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        <title>Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes</title>
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zur  Erinnerung  ihres

fünfzigjährigen  Bestandes.

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WIEN,  1881.

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Selbstverlag  der  Gesellschaft.

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        DRUCK  VON  L  C.  ZAMARSKI,  K.  K.  HOF-BUCHDRUCKER  UND  HOF-LITHOGRAPH.
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FRANZ  I.

*  Í  '3  •  n  ^ er  ^^nde  unseres  Jahrhunderts  stehen  die  ersten  Ver-•
  •:  suche  zur  praktischen  Vcrwerthung  der  grossen  Erfindung
'  '  James  Watt’s,  der  Dampfmaschine,  als  Vehikel  der
'  *  Locomotion,  welches  mit  der  Wiederkehr  des  allgemeinen
.  IrsääwöS.  Friedens  die  Verkehrsverhältnisse  der  Welt  vom  Grund  aus
J  ,  *  .  ,  J.l  umgestalten  und,  indem  es  die  Menschen  befähigte,  die
gewaltigsten  Hemmnisse  der  Natur  zu  überwinden,  selbst  zum  mächtigsten  Culturträger
der  Neuzeit  werden  sollte.
Im  Jahre  1807  befuhr  Fo  niton’s  „Narrheit“  zum  ersten  Male  den  Hudson,
1814  baute  George  Stephenson  die  erste  Locomotive,  1818  erschienen  die  ersten
Dampfschiffe  auf  dem  Rhein  und  auf  der  Elbe,  1825  fuhr  ein  Dampfer  von  England
nach  Ostindien,  während  1830  Stephenson’s  zweite  Locomotive,  die  „Rocket“,
im  glänzenden  Wettlauf  auf  der  Manchester-Liverpooler  Bahn  die  letzten  Bedenken
gegen  die  Verwendbarkeit  der  Dampfkraft  zum  Personen-  und  Frachtentransporte  auf
dem  Lande  siegreich  aus  dem  Felde  schlug.
Es  lag  nahe,  auch  die  zahlreichen  schiffbaren  Flüsse  Oesterreichs,  insbesondere
die  Donau,  den  wichtigsten  Strom'  Europas,  in  das  Bereich  der  grossen  Neuerung  zu
ziehen  und  die  österreichische  Staatsverwaltung  wandte  dieser  Angelegenheit  ihre  volle
Aufmerksamkeit  zu.  Am  7.  Juli  1813  erliess  dieselbe  auf  Grund  einer  Allerhöchsten
8Lik  156““  9.2.70.
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Entschliessung  eine  „Bekanntmachung“,  in  welcher  Demjenigen,  der  eine  Erfindung,
kraft  welcher  befrachtete  Schiffe  ohne  Anwendung  von  Zugthieren  stromaufwärts  fortgeschafft ­
  werden  können,  an  zeigen  und  deren  Ausführbarkeit  praktisch  darstellen  würde,
auf  diese  Erfindung  ein  derselben  angemessenes  ausschliessliches  Privilegium  zugesichert
wurde.  Sie  erläuterte  diese  Kundmachung,  als  dieselbe  ohne  Erfolg  blieb,  mittelst
Commerz-Hofcommissions-Decretes  vom  11.  November  1817  dahin,  dass  bei  den  vielen
grossen  schiffbaren  Flüssen  und  den  verschiedenen  Richtungen  derselben,  wie  wegen
der  hiezu  erforderlichen  Capitalskräfte,  das  auf  die  Dampfschiffahrt  zu  gewährende
ausschliessliche  Privilegium  nicht,  wie  sonst  üblich,  für  den  ganzen  Umfang  der
österreichischen  Monarchie,  sondern  nach  den  einzelnen  Hauptströmen  nebst  ihren
Seitenllüssen  oder  nach  bestimmten  Richtungen  der  Seefahrt  von  einem  Punkte  der
Monarchie  zum  andern  verliehen  werden  solle.  Ferner,  dass  für  jede  in  der  Wesenheit
—  Construction  der  Schiffe  oder  der  Dampfmaschine,  oder  in  ihrer  Anwendung  —
verschiedene  Y  erfahrungsart  auf  den  nämlichen  Umfang  ein  ausschliessliches  Privilegium
ertheilt  werden  könne,  und  stellte  schliesslich  die  Directiven  für  das  Vorgehen  der
Behörden  und  die  bei  der  Ausübung  der  Schiffahrt  zu  beobachtenden  Vorsichten  fest.
Doch  auch  diese  Emanation  blieb  erfolglos.  Zwar  erwarben  Anton  Bernhard  und
Ritter  von  St.  Leon  im  Jahre  1819  ein  Privilegium  zur  Befahrung  der  Donau  mit
Dampfbooten;  allein  nach  mannigfaltigen  missglückten  Versuchen  erlosch,  wie  das
officielle  Handbuch  der  Statistik  sagt,  die  Concession  wegen  Nichtausübung.
Der  Gründung  einer  Dampfschiffahrt  auf  der  Donau  standen  eben  Schwierigkeiten ­
  hindernd  im  Wege,  die  nicht  durch  ein  ausschliessliches  Privilegium  behoben
werden  konnten.  Zu  der  Unerfahrenheit  der  damaligen  Zeit  in  der  Behandlung  der
neuen  locomotorischen  Kraft  gesellte  sich  die  Unkenntniss  des  Stromes,  auf  dem  die
Schiffahrt  ausgeübt  werden  sollte.
Man  wusste  zwar,  dass  schon  im  12.  Jahrhunderte  Regensburg  seine  mächtige
Donauflotte  stromabwärts  bis  Wien,  Pressburg  und  auch  weiter  nach  Ungarn,  ja  bis
nach  der  Türkei  sandte  ;  schwere,  breite  Schiffe,  die  groben  Segel  hoch  aufgezogen,
Friedrich  I.  auf  seinem  Kreuzzuge  die  Lebensmittel  bis  an  die  serbische  Morava
nachführten,  sowie  dass  1278  ein  in  Wien  gebautes  Schiff,  mit  Wiener  Waaren
befrachtet,  von  einem  Wiener  Schiffer  geführt,  nach  der  Türkei  abging,  was  damals,
nach  den  Berichten  der  Chronisten,  das  Volk  von  weit  und  breit  anlockte;  und  ebenso
waren  die  Versuche  nicht  vergessen,  welche  vor  hundert  Jahren  das  Grosshandlungshaus
Willi  sh  of  en  und  Baron  Tau  ff  er  er  machten,  um  einen  Orientverkehr  auf  der
Donau  zu  organisiren.  Allein  den  gewaltigen  Strom,  die  fortwährenden  Zerstörungen
seiner  Hochwässer  und  die  Gefahren,  welche  dadurch  für  die  Schiffahrt  entstanden,
kannte  man  nur  höchst  oberflächlich.
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        Die  Donau  bricht  sich  durch  einsame  Gebirge  Bahn,  wälzt  dann  ihre  Wellen
durch  eine  unübersehbare  Ebene,  die  sie  oft,  soweit  das  Auge  reicht,  in  einen  See
verwandelt  und  von  der  sie,  ungebändigt  und  ungeregelt,  wie  sie  ist,  alles  Leben
weithin  verbannt.  Wo  sie  aber  Wald  und  Wiese  und  Feld  wieder  segnen  könnte,
wie  unterhalb  der  Felsen  des  Eisernen  Thores,  da  hat  Krieg  und  Elend  seit  Jahrhunderten ­
  eine  einst  üppige  Cultur  arg  geschädigt.  Was  sollte  da  den  Schiffer
zu  langer  Fahrt  nach  Gegenden  locken,  in  denen  er  nicht  selten  kaum  des
eigenen  Lebens  Bedürfniss  fand?  Und  dabei  ist  weder  der  Heimtücke  des  Donauwassers, ­
  das  in  raschem  Wechsel  des  Gefälles  hier  die  Ufer  aushöhlt,  dort  breite
Sandbänke  ablagert,  welche  den  Fluss  in  zahlreiche  Arme  theilen  und  die  Tragkraft ­
  des  Wassers  vermindern,  noch  der  zahlreichen  Felsenriffe  gedacht,  die,  theils
im  Wasser  verborgen,  die  Schiffahrt  gefährlich  gestalten,  theils  zu  grossen  Felsenbänken ­
  sich  erweiternd,  die  Durchfahrt  nahezu  unmöglich  machen.  Was  Wunder,
wenn  da  die  Donauschiffahrt  sich  immer  wieder  auf  kurze  Strecken  beschränkte,
innerhalb  welcher  Flösse  und  Ruderschiffe  in  der  Thalfahrt  von  der  Strömung
getragen,  in  den  seltenen  Fällen  der  Bergfahrt  aber  von  Thier-  oder  Menschenkraft
gezogen  wurden.  —
Fast  scheint  es,  als  ob  man  anfänglich  bei  uns  auch  der  Dampfschiffahrt
keine  höheren  Ziele  hätte  stecken  wollen,  obgleich  gerade  die  Dampfkraft  das  Mittel
bot,  frei  und  unabhängig  von  Lage  und  Bedürfniss,  durch  sich  selbst  zu  wirken
und  die  Menschen,  denen  sie  ganz  neue  Handelsgebiete  erschlossen  sollte,  schaffend
und  werbend  mit  sich  fortzureissen.  Doch  es  schreckte  hauptsächlich  die  Höhe  des
Capitals,  das  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  erforderlich  war,  um  den  neuen
Motor  der  Ortsveränderung  auf  der  Donau  mit  Erfolg  in  Anwendung  zu  bringen.
In  der  That,  in  der  Capitalsarmuth  Oesterreichs  lag  nicht  das  letzte,  nicht
das  geringste  Hemmniss,  welches  sich  der  raschen  Einbürgerung  der  Dampfkraft
entgegenstellte.  An  Einzelne  war  nicht  zu  denken,  wo  grosse  Gesellschaften  kaum
auszureichen  vermocht  hätten.
Die  Capitalsassociation  aber  war  in  Oesterreich  damals  noch  wenig  beliebt,
das  Actienwesen  selbst  jenen  Kreisen  noch  nicht  geläufig,  zu  deren  Attributen
heutzutage  die  genaueste  Kenntniss  desselben  gehört.  Wohl  waren  1816  die  Oesterreichische
  Nationalbank  auf  Grund  einer  Capitalsassociation  in’s  Leben  gerufen
und  einige  Sparcassen  gegründet  worden;  der  wirthschaftliche  Gedanke,  die  werbende ­
  Kraft  der  Actie  hatte  aber  noch  nirgends  einen  klaren  oder  doch  wenigstens
noch  keinen  zur  Nachahmung  aufmunternden  Ausdruck  gefunden.  Und  noch  weniger
war  damals  das  System  der  staatlichen  Zinsengarantie  gekannt.  Die  Staatsverwaltung
glaubte  schon  ein  Uebriges  zu  thun,  wenn  sie  die  zollfreie  Einfuhr  der  Dampf-
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        maschinen,  die  zu  jener  Zeit  noch  nirgends  auf  dem  Continente  erzeugt  wurden,
gestattete.  Musste  nicht  unter  solchen  Umständen  eine  Dampfschiffahrts-Unternehmung
auf  der  Donau  nicht  allein  als  schwierig,  sondern  nahezu  als  unausführbar,  jedenfalls ­
  aber  als  unrentabel  erscheinen?  —
Es  war  deshalb  eine  That  im  wahrsten  Sinne  des  Wortes,  als  sich  einige
Wiener  Banquiers  im  Jahre  1829  entschlossen,  im  Wege  der  Capitalsassociation
die  Mittel  zur  Befahrung  der  Donau  mit  Dampfschiffen  zu  beschaffen.
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ie  Anregung  zur  Schöpfung  der  ersten  Dampfschiffahrts-Unternehmuug
in  Oesterreich  gaben  die  englischen  Schiffbauer  John  A  n  d  r  e  w  s
und  Josef  Prichard,  welche  am  11.  April  1828  auf  die  Erfindung
einer  verbesserten  Constmctionsart  von  Dampfschiffen  ein  ausschliessliches ­
  Privilegium  für  Oesterreich  erworben  hatten  und  nunmehr  die
Ausführbarkeit  ihrer  Erfindung  praktisch  darthun  wollten,  um  das
Recht  der  ausschliesslichen  Befahrung  der  Donau  mit  Dampfschiffen  ihrer
Construction  in  einem  von  ihnen  zu  bestimmenden  Umfange  auf  die  Dauer
von  15  Jahren  zu  erhalten.  Es  galt  zunächst  den  Bau  eines  ersten,  eines
Probeschiffes,  oder  vielmehr  die  Herbeischaffung  des  hiezu  erforderlichen
Capitals.  Zu  diesem  Zwecke  brachten  sie  die  Bildung  einer  Actiengesellschaft
  zum  Betriebe  der  Donau-Dampfschiffahrt  in  Vorschlag,  deren  Fonds
aus  100.000  fl.  C.  M.,  zerlegt  in  200  Antheile  zu  je  500  fl  ,  bestehen,  und  die
von  einem  Ausschüsse  von  5  Mitgliedern  verwaltet  werden  sollte.  Johann  Bapt.
Freiherr  von  Pu  thon  griff  diese  Idee  auf  und  förderte  dieselbe  im  Kreise
seiner  Geschäftsfreunde,  wie  er  auch  bald  die  hohen  und  höchsten  Kreise
der  Gesellschaft  dafür  zu  interessiren  wusste.
Man  würde  jedoch  fehlgellen,  wenn  man  in  diesem  Vorgänge  eine
Gründung  im  modernen  Sinne  des  Wortes  erblicken  wollte.  Die  Stelle  des
Prospectes  vertrat  ein  Umlaufschreiben,  welches  in  fast  dürftigen  Worten
die  Einladung  zum  Beitritte  zu  dem  zu  bildenden  Actienunternehmen  enthielt,
über  dessen  eventuelle  Rentabilität  auch  nicht  einmal  die  leiseste  Vermuthung
ausgesprochen  wurde.  Die  Beitrittserklärung  sollte  erst  rechtsverbindlich
werden,  wenn  die  Gesammtzahl  der  Actien  gezeichnet  worden,  und  verpflichteten  sich  die
Proponenten,  an  dem  Unternehmen  nicht  allein  als  Actionäre  theilzunehmen,  sondern  demselben ­
  auch  ihre  anderwärts  bereits  bewährte  Leistungskraft  zu  widmen.
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Das  Umlaiifsclireiben,  von  den  Herren  Andrews  und  Prichard  gezeichnet,  datirt
vom  24.  Jänner  1829;  dasselbe  hatte  einen  für  die  damaligen  Verhältnisse  entschieden
günstigen  Erfolg.  Die  Actien  waren  bald  bis  auf  30  genommen,  und  unter  den  Zeichnern
befanden  sich  Mitglieder  des  A.  li.  Kaiserhauses,  an  der  Spitze  Kronprinz  Erzherzog
Ferdinand,  hervorragende  Staatsmänner,  wie  Fürst  Metternich,  Patrioten  und
Geschäftsleute  ersten  Ranges  —  ein  Zeichen  des  Beifalles,  dessen  sich  das  neue  Unternehmen
in  den  besten  Kreisen  zu  erfreuen  hatte.  Wie  bedächtig  und  vorsichtig  aber  damals  selbst
die  Führer  der  haute  finance  vorgingen,  beweist  der  Umstand,  dass  die  Herren  Arnstein  &amp;amp;
Eskeles  und  mit  ihnen  die  überwiegende  Mehrzahl  der  Subscribenten  ihren  Beitritt  mit
einem  oder  höchstens  zehn  Antheilen  an  den  Vorbehalt  knüpften,  dass  »keine  solidarische
Haftung  in  diesem  Unternehmen  Platz  greife,  und  in  keinem  Falle  ein  Nachschuss  auf  die  Actien
gefordert  werden  könne«.  Nur  die  Firma  Schuller  &amp;amp;  Cie.  stellte  die  Bedingung,  dass  gleich
vom  Beginne  des  Unternehmens  an  eine  Administration  aufgestellt  werde,  welche  die  Arbeiten
und  zweckmässige  Verwendung  der  Gelder  genau  überwachen  sollte.
Am  13.  März  1829  konnte  bereits  die  constituirende  Generalversammlung  der
neuen  Actiengesellschaft  stattfinden.  Die  Einladung  zu  derselben  erfolgte  im  Aufträge  der
Herren  Barone  Puthon,  Geymüller  und  Eskeles  durch  den  k.  k.  niederösterreichischen ­
  Regierungsrath  Sonnleithner.  In  dieser  Versammlung,  welcher  14  Subscribenten ­
  anwohnten,  wurde  beschlossen,  zum  Zwecke  der  ungesäumten  Herbeischaffung  der
zum  Baue  eines  Schifies  erforderlichen  Materialien  20%  auf  jede  Actie  einzufordern,  ein  aus
5  Mitgliedern  bestehendes  Comité  zu  wählen,  welches  mit  der  Aufgabe  betraut  werde,  den  mit
den  Herren  Andrews  und  Prichard  zu  errichtenden  Vertrag  zu  vereinbaren,  sowie  die
Statuten  zu  entwerfen.
In  dieses  Comité  wurden  gewählt  die  Freiherren  von  Geymüller,  Puthon,  Friesenhof,
Si  na  und  Herr  Benvenutti.  Freiherr  von  Puthon  und  Freiherr  von  Friesenhof
übernahmen  es  auch,  einen  von  Andrews  in  Anssicht  genommenen  Platz  am  Erdberg
zur  Ablagerung  des  Schiffbauholzes  zu  besichtigen  und  eventuell  zu  erwerben.  Den  beiden
Proponenten  aber  blieb  es  überlassen,  auf  Grund  ihres  Erfindungspatentes  das  ausschliessliche
Privilegium  zur  Ausübung  der  Schiffahrt  auf  der  Donau  und  ihren  Nebenflüssen  zu  erwerben,
um  dasselbe  sodann  an  die  zu  creirende  Gesellschaft  abzutreten.
Die  Statuten  waren,  anlehnend  an  das  Circularschreiben,  rasch  entworfen;  auch  die
Ordnung  des  Verhältnisses  zu  Andrews  und  Prichard  .bot  keine  Schwierigkeiten.  Das
zu  bauende  Schiff  wurde  den  Genannten  verpachtet,  was  bei  der  Unbekanntschaft  mit  dem  neuen
Transportmittel  der  sicherste  Ausweg  schien;  allein  der  Bau  des  Schiffes  verzögerte  sich  weit
über  die  ursprünglich  in  Aussicht  genommene  Frist  hinaus.  Die  k.  k.  allgemeine  Hofkammer
dagegen  trug  Bedenken,  ein  Privilegium  zu  ertheilen,  bevor  nicht  wenigstens  ein  Boot
hergestellt  und  in  commissioneller  Fahrt  erprobt  war.
Die  Herren  Andrews  und  Prichard  erhielten  deshalb  unter  dem  1.  September  1829
nur  die  bedingte  Zusicherung  eines  Vorrechtes  zur  Befahrung  der  Donau  und  ihrer  Seitenflüsse
mit  Dampfschiffen  nach  der  ihnen  bereits  privilegirten  Construction  und  konnten  auch  nur  diese
am  19.  December  1829  an  die  im  Entstehen  begriffene  Actiengesellschaft  abtreten.
Endlich  war  das  im  Baue  begriffene  Boot  vollendet  und  konnte  seine  Probefahrt  am
17.  September  1830  antreten.  Von  diesem  Tage  lief  denn  auch  das  Privilegium,  welches
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dem  unter  der  Firma  »Erste  österreichische  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft«  gebildeten
Actienvereiue  auf  Grund  einer  kaiserlichen  Entschliessung  vom  1.  September  1830  auf  die
Dauer  von  15  Jahren  ertheilt  und  mit  k.  Rescript  vom  22.  April  1831  auch  für  die  Länder  der
ungarischen  Krone  bestätigt  wurde.
Dasselbe  gab  jedoch  der  Gesellschaft  kein  allgemein  ausschliessendes  Vorrecht  zur
Beschiffung  der  Donau  saramt  ihren  Nebenflüssen,  sei  es  auch  nur  mit  Dampfschiffen  überhaupt,
sondern  schützte  die  Gesellschaft  nur  gegen  die  Concurrenz  mit  Schiffen  von  der  mit  Patent
vom  11.  April  1828  privilegirten  Bauart.  Ueberdies  war  seine  Rechtskraft  an  folgende  Bedingungen ­
  geknüpft:
1.  dass  die  Dampfschiffahrt  auf  der  Donau  durch  kein  volles  Jahr  ohne  Ausweisung
eines  genügenden  Grundes  unterbrochen,  auf  den  in  die  Donau  eiumüudeuden  Seitenflüssen
aber  binnen  zwei  Jahren  vom  Tage  der  über  die  Privilegiumsverleihung  gemachten
Eröffnung  zum  wenigsten  durch  Ein  nach  der  privilegirten  Art  hergestelltes  Dampfschiff  in
Ausübung  gebracht  werde,  widrigens  das  Privilegium  für  die  Donau  oder  die  in  dieselbe  ciumündenden
  Flüsse  ipso  facto  zu  erlöschen  habe;
2.  dass  von  Seite  der  Unternehmung  alle  Vorschriften  genau  befolgt  werden,  welche
das  Commerz-Hofcommissious-Decret  vom  11.  November  1817  rücksichtlich  der  Ausübung
der  Schiffahrt  vorschreibt,  oder  die  für  die  Zukunft  für  uothwendig  erachtet  werden
sollten;  endlich
3.  dass  sich  die  Unternehmung  überdies  der  genauen  Befolgung  aller  bestehenden  oder
künftig  zu  erlassenden  polizeilichen  und  commerziellen  Vorschriften  versehe.  —
Die  Gesellschaftsstatuten  erhielten  gleichfalls  unter  dem  17.  September  1830  die
A.  h  Genehmigung.
Damit  war  die  Rechtsbasis  der  Gesellschaft  geschaffen  und  zwar  eine  Basis,  geeignet,
einen  gewaltigen  Bau  wirthschaftlicher  Prosperität  zu  tragen.  Denn,  wenngleich  das  Privilegium
der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  keinen  absoluten  Schutz  des  Staates  gegen  eventuelle
Concurrenz  gewährte,  die  Statuten  —  in  der  schlichten,  mitunter  bis  zur  Unbeholfenheit  im
Ausdrucke  sich  steigernden,  Einfachheit  ihrer  Fassung  —  der  Zuversicht  entbehrten,  ja  wenn
selbst  aus  einzelnen  Bestimmungen  derselben  die  Zweifel  der  damaligen  Zeit  über  die  Ausführbarkeit ­
  der  Dampfscniffahrt  auf  der  Donau  wiederklangen,  so  enthielten  sie  doch  die  Grundpfeiler ­
  wirthschaftlichen  Gedeihens,  indem  sie  das  Princip  der  Selbstthätigkeit.  unbeirrt
durch  staatliche  Bevormundung,  statuirten,  der  Continuität  der  Gesellschaftsinteressenten
ohne  Beeinträchtigung  der  Beweglichkeit  ihrer  Capitalsanlagen  eine  feste  Grundlage  gaben
und  die  Berufung  in  die  Verwaltung  als  die  höchste  Anerkennung  reger  Theilnahme  an  der
Entwicklung  der  Gesellschaft  hinstellten.  Die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  unterlag
nach  ihren  ersten  Statuten  keiner  speciellen  Einflussnahme  seitens  der  Staatsverwaltung,
keiner  staatlichen  Oberaufsicht;  sie  war  blos  an  die  Beobachtung  der  allgemeinen  Gesetze
gebunden:  ihre  Verwaltungsrathsstellen  waren  Ehrenämter,  die  sie  auch  bis  zur  Stunde
geblieben  sind.
Die  Actien  der  Donau-Dampfschiflährt.  obgleich  übertragbar,  lauteten  auf  Namen,
und  wurde  die  Cession  erst  anerkannt,  nachdem  sie  schriftlich  bei  der  Gesellschaft  angemeldet,
beziehungsweise  die  Umschreibung  in  dem  Actienbuche  derselben  vollzogen  war.  Der  Besitz  von
5  Actien  gab  das  Stimmrecht  in  der  Generalversammlung,  und  mehrere  Besitzer  von  5  Einzeln-
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actien  konnten  Einen  von  ilinen  zur  Ausübung  des  Stimmrechtes  bevollmächtigen.  Kein  Actionär
konnte  für  sich  mehr  als  Eine  Stimme  haben.  —
In  diesen  Satzungen  lag  der  Magnet,  welcher  Theilnehmer  nicht  allein  anzog,  sondern
sie  auch  in  seiner  Machtsphäre  festhielt.  Das  Actienbuch  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  bildet  eine  lange  Reihe  illustrer  Namen  aus  allen  Kreisen  und  Berufszweigen,  die
der  Unternehmung  meist  von  ihrem  Anfänge  an  treu  geblieben;  an  ihrer  Spitze  glänzten  lange
Zeit  die  Namen  des  Kaisers  von  Oesterreich,  wie  der  Könige  von  Baiern  und
Württemberg.  —
Das  Dampfboot  »Franz  I.«  —  dieser  Name  war  dem  ersten  Dampfschiffe  der  Donau-Dampfschiffährts-Gesellschaft
  in  Folge  besonderer  Bewilligung  Sr.  Majestät  des  Kaisers
beigelegt  worden  —  hatte  in  seiner  Probefahrt  die  Strecke  Wien—Pest  in  der  Thalfahrt  in
14  Stunden  15  Minuten  und  stromaufwärts  in  48  Stunden  20  Minuten  zurückgelegt.
An  die  Aufnahme  regelmässiger  Fahrten  konnte  jedoch  nicht  sofort  gedacht  werden.
Hiezu  bedurfte  es  noch  geeigneter  Landungsplätze  und  eingerichteter  Kohlenstationen;  vor
Allem  aber  verlässlicher,  mit  dem  Fahrwasser  der  Donau  wolvertrauter,  Steuerleute,  die
den  Anforderungen  des  Gesetzes  genügen  und  die  wünschenswerte  Sicherheit  bieten  konnten.
Die  wenigen  Fahrten,  die  noch  im  October  und  November  1830  stattfanden,  beschränkten
sich  deshalb  auf  die  Strecken  zwischen  Raab,  Waitzen  und  Pest  und  dienten  nur  dazu,  das
ungarische  Publicum  mit  der  Leistungsfähigkeit  des  neuen  Verkehrsmittels  bekannt  zu  machen.
Auch  für  das  nächste  Frühjahr  ward  zunächst  nur  eine  Recognoscirungsfahrt  nach  Semlin  in
Aussicht  genommen,  um  die  Quellen  kennen  zu  lernen,  aus  welchen  ein  Ertrag  zu  hoffen  war.
¿JDie  Aufnahme  regelmässiger  Fahrten  erfolgte  mit  1.  Februar  1831.
Es  waren  keine  günstigen  Auspicien,  unter  denen  das  erste  Dampfschiff  der  Gesellschaft
seine  Donaufahrten  begann.  In  Ungarn  brach  die  Cholera  aus  und  zwang  das  Schilf,  eine
geraume  Zeit  des  Jahres  hindurch  unthätig  zu  bleiben,  während  die  Strecke  Wien—Raab
wegen  der  Untiefen  vor  Gönyö  nicht  befahren  werden  konnte.  Dessenungeachtet  ermöglichte
es  sein  Jahreserträgniss,  den  Pachtzins  bis  zur  Höhe  von  0000  fl.  zu  entrichten,  aus  welchem
nicht  allein  die  Interessen  des  Anlageeapitals  und  die  Administrationsauslagen  bestritten,
sondern  auch  ein  kleiner  Rest  in  den  Reservefond  gelegt  werden  konnte.
Dadurch  waren  die  Zweifel  und  Besorgnisse,  welche  bis  dahin  über  die  Anwendbarkeit
und  Rentabilität  der  Dampfschiffahrt  auf  der  Donau  gehegt  wurden,  behoben  und  die  feste
Zuversicht  gewonnen,  dass  die  Solidität  der  neuen  Transportunternehmung  mit  der  raschen
Entwicklung  und  Vermehrung  der  Betriebsmittel  nur  gewinnen  könne.
Dieser  Umschwung  in  der  Auffassung  trat  schon  in  der  am  18.  Jänner  1832
abgehaltenen  Generalversammlung  der  Actionäre  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
klar  zu  Tage.  Die  Administration,  die  es  noch  im  Vorjahre,  trotz  der  glänzenden  Probefahrt,
für  nothwendig  erachtet  hatte,  zur  Beruhigung  der  Geschäftstheilhaber  auf  einen  andern  Weg
hinzudeuten,  auf  dem  für  den  Fall,  als  nicht  durch  das  Zuströmen  von  Reisenden  und  Waaren
das  verwendete  Capital  auf  eine  genug  befriedigende  Weise  verzinst  werden  sollte,  dieses  Ziel
zuverlässig  erreicht  werden  würde,  stellte  bereits  den  Antrag  auf  Erbauung  zweier  neuer  Dampfschiffe, ­
  die  gleichfalls  an  Andrews  verpachtet  werden,  und.  von  denen  das  eine  mit  30  Pferdekräften ­
  die  Strecke  Raab—Pest,  das  andere  mit  50  Pferdekräften  jene  zwischen  Pest  und
Semlin  befahren  sollte.  Sie  brachte  zu  dem  Behufe  die  Emission  von  320  Stück  neuer  Actien
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        .J  i
—  u  —
in  Vorschlag.  Ja,  für  die  Zukunft  fasste  man  bereits  den  Eigenbetrieb  und  die  Beschiffung  der
ganzen  Donau  in’s  Auge.  Ueberhaupt  geht  ein  frischer  Zug  durch  den  an  diese  Generalversammlung ­
  erstatteten  Bericht,  der  sogar  des  poetischen  Schwunges  nicht  entbehrte  und
seinen  kräftigsten  Ausdruck  in  dem  Satze  fand:  »Eine  freie  Schiffahrt  von  Wien  bis  in’s  Meer,
welch’  erhabener  Gedanke!  Dank  der  Erfindung  der  Dampfschiffahrt  gehört  er  nicht  mehr  zu
den  chimärischen.«
Das  Verdienst,  diesen  Gedanken  in  seiner  ganzen  Grösse  und  volkswirtschaftlichen
Bedeutung  erkannt,  das  Verstaudniss  für  denselben  bei  seinen  Zeitgenossen  geweckt  und  innerhalb ­
  der  Kreise  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zur  tatkräftigen  Ueberzeugung  entwickelt ­
  zu  haben,  dieses  Verdienst  gebührt  dem  Grafen  Stefan  Széchenyi,  jenem  Manne,  den
die  ungarische  Nation  in  dankbarer  Anerkennung  seiner  unbegrenzten  Vaterlandsliebe  und  seines
rastlosen  Mühens  um  die  nationale,  wirtschaftliche  und  culturelle  Wiedergeburt  desselben
mit  dem  Worte  ihres  beredtesten  Sohnes  »den  grössten  Ungar«  nennt.  Und  in  der  That,
Graf  Széchenyi  wusste  mit  der  glühendsten  Liebe  zu  seiner  Nation  die  höchste  Achtung  vor
den  Culturfortschritten  fremder  Nationen  zu  verbinden  und  aus  ihrem  Entwicklungsgänge  zu
lernen,  was  seinem  Volke  noththue  und  auf  welchem  Wege  dasselbe  zu  höherem  Wohlstände
und  damit  zur  wahren  Freiheit  und  politischen  Macht  geführt  werden  könne.  Auf  seinen  wiederholten ­
  Reisen  durch  England,  Belgien  und  Frankreich  hatte  sich  ihm  die  Bedeutung  der  Verkehrsmittel ­
  in  der  Volkswirtschaft,  der  Land-  wie  der  Wasserstrassen  erschlossen,  an  denen
es  Ungarn  trotz  zahlreicher  schiffbarer  Flüsse  so  sehr  gebrach.
Sein  Augenmerk  wandte  sich  in  erster  Linie  dem  Donaustrome  zu,  und  bei  dem  Feuereifer,
mit  dem  Graf  Széchenyi  Alles  erfasste,  war  es  bald  sein  Liebliugsgedanke,  der  Schiffahrt  auf  _
der  Donau  völlig  freie  Bahn  bis  in’s  Schwarze  Meer  zu  schaffen.  Er  war  von  diesem  Gedanken
so  erfüllt,  dass  Fürst  Metternich  scherzend  behauptete,  Graf  Széchenyi  bilde  sich  ein,
die  Donau  entdeckt  zu  haben.  Nun  allerdings,  die  Donau  hat  er  nicht  entdeckt,  aber  für  die
Beschiffung  derselben  hat  er  durch  Erforschung  ihrer  Hindernisse,  durch  das  Studium  der  Stromschnellen
  zwischen  Drenkova  und  Orsova,  sowie  durch  die  Förderung  der  Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft
  auf’s  Erfolgreichste  gewirkt  und  dadurch  der  wichtigsten  Handelsstrasse
zwischen  Centraleuropa  und  dem  Orient  mächtigen  Vorschub  geleistet!
Im  Sommer  1830  unternahm  Graf  Széchenyi  mit  mehreren  Begleitern,  darunter  dem
Ingenieur  Beszédes,  eine  Becoguosciruugsfahrt  auf  der  Donau,  um  den  nach  der  Schilderung  I
der  Schiffsleute  furchtbaren  Felsenpass  des  Eisernen  Thores  aus  eigener  Anschauung  kennen
zu  lernen  und  eventuell  Vorschläge  zu  dessen  Beseitigung  machen  zu  können.  Er  dehnte  seine
Reise  bis  Constantinopel  aus,  entging  aber,  wie  die  Mehrzahl  seiner  Gefährten,  nur  mit
genauer  Noth  den  Gefahren  des  längs  der  unteren  Donau  herrschenden  typhösen  Fiebers.
In  seine  Heimath  zurückgekehrt,  bot  er  allen  Einfluss,  den  ihm  seine  sociale  Stellung  gewährte,
auf,  damit  das  grosse  Werk  der  Reguli  rung  der  Stromschnellen  wie  des  eigentlichen  Eisernen
Thores  in  Angriff  genommen  werde.
Am  7.  Jänner  1832  richtete  er  an  das  Mitglied  der  gesellschaftlichen  Administration,
Herrn  Benvenutti,  von  Fest  aus  ein  Schreiben,  worin  er  denselben  aufmerksam  machte,  dass  die
Donau-Dampfschiftahrts-Gesellschaft  nunmehr  sich  nicht  auf  ein  einziges  Schiff  beschränken
sollte,  da  ganz  gewiss  sich  mehrere  rentiren  würden,  in  welcher  Voraussetzung  es  uothwendig  wäre,
ein  Privilegium  auf  32,  50  oder  0‘J  Jahre  zu  erwirken  und  die  Felsen  zwischen  Belgrad  und  Orsova
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        I

