8 ' — i 
12 — 
10 80 i 
7 20 
8 — . 
I 
9 90 
18 — 
18 — 
18 — 
lOO I 14 — I 14 — 
l| 11 
100 16 — 16 — 
100 I 25 — ! 25 — 
100 ! 20 — ; 20 — 
20 — , 20 — 
5—14 50 
i' 
100 ; 8 1—1! 7 20 
ü i II I
        <pb n="298" />
        284 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
^'5 
4 
Tarifmässige Benennung 
i 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Frankreich, 
Kg. !1 Frc. Cent. 
I 
Frc. Cent. 
501 
505 
506 
507 
508 ! 
509 j 
510 ! 
I, 
511 
515 
Andere Metallarbeiten: 
aus Guss- und Sclimiedeisen, polirt, einaillirt 
oder gefirnisst, auch mit unwesentlichen 
Verzierungen aus Eisen, Kupfer, Messing 
oder Stahl . . . . 
aus reinem oder mit Zink oder Zinn legirtem 
Kupfer : Kupferschmiedwaaren 
aus reinem oder mit Zink oder Zinn legirtem 
Kupfer: Kunstgegenstände, Zieraten und 
andere Arbeiten . 
Bühren und andere Arbeiten aus Blei in jeder 
Art 
Topfgeschirr und andere Arbeiten aus reinem 
oder mit Antimon legirtem Zinn . . . . 
Zinkwaaren jeder Art . 
Waaren aus mit Kupfer oder Zink legirtem 
Nickel (argentan, Neusilber) 
Waffen : 
Kriegswaffen verboten. 
Handelswaffen, blanke 
Feuerwaffen, Vorderlader 
„ Hinterlader 
Flintenläufe, rohe geschmiedet 
Wurfgeschosse verboten. 
In der Ausfuhr frei. 
100 j 12 
100 20 
100 
20 
1001 3 
100 !: 30 
100 8 
100 100 
100 
100 
100 
100 
40 
240 
360 
60 
10 
20 
i 20 
8 
30 
I ® 
100 
40 
240 
300 
60 
80 
i 
I 
Griechenland. 
Gusseisen frei. 
Eisen, geschmiedetes, unverarbeitet, ohne Unter 
schied der Herkunft in grossen und klei 
nen Platten, Stangen, Stäben, rund oder 
viereckig 
„ in Reifen, ohne Unterschied der Grösse, 
platt gewalztes Eisen (Blech) aller Art . 
„ Weissblech, polirtes 
„ Blech, mattes 
„ Alle aus Weissblech gefertigten Gegen 
stände, wie Lampen, Schreibzeuge, Vasen, 
Behälter, Kinderspielzeug, Trompeten, 
Casserole etc 
„ Draht, ohne Unterschied der Qualität und 
Stärke 
Oefen, eiserne oder gusseiserne 
Eiserne Gegenstände, als : 
1. Anker, Augen (zur Fütterung der Löcher, 
durch welche das Kabel läuft), grosse Ringe, 
Ketten, Gangspille und Winden, Ambose, 
Hacken, Karste, Oefen von Gusseisen, Plätt 
eisen, Kloben für Schiffe und zum Bergbau, 
gusseiserne Kessel 
la) Ketten und Pumpen für Schiffe frei. 
1W Rühren, eiserne, für Wasserleitungen, 
Platten und Nägel für Dampfkessel 
Oka 
1 
1 
1 
1 
3 1 
'' 1 
Frc. Cent. Frc. Cent.^ 
2 66 
- , 13 
— 09 
— I 53 
— ; 05 
— 20 
- , 09 
— 33
        <pb n="299" />
        I Post des 
Orig.-Tarifes 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
285 
T a r i fmãs s i ge Benennung 
1 i 
Griechenland. 
2. Hall'terketten und Ketten zu allem anderen 
Gebrauch, Saug- und Druckpumpen, Feuer 
spritzen, Hackmesser, Aexte und Deichseln, 
Hacken, Zangen für Sclfuhmacher, Schmiede 
und Zimmerleute, Küchenmesser, Striegeln, 
Schabeisen etc. und Geräthe von Eisen und 
Schwarzblech, ordinär gearbeitet, nicht be 
sonders benannt, zum Gebrauche auf Schiffen, 
beim Bauen, Feilen ohne Unterschied, 
Pfannen, grosse Schrauben etc 
3. Nägel ohne Unterschied der Grösse und 
Herkunft und des Gebrauches 
4. Zwecken und Stifte, mit oder ohne Kopf, 
zum Gebrauche für Schuhmacher, überzinnte 
Zwecken, Geldschränke, Bettstellen, Balkons, 
Gitter etc.. Griffe aller Art, Thürklopfer, 
Kleiderhaken, Roste etc., gegossen und ge 
firnisst 
5. Bettstellen, Gitter, Balkons, feiner gearbeitet, 
nämlich gefirnisst oder vergoldet, Löffel und 
Gabeln, verziert oder nicht, Kaffeemühlen . 
G. Alle anderen Gegenstände und Werkzeuge 
von Eisen oder Eisenblech, die nicht 
namentlich aufgeführt sind, wie Arbeiten 
aus Eisen, welche 
a) theilweise oder ganz gefeilt, oder nicht 
gefeilt, getheert, sowie Sattlerschnallen . 
h) mit Schmirgel polirt, und Sägen im All 
gemeinen V ■ 
c) in Verbindung mit Bronze, und Kafiee- 
raühlen (und Schlösser, welche auch nur 
ein Minimum von Bronze an sich haben) 
Eisenwaaren, feinere, als : 
Barbiermesser, ordinäre, sogenannte Juden 
messer, in Packeten 
Barbiermesser, andere 
Federmesser 
Messerschmiedwaaren : 
Messer für Fleischer, Specereihändler, Sattler, 
Schuhmacher, Küchenmeister 
Tabaksmesser und Gärbermesser 
Tischmesser und Gabeln mit silbernen und 
vergoldet silbernen Heften im Allgemeinen 
dgl. mit elfenbeinernen oder plattirten Heften 
dgl. mit Heften von Knochen, polirtem oder 
nicht polirtem Holz oder Eisen . . . . 
Einschlagmesser, ordinäre, in einer Fassung 
von Holz oder Knochen 
Anmerkung: Jede» Paar Vorlegmeseer unterliegt dem 
4. Theil des Zollsatzes für die Tischmesser, somit von der 
1. Kategorie 2 Dr. oder 2 Fr. 44 Cent. 
Waffen: 
Flintenrohre, ordinäre, einfache 
„ „ doppelte 
, Zoll 1 
1 allge- 
i meiner 
Í 
trags- 
mässiger 
Oka Frc. ¡ Cent. 
1 I! — 
1 !! — 
H 
1 II — 
1 ,1 — 
1 
1 
1 ; 1 
Dtad. i 
i| 
1 il - 
1 ! 2 
1 li 1 
Oka ‘I 
1 1 
' II- 
1 I. 10 
1 4 
Stück! 
1 1 
1 ■ 2 
20 
33 
53 
53 
32 
00 
60 
67 
65 
79 
80 
34 
83 
66 
Frc. Cent.
        <pb n="300" />
        I Post des i 
.Orig.-Tarifes 
286 
XXXVllI. Eisen und Eisenwuaren. 
T a r i f 111 ä s s i ff e li e n e n ii u ii ff 
Sn 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Griechenland. 
Pistolenrohre, auch zu Sattelpistoleii . . . 
Sattelpistolen und Pistolen mit eckigem Pohr 
„ von Gusseisen oder Bronze, 
ohne Unterschied der &lt;jrrösse, 
mit einfachem, doppeltem oder 
eckigem Kohr 
Revolver, ohne Unterschied der Qual. u. Grösse 
Flinten für die Armee, mit oder ohne Bajo 
nett, mit einfachem Rohr .... 
„ . mit eckigem Rohr 
„ mit doppeltem Rohr (Jagdflinten) 
Pistolen in Etuis mit allem Zugehör 10" o 
vom Werthe oder 13'552“/u. 
Scheeren 10% vom Werthe oder 13'552®/o. 
Schlösser zu Schiesswalfen 
Blanke Waffen ; 
Degen und Säbel, europäische, für Offleiere 
im Allgemeinen 
dgl. für Soldaten 
Rappiere 
Luxussäbel, aus der Türkei eingehend, damas- 
cirte, tahun, karakorassan etc 
Säbel, ordinäre, aus der Türkei eingehend 
Hirschfänger, Yatagans, Handschars etc., am 
Gürtel zu tragen 
Stilets 
Dolche, kleine, in Scheiden 
Waagen nach dem Decimalsystem, mit dem zu 
gehörigen Gewicht im Allgemeinen . . 
„ für Apotheken, Tabakshändler etc. . . 
Schnellwaagen, eiserne, für jede Oka, bis zu wel 
cher die Kraft reicht .... 
„ mit Schalen 
Werkzeuge und Geräthschaften zum Ackerbau 
und zu wissenschaftlichen Zwecken frei. 
Metallschreibfedern 
Nähnadeln, Sticknadeln, Nadeln im Allgemeinen 
Nadeln, Pack-, Segel-, Strick- und Haarnadeln, 
Schuhmachernadeln 
Stahl in Stangen 
p Blech 
„ zu Crinolinen, und Feuerstahl .... 
„ Arbeiten, wie Börsenschlösser, Haken, 
Agraffen, Sporen, Uhrschlüssel etc., polirt 
„ grobe Feilen 
„ feine Feilen für Uhrmacher, Gold- und 
Silberarbeiter 
„ Angelhaken im Allgemeinen 
Pressen: Comptoirpressen, Handpressen . . . 
Schmelztiegel v. Gusseisen f. verschied. Gewerbe: 
Nr. 1, 2, 3, 4 
dgl. Nr. 5 
dgl. grösser 15o o vom Werthe oder 13 552%. 
Paar 
1 
1 
1 
1 
Stück 
1 
1 
1 
' ! Paar 
(Stück 
'' 1 
1 
j, 1 
!: 1 
¡1 ^ 
' 1 
,1 Dix. 
II ” 
stück 
II 1 
; I Oka 
ïl St. 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1:1 St, 
100 St. 
Frc. Cent., Frc. 
1 33 i 
5 32 
38 ! 
90 
00 : 
32 
90 : 
2 
1 
1 
20 
8 
2 
0 
1 
00 
38 
33 
02 
09 
00 
00 
83 
39 03 
— 07 
— 05 
2 06 
3 32 
1 00 
— 07 
— 31 
1 , 33 
2 I — 
— I 33 
I 
1 I — 
2 ; 13 
— 07 
3 , — 
0 1 00 
Cent.
        <pb n="301" />
        XXXVllI, Eisen und Eisenwaaren. 
287 
173 
(O 
170 
177 
178 
17&lt;t 
180 
181 
182 
183 
183 
Tarif massige B e ii e ii ii u ii g 
Griechenland. 
Thee- oder Kaffeetassen (Bretter) von Blech 
aller Art 
Wollkratzen (Krempel) 
Spritzen, eiserne 
In der Amfuhr frei. 
Italien. 
Kisen, Erze 
Ausfuhrszoll . 
Bruch und Hammerschlag, wie Feilspüne von 
Eisen, Gusseisen und Stahl 
Ausfuhrszoll . 
Anmerkung; Oie Wurfgeschosse der Artillerie, dann die 
rostig gewordenen und nicht mehr verwendbaren Kanonen 
werden wie Umch zugelassen, ohne dass es nöthig wäre, 
si$) zu zerstOcken. 
Zoll 
aligo- 
meiner 
tragi- 
mä&amp;biger 
Oka 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
1 Pur, — 
Tonne 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
.33 
33 
Lira Cent. 
Lira Cent. 
- 33 - 
Buheisen und Eisenguss; 
a) Eoheisen 100 
h) roher Eisenguss 100 ! 4 
c) Gusseisen, polirt, abgedreht. verzinnt, 
emaillirt oder lackirt, auch in Verbindung 
mit anderen Metallen 100 5 
Eisen in Masseln und Stahl in Blöcken ... 100 | 2 
4 - . 
5 — 
2 — 
Eisen: 
u) gewalzt oder gehämmert (Stäbe von mehr 
als 5 Mm. Durchmesser) und Stangen von 
jedweder Dimension 
h) in Stäben (mit Einschluss des Drahtes) 
von 5 oder weniger Millimeter Durchmesser 
oder Breite 
e) in Platten von 4 Mm. Stärke und darüber 
d) in Platten von weniger als 4 Mm. Stärke, 
und auch in Röhren 
Eisen und Stahl, geschmiedet, als: Badachsen, 
Anker, Ambose und andere rohe Arbeiten . 
Eisen- und Stahlschienen für Eisenbahnen . . 
Eisen von zweiter Verarbeitung (Eisenwaaren): 
u) einfaches 
h) mit anderen Metallen verbunden . . . . 
Blech oder Eisenplatten, überzogen mit Zinn, 
Zink oder Blei (Weissblech): 
n) nicht bearbeitet 
h) bearbeitet, auch in Verbindung mit anderen 
Metallen 
Stahl, ungehärteter: 
(i) in Stangen, Stäben, Platten und Draht 
h) in Federn jeder Art 
c) anders bearbeitet 
Sensen und Sicheln . 
Andere Geräthe und Instrumente für gewerbliche, 
künstlerische u. landwirthschaftl. Zwecke, von 
Eisen oder Stahl, oder von Eisen und Stahl 
(Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn und 
Frankreich.) 
100 
100 
100 
100 
100 
,100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
11 
14 
1:2 
02 
so 
10 3.) 
10 — 
02 
02 : 
8 — 
11 
14 
so 
10 75 
10 — 
vi« Eiun, je nach den Üinieai. 
15 ! — II 15 — 
25 - '25 — • 
10 I — 10 — 
12 -
        <pb n="302" />
        288 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
Zoll 
ri 
Tarifmässige Benennung 
3 S 
trags- 
müssiger 
allge 
meiner 
a N 
Italien. 
Kg. 
Lira 
Cent 
Messer für Künste und Handwerke, und Messei 
mit (iriffen aus gemeinem Holz 
Dralitgewebe aus Eisen oder Stahl . . 
(Vertragsmässig mit Frankreich.) 
Waffen : Feuergewehre, vollständige 
Theile davon . 
Pistolen und Revolver, vollständige . 
Theile davon 
Säbel und Degen, mentirte ...... 
Alle unter Pont 170 und 197 auf (jeführten Waa- 
ren in der Aunfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle Eisenwaaren vom Werthe So/o. 
Klempnerwaaren, lackirt, bemalt oder nicht, vom 
Werthe Soo. 
Feuerwaffen jeder Art, Gewehre, Pistolen ; Helle 
barden, Degen. Säbel, Bajonette und andere 
kleine Kriegsinstrumente, Kürasse vom 
Werthe 5%. 
Kanonenkugeln von Eisen 
In der Aunfuhr frei. 
Portugal. 
Gusseisen, Schmiede- od. Walzeisen, roh, v. Werthe 
Guss- oder Walz stahl, nicht besonders benannt, 
vom Werthe 
Nägel 
Eisenplatten, vom Werthe 
„ verzinnt 
„ galvanisirt, verzinkt 
Eisendraht, einfacher (nicht über 2 Mm. Durch 
messer) 
Drahtgewebe in Stücken 
Reife für Weinfässer, vom Werthe 
Arbeiten aus Guss- und Schmiedeisen, nicht 
namentlich aufgeführt: 
rohe, einfach bemalte 
polirt, emaillirt, lackirt, verzinnt, verkupfert, 
verzinkt 
Dieselben Arbeiten, wenn jedes Stück mehr als 
100 Kg. wiegt 
Nägel, eiserne, einfache oder mit kupfernen 
Köpfen 
Röhren im Durchmesser von 40 Cm. u. weniger 
„ „ „ über 20 Cm. bis 40 Cm. 
n n n » dO „ .... 
Arbeiten aus geschmiedetem und gewalztem 
Eisen : 
Kabel und Ankerketten 
Schaufeln 
Nägel, roh oder mit kupfernen Köpfen . 
100 
100 
stück 
100 
lOOKg. 
100 St. 
100 St. 
Kg. 
100 
Kg. 
600 
200 
3.50 
700 
200 
Gld. 
Lira Cent. 
Cents 
1 50 
Reis 
26% 
0051-.50 
26« 0 
0008-81 
0004-36 
0206 
0054-50 
0545 o/o 
0041-2 
0082-4 
0010-30 
0051-50 
0010-90 
0005-45 
0002-18 
0010-90 
0081-75 
0051-50 
Gld. Cents 
Reis 
2«/o 
2% 
0002 
0040 
0080 
0010 
0050 
0050
        <pb n="303" />
        Post des 
totig.-Tarifeii 
XXXVIll. Eisen und Eisenwaaren. 
289 
Tarifmässige Benennung 
il 
Zoll 
I! 
Portugal. 
Arbeiten aus geschmiedetem und gewalztem 
¡ Eisen, nicht namentlich aufgeführte : 
rohe, einfach bemalte 
poliri, emaillirt, lackirt, verzinnt, verkupfert 
und verzinkt 
, Dieselben Arbeiten, jedes Stück mehr als 100 Kg. 
i: wiegend 
’ Manufacturwaaren aus Eisen oder Stahl: 
Nadeln, Angeln und Hafteln, Spangen . . . 
Nägel aus Draht 
Andere Gattungen 
j Stahldraht 
j Messerschmiedwaaren : 
j mit GrifiFen aus Perlmutter, Elfenbein und 
I Schildpatt 
mit Fischbein, Horn und anderen thierischen 
Substanzen 
mit Holz, Metall (nicht Gold und Silber) . . 
:| Eisenwaaren, mit Gold oder Silber eingefasst . 
j Matrosenmesser 
II Scheeren 
I Werkzeuge, auch in Kistchen, einschliesslich 
I der Griffe und anderem Zugehör von Holz 
¡ Alle anderen Gattungen 
Waffen : 
Seitengewehre, complete, oder Theile dersel- 
j ben vom Werthe 10 85"/o. 
I Feuerwaffen, Flinten oder Vogelflinten, oder 
j Theile derselben vom Werthe 32 7%. 
I Kanonen und Mörser oder Theile derselben 
j vom Werthe 1 09"q. 
hl (1er Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
570 
571 
572 
573 
Gusseisen, rohes, Schmiedeisen, rohes, in Klum 
pen, in Stäben, in runden oder prismatischen 
Stangen, überhaupt Guss- und Schmied 
eisen in jeder Form, nicht zum unmittel 
baren Gebrauche vorgerichtet, altes Bruch 
eisen frei. 
Stahl, roher. Cement- oder Gussstahl in jeder 
Form, nicht zum unmittelbaren Gebrauche 
vorgerichtet, frei. 
Eisenbahnschienen aus Eisen und Stahl in jeder 
Form, und Eisenbahn-Wechsel 
Radreifen, Bandeisen im Allgemeinen, und zwar 
Fassreifen u. dgl. 
Eisen und Stahl, roh, in Stäben und Stangen, 
prismatischen und runden, österr.-ungar. 
Provenienz, frei. 
(Artikel IX, Anlage A des Handelsvertrages.) 
Uolter, General-Zolltarif. 
Kg. 
Reis 
1 0103 
1 0104-80 
2000 
0136 
0109 
0054-50 
0054-50 
0381 
0827 
0272 
0545 
0109 
0545 
2000 
0103 
Reis 
100 
100 
20 
100 
Kg. || Frc. Cent.' Krc. Cent. 
100 
100 
1 75 
1 90 
19
        <pb n="304" />
        290 
XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren, 
il 
T a r i f ni ä S S i g e Benennung 
574 
575 
57Ü 
577 
578 
579 
580 
Rumänien. 
Bisen in Platten, schwarzes oder gewalztes 
Eisenblech 
Weissblech und verzinnte, verkupferte, verzinkte 
oder verbleite oder blos polirte Eisen 
platten 
Stahlblech und Stahlplatten, polirt oder nicht 
Tara zu Post 570: 10 in Kisten und Fässern, 
() in Körben, 4 in Ballen. 
Eisendraht, schwarzer, polirter, verzinnter, ver 
kupferter, verzinkter oder verbleiter . . . 
Stahldraht und Stahlsaiten für Musik-Instrumente 
Tara zu Post 578: 12 in Kisten und Fässern, 
5 in Körben, 4 in Ballen. 
Drahtgewebe, grobe, mit vier Drähten oder 
weniger auf einen Currentcentimeter und 
Siebe aus diesen Geweben 
Drahtgewebe, andere und Siebe daraus . . . 
Tara zu Post 580: 10 in Kisten und Fässern, 
0 in Körben, 4 in Ballen. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Frc. Cent. 
70 
5 — 
9 — 
4 50 
16 — 
6 — 
16 — 
Frc. Cent.*” 
581 
582 
583 
581 
585 
580 
587 
588 
589 
590 
591 
592 
593 
Gegenstände, verschiedene, Maschinenbestand- 
theile und Zugebör zu Maschinen , von 
rohem Gusseisen, einfach gegossen, ohne 
andere Bearbeitung, theilweise gefeilt, polirt, 
theilweise abgedreht oder nicht . . . . 
Gegenstände aus Gusseisen, verzierte, polirte, 
emaillirte, gelirnisste (mit Ausnahme des 
emaillirten Küchengeschirrs) vom Werthe 7",'o. 
Küchengeschirr aus emaillirtem Gusseisen vom 
Werthe 7o'o. 
Kleine Gegenstände aus Gusseisen, verzinnte, 
polirte, gefirnisste oder bronzirte, auch in 
Verbindung mit anderen gemeinen Mate 
rialien, vom Werthe 7®,o. 
Grobe Eisenwaaren: 
u) Balken und andere grosse Eisenstücke für 
Häuser- und Brückenbauten mit Ausnahme 
der gebogenen, nicht polirt, nicht abgedreht, 
nicht gefeilt . 
h) andere grobe Eisenwaaren 
Nägel aus Schmiedeison und Drahtstifte, diese 
von Nr. 42 und darunter 
Drahtstifte über Nr. 42 
Schrauben aus Eisen und Stahl von jeder Grösse, 
mit oder ohne Muttern 
Tara zu Post 587 u. 588: 10 in Kisten und 
Fässern, 4 in Körben, 4 in Ballen. 
Böhren, eiserne 
Achsen für Wagen und Waggons 
Anker und grosse Schiffsketten 
Ketten, eiserne, über 1 Centimeter starke . . 
n n von 1 Centimeter, und kleinere 
Tara zu Post 593: 10 in Kisten und Fässern, 
5 in Körben, 4 in Ballen. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
3 — 
4 — 
8 i — 
8 : — 
5 60 : 
6 — ‘ 
5 , - 
7 — i 
12 — i
        <pb n="305" />
        19 
XXXVIll. Eisen und Eisenwaaren. 
291 
Tarifmässige Benennung 
13 
allge 
meiner 
1 1 
ver- 
trags- 
m&amp;asiger 
594 
I 
595 
596 
597 il 
598 
599 
600 
601 
602 
603 
604 
605 
Rumänien. 
Gitter, eiserne, für Gärten. Höfe, Balkons, weder 
vergoldet noch versilbert 
Gegenstände, gemeine, aus schwarzem Eisen 
blech, nicht polirt, nicht verzinnt, nicht 
emaillirt, in oder ohne Verbindung mit 
Gusseisen 
Cassen und Cassetten aus Eisen 
Bettstellen, eiserne, gemeine, einfache, nur be 
malt, ohne andere Verzierungen, als solche 
aus geformtem Gusseisen, weder vergoldet 
noch versilbert, eiserne Gartenmöbel . . . 
Tara zu Post 597: 10 in Kisten und Fässern, 
6 in Körben, 4 in Ballen. 
Bettstellen, eiserne, mit Verzierungen jeder Art, 
colorirt, lackirt. mit Malereien, bronzirt etc., 
eiserne Möbel für Wohnungen, auch vergol 
dete oder versilberte, tapezirt oder nicht, 
vom Werthe 7"^. 
Gegenstände, nicht besonders benannte, aus 
Eisen und Stahl, gemeine, einfache, weder 
verzinnt, noch emaillirt, noch polirt , . , 
Gegenstände, nicht besonders benannte, aus 
Eisen und Stahl, gemeine, einfache, ver 
zinnte, emaillirte, aber nicht polirte, Werk 
zeuge und Instrumente aus Eisen, nicht 
polirt, mit oder ohne hölzernen Handhaben 
Tara zu Post 600: 12 in Kisten und Fässern, 
6 in Körben, 4 in Ballen. 
Gegenstände aus Eisen und Stahl, mittelfeine, 
polirte. Werkzeuge und Instrumente aus 
Stahl, Eisen und Stahl, polirt. in oder ohne 
Verbindung mit anderen ^laterialien, wie 
Weissblech und Holz 
Tara zu Post 601: 12 in Kisten und Fässern, 
5 in Körben, 4 in Ballen. 
Gegenstände aus Weissblech, nicht polirt. nicht 
bemalt, in oder ohne Verbindung mit ge 
meinem Holze, vom Werthe 7"^. 
Gegenstände aus Weissblech, einfach gearbeitete, 
bemalt, emaillirt oder gefirnisst, aber ohne 
Verzierung, Vergoldung oder Versilberung, 
vom Werthe 7%. 
Gegenstände aus Weiss- oder Schwarzblech, fein 
gearbeitete, bemalt oder emaillirt, mit 
Malereien, auch vergoldet oder versilbert, 
in oder ohne Verbindung mit anderen ge 
meinen Materialien , wie : Holz , Bronze, 
Pakfong und anderen, aber ohne Verbindung 
mit edlen Metallen, wenn anders, als durch 
blosse Vergoldung od. Versilberung, Elfenbein, 
Perlmutter und Schildpatt, vom Werthe 7“In. 
Gegenstände aus Eisen und Stahl, feine (mit 
Ausnahme der Messerschmiedwaaren und 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. | Frc. Cent. 
7 50 
5 50 
50 
100 
100 15 — 
100 
25 ' —
        <pb n="306" />
        292 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
o 
Tarif massige Benennung 
S 1 
006 
007 
008 
009 
610 
011 
012 
013 
614 
015 
016 
617 
618 
619 
Rumänien. 
der cliirurgiscben Instrumente), in oder ohne 
Verbindung mit anderen gemeinen Mate 
rialien, vom Werthe 7o/n. 
Metallische Schreibfedern aller Art, mit Aus 
nahme der goldenen und silbernen . . . 
Gegenstände aus Stahl, feinste, d. i. Schmuck- 
waaren (Bijouterie) 
• Tara zu Post 606 u. 607: 16 in Kisten und 
Fässern, 6 in Körben, 4 in Ballen. Für kleine 
Schachteln aus Pappendeckel wird nichts ab 
gezogen. 
Ackerbau-Werkzeuge jeder Art frei. 
Anmerkung: Ala Ackerbanwerkzeuge sind anznseben : 
Pflüge jeder Art, Eggen, Walzen, Säemaschinen, Pferde 
hacken , Häufelpflug, Pferderechen, Henwendemaachinen, 
Häckselmaachinen, Wurzelachneidemaacbinen, Sonder 
maschinen, Getreidepntzmühlen, Getreide- und Grasmäh 
maschinen, Maisreheier, Schrot- und Quetschmaschinen, 
Sensen und Sicheln. 
Messerschmiedwaaren, und zwar: 
Messerschmiedwaaren von polirtem Eisen . . 
dgl. gemeine aus Eisen oder Stahl, mit Holz, 
Horn, Bein oder anderen gemeinen Mate 
rialien montirt 
Tara zu Post 009 u. 010: 12 in Kisten und 
Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen, 
dgl. feine aus Eisen oder Stahl, polirt, wie : 
Messer, Federmesser, Basirmesser, Scbeeren, 
mit anderen Materialien, als den im vor 
stehenden Artikel genannten, montirt, aus 
genommen Gold und Silber 
Tara zu Post 611: 12 in Kisten und Fässern, 
6 in Körben, 4 in Ballen. 
Stricknadeln 
Nähnadeln aller Art, feine Häkelnadeln und 
Angelhaken 
Steck-, Haar- und Sicherheitsnadeln aus Eisen 
Tara zu Post 612—614: 12 in Kisten und 
Fässern, 6 in Körben, 4 in Ballen. Für 
die kleinen Schachteln aus Pappdeckel wird 
nichts abgezogen. 
Waffen, und zwar : 
Hieb- und Stichwaffen 
Schiesswaffen, gemeine 
Schiesswaffen jeder Art, mit Ausnahme der 
zum Artikel 616 gehörenden und der Kriegs 
waffen 
Tara zu Post 615—617: 12 in Kisten und 
Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Kriegswaffen verboten. 
Waffenbestandtheile und Zugehör zu Waffen . 
Tara zu Post 619: 12 in Kisten und Fässern, 
5 in Körben, 4 in Ballen. 
In (1er Ausfuhr frei. 
Kg. ' Frc. 
100 85 
100 
100 
100 
200 
Cent.. Frc. 
Cent. 
100 
100 
100 
40 — 
ICO 
12 - 
140 — 
100 i 14 
100 !| 05 j — 
100 60 I — 
100 155 
100 
00
        <pb n="307" />
        XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren. 
293 
1! 
Tarifmässige Benennung 
S i 
Z o 
allge- 
meiner 
1 1 
Ter- 
trags- 
mässiger 
94 
95 
I 9G 
97 
102 
Russland. 
Gusseisen in Gänzen und als Bruch .... 
Eisen : 
1. in Barren, Sorten und gewalztes Eisen jeder 
Art, bei einer Breite von */s Zoll bis 18 Zoll 
und einer Dicke oder einem Durchmesser 
bis 7 Zoll, sowie in Frisch- und Puddling- 
Stücken oder Blöcken und Millbars . . . 
Anmerkung: Eisen, welches eine Dicke und Breite 
oder einen Durchmesser von weniger als Zoll hat, 
wird als Draht angesehen (§ 167). 
2. eiserne Schienen (rails) 
3. in Blättern und Tafeln bei einer Breite von 
mehr als 18 Zoll, sowie Sorteneisen jeder 
Art bei einer Dicke oder einem Durch 
messer von mehr als 7 Zoll 
4. Brucheisen 
Anmerkung: Als Brucheisen wird angesehen; unbrauchbar 
gewordenes und im zerbrochenen Zustande befindliche 
Maschinentheile, Räder, Achsen, Bandagen, Kessoren, Federn, 
abgebrauchte Eisenbahnschienen in Stücken nicht länger 
als 7 Fuss, Enden, welche auf den Fabriken beim Be 
schneiden der Eisenschienen übrig gehliehen sind, Ab 
schnitzel in Stücken von nicht mehr * als 2 Pud Gewicht 
und fiherhanpt alle unbrauchbaren und zerbrochenen Eisen 
fabrikate. 
Weissblech in Tafeln, unlackirt und lackirt, dgl. 
Eisenblech jeder Art mit Farbe, Zink. 
Kupfer und anderen ordinären Metallen über 
zogen 
Anmerkung; Für die Verpackung von Weissblech iii 
Tafeln und von Eisenblech jeder Art werden bei Kisten 7, 
bei einfachen Säcken und Matten 1 und bei doppelten 2% 
des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Stahl : ^ 
1. in Barren und Sortenstahl bei einer Breite 
von V* Zoll bis 18 Zoll und einer Dicke 
oder einem Durchmesser bis 7 Zoll, sowie 
Stahl in Blöcken 
Anmerkungen; Stahl, welcher eine Breite und Dicke 
oder einen Durchmesser von weniger als Vi Zoll hat, 
wird als Draht angesehen § 167). 
Für die Verpackung des Stahles in Kisten und Fässern 
werden 7% des Zollbetrages ln Abzug gebracht. 
2. Stahlschienen . . . . , 
3. in Blättern und Tafeln bei einer Breite von 
mehr als 18 Zoll, sowie Sortenstahl jeder 
Art bei einer Dicke oder einem Durchmesser 
von mehr als 7 Zoll 
4. Bruchstahl 
Gusseisen, verarbeitetes : ' 
1. gusseiserne Waaren, ohne alle Bearbeitung, 
als Feuerroste, Herdplatten, Röhren, Balken, 
Säulen und gusseiserne Gegenstände zum 
Gebrauch bei Eisenbahnen oder dem rollen 
den Material derselben 
2. gusseisernes emaillirtes Geschirr . . . . 
3. Gusseisenfabrikate , bearbeitete , befeiltc, 
l&gt;olirte, geschliffene, gefärbte, bronzirte, 
verzinnte, mit einem Ueberzuge von Zink 
Pud 
1 
¡1 1 
i' 1 
1 
1 
ij 
1 
1 
1 
1 
1 
Rubel Kop. 
— 0 
— 40 
— I 50 
Rubel 
50 
20 
Kop. 
1 40 
— ; 40 
— 50 
50 
20 
50 
80
        <pb n="308" />
        294 
XXXX'IIl, Eisen und Eisenwaaren. 
ï a r i f m ä s sig e Benennung 
Russland. 
Zoll 
allge 
meiner 
Pud 
Rubel Kop. 
trags- 
mässiger 
Rubel Kop. 
103 
104 
105 
166 
167 
und anderen gewöhnlichen Metallen, mit Holz, 
Kupfer- und Bronzetheilen und ohne solche 1 
Anmerkungen: Siebe Anmerkung bei § 165. 
Laut Punkt 3 werden alle Fabrikate ans schmiedbarem 
Gusseisen verzollt. 
Eiserne und Stahlschmiedearbeiten jeder Art, 
geschmiedete und gegossene, nicht befeilte 
oder an den Bändern und Kanten befeilte, 
jedoch ohne weitere Bearbeitung, als : Anker, 
Nägel, Haken, Glocken, Mörser, sowie Zu- ¡ 
behör für Eisenbahnen und für das rollende j 
Material derselben | 1 
Anmerkung: Siehe Anmerkung bei § 165. ! 
Eiserne und Stahlkesselarbeiten, als: Kessel, , 
Reservoirs, Becken, Kasten, Brücken, Röh- I 
ren, sowie alle Gegenstände aus Eisen- und | 
Stahlblech, ausser den in den §§ 90 u. 106 I 
aufgeführten 1 
Anmerkungen: Siehe Anmerkung bei § 165. ' 
Für die Verpackung von eisernen (auch mit kupfernen i 
Köpfen versehenen) und gusseisernen Nägeln werden bei 
Kisten und Fässern 7, bei einfachen Säcken und Matten 1 
und bei doppelten 2% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
Bei Nägeln mit Porzellan- und Fayenceköpfen gelten die | 
bei den §§ 155—157 bemerkten Tarabestimraungen. ¡! 
Eisen- und Stahlfabrikate aller Art, ausser den ' 
besonders aufgeführten, bearbeitete, befeilte, , 
geschliffene, bronzirte oder anderswie be- I 
arbeitete, mit Holz-, Kupfer- und Bronze- | 
theilen oder ohne solche, mit einem Ge- ' 
Wichte per Stück: i 
1. von mehr als 5 Pfund 1 
2. von weniger als 5 Pfund ¡ 1 
Anmerkung: Als bearbeitete Fabrikate aus (iussuiseu, I 
Eisen und Stahl werden angesehen : gefeilte, abgedrehte, ' 
durchbohrte, geschnittene, geschlitfene, polirte, bronzirte, 
verzinnte, mit Farbe überzogene oder auf irgend eine an 
dere Weise bearbeitete Gegenstände. Fabrikate aber, 
welche blos an den Rändern und Kanten befeilt oder zum 
Schutze gegen Rost mit Firniss oder Farbe grundirt sind, 
gehören zu den unbearbeiteten. 
Blechfabrikate : 
1. jeder Art, sowie Fabrikate aus Eisenblech, 
emaillirte, verzinnte und mit einem Ueber- I 
Zuge von Zink oder anderen gewöhnlichen 
Metallen versehene 1 
2. Eiserne Formen für Zuckerfabriken mit 
Zink überzogen 1 
3. dieselben Fabrikate mit Vergoldung, Malerei 
und anderen Verzierungen 1 
Anmerkung: Für die Verpackung von Weissblech- und 
eisernem, emaillirtem und verzinntem Hausgeschirre werden 
bei Kisten 20% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
Draht : 
1. Eisen- und Stahldraht bei einer Dicke oder 
einem Durchmesser bis zu ' s Zoll ... 1 
2. Kupfer- und Messingdraht, sowie Draht aus 
Metalllegirung jeder Art bei einer Dicke 
und Breite oder einem Durchmesser bis zu 
- 80 
1 — 
1 — 
*&gt; 
2 50 
2 75 
1 10
        <pb n="309" />
        XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren. 
295 
Tarifmässige Benennung 
all ge- 
meiner 
trags- 
masBiger 
Russland. 
‘,s Zoll, sowie ferner jeglicher Art verzinn 
ter und mit Zink und anderen gewöhnlichen 
Metallen überzogener Draht, mit Ausnahme 
des in dem § 168 aufgeführten, Drahtnägel, 
Stifte für Klaviere und Metallsaiten mit den 
Rollen, auf welche sie gewickelt sind, zu 
sammen gewogen, dgl. Drahtseile, Takel 
werk und submarine Kabeltaue aus Draht. 
Anmerkung: Für die Verpackung von Eisen-, Stahl-, 
Kupfer- und Messingdraht, Drahinägeln und anderen im 
g 167 erwähnten Gegenständen werden bei Kisten und 
Fässern 7, bei einfachen Säcken und Matten I und bei 
doppelten 2% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
Drahtfabrikate jeder Art, sowie Draht, der mit 
Baumwolle, Seide, Leinengarn und Kaut 
schuk übersponnen ist, Carcassen für 
Schirme und Vogelbauer aus Draht: 
1. aus Eisen und Stahl .... 
2. aus Kupfer und Kupferlegirungen 
Nadeln aus Stahl und Eisen: 
1. Näh- und alle anderen Nadeln mit Aus 
nähme der unten genannten . . 
2. Strick-, Pack-, Schnür-, Sattler-, Riemer 
und Segelmachernadeln 
3. Stahlstecknadeln mit Glasknöpfen 
Messerwaare : 
1. mit Einfassung aus ordinären Materialien, 
desgl. Scheeren (mit Ausnahme von Woll- 
scheeren, — § 172), Pincetten und Messer 
klingen, ausgearbeitete u. nicht ausgearbeitete 
2. mit Einfassung aus plattirtem Silber und 
anderen Metallcompositionen, Elfenbein, 
Schildpatt, Perlmutter, sowie aus ordinärem 
Material, aber mit Verzierungen aus Bronze, 
Gold, Silber, Elfenbein, Schildpatt und 
Perlmutter 
3. Taschenmesser für Bauern (Koziki) in Metall 
oder anderer Einfassung aus wohlfeilen 
Materialien 
Anmerkung: MesserwaHre in Kinfasanng aui edlen Me 
tallen unterliegt der Zollgebühr nach dem § 159 Ober 
Gold-, Silber- und Platinaaachen. 
Hieb- und Stosswaffen, Säbelklingen und alle 
anderen Klingen, Handfeuergewehre mit 
allem Zubehör, ausser Windbüchsen, welche 
zur Einfuhr verboten sind 
Anmerkung: Fenergewehre. welche in Kaaten und Fut 
teralen mit Zubehör eingeführt werden, unterliegen der 
Zollgebühr vom Geeammtgewichte der Waare mit Kaaten 
und Zubehör. , 
Sensen und Sicheln, Häckselniesser und Mäher, 
Wollscheeren, Spaten, Schaufeln, Rechen, 
Spitzhacken und Heugabeln , . . . . . 
Eiserne Spaten mit oder ohne hölzernen Stielen 
Anmerkung: Für die Verpackung von Senacn, Sicheln, 
Mäher und Häckselmesser werden bei Kisten und Fässern 
18% vom Zollbetrago in Abzug gebracht. 
Pud I Hubel Kop. i Rubel Kop. 
1 65 
50 
12 — 
1 24 1 — 
6 — 
— 50
        <pb n="310" />
        Post des 
iOrig.-Tarifes 
296 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
Irags- 
mässiger 
Russland. 
173 Werkzeuge zum HandgeLraucli für Künstler, 
Handwerker, Manufacturen und Fabriken . 
Anmerkung; Für die Verpackung von stählernen und 
Ij eisernen Werkzeugen für Handwerker u. dgl. werden bei 
l! Kisten und Fässern 7% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
171 Buchdruckschriften (Lettern), Matritzen zum 
Schriftgiessen, metallene und hölzerne Clichds 
und Formen jeder Art für Buchdruckereien 
In der A^^s&lt;fullr frei. 
Pud 
1 
Rubel Kop. 
— : 80 
— 30 
Rubel Kop. 
Serbien. 
Eisen, rohes, nicht vollständig gereinigt, oder 
gegossen, nicht geschmiedet, nicht gewalzt, 
auch altes Brucheisen oder Stahl, nicht 
mehr verwendbar 
Yertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
üoheisen, d. i. sowohl Gusseisen in Barren, 
Gänzen, Klumpen etc., als auch schmied 
bares Eisen und Stahl in Klumpen, Blöcken, 
]\Iasseln oder anderen rohen Stücken, 
I' Luppeneisen, llohzaggel, Milhars, Rohschie- 
non und Ingots, alter Bruch, Eisen- und 
Stahlahfälle 
Eisen, halbbearbeitetes: 
1. Eisen, geschmiedetes, gezogen in Barren, 
! ^ Schienen für Räder und sonstige Gegen- 
' stände, auch Eisenhahnschienen . . . . 
Yertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn und 
Deutschland: 
Halbfabrikate: 
1. Eisen und Stahl in Stäben, Quadrat-, 
Band-, Flach-, Rund-, Eck-, Winkeleisen 
und -Stahl aller Art, Eisen- und Stahl 
platten 
Anmerkung: Hierher gehört alles gestreckte, 
ausgeschmiedete, gewalzte Stabeisen, Streckstahl und 
Gussstahl in Stäben jeder Art, sogenanntes bosnisches 
Risen, Roheisen, L-Kisen, V-Eisen, T-und I-Eisen 
(Träger), U-, -f-Eisen u. s. w., überhaupt Coiiimerz- 
eisen und -Stahl aller Art. 
2. Blech und Draht aus Eisen und Stahl . 
, 2. Guss- und Schmiedstahl, Eisen- oder Stahl 
draht ohne Unterschied, hierher gehören 
noch Pflugschaaren und Pflugmesser, vor 
bearbeitet 
Gegenstände aus geschmiedetem oder gezogenem 
Eisen oder Stahl, und zwar: 
1. Nägel, Nieten, Klammern, Eisenplatten für 
'1'hiere 
2. Schmiedarbeiten, grobe, nicht angestrichen, 
in Yerbindung mit gewöhnlichem Holz oder 
Gusseisen ; hierzu kommen noch ausnahms 
weise: Hämmer, Ambose, Anker, über 2 Va Kg. 
!! schwer, Pflugscharen und Pflugmesser, voll- 
kommen bearbeitet, Sensen, Sicheln, Schel- 
Kg. (Dinar Para 
100 
Dinar Para 
100 
100 
100 
!; 100 
— 8u 
- 2 
r1001 8 — 
100 . 10 — 
3 — I
        <pb n="311" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
297 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
rer- ^ 
trags- 
mässiger 
Serbien. 
len, Achsen, Pflugschlitten, Heugabeln, 
Pechen, Ketten, ausgenommen Drahtketten, 
Kochkessel für Maschinen und Industrie 
zwecke 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn und 
Deutschland: 
Geräthe und Werkzeuge aus Eisen oder 
Stahl, welche in der Landwirthschaft ge 
braucht werden können, auch mit Heften, 
Griffen, Stielen u. dgl. von Holz, z. B. 
Dung- und Heugabeln, Krampen, Hauen, 
Schaufeln, Beile, Pechen, Sensen, Sicheln, 
Futterklingen (Strohmesser),Eggen. Pflöge, 
Eggen- und Pflugeisen, Schaf- u. Hecken- 
scheeren etc 
Eisenbahnmaterial aus Eisen oder Stahl 
(mit Ausnahme des zu den Maschinen 
und Transportmitteln gehörigen;, z. B. 
Eisenbahnschienen. Schienenbefestignngs- 
material, Bestandtheile für den Bau oder 
die Reparatur von Fahrbetriebsmitteln, 
Ausweich- (Wechsel-) Vorrichtungen, 
Kreuzungen u. dgl., Eisenconstructionen 
zu Bauten für Eisenbahnzwecke frei, 
3, Schmiedearbeiten, wenn selbe angestrichen, 
alle Schlosser- und Klempnerarbeiten aus 
Eisen, Stahl, schwarzem Draht, Blech, welche 
auch angestrichen sind, mit oder ohne Ver 
bindung mit andern Materialien; hiervon 
sind ausgeschlossen: Thurmuhren, Schlösser, 
Schlüssel und ähnliche Gegenstände, dagegen 
können ausnahmsweise in diese Classe alle 
Geräthe und Werkzeuge, sowie Hämmer, 
Ambose, unter 2%: Kg, schwer, Cassen und 
eiserne Kisten ohne Unterschied gereiht 
werden 
4. Alle Gegenstände polirt, lackirt, emaillirt, 
bronzirt, sowie Gegenstände aus Blech oder 
Draht, in oder ohne Verbindung mit ande 
ren Materialien, ausgenommen Kurzwaaren 
oder speciell tarifirte Gegenstände ; aus 
nahmsweise kommen hierher: Thurmuhren, 
Schlösser, Schlüssel oder ähnliche Gegen 
stände, sowie Tapetennägel ohne Unter 
schied ihrer Bearbeitung 
Gegenstände aus Gusseisen oder Gusseisen- 
Imitation: 
1, nicht angestrichen, nicht emaillirt oder mit 
anderem Metall überzogen, in Verbindung 
mit gewöhnlichem Holz, geschmiedetem 
oder gezogenem Eiseh 
2. angestrichen, emaillirt, bronzirt, mit Metall, 
Lack oder sonstigen Gemengen überzogen. 
Kg. 
100 
100 
Dinar Para Dinar; Para 
18 
6 — 
100 
36 
100 75 
100:1
        <pb n="312" />
        298 
XXXVIII, Eisen und Eisenwaaren. 
1 21e 
22 
23e 
; 24 
’25e e 
2Gee 
27e e 
28e e 
29 
30e 
31ee 
32 
83e 
34e j 
35 e e 
30e ! 
T a ri f m ä s s i g e Benennung 
11 
1 1 
allge 
meiner 
traçs- 
mâssiger 
Serbien. 
Kg. I Dinar 
in oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen | 
Materialien, ausgenommen Maschinen und 
andere speciell benannte Gegenstände . . ¡| 100 
3. alle polirten Gegenstände, ausgenommen i 
Kurzwaaren und die speciell benannten :| 
Gegenstände 100 
(SieheKurzwaarenTarifs-Xr. 61 A Z. 6 u. GIB Z.4.) i 
Anmerkungen: Nach dem zwischen Serbien und Oester- | 
reich-Ungarn bestehenden Handelsverträge vom (&gt;. Mai 1881, 1 
Anlage B, Punkt III, können Eisenwaaren bei der unmittel- ¡| 
baren Einfuhr nach Serbien aus dem freien Verkehre des I 
österreichisch-ungarischen Zollgebietes über die gemein- i| 
schaftlicbe Zollgrenze mit der Hälfte des jeweils für die 
meistbegünstigte Einfuhr anwendbaren, vom Importeur ge- í¡ 
wählten specifischen oder Werthzolles verzollt werden. 
Alle nicht unter Post 12 des Vertragstarifs mit Oester- I 
reich-Ungarn aufgeführten Gegenstände ans Eisen oder 
Stahl (mit Ausnahme der feinen Messerschmied- oder i! 
Sporerwaaren, der Nadeln, Angeln, Schreibfedern, Hülsen j 
und Stähle derselben. Stahlperlen, Uhrwerke und Quin- !| 
cailleriewaaren), auch in Verbindung von anderen Mate- '! 
rialien bei der Einfuhr ans Oesterreich - Ungarn 0% vom 
Werthe, alle übrigen 8%. 
In der Ausfuhr frei. 
Para Dinar 
18 — Il — 
&lt; Õ 1- — 
Spanien. 
Gusseisen in Barren und altes 
„ Bühren aller Art 
„ ordinäre Waaren 
„ in feiner Waare, d. h. polirte, email- 
lirte oder mit Verzierungen aus an 
deren Metallen versehen 
Bisenhahnschienen aus Schmiedeisen oder Stahl . 
Schmiedeisen und Stahl in Blechen von 0 Mm. 
oder mehr Stärke u. dgl. Verbandstücke 
Desgleichen in Stangen jeder Gestalt, in Blechen 
bis zu 6 Mm. Dicke, Achsen, Badschienen, 
Platten und Federn für Wagen, sowie Fass 
reifen 
Desgleichen in grossen Stücken aus Stangen 
oder durch Verbandstücke vereinigten Stangen 
und Blechen bestehend, zum Bau von Brücken 
und Gebäuden 
Desgleichen in Draht 
Eisen in Nägeln und Schrauben, auch mit Messing 
knöpfen 
„ in Böhren 
„ in Drahtgeweben, unverarbeitet .... 
„ in nicht besonders aufgeführten Waaren 
aller Art, auch emaillirt und in Verbin 
dung von anderen Metallen, sowie mit 
Messingblech überzogenen Bohren ; Sensen 
und Sicheln 
Eisen und Stahl in unbrauchbaren Gegenständen 
Weissblech 
Waaren aus Weissblech 
Kg. j Pesetas 
100:1 2 50 
100 
100 
70 
50 
100 17 I 50 
100 8 — 
100 1 9 — 
100 13 
100 IG 
100 I 8 
100 I 20 
100 ’ 18 
100 I 16 
100 24 
100 li 5 
100i 20 
100H 62 
90 
Para 
Pesetas 
2 
3 
6 
50 
10 
11 
4 
80 
55 
6 70 
8 I 65 
11 i 25 
6 j 55 
14 85 
8 : 50 
15 — 
50 
19 
2 
13 
50 
84 
50 
85 
95
        <pb n="313" />
        XXXVIII, Eisen und Eiseuwaaren. 
299 
i| 
Tarifmâssige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trag»- 
mäesiger 
37 
38 
39 
40 
41 
Spanien. 
Nähnadeln, Schreibfedern, Bestandtheile von 
Taschenuhren und andere ähnliche (Gegen 
stände aus Eisen und Stahl 
Messer, Tranchirinesser, Rasirmesser, Feder 
messer aus Eisen oder Stahl 
Scheeren für Näharbeit 
Blanke Waffen und Klingen zu solchen . . . 
Feuerwaffen, Läufe und Theile derselben . , . 
Anmerkung zu 41: Damit die Bestandtheile der Feuer 
waffen nach diesem Satze verzollt werden, dürfen sie nur 
grob bearbeitet und roh abgefeilt sein. 
Kg. I Pesetas 
1 i 3 — 
1 : II — 
1 2 25 
1 2 05 
1 I 5 - 
Pesetas 
3 — 
2 25 
2 05 
4 00 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 
' 10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
22 
23 
24 
Specieller Tarif. 
Nr. 1. Für die Bezahlung der Zölle auf das Ma 
terial, welches die in Artikel 34 des Budgetgesetzes 
für 1877/78 begünstigten Eisenbahnunternebmungen 
verzollen. 
Eisenbahnschienen aus Eisen und Stahl . . . .^ 
Schienenlaschen 
Schrauben, Hakennägel und Klammern für die ¡1 
Bahn 
Eiserne Bahnschwellen, Querverbindungsstangen || 
und Platten, Schrauben und Muttern zu || 
ihrer Befestigung 
Weichen, vollständige, aus Eisen und Stahl und j 
einzelne Theile derselben ! 
Radreife, aus Eisen und Stahl, für Loconiotiven ! 
und Tender j 
Räder aus Eisen und Stahl für dieselben, mit j 
Ausnahme der Reife und Achsen .... 
Radreife aus Eisen und Stahl, für Personen- 
und Güterwagen ¡¡ 
Räder aus Eisen und Stahl für dieselben, mit ]| 
Ausnahme der Radreife und Achsen ... il 
Achsen aus Eisen und Stahl für Locoinotiven '{ 
und Tender .j 
Dergleichen für Personen- und Güterwagen . . 
Puffer aus Gusseisen 
Federn aus Stahl für Locomotiven, Tender, Per- jj 
sonen- und Güterwagen , 
Eiserne Rahmen für Güterwagen j| 
Eiserne Dachgestelle für Personen- und Güter- ¡1 
wagen i¡ 
Kuppelungen i 
Eiserne Brückentheilc 
Eiserne Drehscheiben 1 
Personenwagen erster Classe 
„ zweiter Classe i 
„ dritter Classe | 
Anmerkung: Die gemiechten Personenwagen zahlen nach 
dem der höheren Classe entsprechenden Zollsätze. 
Güterwagen jeder Art j 
Kupferrohre 
Spiralfedern aus Stahl 
100 
100 j 
100 
100 
100^ 
100 
100 ‘ 
100 ' 
100 I 
100 ¡ 
100, 
100 ! 
100 j 
100! 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
2 
3 
2 I 
4 
3 
2 i 
2 
1 
4 
2 
1 
4 
5 
5 
3 
3 
3 
13 
10 
8 
5 
27 
9 
30 
20 i| 
il 
08 1 
50 
10 
15 
75 
95 
00 
50 
50 
80 
30 
50 
00 
1 
1 
2 
1 
3 
o 
V 
2 
1 
4 
2 
1 
4 
5 
4 
3 
3 
3 
13 
10 
8 
27 
80 
80 
75 
75 
95 
85 
15 
55 
50 
75 
95 
00 
50 
45 
05 
75 
30 
25 
75
        <pb n="314" />
        7 
300 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
22 
ïarifmâséige Benennung 
8 
ÍI 
10 ; 
11 
1:1 
14 
lö 
16 , 
17 
18 
10 
20 
21 
22 
Spanien. 
Specieller Tarif. 
Nr. 2. Für die Bezahlung der Zölle auf das Mate 
rial, welches die in Artikel 19 des Budgetgesetzes 
für 1876/7 7 aufgeführten Eisenhahnunternehmungen 
verzollen. 
Eisenbahnschienen aus Eisen und Stahl . . . 
Schienenlaschen 
Schrauben, Hakennägel und Klammern für die 
Bahn 
Eiserne Bahnschwellen, Querverbindungsstangen 
und Klemmplatten, Schrauben und Muttern 
zu ihrer Befestigung 
Weichen, vollständige, aus Eisen und Stahl und 
einzelne Stücke derselben 
Badreife aus Eisen und Stahl für Locomotiven 
und Tender 
Bäder aus Eisen und Stahl für dieselben, mit 
Ausnahme der Beife und Achsen .... 
Badreife aus Eisen und Stahl für Personen- und 
Güterwagen 
Bäder aus Eisen und Stahl für dieselben, mit 
Ausnahme der Beife und Achsen .... 
Achsen aus Eisen und Stahl für Locomotiven 
und Tender 
Dergleichen für Personen- und Güterwagen . . 
Puffer aus Gusseisen 
Federn aus Stahl für Locomotiven, Tender, Per 
sonen- und Güterwagen 
Eiserne Bahmen für Güterwagen 
Eiserne Dachgestelle für Personen- und Güter 
wagen 
Kuppelungen 
Eiserne Brückentheile 
Eiserne Drehscheiben 
Personenwagen erster Classe 
r zweiter Classe 
„ dritter Classe 
Anmerkung: Die gemischten Personenwagen zahlen nach 
dem der höheren Classe entsprechenden Zollsätze. 
Güterwagen jeder Art 
Kupferrohre 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Eisen und Stahl, roh, in Masseln, Luj)pen, raf- 
finirtes Boheisen (Mazée), Brucheisen . . 
Eisen und Stahl, geschmiedet, gewalzt, gezogen 
(glatt oder façonnirt, d. i. mit Dessins ver 
sehen) : Bundeisen, gewalztes, unter 7‘,2 Cm. 
Durchmesser, Drahteisen (Walzdraht), Bund 
eisen, gezogenes, über 9 Mm. und unter 
■2 Ê 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
lOU 
100 
100 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
Pesetas 
ver- 
trags- 
mässiger 
Pesetas 
54 
1 — 
100 — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
25 
00 
10 
30 
35 
50 
80 
25 
75 
50 
90 
50 
05 
50 
1 
I' " 
100 13 75 I 13 
Kg. Frk. Kapp. 
100 — 60 
15 j; - I 90 
10 — ! 90 
1 35 
- 85 
1 ' 95 
1 45 
10 
30 
35 
50 
80 
25 
70 
35 
85 
50 
1 65 
6 50 
9 50 
60 
Frk. Kapp.
        <pb n="315" />
        XXXV iiI. Eiben und Eisenwaaren. 
301 
Tarifmässige Benennung 
Ii 
Zoll 
meiner 
trags- 
niüssiger 
24 
Schweiz. 
7V* Cm. Durchmesser, Stabeisen, vierkan 
tiges, mit rechtwinkligem Querschnitt, unter 
36 QCm. Querschnittfläche, Bandeisen, 
Radreifeisen, Flacheisen oder Eisenblech, in 
rechtwinkligen Tafeln, bis und mit 60 Cm. 
Breite und unter 36 QCm. Querschnittfläche 
Flacheisen oder Eisenblech, in rechtwinkligen 
Tafeln über 60 Cm. Breite und unter 3 Mm. 
