hiilmem Selbstbewusstsein gebrachten Opfer zur Erlangung ihrer Unabhängigkeit und Selb ständigkeit nunmehr ihre volle Rechtfertigung und Befriedigung gefunden hatten. Unter solchen Umständen war es selbstverständlich, dass von der im Jahre 1875 ertheilten Ermächtigung, neue Action auszugeben oder eine andere Creditoperation durch zuführen, kein Gebrauch gemacht wurde, wenngleich sich die Gesellschaftsverwaltung bei der Unzulänglichkeit der gesellschaftlichen Flotte gegenüber dem ausserordentlichen Bedarfe veran lasst fand, den aus 2 Dampf booten und IG Schleppkähnen bestehenden A. Schöller’schen Schiffspark zu erwerben. — Das Erträgniss des Jahres 1879, das einen verfügbaren Ueberschuss von 1,852.286 11. abwarf, war ein befriedigendes. Wiederholt trat das Verlangen der kön. ungarischen Regierung, an die gesellschaftliche Unternehmung heran, ihre Vertretung in Ungarn mit Rücksicht auf das staatsrechtliche Ver- hältniss der beiden Reichshälften zu einander zu reformiren. Schon im Jahre. 1867 hatte die Gesellschaft der kön. ungarischen Regierung freiwillig und ohne irgendwelche äussere Ver anlassung einen Beweis ihres Entgegenkommens dargebracht, indem. sie für Ungarn eine Verkehrsdirection mit genau umschriebenem aber erweitertem Wirkungskreise creirte. Nun sollte dieselbe in eine >. Betriebsdirection« umgestaltet werden. Ueber Aufforderung des k. k. Handelsministeriums vom 30. Jänner 1879 wurde die Stellung und Machtvollkommenheit dieser Stelle neuerlich revi dirt und den Forderungen des Ausgleichsvertrages nach Thunlichkeit angepasst. Es musste indess die Einheit der allgemeinen Verwaltung und der Verrechnungen gewahrt bleiben, weshalb auch die Wünsche des kön. ungarischen Communicationsministeriums nicht in ihrem vollen Umfange erfüllt werden konnten. Die Divergenzen sind übrigens kaum neuneuswerth und können durch die Erhebung der Betriebsdirection in Wien zur »Generaldirection« ihre Lösung finden, was mit Rücksicht auf den Umstand, dass diese Centralstelle thatsächlich nicht blos das Schiffahrtswesen, sondern auch die Eisenbahn Mohács-Fünfkirchen, das Kohlenbergwerk und die gesellschaftlichen Werften verwaltet, schon von der Generalversammlung am 19. Mai 1879 genehmigt worden ist. Im Uebrigen brachte das Jahr 1879 keinerlei Veränderungen. Zwar schien es anfänglich, als ob dasselbe noch die Frage der Touage in Ungarn zur Entscheidung bringen solle, wenigstens wurde ein bezüglicher Gesetzentwurf im ungarischen Abgeordnetenhause vorgelegt. Allein war derselbe schon an sich wenig geeignet, die Hoffnungen in Betreff der Entwicklung dieser Schiffahrtsart zu wecken, so wurde dessen parlamentarische Behandlung bald durch den Beschluss des Communicationsausschusses, vorerst die Einrichtung und den Betrieb der Ketten schiffahrt auf Kosten des Staates zu studiren, auf unbestimmte Zeit vertagt. ' Das Jahr 1880 verlief in gleich normaler Weise, obschon die ungenügende Ernte in Ungarn und die späte Eröffnung der Schiffahrt den Betriebsergebnissen nicht sehr förderlich j waren. Der Winter 1879 auf 1880 war seit 1830 der strengste, welchen die Annalen der gesellschaftlichen Unternehmung verzeichnen; die Schiffahrt war vom 26. November 1879 bis zum 8. März 1880, also 103 Tage unterbrochen. — Der Eisgang und das Hochwasser im Frühjahre waren für die zahlreichen in Noth winterstünde geflüchteten Dampfer und Schleppe höchst gefährlich, aber die gesellschaftliche Flotte blieb, Dank dem Muthe und der Umsicht der Schiffsmannschaften, getragen von deren vieljähriger Erfahrung und hohen Aus bildung in nautischen Dingen, vor jedweder Beschädigung bewahrt. * • i