—  (2  —
zu  sprengen,  damit  die  Schiffahrt  bis  Widdin-  Silistria,  ja  bis  Odessa  und  Constantinopel
geöffnet  und  praktikabel  werde.
»Ich  habe,«  schrieb  er.  »die  Reise  von  Pest  den  Donaustrom  entlang  bis  Constantinopel
das  vorige  Jahr  gemacht  und  kann  jeden  Aufschluss  sowohl  in  diplomatischer  als
mechanischer  Hinsicht  geben,  und  glaube  hiemit  meinen  ganzen  Brief  darauf  beschränken
zu  können,  dass  ich  Ihnen  die  Ansicht  eines  praktischen  Ingenieurs  beischliesse,  der  mein
Reisegefährte  war,  und  dass  ich  in  der  glücklichen  Ausführung  dieses  Unternehmens  durchaus ­
  kein  Hinderniss  sehe,  zumal  die  constituirte  Gesellschaft  den  Beitritt  des  Fürsten
Milosch  in  Serbien,  der  jedenfalls  als  Actionär  des  Unternehmens  mit  zu  interessiren
wäre,  mit  aller  Sicherheit  erwarten  kann,  da  ich  ihn  im  vorigen  Jahre  davon  prävenirte  und
die  grösste  Bereitwilligkeit  fand.«  —  »Anzufangen«  —heisst  es  am  Schlüsse  des  Briefes  —
»ist  die  Hauptsache,  und  da  bereits  ein  Dampfboot  in's  Leben  getreten,  und  die  Regulirung
der  Donau  mit  einer  allmälig  zu  erweiternden  Schiffahrt  in  enger  Verbindung  steht,  so
glaube  ich,  sollte  das  in  Frage  stehende  Vorhaben  derselben  Quelle  entspringen,  und
somit  werden  Sie  alle  die  Herren  Actionäre  des  Dampfbootes,  namentlich  die  Herren
Eskeles,  Geymüller,  Sina  und  Puthon  dazu  bewegen,  sich  an  die  Spitze  dieses
eben  so  praktischen  als  nutzbringenden  Unternehmens  stellen  zu  wollen.«
Die  Antwort  der  Douau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  lautete  zustimmend,  was  die
Vermehrung  der  Schiffe  betraf,  jedoch  machte  sie  die  ausgiebigere  Betheiligung  Ungarns  an
dem  Unternehmen  zur  Bedingung.
»Wegen  der  Schwierigkeiten,  welche  man  auf  der  Donaustrecke  zwischen  Wien  und
Raab  gefunden  hat«  —  heisst  es  in  dem  betreffenden  Schreiben  —  »ist  die  Fahrt  vom
letzteren  Orte  aufwärts  aufgegeben  worden,  die  Dampfboote  werden  demnach  von  nun  an
blos  zur  Erleichterung  der  Communication  in  Ungarn  dienen.  Ungarn,  welches  auf  diese
Art  am  meisten  dabei  interessirt  ist,  sollte  daher  auch  am  meisten  dazu  mitwirken.  Nun
hat  aber  bisher  Ungarn  am  wenigsten  gethan.  Von  den  200  Actien,  welche  ausgegeben
wurden,  haben  nur  13  ungarische  Besitzer.«
Was  dagegen  die  Sprengung  der  Felsenriffe  zwischen  Drencova  und  Orsova  anbelangt,
so  anerkannte  das  Schreiben  wol,  dass  dadurch  das  Donau  -  Dampfschiffahrts  -  Unternehmen
auf  eine  höhere  Stufe  der  Bedeutung  und  des  Umfanges  gehoben  werden  würde,  fügte  aber  bei  :
»Hier  muss  unmittelbar  der  Staat  eiuschreiten  ;  für  Private  finden  sich  dabei  zu  viel
Hindernisse,  welche  für  den  Staat  keine  sind,  und  wäre  die  Summe  auch  bedeutend  grösser,
als  diejenige  ist,  welche  die  Ingenieure  zur  Sprengung  der  Felsen  in  Anschlag  bringen.
Die  Administration  legte  es  dem  Grafen  Széchenyi  nahe,  Se.  k.  Hoheit  den  Erzherzog-Palatin, ­
  als  die  einflussreichste  Persönlichkeit,  dafür  zu  gewinnen.
ln  ersterer  Beziehung  entsprach  Graf  Széchenyi  sofort  den  Wünschen  der  Gesellschaft;
auf  sein  Andringen  traten  mehrere  reiche  Magnaten  in  die  Reihe  ihrer  Hauptactionäre.  An
den  Herrn  Erzherzog-Palatin  richtete  auf  des  Grafen  Anrathen  zunächst  die  Administration  der
Donau-Dampfschiff  ahrts-Gesellschaft  selbst  eine  Denkschrift,  in  der  sie  die  Vorth  eile  auseinandersetzte, ­
  welche  sich  durch  die  Erweiterung  der  Schiffahrt  auf  der  Donau  mittelst  Wegräumung
mehrerer  Localhindernisse  für  den  Handel  der  Monarchie  ergeben  würden.  Se.  k.  Hoheit
brachte  dieselbe  zur  Kenntniss  Sr.  Majestät  des  Kaisers,  worauf  Graf  Stefan  Széchenyi
zum  k.  Commissär  behufs  näherer  Erhebung  dieses  Gegenstandes  ernannt  wurde.
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        Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel

*—»  &amp;lt;—
Kasch  schritt  er  an’s  Werk  und  widmete  mehrere  Monate  der  Localuutersuchung.
Das  Resultat,  das  sich  aus  seinen  Nachforschungen  ergab,  bekräftigte  seine  Ueberzeugung,
  dass  die  Hindernisse  ungleich  weniger  bedeutend  seien,  als  sie  allgemein  betrachtet
wurden,  und  dass  sie  mit  einem  Aufwaude  von  Arbeit  und  Kosten  beseitigt  werden  können,  zu
deren  Uehernahme  sich  die  Staatsverwaltung  mit  Aussetzung  einer  vollkommen  hinreichenden
Summe  bereit  erklärte.
Auch  Kronprinz  Erzherzog  Ferdinand  unternahm  eine  Donaufahrt  nach  Moldova,  um
die  Felsenpässe  zu  besichtigen;  die  niederösterreichische  Landesregierung  aber  forderte  die
Gesellschaft  in  einer  Zuschrift  auf,  »sich  zu  erklären,  inwiefeme  sie  zur  Erweiterung  der
Dampfschiffahrt  mitzuwirken  gesonnen  sei,  wobei  ihr  die  Zusicherung  ertheilt  wurde,  dass  sie
von  Seite  der  Staatsverwaltung  auf  Begünstigungen  rechnen  könne,  die  sich  in  den  Schranken
der  Bescheidenheit  hielten«.  Die  Staatsverwaltung  dachte  dabei  zunächst  an  die  Ausdehnung
der  Schiffahrt  über  die  untere  Donau,  vielleicht  auch  über  das  Schwarze  Meer.
Die  Antwort  der  Gesellschaft  darf  wohl  in  dem  Berichte  gefunden  werden,  welchen
Graf  Széchenyi  unter  dem  23.  October  1833  an  den  Herrn  Erzherzog-Palatin  erstattete,  und
den  wir  hier  im  Wortlaute  folgen  lassen:
»Euere  k.  Hoheit,  durchlauchtigster  Erzherzog!  Das  mir  anvertraute  Geschäft  nimmt
mit  jedem  Tage  an  Vielseitigkeit  dermassen  zu,  dass  ich  trotz  des  besten  Willens  mit
meinen  geringen  Fähigkeiten  durchaus  nicht  auslange,  um  Ew.  k.  Hoheit  über  das
Ganze  ein  so  erschöpfendes  Bild  schon  jetzt  unterbreiten  zu  können,  wie  es  meine  Pflicht
wäre,  und  wie  ich  es,  meine  Kräfte  überschätzend,  Ew.  k.  Hoheit  in  meinen  vorangegangenen ­
  Meldungen  zuzusagen  mich  erdreistet  hatte.  Mir  bleibt  daher  nichts  übrig,
als  Ew.  k.  Hoheit  —  Höchstdero  Geduld  unterthänigst  erbittend  —  anjetzt  nur  auf  das
aufmerksam  zu  machen,  was  meiner  Ansicht  nach,  unsere  Unternähme  betreffend,  jetzt
völlig  an  der  Tagesordnung  wäre,  und  dessen  Versäumen  vielleicht  nie  wieder  zurückgebracht ­
  werden,  der  günstige  Augenblick  aber,  in  welchem  wir  leben,  schwerlich  sobald
wiederkehren  dürfte.  Ew.  k.  Hoheit  geruhten  in  Höchstdero  Schreiben  vom  26.  September
1833,  Nr.  1062,  den  Gedanken  zu  billigen,  auch  bei  dem  jetzigen  Zustande  des  Donaustromes ­
  mittelst  Dampfbooten  die  Schiffahrt  bis  in  das  Schwarze  Meer  einzurichten.  Diesem
zufolge  besprach  ich  mich  vor  einigen  Tagen  mit  den  Directoren  der  Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
  um  auch  ihre  Ansichten  hierüber  zu  hören.  Sie  wären  alle  geneigt,  diesen
kühneren  Schritt  zu  versuchen;  allein  sie  wagen  nicht,  das  bereits  gesicherte  Interesse
der  Gesellschaft  einem  unsicheren  Gewinne  aufzuopfern.  Anjetzt  beginnt  das  Geschäft  von
Raab  über  Pest  nach  Semlin  und  zurück  lebhafter  für  die  Dampfboote  zu  werden,  so  dass,
nach  den  diesjährigen  Fahrten  zu  schliessen,  die  sichere,  reine  Rente  der  Boote  im  Jahre  1834
sich  auf  12  bis  15  Procent  stellen  dürfte.  Wie  sich  hingegen  dieses  in  der  unteren  Donau
gestalten  würde,  wo  das  Holz  sehr  theuer,  keine  Kohlen  zu  haben  sind,  bis  Galaz  kein
österreichischer  Consul  ist,  der  sich  um  die  Interessen  österreichischer  Schiffe  annähme,
u.  s.  w.,  lässt  sich  wohl  nicht  mit  Zuversicht  bestimmen,  scheint  aber  auf  jeden  Fall
unsicher  und  das  Hinabsenden  eines  Dampfbootes  eine  jener  Handelsunternahmen  zu  sein,
in  welchen  die  ersten  Jahre  nicht  nur  von  Gewinn  keine  Rede  ist,  wohl  aber  Opfer  gebracht
werden  müssen,  und  nur  nach  gänzlicher  Entwicklung  des  Gegenstandes  auf  einen  Ersatz
gerechnet  werden  kann.  Würde  das  Geschäft  lediglich  in  den  Händen  der  erwähnten
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        —&amp;gt;  ^  ^  *

Directoren  sein,  so  zweifle  ich  keineswegs,  dass  sie,  ihren  eigenen  Vortheil  hintansetzend,
bereit  wären,  den  Gedanken  Ew.  k.  Hoheit  Folge  zu  gehen:  so  aber,  wie  sie  an  der
Spitze  einer,  man  kann  wohl  sagen,  bunten  Gesellschaft  stehen,  dürfen  sie  nicht  vergessen,
dass  viele  Mitglieder,  trotz  ihrer  gewöhnlichen  Unterordnung,  trotz  ihres  heissesten
Patriotismus,  die  richtige  Zahlung  der  Dividende  ihrer  Actien  stets  auf  das  allerpünktlichste ­
  und  unpathetischeste  zu  fordern  pflegen,  und  somit  ohne  ziemlich  allgemeine ­
  Kränkung  und  Missbilligung  keine  bedeutendere  und  wirklich  etwas  gewagte
Dislocirung  der  Boote  vorgenommen  werden  könnte.«
»Es  handelt  sich  demzufolge  gerade  zu  entscheiden,  ob  die  Besitznahme  der  unteren
Donau  und  die  Eröffnung  derselben  zu  einem  europäischen  Canal  von  Seite  der  Regierung
eine  unmittelbare  Unterstützung  und  einige  unmittelbare  Opfer  verdienen  oder  nicht.
Meine  Ansicht  hierüber  ist,  dass,  indem  Ew.  k.  Hoheit  für  diesen  Gegenstand  bereits
so  viel  gethau  haben  und  ihn  auch  gewiss  gänzlich  durchführen  werden,  auch  jene  kleinen
Vorth  eile  und  Opfer  der  Dampfboot-Gesellschaft  auszuwirken  geruhen  sollten,  durch
welche  deren  Direction  mit  zuversichtlicher  Gutheissung  aller  Actionäre  den  Entschluss
fassen  dürfte,  eines  ihrer  Dampfboote  gleich  mit  anbrechendem  nächsten  Frühjahr  auf’s
Gerathewohl  über  die  Katarakten  zu  lassen,  um  dasselbe  sofort  zwischen  Tschernetz  und
dem  Schwarzen  Meere  auf  immer  zu  etabliren.«
»Die  Opfer,  die  die  Regierung  bringen  müsste,  wären  beiläufig  folgende  :
1.  Verlängerung  des  Privilegiums  um  10  Jahre.  2.  Aufruf  an  die  respectiven  Comitate,
Städte  etc.,  damit  die  gewöhnlichen  Landungsplätze  der  Dampfboote  mit  Aussteigebrücken ­
  versehen  werden.  3.  Modification  mancher  Sanitäts-  und  Dreissigst-Vorschriften,
die  dem  Staat  nicht  einmal  einen  unmittelbaren  Nutzen  gewähren,  für  den  Handel  aber
äusserst  verderblich  sind.  4.  Sicherstellung  der  Person  und  Waare  bei  den  serbischen,
türkischen  und  walachischen  Behörden.  5.  Offen  ausgesprochene  Protection  der  Regierung,
dass  sie  die  Dampfschiffahrt  begünstigt.  (J.  Unentgeltliche  Einräumung  für  bestimmte
Jahre  von  Steinkohlen  in  den  Grenzen  und  Cameralgütern,  und  in  den  ersteren
auch  von  Holz,  wo  notabene  von  Kohlen  der  Staat  gar  keine  Einkünfte  hat,  und  das
Holz  mit  Feuer  und  Beil  gerodet  wird,  um  Aecker  und  Wiesen  zu  bilden.«
»Was  den  ersten  Punkt  betrifft,  so  ist  durch  dessen  Gewährung  weder  dem  Staat
noch  Privaten  Eintrag  gethan,  da  an  keine  Competition  jetzt  noch  nicht  zu  denken  ist;
die  Gesellschaft  kann  aber  mit  grösserer  Sicherheit  bedeutendere  Capitalien  zur  gänzlichen ­
  Entwickelung  ihres  Geschäftes  auslegen.  Der  Aufruf,  den  ich  im  zweiten  Punkte
berühre,  würde  nur  dadurch  nützlich  sein,  weil  dasjenige  schneller  geschähe,  was  die  Zeit
allmälig  selbst  ordnen  wird.  Der  Nutzen  wäre  aber  darum  doch  grösser,  als  man  glaubt;
denn  nichts  ist,  was  den  allgemeinen  Credit  der  Dampfboote  so  sehr  gefährdet,  als  die
elenden  Nächte,  die  man  oft  auf  denselben  wegen  der  allzugrossen  Menge  der  Passagiere ­
  zubringen  muss.  Könnte  man  schnell  aus-  und  einsteigen,  so  wäre  diesem  Uebel
abgeholfen;  und  nur  allein  auf  diese  Art  kann  es  geschehen,  denn  in  der  Praxis  ist  es
unmöglich,  die  Zahl  der  Passagiere  festzusetzen.  Die  im  3.  und  4.  Punkt  berührten
Modificationen  der  Sanitäts-  und  Dreissigst-Vorschriften,  wie  nicht  minder  die  Sicherstellung ­
  der  Person  und  Waare  im  Auslande,  sind  von  grösster  Wichtigkeit,  ohne  deren
Reguli  rung  auf  keinen  Handel  zu  denken  ist;  auch  werde  ich  auf  selbe  später  zurück-
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        1  i
—&amp;lt;►  J  5  «■—
kommen.  Die  im  5.  Punkte  erwähnte  Protection  der  Regierung  würde  Credit  in  das
Geschäft  bringen  und  ein  Leben,  dessen  es  sich  anjetzt  noch  nicht  besonders  rühmen  kann,
da  Viele,  besonders  Angestellte,  so  wie  ich  es  selbst  zu  erfahren  Gelegenheit  hatte,  die  ganze
Unternähme  als  eine  Privatspeculation  betrachten,  zu  der  Anglomanie,  Neuerungssucht
und  der  gefährliche  Zeitgeist  trieb,  und  welcher  somit  —  wie  manches  Andere  —  von  der
Regierung  gar  nicht  gefördert,  aber  nur  geduldet  wird.  Dass  Ew.  k.  Hoheit  selbst  geruhten,
mehrere  Actien  zu  nehmen,  ist  weniger  bekannt  :  und  nun  kommt  —  ich  bitte  um  Vergebung, ­
  dass  ich  es  gerade  heraussage  —  auch  das  noch  dazu,  dass  meine  Person  bei
diesem  Geschäfte  verwendet  wird,  was  den  Credit  der  Unternähme,  als  Regierungs-Angelegenheit ­
  keineswegs  erhöhte,  da  die  grössere  Zahl  des  Publicums  noch  immer  so  unglücklich
ist,  nicht  einsehen  zu  können,  dass  der  Dienst,  den  man  dem  Lande  weiht,  keineswegs  im
Widerspruch  mit  der  Ehrerbietung  und  der  Treue  ist,  die  man  für  seinen  rechtmässigen
Herrn  im  Busen  nährt.  Die  im  6.  Punkt  angeführten  Concessionen  endlich  sind  solcher  Art
und  der  Gesellschaft  von  solcher  Wichtigkeit,  dass  sie  das  Gelingen  der  ganzen  Unternähme,
sozusagen,  sichern.  Freilich  dürfen  sie  nicht  mit  dem  gewöhnlichen  Auge  eines  Bureaukraten
erwogen  werden,  der  nur  von  Heute  auf  Morgen  sieht,  und  somit  einigen  Gulden,  die  er
heute  erhaschen  könnte,  die  grössten  Resultate  der  Zukunft  aufzuopfern  pflegt.«
«Und  dies  sind,  Ew.  k.  Hoheit,  jene  Unterstützungen  und  Concessionen,  die  die
Directoren  der  Dampfboot-Gesellschaft  bestimmen  dürften,  schon  im  Jahre  1834  die  Verbindung ­
  der  österreichischen  Monarchie  mit  Constantinopel  zu  eröffnen  ;  denn  es  versteht
sich,  dass  die  erwähnte  Direction  ihre  zwei  Dampfboote,  die  »Donau«  und  »Pannonia«,  in
geregelte  Verbindung  mit  »Franz  I.«  setzen,  wie  nicht  minder  verursachen  würde,  dass  an
der  Mündung  der  Donau  einstweilen  Segelschilfe  bereit  stehen,  um  Personen  und  Waaren
etwa  alle  14  Tage  nach  Odessa,  Constantinopel  u.  s.  w.  zu  bringen.  Ob  indessen  die  Beistimmung ­
  der  Direction  nach  Allem  diesem  auch  ganz  sicher  erfolgen  würde,  wage  ich
nicht  zu  behaupten,  wahrscheinlich  ist  es  aber.«
»Ich  fühle  mich  viel  zu  schwach,  Ew.  k.  Hoheit  in  Höchstdero  Weisheit  vorzugreifen,
wie  nun  Alles  dies  zu  ermitteln  und  zu  erlangen  sei  ;  wage  es  jedoch,  meine  Meinung  in
tiefster  Unterthänigkeit  hierüber  auszusprechen.  Das  Wenige,  was  bis  jetzt  geschah,  ist
lediglich  das  Werk  Ew.  k.  Hoheit,  was  nie  sich  in  einigen  Monaten  so  sehr  entwickeln
hätte  können,  würde  es  den  Weg  der  Dikasterien  gegangen  sein.  Ew.  k.  Hoheit  sollten
es  nicht  mehr  aus  Höchstdero  Händen  lassen,  und  ich  wage  nicht  viel,  wenn  ich  für  den
Erfolg  gut  stehe.  Die  Verlängerung  des  Privilegiums  um  10  Jahre  zu  erhalten,  kostet
Ew.  k.  Hoheit  ein  Wort.  Nicht  minder  wird  Höchstdero  Wille  —  wird  er  nur  einmal
bekannt  —  in  Hinsicht  der  Aus-  und  Einsteigbrücken  bei  den  respective!!  Behörden  die
gewünschten  Resultate  nach  sich  ziehen.  Ueber  die  Verbesserungen  mancher  Sanitätsund ­
  Dreissigst-Vorschriften,  wie  nicht  minder  über  die  zu  modificirenden  Tractate  mit
den  russischen,  türkischen  etc.  Regierungen,  können  Ew.  k.  Hoheit  Sc.  Excellenz  den
Grafen  Klebeisberg  und  Se.  Durchlaucht  den  Fürsten  Metternich  auffordern,  meine
Vorschläge  zu  erwägen,  damit  sie  Ew.  k.  Hoheit  ehestens  geregelt  unterbreitet  werden
mögen.  Haben  Ew.  k.  Hoheit  Alles  dies  gethan,  und  hört  mein  Incognito  auf  —  das
anjetzt  ohnehin  nichts  mehr  nützt,  aber  schadet,  —  so  wird  das  Publicum  endlich  merken
und  glauben,  dass  die  Regierung  die  Verbindung  der  österreichischen  Monarchie  mit  dem
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—*  (  (5  '—
Schwarzen  Meere  nicht  etwa  nur  geschehen  lässt,  sondern  dass  sie  es  leitet  und  sie  es
bewerkstelligen  wird.  Was  endlich  die  Steinkohlen  und  das  Holz  betrifft,  so  habe  ich  keine
Bata,  wie  sich  das  in  den  Cameralgütern  verhält,  weiss  aber  ganz  genau,  dass  man  Eines
und  das  Andere  in  dem  Bezirke  des  walachisch-illvrischen  Regiments  im  Ueberflusse  findet.
In  der  Gegend  von  Tissovitza  sind  Berge  von  Steinkohlen,  die  anjetzt  umsonst  da
liegen,  und  in  vielen  Theilen  des  Regimentsbezirkes  ist  Verwüsten  der  Wälder  das
Hauptgeschäft  der  böhmischen  Ansiedler.  Ew.  k.  Hoheit  können  diesen  kitzlichen,  aber  so
wesentlichen  Punkt  durchführen,  und  nur  Ew.  k.  Hoheit;  denn  kommt  es  ad  Circulam  der
Hofkriegsräthe,  dann  ist  es  vorbei.  Freilich  ist’s  eine  grosse,  unerhörte  Concession,  aber
die  Verbindung  mit  dem  Schwarzen  Meere  ist  auch  gross  und  unerhört,  was  man  nicht
vergessen  darf,  und  auch  das  nicht,  dass  man  zu  jenen  Mitteln  greifen  muss,  die  zum  Ziel
führen.  Und  wird  die  Regierung  zu  diesen  Concessionen  für  den  Anfang  nicht  einwilligen,
so  fürchte  ich,  dass  sie  nie  ihr  Ziel  erreichen  wird,  ausser  auf  eigenen  Dampfbooten.
An  der  unteren  Donau  ist  Holz  so  theuer  —  Kohlen  sind  nicht  da  —  dass  die
Stationen  von  Widdin,  Rustzuk,  Silistria.  Brail  a  etc.  lediglich  mit  Holz  und  Kohlen  aus
unseren  Ländern  versehen  werden  müssen.  Woher  aber  in  der  Nähe  das  Brennmaterial
nehmen,  als  an  den  Grenzen?  Und  muss  man  es  zahlen,  da  man  schon  so  vielen  Unkosten
durch  den  Transport  ausgesetzt  ist,  bevor  das  Ganze  im  Gange  ist.  um  so  unendlichen
Plackereien.  Gefahren  etc.  entgegen  zu  gehen,  dann  kehrt  man  lieber  um  und  sagt  der
Donau-Dampfschiffahrt  ein  ewiges  Lebewohl.  Es  handelt  sich,  man  kann  in  der  That
sagen,  um  eine  wesentliche  Verbesserung  der  österreichischen  Monarchie;  und  was  ist  zu
opfern?  Nicht  das  Mindeste,  als  Vorurtheile  und  Engbrüstigkeiten  ;  denn  in  den  Jahren
der  Privilegien,  sollen  sie  auch  Hunderte  von  Jahren  dauern,  wird  die  Dampfboot-Gesellschaft
  die  Steinkohlenberge  des  walachisch-illyrischen  Regiments,  die  anjetzt  nicht
einen  Groschen  eintragen,  nimmermehr  davon  tragen  können  ;  sie  wird  sie  aber  zu  einer
reichhaltigen  Quelle  für  zukünftigen  Reichthum  bilden.  Auch  wird  die  Gesellschaft  Bäume
nicht  dort  fällen,  wo  sie  nützlich  sind,  aber  dort,  wo  sie  im  Wege  stehen,  was  ihr
natürlicherweise  angewiesen  werden  wird,  so  dass  —  betrachtet  man  die  Sache  im  Glanz
der  Wahrheit  —  das  respective  Regiment  und  somit  der  Staat  auch  gewinnt,  und  die
Dampfschiffahrts-Gesellschaft,  indem  sie  Concessionen  erhält,  zugleich  die  wesentlichsten
Dienste  für  Cultiir  und  Industrie  leistet!  —  Umsonst  müssen  die  Brennmaterialien  auf
die  Zeit  der  Privilegienjahre  sein,  ganz  umsonst  :  denn  wird  auch  nur  ein  Kreuzer
gezahlt,  ausser  in  recognitionem  dominii,  dann  ist  die  ganze  Sache  durch  hundertfache ­
  Vexationen  verunglimpft  und  versauert,  die  ich  für  hinlänglich  halte,  um  das
Ganze  zu  verleiden.«
»Die  Zeit  drängt,  und  deshalb  wäre  es  zu  wünschen,  dass  Ew.  k.  Hoheit  alles
diesbaldigst  in  s  Reine  bringen  könnten.  Ich  würde  mich  sodann  mit  den  benannten
Di  rectoren  in  Verbindung  setzen  und  sie  zu  dem  Schritt  zu  bewegen  suchen,  von  dem  ich
das  Gelingen  unserer  Unternähme  abhäugen  sehe,  »denn  was  man  in  der  Minute  ausschlägt, ­
  bringt  keine  Ewigkeit  wieder«.  —  Fassen  die  Directoren  den  Entschluss,  an  dem
ich  nicht  zweifeln  will,  so  würde  ich  gleich  auf  zwei  neue  Dampfboote  einen  Subscriptionsbogen ­
  eröffnen,  der  gewiss  bald  vollgeschrieben  wäre,  da  die  Unternähme  aufhörte,  eine
ungarische  zu  sein,  und  auf  der  Stelle  eine  österreichische,  ja  europäische  würde,  und
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        somit  alle  Action  in  Oesterreich.  Bayern,  Böhmen,  Mähren,  Deutschland.  Frankreich,
und  die  meisten  in  England  mit  Zuversicht  angebracht  werden  dürften.  Die  Sitzung  der
ungarischen  Akademie  wird  mich  bis  am  10.  November  in  Fest  halten.Bei  meiner  Zurückkunft
nach  Fressburg  möchte  ich  Alles  dies,  auf  die  hohe  Verwendung  Ew.  k.  Hoheit  bauend,  in
10  Tagen  beenden  und  somit  den  20.  November  meine  Reise  nach  England  antreten,  von
dort  Ende  Februar  zurückkehren  und  Anfang  März  mit  dem  »Franz  T.«  in  die  untere  Donau
fahren.  Ueber  Alles,  was  ich  Ew.  k.  Hoheit  anjetzt  in  Kürze  vortrug,  sprach  ich  vor  Kurzem  bereits ­
  mit  Sr.  Durchlaucht  dem  Fürsten  Metternich,  sowie  auch  mit  dem  Vice-Präsidenten
des  Hofkriegsraths  Grafen  von  Hardegg.  Sie  schienen  beide  für  das  Vorhaben  äusserst
eingenommen  zu  sein.  —und  somit  bleibt  mir  nichts  übrig,  als  mich  Ew.  k.  Hoheit  mit  der
Bitte  zu  Füssen  zu  legen.  Höchstdieselben  wollten  die  Gnade  haben,  durch  ein  paar  Zeilen
Seine  Durchlaucht  den  Fürsten  von  Metternich  davon  in  Kenntniss  zu  setzen,  dass  ich
und  Vásárhelyi  nach  England  zu  gehen  haben,  damit  die  nöthigen  Fasse  bei  Zeiten
verabfolgt  werden  mögen.  Ich  bat  darum  den  Fürsten  Metternich  mündlich,  worauf  er
erklärte:  »Es  würde  besser  sein,  wenn  Ew.  k.  Hoheit  ihm  ein  paar  Worte  schreiben  zu
lassen  geruhen  wollte,  weil  dadurch  die  Sache  einen  officiösen  Charakter  annehme,  was
besser  sei.»  Genehmigen  Ew.  k.  Hoheit  mit  gewohnter  Güte  und  Wohlwollen  die  gutgemeinten ­
  Bemühungen  Höchstdero  unterthänigsten  Dieners  u.  s.  w.  Zinkendorf,  den
23.  October  1833.  gez.  Graf  Stephan  Szechenyi.«
Um  den  Wünschen  der  Regierung  entgegen  zu  kommen  und  diese  Geneigtheit  sofort  durch
die  That  zu  beweisen,  berief  die  gesellschaftliche  Administration  für  den  2.  December  1833  eine
ausserordentliche  Generalversammlung  der  Actionäre,  welche  über  die  Frage  der  Vermehrung
der  Schiffe,  wie  über  die  Entsendung  eines  Schiffes  über  die  Katarakte,  Beschluss  fassen  sollte.
In  dieser  Versammlung  erschien  auch  Graf  Szechenyi,  um  für  die  Anträge  der  Verwaltung ­
  einzutreten.  Mit  hinreissender  Beredsamkeit  schilderte  er  die  Nothwendigkeit,  schon
mit  nächstem  Frühjahre  eines  der  vorhandenen  Schiffe  nach  der  untersten  Donau  zu  entsenden, ­
  und  empfahl  den  Bau  von  drei  weiteren  Schiffen,  von  denen  eines  das  für  den  neuen
Schauplatz  der  gesellschaftlichen  Thätigkeit  bestimmte  auf  der  oberen  Donau  ersetzen,  das
zweite,  als  Seeschiff  gebaut,  zwischen  Galaz  und  Constantinopel  verkehren,  das  dritte  aber
die  Verbindung  zwischen  Fest  und  Wien  hersteilen  sollte.  Er  wies  auf  die  Baggerschiffe  oder
Excavateurs  hin,  wie  sie  damals  schon  in  England  gebaut  wurden  und.  von  Dampfkraft
getrieben,  dazu  dienten,  Untiefen  in  den  Flüssen  in  geeignetes  Fahrwasser  umzugestalten.
Die  hohe  Auffassung,  welche  der  erleuchtete  Mann  von  der  Bestimmung  unserer  Wasserstrasse, ­
  die  Cultur  des  Westens  nach  Osten  fortzupflanzen,  in  sich  trug,  liess  ihn  die  Verbindung
mit  dem  Schwarzen  Meere  nie  aus  dem  Auge  verlieren.  Wenn  er  aber  im  kühnen  Fluge  seiner
regen  Phantasie  das  letztere  sozusagen  der  Donau  annectirte,  so  geschah  dies  nicht  allein,  weil
er  sich  die  Frage  vorlegte,  was  wohl  die  Waaren  des  Westens  in  Galaz  sollten,  wenn  sie  keine
regelmässige  Abfuhr  nach  dem  Orient  fänden,  sondern,  weil  er  als  Staatsmann  auch  die  Gunst
der  politischen  Verhältnisse  nützen  wollte.
Und  damals  schien  in  der  That  für  den  europäischen  Orient  eine  Periode  dauernder
Ruhe  gekommen  zu  sein.  Dem  Frieden  von  Adriauopel  war  am  8.  Juli  1833  der  Freundschaftsvertrag ­
  zwischen  Russland  und  der  Pforte  von  Hunkiar-Iskelessi  gefolgt.  Russische  Truppen,
die  noch  1820  von  Adrianopel  aus  den  Grossherrn  in  Stambul  zittern  gemacht,  waren  vor
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Constantiuopel  zum  Schutze  desselben  gegen  einen  aufrührerischen  Vasallen  gelandet;  der
Krieg,  in  dem  die  Völker  nach  alter  Gewohnheit  weit  hinten  in  der  Türkei  aufeinander  schlugen,
beschränkte  sich  diesmal  auf  die  asiatischen  Länder.  Selbst  Fürst  Metternich  hielt  den
Moment  für  wirtschaftliche  Unternehmungen  im  Orient  ausserordentlich  günstig,  zumal
Consularberichte  steigenden  liegehr  nach  österreichischen  Producten  signalisirten,  der  Weg
donauabwärts  nach  der  Levante  kürzer  war,  als  über  Triest  und  Constantiuopel,  und  die  Pforte
keine  Schwierigkeiten  machte,  den  bezüglichen  Ferman  auszufertigen.  Endlich  musste  es
erwünscht  sein,  an  österreichischen  Handelsschiften  Pionniere  des  österreichischen  Einflusses
im  Orient  zu  besitzen,  um  durch  sic  auf  friedlichem  Wege  zurückzugewinnen,  was  durch  die
Tergiversationen  der  Diplomatie  hei  den  Verhandlungen  der  jüngsten  Zeit  verloren  worden.
Darum  liess  Fürst  Metternich  noch  in  der  Generalversammlung  vom  31.  Jänner  1834  durch
seinen  Bevollmächtigten,  Freiherrn  von  Ottenfels,  wiederholt  auf  die  handelspolitischen  Vortheile ­
  hinweisen,  welche  aus  der  Beschiffung  des  Schwarzen  Meeres  für  die  Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft
  resultiren  mussten.
In  Erwägung  all’  dieser  Momente  entschloss  sich  die  Gesellschaft,  dem  Wunsche  der
Staatsverwaltung  zu  entsprechen  und  nicht  allein  die  »Argo«  nach  der  untersten  Donau  zu
dirigiren.  sondern  sie  liess  auch  auf  der  Triester  Khede  den  ersten  österreichischen  Seedampfer
bauen.  Sie  hoffte  dafür  auf  die  Wegräumung  der  Hindernisse,  welche  sich  der  Schiffahrt  auf  der
Donau  entgegenstellten,  eine  Hoffnung,  die  sich  leider  bis  zur  Stunde  nicht  erfüllt  hat!  —
Das  Seeschiff,  zu  Ehren  der  Frau  Erzherzogin,  Gemahlin  des  Palatins,  »Maria  Dorothea«
genannt,  fand  auf  seiner  ersten  Fahrt  zwischen  Constantiuopel  und  Smyrna  in  Folge  seiner
eleganten  Bauart  und  seines  schnellen  Ganges  allgemeinen  Beifall,  so  dass  ihm  sofort  die
Besorgung  der  Briefpost  zwischen  den  beiden  Städten  anvertraut  wurde  und  dasselbe  gleich  im
ersten  Jahre  ein  Reinerträgniss  von  20.000  fl.  abwarf,  weshalb  an  einen  Remplaçanten  für  die
Linie  Galaz—Constantiuopel  gedacht  werden  musste.  Nicht  so  glücklich  war  die  »Argo«
auf  der  untersten  Donau.  Trotz  der  grössten  Anstrengungen  vermochten  ihre  Einnahmen  nicht
die  Betriebskosten  zu  decken,  so  dass  das  Dampfboot  lange  Zeit  hindurch  unthätig  blieb.
Ein  Deficit  von  18.000  fl.  war  die  Folge.
Indess  lag  hierin  kein  Grund  zu  Beunruhigung.  Immerhin  zeigten  die  progressiv  fortschreitenden ­
  Einnahmen,  welche  die  »Argo«  auf  ihren  fünf  Fahrten  erzielt  hatte  —  sie  waren
successive  von  20  fl.  auf  3066  fl.  gestiegen,  —  dass  auch  hier  Quellen  reichlichen  Erwerbes
vorhanden  seien.
War  nun  die  vaterländische  Flagge  in  den  Dardanellen  und  am  Bosporus  entfaltet,  so  galt
es,  die  gewonnene  Position  festzuhalten  und  dauernd  zu  sichern.  Zu  diesem  Behufe  war  die  Aufstellung ­
  eines  zweiten  Seeschiffes  erforderlich,  damit  der  Dienst  auf  der  Linie  Constantiuopel—
Smyrna  nicht  durch  Unfälle  eine  Unterbrechung  erleide,  und  die  Verbindung  zwischen  Constantinopel
  und  Galaz  hergestellt  werden  könne,  wie  andererseits  durch  die  bestehende  russische
Dampfschiftährts-Gesellschaft  eine  Verbindung  von  Galaz  mit  Odessa  bewerkstelligt  werden  sollte.
Nicht  minder  musste,  wenn  auch  nicht  für  die  nächste  Zukunft,  die  Entsendung  eines  zweiten
Schiffes  auf  die  unterste  Donau  in  Aussicht  genommen  werden,  um  das  türkische  Ufer  zu  befahren
und  den  aus  Constantiuopel  Kommenden  die  Leiden  einer  zweifachen  Quarantaine  zu  ersparen.
Zu  all'  dem  waren  weitere  Capitalien  erforderlich,  da  auch  die  dritte  am  2.  December  1833
beschlossene  Emission  von  600  Stück  Actien  erschöpft  war.  Die  Administration  konnte  um  so
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        i

leichteren  Herzens  eine  weitere  Capitalsvermehrungin  Vorschlag  bringen,  als  es  nunmehr  auch  für
das  kurzsichtigste  Auge  often  lag,  dass  alle  Elemente  zu  einem  gewinnreichen  Unternehmen  vorhanden ­
  seien  und  dasselbe  mitseiner  Ausdehnung  an  Sicherheit  und  Prosperität  nur  gewinnen  könne.
Die  Generalversammlung  vom  27.  Februar  1835  beschloss  denn  auch,  die  Actienzahl
um  weitere  280  Stück  zu  vermehren.

