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dem Finanzministerium eine nähere Prüfung der gesellschaftlichen Rechnungen für 1858 durch 
beiderseits abgesandte fachkundige Organe an, und mittelst Erlasses vom 29. Juli 1859 wurde 
über Wunsch des Herrn Finanzministers unter dem Vorsitze des k. k. Sectionschefs Herrn 
Esch und unter Intervention von Repräsentanten des k. k. Finanzministeriums und der 
Gesellschaft eine Commission niedergesetzt, welche sich mit der ziffermässigen Feststellung der 
vom Staate aus dem Titel der Ertragsgarantie für das Jahr 1858 an die Gesellschaft zu bezah 
lenden Summe zu beschäftigen, zugleich aber die Mittel in Erwägung zu ziehen hatte, wie 
die Wiederkehr so ungünstiger Betriebsergebnisse, wie jene des Jahres 1858, verhindert werden 
könnte. Endlich fand sich das k. k. Finanzministerium veranlasst, mit Erlass vom 20. August 1859 
»im Interesse der bei den Betriebsresultaten der Gesellschaft so wesentlich berührten Staats 
finanzen eine gründliche Einsichtnahme und umfassende Darstellung aller bezüglichen Ver 
hältnisse anzuordnen« und zu dem Behufe den der erwähnten Commission als Vertrauensmann 
beigegebeuen Herrn Carl v. Mayer mit den betreffenden Erhebungen zn beauftragen. Die 
gesellschaftliche Administration wurde aufgefordert, Verfügung zu treffen, damit die zu diesem 
Zwecke erforderliche Einsichtnahme in die Rechnungen, wie in die Verkehrs- und Betriebs 
ausweise, dann die Besichtigung der gesellschaftlichen Anstalten, namentlich der Werften, 
Werkstätten, der Kohlenwerke und der Fünfkirchener Eisenbahn, endlich des gesammten Betriebs 
materiales, insofern sie von Herrn v. Mayer gewünscht werden sollte, stattfinden könne, und 
demselben ferner auch die nöthige Unterstützung bei der Anfertigung von Tabellen und 
sonstigen Darstellungen von Seite der Organe der Gesellschaft gewährt werde. Tm Uebrigen 
sollte es der Gesellschaft unbenommen sein, zur Förderung des gedachten Zweckes auch ihrer 
seits einen Delegirten zu ernennen. 
Da die Gesellschaftsverwaltung angesichts der vorgeschilderten Sachlage nicht den 
mindesten Grund hatte, auch die rigoroseste Prüfung ihrer Rechnungen, wie ihrer ganzen 
Geschäftsgebahrung, zu scheuen, beeilte sie sich nicht allein, den Organen der Regierung den 
unumschränktesten Einblick in ihre Bücher zu gewähren, sondern nahm auch an den Arbeiten 
der Commission durch Delegirte der Administration und des Ausschusses regen Antheil : der 
Betriebsdirector Herr Peter Erichsen liess sich selbst durch seine bereits angegriffene 
Gesundheit nicht abhalten, Herrn v. Mayer auf seiner Informationsreise zu begleiten, um ihm 
sofort an Ort und Stelle die erwünschten Aufschlüsse in möglichst umfassender und authentischer 
Weise zu ertlieilen. 
Das Ergebniss all’ dieser Enqueten und Erhebungen, die mit einem so ungewöhnlichen 
Aufwand von Arbeitskräften in Scene gesetzt worden, war, insoferne sie eine Herabminderung 
des vom Staate zu leistenden Zuschusses bezweckten, ein höchst minimes. In den Rechnungs 
abschlüssen wurde nur die Einstellung der Zinsen der zur Deckung der Abgänge aus den Jahren 
1856 und 1857 contrahirten schwebenden Schuld in die Betriebskosten beanständet, und theilte 
hierin die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft nur das Schicksal der garantirtcu Bahnen. 
Für die Gesellschaftsverwaltung lag darin die volle Rechtfertigung ihrer Geschäfts 
gebahrung, und sie konnte mit um so grösserer Genugtuung auf dieselbe hinweisen, als 
andererseits auch die Betriebsergebnisse des Jahres 1859 bereits einen Mehrertrag von 
724.355 fl. gegen 1858 auswiesen, und der Geschäftsgang des Jahres 1860 schon in den 
ersten Monaten noch reichlichere Erträgnisse in Aussicht stellte. Allein darauf nahm die Staats 
verwaltung keine Rücksicht. Ohne in eine nähere Analyse der Ursachen dieses Misserfolges