Dicke 
Façoneisen und überhaupt alles Stabeisen, Flach- 
Kg. 
Frk. Rapp. Frk. Rapp. 
100 
100 
2 — 
3 — 
26 ,} 
27 
28 I 
29 I 
30 ,1 
32 
33 I 
34 
35 
36 
37 
39 
40 
41 
42 
eisen und Eisenblech, welches nicht in eine 
der obigen Arten fällt 
Eisenblech, roh, verbleit, verzinnt, verzinkt, ver 
kupfert, vernickelt 
Eisendraht und Stahldraht (d. i. gezogenes Rund 
eisen bis und mit 9 Mm. Dicke), verbleit, 
verzinnt, verzinkt (galvanisirt), verkupfert . 
Stahldraht, versilberter 
Rühren, schmiedeiserne: gezogene, gewalzte, ge- 
schweisste, von allen Dimensionen, sowie 
Verbindungsstücke zu solchen 
Röhren, schmiedeiserne: genietete, gelöthete, 
galvanisirte aller Art 
Eisengusswaaren aller Art, roh, abgedreht, polirt, 
verzinnt, emaillirt, lackirt, bemalt, bronzirt etc. 
Eisen- und Stahlwaaren, ganz grobe, rohe, wie: 
roh vorgearbeitete Werkzeuge, Pflugscharen, 
Wagenachsen, Ambose etc 
Eisen- und Stahlwaaren, gemeine: roh, abge 
dreht, gefeilt, abgeschliffen, mit Grundfarbe 
übertüncht, getheert, verzinnt, auch in Ver 
bindung mit Holz, z. B.: Schlosser* aaren, 
Werkzeuge, Nieten, Nägel, Schrauben, 
Drahtgewebe, und -Geflechte, Siebe, Wagen 
federn etc 
Eisen- und Stahlwaaren, feine: polirt, lackirt, 
bemalt, emaillirt, vernickelt, auch in Ver 
bindung mit Messing, Kupfer 
Eisenblech- und Weissblechwaaren, roh, verzinnt 
Dergl. lackirt, bemalt, polirt, emaillirt, vernickelt 
Instrumente, chirurgische, und Messerschmied- 
waaren aller Art ... 
Nähnadeln, Strick- und Stecknadeln, Haarnadeln 
und Hafteln 
Stahl- und Metallperlen 
Waffen zum Privatgebrauche nebst Zugehör . . 
„ für das Bundesheer 
Anmerkung: Ffir Znlasenng znm Satze per 4 Francs ist 
eine Bescheinigung der eidgen. Milit&amp;rbebörde erforderlich, 
welche bezeugt, dass die betreffenden Waffen für das 
Bandesheer bestimmt sind. 
Ackergeräthe, grosse (siehe die Classe Fahrzeuge). 
NB. Stahl und hämmerbarer Eisenguss sind dem 
Schmiedeisen gleichgestellt. 
100 
100 
100 
100 
1001 
100 ' 
100 I 
100 : 
100 
100 
100 
100 : 
100 ! 
100 ¡Í 
100 I 
100 ; 
100 I 
3 
3 
4 
3 
2 
3 
7 
16 
7 
16 
16 
16 
16 
30 
4 
60 
60
        <pb n="316" />
        : Post des 
lOrig.-Tarifes 
302 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
T a r i f m ä s s i sr e B e n e n n u n jî 
Z o 
1 1 
allge- ! 
meiner ' 
Ver 
trags- 
Tn aasiger 
Schweiz. 
Special-Tarif für die Vêrzollwiig von Eisen- 
balminaterial. 
Verordnung des Bundesrathes vom 22. Jünner 1875. 
Siehe eidgen. Gesetzsammlung n. F., Bd. I, S. 460. 
I. Schienen. 
Gewöhnliche Schienen, auch Schienen für Hilfs 
bahnen 
Anmerkung: Dieser Ansatz gilt für alle Schienen ohne 
Ausnahme ; für solche zur ersten Anlage von öffentlichen 
Eisenbahnen erfolgt Kückvergütnng des bezogenen Zolles 
durch die Oherzolldirection. Die bezüglichen Verzollungs 
nachweise nebst einer Bescheinigung der betreffenden 
Eisenbahnverwaltung sind der Direction desjenigen Zoll 
gebietes einzureichen, in welchem die Verzollung statt 
gefunden hat, und werden von dieser am Ende eines jeden 
Monats der Oherzolldirection übermittelt. 
Zahnstangen 
Kg. 
100 
Frk. Kapp. Frk. 
— 00 
100 3 — 
Rapp. 
II. Befestigungsmittel. ! | 
Schwellen, eiserne, wie Schienen | 100 '' — 00 
Unterlagsplatten, Laschen und Schienenstühle . ! 100 ' 2 — 
Schienennägel, Zugstangen und Laschenbolzen i 
! (Laschenschrauben und Muttern) .... 100 3 — 
Anmerkung: Für SchienennägelundLaschenbolzen Laschen- r 
! schrauben und Muttern) muss bei der Verzollung eine die i 
1 Bestimmung der Sendung zu Zwecken einer öffentlichen I 
I Eisenbahn beurkundende Erklärung der betreffenden Eisen- i 
I bahnverwaltung vorliegen. Fehlt dieser Ausweis, so ist ' 
behufs Beibringung desselben durch den Zolldeclaranten 
die Verzollung auf eine angemessene kurze Frist gegen 
I eine Ordnungsbusse zu suspendiren. 
III. Ausweichungen und Geleiskreuzungen. 
Weichen und Kreuzungen 
Herzstücke allein 
100 3 
100 2 
IV. Drehscheiben und Schiebbühnen. 
Drehscheiben und Schiebbühnen 
Bäder und Achsen, mentirte, Räder, schinied- 
eiserne, Achsen 
Bäder, gusseiserne, nicht mentirte 
100 
100 
100 
4 — 
4 — 
2 — 
V. Locomotlven und Tender . 
100 
VI. Locomotivbestandthelle. 
Kessel, Kolben, Cylinder, Treibstangen, Steh 
bolzen und Kupferstangen zu solchen, ferner I 
alle sonstigen Bestandtheile, die sich als ! ; 
Maschinenbestandtheile qualificiren, Bäder ¡ j 
und Achsen, Räder, mentirte, schmiedeiserne I I 
oder solche aus Gussstahl, Achsen, Ban- I 
dagen, Puffer und Pufferhülsen, Achsen- ' ' 
halter, Achsbüchsen , Bronzelager, Zug-, ¡ j' 
Stoss- und Tragfedern, Zughaken, Kuppe- I i| 
lungen, Bremsvorrichtungen , Locomotiv- ^ 
rahmen ; 100 
Bestandtheile gleicher Art von Gusseisen . . . i' 100 
4 
2
        <pb n="317" />
        I Post des 
prig.-Tarifes 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
303 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Schweiz. 
Kg. 
1 I 
allge 
meiner 
trags- 
miUsiger 
Fric. Kapp. 
Vil. Eiserne Brücken (mit oder ohne Anstrich). 100 3 — 
Anmerkung; Hierunter sind blos Geleisebrücken verstan 
den. Sendungen von solchen müssen ebenfalls von einer 
dieser Bedingung entsprechenden Bescheinigung der he- ! 
treffenden Kisenbabnvencaltung begleitet sein, desgleichen j 
die hiernach folgenden Schrauben und Nieten. j 
Vorgearbeitete Eisenstücke 100, 3 — 
Schrauben und Nieten ¡ 100 
Uebrige Bestandtheile : wie die betreffende Waaren- !} 
gattung nach dem allgemeinen Zolltarif. j 
VIII. Eisenbahnwagen. !¡ 
Personenwagen vom Werthe 8%. ' 
Gepäck- und Güterwagen, Erdtransport- und 
Schotterwagen für Eisenbahnen und Hilfs 
bahnen (Rollwagen) vom Werthe 4®/o. 
IX. Bestandtheile von Eisenbahnwagen aller Art. 
Räder und Achsen, montirte, Räder, schmied- 
eiserne oder solche aus Gussstahl, Achsen, 
Bandagen, Puffer und Pufferhülsen, Achsen- 
halter resp. Achsengabelhälften, Achsbüchsen, 
complete, Zug-, Stoss- und Tragfedern, ! 
Zughaken, Kuppelungen, Bremswellen und 
Bremshebel, Nothketten. complete . . . 
Bestandtheile gleicher Art aus Gusseisen . . . 
Frk. Kapp. 
X. Koke 
Anmerkung: Alle vorstehend nicht speciell taiirten Gegen 
stände unterliegen nach Massgahe ihrer Natur den Ansätzen 
des allgemeinen Zolltarifs. 
ln der Äuafuhr frei 
Schweden. 
Eisenerz frei. 
Roh- und Ballasteisen, sowie Eisenabfälle, Eisen- 
und Stahlgussstücke sowie Luppen frei. 
Eisenbahnschienen, inehr oder weniger bearbeitet, 
nebst zugehörigen Ansatzstücken, Bolzen, 
Muttern, Schienennägeln frei. 
Muttern, Schrauben, Nägel von 12 Mm. Durch 
messer oder mehr, welche nicht zu vor 
stehenden zu rechnen sind, frei. 
Geschmiedete oder gewalzte Stangen, ohne Rück 
sicht auf die Form des Durchschnittes, ein 
schliesslich Balken-, Eck- und anderes nicht 
mit Eisenbahnschienen vergleichbares so 
genanntes façonnirtes Eisen frei. 
Gewalzte und geschmiedete Platten oder Bleche, 
mit oder ohne Ueberzug von Zink oder 
Blei, sowie ohne weitere Bearbeitung, als 
gebogen oder mit Löchern versehen, ferner 
Platten und Bleche von 3 Mm. Dicke und 
mehr, mehr oder weniger bearbeitet, sowie 
100 
100 
Last I — 
50 ¡: 
15 I; 
Kg. Krön 
Oere I Krön., Gero
        <pb n="318" />
        ! Post des 
jOrigr.-Tarifes 
304 
XXXVllI. Eisen und Eisenwaaren. 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Tarif massige Benennung 
Schweden. 
andere zur weiteren Bearbeitung bestimmte 
Gegenstände frei. 
Anker, Dragganker, Ketten von 6 Mm. Durch 
messer und mehr in Gelenkeisen, Ketten 
stopper, Ketten haken, Ruderscheeren und 
Schiffsknie frei. 
Ketten von weniger als G Mm. Durchmesser 
und Gelenkeisen 
Nägel von 45 Mm. Länge und mehr . . . . 
„ „ geringerer Länge als 45 Mm., sowie 
Stifte und Drahtgewebe 
Schuhstifte 
Knöpfe 
Gegossene Balken, Colonnen, Laternenpfähle, 
Stackete, Grabmonumente, Ofenroste, Herd 
platten, Gewichte und Lothe 
Feuerherde, Kamine, sowie gegossene, nicht 
emaillirte, glasirte oder verzinnte Grapen, 
Pfannen oder Mörser, sowie Krippen . . 
Tische, Stühle, Sophas, Fusskratzen, Spuckbecken, 
Hausthür- und Thürfüllungen, Candelaber, 
Press- und Plätteisen, sowie alle nicht spe- 
cificirten gegossenen Gegenstände, welche 
emaillirt, glasirt oder verzinnt sind . . . 
Copirpressen, Feuerzeuge, Blumenstellagen, 
Schirmgestelle, Kaffee- und Fleischmühlen, 
Fruchtschäl- und andere für den Haushalt 
bestimmte Maschinen 
Gusswaaren, feinere, nicht speciflcirte, als: Blu 
menvasen, Büsten, Fruchtschalen, Körbe, 
Lampen, Kronleuchter, Leuchter, Medaillons, 
Briefbeschwerer, Präsentirbricken, Schreib 
zeuge, Streichholz- und Uhrgestelle und 
andere nicht als Bijouteriewaaren zu be 
zeichnende Artikel 
Geldspinde, Geldschränke und Bettstellen vom 
Werthe lOoo. 
Andere nicht speciflcirte oder als „Eisenbahn 
material oder Maschinengeräthschaften und 
Werkzeuge“ nicht zu bezeichnende Eisen- 
und Stahlwaaren: 
a) vergoldet oder versilbert 
(siehe auch-Kurzwaaren) 
b) vernickelt, polirt oder lackirt 
c) andere Arten 
Kg. 
Krön. 
Mr 
Ocre Krön. Oore 
10 
8 
15 
15 
25 
70 
35 
15 
Anmerkungen: 1. Wenn eine als „andere nicht speciflcirte 
Eisen- und Stahlwaare“ zu bezeichnende Waare pro Stück 
in der Form, in welcher selbe eingeführt wird, mehr als 
10 Kg. wiegt, so wird dieselbe für das Uebergewicht mit 
einem Zoll von nur 2 Oere pr. Kg. belegt. 2. Bei der 
Verzollung von Eisen- und Stahlwaaren. welche in Schach 
teln, Papier etc. oder ähnlichen Umschliessnngen verpackt 
sind, wird hierfür kein Abzug im Gewicht gewährt. 
In (1er Ausfuhr frei.
        <pb n="319" />
        XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
305 
3 
o 
Tarifmässige Benennung 
il 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
II 
II 
Türkei. 
Vertragsmässig mit England. 
Eisen (Pig), roh 
Stabeisen im Quadrat und rund 
Heifeisen 
Nageleisen 
Eisenblech 
Eisendraht, fein oder dick, vertragsmässig vom 
Werthe g«,. 
Anker und Ketten 
Bügeleisen 
Oefen vertragsmässig vom Werthe 8%. 
Nägel, sortirt 
„ für Schuhmacher 
Nadeln für Segelmacher 
„ zum Nähen 
Feilen, gemeine 
„ feine, für Gold- und Silberarbeiter . . 
Fischangeln 
Stecknadeln, sortirt 
Bratpfannen 
Schüsseln vertragsmässig vom Werthe 80/0. 
Hacken und Schaufeln 
Andere Eisen- und Stahlwaaren vertragsmässig 
vom Werthe 8%. 
Waffen und Munition, ausgenommen Revolver 
und Kugeln, verboten. 
Shot-Revolver verboten. 
Kugeln 
In der Ausfuhr frei. 
I Quint 
Piast. 
2 
4 
5 
4 
6 
, 1 
1 Pur 
I Quint 
I- 
iOOOtt. 
5000« 
1 Dtz 
1 Okaj 
IDtz. 
Quint 
1 
Para 
08 
06 
70 
14 
90 
Pi mat. I Para 
7 70 
7 ' 20 
11 Ci 
11 
20 
1 
1 
3 
11 
12 
62 
18 
61 
71 
20 
05 
26 
28 
49 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
Oesterreich-Ungarn. 
273 Blei und Bleilegirungen : 
rt) roh, auch alt, gebrochen und in Abfällen . 
h) gegossenes (Kessel, Köhren, Platten, Kugeln, 
Schrote und dergl.), gerolltes, gewalztes, 
gezogenes (Bleidraht) ; Buchdruckerlettem, 
Stereotypplatten 
274 Zink: 
a) roh, auch alt, gebrochen und in Abfällen, frei. 
h) in Stangen, Platten und Blechen .... 
c) in Drähten und Röhren; Zinkguss, grober, 
nicht weiter bearbeitet, auch in Verbindung 
mit gemeinen Holzarbeiten und Stangen 
oder Platten von Eisen ; vertiefte oder 
gelochte Platten und Bleche 
275 Zinn: 
a) roh, auch alt, gebrochen und in Abfallen, frei. 
b) in Stangen, Platten, Blechen, Drähten und 
Röhren; Zinnguss grober, nicht weiter be- 
JJolzcr, General-Zolltarif. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
kr. 
50 
50 
fl. I kr. ; 
1 ' — i 
20
        <pb n="320" />
        306 
XKXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
‘f 
•276 
ï a ri f m ä s s i g e Benennung 
il 
II 
277 
278 
' 27!' 
280 
arbeitet, auch in Verbind, mit gemeinen Holz 
arbeiten und Stangen oder Platten von Eisen 
Kupfer, Nickel, Spiessglanzkönig, Messing, Pack- 
fong, Tomback und andere nicht besonders 
benannte Metalle und Metallgemische : 
(i) roh, auch alt, gebrochen, und in Abfällen; 
Quecksilber frei. 
h) in groben Gussstücken (das ist in Glocken und 
Röhren, das Stück im Gewichte von mehr als 
5 Kg. und in anderen Gegenständen das 
Stück im Gewichte von mehr als 10 Kg.) 
c) gezogen, gestreckt (in Stangen, Tafeln, 
Platten); Blech und Draht über 05 Mm. . 
d) Bleche u. Drähte 0 5 Mm. u. darunter stark; 
vertiefte oder gelochte Platten und Bleche 
e) plattirte (versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln, 
Platten aus Kupfer und Messing; unechter 
leonischer (cementirter) Draht 
Zinnwaaren, grobe (Schüsseln, Teller, Kessel 
und andere Gefässe), nicht lackirt und ohne 
Verbindung mit anderen Materialien . . . 
Metallwaaren, gemeine: 
a) Walzen, Siederöhren, Kessel, Koch- und 
Destillirapparate, unlackirt, unpolirt, auch in 
Verbindung mit Holz oder Eisen .... 
h) polirte, gefirnisste, lackirte, vernickelte, 
dessinirte Bleche und Platten 
Metallwaaren, feine, das ist alle nicht unter 
andern Nummern begriffenen, auch in Ver 
bindung mit anderen Materialien, soferne 
sie nicht unter Nr. 280 oder höher belegte 
Kautschuk-, Leder- oder Kurzwaaren fallen ; 
Telegraphenkabel 
Metallwaaren, feinste, das ist Luxusgegenstände 
und andere fein gearbeitete (z. B. ornamen- 
tirte, gepresste, vernirte oder vernickelte) 
Waaren aus Packfong (Neusilber, Alfenide, 
und dergl. Nickelcompositionen), Britannia- 
metall, Bronze, Messing, Tombak oder ähn 
lichen Legirungen, auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, soferne sie nicht unter 
höher belegte Leder- od. Kurzwaaren fallen 
Metalltücher, feine, das ist von 20 Kettenfäden 
und darüber auf 2 Cm.; Schreibfedern ; mit 
Gespinnstfäden übersponnener Draht . . . 
Jn der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Zoll 
allge 
meiner 
ft. ' kr. 
4 ! — 
traga- 
mässiger 
kr. 
100 6 — 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
8 
10 
15 
5 
10 
12 
15 
281 
Deutschland. 
pfg. 
Mk. 
-fg. i 
Kg. 
Mk. 
Ku])fer und andere nicht besonders genannte 
unedle Metalle, Legirungen aus unedlen 
Metallen, anderweitig nicht genannte, und 
Waaren daraus: 
(i) Kupfer in rohem Zustande, oder als Bruch: 
Kupfer- und andere Scheidemünzen . . . 
100
        <pb n="321" />
        20» 
XXXIX. Unedle Metalle und Watten daraus. 
I 
Tarifmässige Benennung 
z • 1 1 
!l 
allge 
meiner 
ver. 
tragg- 
mügiger 
42 
43 
34 
Deutschland. 
h) geschmiedet oder gewalzt in Stangen und 
Blechen; auch Draht und Telegraphenkabel 
c) in Blechen und Draht, plattirt 
d) Waaren, und zwar: 
1. grobe Kupferschmiede- und Gelbgiesser- 
waaren, auch in Verbindung mit Holz 
oder Eisen ohne Politur und Lack; ferner 
Röhren von Messingblech u. Drahtgewebe 
2. andere, soweit sie nicht unter Nr. 19dS, 
oder wegen ihrer Verbindung mit anderen 
Materialien unter Nr. 20 fallen . . . 
8. aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere 
Luxusgegenstände, aus Alfenide, Britannia- 
metall, Bronze, Neusilber, Tomback und 
ähnlichen Legirungen ; feine vernirte Mes- 
singwaaren, auch in Verbindung mit and. 
Materialien ; alle diese Waaren, insoweit 
sie nicht unter Nr. 20 fallen .... 
Zink, auch mit Blei oder Zinn legirt, und Waaren 
daraus: 
rt) rohes Zink, Bruchzink frei. 
h) gewalztes Zink 
c) grobe Zinkwaaren, auch in Verbindung mit 
Holz, Eisen, Blei oder Zinn ohne Politur 
und Lack; Draht 
d) feine Zinkwaaren, auch lackirte ; ingleichen 
Zinkwaaren in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 fallen 
Zinn, auch mit Blei, Spiessglanz oder Zink le 
girt, und Waaren daraus : 
u) rohes Zinn, Bruchzinn frei. 
h) gewalztes Zinn 
c) grobe Zinnwaaren, auch in Verbindung mit 
Holz, Eisen, Blei oder Zink ohne Politur 
und Lack; Draht 
d) feine Zinnwaaren, auch lackirte; ingleicben 
Zinnwaaren in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 fallen 
Tara zu Post 42 und 43: 20®/# in Fässern 
und Kisten, 13 in Körben. 
Tara zu Post 19: 18"o in Fässern, 6 in 
Körben, 4 in Ballen. 
In der Awfuhr frei. 
Belgien. 
Kupfer und Nickel, roh, frei. 
gehämmert, gestreckt, gewalzt 
Waaren daraus, vom Werthe 10®,o. 
NB. Hieher gehören jene Metallwaaren, welche 
nicht zur Classe der Kurzwaaren od. zu den 
Möbeln zählen. 
Kr. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Mk. 
12 
28 
18 
80 
60 
Kg. 
100 
Pfg. 
Mk. 
fg. 
24 
8 
6 
24 
Frc. 
Cent. 
10 
Frc. 
&lt;V«t.
        <pb n="322" />
        Post des 
|Orig.-Tarifes 
308 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
1 1 
T a r i f m ä 8 sig e Benennung 
HV 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Belgien. 
Münzen fremde 
Zinn, Blei, Zink, nicht verarbeitet, frei. 
Waaren daraus, insoweit selbe nicht unter die 
Classe der Kurzwaaren oder Möbel fallen, 
vom Werthe 10“/o. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Kg. 
100 
Frc. 
Pfd. 
Krön. 
Cent. 
GO 
Frc. Cent. 
Oere Krön. Oere 
175 
176 
167 
177 
178 
Metalle (andere als Gold, Silber, Platten, Alu 
minium) : 
Platten und Bleche, auch wenn diese durch 
Walzen, Pressen oder dergl. cannelirt, oder 
auf andere Weise gebogen, übrigens aber 
nicht weiter bearbeitet sind; Polin, Bolzen, 
Spiecker, Nägel und Stifte; ingleichen 
Stangen, rohe Kesselschalen, Böden und 
dergl. zu weiterer Verarbeitung, sowie rohe 
gezogene Röhren ; ferner Hagel, Kugeln 
und ähnliche Projectile; sowie Draht (auch 
wenn derselbe mit Band, Papier oder dergl. 
umwickelt oder darin eingewebt ist) und 
übersponnene Saiten 
Blei, Zink oder Zinn; ferner Schiifsverhäutungs- 
platten aus sogen. Gelbmetall (yellow metal) 
sonst 
Schriftgiesserarbeit aller Art: z. B. Lettern und 
Stereotypplatten; ingleichen Verzierungen 
oder Formen aus ]\Ietall, ohne oder mit 
Verbindung von Holz für Buchdrucker, 
Buchbinder, Cattondruckereien, Tapeten 
fabriken und dergl. ; ferner gravirte oder 
auf andere Art bearbeitete Metallplatten 
zum Abdruck von Noten, Land- und See 
karten, Bilder und dergl. 
Waaren aus Metall und anderer Arbeit : 
angelaufen, bronzirt (ingleichen mit sog. Gold 
oder Silberfirniss), lackirt, vergoldet, versil 
bert, weiss gekocht, plattirt od. dergl.; ferner 
Arbeiten aus weissen Kupfercompositionen 
sonst 
ln der Ausfuhr frei. 
1 
1 
1 
02 . 
G'A'I 
6V4 
83',!, 
16 
England. 
Metallwaaren in der Ein- und Ausfuhr frei. 
479 
505 
Frankreich. 
Drahtgewebe aus Kupfer und Messing . . . . 
Metallwaaren aus reinem oder mit Zink oder 
Zinn legirtem Kupfer; Kunstgegenstände, 
Schmucksachen oder andere Waaren: 
Schmelzmalerei m. erhob, eingelegten Contouren 
Bronzen 
Andere 
Kg. 
100 
Frc. 
Cent. 
20 
100 
100 
100 ' 
20 
20 
20 
Frc. Cent. 
20 — 
20 — 
20 — 
20 -
        <pb n="323" />
        XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
309 
I! 
500 
507 
508 
509 
486 
482 
475 
477 
478 
487 
Tarifraässige Benennung 
Frankreich. 
Böhren oder andere Waaren aus Blei jeder Art 
Töpfergeschirr und andere Waaren aus reinem 
oder mit Antimon legirtem Zinn . . . . 
Zinkwaaren jeder Art 
Waaren aus Nickel mit Kupfer oder Zink legirt 
(Argentan) 
Druckwalzen aus Kupfer: 
gravirt 
II nicht gravirt 
i Stecknadeln 
:¡ Werkzeuge aus Kupfer 
1 Clichés mit oder ohne Zeichnungen . . . . 
j| Gravirte Platten u. Stempel für Papierdruck frei, 
|i Bildsäulen in mindest natürlicher Grösse frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Blei, rohes, in Platten und Blöcken 
„ in Rollen oder Röhren, Bleischrot im All 
gemeinen 
Buchdruckerlettern 
Waaren aus reinem oder legirtem Blei .... 
j Bronze und Messing 
Waaren daraus, als: 
1. ordinäre, wie Glocken, Thürschellen, Mörser, 
i Gewichte, Waagschalen, Leuchter, Luster, 
Nagel, Spritzen, Stifte, Mundstücke der 
Narghile-Pfeifen, sowie andere kleine Guss- 
waaren 
; Anmerk une; Hieher gehören auch Waaren, in denen die 
¡ Bronze vorherrscht, entgegengesetzten Falles siehe Eisen. 
I 2. feine gearbeitete Waaren dieser Art, wie: 
Ketten, Schrauben, Fingerhüte, Glöckchen, 
i| Zimmer- u. Tischglocken, verschiedene Werk- 
|| zeuge von reiner oder legirter Bronze, z. B. 
Ij Schlösser, Zinken, Zirkel, Rauchfässer etc. . 
j 8. Waaren dieser Art vergoldet 
j 4. Messingblech und Draht ohne Unterschied 
j der Dimension 
|j 5. Waaren aus Messing, vergoldet oder nicht . 
|: (Siehe auch Kurzwaaren.) 
Ij Geschirr plattirtes 
I Packfong oder Neusilber: 
i Utensilien jeder Art daraus 
Platten aus diesen Legirungen 
Draht 
Kupfer, altes Bruchkupfer 
!' „ gewalztes in Stangen oder Platten, oder 
|i Kesselböden 
¡I „ andere unfertige Waaren 
! n Küchengeschirr, Casserolen, neu oder 
alt, sowie aller anderer Art mit oder 
ohne Verbindung von Eisen .... 
II 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Oka 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. 
3 
30 
8 
100 
15 
15 
50 
20 
8 
Cent. 
trags- 
missiger 
Cent. 
Frc. 
3 
30 
8 
I 
100 I — 
— II frei 
— ii 15 
— ü 50 
20 
8 
Frc. I Cent./ Frc. 
- 08 
13 
33 
53 
27 
09 
97 
06 
08 
66 
82 
10 I 65 
33 
20 
40 
67 
06 
Cent.
        <pb n="324" />
        510 
XXXIX. tJnedle Metàlle und Waaren daraus. 
ii 
Tarifmãssigé Benennung 
Griechenland. 
Kupfer, Schiifsnägel und Bolzen, sowie die 
Kupfercomposition zur Verhäutung der 
Schiffe frei, 
Zink, rohes, gewalztes oder Blech 
„ grobe Waaren daraus 
„ besser gearbeitete Waaren 
„ Schilfsnägel 
Zinn, rohes - 
Waaren daraus, Wirthschaftsgeräthe, Geschirr 
Knöpfe von ordinärem Metall, grosse od. kleinere 
II Thee- od. Kaffeetassen (Bretter) im Allgemeinen 
desgl. aller Art, plattirt, von Packfong oder 
Argentan, einfach, ciselirt oder getrieben . 
1; In der Ausfuhr frei. 
Ij Italien. 
186ij Kupfer, Messing und Bronze: 
!j o) in Blöcken, Rosetten, Feilspänen und Bruch 
b) „ Stangen, Blättern, Platten und Röhren . 
c) „ Draht von einer Stärke von 5 Mm. . . 
d) geschlagen, mit rohen Arbeiten .... 
e) in andern Arbeiten 
f) in Barren, in Draht vergoldet od. versilbert 
ff) in gestochenen Walzen und Platten zum 
Druck frei. 
1871 Metallgewebe von Messing oder Kupfer . . . 
188 1 Nickel und dessen Legirungen mit Kupfer, Zink, 
Packfong und Argentan : 
I' a) in Würfeln, Broten und Bruchstücken . 
b) „ Blättern, Barren und Draht .... 
c) „ Arbeiten 
189 Blei und dessen Legirungen mit Antimon: 
a) in Mulden und Bruchstücken .... 
b) geschlagen, in Blättern und Röhren . . 
c) Buchdruckerlettem 
d) andere Arbeiten mit Inbegriff von Kugeli 
und Schrot 
1901 Zinn und dessen Legirungen mit Blei u. Antimon 
a) in Stücken, Barren und Bruch .... 
b) geschlagen in Blättern aller Art . . . 
! c) andere Arbeiten 
191! Zink: 
a) in Blöcken und Bruch 
b) „ Platten und Blättern 
c) „ andern Arbeiten ohne Vergoldung 
d) „ andern Arbeiten mit Vergoldung . . 
192 Antimon und Arsenik in metallischem Zustande 
193 Quecksilber 
194 Metalle und metallische Legirungen nicht be 
sonders benannte : 
a) in rohem Zustande 
b) in Arbeiten aller Art 
in der Ausfuhr frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
Oka 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
F re. Cent. 
- ' 11 
— I 67 
— i 40 
1 ; — 
— ; 67 
1 ' 06 
10 68 
Lira I Cent. 
4 1 - 
10 ' — 
15 I — 
15 ' - 
25 ! — 
20 ! — 
10 
100 
— I 50 
3 ! — 
5 I — 
i 
4 ' — 
15 i - 
20 i — 
1 
4 
12 
58 
I 
10 
5 
100 
trags- 
m&amp;ssiger 
Frc. Cent. 
Lira Cent. 
(¡0 , —
        <pb n="325" />
        ñ 
XXX1\. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
311 
[ Z 0 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
in&amp;8sig«r 
Tarifraässige Benennung 
II 
Niederlande. 
Alle Arbeiten aus Bronze, Kupfer, Messing, Zinn, 
Zink und Nickel, auch plattirt, vergoldet, 
versilbert, vom Werthe 5®/o. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Both- und altes Kupfer frei. 
Kupfer, gegossenes 
„ gehämmert und gewalztes, Kessel . . 
Kupferdraht 
Kupferdrahtgewebe 
Kupfer gemischt mit Zink (Messing): 
gegossen 
gehämmert, gewalzt 
halbfertige Kessel 
alles andere 
Messingdraht, roh 
Gewebe aus Messingdraht 
Kupfer vermischt mit Zinn: 
gegossen oder altes frei, 
alle andern wie Messing, 
Kupfer vermischt mit Nickel frei. 
Plattirte Kupferplatten frei. 
Kupferwaaren einschliesslich jener aus legirtem 
Metall und plattirten Kupferplatten: 
aus Draht oder Drahtgeweben 
Alle anderen Waaren, wie : Haus- und Küchen- 
geräthe, Heizapparate, rohe Knöpfe, Orna 
mente, auch emaillirt, Nägel und Kupfer- 
schmiedwaaren, auch vergoldet od. versilbert 
Biqueterie- und Juwelierarbeiten aus Kupfer 
Blei, roh, geschmolzen oder gewalzt, frei, 
Bleiwaaren : 
Bleikugeln aller Gattungen 
Alle anderen Bleiwaaren 
Drucklettern 
Weissblei 
Kothblei 
Bleiglätte 
Zinn, altes gebrochenes 
„ gehämmert, gewalzt in Blättern 
„ gegossen 
Löthblei 
Zinnwaaren 
Zink, nicht bearbeitet, alle Gattungen frei. 
Zinkwaaren in Platten, beprägt, durchlöchert, zu 
Bauzwecken vorgerichtet, fertig oder nicht . 
Andere 
Matrizen und Typen frei. 
Andere Gattungen, durch eine Gebrauchsanweisung 
verwendbar 
In de^' Ausfuhr frei. 
frei. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Reis 
002P18 
0021-80 
0054-50 
0054-60 
0002-18 
0027-25 
0002-72 
0054-50 
0054-50 
0054-50 
0200 
0824» 
0032-70 
0051-50 
0027-25 
0013-02 
0005-45 
0005-45 
0051-50 
0020-60 
0051-50 
0 200 
0020 
0050 
1 0002-18 —
        <pb n="326" />
        312 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
ÎI 
T a r i f m ä s s i g e Benennung 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
537 
538 
539 
I 5 IU 
511 
5d2 
543 
511 
Rumänien. 
Kupfer, Messing und Bronze, Waaren aus Kupfer, 
Messing und Bronze, und zwar: 
Ku])fer, Messing und Bronze, roh, in jeder 
Form, Bruchstücke von Gegenständen aus 
Kupfer, Messing und Bronze, Kupferfeil 
späne, alles weder vergoldet noch versilbert 
Kupfer, Messing und Bronze in Platten und 
in Drahtform (mit Ausnahme der Drähte zu 
Saiten für Musikinstrumente), nicht ver 
goldet, nicht versilbert 
Messingdraht zu Saiten für Musikinstrumente 
und Messingdraht, auch mit Baumwolle od. 
Seide übersponnen 
Anmerkung; Diese Bestimmung findet auf alle aus Metall 
drähten verfertigten Saiten für Musikinstrumente Anwen 
dung, ohne Unterschied, ob diese Saiten nur aus einem 
Drahte oder aus Drähten bestehen, welche um Seide etc. 
gewickelt sind. 
Kupfer- und Messingdraht zu Geweben und 
Stickereien, nicht vergoldet, nicht versilbert 
Tara zu Post 538 bis 540 : 12 in Kisten 
und Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Metalltücher vom Werthe 7%. 
Kupferschmiedewaaren für Küche und Haus 
haltung; Gefässe und Aj)parate für Fabriken, 
Schiffe, Dampfmaschinen u. s. w. ; Kessel, 
Kufen, Reservoirs, Apparate für Destillirer, 
Raffineure, Färber u. s. w 
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, gemeine, 
einfach gegossen oder abgedreht; gemeine 
Waaren aus Kupfer-, Messing- und Bronze 
blech ; alle diese Gegenstände weder be 
malt, noch gefirnisst, weder vergoldet noch 
versilbert, auch in Verbindung mit gemeinen 
]\Iaterialien 
Anmerkung: In diesem Artikel sind bcgrilfen: Zapfen und 
Lager für Maschinen , Bronzemörser , Hähne , Druck- 
cylinder, Kirchenglocken, eiserne Nägel mit messingenen 
Köpfen, Glocken für das Vieh, Schellen, ordinäre unver- 
zierte Leuchter, Bügeleisen, Kamin- und Ofenvors&amp;tze, 
Ofenthüren u. s. w. ; überhaupt alle ordinären, nicht in 
anderen Artikeln genannten Gegenstände von Kupfer, 
Messing und Bronze. 
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, ver 
schiedene, fein gearbeitete, bemalte oder 
gefirnisste, in oder ohne Verbindung mit 
gemeinen Materialien, aber weder ciselirt, 
noch vergoldet, noch versilbert .... 
Anmerkung: In diesem Artikel sind folgende und ähnliche 
Gegenstände begriffen : Kirchenluster, Hand- und Hange 
lst emen (auch Strassenlaternen), Wagenlaternen, Lampen 
und andere in die Lampenfabrikation einschlägige Erzeug 
nisse, Küchenfprmen, Präsentirteller, Verzierungen und 
Garnituren für Sattler- und Wagnerarbeiten. Rosetten, 
Vorhanghalter und Fenstergeländer, Köllen für Möbel, ein 
fache, nicht ornamentirte Thürdrücker und Schlüsselloch 
schilde; Drücker für Wagenthüren; Rahmen von jeder 
Form und Grösse; Kämme u. s. w. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. | Frc. ; Cent. 
11 — 
20 
40 
52 
100 
26 — 
100 
24 — 
100 
40 —
        <pb n="327" />
        XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
313 
Tarif massige Benennung 
-r 
s i 
allge 
meiner 
1 1 
trag»- 
iiiüMiger 
545 
Ó4G 
Rumänien. 
Gegenstände aus Kupfer- oder Messingdralit. 
polirt oder nicht, verzinnt oder nicht, be 
malt oder nicht, aber weder vergoldet noch 
versilbert 
Anmerknng: Unter diesen Artikel fallen alle Gegenstände 
aus Kupfer- und Messingdraht, welche mit gemeinen 
Materialien verbunden sind, wie Eisen, Holz, Steingut, 
Porzellan (ordinäres, einfaches, nnverziertes), Glas (auch 
bemaltes). Die Gegenstände, anf welche dieser Artikel vor 
zugsweise Anwendung ftndet, sind: gadz oder theilweise 
aus Messing- oder Kupferdraht verfertigte Stecknadeln, 
Sicherheitsnadeln, Nägel, Drahtstifte, Ringe, Haken, Káñge, 
Körbe und dgl. Die in diesem Artikel angeführten Gegen 
stände zahlen, wenn sie vergoldet oder versilbert sind, 
einen Zuschlag von 50% zum Zolle von 45 Francs per 
100 Kg. 
Gegenstände aus Messing oder Bronze, fein 
gearbeitete, ciselirt oder anders verziert, 
vergoldet oder versilbert, in oder ohne Ver 
bindung mit gemeinen Materialien . . . 
Anmerkung: Hieher gehören: Drücker und Klinken für 
Thüren und Fenster mit erhabenen Verzierungen, ciselirt, 
in od, ohne Verbindung mit Holz, Porzellan und CKrystall-) 
Ornamente für Möbel und zu anderen Zwecken, Werkzeuge 
für verschiedene Gewerbe, insbesondere Bnchbinder etc. 
Kunstobjecte, Einrichtungsstücke u, Phantasie 
gegenstände aus Bronze, fein gearbeitet, 
vergoldet oder nicht, in oder ohne Verbin 
dung mit anderen Materialien mit Ausnahme 
von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter und 
den edlen Metallen, letztere insofern sie 
anders als zur Vergoldung verwendet sind . 
Tara zu 54g bis 547: 12 in Kisten und 
Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Kg- 
100 
Frc. Cent 
45 
80 
100 180 
Frc. Cent. 
Anmerknng: Hieher gehören: Statuetten, Büsten, Vasen, 
Luster, Armleuchter, Kandelaber, Handleuchter u. dgl.; 
Lampen, Vorrichtungen für Gasbeleuchtung (mit Ausnahme 
der St rassenlaternen und Wandarme einfach mit Gasbre iner, 
von welchen die ersteren zu Art 544, die letzteren zu 
Art. 546 gehören) ; Schreibtischgarnituren (wie Tinten- und 
Streusandfäwser, Tischglocken etc.); Phantasiegegenstände 
' überhaupt, wie Schachteln, Kästchen. Vasen, Rahmen und 
andere Nippsachen für Tische und Etagèren ; Möbel-Zie 
rathen, welche in Anbetracht der anf sie verwendeten 
' ; Arbeit Kunstgegenstände bilden etc. Wenn die von dieser 
Anordnung betroffenen Gegenstände in Verbindung mit 
Materialien Vorkommen, welche für sich allein einem ge 
ringeren Zolle als dem durch den gegenwärtigen Artikel 
1 festgesetzten, unterliegen (wie Marmorsockel und andere), 
I hat der Importeur das Recht, die getrennte Zollbehandlung 
der verschiedenen Bestandtheile des Gegenstandes zu ver- 
' langen, selbstverständlich jedoch insoweit als die facti sehe 
! Trennung derselben möglich ist. Wenn die vorerwähnten 
' i{ Gegenstände mit Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt und 
j j! edlen Metallen anders als durch Vergoldung oder Versilbe- 
' i rung verbunden sind, fallen sie unter Art. 701. Der Zoll- 
I i satz des Art. 547, sowie die in der vorstehenden Anmerkung 
enthaltenen Bemerkungen finden auch auf die Alnmininin- 
I Bronze Anwendung. 
i 548 
Zinn, und zwar: 
Zinn, rohes, in jeder Form, in Platten, 
Stangen etc.; Zinnfeilspäne; Bruchstücke 
von Gegenständen aus Zinn 
100 
16
        <pb n="328" />
        314 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
t-'l 
ii 
■M 
549 
550 
551 
552 
553 
554 
555 
556 
557 
Tarifmässige Benennung 
558 
: 559 
560 
561 
562 
568 
Rumänien. 
Legirungen von Zinn, verschiedene, in Massen 
Zinn, reines od. Legirungen davon, in Blättern 
(Stanniol) 
Gegenstände von Zinn, gemeine, in Verbindung 
mit Blei oder Zink, auch in Verbindung mit 
Holz 
Gegenstände von Zinn, feine, und alle Gegen 
stände aus der Legirung von Zinn und 
Spiessglanz (Britanniametall), weder ver 
goldet noch versilbert 
Tara zu Post 550 bis 552: 12 in Kisten 
und Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Spiessglanz, und zwar: 
Spiessglanz roher (Antimonium crudum) . . 
Drucklettern, Clichés, Platten, Stempel und 
überhaupt alle beweglichen Druckertypen 
aus Metall zum Buchdrucke dienlich . . , 
Tara: 10 in Kisten und Fässern. 
Nickel und Legirungen davon, und zwar: 
Nickel, rohes, in Klumpen, geschmiedet, ge 
walzt oder in Drahtform 
Packfong, in Klumpen, geschmiedet, gewalzt 
oder in Drahtform, nicht vergoldet, nicht 
versilbert 
Tara zu Post 555 und 556: 10 in Kisten 
und Fässern, 6 in Körben, 4 in Ballen . . 
Gegenstände aus Packfong (Argentan) oder 
aus anderen Legirungen, mit înbegriff der 
aus Packfong verfertigten Imitationen von 
Gold- und Silberschmiedewaaren, weder 
vergoldet noch versilbert 
Anmerkung : Packfong, welches in den im Artikel 55(1 he- 
zeichneten Formen vorkommt, und die zum Artikel 557 
gehörigen Gegenstände zahlen, wenn sie vergoldet oder 
versilbert sind, zu den in den genannten Artikeln fest 
gesetzten Zollheträgen einen Zuschlag von 50% dieser 
Sätze. In diesem Artikel sind die Gegenstände aller Art 
ans Packfong und anderen Legirungen inbegriffen (mit Aus 
nahme der aus Packfong verfertigten Bijouterien und ver 
goldeten oder versilberten Imitationen von Gold- und Silber 
schmiedewaaren), welche in anderen Artikeln nicht ge 
nannt sind. 
Wismuth 
Tara zu Post 557 und 558: 12 in Kisten, 
6 in Körben, 4 in Ballen, 
Cadmium 
Quecksilber 
Tara zu 560: 15 in Säcken oder Fässern 
verpackt, 12 in gusseisernen Töpfen. 
Blei, und zwar: 
Blei, rohes, in jeder Form ; Bleifeilspäne; 
Bruchstücke von Gegenständen aus Blei 
Blei gewalztes und in Platten 
Bleiröhren, grosse gegossene Gegenstände, 
Kugeln, Schrot, überhaupt alle einfach ge 
gossenen Gegenstände aus Blei, welche 
Z o 
1 1 f 
alitée- 
meiner 
ver- ' 
tra^s- 
mässiger j 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
I 100 
¡i 100 
100 
Frc. Cent. 
18 j — 
81 ' — 
21 — 
56 , - 
10 ! - 
! 
21 : - 
120 - 
41 — 
Frc. ' Cent.) 
90 — 
200 
100 
40 
100 4 — 
100 4 50
        <pb n="329" />
        XXXIX. Unedle Metalle and Waaren daraus. 
315 
à 
Tarifmässige Benennung 
II 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
5H4 
: 565 
566 
567 
568 
569 
keine weitere Bearbeitung erfahren haben, 
nicht bemalt, nicht gefirnisst, nicht polirt . 
Bleiwaaren, d. i. 1. Spielzeug, ganz oder 
theilweise aus Blei, dann alle gefirnisste, 
lackirte, bemalte, jedoch weder echt ver 
goldete noch echt versilberte Arbeiten aus 
Blei, und 2. alle Arbeiten aus Blei in Ver 
bindung mit anderen Materialien mit Aus 
nahme der edlen Metalle 
Tara zu Post 563 und 564: 12 in Kisten, 
5 in Körben. 
Anmerkung: Von den Gegenständen dieser Post, welche 
vergoldet oder versilbert sind, wird ein Zuschlag von 50% 
des festgesetzten Zolles eingehoben. 
Zink, und zwar : rohes, in allen Formen, Zinkfeil 
späne; Bruchstücke v. Gegenständen aus Zink 
in Platten, gewalztes 
gegossenes 
Gegenstände aus Zink, gemeine, nicht bemalte 
nicht gefirnisste, ohne Verbindung mit an 
deren Materialien ; Bau-Ornamente und Zink 
Särge, auch gefirnisste 
Gegenstände aus Zink, feine, bemalte, gefir 
nisste, mit Reliefs oder anderen Zierathen 
in oder ohne Verbindungmit anderen gemeinen 
Materialien, weder vergoldet noch versilbert 
insbesondere Bronze-Imitationen aus Zink 
Tara zu Post 568 und 569: 12 in Kisten 
5 in Körben, 4 in Ballen. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Frc. 1 Cent. 
5 I 50 
Frc. Cent. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
16 ! - 
4 , — 
5 — 
7 ' — 
18 - 
72 — 
160 
Russland. 
Fabrikate aus Bronze, plattirtem Silber und ver 
schiedenen Kupferlegirungen : 
1. Fabrikate aus Bronze und anderen Kupfer 
legirungen (Messing ausgenommen), mit od. 
ohne Lacküberzug, zusammengestellt oder 
auseinander genommen, wenn sie mehr als 
1 Pfund im Stück wiegen 
Dieselben, wenn sie weniger als 1 Pfd. wiegen 
und weder vergoldet noch versilbert sind 
2. Dieselben (Messing ausgenommen) mit 
Platina überzogen, vergoldet und versilbert, 
sowie Fabrikate jeder Art aus unedlen 
Metallen, vergoldet und versilbert, wenn sie 
mehr als 1 Pfund im Stück wiegen; des 
gleichen plattirtes Silber jeder Art . . . 
Anmerkung: OegensUnde, welche zu Keffee-, Thee- oder 
Tiechservicen gehören und aus verachiedenen Kupferlegi 
rungen bestehen, seien sie nnn vergoldet und versilbert 
oder nicht, sowie alle anderen derartigen aus unedlen 
Metallen liestehenden. vergoldeten und versilberten Gegen 
stände, werden gleich den Gegenständen aus plattirtem 
Silber unabhängig von dem Gewichte der einzelnen Stücke 
mit 20 Kübel per Pud verzollt. Dagegen unterliegt alles Zube 
hör der genannten Service, welches ans unedlem Metalle 
bestehend, weder vergoldet noch versilbert ist, einer Zoll 
abgabe je nach dem Materiale, woraus es angefertigt ist. 
Pud 
Rubel Kop. 
12 
13 
20 
1 il 20 ! - 
Rubel Kop. 
ll 
ii
        <pb n="330" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
316 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
Tarifmässige Benennung 
Russland. 
IGl 
171 
3. Dieselben (mit Ausnahme von Messing), 
sowie Fabrikate aus unedlen Metallen, ver 
goldet und versilbert, wenn sie weniger als 
1 Pfund im Stück wiegen 
Fabrikate aus Kupfer und Messing, mit Aus 
nahme der besonders genannten, desgleichen 
Hausgerätbe jeder Art aus Kupfer und Mes 
sing in Verbindung mit Holz, Eisen, Blech, 
Leder und anderen Materialien . . . . 
Geschliffene u. polirte Kupfer- u. Messingtafeln 
Messingene Patronenhülsen ohne Ladung . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
missiger 
Pud 
Rubel Kop. 
40 — 
Rubel Kop 
1 3 - 
1 3 30 
1 20:- 
2!» 
I 
i 
31 
Serbien. 
Alle rohen Metalle, nicht gereinigt, nicht be 
arbeitet, frei. 
Blei, Zink und Spiauter : 
a) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren, 
Blechen, Draht, Abfällen oder in kleinen 
Brüchen, für Gegenstände nicht anzusehen: 
1. Blei 
2. Zink 
h) bearbeitet: 
1. Kugeln, Schrot, Röhren und alle übrigen 
groben, nicht über 2 Va Kg. schweren 
Gegenstände; hiezu gehören ausnahms 
weise Buchdrucklettern 
2. Alle übrigen Gegenstände in oder ohne 
Verbindung von anderen Materialien, aus 
genommen jener, welche in die Classe der 
Kurzwaaren gehören od. spec, benannt sind 
Britannia-Metall : 
o) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren, 
Walzen, Draht, Blechen, Abfällen und Bruch 
stücken, für Gegenstände nicht verwendbar 
h) bearbeitet in verschiedenen Gegenständen, 
in oder ohne Verbindung mit gewöhn 
lichen Materialien, ausgenommen jener, 
welche in die Classe der Kurzwaaren ge 
hören, oder speciell benannt sind .... 
Kupfer: 
«) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren, 
Blechen, Walzen, Draht, Abfällen u. Brüchen, 
nicht weiter verwendbar 
h) bearbeitet, in verschiedenen Gegenständen, 
in oder ohne Verbindung mit anderen ge 
wöhnlichen Materialien, ausgenommen jener, 
die in die Classe der Kurzwaaren fallen 
oder speciell tarifirt sind 
Messing: 
(i) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren, 
Blechen, Walzen, Draht, Abfällen und un 
brauchbaren Bruchstücken 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Dinar 
Para 
12 — 
60 — 
Dinar Para 
100: 30 
100, 60 
100 I, 30 
100 
100 
60 
36
        <pb n="331" />
        XXXIX. Unedle Metalle und Waareu daraus. 
317 
I 
Tarif massige Benennung 
11 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mäsuiger 
35 
3Ü 
Serbien. 
b) bearbeitet, in oder ohne Verbindung mit 
anderen gewöhnlichen Materialien, sowie 
kleine und grössere Glocken, Kanonen, 
Säulen, Leuchter, Bügeleisen, Kaffeemühlen, 
Lineale, Meterstäbe, Gewichte, Monumente, 
Grabkreuze, Gefässe u. ähnliche Gegenstände 
c) alle schwächeren und kleinen Gussgegen 
stände aus Blech oder Draht ohne Unter 
schied, ausgenommen jene, welche unter 
die Classe der Kurzwaaren fallen oder 
speciell benannt sind 
(Siehe Kurzwaaren Nr. 61A, Z. 6, B.-Z. 3.) 
Packfong, Alpacca und Nickel: 
a) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren, 
Blechen, Walzen, Draht, Abfällen und un 
brauchbaren Bruchstücken 
b) bearbeitete, in verschiedenen Gegenständen, 
in oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen 
Materialien, ausgenommen jener, welche in 
die Classe der Kurzwaaren fallen oder 
speciell tarifirt sind 
Halb werthvolle Metalle, und zwar: China- und 
Neusilber, Aluminium, Talmigold und son 
stige Gold- und Silber-Imitationen, sowie 
auch gewöhnliche Metalle, wenn selbe ver 
goldet oder versilbert sind; halb bearbeitete 
und in Stücken, Barren, Walzen, Draht, 
Abfällen und alten unbrauchbaren Bruch 
stücken 
Anmerkung: Vollständig fertige Gegenstände ¡fallen unter 
die Classe der Kurzwaaren. 
Edle Metalle, rohe (siehe Classe XLII). 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Dinar 
100 
Kg. 
60 
120 
80 
240 
Para 
90 
Pesetas 
Dinar Para 
Pesetas 
42 
I c43 
! c44 
i 
ce 45 
! c46 
j c47 
I 48 
e49 
e50 
Kupfer erster Schmelzung und altes Kupfer . . 
desgl. und Messing in Barren und Stangen, 
sowie altes Messing 
n und Messing in Blechen und Nägeln, 
sowie Kupferdraht 
m und Messing in Röhren, grossen, nur roh 
vorgearbeiteten Objecten, wie Kohlen 
pfannen u. 8. w., ferner Kesselböden . 
Messingdraht 
Drahtgeflecht aus Kupfer oder Messing, unver 
arbeitet 
Bronze, unverarbeitet 
Kupfer, Bronze oder Messing in verarbeitetem 
Zustande und alle Legirungen unedler Metalle, 
in denen Kupfer sich befindet, in Quincail- 
leriewaaren, auch lackirt 
Dieselben Metalle und Legirungen in vergoldeten, 
versilberten oder vernickelten Gegenständen 
12 50 
100 
22 : 50 
100 
100 
50 i — 
100 
70 I — 
100 
80 — 
100 
60 
100 
10 I — 
11 
18 
33 
46 
20 
41 
9 
100 
125 
250 
100 
86 
216 
75 
60 
15 
20 
60 
25 
30 
68 
70
        <pb n="332" />
        318 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
‘1 
T a r i f m ä 8 8ig e Benennung 
Zoll 
all ge- 
meiner 
traçs- 
mãsBlger 
Spanien. 
Kg- 
Pesetas 
Pesetas 
51 j Zinn in Blöcken 
52 j Zink in Stangen, Blöcken oder Kuchen . . . 
&lt;'53 ; desgl. in Tafeln, Nägeln und Draht . , . . 
c*54 I „ in fertigen Waaren, auch lackirt . . 
I Z.oll, welcher auf die Staaten mit Verträgen 
Anwendung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht . 
55 I Alle übrigen, nicht bes. aufgeführten Metalle 
und Legirungen in Tafeln, Blöcken, Nägeln, 
Köhren u. s. w 
56 Dieselben in verarbeitetem Zustande (Waaren 
daraus) lackirt oder nicht 
57 Dieselben Metalle und Zink in vergoldeten, ver 
silberten oder vernickelten Gegenständen . 
In der Ausfuhr frei. 
lüO 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
12 
6 
15 
26 
1 
37 
45 
50 
10 
5 
13 
23 
23 
60 I 1 
50 ! 16 
— I 45 
55 
65 
7-5 
69 
60 
60 
IV8 
: 9 
: 10 
, 11 
12 
13 
14 
15 
' 16 
17 
18 
19 
20 
21 I 
irini 
14 
! 45 
4-; 
47 
!lV 49 
! 50 
Schweiz. 
Bronzewaaren 
Buchdruckerlettern, alte, Letternmetall .... 
r neue 
Druckwalzen, gravirte oder nicht gravirte . . . 
Glocken- und Kanonenmetall, altes 
Metalle und Metallcompositionen, rohe, nicht 
genannte, sowie deren Späne 
Quecksilber 
Spiessglanzerz, Spiessglanz, Spiessglanzcomjio- 
sition, roh oder gegossen 
Wissmuth und Kadmium, rohes 
Blei und Bleiwaaren: 
Blei rohes, in Blöcken, Stäben oder Platten . 
n gewalztes, Bleiblech, Bleiröhren, Blei 
kugeln, Schrot 
Hartblei 
Bleiwaaren, nicht bemalt, nicht gefirnisst . . 
M bemalt, gefirnisst 
Kupfer, rein oder legirt, Messing ersten Gusses 
in Masseln, Stäben, Blöcken oder Platten, i 
Kupferfeile und Bruch von alten Kupfer- ,, 
waaren 
desgl. rein oder legirt, Messing gewalzt oder , 
gehämmert, in Stäben oder Platten, Blech 
und Draht ¡ 
Kupferschalen, roh ausgeschlagene zu Pfannen I 
und Kesseln ¡ 
Kupfer- und Messingwaaren, vorgearbeitete ; Ge- ; 
webe aus Kupfer- oder Messingdraht, Siebe . ! 
Kupfer, vergoldetes oder versilbertes : gehämmert, I 
gezogen oder gewalzt, auf Garn oder Seide 1 
gesponnen | 
Kupferschmied-, Roth- oder Gelbgiesserwaaren . ¡ 
Nickel, rein oder legirt (Argentan, Neusilber) in j 
Stangen oder in rohen Stücken . . . . | 
desgl. gewalzt od. gezogen, Platten,Bleche,Draht I 
Kg. 
100 
1001 
100 i 
100 
100 !| 
100 I 
100 ! 
100 I 
100 ii 
100 
100 
100 
100 
100:1 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frk. ;Kapp. 
16 : - 
1 , 50 
7 , — 
4 ; — 
1 i 50 
3 ' — 
8 i — 
1 
1 
7 
16 
1 
50 
60 
50 
50 
50 
Frk. Kapp. 
3 j — 
I 
3 — 
7 
16 
16 
3 
7
        <pb n="333" />
        Ol i;? i7T O? en I Post dôs 
Ot ce to (— Orig.-Tarifes 
XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
319 
Tarif ni ãssige Benennung 
.in 
58 
Schweiz. 