So  war  eine  nahezu  700  Stunden  lange  Schiffahrtslinie,  wir  möchten  sagen,  ausgesteckt;
sie  auszubilden,  zu  organisiren,  die  Correspondenz  der  Schiffe,  welche  Th  eilstrecken  davon
befuhren,  untereinander  herzustellen,  die  Stationen  zu  bestimmen  und  einzurichten,  geeignete

des  Winters,  wie  für  Werkstätten  zur  Reparatur  allfälliger  Havarien,  zum  Um-  und  Neuhaue

Unerlässliche  Voraussetzung  hiefür  war  die  Uebernahme  sämmtlicher  Schiffe  in  die  eigene
Regie  und  die  Aufstellung  eigener  Beamten,  sowie  die  Begründung  einer  einheimischen  Pflanzstätte ­
  für  die  Schiffsmannschaften.  Die  Beamten  mussten  dauernd  an  das  Interesse  der  Gesellschaft
gefesselt,  die  Schiffsmannschaften  aus  mehr  homogenen  Individuen  gebildet  werden;  denn  die
Recrutirung  von  Matrosen  und  Schiffsleuten  aus  aller  Herren  Länder  führte  nicht  allein  zu  einem
förmlichen  Sprachenchaos,  sondern  es  war  dadurch  zugleich  ein  natürliches  Element  der  Unordnung
geschaffen,  das  nicht  immer  durch  die  Strenge  der  Aufsicht  paralysirt  werden  konnte.
Nach  allen  diesen  Richtungen  wurde  im  Jahre  1835  Wesentliches  geleistet,  indem  das  '
bisher  bestandene  Pachtverhältnis  in  Betreff  der  auf  der  oberen  Donau  verkehrenden  Schiffe
gelöst,  diese  gleich  den  anderen  in  den  Eigenbetrieb  der  Gesellschaft  übernommen,  ein  Winterhafen ­
  in  der  Nähe  von  Pest  ausfindig  gemacht  und  zugleich  die  dem  letzteren  nahe  gelegene
Insel  bei  Altofen  zur  Anlage  einer  Schiffswerfte  gewonnen  wurde,  auf  der  in  Zukunft  nicht
allein  die  Reparatur,  sondern  auch  der  Bau  von  Fahrzeugen  für  die  Flussschiffahrt  in  eigener
Regie  bewerkstelligt  werden  könnte.
Zu  diesem  Ende  wurde  der  Schiffsbaumeister  Fowl  es  mit  Schiffszimmerleuten  und
Matrosen  aus  Triest  berufen,  und  unter  seiner  Leitung  die  erste  Einrichtung  zum  Betriebe  des
neuen  Etablissements  getroffen,  aus  dem  schon  1836  der  wieder  hergestellte  »Franz  1.«  und
bald  darauf  der  neu  gebaute  »  Arpad«  hervorging,  worauf  zum  Baue  des  Waarenschiffes  »Eros«
geschritten  wurde.  Allerdings  konnten  auf  der  Altofener  Werfte  in  der  ersten  Zeit  nur  der
Schiffskörper  und  die  Schiffseinrichtung  hergestellt  werden,  während  die  Maschine  aus  dem
Etablissement  Boulton  Watt  &amp;amp;  Cie.  in  Solio  bezogen  werden  musste.
Um  sich  jedoch  auch  nach  dieser  Richtung  allmälig  von  dem  Auslande  zu  emancipiren,
die  Anschaffungskosten  herabzusetzen  und  zugleich  die  inländische  Industrie  zu  fördern,  nahm
die  gesellschaftliche  Administration  das  Anerbieten  der  Wiener  Dampfmaschinen-Werkstätte
M  Fletscher  &amp;amp;  J.  Punshon  an,  die  Maschine  zu  dem  ersten  Remorqueur  zu  liefern.
Minder  glücklich  war  die  Gesellschaft  rücksichtlich  des  Schiffahrtsbetriebes.  Auf  der  i
Donau  bildete  die  Strecke  von  Moldava  bis  Neu-Czernetz  (Turnseverin)  eine  klaffende  Lücke,  |
da  sie  von  Drenkova  bis  Orsova  nur  mit  Ruderbooten  befahren  werden  konnte,  von  da  an  aber
bis  Neu-Czernetz  Passagiere  und  Waaren  an  das  Landfuhrwerk  abgeben  musste.  Ein  weiteres
Hemmniss  lag  in  der  strengen  Contumaz,  welche  die  für  Odessa  bestimmten  oder  aus  der
Türkei  über  Galaz  kommenden  Waaren  in  Galaz  zu  bestehen  hatten,  wenn  sie  längs  des  linken
Donauufers  Weiter  transportât  werden  sollten.

Vertreter  in  denselben  zu  bestellen  und  endlich  für-die  sichere  Bergung  der  Schiffe  während

von  Schiften  zu  sorgen,  bildete  die  Hauptaufgabe  der  nächsten  Jahre.

3*
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        -*  20  *—

Zur  See  musste  »Maria  Dorothea'«  in  Folge  erlittener  Havarien  längere  Zeit  hindurch
unthätig  bleiben,  minderte  die  lang  andauernde  Pest  den  Zufluss  der  Beisendeu  und  stellten
sich  überdies  bereits  die  Vorläufer  jener  türkisch-englischen  Cooperation  ein.  welche  später
der  Donau-Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft  zur  See  gefährlich  werden  sollte.  Der  Kapudan
Pascha  erliess  nämlich  ein  Verbot  an  die  Rechtgläubigen,  österreichische  Schifte  zu  benützen,
und  englische  Concurrenz  suchte  mittelst  zweier  Dampfer,  des  »Levant«  und  »Crescent«,  den
gesellschaftlichen  Schiffen  in  den  levantinischen  Gewässern  ein  Paroli  zu  biegen:  aber  ohne
Erfolg.  Auch  das  Verbot  der  türkischen  Behörden  wurde  auf  Andrängen  der  österreichischen
Regierung  zurückgenommen:  ja  es  gelang  sogar,  den  Transport  der  Baarsendungen  des
türkischen  Münzamtes  zwischen  Constantinopel  und  Smyrna  gegen  die  Gewährleistung  zu
erlangen,  welche  bei  Benützung  des  Landweges  die  Districte  und  Gemeinden  zu  tragen  hatten.
Damit  war  auch  die  Uebernahme  der  Geldsendungen  der  Kaufmannschaft  entschieden  und  eine
neue  Quelle  nicht  unbedeutender  Erträge  erschlossen.
ln  Folge  dessen  war  auch  das  Ergebniss  des  Jahres  1835  im  Grossen  und  Ganzen  ein
befriedigendes.  Die  Zahl  der  Reisenden  betrug  17.727;  die  in  Verwendung  gestandenen  Schifte
lieferten  ein  Bruttoerträgniss  von  86.370  fl.  beziehungsweise  ein  Reinerträgniss  von  44.074  fl.
Dies  ermunterte  die  Gesellschaft,  neben  der  Vermehrung  der  Zahl  der  Donaudampfer  auch
den  Bau  zweier  neuer  Seeschiffe  (»Fürst  Clemens  Metternich«  und  »Stambul«)  mit  aller  Energie
zu  betreiben,  von  denen  ersteres  bestimmt  war,  die  Linie  Constantinopel-Trapezunt  zu  nehmen
und  dort  der  englischen  Concurrenz  zu  begegnen,  während  der  »Stambul«  mit  Maschinen  von
160  Pferdekräften  und  grösserem  Waarenladungsraum  die  »Maria  Dorothea«  abzulösen  hatte.
Der  Bau  neuer  Schiffe,  die  Einrichtung  der  Eigenregie,  wie  die  Inbetriebsetzung  der
Schiffswerfte  erheischten  aber  neue  und  grosse  Summen,  weshalb  beschlossen  wurde,  das  durch
die  Emissionen  der  vorangegangenen  Jahre  auf  1,000.000  fl.  C.  M.  gebrachte  Grundcapital  um
eine  Million  Gulden  zu  erhöhen.  Dabei  zeigte  sich,  wie  sehr  sich  das  Vertrauen  der  Actionäre
in  die  Solidität  und  Prosperität  der  Unternehmung  gekräftigt  hatte.  Während  in  der  ersten  Zeit
ihres  Bestandes  Jahre  vergingen,  bevor  die  Action  der  einzelnen  Emissionen  vollständig  abgesetzt
wurden,  genügte  1836  eine  halbstündige  Vorbesprechung  vor  der  Generalversammlung,  um  die
Subscription  auf  die  in  Antrag  gebrachte  Summe  auch  schon  schliessen  zu  können.
Heben  wir  noch  hervor,  dass  im  Jahre  1836  auch  die  schon  früher  angeregte  Selbstversicherung ­
  der  Schifte  durch  Begründung  eines  eigenen  Assecuranzfondes  nach  dem  Vorgänge
der  Rheder  in  England,  Holland  und  den  Vereinigten  Staaten  zur  Durchführung  gelangte,  und
für  die  Abnützung  der  Schilfe,  Maschinen  und  Materialien  ein  zweiter  Reservefond  angelegt  wurde,
der  den  statutarischen  als  einen  Schatz  erscheinen  liess,  aus  dem  hei  eventuellen  Unglücksfallen
geschöpft  werden  könne,  ohne  den  Ersatz  dafür  auf  eine  für  die  Actionäre  fühlbare  Weise  holen
zu  müssen,  so  liegt  auf  der  Hand,  dass  das  Unternehmen  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
nicht  allein  an  Umfang  und  territorialer  Ausdehnung,  sondern  auch  an  innerer  Gonsolidirung
gewonnen  hatte.  Ernste  Sorge  bereitete  nur  der  Mangel  an  brauchbarer  Kohle;  denn  mit  der
Vermehrung  der  Zahl  der  Schiffe  stieg  auch  der  Bedarf  an  Brennstoff  für  dieselben.
So  reich  aber  auch  heute  die  Ausbeute  der  Kohlengruben  in  Oesterreich  ist,  damals
waren  noch  wenige  derselben  aufgeschlossen.  Die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  hatte
bis  dahin  ihren  Kohlenbedarf  für  die  Seeschiffe  aus,  England,  für  die  Flussschiffe  aus  den
Gruben  von  Brennberg,  Moliács  und  Oravitza  gedeckt.  Daneben  wurden  auch  •Steinkohlen
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        —-&amp;gt;  2  %  *—
l&amp;gt;ei  Eibenthal  im  walaehisch-illyrisehen  Regimentsbezirke  gewonnen,  die  allerdings  billiger
zu  stellen  kamen,  aber  auch  an  Güte  den  Oravitzaer  weit  nachstanden.  Man  konnte  wol
hoffen,  dass  die  steigenden  Bedürfnisse  der  Schiffahrt  und  der  Industrie  neue  Kohlenlager ­
  auflinden  und  erschlossen  lassen  werden;  allein  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
musste  aussergewöhnliche  Anstrengungen  machen,  um  sich  unabhängig  von  den  Verhältnissen
zu  stellen.  —  In  letzter  Linie  gab  indess  auch  diese  Verlegenheit  nur  Zeugniss  von  dem  raschen
Aufschwünge,  welchen  das  gesellschaftliche  Unternehmen  genommen.
Es  konnte  nicht  ausbleiben,  dass  hiedurch  der  Unternehmungsgeist  im  In-  wie  im
Auslande  angeregt  und  zur  Begründung  ähnlicher  Schöpfungen  aufgemuntert  wurde,  und  dass
schliesslich  auch  die  Staatsverwaltung  dem  Unternehmen  eine  erhöhte  Aufmerksamkeit  zu  wandte.
Während  der  Handelsstand  von  Triest  das  Bedürfniss  fühlte,  von  diesem  Hafen  aus
direct  nach  der  Levante  gehende  Seedampfer  zu  besitzen,  und  den  Oesterreichichen  Lloyd  in's
Leben  rief,  schritt  man  in  Württemberg  und  Baiern  zur  Bildung  einer  eigenen  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
  war  aber  sofort  bemüht,  mit  der  österreichischen  Gesellschaft  Fühlung
zu  gewinnen,  ein  Streben,  dem  diese  mit  Bereitwilligkeit  entgegenkam.
So  entstand  unter  dem  25.  November  1836  eine  Uebereinkunft,  kraft  welcher  die
k.  k.  privilegirte  Erste  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  das  ihr  laut  A  h.  Privilegium
vom  1.  September  1830  zustehende  Recht,  die  österreichische  Donau  ausschliessend  mit  Dampfschiffen ­
  zu  befahren,  für  die  Strecke  von  der  baierischen  Grenze  bis  Linz  der  k.  baierischwürttembergisch
  -  privilegirten  Donau  -  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft  unter  der  Bedingung
überliess,  dass  für  den  Fall,  als  eine  der  beiden  Gesellschaften  in  der  Lage  sein  sollte,  den
Cours  nach  Linz  zu  nehmen,  bevor  die  andere  im  Stande  wäre,  die  ihr  zustehende  oder  die  ihr
kraft  der  erwähnten  Uebereinkunft  überlassene  Stromstrecke  zu  befahren,  der  die  Station  Linz  mit
einem  Dampfschiffe  erreichenden  Gesellschaft  das  Recht  zustehen  sollte,  das  ganze  Stromgebiet
zwischen  Wien  und  Ulm  so  lange  zu  befahren,  bis  die  andere  Gesellschaft  erklärte,  dass  sie
die  ihr  zustehende  oder  kraft  der  Uebereinkunft  überlassene  Strom  strecke  selbst  in  Benützung
nehmen  wolle  und  könne.  Und  diese  Uebereinkunft  sollte  nur  der  Vorläufer  einer  innigeren,  die
beiderseitigen  Interessen  umfassenden  und  auf  dem  Grundsätze  der  Reciprocität  beruhenden
festeren  Vereinigung  der  beiden  Gesellschaften  bilden.
Hiedurch  ward  eine  neue  Quelle  internationaler  Fragen  erschlossen,  bei  deren  Lösung  die
Wege  der  Diplomatie  nicht  umgangen  werden  konnten  ;  und  das  war  es,  was  die  Staatsverwaltung
veranlasste,  eine  Centralcommission  für  Donau-Dampfschiffahrts-Angelegenheiten  unter  dem
Vorsitze  des  Staatskanzlers  Fürsten  Metternich  einzusetzen,  die  jedoch,  weit  entfernt  eine
Regierungscontrole  über  die  Gebahruug  der  Gesellschaft  im  heutigen  Sinne  des  Wortes  zu  üben,
nur  dazu  bestimmt  war,  die  bis  dahin  unter  verschiedene  Hofstellen  vertheilten  Agenden  zu
concentriren,  um  die  einzelnen  auftauchenden  Fragen,  Erleichterungen  der  Quarantainemassregeln,
der  Zollbehandlung  der  Waaren  u.  dgl.  einer  raschen  Lösung  zuzuführen  und  dadurch  die  Schifffahrt ­
  zu  fördern.
Angesichts  dieser  Sachlage  war  die  Hoffnung  wol  nicht  unberechtigt,  dass  die  Betriebsergebnisse ­
  des  Jahres  1837  und  der  folgenden  den  gemachten  Anstrengungen  entsprechen
werden.  Und  in  der  That,  sowohl  der  Personen-  als  der  Frachtenverkehr  nahm  in  rascher
Progression  zu.  so  dass  die  gesellschaftlichen  Schiffe  denselben  kaum  zu  bewältigen  vermochten,
und  neue  Investitionen  noth  wendig  wurden.
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        »  »

L  J,
Die  Recognosciruug  der  Tlieiss  wie  der  Save  eröffnete  weitere  Perspectiven;  die
Scheidung  der  Waaren-  von  der  Personenbeförderung  war  ein  tiefgreifender  Fortschritt.
Nicht  minder  befriedigend  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  der  Seeschiffahrt.  Nach  dem
Einruckendes  »Stambul«  in  die  Linie  Constautinopel-Smyrna  konnte  »  Maria  Dorothea«  die  neue
Linie  Constantinopel-Salonichi  eröffnen,  auf  welcher  sie  später  der  (von  den  Engländern  erworbene)
»Levant«  unterstützte.  Vor  dem  schnellfahrenden  »Metternich«  aber  musste  der  »Crescent«
nach  heissem  Wettkampfe  die  Segel  streichen,  und  wurde  derselbe  gleichfalls  der  Gesellschaft
zum  Kaufe  angeboten,  ein  Erfolg,  der  insbesondere  wegen  der  zahlreichen  Verbindungen,
welche  der  »Crescent«  mit  Persien  hatte,  schwer  in’s  Gewicht  fiel.
Um  letztere  auch  der  Douau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zu  sichern  und  dieselben
noch  mehr  zu  entwickeln,  wurde  Capitän  Au  trän,  der  mit  der  Inspection  der  untern  Donau
1  und  der  Seelinien  betraut  war,  nach  Erzerum  und  Täbris  entsendet.  Seine  von  dort  eingelaufenen
Berichte  erschienen  der  Administration  von  solcher  Wichtigkeit,  dass  sie  von  denselben  an  den
industriellen  Verein  von  Böhmen  Mittheilung  machte,  um  dessen  Aufmerksamkeit  auf  ein
ausgedehntes  Absatzgebiet  zu  lenken.
Im  Winter  1839  begab  sich  Capitän  Autran  nach  Syrien,  um  die  Eröffnung  der  Linie
Smyrna-Alexandrien  vorzubereiten,  welche  der  im  Frühjahre  1839  vom  Stapel  laufende  »Seri-Pervas
  «  befahren  sollte.  Capitän  Autran,  angezogen  von  dem  damals  vielfach  ventilirten
Projecte  des  Wiederauflebens  der  Euphrat-Schiffahrt,  nahm  seinen  Weg  über  Bender-Buschir,
Karak,  Bassrah,  Bagdad  und  Aleppo,  und  besuchte  in  Syrien  Haleb,  Antioch,  Skeenderum,
Damascus  und  Beirut,  um  überall  Handelsbeziehungen  anzuknüpfen  und  auf  das  Erscheinen
des  »Seri-Pervas«  hinzuweisen.
In  ähnlicher  Sendung  brachte  Capitän  Premuda  den  Sommer  1839  abwechselnd  in
Serbien  und  den  Donaufürstenthümern  zu,  um  die  Abstellung  einiger  von  dort  ausgegangenen,
der  Schiffahrt  nachtheiligen  Verfügungen  zu  erwirken,  während  Generalsecretär  Rey  die
ganze  Donau  wie  die  wichtigsten  Seelinien  bereiste,  um  nothwendig  gewordene  Einrichtungen
zur  Förderung  der  Donau-Dampfschiffahrts-Unternehmung  zu  treffen.
In  Folge  dessen  wurden  allerwärts  Häuser,  Magazine  und  Werkstätten  errichtet,  insbesondere ­
  Altofen  mit  neuen  Anlagen  versehen.  —
Endlich  wurde  Capitän  Rau  nach  dem  Rhein,  Belgien,  Frankreich  und  England  entsendet, ­
  um  zu  erheben,  welche  Bauart  der  Schiffe  behufs  Befahrung  von  Flüssen  mit  geringerer
Tiefe  daselbst  in  Anwendung  komme;  denn  auch  auf  der  Donau  harrten  der  Gesellschaft
grosse  Aufgaben.
Die  Befahrung  der  Katarakte  am  Eisernen  Thor,  als  letztes  Glied  einer  ununterbrochenen
Donauschiffahrt,  trat  nunmehr  mit  gebieterischer  Nothwendigkeit  an  dieselbe  heran.  Von  den
Projecten  des  Grafen  Széchenyi  zur  Bekämpfung  dieser  Hindernisse  war  einzig  und  allein
die  Széchenyi-Strasse,  ein  allerdings  eines  Trajan  würdiges  Werk,  zur  Ausführung  gelangt;  die
Pläne  des  Ingenieurs  Vásárhelyi  und  seiner  Mitarbeiter  zur  Regulirung  des  Donaustromes  an
den  Katarakten  zwischen  Moldova  und  Neu-Czernetz  ruhten  damals,  wie  heute,  in  den  Archiven
der  Hofstellen  ;  von  der  Regulirung  oder  Sprengung  des  Eisernen  Th  ores  war  keine  Rede  mehr  !
Zur  Bekämpfung  der  Sandbänke  zwischen  Pressburg  und  Gönyö  bildete  das  Baggerschiff
»  Vidra  «  des  Erzherzog-Palatins  das  einzige  Hilfsmittel,  und  selbst  die  Felsensprengungen  am
Strudeu  waren  nur  insoweit  durchgeführt  worden,  als  nötliig  war,  um  den  grössten  Unglücks-
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—»23«—
fällen  vorzubeugen.  Es  war  klar,  dass  die  Fortschritte  der  Schiffstechnik  würden  naclilielfen
müssen,  solle  auch  nur  Wien  jederzeit  erreicht  und  eine  directe  Fahrt  in  seiner  Nähe  ohne
Umladung  möglich  werden.  Hatte  man  ja  doch  daran  denken  müssen,  die  Versandung  der
Sulina-Mündung  durch  Einrichtung  einer  Landroute  von  Czernavoda  nach  Kustendje  zu  umgehen. ­
  Allerdings  kam  dieselbe  nie  gehörig  in  Schwung,  da  Fürst  Metternich  der  Gesellschaft
schon  in  der  Generalversammlung  vom  28.  September  1840  die  Mittheilung  zugehen  Hess,
dass  am  25.  Juli  in  St.  Petersburg  eine  Convention  geschlossen  worden  sei,  kraft  welcher  von
Russland  die  feierliche  Verpflichtung  übernommen  wurde,  nicht  allein  den  Leuchtthurm  an  der
Sulina-Mündung  ehebaldigst  herzustellen,  sondern  auch  die  vor  jener  Mündung  liegende  Sandbank ­
  sobald  als  möglich  hinwegzuräumen  und  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  sich  dieselbe  nicht
wieder  bilde  und  der  Schiffahrt  Hindernisse  in  den  Weg  lege.  Und  wirklich  konnte  mit  Rücksicht
darauf  die  Landroute  Czernavoda-Kustendje  1843  wieder  aufgelassen  werden,  da  ihre  Benützung
mit  grossen  Schwierigkeiten  und  Opfern  verbunden  war;  Hindernisse,  welche  die  erhoffte  Wegkürzung ­
  von  Wien  nach  Constantinopel  nahezu  aufhoben.  —  Während  sich  so  die  gesellschaftliche ­
  Unternehmung  im  Osten  wie  im  Westen  festigte  und  die  Verwaltung  eitrigst  bemüht
war,  den  Orientverkehr  in  grossem  Style  zu  organisiren,  drohte  ihr  jedoch  im  Centrum  der  !
gesellschaftlichen  Thätigkeit,  in  Ungarn,  eine  nicht  zu  unterschätzende  Gefahr.  Concurrenzbestrehungen
  begannen  sich  zu  regen  und  zwar  von  einer  Seite,  der  man  Fähigkeit  und
Erfahrung  nicht  absprechen  konnte.  Da  galt  es  rasch  und  energisch  zu  handeln,  um  mit  der
Concurrenz  auch  deren  Ursachen  zu  beseitigen.
Die  Administration  säumte  nicht,  das  Erforderliche  zu  thun.
Am  28.  September  1840  trat  sie  vor  die  Generalversammlung  und  entrollte  ein  Bild  ihrer
Leistungen  seit  1834,  wie  des  augenblicklichen  Standes  der  Unternehmung  und  appellirte,  gestützt
darauf,  an  die  Einsicht  derselben.  »Im  Jahre  1834«  —  hiess  es  in  dem  Vortrage  —  »habem
wir  das  Geschäft  aus  der  Verpachtung  in  die  eigene  Regie  übernommen  und  in  6  Jahren  auf  einen
Punkt  gebracht,  wo  Sie  uns  das  Zeugniss  nicht  versagen  werden,  dass  wir  dem  Auslande  nur  \
wenig  nachstehen.  Wir  haben  in  diesem  Augenblicke  10  Donauschiffe  und  7  Seeboote  in  Thätig-  "&amp;gt;
kcit.  Im  Jahre  1841  vermehren  wir  unsere  Boote  auf  der  Donau  um  5,  eventuell  6  Schiffe  und
kommen  dadurch  in  die  ersehnte  Lage,  dass  täglich  ein  Schiff  von  Wien  abgehen  kann,  was  als  \
ein  unumgängliches  Bedürfnis  angesehen  wird.  Nebst  der  Aufstellung  dieser  nicht  unbedeutenden
Anzahl  Schiffe  bleibt  noch  ein  baares  Betriebscapital  von  300.000  fl.,  und  waren  wir  willens,
auf  Vermehrung  der  Schiffe  fortwährend  anzutragen,  so  wie  das  Bedürfnis  des  Landes  und
des  Verkehres  es  mit  sich  bringt.«
»Indessen  hat  unser  Gegner  (Andrews),  der  mit  unserer  Stellung  sehr  genau  vertraut  ist,  den
Plan  entworfen,  eine  Actieugesellschaft  zubilden,  derselben  sein  ungarisches  Privilegium  abzutreten
und  ihr  G  Schiffe  zu  liefern  oder  zu  verkaufen,  um  damit  die  Donau  in  Ungarn  auszubeuten.«
»Erwägen  Sie  nun  unsere  Lage.«
Die  Administration  gedachte  der  hohen  Ziele,  welche  sich  die  Donau-Dampfschiftährts-Gesellschaft
  gesteckt,  und  wies  auf  die  Opfer  hin,  welche  sie,  auf  momentanen  Nutzen  verzichtend,
der  aus  der  Strecke  von  Wien  nach  Pest  und  Semlin,  als  der  bevölkertsten,  entsprungen  wäre,
gebracht,  um  den  Wünschen  der  Staatsverwaltung  zu  begegnen  und  die  Continuität  der  Donaulinie ­
  zu  wahren.  »Wir  entsendeten«  —  hiess  es  weiter  —  »unsere  Schiffe  in  un  wirthbare  Gegenden  I
und  nahmen  Besitz  von  der  unteren  Donau,  um  sowohl  dem  Handel  diese  neue  Strasse  zuzu-
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führen,  als  auch  insbesondere  Oesterreichs  und  Ungarns  Erzeugnissen  den  Weg  zu  neuen
Absatzquellen  zu  bahnen,  und  wir  sind  der  Ueberzeugung,  dass  sich  die  Fruchte  bald  zeigen
werden,  wenn  wir  ungestört  bleiben.«
Endlich  bemerkte  der  Bericht:  »Ziehen  Sie  gefälligst  in  Betracht,  dass  wir  von  Linz  bis
Trapezunt  fahren;  dass  wir  überall  Etablissements  a  niegen  mussten,  weil  wir  auf  vielen  Plätzen
nicht  einmal  Menschen  antrafen  und  auf  solche  Schwierigkeiten  stiessen,  dass  wir,  wie  wir  es
Ihnen  offen  gestehen,  oft  selbst  zweifelten,  ob  wir  sie  überwinden  würden.  Sie  sind  nun  endlich
überwunden,  auf  einem  Strome,  der  so  wichtig  und  doch  so  vernachlässigt  ist:  unser  Geschäft
ist  auf  einen  Grad  gediehen,  dass  wir  einer  neu  entstehenden  Concurrenz  ziemlich  muthig  entgegengehen, ­
  sie,  wo  nicht  ganz  beseitigen,  doch  wenigstens  unschädlich  machen  könnten,  damit
uns  nicht  im  Augenblicke,  wo  wir  uns  fast  am  Ziele  glaubten,  die  Früchte  unserer  Anstrengungen ­
  durch  einen  Dritten  entrissen  werden.  «
Auf  diese  Gründe  gestützt,  forderte  die  Administration  die  Generalversammlung  auf,
ein  für  alle  Mal  zu  erklären,  dass  in  Zukunft  so  viele  Schiffe  gebaut  werden  sollen,  als  es
das  Bedürfhiss  erheischen  werde;  und  die  Generalversammlung  erhob  diesen  Antrag  einstimmig
zum  Beschlüsse.
Damit  war  der  einzig  richtige  Schritt  geschehen,  um  den  Wünschen  des  Staates,
wie  dem  Bedürfnisse  des  Publikums  jederzeit  entsprechen  und  zugleich  denjenigen,  welche  die
Unzulänglichkeit  der  Betriebsmittel  tadelnd  hervorhoben,  begegnen  zu  können.  An  der  Möglichkeit ­
  der  Beschaffung  der  hiezu  erforderlichen  Geldmittel  konnte  nicht  gezweifelt  werden;
denn  eine  Gesellschaft,  die  im  Laufe  von  zehn  Jahren  aus  sich  selbst  heraus  ihr  Anlagecapital
successive  von  100.000  fl.  auf  3,000.000  fl.  C.  M.  gebracht,  besass  nicht  allein  die
Kraft,  weit  höheren  Anforderungen  zu  genügen,  sondern  durfte  auch  auf  das  willigste  Entgegenkommen ­
  des  Geldmarktes  zählen.  Hierin  die  Wahl  zu  treffen  und  Plan  und  System  in  die
Geldbeschaffung  zu  bringen,  um  auch  die  Gunst  der  Zeitverhältnisse  ausnützen  zu  können,  war
Aufgabe  der  Administration,  die  sich  derselben  im  Vereine  mit  dem  von  der  Generalversammlung ­
  eingesetzten  Ausschüsse  in  den  folgenden  Jahren  unterzog.
Die  Wirkung  blieb  auch  nicht  aus;  es  schwanden  die  Besorgnisse  in  den  Kreisen  der
Actionäre,  und  Selbstvertrauen  fasste  Wurzel  ;  zumal  wies  das  Jahr  1840  trotz  nachtheiliger
Zeitverhältnisse  und  einer  schweren  Beschädigung,  welche  der  neu  ausgerüstete  »Seri-Pervas  &amp;lt;
durch  Schiffbruch  im  Sturme  erlitten,  günstigere  Betriebsergebnisse  aus,  als  sie  das  Jahr  1830
geliefert  hatte.  Auch  die  Coucurrenzlust  erlahmte,  und  verfielen  deren  Bestrebungen  einem
baldigen  Siechthume.
Um  so  entschiedener  konnte  sich  nun  die  Verwaltung  der  bereits  im  Zuge  befindlichen
Deform  der  gesellschaftlichen  Statuten  zuwenden,  die  allerdings  dringend  der  Revision  bedurften,
da  sie,  noch  aus  der  Zeit  der  Kindheit  des  Actienwesens  in  Oesterreich  stammend  und  jeglicher
Erfahrung  im  Betriebe  der  Dampfschiffahrt  ermangelnd,  den  geänderten  Zeitverhältnissen  nicht
mehr  entsprachen.  Wesentliche  Abänderungen  waren  beantragt,  die  selbstverständlich  der  Genehmigung ­
  der  Regierung  bedurften
Aber  auch  die  Regierung  hatte  inzwischen  Anlass  gefunden,  sich  mit  den  Angelegenheiten ­
  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zu  befassen.  Mit  dem  allmäligen  Hervortreten
grosser  Actieugesellschäften  hatte  sich  in  ihrem  Schosse  jener  Umschwung  der  Ansichten  über
das  Verbaltuiss  der  Privatvereine  zur  Staatsverwaltung  vollzögen,  welcher  in  dem  auf  Grund
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        einer  A.  h.  Entschliessung  vom  19.  October  1843  erlassenen  Hofkanzlei-Decrete  vom  5.  November
desselben  Jahres  seine  gesetzliche  Fixirnng  fand,  und  dessen  charakteristisches  Merkmal  die
Unterstellung  dieser  Privatvereine  unter  die  Oberaufsicht  des  Staates  bildete.  Der  Staatsverwaltung ­
  lag  nun  daran,  auch  die  Donau-Dampfschiffährts-Gesellschaft  zur  freiwilligen
Unterwerfung  unter  die  staatliche  Oberaufsicht  zu  bestimmen.
Eine  willkommene  Handhabe  bot  dazu  die  Ditto  der  Gesellschaft  um  Verleihung
eines  von  jeder  Construetionsart  der  Dampfschiffe  unabhängigen  und  damit  wirklich  ausschliessenden
  Dampfschiffahrt-Privilegiums  für  die  ganze  inländische  Donaustrecke  und  auf
die  noch  übrige  Dauer  ihres  ursprünglichen  Privilegiums.  Hierüber  erfloss  unter  dem  18.  Juni
1842  eine  A.  h.  Entscliliessung,  welche  zwar  die  Verleihung  des  Alleinrechtes  zur  Befahrung
der  Donau  mit  Dampfschiffen  ablehnte,  doch  aber  die  Geneigtheit  zu  der  Zusicherung  ausdrückte ­
  ,  dass  auf  die  Dauer  des  Privilegiums  keine  neue  Concession  zur  Beschiffung  der
Donau  mit  Dampfschiffen  gegen  dem  und  insolange  ertheilt  werden  solle,  als  die  Gesellschaft
sich  verpflichte,  ihrem  Anerbieten  gemäss  die  Tarifpreise  herabzusetzen  und  nicht  wieder  zu
erhöhen,  dabei  aber  auch  die  Beschiffung  der  unteren  Donau,  wie  bisher,  regelmässig  fortzubetreiben. ­
  Die  k.  k.  allgemeine  Hofkammer  erklärte  sich  beauftragt,  ein  förmliches  Uebereinkommeu
  mit  der  Gesellschaft  zu  treffen,  bei  dessen  Nichterfüllung  sich  Se.  Majestät  die
Ertheilung  neuer  Concessionen  für  die  Dampfschiffährt  auf  der  Donau,  sowohl  in  ihrer  ganzen
Ausdehnung,  als  auf  einzelnen  Strecken,  Vorbehalte.
ln  der  a.  o.  Generalversammlung  vom  6.  December  1842  wurde  die  kaiserliche  Entschliessung
  mittelst  Decretes  der  k.  k.  niederösterreichischen  Landesregierung  den  Actionären
zur  Kenntniss  gebracht,  und  diese  ertheilten  der  Administration  die  Ermächtigung,  im  Einverständnisse ­
  mit  dem  Ausschüsse  das  betreffende  Uebereinkommen  abzuschliessen.  Die  nächste
Generalversammlung  (10.  April  1843)  wurde  bereits  im  Beisein  eines  landesfürstlichen  Commissärs
  abgehalten.
Damit  war  die  entscheidende  Wendung  für  die  weitere  Entwicklung  der  gesellschaftlichen
Unternehmung  eingetreten.  Schon  in  der  Generalversammlung  von  1843  griff  der  als  landesfürstlicher ­
  Commissär  fungirendc  k.  k.  niederösterreichische  Regierungsrath  Graf  Barth  -
Barthcnlieim  leitend  in  die  Verhandlungen  ein  und  deutete,  obwohl  es,  wie  er  selbst
erklärte,  nur  seine  Obliegenheit  war,  darüber  zu  wachen,  dass  den  bestehenden  Statuten  gemäss
vorgegangen  werde,  auch  die  Mittel  an,  die  )  nach  seiner  Privatansicht«  die  Staatsverwaltung
finden  werde,  um  allzusehr  zum  Misstrauen  geneigte  Gemüther  unter  den  Gesellschaftsmitgliedern ­
  zu  beruhigen.  Als  solche  Mittel  bezeichnete  er  die  zeitgemässe  Umgestaltung  der  Satuten,
eine  praktische  Geschäftsordnung  als  Corrolar  derselben,  die  Vervollkommnung  der  ganzen
inneren  Organisation  und  die  strenge  Ueberwachung  derselben  von  Seite  der  Staatsverwaltung.
Indess  am  prägnantesten  trat  der  Umschwung,  welchen  die  Dinge  genommen,  in  dem
Umstande  zu  Tage,  dass  derRegierungscommissär  dem  Anträge  der  Administration  gegenüber,  eine
Commission  aus  der  Mitte  der  Actionäre  zu  entsenden,  um  im  Vereine  mit  der  Administration
die  Frage  des  weiteren  Bestandes  der  Seeschiffahrt  zu  entscheiden  und  die  Unterstützung
der  Staatsverwaltung  zu  erbitten,  den  Vorschlag  machen  konnte,  es  sei  die  Unterordnung
des  Unternehmens  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  als  Fluss-  und  Seeschiflährts  -  Gesellschaft ­
  unter  die  allgemeine  Hofkammer  anzustreben,  die  ihr  gewiss  den  kräftigsten  Schutz
angedeihen  lassen  werde.  Der  Unterschied  der  beiden  Versionen  liegt  auf  der  Hand.  —
4
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        Für  die  Donau-Dampfschiffahrts-Unternehmuug  war  die  auf  den  ersten  Blick  überraschende ­
  Frage  der  Auflassung  der  Seelinien,  welche  im  Schosse  der  Regierung  bereits
beschlossene  Sache  schien,  aus  geschäftlichen  Erwägungen  erwachsen.
Das  Jahr  1842  hatte,  trotz  einer  mächtig  entwickelten  Thätigkeit,  trotz  Verhütung  von
grossen  Unglücksfällen  und  trotz  erfreulich  zunehmender  Schiffserträgnisse  auf  der  oberen  Donau,
ein  ungünstiges  Resultat  geliefert.  Das  Reinerträgniss  erreichte  nur  109.000  fl.  Der  Grund
davon  lag  theils  in  den  Verlusten,  welche  die  Befahrung  der  untersten  Donau  verursachte,  noch
mehr  aber  in  den  Ereignissen,  welche  die  Unternehmung  auf  der  See  plötzlich  und  unerwartet
trafen  und  ihr  nahezu  jegliche  Hoffnung  auf  eine  weitere  gedeihliche  Entwicklung  nahmen.
Die  durch  den  Vertrag  von  Hunkiar-Iskelessi  begründete  russisch-türkische  Intimität,
die  von  vornherein  ihre  Spitze  gegen  Oesterreichs  Einfluss  im  Orient  gekehrt  hatte,  begann  nun
offen  ihre  Tendenzen  zu  enthüllen,  und  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft,  als  Pionnier  der
österreichischen  Macht  auf  dem  Gebiete  des  Handels,  hatte  den  ersten  Stoss  auszuhalten.  Nachdem
es  Russland  nicht  gelungen,  dieselbe  durch  die  Versandung  der  Sulina-Mündung  von  dem  Orient
auszuschliessen,  musste  die  Pforte  vergehen;  und  sie  that  es  nicht  allein  durch  Aufmunterung  und
Unterstützung  der  Concurrenz,  sondern  weit  wirksamer  durch  ein  neuerliches,  anfänglich  geheim,
später  offen  erlassenes  Verbot  an  ihre  Unterthanen,  sich  oder  ihre  Waaren  auf  österreichischen
Booten  zu  verschiffen;  ein  Verbot,  das  mit  der  grössten  Strenge  in  Ausführung  gebracht,  ja  zum
Theile  selbst  auf  nichttürkische  Unterthanen  ausgedehnt  wurde.  Die  Schritte,  welche  dagegen  bei
den  Behörden  unternommen  wurden,  blieben  lange  erfolglos.  Und  als  das  Verbot  wieder  zurückgenommen ­
  wurde,  gesellte  sich  zu  den  türkisch-russischen  Bedrängern,  als  Dritte  im  Bunde,  die
englische  Concurrenz  ;  aber  nicht  mehr  Einzelunternehmer,  sondern  die  englisch  -  orientalische
Compagnie  trat  in  die  Schranken.
Mehr  noch  indessen,  als  der  Verlust  in  Folge  der  türkischen  Massnahmen  —  er  betrug  1842
rund  103.000  fl.  —  und  die  englische  Concurrenz,  entmuthigte  die  Gesellschaft  die  veränderte
Haltung  Oesterreichs.  Es  konnte  ihr  nicht  entgehen,  dass  die  österreichische  Staatsverwaltung  nur
mit  halbem  Herzen  für  die  gesellschaftlichen  Orientinteressen  eintrat,  seitdem  sie  auch  den
österreichischen  Lloyd  zu  schützen  hatte,  der,  unter  ihrem  Protectorate  in’s  Leben  gerufen,  die
Pflege  der  österreichisch-levantinischen  Beziehungen  zu  seiner  Hauptaufgabe  gemacht  hatte.  Es
konnte  nicht  einmal  befremden,  dass  sich  die  Staatsverwaltung  für  diejenige  der  beiden  Unternehmungen ­
  entschied,  die  lediglich  den  Seedienst  besorgte,  mit  dem  Centralsitze  dem  Schauplatze
ihrer  Thätigkeit  näher  lag,  und  deren  Bestand  eine  unerlässliche  Vorbedingung  für  die  Entwicklung
des  ersten  Hafenplatzes  des  Reiches  bildete.
Desshalb  konnte  sich  die  Administration  der  Donau-Dampfschillährts-Gesellschaft,  welche
in  der  Generalversammlung  vom  13.  Februar  1837  erklärt  hatte,  dass  Concurrenz  nur  dort  zu
fürchten  sei,  wo  die  Parteien  nicht  im  gleichen  Vortheile  seien,  nicht  länger  der  Ueberzeugung
  verschliessen,  dass  ihr  unter  den  obwaltenden  Umständen  die  Fortsetzung  ihrer  Wirksamkeit ­
  zur  See  grössere  Opfer  auferlegen  würde,  als  sie  zu  tragen  im  Stande  sei  ;  sie  sah
es  für  ihre  Pflicht  an,  die  Actionäre  zu  einem  ».kräftigen  Entschlüsse«,  d.  h.  zur  Auflassung
der  Seeschiffahrt  aufzufordern.
Es  bildet  einen  der  leuchtendsten  Züge  in  dem  Charakterbilde  des  Grafen  Széchenyi,
dass  er,  der  die  erste  Anregung  zur  Aufnahme  der  Seelinien  gegeben,  als  die  Debatte  über
diese  grosse  Frage  begann,  herbeieilte  und  die  für  die  Auflassung  sprechenden  Gründe
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energisch  betonte,  um  die  aufgeregten  Gemüther  zu  dem  praktisch  richtigsten,  den  Interessen
der  Gesellschaft  am  meisten  entsprechenden  Entschlüsse  zu  bestimmen.
Die  Entscheidung  zu  treffen,  war  die  Generalversammlung  der  Actionäre  allein  berufen.
Wenn  die  Administration  dennoch  rietli,  einen  Entschluss  nicht  ohne  Mitwirkung  der  Regierung
zu  fassen,  so  geschah  es  wohl  nur,  weil  sie  noch  nicht  alle  Hoffnung  aufgegeben,  die  Staatsverwaltung ­
  werde  ihren  vollen  Einfluss  geltend  machen,  um  ihr  die  schwere  Amputation  zu  ersparen.
Diese  Hoffnung  war  vergebens;  die  Regierung  bot  ihre  Unterstützung  nur  zur  Liquidiruug
  des  Levantiner  Geschäftes.  Unter  ihrer  Vermittlung  ging  der  gesammte  Besitzstand  der
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  in  der  Levante  an  den  Oesterreichischen  Lloyd  über.
Auf  Grund  einer  unter  dem  Vorsitze  des  k.  k.  Corvettencapitäns  v.  Kudriaffsky
vorgenommenen  commissioneilen  Schätzung  der  Objecte  brachte  die  Administration  im
Vereine  mit  der  hiezu  ernannten  Specialcommission  und  unter  Intervention  des  k.  k.
wirklichen  Hofrathes  Michael  Rueskefer  als  Hofeommissär  1844  die  Verhandlungen  über  den
Kaufcontract  und  alle  damit  zusammenhängenden  Bedingungen  zum  Abschlüsse,  welchen
dann  auch  von  Seite  des  Hofkammer  -  Präsidiums  mit  Erlass  vom  17.  Jänner  1845
die  Genehmigung  ertheilt  wurde.
Die  Hauptpunkte  dieses  Vertrages  waren:
Abtretung  der  G  Dampfboote  sammt  Realitäten,  Werkstatt,  Inventargegenständen  und
sämmtlichen  Vorräthen  (mit  Ausnahme  der  Kohlendepôts)  für  die  Pauschalsumme  von
5GO.OOO  fl.,  zahlbar  in  drei  Raten.
Verzichtleistung  auf  die  Seeschiffahrts-Linien  Constantinopel—Trapezunt,  Constantinopel
—  Salonichi  und  Constantinopel  —  Smyrna;  ferner  für  gegenwärtig  auf  die  Linie  zwischen  Galaz
und  Constantinopel  unter  dem  Vorbehalte,  dieselbe  gegen  sechsmonatliche  Voranzeige  wieder
aufnehmen  zu  können,  wobei  dem  Lloyd  freistand,  diese  Linie  gleichfalls  zu  befahren.
Endlich  verpflichteten  sich  die  beiden  Gesellschaften,  zur  Aufrechthaltung  der  Fahrlinie
zwischen  Constantinopel  und  Wien  im  Laufe  des  Schiffahrtsjahres  regelmässige  wöchentliche
Fahrten  mit  gegenseitigem  Anschlüsse  in  Galaz  zu  unterhalten.  Die  Abfahrtstage  und  Fahrpreise
für  Personen  und  Güter  sollten  in  einem  Separatübereinkommen  festgesetzt  werden,  und  hatte
im  Falle,  als  man  bei  Erneuerung  desselben  bezüglich  der  Tarife,  Fahrzeiten  oder  sonstiger
Bedingnisse  nicht  einig  werden  sollte,  das  k.  k.  Hofkammer-Präsidium  zu  entscheiden.
Ziffermässig  ausgedrückt,  bedeutete  diese  Transaction  einen  Verlust  von  338.000  fl.  oder,
nach  Abschlag  des  auf  die  Seeschiffe  entfallenden  Antheils  des  Erneuerungscontos,  von  189.000  fl.,
der  sich  jedoch  dadurch  empfindlicher  zu  gestalten  schien,  dass  der  Seeschiffahrts  -  Betrieb  im
Jahre  1844  nicht  nur  keinen  Ausfall,  sondern  einen  Ueberschuss  von  5134  fl.  ergeben  hatte.
Ein  indirecter  Vortheil  lag  für  die  Gesellschaft  blos  darin,  dass  die  Abtretung  unter
Bedingungen  erfolgte,  welche  ihr  die  regelmässige  Verbindung  mit  der  Levante  sicherten  und
sie  in  den  Stand  setzten,  sich  mit  aller  Macht  der  Entwicklung  der  Schiffahrt  auf  der  Donau  zu
widmen,  die  ihr  eigentliches  Actionsgebiet  bildete.
Der  Oesterreichische  Lloyd  wurde  der  Erbe  und  Nachfolger  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  in  den  levantinischen  Gewässern,  wie  er  aus  .ihrem  Aufschwünge  die  Anregung  zu
seinem  Dasein  geschöpft  hatte.
Man  hat  die  Frage  aufgeworfen,  ob  nicht  eine  Fusion  der  beiden  Institute  eine
wünschenswerthere  Lösung  geboten  hätte?  Allein  Fluss-  und  Seeschiffahrt  folgen  ver-4*

