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ZWEITE PERIODE 
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chon in der ersten Generalversammlung, welche — am 22. Sep 
tember 1846 — auf Grund der neuen Statuten stattfand, konnte 
die A. h. Entschliessung vom 16. August 1846 zur Publication 
gelangen, kraft welcher der Gesellschaft ein ausschliessendes 
Privilegium zum Betriebe der Dampfschiffahrt auf der Donau und 
deren Nebenflüssen auf die Dauer von 35 Jahren d. i. bis Ende 
des Jahres 1880 gegen dem verliehen wurde, dass sie 
keine Erhöhung ihrer Tarifsätze ohne Zustimmung der Staats 
verwaltung vornehme, 2. den Betrieb der bereits befahrenen Linie schwung 
haft fortsetze, und, falls die Eröffnung neuer Linien entweder auf dem 
Hauptstrome oder auf den Nebenflüssen wie auf Seitenverbindungen den 
Interessen des Handels und der Schiffahrt entsprechend gefunden werden 
sollte, selben in einem diesen Interessen zusagenden Umfange aufnehme; 
endlich 3. dass sie sich verbindlich mache, die erforderlichen Post 
verbindungen in den Richtungen ihrer Schiffahrtslinien unentgeltlich zu 
übernehmen. 
So oneros auch diese Bedingungen im Allgemeinen und insbe 
sondere im Vergleiche mit denen gleich si tuirter Eisenbahnen erscheinen 
mussten, beeilte sich die Generalversammlung doch, eine Deputation an 
Se. Majestät den Kaiser zu entsenden, um den ehrerbietigsten Dank für die 
Gewährung des Privilegiums an den Stufen des Thrones niederzulegen. 
ImUebrigen beschränkte sich die Verwaltung darauf, das eigene Haus 
nach den Bestimmungen der neuen Statuten zu bestellen. 
Die Gesellschaftsfirma lautete nunmehr: »Erste k. k. privilegirtc Donau-Dampfschiff- 
falirts-Gesellschaft.« Nicht allein den Generalversammlungen der Actionäre, sondern auch den 
Sitzungen der Administration hatte von nun an ein Regierungscommissär, wenn auch nur mit