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        <title>Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes</title>
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—&amp;lt;► J 5 «■— 
kommen. Die im 5. Punkte erwähnte Protection der Regierung würde Credit in das 
Geschäft bringen und ein Leben, dessen es sich anjetzt noch nicht besonders rühmen kann, 
da Viele, besonders Angestellte, so wie ich es selbst zu erfahren Gelegenheit hatte, die ganze 
Unternähme als eine Privatspeculation betrachten, zu der Anglomanie, Neuerungssucht 
und der gefährliche Zeitgeist trieb, und welcher somit — wie manches Andere — von der 
Regierung gar nicht gefördert, aber nur geduldet wird. Dass Ew. k. Hoheit selbst geruhten, 
mehrere Actien zu nehmen, ist weniger bekannt : und nun kommt — ich bitte um Ver 
gebung, dass ich es gerade heraussage — auch das noch dazu, dass meine Person bei 
diesem Geschäfte verwendet wird, was den Credit der Unternähme, als Regierungs-Angelegen 
heit keineswegs erhöhte, da die grössere Zahl des Publicums noch immer so unglücklich 
ist, nicht einsehen zu können, dass der Dienst, den man dem Lande weiht, keineswegs im 
Widerspruch mit der Ehrerbietung und der Treue ist, die man für seinen rechtmässigen 
Herrn im Busen nährt. Die im 6. Punkt angeführten Concessionen endlich sind solcher Art 
und der Gesellschaft von solcher Wichtigkeit, dass sie das Gelingen der ganzen Unternähme, 
sozusagen, sichern. Freilich dürfen sie nicht mit dem gewöhnlichen Auge eines Bureaukraten 
erwogen werden, der nur von Heute auf Morgen sieht, und somit einigen Gulden, die er 
heute erhaschen könnte, die grössten Resultate der Zukunft aufzuopfern pflegt.« 
«Und dies sind, Ew. k. Hoheit, jene Unterstützungen und Concessionen, die die 
Directoren der Dampfboot-Gesellschaft bestimmen dürften, schon im Jahre 1834 die Ver 
bindung der österreichischen Monarchie mit Constantinopel zu eröffnen ; denn es versteht 
sich, dass die erwähnte Direction ihre zwei Dampfboote, die »Donau« und »Pannonia«, in 
geregelte Verbindung mit »Franz I.« setzen, wie nicht minder verursachen würde, dass an 
der Mündung der Donau einstweilen Segelschilfe bereit stehen, um Personen und Waaren 
etwa alle 14 Tage nach Odessa, Constantinopel u. s. w. zu bringen. Ob indessen die Bei 
stimmung der Direction nach Allem diesem auch ganz sicher erfolgen würde, wage ich 
nicht zu behaupten, wahrscheinlich ist es aber.« 
»Ich fühle mich viel zu schwach, Ew. k. Hoheit in Höchstdero Weisheit vorzugreifen, 
wie nun Alles dies zu ermitteln und zu erlangen sei ; wage es jedoch, meine Meinung in 
tiefster Unterthänigkeit hierüber auszusprechen. Das Wenige, was bis jetzt geschah, ist 
lediglich das Werk Ew. k. Hoheit, was nie sich in einigen Monaten so sehr entwickeln 
hätte können, würde es den Weg der Dikasterien gegangen sein. Ew. k. Hoheit sollten 
es nicht mehr aus Höchstdero Händen lassen, und ich wage nicht viel, wenn ich für den 
Erfolg gut stehe. Die Verlängerung des Privilegiums um 10 Jahre zu erhalten, kostet 
Ew. k. Hoheit ein Wort. Nicht minder wird Höchstdero Wille — wird er nur einmal 
bekannt — in Hinsicht der Aus- und Einsteigbrücken bei den respective!! Behörden die 
gewünschten Resultate nach sich ziehen. Ueber die Verbesserungen mancher Sanitäts 
und Dreissigst-Vorschriften, wie nicht minder über die zu modificirenden Tractate mit 
den russischen, türkischen etc. Regierungen, können Ew. k. Hoheit Sc. Excellenz den 
Grafen Klebeisberg und Se. Durchlaucht den Fürsten Metternich auffordern, meine 
Vorschläge zu erwägen, damit sie Ew. k. Hoheit ehestens geregelt unterbreitet werden 
mögen. Haben Ew. k. Hoheit Alles dies gethan, und hört mein Incognito auf — das 
anjetzt ohnehin nichts mehr nützt, aber schadet, — so wird das Publicum endlich merken 
und glauben, dass die Regierung die Verbindung der österreichischen Monarchie mit dem</div>
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