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schiedenen  Gesetzen,  wie  ja  auch  die  Flüsse  und  das  Meer  verschiedene  Functionen  im
Naturleben  erfüllen.  Neidlos  darf  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  die  Schifte  der
Schwesterunternehmung  gehen  und  kommen  sehen,  um  den  Waarenaustausch  zwischen  den
Welttheilen  zu  vermitteln;  ihr  bleibt  unverkümmert  die  Mission  der  Verkehrsentwicklung  im
ganzen  Donaugebiete!  —
Erst  nachdem  die  Lösung  dieser  Lebensfrage  feststand,  konnte  die  Gesellschaft  zur
Wiederaufnahme  der  unterbrochenen  Reorganisation  der  Verwaltung  schreiten.
Die  Vorschrift  über  das  Verhältnis  der  Privatvereine  zu  der  Staatsverwaltung  vom
19.  October,  rücksichtlich  5.  November,  1843  war  inzwischen  in  Wirksamkeit  getreten,  und  lag
nunmehr  kein  Grund  vor,  die  formelle  Umgestaltung  der  Statuten  im  Sinne  dieser  Vorschrift
hinauszuschieben,  ln  der  That  wurde,  da  die  Regierung  die  ihr  von  der  Generalversammlung
vom  10.  April  1843  angetragene  Initiative  hiezu  mit  dem  Bedeuten  ablehnte,  dass  die  Vorschläge ­
  zur  Reform  der  Statuten  wie  zur  Aufstellung  einer  Geschäftsordnung  von  der  Gesellschaft
ausgehen  müssten,  in  der  Generalversammlung  vom  20.  März  1844  eine  Specialcommission,
bestehend  aus  12  Mitgliedern,  mit  der  Aufgabe  betraut,  neue  Statuten  zu  entwerfen,  sowie
eine  Geschäftsordnung  festzustellen.  Das  betreffende  Elaborat,  in  eine  Vorerinnerung,  die
Statuten  und  das  Geschäftsreglement  gegliedert,  gelangte  in  der  Sitzung  vom  9.  April  1845
zur  Debatte,  und  wurden  die  Statuten  sammt  dem  Geschäftsreglement  mit  einigen  Modificationeu
angenommen,  worauf  sie,  ergänzt  durch  Normen  über  die  Ausübung  des  Oberaufsichtsrechtes
der  Staatsverwaltung,  unter  dem  30.  November  1845  die  kaiserliche  Genehmigung  erhielten.
In  systematischer  Anordnung  trugen  dieselben  den  Veränderungen  Rechnung,  welche
im  Laufe  der  Zeit  in  den  Verhältnissen  der  Gesellschaft,  in  ihrer  Stellung  zur  Staatsgewalt,  wie
in  Folge  des  mit  dem  Oesterreichischen  Lloyd  geschlossenen  Vertrages  eingetreten  waren;  sie
beschränkten  die  Rechtssphäre  der  Generalversammlung  auf  die  eigentlichen  Lebensfragen  der
Gesellschaft,  schufen  aber  in  einem  von  der  Generalversammlung  zu  wählenden  Ausschüsse
ein  Ersatzorgan,  das  aber  nicht  selbständig,  sondern  nur  in  Gemeinschaft  mit  der
Administration  zu  fungiren  hatte,  und  schieden  endlich  aus  dem  Wirkungskreise  der  letzteren
den  materiellen  Betrieb  der  Unternehmung  aus,  zu  dessen  Besorgung  unter  der  Oberleitung  und
steten  Controle  der  Administration  eine  eigene  Betriebsdirection  bestellt  wurde,  ln  die
Administration  wie  in  den  Ausschuss  sollten  nur  Oesterreich  er  wählbar  sein,  und  Vollmachten ­
  zur  Vertretung  von  Actionären  in  der  Generalversammlung  in  Zukunft  nur  an
Actionäre  ertheilt  werden  können.
ln  Betreff  des  Geschäftsreglements  hatte  man  sich  auf  die  Fixirung  einiger  allgemeiner
Grundsätze  über  den  Wirkungskreis  und  den  Geschäftsgang  der  Administration  wie  der
Betriebsdirection  und  ihr  gegenseitiges  Verhältnis  zu  einander  beschränkt,  um  der  Zukunft
nicht  vorzugreifen  und  der  noch  in  der  Entwicklung  begriffenen  Unternehmung  nicht  beengende
Fesseln  anzulegen.
Damit  war  ein  neues  Fundamentalgesetz  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
geschaffen,  das,  so  eng  es  sich  auch  an  die  durch  die  kaiserliche  Entschliessung  vom
19.  October  1843  festgestellten  Bestimmungen  für  Actiengesellschaften  anschloss,  doch  die
Grundpfeiler  wahrte,  auf  denen  die  Prosperität  des  Institutes  beruhte.
Die  wichtigste  Neuerung  bildete  die  Einsetzung  einer  eigenen  Direction.  Sie  inaugurate
eine  neue  Aera  in  der  Verwaltung  wie  in  der  Gesammteutwieklung  der  Gesellschaft,  und  zwar  um
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so  mehr,  als  ihre  Errichtung  mit  der  Erneuerung  des  gesellschaftlichen  Privilegiums  zusammenfiel, ­
  das  nunmehr  in  der  That  ein  ausschliessliches  Vorrecht  zur  Befahrung  der  Donau
in  ihrer  Ausdehnung  von  Passau  bis  Orsova  mit  Dampfschiffen  auf  die  Dauer  von  35  Jahren
statuirte.  —
Inzwischen  war  es  gelungen,  die  Stromschnellen  zwischen  Drenkova  und  Orsova  mittelst
des  Dampfers  »Ludwig«  zu  befahren.  Die  Ueberwindung  dieser  natürlichen  Hindernisse  ermöglichte ­
  es,  zur  Etablirung  director  Fahrten  zwischen  Wien,  Orsova  und  Galaz  (Constautinopel)
zu  schreiten,  während  das  Erträgniss  der  Waarenschiffe  und  Remorqueurs  die  Gesellschaft
bestimmte,  bei  der  Vermehrung  der  Betriebsmittel  vorwiegend  auf  den  Bau  eiserner  Remorqueurs
und  Schleppschiffe  Bedacht  zu  nehmen.
Die  Wirkungen  dieser  Massnahmen  traten  noch  im  Jahre  1845  hervor.  Die  Zahl  der
Reisenden  hob  sich  gegen  1844  um  90.299  Personen,  der  Waarenverkehr  um  G04.251  Centner;
auf  der  Linie  Pest-Semlin-Orsova  betrug  die  Vermehrung  im  Personenverkehre  90%,  im
Waaren  verkehre  100%.
»Allenthalben,  auf  Flüssen  und  auf  Meeren,«  —bemerkt  der  Bericht  der  Administration
vom  20.  März  184G  —  »ist  es  in  unserer  Zeit  die  Dampfschiffahrt,  welche  den  wichtigsten  und
kostbarsten  Th  eil  des  Welthandels  an  sich  zieht,  weil  sie  allein  dem  Streben  unseres  im  Fluge
vorwärts  eilenden  Zeitalters,  Beschleunigung  der  Verbindung,  Gewinn  an  Zeit  und  hiedurch
mögliche  Verdopplung  der  Geschäfte  zu  erzielen,  entspricht.  Je  mehr  sich  dem  Verkehre  Hilfsmittel ­
  darbieten,  desto  rascher  entwickelt  sich  derselbe,  desto  weitgreifender  werden  seine
Anforderungen;  so  ergibt  sich  auch  hei  Ihrer  Gesellschaft,  dass  gegenwärtig,  wo  Sie  dem
Verkehre  die  Maschinenkraft  von  3000  Pferden  mit  mehr  als  30  Dampfschiffen  zur  Verfügung
stellen,  Sie  ihm  weniger  zu  genügen  vermögen,  als  damals,  wo  Ihre  Betriebsmittel  auf
500  Pferdekräfte  beschränkt  waren.  Als  die  ersten  Schiffe  im  südlichen  Ungarn  erschienen,
stockte  der  Verkehr  in  jenem  von  Communicationsmitteln  entblössten  Landestheile,  und
Strecken  des  fruchtbarsten  Bodens  blieben  aus  Mangel  an  Absatz  der  Erzeugnisse  unbebaut.
Die  Dampfschiffahrt  beseitigte  diesen  Mangel;  die  Cultur  griff  um  sich,  das  anregende  Beispiel
der  dem  Strome  näher  gelegenen  Güter  wirkte  auf  die  entfernteren  und  rief  einen  Wetteifer
hervor,  dessen  gedeihliche  Folgen  in  den  Massen  von  Erzeugnissen  hervortreten,  die  nunmehr
zur  Verschiffung  mit  Dampfbooten  augeboten  werden.«
Die  Administration  empfahl  sonach  nicht  allein  die  Aufrechthaltung  der  unteren  Donaulinie, ­
  die  noch  immer  hinter  selbst  bescheidenen  Erwartungen  zurückblieb,  sondern  beantragte  auch
die  Vermehrung  des  Gmndcapitales  um  2  Millionen  Gulden,  um  die  Betriebsmittel  nach  allen
Richtungen  zu  vermehren.
Endlich  war  sie  auch  darauf  bedacht,  das  Loos  der  durch  Alter  und  Gebrechlichkeit  unfähig
gewordenen  Bediensteten  und  deren  Hinterbliebenen  durch  Gründung  eines  Pensionsfondes
sicher  zu  stellen.
Die  Zahl  der  Bediensteten,  die  hieran  theilnahmen,  betrug  damals  708,  darunter
44  Beamte  und  Diener  des  Centralbureaus,  GO  Angestellte  und  Diener  bei  den  Agentien,
29  Beamte  bei  den  Werften,  41  Schiffscapitäne,  32  Conducteure,  38  Maschinisten,
G5  Steuerleute,  227  Matrosen  und  172  Feuerleute.
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        Während  dieser,  die  Jahre

X
umfassenden,  Periode.fungirten  als
landesfürstliche  Commissäre
Herr  Johann  (li  ai  von  Barth-Barlhenheim,  k  k
„  Michael  Kneskefer,  Kitter  von  Wellenthal,  k  k  Hofrath

(1844—1848).

Administratoren  waren,  u.  zw.
als  Präsidenten:
Herr  Johann  Bapt.  Freiherr  von  Pul  hon  (1829-„
  Johann  Freiherr  von  Si  na  (1840-als
  Mitglieder:
Herr  Johann  Heinrich  Freiherr  von  Kevin  idler  (1829-Adolf
  Freiherr  von  Friesenhof  (1829-1837  u.  1842
Johann  Freiherr  von  Si  na  (1829-Johann
  Freiherr  von  Puthon  (1829-Johanu
  Kapt.  Kenvenutti  (1829-Thaddäus
  v.  Berger
Adolf  Freiherr  von  Pereira  Arnstein  (1837-(arl
  Klein  (1841-Adani
  Freiherr  von  Burg,  k.  k.  Hofrath  (1845-l’arl
  (’zornig,  Freiherr  von  (  zernhausen  (1845
Rudolf  Freiherr  von  Puthon  (1840
Josef  Voigt  (1844

1840),
-1866),
1842),
1844),
1840),
1840),
-1841),
(1833),
-1845),
-1844),
),
-  1863),
-1866),
-1857).

General-Secretär  :

Herr  .1.  Key  leitete  den  Betrieb

(1838—1846).
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ZWEITE  PERIODE

