1 i —<► J 5 «■— kommen. Die im 5. Punkte erwähnte Protection der Regierung würde Credit in das Geschäft bringen und ein Leben, dessen es sich anjetzt noch nicht besonders rühmen kann, da Viele, besonders Angestellte, so wie ich es selbst zu erfahren Gelegenheit hatte, die ganze Unternähme als eine Privatspeculation betrachten, zu der Anglomanie, Neuerungssucht und der gefährliche Zeitgeist trieb, und welcher somit — wie manches Andere — von der Regierung gar nicht gefördert, aber nur geduldet wird. Dass Ew. k. Hoheit selbst geruhten, mehrere Actien zu nehmen, ist weniger bekannt : und nun kommt — ich bitte um Ver gebung, dass ich es gerade heraussage — auch das noch dazu, dass meine Person bei diesem Geschäfte verwendet wird, was den Credit der Unternähme, als Regierungs-Angelegen heit keineswegs erhöhte, da die grössere Zahl des Publicums noch immer so unglücklich ist, nicht einsehen zu können, dass der Dienst, den man dem Lande weiht, keineswegs im Widerspruch mit der Ehrerbietung und der Treue ist, die man für seinen rechtmässigen Herrn im Busen nährt. Die im 6. Punkt angeführten Concessionen endlich sind solcher Art und der Gesellschaft von solcher Wichtigkeit, dass sie das Gelingen der ganzen Unternähme, sozusagen, sichern. Freilich dürfen sie nicht mit dem gewöhnlichen Auge eines Bureaukraten erwogen werden, der nur von Heute auf Morgen sieht, und somit einigen Gulden, die er heute erhaschen könnte, die grössten Resultate der Zukunft aufzuopfern pflegt.« «Und dies sind, Ew. k. Hoheit, jene Unterstützungen und Concessionen, die die Directoren der Dampfboot-Gesellschaft bestimmen dürften, schon im Jahre 1834 die Ver bindung der österreichischen Monarchie mit Constantinopel zu eröffnen ; denn es versteht sich, dass die erwähnte Direction ihre zwei Dampfboote, die »Donau« und »Pannonia«, in geregelte Verbindung mit »Franz I.« setzen, wie nicht minder verursachen würde, dass an der Mündung der Donau einstweilen Segelschilfe bereit stehen, um Personen und Waaren etwa alle 14 Tage nach Odessa, Constantinopel u. s. w. zu bringen. Ob indessen die Bei stimmung der Direction nach Allem diesem auch ganz sicher erfolgen würde, wage ich nicht zu behaupten, wahrscheinlich ist es aber.« »Ich fühle mich viel zu schwach, Ew. k. Hoheit in Höchstdero Weisheit vorzugreifen, wie nun Alles dies zu ermitteln und zu erlangen sei ; wage es jedoch, meine Meinung in tiefster Unterthänigkeit hierüber auszusprechen. Das Wenige, was bis jetzt geschah, ist lediglich das Werk Ew. k. Hoheit, was nie sich in einigen Monaten so sehr entwickeln hätte können, würde es den Weg der Dikasterien gegangen sein. Ew. k. Hoheit sollten es nicht mehr aus Höchstdero Händen lassen, und ich wage nicht viel, wenn ich für den Erfolg gut stehe. Die Verlängerung des Privilegiums um 10 Jahre zu erhalten, kostet Ew. k. Hoheit ein Wort. Nicht minder wird Höchstdero Wille — wird er nur einmal bekannt — in Hinsicht der Aus- und Einsteigbrücken bei den respective!! Behörden die gewünschten Resultate nach sich ziehen. Ueber die Verbesserungen mancher Sanitäts und Dreissigst-Vorschriften, wie nicht minder über die zu modificirenden Tractate mit den russischen, türkischen etc. Regierungen, können Ew. k. Hoheit Sc. Excellenz den Grafen Klebeisberg und Se. Durchlaucht den Fürsten Metternich auffordern, meine Vorschläge zu erwägen, damit sie Ew. k. Hoheit ehestens geregelt unterbreitet werden mögen. Haben Ew. k. Hoheit Alles dies gethan, und hört mein Incognito auf — das anjetzt ohnehin nichts mehr nützt, aber schadet, — so wird das Publicum endlich merken und glauben, dass die Regierung die Verbindung der österreichischen Monarchie mit dem