hiilmem Selbstbewusstsein gebrachten Opfer zur Erlangung ihrer Unabhängigkeit und Selb 
ständigkeit nunmehr ihre volle Rechtfertigung und Befriedigung gefunden hatten. 
Unter solchen Umständen war es selbstverständlich, dass von der im Jahre 1875 
ertheilten Ermächtigung, neue Action auszugeben oder eine andere Creditoperation durch 
zuführen, kein Gebrauch gemacht wurde, wenngleich sich die Gesellschaftsverwaltung bei der 
Unzulänglichkeit der gesellschaftlichen Flotte gegenüber dem ausserordentlichen Bedarfe veran 
lasst fand, den aus 2 Dampf booten und IG Schleppkähnen bestehenden A. Schöller’schen 
Schiffspark zu erwerben. — 
Das Erträgniss des Jahres 1879, das einen verfügbaren Ueberschuss von 1,852.286 11. 
abwarf, war ein befriedigendes. 
Wiederholt trat das Verlangen der kön. ungarischen Regierung, an die gesellschaftliche 
Unternehmung heran, ihre Vertretung in Ungarn mit Rücksicht auf das staatsrechtliche Ver- 
hältniss der beiden Reichshälften zu einander zu reformiren. Schon im Jahre. 1867 hatte die 
Gesellschaft der kön. ungarischen Regierung freiwillig und ohne irgendwelche äussere Ver 
anlassung einen Beweis ihres Entgegenkommens dargebracht, indem. sie für Ungarn eine 
Verkehrsdirection mit genau umschriebenem aber erweitertem Wirkungskreise creirte. Nun 
sollte dieselbe in eine >. Betriebsdirection« umgestaltet werden. 
Ueber Aufforderung des k. k. Handelsministeriums vom 30. Jänner 1879 wurde die 
Stellung und Machtvollkommenheit dieser Stelle neuerlich revi dirt und den Forderungen des 
Ausgleichsvertrages nach Thunlichkeit angepasst. Es musste indess die Einheit der allgemeinen 
Verwaltung und der Verrechnungen gewahrt bleiben, weshalb auch die Wünsche des kön. 
ungarischen Communicationsministeriums nicht in ihrem vollen Umfange erfüllt werden 
konnten. Die Divergenzen sind übrigens kaum neuneuswerth und können durch die Erhebung 
der Betriebsdirection in Wien zur »Generaldirection« ihre Lösung finden, was mit Rücksicht 
auf den Umstand, dass diese Centralstelle thatsächlich nicht blos das Schiffahrtswesen, sondern 
auch die Eisenbahn Mohács-Fünfkirchen, das Kohlenbergwerk und die gesellschaftlichen Werften 
verwaltet, schon von der Generalversammlung am 19. Mai 1879 genehmigt worden ist. 
Im Uebrigen brachte das Jahr 1879 keinerlei Veränderungen. Zwar schien es anfänglich, 
als ob dasselbe noch die Frage der Touage in Ungarn zur Entscheidung bringen solle, wenigstens 
wurde ein bezüglicher Gesetzentwurf im ungarischen Abgeordnetenhause vorgelegt. Allein war 
derselbe schon an sich wenig geeignet, die Hoffnungen in Betreff der Entwicklung dieser 
Schiffahrtsart zu wecken, so wurde dessen parlamentarische Behandlung bald durch den 
Beschluss des Communicationsausschusses, vorerst die Einrichtung und den Betrieb der Ketten 
schiffahrt auf Kosten des Staates zu studiren, auf unbestimmte Zeit vertagt. ' 
Das Jahr 1880 verlief in gleich normaler Weise, obschon die ungenügende Ernte in 
Ungarn und die späte Eröffnung der Schiffahrt den Betriebsergebnissen nicht sehr förderlich j 
waren. Der Winter 1879 auf 1880 war seit 1830 der strengste, welchen die Annalen der 
gesellschaftlichen Unternehmung verzeichnen; die Schiffahrt war vom 26. November 1879 bis 
zum 8. März 1880, also 103 Tage unterbrochen. — Der Eisgang und das Hochwasser 
im Frühjahre waren für die zahlreichen in Noth winterstünde geflüchteten Dampfer und 
Schleppe höchst gefährlich, aber die gesellschaftliche Flotte blieb, Dank dem Muthe und der 
Umsicht der Schiffsmannschaften, getragen von deren vieljähriger Erfahrung und hohen Aus 
bildung in nautischen Dingen, vor jedweder Beschädigung bewahrt. 
* • i