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Abschluss des neuen Vertrages musste dennoch willkommen geheissen werden, denn 
nur auf Grund eines Uebereinkommens konnten die seit 1858 schwebenden Fragen 
zum Austrage gebracht, für die finanzielle und geschäftliche Gebahrung der Gesell 
schaft ein neuer fester Boden gewonnen werden. 
Die Gegenwart forderte unweigerlich ihr liecht; erst nach Befriedigung ihrer 
Postulate konnte Vorsorge für die Zukunft getroffen werden. In dieser Ueberzeugung 
beeilte sich die gesellschaftliche Administration mit der Staatsverwaltung definitive 
Abrechnung über die Jahre 1858, 1859 und 1860 zu pflegen. Dieselbe ergab nach 
Ausscheidung der der Gesellschaft ausschliesslich zu Lasten fallenden Posten im 
Betrage von 575.941 fl. ein Guthaben von 154.479 fl. zu Gunsten der letzteren, 
welches auch von der Staatsverwaltung alsbald zur Zahlung angewiesen wurde. 
Gleichzeitig genehmigte dieselbe den Beschluss der Generalversammlung, den 
reglementmässigen Beitrag zu dem Schiffsassecuranz-Fonde nur insoferne zu leisten, 
als derselbe erforderlich sein würde, um den Fond auf der normalmässigen 
Höhe von 4°/ 0 des Gesammtwerthes der Schiffe zu erhalten. Die Gesellschafts 
verwaltung ihrerseits deckte mit dem Eingänge aus der Staatscasse den Verlustsaldo des 
Jahres 1860 und setzte, um aus dem für die Actienrücklösung, für Schiffsreparaturen und 
Werthabschreibungen bewilligten Betrage per 2,000.000 fl. den zur Erhaltung des erforderlichen 
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he noch das Jahr 1861 zu Ende ging — am 15. November — 
erlangte das Additionalübereinkommen zu dem Garantievertrage vom 
23. Mai 1857 die A. h. Genehmigung und mit dem 3. December, 
dem Tage seiner Kundmachung, beiderseits bindende Rechtskraft 
für die Betriebsjahre 1861 bis 1866. So beengend auch seine Be 
stimmungen für die Action der Gesellschaft lauteten, so sehr dadurch 
jede Möglichkeit einer gedeihlichen Entwicklung unterbunden wurde ; der endliche