70 Geringes hinter den glänzendsten Ziffern früherer Jahre zurückgeblieben. Nahezu 1000 Schleppladungen ­ Getreide waren von der untersten Donau über die Katarakten nach Ungarn, dessen Ernte abermals missrathen war, geschafft, und mehr als 11 Millionen Centner Kaufmanusgüter nach dem Orient verschifft worden. Die Roheinnahme belief sich auf 13,261.918 ff, von denen allerdings nur 564.171 ff als Reiuerträgnissüberschuss übrig blieben, da die Betriebskosten in Folge erhöhter Arbeitslöhne und Materialpreise, theuerer Lebensmittel, vor Allem aber in Folge des stärkeren Kohlenconsums und der gestiegenen Kohlenpreise in die Höhe schnellten. Die Flusscorrection auf der oberen, namentlich baierischen, Donau und dem Inn, vor Allem aber die Donauregulirung bei Wien hatten zwar die Hoffnung rege gemacht, es werde endlich auch an die Beseitigung des grössten Hindernisses der Donau-Dampfschiffahrt, der Katarakte zwischen Moldova und Turn-Severin, Hand angelegt werden. Seit 1870 tagte in London eine Conferenz der europäischen Mächte, und war durch den am 13. März 1871 geschlossenen Vertrag in Abänderung des Art. XV der Pariser Congressakte den Ufermächten unter gewissen Einschränkungen das Recht zuerkannt worden, zur Deckung der Kosten der Regulirungsarbeiten am Eisernen Th ore eine provisorische Schiffahrtstaxe einzuheben ; Ungarns Staatsvoranschlag für 1873 wies eine Summe von 600.000 fl. zu Flusscorrections-Zwecken zwischen Gönyö und Pressburg aus, und hatte sich auch die Gesellschaftsverwaltung beeilt, zu dem hochwichtigen Werke dadurch beizutragen, dass sie den durch die Ausführung grosser Strombauten in Amerika rühmlichst bekannten Ingenieur William Mac Alpine einlud, die Donaustrecke zwischen Moldova und Turn-Severin persönlich zu prüfen und ein Gutachten zu erstatten. Allein die Verhandlungen zwischen den Donau-Ufermächten, welche der Londoner Conferenz folgten, zogen sich in die Länge; das Elaborat Mac Alpine’s blieb ein werthvolles Memoire ; die ungarischen Correctionsversuche an der oberen Donau, mit unzulänglichen Mitteln und ohne zusammenhängenden Plan ausgeführt, wurden von dem nächsten Hochwasser wieder zerstört. Und nicht genug daran; auch der Versuch der Selbsthilfe mittelst Ketten- und Drahtseilschiffahrt ­ wurde auf der ungarischen Donau unmöglich gemacht. Die der Gesellschaftsunternehmung ­ von der kön. ungarischen Regierung unter dem 27./29. September 1869 verliehene ­ Concesssion zur Ausübung der Touage wurde in der nachträglich herabgelangteu Betriebsconcession vom 6. November 1871 dahin abgeändert, dass die Strecken Pressburg-Gönyö, Gran-Almäs, sowie die Strecken oberhalb und unterhalb Pest von dem Betriebe insolange ausgeschlossen bleiben sollen, als die Donau auf diesen Linien nicht regulirt worden; angeblich weil die Touage auf uuregulirten Strecken ohne Gefährdung der regelmässigen Schiffahrt und des reisenden Publikums nicht in’s Leben treten könne. Und das Verbot blieb aufrecht, obwol eine am 22. August 1872 auf der Strecke Pressburg-Altenburg unternommene Probefahrt ­ jeden Zweifel an der Ausführbarkeit der Ketten- und Drahtseilschiffahrt selbst bei den Strom- und Schiffahrtsverhältnissen der Donau beseitigen musste, indem das gesellschaftliche Drahtseilschiff »Nyitra« während der Fahrt jede beliebige, auf 50—70 Klafter abweichende, Steuerung nach rechts und nach links anstandslos bewerkstelligte und Remorqueure mit 4—6 angehängten Schleppen, Personendampfer, Ruderschiffe und Flösse, ja selbst das Kettendampfboot ­ »Ipoly«, ohne die mindeste Gefährdung hatte passiren lassen. Nicht minder blieben die Anstrengungen der Gesellschaftsverwaltung erfolglos, durch Vermittlung der k. u. k. Regierung die Auflassung der in der letzten Zeit alljährlich wieder