m* Eine weitere Voraussetzung hiefür war freilich, dass die Schiffahrtstrasse in ihrer ganzen Ausdehnung in einer dem gesteigerten Verkehre entsprechenden Weise fahrbar erhalten werde. Doch diese Hoffnung war eine vergebliche. Die im Jahre 1S74 zur Reguli rung der Stromschnellen und des Eisernen Th ores eingesetzte österreichisch - ungarisch - ottomanische Regierungscommission hatte zwar einen neuen Bericht und Vorschlag zur Durchführung dieses Werkes zu Stande gebracht und überdies ein Programm für eine Ivettenschiffahrt über die Katarakte zwischen 0-Moldova und Turn-Severin entworfen; allein es war weder zu einer vollständigen Uebereinstimmung der Ansichten gekommen, noch wurde zur Durchführung ­ des Werkes in der einen oder anderen Weise Hand angelegt. Der Ausbruch des Krieges aber vertagte selbstverständlich dasselbe auf unbestimmte Zeit. An die Beseitigung der Schiffahrtshindernisse auf der oberen Donau wurde gar nicht gedacht; ja in Folge der Donauregulirung bei Wien waren bei Eckartsau und Kritzendorf neue Untiefen entstanden, welche im Verlaufe von drei Jahren den Schiffahrtsbetrieb zweimal lahmlegten ­ und dadurch allein — abgesehen von den Kosten der Schifftungen und dem Mehraufwand«^ ­ an Zugkraft — der gesellschaftlichen Unternehmung jedesmal einen Verlust von 400.000 fl. verursachten. Es blieb der Gesellschaftsverwaltung überlassen, sich durch ihre Baggerschiffe eine entsprechende Fahrrinne herzustellen. In Ungarn wurde das Gesuch der Donau - Dampfschitfahrts-Gesellschaft, den Körös-Fluss im Békéser Comitat zu reguliren, von dem Communicationsministerium unter Hinweis auf die finanziellen Schwierigkeiten abgewiesen, ohwol die Regulirung nur einen Kostenaufwand ­ von JO.OOO fl. verursacht hätte. Das gleiche Schicksal theilte eine Vorstellung bezüglich der Kulpa-Regulirung zwischen Sissek und Carlstadt; nicht minder hlieh der Gesellschaft die erbetene Erlaubnis zum Betriebe der Kettenschiffahrt von Pressburg abwärts bis Gönvö beharrlich voreuthalten. Aber nicht Idos das passive, rein ablehnende Verhalten der österreichisch-ungarischen Regierungsbehörden hatte schwere Nachtheile für die Donau - Dampfschiffahrt im Gefolge; noch grössere Verluste erlitt sie durch die Bestimmung der österreichisch - rumänischen Handelsconvention, wonach alle von und nach Rumänien zu verschiffenden Güter einen Zollzuschlag ­ von einem halben Percent des Werth es zu zahlen haben. Ohwol die Beförderung von Waaren, die einen höheren Werth repräsentiren, zu Wasser hiedurch ganz unmöglich gemacht ist, zumal der Zollzuschlag hei der Ein- und Ausfuhr zu Lande nicht erhoben wird, waren alle dagegen erhobenen Vorstellungen der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft erfolglos! Und das geschah im Frieden, im freundschaftlichen Verkehre mit einer benachbarten Regierung, die keinen Grossstaat vertritt. Was liess sich erst erwarten, als 1877 der russischtürkische ­ Krieg ausbrach und mit seinen herben Folgen und heklagenswerthen Verwüstungen auch die gesellschaftliche Unternehmung in seine Kreise zog ! Von der ganzen untersten Donau vom Schwarzen Meere bis zum Timok verdrängt, wurde ihr eine Betriebslinie von 124 Meilen abgeschnitten und sie gezwungen, 29 Dampfer und 134 Schleppe in kürzester Frist auf österreichisch-ungarisches Gebiet zurückzuziehen, um deren Beschlagnahme oder Zerstörung zu verhüten. Hatte es doch der Commandant der kleinen türkischen Inselfestung Ada-Kaleh vermocht, den Verkehr der gesellschaftlichen Schiffe auf der nur zehn Meilen langen Strecke von der Timok-Mündung bis Orsova zu unterbrechen, indem er die von Gruja bis Turn-Severin aufgestellten Getreidemengen nicht donauaufwärts