—-> 2 7 — energisch betonte, um die aufgeregten Gemüther zu dem praktisch richtigsten, den Interessen der Gesellschaft am meisten entsprechenden Entschlüsse zu bestimmen. Die Entscheidung zu treffen, war die Generalversammlung der Actionäre allein berufen. Wenn die Administration dennoch rietli, einen Entschluss nicht ohne Mitwirkung der Regierung zu fassen, so geschah es wohl nur, weil sie noch nicht alle Hoffnung aufgegeben, die Staatsver waltung werde ihren vollen Einfluss geltend machen, um ihr die schwere Amputation zu ersparen. Diese Hoffnung war vergebens; die Regierung bot ihre Unterstützung nur zur Liqui- diruug des Levantiner Geschäftes. Unter ihrer Vermittlung ging der gesammte Besitzstand der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft in der Levante an den Oesterreichischen Lloyd über. Auf Grund einer unter dem Vorsitze des k. k. Corvettencapitäns v. Kudriaffsky vorgenommenen commissioneilen Schätzung der Objecte brachte die Administration im Vereine mit der hiezu ernannten Specialcommission und unter Intervention des k. k. wirklichen Hofrathes Michael Rueskefer als Hofeommissär 1844 die Verhandlungen über den Kaufcontract und alle damit zusammenhängenden Bedingungen zum Abschlüsse, welchen dann auch von Seite des Hofkammer - Präsidiums mit Erlass vom 17. Jänner 1845 die Genehmigung ertheilt wurde. Die Hauptpunkte dieses Vertrages waren: Abtretung der G Dampfboote sammt Realitäten, Werkstatt, Inventargegenständen und sämmtlichen Vorräthen (mit Ausnahme der Kohlendepôts) für die Pauschalsumme von 5GO.OOO fl., zahlbar in drei Raten. Verzichtleistung auf die Seeschiffahrts-Linien Constantinopel—Trapezunt, Constantinopel — Salonichi und Constantinopel — Smyrna; ferner für gegenwärtig auf die Linie zwischen Galaz und Constantinopel unter dem Vorbehalte, dieselbe gegen sechsmonatliche Voranzeige wieder aufnehmen zu können, wobei dem Lloyd freistand, diese Linie gleichfalls zu befahren. Endlich verpflichteten sich die beiden Gesellschaften, zur Aufrechthaltung der Fahrlinie zwischen Constantinopel und Wien im Laufe des Schiffahrtsjahres regelmässige wöchentliche Fahrten mit gegenseitigem Anschlüsse in Galaz zu unterhalten. Die Abfahrtstage und Fahrpreise für Personen und Güter sollten in einem Separatübereinkommen festgesetzt werden, und hatte im Falle, als man bei Erneuerung desselben bezüglich der Tarife, Fahrzeiten oder sonstiger Bedingnisse nicht einig werden sollte, das k. k. Hofkammer-Präsidium zu entscheiden. Ziffermässig ausgedrückt, bedeutete diese Transaction einen Verlust von 338.000 fl. oder, nach Abschlag des auf die Seeschiffe entfallenden Antheils des Erneuerungscontos, von 189.000 fl., der sich jedoch dadurch empfindlicher zu gestalten schien, dass der Seeschiffahrts - Betrieb im Jahre 1844 nicht nur keinen Ausfall, sondern einen Ueberschuss von 5134 fl. ergeben hatte. Ein indirecter Vortheil lag für die Gesellschaft blos darin, dass die Abtretung unter Bedingungen erfolgte, welche ihr die regelmässige Verbindung mit der Levante sicherten und sie in den Stand setzten, sich mit aller Macht der Entwicklung der Schiffahrt auf der Donau zu widmen, die ihr eigentliches Actionsgebiet bildete. Der Oesterreichische Lloyd wurde der Erbe und Nachfolger der Donau-Dampfschiffahrts- Gesellschaft in den levantinischen Gewässern, wie er aus .ihrem Aufschwünge die Anregung zu seinem Dasein geschöpft hatte. Man hat die Frage aufgeworfen, ob nicht eine Fusion der beiden Institute eine wünschenswerthere Lösung geboten hätte? Allein Fluss- und Seeschiffahrt folgen ver- 4* _ i * * *' ” _ "