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1

chon  in  der  ersten  Generalversammlung,  welche  —  am  22.  September ­
  1846  —  auf  Grund  der  neuen  Statuten  stattfand,  konnte
die  A.  h.  Entschliessung  vom  16.  August  1846  zur  Publication
gelangen,  kraft  welcher  der  Gesellschaft  ein  ausschliessendes
Privilegium  zum  Betriebe  der  Dampfschiffahrt  auf  der  Donau  und
deren  Nebenflüssen  auf  die  Dauer  von  35  Jahren  d.  i.  bis  Ende
des  Jahres  1880  gegen  dem  verliehen  wurde,  dass  sie
keine  Erhöhung  ihrer  Tarifsätze  ohne  Zustimmung  der  Staatsverwaltung ­
  vornehme,  2.  den  Betrieb  der  bereits  befahrenen  Linie  schwunghaft ­
  fortsetze,  und,  falls  die  Eröffnung  neuer  Linien  entweder  auf  dem
Hauptstrome  oder  auf  den  Nebenflüssen  wie  auf  Seitenverbindungen  den
Interessen  des  Handels  und  der  Schiffahrt  entsprechend  gefunden  werden
sollte,  selben  in  einem  diesen  Interessen  zusagenden  Umfange  aufnehme;
endlich  3.  dass  sie  sich  verbindlich  mache,  die  erforderlichen  Postverbindungen ­
  in  den  Richtungen  ihrer  Schiffahrtslinien  unentgeltlich  zu
übernehmen.
So  oneros  auch  diese  Bedingungen  im  Allgemeinen  und  insbesondere ­
  im  Vergleiche  mit  denen  gleich  si  tuirter  Eisenbahnen  erscheinen
mussten,  beeilte  sich  die  Generalversammlung  doch,  eine  Deputation  an
Se.  Majestät  den  Kaiser  zu  entsenden,  um  den  ehrerbietigsten  Dank  für  die
Gewährung  des  Privilegiums  an  den  Stufen  des  Thrones  niederzulegen.
ImUebrigen  beschränkte  sich  die  Verwaltung  darauf,  das  eigene  Haus
nach  den  Bestimmungen  der  neuen  Statuten  zu  bestellen.
Die  Gesellschaftsfirma  lautete  nunmehr:  »Erste  k.  k.  privilegirtc  Donau-Dampfschifffalirts-Gesellschaft.«
  Nicht  allein  den  Generalversammlungen  der  Actionäre,  sondern  auch  den
Sitzungen  der  Administration  hatte  von  nun  an  ein  Regierungscommissär,  wenn  auch  nur  mit
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—~  52  &amp;lt;J —
berathender  Stimme,  so  doch  mit  dem  Be  dite  beizuwolmen,  mich  seiner  Wolmeinung  Sitzungen ­
  einzubemfen  und  gefasste  Beschlösse  zu  sistiren.
Zur  Leitung  des  Betriebes  wurde  der  k.  k.  Corvettencapitän  von  Kudriaffsky  berufen
und  ihm  als  technischer  Consilient  der  Administrator  k.  k.  Regierungsrath  Adam  Bitter  von  Burg
beigegeben.
Die  neue  Verwaltung  richtete  ihr  hauptsächliches  Augenmerk  auf  die  innere  Organisation ­
  des  Dienstes;  das  Centralbureau  wurde  vervollständigt,  Buchhaltung  und  Liquidatin'  den
.  neuen  Verhältnissen  angepasst.  Die  Orgauisirung  des  Streckendienstes  ging  Hand  in  Hand  mit
Einrichtungen  zur  Heranziehung  und  Schulung  der  Schilfsequipagen;  überhaupt  war  der  Betriebsdirector
  bemüht,  die  bei  der  k.  k.  Marine  erprobten  Institutionen  auch  bei  der  Gesellschaft
einzubürgern  und  den  Schiffsdienst  mehr  und  mehr  nach  militärischem  Muster  zu  regeln.  —
Der  Wunsch  des  Grafen  Stephan  Széchenyi,  vor  Inangriffnahme  seines  Theissregulirungs-Projectes
  diesen  Fluss  in  seinem  ganzen  Laufe  kennen  zu  lernen,  bot  der  Gesellschaftsadministration
  willkommene  Gelegenheit,  die  Schiffahrtsverhältnisse  auf  demselben  auch  in
seinem  oberen  Gebiete  zu  erforschen.  Sie  stellte  dem  Grafen  im  Juli  1846  die  »Pannouia«  zur
Verfügung  und  drang  mit  derselben  bis  über  Tokaj  vor,  allerorten  trendigst  begrüsst.  Leider
waren  die  Verhältnisse  des  Flusses  nicht  von  der  Art,  um  schon  damals  an  die  Aufnahme  regelmässiger ­
  Fahrten  bis  in  jene  Gegenden  denken  zu  können,  und  musste  man  sich  selbst  1847
nach  einer  nochmaligen  Forcirung  desselben  bis  zu  dem  äussersten  Punkte  seiner  Schiffbarkeit
(Ujlak)  begnügen,  den  Schiffsverkehr  bis  Szolnok  einzurichten.
Die  Schiffahrtslinie  der  Gesellschaft  erhielt  iudess  einen  neuen  Anschluss  im  Osten,
indem  das  russische  Dampfboot  »Peter  der  Grosse«  am  22.  September  1846  seine  Fahrten
zwischen  Galaz  und  Odessa  aufnahm  und  sich  mit  den  Schiffen  der  Gesellschaft  in  Berührung
setzte.  Dadurch  war  eine  zusammenhängende  Dampfschiffverbindung  zwischen  Wien  und
Odessa,  beziehungsweise  Südrussland,  wie  durch  die  Lloydschiffe  mit  Constantinopel  und  den
Orienthäfen  des  Schwarzen  Meeres  hergestellt.
Dagegen  drohte  der  Anschluss  auf  der  oberen  Donau  verloren  zu  gehen.  Mit  dem  Ablaufe
des  ersten  Privilegiums  der  Gesellschaft  war  auch  das  im  Jahre  1836  mit  der  k.  baierischwürttembergischen
  Donau-Dampfschiftährts-Gesellschaft  geschlossene  Uebereinkommen  erloschen; ­
  letztere  selbst  hatte  sich  aufgelöst,  und  waren  deren  Schiffe  an  die  k.  baierische
Staatsverwaltung  übergegangen.  Erst  nach  längeren  Verhandlungen  gelang  es,  den  bisher
geübten  Anschlussverkehr  einstweilen  aufrechtzuerhalten.  —
In  diese  Zeit  fallen  auch  die  festeren  Ansiedlungen  auf  den  Landungsplätzen  in  Wien
und  Pest.  Während  aber  der  erstere  an  den  Kaisermühlen  in  Folge  Weigerung  des  E  i  gentil ­
  ü  mers,  Steinbauten  errichten  zu  lassen  (!),  Zeit  seines  Bestandes  ein  primitives  Ansehen  beibehielt, ­
  gestalteten  sich  in  Pest  die  Verhältnisse  erfreulicher.
Wieder  war  es  Graf  Széchenyi,  dem  die  Erwerbung  geräumiger  Plätze  zu  beiden
Seiten  der  eben  vollendeten  Kettenbrücke  zu  danken  blieb.  Der  Quaibau,  zu  dem  man  sich  verpflichten ­
  musste,  wurde  bald  in  Angriff  genommen.  —
Den  mannigfaltigen  natürlichen  Schiffahrtshindernissen  gegenüber  hatte  sich  inzwischen
die  Verwaltung  ohne  Umstände  zur  Selbsthilfe  entschlossen.
Sie  übernahm  die  Felsensprengungen  am  Struden  im  Accordwege  von  der  obderennsischeu
Regierung,  und  gelang  es  im  Winter  1846/47  wirklich,  20—24  Cubikklafter  Felsen  abzusprengeu
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—»  53  *—
und  aus  dem  Flussbett  zu  räumen,  wodurch  eine  Wassertiefe  von  3  Fuss  4  Zoll  unter  Null
gewonnen  wurde.
Die  Versandungen  zwischen  Pressburg  und  Gönyö  gaben  Veranlassung  zur  Anschaffung
einer  eigenen  Dampfbaggermaschine.
Indessen  unterbrachen  noch  immer  die  Katarakte  des  Eisernen  Tliores  den  Lauf  der
Schiffe.  Die  Hindernisse,  welche  die  hochragenden  Felsenbänke  und  die  reissende  Strömung
insbesondere  in  der  Bergfahrt  bereiteten,  wurden  vielfach  für  unüberwindlich  gehalten.
Der  geglückte  Versuch,  die  Dampfschiffe  über  die  Stromschnellen  von  Isias  und
Greben  fahren  zu  lassen,  spornte  aber  dazu  an,  auch  das  gefürchtete  Eiserne  Thor  zu  bewältigen. ­
  Der  Inspector  der  unteren  Donaulinie,  Herr  Constantin  Lazar  ich,  setzte  in  umsichtiger
und  muth  voller  Ausführung  der  erhaltenen  Weisungen  den  schwankenden  Meinungen  die  rasche
That  entgegen,  und  siehe,  sie  gelang.  Am  2.  April  1846  drang  der  7  Fuss  tief  gehende  Rcmorqueur
  «Eros«  bei  mittlerem  Wasserstande  längs  des  walachischen  Ufers  inmitten  der  zahlreichen
Klippen  durch  die  Brandung  der  Wellen  und  Wirbel  über  das  Eiserne  Thor  bis  Orsova  vor.
In  wenigen  Tagen  folgte  das  in  den  Fahrten  über  die  Stromschnellen  oberhalb  Orsova  trefflich
bewährte  Dampfboot  «Ludwig«,  welches  am  12.  April  die  Thal  fahrt  über  das  Eiserne  Thor
bis  Szibb  in  26  Minuten,  die  Bergfahrt  aber  in  einer  Stunde  15  Minuten  zurücklegte.  Damit
fiel  die  letzte  Schranke  der  Beschiffung;  für  den  Handel  von  Centraleuropa  resultirte  daraus
die  ununterbrochene  Donaufahrt.  —
Die  Gesellschaftsverwaltung  blieb  jedoch  dabei  nicht  stehen.  Aufgemuntert  durch  die
Erfolge  am  Struden  war  sie  darauf  bedacht,  die  in  dem  engen,  der  Schiffahrt  zugänglichen
Canale  des  Eisernen  Tliores  emporragenden  Felsenspitzen  zu  beseitigen.  Nachdem  sie  hiezu  die
Genehmigung  der  österreichischen  wie  der  walachisch  en  Regierung  erhalten,  ging  sie  an’sWerk.
Vom  24.  Jänner  bis  16.  Februar  1848  wurden  433  Cubikschuh  Felsen  und  mehrere  Felsenspitzen
  abgesprengt.  Das  thatsächliche  Besultat  dieser  Sprengungen  bestand  darin,  dass  fortan
Dampfboote  bei  einem  Wasserstande  von  8  Fuss  über  Null  am  Pegel  von  Orsova  über  das
Eiserne  Thor  fahren  konnten,  während  bis  dahin  die  Fahrten  eingestellt  werden  mussten,  wenn
das  Wasser  unter  10  Fuss  über  Null  fiel.
Die  Staatsverwaltung  beharrte  jedoch  auch  diesen  Anstrengungen  der  Gesellschaft
gegenüber  in  ihrer  Passivität.  Wol  Hess  sich  der  Präsident  der  allgemeinen  Hofkammer,
Freiherr  von  Kübeck,  1847  eine  Denkschrift  über  die  der  Dampfschiffahrt  auf  der  Donau
entgegenstehenden  Hindernisse  und  die  Nothwendigkeit  der  Regelung  ihres  Strombettes  überreichen; ­
  zur  That  wurden  aber  die  darin  gemachten  Vorschläge  nicht.
Die  Schwierigkeiten,  welche  der  eigentliche  Schiffahrtsbetrieb  zu  überwinden  hatte,
bildeten  jedoch  nicht  die  einzige  Sorge,  welche  auf  der  Gesellschaftsverwaltung  lastete.  Je  mehr
die  Betriebsmittel  anwuchsen,  desto  unzulänglicher  ward  der  bisherige  Winterhafen  bei  Altofen,
desto  drohender  Wasser-  und  Feuersgefahr.  Es  musste  einerseits  zur  Anlage  von  Eisbrechern
und  Aufstellung  eines  Pompierscorps  in  Altofen,  andererseits  zur  Vermehrung  der  Winterstände
geschritten  werden.
Eine  Frage  von  höchster  Wichtigkeit  bildete  die  Deckung  des  Kohlenbedarfes,  nachdem
die  Gesellschaft  inzwischen  durch  die  rasche  Vermehrung  ihrer  Betriebsmittel  zum  grössten
Kohlenconsumenten  der  Monarchie  herangewachsen  war.  Von  750.000  Centnern  im  Jahre  1845
war  der  Bedarf  für  1846  schon  auf  eine  Million  Centner  gestiegen,  ohne  dass  sich  die  Hoffnung
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erfüllt  hätte,  dass  neue  grosse  Kohlenlager  in  nächster  Nähe  der  Donau  würden  erschlossen
werden.  Das  Kohlenbecken  von  Oravitza,  das  allerdings  reiche  Schätze  vorzüglichster  Kohle  in
sich  barg,  war  zu  entlegen,  um  den  gesammtcn  Kohlenbedarf  für  die  Schifte  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  decken  zu  können.  Ueberdies  fehlte  es  in  dem  ziemlich  unwirthbaren
und  wenig  bevölkerten  Lande  an  Transportmitteln  und  Zugkraft.  Es  blieb  nur  die  Hoffnung,  durch
Anlegung  einer  Kohlenhahn  von  Seite  der  Staatsverwaltung  diesem  Hebelstaude  für  eine  entferntere ­
  Zukunft  zu  steuern.
Zur  Ausführung  aller  dieser  Massnahmen  waren  beträchtliche  Geldmittel  erforderlich,
und  musste  deshalb  abermals  zur  Vermehrung  des  Aulageeapitals  geschritten  werden,  um
so  mehr,  als  die  jüngste  Actienemission  im  Betrage  von  2,000.000  fl.,  trotz  ihrer  raschen
Durchführung,  nicht  ausreichte,  um  die  Kosten  der  uothwendig  gewordenen  Vermehrung  der
Betriebsmittel  zur  Gänze  zu  decken,  und  überdies  der  Bau  einer  weiteren  Anzahl  von
Fracht-  und  Kohlenschiffen  nebst  einem  Baggers  chiffe  in  Aussicht  stand.
Indem  die  Generalversammlung  vom  31.  März  1847,  diesen  Erwägungen  Rechnung
tragend,  die  Administration  im  Vereine  mit  dem  Ausschüsse  zur  Aufnahme  eines  Anlehens  im
Betrage  von  2,000.000  fl.  ermächtigte,  schuf  sie  neue  Garantien  der  Sicherheit  und  fortschreitenden ­
  Prosperität.  Und  in  der  That  tritt  dieser  Fortschritt  deutlich  hervor,  wenn  man  den  Schiffsstand ­
  der  Gesellschaft  und  die  Betriebsresultate  von  1845  und  1847  mit  einander  vergleicht.
Bei  dem  Beginne  der  Schiffahrtsperiode  von  1846  standen  der  Gesellschaftsverwaltung
27  Dampfboote  in  der  Gesammtkraft  von  2512  Pferden  mit  36  Schleppschiffen  zu  Gebote  ;
Ende  1847  belief  sich  die  Zahl  der  dienstfähigen  Dampfschiffe  auf  41  mit  4252  Pferdekräften,
und  waren  alle  Vorbereitungen  getroffen,  um  dieselbe  im  Laufe  der  Schiffahrtsperiode  1848  auf
50  Dampfer  mit  5467  Pferdekräften  zu  erhöhen.  Die  Zahl  der  Schleppe  war  1847  auf  111
gestiegen,  und  sollten  1848  weitere  32  Waarenboote  dem  Betriebe  übergeben  werden.  Alle
diese  Schiffe  waren  mit  äusserst  geringen  Ausnahmen  auf  der  Schiffswerfte  in  Altofen  gebaut
und  aus  Eisen  construirt,  nachdem  die  beiden  letzten  hölzernen  Schiffskörper  der  Dampfboote ­
  »Neptun«  und  »Erds«  durch  neue  eiserne  ersetzt,  die  hölzernen  Waarenboote  aus  dem
Dienste  gezogen  waren.
Die  Schiffs-Dampfmaschinen  standen  noch  alle  in  Thätigkeit,  während  die  Kessel  der
Mehrzahl  erneuert  und  bei  dieser  Gelegenheit  durch  Tubularkessel  ersetzt  worden  waren.
Diese  ansehnliche  Flotte  gestattete  der  Gesellschaftsverwaltimg,  alle  Strecken  der
Schiffahrtslinie  auf  dem  Hauptstrome  wie  auf  dessen  Nebenflüssen  entsprechend  zu  besetzen,
das  Princip  der  Trennung  der  Personen-  und  Waarenbefördernng  kräftiger  durchzuführen  und
in  dem  einem  wie  in  dem  andern  Verkehre  allen  billigen  Anforderungen  möglichst  zu  genügen,
ja  ihr  Augenmerk  sogar  auf  den  wichtigen  Getreideverkehr  und  die  Erleichterung  der  Approvisionirung
  der  Residenz  zu  richten.
Die  Gesammtwirkung  dieser  Massnahmen  äussert  sich  in  den  Betriebsergebnissen  der
Jahre  1846  und  1847.  Im  Jahre  1846  wurden  421.340  Personen  und  1,564.029  Centner
Waaren  befördert.  Das  ergibt  gegen  1845  eine  Vermehrung  im  Personen  verkehre  um  64.484
Personen,  im  Waaren  verkehre  um  377.426  Centner.
Die  Roheinnahme  betrug  2,590.905  11.  gegen  2,070.979  fl.  im  Jahre  1845,  das
Schiffserträgniss  1,422.319  fl.  gegen  1,186.078  fl.  im  Jahre  1845,  der  Reinertrag  348,489  11.,
und  konnte  eine  Dividende  von  5%  oder  25  fl.  per  Actie  vertheilt  werden.
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1847  umfasste  der  Personenverkehr  437.523  Reisende,  der  Waarentransport
2,351.905  Centner.  Die  Roheinnahme  belief  sich  auf  3,149.410  fl.,  das  Schiffserträgniss  auf
1,590.513  fl,  der  Reinertrag  auf  281.103  fl.,  und  wurde  eine  Dividende  von  23  fl.  per  Ac  tie
vertheilt.
Indem  trotz  der  bedeutenden  Steigerung  des  Verkehres  und  der  Roheinnahmen  das
Schiffserträgniss  und  der  Ueberschuss  von  1847  hinter  jenem  von  1840  zurückblieben,  war  der
Beweis  geliefert,  dass  die  rasche  Vermehrung  der  Betriebsmittel  in  erster  Linie  der  Production
und  dem  Handel  und  nicht  der  Rentabilität  des  Unternehmens  zu  Gute  kam.
Die  Jahre  1848  und  1849  gestalteten  sich  für  die  Gesellschaft  zu  einer  Epoche  der
härtesten  Prüfung.
Bei  dem  Beginne  der  Schiffahrt  hatten  sich  die  erfreulichsten  Aussichten  eröffnet.  Der
lebhafte  Andrang  von  Waaren  liess  hoffen,  dass  selbst  die  um  1000  Pferdekräfte  vermehrte
Flotte  hinreichende  Beschäftigung  finden  würde,  und  dass  den  Anforderungen  des  reisenden
Publikums  in  jeder  Hinsicht  entsprochen  werden  könne.  In  der  That  überstiegen  die  Einnahmen
bis  Ende  Mai  1848  jene  der  gleichen  Periode  des  Vorjahres  um  230.000  fl.  Selbst  die  in  den
Monaten  März  und  Mai  stattgehabten  politischen  Ereignisse  bestärkten  die  gehegten  Erwartungen. ­
  Vermehrte  Bedürfnisse,  häufige  Veranlassungen  zu  Geschäftsreisen,  vor  Allem  aber  die
Befreiung  des  Handels  von  mancher  veralteten  Fessel  hätten,  wenn  der  Umschwung  der  Zeitereignisse, ­
  wie  man  erwartet,  Ruhe  und  Frieden  in  seinem  Gefolge  gehabt,  sicher  nur  günstig
auf  den  Geschäftsgang  der  Gesellschaft  ein  gewirkt.  Leider  sollten  diese  Hoffnungen  arg  getäuscht
werden.  Die  immer  wieder  sich  erneuernden  Volksbewegungen  konnten  nicht  ohne  Rückwirkung
auf  den  öffentlichen  Credit  und  den  Handelsverkehr  bleiben  und  trafen  besonders  schwer  den
Donauverkehr.
Seit  dem  Entstehen  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  war  Ungarn  das  Haupt!
feld  ihrer  Thätigkeit  und  die  hauptsächlichste  Quelle  ihres  stets  zunehmenden  Aufschwunges!
Pest,  Semlin,  Szegedin,  die  Centralpunkte  des  Handels  auf  der  Donau,  der  Save  und  Theiss;
waren  zugleich  die  Hauptstationen,  wo  die  gesellschaftlichen  Schiffe  sich  kreuzten,  und  von  wo
aus  die  meisten  zur  Belebung  des  Verkehres  ungeordneten  Verfügungen  zur  Ausführung
gebracht  werden  mussten.  Unter  solchen  Umständen  war  der  Ausbruch  eines  verheerenden,
gerade  in  dem  Mittelpunkte  der  gesellschaftlichen  Thätigkeit  plötzlich  auflodernden  Bürgerkrieges ­
  ein  für  den  Schiffahrtsverkehr,  wie  für  das  gesellschaftliche  Vermögen,  verhängnisvolles ­
  Ereigniss.
Wenngleich  sich  die  Gesellschaft  durch  ihre  strenge  Neutralität  zu  der  Hoffnung
berechtigt  glaubte,  in  ihrer  friedlichen  Thätigkeit  unbeirrt  zu  bleiben,  so  traten  doch  Umstände
ein,  welche  diese  Hoffnung  vereitelten.
Als  das  serbische  Centralcomité  den  Remorqueur  »Duna«  bei  seiner  Vorüberfahrt  zu
Carlowitz  zwang,  seine  in  mehreren  mit  Handelsgütern  befrachteten  Schleppen  bestehende
Ladung  daselbst  stellen  zu  lassen  und  mehrere  Fahrten  in  Nationalangelegenheiten  zu  machen;
als  von  Seite  des  ungarischen  Ministeriums  und  der  demselben  unterstehenden  Behörden  solche
Massregeln  und  Verordnungen  getroffen  wurden,  welche  das  Eigenthum  der  Gesellschaft  bei
längerer  Fortsetzung  ihrer  Fahrten  in  die  grösste  Gefahr  gebracht  hätten;  als  die  serbische
Nation,  um  im  Falle  des  Bedarfes  über  eine  grössere  Anzahl  von  Dampfschiffen  verfügen  zu
können,  dieselben  nicht  mehr  über  Carlovitz  hinauffahren  liess  und  insbesondere  auch  den
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Remorqueur  »Magyar«,  welcher  mit  einer  Anzahl  Schleppschiffe  sich  nach  Orsova  begehen  sollte,
nöthigte,  von  Razias  nach  Semlin  zurückzukehren;  als  die  Equipage  des  »Andräs«  in  der  Gegend  von
Czerevitz  mit  bewaffneter  Hand  von  dem  Schiffe  vertrieben,  und  das  Fahrzeug  mit  Beschlag  belegt
wurde,  u.  s.  w.,  u.  s,  w.;  sah  sich  die  Gesellschaft  durch  die  Macht  der  Umstände  genöthigt,  die
Regelmässigkeit  der  Fahrten  auf  einem  grossen  Theile  der  Donau  und  deren  Nebenflüssen  aufzuheben ­
  und  dieselben  von  Fest  abwärts  auf  Esseg,  später  sogar  auf  Mohács  zu  beschränken.  Auf
der  Theiss  konnten  sich  die  dortselbst  eingeschlossenen  Schiffe  nur  zwischen  Szegedin  und
0  -  Beese  bewegen,  während  der  Frachtentransport  auf  dem  Bega-Canale  zwischen  Titel,  Gross-Becskerek
  und  Temesvär  ganz  ah  geschnitten  war.  Im  Herbste  mussten  sogar  wegen  der  Kriegsoperationen ­
  gegen  Wien  die  Fahrten  zwischen  Wien,  Pressburg  und  Pest,  welche  bis  dahin
ungestört  fortgewährt  hatten,  unterbrochen  und  theilweise  eingestellt  werden.  So  blieben  der
Unternehmung  nur  die  Ausläufe  der  verschiedenen  Flussstrecken  zur  Benützung  offen;  aber
auch  der  Ertrag  dieser  Strecken  litt  unter  dem  Mangel  der  entfernteren  Zufuhren
Noch  misslicher  gestaltete  sich  die  Lage  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  im
Jahre  1849.
Die  Thätigkeit  der  Unternehmung  war  nahezu  völlig  gelähmt,  das  gesellschaftliche
Eigenthum  allen  Gefahren  des  Krieges  preisgegeben.  Die  Schiffe  konnten  sich  in  Berücksichtigung ­
  des  allgemeinen  Woles  dem  Kriegsdienste  nicht  entziehen,  und  unter  den  obwaltenden ­
  Umständen  stand  eine  freie  Verfügung  darüber  der  Gesellschaft  nicht  zu.  Dass  das  gesellschaftliche ­
  Eigenthum,  namentlich  an  solchen  Plätzen,  welche  mehrmals  in  die  Gewalt  eines
kriegführenden  Theiles  geriethen,  und  insbesondere  die  in  dem  Bereiche  des  jeweiligen
Kriegsschauplatzes  aufgestellten  Fahrzeuge  der  grössten  Gefahr  und  mannigfachen  Beschädigungen ­
  ausgesetzt  waren,  bedarf  keiner  besonderen  Darlegung.
Um  von  den  zahlreichen  Unfällen  nur  einige  Beispiele  anzuführen,  sei  erwähnt,  dass  am
17.  Juli  1849  das  Schilf  »Buda«  auf  der  Theiss  in  Folge  eines  Zusammenstosses  mit  der  »Panuonia«
  sank  und  erst  im  Herbste  nach  achtwöchentlicher  Anstrengung  aus  der  Verschlammung
wieder  zu  Tage  gefördert  werden  konnte.  Der  Dampfer  »Andräs«  war  derart  beschädigt,  dass
man  ihn  zerlegen  musste  und  nur  noch  als  Stehschiff  in  Verwendung  nehmen  konnte.
Das  Dampfboot  »Komärom«  wurde,  als  es  mit  drei  mit  Kriegserfordernissen  befrachteten
Schleppen  von  Semlin  stromaufwärts  fuhr,  in  der  Gegend  von  Ko  vil  am  31.  Mai  1849  von
einer  verborgenen  feindlichen  Strandbatterie  derart  beschossen,  dass  es  von  5  Kugeln  getroffen
wurde,  wovon  drei  in  den  Körper  des  Schiffes  eindrangen  und  dessen  Dampfkessel  durchlöcherten.
Eines  der  Schleppboote  wurde  in  Brand  geschossen.  Bei  Semlin  flog  am  18.  Juni  ein  in
der  Einschiffung  eines  ärarischen  Munitionstransportes  begriffenes  Schleppschiff  durch  Entzündung ­
  seiner  Ladung  in  die  Luft  und  wurde  in  zwei  Theile  zerrissen.  Der  dadurch  veranlasste
Kugelregen  zerstörte  und  beschädigte  überdies‘gesellschaftliches  Eigenthum  am  Ufer.  Auch  bei
Gönyö  wurde  am  24.  April  1849  der  mit  Munition  für  die  k.  k.  Truppen  beladene  Schlepper
durch  das  Feuer  vom  linken  Ufer  der  Donau  in  die  Luft  gesprengt.  Von  den  in  der  Nähe  von
Acs  im  Dienste  des  k.  k.  Militärs  stationirt  gewesenen  Transportschiffen  wurde  eines  bei  dem
Abzüge  der  k.  k  Truppen  von  denselben  versenkt,  das  andere  von  den  feindlichen  Kugeln  in
den  Grund  gebohrt.  Ebenso  ein  Waarenboot  bei  Neu-Becse  an  der  Theiss.  Die  im  Komorner
Winterhafen  stationirten  Waarenboote  wurden,  nebst  mehreren  von  Raab,  Neudörfl  und  Arad
dahin  dirigirten,  von  dem  feindlichen  Festungscommando  zur  Erbauung  einer  Brücke  über  die
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Waag  verwendet;  bei  dem  späteren  Bombardement  von  Kornorn  gingen  drei  davon  unter,  ein
viertes  wurde  von  Kugeln  durchlöchert.
Wenn  auch  einzelne  dieser  Schifte  wieder  gehoben  und  auf  der  Weifte  von  Altofen  ausgebessert ­
  werden  konnten,  und  zugleich  das  Armee  -  Obercommando  die  Liquidiruug  der
angerichteten  Schäden  verhiess,  so  ist  doch  evident,  dass  die  Gesellschaft  in  Folge  dieser
Ereignisse  schwere  Einbussen  an  ihrem  Vermögen  erlitt,  zu  denen  die  theilweise  Zerstörung
der  gesellschaftlichen  Gebäude  in  Palanka,  Oravitza  und  Tissovitza  im  Jahre  1848  nur  ein
kleines  Vorspiel  bildete.
Unter  diesen  Umständen  musste  es  die  Gesellschaft  als  ein  wahres  Glück  im  Unglück
betrachten,  dass  die  Schiffs  weifte  in  Altofen,  woselbst  grosse  Massen  werth  vollen  Materials,
namentlich  zum  Baue  eiserner  Schleppe,  angehäuft  waren,  von  grösseren  Unglücksfällen
verschont  blieb.
Auch  stockte  dort  Arbeit  und  Regsamkeit  nicht  ;  es  wurden  in  den  beiden  Jahren  24
Schiffskörper  verschiedener  Grosse  nebst  dem  dazu  gehörigen  Schiflfsinveutar  hergestellt,  das
in  den  Besitz  der  k.  ungarischen  Regierung  übergegangene  Dampfboot  »Franz  I.«  in  einen  Kriegsdampfer ­
  um  gestaltet,  7  neue  Tubularkessel,  davon  2  zu  je  150  und  einer  zu  IGO  Pferdekräften,
angefertigt  und  eine  grosse  Anzahl  von  Dampf-  und  Waarenbooten  der  Reparatur  unterzogen.
Dieses  Moment  bietet  den  einzigen  Lichtblick  in  der  Reihe  widriger  Ereignisse,  unter
deren  Drucke  nicht  allein  alle  Quellen  des  Einkommens  zu  versiegen,  sondern  auch  die  kaum
geschaffene  Organisation  des  gesellschaftlichen  Dienstes  zusammenzubrechen  drohte.
Gleich  im  Beginne  der  Bewegung  des  Jahres  1848  wurde  Herr  von  Kudriaffsky  vom
Kriegsministerium  zur  activen  Dienstleistung  bei  der  k.  k  Marine  einberufen  und  erhielt  später
eine  Mission  bei  der  deutschen  Centralgewalt,  in  Folge  dessen  er  definitiv  aus  den  Beziehungen
zu  der  Gesellschaft  schied.  An  seine  Stelle  trat  der  bisherige  Directionsadjunct  Peter  Erichsen,
der  beim  Wiederanbruch  geordneter  Zustände  seine  ganze  Sorgfalt  zunächst  der  Ralliirung
des  gelichteten  Personales,  sowie  einer  den  Zeitverhältnissen  entsprechenden  Reform  des
inneren  Dienstes,  zuwenden  musste;  es  bedurfte  aber  längerer  Zeit,  bevor  die  Geschäfte  wieder
in  geregelten  Gang  gebracht  werden  konnten.
Dass  unter  solchen  Umständen  das  Erträgniss  der  Jahre  1848  und  1849  weit  hinter
den  bescheidensten  Erwartungen  zurückblieb,  ist  begreiflich.  Der  Ausfall  des  Jahres  1848
betrug  345.704  fl.,  jener  des  Jahres  1849  aber  379.869  fl.  In  Folge  dessen  wurde  nur  der
Coupon  vom  1.  September  1849  eingelöst,  die  Auszahlung  des  Coupons  vom  1.  März  desselben
Jahres  aber  sistirt,  bis  ein  nachfolgendes  Jahr  es  ermöglichen  würde,  denselben  aus  dem  reinen
Ueberschusse  zu  tilgen  !  —
Den  sturmbewegten  Tagen  von  1848  und  dem  blutigen  Bürgerkriege  des  Jahres  1849
folgten  glücklicher  Weise  wieder  Zeiten  dauernder  Ruhe  und  friedlicher  Entwicklung.
Wenn  auch  langsam,  begann  sich  Handel  und  Wandel  wieder  zu  erholen.  Die  engere
Verbindung  der  einzelnen  früher  gesonderten  Th  eile  der  Monarchie,  die  Aufhebung  der
österreichisch  -  ungarischen  Zwischenzoll-Linie,  insbesondere  aber  die  nach  der  Pacification
Ungarns  iuaugurirten  ökonomischen  und  Justizreformen  leiteten  einen  wirthschaftlichen
Aufschwung  ein,  der  vor  Allem  dem  Donauverkehre  zu  Gute  kommen  musste,  zumal  der  Kaiserstaat ­
  auch  zu  Deutschland  in  innigere  wirtschaftliche  Wechselbeziehungen  zu  treten  bemüht
war.  Ja  selbst  die  Gunst  der  Natur  schien  diese  Wendung  fördern  zu  wollen.  Reicher  Ernte-
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segeii  und  ein  günstiger  Wasserstand  wirkten  zusammen,  um  einen  Umsatz  in  Rohproducten
herbeizuführen,  der  alle  Berechnungen  überstieg.  Nur  die  Entwerthung  der  Valuta  und  die
dadurch  herbeigeführte  allgemeine  Preissteigerung  lasteten  schwer  auf  dem  Verkehre  in  Oesterreich, ­
  indem  die  Agioschwankungen  jeden  kaufmännischen  Calcul  illusorisch  machten.
Angesichts  solcher  Aspecten  musste  die  Gesellschaft,  die  während  der  Schiffahrtsperiode ­
  1850  48  Dampfboote  mit  5387  Pferdekräften,  125  Waaren-  und  16  Schweinboote
nebst  14  Kohlenschiffen  in  Thätigkeit  hatte  und  damit  538.522  Personen  und  2,736.427  Centner
Waaren  —  die  Frachten,  die  nicht  nach  dem  Gewichte  tarifirt  werden,  nicht  mitgerechnet  —
beförderte,  an  eine  neuerliche  Vermehrung  ihrer  Transportmittel  denken,  sollte  sie  einerseits
dem  wachsenden  Verkehre  genügen,  andererseits  der  für  1851  drohenden  Concurrenz  einer
Eisenbahn  zwischen  Wien-Pest,  die  schon  seit  1846  in  der  Strecke  Pest-Waitzen  den  Personenverkehr ­
  der  Dampfschiffe  wesentlich  beeinträchtigt  hatte,  die  Stirne  bieten.
Die  Schiffahrtslinie  war  zwar  nur  durch  die,  in  Folge  des  endlich  zu  Stande  gebrachten
neuen  Uebereinkommens  mit  der  k.  baierischen  Regierung  für  den  Waarenverkehr  neu  eröffnete,
Strecke  Linz-Passau  und  durch  die  Uebernahme  der  Beschiffung  des  Bega-Canales  in  die  eigene
Regie  erweitert  worden;  allein  auch  diese  Strecken  absorbirten  Betriebsmittel,  um  die  sich
darbietenden  Waarenmengen  und  insbesondere  die  Personenfrequenz  zu  bewältigen.
Die  untere  Donaulinie  aber  krankte  nicht  blos  an  veralteten,  ungemein  hemmenden
zoll-  und  contumazämtlichen  Schwierigkeiten,  sondern  diese  Linie  war  bisher  nur  als  nothwendige
  Verbindungsstrecke  zwischen  der  österreichischen  Donau  und  dem  Schwarzen  Meere,
beziehungsweise  dem  Orient,  behandelt  worden,  ohne  die  Einnahmsquellen  auszunützen,
welche  Länder  bieten  mussten,  die,  ohne  Strassen,  auf  die  unsichere  Verführung  mittelst
schlechter,  unzweckmässiger  Segelschiffe  angewiesen  waren.  Und  doch  war  zu  erwarten,  dass
sich  ebenso  der  Güterzug  aus  diesen  Ländern  nach  Constantinopel,  welcher  bisher  landeinwärts
auf  Saumthieren  und  über  Varna  gegangen  war,  den  gesellschaftlichen  Dampfschiffen  zuwenden,
als  dass  namhafte  Quantitäten  roher  Producte,  wie  Baum-  und  Schafwolle,  Leder,  Felle  u.  s.  w.,
aus  den  diesseits  des  Balkans  liegenden  türkischen  Provinzen  auf  der  Donau  den  kürzesten  und
schnellsten  Weg  nach  dem  mittleren  Europa  einschlagen  würden,  sobald  nur  ausreichende
Betriebsmittel  zu  Gebote  stehen  :  endlich  aber  war  auch  zu  gewärtigen,  dass  die  von  Tag  zu
Tag  an  Wichtigkeit  und  Ausdehnung  zunehmende  Getreideausfuhr  aus  der  kleinen  Walachei
den  gesellschaftlichen  Fahrzeugen  eine  reichliche  und  lohnende  Beschäftigung  gewähren  werde.
Sollte  nun  die  Donau  wirklich  zur  Pulsader  des  Verkehres  von  Centraleuropa
mit  den  Donaufürstenthümern,  Serbien,  Bulgarien  und  mit  Südrussland  werden,  so  mussten
allerdings  die  Staatsverwaltung,  der  Lloyd  und  die  Donau  -  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft
Zusammenwirken;  die  Staatsverwaltung,  indem  sie  die  Stellung  von  Frachtgütern  in  die
Contumazanstalt  bei  unbedenklichem  Gesundheitszustände  erliess  und  den  Transport  ganzer
Schleppladungen  für  Pest  und  Wien  unter  gewissen  Vorsichtsmassregeln  ohne  Revision  zu
Orsova  in  der  Einfuhr  gestattete,  sowie  überhaupt  die  zoll-  und  sanitätsämtliche  Expedition
der  Reisenden  beschleunigte  und  erleichterte  ;  der  Lloyd,  indem  er  sich  zur  Vermehrung
seiner  Fahrten  zwischen  Galaz  und  Constantinopel  entschloss;  die  Donau  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  endlich,  indem  sie  die  Zahl  der  Waarenschiffe  auf  der  unteren  Donau  vermehrte,
den  Localverkehr  weckte  und  daneben  die  Fahrdauer  der  zwischen  Wien  und  Galaz,  beziehungsweise ­
  Constantinopel,  verkehrenden  Schifte  durch  die  Stabilisiruug  der  inzwischen  nur  Versuchs-
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weise  eingeleiteten  directen  Eil  (ährten  abkürzte.  Ueberdies  war  es  mit  Rücksicht  auf  die
Eisenbalmconcurrenz  erwünscht,  im  Waarenverkehre  bestimmte  Lieferfristen  einzuführen.
Um  allen  diesen  Anforderungen  zu  genügen,  musste  eine  bedeutende  Vermehrung  aller
Schiffsgattungen,  insbesondere  der  Waarenboote,  eintreten,  und  dazu  war  eine  ansehnliche
Vermehrung  des  Anlagecapitales  erforderlich,  welche  auch  von  der  Generalversammlung  der
Actionäre  vom  30.  April  1851  um  so  bereitwilliger  beschlossen  wurde,  als  die  Einnahmen
des  Jahres  1850  schon  hinreichten,  den  1849  sistirten  Coupon  einzulösen  und  überdies  10  H.
per  A  die  als  Dividende  zu  vertheilen.  —
Das  Jahr  1851  gestaltete  sich  in  dem  Verkehrsgebiete  der  Donau  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  zu  einem  Exportjahre  ersten  Ranges;  eine  überreiche  Ernte  in  den  unteren  Donaugegenden ­
  fiel  mit  Misswachs  in  Mitteleuropa  zusammen  und  führte  zu  einer  ausserordentlichen ­
  V  erkehrssteigerung.
Selbst  auf  der  durch  die  neu  erö(fuete  Staatsbahnlinie  concurrenzirten  Strecke  Wien-Pest
  hob  sich  der  Frachten  verkehr  um  911.335  Centner.  Die  gesellschaftliche  Flotte  leistete
das  Möglichste,  konnte  aber  doch  dem  Andrange  der  Waaren  weniger  denn  je  entsprechen.
Daraus  nahm  die  Regierung,  die  mit  der  Wiederherstellung  der  staatlichen  Ordnung
auch  die  Zügel  gegenüber  den  grossen  Industrie-  und  Transportunternehmungen  wieder
straffer  anziehen  zu  wollen  schien  und  schon  in  Betreff  der  von  der  Generalversammlung  vom
30.  November  1850  angenommenen  revidirten  Statuten  die  volle  Wiederherstellung  der  eine
zeitlaug  aufgehobenen  Bestimmungen  über  den  Einfluss  der  Staatsgewalt,  namentlich  die
Ausübung  der  Oberaufsicht  durch  den  landesfürstlichen  Commissar,  zur  Bedingung  der
Genehmigung  gemacht  hatte,  Anlass,  mit  Erlass  des  Handelsministeriums  vom  24.  März  1852
die  Gesellschaft  dringend  aufzufordern,  die  Betriebsmittel  den  Bedürfnissen  des  Verkehres
angemessen  zu  vermehren.
Und  wirklich  beschloss  die  Generalversammlung  vom  28.  April  1852  auf  Antrag  der
Administration  eine  neuerliche  Actienemission  im  Betrage  von  4  */«,  Millionen  Gulden,  obgleich
die  Einzahlungen  auf  die  frühere  in  der  Höhe  von  3  Millionen  Gulden  noch  im  Zuge  waren.
Dieses  Entgegenkommen  machte  selbst  in  Regierungskreisen  Eindruck.  Nachdem  der  Vorsitzende ­
  den  Beschluss  der  Versammlung  verkündet,  erhob  sich  der  damalige  landesfürstliche
Commissar  Ministerialrath  Dr  Hock,  um  die  Erklärung  abzugeben:  »leb  habe  die  Ehre,
Ihnen,  meine  Herren,  die  volle  Anerkennung  Sr.  Excelleuz  des  Herrn  Handelsministers  auszusprechen, ­
  nicht  blos  dafür,  dass  Sie  die  beantragte  Summe  so  bereitwillig  votirten,  sondern
auch  für  die  Art  und  Weise,  in  welcher  Sie  es  thateu,  indem  Sie  beinahe  einstimmig  die  hohe
Aufgabe,  welche  Sie  zu  erfüllen  haben,  erkannten.«
Um  jedoch  den  Anforderungen  der  Regierung  auch  in  der  Durchführung  der
beschlossenen  Massnahme  mit  möglichster  Raschheit  entsprechen  zu  können,  musste  die
Administration  zu  Bestellungen,  insbesondere  von  grossen  Dampfbooten,  im  Auslande  ihre
Zuflucht  nehmen,  während  die  Werfte  zu  Altofen  vorwiegend  nur  mit  dem  Baue  von  Schleppen,
sowie  von  neuen  Schiffskörpern  für  bereits  bestehende  Schiffe,  überhaupt  mit  Reparaturen
und  Herstellung  von  Schiffs-  und  Stationsinventar-Gegenständen  betraut  werden  konnte,  da  sie
überdies  ihre  eigene  Erweiterung,  namentlich  die  Errichtung  einer  Patentseilerei,  einer  Schiffsschmiede, ­
  einer  Giesserei  u.  s.  w.  durchzuführen,  sowie  das  Gebäude  zur  Unterbringung  der
Hobelmaschine  herzustellen  hatte.  —
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Bei  Beginn  der  Schiffahrtssaison  1853  besass  indess  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellscli.aft
  bereits  71  Dampfboote  und  233  Schleppschiffe.
So  ausgerüstet  glaubte  die  Gesellschaftsverwaltung  nicht  allein  allen  Anforderungen
des  Verkehres  gewachsen  zu  sein,  sondern  denselben  durch  Gewährung  weiterer  Ermässigungen
in  den  Frachtsätzen  noch  anregen  zu  dürfen,  obwohl  die  in  der  Generalversammlung  vom
28.  April  1852  neuerdings  nach  den  Wünschen  der  Regierung  modificirten  Statuten  mit  A.  h.
Entschliessung  vom  16.  October  1852  die  kaiserliche  Genehmigung  nur  unter  der  weiteren
Bedingung  erhalten  hatten,  dass  zur  Erhöhung  bestehender  Frachtsätze  überhaupt  die  Zustimmung ­
  der  Regierung  eingeholt  werde.  —
Ein  vermehrter  Schiffsstand  hat  jedoch  auch  einen  vermehrten  Kohlenconsum  im
Gefolge.  Derselbe  hatte  schon  1851  die  Ziffer  von  1,814.692  Centnern  erreicht  und  war  1852
auf  2,071.978  Centner  gestiegen.  Für  1853  mussten  mehr  als  3  Millionen  Centner  prälimiuirt
werden.  Allein  weder  die  Hoffnung,  die  Kohlengruben  von  Oravitza  mit  Razias  durch  eine
Eisenbahn  in  Verbindung  gesetzt  zu  sehen,  war  bisher  in  Erfüllung  gegangen,  noch  hatten  die
Versuche  zum  Ziele  geführt,  ausreichendes  Achsfuhrwerk  zu  organisiren,  um  den  hauptsächlichsten ­
  Kohlenbedarf  der  Unternehmung  aus  dieser  Quelle  decken  zu  können.
Zahlreiche  Versuche  mit  verschiedenen  Kohlengattungen  führten  inzwischen  zur  Ueberzeuguug,
  dass  die  umfangreichen,  bis  dahin  noch  sehr  wenig  ausgebeuteten  Kohlenlager  in  der
Nähe  von  Fünfkirchen  insbesondere  berufen  seien,  den  Hauptbedarf  der  Gesellschaft  an  Kohle
in  Ungarn  zu  decken.  Dem  Brennwerthe  nach  der  Oravitzaer  Kohle  nur  wenig  nachstehend,
hatte  die  Füufkirchener  Kohle  den  grossen  Vorzug,  dass  sie  dem  Mittelpunkte  der  gesellschaftlichen ­
  Thätigkcit,  wo  mithin  auch  der  grösste  Bedarf  an  Brennstoff*  obwaltet,  ziemlich
nahe  lag  und  in  jeder  erforderlichen  Menge  und  gegen  mässige  Kosten  herzustellen  war.
Nur  befanden  sich  auch  hier  die  Strassen  in  einem  elenden  Zustande,  und  war  das  Fuhrwerk ­
  der  Umgegend,  trotz  eines  enorm  hohen  Frachtlohnes,  für  grössere  Quantitäten  gänzlich
unzulänglich.
Die  gesellschaftliche  Administration  erwarb  daher  1852  mehrere,  mitten  im  Kohlendistricte
  von  Fünfkirchen  gelegene,  die  besten  Hoffnungen  gewährende  Kohlenfelder  im  Flächeuausinasse
  von  55.000  Quadratklaftern  zu  dem  verhältnissmässig  geringen  Preise  von  57.000  ff.,
nahm  aber  zugleich  das  schon  vor  1848  ventilirte  Project  einer  Eisenbahn  zwischen  Fünfkirchen
und  Mohács  wieder  auf.
Zur  rascheren  Erreichung  letzteren  Zieles  mussten  der  Staatsverwaltung,  welche  bereits
im  Besitze  der  Vorstudien  über  diese  Bahn  war,  aber  ihre  für  Zwecke  des  Eisenbahnbaues
disponiblen  Mittel  bereits  anderweitig  und  in  wichtigen  Staatsbahnbauten  engagirt  hatte,  die
erforderlichen  Summen  angetragen  werden,  um  die  Bahn  als  Staatsbahn  zu  bauen,  den  Betrieb
aber  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  für  eine  Zeit  zu  sichern,  innerhalb  welcher
das  investirte  Capital  aus  dem  Erträgnisse  nicht  allein  verzinst,  sondern  auch  amortisirt
werden  konnte.
Mit  Handelsministerial-Erlass  vom  29.  April  1853  erklärte  die  Regierung  ihre  Geneigtheit, ­
  auf  diesen  Vorschlag  einzugehen,  worauf  das  bezügliche  Uebereinkommen  geschlossen
wurde,  welches  am  8.  Juli  1853  die  A.  h.  Genehmigung  erlangte,  ln  demselben  war  die  Betriebsdauer ­
  der  Gesellschaft  auf  45  Jahre  bemessen,  nach  deren  Ablaufe  die  Bahn  in  das  freie  Eigenthum ­
  des  Staates  fallen,  und  dieser  nur  die  Betriebsmittel  nach  einer  gemeinschaftlichen
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Schätzung  abzulösen  haben  sollte.  Für  den  Fall  aber,  als  er  den  Betrieb  der  Bahn  früher  an
sich  nehmen  würde,  sollte  derselbe  gehalten  sein,  ausserdem  die  noch  restirende,  d.  h.  nicht
amortisirte  Bausumme  an  die  Gesellschaft  zu  bezahlen.
Es  bildet  dieses  Uebereinkommen  jedenfalls  ein  bahnpolitisches  Unicnrn  in  der  Geschichte
des  Eisenbahnwesens.  Zu  seiner  Verwirklichung  wurde  von  der  Generalversammlung  vom
30.  April  1853  eine  neue  Actienemission  im  Betrage  von  4%  Millionen  Gulden  beschlossen,
die  vom  Jahre  1855  ab  gleich  den  übrigen  Actien  der  Gesellschaft  an  dem  Gesammterträgnisse
der  Unternehmung  participiren  sollte.  —
Inzwischen  waren  neuerdings  politische  Wirren  ein  getreten,  welche,  in  der  heilige
Stätten-Frage  ihren  Ausgang  nehmend,  mit  derlnpfandnahme  der  Donaufürstenthümer  durch  Russland ­
  zu  dem  Ausbruche  des  orientalischen  Krieges  führten,  der,  bevor  noch  der  Kanonendonner
der  Seeschlacht  von  Sinope  die  Westmächte  gegen  das  Czarenreich  in  die  Schranken  rief,  seine
Schrecken  in  den  Kämpfen  um  die  Donaufestungen  entfaltete,  hiedurch  den  Verkehr  mit  dem
Oriente,  sowie  den  Verkehr  auf  einem  grossen  Theile  der  unteren  Donau  unterbrach,  und,  indem
er  auch  den  österreichischen  Kaiserstaat  in  seine  Wirbel  zu  ziehen  drohte,  die  Geschäftsstockung
längs  der  ganzen  Donau  allgemein  machte.
Mit  Rücksicht  auf  die  Möglichkeit  eines  Kriegsfalles  und  die  dadurch  gebotenen  Truppenbewegungen ­
  nahm  1854  das  k.  k.  Flottillen-Obercommando  bald  nach  Beginn  der  Schiffahrtsperiode ­
  die  vertragsmässige  Ueberlassung  von  neun  Dampfbooten  zu  militärischen  Zwecken,  sowie
eines  weiteren  Bootes  zur  Besorgung  des  Gordons-  und  Ueberfuhrdienstes  zwischen  Semlin,
Pancsova  und  Belgrad,  in  Anspruch.  Ausserdem  musste  die  Gesellschaft  kraft  jenes  Uebereinkommens
  sehr  bedeutende  Truppen-,  Kriegsmaterial-  und  Proviantverschilfungen  für  das
k.  k.  Militärärar  zu  sehr  ermässigten  Frachtsätzen  bewerkstelligen,  wodurch  die  verfügbaren
Transportmittel  empfindlich  geschmälert  wurden,  während  die  in  Frankreich  und  England  gebauten
Schifte  wegen  der  Kriegsverhältnisse  an  der  unteren  Donau  entweder  nicht  in  dieselbe  gelangen
konnten  und  wieder  veräussert,  oder,  soweit  sie  noch  nicht  fertig  und  ausgelaufen  waren,  zerlegt
nach  Oesterreich  gebracht  werden  mussten,  um  hier  zusammengesetzt  zu  werden.
Unter  solchen  Umständen  musste  sich  die  Gesellschaft  Glück  wünschen,  dass  es  ihr
gelungen  war,  neben  der  Beschaffung  ausreichenden  Schiff-,  Bau-  und  Betriebsmateriales  auch
den  Bedarf  an  Kohlen,  deren  Preise  sich  in  ganz  Europa  und  so  auch  in  Oesterreich  in  Folge
des  ausserordentlich  vennehrten  Verbrauches,  wie  in  Folge  der  kostspieligeren  Förderung  und
der  erhöhten  Transportkosten,  ausserordentlich  gesteigert  hatten  —  in  England  und  Belgien
z.  B.  um  50—100%  —  zu  dem  Durchschnittspreise  von  43  4  kr.  zu  decken,  und  für  die
Zukunft  durch  Erwerbung  mächtiger  Kohlenlager,  die  sie  1853  durch  den  Ankauf  weiterer
Gruben  im  ungefähren  Ausmasse  von  10  Joch,  1854  aber  durch  Pachtung  eines  Theiles  der
Kohlenfelder  der  Stadtgemeinde  Fünfkirchen  noch  erweiterte,  sicherzustellen;  sowie  dass
sie  hoffen  durfte,  durch  den  Ausbau  der  Eisenbahn,  deren  Theilstrecke  von  den  Gruben  bis
Üszög  schon  mit  1.  November  1854  eröffnet  werden  konnte,  deren  Transportkosten
herabzudrücken.
Die  Gesellschaftsverwaltung  unterbrach  indess  auch  jetzt  nicht  ihre  unausgesetzte  Bemühung, ­
  den  Geschäftsbetrieb  zu  vervollkommnen.  So  wurde  die  Versicherung  der  Transporte  für
Rechnung  der  Gesellschaft  eingeführt,  wodurch  es  möglich  ward,  die  bis  dahin  bestandene  Prämie
um  25—75%  herabzusetzen,  ohne  die  Interessen  der  Gesellschaft  zu  beeinträchtigen.  Die
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möglichste  Herabminderung  der  Betriebskosten  wurde  energisch  verfolgt,  insbesondere  durch
Verminderung  des  Kohlenverbrauches,  welchem  Bestreben  namentlich  die  successive  Einführung
der  nach  neuem  amerikanischen  Systeme  erbauten  Reactionsdampfer  grossen  Vorschub  leistete.
In  Folge  Zusammenwirkens  aller  dieser  Momente  gelang  es  zwar  1854  das  Deficit  aus
dem  Rechnungsabschlüsse  wieder  verschwinden  zu  machen,  das  sich  1853  in  Folge  der  äusserst
raschen  Vermehrung  der  Betriebsmittel  und  widriger  Schiffahrtsverhältnisse  eingestellt  hatte;
allein  der  reine  Ueberschuss  im  blossen  Betrage  von  23.533  fl.  gegenüber  einer  Bruttoeinnahme
von  6,950.578  fl.  und  einer  Betriebsausgabe  von  4,494.506  fl.,  also  gegenüber  einem  Nettoerträge
von  2,348.158  fl.,  musste  denn  doch  die  Statuten-  und  reglementmässige  Abschreibungssumme
im  Betrage  von  988.780  fl.  (42%),  sowie  die  Dotation  des  Assecuranzfondes  mit  167.770  fl.
(7-2%  des  Netto-  Ertrages),  zu  hoch  erscheinen  lassen.  Dies  umsomehr,  als  die  erfahrungsgemäss
festgestellte  Verlustziffer  die  Summe  von  45.000  fl.  nicht  überschritt  und  die  alljährlichen
Reparaturen,  welche  aus  den  Betriebseinnahmen  bestritten  wurden,  auch  dazu  dienten,  den
Werth  der  Betriebsmittel  zu  erhalten.  War  doch  durch  diese  ganz  unverhältuissmässige  Amortisation ­
  und  Assecuranz  des  gesellschaftlichen  Vermögens  in  den  Büchern  das  Curiosum  zu  Tage
gefördert  worden,  dass,  während  seit  dem  fünfundzwanzigjährigen  Bestände  der  Gesellschaft  erst
zwei  Maschinen  unbrauchbar  geworden  waren,  drei  weitere,  bereits  vollkommen  durch  die  Abschreibungen ­
  bedeckt,  in  den  Rechnungen  mit  einem  Werthansatze  von  Einem  Gulden  figurirten.
So  sehr  dieser  Umstand  auch  für  die  Solidität  der  Geschäftsgebahnmg  sprach,  so  war  es  doch  den
Actionären  nicht  zu  verargen,  dass  sie  nicht  überflüssige  Opfer  für  die  Zukunft  bringen  wollten
und  in  der  Generalversammlung  vom  12.  Mai  1855  beschlossen,  ein  Drittel  der  Reparaturskosten
vom  Jahre  1853  an  aus  den  Werthabschreibungen  zu  bestreiten,  sowie  den  Assecuranzfoud  nur
insoferne  mit  1  %  %  vom  jeweiligen  Werthe  der  Schilfe  zu  dotiren,  als  er  nicht  die  Höhe  von  4%
des  Schiffsbaucoutos  erreichte.  Die  aus  dieser  Stornirung  resultirende  Summe  wurde  zur  Auszahlung ­
  einer  l%igen  Dividende  pro  1854  verwendet.
Gleichwol  konnte  man  sich  der  Nothwendigkeit  nicht  entziehen,  zu  einer  neuerlichen  Vermehrung ­
  des  gesellschaftlichen  Anlagecapitales  um  12  Millionen  Gulden  zu  schreiten,  um  einerseits
den  Bau  der  Eisenbahn  von  Üszög  nach  Mohács  in  eigener  Regie  rasch  fördern,  dieselbe  mit
den  erforderlichen  Betriebsmitteln  ausrüsten,  den  Abbau  der  Kohlenwerke  im  grossen  Style  einrichten, ­
  sowie  die  Kosten  der  ihrer  Vollendung  zuschreitenden  Landbauten,  wie  des  Directionsgebäudes
  in  Wien,  der  Quais  in  Pest,  der  Gebäude  in  Altofen  u.  s.  w.  decken,  andererseits  aber
das  Schiffahrtsmateriale  entsprechend  vermehren  zu  können.
Die  Administration  motivirte  diese  Anforderung  an  die  Generalversammlung  folgeudermassen:
  ..Die  Ursache,  welche  uns  zur  Bewilligung  neuer  Summen  drängt,  liegt  nicht  in  der
Deckung  erlittener  Verluste,  in  der  Ergänzung  des  beeinträchtigten  Stamm  Vermögens  oder  der
in  Abgang  gekommenen  Betriebsmittel;  sie  liegt  darin,  dass  wir  den  Verkehr  auf  dem  grössten
Strome  unseres  Welttheiles  zu  vermitteln  haben,  eines  Stromes,  dessen  fruchtbares  Ufergebiet
grösstentheils  noch  auf  der  ersten  Entwicklungsstufe  sich  befindet,  um  dessen  commercielle
Ausbeute  uns  das  Ausland  mit  vollem  Rechte  beneidet.«
»Wenn  sich  Unternehmungen  zu  dem  Umfange  und  der  Bedeutung  emporgeschwungen
haben,  wie  die  unsrige,  so  ruft  diese  Bedeutung  höhere  Pflichten  hervor,  deren  Ausserachtlassung
  einen  unmittelbaren  Rückschlag  auf  die  Untergrabung  jener  bedeutungsvollen  Stellung
nach  sich  zieht.  Unsere  Gesellschaft  hat  sich  —  es  ist  unleugbar  —  zu  einem  Factor  in  dem
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Staatsleben  Oesterreichs  emporgehoben,  und  wenn  Oesterreich  die  hohe  Mission  zugelallen  ist.
die  Wolthaten  der  Cultur  und  des  erwerbschaffenden  Verkehres  den  Völkern  des  Ostens  zuzubringen, ­
  so  ist  in  dem  weiten  und  fruchtbaren  Donauthale  unsere  Gesellschaft  das  erste  Vermittlungsglied, ­
  das  werthätigste  Instrument  hiezu.  Wollen  wir.  meine  Herren,  dieser  Aufgabe
genügen,  so  müssen  wir  vor  Allem  die  erforderlichen  Mittel  dazu  schaffen;  wo  nicht,  so
müssen  wir  in  den  Hintergrund  treten  und  die  Sorge  für  die  Erfüllung  jener  Mission,  die  durch
irgend  einen  Beschluss  von  Ihnen  wol  gefördert,  niemals  aber  aufgehalten  werden  kann,
Anderen  überlassen.  Wir  zweifeln  nicht  einen  Augenblick,  dass  Sie,  fortschreitend  auf  dem
bisher  betretenen  Wege,  das  Erstere  wählen  und  durch  Bewilligung  der  Mittel  die  Gelegenheit
herbeiführen  werden,  jenen  Aufwand  reichlich  zu  verzinsen.«
Solche  Worte  verfehlten  ihre  Wirkung  nicht.  Dies  um  so  weniger,  als  sich  mit  dem
Erscheinen  der  französischen  und  englischen  Armeen  jenseits  der  Donaumündungen  die
Erkenntniss  von  der  europäischen  Bedeutung  des  Donaustromes  auch  im  Westen  immer
allgemeiner  Bahn  brach,  die  Speculation  jener  Tage  mit  der  Wiederkehr  des  Friedens  ein
rasches  Emporblühen  jeglichen  Verkehres  in  Aussicht  nahm,  und  schon  die  Betriebsergebnisse
des  Jahres  1855  diese  Hoffnungen  zu  rechtfertigen  schienen.
In  diesem  Jahre  stieg  nämlich  die  Frachtenbewegung  auf  10,64G.456  Centner  und
war  gegen  1854  allein  auf  der  Linie  Pest-Semlin-Orsova  um  1,800.000  und  auf  der  Linie
Orsova-Galaz  um  mehr  als  2.000.000  Centner  höher.  Auf  letzterer  Linie  hätte  sich  dieselbe,
grösstentheils  aus  dem  Getreide  verkehre  herrührend,  noch  lebhafter  gestalten  können,  wenn
die  erst  im  Bau  begriffenen  Schiffe  schon  vollendet,  und  dadurch  die  Gesellschaft  im  Stande
gewesen  wäre,  zur  Zeit  des  grössten  Waarenandranges  den  an  sie  gestellten  Anforderungen
zu  entsprechen.
Der  Gesammterfolg  des  Jahres  1855  war  ein  reiner  Ueberschuss  von  1,488.850  ff,
so  dass  eine  Dividende  von  33  11.  per  Actie  vertheilt  werden  konnte.  —
Inzwischen  war  Sebastopol  gefallen,  und  in  Paris  der  Congress  zusammengetreten,  dessen
goldene  Feder  im  Frieden  vom  30.  März  1856  die  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  der  Donau
proclamirte,  aber  hiedurch  das  Privilegium  zerstörte,  das  die  Donau-Dampfschilfahrts-Gesellschaft
für  die  schweren  Opfer  entschädigen  sollte,  welche  sie  im  allgemeinen  Interesse  gebracht.
Artikel  XV  des  Pariser  Vertrages  lautete:
&amp;gt;;  Nachdem  durch  die  Wiener  Congressacte  die  Grundsätze  für  die  Regelung  der  Schiffahrt
auf  denjenigen  Flüssen,  die  mehrere  Staaten  trennen  oder  durchlaufen,  festgestellt  worden  sind,
so  kommen  die  vertragschliessenden  Theile  unter  sich  überein,  dass  die  Grundsätze  in  Zukunft
gleichermassen  auf  die  Donau  und  ihre  Mündungen  Anwendung  linden  sollen.  Sie  erklären
diese  Bestimmung  von  nun  an  als  zum  öffentlichen  Rechte  Europas  gehörig  und  stellen  dieselbe
unter  ihre  Garantie.«
,  Die  Schiffahrt  auf  der  Donau  darf  künftighin  weder  irgend  einer  Hemmniss  noch  einer
Abgabe  unterworfen  werden,  welche  durch  die  in  den  nachfolgenden  Artikeln  enthaltenen
Bestimmungen  nicht  vorgesehen  wären.  Es  wird  daher  auch  weder  ein  Zoll,  welcher  allein  auf
die  Thatsache  der  Beschiffung  des  Flusses  gegründet  wäre,  noch  irgend  eine  Abgabe  von  den
Waaren  erhoben  werden,  die  sich  an  Bord  der  Schifte  befinden.  Die  für  die  Sicherheit  der
durch  diesen  Fluss  getrennten  oder  durchströmten  Staaten  zu  erlassenden  Polizei-  und  Quarantainevorschriften
  werden  in  einer  Weise  abgefasst  werden,  um  so  viel  als  nur  immer  möglich
6*
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        —  44  &amp;lt;—
die  freie  Bewegung  der  Schilfe  zu  begünstigen.  Mit  Ausnahme  dieser  Vorschriften  wird  der
freien  Schiffahrt  kein  Hinderniss  irgend  welcher  Art  entgegengesetzt  werden.«
Damit  war  allerdings  die  europäische  Bedeutung  des  Donaustromes  durch  den  höchsten
Areopag  Europas  anerkannt  und  völkerrechtlich  sanctionirt,  allein  auch  das  Alleinrecht  der
Donau  -  Dampfschilfahrts  -  Gesellschaft  zur  Beschiffung  der  österreichischen  Donaustrecke
abolirt,  ohne  dass  im  Friedenstractate  auch  nur  desselben  speciell  gedacht,  geschweige  denn
ein  Entschädigungsanspruch  der  Gesellschaft  anerkannt  worden  wäre.  Die  Lösung  letzterer
Frage,  wie  überhaupt  die  Regelung  des  neuen  Verhältnisses  der  Donau  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
  blieb  vielmehr  dem  Ermessen  der  österreichischen  Staatsverwaltung  anheimgestellt.
Wol  wurde  der  Beschluss  des  Pariser  Congresses  der  gesellschaftlichen  Administration ­
  schon  mit  Erlass  des  Handelsministeriums  vom  5.  Mai  1856  bekanntgegeben,  allein  mit
dem  Beifügen,  dass  die  Zulassung  der  Concurrenz  für  die  Gesellschaft  um  so  weniger  gefahrbringend ­
  sein  könne,  als  der  neue  Zustand  sie  bereits  in  einem  Stadium  vorgeschrittener  Entwicklung ­
  finde,  und  eben  deshalb  die  durch  die  Regulirung  der  Schiffahrtsverhältnisse  des
ganzen  Stromes  und  seiner  Mündungen  in  Aussicht  stehenden  Verbesserungen  gerade  ihr  in
vorzüglichem  Grade  zu  Gute  kommen  werden;  nur  für  den  Fall,  dass  dennoch  die  Gesellschaft
durch  das  Entfallen  der  ausschliesslichen  Berechtigung  in  ihren  Erträgnissen  benachteiligt  werden
sollte,  erklärte  sich  die  Regierung  bereit,  für  eine  angemessene  Ausgleichung  zu  sorgen,  insoweit
und  insolange  die  Gesellschaft  an  die  onerosen  Bedingungen  des  bisherigen  Schutzverhältnisses
gebunden  bleibe.  Worin  diese  eventuelle  Ausgleichung  bestehen  sollte,  wurde  nicht  näher
angedeutet;  es  unterliegt  jedoch  keinem  Zweifel,  dass  eine  analoge  Anwendung  des  inzwischen
aus  Frankreich  überkommenen  Zinsengarantie-Principes  in  Aussicht  genommen  war,  wenn
es  die  Gesellschaft  nicht  vorziehen  sollte,  gegen  Verzichtleistung  auf  eine  Entschädigung  die
volle  Freiheit  der  Action  in  Betreff  des  Betriebes  der  Donau-Dampfschiffahrt  einzutauschen.
Die  Administration  beeilte  sich  selbstverständlich,  diese  Eröffnung  der  Regierung  der  am
10.  Mai  zusammengetretenen  Generalversammlung  der  Actionäre  vorzulegen  und  von  ihr  die
Ermächtigung  zur  Einleitung  diesbezüglicher  Verhandlungen  zu  verlangen.
Wie  angesichts  der  plötzlich  aufgetauchten  Frage  nicht  anders  möglich,  herrschte  Zwiespalt ­
  der  Meinungen  im  Schosse  der  Versammlung.  Während  Einzelne  nicht  abgeneigt  gewesen
wären,  in  der  Unabhängigkeit  der  Gesellschaft  die  Garantie  des  künftigen  Gedeihens  der  Unternehmung ­
  zu  erblicken,  glaubten  Andere  des  Schutzes  der  Staatsverwaltung  nicht  entrathen  zu
können,  und  ihnen  kamen  die  formalen  Juristen  zu  Hilfe,  welche  mit  Nachdruck  betonten,  dass
selbst  die  Expropriation  ihr  Corrolar  in  der  Entschädigung  finde,  obschon  sie  nicht  sofort  anzugeben ­
  vermochten,  welcherlei  Entschädigung  die  Gesellschaft  für  das  ihr  entzogene  ausschliessliche ­
  Privilegium  fordern  solle.  Die  Auffassung  der  Gesellschaftsverwaltung  gab  der  Directionsbericht
  wieder,  indem  er  bemerkte  :
«In  einem  Augenblicke,  wo  eine  eingreifende  Umgestaltung  der  Donauzustände  bevorzustehen ­
  scheint,  und  wo  ausserdem  nach  allen  Richtungen  Eisenbahnen,  welche  grössteutheils
ohne  Rücksicht  auf  den  Lauf  der  Flüsse  in  parallelen  Linien  mit  denselben  project!rt  wurden,
im  Entstehen  sind,  muss  die  Gesellschaft  einer  bedeutenden  Concurrenz  entgegensehen,  und
ist  es  daher  an  der  Zeit,  die  möglichen  Folgen  jener  Ereignisse  näher  in’s  Auge  zu  fassen.«
»Die  Bedeutung  derselben  und  deren  Einfluss  auf  die  künftige  Stellung  der  Gesellschaft
darf  keineswegs  verkannt  werden.  Da  indessen  alle  in  den  letzten  Jahren  getroffenen  Massregeln
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auf  das  Vorgefühl  jeuer  erwähnten  Ereignisse  begründet  waren  und  darauf  abzielten,  einer
entstehenden  Concurrenz  zu  jeder  Zeit  mit  Erfolg  begegnen  zu  können,  so  wird  ihr  Erscheinen
die  Gesellschaft  nicht  unvorbereitet  treffen,  und  sie  darf  daher  der  Zukunft  mit  Beruhigung
entgegensehen.«
Und  noch  kräftigeres  Selbstvertrauen  bekundet  der  Directionsbericht  vom  Jahre  1857.
Derselbe  schloss  mit  folgenden  Worten:
»Was  die  bevorstehende  neue  Gestaltung  der  rechtlichen  Grundlage,  auf  welcher  künftighin ­
  die  Dampfschiffährts-Verhältnisse  auf  der  Donau  beruhen  sollen,  anbelangt,  so  liefert  deren
Anregung  einen  auffallenden  Beweis,  dass  nun  endlich  ganz  Europa  die  hohe  Wichtigkeit  der
Donaulinie  in  ihrer  vollen  Bedeutung  anerkennt  und  dieselbe  vor  allen  anderen  Verbindungswegen ­
  vorzugsweise  dazu  geeignet  findet,  dem  einer  so  grossartigen  Entwicklung  entgegengehenden
Handel  zwischen  dem  Westen  und  Mitteleuropa  nach  dem  Oriente  als  Vermittler  zu  dienen.  Der
Donau-Dampfschiffährts-Gesellschaft  aber  kann  es  nur  zur  Ehre  gereichen,  dass  in  solcher  Weise
die  von  ihr  zu  allererst  gewürdigte  Bedeutung  des  Donau-Stromgebietes  jetzt  eine  so  allgemeine
und  so  bestimmt  ausgesprochene  Anerkennung  gefunden  hat.«
»Die  Gesellschaft  kann  jene  Massregeln,  welche  auf  der  Donau  und  ihren  angrenzenden
Flussgebieten  ein  regeres  Leben  hervorrufen  werden,  nur  mit  Freude  begrüssen  ;  denn  dieselben
werden  nicht  blos  umfassende  Stromregulirungen,  sondern  auch  mannigfache  andere,  dem
Handel  und  der  Schiffahrt  erforderliche  Vorkehrungen  und  Einrichtungen  im  Gefolge  haben,
welche  seither  zu  entbehren,  die  Gesellschaft  sehr  hart  traf  und  ihr  nicht  unbeträchtliche  Kosten
verursachte  ;  Auslagen,  welche  künftighin  das  Allgemeine  treffen,  und  dann  so  wie  für  Alle,  auch
für  die  Gesellschaft,  eine  wesentliche  Erleichterung  ihres  Verkehres  hervorrufen  werden.«
»Insóleme  diese  neuen  Einrichtungen  den  Verlust  des  seither  bestandenen  Alleinrechtes
der  Gesellschaft  zur  Folge  haben,  muss  jedoch  erinnert  werden,  dass  dieselbe  niemals  der  Meinung ­
  war,  es  sei  ihr  Gedeihen  ausschliesslich  durch  ihr  Monopol  bedingt;  sie  hat  vielmehr  ganz
im  Gegentheile  durch  die  Bestrebungen,  ihren  Verkehr  gerade  auf  der  unteren  Donaustrecke,
wo  sie  niemals  in  dem  Besitze  auschliesslicher  Begünstigungen  war,  immer  mehr  und  mehr
auszudehnen,  hinreichend  bewiesen,  dass  sie  ihre  Thätigkeit  nicht  auf  den  Umkreis  ihrer  bevorrechteten ­
  Stellung  beschränkte.  Sie  kann  mithin  kühn  behaupten,  dass  die  Zuversicht,  mit
welcher  sie  jeder  Concurrenz  zu  Wasser  und  zu  Lande  entgegentreten  wird,  nur  auf  ihre  vieljährigen ­
  Erfahrungen,  nur  auf  die  Vollkommenheit  und  Zweckmässigkeit  ihrer  Betriebsmittel
und  auf  die  anerkannte  Tüchtigkeit  ihres  praktisch  herangebildeten  Personales,  mit  Einem
Worte,  nur  auf  ihre  eigene  Kraft  allein  begründet  ist.  Die  Gesellschaft  steht  nicht  auf  der
Stufe  jener  erst  entstehenden  Unternehmungen,  welche  noch  die  erste  Schule  durchzumachen,
gegen  mannigfache  Schwierigkeiten  anzukämpfen  und  erst  auf  ihre  eigenen,  oft  sehr  empfindlich
fallenden  Kosten  Erfahrungen  zu  sammeln  haben,  ohne  welche  an  ein  Gelingen  ihres  Beginnens
kaum  zu  denken  ist.  Vielmehr  steht  sie  vollkommen  gerüstet  und  in  dem  Bewusstsein  ihrer  allen
anderen  ähnlichen  Unternehmungen  überlegenen  Stellung  mit  aller  Entschlossenheit  bereit,  jeden
Kampf  aufzunehmen.  Bei  der  grossartigen  Entwicklung  ihrer  Betriebsmittel  wird  es  für  sie  keine
Aufgabe  geben,  welche  sie  nicht  allen  anderen  Bestrebungen  gegenüber  zu  lösen  im  Stande  sein
wird  ;  sie  wird  hoffentlich  selbst  den  ausgedehntesten  Anforderungen,  welche  bei  der  sich  immer
mehr  entwickelnden  grossartigen  Handelsbewegung  nach  dem  Osten  nur  immer  an  sie  gestellt
werden  möchten,  vollkommen  entsprechen  können  und  das  ihrige  beitragen,  diese  Entwicklung