Waaren aus Nickel oder aus Legirungen von Nickel 
Zink, rohes, in Barren, Blöcken, Stäben oder 
Platten ; gewalztes Zink, Zinkbleche, Zink 
feile und Bruch von alten Zinkwaaren . , 
Zinkwaaren, nicht polirt, nicht bemalt . . . 
desgl. polirt, bemalt oder gefirnisst .... 
Zinn, rohes, in Barren, Blöcken, Stäben oder 
Platten, Zinnfeile, Zinnspäne und Bruch 
von alten Zinnwaaren 
Zinn, rein oder legirt (Britanniametall), gehäm 
mert oder gewalzt (Stanniol) 
Zinnwaaren, nicht polirt, nicht bemalt .... 
desgl. polirt, bemalt od. gefirnisst (Britannia- 
metallwaaren) 
In der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
li 
Sn 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
allge 
meiner 
Frk. jRapp. 
16 ! - 
Krön. 
50 
50 
Oere 
1 1 
ver- 
trsgg- 
roäeiiger 
Frk. Rapp. 
Krön. Oere 
Metalle, nicht besonders aufgeführte, rein oder 
zusammengesetzt: 
Blei, unbearbeitetes, in Blöcken und Mulden frei, 
desgl. bearbeitetes, nicht bes. aufgefOhrtes : 
unbeinaltes, unlackirtes 
bemaltes und lackirtes 
Kupfer, rohes und gereinigtes, geschmiedetes, 
gewalztes, gegossenes, in Platten und and. 
( Formen zur Verarbeitung, frei, 
I desgl. Blech, Nägel zum Schiffsbau, frei. 
I Kupferwaaren : fertige Arbeiten, unpolirt . . . 
ii polirt . . . 
I; Kupferdraht und anderer nicht besonders auf- 
geführter Metalldraht: 
¡i vergoldeter, versilberter oder plattirter . . , 
andere Arten frei. 
! Quecksilber 
i! Wismuth 
|i Zink (Spiauter), roh, auch altes, unbearbeitetes, 
II und in Platten 
!j Blech und Nägel zum Schiffsbau frei. 
I Zinkblende frei. 
I Zinkwaaren : unbemalte und unlackirte . . . 
bemalte und lackirte 
vergoldet, versilbert und plattirt 
Zinn, unbearbeitetes, in Formen sowie in Stücken 
(Bruchzinn) frei. 
II bearbeitetes neues, unlackirtes, unbemaltes und 
j| anderer Art 
I vergoldetes, versilbertes, lackirtes und bemaltes 
I Zinnfolie oder Stanniol 
Zinnasche frei. 
Saiten von Metall 
Haftel, Haken und Oesen 
Bronzepulver frei, 
¡I In der Ausfuhr frei. 
1 — 07 
1 — 35 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
35 
70 
2 
40 , 
35 :j 
07 i 
85 
70 ;; 
35 i 
70 ! 
85 || 
24 ¡I 
30 P 
i
        <pb n="334" />
        320 
XL. Maschinen und Maschinenbestandtheile, aus Holz etc. 
“•1 
T a r i f iti ä s s i g e Benennung 
S E 
äs 
Zoll 
alljîe- 
meintír 
ver- 
trags- 
niässiger 
I« 
IÏ 
.0 
Türkei. 
Vertragsmässig mit England: 
Blei in Klumpen 
in Kugeln 
in Blech und Köhren 
Alles andere Blei und Bleiwaaren vertragsmässig 
vom Werthe 8“/o- 
Weisses Blei 
Rothes Blei 
Lithargo-Bleilüthe 
Messing und Kupfer: 
Kupfernägel und Platten 
Vorhängeschlösser, messingene, dann Schlösser 
Fingerhüte von Messing 
Alle anderen Kupfer- oder Messingwaaren ver 
tragsmässig vom Werthe 8",o. 
Zinn : 
in Platten 
„ Stäben . 
Alles andere Zinn oder Zinnwaaren vertrags 
mässig vom Werthe 
Zink- und Zinkwaaren: 
Zink oder Spiauter, unbearbeitet 
Zinkwaaren vertragsmässig mit Oesterreich- 
Ungarn vom Werthe 8%. 
In der Ausfuhr frei. 
Quint 
I 
1 
1 
1 
1 
1 
Oka 
1 
100 St. 
Gros« 
2Boxe8 
Quint 
1 Oka 
Piast. Para 
10 84 
12 4Í) 
13 48 
Piast. Para 
12 
13 
11 
1 
12 
1 
29 
62 
28 
Õ2 
80 
ÓO 
17 
55 
— 30 
XL. Maschinen und Maschinenbestandtheile, 
ans Holz, Eisen oder unedlen Metallen. 
282 
288 
284 
285 
286 
287 
Oesterreich Ungarn. 
Locomotive 
'render, Locomobile 
Nähmaschinen mit oder ohne Gestell .... 
Maschinen aus Holz (d. i. mit SOo/o oder mehr 
Holz) 
Maschinen aus unedlen Metallen (d. i. mit mehr 
als SOVo unedle Metalle) 
Maschinen, nicht besonders benannte: 
a) wenn vom Gesammtgewichte 75°/o oder mehr 
auf Gusseisen oder Gusseisen und Holz ent 
fallen 
h) andere 
Tara: 13 in Kisten, 8 in Halbkisten, 6 in 
Körben, 4 in Ballen und Rahmen. 
Anmerkungen; 1. Kupfer- und Messingwalzen und -Platten, 
gravirt oder nicht gravirt, für inländische Zeugdruckereien 
gegen besondere Bewilligung frei. 2. Maschinen oder Ma 
schinenbestandtheile, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, sofern sie nicht unter Kurzwaaren fallen, ge 
hören zur Tarifclasse XL. 3. Als Maschinenbestandtheile 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
8 
6 
20 
3 
10 
kr.
        <pb n="335" />
        XL. Maschinen und Mascbinenbestandtheile, aus Holz etc. 
321 
§5 
15 
Tarifmässige Benennung 
sind solche Gegenstände zn verzollen, welche ohne Ver 
bindung mit anderen Bestandtheilen und ohne Triebkraft 
keinen selbstständigen Oebrancb znlassen, jedoch können 
solche Muchinenbestandtbeile, wenn sie sich ihrer Ke- 
schaifenheit nach als ganz roher nnbearheiteter gemeiner 
Eisenguss ohne Verbindung mit anderen Materialien, oder 
als roh Torgeschmiedete unbearbeitete Maschinenbestand- 
theile darstellen, nach Beschaffenheit ihres Materiales 
(Nr. 262a beziehnngswe se 26:1 a) behandelt werden. 4. Für 
Maschinen, welche im Zollgebiete nicht hergestellt werden, 
kann im Einverständnisse der k. k. Regierung mit der 
königlich ungarischen Regierung von Fall zu Fall der Be 
zug zur Hälfte des tarifmässigen Zolles bewilligt werden. 
Bei der Verzollung von Maschinen und Maschinen- 
bestandtheilen ist nach der besonderen Instruction vor 
zugehen (R. G. B. Nr. 50. V. B. 20 ex 1882). 
Zur Post 285 werden gereiht : a) Webe- und Wirkstflhie ; 
5) landwirtbsch. Maschinen, darunter Dreschmaschinen. Bei 
der Declaration derlei Maschinen ist die Stückzahl. Gattung, 
der Werth und die Firma, welche dieselbe bezieht, und der 
Bestimmungsort anzugeben. 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Maschinen und Maschinentheile : 
1, Locomotiven u. Locomobilen ('einschliesslich 
der dazu gehörigen Dampfkessel) .... 
Anmerkung zn 1: Als Theile von Locomotiven und Loco 
mobilen sind nur solche Gegenstände zu behandeln und 
ohne Rücksicht auf das Material nach Nr. 15 b 1 zn tari- 
flren, welche beiin Eingänge mit Sicherheit als Bestand- 
theile von derar(igeu Maschinen zu erkennen sind und 
ohne erhebliche weitere Bearbeitung bei der Zusammen 
stellung der Locomotiven etc. verwendet werden können. 
Ist dies nicht der Fall, so linden die fir Bestandtheile 
anderer Maschinen gegebenen Bestimmungen Anwendung. 
Dampftnaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim 
Schiffsbau, frei. 
2, andere, und zwar je nachdem der über 
wiegende Bestandtheil gebildet wird : 
a) aus Holz 
h) aus Gusseisen 
c) aus schmiedbarem Eisen 
d) aus anderen unedlen Metallen . , ! 
Anmerkungen zu 2: 1. Maschinen aus anderen als den 
vorstehend unter Nr. 2 a bis d genannten Materialien 
werd^ nach Beschaffenheit derselben tariflrt. 2. Maschinen 
und Maschinentheile, welche ganz aus einem Material ge- 
fertigt sind, unterliegen, soweit nicht die Anmerkung 5 Platz 
grem. demselben Zollsätze, wie Maschinen ans verschiedenen 
Stoffen, bei welchen das betreffende Material den dem 
Gewichte nach überwiegenden Bestandtheil bildet. Wenn 
zwar weder Holz noch Gusseisen an sich den überwiegenden 
Bestandtheil einer Maschine bildet, dagegen das Gewicht 
der beiwn genannten Materialien zusammen grösser ist. 
abs das Gewicht von schmiedbarem Eisen oder oeziehmigs- 
weise von anderen unedlen Metallen, welche in der Ma- 
schine enthalten sind, so ist die letztere als Maschine 
überwiegend ans Holz und Gusseisen nach dem Satze von 
3 Mk. Dir ItW Kg. (Nr. 15 b 2 a bezw. b) zu verzollen. 
3, Als Maschinentheile sind nur solche Gegenstände zu 
behandeln, welche beim Eingänge mit Sicherheit als Be 
standtheile von Maschinen zu erkennen sind und ausser 
ihrer Verwendung zur Zusammensetzung von Maschinen 
einen selbstständigen Gebrauch nicht zulassen. 4. Maschinen, 
welche in unverpackten Stücken eingehen, sind nach Mass- 
gabe des überwiegenden Materials der unter sich in fester 
Verbindung stehenden Stücke, ferner Maschinen, welche 
verpackt in ihre Theile zerlegt eingehen, nach Massgabe 
II 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
ver- 
traga- 
mäsaiger 
Kg. u Mk. Pfg. 
100 ' 8 — 
100 
100 
100 
100 
8 — 
Mk. Pfg. 
Holtw, General-Zolltarif. 
21
        <pb n="336" />
        322 
XL. Maschinen und Maschineubestandtheile, aus Holz etc. 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trugs- 
määäigur 
29 
271 
Tarif massige H e n e n n u n g 
des überwiegenden Materials des gesammton Inhalts jedes 
einzelnen Collis (gleichviel ob die Theile zu einer und 
derselben oder zu verschiedenen Maschinen gehören) als 
Maschinentheile, nicht aber wie die betrefFoudeii schon zu 
sammengesetzten Maschinen zu behandeln. Diese Vor 
schrift lindet auch Anwendung auf die unter Anmerkung 2 
hezeichneten Maschinen beziehungsweise Theile davon. 
A. Auf Maschinen und Maschinentheile lindet der Zollsatz 
für solche dann keine Anwendung, wenn dieselben an sich 
ihrer Beschaifenheit nach, einem niedrigeren Zollsätze 
unterworfen sind. Hiernach fallen z. B. ganz grobe rohe 
Maschinen blos aus Gusseisen unter Nr. 6 e 1 «. 6. Eggen, 
Haspeln, Pflugscharen , Bäder, Köhren, Spindeln, Spinn- 
töpfe, Spulen, Moletten, Walzen, Messer (Mascliinen- und 
Papiermesser) und andere Werkzeuge, welche als Bestand- 
theile von Maschinen mit diesen eingehen, werden wie 
Maschinentheile behandelt. 
;î. Kratzen und Kratzenbeschläge 
Tara: 13 in Fässern, d in Körben, 4 in 
Ballen. 
ln clei’ Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Maschinen : 
aus Gusseisen 
aus Schmiedeisen oder Stahl 
aus Holz vom Werthe 10“o. 
aus Kupfer oder jedem andern ]\Iateríale . . 
Anmerkung: Desgleichen einzelne Maschinentheile, wenn 
sie derartig vorgearbeitet sind, dass man sie einer be 
stimmten Maschine anreihen kann, ohne dieselben einer 
weiteren Bearbeitung zu unterziehen. Verschiedenen Zoll 
sätzen unterworfene Maschinen und Maschinentheile werden 
nach dem dem Gewichte vorherrschenden Materiale tariflrt. 
Maschinen oder Maschinentheile und Handwerkszeug von 
Kupfer, Kautschuk etc. können als Kupfer-, Kautschuk- 
waare u. s. w. declarirt werden, wenn der Importeur diese 
Taritirung günstiger erachtet, als diejenige der Maschinen, 
mechanischen Vorrichtungen und Werkzeuge. Wagen jeder 
Gattung für Eisenbahnen werden wie Maschinen behandelt. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Unter Maschinen- und Maschinenbcstandtheile 
können gereiht werden Maschinen u. Acker- 
geräthschaften, welche wesentlich aus Holz 
bestehen, sofern selbes von den Declaranten 
gewünscht wird. — Zusamengesetzte Werke 
oder Bestandtheile, als zu Gas-, Telegraphen-, 
Wasserleitungsanlagen und dergl., sowie 
Maschinen aus verschiedenem Alateriale, wenn 
die Umstände eine tarifmässige Behandlung 
erschweren oder der Declarant die Verzol 
lung als solche wünscht, lO^o vom Werthe. 
Anmnrkung: Unter die Post 271 werden im dänischen 
Tarif gereiht: ,Nicht genannte Waaren* und mit 10%, 
vom Werthe belegt. Die Oberzollverwaltung ist ermächtigt, 
diesem Zollsätze nicht nur solche Einführungsgegenstände 
zu subsumiren, welch« ihrer Beschaffenheit nach einer 
anderen l’osition des Tarifs nicht subsumirt werden können, 
sondern ferner auch solche, hinsichtlich deren dieses vom 
Zoll wesen für zweifelhaft erachtet wird. 
ln der Ausfuhr frei. 
áâ 
Kg. 
100 
Mk. Pfg. 
Mk. Pfg. 
i 
36 i — 
Kg. Frc. ICent. il Frc. Cent. 
100 ; 
100 
100 
12
        <pb n="337" />
        21* 
XL. Maschinen und Maschinenbestandtheile, aus Holz etc. 323 
jl 
452 
; 453 
: 454 
455 
■ 456 
' 457 
! 458 
459 
460 
461 
462 
463 
464 
465 
Tarifmässige Benennung 
I 466 
467 
468, 
469 
470 
471 
England. 
Maschinen allei- Art in der Ein- und Ausfuhr ! 
zollfrei 
Frankreich. 
Maschinen und mechanische Geräthe, vollständige 
Apparate : 
Dampfmaschinen : 
feststehende, mit oder ohne Kessel, mit oder 
ohne Schwungrad .... 
lür Schiffe, mit oder ohne Kessel 
Locomotiven und Locomohilen 
Andere als Dampfmaschinen : 
Tender zu Locomotiven 
Kratzensetzmaschinen 
Kratzen ohne Beschläge 
zum Reinigen und Auflockern des Flachses, 
der Wolle, der Baumwolle und der übrigen 
Textilstoffe 
Tür die Spinnerei 
für die Weberei ! 
Tüllwehstühle 
für die Papierfabrikation 
für die Buchdruckerei 
lür die Landwirthschaft (ausschliesslich der 
Motoren) 
Dampfkessel: 
aus Eisenblech, cylindrisch oder sphärisch, mit 
oder ohne Siedevorrichtung od. Vorwärmer 
Röhrenförmige, aus Eisenblech, mit gezogenen 
oder vernieteten Röhren, aus Eisen, Kupfer 
oder Messing, mit innerer Feuerung, und 
alle anderen einfachen Kessel von nicht 
cylindrischer oder sphärischer Form . . . 
aus Stahlblech in jeder Form 
Gasometer, Abdampfpfannen, Oefen, Heizvor 
richtungen aus Blech oder aus Gusseisen 
und Blech 
Apparate für die Zuckerfabrikation, Destil- 
, lations-, Heizapparate, aus Kupfer . . . 
Nähmaschinen 
Werkzeug-Maschinen und nicht besonders be 
nannte Maschinen, welche 75% oder mehr 
Gusseisen enthalten 
desgl. welche von 50 inclus, bis 75% exclus! 
enthalten 
desgl. welche weniger als 50% Gusseisen 
enthalten 
Maschinen- und mechan. Geräthe-Bestandtheile : 
Kratzenbeschläge aus Leder, Kautschuk oder 
reinen oder gemischten Geweben .... 
Platten und Bänder aus Leder, Kautschuk 
oder Geweben, speciell für Kratzen bestimmt, 
nicht beschlagen 
J B 
al!ge- 
trags- 
meiDer 
massiger 
Frc. Cent 
Cent 
100 II 6 
100,! 12 
100' 10 
12 
100 ! 8 
I100 ' 6 
! 100 ! 10 
100 i 6 
100,' 10 
100 6 
100' 10 
100:1 6 
100 ' 6 
10 
100 
100 
12 
100 
100 
12 
25 
25 
100 
100 
tl 100 
10 
10 
100 
100 
10 
10 ; 
100’ 15 
100 
50 
50 
[100 
20 
20
        <pb n="338" />
        324 
XL. Maschinen und Maschinenbestandtheile. aus Holz etc. 
8 
473 
474 
198 
199 
200 
201 
Tarif massige Benennung 
li“ 
3.1 
li 
Zoll 
allge 
meiner 
Frankreich. 
Weberblätterzähne aus Eisen oder Kupfer, 
Weberblätter, Beschläge und Weberkämme 
aus Eisen oder Kupfer 
Andere aus Gusseisen, polirt, abgefeilt und 
adjustirt 
Andere aus Schmiedeeisen, polirt, abgefeilt 
und adjustirt oder nicht, in beliebigem 
Gewichte (einschliesslich der Achsen, Federn 
und Radreife) 
Andere aus Schmiedestahl, Federn für Wagen, 
Eisenbahnwagen und Locomotive .... 
Andere aus Schmiedestahl, polirt, abgefeilt, 
adjustirt oder nicht, im Gewichte von mehr 
als 1 Kg. (einschliesslich der Achsen und 
Radreifen für Eisenbahnwagen und Loco 
motive) 
Andere aus Schmiedestahl, andere polirt, ab 
gefeilt, adjustirt oder nicht, im Gewichte 
von 1 Kg. und darunter 
Andere aus reinem oder mit irgend einem 
Metalle legirten Kupfer 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Maschinen für den Ackerbau im Allgemeinen, 
zum Gebrauche in Manufacturen und Fa 
briken, auch einzelne für sich eingehende 
Theile frei. 
Nähmaschinen mit der Hand zu bewegen , . 
„ mit dem Fusse zu bewegen . . 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Maschinen ; 
a) Dampfmaschinen, stehende, mit und ohne 
Kessel, hydraulischen Motoren 
h) Locomotiven (einschliesslich Tender), Loco- 
mobilen und Schilfsmaschinen mit oder 
ohne Kessel 
c) Maschinen nicht besonders aufgeführte und 
einzelne Maschinentheile (ausgenom. Karden 
beschläge) 
Anmerkung zu Post 193 a, b, c und 201: Die Vertrags 
sätze basiren auf die von Italien mit Oesterreich-Ungarn 
und Frankreich abgeschlossenen Verträge. 
Gasometer und Zubehör derselben 
Apparate aus Kupfer oder anderen Metallen 
zum Erwärmen, Raffiniren, DestiUiren . . 
Einzelne Kessel aus Eisen oder Stahlplatten 
mit oder ohne Siedevorrichtung oder Vor 
wärmer (Oesterr.-Italien. Vertrag) . . . . 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
30 
G 
10 
10 
10 
20 
20 
ver- 
trags- 
mässiger 
Stück I Frc. Cent. 
Kg. 
10 i 65 
21 ! 30 
Lira 
Cent. 
100 8 — 
100 10 ' — 
r 
1001; 8 
1008 
100j, 10 — 
ll 
100'' 10 
Frc. 
30 
G 
9 
9 
10 
20 
20 
Frc. 
Cent. 
Lira 
G 
8 
Cent. 
Cent.
        <pb n="339" />
        XL. Maschinen und Masohinenbestandtheile, aus Holz etc. 
82.) 
■li 
Tarif massige Benennung 
»11 Z o 
1 1 
1 allge- 
meiner 
Ter- 
trags 
in ässiger 
202 
620 
621 
622 
623 
624 
625 
Italien. 
Krämpelbeschläge 
Anmerkung: Krämpeln (Wollkratien) werden unter die 
nicht besonders benannten Maschinen classihcirt, dieselben 
werden jedoch abgesondert mit dem betreffenden Zoll be- 
legt, wenn sie auch mit der Maschine vereint Vorkommen. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Maschinen aller Art in d. Ein- u. Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Ackerbaumaschinen, complete und Zubehör, auch 
in einzelnen Theilen 
Maschinen für die Industrie, vollständige, com 
plete und in einzelnen Theilen .... 
Apparate zur Destillation und Eectification . . 
Grannen 
Werkzeuge, Instrumente, Geräthschaften und 
einzelne Maschinentheile : 
für Künstler und Handwerker, für Laboratorien 
und industr, Vorrichtungen: 
a) aus gebranntem Thon, Fayence, Porzellan 
oder Glas " 
h) aus anderem Material 
für Acker- und Gartenbau 
Instrumente, Apparate und Geräthschaften 
zum Unterricht für Gymnastik, im Fechten 
und Schwimmen und zum Feuerlöschdienst. 
ausgenommen der Pumpen und Zubehör 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Maschinen und zwar: 
Dampfmaschinen im Allgemeinen, ste 
hende oder bewegliche 
Ackerbaumaschinen jeder Art . . . 
Maschinen aller Art zum Betriebe eines 
Gewerbes oder einer Industrie was 
immer für einer Art 
Maschinen aus Gusseisen, andere als die in 
den Artikeln 620, 621 und 622 genannten 
Maschinen, vollständige, aus Eisen oder Stahl, 
andere als die in d. Artik. 620—622 genannt. 
Maschinen und Zubehör vollständiger Ma 
schinen aus anderen unedlen Metallen als 
Schmiedeeisen, Gusseisen und Stahl, oder 
in deren Construction andere Metalle, als 
Schmiedeeisen, Gusseisen und Stahl vor 
herrschen, mit Ausnahme der in den Ar 
tikeln 620 bis 622 genannten Maschinen 
Tara: 12 in Kisten und Fässern, 9 in 
Körben, 8 in hölz. Halbkisten (Kähmen), 
6 in Ballen. 
In der Ausfuhr frei. 
frei. 
!, Kg. 
100 
|i 
jj 
Kg. 
L 
1 
1 Kg. 
100 
100 
100 
Lira 
30 
Cent. 
Lira 
Cent. 
BeU 
0002-06 
0010-90 
0020-06 
0010-90 
0001 
0020 
0002 
0025 
Reis 
Frc. 
Cent. 
0001 
0020 
0002 
0025 
Frc. 
50 
32 ; — 
Cent.
        <pb n="340" />
        326 
XL. Maschinen und Maschinenbestandtheile, aus Holz etc. 
Ü 
Tarifmässige Benennung 
allge 
meiner 
1 1 
ver- 
tragg- 
mässiger 
175 
51 
I 216 
217 
38 DIT 
Pnd 
Russland. 
Maschinen und Apparate, sowie deren Modelle 
(ausgenommen sind nur landwirthschaftliche, 
welche laut § 35 zollfrei passiren): 
1. Jede Art für Fabriken und industrielle 
Etablissements bestimmte Maschinen und 
Apparate aus Kupfer und Kupferlegirungen, 
oder Sülche, in welchen Kupfer nach dem 
Gewichte das Hauptmaterial ist ... . 
2. Locomobilen, Tender, Dampffeuerspritzen 
und andere Löschapparate, sowie alle nicht 
besonders genannten Apparate u. Maschinen 
für Fabriken und industrielle Etablissements 
aus Eisen, Gussstahl od. Stahl, mit Theilen 
aus anderen Metallen oder ohne solche . . 
Anmerkung 1: Aus Metall bestehende Er.satzbestandtheile 
von Maschinen und Apparaten, die zu denselben gehören 
und zusammen mit denselben zur Einfuhr gelangen, zahlen 
den für die Maschinen festgesetzten Zollsatz ; die getrennt 
von denselben eingeführten werden gemäss den ent 
sprechenden Paragraphen des Tarifes verzollt. 
Anmerkung 2: Als Apparate werden solche Gegenstände 
angesehen, welche blos zur Verrichtung einer bestimmten, 
in Fabriken oder Manufacturen vor sich gehenden Bearbei 
tung von Materialien oder Producten uienen, jedoch ge 
hören nicht hierher: Kessel. Wasserwärmer. Reservoirs. 
Wasserbehälter, Kasten u. dgl. Gegenstände, welche durch 
Kesselarbeit hervorgebracht werden und als eine andere 
Anwendung findend, dem § 164 gemäss verzollt werden. 
3. Locomotive 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Maschinen aus Metall, Holz und sonstige ge 
wöhnliche Materialien, ganze oder Theile, 
für Industrie, Gewerbe. Landwirthschaft, 
Brauereien, Brennereien, Destillerien, Trans 
port zu Wasser und zu Lande, Bäder und 
ähnlichen Zwecken, frei. 
ln dei' Ausfuhr frei. 
Spanien. Kg. 
Brückenwaagen 100 
Landwirthschaftliche Maschinen 100 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit 
Spanien besteht 100 
Maschinen aus Kupfer und Legirungen desselben 
für die Industrie, solcher aus demselben ' 
Materiale 100 
Maschinen und einzelne Theile davon, aus and. 
^laterialien, für die Industrie . . . . 100 
In der Ausfuhr frei. || 
Rubel Kop. Rubel Kop. 
Schweiz. 
Maschinen und Bestandtheile derselben 
In der Ausftihr . . . 
Kg. 
100 
100 
1 , 65 
00 
40 
Peset::» jj Pesetas 
2 50 ' 2 40 
2 
27 
9 
24 
8 
Frk. ¡Rapp. Frk. Rapp. 
4 I - ¡1 , 
— ' 20 I
        <pb n="341" />
        XLI. Fahrzeuge. 
327 
Tarifmässige Benennung 
Schweden. 
.Alaschinen, Geräthe und Werkzeuge, nicht | 
besonders aufgeführte | „ . 
Dampfmaschinen und Dampfkessel . , [ 
Nähmaschinen | 
Feuerspritzen mit Zugehör 100 Kronen Werth . 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Maschinen aller Art vertragsm. vom Werthe 8"o. 
In der Amfuhr frei. 
Zoll 
Krön. Oere 
! 
Krön. Oere 
XLI. 
288! 
289 i 
2901 
291 
292 
293 
294 
295 
Fahrzeuge. 
13d: 
13f 
13d 
Oesterreich Ungarn. 
Strassenfahrzeuge : 
Lastwagen und Lastschlitten 
Personenwagen ohne Leder- und Polsterarbeit 
* V 
Anmerkung: Für Schlitten ist hei Kr. 2S9 die HSlfte, 
^bei Nr, 290 zwei Drittel der Gebühr zu zahlen. 
Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen) : 
Güterwagen 
Ungepolsterte Personenwagen 
Gepolsterte „ 
Schiffe : 
Hölzerne (auch mit Eisen- und Kupferbeschlag) 
Eiserne, auch aus anderen unedlen Metallen, 
Dampfschiffe ] 
Anmerkung zu Nr. 294 u. 29.1 : Utensilien zum Schifffahrts- 
betnebe (z. B. Segel und Segelstangen. Anker und Anker 
ketten, Scbiirsseile, BeiscbifTei, insoweit deren Anzahl den 
gewöhnlichen Bedarf nicht überschreitet, werden nicht ge- 
son^rt verzollt. Andere Inventarstocke, sowie bei Uampf- 
schii^n die liampAnaschinen unterliegen der gesonderten 
tariOnassigen Verzollung. 
In der Amfuhr frei. 
Kg. 
100 
1 Sik. 
Kg. 
100 
100 
100 
fl. kr, 
3 — 
25 — 
30 
per Tonne 
I Tragfähig 
keit 
- : 40 
kr. 
Deutschland. 
Wagen (zwei- und mehrrädrige) und Schlitten: j' ! 
von Holz, rohe, ungefärbte ; 100 
dgl. gefärbte, gefirnisste, gebeizte, polirte !' j 
oder lack irte i 100' 
dgl. mit Eisenbeschlag, Federn etc,; die 
Menge des verarbeiteten Eisens wird abge 
schätzt und als Eisenwaare, der IIolz- 
bestandtheil aber als Wagnerarbeit etc, tarifirt. 
dgl. zum landwirthschafthchen Betriebe, rohe, 
ungefärbte, auch mit Eisenbeschlag ... ! 100 
Anmerkung: Sind derartige Wagen mit eisernen Achsen 1' 
versehen, so sind die letzteren dem Gewichte nach abzu- ' 
schätzen und als Eisenwaaren zu verzollen. Il 
Mk. : Pfg. 
3 ' — 
10 — 
3 — 
die Tonne 
tlOOO Kg.) 
Tragfähigk. 
— 40 
Mk. 
Pfg.
        <pb n="342" />
        XLI. Fahrzeuge, 
15 c 2 
15cla 
16c 1 
Tarifmässige Benennung 
■S ä" j 
z 
II 
alljfo- 
meiiier 
Deutschland. 
Wagen mit Leder- oder Polsterarljeit (jedoch mit 
Ausschluss der Eisenbahnfahrzeuge) . . . 
Eisenbahnfahrzeuge (einschliesslich der l’ferde- 
eisenbahnwagen) : 
1. weder mit Leder- noch mit Polsterarbeit 
vom Werthe G^/o. 
2. andere vom Werthe 10o,o. 
Wagen (einschl. der Eisenbahnfahrzeuge), welche 
bei dem Eingänge über die Grenze zum 
Personen- oder Waarentransporte dienen 
und nur aus dieser Veranlassung eingehen ; 
auch leer zurückkommende Eisenbahnfahr 
zeuge inländischer Eisenbahnverwaltungen, 
sowie die bereits in den Fahrdienst ein 
gestellten Eisenbahnfahrzeuge ausländischer 
Eisenbahnverwaltungen ; Wagen und Schlitten 
der Beisenden. auf besondere Erlaubniss 
auch in dem Falle, wenn sie zur Zeit der 
Kg. 
Mk. ' 
1 Sl. 150 
i'fg 
15d 
Einfuhr nicht als Transj)ortmittel ihrer Be 
sitzer dienten, sofern sie nur erweislich 
schon seither im Gebrauch derselben sich 
befunden haben und zu deren weiterem Ge 
brauch bestimmt sind, nach Tarifgesetz § 5 
Nr. 5 frei. 
Anmerkung: Wagen oder Schlitten, welche in einzelne 
Theile zerlegt sind, werden, wenn letztere gleichzeitig ein 
gehen, wie zusammengesetzte Wagen oder Schlitten verzollt. 
Diese Behandlung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn 
einzelne Theile von verhältnissmässig untergeordneter Be 
deutung (z. B. Deichsel, Bäder etc.) fehlen, oder wenn die 
Theile in verschiedene Colli verpackt sind. — Sofern nicht 
die vorstehende Bestimmung Platz greift, sind einzelne mit 
Leder- oder Polsterarbeit versehene Theile von Wagen oder 
Schlitten als Sattlerwaaren zu behandeln.—MitLeder- oder 
Polsterarbeit wesentlich verbundene Kinderwagen und Kin 
derschlitten, sowie dergleichen Krankenwagen, welche mit 
der Hand fortbewegt werden, sind nach Massgahe des daran 
befindlichen Leders etc. als Sattlerwaaren zu behandeln. 
Puppenwagen worden wie Spielzeug behandelt. 
Wasserfahrzeuge: See- und Flussschiffe, ein 
schliesslich der dazu gehörigen gewöhnlichen 
Schiffsutensilien, Anker, Anker- und son 
stigen Schiftsketten, wie auch Bainjif- 
maschinen und Dampfkessel frei. 
Anmerkung: Alle nicht zu den gewöhnlichen Schiffsnten- 
silien gehörige bewegliche Inventarienstücke unterliegen 
den für diese (Gegenstände festgestelllen Zollsätzen. Da 
gegen sind dergleichen bewegliche gebrauchte Inventarien 
stücke solcher Wasserfahrzeuge, welche bei dem Eingänge 
über die Zollgrenze zum Personen- oder Waarentransporte 
dienen, sofern die Schilfe Ausländern gehören, oder sofern 
inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inven 
tarienstücke einführen, a's sie beim Ansgange an Bord 
Initten, als Beisegeräth (s. d.eses) zu behandeln. 
I 
ln der Ausfuhr frei. 
5U 
Belgien. 
Wagen aller Art, als: Federwagen, Karren, Last 
wagen, Handwagen, Kimlerwagen, Veloci 
pedes etc. vom Werthe 10®,o.
        <pb n="343" />
        XLI. Fahrzeuge. 
329 
T a r i fmâ88ige Benennung 
11 Belgien. 
i Eisenbahn- und Strassenbahnwagen wie Ma- 
! achinen (siehe Maschinen). 
Schiffe (Seeschiffe und Flussschiffe aller Art) 
' und Boote frei. 
Hierher gehören auch Schiffsrüstungen 
und Apparate, Takelage, Armirung und die 
zum Gebrauche an Bord der Schiffe und 
Fahrzeuge dienende Möblirung, Anker- und 
! Schiffsketten, Holz zu Masten, Segelstangen 
' u. Sparren (als solches wird nur Rundholz von 
wenigstens 25 Cm. Dicke und 12 M. Länge 
1 angesehen), Blech, Bolzen und Nägel von 
Kupfer zu Schiffsdoppelungen, Segelleinen, 
I Schiffswinden und Haspeln von Guss- oder 
Schmiedeisen. Die zollfreie Einfuhr dieser 
Artikel ist an besondere Bedingungen ge 
knüpft. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
; Wagen für Schienenwege mit oder ohne Achsen 
I und Räder 
Locomotiven 
Draisinen 
Zur Personenbeförderung, ingleichen Tender . 
sonstige 
Wagen, andere, zur Fortbewegung mit Pferde- 
I kraft: 
ganz- oder halbgedeckte Kaleschwagen . . . 
andere 
Andere Wagnerarbeit, Zieh wagen, Kinderwagen, 
sowie Schlitten hierin begriffen .... 
Schiffe, Boote und Fahrzeuge aller Art: 
von 50 Commerzlasten und darüber, sofern 
selbe aus Föhrenholz gebaut sind, werden 
verzollt vom Werthe 3%. 
Schiffe und Boote, andere, vom Werthe 3",o. 
In der Ausfuhr frei. 
Sn 
Kg. 
Lstück 
■I 
II 1 
'! 1 
I 1 
i 1 
Pfd. 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. Cent. 
Krön. Oere 
1000; — 
20: - 
300 — 
100 — 
60| — 
24' - 
6 — 
trage- 
mäaeiger 
Frc. i Cent. 
Krön. Oere 
England. 
lithrzeuge aller Art in der Ein- und Ausfuhr 
frei. 
Frankreich. Kg. 
Wagnerarbeiten : i! 
Magen für Strassen ohne Schienengeleise: li 
im Gewichte von 125 Kg. oder mehr . . i| 100 
im Gewichte von weniger als 125 Kg. und ■ 
Velocijtede •. '! lOO 
Wagen zu gewerblichen oder landwirthschaft- ' 
liehen Zwecken, Lastwagen, in Federn j 
hängend . |l 100 
Frc. 
50 
120 
12 
! Coat. 
Frc. 
¡ Cent. 
50 : — 
120 ! —
        <pb n="344" />
        330 
XLI. Fahrzeuge. 
Tarifmässige Benennung 
1 1 
3 i 
al’ge- 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
541 
542 I 
543' 
544' 
545 ;i 
■i 
546 il 
144 
Frankreich, 
Wagen zu gewerblichen oder landwirthschaft- 
lichen Zwecken, Lastwagen ohne Federn . 
Wagen für Strassen mit Schienengeleisen, für 
Strassen mit normalspurigen Geleisen, für 
Eisenbahnen: 
Passagierwaggons 1. Classe . . . . 
Passagierwaggons 2. und 3. Classe 
Lastwaggons 
Für gewöhnliche Strassen: 
Tramwaywaggons 
Für Strassen mit schmalspurigem Geleise, für 
Eisenbahnen: 
Passagierwaggons 
Lastwaggons 
Tramwaywaggons 
Schotterwagen 
Wasserfahrzeuge in diensttüchtigem Zustande: 
Seeschiffe aus Holz oder Eisen, Segel- oder 
Dampfschiffe, betakelt und ausgerüstet . 
Rümpfe von Seeschiffen aus Holz oder Eisen 
Flussschiffe in beliebigen Dimensionen : 
aus Holz 
aus Eisen 
Wasserfahrzeuge zum Zerschlagen, aus Holz 
zum Zerschlagen mit Metall belegt . . . , 
Takelage oder Schiffsapparate, nicht besonders 
benannte : 
aus Metallen : wie Metallwaaren nach der Be 
schaffenheit des Metalls, 
aus Holz : wie andere Holzwaaren. 
aus Häuten oder Leder : wie andere Waaren 
aus Häuten oder Leder, 
aus Geweben, wie Waaren aus Geweben, je 
nach Gattung. 
In der Äuftfuhr frei. 
Griechenland. 
Wagen, neue oder gebrauchte, mit sämmtlichem 
Zugehör 
„ Handwagen, zweiräderige 
„ für Kinder 
„ Velocipedes, mit 2 oder 3 Rädern . . 
„ Lastwagen 
Anmerkung: In dem griechischen Tarif vom .Tahre 1880 
sind Schilfe nnd andere Fahrzeuge nicht aufgeführt. 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Personenwagen für gewöhnliche Strassen : 
a) mit 2 Rädern 
h) „ mehr als 2 Rädern und nicht mehr als 
5 Federn 
c) „ mehr als 2 Rädern u. mehr als 5 Federn 
Kg. Frc. Cent 
100 
100 I 16 
100 ; 11 
9 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
ITonns 
Ofhalt 
16 
11 
9 
20 
10 
25 
2 — 
' 10 
¡I 40 
Stück 
Frc. 
332 
26 
7 
13 
19 
30 
75 
Cent. 
20 
62 
99 
31 
97 
Frc. Cent. 
6 — 
20 - 20 — 
20 
10 
25 
5 
2 — 
2 — 
10 — 
40 — 
— 30 
— 75 
Frc. Cent. 
Stück ¡ Lira Cent.' Lira Cent. 
I' ' 
1 !| 33 ! - 
I, : 
1 I 110 — 
1 !330! —
        <pb n="345" />
        XLI. Fahrzeuge. 
331 
« 
Zoll 
Tarifmässige Benennung 
II 
allge 
meiner 
trags- 
mäsiiiger 
Ij Italien. 
145 j; Wasserfahrzeuge, Barken und Kähne frei. .¡ 
203 j; Eisenbahnwagen : ¡1 
a) für Waaren und Gepäck ! 100 
h) für Reisende ' 100 
4 Ar Waaren und Gepäck .irSShSÍJ' 
ß) für Rgi ende | Handelsvertrag» IvU 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Wagen vom Werthe 5%. 
SchiflFe und Boote vom Werthe l®'o. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. Lira 
9 
15 
Cent. Lira Cent. 
Portugal. 
I Wagen aller Art, mit Ausnahme der Eisenbahn- 
j, wagen, vom Werthe 25‘75‘'/o. 
I Eisenbahnwagen, vom Werthe 5 45%. 
j Schiffe, neue, vom Werthe 10'9o'o. 
I „ alte, anderer Nationalität, für untauglich 
I erklärte und zum Umbauen bestimmt. 
! vom Werthe 3 27"/o. 
„ alte zum Zerschlagen vom Werthe 5 45" o. 
j ln der Ausfuhr frei. 
¡ 033! 
634 ¡I 
I 635 !i 
! 636 j 
i 037 ! 
I ! 
! 638 I 
I 
I ; 
I 039 il 
i 
i 640 
' 641 
Rumänien. 
Eisenbahnwagen ('Waggons) und zwar; 
Personenwagen 1. und 2. Classe, tapezirte, 
Postambulanz-Wagen 
Personenwagen 3. Classe, gemischte Post- und 
Gepäckwagen, Gepäckwagen 
Pferdewagen 
Gedeckte Lastwagen, Viehwagen, Wagen für 
Holztransporte, Plattforms (Lowries) . . . 
Tramwaywagen 
Wagen für gewöhnliche Strassen, und zwar: 
Luxuswagen, Coupés, Landauer, viersitzige 
Clarences, Reisewagen mit oder ohne Ge 
päckraum, Postwagen und Omnibus, mehr 
als 12sitzig 
Coupés zu zwei Plätzen mit oder ohne Vor 
dersitz, Phaetons und Droschken, Omnibus, 
8- bis 12sitzig 
Leichte Luiuswapen, nicht gedeckte, wie Cabrio 
lets, Cabs, Dog-Carts etc., Luxusschlitten . 
Wagen, ordinäre, in Federn hängend, gedeckt 
oder nicht, im Innern gepolstert, wie: 
Britschken, kleine sogenannte Kronstädter 
und Neutitscheiner Wagen, Post-Cariolwagen 
mit oder ohne Vordercoupé, Fourgons mit 
Conducteursitz, gedeckt oder nicht, Omnibus 
weniger als 8sitzig 
Stück 
Frc. 
1 650 
1 1450 
1 1350 
1 200 
1 300 
1 i!l50 
1 107 
1 I 55 
j 
; 
1 ¡I 35 
Cent. Frc. Cent.j
        <pb n="346" />
        332 
XLI, Fahrzeuge. 
"I 
()42 
643 
644 
645 
I 6481 
¡649 
6501 
i 651 
652 
653 
654 
'655 
' 656 
235 
! 
¡236 
Tarifmässige Benennung 
Rumänien. 
Wagen ohne Federn, nicht gedeckt, nicht ge 
polstert, Neutitscheiner und Radatzer Wagen 
(Britschken), mit Eisen beschlagen und be 
malt, und andere ähnliche, Lastwagen (cara, 
harabele) mit Eisen beschlagen und bemalt, 
Bauern wagen und andere ähnliche . . . 
Wagen, verschiedene, für Ambulanzen . . . 
Velocipedes, Rollstühle und andere Vorrich 
tungen auf Rollen für Kranke, und im All 
gemeinen alle kleinen Handwagen vom 
Werthe 7®/o. 
Vorrichtungen, verschiedene, auf Rädern, für 
Canalräumer, vom Werthe 7"^. 
Wasserfahrzeuge, und zwar: 
Dampfschiffe, ausgerüstete, jeder Art . . . 
Segelschiffe, ausgerüstete, jeder Art .... 
Baggermaschinen 
Barken, ordinäre, aus einerlei Holz .... 
Schiffe bis zu inch 2 Tonnen Gehalt . . . 
Schiffe von mindestens 2 und höchstens 5 Ton 
nen Gehalt 
Schiffe von 5 bis inch 7',« Tonnen Gehalt . 
Schiffe von 7 \g bis inch 10 Tonnen Gehalt . 
Kaiks, Schlep])er und Lastenschiffe aus Tannen 
holz von mehr als 10 Tonnen Gehalt . . 
Kaiks, Schlepper und Lichterschiffe aus Eichen 
holz, ausgerüstete, von mehr als 10 Tonnen 
Gehalt 
Luxusschiffe aus Holz oder Metall oder aus 
Holz in Verbindung mit Metall .... 
ln der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Equipagen : 
1. Grosse Equipagen auf Federn, als: Wagen, 
Landauer, Diligencen und Omnibus . . . 
2. Leichte Equipagen auf Federn, als: Kaleschen, 
Phaetons, Charabancs, Cabriolets, Cabs . . 
3. Equipagen auf Federn zum Transport von 
Lasten, als: Fuhrwagen, Brankarden, sowie 
auch Personenwagen nur mit den zwei hin 
teren Schwungfedern 
4. Ei^uipagen jeder Art ohne Schwungfedern 
und Handwagen für Kinder auf Federn . . 
Anmerkung. Handwagen für Kinder ohne Schwung 
federn werden nach dem § 228 durchgelassen. 
5. Einzelne Wagenbestandtheile, als: Kutschen 
kasten, Räder, Laternen u. dgl., mit Aus 
nahme von Federn, Achsen und anderem im 
Tarif besonders genannten Zubehör . . . 
Eisenbahnwagen : 
1. Plattformen und Kohlenwagen 
2. Güterwagen 
1 
allge- Ü 
meiner tnags- 
! massiger 
Stück 
Frc. 
16 
20 
Cent. ’ Frc. Cent. 
i 1 Reg. 
I Tonne^ 
litte.-i 
'I'onne 
I Mack 
Btto.- 
Tonne 
\ SlÜrk 
8 
20 
35 
90 
126 
4 
126 
llStück Rubel 
¡I 
1 ¡100 
1 70 
75 
75 
50 
50 
Kop. ¡Rubel' Kop. 
1 30 
1 10 
1 Pud 5 — 
I per 
¡Achse 1 &lt; o — 
; n 1110 - 
II ¡I
        <pb n="347" />
        XLI. Fahrzeuge 
33a 
il 
Zoll 
36 
13a 
«»221 
T a r i fmässige Benennung 
Russland. 
Passagierwagen: 
3. III. Classe, sowie Bagage- und Postwagen 
4. II. Classe 
5. I., und II. Classe 
6. I. Classe 
Pferdeeisenbahnwagen : 
7. Zweispännige 
8. Einspännige 
See- und Flussschiffe jeder Art, im ganzen Zu 
stande, mit oder ohne volle Takelage: 
1. eiserne, mit weniger als 200 Last Wasser 
raum 
2. eiserne, mit mehr als 200 Last Wasserraum 
3. hölzerne jeder Art 
Anmerkung: Eiserne Schiffe, mit und ohne Dampfmaschinen, 
welche in ihre Theile zerlegt zur Einfuhr gelangen, werden 
in Gemässheit der entsprechenden Paragraphen des Tarifes 
verzollt. 
Flussfahrzeuge, welche befrachtet eingehen oder in Russ 
land Ladung einnehmen, sind auf den Flüssen, welche beide 
Staaten berühren oder deren Grenze bilden, zollfrei, ausser 
im Falle der Verünsserung, in welchem Falle selbe verzollt 
werden müssen. Flnssfahrzeuge, welche zerstört werden, 
sind zollfrei. 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Wagen oder Schlitten zum Einspannen mitPferden: 
^1. nicht mit Eisen beschlagen und nicht an 
gestrichen ... 
2. beschlagen, gefärbt, aber nicht gepolstert 
oder tapezirt 
3. gepolsterte (tapezirte) Personenwagen . . 
Eisenbahnwagen frei. 
Schiffe und andere Fahrzeuge : 
1 bis 4 Tonnen Tragfähigkeit 
über 4 Tonnen obigen Zoll und jede Tonne 
mehr 1 Dinar. 
Anmerkung: Bruchtheile einer Tonne werden als eine 
ganze gerechnet. 
Dampfschiffe und Schleppschiffe frei. 
Schiffsmühlen, d. i. Mühlen auf Pontons mit 
allen zugehörigen Bestandtheilen, jedoch 
ohne Kahn und dem dazu gehörigen Schiffs- 
geräth 
Anmerkung: Zn den Bestandtheilen gehören auch der 
Mühlstein, Mahlapparat, Mahlkasten. Gerüste und sonstige 
Schiffsmühlenwerkzeuge und Mflhleneinrichtnngen. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Wagen : 
Kutschen und Berlinen, viersitzige, sowie Ka 
leschen mit zwei Wandungen, mit oder 
ohne Kutschbock und Verdeck, neu, ge 
braucht oder reparirt 
I i 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
per 
Achse 
Stück 
1 
1 
per 
Last 
li 
Stück 
Tni« 
ist. 
Stück 
Rubel, Kop. Rubel 
175 
225 
275 
325 
200 
150 
20 
10 
5 
Dinar Para 
15 
50 
200 
400 
Kop. 
Dinar ' Para 
Pesetas 
1000 
Pesetas 
801-80
        <pb n="348" />
        334 
XLI. Fahrzeuge. 
i 
cr222 
n223 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
allge 
meiner 
Spanien. 
stück 
Pesetas 
Berlinen, zweisitzige, mit oder ohne Rücksitz, 
Omnibus von mehr als 15 Sitzen und Dili 
gencen, neu, gebraucht oder reparirt. . , 
Wagen, zwei- und vierräderige, ohne Wan 
dungen, mit oder ohne Verdeck, ohne 
Unterschied der Anzahl der Sitze. Omni 
busse von höchstens 15 Sitzen und andere 
1 I 750 
|e224;' 
ic225 
!e226, 
!e227| 
^228 
! 220 
: 230 
Fuhrwerke, welche in den vorigen Classen 
nicht angegeben sind, neu, gebraucht oder 
reparirt 
Personenwagen für Locomotiv- und Pferde 
eisenbahnen und zusammengesetzte Holz- 
theile für solche 
Andere Wagen desgleichen 
Lastwagen und Karren 
Wasserfahrzeuge : 
hölzerne, bis zur Tragfähigkeit von 50 Mess 
tonnen 
hölzerne, von 51—300 Messtonnen .... 
hölzerne, von 301 Registertonnen und darüber 
mit Rumpf aus Eisen oder Stahl und solche 
mit gemischtem Bau von jeder Tragfähigkeit 
Anmerkungen: 
Die Zölle für Fahrzeuge sind durch das Gesetz vom 
-5. Juni 1880 festgestellt. Zu den unter Position 227—230 
iiiifgeführten Zöllen gehören diejenigen für grosse und kleine 
Anker, Kabel und Ketten, Barometer, Chronometer, Compass- 
häusclion, hängende oder feste Compasse, Sprachrohre, Fern 
gläser, Wasserfässer. Tauwerk und das zum Manövriren und 
zur Sicherheit der Schiffe erforderliche Segel- und Masten- 
werk mit Berücksichtigung seiner Gattung; es werden jedoch 
auch, mit Befreiung von jedem anderen Zolle, die Iteserve- 
stücke für die drei letzten Artikel im Verhältnisse zu den 
Erfordernissen der Fahrzeuge zugelassen. Als den unter den 
genannten Positionen des Tarifes aufgeführten Zöllen unter 
liegend werden auch angesehen : Fussteppiche, Glaswaaren. 
Töpferwaaren, Lampen und alle Arten von Geräthon, Möbel 
und sonstige Artikel der Bequemlichkeit oder des Luxus, 
welche ausschliesslich zur Bedienung der Kajüte, zur Ver- 
theidigung der Schiffe und in dem Zwecke entsprechenden 
Quantitäten vorhanden sind. Wenn die in dieser Anmerkung 
erwähnten Artikel nicht die angegebenen Eigenschaften ver 
einen, so entrichten sie die in den betreffenden Positionen 
des Tarifs angegebenen Zölle. 
Die Zölle der Dampfschiffe werden nach der Gesammtzahl 
der Messtonnen erhoben, welche die Vermessung ergibt, ohne 
besondere Verzollung der Maschinerie, welche als integriren- 
der Th eil des Schiffes angesehen wird. Als Grundlage für 
die Verzollung der vom Auslande eingeführten Schifte dient 
vorläufig die Abschrift des Messbriefes, welche gemäss Ar 
tikel 28 des Reglements vom 2. December 1874 und der 
königlichen Verordnung vom 12. Jänner 1876 dem Verwalter 
des Zollamtes mit dem Visum des betreffenden Hafencapitäns 
einznreichen ist. Die Betheiligten sind verpflichtet, dem 
Zollamte ein Zeugn'ss des Hafencapitäns einzureichen, welches 
nachweist, dass der Messbrief zu den in den Artikeln 29 und 
32 des gedachten Reglements angegebenen Zwecken durch 
den Inspector genehmigt wurde: in dieser Voraussetzung 
betrachten die Zollämter die Abfertigung und Zahlung der 
betreffenden Zölle nicht als definitiv, so lange die letztere 
nicht als richtig nachgewiesen ist, was durch die betreffende 
Declaration oder Urkunde geschehen muss. Inländische Fahr 
zeuge, welche auf fremdem Landungsplätze vergrössert wer 
den, zahlen nach ihrer Rückkehr die der Vermehrung der 
Ladungsfähigkeit entsprechenden Zölle. Schiffe, welche im 
I 1 
Kg. 
100 
100 
100 
Mesa- 
Tonne 
1 
1 
11.-T. 
31250 
37-00 
10-85 
10 
40 
20 
14 
12-50 
trags- 
mässiger 
Pesetas 
000 75 
270-90 
37-90 
10-85 
8-65 
40 
26 
14 
12-50
        <pb n="349" />
        XLI, Fahrzeuge. 
335 
|i Zoll 
|| allge 
meiner 
tragb- 
mäsbiger 
Tarif massige Benennung 
Auslande Keparaturen erleiden, zahlen bei ihrem Einlaufen 
in spanische Häfen die den verwendeten Materialien ent 
sprechenden Zölle. 
(Siehe weiter Spanien Classe XXXVIII „Eisen- 
waaren“ den Tarif über die begünstigten Zölle 
für Eisenbahnunternehmungen.) 
In der Ausfuhr frei. 
! 
Schweiz. 
Eisenbahnwagen : 
Personenwagen vom Werthe 8»o. 
Gepäck- und Güterwagen, Erdtransport- und 
Schotterwagen für Eisenbahnen und Hilfs- 
babnen (Rollwagen) vom Werthe 4®,o- 
Locomotiven und Tender 
Anmerkung: Locomotivbestandtbeile, Bestandtheile von 
Eisenbahnwagen , Drehscheiben , eisernen Brücken , Be- 
festignngsmittel und Schienen: siehe Eisenwaaren. 
Ackergeräthe, grosse, von Holz oder von Holz 
und Eisen, wie Pflüge, Eggen u. dgl., vom 
Werthe S^o. 
Kähne, gewöhnliche, Personentransportkähne 
vom Werthe 5%. 
Oekonomie- und Lastwagen, Schlitten und 
Schiffe, sowie einzelne Bestandtheile zu 
solchen vom Werthe 5®/o. 
Fuhrwerke und Gefährte jeder Art zum Personen 
transport (m. Ausnahme der Eisenbahnwagen), 
Luxusschlitten, Luxusschiffe, Velocipedes 
und Kutschenmacherarbeiten v. Werthe IO«»,«. 
ln der Ausfuhr 
Kg. 
100 
Erk. 
Kapp.; Frk. Kupp. 
100 
4 I — 
20 
I; Schweden. 
Wagen und Fuhrwerke, einschliesslich der Eisen- 
! bahnwaggons: 
I &lt;i) Arbeits- und Lastwagen 
; h) zweiräderige und Schlitten 
i vierräderige : 
; r) Einspänner 
d) halbverdeckte, kleinere 
I e) andere Wagen 
j Anmerkung: Wenn Zweifel entrteben, zu welcher Art 
Wagen ein Wagen zu rechnen ist, so sollen 10% vom 
Werth des Wagens als Zollabgabe angenommen werden, 
I jedoch darf die Summe 100 Kronen nicht übersteigen. 
I Schiffs - Inventarstücke, nicht besonders auf- 
jj geführte, welche nicht als Hausgerätb oder 
1 als Kleidungsstücke zu betrachten sind, dgl. 
I die Schiffsin ven tarien anderer Art, welche 
j zu gescheiterten oder auf der See beschä- 
j digten ausländischen Schiffen gehören, frei. 
I In der Ausfuhr frei. 
Stück 
Krön. 
5 
15 
25 
50 
100 
Oer« , Krön. Oere 
I !¡ 
Türkei. 
Scliiffe und Boote vertragsmässig v. Werthe SV, 
Wagen vertragsmässig vom Werthe 80/0. 
ln der Ausfuhr frei.
        <pb n="350" />
        336 
XLll. Edle Metalle und Münzen, 
XLIL Edle Metalle und Münzen. 
8 
Tarifmässige Benennung 
11 
Z o 
: ' i 
allge- 
meiner j 
Ver 
trags- ] 
m&amp;ssiger ¡ 
1 
296 
297 
7 
7 
19 
163 
166 
182 
Oesterreich Ungarn. 
Gold, Silber, Platin, edle Metalle, nicht 
besonders benannte, roh, auch alt, 
gebrochen und in Abfallen . . . . i 
Münzen: &gt; frei. 
a) Münzen (auch Medaillen, Schau- u. I 
Denkmünzen) aus edlen Metallen . j 
bj Münzen aus unedlen Metallen . . ) 
Anmerkung: Medaillen, Schau- nnd Denkmünzen ans 
unedlen Metallen sind nach Beschaffenheit des Materiales 
zu verzollen. 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Alle edlen Metalle in Barren oder Bruch 
Münzen von Gold oder Silber .... 
„ von Kupfer, od. andere Scheide- frei. 
münzen 
„ für öffentliche Sammlungen . . 
