—■> 50 dem Finanzministerium eine nähere Prüfung der gesellschaftlichen Rechnungen für 1858 durch beiderseits abgesandte fachkundige Organe an, und mittelst Erlasses vom 29. Juli 1859 wurde über Wunsch des Herrn Finanzministers unter dem Vorsitze des k. k. Sectionschefs Herrn Esch und unter Intervention von Repräsentanten des k. k. Finanzministeriums und der Gesellschaft eine Commission niedergesetzt, welche sich mit der ziffermässigen Feststellung der vom Staate aus dem Titel der Ertragsgarantie für das Jahr 1858 an die Gesellschaft zu bezah lenden Summe zu beschäftigen, zugleich aber die Mittel in Erwägung zu ziehen hatte, wie die Wiederkehr so ungünstiger Betriebsergebnisse, wie jene des Jahres 1858, verhindert werden könnte. Endlich fand sich das k. k. Finanzministerium veranlasst, mit Erlass vom 20. August 1859 »im Interesse der bei den Betriebsresultaten der Gesellschaft so wesentlich berührten Staats finanzen eine gründliche Einsichtnahme und umfassende Darstellung aller bezüglichen Ver hältnisse anzuordnen« und zu dem Behufe den der erwähnten Commission als Vertrauensmann beigegebeuen Herrn Carl v. Mayer mit den betreffenden Erhebungen zn beauftragen. Die gesellschaftliche Administration wurde aufgefordert, Verfügung zu treffen, damit die zu diesem Zwecke erforderliche Einsichtnahme in die Rechnungen, wie in die Verkehrs- und Betriebs ausweise, dann die Besichtigung der gesellschaftlichen Anstalten, namentlich der Werften, Werkstätten, der Kohlenwerke und der Fünfkirchener Eisenbahn, endlich des gesammten Betriebs materiales, insofern sie von Herrn v. Mayer gewünscht werden sollte, stattfinden könne, und demselben ferner auch die nöthige Unterstützung bei der Anfertigung von Tabellen und sonstigen Darstellungen von Seite der Organe der Gesellschaft gewährt werde. Tm Uebrigen sollte es der Gesellschaft unbenommen sein, zur Förderung des gedachten Zweckes auch ihrer seits einen Delegirten zu ernennen. Da die Gesellschaftsverwaltung angesichts der vorgeschilderten Sachlage nicht den mindesten Grund hatte, auch die rigoroseste Prüfung ihrer Rechnungen, wie ihrer ganzen Geschäftsgebahrung, zu scheuen, beeilte sie sich nicht allein, den Organen der Regierung den unumschränktesten Einblick in ihre Bücher zu gewähren, sondern nahm auch an den Arbeiten der Commission durch Delegirte der Administration und des Ausschusses regen Antheil : der Betriebsdirector Herr Peter Erichsen liess sich selbst durch seine bereits angegriffene Gesundheit nicht abhalten, Herrn v. Mayer auf seiner Informationsreise zu begleiten, um ihm sofort an Ort und Stelle die erwünschten Aufschlüsse in möglichst umfassender und authentischer Weise zu ertlieilen. Das Ergebniss all’ dieser Enqueten und Erhebungen, die mit einem so ungewöhnlichen Aufwand von Arbeitskräften in Scene gesetzt worden, war, insoferne sie eine Herabminderung des vom Staate zu leistenden Zuschusses bezweckten, ein höchst minimes. In den Rechnungs abschlüssen wurde nur die Einstellung der Zinsen der zur Deckung der Abgänge aus den Jahren 1856 und 1857 contrahirten schwebenden Schuld in die Betriebskosten beanständet, und theilte hierin die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft nur das Schicksal der garantirtcu Bahnen. Für die Gesellschaftsverwaltung lag darin die volle Rechtfertigung ihrer Geschäfts gebahrung, und sie konnte mit um so grösserer Genugtuung auf dieselbe hinweisen, als andererseits auch die Betriebsergebnisse des Jahres 1859 bereits einen Mehrertrag von 724.355 fl. gegen 1858 auswiesen, und der Geschäftsgang des Jahres 1860 schon in den ersten Monaten noch reichlichere Erträgnisse in Aussicht stellte. Allein darauf nahm die Staats verwaltung keine Rücksicht. Ohne in eine nähere Analyse der Ursachen dieses Misserfolges