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        nicht  blos  vorzubereiten,  sondern  auch  mit  ihrer  ganzen  Kraft  thätigst  zu  fördern  und  auszubeuten ­
  ;  nach  wie  vor  jedem  Fortschritte  huldigend,  wird  sie  ihre  Thätigkeit  bis  zur  äussersten
Grenze  der  Fahrbarkeit  der  Flusslinien  ausdehnen  und,  auf  die  Erfahrung  gestützt,  wonach
Fahrstrecken  ein  um  so  grösseres  Erträgniss  abwerfen,  je  ausgedehnter  und  je  weniger  unterbrochen ­
  sie  sind,  nach  allen  Richtungen  directe  Verbindungen  bis  nach  den  äussersten  Endpunkten ­
  hersteilen  und  ebenso  regelmässig  als  thätig  zu  unterhalten  wissen.  Sie  wird  dadurch
den  grossen  Waarenzug  von  dem  Osten  nach  dem  Westen  in  sich  aufnehmen,  und,  indem  sie  auf
den  Handelsverkehr  jener  Länder,  die  sie  zu  verbinden  bestimmt  ist,  belebend  und  befruchtend
einwirken  wird,  wird  sie  ihre  eigenen  Interessen  in  der  Förderung  der  Gesammtinteressen
wiederfinden!«
»Und  somit  glaubt  man  die  wahre  Bedeutung  der  bevorstehenden  neuen  Gestaltung  der
Sachen  nicht  unrichtig  aufgefasst  zu  haben.  Man  betrachtet  sie  im  Hinblick  auf  das  Unternehmen
im  Grossen  und  Ganzen  als  den  Ausdruck  des  Ueberganges  von  einer  Stufe  zu  einer  neuen  und
höheren,  —  ein  Uebergang,  der  bei  keinem  Geschäfte  von  europäischer  Bedeutung  ohne  augenblicklich ­
  fühlbare  Schwierigkeiten  vor  sich  gehen  kann,  der  aber,  richtig  geleitet  und  kräftig
überwunden,  einem  zugleich  grossartigen  und  den  Einzelnen  befriedigenden  Ergebniss
zuführen  wird.«  —
Bei  der  Mehrheit  der  Actionäre  überwog  die  Besorgniss  vor  der  Concurrenz  das  Gefühl
der  eigenen  Kraft.
Es  war  nicht  zu  leugnen,  dass  der  Wegfall  des  Privilegiums  für  die  Gesellschaft
einem  Sprung  in’s  Dunkle  gleichkam,  dessen  Folgen  man  nicht  im  Vorhinein  ermessen  konnte,
die  man  deshalb  durch  Präventivmassnahmen  möglichst  abzuschwächen  trachten  musste.  Die
Generalversammlung  erwählte  ein  Comité  von  5  Mitgliedern,  welches  im  Vereine  mit  der
Administration  und  dem  Ausschüsse  die  Verhandlungen  über  die  für  die  Auflassung  des  Privilegiums ­
  zu  leistende  Entschädigung  mit  der  Staatsverwaltung  zu  führen  hatte.
Das  Ergebniss  derselben  war  das  Uebereinkommen  vom  23.  Mai  1857,  durch  welches
der  Gesellschaft  bis  zum  Jahre  1880  als  Ersatz  des  Privilegiums  ein  Reinerträgniss  in  der
I  Höhe  von  1,020.000  fl.  in  der  Art  gewährleistet  wurde,  dass  die  Staatsverwaltung  sich  verpflichtete, ­
  das  nach  Abzug  der  Verwaltungs-,  Erhaltungs-  und  Betriebskosten,  sowie  der  mit
behördlicher  Genehmigung  festgesetzten  Beiträge  zum  Assecuranz-  und  Amortisationsfonde,
endlich  der  Zinsen  für  die  Anlehen,  soweit  dieselben  in  dem  betreffenden  Betriebsjahre  wirklich
zur  Auszahlung  gelangen,  verbleibende  Reinerträgniss  auf  die  vorerwähnte  Summe  zu  erhöhen.
Dies  sollte  eventuell  durch  Vorschüsse  geschehen,  welche  mit  4%  zu  verzinsen  und  aus
dem,  die  genannte  Summe  überschreitenden,  Reinerträgnisse  der  nachfolgenden  Jahre  zu
tilgen  waren.  Im  Falle  die  Gesellschaft  mit  Ablauf  des  Jahres  1880  dem  Staate  aus  dem
Titel  der  Zinsengarantie  noch  einen  Betrag  schulden  sollte,  wurde  bestimmt,  dass  sie  nur
insoferne  eine  weitere  Rückzahlung  nach  dann  zu  vereinbarenden  Modalitäten  zu  leisten  haben
solle,  als  die  Gesammtsumme  des  Erträgnisses  an  Actienzinsen  und  Dividenden  während
der  Garantieperiode  den  Gesammtbetrag  des  garantirten  Minimums  überstiegen  hätte,  jedoch
nur  bis  zur  Höhe  des  von  den  Actionären  bezogenen  Ueberschusses,  und  sollte  hiezu  in  erster
Linie  der  Reservefond  dienen.  Der  Gesellschaft  wurde  gleichzeitig  gestattet,  ein  Verlosungsanlehen
  im  Betrage  von  6,000.000  fl.,  wie  es  die  Generalversammlung  von  1855  beschlossen,
aufzunehmen,  und  ihr  das  Recht  eingeräumt,  weitere  Anlehen  nach  Massgabe  der  fortschreitenden
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Tilgung  der  vorangegangenen  zu  contrahiren.  Sie  wurde  aber  verpflichtet,  den  Fundus
instructus  auf  dem  damaligen  Stande  mit  Einschluss  der  bereits  in  Bestellung  befindlichen
Betriebsmittel  zu  erhalten.  Endlich  sollte  sie  für  die  Zukunft  nur  gehalten  sein,  Truppen  und
Kriegsmaterial  für  die  k.  k.  Armee  auf  ihren  Schilfen  nach  den  Bestimmungen  des  Uebereinkommens
  vom  15.  April  1853  zu  transportiren,  nicht  auch  Schifte  für  die  k.  k.  Flotille  beizustelleu.
  Im  Uebrigen  hatten  die  Bedingungen  der  kaiserlichen  Entschliessung  vom  IG.  August ­
  1846,  d.  h.  die  Bedingungen  des  aufgelassenen  ausschliessenden  Privilegiums,  aufrecht
zu  bleiben.  Die  Tarife  durften  ohne  Genehmigung  der  Regierung  nicht  erhöht,  unrentable
Schiffahrtslinien  nach  dem  Ermessen  der  Gesellschaft  nicht  aufgelassen  werden;  im  Gegentheile,
  die  Regierung  war  berechtigt,  jederzeit  die  Eröffnung  neuer  Linien  nach  ihrem  Gutdünken ­
  zu  fordern.
Misst  man  diese  Bestimmungen  an  der  Hand  der  Erfahrungen,  welche  man  allerorten
mit  der  staatlichen  Zinsengarantie  gemacht,  so  ist  unverkennbar,  dass  mit  diesem  Uebereinkommen
  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  die  Fessel  bureaukratischer  Bevormundung
angelegt  wurde.  Die  Gesellschaft  hatte  nicht  mehr  das  Recht,  auf  Grund  der  Vermehrung  ihres
Actiencapitales  zu  wachsen,  noch  ihr  Erträgniss  durch  rasches  Anschmiegen  an  die  zu  Tage
tretenden  Conjuncture!!  des  Handels  zu  sichern:  in  Betreff  der  Feststellung  der  Actienzinsen
war  sie  an  weitläufige  Verrechnungsverhandlungen  gebunden
Einen  Lichtpunkt  in  dem  Uebereinkommen  vom  23.  Mai  1857  gewährte  der  §.  14,
welcher  lautete:  „Es  steht  der  Gesellschaft  jederzeit  frei,  von  diesem  Uebereinkommen
zurückzutreten  und  mit  Verzichtleistung  auf  jede  Ertragsgarantie  von  Seite  des  Staates  die
volle  Freiheit  der  Bewegung  zu  erlangen,  insoferne  diese  nicht  durch  die  allgemeinen
Gesetze  eine  Beschränkung  findet.  Tn  diesem  Falle  werden  auch  etwaige  Militärverträge
erlöschen.«
So  hart  auch  dieses  Urtheil  klingt,  so  trat  doch  dessen  Richtigkeit  gleich  nach  dem
ersten  Jahre  der  Wirksamkeit  des  Uebereinkommens  klar  zu  Tage.  —
Die  Betriebsjahre  1856,  1857  und  1858  waren  die  ungünstigsten,  welche  die  Donan-Dampfschiftahrts-Gesellsehaft
  erlebt  hatte.
So  sehnsuchtsvoll  auch  die  Welt  die  Wiederherstellung  des  Friedens  erwartet  hatte,
so  wurde  sie  doch  durch  die  Napoleonische  Wendung,  welche  unmittelbar  nach  der  Eroberung  von
Sebastopol  zum  Friedensschlüsse  führte,  geradezu  überrascht.  Die  von  den  Kriegsereignissen
hervorgerufene  Güterbewegung  vom  Westen  nach  dem  Osten  Europas  staute  plötzlich,
und  mussten  zahllose  Geschäftsabschlüsse  stornirt  werden,  was  eine  grosse  Der  oute  aller
Handelsverhältnisse  zur  Folge  hatte.  Noch  nachtheiliger  aber  wirkte,  dass  der  Friede  von
Paris  sowohl  in  seinen  Festsetzungen,  als  vor  Allem  in  den  Vorgängen  während  der  Verhandlungen ­
  des  Congresses  schon  die  Keime  neuer  Verwicklungen  in  sich  barg  und  deshalb
kein  Vertrauen  in  die  Dauerhaftigkeit  der  von  ihm  geschaffenen  Zustände  aufkommen  liess.
Die  Folge  davon  war  die  Fortdauer  der  allgemeinen  Handels-  und  Geschäftskrise.  Namentlich ­
  war  es  die  Gährung  in  den  Donaufürstenthümern,  welche  die  Klärung  der  Verhältnisse ­
  hinderte.
Dazu  kam,  dass  ergiebige  Ernten  nahezu  in  ganz  Europa  den  Absatz  für  den  wichtigsten
Verkehrsartikel  der  unteren  Donauländer  schmälerten  und  damit  den  gesellschaftlichen  Transportmitteln ­
  die  ausgiebigsten,  die  Massentransporte  entzogen.  Im  südlichen  Ungarn  aber  erwuchs