Anmerkung: Gehen Münzen für öffentliche oder Privat 
sammlungen in Umschliessnngen ein, welche zur ferneren 
Aufbewahrung dienen, so bleiben dieselben bei der Tarifi- 
rung ausser Kücksicht. 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Gold, Silber, Platin und Münzen in der Ein- 
und Ausfuhr zollfrei. 
Dänemark. 
Gold, Silber, Platin und and. edle IMetalle, 
rohe, in Klumpen, Blöcken, Körnern 
und Barren ; auch in Tafeln od. dgl., 
welche keiner weiteren Bearbeitung 
als dem Ausschmelzen unterzogen frei, 
wurden; ferner altes Metallgut, nur 
zum Umarbeiten brauchbar, u. Metall 
abfall 
Münzen aller Art, nebst Münzplatten . . 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Edle Metalle und Münzen in der Ein- und 
Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Gold und Platina: 
Erz frei. * 
Roh in Klumpen, Barren, Stangen, Pulver, 
Bruchgold und Platina 
Kg. 
100 
Frc. 
10 
Cent. 
Frc. 
10 
Cent.
        <pb n="351" />
        XLII. Edle Metalle und Münzen. 
337 
Tarifmässige Benennung 
■3 g 
Zell 
allge 
meiner 
trags- 
mäesiger 
188 
184 
185 
510 
516 
626 
627 
628 
628 
Frankreich. 
Gold und Platina : in Blättchen 
gestreckt, gewalzt, gesponnen 
Silber: 
Erz frei. 
Roh in Klumpen, Barren, Stangen, Pulver, 
Bruchsilber 
in Blättchen 
gestreckt, gewalzt, gesponnen 
Goldasche frei. 
Aluminium 
Münzen frei. 
In der Ausfuhr frei. 
. Griechenland. 
Gold roh in Barren und Bruch frei. 
Silber in Barren 
Alle anderen Erze frei. 
In der Ausfuhr: 
Silbermünzen unter 5 Drachm, v. Werthe 15% 
Alle anderen edlen Metalle in der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Gold oder Silber roh, in Barren, Staub 
oder Bruchstücken 
Münzen 
In der Ausfuhr frei. 
I frei. 
Niederlande. 
Gold, Silber, Platin und Münzen in der Ein- 
und Ausfuhr frei. 
frei. 
100 
100 
100 
100 
Drami 
1 
Portugal. 
Gold, Silber roh, in Körnern, Staub und 
Bruchgold 
Platina-, Erzschwamm oder Staub . . . 
Münzen J 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Gold, Platin, und zwar: 
Gold in Barren und Stäben, Bruchgold und 
Goldstaub 
Silber, rohes, in Massen und Bruchsilber . . 
Münzen, und zwar: 
Gold- u. Silbermünzen mit gesetzlichem 1 
Cours in Rumänien &gt; frei. 
desgl. ohne gesetzlichen Cours . . . j 
Rumänische Bronzemünzen verboten. 
Kupfer- und Bronzemünzen ohne gesetzlichen 
Cours in Rumänien: Zoll des Metalles, aus 
welchem selbe erzeugt sind. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg 
Frc. 
100 
00 
100 
500 
Cent, 
1 
2000 
500 
500 — 
i 
Frc. Cent. 
— I 8 
I 
Frc. I 
25U0' 
500 
1 
2000 
500 
Cent. 
500 — 
Frc. ' Cent. 
Kg. 
Frc. Cent. 
30 
Frc. Cent. 
Bolätr, General-Zolltarif. 
22
        <pb n="352" />
        lOrig.-Tari fes 
XLII. Edle Metalle und Münzen, 
Tarifm assise II e ii e ii n u n g 
Russland. 
Gold, Silber, Platin in Barren und Bruch- | 
stücken Irci- 
Münzeir ) 
Anmerkung: In der Einfuhr sind verboten: russische 
Scheidemünzen, silberne und kupferne, sowie aller Art 
ausländische silberne und kupferne Münzen von niedriger 
l’iobe. 
In (1er Ausfuhr frei. 
Serbien. 
38 
Gold, Silber, Platin, halb bearbeitet, d. i. 
in Stücken, Barren, Staub, Blech, 
Walzen, Abfällen etc 
Münzen, coursirende, Orden, Medaillen und 
andere Abzeichen, welche von ver 
schiedenen Staaten und öffentlichen 
Vereinen für Kunst, Gewerbe und 
Wissenschaft verliehen werden, von 
welch einem Materiale immer . . . 
frei. 
Anmerkung: 1.Münzen, nicht coursirende, worden alsWaare 
betrachtet und sind als halb bearbeitetes Material des 
selben Metalles zu verzollen. 2. Orden, Medaillen u. andere 
Abzeichen oder Gedenkzeichen, welche zum Handel ein- 
gehen, oder jene, welche von Privaten, Vereinen, Corpo- 
rationen verliehen werden, müssen alsWaare verzollt werden. 
In (1er Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Gold, Silber, Platin in Barren, Münzen, Bruch 
stücken, Staub, Platten und unbrauchbar 
gemachten Schmucksachen frei. 
ln (1er Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Gold, Silber in Barren oder Bruch, gemünzt, 
Münzkrätze, Gold- und Silberkrätze, Krätz- 
sand und Krätzasche frei. 
In der Ausfuhr . 
Kg. 
100 
Schweden, 
Gold, unbearbeitetes Massivgold, Goldstaub, 
Unzengold 
Silber, unbearbeitetes: Massivsilber,Maler- | 
Silber, Silberpulver u. Unzensilber . &gt; frei. 
Münzen von Gold, Silber und Kupfer . ) 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
1 
Metalle, edle 
Türkei. 
I 
Massstab der 
Zollbemossg.
        <pb n="353" />
        22 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaareu. 
839 
XLIIL Instrumente, Uliren, Kurzwaareu. 
Tarifmässige Benennung 
II 
Zoll 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
mässiger 
298 j 
I 
299 j 
300 
Oesterreich Ungarn. 
Instrumente: 
Präcisions-Instrumente zu wissenschaftl. Zwecken 
(astronomische, mathematische, physikalische, 
chirurgische), ohne Rücksicht auf die Mate 
rialien, aus denen sie angefertigt sind, frei. 
Instrumente für den allgemeinen Gebrauch: 
u) optische : Operngucker, Perspective, gefasste 
Augengläser, Loupen und dergl 
h) nicht besonders benannte 
Die unter Xr. 299 a und b genannten 
Waaren, sofern sie nicht unter höher be 
legte Kurzwaaren fallen. 
Musikalische Instrumente 
Kg. 
fl. ; kr. 
Ï100 
1100 
125 — 
50 - 
100 10 — 
fl. kr. 
10 — 
302 
• ' 
303 I 
304 
305 
Uoc| 
307 
308 
309 
I 
I 
Uliren: 
Taschenuhren : 
a) mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen , 
b) mit silbernen oder versilberten Gehäusen . 
c) mit anderen Gehäusen 
Gehäuse zu Taschenuhren : 
(() goldene oder vergoldete 
h) silberne oder versilberte 
Anmerkung: Andere Gehänge zn Taeebennhren nach Ue- 
eebaffenheit des Materiales. 
Uhrwerke zu Taschenuhren 
Ordinäre hölzerne Hänguhren und derlei Uhr 
werke; Uhrfournituren 
Uhren und Uhrwerke, nicht besonders benannte, 
sofern sie nicht unter höher belegte Kurz 
waaren fallen 
Thurmuhren und deren Bestandtheile . . . . 
Kurzwaaren, feinste: 
Gold- und Silberarbeiten, Juwelierwaaren und 
alle nicht besonders benannten Arbeiten, 
ganz oder theilweise aus edlen Metallen, 
echten oder unechten Perlen oder Korallen, 
gefassten Edelsteinen; Gold- und Silber- 
gespinnste, Arbeiten daraus, sowie aus Gold- 
und Silberdrähten 
Echtes Blattgold und. Blattsilber ; Draht und 
Blech aus edlen Metallen ; Arbeiten aus 
echt vergoldeten od. versilberten leonischen 
Gespinnsten oder Drähten 
Kurzwaaren, feine: 
Waaren, nicht besonders benannte, aus unedlen 
Metallen, echt vergoldet od, versilbert oder 
mit Gold oder Silber belegt; Waaren aus 
Halbedelsteinen, auch gefasst; unechte Perlen, 
künstliche Zähne, Perrückenmacherarbeiten . 
Stück! 
1 
1 
1 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 — 
— 50 
— ' 30 
— 70 
— j 20 
I 
— ' 30 
30 ! — 
50 ; — 
10 i — 
300 I 
200 - 
100
        <pb n="354" />
        340 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
Zoll 
allge- 1 
meiner ! 
trage- 
massiger 
¡ 
'&lt;S|&gt; 
Tarifniässige Benennung 
11 
310 
isn 
312 
313 
314 
315 
316 
ilSal 
15a2 
Oesterreich-Ungarn. 
Waaren aus oder mit Elfenbein, Perlmutter, 
Schildpatt, Bernstein, Gagat 
Kinderspielwaaren und andere nicht besonders 
benannte Waaren in Verbindung: 
a) mit Seidenwaaren, Spitzen, künstlichen 
Blumen (Nr. 171), zugerichteten Schmuck 
federn 
h) mit anderen Webe- und Wirkwaaren . . 
Kurzwaaren, gemeine: 
Waaren aus Meerschaum, Lava, Celluloid und 
ähnlichen künstlichen Schnitzstoffen und 
Schnitzstoffimitationen 
Herren- und Frauenschmuck-, Nippes- und 
Toilettegegenstände aus unedlen Metallen, 
auch Eisen und Stahl, fein gearbeitet, auch 
vernickelt, vernirt, emaillirt; derlei Gegen 
stände aus animalischen und vegetabilischen 
Schnitzstoffen oder Hartgummi; Arm- und 
Halsbänder aus Glas und Stein; Fächer; 
Fassungen für Operngucker, Perspective und 
Augengläser; Stahlperlen, Metallperlen, auch 
vergoldet, versilbert oder vernirt .... 
Unechte, leonische Gespinnste und Arbeiten 
daraus, dann Arbeiten aus unechten koni 
schen Drähten 
Stickereien auf anderen Stoffen als Webe- und 
Wirkwaaren; Waaren aus bossirtem Wachse; 
Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen ; Darm 
saiten und alle übersponnenen Saiten , . 
Die unter Nr. 309 bis 315 genannten 
Waaren, sofern sie nicht zu höher belegten 
Kurzwaaren gehören oder besonders taritirt 
sind. 
Regen- und Sonnenschirme : 
a) aus Seide 
5) aus anderen Stoffen 
ln der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Instrumente und Instrumententheile, ohne Rück 
sicht auf die verwendeten Materialien: . 
1. musikalische 
2. astronomische, chirurgische, optische, mathe 
matische, chemische (für Laboratorien), phy 
sikalische frei. 
Anmerkung 1 : Mechanische Instrumente, welche nicht in 
den vorstehend unter 2 bezeichneten gehören oder durch 
das Waaren-Verzeichniss ausdrücklich ausgenommen sind, 
werden wie Maschinen behandelt. 
Anmerkung 2: Zn den chirurgischen Instrumenten gehören 
alle einfachen oder zusammengesetztem Apparate und Werk 
zeuge (ohne Rücksicht auf das Material), welche zur 
Ausführung chirurgischer Untersuchungen und Operationen 
Kg. 
100 
100 
kr. 
100 ¡TOO 
100 I 50 
100 
100 
100 
100 
stück 
1 
1 
Kg. 
100 
50 ! — 
50 
50 
50 
— i 48 
— I 24 
I 
Mk. Pfg. 
30 
fl. kr. 
Mk. 
48 
24 
Pfg.
        <pb n="355" />
        XLllI. Instrumente, Uhren, Kurswsaren. 
341 
8 
T a r i f m ã 8 s i g e Benennung 
Zoll 
alltre- 
meiner 
Ter- 
tragg- 
mäuiger 
20 b 3 
6e2ß 
24 c 
6e8Y 
6e8-f 
6 eSf 
l6e3T 
j 20a| 
¡20 b 1 
20 
Deutschland. 
unmittelbar dienen, als : chirurgische Bestecke, dergleichen 
Messer, Scheeren, Si^en, Zangen. Lanzetten. Feilen, 
Nadeln. Schrauben, Spritzen (auch Irriga teure, Clysopompes), 
Schröpfköpfe, Beobachtungsspiegel. EinfQhrungsrohre, Ka 
theter, Inhalationsapparate etc. 
Anmerkung 3: Zn den chemischen Instrumenten sind nur 
solche zu rechnen, welche bei chemischen Untersuchungen 
zu Ermittelungen, Bestimmungen od. Messungen unmittelbar 
dienen, z. B. Ar&amp;ometer, Büretten, Instrumente zu Spectral- 
beobacbtnngen, Polarisationsinstrumente, Thermometer. 
Goniometer, Vaporimeter etc. 
Anmerkung 4: Als musikalische Instrumente sind auch 
solche, deren Benutzung eine besondere Fertigkeit nicht 
Toraussetzt (z. B. Pfeifen etc.), sowie alles dergleichen 
Kinderspielzeug zu behandeln. 
Uhren : 
Taschenuhren 
Stutz- (Stand- u. Stock-), Wanduhren, Pendel 
uhren, Regulatoruhren, Weckeruhren in Ver 
bindung mit Zeituhren und sogenannte Reise 
uhren, soweit sie nicht durch ihre Verbin 
dungen unter Nr. 20 a fallen 
Thurmuhren &lt; , . 
als Nebensache in Gemälden frei. 
Uhrfedern und Uhrschlagfedern 
Uhrfoumituren von unedlem Metall 
ganz oder theilweise von edlem Metall . . 
Uhrzeigerwerke (elektrische und andere), be 
stehend aus Zifferblatt mit Zeigern und 
einem Gehäuse mit dem zur Drehung der 
Zeiger erforderlichen Räderwerke, welches 
letztere mittelst einer besonderen Vorrich 
tung (Leitungsdraht, Achse etc.) durch eine 
räumlich getrennte Uhr mit vollständigem 
Triebwerk in Bewegung gesetzt wird, wie 
Uhrwerke 
Uhrzifferblätter aus unedlen Metallen .... 
von Email in Verbindung mit unedlen Metallen 
von edlen Metallen 
von unedlen echt vergoldeten oder versilberten 
oder ir.it Gold oder Silber belegten Metallen 
hölzerne, siehe Holzwaaren. 
andere nach Beschaffenheit des Materials. 
Anmerkung: Die Vergoldung der .schmalen Kinfassreifeii 
und Ziffern, sowie ähnliche unwesentliche Verzierungen von 
Ubrziflerblättem aus unedlen Metallen bleiben bei der 
Tariflrung ausser Betracht. 
Kurze Waaren, Quincaillerien etc.: 
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen 
Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edel 
steinen gefertigt; echtes Blattgold und Blatt 
silber 
h) 1, Waaren. ganz oder theilweise aus Bern 
stein, Celluloid. Elfenbein, Gagat, Jet, 
Lava, Meerschaum, Perlmutter u. Schild- 
Kg. 
Mk. Pfg. 
Mk. : Pfg. 
1001,600 — 
1001200 
100 II 10 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
I 60 
I 60 
200 
100 
60 1 - 
60 1 — 
60 — 
600 — 
200 i — 
'600 —
        <pb n="356" />
        &lt; 
42 
XLIII, Instrumente, Uhren, Kurzwaareii. 
Ill 
a 
7 T a r i f in â s s i g e e n e ii ii u n g 
Z o 
1 1 
allge- i 
meiner j 
trags- 
massiger i 
Deutschland. 
patt, aus unedlen echt vergoldeten oder | 
versilberten oder mit Gold oder Silber 
belegten Metallen; Zähne in Verbindung i 
mit Stiften oder Böhrchen von Platin j 
oder anderen edlen Metallen; I 
2. feine Galanterie- u. Guincailleriewaaren | 
(Herren- und Frauenschmuck, Toiletten- | 
und sogen. Xippestischsachen u. s. w.), 
ganz oder theilweise aus Aluminium, 
dergleichen Waaren aus anderen unedlen 
Metallen, jedoch fein gearbeitet und 
entweder mehr oder weniger vernickelt, J 
vergoldet oder versilbert, oder auch ver- i 
nirt, oder in Verbindung mit Halbedel- |l 
steinen oder nachgeahmten Edelsteinen, î 
Alabaster, Email, oder auch mit Schnitz 
arbeiten, Pasten, Kameen, Ornamenten ¡ 
in Metallguss und dergleichen ; , 
3. Fächer aller Art; feine bossirte Wachs- 
waaren 
Anmerkung zu b 1: Elfenbeinstücke, vorge 
arbeitet für Gegenstände der Kr. 20 b 1 
c) 1. unechtes Blattgold und Blattsilber; 
2. Brillen, Operngucker; Wachsperlen; 
Begen- und Sonnenschirme; 
3. Waaren aus Gespinnsten von Baum 
wolle, Leinen, Seide, Wolle od. anderen 
Thierbaaren, welche mit animalischen 1 
oder vegetabilischen Schnitzstotfen, un- ! 
edlen Metallen, Glas, Guttapercha. Kaut 
schuk, Leder, Ledertuch. Papier, Pappe, 
Steinen, Stroh- oder Thonwaaren ver 
bunden und nicht besonders tarifirt sind | 
In der Ausfuhr frei. ' 
Kg. 
Mk. 
100I200 
100'I 30 
ICO,120 
Pfg. 
Mk. 
Pfg. 
24 
36 
45 
84 
Instrumente und wissenschaftliche Apparate: 
Optische, mathematische, astronomische und 
Präcisionsinstrumente, chirurgische Instru 
mente , physikalische und chemische (für 
Laboratorien) und einzelne Theile derselben 
frei. 
Musikalische Instrumente vom Werthe 6* o. 
Taschenuhren und deren Bestandtheile frei. 
Uhrfournituren vom Werthe 5o/o. 
Kurzwaaren und Quincailleriewaaren : 
rt) Goldschmiedarbeiten aus Gold, Silber und 
Platina, mit Ausschluss jener, welche zur 
Kategorie der Kurz - oder Quincaillerie 
waaren, oder zu den Möbeln zu rechnen 
sind, sowie jener, welche mit Bücksicht auf
        <pb n="357" />
        XI III. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren, 
»x I 
: 33 
Tarifmässige Benennung 
ZI lö» 
hek 
»llge- 
meiner ^ 
45 
103 
Belgien. 
ihre Verwendung einer günstigeren Classe 
zugewiesen werden können (als wissenscbaftl. 
Instrumente, Maschinen, Uhren etc.) 
Zu Goldschmiedwaaren gehören: Vasen, 
Kannen, Schüsseln, Teller, Tafel- und Haus- 
haltungsgeräthe, Leuchter, Lampen, Becher, 
Kelche, Statuen etc. Zoll vom Werthe 5“/o. 
h) Gold, Silber oder versilberter Golddraht, 
einfach oder gedreht, auf Garn oder Seide 
gesponnen, frei. 
c) Bijouterien, Schmuckgegenstände von Gold, 
Silber, Platin, als: Halsketten, Spangen, 
Binge, Armbänder, Ohrgehänge u. s. w., 
auch in Verbindung mit echten Steinen und 
Perlen, frei. 
d) Ferner alle Gegenstände z. Taschengebrauch 
' aus Gold, Silber und Platin, als: Dosen, 
Portemonnaies u. s. w., frei. 
(Siehe Anmerkung 36, 37, 88, 39 und 40 
zur Post 34 des belgischen Zolltarifs.) 
Kurzwaaren und Quincailleriewaaren belegt mit 
10*/o vom Werthe : 
Waaren aus Bernstein, Perlmutter, Elfenbein, 
Schildpatt, Menschenhaar, Wachs, desgl, 
kleine Arbeiten von Kork, Holz, Stahl, 
Kupfer, Leder, Zinn, Eisen, Blei, Muscheln, 
Fischbein, Horn, Pappe oder Papier, Steck 
nadeln u. zw. wie Uhrketten, Börsen, Finger 
hüte, Regen- und Sonnenschirme, Kinder- 
spielwaaren etc. 
Darmsaiten für Instrumente . | 
Tressen und Borten jeder Art I 
für Hüte \ vom 
Regen- und Sonnenschirm- 
Fournituren 
Gestelle für Modeartikel . . I 
in der Ausfuhr frei. 
Werthe 5®/o 
257 
Dänemark. 
Instrumente: astronomische, chirurgische, mathe 
matische, nautische, optische, physikalische 
u. musikalische im. Ausnahme d. Claviatur- 
Instrumente) 
Claviatur-Instrumente vom Werthe 10“/o. 
Uhren, Uhrwerke und Uhrfournituren : 
Taschen- und Damenuhren, sowie Chrono 
meter, ingleichen zusammengesetzte Werke 
zu dergl. Uhren 
Tafeluhren mit und ohne Glaskuppel oder 
Sockel, ingleichen Schild- oder Rahmen 
uhren; ferner zusammengesetzte Werke zu 
;i 
il PM. 
. tr.igs- 
■vO 
ie\ 
Krön. Oer« | Krön. Oere ; 
1 i - 33 V«' 
1 —
        <pb n="358" />
        344 
XLIII. Instrumento, Uhren, Kurzwaareu. 
Tarifmässige Benennung 
j 258 
! 258 
I 
I 186 
1(54 
105 
129 
560 
561 
562 
563 
531 
Dänemark. 
den vorbenannten Uhren, sowie einzelne 
Theile zu diesen, sowie zu den in der vor 
hergehenden Post benannten Uhren . . . 
Thurmuhren, desgl. zusammengesetzte Werke 
und einzelne Theile dazu, wie Arbeiten aus 
dem Materiale, aus welchem sie bestehen. 
Andere Uhren, wie auch sogenannte Gas- und 
Wasseruhren 
Gold, Silber, Platina und Aluminium mit Arbeit 
Blattgold und Blattsilber 
Goldzieherarbeit und Metallstickerei aller Art . 
Waaren aus Bernstein, Elfenbein, Meerschaum, 
Schildpatt (siehe Drechslerwaaren, feinere, 
Post 28) 
Regenschirme und Sonnenschirme: 
mit Ueberzug von Seide oder in welchen 
Seide sich befindet 
mit anderem oder ohne Ueberzug .... 
Galanteriewaaren, nicht besonders tarifirte, u. zw. 
Waaren aus Korallen und Steinen, echten 
oder unechten 
Spielzeug nach der Wahl des Anmelders, ent 
weder nach dem Stoff oder 
In de&gt;' Ausfuhr frei. 
England. 
Tafelgeräth : 
Altes Geschirr etc. aus Gold 
Silber, vergoldet oder nicht 
In der Auftfuhr frei. 
Frankreich. 
Wissenschaftliche Instrumente und 
Apparate. 
Optische, mathematische, astronomische | 
Präcisions-Instrumente .... 
Chirurgische Instrumente .... 
Chem. Instrumente für Laboratorien . ) 
Brillen, Kneifer, Loupen, Operngläser (für ein 
Auge oder für beide) 
Musikalische Instrumente. 
Pianos, gerade 
Claviere, in Flügel form 
Harmoniums und Flötenharmoniums, mit oder 
ohne Pedal u. Harmonicord, im Gewichte: 
von weniger als 60 Kg 
von 60 bis 120 Kg 
von 120 Kg. und darüber '. 
frei. 
Stück 
1 
1 
Pfd. 
1 
Unze 
Gold- 
gew. 
1 
1 Udm 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kron.l Oere ¡Krön. Oere 
Kg. 
100 
Stüekl 
1 
1 
33^! 
16 ; 
33^8] 
33»/» 
38'/, 
25 
,50 
33', 
33',. 
Lv. 
P. 
Frc. 
Cent, 
150 
50 
75 
10 
20 
30 
Lv. Sh 
P. 
Frc. I Cent. 
: : 
10 
20 
30
        <pb n="359" />
        XLIII. Instrumente, Ubren, Kurzwaaren. 
a4õ 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
Ter- 
trags- 
m&amp;sgiger 
fl 
ïarifmâssige Benennung 
ill 
Frankreich. 
Kirchen-Orgeln mit Pfeifen, im Gewichte: 
von weniger als 4000 Kg. (Emballage inbegriffen) 
von 4000 bis 10.000 Kg 
von 10.001 bis 20.000 Kg 
von 20.001 und darüber 
Drehorgeln, mit oder ohne Figuren, mit mehreren 
Musikstücken 
Vogelorgeln oder kleine Drehorgeln .... 
l^aien ............. .. 
Harfen . 
Geigen, Bratschen, Guitarren, Mandolinen, Liebes- 
geigen, Zithern und Aeolsharfen .... 
Violoncells 
Bassgeigen 
Kleine Flöten, Flaschenetts und Sackpfeifen mit 
einer Klappe, sowie Ocarinas 
mit mehreren Klappen 
Flöten mit einer Klappe 
„ mit mehreren Klappen 
Oboön, Clarinetten, engl. Hörner (tiefe Basset 
hörner j, Dudelsäcke 
Ophikleïde, Bombardons, Helikons 
Fagotte, Sax-Tuben, Sarrusophone u. Instru 
mente aus Kupfer mit 6 Pistons . . 
Flügelhörner und Ordonnanztrompeten . . 
Signalhörner aus Hom oder Kupfer. . . 
Jagdhörner und Jagdtrompeten . . . . 
Klapphörner mit 3 Pistons, Hörner mit Klap 
pen und Pistons, Néocors, Orchester 
trompeten, Saxhörner, Posaunen, Zin 
ken, Signalhörner (bugles) . . . . 
Halbmondtrompeten (chapeaux chinois), grosse 
Trommeln, kleine Trommeln, Glockenspiele, 
Pauken 
Tambourine, Schellentrommeln, Triangel, Gas tag 
netten (per Paar^, Metallophone .... 
Zimbeln 
Tamtam, chinesische Gong-Gongs 
Zieh-Harmonikas (Concertinos) in jeder Form . 
Mundharmonikas aus Holz oder Metall, Maul 
trommeln : wie Kinderspielwaaren. 
Spieldosen : wie Uhrwerke 
Nebenbestandtheile und selbstständige 
Th ei le musikalischer Instrumente. 
Tactmesser 
Mechanische Harmonium- und Piano-Spielwerke 
Pedalharfen 
Bogen, besaitet oder nicht, einfache .... 
desgl. reich eingelegt 
Aufsätze, Mundstücke für Blasinstrumente . . 
Etuis aller Art für Instrumente : wie Arbeiten aus 
Leder, Pappendeckel etc. je nach der Gattung. 
Stück 
Frc. Cent., Frc. Cent. 
100 — 
■200 ' — 
1400 — 
500 i - 
15^- 
2 : — 
3 ' - 
50 — 
2 — 
4 ' — 
8 — 
1 Dit. ! 1 20 
1 Sik. 1 i — 
— 20 
1 ' - 
2 : — 
4 i — 
12 ; 50 
— I 80 
— i 30 
1 : 60 
3 50 
IPaar 
1 SU. 
1 
1 DU. 
50 
50 
1 50 
3 
1 
1 - 
40 , — 
40 ■— 
— 30 
— 60 
— 50 
100 — I 
200 - I 
400 - ! 
500 -1 
15 
2 
3 
50 
2 — 
4 — 
8 , — 
1 2» 
1 , — 
— 40 ! 
3 : — 
2 ' .5(1 
— ! 50 
1 i 50 
8 ; - 
1 — 
— 40 
1 
40 
40 
; 30 
— : 60 
— 50
        <pb n="360" />
        346 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
il 
43- 
438 
556 
564 
565 
566 
567 
568 
569 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
439 
440 
441 
442 
443 
444 i| 
445 l| 
446 
447 ¡1 
448 
449 
450 
Kurzwaaren. 
KB. Der französische Tarif classificirt die in dem 
österreichischen und deutschen Tarif unter der 
Classe Kurzwaaren vorkommenden Gegen 
stände grösstentheils unter die Kunsttischler- 
u. Spielwaaren, so auch je nach dem Materiale 
in Eisen-, Metall-, Holzwaaren etc. ein. 
Waaren aus Meerschaum (mit oder ohne Etui): 
echtem 
unechtem 
Waaren aus Elfenbein oder Perlmutter: 
Kämme 
Billardbälle 
Cigarrentaschen und andere Gegenstände . . 
Kunstdrechslerwaaren aus Elfenbein, Schildpatt, 
Horn, Holz, Bein und gehärtetem Kautschuk 
(Vertrag mit Belgien) 
Fächer und Kaminhandschirme aus Elfenbein, 
Perlmutter oder Schildpatt 
Andere 
Zoll 
allge 
meiner 
ver 
tia' 6- 
mässiger 
Frankreich. 
Bestandtheile musikalischer Instrumente, nicht 
besonders benannte: wie Arbeiten aus Holz, 
Metall u. s. w., je nach dem Stofte, aus 
welchem sie gebildet sind. 
Uhren. Mentirte Werke : 
Uhrgehäuse allein, aus Gold 
desgl. aus Silber oder unedlem Metalle 
Taschenuhren in goldenem Gehäuse .... 
„ „ silbernem „ .... 
„ „ Gehäusen aus unedlem Metalle 
Uhrwerke ohne Gehäuse, vergoldet, vernickelt 
oder fertig geschliffen 
„ andere, einschliesslich der noch nicht 
ganz ausgearbeit. Werke (ébauche's) 
Fournituren in rohem Zustande 
Wanduhren, hölzerne 
„ andere 
Thurmuhren 
Uhrwerke für Wand- und Pendeluhren . . . 
Spielwerke 
Zählwerke, verschiedene, Schrittmesser (Ver 
trag mit der Schweiz) 
Me tallwaaren. 
Waaren aus Gold, Silber, Aluminium, Platina 
und anderen edlen Metallen 
Waaren vergoldet oder versilbert, sei es durch 
Plattirung, Amalgamirung oder auf elektro 
chemischem Wege : 
unechte Bijouterien 
andere 
i| 
stück!I Frc. Cent. 
1 Stk. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
50 
15 
25 
10 
50 
60 
200 
100 
625 
625 
1250 
190, — 
100 il 2.50 
100 I 300 
20 
50 
50 
50 
50 
20 
Frc. Cent. 
1 — 
200 
100 
1 - 
1 — 
150 —
        <pb n="361" />
        sop îsod j 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren, 
347 
571 
172 
577 
572 
578 
Tarifmâssige Benennung 
Frankreich. 
Knöpfe aus Glas in Reifen, geformtem Horn, 
vegetabilischem Elfenbein (Corrozo), Holz, 
Büffelhorn, vergoldetem, versilbertem, plat- 
tirtem, oxydirtem oder vernickeltem Metall, 
mit Stoffen oder anders überzogen . . . 
Knöpfe von Perlmutter, Elfenbein oder Muschel 
Regen- und Sonnenschirme: 
aus Baumwolle 
„ Alpacca 
„ Seide 
Spielwaaren 
Erzeugnisse aus Materialien oder Stoffen, welche 
verschieden besteuert, sind in dem bezüg 
lichen Zustande nicht besonders tarifirt. 
(Zoll des höchstbesteuerten Theiles der 
Mischung, ausgenommen wenn diese Theile 
leicht ausgeschieden werden können, oder 
wenn es sich nur um nebensächliche Dinge 
handelt.) 
In der Ausfuhr frei. 
li 
allge 
meiner 
1 1 
tragg- 
mässiger 
Kg. 
100 
100 
Stück 
1 
1 
1 
loeKf 
Fic. Cent. Frc. Cent. 
150 
350 
1 
60 
25 
50 
25 
— 25 
— 50 
— 25 
60 — 
Griechenland. 
Instrumente: 
Wissenschaftliche und Ackerbau - Instrumente 
frei. 
Anmerkung: Nach dem griechischen Zolltarif werden unter 
landwirthschaftl che Instrumente auch Sensen, Sicheln und 
hölzerne Schaufeln gerechnet. 
Musikalische im Allgemeinen 15®,'o vom Werthe. 
Claviere, Pianoforte, neu und gebraucht . , 
Musikdosen 15®',, vom Werthe. 
Optische Instrumente : 
Augengläser mit zwei Gläsern in Knochen oder 
Metall gefasst, ohne Unterschied der Qualität 
Lorgnetten mit einem Glase und einfachem Griff 
„ mit Fassung von anderem Material 
Brillen, gemeine, ohne Stangen 
Mikroskope, Loupen für Uhrmacher, Gold- 
und Silberarbeiter frei. 
Chirurgische : Aderlassschnapper 
Physikalische: Barometer aller Art, Thermometer 
frei. 
Compasse frei. 
Uhren : 
Taschenuhren, goldene 
„ silberne 
Stutzuhren 
Wanduhren aller Art 
Weckeruhren nach dem Werthe. 
Kurzwaaren : 
Goldschmiedwaaren von Gold, Silber, Steinen, 
und zwar: 
1. Wirthschaftsgeräthe, neu oder alt, wie Gold 
schmiedwaaren, Ringe, Ohrbehänge, Arm- 
stad 
Frc. 
1 133 
Dtz, 
1 
1 
1 
1 
1 
13 
3 
2 
1 stück 
1 
1 : 
1 
1 i 
7 
2 
10 
2 
Cent.! Frc. 
10 
31 ¡¡ 
09 ¡I 
' 66 I 
' 27 1 
67 li 
99 |i 
■ 66 
'S 
I 
Cent.
        <pb n="362" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
348 
XLIll. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäsBiger 
bänder, Halsbänder, Ketten etc. ohne Unter 
schied, ob massiv, hohl oder ausgefällt. . 
mit Edelsteinen 
2. auf Seide gesponnen, Draht, Lahn, Füttern, 
Blattgold (ohne Abzug der Tara), Borten 
und Tressen ohne Unterschied 
Letztere Gegenstände aus einer Composition, 
die dem Golde ähnlich ist 
Bijouterien unecht von einer Metalllegirung, 
vergoldet oder nicht vergoldet, mit oder 
ohne unechte Steine, wie : Ringe, Ohrbehänge, 
Armbänder, Halsbänder, Ketten, Nadeln, 
Knöpfe, kleine Kreuze von künstlicher Com 
position, vergoldet oder nicht, mit oder 
ohne Steine 
Fächer, bemalt, mit elfenbeinernen Griffen, von 
Schildpatt, von feinen ägyptischen Federn 
detto gemeine ohne Unterschied der Herkunft 
Schreibfedern, vergoldete 
Knöpfe von Perlmutter, grosse oder kleine, 
und solche von vergoldetem oder galvani- 
sirtem Metall 
Korallen : 
Waaren daraus, wie: Rosenkränze, Knöpfe . 
Perlen, feine 
„ falsche 
„ von Stahl oder vergoldete . . . . . 
Schirme für Männer oder Frauen, aus Seide od. 
Leinen 
„ aus Wolle oder Halbwolle 
„ aus Baumwolle 
Agraffen für Cravatten, Strümpfe, Beinkleider, 
Damenkleider etc 
Bernsteinwaaren, wie; Pfeifenspitzen,Mundstücke, 
Rosenkränze von Bernstein, Korallen, Aloe 
und Adlerbolz etc 
Rosenkränze von Perlmutter 
Bronzewaaren, vergoldet 
Masken (Larven) aus Wachstuch, Seide und 
anderem Stoff als Papier 
Saiten, Darmsaiten, grobe zu Fischbogen und zu 
musikalischen Instrumenten 
In der Ausfuhr frei. 
Drami' 
1 
1 
Frc. 
Cent. 
Frc. 
40 
80 
1 
Oka 
1 
— ! 07 
3 33 
1 
Dtzd. 
1 
1 
1 Oh 
2 
19 
7 
0 
93 
97 
99 
66 
Drami 
1 
1 
1 
1 Oh 
stück 
1 
1 
1 
Oka 
1 
Drami 
1 
1 Oka 
Dtz. 
1 
1 
3 
5 
2 
1 
2 
2 
1 
6 
99 
13 
27 
07 
32 
07 
10 
06 
13 
66 
66 
33 
66 
Cent. 
¡299 
¡298 
Italien. 
Instrumente, optische, mathematische, Präcisions-, 
Observations-, chemische, physikalische, chi 
rurgische und andere Instrumente . . . . 
Instrumente, musikalische: 
a) Kirchenorgeln 
h) Tragbare Drehorgeln 
Anmerkung: Diejenigen mit Tasten, welche Blasebälge 
und Rühren an der Aussenseite haben, desgleichen jene 
grossen, welche auch mit Walzen versehen und die dazu 
bestimmt sind, als Salonmöbel zu dienen, zahlen wie 
aufrechtstehende Pianos. 
Kg. 
100 
100 
1 st. 
Lira Cent 
30 — 
12 - 
5 — 
Lira Cent
        <pb n="363" />
        XIjIII. InstrumentCj Uhren, Kurzwaaren, 
349 
1! 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
traça- 
mäesiger 
209 
208 
210 
211 
297 i 
206 
207 
204 
205 
fl 
ÏÎ 
II 
Italien. 
Instrumente, musikalische: 
c) Tafelförmige Pianos 
d) Flügelförmige Pianos 
e) Harmoniums od. Pbysharmonikas, tafelf. , ^ g 
/) nicht besonders benannte ... 
Orgel mit Walzen oder musikalische Spielwerke 
Uhren : 
a) Taschenuhren mit goldenen Gehäusen j 
h) „ mit Gehäusen von jedem 1 ta‘2 
andern Metall j | g 
c) Tafel-, Bilder- und Pendeluhren . . * 
Anmerkung: Die Sockel-, Olas- und Kristallglocken und 
anderes derlei Zubehör, auch wenn es mit der Uhr ver 
bunden erscheint, muss abgesondert je nach der betreffen 
den Tarifspost verzollt werden. 
Uhrwerke : 
a) zu Taschenuhren 
b) zu Tafel-, Bilder- oder Pendeluhren 
c) zu Thurm- oder Kirchenuhren . . 
Uhrenbestandtheile 
Kurzwaaren (Mercerin), feine .... 
Zu den feinen Kurzwaaren gehören alle Gegen 
stände, wenn sie mit einer Vignette, einer Figur 
oder anderen ähnlichen Zeichnungen verziert 
sind, aus Elfenbein und Schildpatt, aus 
Musiv oder Lava gemacht sind, oder wenn 
sie verziert sind mit Kügelchen, kleinen 
Perlen oder Röhrchen von Glas oder Kri 
stall. desgl. mit Seide, echtem oder künst 
lichem Bernstein, mit Juchten- od. lackirtem 
Leder, oder endlich wenn sie in irgend 
einer Weise vergoldet oder versilbert sind. 
Alle die voraufgeführten Gegenstände, wenn selbe 
in kostbare Metalle, d. i. Gold, Silber etc. 
gefasst sind, fallen in die Classe der Gold 
schmied- und Juwelierarbeiten. 
Kurzwaaren, gemeine 
Goldschmiedwaaren : 
a) Geschirr von Gold 
b) „ von Silber, auch vergoldet . 
Juwelen : 
a) Luxusgegenst. und Schmuck von Gold 
b) „ von Silber, auch vergoldet 
Gold: 
a) gewalzt in Platten und Füttern und in 
Draht gezogen 
b) auf Seide gesponnen 
c) Blattgold 
Silber: 
a) gewalzt in Platten und Füttern und in 
Draht gezogen 
b) auf Seide gesponnen 
c) Blattsilber (ohne Tara für das Papier) . . 
Anmerkung: Die Gegenstinde, welche dw Repertorium in 
die Clas'e der gemeinen Kurzwaaren einreiht, gehören, 
i 
Stück 
1 
1 
1 
1 
1 
Lira 
80 
150 
20 
2 
1 I — 
lOOKg. 50 
20 
50 
100 
llOOKf 
Mls- 
IKg. 
Ut* 
gnmm, 
IKg 
66 
14 
9 
14 
10 
10 
10 
10 
10 
10 
5 
Cent. 
Lira Cent. 
60 — 
75 — 
1 — 
3 - 
1 — 
5 — 
25 
50 
20 
50 
100 
60 — 
14 — 
5 — 
7 — 
10 —
        <pb n="364" />
        350 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
ï a ri f m ä s s i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
291 
203 
300 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
stück 
100 
wenn sie ansscliliesslicb aus Holz gefertigt sind , in die 
Rubrik Kurzwaaren ans Holz etc., gemeine (mit Ausnahme 
derjenigen ans Holz und der Kinderspielwaaren). 
Fächer, ordmäre . . . . . | „¡j 
Menscbeiihaare, bearbeitete . . I Frankreich 
Korallen, bearbeitete, nicht in Gold gefasste 
Schirme : 
(i) von Seide 
It) aus anderen Stoffen 100 
ln der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Instrumente: 
Mathematische, physikalische, optische, 
chirurgische, musikalische .... 
Augengläser 
I hren aus Gold oder Silber und Pendel 
uhren 
Gold- oder Silberwaaren, vollendet oder 
nicht (mit Ausnahme von gemünztem 
Gold und Silber); Spielmarken, Me 
daillen und von gebrochenem Gold 
und Silber 
Gold und Silber geschlagen, Gold- und Silber 
draht vom Werthe 3“o. 
.Alle Kurzwaaren aus Gold, Silber, in Ver 
bindung mit Edelsteinen, Halbedel 
steinen, unedlen Metallen, versilbert, 
vergoldet, alle Waaren aus Perlmutter, 
Elfenbein, Schildpatt, Gagat etc. als 
Krämereiwaare 
liegen- und Sonnenschirme 
In dei' Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Instrumente: 
optische, mathematische, physikalische vom 
Werthe 
chirurgische vom Werthe 2P8°/o. 
musikalische, Pianos 
Instrumente, Apparate und Geräthschaften zum 
Unterricht in der Gymnastik, im Fechten, 
Schwimmen und zum Feuerlöschdienst, aus 
genommen die Pumpen und deren Zubehör 
Uhren: 
Taschenuhren mit goldenen Gehäusen . . . 
„ „ silbernen oder anderen Ge 
häusen 
anderer Art vom Werthe 21’8»,o. 
Werke von Metall für Taschenuhren .... 
„ „ „ „ grosse Uhren vom 
Werthe 2P8'&gt;/o. 
, von Holz oder in Verbindung mit 
kleinen Tb eilen aus Metall .... 
Lira 
90 
150 
10 
10 
120 
60 
Stück 
Cent. 
Lira 
90 
150 
Cent. 
frei 
Rel« 
25-070 
1199 
0654 
0218 
0218 
Reis 
0025
        <pb n="365" />
        I Post des 
.Orig.-Tarifes 
XLIIl. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
351 
Tarifmässige Benennung 
Portugal. 
Gold- und Silberp aaren : 
Blattgold 
Golddraht 
Juwelierarbeiten aus Gold und Goldschmied- 
waaren 
Gold- und Platinawaaren 
Blattsilber 
Silberdraht 
Silberwaaren 
Juwelierarbeit aus Silber und Goldschmied- 
waaren, anderweitig nicht benannt . . . 
Haare, verarbeitete 
Regen- und Sonnenschirme von Seide .... 
„ . „ „ anderem Material 
Regenscbirmgestelle ohne Stoff 
Bestandtheile zu Schirmen : 
Stöcke und Röhre mit oder ohne Köpfe . . 
„ mit Köpfen aus anderem Materiale 
„ aus Stahl, runde 
Muster dieser Bestandtheile 
Andere separate Bestandtheile aus anderem 
Material 
Necessaires zur Toilette, zur Arbeit, zur Reise 
und für das Bureau mit Zubehör vom 
Werthe 15",q. 
Gegenstände für den Schreibtisch, sowie zum 
Zeichnen und Malen; 
aus Gold oder Silber vom Werthe 15o,u. 
aus anderen Mateiialien 
Fächer und Ofenschirme 
Bijouteriewaaren, ausgenommen Gold und 
Silber 
Kurzwaaren, verschiedene, als; Blasebälge, 
Räucherutensilien, Pfeifen mit oder ohne 
Futteral, Cigarrenspitzen, Tabaksdosen, 
IMasken, Handmühlen mit Kasten, galvanische 
Ketten . Sandfässer, Taschencompasse, 
Schrubber, Weckeruhren, Brief- u. Cigarren 
taschen, Portemonnaies, Käfige, Streichriemen 
für Rasirmesser, Klingeln, Doppelgläser 
(Operngucker, Lorgnetten), Schmuckkästchen, 
metallene Regenschirmzwingen, Federwische, 
Nachtlampen, Rosenkränze, Schirm- und 
Stockgriffe und alle ähnlichen nicht beson 
ders aufgeführten Gegenstände 
ln der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Instrumente, und zwar; 
Claviere, Pianos und Pianinos vom Werthe tJo/o. 
Alle anderen Musikinstrumente v. Werthe So/o. 
Instrumente, astronomische, chirurgische, op 
tische (mit Ausnahme der fertigen Brillen, 
II 
k'k. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 Stk 
IKg 
1 1 
allge 
meiner 
Keis 
2-180 
Sd-.SOO 
20-600 
1090 
5450 
10-300 
515 
809 
272-5 
109 
218 
16-35 
27-25 
1308 
trags- 
mässiger 
UeU 
20000 
10-000 
3000 
500 
300 
200 
500 
800 
200
        <pb n="366" />
        352 
XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
Tarifmässige Benennung 
I 528 
529 I 
530 
531 
532 
533 
534 
535 
536 
512 
513 
514 
515 
s a 
I atN 
Zoll 
allge 
meiner 
trage- 
massiger 
Rumänien. 
Zwicker und Theaterperspective), mathe 
matische, physikalische, chemische (für La 
boratorien), Experimentir-Instrumente und 
Apparate zu Unterrichtszwecken jeder Art frei. 
Uhren und zwar : 
Taschen-Chronometer, goldene, Taschenuhren 
aus jedem Materiale, mit Gold nur besetzt, 
verziert oder eingefasst; Taschenuhren, mit 
Edelsteinen verzierte 
Taschenuhren, silberne oder aus anderem 
Materiale, weder mit Gold noch mit Edel 
steinen besetzt noch verziert ., . . . . 
Pendeluhren, aus Bronze allein, oder aus 
Bronze und Marmor oder aus anderen 
Materialien mit Ausnahme von Perlmutter, 
Elfenbein, Schildpatt, edlen Metallen, Edel- 
und Halbedelsteinen 
.Pendeluhren aus verschiedenen Compositionen 
zur Nachahmung der Bronze, mit oder ohne 
Holz (nur polirt, gefirnisst, lackirt oder be 
malt', Marmor oder Alabaster, Papiermache 
oder Steinpappe, aber ohne Beimengung 
anderer Materialien ......... 
Wanduhren, mit jederlei Holz raontirte, einfach 
gearbeitet oder geschnitzt, vergoldet oder 
nicht, versilbert oder nicht, aber ohne ein- 
gele^e Arbeit, ohne Elfenbein, Perlmutter, 
Schildpatt und edle Metalle, Bilderuhren 
mit oder ohne mechanisches Triebwerk, mit 
oder ohne Musikwerk 
Anmerkung: Bezüglich der sogenannten Schwarzwälder- 
Vhren siehe Holzwaaren. 
Tara bei Post 531 u. 532: 16'’/o in Kisten und 
Fässern. 
Tisch-Weckuhren, kleine, ordinäre 
Pendeluhren, hölzerne, sehr ordinäre .... 
Musikdosen, einfache, ohne Verbindung mit an 
deren Gegenständen oder in Verbindung 
mit Gegenständen, welche, abgesondert vor 
kommend, einen geringeren Zoll als den in 
diesem Artikel bestimmten zu entrichten 
hätten 
Uhrfournituren jeder Art, mit Ausnahme von 
Uhrgläsern und Theilen von Strassenuhren 
Goldblech und Golddraht ........ 
Platin, rohes in Massen, Platin in Stücken, 
Gegenstände ganz aus Platin, mit Ausnahme 
jener, welche zu den Goldschmiedewaaren 
und Bijouterien gehören 
Goldschmiedewaaren von Gold, Platin oder ver 
goldetem Silber 
Bijouterien von Gold oder Platin, mit oder ohne 
echten Edelsteinen 
jStüokl 
I 
Kg. 
1 
1 
100 
Kg 
netto 
1 
1 
1 
Frc. 1 Cent 
50 
1 — 
55 
80 
50 — 
4 
40 
3 
40 
40 
Frc. Cent.
        <pb n="367" />
        XLlll. liistrumeute, Uhren, Kurzwaaren. 
353 
516 
517 
518 
519 
520 
521 
523 
524 
525 
526 
527 
696 
699 
700 
roi 
IÍ S 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
11 l| ifc. 
Rumänien. 
Silber, und zwar: • 
Silber, rohes, in Massen und Bruchsilber . . 
Blattsilber zum Versilbern 
Silberblech und Silberdraht: 
aj nicht vergoldet 
b) vergoldet 
Silberwaaren 
Bijouterien aus Silber, ohne echte Edelsteine 
Bijouterien aus Silber mit echten Edelsteinen 
Imitations-, Gold-, Silber- und Bijouteriewaaren 
und Aluminium-Bijouterie: 
Plattirte Waaren und andere Imitationen des 
Silbers oder vergoldeten Silbers v.Werthe 7*’/,,. 
Bijouterien, imitirte, feine, und Aluminium- 
Bijouterien 
Bijouterien, imitirte, ordinäre 
Anmerkung zu Post 524 u. 525: Wirkliches Nettogewicht. 
Die K&amp;stchen und Etuis (ausgenommen jene aus Pappen 
deckel) werden abgesondert nach den Zollsätzen behandelt, 
welchen die Materialien unterliegen, ans denen sie zu 
sammengesetzt sind. Die Schachteln und Blätter aus 
Pappendeckel, auf welchen einige dieser Schmuckwaaren 
angeheftet sind, werden mit den Waaren gewogen. 
Vergoldete und versilberte, in den andern Ar 
tikeln nicht benannte Waaren, und zwar: 
Vergoldete oder versilberte Perlen, ordinäre 
Flitter, Messingdraht zur Verzierung von 
Bekleidungen (Betélá), Bauschgold, alle 
diese Gegenstände vergoldet oder versilbert j! 
Gegenstände von Pakfong und anderen Legi- ¡j 
rungen, vergoldet oder versilbert, zu ver- n 
schiedenem Gebrauche, wie Verzierungen, 
Buchstaben, Griffe u. dgl., kleine, ganz ver 
goldete Gegenstände aus Metall .... 
Arbeiten aus Menschenhaaren vom Werthe 7®o. 
Kurzwaaren und Kunstdrechsler- und Schreiner- 
Arbeiten : 
Gegenstände aus Bernstein in oder ohne Ver- 
bindung mit anderen Materialien, einschliess- ¡1 
lieh der edlen Metalle, der Edel- und 
Halbedelsteine vom WerfKe 7"^. ! 
Gegenstände aus Schildpatt, Elfenbein, echtem ji 
Gagat, Meerschaum, einfach oder verziert, ;] 
geschnitzt, ^avirt, eingelegt oder sonstwie / 
bearbeitet, in oder ohne Verbindung mit ;j 
anderen Materialien einschliesslich der edlen ¡i 
Metalle, der Edel- und Halbedelsteine, vom 
Werthe 7®/o. 
Gegenstände aus Holz, Pappendeckel, Papier- 
maché, Steinpappe, Bohr, Stroh, Bronze, Stahl, 
verziert oder in anderer Weise verbunden 
mit Bernstein, Schildpatt, Elfenbein, Perl 
mutter , echtem Gagat, Meerschaum, feinem 
Leder, Seide, Sammt, edlen Metallen, Edel- 
u. Halbedelsteinen, Gegenstände mit chine 
sischem Lack, im Allgemeinen v. Werthe 7%. 
l' Kg. 
I netto 
l’ 1 
'iKg. 
Frc. Cent. 
— ! 30 
3 — 
16 — 
21 — 
16 — 
24 — 
10 — 
Frc. I Cent. 
20 
2 
50 
85 
2 10 
JJoltcr, General-Zolltarif. 
23
        <pb n="368" />
        354 
XLHI. Instrumente, Uhren, Kurzwaaron, 
-SI 
! (2 c 
o s 
T a r i f in ä s s i i? e Benennung 
l“F 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
massiger 
702 |i 
694' 
695 
231 I 
232 
233 
Rumänien. 
Gegenstände aus feinem Leder, Seide, Sammt, 
verziert oder in anderer Weise verbunden 
mit Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perl 
mutter, echtem Gagat, Meerschaum, auch 
den edlen Metallen, den Edel- und den 
Halbedelsteinen vom Werthe 7®/u. 
Regen- und Sonnenschirme aus Baumwoll-, 
Leinen- und Schafwollstoffen jeder Art, auf 
Fischbein- oder Eisen-Gestellen, mit ein 
fachen oder geschnitzten Griffen aus jederlei 
Holz, mit Bein und unedlen Metallen, auch 
gefärbt oder versilbert 
Regen- und Sonnenschirme aus Seidenstoffen, 
reinen oder gemischten jeder Art, aus jederlei 
mit reinen oder gemischten Seidenstoffen 
gefütterten, Baumwoll-, Leinen- und Schaf 
wollstoffen, auf Fischbein- oder Eisen 
gestellen, mit einfachen oder geschnitzten 
Griffen aus jederlei Holz, mit Bein oder 
unedlen Metallen 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Waagen aller Art mit Zubehör und Gewichten . 
Anmerkung; Docimalwaagen mit Zubehör, wenn sie mehr 
als 3 Pud ,m Stück wiegen, werden wie Maschinen laut 
Punkt 2, § 175, verzollt. 
Musikalische Instrumente: 
1, Claviere oder Fortepianos, Pianinos und 
transportable Orgeln mit Ausnahme der 
Kirchenorgeln 
2. Flügel und Kirchenorgeln 
3. Gewöhnliche Orgeln, Physharmonikas, grosse 
Positive und Harfen 
4, Alle nicht besonders benannten musikali 
schen Instrumente, sowie deren Zubehör, 
wenn es ohne die Instrumente, zu welchen 
es gehört, besonders eingeführt wird, als : 
Bögen, Darm- und seidene Saiten (metallene 
Saiten, s. § 167), Claviaturen. Hämmer 
(Stifte für (Klaviere, s. § 167), Metronome, 
Stimmgabeln, Krone u, dgl, . . . . . . 
Anmerkung: Bei der Einfuhr ausländischer musikalischer 
Instrumente, welche durch Walzen in Bewegung gesetzt 
werden, sollen für die von dem Instrumente erhobene Zoll 
gebühr neben dem Instrumente höchstens 6 Walzen und 
bei der Einfuhr von mechanischen Fortepianos (pianos mé 
caniques) nur so viel Planchetten durchgelassen werden, 
dass sie nicht mehr als 10 besondere Musikstücke ans 
machen; alle übrigen Walzen und Planchetten müssen ge 
mäss § 232, Punkt 3, separat verzollt werden, — Die Zoll 
gebühr wird von musikalischen Instrumenten mit ihren 
Kisten und Futteralen zusammen gewogen erhoben. 
Instrumente, mathematische, zum Zeichnen, 
physikalische, chemische und chirurgische, 
geographische Globen, Glas- und Wasser- 
Stück 
Frc. ■ Cent. 
- 25 
- 70 
I Kübel I Kop. 
1 l’udl 2 I — 
Frc. ' Cent.l 
Rubel Kop. 
1 Stk 
1 Pfd. 
60 1 — 
100 j — 
10 - 
- 17
        <pb n="369" />
        i 
I Post des 
jOrig.-Tarifes 
XLIII. Instrumente, Uhren, Korzwaaren. 
355 
Tarifmässige Benennung 
Russland. 
niesser, photographische Apparate, sowie 
Brillen, Lorgnetten, Fernrohre und Opern 
gucker in Einfassung aus ordinärem Material, 
mit den Kisten, Futteralen, Büchern u. dgl., 
in welchen sie verpackt sind, zusammen 
gewogen 
Anmerkung: Brillen, Lorgnetten und Operngucker in 
Gold-, Silber- und Platinseinfassung werden laut § 159 
verzoll ; in Einfassung aus Perlmutter, Schildpatt, Elfen 
bein und dergleichen werthvollen Materialien, sowie mit 
Verzierungen ans Email, mit Vergoldung und Versilberung 
— laut § 227, Punkt 1. 
13 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
miaaiger 
Pud 
Rubel Kop, 
i 
6 ! 60 
Rubel 
Kop. 
i 234 
Uhrmacherwaaren : 
1. Uhrwerke, zusammengestellt zu Taschen 
uhren, sowie zu Wand-, Kamin-, Reise- und 
Tischuhren, ohne Gehäuse oder getrennt 
vom Gehäuse, in welchem sie eingeführt 
werden 
; Stück 
1 
i 
! 
75 
Anmerkung: Die äusseren Gehäuse solcher Uhren 
unterliegen der Zollgebühr je nach dem Material, aus 
welchem sie gemacht sind; wenn aber das Uhrwerk 
nicht ans dem Gehäuse genommen werden kann, so 
werden die Uhren zusammen mit dem Gehäuse gewogen 
und je nach dein Material des Gehäuses verzollt. 
! 
159 
2, Taschenuhren und Chronometer, goldene 
und vergoldete jeder Art 
3, Taschenuhren und Chronometer, silberne 
und andere aller Art, mit Ausnahme der 
goldenen und vergoldeten 
4, Hölzerne Uhren ohne äusseres Gehäuse, 
blos mit einem Zifferhlatte 
5, Thurmuhren 
6, Uhrwerktheile jeder Art, nicht zusammen 
gestellt, als: Federn, Räder, Zeiger, Böden, 
Zifferblätter, Uhrschlüssel (mit Ausschluss 
der goldenen und silbernen, g 159) und 
Bestandtheile von Carcellampen, zu Uhr 
werken gehörige Glöckchen, die auf Uhr 
werken zusammen importirt werden . , . 
