A r ZWEITE PERIODE « Q>. m mini li iiiiiiiiiiiiiiim rrn iiiiniiiniiiinnin L i c fi 6 (5 ^ v5 1 chon in der ersten Generalversammlung, welche — am 22. Sep tember 1846 — auf Grund der neuen Statuten stattfand, konnte die A. h. Entschliessung vom 16. August 1846 zur Publication gelangen, kraft welcher der Gesellschaft ein ausschliessendes Privilegium zum Betriebe der Dampfschiffahrt auf der Donau und deren Nebenflüssen auf die Dauer von 35 Jahren d. i. bis Ende des Jahres 1880 gegen dem verliehen wurde, dass sie keine Erhöhung ihrer Tarifsätze ohne Zustimmung der Staats verwaltung vornehme, 2. den Betrieb der bereits befahrenen Linie schwung haft fortsetze, und, falls die Eröffnung neuer Linien entweder auf dem Hauptstrome oder auf den Nebenflüssen wie auf Seitenverbindungen den Interessen des Handels und der Schiffahrt entsprechend gefunden werden sollte, selben in einem diesen Interessen zusagenden Umfange aufnehme; endlich 3. dass sie sich verbindlich mache, die erforderlichen Post verbindungen in den Richtungen ihrer Schiffahrtslinien unentgeltlich zu übernehmen. So oneros auch diese Bedingungen im Allgemeinen und insbe sondere im Vergleiche mit denen gleich si tuirter Eisenbahnen erscheinen mussten, beeilte sich die Generalversammlung doch, eine Deputation an Se. Majestät den Kaiser zu entsenden, um den ehrerbietigsten Dank für die Gewährung des Privilegiums an den Stufen des Thrones niederzulegen. ImUebrigen beschränkte sich die Verwaltung darauf, das eigene Haus nach den Bestimmungen der neuen Statuten zu bestellen. Die Gesellschaftsfirma lautete nunmehr: »Erste k. k. privilegirtc Donau-Dampfschiff- falirts-Gesellschaft.« Nicht allein den Generalversammlungen der Actionäre, sondern auch den Sitzungen der Administration hatte von nun an ein Regierungscommissär, wenn auch nur mit