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der  Donau-Dampfschiffahrt  mit  dem,  in  diesen  Jahren  seinem  Ausbau  entgegengehenden,  das
gesellschaftliche  Verkehrsgebiet  durchkreuzenden  Schienennetze  ein  mächtiger  Concurrent,  (leiden ­
  kürzeren  Weg  und  die  ununterbrochene  Dauer  seiner  Thütigkeit  vor  ihr  voraus  hatte.
Dass  unter  solchen  Umständen  die  Verkehrsbewegung  verhältnissmässig  Zurückbleiben,
bei  dem  Indien  Stande  des  Schiffsparkes  und  der  wegen  ungünstiger  Wasserstandsverhältnisse
nur  theilweisen  Ausnützung  der  Tragkraft  desselben  die  Summe  der  Betriebskosten  jene  der
Einnahmen  nahezu  erreichen,  und  deshalb  die  um  500.000  fl.  erhöhte  Zinsenlast  des  Anlagecapitals
  mit  der  Amortisation  und  Assecuranz  des  gesellschaftlichen  Vermögens  ein  ansehnliches ­
  Deficit  ergeben  mussten,  war  offenbar.  Da  half  es  wenig,  dass  der  Abbau  der,
inzwischen  auf  739.906  □  Klafter  erweiterten,  Kohlenfelder  im  Verhältnisse  zu  dem  Fortschreiten ­
  der  Bahnstrecke  Üszög-Mohäcs  rüstig  gefördert  wurde.  Von  der  Eröffnung  dieser
Bahnstrecke  für  den  Kohlentransport  (2.  Mai  1857)  bis  zu  ihrer  Uebergahe  an  den  allgemeinen
Verkehr  (1.  December  1858)  konnten  624.534  Centner  und  1858  sogar  1,575.501  Centner
Kohlen  nach  Mohács  gestellt  werden,  wodurch  sich  der  Durchschnittspreis  der  verbrauchten
Kohle  von  44*6  kr.  auf  39  67  kr.  ermässigte.  Es  fiel  auch  kaum  in’s  Gewicht,  dass  theils  durch
die  Herstellung  von,  nach  dem  Steers’schen  Systeme  erbauten,  Schiffen  mit  amerikanischen
Maschinen,  theils  durch  die  Anwendung  des  Wethered’schen  Apparates  bei  den  Dampfkesseln
der  Kohlenverbrauch  überhaupt  herabgedrückt  und  andere  Ersparungen  im  Betriebe,  insbesondere ­
  durch  Deduction  der  Zahl  der  Angestellten  und  ihrer  Bezüge,  angebahnt  wurden;  mit
der  successive!!  Durchführung  der  unter  dem  Drucke  der  öffentlichen  Meinung,  wie  in  Folge
director  Aufforderung  der  Regierung,  beschlossenen  Vermehrung  der  Betriebsmittel  stieg  der
Abgang  der  Gesellschaft  von  Jahr  zu  Jahr;  1856  den  Betrag  von  470.193  11.  erreichend,
hob  sich  derselbe  1857  auf  1,135.880  11.  —
Mit  dem  allmäligen  Zurückweichen  des  Kriegsgetümmels  von  der  unteren  Donau
wurden  zwar  die  zur  Verbindung  von  Mittel-und  Westeuropa  mit  dem  Orient  dienenden  directen
Eilfahrten  zwischen  Wien  und  Galaz  in  Verbindung  mit  den  Lloydfahrten  von  Galaz  nach  Constantinopel
  wieder  aufgenommen  und,  solange  es  nur  der  Wasserstand  gestattete,  mittelst  der
Dampfboote  »Tachtalia«  und  »Isias«  und  eines  speciell  organisirten  Lichterschiffdienstes  mit
Raumverschluss  auch  über  die  Stromschnellen  und  Katarakte  aufrecht  erhalten.  Neue  Stationen
wurden  zur  Förderung  dieses  Verkehrs  creirt  und  zugleich  directe  Tarife  von  und  nach  allen
Haupthandelsplätzen  der  von  der  Donau  durchzogenen  Länder  aufgestellt.  Da  die  k.  russische
Darapfschiffahrts  -  Gesellschaft  zu  Odessa,  welche  bis  zu  dem  Ausbruche  des  Krieges  die
Verbindung  zwischen  diesem  Hafen  und  Galaz  unterhalten  hatte,  nach  dem  Kriege  keine
Anstalten  traf,  die  dem  österreichischen  Handel  mit  Südrussland  so  förderliche  Schiffahrtslinie ­
  wieder  aufzunehmen,  wurde  das  kielgebaute  Dampfboot  »Metternich«  beordert,  die
Verbindung  herzustellen;  bald  mussten  demselben  die  Schraubendampfer  »  Sulina  «  und
»Giurgevo«,  sowie  die  gleichfalls  seetüchtigen  Schiffe  »Galaz«,  »Widdin«  und  »Rustzuk«,
beigegeben  werden.
Nicht  minder  wurde  diesseits  der  Katarakte  eine  neue  Schiffahrtsverbindung  längs
des  rechten  serbischen  Donauufers  von  Radujevaz  aufwärts  bis  Belgrad  und  Brcska  eingerichtet,
welcher  schon  1859  zwei  Schiffe  zur  Verfügung  gestellt  werden  mussten.  Endlich  wurde  mit
der  österreichischen  Staatseisenbahn-Gesellschaft  ein  directer  Anschlussverkehr  in  der  Station
Razias  festgestellt.
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Die  Wirksamkeit  aller  dieser,  ohnehin  nicht  auf  den  nächsten  Augenblick  berechneten,
Massnahmen  wurde  jedoch  durch  den  Mangel  einer  leicht  beweglichen,  den  wechselnden
Verkehrsconjuncturen  sich  anschmiegenden,  Tarifstellung  wesentlich  beeinträchtigt;  denn  die
Verwaltung  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  musste  es  sich  wol  überlegen,  ehe  sie
mit  Tarifermässigungen  Vorgehen  konnte;  sie  besass  nicht  das  Recht,  die  ermässigteu  Sätze
wieder  aufzuheben,  wenn  sich  der  Calcul  nicht  bewährte.  Erst  mit  Handelsministerial-Erlass
vom  20.  April  1858  wurde  ihr  der,  der  österreichischen  Staatseisenbahn-Gesellschaft  schon  mit
1.  Jänner  1855  bewilligte,  Concessionstarif  als  Maximaltarif  zugestanden,  d.  h.  sie  erhielt  das
Recht,  sich  innerhalb  der  Maximalsätze  jenes  Tarifes  frei  zu  bewegen.  Es  braucht  nicht  beigefügt ­
  zu  werden,  dass  auch  diese  Massnahme  erst  1859  wirksam  werden  konnte.
Indessen  war  der  Ausfall  in  den  Schiffseinnahmen  im  Jahre  1856  gegen  1855  auf
1,523.711  fl.  gestiegen,  während  die  Capitals  Verzinsung  einen  Mehraufwand  von  82.988  fl.,  die
Abschreibungen  und  die  Assecurauz  der  Schiffe  einen  solchen  von  203.707  fl.  erheischten.
Zur  Deckung  des  Abganges  mussten  nebst  anderen  Operationen  für  1857  die  rcglementmässigcn
Abschreibungen  im  Betrage  von  1,382,069  fl.,  abzüglich  des  Drittels  der  Reparaturskosten  der
eisernen  Schiffe,  unterbleiben.
Den  höchsten  Abgang  hatte  das  Jahr  1858  aufzuweisen,  in  welchem  die  Beschlüsse
des  Jahres  1855  bereits  durchgeführt  erschienen,  daher  das  completirte  Actiencapital  zum
ersten  Male  voll  zu  verzinsen  und  die  Abschreibungen  von  dem  erhöhten  Werthe  der  Schiffe,
Gebäude  und  des  Inventars  zu  berechnen  waren,  ohne  dass  weder  die  Mohács-Fünfkirchoner
Bahn,  die  erst  am  1.  December  1858  dem  allgemeinen  Verkehre  übergeben  werden  konnte,
noch  auch  die,  durch  den  Ankauf  sämmtlicher  noch  der  Gemeinde  Fünfkirchen  gehörigen  Kohlenfelder ­
  erweiterten,  Kohlenwerke  schon  erheblich  zu  den  Einnahmen  beizutragen  vermocht  hatten.
Auch  war  in  diesem  Jahre  schon  die  erste  Rückzahlung  auf  das  Verlosungsanlehen  vom  Jahre
1857  zu  leisten.  Diese  Posten  allein  erheischten  einen  Mehraufwand  gegen  1857  von  519.000  fl.,
während  die  Schiffseinnahmen  gegen  die  des  letzteren  Jahres  um  951.000  fl.  zurückblieben.
Wenn  dennoch  der  factischc  Abgang  des  Jahres  1858  in  seiner  Gesammthöhe  nur  die  Summe
von  1,809.704  fl.  erreichte,  so  war  dies  dem  Umstande  zuzuschreiben,  dass  die  von  der
Gesellschaftsverwaltung  in  allen  Dienstzweigen  angestrebten  Ersparungen  bereits  erfreuliche
Resultate  zu  liefern  begannen.  —
Mittlerweile  war  durch  die  Kundmachung  der  Donauschiffahrtsacte  vom  7.  November ­
  1857  die  Freigebung  des  Schiffahrtsverkehres  auf  der  Donau  vom  1.  Jänner  1858  an
festgestellt  worden.  Mit  diesem  Tage  hatte  also  auch  die  mit  dem  Uebereinkommen  vom
23.  Mai  1857  der  Gesellschaft  zugesicherte  Staatsgarantie  zu  beginnen,  wie  dies  durch  Erlass
des  Handelsministeriums  vom  1.  Februar  1858  ausdrücklich  anerkannt  worden  war.  In  Folge
dessen  hatte  der  Staat  den  Ausfall  des  Jahres  1858  bis  zur  Höhe  eines  Reinerträgnisses  von
1,920.000  fl.  C.  M.,  wenn  auch  nur  vorschussweise,  zu  decken.
Im  Vertrauen  auf  die  Rechtskraft  dieses  Uebereinkommens  unterbreitete  die  Administration ­
  die  Rechnungsabschlüsse  der  Gesellschaft  der  Staatsverwaltung  mit  der  Bitte,
den  der  Staatsgarantie  entsprechenden  Betrag  der  Gesellschaft  zur  Zahlung  anweisen  zu
wollen,  und  erhielt  auch  im  Laufe  des  Jahres  1859  in  zwei  Abtheilungen  Vorschüsse  im
Gesammtbetrage  von  2,150.000  fl.  unter  dem  Vorbehalte  nachträglicher  Abrechnung.  Allein
schon  mit  Erlass  vom  15.  Mai  1859  ordnete  das  Handelsministerium  im  Einvernehmen  mit

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        —■&amp;gt;  50

dem  Finanzministerium  eine  nähere  Prüfung  der  gesellschaftlichen  Rechnungen  für  1858  durch
beiderseits  abgesandte  fachkundige  Organe  an,  und  mittelst  Erlasses  vom  29.  Juli  1859  wurde
über  Wunsch  des  Herrn  Finanzministers  unter  dem  Vorsitze  des  k.  k.  Sectionschefs  Herrn
Esch  und  unter  Intervention  von  Repräsentanten  des  k.  k.  Finanzministeriums  und  der
Gesellschaft  eine  Commission  niedergesetzt,  welche  sich  mit  der  ziffermässigen  Feststellung  der
vom  Staate  aus  dem  Titel  der  Ertragsgarantie  für  das  Jahr  1858  an  die  Gesellschaft  zu  bezahlenden ­
  Summe  zu  beschäftigen,  zugleich  aber  die  Mittel  in  Erwägung  zu  ziehen  hatte,  wie
die  Wiederkehr  so  ungünstiger  Betriebsergebnisse,  wie  jene  des  Jahres  1858,  verhindert  werden
könnte.  Endlich  fand  sich  das  k.  k.  Finanzministerium  veranlasst,  mit  Erlass  vom  20.  August  1859
»im  Interesse  der  bei  den  Betriebsresultaten  der  Gesellschaft  so  wesentlich  berührten  Staatsfinanzen ­
  eine  gründliche  Einsichtnahme  und  umfassende  Darstellung  aller  bezüglichen  Verhältnisse ­
  anzuordnen«  und  zu  dem  Behufe  den  der  erwähnten  Commission  als  Vertrauensmann
beigegebeuen  Herrn  Carl  v.  Mayer  mit  den  betreffenden  Erhebungen  zn  beauftragen.  Die
gesellschaftliche  Administration  wurde  aufgefordert,  Verfügung  zu  treffen,  damit  die  zu  diesem
Zwecke  erforderliche  Einsichtnahme  in  die  Rechnungen,  wie  in  die  Verkehrs-  und  Betriebsausweise, ­
  dann  die  Besichtigung  der  gesellschaftlichen  Anstalten,  namentlich  der  Werften,
Werkstätten,  der  Kohlenwerke  und  der  Fünfkirchener  Eisenbahn,  endlich  des  gesammten  Betriebsmateriales, ­
  insofern  sie  von  Herrn  v.  Mayer  gewünscht  werden  sollte,  stattfinden  könne,  und
demselben  ferner  auch  die  nöthige  Unterstützung  bei  der  Anfertigung  von  Tabellen  und
sonstigen  Darstellungen  von  Seite  der  Organe  der  Gesellschaft  gewährt  werde.  Tm  Uebrigen
sollte  es  der  Gesellschaft  unbenommen  sein,  zur  Förderung  des  gedachten  Zweckes  auch  ihrerseits ­
  einen  Delegirten  zu  ernennen.
Da  die  Gesellschaftsverwaltung  angesichts  der  vorgeschilderten  Sachlage  nicht  den
mindesten  Grund  hatte,  auch  die  rigoroseste  Prüfung  ihrer  Rechnungen,  wie  ihrer  ganzen
Geschäftsgebahrung,  zu  scheuen,  beeilte  sie  sich  nicht  allein,  den  Organen  der  Regierung  den
unumschränktesten  Einblick  in  ihre  Bücher  zu  gewähren,  sondern  nahm  auch  an  den  Arbeiten
der  Commission  durch  Delegirte  der  Administration  und  des  Ausschusses  regen  Antheil  :  der
Betriebsdirector  Herr  Peter  Erichsen  liess  sich  selbst  durch  seine  bereits  angegriffene
Gesundheit  nicht  abhalten,  Herrn  v.  Mayer  auf  seiner  Informationsreise  zu  begleiten,  um  ihm
sofort  an  Ort  und  Stelle  die  erwünschten  Aufschlüsse  in  möglichst  umfassender  und  authentischer
Weise  zu  ertlieilen.
Das  Ergebniss  all’  dieser  Enqueten  und  Erhebungen,  die  mit  einem  so  ungewöhnlichen
Aufwand  von  Arbeitskräften  in  Scene  gesetzt  worden,  war,  insoferne  sie  eine  Herabminderung
des  vom  Staate  zu  leistenden  Zuschusses  bezweckten,  ein  höchst  minimes.  In  den  Rechnungsabschlüssen ­
  wurde  nur  die  Einstellung  der  Zinsen  der  zur  Deckung  der  Abgänge  aus  den  Jahren
1856  und  1857  contrahirten  schwebenden  Schuld  in  die  Betriebskosten  beanständet,  und  theilte
hierin  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  nur  das  Schicksal  der  garantirtcu  Bahnen.
Für  die  Gesellschaftsverwaltung  lag  darin  die  volle  Rechtfertigung  ihrer  Geschäftsgebahrung, ­
  und  sie  konnte  mit  um  so  grösserer  Genugtuung  auf  dieselbe  hinweisen,  als
andererseits  auch  die  Betriebsergebnisse  des  Jahres  1859  bereits  einen  Mehrertrag  von
724.355  fl.  gegen  1858  auswiesen,  und  der  Geschäftsgang  des  Jahres  1860  schon  in  den
ersten  Monaten  noch  reichlichere  Erträgnisse  in  Aussicht  stellte.  Allein  darauf  nahm  die  Staatsverwaltung ­
  keine  Rücksicht.  Ohne  in  eine  nähere  Analyse  der  Ursachen  dieses  Misserfolges
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        einzugehen,  ja  ohne  auch  nur  den  Abschluss  der  Verhandlungen  der  eingesetzten  Commission
abzuwarten,  wurde  auf  Grund  von  kaiserlichen  Entschliessungen  eine  neue  Regelung  der
in  dem  Uehereinkommen  vom  23.  Mai  1857  stipulirten,  angeblich  den  geänderten  Verhältnissen ­
  nicht  mehr  entsprechenden  Abschreibungsbestimmungen  und  Erhaltung  des  Fanduff
instructus  auf  seinem  bisherigen  Stande,  d.  h.  eine  Modification  des  erwähnten  Uebereinkommens
  zu  dem  Zwecke  gefordert,  um  den  Staat  gegenüber  der  Gesellschaft  zu  entlasten
und  seine  Garantiepflicht  zu  ermässigen.  Die  Administration  wurde  eingeladen,  sich  von  der
nächsten  Generalversammlung  die  Ermächtigung  zu  erwirken,  um  in  diesbezügliche  Verhandlungen ­
  mit  der  Regierung,  selbstverständlich  unter  Vorbehalt  der  nachträglichen  Genehmigung
durch  die  Generalversammlung  sowie  der  Sanction  Seiner  k.  k.  Majestät  des  Kaisers,  eintreten
  zu  können.  Mit  Rücksicht  darauf  wurde  gleichzeitig  die  Genehmigung  der  vorgelegten
Aenderungen  in  den  gesellschaftlichen  Statuten,  wie  im  Geschäftsreglement,  abgelehnt,  welche
die  Generalversammlung  vom  11.  und  21.  Mai  1858  beschlossen  hatte.
Der  Finanzministerial-Erlass,  mit  welchem  dies  der  gesellschaftlichen  Administration
eröffnet  wurde,  datirte  vom  20.  Mai  1860  und  wurde  von  derselben  der  am  26.  Mai  tagenden
Generalversammlung  sofort  zur  Kenntniss  gebracht.  Obwol  für  die  Gesellschaft  eine  rechtliche
Nöthigung,  auf  neuerliche  Verhandlungen  wegen  Feststellung  der,  nur  eine  Entschädigung
repräsentirenden,  Staatsgarantie  einzugehen,  nicht  vorlag  —  §.  14  des  Uebereinkommens
stellte  es  nur  der  Gesellschaft  frei,  jederzeit  von  demselben  zurückzutreten  —  sie  im
Gegentheile  mit  Fug  und  Recht  hätte  geltend  machen  können,  dass  das  überaus  ungünstige
Gebahrungsergebniss  im  Schiffahrtsjahre  1858  und  die  alle  Voraussetzungen  übersteigende
Höhe  des  Betrages,  mit  welchem  die  Realisirung  der  Staatsgarantie  für  jenes  Betriebsjahr  in
Anspruch  genommen  wurde,  nur  einem  unglücklichen  Zusammentreffen  misslicher  Umstände,
in  letzter  Linie  aber  dem  überhastenden  Drängen  der  Staatsverwaltung  nach  Vermehrung  des
Schiffsparkes  zuzuschreiben  sei;  so  glaubte  die  Gesellschaft  doch  dem  Wunsche  der  Regierung
um  so  mehr  entsprechen  zu  sollen,  als  sie  ihre  Interessen  über  die  allgemeine  Wolfahrt  zu
stellen  nicht  gesonnen  war.  Durfte  sie  ja  doch  auch  hoffen,  auf  diesem  Wege  einem  reciproken
Verhalten  der  Regierung  zu  begegnen  und  für  den  Verzicht  auf  einen  Theil  ihres  guten
Rechtes  den  Erlass  einer  oder  der  andern  der  ihr  auferlegten  Bedingungen  einzutauschen.
Allein  die  Besorgniss,  welche  in  der  Generalversammlung  der  Donau-Dampschiffahrts-Actionäre
  über  das  Schicksal  der  Gesellschaft  nach  dem  Jahre  1880,  dem  Endtermine  der
Garautieperiode,  laut  geworden  war,  ermuthigte  die  Vertreter  der  Regierung,  von  der
Gesellschaft  neue  Opfer  zu  verlangen;  und  so  kamen  die  ersten  Zusatzbestimmungen,  beziehungsweise ­
  das  erste  Additionalübereinkommen,  zu  dem  Garantievertrage  vom  23.  Mai  1857  zu
Stande,  in  welchem  allerdings  die  Betriebsdauer  der  Mohäcs-Fünkirchener  Bahn  auf  90  Jahre
erweitert,  die  Unterlassung  der  Werthabschreibungen  von  Dampf-  und  Schleppschiffen  pro
1857  nochmals  genehmigt,  die  Werthabschreibungen  aber  von  1861  an  herabgesetzt  und
hiefür  eine  ohne  Genehmigung  der  Regierung  nicht  zu  überschreitende  Pauschalsumme  festgestellt ­
  wurde.  Dagegen  hatten  die  Actionäre  die  Kosten  der  schwebenden  Schuld  und  einen
Theil  der  Einkommensteuer  zu  übernehmen,  was  das  ihnen  1857  garantirte  8%ige  Keinerträgniss
thatsächlich  reducirte.  —
Der  Schwerpunkt  des  vereinbarten  Additionalübereinkommens  lag  jedoch  in  der  Bestimmung, ­
  wonach  der  Gesellschaft  die  Verpflichtung  zur  Aufrechthaltuug  des  Fundus  instructus  auf
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        dem  Stande  von  1858  erlassen,  dagegen  angeordnet  wurde,  aus  der  für  die  Werfhabschreibungen
festgesetzten  Pauschalsumme  von  2,100.000  fl.  alljährlich  einen  Betrag  von  525.000  fl.
auszuscheiden  und  denselben,  statt  zu  Ersatzbauten,  zur  successive!!  Einlösung  von  12.000
Stück  Action  zu  verwenden.  Die  Staatsverwaltung  bezweckte  damit  die  successive  Herabminderung ­
  der  von  dem  Staate  zu  leistenden  Garantiesumme  um  504.000  fl.  Der  Gesellschaft
erwuchs  aber  hieraus  die  Schwierigkeit,  dass  sie  in  einem  Momente,  in  welchem  sie  gerade  der
höchsten  Entfaltung  ihrer  Kraft  bedurfte,  um  den  an  verschiedenen  Punkten  der  Donau
auftauchenden  Concurrenzversuchen  wirksam  begegnen  zu  können,  an  die  lästige  Bedingung  des
»schwunghaften«  Fortbetriebes  der  Schiffahrt  auf  allen  Linien  nach  dem  Ermessen  der  Regierung
gebunden  blieb;  es  war  ihr  nunmehr  nicht  ermöglicht,  je  nach  Gestaltung  der  Verhältnisse  ihre
Betriebsmittel  auf  die  wichtigsten  oder  bedrohtesten  Punkte  zu  concentriren,  uneinträgliche
Linien  aufzulassen  u.  s  w.
Wir  unterlassen  es,  der  Verdienste  zu  gedenken,  welche  sich  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  durch  ihre  Leistungen  nicht  allein  in  den  Tagen  innerer  Unruhen  und  drohender
Kriege  um  den  Staat  und  die  Staatsverwaltung  erworben;  die  Gesellschaftsorgane  haben  sie
niemals  bei  den  Verhandlungen  mit  der  Regierung  in  die  Wagschale  geworfen;  umsoweniger
sollte  aber  eine  richtige  Verkehrspolitik  der  Gesellschaft  bei  der  ersten  Inanspruchnahme  der
ihr  als  Entschädigung  für  das  aufgelassene  Privilegium  vertragsmässig  zugesicherten,  nur  vorschussweise ­
  zu  leistenden,  Staatsgarantie  die  fernere  Entwicklung  erschweren.  Dem  Extreme
der  Ueberhastung  folgte  so  das  Extrem  der  Stagnation  auf  dem  Fusse.
Zum  Glücke  wies,  wie  der  Garantievertrag  von  1857  in  seiner  Kündigungsclausel,  so  das
Additionalübereinkommen  in  seiner  von  vornherein  auf  6  Jahre  beschränkten  Dauer,  den
Weg  zu  einer  besseren  Zukunft.  Es  galt  nur  den  richtigen  Moment  zu  treffen  und  die  Männer
zu  finden,  die  in  sich  die  Kraft  und  den  Mntli  trugen,  die  rettende  That  der  Wiedergewinnung
der  gesellschaftlichen  Unabhängigkeit,  wenn  gleich  im  mühsamen  Ringen  mit  den  Verhältnissen,
zu  vollziehen.  Und  dieser  Moment  war  nicht  ferne.  —
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        DÓ

Innerhalb  der  zweiten  Periode  von

waren

1846—1862

landesfürstliche  Commissäre  :

Herr  Michael  Rueskefer,  Ritter  von  Wellenthal,  k.  k.  Hofrath  (1844—1848),
August  Edler  von  Schwind,  k.  k  Hofrath  (1848),
Anton  Iinliof,  k.  k.  Kegiemngs-Concipist  (1849),
Pr.  Carl  Hock,  k.  k.  Ministeralrath  ,  (1850—1856),
Franz  Edler  von  Rlunifeld,  k.  k.  Ministerialrath  (1851  u.  1856—1859),
Adolf  Parmentier,  k  k.  Sectionsrath  '  ..  .(1859),
Johann  Ritter  von  Tischer,  k.  k.  Sectionsrath  (1860—1864)

Der  Administration  gehörten  an,  u  zw
als  Präsident:
Herr  Johann  Freiherr  von  Sina  (1840  —  1866).
als  Mitglieder:
Herr  Rudolf  Freiherr  von  Puthon  (1840—1866),
%  Adam  Freiherr  von  Burg  (1845—  ),
„  Josef  Voigt  (1844—1857),
„  Carl  Czörnig,  Freiherr  von  Czcrnhansen  (1845—1863),
„  los.  V.  Wattmann,  k.  k.  Regierungsrath  (1844—1845),
„  Anton  Freiherr  von  Hohlholf  Hier  (1847—1848),
„  Moriz  Freiherr  von  Wodian  er  (1848—1866),
„  Hr.  Johann  Caspar  Ritter  von  Seiller  (1857—  )

Ausschüsse

waren  :

Herr  Johann  Mayer  (1846—1854),
„  Franz  Fleischhackel,  Ritter  von  Hacken  au  (1846—1857),
„  Moriz  Graf  Fries  (1846  —1850),
„  Johann  Rapt.  Benvenutti  (1848  —  1858),
„  Ludwig  Robert  (1846—1852),
„  Carl  Edler  von  Kendler  (1850  —  1859),
„  Hr.  Johann  Caspar  Ritter  von  Seiller  (1852—1857),
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        \

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54

Herr  Samuel  v.  Dioszéghy
„  Dr.  August  Edler  von  Wehli
„  Dr.  J.  N.  Herrmann

„  Gustav  Voigt
„  Dr.  Josef  Neumann,  Ritter  von  Spallart,  k  k.  Rath
,,  Jonas  Ritter  von  Künigswarter

(1854—1879),
.(1857—1859),
(1858-1876),
(1858—1862),
(1859—1880),
(1859—1872).

Betriebs-Directoren

Herr  v.  Kudrialfsky
„  Deter  Erichsen

(1846—1848),
(1849-1861).
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        1  i

Abschluss  des  neuen  Vertrages  musste  dennoch  willkommen  geheissen  werden,  denn
nur  auf  Grund  eines  Uebereinkommens  konnten  die  seit  1858  schwebenden  Fragen
zum  Austrage  gebracht,  für  die  finanzielle  und  geschäftliche  Gebahrung  der  Gesellschaft ­
  ein  neuer  fester  Boden  gewonnen  werden.
Die  Gegenwart  forderte  unweigerlich  ihr  liecht;  erst  nach  Befriedigung  ihrer
Postulate  konnte  Vorsorge  für  die  Zukunft  getroffen  werden.  In  dieser  Ueberzeugung
beeilte  sich  die  gesellschaftliche  Administration  mit  der  Staatsverwaltung  definitive
Abrechnung  über  die  Jahre  1858,  1859  und  1860  zu  pflegen.  Dieselbe  ergab  nach
Ausscheidung  der  der  Gesellschaft  ausschliesslich  zu  Lasten  fallenden  Posten  im
Betrage  von  575.941  fl.  ein  Guthaben  von  154.479  fl.  zu  Gunsten  der  letzteren,
welches  auch  von  der  Staatsverwaltung  alsbald  zur  Zahlung  angewiesen  wurde.
Gleichzeitig  genehmigte  dieselbe  den  Beschluss  der  Generalversammlung,  den
reglementmässigen  Beitrag  zu  dem  Schiffsassecuranz-Fonde  nur  insoferne  zu  leisten,
als  derselbe  erforderlich  sein  würde,  um  den  Fond  auf  der  normalmässigen
Höhe  von  4°/ 0  des  Gesammtwerthes  der  Schiffe  zu  erhalten.  Die  Gesellschaftsverwaltung ­
  ihrerseits  deckte  mit  dem  Eingänge  aus  der  Staatscasse  den  Verlustsaldo  des
Jahres  1860  und  setzte,  um  aus  dem  für  die  Actienrücklösung,  für  Schiffsreparaturen  und
Werthabschreibungen  bewilligten  Betrage  per  2,000.000  fl.  den  zur  Erhaltung  des  erforderlichen

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he  noch  das  Jahr  1861  zu  Ende  ging  —  am  15.  November  —
erlangte  das  Additionalübereinkommen  zu  dem  Garantievertrage  vom
23.  Mai  1857  die  A.  h.  Genehmigung  und  mit  dem  3.  December,
dem  Tage  seiner  Kundmachung,  beiderseits  bindende  Rechtskraft
für  die  Betriebsjahre  1861  bis  1866.  So  beengend  auch  seine  Bestimmungen ­
  für  die  Action  der  Gesellschaft  lauteten,  so  sehr  dadurch
jede  Möglichkeit  einer  gedeihlichen  Entwicklung  unterbunden  wurde  ;  der  endliche
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        »

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—56  &amp;lt;■—
Standes  an  Fahrzeugen  und  sonstigen  Betriebsmitteln  unerlässlichen  Reparatursfond  möglichst
ungeschmälert  zu  erhalten,  unter  sorgsamer  Berücksichtigung  der  gewonnenen  Erfahrungen  die
Abschreibungen  bei  Dampfbooten  von  6  auf  5  '/%  %  ;  bei  eisernen  Transportschiffen  von  5  auf  3  %
für  die  älteren  Boote,  auf  welche  schon  ergiebige  Abschreibungen  stattgefunden  hatten,  und  auf
3  V,%  für  die  neuen;  bei  den  hölzernen  Transportschiffen  von  25  auf  12°/ 0 ;  bei  den  Inventarsgegenständen ­
  der  Schiffe  auf  4  und  der  Stationen  auf  2%;  endlich  bei  den  hölzernen  Gebäuden
von  5  auf  4  und  den  gemauerten  auf  1%  lierai).  Bei  den  hölzernen  Transportschiffen  und  bei
den  Gebäuden  sollten  die  Abschreibungen  nicht  mehr  von  dem  Inventarswerthe,  sondern  von
den  ursprünglichen  Anschaffungskosten  vorgenommen  werden.  Die  Abschreibungen  von  dem
Werthc  der  Altofner  Werfte  zu  10%,  dann  von  dem  der  Winterhafenanlagen  wurden  unverändert ­
  beibehalten,  endlich  wurde  die  Abschreibung  von  dem  Fester  Quai,  der  der  Gesellschaft
zugesicherten  Benützungsdauer  entsprechend,  mit  2  %  durchgeführt.  Nur  so  durfte  die
Gesellschaftsverwaltung  hoffen,  durch  die  Abschreibungspercentö  im  Vereine  mit  den  vorzunehmenden ­
  Reparaturen,  für  welche  die  nöthigen  Fonds  besonders  reservirt  blieben,  den  Stand
des  wirklichen  Werthes  des  gesellschaftlichen  Besitzthums  mit  den  den  Rechnungswert!!
repräsentirenden  Conti  übereinstimmend  und  dem  zu  vermindernden  Actiencapitale  conform
zu  erhalten,  ohne  die  von  der  Staatsverwaltung  begrenzte  Summe  zu  überschreiten.  —
Kurz  zusammengefasst,  ergab  dies  neben  der  als  »Verlustsaldo  früherer  Jahre«  gebuchten
Post  von  575.941  fl.  eine  nicht  unbeträchtliche  schwebende  Schuld,  deren  Zinsen  ebensowenig,
als  ein  grosser  Theil  der  Einkommensteuer,  in  die  Betriebsrechnung  eingestellt  werden  durften,
und  einen  limitirten  Reparaturs-  und  Abschreibungsfond,  sowie  die  Verpflichtung  zur  jährlichen
Rücklösung  von  1000  Action.  Und  mit  dieser  Verpflichtung  war  zugleich  die  successive  Verminderung ­
  des  Betriebsmaterials  und,  strenge  genommen,  gleichzeitig  der  Rückgang  der  Unternehmung ­
  dekretirt.
Das  war  die  finanzielle  Lage  der  Gesellschaft,  als  der  damalige  Botriebsdirector  Peter
Erichsen  mit  Tod  abging  und  der  Betriebs-Oberinspector  M.  Cassian  als  sein  Nachfolger
die  Leitung  der  Geschäfte  und  damit  die  Aufgabe  übernahm,  die  gesellschaftliche  Unternehmung ­
  nicht  allein  über  die  Gefahren  des  Uebergangsstadiums  aus  der  Periode  des  staatlich
anerkannten  Alleinrechtes  zur  Beschiffung  der  Donau  und  ihrer  Nebenflüsse  in  jene  der
uneingeschränkten  Concurrenz  hinüberzuführen,  sondern  auch  die  Selbständigkeit  und  Vollkraft
derselben  für  jenen  Moment  zu  sichern,  in  welchem  der  letzte  Rest  staatlichen  Schutzes  aufhören
und  die  Gesellschaft  der  grossen  Aufgabe  gegenüberstehen  würde,  auf  sich  allein  beschränkt,
den  Wettkampf  mit  anderen  Verkehrsunternehmungen  aufzunehmen.
Das  gesellschaftliche  Schiffsmateriale  bestand  aus  95  Raddampfern  mit  11.253  Pferdekräften, ­
  24  Propellern  mit  675  Pferdekräften,  437  Waaren-Trausportschiffon,  21  Schweinbooten
und  16  Kohlentendern,  zu  deren  Instandhaltung,  wenngleich  trefflich  eingerichtete,  so  doch
äusserst  kostspielige  Werften  dienten.  Daneben  ein  Kohlenwerk,  das,  so  werthvoll  und  zukunftverheissend
  es  seiner  mächtigen  Lager  und  der  Vorzüglichkeit  seiner  Producte  wegen  auch  war,
doch  erst  des  Aufschlusses  und  der  äusseren  Abrundung,  sowie  eines  stabilen  Arbeiterstandes  ,
bedurfte;  endlich  eine  Eisenbahn,  die  noch  der  Verbindung  mit/len  grossen  Schienenwegen  der
Monarchie  harrte  und  zunächst  nur  die  Kohlenzufuhr  zu  den  Schiffen  vermittelte.
Das  Hauptaugenmerk  galt  nunmehr  der  Wiedergewinnung  der  vollen  Rentabilität  der
gesellschaftlichen  Unternehmung  aus  dem  eigenen  Ertrage,  verbunden  mit  steter  Rücksichtnahme
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—»  57  *—
auf  die  öffentlichen  Interessen  und  das  zu  erreichende  Ziel,  die  Donau-Dampfschiftährts-Gesellschaft
  sich  gross  und  mächtig  entfalten  zu  lassen.  Diese  Losung  leitete  fortan  die  Betriebsdirection
bei  allen  ihren  Massnahmen;  und  wie  der  bestimmende  Impuls  zunächst  von  dieser  Stelle
ausging,  so  war  es  auch  eine  nothwendige  Folge,  dass  mit  der  gesteigerten  Verantwortlichkeit
auch  ihr  Einfluss  und  ihre  Wirksamkeit  gewann.
Der  Rechenschaftsbericht  über  das  Jahr  18GO  entwickelte  bereits  das  Actionsprogramm
der  neuen  Geschäftsleitung,  indem  er  betonte,  es  sei,  »um  die  Zukunft  des  Unternehmens  zu
sichern  und  zugleich  die  hierüber  bestehenden  und  sich  mitunter  widersprechenden  Ansichten
zu  berichtigen,  nothwendig,  die  Rentabilität  des  Unternehmens  aus  dem  eigenen  Ertrage  wieder  )
zu  erreichen«.
Als  die  hiezu  zweckdienlichen  Mittel  bezeichnete  der  Bericht  »die  Vermehrung  der
Einnahmen  und  Verminderung  der  Kosten«,  fügte  jedoch  sofort  hinzu,  dass  die  Vermehrung
der  Einnahmen  nicht  etwa  durch  Erhöhung  der  Tarife,  sondern  durch  grössere  Belebung  Und
Ausdehnung  des  Verkehres  der  Unternehmung,  die  Verminderung  der  Kosten  aber  nur  nach
allseitiger  Erwägung,  an  welchen  Auslagen  Ersparungen  möglich  und  zweckmässig  seien,
angestrebt  werden  dürfe.
Dass  das  Verwaltungsjahr  18GO  trotz  der  grössten  Rührigkeit  auf  allen  diesen
Gebieten  und  dem  Steigen  der  Einnahmen  mit  einem  Ausfälle  von  1G0.000  fl.  abschloss,  findet
in  dem  Umstande  seine  Erklärung,  dass  dem  Betriebe  ausnahmsweise  einige  Lasten  erwuchsen,
welche,  wie  die  Kosten  der  Emission  des  Verlosungsanleheus  vom  Jahre  1857,  denselben  eigentlich
nicht  betrafen,  und  dass  überdies  nach  den  damaligen  Statuten  die  vollen  Werthabschreibungen
in  Rechnung  gestellt  werden  mussten.
Besondere  Aufmerksamkeit  erforderten  die  Ausgaben  für  den  Brennstoff,  und  wurden
einerseits  zur  Förderung  des  Abbaues  der  gesellschaftlichen  Kohlenflötze  wie  zur  Erweiterung  des
Absatzgebietes  ihrer  Kohle  die  Coaksbereitung  und  Briquettesfabrikation  eingeführt,  andererseits
die  Verminderung  des  Kohlenverbrauchs  durch  rasche  Aneignung  der  Fortschritte  der  Technik  in
Heizapparaten  und  Heizmethoden  angestrebt,  wobei  sich  die  Einführung  der  Heizprämien  seinförderlich
  erwies.  Der  Erfolg  blieb  nicht  aus.  Der  Preis  der  Kohle  sank  von  1859  bis  1863  von
GO  2  kr.  auf  53  kr.  per  Centner,  nachdem  sich  derselbe  erst  1858  in  Folge  der  Eröffnung  der
Mohäcs-Füufkirchener  Bahn  um  7-8  kr  per  Centner  ermässigt  hatte.
Die  Vervollkommnung  des  Schiffahrtsdienstes  wurde  über  dem  nicht  vergessen  ;  insbesondere ­
  die  Passagierboote  längerer  Fahrt  erhielten  in  diesem  Zeitabschnitte  jene  comfortable
Einrichtung,  welche  seither  ihren  Ruf  und  ihre  Beliebtheit  bei  dem  Publikum  begründeten.
Den  grössten  Nachdruck  legte  man  jedoch  auf  die  raschere  Bewegung  der  Betriebsmittel
und  führte  zu  diesem  Beliufe  im  Jahre  18G2  die  sogenannten  Meilengelder  für  die  Schiffsmannschaft
ein.  Diese  Einrichtung,  bei  den  Eisenbahnen  schon  seit  Langem  mit  grossem  Erfolge  durchgeführt, ­
  empfahl  sich  für  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  um  so  mehr,  als  ihrer
Centrale  kein  Betriebstelegraph  zur  Verfügung  stand,  mit  dem  sie  die  auf  der  ganzen  Stromausdehnung ­
  zerstreute,  elementaren  Zufälligkeiten  und  vielfachen  Fährlichkeiten  ausgesetzte,
Flotte  zu  dirigiren  vermochte.
Wurden  auch  die  Betriebsausgaben  durch  die  Meilengelder  nicht  unbeträchtlich  erhöht,
so  erreichten  doch  die  Leistungen  der  gesellschaftlichen  Schifte  eine  vorher  nicht  gekannte
Höhe  und  förderten  dadurch  die  Einnahmen  in  einem  Masse,  zu  welchem  jene  Mehr-
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        —&amp;gt;  58  *—
auslage  in  keinem  nennenswerten  Verhältnisse  stand.  Um  nur  Eines  zu  erwähnen,  es  stiegen
die  von  den  gesellschaftlichen  Waarenschiffen  bewältigten  Centuermeilen,  welche  im
Jahre  1862  nur  922,265.849  betragen  hatten,  1863  auf  1,015.565,245  und  1864  auf
1.160,263.620  Centuermeilen,  ohne  dass  inzwischen  die  Zahl  der  Schilfe  erheblich  vermehrt
worden  wäre.
Nur  so  konnte  man  den  bestehenden  Schiffahrtslinien  neue  einfügen,  wie  die  Drau,
die  Donaustrecke  Regensburg-Donauwörth  (1862)  und  den  Prnth  von  seiner  Mündung  bis
Germanesti  (1864),  ohne  die  Zahl  der  Schiffe  zu  vermehren.
Charakteristisch  für  diesen  Zeitabschnitt  ist  der  Wettkampf  der  Donau  -  Dampfschifffahrt ­
  mit  den  Eisenbahnen,  der,  immer  lebhafter  entbrennend,  sich  in  seinem  Verlaufe  aufreibend
zu  gestalten  drohte.
Er  führte,  wie  nicht  anders  zu  erwarten  war,  endlich  zu  der  Ueberzeugung,  dass  ein
vortheilhafter  Friede  und  ein  einverständliches  Wirken  dem  für  alle  Th  eile  verderblichen  Tarifkriege ­
  vorzuziehen  sei.  Der  Donauverkehr,  dem  schon  die  Priorität  gebührt,  ist  in  seiner
Gänze  einmal  nicht  abzulenken,  zumal  die  Wasserstrasse  einen  Frachtsatz  ermöglicht,  der
mit  dem  Schienenwege  nicht  verträglich  wäre.
Eine  Reihe  von  Uebereinkomnren  entwuchsen  dann  dieser  Erkenntniss  :  1862  mit  der
Kaiserin  Elisabeth  -  Bahn  und  mit  der  Kaiser  Ferdinands-Nordbahn,  wodurch  ein  Anschlussdienst ­
  in  der  Station  Floridsdorf;  1863  mit  der  österreichischen  Staatseisenbahn-Gesellschaft,
wodurch  der  Anschluss  in  der  Station  Razias  und  der  directe  Verkehr  zwischen  den  Stationen
Wien,  Pressburg  und  Pest  einerseits  und  den  Stationen  der  untersten  Donau  andererseits,
endlich  mit  der  südlichen  Staatseisenbahn-Gesellschaft,  wodurch  der  Anschluss  in  der  Station
Kottori  geregelt  wurde.  Eine  ähnliche  Uebereinkunft  kam  mit  der  1861  eröftheten  Czernavoda-Kustendje-Bahn
  zu  Stande,  wodurch  der  rasche  Verkehr  mit  Constantinopel  wesentlich
gefördert  wurde,  iudem  von  1863  an  auch  die  Frachten  an  den  Vortheilen  der  Wegkürzung
participirten.  Dagegen  blieb  die  gesellschaftliche  Unternehmung  in  Deutschland  vorläufig
auf  den  1862  mit  der  Direction  der  königlich  baierischen  Staatsbahnen  vereinbarten  Anschluss
in  Donauwörth,  beschränkt  und  gelang  es  erst  1864,  eine  directe  Verbindung  zwischen  der
baierischen  Ostbahn  und  der  Dampfschiffahrt  in  Regensburg  und  Passau  zu  Stande  zu  bringen.
So  endete  der  Tarifkrieg  zwischen  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  und  den
mit  ihr  concurrirenden  Eisenbahnen  ;  es  trat  ein  ehrlicher,  wenn  auch  bewaffneter,  Friede  ein,  wie
ihn  das  wirtlischaftliche,  das  Verkehrsleben  erheischt.
Anders  musste  sich  der  Verlauf  der  Dinge  in  Rücksicht  auf  die  concurrirenden  Schiffahrts-Unternehmungen
  gestalten.  Diese  wollten  auf  einem  Felde  ernten,  welches  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  bebaut  hatte,  und  beschränkten  meist  von  vornherein  ihre  Action  auf
productive  Localstrecken,  olmo  an  die  grössere  Aufgabe  einer  Verkehrsvermittlung  zwischen
Orient  und  Occident  zu  denken.
Hatte  überdies  unbedachte  Ausnützung  des  Augenblickes  und  mangelnde  Vorsorge  für
die  Zukunft  den  Keim  der  Auflösung  gezeitigt,  den  diese  Unternehmungen  in  sich  trugen,  so
bedurfte  es  kaum  noch  der  Taktik  des  grösseren  Rivalen,  um  sie  von  dem  Schauplatze  verschwinden ­
  zu  machen.
Unter  solchen  Umständen  war,  wenngleich  in  den  Ausläufern  einzelner  Linien,
wie  jener  der  Theiss,  die  Personenfahrten  eingestellt  werden  konnten,  weil  sie  seit  dem
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        i
~  59  &amp;lt;—
Bestünde  der  Theissbalm  aufgehört  hatten,  ein  Bedürfniss  zu  sein,  weder  an  eine  gänzliche
Auflassung  selbst  minder  rentabler  Linien,  noch  aber  an  eine  Reduction  der  Betriebsmittel
zu  denken.  Im  Gegentheile,  es  war  dringend  geboten,  dieselben,  den  wechselnden  Stromverhältnissen ­
  der  Donau  entsprechend,  durch  kräftige  aber  sehr  seicht  gehende  Remorqueure
zur  Verwendung  auf  der  Save,  zum  Lichterdienst  auf  den  Katarakten  nächst  Orsova  und  zur
Beschiffung  der  Untiefen  zwischen  Gönyö  und  Pressburg,  wie  der  obersten  Donau,  zu  vervollständigen. ­