Fabrikate aus Gold, Silber und Platina: 
1. Goldarbeit jeder Art, Juwelierarbeit aus 
Gold, ohne Edelsteine, sowie mit jeder Art 
echten und unechten Edelsteinen, Perlen 
u. dgl 
2. Silber- und Vermeil- (vergoldetes Silber) 
Arbeiten jeder Art, Juwelierarbeit aus Silber, 
mit oder ohne Vergoldung, sowie mit jeder 
Art echten und unechten Edelsteinen, Per 
len u. dgl • . . . . 
3. Platinasachen jeder Art 
4. Posamentierarbeit ans Gold, Silber und 
Rauschgold, zu Draht gezogenes und ge 
sponnenes Gold, Lahn, Flitter und ähn 
liche Verzierungen, sowie Bänder aus Gold 
und Silber 
1 
1 
1 
1 
Pfd. 
1 
1 
1 I 45 
-1 ¡I !| 
16 ' 50 
- 10 
33 
2 ' 20 i 
18 i 15 ; 
I I 
I 
I 
I
        <pb n="370" />
        356 
XLlll. Instrumente, Uhren, Kurzwaareii. 
a 
Tarif massige Benennung 
11 
Sn 
1 1 
trap- 
mässiger 
160 
227 
Russland. 
5. Gold und Silber in Blättern und Doppelgold 
in Büchelchen, mit diesen zusammengewogen 
Fabrikate aus Bronze, plattirtem Silber und 
verschiedenen Kupferlegirungen : 
1. Fabrikate aus Bronze und anderen Kupfer 
legirungen (Messing ausgenommen), mit 
oder ohne Lacküberzug, zusammengestellt 
oder auseinandergenommen , wenn sie mehr 
als ein Pfund im Stück wiegen .... 
2. Dieselben (Messing ausgenommen) mit Pla 
tina überzogen, vergoldet und versilbert, 
sowie Fabrikate jeder Art aus unedlen Me 
tallen, vergoldet únd versilbert, wenn sie 
mehr als 1 Pfund im Stück wiegen, desgl. 
plattirtes Silber jeder Art 
Anmerkung: Gegenstände, welche zu Kaffee-, Thee- oder 
Tischservicen gehören und ans verschiedenen Kupferlegi 
rungen bestehen. seien sie nun vergoldët und versilbert 
oder nicht, sowie alle anderen derartigen aus unedlen 
Metallen bestehenden, vergoldeten und versilberten Gegen 
stände werden gleich den Gegenständen ans plattirtem 
Silber unabhängig von dem Gewichte der einzelnen Stücke 
mit 20 Rubel per Pud verzollt. Dagegen unterliegt alles 
Zubehör der genannten Service, welches ans unedlem Me 
talle bestehend weder vergoldet noch versilbert ist, einer 
Zollabgabe je nach dem Materiale, woraus es angefertigt ist. 
Kleine Galanteriesaclicn, Toilettesachen, Gegen 
stände für Etageren und zu Tisch- und 
Wandverzierungen, aus verschiedenen Mate 
rialien zusammengesetzt, welche einen selbst 
ständigen Gebrauch haben und nicht be 
sonders genannt sind ; 
1. kostbare, welche als Bestandtheile Alumi 
nium , Perlmutter, Korallen, Schildpatt, 
Elfenbein, Email, Porzellan, Bernstein und 
dergleichen werthvolle Materialien, des 
gleichen Bronze, vergoldete und versilberte 
Metalle und Metallcompositionen enthalten 
2. ordinäre, aus Horn und Knochen, sowie 
aus jedem Material mit Theilen, Einfassung 
oder Verzierungen aus nicht kostbaren Me 
tallen und Metallcompositionen (unvergol- 
deten und unversilberten), aus Horn, Knochen, 
Holz, unedlen Steinen, Glas, Meerschaum, 
Fischbein, Gagat und dergleichen nicht 
werthvollen Materialien 
Anmerkungen; Sachen, in welchen Gold, Silber oder 
Platina augenscheinlich den Hauptwerth ausmachen, werden 
nach dem Paragraph über Gold- und Silberwaaren verzollt. 
Hölzerne Sachen mit Bronzeverziernngen. Einlegungen 
und Incrustirungen, wenn sie mehr als 3 Pftind im Stück 
wiegen, werden laut § 180, Punkt 3, verzollt ; wenn sie 
aber weniger als 3 Pfund wiegen, so werden sie nach 
Punkt 1 und 2 dieses Paragraphen durchgelassen, je nach 
den Materialien, welche die Verzierungen und Einlegungen 
ausmachen. 
Futterale, in welchen die zu diesem Paragraphen gehö 
rigen Sachen eingeführt werden, unterliegen einer Zoll 
gebühr je nach dem Material, ans welchem sie angefertigt 
Pfd. Rubel 
Pud 
1 
Kop, 
20 
12 
20 
Pfd. 
1 
20 
37 
Rubel Kop.
        <pb n="371" />
        XLllI, Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
3Ò7 
zi 
228 
230 
224 
52 
59 
Tarifmässige Benennung 
11 
13 
j Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Russland. 
Kinderspielsachen, Kinderkarten mit dem Alpha 
bet, Bildern aus der Naturgeschichte u. dgl. 
Anmerkung: Für die Verpackung von Kinderspielzeug 
werden bei Kisten vom Zollbetrage 50% in Abzug gebracht. 
Korallen, echte, aus einem ganzen Stück oder 
aus Korallenmasse, durchbohrt, auf Schnü 
ren, in Bündeln und mit Schnitzarbeit, aber 
ohne Einfassung aus werthvollen oder an 
deren Materialien 
Sonnen- und Regenschirme, sowie Stöcke mit 
Schirmen : 
1. Herrenschirme mit Seidenzeug und über 
zogen und doppelte (mit Unterlage) seidene 
Damenschirme 
2. Herrenschirme mit Wollenzeug überzogen 
und Damenschirme, seidene ohne Unterlage 
und wollene 
3. Schirme aller Art, mit Ausnahme der oben 
genannten, überzogen oder nicht .... 
In der Amftihr frei. 
Serbien. 
Instrumente; 
a) astronomische, mathematische, optische, 
mechanische, physikalische, chirurgische 
und andere für wissenschaftliche Zwecke 
und Laboratorien 
h) musikalische: 
1. gemeine v. nicht jiolirtem, nicht lackirtem 
Holze, ohne Metallbeschläge, Flöten, 
Gusle, Dudelsäcke, Tambourin . . . 
2. Claviere, Harmoniums, Physharmonikas, 
Orgeln, Werkeln ...” 
3. Alle übrigen musikalischen Instrumente, 
von welch einem Materiale immer, auch 
jene unter sub « 1 aufgeführten, wenn 
selbe von polirtem oder lackirtem Holz 
erzeugt und mit metallenen Platten 
oder Beschlägen in Verbindung stehen 
Bijouterie-Gegenstände, Herren- und Damen 
schmuck, als: Ringe, Ohrgehänge, Bracelets, 
Brochen, Uhrketten (Tepeluck, Paftal, Hemd 
knöpfe, Medaillen, Cocarden, Brustnägel, 
Kunstblumen, Kunstkränze und ähnliche 
Gegenstände: 
a) gemeine, d. i. von gemeinem Material, ge 
wöhnliche und grob bearbeitet .... 
h) feinere: 
1. aus gewöhnl. Material, feiner u. werth 
voller bearbeitet und aus allen übrigen 
Materialien, wozu auch Gold und Gold- 
gespinnste ohne Unterschied der Be 
arbeitung gehören, ausgenommen Bern- 
Pfd. 
I I! 
Rubel Kop. II Rubel 
1 il — 37 ii 
Kop. , 
Stück 
1 
Kg. 
100 
100 
100 
i: 100 
3 — 
1 50 
— öO 
— 30 
I 
I 
Dinar Para 
loo' — 
I 
100 — 
50 — 
200 — 
Dinar Para |
        <pb n="372" />
        I 
! Post des 
prig.-Tarifes 
358 
)ÍL11I. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Serbien. 
Zoll 
jj 
allge 
meiner 
Kg. 
Dinar Para 
Dinar Para 
trags- 
mässiger 
60 
stein, Diamanten und die übrigen 
werthvollen Steine, Perlen, Haare und 
ähnliche 
2. aus Haaren, Bernstein, Diamanten, 
Granaten, Carneol, Türkis und anderen 
werthvollen Steinen in und ohne Ver- i 
bindung mit anderen Materialien, aus- i 
genommen Gold, Platin und Perlen 
c&gt; feine, d. i. aus Gold, Platin, mit oder ! 
ohne Verbindung mit anderen Materialien, i 
und alle übrigen aus was immer für einem 
Material erzeugt, mit Edelsteinen, Brillan- , 
ten, Diamanten, Saphyr, Rubin, Smaragd | 
oder Perlen verziert . : i 
Anmerkung: Die Zölle, welche unter den vorstehenden 
Posten aufgeführt sind, werden nach dem Netto - Gewicht 
berechnet, wozu auch das Papier gerechnet wird. Wenn 
aber die Waaren in Schachteln verpackt und ans selben 
ohne Beschädigung nicht herausgenommen werden können, 
so wird das Gewicht der Schachtel (Etui) dazugerechnet 
und von dem Gesammlgewicht auf *(i des Zolles bezahlt. ' 
Metallgespinnste: 
a) gemeine, d. i. aus gewöhnlichen, nicht ver- 
goldeten oder versilberten Metallen; hierzu 
kommen Bronzestaub (Pulver), Mcaratel : 
(Blattgold, Blattsilber, unechtes), nicht ver- } 
goldet oder versilbert 
h) feinere, d. i. aus Gold oder Silber, oder j 
aus gemeinen Metallen, jedoch vergoldet oder i 
versilbert; hierzu kommen vom selben Ma 
terial auch Blattgold, Tirtir 
Alle übrigen Kurzwaaren, d. i. Gegenstände, ! 
welche nicht speciell benannt sind, als : j 
a) gemeine : ! 
1. aus gewöhnlichen Steinen, Glas, Porzellan, 
Steingut, Thon, Lava, Mosaik, Gyps, ohne 
Verbindung mit anderen Materialien . . . 
2. aus Papier oder Papiermache oder weicherer 
vulkanisirter Papiermasse, oder mit Gyps, 
Sand und anderen Materialien gemischt, in 
oder ohne Verbindung mit anderen Mate 
rialien, aber immer ohne Verzierung . . . 
3. aus Holz, und zwar nur behauen, aus Stroh 
oder Baumrinde, Weiden oder gewöhnlichen 
Gewächsen 
Anmerkung; Solche Waaren können auch gefärbt 
oder mehrfarbig bemalt und auch in Verbindung sein, 
jedoch nur dann. wenn diese Verbindung dem ganzen 
Gegenstände nicht einen höheren Werth verleiht. 
4. aus gewöhnlichen Metallen, ausgenommen 
Pakfong, Alpacca und Nickel, nicht polirt, 
in oder ohne Verbindung von anderen Mate 
rialien, aber ohne bedeutende Verzierungen 
•5. aus gewöhnlichem Stein, Glas. Porzellan, 
Steingut, Thon, Lava, Mosaik, Gyps, Wachs, 
Stearin, Paraffin oder einem Gemenge von 
1 20 
1 80 
1 300 
1 1 2 
II 
1 i| 10 
:! 
1 -i — 
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i! 
1 II 1 
1 1 
I 
50
        <pb n="373" />
        I 
I 
Post den 
Orig.-Tarifes 
XLllI. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
369 
Tarif in ässige Benennung 
Zoll 
4 g ' 
» ® allge- 
5 = meiner 
trags- 
mässiger 
Serbien. 
Kg. 
Dinar Para 
Dinar Para 
Ceresin und ähnliche in Verbindung von 
gewöhnlichem Materiale ohne Unterschied 
der Bearbeitung 
G. Wanduhren, gewöhnliche, Schwarzwälder 
uhren , Stahlperlen, Schreibfedern, Näh-, 
Steck-, Stick- und Haarnadeln, Fischangeln, 
Bohrer aus gemeinem Metall ohne Unter 
schied, ferner Bleistifte in Holz gefasst 
oder nicht, Knöpfe für Kleider aus gewöhnl. 
Metall, Holz, Glas, Porzellan und ähnlichen 
Stollen, und zwar grob bearbeitet, d. i. nicht 
polirt, nicht gefärbt oder vielfarbig und 
nicht mit Lack überzogen 
h) feinere: 
1. aus Papiermache, Papier aus weicher vul- 
kanisirter Papiermasse oder aus Gyps, Sand 
und Gewächsen und ähnlichen Stoffen ge 
mengt, in oder ohne Verbindung mit ge 
wöhnlichen Materialien, jedoch werthvoll 
bearbeitet oder verzinnt 
2. aus Holz, ordinärem Stroh oder Gewächsen in 
oder ohne Verbind, von anderen Materialien, 
jedoch besser bearbeitet oder verziert ; hierzu 
kommen Wanduhren, Stockuhren, Perpen 
dikeluhren oder Stutzuhren, aus welch immer 
einem gewöhnlichen Materiale 
3. aus gewöhnlichen Metallen, polirt und feiner 
bearbeitet, von Pakfong, Aluminium, Nickel, 
ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder 
ohne Verbindung von ordinären Materialien 
4. aus gewöhnl. Bein, Kautschuk, Guttapercha 
und Gummi, aus besser vulkanisirter oder 
jtolirter Papiermasse, in oder ohne Verbindung 
mit ordinären Materialien ohne Unterschied 
der Bearbeitung; ferner Kämme, aus welch 
immer für einem Materiale gearbeitet . . 
5. aus wollenen, leinenen, baumwollenen Ge 
weben und anderen ordinären Materialien 
und Gespinnsten, aus besserem Leder be 
arbeitet (ausgenommen aus Leder von edleren 
Wildthieren oder Federthieren), in oder ohne 
Verbindung mit gewöhnlichen Materialien . 
G. aus Schildpatt, Elfenbein und Fischbein, 
Meerschaum und Imitation aus feinem 
Stroh und Panama, in oder ohne Verbindung 
mit gewöhnlichen Materialien, 
7, alle Gegenstände aus was immer für einem 
Materiale, wenn selbe mit feineren Mate 
rialien oder mit Gold und Platin in Ver 
bindung stehen. 
8, aus Schildpatt, Elfenbein u. Fiscbbein, Meer 
schaum oder Imitation, in Verbindung von 
feineren Materialien oder Gold und Platin. 
1 I, 1 - 
ii 
II 
1 il 3 - 
1 II 3 — 
1 !| 3 - 
il 
f 
I
        <pb n="374" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
360 
XLIll. Instrumente, Uhren, Kurzwaaron. 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Serbien. 
Kg. 
Dinar Para 
Dinar Para 
9. aus seidenen oder halbseidenen Geweben oder 
Gespinnsten, aus Gold, Silber, vergoldeten 
oder versilberten Metallen, Glasgespinnsten, 
aus Leder von edlen Wildthieren und Feder 
wild, in oder ohne Verbindung mit gewöhn 
lichen Materialien oder Gold und Platin. 
10. alle Gegenstände aus Silber (exclus. Schmuck- ' 
gegenstände), aus Chinasilber, Aluminium, ! 
Talmigold oder Gold- und Silberimitation, in | 
oder ohne Verbind, mit besseren oder gewöhn- ! 
liehen Materialien oder mit Gold u. Platin . ' 1 
11. aus Bernstein, Achat, Carneol, echten Gra- [j 
Daten und anderen Halbedelsteinen, in oder | 
ohne Verbindung mit gewöhnlichen oder ¡i 
besseren Materialien, Gold oder Platin . 1 
12. alle Gegenstände, ausgenommen Schmuck j 
und Gespinnste, in odeç ohne Verbindung ! 
mit was immer für Materialien, sowie auch ' 
alle Gegenstände aus welch immer für ¡1 
einem Materiale erzeugt, wenn selbe mit ii 
Edelsteinen, Brillanten, Diamanten, Sma- 
ragden. Bubinen und Perlen verziert sind . I| 1 
Vertragsmässig nach dem Handelsvertrag mit ¡i 
Oesterreich-Ungarn und Deutschland; j 
V.-T. Anlage A II Werthzölle. [' 
Holz-, Porzellan- und Glaswaaren, insofern selbe |i 
nicht schon unter dieser Waarenclasse auf- i' 
geführt erscheinen, und zwar: 
a) Spielzeug in Verbindungen, Pfeifenrohre, 
Tabakj)feifen und Cigarrenspitzen in Ver- ;l 
bindungen, Stocke in Verbindungen, Schirm- ¡j 
gestelle in anderen Verbindungen als sub4, c Ij 
angeführt ; feine Holzschnitzereien, die ! 
nicht Bestandtheile von Möbeln sind; i 
Schachbretter und Figuren, selbstständige | 
Figuren (Statuetten u. dgl.) von Holz, | 
Porzellan oder Glas ; Schmuckgegenstände 
aus Holz, Porzellan oder Glas; Etuis und |' 
Schmuckkästchen aus Holz, Porzellan oder j! 
Glas; Becher und Fächer aus Holz, letztere i 
auch mit Papier oder Geweben ; ähnliche I 
kleine Galanteriewaaren aus Holz, Porzellan I 
oder Glas, allein oder in beliebigen Ver 
bindungen, vom Werthe 6o,o, 
h) Kinderspiel waaren aller Art mit Ausnahme des 
Spielzeuges aus Holz allein v. Werthe 6®/o, 
Alle übrigen Waaren vom Werthe 8%.. 
Anmerkung zum Vertrags tarif : Unter gewöhnlichen 
oder gemeinen Materialien versteht man in diesem Tarif 
alle anderen Materialien, als: Schildpatt, Elfenbein, Perl 
mutter, chinesischen Lack, Meerschaum, echten Gagat, 
Bernstein, edle Metalle (auch Chinasilber), Edel- und 
Halbedelsteine, echte Perlen, echte Korallen, Seidenstoffe 
mit Inbegriff des Sammets. 
In der Ausfuhr frei. 
18 
60 
300
        <pb n="375" />
        XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
361 
Zoll 
allge- 
muiner 
ver- 1 
traga- ¡ 
massiger | 
T a r i fmãssige Benennung 
Í.210 
211 
212 
213 
e214 
e215 
18 
19 
e20 
273 
274 
27t) 
282e 
291 
292 
Spanien. 
Instrumente : 
Pianofortes 
Anmerkung: Die Kasten der Fortepianos mit ihren 
Saitenlezügen zahlen den diesen entsprechenden Zollsatz, 
auch wenn sie nicht zusammen mit den übrigen Stücken 
eingehen, welche verbunden das eigentliche musikalische 
Instrument bilden. 
Harmoniums und Orgeln mit schwellenden 
und abnehmenden Tönen 
Taschenuhren, goldene 
„ aus Silber und anderen Metallen 
Gewichtuhren, ordinäre und Weckeruhren . . 
Gehwerke für Wand- und Tafeluhreu, fertige, 
mit oder ohne Gehäuse, sowie Chronometer 
Anmerkung: Die Gehäuse, Consolen, Glasglocken und die 
übrigen Bestandtheile werden wie fertige Waaren nach dem 
Zollsätze des entsprechenden Materials verzollt. Roh gear 
beitete Gehwerke für Wand- oder Tischuhren und Messing- 
theile derselben zahlen den Zollsatz der Position 49, d. i. 
Uetallwaaren. Die roh gearbeiteten Bestandtheile unterschei 
den sich dadurch, dass sie nur grob und mit der Feile Zu 
rich! et sind, die Echappements fehlen, die Zeiger nicht 
angepasst sind und das letzte Rad nicht gezahnt ist. Im 
Falle, dass die Geh werke in den Gehäusen, Consolen etc. 
ankommen und der Importeur sie zur Untersuchung nicht 
trennen will, nimmt man 1 Kg. als Gewicht des Gehwerks 
mit dem Zifferblatte an und der Rest wird in der im vor 
hergehenden Paragraphe angegebenen Art verzollt. 
Gold, Silber und Platin: 
Gold in Geräthen und Scbmucksachen, auch 
in Verbindung mit Perlen oder Edelsteinen 
Silber in Geräthen und Schmucksachen, auch 
in Verbindung mit Perlen oder Edelsteinen 
Gold, Silber oder Platin in anderer Bear 
beitung 
Kurzwaaren : 
Putz- und Schmucksachen aller Art, ausge 
nommen goldene und silberne 
(Zoll, so lange der Vertrag mit Frankreich 
besteht, auf alle Vertrags Staaten anwendbar.) 
Waaren aus Bernstein, Gagat, Schildpatt, 
Korallen, Elfenbein, Perlmutter .... 
Waaren aus Meerschaum, Email, Horn, Fisch 
bein, Knochen und Nachahmungen der unter 
Post 274 aufgeführten Materialien . . . 
Etuis aus feinem Holz, Leder mit seidenem 
Futter und andere ähnlicher Art, mit und 
ohne Füllung zum Schreiben, zum Nähen, 
zum Putz und zur Aufnahme von Parfüme 
rien, Flüssigkeiten und Esswaaren . . . 
liegen- u. Sonnenschirme mit seidenem Ueberzug 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten An 
wendung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 
Dergleichen mit Ueberzug aus anderem Stoff 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten An 
wendung findet, so lange der Vertrag mit 
Frankreich besteht 
In der Ausfuhr frei. 
stück 
1 
Idifo-1 
çramm 
1 ' 
Pesetas 
250 — 
20 - 
50 
20 
5 60 
Pesetas 
174 14 
20 
7 
1 
25 — 
1 I! 3 50 
I I 
1 !' 2 W 
Kg. 
1 
10 — 
1 I 12 50 
2 50 
1 
1 St. 
50 
1 50 
50 
80 
10 
70 
25 — 
3 50 
2 , 60 
9 17 
6 85 
2 50 
5 50 
2 30 
i 1 25 
' 1 25 
— ■ — i' — 75
        <pb n="376" />
        362 
XLIII. liistruinenfe, Uhren, Kurzwaaren. 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
VIBie 
17 
I 20 
Schweiz. 
Instrumente: 
• physikalische, mathematische, chemische, op 
tische mit Einschluss der Operngucker, mit 
oder ohne Futteral, optische Gläser . . . 
musikalische, neue oder gebrauchte und ein 
zelne Theile solcher Instrumente, Musik 
dosen und Harmonikas aller Art .... 
Orgeln und Harmoniums (nach vor der Ein 
fuhr eingeholter Bewilligung der betreffen 
den Zolldirection) 
Uhren : 
1 1 
s s 
ÎN1 il 
allge 
meiner 
Kg. 
100 
100 
Last 
Frk. 
16 
16 
3 
Kapp. 
trags- 
mässiger 
Frk. Kapp. 
i IV 59|| 
¡ 60 
! öl ' 
IVA 6' 
XII4 
5 
' 6 
I 8 
V 72| 
73 
III 6 
Gewichts- und Federuhren, incl. Trompeter 
und Kuckuksuhren, in Gehäusen von ge 
meinem Waldholz, bemalt oder nicht be 
malt, ohne Schnitzarbeit, sogenannte Japy- 
uhren, Wecker-, Thurmuhren 
Taschenuhren und alle anderen Uhren als 
vorstehende 
Uhrenbestandtheile, Rohwerke 
Waaren aus edlem Metall: 
Bijouteriewaaren, echte und falsche Juwelen, 
Gold- und Silberschmiedwaaren, plattirte 
Waaren, in Feuer oder galvanisch vergol 
dete oder versilberte Metallwaaren . . . 
Gold- und Silberfaden, Draht und Tressen, 
Flitter und Folie, echt oder falsch, ge 
schlagenes Gold oder Silber (Blattgold und 
Blattsilber) 
Kurzwaaren : 
tjuincailleriewaaren, nicht besonders benannte 
Spielzeug, nicht besonders benanntes . . . 
Arbeiten, feine, geschnitten, aus Achat, Ala 
baster, Bergkrystall, Bernstein u. dgl., ein 
gelegte Elfenbeinarbeiten 
Perrückenmacherarbeit und Haararbeiten . . 
Sonnen- und Regenschirme, baumwollene . . 
desgl. seidene, wollene und aus Kautschuk 
Wachsarbeiten aller Art 
Jn der Ausfuhr 20 Happen. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
lüO 
100 
100 
100 
100 
100 
16 
30 
16 
30 
16 
16 
16 
30 
30 
16 
80 
16 
Schweden. 
Instrumente: 
a) wundärztliche, mathematische, physikalische 
und nautische, mit oder ohne Futteral 
oder Kasten, dgl. werthvolle optische Glä 
ser, sowie auch Barometer und Thermo 
meter und Instrumente für Künstler (Hand 
arbeit) frei. 
h) Instrumente, optische: Fernrühre, Brillen, 
einschliesslich der gefassten optischen 
Gläser jeder Art, mit oder ohne Behälter . 
Anmerkung: Nach dem Vertrage mit Frankreich, 
woran alle von Schweden meistbegünstigten Staaten 
theiluohmen. 
Kg. 
Krön. 
Oere Krön 
— i 35 
Oere 
— I 35
        <pb n="377" />
        Ü 
XLlll. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
363 
Tarifmässige Benennung 
11 
allge 
meiner 
1 1 
trags- 
màssiger 
Schweden. 
c) musikalische: 
1. Floten, Klarinetten und Oboen . . . 
2. Guitarren, Lauten, Violinen, Violon 
cellos, Contrabässe, Waldhörner, Trom 
peten, Post- und Signalhörner, Trom 
meln, Pauken, Claviere, Positive und 
Harfen 
3. Pianofortes , tafelförmige , aufrecht 
stehende, sogenannte Cabinetflügel . . 
4. Flügel 
5. Spieldosen .• • • 
Anmerkung zu 5: Besteht die Einfassung 
ans Gold oder Silber, Schildpatt, so werden selbe 
nach diesem Materiale verzollt. 
6. Orgeln, Harmoniums und Physharmo- 
nikas 100 Kronen Werth 
stück' 
Krön. 
1 
1 
1 
IKg. 
Anmerkung: Nicht besonders aufgeführte Instrumente 
werden so verzollt, wie diejenigen, mit welchen sie die 
grösste Aehnlichkeit haben. Instrumente, welche durch 
ihre geringe Grösse und durch ihre Beschaffenheit deutlich 
als Spielzeug zu erkennen sind, werden auch nur als sol 
ches verzollt. 
Uhren und Zugehör: 
Taschenuhren mit Goldkapsel .... 
„ mit Kapseln von anderem Metall 
Uhrgehäuse allein werden nachjenem Metall 
verzollt, aus welchem sie angefertigt sind. 
Schiffschronometer 
Wand- und Stutzuhren in Futteralen, von 
Bronze oder anderen Metallen, dgl. von 
Alabaster oder Porzellan 
dgl. von Holz oder anderem Materiale . . 
Uhrfutterale (Kästen) allein , Uhrgewichte, 
dgl. Thurmuhren oder Theile derselben wer 
den nach dem Materiale verzollt, aus wel 
chem sie bestehen. 
Lose oder uncingefasste Uhrwerke oder Be- 
standtheile einer Uhr, nicht besonders auf 
geführt 
Kurzwaaren: 
Gold, bearbeitetes 
Goldschmiedarbeiten 
Silber, bearbeitetes 
Gold- und Silberdrabt, dann vergoldeter, ver 
silberter oder plattirter 
Gold- und Silbergespinnste, als: Cantillen, 
Flimmern, Fransen, Borten, Quasten, Tressen, 
Schnüre u. dgl., anders nicht besonders be 
nannte von Gold und Silber, echte und un 
echte 
Blattgold und Blattsilber, echtes und unechtes, 
Musiv-, Puder- und Unzengold 
Bijouteriewaaren von anderem Materiale als 
Gold und Silber, aus einem oder aus ver 
schiedenen Stoffen bestehend, sowie Arm- 
1 
60 
100 
2 
Oere 
Krön. Oere 
Stücl 
1 
1 
IKg, 
50 
70 
47 
50 
1 : — 
70 
47 
70 
35 
40 
35
        <pb n="378" />
        364 
XLIV. Kochsalz, 
Tarifraässige Benennung 
IS 
Zoll 
“i”' 
Schweden. 
bänder, Busennadeln, Ringe, Petschafte, 
Schnallen, Uhrhaken etc 
Anmerkung: Ein Gewichtsabzug für Schachteln, Futterale 
oder Karten, an welche die Waare befestigt ist, wird nicht 
gemacht. 
Waaren aus Walross 
n r Schildpatt 
„ „ Bernstein, Perlmutter, uneingefasst 
r „ „ eingefasst, 
jedoch nicht in Gold oder Silber 
„ „ Bernstein und Perlmutter, in 
Gold und Silber gefasst . . . 
Perrückenmacherarbeiten 
Meerschaumpfeifenköpfe, echte oder unechte . 
Perlen, andere als echte und Glasperlen . . 
Saiten von Metall frei. 
Regen- und Sonnenschirme von Seide oder 
Halbseide 
dgl. von anderen Stoffen 
Regen- und Sonnenschirmgestelle .... 
Ueberzüge, zugeschnittene, wie die Stoffe, 
aus denen sie bestehen, Futterale zu Regen 
schirmen, von Zeug, lose, werden wie das 
Zeug mit 10»/o Aufschlag verzollt. 
Wachswaaren vom Werthe lO^'o. 
Darmsaiten, auch übersponnen 
Nadeln aller Art, auch von Gold oder Silber 
Karkassen oder Karkassendraht oder -Band . 
Spielsachen, andere als von Holz .... 
Masken und Larven 
Waaren aus Celluloid 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Pianos, Lhren, Kurzwaaren, Spielzeug, Regen- 
und Sonnenschirme, Gold- und Silberwaaren 
vertragsmässig vom Werthe 8%. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
Stück 
1 
1 
IKg. 
Kron.i Oere 
— I 80 
1 20 
5 — 
— ¡ 80 
— I 80 
40 
20 
18 
1 Sik. 
IKg, 
- i 75 
- I 25 
- i 85 
1 i 20 
— I 40 
1 ; 10 
1 1 50 
— I 25 
— I 80 
Krön. 
Oere 
XLIV. Kochsalz. 
317 
Oesterreich-Ungarn. 
Kochsalz (Meer-, Sud- und Steinsalz, Salzsoole, 
Salzlauge und Meerwasser) [nur gegen be 
sondere Bewilligung] 
Anmerkungen: 1. In Fällen einer ausnahmsweieen Kin- 
fuhrhewilligung beträgt die Licenzgebühr für 100 Kg. netto 
Kochsalz 9 fl. 38 kr., für 100 Kg. netto Kreuznacher Mutter 
lauge 1 fl. 88 kr. 2. Auf Grund ärztlicher Zeugnisse kann 
die gebührenfreie Einfuhr von Meerwasser zu Heilzwecken 
Kg. 
100 
fl. kr. 
— 84 
fl. kr.
        <pb n="379" />
        XLIV. Kochsalz. 
365 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
T a r i f rn ä s s i g e Benennung 
i! 
25 
205 
200 
bewilligt werden. 3. Das Finanzministerinm kann die 
gebührenfreie Einfuhr von ausländischem Salze den Fabriken 
zur Erzeugung chemischer Producto und jenen Gewerbe 
treibenden heiligen, welche zur Darstellung ihrer nicht 
in die Reihe der Oennssmittel gehörenden Erzeugnisse das 
Salz In grösserer Menge als wesentliches Fabrikationsmittel 
benöthigen. 
Dungsalze, Abraumsalze und Abfallsalze in den 
Fabriken u. Salzsudwerken und Düngemittel, 
künstliche, aus Salzgemengen unter beson 
derer Bewilligung und nach Untersuchung 
ihres Kochsalzgehaltes frei. 
(Siehe Classe XLV, Post 319.) 
In der Amfuhr frei. 
Deutschland. ; Kg. ! Mk. pfg. 
Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle ! 
Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu j 
werden pflegt 1100 12 50 
Anmerkung: j 
Salz, seewärts eingehend i lOO j 12 | — 
Tara: Säcke von schwerer Leinwand l®/o, 
Säcke von leichter Leinwand ®/io®/o. 
Anmerkung: Für gewisse Zwecke und in besonderen 
Fällen können Salz und Stoffe, aus welchen Salz ans 
geschieden zu werden pflegt, his zu dem Betrage von 
12 Mk. für je 100 Kg. vom Zolle befreit und demnach see 
wärts eingehende zollfrei, auf anderen Wegen eingehende 
gegen Entrichtung eines Zolles von 0.80 Mk. für je 100 Kg. 
verabfolgt werden. Hierbei kommen die in dem bestehenden 
Gesetze wegen Erhebung einer Abgabe von Salz in dieser 
Beziehung getroffenen Bestimmungen, sowie die zur Ans 
führung der letzteren erlassenen besonderen Anordnungen 
in Anwendung. Das im Anslande denatnrirte Salz wird wie 
undonatnrirtes behandelt. 
Dungsalze auf besondere Erlaubniss und unter 
Controle der Verwendung frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Salz, rohes und raffinirtes frei. 
Anmerkung: Salz unterliegt jedoch einer Consnmsteuer, 
welche auch vom importirten eingehoben wird. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Kochsalz, rohes, unreines Steinsalz in Säcken . 
Anderes 
Hohes ungereinigtes Glaubersalz, rohes unge 
reinigtes, saures, schwefelsaures Natron, 
Ammoniak frei. 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Salz in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Pfd. 
1 
' 1 
Krön. 
j Oere 
- , 1 
- I 1 
Mk. Pfg. 
Krön. Oere
        <pb n="380" />
        366 
XMV. Kochsalz, 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
; Ter- 
trags- 
1 massiger 
I 
Tarifmässige Benennung 
II 
229 
673 
49 
Frankreich. 
Secsalz, Sudsalz u. Steinsalz, roh od. gereinigt, 
mit Ausnahme des weissen : 
«) zu Land über die belgische und luxem 
burgische Grenze 
b) zu Land über die anderen Grenzen . . . 
c) zur See über den Canal la Manche und über 
den Ocean 
d) zur See durch das Mittelländische Meer 
Seesalz, Salinensalz (Sudsalz) und Steinsalz, ge 
reinigt, weiss : 
a) zu Land über die belgische und luxem 
burgische Grenze 
b) zu Land über die anderen Grenzen . . . 
c) zur See über den Canal und den Ocean 
ã) zur See über das Mittelländische Meer . . 
Anmerkung: Die Zölle umfassen nicht die inländische 
Verbrauchssteuer. 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Salz, See- und Steinsalz in der Einfuhr verboten. 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Meer- und Steinsalz in der Einfuhr verboten. 
In der Ausfuhr 
Niederlande. 
Salz, roh, und Steinsalz frei. 
„ raffinirt 
Meersalz 
In der Ausfuhr frei. 
Salz 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
I 100 
r 100 
Frc. Cent. 
Portugal. 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Steinsalz und alles durch Verdampfung gewonnene 
Salz verboten. 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Salz jeder Art: 
1. zur See und zu Land eingeführtes, mit Aus 
nahme der unten benannten Orte .... 
2. in den Häfen des Gouvernements Archangel 
3. in den Häfen des Schwarzen und Asowschen 
Meeres verboten. 
In der Attsfuhr frei. 
Tonne 
1 
Kg. 
100 
100 
Liter 
1 
Pud 
Lira 
Gld. 
12 
12 
74 
60 
74 
Cent. 
22 
Cents 
Kets 
0008 12 
Rubel Kop. 
— ! 20 
— i 10 
Frc. Cent. 
3 — 
— 74 
2 60 
— i 74 
4 — 
— 74 
4 — 
— 74 
Lira Cent. 
Gld. Cents : 
Reis 
Rubel Kop
        <pb n="381" />
        XLV und XliVI. Chemische HilfsstofTe, chemische Producte, etc. 
367 
fl 
Zoll 
Tarif massige Benennung 
g * allge- 
I = meiner 
Ver 
trags. 
miesiger 
23b 
e83 
II A 
37 
XIII 
31 
Kg. 
100 
Serbien. 
Kochsalz 
Salz kann bei der Einfuhr ausser dem Zoll 
mit einer Verbrauchsabgabe von 2 Dinar 
per 100 Kg. belegt werden. 
Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Kochsalz (Chlornatrium) ¡| lÖO 
ln der Ausfuhr frei. 
Dinar Para 
1 50 
Dinarl Para 
i 
Kg. 
Pesetas 
3 25 
Schweiz K*. : Frt 
Kochsalz, ViehsalzLecksalz, Salzsoole und }| ■ 
Mutterlauge j; 100 , — 30 
Der Verkauf von Koch- und Viehsalz ist Mo- ! 
nopol der Cantonsregierungen, solches darf I 
daher nur mit Zustimmung derselben ein- ¡¡ 
geführt werden. 
In der Ausfuhr 
Pesetas 
— 54 
Frk. Kapp. 
Last 
Schweden. 
Salz, unraffinirtes und rafhnirtes aller Art, nicht 
besonders aufgeführtes, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Kochsalz in der Einfuhr verboten. 
— I 30 
XLV und XLYI. Chemische Hilfsstoffe, 
chemische Producte, Färb-, Arznei- und 
ParfUmeriewaaren. 
318 
319a 
Oesterreich-Ungarn. 
Chemische Hilfsstoffe. 
hg 
Borax, roh, Borsäure . . . li 100 
Chilisalpcter (salpetersaures Natron), roh . . ' lüO 
Schwefel, auch gemahlen, und Schwefelblüthe . 100 
Spiessglanz ¡ilOO 
Weinstein, roh 100 
„ raffinirt . 100 
Kalk, citronen- und weinsteinsaurer .... 100 
Dungsalze 100 
kr. 
kr.
        <pb n="382" />
        368 
XLV uud XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Froducte, etc. 
Zoll 
Tarif massige Benennung 
11 
allge 
meiner 
trags- 
mäseiger 
320 
321 
322 
Oesterreich Ungarn. 
Kg. ¡1 fl. 
323 
324 
Chlorkalium (salzsaures Kali); Chlormagnesium; 
Glaubersalz (schwefelsaures Natron); Eisen 
vitriol i 100 
Anmerkung: Die enb 319a u. 6 genannten Artikel, mit Aus 
nahme von Glaubersalz und Eisenvitriol, dürfen , sofern 
deren Bezug nicht seitens einer ohnedies unter getälls- 
ämtlicher Controle stehenden Fabrik erfolgt, in Gemassheit 
der im Verordnungswege festgesetzten Vorschriften nur über 
besondere Bewilligung und nach Untersuchung ihres Koch 
salzgehaltes abgefertigt werden. 
Arsen, metallisches (Arsenik), arsenige Säure 
(mit Ausnahme der Arsen- oder Arsenik 
säure), Arsenikschwefel (Operment, Realgar); 
Eisenbeizen aller Art; Holzessig, roher; 
Zaflfer, Schmälte, Streuglas ; neue oder rege 
lt erirte Knochenkohle (Spodium); Schwefel 
säure, Salzsäure, Salpetersäure (Scheide- || 
Wasser) ? !; 100 
a) Soda (d. i, einfach kohlensaures Natron), 
roh oder krystallisirt; Pottasche (einfach |! 
kohlensaures Kali); Kali, schwefelsaures li 
(Duplicatsalz); Kali und Natron, zweifach i; 
schwefelsaures; Glycerin (auchGlycerinlauge) 100 
h) Soda, calcinirt i 100 
Alaune ; schwefelsaures und salzsaures Ammoniak 
(Salmiak), Salmiakgeist und Hirschhorngeist; |j 
schwefelsaure und salzsaure Thonerde; Ad- 
monter (gemischter Eisen- und Kupfer-), 
Kupfer- und Zinkvitriol; Bleiasche; Blei- 
glätte (Silber- und Goldglätte), Borax, raf- 
tinirt; Chlorkalk, holzessigsaurer; Kalk; 
holzessigsaure Thonerde ; Salpeter (Kali- 
und Natron-Salpeter), raffinirt; Schwefel 
kohlenstoff; Wasserglas; Anilinöl; rohe 
Carbolsäure; Nitrobenzol; rohes Anthracen; 
rohes Naphthalin 1100 
Bleiweiss, Zinkweiss (weisses Zinkoxyd), Zink 
asche (graues Zinkoxyd); Bar^tweiss (künst- | 
lieber schwefelsaurer Baryt) ; holzessigsaures 1 
Blei; Bleizucker; Blutlaugensalz, gelbes und ¡ 
rothes; Bleichlaugen ; Grünspan; Kitte aller , 
Art; Massikot; Mennig; doppeltkohlensaures I 
Natron (Soda bicarbonata) und Kali ; kohlen-’ i 
saures Ammoniak ; Weinsteinsäure; Zinn 
asche; Zinnsalz (Zinnchlorür) und andere 
Zinnpräparate 100 
Aetzkali (kaustisches Kali, Kalihydrat) ; Aetz- 
natron (kaustische Soda, Natronhydrat) ; 
schwefligsaurer und unterschwefligsaurer 
Kalk; rohes mangansaures und übermangan 
saures Kali und Natron ; schwefligsaures 
und unterschwefligsaures Natron; Oxalsäure 
(Zuckersäure, Kleesäure); oxalsaures Kali 
(Kleesalz); schwefelsaure Magnesia; chrom 
saures Kali, gelbes und rothes 100 
kr. 
20 
50 
80 
20 
50 
4 —
        <pb n="383" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoñ'e, chemische Producte, etc. 
369 
I 
325 
326 
327 
328 j 
3291 
330 
331 
332 I 
333! 
I 
334 I 
335 
336 ij 
|i 
337 |l 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich-Ungarn. 
Chemische Producte, Färb-, Arznei-und 
Parfüm eriewaaren. 
Schwärze (Kuss, Buchdrucker- und Frankfurter- 
Schwärze, Kohlenpulver und Kohlenschwarz 
aller Art, mit Ausnahme der gekörnten 
Knochenkohle); Schuhwichse 
Leim aller Art; Gelatine (thierische und vege 
tabilische Gallerte); Albumin u. Albuminoide, 
Casein, Caseogomme 
Stärkegummi (Dextrin, Leiogomme) und andere 
nicht besonders benannte Gummisurrogate ; 
Kleister, Schlichte. Pappe und ähnliche 
stärkemehlhaltige Klehe- und Appreturstoife 
Stärke, auch Stärkemehl 
NB. Stärke zu Appreturszwecken auf Erlaubniss- 
schein unter den im Verordnungswege fest 
zusetzenden Bedingungen und Controlen 
Aether, Collodium, Chloroform ; Carbolsäure reine, 
feste und flüssige; Essigsäure, concentrirte 
(auch Holzessig, gereinigter) ; Phosphor und 
Phosphorsäure; Quecksilberpräparate (auch 
Zinnober); Hefe aller Art, mit Ausnahme 
der Weinhefe ; Milchzucker 
'J’heerfarhestoffe u. künstl. bereitete org. Farbstott'e 
Chemische Producte u. Fabrikate, nicht bes. ben. 
Siegellack. Siegeloblaten, Fabrikate aus Gallerten ; 
Tinten und Tintenpulver 
Tusche ; Beisskohlen, Zeichenkreide; Blei-, Koth 
und Farbstifte, gefasst oder ungefasst; alle 
Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln 
Pasten und Kästchen 
Oelflrnisse (auch gekochte trocknende Gele), ohne 
Zusatz von Harz, Terpentin od. Mineralölen 
a) in Fässern 
b) in Blechkarnistern, Flaschen u. dgl. . . 
Lackflrnisse (mit Zusatz von Harz, Terpentin 
Mineralölen oder Alkohol) 
Arzneiwaaren, zubereitete, sowie alle durch ihre 
Inschriften, Etiquetten, Umschläge u. dgl. 
sich als Arznei- (auch Thierheil-) Mittel 
ankündigenden Stoffe, sofern sie nicht unter 
höher belegte Waaren fallen 
Parfümeriewaaren (parfümirte Essige, Fette und 
Gele in Umschliessungen unter 5 Kg.; 
alkoholische, aromatische Essenzen und 
Wässer; alle durch Adjust!rung, Etiquetten, 
Gebrauchsanweisungen und dergl. als Par 
fümeriewaaren erkennbaren wohlriechenden 
Substanzen od. Gemenge ; Käucherkerzchen ; 
parfümirterPuder); Schminken,kosmet.Mittel 
Tara: 16 in Fässern und Kisten, 9 in 
Körben, 6 in Ballen, 11 in Ueberfässern. 
In der Ausfuhr frei. 
Zoll 
allge- 
mfiner 
trags- 
m&amp;sgiger 
Kg. 
fl. I kr. 
100 I 1 
100. 1 
100 
50 
50 
100 !j 1 50 
100j 6 — 
100 ! 1 50 
100 ; 10 ' — 
100 ; 10 — 
100, 10 — 
100r 10 — 
100 1! 24 — 
100 
100 II 10 — 
100 24 — 
100 24 
fl. ’ kr. 
50 - 
UolMif, Ueneral-ZolIUrif. 
24
        <pb n="384" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
370 
XLV und XLVI. Chemische Ililfsstoffe, chemische Producte, etc. 
Tarif massige Benennung 
Deutschland. 
Kg. 
Z o 1 
' allge 
meiner 
Uk. 
Pfg. 
5 
Droguerie-, Apotheker-, Farbe- und Parfümerie- 
waaren : 
u) Aether aller Art, Chloroform, Collodiura; 
ätherische Oele, mit Ausnahme der nach 
stehend unter b u. i begriffenen; Essenzen, 
Extracte, Tincturen und Wässer, alkohol- od. 
ätherhaltige, zum Gewerbe- u. Medicinal- 
gebrauche ; Firnisse aller Art, mit Ausnahme 
von Oelfirniss ; Maler-, Wasch- und Pastell- 
farhen; Tusche ; Farben- und Tuschkasten ; 
Blei-, Roth- und Farbenstifte; Zeichenkreide 
h) Theerlack (eine Auflösung von Asphalt in 
Mineralöl) wie Lackfirniss. 
c) Oxalsäure und oxalsaures Kali; gelbes, 
weisses und rothes blausaures Kali . . . 
d) Aetzkali, Aetznatron ; Oelfirniss .... 
e) Alaun ; Buchdruckerschwärze ; Chlorkalk ; 
Farhholzextracte ; Gelatine; Kitte ; Leim; 
Kuss; Schuhwichse; Siegellack; Tinte und 
Tintenpulver; Wagenschmiere 
/■) Soda, calcinirte ; doppeltkohlensaures Natron 
&lt;j) Soda, rohe, natürliche oder künstliche ; kry- 
stallisirte Soda; Pottasche 
?i) Wasserglas 
i) Rohe Erzeugnisse und chemische Fabrikate 
für den Gewerbe- oder Medicinalgebrauch, 
insbesondere auch Droguerie-, Apotheker 
und Farhewaaren, alle diese Gegenstände, 
insoweit sie nicht vorstehend unter a bis h 
oder unter anderen Nummern des Tarifs 
begriffen sind; Benzol und ähnliche leichte 
Theeröle ; Terpentinöl; Harzöl; Thieröl; 
Mineralwasser, künstliches und natürliches, 
einschliesslich der Flaschen und Krüge ; 
Mundlack (Oblaten); eingedickte Säfte; 
Weinhefe, trockene und teigartige frei. 
Alle Parfttmeriewaaren 
Unter die chemischen rohen Erzeugnisse der Nr. 5i 
fallen z. B.: Borax (Borsäure), Schwefel, 
Spiessglanz, Weinstein, rohe und gereinigte 
Weinsteinsäure, Brechweinstein, Weinein 
schlag, Aceton, Vitriol, Alaun, Albumin, 
Alizerin, Atropin, Chinin, Morphin, Nicotin, 
Strychnin und andere; Arsenik und Arsenik 
säure, Barytweiss, Barytsalze, Bernstein 
säure, Bittererden u. zw. Schwefel-, salz- 
und kohlensaure. Blank fix. Blank d’farm, 
Bittermandelwasser, Bleioxydsalze, Bleiglätte, 
Bleiweiss, Bleizucker, Präparate zur Ver 
hütung der Kesselsteinhildung, Brompräpa 
rate, Eisenoxyde und auch alle Eisenbeizen in 
flüssigem oder festem Zustande, Eisenzucker, 
Gerbsäure (Tannin), Glaubersalz, Goldsalz, 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
20 
100 
50 
50
        <pb n="385" />
        24* 
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
371 
fl 
Tarifmässige Benennung 
11 
1 Zoll 1 
1 allge 
meiner 1 
Ver 
trags- 
mässiger &gt; 
44 
Grünspan , citronen-, holzessig-, salz- und 
phosphorsaurer Kalk, Wienerkalk, Karlsbader 
salz, Spodiuni, Kobaltblau, Ultramarin, 
Smalte, Kobaltoxyd, Stocklack, Krähenaugen, 
Kreide geschlemmte, Kuhkothsalz, Kupfer 
asche, Kupferfarben blaue, Kupfervitriol, 
Färberlack, Lackfarben, Lackmus, Milch 
zucker, Mordants, Nitrobenzin und Benzol, 
Fuchsin, Mennige, Picksalz, Pigmente, Platina- 
Präparate, Platinschwamm, Quecksilberprä 
parate, Salpeter roh und gereinigt, Storax fest 
und flüssig, Strontianpräparate, Sublimate, 
Tolubalsam, Uranoxyd u. Präparate, Wolfram 
säure, Zinkoxyd weisses, Zinkweiss, Zinnober, 
Zinnsalz und andere Zinnpräparate, 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Chemische Erzeugnisse, nicht bes. tarifirte frei. 
Krystallisirte Essigsäure 
Anmerkung: Die Ein- und Durchfuhr sowie die Umladung 
von Giftstoffen in einen belgischen Hafen ist, wenn selbe 
nicht zu einem gewerblichen oder commerciellen Gebrauche 
bestimmt sind, verboten. 
Kg. 
100 
Frc. 
100 
Cent. 
Frc. 
Cent. 
Stärke und Satzmehl nicht zum Genüsse 1 
52 Farbstoffe und Farben (auch Farbhölzer / frei. 
¡ gemahlen oder nicht) j 
j Alkoholische Farben werden wie „Alkohol, andere“ 
u. gewöhnl. Farben in Täfelchen od. Schachteln 
wie Kurzwaaren tarifirt : 10“/o vom Wertbe. 
33 Parfümeriewaaren : 
' Riech- und Toilettenwasser vom Werthe 10%. 
Riech- und Toilettenwasser mit Alkohol zu- 
j bereitet: wie „Alkohol, anderer“. 
17 I Droguerienwaaren, frei. 
a) Hierunter werden begriffen ausser den 
Pflanzentheilen zu medicinischen Zwecken, 
die medic. Extracte und pharinac. Präparate 
I (Balsam, Salben, Pflaster, Pillen u. s. w.). 
j h) Medicinische Bonbons werden, insoferne t 
selbe nicht einen giftigen Stoff enthalten, 
wie and. Bonbons (Conserven zum Genüsse 
oder Zucker raffinirter), pharmac. Syrupe 
|l werden wie rafflnirter Zucker behandelt. 
II c) Alkohol enthaltende, pharmaceutische Prä- 
II parate und medicinische Weine werden wie 
I alkoholische Flüssigkeiten „andere“ tariflrt. 
j In der Ausfuhr frei. 
I Dänemark. 
14 ¡I Bleichpulver (Chlorkalk, Soda), calcinirt | 
I od. krystallisirt, kohlen saures Natron I 
20G Glaubersalz, rohes ungereinigtes (schwefel- \ 
1 saures Natron) j 
j Ammoniak, rohes, ungerein. schwefelsaures, 
I lilagnesia, natürliche Kohlensäure . I
        <pb n="386" />
        XLV uud XLVl. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producto, etc. 
236 
235 
261 
52 
53 
20 
260 
196 
Tarifmässige Benennung 
Dänemark. 
Säuren, flüssige 
Schwefel, Schwefelfäden u. Schwefelblunien i n . 
Vitriol 1 
Farben, blaue und grüne; Zinnober; Gold-,Silber- 
u. Bronzefarben, Zeichenkreide und Tusche, 
Bleistifte, Both stifte und andere Kreide 
stifte; alle Färbeextracte, Lack-, Pastell-, 
Saft- und Honigfarben ; desgl. wenn diese 
oder niedriger tarifirte Farben eingehen in 
geformten Stücken, Tafeln, Hütchen u. dgl. 
(ausgen. Bleiweiss, Zinkweiss und Sittgelb), 
oder auf Papier in Dosen, Farbenkästchen, 
Gläsern, Tassen, Muschelschalen u. dgl. ; ferner 
alle Arten in Oel oder Firniss geriebenen 
Malerwaaren; ingleichen klare und gefärbte 
Firnisse, sowie Politur und Trockenöle . . 
Tinte und Tintenpulver 
Alle anderen Farben und Stoffe zum Gebrauche 
für Färber oder Maler, welche sonst nicht 
tarifirt sind, soferne selbe nicht so zubereitet 
oder in solcher Form sind, wie vorerwähnt ; 
desgl. Bleiweiss, Zinkweiss und Sittgelb . 
Buchdruckerschwärze und alle anderen Druck 
schwärzen 
Knochen gebrannte, ganz od. pulverisirt (Spodium) 
Kohlenschwärze, Holz- u. Torfkohlen pulverisirt 
wie Schwärze 
Aether aller Arten 
Alaun aller Art frei. 
Apothekerwaaren, einfache u. zusammengesetzte, 
desgl. chemische Präparate, soweit dieselben 
nicM besonders tarifirt sind 
Extracte und Essenzen für Apotheker . . . . 
Weinstein roher, frei. 
„ anderer 
Parfümeriewaaren und wohlriechende Sachen, 
welche nicht besonders tarifirt sind; z. B. 
wohlriechende Essenzen, Essige ; alle Arten 
wohlriechende Wässer, Gele, Barium, Mandel 
kleie, Pomaden und alle Arten Bäucherwerk 
Extracte, nicht besonders tarifirte 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Collodium 
Chloroform 
Chloralhydrate 
Aether und Schwefelsäure 
Aethyl (.Todmetall, Jodtinctur) 
Methyl-Alkohol (od. Naphtha-See-Spiritus) 
gereinigt 
Alle anderen chemischen Producte, Färb-, 
Arznei- und Parfümeriestoffe . . . 
In der Ausfuhr frei. 
frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
Pfd. , Krön, 
Ibr, 
1 
Uall. 
1 
I Pfd. 
I Gail 
Oere 
tragti- 
mässiger 
Krön. Oere 
88 *8 
¡33‘/8 
Lv. Sh. 
— ! 3 
— 1 
— 15 
Lv. Sh. P. 
I
        <pb n="387" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producte, etc. 
373 
II Z o 
1 1 
1 allge- 
j meiner 
ver- 
\ fragi- 
: mäaeiger 
1} 
214 
215 
i 216 
217 
218 
219 
220 
221 
222 
223 
224 
225 
226 
227 
229 bii 
Tarifmässige Benennung 
II 
Frankreich. 
Chemische Producte. 
Brom und Bromkalium 
Jod, roh oder raffinirt 
Jodkalium 
Phosphor, weiss 
„ roth 
Säuren : Arsenige Säure frei. 
Benzoësâure 
Borsäure frei. 
Salzsäure * 
Citronensäure, flüssige (natürl. od. concentrirter 
Citronensaft) bis zu 10« incl. frei. 
„ desgl. von 10 bis inclusive 35® 
„ „ über 35® 
„ krystallisirte 
Gallussäure, Extract aus Kastanienholz, oder 
andere aus vegetab. Stoffen ausge 
zogene flüssige od. feste Gerbsäfte 
„ krystallisirt 
Salpetersäure 
üelsäure 
Oxalsäure 
Phosphorsäure 
Stearinsäure . 
Schwefelsäure frei. 
Weinsteinsäure 
Oxyde: Kobaltoxyd, rein od. kieselig (Zaffer)j 
Kupferoxyd I ^ • 
Zinnoxyd 
Eisenoxyd 
Bleioxyd, Mennige 
„ Bleiglätte und andere . 
Uranoxyd 
Zinkoxyd 
Potasche und kohlensaures Kali . . 
Pflanzenasche, unausgelaugte oder aus- I 
gelaugte I 
Runkelrüben-Potasche* 
Varechsoda* 
Aetznatron* 
Soda, natürliche oder künstliche (kohlensaures 
Natron) * : 
„ roh, mit einem Gehalte von mindestens 30® 
n desgl. von weniger als 30« 
„ raffinirt (Sodasalz) von wenigstens 60» . 
„ desgl. von weniger als 60® 
„ raffinirt, krj’stallisirt (Sodakrystalle) . . 
Natron (wie krystallisirte Soda). 
Doppeltkohlensaures Natron *....... 
Ammoniaksalze : 
Chlorammonium (salzsaures Ammoniak), * roh 
desgl. raffinirt* 
* Die Gebühr für die Ueberwacbanggkosten der Soda- 
fabriken ist im Zolle mitbegriffen. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent, 
100 ' — 
400 I — 
350 i -- 
50, — 
100 149 : — 
' I 
100 1124 I — 
100 ,j — 37 
100 i 6 ! — 
100 i 15 
100 50 ■ — 
100 1 
100 i 93 
■I100 ' 2 
.100 ^ 5 
; 100 I 12 
ii 100 I 20 
100 ' 10 
100 ! 10 
frei. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
2 — 
8 
12 
20 
50 
50 
13 
19 
8 - 
2 30 
7 25 
5 — 
1" ; 50 
2 1 30 
20 
Frc. Cent. 
