T —> 3 *— Das Umlaiifsclireiben, von den Herren Andrews und Prichard gezeichnet, datirt vom 24. Jänner 1829; dasselbe hatte einen für die damaligen Verhältnisse entschieden günstigen Erfolg. Die Actien waren bald bis auf 30 genommen, und unter den Zeichnern befanden sich Mitglieder des A. li. Kaiserhauses, an der Spitze Kronprinz Erzherzog Ferdinand, hervorragende Staatsmänner, wie Fürst Metternich, Patrioten und Geschäftsleute ersten Ranges — ein Zeichen des Beifalles, dessen sich das neue Unternehmen in den besten Kreisen zu erfreuen hatte. Wie bedächtig und vorsichtig aber damals selbst die Führer der haute finance vorgingen, beweist der Umstand, dass die Herren Arnstein & Eskeles und mit ihnen die überwiegende Mehrzahl der Subscribenten ihren Beitritt mit einem oder höchstens zehn Antheilen an den Vorbehalt knüpften, dass »keine solidarische Haftung in diesem Unternehmen Platz greife, und in keinem Falle ein Nachschuss auf die Actien gefordert werden könne«. Nur die Firma Schuller & Cie. stellte die Bedingung, dass gleich vom Beginne des Unternehmens an eine Administration aufgestellt werde, welche die Arbeiten und zweckmässige Verwendung der Gelder genau überwachen sollte. Am 13. März 1829 konnte bereits die constituirende Generalversammlung der neuen Actiengesellschaft stattfinden. Die Einladung zu derselben erfolgte im Aufträge der Herren Barone Puthon, Geymüller und Eskeles durch den k. k. nieder österreichischen Regierungsrath Sonnleithner. In dieser Versammlung, welcher 14 Sub scribenten anwohnten, wurde beschlossen, zum Zwecke der ungesäumten Herbeischaffung der zum Baue eines Schifies erforderlichen Materialien 20% auf jede Actie einzufordern, ein aus 5 Mitgliedern bestehendes Comité zu wählen, welches mit der Aufgabe betraut werde, den mit den Herren Andrews und Prichard zu errichtenden Vertrag zu vereinbaren, sowie die Statuten zu entwerfen. In dieses Comité wurden gewählt die Freiherren von Geymüller, Puthon, Friesenhof, Si na und Herr Benvenutti. Freiherr von Puthon und Freiherr von Friesenhof übernahmen es auch, einen von Andrews in Anssicht genommenen Platz am Erdberg zur Ablagerung des Schiffbauholzes zu besichtigen und eventuell zu erwerben. Den beiden Proponenten aber blieb es überlassen, auf Grund ihres Erfindungspatentes das ausschliessliche Privilegium zur Ausübung der Schiffahrt auf der Donau und ihren Nebenflüssen zu erwerben, um dasselbe sodann an die zu creirende Gesellschaft abzutreten. Die Statuten waren, anlehnend an das Circularschreiben, rasch entworfen; auch die Ordnung des Verhältnisses zu Andrews und Prichard .bot keine Schwierigkeiten. Das zu bauende Schiff wurde den Genannten verpachtet, was bei der Unbekanntschaft mit dem neuen Transportmittel der sicherste Ausweg schien; allein der Bau des Schiffes verzögerte sich weit über die ursprünglich in Aussicht genommene Frist hinaus. Die k. k. allgemeine Hofkammer dagegen trug Bedenken, ein Privilegium zu ertheilen, bevor nicht wenigstens ein Boot hergestellt und in commissioneller Fahrt erprobt war. Die Herren Andrews und Prichard erhielten deshalb unter dem 1. September 1829 nur die bedingte Zusicherung eines Vorrechtes zur Befahrung der Donau und ihrer Seitenflüsse mit Dampfschiffen nach der ihnen bereits privilegirten Construction und konnten auch nur diese am 19. December 1829 an die im Entstehen begriffene Actiengesellschaft abtreten. Endlich war das im Baue begriffene Boot vollendet und konnte seine Probefahrt am 17. September 1830 antreten. Von diesem Tage lief denn auch das Privilegium, welches i i V - i