18 als Lebensaufgabe aufsaßt, hat man bei dem weiblichen Personal im Kans- mannsstande geltend gemacht, „daß fast alle Handlungsdienerinnen ihre schnell geschaffenen Stellungen nur als eine vorübergehende Erwerbsquelle betrachten, aus der sie so lange zu schöpfen gedenken, bis ihnen die Mög lichkeit geboten wird, sich zu verheiraten". (Kausm. Blätter 81 Nr. 13). Die Nichtigkeit dieser Bemerkung muß im allgemeinen zugegeben werden, wenngleich die Statistik gezeigt hat, daß ein nicht unbedeutender Prozentsatz weiblicher Personen auch in höheren Altersklassen im Handelsgewerbe thätig ist. Wenn daher für die einzelnen die Thätigkeit im Handelsgewerbe unr eine vorübergehende ist, oder als solche gedacht wird, so ist doch keineswegs die Gesamterscheinung der Frauenarbeit als eine vorübergehende aufzufassen. Im Gegenteil, grade der fortwährende Nachschub weiblicher Personen, von denen jede einzelne sich ihre Thätigkeit als nur vorübergehend denkt, macht die Konkurrenz der Frauenarbeit so gefährlich. Gerade hierdurch wird den Frauen im Handelsgewerbe die Möglichkeit genommen, sich in Vereinen zu organisieren, ganz abgesehen davon, daß unsere gesellschaftlichen Zustände eine derartige Organisation erschweren. Der Schlnßcffekt dieser Zwangs lage ist eine große Gefügigkeit der Frauen gegen jedweden Lohndrnck, dessen rücksichtslose Anwendung eine große Zahl gewisser Geschäftsleute für unbe denklich halten. Die sittlichen Gefahren, welchen junge Mädchen in Hand- lungsgeschäften ausgesetzt sind, seien hier übergangen. Wenn daher die Verminderung der Konkurrenz der Frauenarbeit von einer zu verlangenden Prüfung nicht erwartet werden darf, so scheint es ebenso ausgeschlossen, die Verminderung der Frauenarbeit von einer höheren Auffassung des kaufmännischen Berufs seitens der Geschäftsinhaber selbst zu erhoffen. Auch hier bleibt als einziges durchgreifendes Mittel das geschlossene Vorgehen kauf m ä n n i s ch e r Verei n e. In engem Zusammenhange mit den Fragen der Konkurrenz der Lehrlings- und der Frauenarbeit im kaufmännischen Gewerbe stehen die Fragen des Arbeitslohnes, der Arbeitszeit und des Arbeits vertrags. Auch ans diesen Gebieten macht sich zunächst wieder der Mangel an exaktem statistischen Material fühlbar. Bezüglich des Arbeitslohnes dürfte es insbesondere nicht schwer fallen, gelegentlich der von verschiedenen kaufmännischen Vereinen sehr intensiv betriebenen Stellenvermittelung ein ausreichendes Material zu beschaffen und dasselbe in den Jahresberichten weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Einen gewissen Anhalt gewähren die Veröffentlichungen von Vakanzen seitens des Hamburger Vereins für Handlungscommis von 1858, des Frankfurters und einiger anderer Vereine in den kaufmännischen Blättern. Das durchschnittliche Jahresgehalt der Cvmp- toiristen gravitiert hiernach um M. 1500.—, wobei auf die Kenntnis der doppelten Buchführung und auf gute Handschrift ein besonderes Gewicht gelegt wird. Für Lageristen und Verkäufer ist das Gehalt etwas niedriger, es schwankt zwischen Nt. 1000.— und Nt. 1400.— Korrespondenten werden gewöhn lich gut bezahlt mit M. 2000—3000.—, indessen sind die Anforderungen, welche an dieselben gestellt werden, besonders bezüglich der Sprachkennt- nisse, oft unverhältnismäßig hohe, eine Erscheinung, die auch vielfach in