100 I — 
400 — 
350 — 
50 - 
149 — 
124 — 
— ' 37 
6 — 
15 — 
50 — 
frei 
93 — 
frei 
15 
20 
10 
10 
10 
— 13 
— 19 
6 50 
1 
5 
4 
14 
1 
8 
12 
90 
85 
10 
90 
20
        <pb n="388" />
        374 
XLV und XLVI, Chemische Hilfssfoffe, chemische Producte, etc. 
Tarifmässige Benennung 
11 
Sn 
Zoll 
allge 
meiner 
trage- 
mäesiger 
230 
231 
232 
233 
234 
235 
236 
237 
238 
23D 
240 
241 
242 
243 
228 
244 
245 
246 
I 247 
248 
249 
250 
251 
Frankreich. 
Schwefelsaures Ammoniak, roh, frei. 
desgl. raffinirt . . 
Andere, roh 
„ raffinirt 
Kohaltsalze frei. 
Silbersalze 
Zinnsalz * 
Essigsäure Salze: 
Essigsaures Kupferoxyd, roh 
desgl. raffinirt, in Pulver 
„ „in Krystallen 
Essigsaures Eisenoxyd, flüssig, frei. 
„ „ concentrirt .... 
„ Bleioxyd 
n Kali 
„ Natron, wasserfreies 
„ „ krystallisirtes od. Hydrat 
Amyl-Alkohol 
Methyl-Alkohol 
Thonsaures Natron * 
Ammoniak Alaun, Kali-Alaun u. Schwefels.Thonerde 
Ammoniak (flüchtiges Alkali) 
Arseniksaures Kali 
„ Natron 
Borax, roh, natürlich oder künstlich .... 
„ halbraffinirt oder raffinirt 
Kohlensäure Magnesia 
Kohlensaures Blei 
Citronensaurer Kalk 
Chlorsaures Kali und Natron, chlorsaurer Baryt 
und andere chlorsaure Salze 
Chlor-Aluminium 
Aluminium- und Natrium-Hypochlorit .... 
Chlorkalk * 
Chlormagnesium * 
Sodasalze nicht besonders benannte .... 
Chlorkalium frei. 
Chlorsaures Kali 
Chlorsaures Bleioxyd 
Glycerin zu industriellen Zwecken 
„ färb- und geruchlos 
Mineralkermes, Spiessglanz-Leber, Spiessglanz- 
Safran und andere Antimon-Salze oder 
Oxyde, mit Ausnahme des Brechweinsteines 
Milchsaures Eisen 
Magnesia, calcinirte 
Kalisalpeter . . \ .. . 
Natronsalpeter . 1 ‘ ' 
Oxalsaures Kali 
Kieselsaures Natron *, wasserfrei 
„ „ krystallisirt 
„ r Hydrat 
* Die Gebühr für die Ueberwachnngskosten der Soda 
fabriken ist im Zolle mitbegriffen. 
Kg. 
100 
100 
100 
Frc. 
7 
3 
7 
100 930 
100 10 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
10 
14 
21 
10 
5 
22 
5 
4 
6 
9 
13 
1 
3 
8 
4 
8 
10 
6 
2 
7 
32 
200 
18 
4 
4 
100 , 10 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
16 
4 
Cent. 
75 
75 
50 
50 
&lt;0 
25 
25 
50 
50 
75 
25 
75 
25 
50 
50 
50 
50 
35 
75 
50 
Frc. Cent. 
7 75 
3 
7 75 
930 
10 
10 — 
14 50 
21 - 
25 ! — 
43 — 
18 50 
12 ! 50 
4 ' 25 
3 I 75 
2 ! 10 
10 
5 
22 
5 
4 
6 
9 
13 
2 
8 
4 
8 
10 
6 
50 
75 
25 
25 
50 
90 
75 
25 
75 
frei 
32 
200 
18 
3 
4 
10 — 
16 — 
3 75 
7 50 
25 
43 
18 
12 
4 
3 
2 
50 
50 
50 
35 ! 
50 
50 
25 I 
75 I 
10 I
        <pb n="389" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
375 
1 Zoll j 
allge 
meiner 
ver- 1 
trage- j 
mässiger 
i 
* ^ 
ñi 
Tarifmässige Benennung 
II 
i 252 
253 
254 
255 
256 
256 
257 
269 
i 270 
271 
! 272 
Frankreich. 
Schwefelsäure Salze: 
schwefelsaures Kuj)fer (Kupfervitriol) , , . 
„ Eisen (Eisenvitriol) .... 
zweifacbschwefelsaures Eisen und Kupfer 
(Doppelvitriol) 
schwefelsaure Magnesia, Schwefels. Kali frei, 
schwefelsaures Natron, reines *, wasserfreies, 
mit natürlichem Salzgehalt von höchst. 25o/o 
desgl. * von mehr als 25'’/o 
schwefelsaures Natron *. reines, krjstallisirt 
oder Hydrat (Glaubersalz) 
schwefelsaures Natron *. unreines, wasserfreies, 
mit natürl. Salzgehalt von höchstens 25" g 
desgl. * von mehr als 25 v 
schwefelsaures Natron *, unreines, k rystallisirt 
oder Hydrat (Glaubersalz) 
schwefelsaures Zink 
Schwefligsaures Natron * 
Unterschwefligsaures Natron * . . . . . . 
Schwefel-Arsenik, 5"'o des Werth es, mit dem 
Vorbehalte der Umwandlung in spec. Zoll. 
Schwefelquecksilber, natürliches frei. 
„ künstliches in Steinen . . 
„ pulverisirt 
(Vermillon) 
W^einsteinsaures Kali, einschliesslich des doppelt 
weinsteinsauren Kali und Natron frei. 
Blausaures Kali, gelbes 
, n rotbes 
Chemische Producte aus dem Steinkohlentheer : 
Steinkohlenessenz, Benzin und andere leichte 
Gele, desgl. schwere Gele frei. 
Nitrobenzol und Anilin, rein oder mit Toluidin 
gemischt, Phenilsäure, Naphthalin, Anthrazen, 
nicht besonders benannte frei. 
Chemische Producte, nicht besonders benannte 
(mit Einschluss der Chinin-Extracte und 
Phosphorlatwerge), 5°/o des Werthes, mit 
dem Vorbehalt der Umwandlung in einen 
•gleich hohen specifischen Zoll. 
Extracte aus Farbhölzern und anderen Farb 
stoffen : 
Garancin (Krappkohle) u. and. Extracte frei, 
andere Extracte, schwarz und violet .... 
„ „ roth und gelb 
Farbstoffe aus Steinkohlentheer: 
trockene 
in Teigform, mit wenigstens 50" „ Wasser 
gehalt 
Pikrinsäure 
Alizarin, künstliches, 5®/o des Werthes, mit dem 
Vorbehalt der Umwandlung in spec. Zoll. 
* Die Gebühr für die XJeberwachunggkoBten der Soda 
fabriken ist im Zolle milbegriffen. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1' 0 
100 
Frc. Cent.' Frc. Cent. 
100 
100 
100 
100 
100 
3 I - II 3 
— 65 — 
— I 50 |i — 
2 20 
9 — 
1 i 20 
100 20 
100 30 
20 
30 
125 
70 
25 
20 
40 
20 
75 I 
31 i - 
62 I — 
65 
50 
20 ; 
31 
62 
20 
30 
1 20 
2 : 20 i 1 75 
8 I 25 H 8 25 
20 
40 
20 
75 
10 ; — 
15 ^ — 
100 . — 
56 i — 
20 ■ -
        <pb n="390" />
        376 
XLV und XLVI, Chemische HilfsstofFe, chemische Froducte, etc. 
il 
273 
274 
277 
278 
2791 
284 
285 
286 
287 
288 
290 
292 
Tarifraässige Benennung 
Frankreich 
Farben. 
Ultramarin, natürliches 
„ imitirtes * 
Berliner Blau 
Karminfarben, gemeine 
„ feine 
Firnisse, alkoholische** 
„ Terpentinölärnisse 
„ Oelflrnisse oder Firnisse mit Oel und 
Terpentinöl 
Tinte zum Schreiben, Zeichnen, Druckerschwärze 
Schwärze : Elfenbeinschwarz 
Kupferdruckschwärze 
spanische Schwärze und Kuss .... 
Mineralschwärze, natürliche, frei. 
Bleistifte ohne Fassung von Stein 
„ gemeine, mit Fassung aus weissem, 
lackirtem od. nicht lackirtem Holze, Blei 
stifte in grobem Holz für Zimmerleute 
„ feine, in gefärbtem Holze oder Cedern- 
holz, Farbstifte 
„ für Notizbücher oder Portefeuilles, mit 
oder ohne Beinkopf 
Ocker, zerrieben oder anderweitig zubereitet, 
zum Anstreichen 
Kölner Gelb, Casseler Gelb 
Italienische Erde (Terra di Siena u. Umbra) frei. 
Schweinfurter- und Mitis-Grün, blaue und grüne 
Aschen 
Berggrün, Braunschweiger Grün und andere 
durch Mischung von chromsaurem Bleioxyd 
und Berliner Blau entstehende grüne Farben 
Talk, pulverisirt 
Farben zerriebene, in Oel, mit Einschluss des 
ebenso zubereiteten kohlensauren Bleis . . 
Farbenpasten, mitWasser zubereitet, für Buntpapier 
Farben nicht bes, benannte, 5'',o des Werthes, mit 
Vorbehalt der Umwandlung in spec. Zoll. 
Verschiedene Com Positionen. 
Parfümeriewaaren: Seifen 
Andere, alkoholische (per Hektoliter reinem 
Alkohol; überdies die inneren Steuern) 
Räucherwerk, wie die Seifen. 
Arzneien, zubereitete, nicht besonders be 
nannte, welche in einer ofhciellen Pharma- 
kopöe Vorkommen 
desgl. welche nicht verkommen, verboten. 
Anmerkung; Von der pharmaceutischen Hochschule 10% 
des Werthes zu bestimmenden specifischen Zölle unabhängig 
von CompensationszöIIen, welche auf zusammengesetzte 
Medicamente gelegt werden können. 
* Im Zolle enthalten dio Gebühr für Sodasalze, welche 
zur Erzeugung künstlichen Ultramarins verwendet werden. 
Die auf dem Alkohol lastende innere Consnmstener ist 
im Zolle nicht begriffen. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. Erc. Cent, j Frc. Cent. 
100 j| 20 
100 II 20 
100 12 
100 25 
100 l|200 
100 II 30 
100 ;| 20 
100 ;| 40 
100 || 20 
100 I 5 
100 8 
100 j| 1 20 
100 ! 1 — 
100 ! 
100 I 
100 
100 
1001 
100 
100 
— 240 
25 
4 - 
50 
50 
8 — 
50
        <pb n="391" />
        XLV' und XL VI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producto, etc. 
377 
ä 
Tarif massige Benennung 
il 
Zoll 
»llge- 
meiner 
traçs- 
293 
295 
296 
297 
301 
302 
303 
305 
306 
Frankreich. 
Riechwässer, alkoholische, wie Branntwein. 
„ nicht alkoholische 
Stärke 
Satzmehl, einheimisches 
Siegelwachs 
Fischleim 
Leim und Gelatine I 
Albumin ! frei. 
Milchzucker I 
Wichse 
in der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Borax für Gold- und Silberarbeiter 
Salpeter 
Schwefel, sublimirte Schwefelblumen .... 
„ gereinigter in Stangen, Stücken und 
pulverisirt 
Schwefelsäure, auch schwefelsaures Chinidin . . 
Ammoniaksalz 
Akalien, krystallisirte Soda und Soda zur Seifen- 
fahrikation 
Natron, doppeltkohlensaures 
Vitriol: schwefelsaures Eisen, Eisenvitriol (grüner) 
n Kupfervitriol (blauer) 
Stiefelwichse 
Wichse (Theer) frei. 
Hausenblase (Fischleim) 
Fleischleim •■ . . . 
Kraftmehl 
Tinten im Allgemeinen 
Siegellack im Allgemeinen . 
Bleistifte (Farbstifte, schwarze, rothe) im All 
gemeinen 
Farbstifte von weisser oder schwarzer Kreide . 
Zinkoxyd und alle anderen weissen Farben, 
Bleiweiss, Wismuth oder Spanisch-Weiss . 
Gelbe Farben: 
'I Kg. 
illOO 
;; 100 
IlOO 
iioo 
ii 100 
Frc. ^ Cent. 
10 I — 
:|: 
30 I — 
40 : — 
Frc. ' Cent. 
10 
4 
4 
30 
100 
Oka Frc. ¡Cent. 1 Frc. , Cent. 
1 1 : 33 
1 I' — I 20 
1 I! - 1 13 
01 
20 
21 
03 
03 
03 
13 
13 
40 
13 
20 
67 
67 
1 06 
— 27 
13 
Auripigment, Chromgelb, gelber Lack und 
alle andern metallischen gelben Farben 
Ocker, gelber 
Musivgold 
Gummiguttä 
Rothe Farben: 
Armenischer Bolus, Glätte, Mennige, rother 
Ocker und alle andern rothen Erdfarben 
Zinnober, englisch roth, rother Lack . . . 
Realgar, sowie alle andern nicht namentlich 
aufgeführten rothen wie Violettfarben . . 
Braune und schwarze Farben : 
Köln. Erde und alle and. braunen Farben, Russ . 
Blaue Farben: 
Berlinerblau und alle andern blauen Farben , 
33 
03 !i 
66 
— i 80 
07 
06 
20 
14 
33
        <pb n="392" />
        Il Po»t dea 
nOrig.-Tarifea 
378 
XLV und XLVI. Chemische Hilfssto’ffe, chemische Producte, etc. 
T a r i fmà S 8ige Benennung 
-2 i 
Zoll 
allge 
meiner 
Ter- 
trags- 
mâssiger 
Griechenland. 
I 
Grüne Farben: 
I Erdgrün 
j Grünspan (essigsaures Kupfer) 
I Grüner Lack. Schweinfurtergrün (arseniksaures 
I Kupfer) und alle and. metallischen grünen 
|| Farben 
In Oel abgeriebene Farben im Allgemeinen 
(ohne Taraabzug) . . 
Firniss 
Arzneistoffe und Arzneiwaaren, Arrowroot etc. : 
Cassia, Muscat und Lindenblätter sowie 
andere Blumen und Blüthen 
Theriack (einschliesslich der Gefässe) . . . 
Spanische Fliegen 
Bibergeil aller Art 
Pillen aller Art in Schachteln 
Chinin 
Opium 
Kampher 
j Insectenpulver 
' Manna 
Moschus 
I Rharbarber 
! Chinarinde 
Syrup aller Art 
Alle andern hier nicht aufgeführten oder sonst 
im Tarif nicht benannten Arzneiwaaren 
werden nach ihrem Werthe besteuert, u. zw. 
Parfümerien und Schönheitsmittel aller Art, 
i parfümirter Spiritus, dergl. Wasser, Oele 
I und Essig, Rosenöl, kosmetische Pulver, 
j Puder, wohlriechende Kräuter und Hölzer, 
I Pomade, weisse und rothe Schminke . . 
j Kreosotöl, Ricinusöl, Leherthran, Dipelöl und 
! alle öligen Erzeugnisse aus Steinkohle 
! (im griechischen Tarif unter Arzneiwaaren 
j gereiht) 
Mineralwässer aller Art (einschliesslich der 
I Flaschen) 
! In der Amfuhr frei. 
Oka 
1 
1 
Frc. 
1 
1 
1 
1 
IDrami: 
lOka 
IDrami 
1 I 
1 I 
1 
1 
10 
8 
Cent 
53 
13 
53 
67 
40 
33 
65 
01 
— I 07 
6 ! 66 
- I 53 
- I 27 
— j 40 
— j 67 
1 ; 33 
- 67 
1 33 
66 
27 
07 
Frc. Cent. 
i 
I 
I 
29 
Italien. 
Säuren : 
a) Arseniksäure 
h) Boraxsäue frei. 
Ausfuhrszoll . 
c) Gallus-, Gerh-und Essigsäue, unreine, frei. 
d) Hydrochlorsäure 
e) Salpetersäure 
/■) Schwefelsäure 
g) Weinsteinsäure 
h) Säure, nicht besonders benannte . . . . 
Kg. ; Lira 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Cent. 
20 
1 
1 I — 
— I 50 
8 I — 
10 I — 
Lira Cent.
        <pb n="393" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoife, chemische Products, etc. 
379 
ill 
l_0- 
30 
31 
33 1 
34 II 
35 ! 
36 ;! 
37 
38 !i 
39 
41 ¡ 
: 42 
43 
45 
63 
51 
52 
55 
56 
T a r i fmãssige Benennung 
£ I 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;asiger 
50 
100 I 2 — 
100 Í 25 ' — 
100 , 5 — 
100 ii - 
100 I 20 
100 ; 1 
100 60 
! 59 
Italien. |! Kg. 
Ammoniak, Pottasche und reines Aetznatron . 100 
Unreines Aetznatron 100 
Alkaloide : 
a) Chininsalze : 1 
b) nicht besonders benannte und ihre Salze . I 1 
Eisen-, Blei-, Zinn- und Zink-Oxyd : 100 
Essigsäure Thonerde, essigsaures EÍ8en,Blei,Kupfer 100 
Kohlensäure Verbindungen: 
a) Baryt 
b) Magnesia, kohlensaure 
c) Blei 
d) Natron und Potasche 
Calcinirte und kaustische Magnesia 
Chlorverbindungen : 
a) Kalk, Potasche und Soda 
b) Chlorkalium frei. 
c) Chlormagnesium 
Salpetersaure Verbindungen : 
a) Silber 1 
b) raffinirte Soda 100 
c) rohe Soda frei. 
Borax und boraxsaure Soda 100 
Schwefelsäure Verbindungen: 
o) Alaunerde, Potasche und andere Alaune . 100 
b) Ba.ryt 100 
c) Eisen und Mangan 100 
d) Kupfer, Zink und doppeltkohlensaures Eisen 
und Kupfer : 100 
e) Magnesia j: 100 
f) Soda und Potasche jj 100 — 
Weinstein (doppeltweinsteinsaures Kali), roher || ¡¡ 
Weinstein, Weinhefen frei. | n 
Ausfuhrszoll . j, 100 j 2 
Quecksilber geschwefeltes (Zinnober od. Vermillon) ■ 100'100 
Chemische Producte, nicht besonders benannte . 
Blutlaugensalz, gelbes und rothes, frei. 
Manna, sortirt oder in Röhrchen 
Kampher, roher 
„ raffinirter 
Arzneiwaaren, nicht besonders benannte . . . 
Nicht besonders benannte zusammengesetzte |i 
Medicamente (ohne Abzug des Gewichtes 
der unmittelbaren Behältnisse) 
(Zu den zusammengesetzten Arzneiwaaren ge 
hören diejenigen, welche untereinander ver 
mengt oder gemischt mit Fruchtmark, Säf 
ten, Extracten oder angefeuchtet oder auf 
gelöst mit Syrup, Pflanzenschleim, Spiri 
tuosen etc., ebenso wenn derlei Mischungen 
sich in der Form von Pulver oder trockenem 
Teig befinden; desgleichen alle künstlichen 
Balsame und brausendes Magnesia-Citrat.) 
Siegellack 100 
Lira I Cent, j Lira 
i 
5i_|: 
5 i '! 
?! = ;! 
i'lOO 
100 
¡100 
I'lOO 
i 100 
100 
50 
50 
50 
50 
20 
4 ' — 
10 ' — 
2 — 
15 i — 
10 - 
120 I — 
30 
Cent.
        <pb n="394" />
        380 
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producte, etc. 
‘I 
Tarifmässige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
60 
67 
68 
69 
70 
62 
68 
71 
198 
72 
263 
195 
Italien. 
Parfümerien (ohne Abzug des Gewichtes der 
unmittelbaren Behältnisse) . . . 
M nicht alkoholische 
Farben (siehe Färb- und Gerbstoffe Post 64—65). 
Firniss: mit Spiritus 
von jeder anderen Art 
Bleistifte 
Tinte jeder Art 
Schwärze : 
a) Stiefelwichse 
Anmerkung: Wichse in kletallhebältnisaen kann 
mit dem Zoll des Stoffes, aus welchem selbe bestehen, 
belegt werden. 
h) Knochenschwärze und calcinirte Knochen . 
c) nicht besonders benannte 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Alle chemischen Hilfsstoffe und Producte mit 
Ausnahme der nachbenannten frei, 
(Waarenverzeichniss zum niederl. Zolltarif.) 
Chlor und Chlorhydrat 
Chloroform 
Collodium 
Schwefeläther 
Essigäther 
Salpetersäure, versüsste, und alle andern gleich 
artigen Substanzen, welche mit Alkohol 
vermengt oder präparirt sind 
Bleistifte i 
Oelfarben (aber nicht Buchdrucker- &gt; t. Werth« 5®/o. 
schwärze) J 
Firniss mit Weingeist, 1 Hektoliter mehr als 
als 500 Alkohol bei 15o Temperatur . . . 
Parfümerien, wohlriechende; Schminke, Seife, 
wohlriechende; Bosenwasser, Lavendelöl 
und andere vom Werthe 5"b. 
Arzneiwaaren als Chemikalien frei. 
In der Ausfuhr frei 
Portugal. 
Chemikalien: Kaustische Soda 
Krystallisirte Soda 
Sodacarbonate 
Bicarbonate 
Alaun 
Arsenik frei. 
Barjds, Sulfate 
Bleichmaterial, Chlorkalk 
„ Chromate und Potasche . . 
Sulfide und Hyposulfide | 
Borax | frei. 
Schwefel roh od. raffinirt j 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Lira Cent. 
60 
20 i - 
12 , - 
50 — 
15 ' — 
6 , - 
— i 50 
Lira 
37 
12 
Cent.; 
50 
Gld. 
Cents 
80 
50 
90 
20 
20 
Gld. Cents 
1 ' 30 
50 
Reis 
109 
1862 
10-90 
13-62 
2 72 
2-70 
5-45 
10-90 
Reis
        <pb n="395" />
        XLV und XLVl. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producte, etc 
381 
T a r i fmä88ige Benennung 
II 
Zoll 
192 
193 
194 
195 
frei. 
196 
Portugal. 
Vitriol aller Gattung . . 
Bittersalz 
Ammoniaksalz .... 
Salpeter, Kalisalpeter 
„ Natronsalpeter. 
Farbwaaren 
Lacke, natürliche .... 
„ präparirte (Lack-Dye) und ähnliche . . 
Lampenruss, Elfenbeinschwarz, Buchdrucker 
schwärze, schwarze Pulver u. dgl. . . . 
Firnisse aller Art 
Tusche, chinesische, frei. 
Parfümerien jeder Art, einschliesslich der Fla 
schen und anderer Behältnisse, ausschliess 
lich der Papp- und Holzschachteln, welche 
nur zur Verpackung dienen 
Stärke 
Schreibtinte 
Lithographirtinb; 
Siegelwachs 
Bleistifte 
Arzneistoffe und zubereitete Arzneiwaareii : 
Balsame, medicinische, einschliesslich 
Copaiva-Üel 
Auflösungen, medicinische. Extracte, Arz 
neien, zusammengesetzte, nicht bes. 
benannte, sammt Kisten und Gefässen ^ 
Pastillen, Latwerge und Pillen, Pulver I t 
medicinische, antisyphilitischer Syrup, 
Syrup aller Art, einschliesslich des 
Grandeauischen Reinigungssyrup, alle 
anderen mineralischen und organischen 
Substanzen und Mixturen daraus, so 
weit selbe in der Medicin Anwendung 
finden 
Salben und Wachspfiaster frei. 
In der Auxfuhr frei. 
Rumänien. 
Chemische Materialien und Producte. 
Chlorwasserstoff und Salzsäure .... 
Schwefelsäure (Vitriolöl) 
Eisenoxyd 
Kohlensaurer Baryt, rohes salpetersaures 
Natron (Natronsalpeter), schwefel 
saurer Baryt (Schwerspath), schwefel 
saures Eisen Ígrüner Vitriol, Kupfer 
wasser) , schwefelsaure Magnesia 
(Bittersalz, Epsomsalz, Seidlitzsalz), 
schwefelsaures Natron (Glaubersalz) 
Schwefel in Broden, Stücken, Stangen 
und Pulver, Schwefelblüthe . . . 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
Reis 
2 72 
2 72 
1308 
32 
000 1 
000 1 
0001 
21-18 
54-5 
65-4 
136-5 
54-5 
Reis 
200
        <pb n="396" />
        382 
XLV und XLVI, CliemiscLe Hilfssloffe, chemische Producte, etc. 
197 
198 
199 
200 
201 
T a r ifmässige Benennung 
202 
203 
204 
206 
206 
207 
208 
209 
210 
Rumänien. 
Königswasser (Clilorwasserstoifsäure und 
Salpetersäure gemischt), Arseniksäure, 
Gallussäure, Aetznatron, kohlensaures 
Natron, doppeltkohlensaures Natron, 
raffinirtes Salpeters. Natron (Würfel 
salpeter,Chilisalpeter, Natronsalpeter), 
schwefligsaures und unterschweflig 
saures Natron, kieselsaures Natron 
(Wasserglas), schwefelsaures Zink 
(weisser od. Zinkvitriol) ; Alaun, Chlor 
kalium (Silvin , Chlorkalk (Bleich 
pulver) 
Salpetersäure (Scheidewasser), Potasche, 
rothes Bleioxyd (Minium, Mennige), 
Zinkoxyd (Zinkweiss), Mischung von 
Zink und Zinkoxyd (Ofenbruch), 
kohlen saures Kali, kohlen saures Blei 
(Bleiweiss), Kalisalpeter (salpeter 
saures Kali), schwefelsaures Kali 
(Duplicatsalz), schwcfelsaures Kupfer 
(Kupfervitriol), Schwefelarsenik (Real 
gar , Auripigment), schwefelsaures 
und überschwefelsaures Antimon 
(Antimonium crudum, Spiessglanz), 
essigsaures Eisen (Eisenbeize), 
essigsaures Natron. Schwefelkohlen 
stoff (Schwefelalkohol), Bleizucker 
und Bleiessig, essigsaurer Kalk . . 
Chlorwasserstoffsaures (salzsaures) Am 
moniak (Salmiak), schwefelsaures u. 
kohlensaures Ammoniak; Kuhkothsalz 
und arsensaures Kali 
Weinstein, roher, chromsaures Kali, rothes 
und gelbes chromsaures Blei (Chrom 
gelb) 
Borsäure (Sassolin), Oxalsäure, flüssige 
Phenylsäure, Borax, doppeltoxalsaures 
Kali, doppeltkohlensaures Kali, raffi- 
nirter Weinstein, citronensaurer Kalk, 
essigsaures Kupfer (Grünspan), chlor 
saures Kali, Zinnoxyd (Zinnasche), 
cyansaures Kali (Cyankalium), Silber 
salpeter (Höllenstein) 
Phosphor 
Brom 
Jod 
Weinsteinsäure 
Phenylsäure, krystallisirte 
Citronensäure 
Benzolsäure 
Ku])feroxyd 
Kobaltoxyd (Smalte, Zafl'er) 
Zoll 
allge 
meiner 
Ter- 
trage- 
m&amp;ssiger
        <pb n="397" />
        XliV und XVLI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
383 
i!'' 
T a ri f rn â 8 8 i g e Benennung 
j a 
SN 
Zoll 
Rumänien. 
Kg. 
Fre. 
Cent. 
Frc. 
Cent! 
211 
212 
213 
I 214 
21G 
Zinnober 
Jodkalium 
Kobaltverbindungen (mit Ausnahme der 
Smalte) 
Aether, Kartoflfelfuselöl, Holzgeist (Xylit), 
Glycerin 
Javelle-Wasser (unterchlorigsaures Kali), " 
Labarraque’sche Flüssigkeit (Chlor 
natron) 
Chemische Producte, nicht besonders be 
nannte, welche für die Industrie noth- 
wendig sind, auch aus Petroleum 
■ und Steinkohle 
217 
218 
Chem. Producte, nicht besonders 
benannte, andere, auch aus 
Petroleum und Steinkohle 
Phosphate, natürliche und andere 
gemischte Düngmittel . . . 
T, Werlhe 7"/*. 
Färb- u. Gärbestoffe, Farben u. Lacke. 
247 
248 
250 
251 
252 
253 
254 
255 
25G 
257 
258 
259 
2G0 
261 
2G2 
263 
264 
265 
266 
Lacke als Farben oder in Stücken (Lack-Lack, 
Lack-Dye) 
Karmin, ordinärer 
Waschblau und Waschblau-Papier 
Tara zu Post 247, 248 und 250: 12 in 
Kisten und Fässern. 
Ultramarin, natürliches und künstliches . . . 
Beilinerblau 
Blutlaugensalz, krystallisirtes, gelbes und rothes 
Bergblau und Berggrün 
Elfenbeinschwarz 
Tara zu Post 251 bis 255: 20 in Kisten 
und Fässern, 9 in Körben, 6 in Ballen. 
Knochenschwärze und andere dergl 
Umbra (englisch Schwarz, Kölnische Erde) . . 
Kienruss 
Schüttgelb 
Schreibtinte und Druckerschwärze , . . . . 
Tusch 
Firnisse jeder Art, fette, Weingeist- oder essenz- 
hältige 
Tara zu Post 261 und 262 : 20 in Kisten, 
9 in Körben, 6 in Ballen. 
Schuhwichse 
Theerfarben (Anilin, Fuchsin und dergl.) . . . 
Tara zu Post 264: 20 in Kisten, 9 in Körben, 
6 in Ballen. 
Gärbstoff-Extracte vom Werthe 7o/o. 
Farben, zubereitete, flüssig oder fest, in Pulver 
form, in Tafeln, in Blasen, in Muscheln, in 
Fläschchen oder Kapseln, mit oder ohne 
Zubehör 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
35 
60 
12 
11 
17 
25 
14 
12 
2 
2 
5 
5 
6 
60 
22 
3 
60 
60 
70 
60 
I 
I
        <pb n="398" />
        384 
XLV und XLVI, Chemische llilfsstoffe, chemische Producte, etc. 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
1 
ver- 
trags- 
mässiger 
Tarifmfissige Benennung 
267 
267 
268 
269 
1270 
173 
174 
175 
176 
177 
178 
179 
180 
181 
182 
184 
185 
186 
Rumänien. 
Farben, nicht zubereitete, nicht bes. benannte . 
Desgl. Farben ordinäre mit Üel zubereitete 
(Grund) für Bauten, Schiffe etc. dienend, 
und diejenigen, welche in grösseren Gefässen 
als die im Artikel 266 erwähnten, einlangen 
Schreib- und Zeichenstifte, einfache (ungefasste), 
schwarze oder färbige 
Tara zu Post 266 bis 268: 20 in Kisten 
und Fässern, 9 in Körben, 6 in Ballen. 
Schreib- und Zeichenstifte aus Compositionen, 
schwarze oder färbige, ungefasste oder ge 
fasste, diese ohne Unterschied, ob die Fas 
sung aus ordinärem, feinem oder lackirtem 
Holze verfertigt ist 
Streusand, farbiger 
Arzneistoffe. 
Verschiedene in der Medicin verwendete Sub 
stanzen, und zwar: 
Spanische Fliegen, getrocknete 
Bibergeil 
Zibeth 
Ambra, graue 
Moschus 
Zubereitete Arzneien, und zwar : 
Destillirte Wässer, alkoholartige oder nicht; 
niedicinisclie Weine 
Chinin, schwefelsaures und baldriansaures 
Alle nicht bes. benannten pharmaceutischen 
Präparate und zubereiteten Medicamente, 
sowie die medicinischen Präparate in Form 
von Pulvern, Pillen, Körnern, Pastillen, 
Elixiren, Syrup, Salben, Gelen, Seifen, 
Pflastern und in anderen Formen, flüssig 
oder fest, mit Ausnahme der medicinischen 
Weine und Badesalze 
Badesalze, sowohl aus natürlichen, als aus 
künstlichen Mineralwässern bereitet . . . 
Pharmaceutische Präparate für Bäder (in Salz 
form) 
Tara zu Post 173—180 u. 182: 12 in Kisten 
und Fässern, 9 in Körben, 6 in Ballen. 
Parfümerie. 
Wohlriechende Wässer, alkoholhaltig oder nicht; 
Toilettenwässer im Allgemeinen, Wässer 
zum Reinigen der Zähne, Wohlgerüche für 
Taschentücher, Parfums in jeder Form und 
von jeder Art vom Wer the 7"/q. 
Essig, parfumirt 
Kölner Wasser 
Tara zu Post 185 und 186: 12 in Kisten 
und Fässern, 9 in Körben, 6 in Ballen. 
Kg. 
100 
1 
100 
1 
Ulkt!! 
Kg. 
100 
1 
1 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. 
24 , - 
100, — 
100 i 16 
— 60 
3 i 50 
— I 60 
— ; 50 
14 ¡ — 
14 — 
14 I — 
30 ! — 
10 i — 
1 ; — 
3 
56 
50 
50 
50 
Frc. 
Cent 
16 
Ausl'uhrszoll 
— : 10
        <pb n="399" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
385 
iil 
!s.r 
187 
188 
189 
190 
191 
115 
116 
117 
118 
119 
120 
121 
I 122 
128 
124 
Tarifmässige Benennung 
tra,g8- 
niàesiger 
all ge 
Rumänien. 
Toiletten-Seifen, flüssige, in Pulverform oder in 
Stücken, vom Werthe 7®/o. 
Pasten, flüssige oder in Stücken (Mandelpasta 
und andere) 
Tara zu Post 188: 12 in Kisten und Fässern, 
9 in Körben, 6 in Ballen. 
Pomaden aller Art (für die Haare und für die 
Haut), parfümirte Haaröle. Schminken und 
Haarfärbemittel vom Werthe 7“/o. 
Reispuder, nicht parfümirter (eigentlicher Puder) 
Parfümirte Pulver aller Art, insbesondere Zahn 
pulver und Zahnpasten 
Tara zu Post 191: 12 in Kisten und Fässern, 
9 in Körben, 6 in Ballen. 
Russland. 
Bleiweiss 
Mennig 
Grünspan 
Farben von Kupfer (mit Ausschluss von Grün 
span), Arsenik, Kobalt (darunter auch 
Smalte), Antimon (darunter auch Sulphur- 
Auraturn od. Schwefel-Antimon) und Chrom, 
desgleichen Zinnober 
Farbstoffpräparate : 
1. jeder Art Extracte mit Ausnahme der be 
sonders benannten, sowie Garance, Garan- 
cine, Krappblüthe 
2. Indigo-Extract (Indigocarmin), Cochenille- 
Extract (Carmin jeder Art), Carthamin- und 
Orseille-Extract 
Anilin-Farben und Farben jeder Art aus Stein- 
kohlentheer, desgleichen Pikrinsäure und 
Murexid, Krappextract und Krapplack (laque 
de garance) 
Anmerkung: Die Einfuhr von Anilinfarben (Fncheiii und 
anders benannt), die nicht die Form von Krystallen haben, 
sondern in einem teigartigen Zustande in Stücken oder in 
Pulverform sich befinden, ist gleich dem Verkaufe derartiger 
Farben inländischer Fabrikation verboten. 
Miniaturfarben jeder Art in Täfelchen, als Pulver, 
auf Muscheln und in Blasen, Cassius- oder 
Goldpurpur und chinesische Tusche . . . 
Anmerkung: Miniatnrfarhen in Kästchen von feiner Arbeit 
oder mit Verzierungen werden nach dem § 229 verzollt. 
Tinte, Tintenpulver und Stiefelwichse .... 
Farben und Farbstoffe, welche in diesem Ver 
zeichniss nicht besonders benannt sind, in 
Klumpen oder Stücken, zerrieben, trocken 
und mit Wasser oder Oel zugerichtet . .’ 
Chemische Producte und Materialien zu 
deren Bereitung. 
Antimonium oder Spiessglanz in rohem und 
Metallzustande 
Kg. Frc. Cent. Frc. Cent. 
100 I 48 ! — 
Zoll 
Pud Rubel Kop. ¡Rubel ¡ Kop 
1 — 
1 — 
2 — 
1 2 50 
1 15 _ 
20 
Holur, Oeneral-Zolltarif. 
25
        <pb n="400" />
        386 
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Producte, etc. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
i! 
Tarifmässige Benennung 
125 
126 
127 
128 
129 
130 
130 
131 
132 
133 
134 
135 
136 
137 
138 
139 
Russland. 
Borax (borsaures Natron), ungereinigtes und ge 
reinigtes . . 
Weinstein, roher, und gereinigter, Cremortartari, 
Crystalli tartarí und weinsaures Kali . . 
Salmiak (Chlorammonium), kohlensaurer Ammo 
niak und Ammoniaksalze jeder Art, rohe 
oder gereinigte, sowie flüssiger Ammoniak 
(Salmiakgeist) • 
Schwefelsaurer Baryt (Schwerspath; in jedem 
Zustande 
Arsenik im Metallzustande, weisser (arsenige 
Säure), rother und gelber Arsenik (Auripig 
ment, Bauschgelb) 
Anmerkung: Zar Einfuhr nur in doppelten Fässern oder 
Behältern erlaubt. 
Blutlaugensalz, gelbes (Ferrocyankaliura oder 
Kali borussicura), rothes (Ferricyankalium 
oder Gmelinsches Salz), neutrales chrom 
saures Kali (Chromkali 1, und saures chrom 
saures Kali (Chrom Pik), desgl. salpeter 
saures Kali (Salpeter) in rohem Zustande . 
Salpeter (stickstoffhaltiges Kali) in jeder Gestalt 
(Regierungsanzeiger Nr. 146 v. J. 1883) . . 
Alaun, gebrannter und anderer, sowie schwefel 
saure Thonerde, welche Alaun ersetzt 
Salpetersaures Natron oder Chilisalpeter, desgl. 
eingedampfte Kreuznacher Mutterlauge.Vichy- 
Salz (das in Rumänien gewonnene Heilsalz 
„Selathermat“ und alle natürlichen Salze, 
welche niclit besonders benannt sind . . 
Kieselsaures Natron und Kali (Wasserglas) und 
Compositionen zum Waschen der Wolle aus 
Wasserglas, Soda u. dgl.. desgl. zweifach 
kohlensaures Natron (bicarbonate de soude) 
Natron (Soda) und Kali (Pottasche): 
1. krystallinisch kohlensaures Natron . . . 
2. gebrannt oder calcinirt, sowie Pottasche 
und Perlasche 
3. Aetznatron und -Kali 
Schwefelsaures Natron (Glaubersalz), sowie 
schwefelsaure und kohlensaure Magnesia 
und holzessigsaurer Kalk 
Salpeter- und Salz-, oder Chlorwasserstoffsäure, 
Chlorkalk und Bleichlauge 
Organische Säuren und Oxyde: 
1. Essig-, Citronen-, Weinstein- und Tiefen 
nusssäuren, Tannin und oxalsaures Salz. . 
2. Kobalt-, Blei- und Quecksilberoxyde, Thon 
erdehydrat und Aetzbaryt, Magnesium und 
Strontian 
Schwefelsäure (Vitriolöl) und Schwefelkohlenstoff 
Vitriol: 
1. grünes oder Eisenvitriol (schwefelsaures 
Eisenoxydul) 
Pud 
1 
1 
1 
1 
Rubel 
Kop. 
10 
20 
20 
50 
50 
Rubel 
50 
25 
30 
15 
30 
45 
15 
40 
20 
20 
20 
Kop.
        <pb n="401" />
        25* 
XLV und XLVI, Chemische Hilfsstoffe, chemische Producto, etc. 
387 
ÎÎ 
Tarifmässige Benennung 
il 
Zoll 
sll ge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Russland. 
Pud 
Rubel Eop. 
Rubel Kop. 
140 
2. blaues oder Kupfervitriol fSchwefels. Kupfer- 
oird). weisses od. Zinkvitriol schwefelsaures 
Zinkoxyd) und Salzburger Vitriol fein Ge 
misch von Eisen- und Kupfervitriol) . . . 
Nicht besonders benannte chemische und phar- 
maceutische Producte, Oxalsäure, Insecten- 
pulver, Carbolsäure, gereinigte, krj-stallisirte, 
als auch in Form von farbloser Flüssigkeit 
Carbolsäure in jeder anderen Gestalt , . . . 
Anmerkung: Kästchen mit chemischen Reagentien für 
Laboratorien unterliegen der Zollgebfibr nach diesem Para 
graph Tom Oesammtgewicht der Kästchen und der darin 
enthaltenen Apparate. 
1 
1 
1 
50 
2 — 
5 
141 
142 
143 
146 
147 
151 
Verschiedene Drogueriewaaren. 
Leim : 
1. Fischleim jeder Art, in Klumpen und Blättern, 
sowie Gelatine zum Klären der Weine . . 
2. Tischler- und Schusterleim 
Lack mit Spiritus oder Oel 
Knochenruss 
Phosphor 
Aether, Chloroform und Collodium 
Zusammengesetzte patent!rte Heilmittel in fer 
tigem Zustande, wenn sie zur Einfuhr nach 
besonderen Verzeichnissen erlaubt sind . . 
Anmerkung: Diese Verzeichnisse werden vom .Medicinal- 
rath des Ministeriums des Innern, mit Beistimmnng des 
Finanzministeriums anfgestellt. 
In der Ausfuhr frei. 
1 5 — 
1 — 10 
1 8 : 50 
1 — 20 
1 10 — 
1 5 — 
1 10 — 
Serbien. 
Kg. 
Dinar 
Para 
Dinar 
Para 
46 
Bleizucker, Salpeter und Grünspan 
Salpeter (vertragsmässig mit Oesterreich) . . 
Salpetersäure, Salpetersalz, Chlorsäure, Schwefel 
säure und Salmiakgeist, ferner Arsenik, 
Wienerkalk, Bleiweiss, Zinkweiss, Antimon 
oder Spiessglanz, Eisenvitriol 
Schwefelsäure (vertragsmässig mit Deutschland) 
Bleîglâtte^ . } (vertragsmässig mit Oesterreich) | 
Schwefel, Schwefelblüthe, weiss oder ro^h, nicht 
präparirt, Federweiss, Soda, Karlsbader, 
h ranzensbader und ähnliche nicht gereinigte 
Salze, hierzu kommt ausnahmsweise Pott 
asche 
Alle Säuren und Salze, flüssige od. krystallisirte 
in Stücken od. Pulver (ausgenommen Koch 
salz) und jene Säuren und Salze, welche 
speciell benannt sind; ferner metallinische 
und mineralische Producte für Arzneiwaaren, 
u. zw. Quecksilber, Calomel, Sublimate, 
Lapis und ähnliche Producte 
(Siehe auch Classe XVIII, Arznei- und 
Parfümeriestoife.) 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
16 
60 
1 50 
3 
75 
60
        <pb n="402" />
        i 
i 
? 
Post des 
Orig.-Tarifes 
388 
XLV und XLVI. Chemische HilfsstoflFe, chemische Producte, etc. 
73 
74 
75 
e76 
77 
78 
79 
Tarifmässige Benennung 
3 i 
Zoll 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
mässiger 
Serbien. 
Medicinische, chemische Präparate u. Parfümerien : 
1. zubereitete Medicamente, Parfümerien und 
ähnliche Präparate : Tincturen, Medicinal- 
syrup, Liqueur, Wein und ähnliche Ge 
tränke als Arznei; anaterinisches und Köl 
nisches Wasser, Extracte, Essenzen, Balsam, 
Tropfen, Pillen, Pflaster, Salben, englisches 
Pflaster, ferner Limonaden, Brausepulver 
u. dgl.; Schminken, Puder, wohlriechende 
ätherische Gele u. Wässer, Samen, Pomade 
und andere Parfümerien, ausgenommen wohl 
riechende Seifen. Hierher kommen auch 
alle jene Arznei- und Parfümeriewaaren zu 
reihen (auch wenn selbe nicht präparirt 
sind), wenn selbe in Tiegeln, Leder, Lein 
wand oder sonstigen Gefässen verpackt, 
verbunden und gesiegelt als Specialität im 
Handel verkommen 
Kg. 
100 
Dinar 
200 
Para 
Dinar 
Para 
2. flüssiger oder harter Lack, Schellack, Albu 
min und Siegellack 
Stärke, Hefe, flüssige und trockene, Vogelleim 
u. Fensterleim (Vertr. m. Oesterreich-Ungarn) 
Farbwaaren ; Anilinfarben, \ vertragsmässig mit f 
Blei- u. Farbstifte . . f Deutschland 1 
oder 8“/o vom Werthe. 
Berliner-, Brünner- und Pariserblau und diesen 
ähnliche Farben, sowie Waschblau trocken 
im Pulver und im Papier 
Zubereitete Farben, Erd- und Mineralfarben, 
gemeine in Stücken oder Pulver, und zwar: 
Ocker, Engelroth, Bolus, Mineralblau, Trippei, 
weisser und gelber, Bleicherden, Wienererde, 
Bolonische Erde und ähnliche; hierzu sind 
noch gereiht: weisse Kreide, Graphit’ Spo- 
dium und Kienruss 
Alle übrigen Farben chemisch bearbeitet in 
Stücken, Pulver od. flüssig, weiters Zeichen 
kreide gefärbt oder mit Papier überzogen . 
Waschblau, flüssiges, Tinte u. Schuhwichse ohne 
Unterschied 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Chemische und ph arm aceuti s che Er 
zeugnisse. 
Salzsäure oder ChlorwasserstolFsäure . . . . 
Salpetersäure 
Schwefelsäure 
Alkaloide und deren Salze 
Alaun 
Schwefel 
Soda, natürliche und künstliche 
Anmerkung: Unter natürlicher und künstlicher Soda werden 
die unreinen, Kohle enthaltenden Sodacarbonate verstanden. 
100 50 
100 20 
100 — 
100 — 
5 I — 
50 — 
25 ! — 
100 
50 
100 6 
100 
100 
Kg. 
60 
20 
Pesetas 
Pesetas 
100 
100 
100 
1 
100 
100 
100 
1 
4 
1 
30 
1 
50 
50 
25 
1 
4 
1 
27 
1 
50 
50 
15 
25 
80
        <pb n="403" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Produc fe, etc. 
389 
92 
: e69 
c70 
71 
c72 
e93 
I 94 
' e98 
Tarifmässige Benennung 
Spanien. 
Kohlensäure alkalinische Producte, Aetzkali und 
Ammoniaksalze 
Chlorkalk 
Chlorkali, schwefelsaures Natron, Chlormagnesia, 
kohlensaure und schwefelsaure Magnesia 
Chlomatrium (Kochsalz) 
Leim und Albumin 
Phosphor 
Salpetersaures Kali (Kalisalpeter) 
Salpetersaures Natron u. Schwefels. Ammoniak . 
Bleioxyde 
Schwefelsaures und holzsaures Eisen .... 
Pillen, Kapseln, Streukügelchen u. dergl. . . . 
Pharmaceuüsche Erzeugnisse, nicht besonders 
genannte 
Anmerkung tu Post e90 und e91: Die unter diese 
Position gehörenden Erzeugnisse oder Stoffe werden durch 
die pharmaceutischen Inspectoren untersucht, welche in 
Gemeinschaft mit den Zollbeamten die Declaration in fol* 
gender Form ansfertigen: 
Die ans der Abfertigung herrorgehenden Waaren sind 
diejenigen, welche die Declaration enthält und werden 
. . . (oder nicht) . . . zur Einfuhr zngelassen, weil 
ihre Zubereitung (anzngeben woher) veröffentlicht oder 
ihre Zusammensetzung mittelst Analyse durch 
gewiss ist. 
Chemische Erzeugnisse, nicht bes. genannte . . 
Farbstoffe, Farben und Firnisse. 
Firnisse 
Farben in Pulver oder in Tafeln 
Anmerkung: Die in dieser Position begriffenen Farben sind 
die zusammengesetzten mit metallischer Basis, welche 
mit Oel oder Terpentinöl gemischt werden und gewöhnlich 
in Wasser. Alkohol und Aether unlöslich, selten l^stallisirt 
sind und fast Immer ans Pulver oder Tafeln bestehen, wie 
Bleiweiss, Chromgelb, Zinnober, Preussisch- und Thenard- 
Blan und Englisch- und Pupagei-GrOn. 
Dergleichen, zubereitete und Tinten .... 
Dergleichen, aus Steinkohle gewonnene und an 
dere künstliche 
Anmerkung: Die unter dieser Position begriffenen Farben 
sind die sogenannten künstlichen oder organischen Erzeug 
nisse, in welchen selten mineralische Stoffe enthalten sind, 
gewöhnlich krysUUisirte. in Wasser, Alkohol oder Aether 
lösliche Substanzen, und besser als zur Malerei, zur F&amp;r- 
berei und zum Druck, mit oder ohne Firniss gebraucht, 
wie Pikrinsäure, Aldehydgrün, Englisch violett, Anilinroth und 
dessen Salze, Naphthalinfarben, künstliches Alizarin u. s. w. 
Verschiedene Artikel. 
Stärke 
Satzmehl zum Gewerbegebrauch, Dextrin und 
Glycose 
Parfümerien und Essenzen 
Jn der Ausfuhr frei. 
IÍ 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
1 
100 
Zoll 
aligo- 
I mäs%r 
100 
100 
1 
100 
100 
100 
100 
1 
Pesetas 
1 i — 
1 30 
3 
12 
1 
100 — 
10 
I 
1 i 
2 
50 
25 
35 
50 
25 
50 
1 ' - 
1 i: -— 10 
24 I — 
7 50 
25 60 
2 i 50 
Pesetas 
1 — 
1 30 
12 
24 
1 
50 
54 
35 
50 
25 
50 
85 
— ! 90 
— 10 
18 ; — 
4 80 
15 
1 ' - 
1 73
        <pb n="404" />
        290 
XLV und \L\ I. Chemische HilfsbtolTe, chemische Producte, etc. 
fl 
Tarifmässige Benennung 
|VII A 
18 
19 
20 
VII b; 
21 1} 
22 ji 
25 
27 
28 
29 
30 
31 
32 
34 
35 
36 
37 
38 
39 
40 
41 
42 
43 
44 
45 
47 
Schweiz. 
Salpeter (Kali- und Natronsalpeter) 
Schwefel, roher 
„ gereinigter und Schwefelhlüthe . . . 
Aetznatron, flüssig oder fest (kaustische Soda), 
Aetzkali 
Alaun 
Ammoniak und krystallisirtes, schwefelsaures 
Ammoniak 
Arsenik, weisser Arsenik 
Benzoesäure 
Bleizucker, essigsaures Bleioxyd 
Borsäure; Karbolsäure in unreinem Zustande, 
Gallussäure.Gerbsäure (Tannin), Arseniksäure, 
flüssige und and. Säuren in flüssiger Form, 
im Tarife nicht bes. benannt: in Mengen 
von wenigstens 10 Kg. in einem Gefässe ; 
Stearinsäure und Oelsäure, gewöhnliche 
Chemische Producte und Säuren, im Tarif nicht 
besonders benannte: 
Milchzucker, Arseniksäure in fester Form; 
Oelsäure (Olein) chemisch rein; Phosphor 
säure und phosphorsaure Salze, krystallisirte; 
Wasserglas in fester Form ; Kali, kohlen 
saures, gereinigtes; Kali, chlorsaures; Kali, 
oxalsaures; Kali, blausaures, rothes ; Natron, 
doppeltkohlensaures; Natron, hors. (Borax); 
Natron. Kali, Ammoniak, Baryt, Strontian, 
Kalk, Magnesia und Thonerdensalze, nicht 
besonders benannte; Pulver zu Sauerwasser, 
Holzgeist, Kermes, miüeralischer; Eisen 
pulver zu medicinischen Zwecken; Brom ; 
Jod und dessen Verbindungen; Jodkalium; 
Phospor, weisser u. rother; Schwefelarsenik 
(Auripigment. Realgar), Uranoxyd etc. . . 
Chlorkalk und Chlorkalium (salzsaures Kali) 
Citronensäure und citronensaurer Kalk .... 
Düngstoffe, künstliche Superphosphate .... 
Eisenheize (salpeter- und essigsaures Eisern 
Essigsäure 
Holzsäure 
Glycerin und Glycerinlauge 
Kali, blausaures gelbes und chromsaures . . . 
Kali: 
kohlensaures, rohes (gemeine Pottasche) . . 
weinsteinsaures 
Kreosot in flüssiger Form 
Kupfer Oxyd 
Magnesia, schwefelsaures (Bittersalz) , . . . 
Natron kohlen saures (Sodasalz), roh, calcinirt, 
krystallisirt 
„ essigsaures (essigsaure Soda) .... 
„ schwefelsaures (Glaubersalz), roh, cal 
cinirt, krystallisirt 
li 
Zoll 
allge 
meiner 
ver- 
tra^s- 
mlüsiger 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frk. iRapp. 
60 
60 
50 
50 
60 
60 
50 
50 
1 , 50 
Frk. Rapp. 
100, 7 
100 — 
1001 4 
1001 - 
100 1 
100 ! 4 
100 1 
100 1 
100 , 3 
60 
60 
50 
50 
50 
50 
100 ' — 
100 1 
100 1 
100 1 
100 1 
60 
50 
50 
50 
50 
100 — 
100 1 
60 
50 
100 
60
        <pb n="405" />
        XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoflfe, chemische Producte, etc. 
391 
I 
Tarifmässige Benennung 
i! 
1 Zoll 
allge- 
, meiner 
il 
trags- 
mäamger 
48 
49 
50 
53 
55 
56 
57 
59 
60 
51 
54 
52 
61 
62 
C 63 
64 
65 
68 
73 
79 
75 
10 
11 
VII AJ 
4 
15 
Schweiz. 
Paraffin, îsaphthalin, Anilin, Toluidin .... 
Salpetersäure 
Salzsäure (Hydrochlorsäure) 
Schwefelsäure 
Schwefelsäure Thonerde . . 
Vitriol aller Art 
Wasserglas 
Weinstein, roher 
Weinsteinsäure 
Oxalsäure (Kleesäure) 
Thonerde, essigsaure 
Schuhwichse 
Zinkoxyd, graues und weisses, Zinkhlumen . . 
Zinkoxyd, Zinnasche, Zinnsalz 
Farhwaaren : 
Beinschwarz, gemahlene Knochenkohle, Spodium 
Bleiweiss (kohlensaures Bleioxyd) .... 
Buchdruckerschwärze 
Farben, vegetabilische, mineralische und che 
misch bereitete, trocken, in Teigform oder 
fiüssig, gemahlene, gewaschene, geschlemmte 
oder zubereitete; Anilin- und Kaphthalin- 
farhen; Berliner- (Pariser-' Blau; Carmin; 
Chromroth, grün und gelb (Chromsaures 
Bleioxyd), Ultramarin ....... 
Farberden,rohe (siehe Classe XVII, Mineralien.) 
Firnisse 
Kienruss 
Glätte aller Art 
Leim und Gelatine : 
Leim, gemeiner 
„ gereinigt 
Arzneiwaaren : 
Kosmetische Mittel, im Tarife nicht besonders 
benannte, wie: Puder, Schminke und andere 
Verschönerungsmittel 
Geheimmittel u. fertige od. zubereitete Arznei 
mittel, wie: Essenzen, ätherische Oele, 
Elixir, Pillen, Pulver, sowie alle öffentlich 
als Heilmittel angekündigten Substanzen, 
in verschlossenen Flaschen, Büchsen u. dgl. 
Parfümeriewaaren, wie das sogenannte Kölnische 
Wasser, aromatische Essige u. dgl. . . . 
In der Ausfuhr: 
Asphaltmastix 
Alle übrigen Artikel 
Schweden. 
Chemische Hilfsstoffe: 
Alle nicht namentlich benannten 1 r . 
Chlorkalk I 
Kg. I Frk. Rapp 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 
60 
60 
60 
60 
60 
60 
60 
4 
4 
1 
7 I — 
3 I - 
1 : 50 
50 
30 
Frk. 
50 
60 
60 
30 
30 j — 
30 i - 
— 30 
— 20 
Rapp.
        <pb n="406" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
392 
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
Tarif massige Benennung 
Schweden. 
Zoll 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mAssiger 
Kg. 
Krön.' Oere 
Krön. Oere 
Chemisch-technische Präparate, nicht besonders 
aufgeführt, von 100 Kronen Werth 5“/o. 
Hiezu gehören: Citronensalz oder krystallisirte 
Citronensäure, Anilinfarben, Asepte, Amikos, 
Bleithran, Collodium, Cyankali, Eisenbeize, 
Haartinctur, essigsaures Natron und Wein 
steinsäure. 
Carbolsäure frei. 
Farbstoffe und Farben: 
Bleiweiss, Zinkweiss und Kremserweiss . . 1 
Anders nicht aufgeführte Farben, unzubereitet 
oder zubereitet, frei. 
Chochenille 1 
Indigo, Indigo-Extract und ludigocarmin . . 1 
Tusche frei. 
