Für die Donau-Dampfschiffahrts-Unternehmuug war die auf den ersten Blick über raschende Frage der Auflassung der Seelinien, welche im Schosse der Regierung bereits beschlossene Sache schien, aus geschäftlichen Erwägungen erwachsen. Das Jahr 1842 hatte, trotz einer mächtig entwickelten Thätigkeit, trotz Verhütung von grossen Unglücksfällen und trotz erfreulich zunehmender Schiffserträgnisse auf der oberen Donau, ein ungünstiges Resultat geliefert. Das Reinerträgniss erreichte nur 109.000 fl. Der Grund davon lag theils in den Verlusten, welche die Befahrung der untersten Donau verursachte, noch mehr aber in den Ereignissen, welche die Unternehmung auf der See plötzlich und unerwartet trafen und ihr nahezu jegliche Hoffnung auf eine weitere gedeihliche Entwicklung nahmen. Die durch den Vertrag von Hunkiar-Iskelessi begründete russisch-türkische Intimität, die von vornherein ihre Spitze gegen Oesterreichs Einfluss im Orient gekehrt hatte, begann nun offen ihre Tendenzen zu enthüllen, und die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, als Pionnier der österreichischen Macht auf dem Gebiete des Handels, hatte den ersten Stoss auszuhalten. Nachdem es Russland nicht gelungen, dieselbe durch die Versandung der Sulina-Mündung von dem Orient auszuschliessen, musste die Pforte vergehen; und sie that es nicht allein durch Aufmunterung und Unterstützung der Concurrenz, sondern weit wirksamer durch ein neuerliches, anfänglich geheim, später offen erlassenes Verbot an ihre Unterthanen, sich oder ihre Waaren auf österreichischen Booten zu verschiffen; ein Verbot, das mit der grössten Strenge in Ausführung gebracht, ja zum Theile selbst auf nichttürkische Unterthanen ausgedehnt wurde. Die Schritte, welche dagegen bei den Behörden unternommen wurden, blieben lange erfolglos. Und als das Verbot wieder zurück genommen wurde, gesellte sich zu den türkisch-russischen Bedrängern, als Dritte im Bunde, die englische Concurrenz ; aber nicht mehr Einzelunternehmer, sondern die englisch - orientalische Compagnie trat in die Schranken. Mehr noch indessen, als der Verlust in Folge der türkischen Massnahmen — er betrug 1842 rund 103.000 fl. — und die englische Concurrenz, entmuthigte die Gesellschaft die veränderte Haltung Oesterreichs. Es konnte ihr nicht entgehen, dass die österreichische Staatsverwaltung nur mit halbem Herzen für die gesellschaftlichen Orientinteressen eintrat, seitdem sie auch den österreichischen Lloyd zu schützen hatte, der, unter ihrem Protectorate in’s Leben gerufen, die Pflege der österreichisch-levantinischen Beziehungen zu seiner Hauptaufgabe gemacht hatte. Es konnte nicht einmal befremden, dass sich die Staatsverwaltung für diejenige der beiden Unter nehmungen entschied, die lediglich den Seedienst besorgte, mit dem Centralsitze dem Schauplatze ihrer Thätigkeit näher lag, und deren Bestand eine unerlässliche Vorbedingung für die Entwicklung des ersten Hafenplatzes des Reiches bildete. Desshalb konnte sich die Administration der Donau-Dampfschillährts-Gesellschaft, welche in der Generalversammlung vom 13. Februar 1837 erklärt hatte, dass Concurrenz nur dort zu fürchten sei, wo die Parteien nicht im gleichen Vortheile seien, nicht länger der Ueber- zeugung verschliessen, dass ihr unter den obwaltenden Umständen die Fortsetzung ihrer Wirk samkeit zur See grössere Opfer auferlegen würde, als sie zu tragen im Stande sei ; sie sah es für ihre Pflicht an, die Actionäre zu einem ».kräftigen Entschlüsse«, d. h. zur Auflassung der Seeschiffahrt aufzufordern. Es bildet einen der leuchtendsten Züge in dem Charakterbilde des Grafen Széchenyi, dass er, der die erste Anregung zur Aufnahme der Seelinien gegeben, als die Debatte über diese grosse Frage begann, herbeieilte und die für die Auflassung sprechenden Gründe