Tuschkasten mit Farben und sonstigem Zu 
gehör, sowie alle Farben in Muscheln, auf 
Glas etc j 1 
Anmerkung: Für Kistein, Muscheln und Qlae wird kein 
Abzug am Gewicht gemacht. 
Buch- und Steindruckerschwärze frei. 
Buch-, Stein- und Kupferdruckfarbe . . . . 
Beinschwarz, Knochenkohle, Kussschwarz . . 
Leim, Hausenblase und Gelatine 
Andere Sorten 
Kitt • 
Stärke von Weizen und andern vegetabilischen 
Stoffen 
Pappe 
Weinhefe, getrocknete frei. 
Hefe aller Art frei. 
Lack 
Firniss 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
5 
80 
20 
80 
— 7 
— 2 
— 70 
— i 10 
— 5 
— 14 
— 5 
47 
25 
I 
Anmerkung: Spiritus mit einem unbedeutenden Zusatz von 
Harz wird wie Branntwein verzollt. 
Tintenpulver und Tintensubstanz 
Tinten zum Schreiben sammt Gefässe . . . . 
Stiefelwichse, Schwärze und Kienruss . . . . 
Apothekerwaaren: 
Alle im Tarif aufgeführten Artikel in reinem 
oder zusammengesetztem Zustande, welche 
von den Apothekern oder Denjenigen ein- 
geiührt werden, welche von der Medicinal- 
Direction die Erlaubniss haben, mit solchen 
Waaren Handel zu treiben, der Akademie 
der Wissenschaften und der Universitäts- 
Fakultät gehörenden oder auch von Ge 
lehrten zum Gebrauche bei wissenschaftlichen 
Arbeiten oder von dem Commerzcollegium 
zu Prüfungszwecken, oder schliesslich von 
Kaufleuten, welche nachweisen, dass diese 
Waaren zur Fabrikation anderer Waaren 
nothwendig sind, frei. 
1 
1 
1 
35 
6 
5
        <pb n="407" />
        XLVII. Kerzen und Seifen. 
393 
i 
Tarifmässige Benennung 
Schweden. 
Parfümerien : 
Pomaden sammt Behältniss 
Eiechwasser aller Art, einschliesslich der Flacons 
Alle Parfüms 
Zahnpulver, von 100 Kronen Werth 10"^. 
Pomeranzen- und OrangenhlOthenwässer sammt 
Behältniss 
Puder, von 100 Kronen Werth 10®/o. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Vertragsmässig mit England: 
Akalien: 
Soda (cahonata) 
Alle anderen vom Werthe 8“/o. 
Alaun 
Arsenik, Sulphate und Barji;, Chlor und Soda, 
Borax vom Werthe 8"/o. 
Salpeter, rafflnirt 
Salpeter roh, Schwefel, Eisen- und Kupfervitriol 
vom Werthe 
Salzsäure 
Ammoniaksalz 
Bittersalz 
Stärke vom Werthe 8®/o- 
ln der Ausfuhr frei. 
j i 
Quint 
1 
1 
1 
Oka 
1 
1 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
EronJ Oere. 
— j 35 
1 — 
- I 10 
Piaat. Para 
I 
7 I 94 
I 
6 I 11 
I 
21 i 47 
— ! 20 
44 
29 
traga- 
mäsaiger 
Krön. Oere 
Piaat. 
Para 
XLVII. Kerzen und Seifen. 
338 
339 
340 
341 
342 
23 
Oesterreich Ungarn. 
Pechfackeln 
Unschlittkerzen 
Wachskerzen, Wachsfackeln, Wachsstöcke, Nacht 
lichte, Zündkerzchen 
Wachszündkerzchen und Stearinzündkerzchen, 
vertragsmässig mit Italien 
Kerzen und Fettfabrikate, nicht bes. benannte, 
z. B. aus Stearin, Wallrath, Palmöl, Paraffin 
Seife : a) gemeine, vertragsmässig mit Italien . 
b) feine, d. i. parfümirte oder in Täfelchen, 
Kugeln, Büchsen, Töpfen 
Anmerkung. Oelseife, nicht parfümirte, zu Triest und 
Fiume erzeugte, wird unter den vorgeschriebenen Be 
dingungen gegen die Hälfte des für die Einfuhr ans meist 
begünstigten Staaten geltenden Satzes eingelassen. 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Lichte aller Art, auch Nachtlichte aus Wachs, 
Stearin, Talg etc., ohne Verbindung mit 
anderen Materialien 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
1 
6 
10 
11 
4 
15 
Hk. 
15 
kr. 
50 
Pfg. 
fl. kr. 
10 - 
3 - 
50 
Hk. 
Pfg
        <pb n="408" />
        394 
XLVII. Kerzen und Seifen, 
I 
13g 
27 f 
3 
31 
49 
6 
201 
202 
132 
133 
298 
300 
T a r ifmässige Benennung 
Deutschland. 
achtlichte aus Wachs, Stearin, Talg, in Ver- 
hindung mit Kork, Kartenpapier und ande 
ren Materialien 
Nachtlichte aus Papier oder Papierhülsen mit 
Stearin gefüllt 
Seife : 
a) Schmierseife 
b) feste Seife, soweit selbe nicht unter c fällt 
c) Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krü 
gen, Töpfen etc., parfümirte Seife aller Art 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Seife aller Art, auch parfümirte 
Lichte, darunter auch Wachskerzen und Talg 
lichte, vom Werthe 10“/o. 
In (¿er Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Seife, wohlriechende, ferner nicht wohlriechende 
in geformten Handstücken, Kugeln u. dgl., 
auch Seifenpulver 
Seife, andere, dgl. Seifenpulver 
Lichte, Talgkerzen 
„ andere 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Alle diese Artikel in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Kerzen jeder Art, mit Ausnahme der unter 300 
genannten 
TalgUchte mit gewebten, geflochtenen oder ge 
drehten Dochten, welche eine chemische 
Bearbeitung erfahren haben 
Talglichte, andere 
In der Ausfuhr frei. 
11 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
PfU. 
Zoll 
Kg. 
100 
100 
100 
allge 
meiner 
Mk. 
30 
24 
5 
10 
30 
Frc. 
6 
Krön. 
Frc. 
19 
12 
6 
Pfg. 
Cent 
Oere 
88 h, 
2 
6 
12» 4 
Cent. 
trags- 
missiger 
Mk. 
Frc. 
Krön. 
Pfg. 
Cent, 
Oere 
Frc. Cent. 
16 — 
12 
6 
Griechenland. 
Lichte, gewöhnliche Talglichte 
Stearinlichte (Kerzen) . . . 
Wachslichte, weisse oder gelbe 
Seife, ordinäre, im Allgemeinen 
„ parfümirte 
In der Ausfuhr: 
Seife (seit October 1875) . . 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Frc. 
2 
2 
Cent. 
27 
13 
87 
27 
66 
Frc. 
Cent.
        <pb n="409" />
        XLVII. Kerzen und Seifen. 
395 
fl 
T a r ifmäs8ige Benennung 
Zoll 
allge- 
trags- 
m&amp;ssiger 
283 
281 
284 
282 
226 
238 
50 
Italien. 
Seife, gemeine 
„ wohlriechende, parfümirte 
Vertragsmässig nach dem französisch-italieni 
schen Handelsvertrag 
Kerzen : Stearinkerzen 
In der Amfuhr frei. 
Niederlande. 
Seife, weiche oder harte, und Puderseife . . . 
„ parfümirte 
Kerzen von Wachs, Stearin, vom Werthe 5"/o. 
Talglichte 
Seife unterliegt einer Accise von 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Seife, gemeine 
„ wohlriechende 
Kerzen aus Wachs, Paraffin, Wallrath .... 
, n 
n « Stearin 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Seife aller Art, mit Ausnahme der parfümirten 
Seife 
Seife, Toilettenseife, flüssige, in Pulverform oder 
Stücken, vom Werthe Tvo. 
Kerzen aus Wachs 
„ „ Ceresin und Paraffin 
„ „ Stearin und Wallrath jeder Art . . 
Talgkerzen 
Tara 12» o in Kisten und Fässern. 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Seife : 
1. wohlriechende in flüssigem oder festem 
Zustande und als Pulver 
2. aller Art, mit Ausnahme der voraufgeführten 
ad 2: Tara hei Kisten ll®|o. 
Lichte, Fackeln, Lunten, Zündlichter, Wachs 
fabrikate aller Art 
Tara in Kisten 20%, 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Kerzen und Seifen (Producte aus Fetten): 
a) Seifen ohne Unterschied 
W Kerzen aus Talg. Paraffin und Stearin und 
sonstige ähnliche Producte 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Pud 
brutto 
1 
1 
Pud 
Kg. 
100 
100 
Lira 
6 
30 
12 
15 
Gld. 
Cent. 
Cents 
6 
4 ' — 
3 I - 
10 I — 
Reis 
0163 05 
005405 
0032-97 
0076-03 
Frc. ' Cent. 
i 
15 j - 
I 
55 I — 
13 ' - 
25 — 
8 — 
Rubel ; Kop. 
6 ! — 
1 I 50 
2 i — 
Dinar' Para 
40 ; — 
40 ' — 
Lira 
Gld. 
Cent. 
Cents 
Reis 
Frc. 
Cent. 
Babel Kop. i 
Diaar Para
        <pb n="410" />
        396 
XLVIII. Zündwaaren. 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
traes- 
missiger 
95e 
97 
IIIB 
36 
38 
43 
Serbien. 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
16 a 1. Seifen, nicht parfümirte . . . . 
a 2. „ parfümirte 
16 Kerzen von Wachs, Stearin, Palmitin 
und Ceresin 
Anmerkung. Besondere Vertragsbestimmung: Von parfü- 
mirter Seife ist bei der Einfuhr nach Serbien eine unter 
dem Namen Trosarina bestehende Abgabe von 68 Dinars 
per 100 Eg. zu entrichten. 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Seife, gemeine 
Fabrikate aus Paraffin, Stearin, Wachs u. Wallrath 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Seife aller Art, auch parfümirte Seife in jeder Form 
Unschlittkerzen, gewöhnliche 
Kerzen von Wallrath, Stearin, Paraffin und Wachs, 
Wachsrödel und Streichkerzchen .... 
In der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
Seife : 
a) ordinäre grüne Waschseife (Fassseife) . 
h) parfümirte Seife 
c) andere Arten 
Kerzen (Lichte), Talg und Stearin 
„ andere Sorten 
Pechfackeln frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Kerzen von Wallrath 
Andere Kerzen vertragsmässig vom Werthe 8"/o. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
1 
Oka 
2 
Dinar ' Para 
Pesetas 
18 75 
50 — 
Frk. Kapp. 
1 i 50 
4 ! - 
Krön. 
Oere 
5 
28 
10 
7 
12 
Piast. Para 
2 ; 70 
Dinar 
Para 
6 
12 I - 
12 ' 
Pesetas 
15 80 
33 I 90 
Frk. Kapp. 
Krön. 
Oere 
Piast. I Para 
i 
348 
XLVIII. Zündwaaren. 
Oesterreich-Ungarn. 
Zündwaaren, gemeine, und zwar: Schwefelfäden, 
Zündhölzchen, Reibfidibus, Feuerschwamm, 
natürlicher, gebeizt, Feuerschwamm, künst 
licher, Zunder (natürlicher und künstlicher), 
Zunderpapier 
Zündhölzchen, vertragsmässig mit Italien, frei. 
Kg. 
100 
kr. 
1 ' 50
        <pb n="411" />
        XLVIII. Zündwaaren. 
397 
II 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
1 »Uge- 
meiner 
ver- 
trags- 
m&amp;ssiger 
344 
345 
346 
347 
5 e 
5e 
il9d2 
43 
285 
234 
122 
Oesterreich Ungarn. 
Feuerwerkskörper, Lunten (Zönd- und Spreng 
schnüre) 
Zündhütchen, gefüllte 
Schiessmittel, d. i. alle explodirenden StofiFe, 
welche zum Schiessen aus Feuerwaffen be 
stimmt oder geeignet sind, dann Spreng 
mittel, welche aus den Bestandtheilen des 
Schiesspulvers (Salpeter, Schwefel und Kohle) 
bestehen (nur gegen besondere Bewilligung) 
Alle nicht unter Nr. 346 begriffenen Spreng 
mittel und Explosivstoffe (nur gegen beson 
dere Bewilligung) 
In der Ausfuhr frei. 
Deutschland. 
Schiesspulver frei. 
Zündwaaren, Zündschwamm, Zündröhre und 
Zündschnüre, Zündfläschchen, Zündhölzchen 
Anmerkung: Zu den Zündwaaren werden Schwefelfaden, 
Sebwefelhdzchen, Zunder (natürlicher und künstlicher), 
Zunderpapier, Keibzündhülzer, dgl. Lichte und Schw&amp;mme, 
Reibfldibnsse, Zündfl&amp;schchen, Lunten (auch Pech-, Zünd 
oder Sprengschnüre), Fenerschwärame (künstliche und zn- 
bereitete [gebeizte]), Pechfackeln, Feuerwerk und Feuer- 
werkskörper, Zündröhren zum Sprengen, Sprengmittel (mit 
Ausnahme des Schiesspulvers), Explosivstoffe, sofern letz 
tere in Hülsen eingehen, und dergleichen gerechnet. Gehen 
Zündwaaren in Umschliessungen ein, welche mit einer Reib 
substanz versehen sind, so bleibt diese bei der Tanfirnng 
ausser Betracht. In gleicher Weise werden rohe, unge- 
ßrbte. mit Papier beklebte Schachteln ans Holzspan be 
handelt, in denen als der gewöhnlichen Fabrik Verpackung 
Zündhölzer eingeführt werden. 
Zündhütchen mit oder ohne Füllung .... 
In der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Schiesspulver und Dynamit und andere Explo 
sivstoffe : ... . 
Anmerkung: Die Durchfuhr von Schiesspnlver ist verboten. 
Ebenso ist der Transport von Schiesspnlver und Dynamit 
auf Eisenbahnen und der Transport anderer Explosivstoffe 
als Dynamit und Schiesspnlver auf allen Strassen untersagt. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Schwefelfäden Jrei. 
Feuerschwamm, künstlicher, präparirter(Friction8- 
Feuerschwamm) 
Schiesspulver und Fabrikate daraus, sowie ähn 
liche explodirende Stoffe und Gegenstände, 
als: Schiessbaumwolle, Knallsilber, Kupfer 
hütchen mit oder ohne Projectil, Zünd 
spiegel etc •. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
brutto 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
netto 
Kg. 
100 
kr. 
10 — 
24 — 
52 50 
24 I — 
Mk. ' Pfg. I Mk. 
3 
kr. 
Pfg- 
Pfd, 
1 
knrtto 
30 - 
Pro. Cent 
12 — 
Krön. 
Oere 
I I 
Frc. I Cent. 
Krön. Oere
        <pb n="412" />
        'S. 4 
398 
XLV’III, Zündwaaren. 
Zoll 
T a r i fmässige Benennung 
England. 
Zündwaaren und Munition aller Art in der 
Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
512 Schiesspulver verboten. 
513 Kriegs-Zündkapseln verboten. 
Jagd-Zündkapseln 
514 Patronen für Kriegszwecke verboten. 
„ „ Schützengesellschaften 
„ „ Jagdzwecke, gefüllt, verboten. 
„ „ „ leer (Patronenhülsen, 
mit oder ohne Zündmasse) . . . 
515 Wurfgeschosse verboten. 
516 Zündschnüre, gewöhnliche 
„ in Bändern 
„ aus Guttapercha 
517 Lustfeuerwerk 
In der Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Schiesspulver 
Zündhütchen 
Dynamit 
Feuerschwamm im Allgemeinen 
Feuerzeuge von Holz oder Papier mit Zündhölz 
chen (ohne Abzug der Tara für Schachteln) 
Feuerzeuge f. Tabakraucher mit Schwammstreifen 
In der Ausfuhr frei. 
Italien. 
Schiesspulver und andere explodirende Stoffe 
Leere Patronen ohne Zündhütchen .... 
„ „ mit Zündhütchen .... 
Gefüllte Patronen 
Zündhölzchen jeder Art 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Schiesspulver und alle Feuerwerkskörper . . 
Zündhölzchen 
Zündhütchen wie Munition. Zoll v. Werthe 5°o. 
dgl. auch Pechfackeln und Pechkränze. 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Schiesspulver .... 
Minenzünder frei. 
Alle anderen Gattungen 
Streichhölzchen und Wachszündhölzchen, ein 
schliesslich des Gewichtes der Emballage . 
In dei' Ausfuhr frei. 
•3 B 
allge 
meiner 
trags- 
mäasiger 
Kg. Frc. ' Cent. Frc 
100 60 j - 
100'! 25 i — 
100I 60 ! - 60 
1001 35 I - 
100i 50 i - 
100, 80 i - 
100,100 - 
Cent., 
Oka Frc. Cent. 
1 I — ! 60 
1 1 I 66 
1 — I 67 
1 - I 33 
Kg. Lira Cent. 
100 150 
100 60 
100 100 
100 150 
1001 11 
Frc. 
Lira 
Gld. 
Cent. 
Cent. 
Cents 
Reis 
218 
272 
54-05 
Reis
        <pb n="413" />
        XLVIII. Zûndwaaren. 
399 
T a r ifmä8 s i ge Benennung 
Rumänien. 
678 I Feuerschwamm, roher und zubereiteter. . . • 
679 1 Alle anderen nicht besonders benannten und in 
keinem der anderen Artikel subsumirten Er 
zeugnisse und Compositionen vomWertbe 7''/o. 
Tara zu Post 678 u. 679: 12 in Kisten und 
Fässern, 9 in Körben, 6 in Ballen. 
680 I Zündhölzchen und Zünder aller Art aus Holz, 
Wachs, Feuerschwamm. Papier in Packeten, 
in Schachteln aus Pappendeckel oder Holz, 
Lunten und Zunder 
Tara zu Post 680: 10 in Kisten und Fässern, 
¡II 6 in Ballen, 
j 681 Schiesspulver, ordinäres (für militärische Zwecke) 
i ! und Sprengpulver 
! 682 1 Schiesspulver für die Jagd 
I I Tara zu Post 681 u. 682: 12 in Kisten u. Fässern. 
' 683 , Aufflammende und explodirende StofiFe, andere 
1 |! als das Pulver, vom Werthe 7''/o. 
684 j Feuerwerkskörper, fertige, und Zugehör zu Feuer- 
I werken vom Werthe 7®/o. 
! 685 Patronen aus Papier, Pappendeckel. Metall, ge- 
■ j laden oder nicht, für jederlei Feuerwaffe , 
! : Tara zu Post 685: 16 in Kisten und Fässern, 
I I 12 in Körben, 6 in Ballen, 
' 686 I Zündhütchen (Kapseln) 
i ! Tara zu Post 686: 16 in Kisten und Fässern. 
; 687 I Geschosse, wie: Bleischrot, Flinten-, Kanonen- 
I 1| kugeln, Bomben, Granaten. Kartätschen etc. : 
;| der Zoll des Metalls, aus dem sie bereitet sind. 
I In der Ausfuhr: 
! Feuerschwamm: roher 
] zubereiteter \ , . 
; Alle übrigen Artikel . . , i 
I Russland. 
Schiesspulver, Mischungen für Schiesspulver und 
Knallmischungen, sowie auch gereinigter 
Salpeter in der Einfuhr verboten. 
Zündhölzchen, chemische aller Art ..... 
:| Anmerkung: Werden die Zündhölzchen in mit Malerei 
I versehenen Blechschachteln eingeführt. so werden die 
I ersteren nach § 239, die letzteren nach § 166, Punkt 2, 
verzollt. Für die Verpackung von chemischen Zündhölz 
chen werden bei Kisten und F&amp;ssem 10. bei einfachen 
S&amp;cken und Matten 2, bei doppelten 4 und bei dreifachen 
6% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
In der Ausfuhr frei. 
! Serbien. 
46 !i Schiesspulver, ledig und in Patronen. Raketen, 
^Dynamit, Kapseln , Zünder , Zündhölzer, 
^Schwefelfäden und auf Stoff überzogene 
I ^Lunten, Sprengschnüre und alle äh fliehen 
Zünder, Kerzen u. Oeldochte, Zündschwamm, 
■ getrocknet und künstlich präparirt, u. Asbest 
Zoll 
1! 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Kg. j| 
100 ' 
Frc. I Cent. ! Frc. ' Cent, 
20 ; - li ! 
100 
100 
100 
10 50 
13 — 
21 — 
100 
100 
100 
Pud 
243 
239 
30 — 
70 — 
1 , - 
Babel Kop. ¡1 Rubel Kop. 
1 82 
Kg. 
100 
Dinar Para Dinar Para 
20 I -
        <pb n="414" />
        400 
XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
C 99 
cc279 
cc 280 
cc281 
BXII 
10 
XI 9 
Serbien. 
Zündwaaren, insbesonders : Zündhölzchen oder 
Zündkerzchen aller Art, auch in Schachteln, 
vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn . . 
In der Ausfuhr frei. 
Spanien. 
Pulver, explodirende Mischungen u. Minenzünder 
Patronen ohne Geschoss und Kugel für erlaubte 
Feuerwaffen 
dgl, mit Geschoss und Kugel für dieselben 
Zündkraut oder Zündhütchen für dieselben . . 
In der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Pyrotechnische Präparate, Kunstfeuerwerke, ge 
füllte Metallpatronen u. dgl 
Zündkapseln und Sprengmaterial, wie Schiess 
baumwolle, Nitroglycerin, Dynamit u. dgl. . 
Zündschwamm (Zunder) 
Zündhölzchen 
ln der Ausfuhr frei. 
Schweden. 
Zündwaaren: Zündhölzchen, auch die von ande 
rem Materiale als Holz, sowie Zündschwamm 
mit Einschluss der Emballage 
Zündhütchen sammt Schachtel 
Feuerwerkskörper 
Feuerschwamm, zubereiteter, frei. 
Pulver und Patronen, sowie andere Explosivstoffe 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Alle Munition verboten. 
Streichzündhölzchen aus Holz und Wachszünd- 
kerzchen vertragsmässig vom Wer the 8®/©. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
1 
1 
1 
Kg. jDinar 
100 
Para 
Dinar 
Para 
Pesetas Pesetas 
- 47 — 47 
75 
60 
175 
Frk. 
30 
30 
3 
7 
Krön. 
Kapp. 
Oere 
5 
20 
60 
12 
45 
22 
146 
85 
90 
65 
Frk. Kapp. 
Krön. Oere 
XLIX. Literarische und Knnstgegenstände. 
348 
349 
Oesterreich-Ungarn. 
Bücher, Druckschriften, auch Kalender, Zeitungen 
und Ankündigungen, Karten (wissenschaft 
liche), Musikalien, Papier, beschriebenes, 
Acten und Manuscripte frei. 
Anmerkung. Insofern für die Einfuhr von Kalendern, 
Zeitungen und Ankündigungen Stempel- und Controlvor 
schriften bestehen, sind diese Gegenstände auch nach der 
Stückzahl zu erklären. 
Bilder auf Papier, d. i. Kupfer- und Stahlstiche, 
Steindrücke, Holzschnitte, Photographien 
u. dgl., Farbendruckbilder auf Papier oder 
Leinwand frei.
        <pb n="415" />
        XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
401 
Zoll 
allge 
meiner 
▼er- 
trags- 
määsiger 
Tarifmässige Benennung 
13 
350 
351 
352 
24 
Oesterreich-Ungarn. 
Gemälde, d. i. Gemälde auf Holz und unedlen 
Metallen, nicht lackirt, auf Leinwand und 
Stein, dann auch Originalbilder und Zeich 
nungen auf Papier frei. 
Bilddruckplatten aus unedlen ^Metallen, Stein 
oder Holz frei. i 
Statuen (auch Büsten und Thierfiguren), sowie ; 
Basreliefs und Hautreliefs aus Steinen, in ' 
Stücken, schwerer als 5 Kg., dgl. Statuen, | 
Büsten und Thierfiguren aus Metall oder j 
Holz, jedoch mindestens in natürlicher ; 
Grösse, frei. 
Anmerkungen: 1. Gebundene Hucber, Bilderwerke etc. 
oder auf Leinwand oder Pappe aufgezogene Karten und 
Bilder sind nach Xr :i48 und :&lt;49 zu behandeln : gehören | 
aber die Einbände ihrer Beschaltenheit nach zu den Kurz- , 
waaren. so sind derlei Bücher. Bilderwerke etc. als Kurz- ¡ 
waaren zu verzollen. Einbände. Mappen, Cartons u. dgl., | 
in welche Bücher, Bilder etc. eingelegt oder eingeschoben 
sind, werden nach Beschaffenheit des Materiales behandelt. 
2. Eingerahmte Bilder (Nr. :J49 sind nach Beschaffenheit , 
des Materiales der Hnhmen zu behandeln. Bei Gemälden 
(Nr. 3.50) in Rahmen werden die letzteren separat nach | 
ihrer Beschaffenheit verzollt; im Falle die Trennung un- i 
thnnlich erscheint, ist die Hälfte des Gesammtgewichtes | 
nach Beschaffenheit des Rahmens zu verzollen. i 
3. Von der Zollfreiheit für Bilder und Gemälde sind j. 
alle solche Gegenstände ausgeschlossen. bei welchen die i| 
darauf angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Aus 
schmückung oder Nebensache zu betrachten sind und 
welche demgemäss nicht lediglich als Bilder, sondern äugen- |¡ 
scheinlich zu gewöhnlichen Gebrauchszwecken dienen. 
Hierher gehören beispielsweise : Bemalte Tapeten, Rouleaux, !■ 
Decken, Briefpapiere, Tassen u. dergl., welche nach Be- |i 
schaffenheit des Materiales zu verzollen sind. I| 
Jn der AuKfiihr frei. ' 
Deutschland. I| 
Literarische und Kunstgegenstände: 
a) Papier, beschriebenes (Acten und Manu- 
scripte), Bücher in allen Sprachen, Kupfer- 
Stiche, Stiche anderer Art, sowie Holz- ¡ 
schnitte, Idthographien und Photographien, j 
geographische und Seekarten, Musikalien, ¡¡ 
Farbendruckbilder, Lichtbilder, alle vor 
benannten Bilder auch illuminirt, lackirt, , 
mit Gold- oder Silberblatt belegt oder auf 
Pappe oder stärkerem Papier, Leinwand 
u. dgl. aufgezogen, auch solche mit durch 
schlagenen Bandverzierungen fiei. 
b) gestochene Metallplatten, geschnittene Holz- " 
Stöcke, sowie lithographische Steine mit 
Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle j 
diese Gegenstände zum Gebrauch für den 
Druck auf Papier frei. :| 
c) Gemälde und Zeichnungen, Statuen von 
Marmor und anderen Steinarten, Statuen i 
von Metall, mindestens in natürlicher Grösse, j| 
; 
II 
I 
Uolttr, General-Zolltarif. 
26
        <pb n="416" />
        I 
Post des 
Orig.-Tarifes 
402 
XLIX. Literarische und Kuustgegenstände. 
T a r i f m ä s s i P e Benennung 
16 
Medaillen, Gemälde mit Uhrwerken, wenn 
selbe als Nebenbestandtheil zu betrachten 
sind, frei. 
Kalender frei. 
Anmerkung : Von der Zollfreiheit für Bilder sind alle 
solche Gegenstände ausgeschlossen, bei welchen die darauf 
angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Ausschmückung, 
beziehentlich als Nebensache zu betrachten, und welche 
demgemäss nicht lediglich als Bilder, sondern angenschein- 
' lieh auch zu anderen Zwecken vei-wendbar sind. Zu sol 
chen Gegenständen gehören beispielsweise: gemalte, litho- 
graphirte, mit eingebrannten Photographien versehene, 
bedruckte etc. Waaren aus Glas, Porzellan, Steingut, Thon, 
Stein, Holz und anderen Schnitzstoifen, Papier. Pappmasse, 
Metallen etc., wie Geßsse, Geschirre, Deckel, Pfeifenköpfe, 
Täfelchen und Plättchen zu Brochen und anderem Schmuck, 
Lichtschirme, Tischplatten, Fliesen, Buchzeichen, Brief 
papier u. dgl. Nur Glasmalereien, welche lediglich als 
Gegenstände der Kunst in die allgemeine Kategorie der 
Gemälde (gemalten Bilder in Gel, Pastell etc.) fallen, wer 
den durch den Umstand, dass sie auch noch zu einem an 
deren Gebrauche, z. B. zu Fenstern. Verwendung finden, 
nicht zollpflichtig. Kunstsachen, welche zu Kunstaus 
stellungen oder für landesherrliche oder sonstige öffentliche 
Kunst-Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, 
welche für Bibliotheken und andere wissenschaftliche 
Sammlungen öffentlicher Anstalten , ingleichen Naturalien, 
welche für wissenschaftliche Sammlungen eingehen; alter- 
thümliche Gegenstände (Antiken, Antiquitäten!, wenn ihre 
Beschaffenheit darüber keinen Zweifel lässt, dass ihr Werth 
hauptsächlich nur in ihrem Alter liegt und sie sich zu 
keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen 
eignen, worden nach dem Tarifsgesetz. § 9, zollfrei behandelt. 
ln der Atinfuhr frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
22 
Belgien. 
Kunstgegonstände und Gegenstände für Samm 
lungen frei 
Hierunter sind namentlich begriifen: Gemälde 
aller Art, Bleistift- und Federzeichnungen 
u. 8. w., Statuen von Metall in jeder Grösse, 
Statuen von Marmor, Alabaster, Stein, 
Gyps, Cement, Muster naturgeschichtlicher 
Gegenstände, photographische Proben, un- 
eingerahmt, numismatische Gegenstände, 
Manuscripte, Waffen, Rüstungen und andere 
Gegenstände von einer gewissen Antiqui 
tät, u. 8. w. 
Erzeugnisse der Bucbdruckerkunst; Bücher und 
andere Druck- und Lithographiewerke, Land 
karten, Stiche aller Art, ohne Rahmen, 
Älusikalien (gestochene) u. s. w. frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Bücher, Zeitschriften und Noten mit gedrucktem 
und gechriebenem Texte, ohne oder mit 
Bildern, welche auf den Text sich beziehen 
und zugleich diesem entweder einverleibt 
oder mit demselben eingebunden, eingehef 
tet oder paginirt sind, frei.
        <pb n="417" />
        26 
XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
403 
:8 
o 
T a r i f tu ä s s i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;ssiger 
136 
413 
414 
415! 
410;; 
579 
158 
154 
: 169 
161 
309 
Dänemark. 
Gemälde in Oel, Aquarell und Gouache, sowie 
alle Arten Handzeichnungen ohne Rahmen, 
dgl. mit Rahmen wie diese frei. 
ln der Ausfuhr frei. 
England. 
Alle in diese Classe fallenden Gegenstände in 
der Ein- und Ausfuhr zollfrei. 
Frankreich. 
Bücher 
Kupferstiche, Holzstiche. Lithographien, 
Photographien und Zeichnungen jeder 
Art auf Papier j 
Landkarten | « . 
Noten, gestochen oder gedruckt . . . j 
(Für unerlaubten Nachdruck bleibt j 
das Einfuhrverbot aufrecht.) I 
Gegenstände für Sammlungen, die nicht 
Handwerksarbeit sind 
ln dei' Ausfuhr frei. 
Griechenland. 
Bücher, gedruckte, gebunden oder ungebunden . 
Landkarten, Atlanten, Seekarten, Sammlungen 
von anatomischen, chirurgischen, mechani 
schen Abbildungen, sowie überhaupt von 
Abbildungen für wissenschaftliche Zwecke 
frei. 
Kalender, Cabinets-, ordinäre und von Papier . 
m alle anderen vom Werthe 13'552®/o. 
ln der Ausfuhr frei. 
Oka 
1 
Dtz. 
1 
Frc. 
Lira 
12 
20 
Italien. 
Bücher, gedruckte : Í Kg. 
a) ungebunden oder einfach geheftet frei. ] 
l&gt;) in Pappe gebunden 100 
c) in Leder, Pergament gebunden .... 100 
d) in jeder andern Art, in Sammt, Elfenbein 
etc. gebunden, mit Verzierungen von Gold 
und Silber 100 ! 100 
Landkarten frei. 
Musikalien, gedruckte ¡ 100 
Manuscripte frei. 
(Bücher, nicht gedruckte Register — siehe 
Papierwaaren.) 
Gegenstände für Sammlungen: 
a) Bilder lebender Künstler: Eingangs- und 
Ausgangszoll frei. 
h) andere Sammlungsgegenstände : Eingangs 
zoll wie der Stotf, aus welchem sie her 
gestellt sind, Ausgangszoll l«/o des Werthes. 
Cent 
16 
33 
Cent 
Frc. 
Cent. 
Lira Cent. 
12 — 
20 , -
        <pb n="418" />
        I Post des 
Orig.-Tsrifes 
404 
XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
T a r i f m ä s s i g tí Heue ii n u ii g 
Unter Kunstgegenstcäiiden werden diejenigen 
antiken und Kunstgegenstände von nicht 
lebenden Autoren verstanden, d. i. die 
Münzen, Medaillen und jeder andere antike 
Gegenstand in ^lelall, Marmor, Stein, Holz 
und irgend sonst welchem Materiale, ebenso 
wie Mosaiken, Malereien, Miniaturen, die 
Zeichnungen auf Holz, Mauer, Kupfer, Papier 
etc. Die Ausfuhr dieser Gegenstände unter 
liegt ausser der Entrichtung des oben- 
bezeichneten Zolles den in den verschiedenen 
Provinzen gesetzlich vorgeschriebenen For 
malitäten. (Gesetz vom H. Juli 1883.) 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Bücher und alle in dieser Classe uufgeführten 
(regenstände zollfrei. 
Portugal. 
Hücher, bedruckte, in einer fremden od. der portu 
giesischen Sprache, ungebunden, wenn 
der Autor im .Auslande wohnt, frei. 
„ gebunden 
„ „ in portugiesischer Sprache, 
wenn der Autor in Portugal residirt 
Nachdruck portugiesischer Bücher 
Atlanten, Land- und Seekarten, Kupfer- und 
andere Stiche, Lithographien, Photographien, 
Zeichnungen jeder Art, Noten frei. 
Gemälde vom Werthe 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
Zoll 
Reis 
54-5 
109 
109 
Reis 
I Rumänien. 
4.52 i| Bücher im Allgemeinen, kartographische Werke 
I in fliegenden Blättern oder zu Atlanten ge- 
i| hunden, Stiche , Lithogra]&gt;hien und Photo- 
!j graphien in fliegenden Blättern oder zu 
ij Albums gebunden, musikalische Werke, ge- 
stochen, lithographirt oder mit beweglichen 
I Typen gedruckt, frei. 
657 ; Gegenstände der Naturgeschichte, wie : seltene 
Thiere, lebend oder ausgestopft, oder auch 
I auf irgend eine Weise conservirt; ausgeleerte 
Muscheln, ausgeleerte Eier, lebende, seltene 
I oder exotische Pflanzen, getrocknete Pflan 
zen für Herbarien; auserlesene Mineralien 
; (mit Ausnahme der geschnittenen Steine 
[Gemmen]), Versteinerungen, fossile Knochen 
und Muscheln u. dgl., antike Rüstungen 
' und Waffen, Curiositäten von AVaffen, auch 
I moderne; Manuscripte aller Art; kostbare 
I alterthümliche Möbel von künstlerischem 
I Werthe; Mumien und andere Raritäten und
        <pb n="419" />
        XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
405 
T a r i f m ä s s i fî e Benennung 
39 
241 
39 
40 
Antiquitäten; Kunstgegenstände aus Marmor 
oder Stein, wie: Statuen, Statuetten, Büsten, 
Basreliefs und andere antike Bildhauer 
arbeiten; Kunstgegenstände aus Bronze und 
Holz, wie antike Bildliauerarbeiten aller Art; 
antike Gefässe und Töpferwaaren (mit Aus 
nahme der Imitationen, welche im Handel 
Vorkommen); alte Mosaiken; alte Email- 
und Glaswaaren; Gemälde (ohne Rahmen), 
Miniaturen und andere Malereien, Zeich 
nungen, Stiche und anderes Aehnliche; nu 
mismatische Gegenstände, wie Münzen, 
Medaillen, Carneen, antike geschnittene 
Steine; im Allgemeinen alle Gegenstände, 
welche vermöge ihrer Natur für die Wissen 
schaft oder als Curiositäten Interesse bieten, 
und welche nicht im gewöhnlichen Handel 
Vorkommen, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Bücher, Gemälde, Gravüren etc.: 
1. mit der Hand ausgeführte Gemälde, Zeich 
nungen, Radirungen und Manuscrij)te frei. 
2. auf typo-, litho- oder photographischem 
Wege hergestellte Gravüren, Lithographien, 
Kupferstiche, Zeichnungen. Noten, Karten, 
Radirungen etc. frei. 
3. Bücher in fremden Sprachen frei. 
4. im Auslande gedruckte Bücher in russischer 
Sprache : 
a) ungebunden 
b) gebunden 
Anmerkung: Alle obengenannten (iegen.stände unterliegen 
bei ihrer Einfuhr den Vorsobriflen der Censnr. Hei der 
Kinfulir von UemUden n. dgl. in Habmen werden letztere 
laut $ 181 verzollt. 
Kirchenschmucksachen, Zeuge mit religiösen 
Darstellungen und Heiligenbilder werden 
nach den entsprechenden Paragraphen des 
Tarifs nicht anders als mit Erlaubniss der 
hohen geistlichen Obrigkeit durchgelassen. 
(Zoll nach dem Materiale.) 
Theaterdecorationen frei. 
Gegenstände für Museen, Lehranstalten, wissen 
schaftliche Institute. sowie für Privatsamm 
lungen oder archäologische, numismatische 
und naturhistorische Cabinette, als : aus- 
gestopfte Thiere, Vögel, Fische etc., leere 
Muscheln jeder Art, getrocknete Pflanzen 
auf Papier, Thiere in Spiritus, Mineralien, 
Versteinerungen, Mumien und sonstige egyp- 
tische, griechische und römische Alter- 
thümer etc , Medaillen, alte Münzen, antike 
!l 
Zoll 1 
allge 
meiner 
ver 
trage- i 
mkssiger 
Pud 
Rubel Kop. 
Rubel Kop. 
50
        <pb n="420" />
        406 
XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
Tarif in ässige Benennung 
Zoll 
Gewehre, alterthüniliche Töpferarbeit u. dgl. 
Seltenheiten, die nicht die Eigenschaften 
von Waaren haben, frei. 
Anmerkung zu Art. 39. Pkt. 4: Für Bücher, welche in 
Russland gedruckt und ins Ausland zum Einbinden gesen 
det werden, ist bei der Wiedereinfuhr der Zoll nach Pkt. 6, 
Art. 183 als Papierarbeit zu entrichten. 
In der Ausfuhr frei. 
allge 
meiner 
ver- 
tra^- 
missiger 
58 
Serbien. 
Gedruckte Bücher, Zeitungen, Landkarten, 
Mappen, Globen, Noten, Zeichnungen, Photo 
graphien, Bilder, Holz-, Stahl- und Kupfer 
stiche frei. 
Sammlungen von Thon, PHanzen und Mineralien 
frei. 
Anmerkung: Unter diesen Gegenständen, welche zollfrei 
sind, versteht man nur solche, welche ohne Einband oder 
nur mit Papiereinhand verkommen und welche nicht ein 
gerahmt oder auf hartem Pappendeckel oder Leinwand auf 
gezogen sind. Sammlungen sind nur dann zollfrei behandelt, 
wenn selbe nicht mit Materialien von Werth in Verbin 
dung gebracht Vorkommen, sonst sind selbe nach den 
Materialien, mit welchen selbe in Verbindung stehen, zu 
verzollen. 
In der Auxfnhr frei. 
165e 
166 
Spanien. 
Bücher, gebunden oder nicht, und andere Druck 
sachen in spanischer Sprache .... 
„ und andere Drucksachen in fremder 
Sprache 
Anmerkung: Die Einbünde der Bücher werden nach den 
ihren Materialien entsprechenden .Sätzen verzollt. Wenn 
die Bücher brochiit oder in Scbutzcartons sind, werden 
sie mit Drucksachen nach dem Gesammtgewicht verzollt. 
Die Verfasser oder Herausgeber sind die Einzigen, welche 
die gedachten Werke einführen können, zn welchem Ende 
sie bei dem Handelsministerium (ministerio de Fomento) 
eine bibliographische Note der Drucksachen, die sie in 
Spanien einzuführen wünschen, einzureichen haben. Diese 
Note wird in der Gaceta veröffentlicht nnd bis 15 Tage 
darauf kann die gedachte Einfuhr nicht stattfinden. Die 
im Anslande in spanischer Sprache gedruckten Zeitschriften 
bedürfen zn ihrer Einfuhr in Spanien keiner vorgängigen 
Krianbniss. 
Kg. 
IlOO 
¡100 
Pesetas 
42 
10 
Pesetas 
38 50 
10 — 
167 
296 
Kupferstiche, Karten und Zeiclinuiigen . . . 
Oelgemälde, Kunstgegenstände 
Anmerkung: Werke der schönen Künste, welche von 
Spaniern im Anslande hergestellt worden sind, sowie die 
jenigen, welche von der Regierung, von Akademien oder 
anderen Corporationen mit der Bestimmung für Museen, 
Gallerien oder Studiensäle angekauft werden, falls diese 
Umstände beglaubigt werden; — Gemälde — sofern sie 
als Werke der schönen Künste zu betrachten sind — die 
vom Anslande znrückkehren, nachdem sie mit Zollbeschei 
nigung ausgeführt worden sind und hei der Wiedereinfuhr 
behufs der nöthigen Controle die Nummer dieses Docu 
mentes angegeben oder ein Dnplicat desselben vorgelegt 
wird : — Rosenkränze, Heiligthümer und ähnliche Gegen 
stände ans den heiligen Stätten, welche mit Ermächtigung 
des Generalcommissariates der frommen Werke zu Jerusalem 
eingeführt werden ; — spanische Bücher, welche ans dem 
Anslande zurückkommen, wenn in der Ausgangsbescheinigung 
die Zahl der Exemplare, Titel der Werke und Name des 
Buchdruckers angegeben sind. 
1 
1 St. 
1 
1 
25 
1 25 
— 90
        <pb n="421" />
        L. Abfälle. 
407 
Tarifmãssijíe Benennung 
il 
Zoll 
allge- 
1= meiner 
Ter- 
tnigs- 
mÜMiger 
TIBI4Í 
15 
Hin i8| 
: 19 
¡ 20 
116 AI 
XII2 
Wenn den obigen für jeden einzelnen Fall Torgeecbriebenen 
Ertordemiisen nicht genügt wird, oder wenn «ich zwischen 
den Ergebnissen der Revision nnd den gelieferten Nach 
weisen nicht vollstindige Uebereinstimmnng ergibt, so ist 
die Abgabenfreiheit null und nichtig nnd die Zollverwaltung 
hat die tariftnässigen Abgaben zu erheben. 
Jn der Ausfuhr frei. 
Schweiz. 
Bücher, gedruckte - 
Bilder, Kupferstiche, Lithographien, Photogra 
phien, Land- und Seekarten, Musikalien, 
gestochene Kupfer-, Stahl- und Holzplatten, 
Lithographiesteine mit Zeichnungen, Bilder 
und Schriften, zum Ueberdruck auf Papier 
bestimmt 
Gemälde in Rahmen, wie: 
Gemälderahmen, rohe 
„ lackirte, begypste .... 
„ vergoldete 
Kunstgegenstände, welche zu Kunstausstellungen 
oder für öffentliche Kunstinstitute oder 
Sammlungen ein geh en, frei. 
Gegenstände zu Schaustellungen bestimmt: Pa 
noramas, Theatereffecten, Wachsfiguren u. dgl. 
In der Ausfuhr 
Schweden. 
Bücher, gedruckte und andere Buchdruckerarbeit 
frei. 
„ eingebunden, von unliniirtem oder liniir- 
” tem Papier zahlen 20“'o mehr Zoll als 
Papier. 
„ mit erhabener Schrift für Blinde frei. 
Lithographien und Kupferstiche etc., Karten, 
geographische, frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Bücher, Landkarten, Kupferstiche, Lithographien 
etc. vertragsmässig vom Werthe 8«o. 
Gemälde „ „ „ 8"o. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
Last 
Frk. 
1 
Rapp. ' Frk. Rapp, 
4 
16 
30 
1 ■ 
t 
20 
L. Abfälle. 
358 
Oesterreich Ungarn. 
Dünger, thierische und andere, auch künstliche 
Düngungsmittel (nicht aus Salzgemengen), 
Holz- und Kohlenasche; Knochen, Knochen 
asche, Knochenmehl, todte Knochenkohle,
        <pb n="422" />
        408 
L. Abfälle. 
:h 
Tarifmässisre lleiieniiuiiir 
354 
355 
356 
nur zu Dungzwecken verwendbar; Späne 
von Hörnern und Klauen; Blut, flüssiges 
und eingetrocknetes; Thierflechsen; Rück 
stände von der Blutlaugensalzfabrikation; 
Ainmoniakwasser (Gaswasser) frei. 
Kleie; Malzkeime ; Spreu; Rückstände, feste, von 
der Fabrikation fetter Gele, auch gemahlen; 
Schlempe, Spülicht, Treber; Weinhefe frei. 
Abfälle von der Glasfahrikation, auch Herdglas, 
Glas- und Thonscherhen; Abfälle von der 
Wachsbereitung; Abfälle von Bad- und 
Pferdeschwämmen ; Leimleder; Abfälle der 
Kautschuk- und Guttaperchafabrikation, so 
wie alte Stücke von dergleichen Fabrikaten 
frei. 
Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier 
fabrikation, d. i. leinene, baumwollene, sei 
dene und wollene Lumpen, Papierabschnitzel 
(Papierspäne), Maculatur (beschriebene und 
bedruckte), alte Netze, altes Tauwerk und 
alte Stricke; Charpie (gezu])fte Leinwand) 
frei. 
Kg. 
z 
allge 
meiner 
fl. kr 
II ! 
Anmerkung: Abfälle, die im Tarife niclit eigens aufgeffthrt i 
sind und keine anderweitige Verwendung zulasseii, werden i 
wie die KobstofFe, aus denen sie bestehen, behandelt. j 
In der Ausfuhr: jj 
Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier- I 
fabrikation, d. i. leinene, baumwollene, sei- i 
dene und wollene Lumpen, auch macerirte , 
(Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse), jj 
Papierabschnitzel (Papierspäne), Maculatur 
(beschriebene und bedruckte), alte Netze, '' ji 
altes Tauwerk und alte Stricke .... 'j 100 j 
Alle anderen hier nicht aufgefübrten Waaren nblto | 
sind zollfrei. i 
Deutschland. ¡i 
1 Abfälle: T 
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammer- j 
schlag, Eisenfeilspäne) und von Eisenblech, jj 
verzinntem (Weissblech) und verzinktem; i: 
von Glashütten, auch Scherben von Glas- jj 
und Thonwaaren ; von der Wachsbereitung; j 
von Seifensiedereien die Unterlauge; von j| 
Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte l| 
alte Lederstücke und sonstige zur Ver- j 
Wendung als Fabrikationsmaterial geeignete |: 
Lederabfälle frei. j] 
h) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges | 
und eingetrocknetes; Thierflecbsen ; Treber; 
Branntweinspülicht; Spreu; Kleie; Malz- ! 
keime ; Steinkohlenasche ; Dünger, thieri- | 
scher, und andere Düngungsmittel, als : ¡ 
ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochen- 
I 
357 
4 :
        <pb n="423" />
        L. Abfälle, 
409 
Zell 
aligo- 
meiner 
traga- 
m&amp;ssiger 
'fl 
‘I 
Tarifmässige Benennung 
il 
11 
10 
19 
38 
39 
41 [ 
65 I 
66 I 
55 I 
198 i 
200 i 
221 i 
334 I 
schäum oder Zuckererde und Thierknochen 
jeder Art frei. 
Anmerkung zu b: An eich zollpflichtige Dün 
gungsmittel , künstliche, und Düngesalz werden auf 
besondere Erlaubniss, und letzteres nur unter der 
Controle der Verwendung, zollfrei zngelaesen. 
c) Lumpen aller Art; Papierspäne; Maculatur, 
beschriebene und bedruckte; alte Fischer 
netze, altes Tauwerk und alte Stricke; 
gezupfte Char])ie frei. 
Anmerkung: Abfälle, welche nicht besonders ge 
nannt sind, werden wie die BohstoflFe, von welchen sie 
berstammen. behandelt. 
ln der Ausfuhr frei. 
Belgien. 
Asche 1 
Hadern und Lumpen &lt;• frei. 
Dünger . . J 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Abfälle aller Art, nicht besonders tarifirt, darin 
mitbegriffen: Blut, Dünger, natürlicher und 
bereiteter, rohe Fischhäute; Grieben und 
andere Abfälle beim Thrankochen; Kork 
späne; Leimleder nebst Hufen, Klauen, 
Sehnen, Pergamentabfall und ähnlicher Ab 
fall zum Leimkochen ; Lederabfall, Lumpen, 
Garntrümmer, Abfall beim Tuchscheeren ; 
Oelkucben, Oelkuchenmehl ; Papierschnitzel, 
beschriebenes oder bedrucktes Papier und 
anderer Papierabfall; Reishülsen, Reiskleie 
zum Viehfutter; Conchilien ; Scherben von 
Glas, irdenen und tbönernen Waaren, Seifen 
siederkalk; Spülicht, Schlempe, Trebern; 
altes zerhauenes Tauwerk; trockene Wein 
hefe; Tuchleisten; Zuckerschaum zum Dünger; 
Rosinen- und Kirschenstengel; Schalen von 
.Mustern, Muscheln und Schildkröten frei. 
In del' Ausfuhr frei. 
England. 
AUc Abfälle in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Dünger 
Weissgebrannte Knochen, Knochenasclie 
Lederabschnitte zur Leimhereitung . . | 
Thierknochen und Hufe, rohe . . 
Thierhörner, rohe 
Lumpen und Hadern 
Feilspäne und Hammerschlag . . 
Hütten- und Schmiedeschlacken . . . j 
Pflanzenasche, unausgelaugt od. ausgelaugt I 
Streuglas oder Bruchglas ' 
ln der Ausfuhr frei. 
frei.
        <pb n="424" />
        410 
L, Abfälle. 
8 
Tarifmässige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
m&amp;seiger 
! 151 
! 163 
232 
I 295 
I 296 
Griechenland. 
Knochen, rohe, von Thieren und von Fischen, 
sowie Hörner 
In der Ausfuhr; 
Oelkuchen vom Werthe 2“/o. 
Italien. 
Hadern jeder Art frei. 
In der Ausfuhr 
Leimleder 
Bruchglas und Glasscherben 
Hörner, Knochen und andere verwandte frei. 
Stoffe, roh 
Dünger 
In der Ausfuhr frei. 
Niederlande. 
Abfälle, nicht besonders benannte, in der Kin- 
und Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Abfälle aller Art in der Ein- und Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Oka 
1 
Kg. 
100 
Kg. 
Frc. 
1 
Lira 
8 
Cent. 
33 
Cent 
50 
Frc. 
Lira 
Cent. 
Cent, 
Frc. 
Cent. 
änsfUhrHzoll 
Frc. Cent. 
285 
I 286 
I 289 
; 294 
i 297 
313 
666 
667 
668 
669 
18 
25 
26 
Knochen und Hufe 
Thierhaare, rohe 
Viehschwänze 
Blut, geronnenes 
Leimleder frei. 
Abfälle von Badeschwämmen 
Bückstände aller Art aus der Oelfabrikation frei. 
Dünger, thierischer, verschiedener Art . . . . 
Lumpen 
Druckmaculatur und Papierfetzen 
ln der Ausfuhr frei. 
100 1 
100 5 
106 St. — 
WKg. 1 
65 
20 
15 
15 
50 
50 
- 20 
- 50 
- 10 
- 10 
frei. 
i 
50 
60 
Russland. 
Guano und Vogeldünger und andere Dungstoffe 
jeder Art frei. 
Knochen, rohe, jeder Art (mit Ausschluss von 
Elfenbein), in Stücken oder gemahlen, sowie 
mit Schwefelsäure behandelte Superphos 
phate frei. 
Lumpen jeder Art, Papierschnitzel, dgl. Papier 
masse jeder Art in Stücken, trocken oder 
nass, frei. 
Knochen, gebrannte oder zernebene, desgl. 
Knochenkohle 
Hörner jeder Art, Hufe frei. 
Abschnitzel roher Häute 
Fnd 
brutto 
Kübel 
Kop. 
Vertragsra. 
Kübel 
Kop. 
1 
Pud 
1 
10 
50
        <pb n="425" />
        I Post des 
Orig.-Tsrifes 
L. Abfälle. 
411 
Tarifmãssige Benennung 
allge 
meiner 
Pnd ¡Rubel 
llbrntto 
1 — 
55 
207 
Russland. 
In der Ausfuhr: 
Unverarbeitete Knochen jeder Art 
Lappen und Lumpen aller Art, sowie Wollen 
ahfälle und Papierhalhmasse : 
a) über die Landgrenze und den Hafen von 
Liban 
h) aus den Häfen des Baltischen (Liban aus 
genommen) und Weissen Meeres . . . 
c) aus den Häfen des Schwarzen und Asow- 
schen Meeres 
Anmerkung zu 1: Knochen in pnlverisirtem Zustande, so 
genanntes Knochenmehl und Knochenkohle in jeder Gestalt 
nach der russischen Finanzministe rial - Verordnung vom 
15. Septbr. 1882 in der Ansfahr zollfrei. 
SsrbÍGn. Kg. ¡¡Dinar Para 
Abfälle, und zwar : Knochen, Hörner, Hufe, Blut, 
flüssiges und trockenes, Muscheln und 
Schneckenschalen, Lederabfälle, Abfälle von 
Wolle, Baumwolle, Zwirn, Seide oder von 
sonstigen Materialien , Hadem , alten 
Kleidern und unbrauchbaren Schuhen, von 
Seilen, Tauen, Stricken , Maculatur von 
Druck- oder Schreibpapier, Schlempe, Tre 
bern von Obst, Samen und sonstigen Ge 
wächsen, Abfälle von Chemikalien, welche 
nur zur Düngung dienen , Holzabschnitzel, 
Beinabfälle, rohe Asche, sowie auch Metall- 
ahfälle, Abfälle von Steinen, Erde, Glas, 
Coaks und ähnliche; hierzu kommen noch 
zerbrochene und nicht brauchbare Gegen 
stände von Glas, Thon und Stein frei. 
'■In der Ausfuhr: 
Knochen, Hörner, Hufe, Lederabfälle, Abfälle 
von Wolle, Baumwolle, Zwirn und Seide 
und ähnliche von anderen Materialien, 
Hadern, Kleiderabfälle , Abfälle von Seiler 
arbeiten 
Maculatur von Schreib-, Druck- und sonsti 
gem verdorbenen Papier 
Alle sonstigen Gegenstände, welche im Export 
tarif nicht benannt sind, entrichten keinen 
Zoll. 
Spanien. 
Guano und anderer Dünger 
Anmerkung des Vertassers: Andere Abfälle sind im 
I Hpaniscben Tarif nicht namentlich anfgeffihrt. 
In der Ausfuhr: 
Lumpen, leinene, baumwollene oder hänfene 
und gebrauchte Gegenstände aus demselben 
I Materiale i| 100 ; 4 ' — 
Dinar Para 
Pesetas 
05
        <pb n="426" />
        Post des 
Orig.-Tarifes 
412 
L. Abfälle. 
f 
I 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
Schweiz. 
14 
Abfälle der Eisenfabrikation (Hanimerschlag, 
Eisenfeilspäne); von Glashütten, Scherben, 
von Glas- und Thonwaaren; der Wachs 
bereitung; von Seifensiedereien die Unter 
lauge; Leimleder, auch abgenützte alte 
Lederstücke und sonstige lediglich zur 
Leimfabrikation geeignete Hautabfälle ; 
Schlem])e, Trebern, Trestern, Weinhefe, 
trockene oder teigartige, Gelkuchen u. dgl. 
Kückstände von ausgepressten Früchten und 
öligen Samen; Kleie; Spreu; Blut, flüssiges 
oder eingetrocknetes von Thieren; Horn 
späne, Klauen, Knochen und Knochenmehl, 
Thierflechsen; Asche von Holz, Torf und 
Steinkohlen; Schlamm, Kehricht, Dünger, 
thierischer (unter Vorbehalt der internatio 
nalen Phylloxera-Uebereinkunft vom 3. Nov. 
1881), auch Guano und andere, jedoch nicht 
auf chemischem Wege zubereitete Düngungs 
mittel, wie ausgelaugte Asche, Kalkasche, 
Knochenschaum, Zuckererde u. dgl. frei. 
Lumpen (Hadern), Maculatur, altes zerschnittenes 
Tauwerk und andere zur Papierfabrikation 
taugliche Abfälle 
In der Ausfuhr . 
Schweden. 
Abfälle, Abgänge und Späne, wenn nicht beson 
ders aufgeführt, Asche, roh, von Holz oder 
anderen Vegetabilien, Blut von Thieren aller 
Art, Glasscherben, Hörner, Klauen, Knochen, 
unbearbeitet, Lumpen und Papierabfälle, 
welche zur Papiererzeugung geeignet sind, 
frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Last 
1 
lOOKg. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Frk. Kapp. 
— 60 
4 — 
Frk. 
Kapp.! 
I Türkei. 
ij Abfälle frei. 
Anmerkung: Abfälle sind in dem der Verfassung dieses 
I Tarifs zu Grunde gelegenen Vertragstarifs nicht speciell 
aufgeführt.
        <pb n="427" />
        Nachtrag. 
Aenderungen, welche sich in den Zolltarifen der folgenden Staaten 
während der Lmcklegung ergeben haben, und nicht schon daselbst 
aufgenommen wurden. 
255 
9f 
37 b 
37a 
26a2 
2tíal 
25pl 
13f 
13g 
Tarifmässige Benennung 
¡i 
zoll 
allge 
meiner 
Deutschland. 
oíanse VI. Oetreide und Hlllsenfröehte, Mehl 
und Malilproducte, Reis. 
Reis, geschälter und ungeschälter 
Ciasse VII. Geinüse, Obst, Pflanzen und 
Pfluiizeiitlieile. 
Weinbeeren, frische, zum Tafelgenuss (Vertrag 
mit Spanien) 
Classe X. iiiierisehe Prodncte. 
Eier von Geflügel (Vogeleier) 
„ andere frei. 
Classe XII. Fette Oele. 
Olivenöl in Fässern .... 1 Vertrag mit 
Speiseöl in Flaschen und Krügen i Spanien 
Classe XIV. Esswnareii. 
Chocolade (Vertrag mit Spanien) 
Classe XXXIV. Holz- und Belinvaaren. 
Korkwaaren, grobe | Vertrag 
Kg. 
100 
100 
100' 
100 ¡ 
100 ! 
Mit. I Pfg. 
Korkstöpsel, Korksohlen und Kork- &gt; mit 
Schnitzereien J Spanien ( 100 j| 10 
100 II 50 
100 
(lasse XIII. (îetrâiike. 
Branntwein aller Art: 
«) in Gebinden, 50 Grad oder weniger stark . 
h) für jeden Grad über 50 Grad Stärke . . 
c) andere alkoholische Flüssigkeiten . . . 
Essig und flüssige Essigsäure ; an reiner Essig 
säure enthaltend: 
n) 8°lo oder weniger 
h) über 8'’/o und unter 50° „ 
c) 50®/o oder mehr 
Hekt. I Frc. 
100 
2 
134 
12 
50 
80 
Classe XLV. und XLVI. Chemische Hilfs- | 
stelle, chemische Producte, Färb-, Arznei- Kg. 
und Parffliiieriewaareii. j 
Krystallisirte Essigsäure ' 100 i| 100 
■; '! 
Griechenland. i j 
Classe V. Tabak und Tabakfabrikate. ij 
Mit dem Gesetze vom 25. April 1883 wurde der 
gesammte in Griechenland zum Verbrauche 
tr»g8- 
mässiger 
Cent. 
Mk. 
- li 4 
Pfg. 
4 
10 
50 j — 
5 
10 
Frc. Cent.
        <pb n="428" />
        414 
Nachtrag. 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäsBiger 
23G 
62b 
283 
259 
18 
294 
218 
Glc 
62 
57 
96 
99 
100 
gelangende Tabak oder Fabrikate, ob im 
Inlande gebaut oder aus dem Auslande ein 
geführt, ohne Unterschied der Qualität, un 
abhängig von dem Einfuhrszoll, mit einer 
Verbrauchsabgabe v. 3 Neudracbmen (3 Fres.) 
per Oca belegt. 
Italien. 
Classe VI. Getreide und Uttlseiifriiclite^ Mehl 
und Mahlprodiicte, Reis. 
Gerste frei. 
Andere Körner 
Classe X. Tliierische Producte. 
Felle, rohe, frische oder trockene zu Pelzwerk, frei. 
Classe XI. Fette. 
Fett aller Art frei. 
Classe XII. Fette Oele. 
f*alm- und Cocosnussöl frei. 
Classe XTV. Esswaareii. 
Chocolade 
Classe XVI. Drechsler- und SchnitzstoIFe. 
Elfenbein, Perlmutter und Schildpatt, roh, frei. 
Classe XVII. Mineralien. 
a) Steine, Erden und nicht metallinische Mine 
ralien, Gyps, Kalk, frei. 
h) Gement 
Walkererde, Gambir frei. 
Classe XIX. Farh- und Gerhstofle. 
Indigo, Cochenille und Kermes frei. 
Classe XX. Gummi und Harze. 
Gumata, Harze und Gummiharze, inländ. rohe 
und jede andere Art, frei. 
Classe XXII. Haumwolle, Garne und Waaren 
daraus, auch gemengt mit Leinen, aber ohne 
Beimischung von Wolle oder Seide. 
Gebleichte baumwollene Gewebe : Zoll des rohen 
Gewebes mit 20"o Zuschlag. 
Baumwollene Gewebe: 
a) mit Kettenstich, gestickte 
h) mit Plattstich, gestickte 
Tüll, Gaze und Musselin, baumwollene: 
a) unbearbeitet 
h) gebleichte oder gefärbte 
c) gestickte 
Tonn. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Lira ! Cent 
11 ; 50 
Lira 
100 : — 
50 
300 
400 
250 
300 
500 
Cent. I
        <pb n="429" />
        Nachtrag. 
415 
i 
112 
301 
1G2 
172 
47 
Tarif ni ässige Benennung 
02 
131 
194 
200 
90 
Classe XXIV. Wolle, W ollengarn u. Wollen- 
waaren, auch gemengt mit anderen Spinnstoffen, 
auschliesslicb der Seide. 
Filze : c) zu Kleidungsstücken 
Classe XXVI. Kleidungen, Wäsche u. Putz- 
waaren, mit Ausschluss von derlei Waaren aus 
Papier, Leder, Kautschuk und Wachstuch. 
Bestandtheile künstlicher Blumen 
Classe XXXII. Leder und Leder waaren. 
h) Felle, fertig gegerbte ohne Haar, zu Sohlen 
leder 
i) Felle, andere 
a) Kiemen, fertige, zu Transmissionen, genäht 
Classe XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
Wolikratzgarnituren 
Classe XXXIX. Unedle Metalle und W aaren 
daraus. 
Leere Patronen ohne Zündhütchen 
Anmerkung: Alle diese Aendemngen erfolgen mit dem Ge 
setze vom 6. Juli 1833. 
Serbien. 
Classe XIII. (ietränke. 
Wein französischen Ursprungs jeder Art : 
in Fässern 
„ Flaschen 
(Artikel 11 des Handelsvertrages zwischen Serbien 
und Frankreich.) 
Spanien. 
Classe VII. Ceinllse, Obst, Pflanzen und 
Pflanzentheile. 
Sesamsamen, Leinsamen und andere Oelsämereien, 
Cocosmark oder Cocosnüsse inbegriffen . . 
Classe X. Thierlsche Producto. 
Borsten, Pferdehaare und andere Thierhaare, ein 
schliesslich Kameel-, Vigogne-, Angora- und 
! Cachemirhaare 
I Häute und Felle, ungegerbte 
Anmerkung: Sind die Felle feucht gesalzen, so wird ein 
Abzug vom Zolle mit 60%, und 30%, wenn selbe trocken 
I gesalzen sind, gewährt. Kommen die rohen H&amp;nte und Felle 
I ans eussereuropAisehen Orten, so wird der Zoll noch um 
1 Peseta per 100 Kg. ermässigt. 
Classe XI. Fette. 
i Thierische Fette 
Paraffin, Stearin, Wachs, Walrath, unverarbeitet 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Kg. 
Zoll 
mä%r 
Lira ' Cent.II Lira | Cent. 
60 : — 
3 ! — 
100 
100 
Kg. 
100 
45 
50 
75 
50 — 
50 — 
Dinar Para 
6 ! — 
10 — 
Dinar 
Para 
Peset. Cent. iPeset. Cent 
— 20 i 
100 
100 
100 
100 
1 I — 
10 I 50
        <pb n="430" />
        416 
Nachtrag. 
ï a r i f in ä S S i g e Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
tra^- 
mässiger 
I Classe XII. Fette Oele. ¡ 
,58 j| Cocosnussöl, Palmöl, sowie die übrigen festen 
!j Oele (accides solidos) 100 
50 j! Die übrigen vegetabilischen Oele mit Ausnahme 
des Olivenöles 
174 
184 
(iO 
(JO 
07 
100 
116 
117 
118 
Classe XV. Holz, Kohlen, Torf. 
Steinkohle und Koke . . . per Tonne zu 
Passdauben (Tonnenstäbe) . . „ „ „ 
Reifstäbe, Reife und Gitter oder grobes Flecht 
werk 
Classe XIX. Färb- und Gärbstotfe. 
Farbhölzer und Gerbrinden 
Indigo und Cochenille 
Farbenextracte 
132 
: 134 
133 
j 135 
I 176 
! 137 
^ Wolle in Schweiss (suero) 
I Wolle gewaschen , . . 
149 
1SÍ! 
284 
285 
Wolle, gekämmte oder gekratzte, sowie die ge 
kratzten Abfälle 
Kammgarn, auch gezwirntes, roh oder mit Oel . 
Classe XXV. Seide und Seidewauren. 
Seide, rohe und gesponnene, nicht gedrehte . . 
Floretseide, gekämmte oder gekratzte .... 
Floretseide. gesponnen, ungedrehte 
Classe XXX. Kautschuk und Guttapercha 
und Waareii daraus. 
Kautschuk und Guttapercha, unverarbeitet . . 
Kautschukfäden 
Classe XXXIV. Holz- und Beiuwaareii. 
Holzmasse zur Papierfabrikation 
Classe XXII. Bauunvolle, Garne u. Waareu 
daraus, auch gemengt mit Leinen, aber ohne 
Beimischung von Wolle oder Seide. 
Rohe Baumwolle mit oder ohne Kern .... 
(lasse XXlll. Flachs, Hanf, Jute, Garne 
und Waareu daraus. 
Hanf, roher und gehechelter 
Flachs, roher oder gehechelter 
.1 Ute, Manila, Pita und andere vegetabilische 
Fasern im rohen Zustande 
Classe XXIV. Wolle, Wollgarn u. Wollen- j 
waareu, auch gemengt mit anderen Spinnstoffen, 1 
auschliesslich der Seide. 
100 
1000 
1000 
stück 
100 
Kg. i 
100 
1 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
1 
100 
1 
100 
l’eset. 
1 
23 
Cent. 
25 
1 — 
20 
2 ! — 
2 
20 
12 I — 
24 ; - 
33 ¡ — 
1 — 
— ! 25 
10 
10 
50 
20 
Peset. Cent.
        <pb n="431" />
        Nachtrajc. 
417 
Tarifmässige Benennung 
Ë 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger ' 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
Schweiz. 
Classe XXIII. Flachs, Hanf, Jute, t*arne 
und Waaren daraus. 
Gewebe aus Flachs, Hanf, Jute oder anderen 
ähnlichen Faserstoffen, glatt geköpert, ge 
mustert, roh oder halbgebleicht, mit mehr 
als 25 und höchstens 40 Kettenfaden auf 
3 Cm 
Gewebe aus Flachs, Hanf, .Tute oder anderen 
ähnlichen Faserstoffen, glatt geköpert, ge 
mustert. roh oder halbgebleicht, mit mehr 
als 40 Kettenfaden auf 3 Cm 
Battist, Linon, Taschentücher, abgepasst ohne 
Stickereien, gebleichte, bunte, gefärbte, be 
druckte, appretirte Gewebe 100 
Anmerkung: Gemischte Gewebe, sofern das Gewicht des 
Flachses etc. vorherrscht, unterliegen der Verzollung wie 
die Gewebe aus Flachs, Hanf etc. 
Kg. 
100 
100 
Bänder, leinene aller Art 
Tüll, leinene, roh. gebleicht, gefärbt .... 
Seilerarbeiten, wie Schnüre, Bindfäden, gezwirnt, 
gebleicht oder färbig; Fischnetze, Pferde 
netze u. dgl. im Tarif nicht bes. benannte 
Stricke und Ankertaue, gemeine, ungezwimte, 
rohe Schnüre und Bindfaden aus Hanf und 
anderen Faserstoffen 
Spitzen, leinene | Vertrag zwischen 
Posamentierwaaren, leinene . / Frankreich und 
Wirkwaaren, leinene . . . ) der Schweiz 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frk. Rapp. Frk. 
4 ’ — 
Rapp.j 
16 
16 
16 
30 
16 — 
3 
30 
16 
16 
30 
16 
16 
Schweden. 
Classe VII. Gemüse, Obst, Pflanzen und 
Pflaii/eiitlieile. 
Weintrauben, frische 
Gras: Esparto bearbeitet od. unbearbeitet! e p g g 
U. andere nicht specificirt. Arten frei.l ÿ-gi ’l 
' Esparto unbearbeitet, nicht specificirt. ge-g .g ^ 
färbt, geflochten oder gespalten . 
i Classe XIII. Getränke, 
j Wein aller Art, bis 20 Grad Alkohol . . . . 
! r von mehr als 20 Grad Alkohol 
. in Fässern, grösseren und kleineren . 
; „ in anderen Gefässen 
„ von p-Osserem Alkoholgehalt als 25 Grad 
wird wie Liqueur behandelt. 
Anmerkung: Nach Artikel 6 des zwischen Schweden und 
Spanien abgeschlossenen Handelsvertrages dürfen die direct 
aus Spanien eingefOhrten Weine mit keiner Verbranchs- 
¡ oder sonstigen städtischen Abgabe belegt werden. 
Classe XV. Holz, Kohlen, Torf. 
' Korken, geschnitten, ohne Beschläge . . . . 
Holter, General-Zolltarif. 
Kg. 
1 
Krön. Gare 
— 10 
Krön. 
1 — 7 
Liter 
1 
Kg. 
1 
1 
15 
30 
65 
1 
7 
Oere 
10 
7 I 
1 
15 ' 
i 
i
        <pb n="432" />
        27* 
418 
Vergleichende Mttnz-Tabelle der Im 
lOesterr.- Deutsch- 
Ungarn 
Ost. Währ. 
Oesterreich-Uiig:arii 
1 Gulden = 100 Kreuzer 
Deutschland 
1 Mark = 100 Pfennig . 
Belgien 
1 Franc = 100 Centimes 
Dänemark 
1 Krone =100 Oere . . 
England 
1 Livre = 20 Shilling à 
12 Pence 
Frankreich 
1 Franc = 100 Centimes 
Griechenland 
1 Franc = 100 Centim. od. 
1 Drachme = 100 Lepta 
Italien 
1 Lire = 100 Cent. . . . 
Niederlande 
1 Gulden = 100 Cents . . 
Portugal 
1 Milreïs = 1000 Reis . 
Rumänien 
1 Leu (Franc) = 100 Bani 
(Centimes) 
Russland 
1 Rubel Silb. = 100 Ko 
peken 
Serbien 
1 Dinar (Franc) = 100 
Para (Centimes) . . . 
Spanien 
1 Peseta = 1 Franc = 
100 Céntimos 
Schweiz 
1 Frank = 100 Rappen . 
Schweden 
1 Krone = 100 Oere . . 
Türkei 
(1 Piaster à 40 Para à 3 
Asper) 10 Piaster = 
land 
Gold -W. 
Belgien 
I • 
-150 
40^0 
— 1 
II 
10 21»/.« 1:20 
— i40»/io ' — 
li 
—'40»/ioj' — 
I ä 
— 40»/io il — 
2 
1 
j 
81 
12»/io 1 
43 25 
81 
Dänemark 
Eng 
land 
50 11 78 
25 
43 
87 
I-' 69»,4 
-'84«/i,.| 1 
2'26’/ioi! 4 53»/io 5 
69 r 2 
— !40»/io I— 
l'62 
81 ;! 1 - -1 69'/. 
- |,17: 42» . 
- - 69»/. 
-, 69»/. II- 
Frank- 
reich 
Griechen! 
land 
9«/io 
1 l»/5 
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69»/. 
12 ’ 1 43 
61 !i 3i 91 I 4 5&gt; 
/lO 
9»/: 
9«; 
1 8 
50 
25 
43 
40»/io 
■j40»/io jj— 
I , i! 
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-¡56»/ioj! 1 
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12»/i0 ' 1 
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1 56 V* 1 2 
05 1, 2 82 V. 
1; 
- ,-i 69»/. 
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! , 
43 ' 1; - 
I' I 
¡I 1 
24 V, ll 80 
9»/io 
32 
25 
"/lO 
9»/io 
9»/io 
9'/io 
1 l»/5 
1 9»/t 
12 
5 61 
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        <pb n="433" />
        420 
Gewicht lind Masse der iin General-Tarif auf- 
gefnlirten Länder. 
Staaten | 
Einheitsgewichts-Massstab im 
Zolltarif 
: 
Landesübliches Gewicht, 
Raum- und Längenmass 
Oesterreich- 
Ungarn 
1 
Metrisches System. 
Gewicht: ¡00 Kg. od. 1 Kg. 
Raummass : 1 Hektoliter. 
Längenmass : 1 Meter. 
1 Metrisches Gewicht und Raum- 
1 und Längenmass. 
! 
Deutschland ! 
Metrisches System. 
Gewicht: 100 Kg. od. 1 Kg. 
Hohlmass : 1 Liter. 
' 2 Pfund = 1 Kg. 1 Kanne = 2 
ischoppen = 10 Del. à 10 Ctl. ' 
' 1 Hektoîiterod. Fass = 100 Liter. 
1 Scheffel = 50 Liter. 
1 
Belgien j 
Metrisches System. 
Gewicht: 1011 Kg. od. 1 Kg. 
Raummass : 1 Hektoliter. 
Längenmass: 1 Meter. 
! 1 Schiffslast (tonneaux de men = 
1(00 Kg. 
Bei Massgütern 40 engl. Cnhik- 
fnss = 1-1326 Kubikmeter. 
Dänemark 
Zoll tari fs-Massstah. i 
1 Pfd. metrisches Gewicht = V» Kg. 
Hohlmass-Kanne à 2 Pott oder Krug k 4 Pegel = 1 03 Liter. 
England 
Handelsgewicht (avior du poids). 
1 Pfund (Pound) = Iß Ounces = 256 Drams z= 7000 Grains = 453 5!»8 Gramm. 
1 Stone = 14 Pfd. avdp. ß 350 Kg. 
1 Quater 28 Pfd. avdp. = 13'700 Kg. 
1 Quintal (HundredweighL Centner. Cwt.l = 112 Pfd. avdp. = 50 8 Kg. 
1 Tonne = 20 Quintal, Cwt. = lOlß Ii48 Kg. 
1 Troy Pfund = 12 Ounces = 240 Pennyweights = 5760 Grains = 
373 242 Gramm. 
Längenmass: 1 Yard = 3 Puss = 0 914438 Meter. 
Frankreich 
, Metrisches System. 
Gewicht: 1 Tonneau métrique = 1000 Kg. 
1 Quintal , = 100 p 
Hohlmass für flüssige Gegenstände : 
1 Hektoliter = 100 Liter. 
Hohlmass für trockene Gegenstände und Getreide : 
1 Hrisseau =z 16 Litrons = 13 010 Liter = 2 841 Gail. Imp. 
Längenmass : 1 Meter. 
Griechenland 
Metrisches System mit abweichenden Henennungen 
Gewicht: 1 Oka =r 400 Drachmen = 1-280 Kg. 
1 Kantar = 44 Oka = 56 32 Kg. 
1 Tonne = 10 Talent = lOOO königl. Mine = 1,500.000 Drachmen 
= 3307 engl. Pfund = L500 Kg. 
Hohlmass: 1 Liter = 10 Kotylos (Deciliteri = 100 Mistron (Centiliter) = 
1000 Kubus (Milliliter). 
Längenmass : 1 Peki — 1 Meter. 
Italien 
1 Metrisches System. 
1 Gewicht: 100 Kg. od. 1 Kg. 
Hohlmass: 1 Hektoliter od. Liter. 
1 Längenmass : 1 Meter. 
Niederlande 
Metrisches System : 
1 Kg. = 1 Pond = 10 0ns = 100 Loodon = 1000 IVigtjes. 
100 p =1 Quintal od. Centenaar. 
1000 , = 1 Tonne. 
Hohlmass : 1 Hektoliter = 1 Bat od. Mud = 100 Kannen od. Kopp — 
1000 Maatjes =r 10.000 liingerhoed. 
Längenmass: 1 Meter = 1 Pile = 10 Palmen. 
^ Portugal 
Metrisches Sy.stem. 
Zolltarifmassstah: KO Kg. oder 1 Kg. 
Handelsgewicht: 1 Pfund od. Arratel = 4 Quartas — 16 Oncas — 128 
Octavas = 1-012 engl. Pfund = 0-459 Kg. 
Hohlmass für flüssige Dinge: 1 Pott = 16 Canadas = 24 Quartilhos = 
48 Mezos Quartilhos = 8-270 Liter. 
Längenmass: 1 Bara = 1 -203 Yards = 0 226 Meter,
        <pb n="434" />
        421 
■» 
Staaten 
£inheitsgewichts-Ma8S8tab im 
Zolltarif 
Landesübliches Gewicht, 
Raum- und Längenmass 
Kaiiiäiiieii 
Russland 
Serbien 
Spanien 
Sehweiz 
Sehweden 
Metrisches System. 
Zolltarifmassstab: 100 Kg. oil. 1 Kg. — I Hektoliter od. I Liter. 
Handelsgewicht: 1 Oca = 4 Liter = 400 Drachmen = I 283 Kg. 
Längenmass: I Endesah od. kleine Elle für Leinwand = 0'662 Meter. 
1 Haleb od. grosse Elle f. Tuch n. Seidenwaaren = 0-701 Meter. 
Zolltarifmassstab : 1 Pud = 40 Pfund = 16-381 Kg. 
Handelsgewicht : 1 Berkowitz (SchiíFspfnndi z= 10 Pud = 163-806 Kg. 
Hohlmass für Flüssigkeiten : 1 Wedro = 10 Kruschki = 10 Stoff = 12 ÄO Liter. 
« „ trockene Gegenstände : 1 Tschetwert = 10 Pud = 163-806 Kg. 
Türkei 
Metrisches System. 
Gewicht: 100 Kg. od. 1 Kg. 
Rauminhalt : 1 Hektoliter. 
Längenmass : 1 Meter. 
Handelsübliches altes Gewicht : 
1 Oka = 1-283 Kg. 
Rauminhalt: 1 Oka = 1-283 Kg. 
Längenmass : 1 Pek für Leinwand 
u. Banmwollwaaren = 0 652 M. 
1 Pek für Seide u Tuch = 0-685 M. 
Metrisches System. 
Gewicht: 100 Kg. od. 1 Kg. 
Rauminhalt : 1 Hektoliter od. 1 Liter. 
Längenmass; 1 Meter. 
Metrisches System. 
Gewicht: 10t) Kg. od. 1 Kg. 
Rauminhalt: 1 Hektoliter od. 1 Liter. 
Längenmass : 1 Meter. 
Handelsübliches altes Gewicht : 
1 Pfund = 16 Oncas = 128 
Ochares = 236 Ardamos = 
9216 Grains = 46o-092Granim. 
Ranmmass : 1 Arroba = 4 Cuar 
tillos = 8 Azumbres = 128 
Copas = 12-563 Liter. 
1 Pipa Wein = 340—.363 Liter 
Längenmass : 1 Bara = 3 Fuss = 
4 Palmes = 36 Pulgadas = 
482 Linien z= 0-836 Meter. 
Metrisches System. 
Gewicht: 100 Kg. od. 1 Kg. 
Ranmmass : 1 Hektoliter. 
Längenmass: 1 Meter. 
Handelsübliches altes Gewicht: 
I Pfund — 100 Ort = 1000 
Kom = 423-.338 Gramm. 
Raummaas für Flüssigkeiten : 
1 Kubikfnss = 10 Kannen = 
26-172 Liter. 
1 Last Lebertbran = 13 Tonnen 
=z 16 Hektoliter. 
1 Last Bier = 12 Tonnen = 
15 Hektoliter. 
1 Schiffslast = 22 Tonnen = 
36-6 Hektoliter. 
Längenmass ; I Fuss = 10 Zoll 
= 0-296 Meter. 
1 Stange = 10 Fuss = 2-969 M. 
Mit 1. Jänner 1874 sollte das metrische Mass und Gewicht eingefübrt werden, 
factisch stehen aber in Anwendung: 
Gewichtsmass : I (Quintal od. Kantar = 44 Oka = 40 Rottoli = 56-452 Kg. 
1 Oka =r 4 Cheki = 400 Drachmen = 25.600 Grains .-= 
1-283 Kg. 
1 Batman = 6 Oka = 7700 Gramm. 
Hohlmass für Flüssigkeiten; Wein nach der Oka = 1-283 Kg. 
1 Alma od. Mettes = 5-260 Liter. 
Hohlmass für trockene Gegenstände : 1 Kiloz Getreide = 24 Oku = 31 Kg. 
1 Kiloz Korn = 22 Oka = 28 Kg. 
1 . Gerste = 16 Oka = 20-530 Kg. 
100 Hektoliter = 281 Kiloz Konstantinopel. 
Längenmass; 1 Jira i-a chary = 1 Meter.
        <pb n="435" />
        Nachweis 
jener in den voraiifgeführten Staaten in Kraft stehenden Gesetze. 
Zolltarife und Handelsverträge, auf Grund deren die Zusammen 
stellung des Generaltarifs erfolgte. 
Oester reich -U iigar ii. 
Daselbst steht der mit dem Gesetze vom 25. Mai 1882 erlassene ,allgemeine 
Zolltarif für das österreichisch-ungarische Zollgebiet*, und der mit dem Abschluss 
des Handelsvertrages mit Italien am 27. December Í878 über mehrere Artikel 
vereinbarte Vertragstarif in Anwendung. 
Die österreichisch-ungarische Monarchie hat ausserdem mit nachfolgenden 
Staaten Handelsverträge abgeschlossen, als : 
mit Belgien, dem Deutschen Reiche, Frankreich. Grossbritannien und dessen 
Besitzungen, Liberia, den Niederlanden und deren Colonien, Persien, Portugal. 
Rumänien, der Schweiz, Schweden und Norwegen, Serbien, Spanien und der 
Türkei, welche noch derzeit Geltung haben und in welchen diesen Staaten die 
Hechte der meistbegünstigten Staaten zugesichert sind. Diese Staaten geniessen 
dieselben Zollbegünstigungen, welche Italien eingeräumt wurden, und haben gegen 
wärtig die Zollsätze des neuen Tarifs nur insoweit Kraft, als entweder die 
betreffende Position im italienischen Vertrage überhaupt nicht gebunden ist. odei 
es sich um Provenienzen aus anderen als den oben genannten Staaten oder aus 
den Freihäfen Triest und Fiume handelt. 
Nach dem Artikel III des Zollgesetzes vom 25. Mai 1882 unterliegen 
Waaren, welche aus Staaten kommen, die österreichische und ungarische 
Schifte oder Waaren österreichischer und ungarischer Provenienz ungünstiger be 
handeln, als jene anderer Staaten, bei der Einfuhr ausser dem im Tarife ent 
haltenen Zolle einem Zuschläge von 80 Percent desselben, und wenn sie in dem 
Tarife als zollfrei erklärt sind, einem im Verordnungswege zu bestimmenden 
speciftsehen Zolle von 15 Percent des Ilandelswerthes der Waare. 
Die Regierung ist ermächtigt, Ausnahmen von dieser Massregel im Verord 
nungswege eintreten zu lassen, sei es, dass dieselbe nur auf einzelne Kategorien 
von Waaren Anwendung finde, sei es. dass einzelne Kategorien von Waaren mit 
derlei Zollzuschlägen und Zöllen in höherem oder in geringerem als dem vor 
stehenden Ansmasse belegt werden. 
Für die Waarendurehfuhr ist ein Zoll nicht zu entrichten. 
Dell t seil land. 
Die Eintheilung des deutschen Zolltarifs in den Generaltarif erfolgte nach 
dem Wortlaute des mit dem Gesetze vom 15. .Inli 1879 in Kraft getretenen Zoll 
tarifs des Deutschen Reiches und des hierzu erschienenen Waarenverzeichnisses. 
mit Rücksichtnahme auf die bis zu dem Zeitpunkte, als der Druck dieses Werkes 
begann, stattgefundenen und veröffentlichten Modificationen. 
Nach dem Tarife vom 15. Juli 1879 werden bei der Einfuhr alle ans den 
verschiedenen Staaten kommenden Waaren gleich besteuert. Nur Waaren. welche 
aus Staaten kommen, welche deutsche Schiffe oder Waaren deutscher Herkunft 
ungünstiger behandeln, als diejenigen anderer Staaten, können, soweit nicht \ er- 
tragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschläge bis zu 50 Procent des 
Betrages der tarifmässigen Eingangsabgabe belegt werden. 
Die Erhebung eines solchen Zuschlages wird nach erfolgter Zustimmung 
des Bundesrathes durch kaiserliche Verordnung angeordnet. 
Diese Anordnung ist dem Reichstage sofort, oder, wenn derselbe nicht ver 
sammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritte mitzutheilen. Dieselbe ist ausser 
Kraft zu setzen, wenn der Reichstag die Zustimmung nicht ertheilt.
        <pb n="436" />
        423 
Von Seite Deutschlands wurden mit den meisten europäischen Staaten 
Handelsverträge mit dem gegenseitigen Rechte der Meistbegünstigung abge 
schlossen. 
Belgien. 
In diesem Staate steht der mit dem Zollgesetze vom 31. October 1«81 
unter Rücksichtnahme auf den mit Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrag 
erlassene Zolltarif in Kraft, welcher daher dem ganzen Inhalte nach dem Genei al- 
tarife zur Grundlage dient. 
Ebenso wurden die mit dem Gesetze vom 30. Mai 1883 verfügten Abände 
rungen mehrerer Zollsätze, als Kaffee, Tabak etc, bereits aufgenommen. 
Von diesem Staate wurden mit den meisten europäischen Staaten Handels 
verträge mit dem gegenseitigen Rechte der Meistbegünstigung abgeschlossen. 
Dänemark. 
In Dänemark steht derzeit noch der mit dem Gesetze vom 4. Juli 1863 
erlassene Zolltarif über die Waaren-Ein- und Ausfuhr, dann die königliche Ver 
ordnung vom 5. August 1864, womit für einige Consumartikel Zuschläge als 
Kriegssteuer auferlegt wurden, in Kraft. 
Von dem Zollgesetze wurden nur die Bestimmungen der 3. Abtheilung, d. i. 
der Transitozoll, gänzlich und die Bestimmung der 5. Abtheilung, § 51 I, die 
Schiffabgaben, für inländische Fahrt ebenfalls aufgehoben. 
Besondere Bestimmungen: 
,.Für Waaren, welche in Schiffen unprivilegirter Staaten eingeführt werden, 
die 5 dänische Commerzlasten oder darüber trächtig sind, gleichwie für Salz, 
welches in schwedischen Schiffen von gleicher Tragfähigkeit eingeführt wird, ist 
neben dem tarifmässigen Zolle ein Aufschlag zum Belaufe der Hälfte desselben 
als Erhöhung zu erlegen. 
Befreit von diesem Erhöhungszolle sind: 
«) Waaren, welche in Schiffen unprivilegirter Staaten direct von ausser- 
europäischen Orten eingeführt werden. 
b) Waaren in gestrandeten unprivilegirten Schiffen (§13 des dänischen Zoll 
gesetzes).“ 
F rank reich. 
In Frankreich steht derzeit der mit dem Gesetze vom 7. Mai 1881 gleich 
zeitig erlassene allgemeine und conventioneile Zolltarif in Kraft. 
Dieser Tarif, sowie alle seit der Wirksamkeit desselben eingetretenen und 
publicirten Aenderungen wurden bei der Zusammenstellung des Generaltarifs zur 
Grundlage genommen. 
Die ('onventional-larifsätze finden bei der Einfuhr von Waaren nach Frank 
reich auf jene Sfaaten Anwendung, welche mit diesem Staate Handelsverträge 
abgeschlossen haben, und zwar : 
mit Belgien, Deutschland. Dänemark, England. Griechenland, Italien, Nieder 
lande. Oesterreich-Ungarn, Portugal. Rumänien, Spanien. Schweiz, Schweden und 
der Türkei. 
Von der Türkei wurden die bisher in Kraft gestandenen Handelsverträge 
gleichzeitig gekündigt. 
Für Algerien, Corsika und die französischen aussereuropäischen C-olonien 
bestehen specielle Tarife. 
In Frankreich werden weder in der Durchfuhr noch Ausfuhr von Waaren 
Zölle eingehoben. 
Verboten in der Ausfuhr sind Hunde starker Race über die Landesgrenze, 
dann Büchernachdrucke; alle anderen Waaren sind in der Ausfuhr frei von Zoll 
Orieclieiiland. 
Der in Kraft stehende griechische Zolltarif vom Jahre 1880 hat den alten 
Tarif vom Jahre 1867 mit Berücksichtigung aller seit dieser Zeit bis zum Zeit 
punkte der Verfassung und Ausgabe dieses Werkes erfolgten generellen und spe- 
ciellen Aenderungen zur Grundlage.
        <pb n="437" />
        424 
lu den angeführten Zollsätzen sind daher auch schon die seit dein .lalire 1867 
erfolgten generellen Zollerliöhnngen. u. zw. : 
a) durch das Gesetz vom -21. Juni (3. Juli) 1877 mit .... 10 Procent 
/&gt;) . , _ 23. November (5. December) 1878 mit 10 ^ 
c) ^ ^ ^ - "JO. April (3. .Mai) 1880 mit . . . • 12 
und endlich 
d) durch das Gesetz vom 13. Mai (25. Mai) 1882 mit .... 10 „ 
inbegriffen. 
Nach dem Gesetze vom 5. Juni 1882 unterliegen alle Waaren und Erzeug 
nisse, welche aus Staaten herstammen, von denen die aus Griechenland kommenden 
Waaren höher als die aus anderen Staaten besteuert werden, bei der Einfuhr 
ausser den im Tarife bezeichneten Zollgebühren noch einem Zollzuschlag von 
30 Procent. 
Alle Gegenstände, welche nach dem Tarife freie Einfuhr geniessen, unter 
liegen gleichermassen einer Abgabe von 15 Procent nach dem Handelswerthe. 
welcher durch eine besondere königliche Verordnung festgesetzt wird. 
Diese Verordnung tritt am 1. October (13. October) 1883 in Wirksamkeit. 
Mit der königl. Verordnung vom 23. Mai (4. .luni) 1880 wurden folgende 
Transitogebühren festgesetzt : 
a) für unbearbeitete Häute ‘ s des Eingangszolles, 
h) für Gewürznelken, Zimmt, Kaffee. Cochenille, Indigo, Gewebe und fertige 
Kleider im Allgemeinen ‘/eo des Einfuhrzolles, 
c) für Zucker, Schiesspulver, Rum und Petroleum '/loo des Einfuhrzolles, 
d) für alle übrigen Waaren ' so der Eingangsabgaben, 
e) alle in der Einfuhr zollfreien Gegenstände zahlen 1% Transitogebühren 
vom Werthe. 
Italien. 
Der mit dem Gesetze vom 30. Mai 1878 erlassene allgemeine italienische 
Zolltarif trat mit 1. Juli 1878 in Anwendung. 
Dieser Tarif, sowie die bei dem Abschluss der Handesverträge zwischen 
Italien und Oesterreich-Ungarn vom 17. December 1878, dann Frankreich vom 
3. November 1881 vereinbarten Conventionaltarife wurden zur Grundlage bei der 
Zusammenstellung des Generaltarifs genommen. Ebenso wurden die mit dem 
jüngst erlassenen Gesetze vom 6. Juli 1883 erfolgten Modificationen der Zollsätze 
bei verschiedenen Waaren noch aufgenommen. 
Niederlande. 
In den Niederlanden steht das Zollgesetz vom 15. August 18Ç2 noch in 
Wirksamkeit. Nach diesem Gesetze werden nur nach den im Zolltarif namentlich 
aufgeführten Waaren Abgaben erhoben, es sei denn, dass sie nach ihrer Be 
schaffenheit und Bestimmung unter eine der dort genannten Waarengattungen 
nicht subsurairt werden können. 
Zur Berechnung der Einfuhrsabgabe von Waaren, welche nach dem Gewicht 
besteuert sind und in welchen keine Tara bestimmt ist, wird vom Bruttogewicht 
abgezogen : 
a) für Waaren, die in Fässern oder Kisten von Holz verpackt sind, 15"/„ 
vom Hundert, 
h) für Waaren, welche in Leder, Matten, Körbe, Karassers, Leinen u. dgl. 
Material verpackt sind, 8o'o vom Hundert. 
Bei gemischter Verpackung von Waaren die nach dem Gewichte, mit solchen 
die nach dem Werthe besteuert sind, kann das Gewicht der ersteren auf Kosten 
des Anmelders durch die Beamten festgestellt werden. 
Zur Einfuhr ina Land sind verboten: 
a) Bücher als Nachdruck von wissenschaftlichen, literarischen und Kunstwerken, 
von welchen innerhalb Landes oder innerhalb Staaten, mit welchen darüber 
ein üebereinkommen getroffen worden, ein Verlagsrecht vorhanden ist. 
b) Kupfermünzen und Schrötlinge derselben. 
Die Einfuhr von kupfernen Schrötlingen für die Landesmünze kann gegen 
Bewilligung stattfinden.
        <pb n="438" />
        42Õ 
Portiiíjal. 
In Portugal stehen die mit dem Gesetze vom 23. August 186ü und 14. Fe 
bruar 1861 erlassenen Zollvorschriften und der allgemeine Zolltarif in Anwendung. 
Ferner wurden die durcli den Tarif B des französisch-portugiesischen Handels 
vertrages vom 19, December 1881 und die Additionalconvention vom 6. Mai 1882 
zu dem nämlichen Vertrage festgestellten Zölle durch ein Gesetz vom 7. Juni 1882 
(enthalten im Diario de Governe Nr. 129) auf die Waareneinfnhr aller iJinder 
ausgedehnt und somit in den verfassten Tarif unter die allgemeinen Zollsätze 
gereiht. 
Riiiiiäiiieii. 
In diesem Staate steht der im Jahre 1878 mit Rücksichtnahme auf die mit 
Oesterreich und nachträglich mit Belgien, Deutschland. Grossbritannien. Italien, 
den Niederlanden und Frankreich abgeschlossenen Handelsverträge erlassene Zoll 
tarif in Kraft. 
Dieser Tarif wurde in den General-Zolltarif vollinhaltlich aufgenommen. 
KiisHlaiid. 
In diesem Staate steht der mit dem Gesetze vom 21. Juni 1882 erlassene 
Zolltarif in Anwendung, auf Grund dessen auch mit Rücksichtnahme auf alle 
seither erfolgten und publicirten Aenderungen die Eintheilung in den General- 
Zolltarif stattfand. 
Von Seite Russlands wurden bisher mit anderen Staaten keine Handels 
verträge abgeschlossen, durch welche besondere Zollbegünstigungen zugestanden 
würden. 
ln Russland ist die Einfuhr folgender Waaren verboten : 
T»rifs-Ar- 
tikel-Nr. 
242. Russische Scheidemünzen, kupferne und silberne, sowie aller Art ausländi 
sche, kupferne und silberne Münzen von niedriger Probe. 
243. Schiesspulver, Mischungen für Sch'esspulver und Knallmischungen, sowie 
auch gereinigter Salpeter. 
244. Kriegsgeräthe, Kanonen, Mörser, Kanonenkugeln, Bomben n. s. w. 
24.0. Windbüchsen und Gewehre, welche ohne Pulver wirken, sowie"Rohrstöcke. 
Stöcke und Pfeifenstöcke mit Dolchen. Degen und anderen versteckten 
Waffen. 
246. Spielkarten jeder Art. 
247. Kartoffeln (in allen russischen und finnländischen Häfen wegen Gefahr der 
Einbürgerung der mit dem Insecte Doryphora decempunctata behafteten 
amerikanischen Kartoffeln 1. ebenso alle jene Behältnisse, welche wie Kisten. 
Säcke n. s. w. zum Bedecken und Einpacken der transportirten Kartoffeln 
dienen. 
248. Betten und Kissen, mit Ausnahme derjenigen, welche als Passagiergut ein 
geführt. oder besonders auf den Namen von Reisenden aus dem Anslande 
geschickt werden (§ 237). 
249. Fisch- oder Kockeiskörner (baccae Cocculi indici), 
256. Bittermandelöl. 
251. Pulver zum Klären der Weine. 
252. Selenit (Mittel zum Färben der Haare). 
263. Getreidebranntwein, in Fässern eingefnhrt. 
254. Weinreben und -Stöcke (bis auf Weiteres). 
Ammerkmmg: Waaren, welche nur in gewissen Häfen des Reiches zur Einfuhr verboten 
sind, oder deren Einfuhr mit gewissen Beschränkungen oder mit besonderer Genehmigung erlaubt 
ist. sind in den entsprechenden Paragraphen des Tarifes genannt. 
Serbien. 
Der allgemeine serbische Zolltarif trat im Monat Mai 1883 in Wirksamkeit. 
Serbien hat mit folgenden Staaten Handelsverträge abgeschlossen, in welchen 
durch Specialtarife besondere Tarifbegünstigungen gewährt wurden, und zwar in 
dem Vertrage mit Oesterreich-Ungarn vom 6. Mai 1881. mit Deutschland vom
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        426 
ü. Jänner 1883 und Frankreich vom 18. Jänner 1883. An diesen im General- 
Zolltarif aufgeführten Vertrags-Zollsätzen nehmen jedoch auch alle anderen 
Staaten theil, mit welchen Serbien auf Basis der Meistbegünstigung Handels 
verträge abgeschlossen hat Hierzu gehören: England, Belgien, Griechenland, 
Niederlande, Rumänien und die Vereinigten Staaten von Nordamerika. 
Bei der Einfuhr von Waaren, deren Verzollung nach dem Werthe erfolgen 
soll, ist dies von dem Importeur in der Declaration schriftlich auszudrücken, 
wobei der Werth und die handelsübliche Bennenung des anzuführenden Gegen 
standes angegeben werden muss. 
Als Werth, welcher der Verzollung zu Grunde zu legen ist, hat der wirk 
liche Verkaufspreis des ein geführten Gegenstandes am Erzeugungs- oder Ab 
sendungsorte mit Hinzufügung jener Transport-, eventuell auch Versicherungs 
und Commissionsspesen zu gelten, welche für die Einfuhr nach Serbien bis zum 
Eintrittsorte thatsächlich erwachsen sind. 
Der Importeur soll seiner Declaration die Verkaufsfactura nebst Frachtbrief 
und Ladeschein beilegen. 
Der Werth ist in der Declaration in Dinaren (Franken) und deren Bruch- 
theilen auszudrücken. 
Bei Waaren, welche nach dem Werthe zu verzollen sind, muss die zoll- 
ämtliche Revision binnen 48 Stunden nach Abgabe der Declaration erfolgen. 
Von Ein- und Ausfuhrzöllen sind gegenwärtig befreit: 
1. Effecten der Reisenden, Schiffer, Fuhrleute und Handwerker, als; Wäsche, 
Kleidungsstücke, Reisegeräthe, W^erkzeuge und Instrumente für deren 
eigenen Gebrauch, 
2. Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum 
Gebrauche als solche geeignet sind. 
Bei der Einfuhr von Waaren werden nebst den im Tarife bezeichneten Zöllen 
folgende Nebengebühren eingehoben, als: 
1. Ladegebühr: 20 Para pro 100 Kilogramm, und nur dort, wo der Dienst 
von den Angestellten des Zollamtes besorgt wird, 
2. Waaggeld: 8 Para pro 100 Kilogramm, 
3. Pflastergeld; 10 Para pro 100 Kilogramm, 
4. Lagerzins: 5 Para pro 100 Kilogramm und Tag. 
Diese Taxe erhöht sich um 10 Para pro Kilogramm und Tag für leicht 
entzündbare und explodirende Waaren. 
Spanien. 
Die Zusammenstellung der in Spanien derzeit in Anwendung stehenden 
Zollsätze erfolgte auf Grund des mit dem Gesetze vom 23. Juli 1882 erlassenen 
und am 1. August 1882 in Kraft getretenen Zolltarifes, sowie der mit dem Ge 
setze vom 23. .iuli 1883 erfolgten Krmässigung der Zölle auf gewisse Rohproducte 
für Fabrikationszwecke. (Siehe Gaceta de Madrid Nr. 205.) 
Nach dem Artikel IV des Gesetzes vom 6. Juli 1882 werden die im neuen 
Tarife enthaltenen Zollermässigungen nur den Waaren gewährt, welche in den in 
Handelsverträgen mit Spanien stehenden Staaten erzeugt werden und von ihnen 
eingehen. Auf die von anderen Staaten herstammenden und eingehenden Waaren 
werden die in der ersten Spalte des abgeänderten Tarifes angegebenen Zölle 
erhoben. 
Diese Staaten sind dermalen: 
Deutschland. Schweden und Norwegen, Schweiz, Türkei, Belgien. Geste r reich- 
Ungarn, Annam, Frankreich und Algerien. 
Die Behandlung auf dem Fusse der meistbegünstigten Nation geniessen 
kraft anderer Verträge auch Ghina, die Vereinigten Staaten von Columbien, 
Japan, Marokko, Paraguay, Persien, Peru, Siam und die Hawaischen Inseln. 
Von den Waaren, welche aus anderen Ländern kommen, 
werden die Zollsätze der ersten Spalte des Tarifes erhoben. 
Die Erhebung der Zölle gegenüber der Vertragsnation erfolgt unbedingt auf 
alle Waaren, welche im Tarife nicht besonders aufgeführt sind und unmittelbar 
aus einem Vertragsstaate kommen, sobald die bei der Abfertigung statt findende 
Untersuchung nicht ergibt, dass diese Waaren Erzeugnisse eines Nichtvertrags 
staates sind.
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        427 
Bei folgenden Waaren, als: Glas, Krystal 1, feines ThongeschiiT, Steingut und 
Porzellan in irgend welcher Form, Eisen und den übrigen Metallen mit Aus 
nahme der Maschinen, Paraffin. Stearin, Wallrath. Wachs in Stücken und unver 
arbeitet. Parfümerien und Essenzen, rohe Wolle und Seide, Gespinnste und 
Gewebe aller Art, Papier im Allgemeinen, gegerbte und lackirte Felle, Schuhwerk, 
Pianos. Wachstuch, welches nicht zu Fussböden oder zum Verpacken bestimmt 
ist, alle Posamentierwaaren. Thee und Zucker, Hüte und Mützen hat der Impor 
teur zum Nachweise ihrer Nationalität ein ürsprungszeugniss vorzulegen, 
welches den nachstehenden Bestimmungen vom 28. October 1882 entsprechen muss. 
1. Die Ursprungscertificate müssen, um gütig zu sein, folgenden Erforder 
nissen genügen : 
a) dass sie vom Bürgermeisteramte, der Handelskammer oder der Polizei 
behörde des Productions- oder Aufbewahrungsortes der Waaren ausgestellt 
sind ; 
b) dass ihr Inhalt sich auf die officielle Erklärung des Erzeugers oder Fabri 
kanten oder einer von diesen bevollmächtigten Person beziehe; 
c) dass die darin bezeichneten Waaren Gegenstände der Production oder 
Industrie derselben seien; 
d) dass sie die Angabe von Zahl. Marke, Numeri rung und Bruttogewicht der 
Frachtstücke, der Gattung und Art der Waaren, sowie bezüglich der Ge 
spinnste und Gewebe die deutliche Bezeichnung, ob dieselben aus Baum 
wolle, Hanf, Flachs, Schafwolle, Seide oder aus Gemengen daraus bestehen, 
enthalten ; 
e) dass die Legalisirung der Unterschriften obgenannter Ausstellungsorgane 
durch den betreffenden spanischen Consul erfolgt sei; 
f) Abfassung in spanischer oder französischer Sprache, ausgenommen bei spe- 
ciell nach Spanien bestimmten Producten Chinas oder Japans, in welchen 
Fällen die Declarationen bei den spanischen Consulaten dieser Länder in 
castilischer Sprache abgefasst und mit dem Visum des Consuls versehen 
sein müssen. 
2. Die Zollbehörden haben, wenn die Certificate allen diesen Erfordernissen 
entsprechen, die darin bezogenen Waaren zur Abfertigung zuzulassen und hiebei 
von zufälligen Form- und Redactionsfehlern abzusehen. 
H. Sind die besprochenen Documente von den Zollbehörden einmal acceptirt, 
so sind die Kaufleute oder Commissionäre, welche sie präsentirt haben, von jeder 
weiteren Verantwortlichkeit wegen deren Abfassung befreit und trifft diese ledig 
lich und solidarisch die intervenirenden Zollbeamten und deren Vorgesetzte für 
den Fall der Zulassung eines Certificates, in welchem eines der vorgeschriebenen 
Erfordernisse nicht erfüllt ist. 
4. Sollte sich, zu welcher Zeit und wie immer, ein zugelassenes Certificat 
als gefälscht erweisen, so wird dasselbe zur Einleitung des gesetzlichen Verfahrens 
den Gerichten übermittelt. *) 
') Um AnHt&amp;nde und Verzögi rungeu zu vermeiden, welche sich bei mangelhatler Ausfertigung der 
Ureprungscertificate ergeben, wird inabesondere noch zur Beachtung empfohlen: 
1, Bei jeder Waarenladung iet neben der ätOckzahl das Bruttogewicht genau anzuführen, während 
eine Angabe dea Maasinhaltes in Hektolitern (wie dies bei einigen Npiritusaendnngen vorgekonimen ist) 
nicht genügt. 
2. Wenn das Certificat nicht am Erzengungsorte selbst ausgestellt ist, muss der Absender nicht 
bl OS als Besitzer des Magazins oder der Niederlage, oder als Commissioiiär, sondern ausdrücklich als 
Bevollmächtigter des Erzeugers bezeichnet werden, daher Ausdrücke, wie «depositario“ und «comroissio- 
nado“ zu vermeiden und vielmehr auch auf den Comroissionär stets die Bezeichnung «autorizado“ anzu- 
wenden ist. 
Vorausgesetzt, dass eine Ladung in Triest oder Fiume aufgegeben wird und dieselbe ans einer 
Fabrik berrOhrt. an deren Sitz sich kein spanisches Consulat befindet, so hätte das Certificat (in Ueber- 
setznng) beispielsweise zu lauten: 
Ich der Bürgermeister 
Ich der Handelskammerpräsident I bestätige (t). dass A, Bevollmächtigter 
Polizeibehörde : .... I 
B., Fabrikanten (Industriellen) in N. in Oesterreich-Ungam. vor mir als Amtsperson erklärt hat. 
dass die Waaren (folgt Zahl der Colli, Marke, Bruttogewi cat. Waarengattung [siebe oben P. d.]l Erzeug 
nisse genannten B. sind, 
der 
3. Die Legalisirungsclausel des spanischen Consulates muss ausdrücklich den amtlichen Charakter 
des Certificators als «Alkade“ (Bürgermeister), Handelskammerpräsident oder politische Behörde con- 
statiren. Anmerkung des Herausgebers.
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        428 
Die Piinfuhr folgender Waaren ist verboten, als: 
1. Kriegswaft'en, Oieschosse und die dazu gehörige Munition, ausser mit Ge 
nehmigung der Regierung. 
2. Copien der durch das Marinedepot herausgegebenen hydrographischen 
Karten. 
3. Blaserohre und Stockwindbüchsen. 
4. Bücher und Drucksachen in spanischer Sprache, in den durch das Gesetz 
über das literarische Eigenthnm vorgeschriebenen Fällen. 
5. Karten und Pläne spanischer Autoren gemäss desselben Gesetzes. 
6. Messbücher. Breviere und andere liturgische Bücher der katholischen Kirche. 
7. Maurische Ochavos. 
8. Gemälde, Figuren und alle sonstigen Gegenstände, welche gegen die Sitt 
lichkeit verstossen. 
9. Pharmaceutische Präparate oder Geheimmittel von unbekannter Zusammen 
setzung oder deren Zusammensetzung nicht veröffentlicht worden ist. 
10. Rosenkränze, lleiligthümer und sonstige fromme Gegenstände der heiligen 
Orte, welche durch den Handel und durch Privatpersonen eingeführt werden. 
11. Tabak in dei Form und in den Fällen, welche durch die Monopol 
regulative vorgeschrieben sind. 
12. Die Artikel und Gegenstände, deren Einfuhr durch andere Ministerien 
zur Verhütung der Schädigung des öffentlichen Wohles oder von Nachtheil für 
den Ackerl)au verboten ist. 
Tarasätze. 
Vom Brnttogewiclite der naclistehend verzeichneten Waaren wird als Tara 
folgender Procentsatz abgezogen : 
Cocosnuss- und Palmöl in Fässern 20 Procent 
Stahl in Kisten 10 ^ 
Indigo in Kisten ^ 
, „ Seronen 10 , 
Zucker in Kisten und Fässern 14 
Zimmt in Kisten 20 „ 
, „ ledernen Säcken 8 \ 
Phosphor in Blechbüchsen 30 ^ 
„ „ „ die in hölzerne verpackt sind .... 50 „ 
Ga l ancine in Fässern 20 
Garne in Ballen 3 ^ 
Weissblech in Kisten -10 „ 
Fayence, Porzellan und feine Töpferwaaren in Kisten und Fässern . 30 „ 
Desgleichen in Körben I6 „ 
Tabakpfeifen aus Gyps in Fässern 30 „ 
Glas und Krystall, Hohl- oder Tafel-, belegt oder nicht, in Kisten 
und Fässern 40 „ 
Dieselben in Körben, sowie Fensterglas in einer einzigen Kiste . . 20 „ 
Anmerkung : Glas und Krystall in hölzernen Körben unterliegen nicht der vorstehenden Tara. 
Besondere Tarasätze. 
Zucker in Bastsäcken, für jeden Sack . . . . • 750 Gramm 
Liebig’sches Fleischextract für die Büchsen 70 Procent 
Baumwollene und leinene Gesjiinnste auf hölzernen Spulen, nur für 
die Spulen 30 ^ 
Gespinnste aus Seide und Floretseide, auf hölzernen Spulen, nur 
für die Spulen 45 ^ 
Posamentierwaaren für die inneren Gerippe aus Holz, Pappmasse 
oder anderem ähnlichen Materiale, ausgenommen die Gewebe, vom 
ausschliesslichen und Nettogewichte der Posamentirwaaren . . 10 „ 
Parfümerien für alle inneren Behälter und Verpackungen .... 25 „ 
Anmerkung : Ausgenommen ist die Seife, welche mit der inneren Verpackung verzollt wird. 
Schweiz. 
Der gegenwärtig für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren in Anwendung 
stehende Zolltarif wurde mit dem Bundesrathsbeschluss vom 8. September 1882 
erlassen und somit zur Grundlage des verfassten General-Zolltarifs genommen.
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        wmmm 
429 
Der hohe scliweizerische Bnndesrath hat mit den meisten enropäischen 
Staaten Handelsverträge mit Wahrung des Rechtes der gegenseitigen Meist 
begünstigung abgeschlossen. 
Schweden. 
Zur Zusammenstellung des General-Zolltarifs wurde für Schweden der durch 
die königlich schwedische Verordnung vom 12. Mai 1882 erlassene und am 
16. Mai 1882 in Kraft getretene Eingangs-Zolltarif benützt. 
In diesen Tarif sind auch schon die in dem Handelsverträge zwischen 
Schweden und Frankreich, dann Spanien vereinbarten Zollbegünstigungen auf 
genommen, an welchen alle jene Staaten, welche mit Schweden Handelsverträge 
mit dem gegenseitig eingeräumten Rechte der Meistbegünstigung abgeschlossen 
haben, theilnehmen. 
Türkei. 
Die bei diesem Staate aufgeführten Zölle basiren auf den mit den euro 
päischen Staaten abgeschlossenen und bis jetzt noch in Kraft stehenden Handels 
verträgen. 
Die Türkei hat in der jüngsten Zeit alle mit den europäischen 
Staaten abgeschlossenen Handelsverträge gekündigt und beabsich 
tigt, einen neuen Tarif mit bedeutend höheren Werthzöllen in Anwendung zu 
bringen. 
Die in dem General-Zolltarif bei mehreren Waarenclassen aufgeführten Ge 
wichtszölle, sowie der Werthzölle können daher nur bis zum Erlöschen der frag 
lichen Handelsverträge, und zwar jener mit England und Oesterreich-Ungarn, in 
Anwendung gebracht werden. 
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Berichtigung von Druckfehlern. 
Seite 34: Schweiz, Post '25, muss heissen: „von 5 Kg.“. 
Seite 42: Knesland, Post 67, am Schluss der Anmerkung nach § 62; „Esswaaren“. 
Seite 44: Deutschland, Post 37a, Eier von Geflügel, anstatt frei, richtig: „100 Kg. 3 Mk 
Seite 65: Serbien, anstatt: Post 20a. richtig 21a — 21b. 
Druck von Wilhelm Köhler, Wien, VI. UolUrdgaMe 41.
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