Die  in  diese  Zeit  fallende  Erwerbung  des  baierisehen  Schiffsparks,  bestehend  aus  15  Dampfbooten ­
  und  19  Schleppen,  zu  dem  mässigen  Preise  von  400.000  H.  süddeutscher  Währung
und  unter  günstigen  Zahlungsbedingungen  half  zwar  einigermassen  den  Verkehrsstockungen  der
folgenden  Jahre  ab.  Indessen  erreichte  die  Ungunst  der  Stromverhältnisse  den  Höhepunkt
im  Jahre  1863,  in  welchem  der  Wasserstand  am  Orsovaer  Pegel  volle  365  Tage,  somit  das
ganze  Jahr  hindurch,  unter  jenem  Niveau  blieb,  bei  welchem  erst  die  Schiffahrt  über  die
Katarakte  betrieben  werden  kann.  Was  diese  Thatsache  besagen  will,  wird  einleuchtend,  wenn
man  bedenkt,  dass  in  den  vorangegangenen  25  Jahren,  einschliesslich  der  Jahre  1861  und  1862,
der  Wasserstand  am  Orsovaer  Pegel  im  Durchschnitte  alljährlich  wenigstens  201  Tag  über
9  Schuh  gewesen  war.  1863  konnten  daher  nur  7  Eilschiffe  in  director  Fahrt  über  das  Eiserne
Thor  verkehren,  und  die  Beförderung  der  Reisenden  und  der  Güter  musste  den  grössten  Tlieil  des
Jahres  hindurch  auf  eine  Entfernung  von  12  Meilen  zu  Land  durch  eine  nahezu  menschenleere,
unwirthbare  Gegend  bewerkstelligt  werden.  Und  wie  an  den  Katarakten,  machten  sich  Trockenheit
und  Dürre.  auch  auf  den  übrigen  Schiffahrtsstrecken  geltend.  Auf  der  Theiss  musste  oberhalb
Szegedin  die  Schiffahrt  schon  Mitte  Juli  eingestellt,  auf  der  Savelinie  Semlin-Sissek  aber  die
Ladung  bei  einer  Fahrt  dreizehnmal  gelichtet  werden;  auf  der  oberen  Donau  blieb  die  Schiffahrt
in  nächster  Nähe  von  Wien  wochenlang  unterbrochen,  und  konnten  zwischen  Pressburg  und  Gönyö
nur  noch  die  seichtest  gehenden  Dampfboote  verkehren.
Mit  den  vorgeschilderten  Elementarzuständen  war  aber  die  Zahl  der  ungünstigen  Einflüsse ­
  noch  nicht  erschöpft,  denen  die  Unternehmung  machtlos  gegenüber  stand.  Zu  der  Wassernoth
  gesellten  sich  nämlich  1862  die  Rückwirkungen  des  amerikanischen  Krieges,  welche  mit
erdrückender  Schwere  auf  der  gesammten  europäischen  Industrie  lasteten  und  eine  grosse  Anzahl
einheimischer  Fabriken  und  industrieller  Anlagen  lähmten  ;  ferner  die  ernsten  Verwicklungen
zwischen  der  Türkei  und  Serbien,  welche  die  Gesellschaft  nöthigten,  die  Fahrten  ihrer  Schiffe
längs  des  serbischen  Ufers  vom  Tage  des  Belgrader  Bombardements  bis  zum  Schlüsse  der  Schilffahrt ­
  einzustellen;  1863  endlich  wurde  noch  Ungarn  von  einer  Missernte  betroffen,  welche  jede
Exportmöglichkeit  benahm,  während  der  Import  von  Körnerfrüchten  aus  den  unteren  Donauländern ­
  durch  die  Wasserstandsverhältnisse  der  Donau  unmöglich  war.
Als  fördernde  Umstände  erwiesen  sich  dagegen,  ausser  der  schon  früher  erwähnten  Eröffnung ­
  der  Czernavoda-Kustendje-Bahn,  die  Vollendung  der  Strecke  Steinbrück-Sissek  und  die
Eröffnung  der  Drauschiffahrt,  sowie  die  Einbeziehung  der  Linie  Regensburg  —Donauwörth,  welche
mit  dem  Ankäufe  der  baierisehen  Schiffe  erfolgte.  Der  Ausbau  der  Eisenbahnlinie  Steinbrück-Sissek
  erschloss  dem  Exporte  ungarischer  Producto  nach  dem  Mittelmeere  neue  Bahnen,  während
hauptsächlich  die  Schiffbarmachung  der  Drau  den  Waldbeständen  Slavoniens  einen  Absatz  weg
eröffnete,  auf  welchem  Holz,  namentlich  zu  Fassdauben  verarbeitet,  in  den  Welthandel
gelangen  konnte.
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Dass  unter  den  früher  geschilderten  Umständen  die  finanziellen  Erfolge  hinter  den
gehegten  Erwartungen  Zurückbleiben  mussten,  bedarf  wohl  keiner  näheren  Darlegung.  Die
Bewältigung  der  Schift'ahrtshindernisse,  namentlich  jener  an  den  Katarakten,  paralysirte  die
Ersparnisse,  welche  in  der  inneru  Organisation  des  Unternehmens  erreicht  worden  waren,
während  die  Nothwendigkeit,  auf  anderen  Strecken  zum  Tlieile  mit  halber,  ja  mit  Drittelladung ­
  zu  fahren,  eine  gedeihliche  Entwicklung  nicht  zuliess.  Die  Erträgnisse  der  gesellschaftlichen ­
  Unternehmung  in  den  Jahren  1861,  1862  und  1863  blieben  hinter  den
garantirten  um  638.981  fl.,  1,256.102  fl.  und  1,193.394  fl.  zurück,  und  der  Staatsschatz
musste  mit  Beträgen  in  der  Höhe  von  776.393  fl.,  1,180.064  fl.  und  989.585  11.  in  Anspruch
genommen  werden.
Die  VerkehrsziItem  derselben  Periode  zeigen  indess,  dass  die  Leistungen  der  Gesellschaft
in  steter  Progression  begriffen  waren;  ein  Effect,  der  somit  mehr  dem  allgemeinen  Handel  und
Wandel,  als  ihrem  berechtigten  Interesse  zu  Statten  kam.
Der  Verkehr  umfasste:
1861:  612.571  Personen  und  17,006.671  Centner  Frachten  ;
1862:  716.858  »  »  17,434.237
1863:  759.767  »  »  19,712.688
Erst  im  Jahre  1864  begannen  die  Früchte  zu  reifen,  für  deren  Erzielung  und  Pflege
man  so  viel  gethan  hatte;  das  Actiencapital  lieferte  eine  7‘2"/ 0 ige  Verzinsung,  ohne  dass  es
nothwendig  war,  wie  in  den  Vorjahren,  den  Keservefond  heranzuziehen.  Von  der  Staatsverwaltung
brauchte  nur  noch  ein  Zuschuss  von  28.642  fl.  in  Anspruch  genommen  zu  werden.
Um  den  Nachwirkungen  der  Missernte  von  1863  in  Ungarn  zu  begegnen,  wurde  im
Frühjahre  1864  der  grösste  Theil  der  gesellschaftlichen  Flotte  nach  der  untersten  Donau  entsendet ­
  und  gelangten  dadurch  in  den  ersten  Monaten  des  Jahres  1864  nicht  weniger  als
1,189.095  Centner  Getreide  aus  den  rumänischen  Häfen  nach  dem  Innern  Oesterreichs.  Als
sich  dann  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  die  Lage  des  Getreidehandels  in  Folge  einer  auf  dem
ganzen  Continente  wie  in  England  gesegneten  Ernte  total  veränderte,  entwickelte  sich  ein
Verkehr,  dem  die  gesellschaftlichen  Schlepper  nicht  mehr  genügen  konnten,  so  dass  die
disponiblen  Dampfer  zum  Schleppen  beladener  Kuderschiffe  verwendet  werden  mussten.  Der
Waarentransport  umfasste  im  Ganzen  21,662.704  Centner;  an  Getreide  allein  wurden
8,955.625  Centner  verfrachtet.
Unter  der  Einwirkung  dieses  Geschäftsaufschwunges  entstand  der  Beschluss  der
Generalversammlung  vom  13.  Mai  1865,  von  dem  Vorbehalte  der  Kündigung  des  Additionalübereinkommens ­
  vom  3.  December  1861  Gebrauch  zu  machen,  eine  angemessenere  Regelung
der  Reparaturs-  und  Abschreibungsmodalitäten  zu  verlangen  und  bis  zum  Abschlüsse  dieser
neuen  Verhandlungen  die  seit  1858  schwebende  Frage  der  Statutenrevision  zu  vertagen.  Weiters
Hess  sich  die  Administration  zur  Aufnahme  eines  Anlehens  im  Betrage  von  2*/,  Millionen
Gulden  ermächtigen,-  um  daraus  die  schwebende  Schuld  zu  tilgen  und  so  an  den  Kosten  ihrer
Verzinsung  zu  ersparen.  Beide  Beschlüsse  gaben  aber  zugleich  der,  nunmehr  auch  durch  eine
mehr  als  dreijährige  Erfahrung  constatirten,  Ueberzeugung  Ausdruck,  dass  durch  die  Beschränkungen ­
  des  Additionalübereinkommens  vom  3.  December  1861  der  Gesellschaft  die  Mittel
entzogen  waren,  ihr  Betriebsmaterial  einer  den  Anforderungen  der  Zeit  entsprechenden  Vervoll-
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        —»  6  %  *—
kommnung  entgegenzuführen.  Nichtsdestoweniger  fand  die  Gesellschaftsverwaltung  bei  der
Regierung  nur  geringes  Entgegenkommen.  Verhandlungen  darüber  wurden  zwar  nicht  ollen
abgelehnt,  sie  zogen  sich  aber  in  die  Länge.
1805  öffneten  sich  noch  einmal  alle  Schleussen  des  Missgeschicks,  um  behindernd  und
lähmend  auf  die  Schiffahrt  einzuwirken.  Störenden  Hochfluthen  im  Spätfrühling  folgte  alsbald
ein  seit  Menschengedenken  nicht  dagewesener  Wassermangel,  welcher  alle  Quellen  und  Ströme
des  südöstlichen  Europas  versiegen  zu  machen  drohte.  Vom  Monate  Juli  angefangen  konnten  die
Schiffe  auf  390%  Meilen,  also  auf  dem  grösseren  Theile  des  715%  Meilen  umfassenden  Schifffahrtsgebietes, ­
  nur  mit  einem  Drittel  ihrer  Ladungsfähigkeit  befrachtet  werden,  auf  anderen
Linien  geraume  Zeit  gar  nicht  verkehren,  während  gegen  Ende  des  Monates  November  die
Thätigkeit  auf  mehreren  Strecken  gänzlich  eingestellt  werden  musste.  Dazu  kam  im  Monate
August  der  Ausbruch  der  Cholera  an  der  untersten  Donau,  wodurch  die  Reisenden  von  der
Benützung  der  Donauroute  nicht  minder  abgeschreckt  wurden,  als  durch  die  auf  beiden  Ufern
eingeführte  Quarantaine.
Also  wieder  ein  unvermeidlicher  Erträgnissausfall,  zu  dessen  Deckung  ein  Staatszuschuss ­
  erforderlich  war  ;  aber  doch  nur  ein  Rückgang  der  Passagierfrequenz  um  4000  Personen ­
  und  sogar  eine  Frachtenzunahme  um  4-75%  !  —
Mit  1866  begannen  endlich  die  Jahre  aufsteigender  Linie.  Obwohl  die  Drangsale  eines  den
grössten  Theil  unseres  Vaterlandes  verheerenden  Krieges,  die  Fortdauer  der  allgemeinen
Unsicherheit  und  Entmuthigung  nicht  geeignet  waren,  Hoffnungen  auf  ein  günstiges  Erträgniss
zu  erregen,  so  erreichten  doch  die  Einnahmeziffern  in  Folge  der  energischen  Ausnützung  des
B'etriebsmateriales  und  der  unablässigen  Unterstützung  des  Exportes  durch  ein  rationelles  Tarifsystem ­
  eine  Höhe,  welche  nicht  allein  gestattete,  jeglichen  Zuschusses  von  Seite  des  Staates
zu  entrathen,  sondern  überdies  einen  Ueberschuss  von  546.892  ff.  ergab.  Es  hätte  eine
9*  82  %ige  Dividende  vertheilt  werden  können,  wenn  dies  nicht  die  Bestimmungen  des  Garantievertrages ­
  verwehrt  hätten.
Dabei  hatte  sich  der  Schiffspark  blos  um  4  aus  dem  Bestände  der  k.  k.  Kriegsmarine
erworbene  Dampfboote  von  400  Pferdekräften  vermehrt.
Die  Frage  war  nunmehr  die,  ob  die  Leistungsfähigkeit  der  gesellschaftlichen  Unternehmung ­
  mit  dem  Entwicklungsgänge  des  Verkehres  vollkommen  gleichen  Schritt  werde  zu
halten  vermögen.  Leider  konnte  diese  Frage  nicht  unbedingt  bejaht  werden.  Die  Bestimmungen
der  Garantieverträge  standen  hindernd  im  Wege;  denn  auch  das  neue  Additionalübereinkommen, ­
  welches  zwischen  der  Gesellschaft  und  der  Regierung  vereinbart  worden  war,  aber  noch
der  kaiserlichen  Genehmigung  harrte,  gewährte  nur  eine  unzureichende  Aushilfe.  Das  in  dem
Zusatzverträge  von  1861  für  Schiffsreparaturen  und  Nachschaffungen,  sowie  zur  Rücklösung
von  12.000  Actien,  ausgeworfene  Jahrespauschale  wurde  von  2,000.000  ff.  auf  2,300.000  fl.
erhöht.  Der  Termin  für  die  Einlösung  der  noch  restlichen  6000  Actien  wurde  eventuell  auf
12  Jahre  ausgedehnt,  die  Einstellung  der  Zinsen  von  zwei  Millionen  Gulden  der  ehemaligen
schwebenden  Schuld  in  die  Betriebsrechnung  gestattet,  die  in  letztere  einzurechnende  Quote
der  Einkommen-  und  Erwerbsteuer  sammt  Zuschlägen  von  73.687  fl.  auf  101.000  fl.  erhöht,
und  endlich  der  an  den  Staat  rückzuzahlende  Gewinnüberschuss  des  Jahres  1866  im
vorerwähnten  Betrage  von  546.892  fl.  der  Gesellschaft  als  unverzinsliches  Darlehen  zur
theilweisen  Tilgung  der  von  ihr  für  Nachschaffungen  und  Reparaturen  mehr  verausgabten
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—.  62  *—
Summen  in  der  Höhe  von  800.000  ft.  für  die  Dauer  des  neuen  Uebereinkommens,  d.  i.  bis
Ende  1872  belassen.
Das  war  Alles,  was  in  Aussicht  gestellt  wurde  ;  damit  sollte  die  Gesellschaft  ihr
Betriebsmaterial  auf  einer  Höhe  erhalten,  geeignet,  allen  Ansprüchen  des  Handels  und  der
Industrie  gerecht  zu  werden.  Die  Unmöglichkeit  war  evident.
Nichtsdestoweniger  nahm  an  der  aussergewöhnlichen  Prosperität  des  Jahres  1867  auch
die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  entsprechenden  Antheil.  Unter  den  Segnungen  des  dem
Vaterlande  wiedergewonnenen  Friedens,  dem  die  Verständigung  der  beiden  Reichshälften  über
die  Grundlagen  des  inneren  staatsrechtlichen  Verhältnisses  zwischen  den  Ländern  der  Stefanskrone ­
  und  den  übrigen  Theilen  der  Monarchie  auf  dem  Fusse  folgte,  begannen  sich  allenthalben
reges  geschäftliches  Leben  und  industrielle  Unternehmungslust  zu  entfalten  und  schufen  so  die
wirthschaftliche  Atmosphäre,  in  welcher  auch  die  dem  Transport  gewidmeten  Anstalten  gedeihen
können.  Selbst  die  Natur  schien  diese  Bestrebungen  unterstützen  und  alte  Wunden  heilen  zu
wollen,  indem  sie  über  die  von  mehrjährigem  Misswachs  heimgesuchten  Donauländer  den  reichsten
Erntesegen  in  ungeahnter  Fülle  niedergehen  liess,  während  derselbe  den  westlichen  Ländern
versagt  blieb.  Unberechenbare  Ansprüche  traten  an  alle  Verkehrsinstitute  heran,  da,  je  grösser
der  Bedarf  des  Auslandes  an  Getreide  war,  desto  grösser  auch  die  Sorge  des  Inlandes  um  die
eigene  Verproviantirung  wurde.
Der  Güterverkehr  erreichte  die  enorme  Ziffer  von  23,754.633  Centnern,  welche  einen
Gesammtweg  von  1.521,417.161  Centnormeilen  zurücklegten.  Darunter  waren  10,291.702
Centner  Getreide,  10,251.975  Centner  Kaufmannsgüter  und  3,210.956  Centner  Kohlen.
Aber  auch  der  Personenverkehr  hob  sich  1867  wieder  rasch,  zumal  die  Leiden  des
Krieges  bald  vergessen  waren,  und  die  Krönungsfeierlichkeiten  in  Budapest  wie  die  Weltausstellung ­
  in  Paris  die  Reiselust  vermehrten.
Die  inzwischen  erfolgte  Eröffnung  der  Rustzuk-Varna-Bahn  hatte  die  Dauer  einer  Reise
von  Wien  nach  Constantinonpel  mit  Benützung  der  Donauroute  auf  3  %  Tage  abgekürzt,  wodurch
gleichzeitig  die  Beförderung  der  Briefpost  auf  der  untersten  Donau  ausschliesslich  den  gesellschaftlichen ­
  Schiften  zufiel.
Das  Reinerträgniss  vom  Jahre  1867  lieferte  eine  13’83°/ 0 ige  Verzinsung  des  Actiencapitals
  und  nach  Abschlag  der  garantirten  8°/ 0 igen  Acticnrente  einen  Betrag  von  1,337.528  ft.
zur  eventuellen  Rückzahlung  an  den  Staat.
So  glänzend  dieses  Ergehniss  war,  wurde  es  doch  von  jenem  des  Jahres  1868  noch  übertroffen. ­
  In  Folge  der  gesteigerten  Consumtionskraft  der  Donauländer  erfuhr  trotz  der  minder
reichen  Ernte  der  Personen-  und  Güterverkehr  eine  weitere,  höchst  ansehnliche  Steigerung  und
brachte  ein  14-17%iges  Reinerträgniss,  beziehungsweise  eine  Summe  von  1,466.340  ft.,  zur
Tilgung  der  Garantie  Vorschüsse  ein.  Dabei  wurde  die  vorgeschriebene  Actienrücklösung  in
diesem,  wie  in  dem  vorangegangenen  Jahre,  wenn  auch  nur  im  restringiiten  Masse  des  Uebereinkommens ­
  vom  4.  Juli  1867,  durchgeführt.
In  das  Jahr  1868  fiel  zugleich  die  Arrondirung  des  gesellschaftlichen  Bergwerksbesitzes
durch  die  Pachtung  der  Szabolcser  Kohlengruben  und  die  Erwerbung  des  grossen  Vasaser  Revieres.
Ebenso  gelangte  die  seit  Jahren  geplante  Eisenbahn  von  Fünf  kirchen  nach  Bares  unter  Betheiligung ­
  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zur  Ausführung,  wodurch  die  Mohäcs-Fünfkirchener
  Linie  mit  den  grossen  Schienenwegen  der  Monarchie  in  Verbindung  gesetzt  wurde.
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        —»  63  &amp;lt; —
Mit  diesem  Jahre  darf  die  Krisis  als  überwunden  betrachtet  werden,  welche  die
plötzliche  Abolition  des  Privilegiums  im  Zusammentreffen  mit  einer  Kette  von  widrigen  Umständen ­
  der  Gesellschaft  bereitet  hatte  ;  sie  hatte  das  Werk  der  inneren  Gonsolidirung  unter  den
beengendsten  Verhältnissen  im  steten  Ringen  mit  widerstrebenden  Zeitumständen  aus  eigener
Kraft  vollendet  und  zugleich  einen  Höhepunkt  der  Entwicklung  erreicht,  von  dem  aus  sie  mit
Genugtuung  den  zurückgelegten  Weg  überblicken  konnte  !
Die  Donau  -  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft  befuhr  1868  die  Donau  beinahe  allein  von
Donauwörth  bis  zur  Sulina-Mündung;  sie  besass  zwar  kein  Privilegium  mehr  von  Gesetzeswegen,  N
allein  sie  nahm  eine  dominirende  Stellung  ein  kraft  ihrer  Leistungsfähigkeit  und  kraft  der  \
freiwilligen  Zustimmung  Aller,  welche  des  Donauverkehres  bedurften.
Eine  grosse  Aufgabe  war  gelöst,  allein  es  war  damit  die  Zukunft  der  Gesellschaftsunternehmnng
  noch  nicht  als  gesichert  zu  betrachten.  Denn  sollte  sie  nicht  einem  schleichenden
Siechthume  erliegen,  so  musste  sie  die  Fesseln  der  staatlichen  Bevormundung  abstreifen.  Die
Ueberzeugung  von  der  Notwendigkeit  schleuniger  Durchführung  dieses  Gedankens  fasste  um
so  tiefer  Wurzel,  als  der  letzte  Versuch,  die  Verhandlungen  mit  der  Regierung,  welche  zu
dem  Additionalübereinkommen  vom  4.  Juli  1867  geführt  hatten,  zu  einem  gedeihlichen
Abschlüsse  zu  bringen,  fehlgeschlagen  war,  und  man  sich  nicht  verhehlen  konnte,  dass  mit
den  Leistungen  der  Jahre  1867  und  1868  die  Fahrthätigkeit  der  gesellschaftlichen  Schiffe  »
an  der  äussersten  Grenze  angelangt  sei.  Es  war  zu  befürchten,  dass,  wenn  der  Gesellschaft
nicht  die  Mittel  gelassen  werden,  ihren  Schiffspark  auf  einer  dem  Verkehre  entsprechenden  Höhe
zu  erhalten  und  zu  vermehren,  die  unverkennbare  Tendenz  zur  Gründung  neuer  Schiffahrtsuuternehmungen
  Fleisch  und  Blut  gewinnen  werde;  ja  es  lag  die  Gefahr  nahe,  dass  die  Gesellschaft,
wenn  sie  sich  auf  die  Reparatur  ihres  Betriebsmaterials  beschränken  müsste,  ohne  zu  Nachschaffungen ­
  im  grösseren  Style  schreiten  zu  können,  eines  Tages  auf  nahezu  unbrauchbare
Schiffe  angewiesen  sein  werde.
Die  ganze  Grösse  dieser  Gefahr  enthüllte  jedoch  erst  das  Andringen  der  Staatsverwaltung
zur  ungeschmälerten  Abgabe  des  im  Jahre  1867  erzielten  reinen  Ueberschusses.  So  wenig  vom
juristischen  Standpunkte  aus  dagegen  einzuwenden  war,  so  sehr  widerrieth  es  der  geschäftliche,
dieser  Anforderung  im  ganzen  Umfange  nachzukommen.
Die  Generalversammlung  vom  30.  Mai  1868  erfasste  daher  den  richtigen  Zeitpunkt,!
indem  sie  die  Administration  und  den  Ausschuss  über  deren  Antrag  ermächtigte,  mit  der
Regierung  Verhandlungen  zu  dem  Zwecke  einzuleiten,  dass  entweder  die  Ansprüche  des  Staatsschatzes ­
  auf  Rückersatz  der  von  demselben  geleisteten  Vorschüsse,  welche  mit  Ablauf  des  Jahres
1880  vertragsmässig  vollständig  erlöschen,  in  einem  bestimmten  limitirten  Betrage  anerkannt,
dagegen  die  freie  Disposition  über  alle  Jahresüberschüsse  eingeräumt,  oder  aber  wenigstens  das
Zugeständnis  gemacht  werde,  die  in  günstigen  Jahren  sich  ergebenden  Ueberschüsse  nicht  sofort
im  vollen  Betrage  an  den  Staatsschatz  abzuführen,  wogegen  eine  verhältnismässige  Verlängerung
der  Rückvergütungspflicht  über  das  Jahr  1880  stipulirt  werden  könnte.
Selbstverständlich  mussten  die  bezüglichen  Verhandlungen,  den  geänderten  staatsrechtlichen ­
  Verhältnissen  entsprechend,  mit  beiden  Reichsregierungen  eröffnet  werden.  Allein  weder
in  Wien  noch  in  Budapest  herrschte  wirkliches  Entgegenkommen.  Mehrfache  Besprechungen  der
Vertreter  der  Gesellschaft  mit  den  Repräsentanten  der  Staatsverwaltung  ergaben  zwar  die
Thatsache,  dass  die  Regierungen  einer  solchen  Verständigung  principiell  nicht  abgeneigt  seien,
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gleichwohl  konnte  bei  dem  Festhalten  der  gesonderten  Standpunkte  eine  Einigung  nicht
erreicht  werden.
In  der  Generalversammlung  vom  29.  Mai  1869  war  die  gesellschaftliche  Administration
nur  in  der  Lage,  zu  berichten,  dass  eine  Theilung  der  eventuellen  Jahresüberschüsse  zwischen
der  Staatsverwaltung  und  der  gesellschaftlichen  Unternehmung  selbst  mit  einer  verhältnissmässigen
  Verlängerung  der  Rückvergütungspflicht  über  das  Jahr  1880  wenig  oder  gar  keine
Aussicht  auf  Annahme  seitens  der  beiden  Regierungen  habe,  und  dass  eine  Entscheidung  entweder
zum  bedingungslosen  Fortbestände  des  bisherigen  Garantieverhältnisses  mit  allen  seinen  Rechten,
aber  auch  mit  allen  seinen  Verpflichtungen,  oder  aber  zur  gänzlichen  Auflösung  der  Staatsgarantie ­
  mit  einer  freien  Bewegung  für  die  ungehinderte  Entwicklung  und  Ausdehnung  der
gesellschaftlichen  Unternehmung  unabweisbar  werde.
Nach  langwierigen,  mehrmals  abgebrochenen  Verhandlungen  kam  endlich  der  Entwurf ­
  zu  einem  Uehereinkommen  zu  Staude,  kraft  dessen  der  Vertrag  vom  23.  Mai  1857  mit  den
beiden  Nachtragsübereinkommen  vom  3.  December  1861  und  4.  Juli  1867  ausser  Kraft
treten  und  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  namentlich  auf  jeden  Anspruch  auf  Staatsgarantie ­
  oder  Subvention  verzichten,  dafür  aber  das  volle  Eigenthums-  und  Verwaltungsrecht
über  alle  ihre  Mobilien  und  Immobilien  erhalten  sollte;  so  zwar,  dass  für  die  Ausübung  dieser
Rechte  nur  die  in  den  Statuten  enthaltenen  Bestimmungen  massgebend  sein  sollten.  §.  9  der
Concessionsurkunde  der  Eisenbahn  Mohács-Füufkirchen  sollte  dahin  abgeändert  werden,  dass
die  ungarische  Regierung  auf  die  Dauer  von  30  Jahren  vom  Tage  der  Betriebseröftuung,  d.  i.  vom
1.  December  1858  an,  also  bis  1.  December  1888  auf  das  Recht  zur  halbjährigen  Kündigung  des
Betriebes  verzichte,  dagegen  die  weitere  Bestimmung  aufrecht  bliebe,  wonach  die  Staatsverwaltung
die  zur  Zeit  der  Einlösung  der  Bahn  noch  nicht  amortisirte,  von  der  Gesellschaft  bestrittene  Bausumme ­
  haar  zu  vergüten  hätte.  Endlich  sollte  sich  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  verpflichten, ­
  2,750.000  fl.  haar  in  vier  sechsmonatlichen  Raten  mit  5%  Zinsen  vom  1.  Jänner  1869
an  die  Staatscasse  zu  zahlen,  wohingegen  sie  von  der  Rückzahlung  der  empfangenen  Garautievorschüsse
  sammt  Zinsen,  sowie  auch  jenes  Vorschusses  per  546.892  fl.,  den  sie  auf  sechs  Jahre
von  1867  an  unverzinslich  erhalten  hatte,  enthoben  werden  sollte.  Ausserdem  übernahmen  die
Regierungen  der  beiden  Reichshälften  gegenüber  der  Donau-Dampfschiflahrts-Gesellschaft  die
Verpflichtung,  ihr  auf  administrativem  Wege  alle  jene  Begünstigungen  zuzusichern,  welche  in
Hinkunft  anderen  Donau  -  Dampfschiflahrts  -  Unternehmungen  gewährt  werden  würden,  und
erklärten  sich  bereit,  den  Entwurf  dieses  Uebereiukommeus  zur  A.  h  Genehmigung,  sowie  zur
Erwirkung  der  verfassungsmässigen  Beschlüsse,  vorzulegen.
Das  waren  die  Lineamente  des  Refundirimgsvertrages,  welcher  die  Donau-Dampfschiflahrts ­
  -  Gesellschaft  wieder  in  die  Reihe  der  unabhängigen  Privatunternehmungen
stellen  sollte.
Zur  Perfectionirung  dieses  Uebereinkommens  wurde  von  Seite  der  Gesellschaftsverwaltung ­
  eine  ausserordentliche  Generalversammlung  auf  den  12.  April  1870  einberufen  und
derselben  unter  bündiger  Recapitulation  der  ganzen  Sachlage  die  Annahme  des  Uebereinkommens
empfohlen.  Der  Bericht  der  Administration  schloss  mit  den  Worten:  »So  beruhigend  die  im
Jahre  1856  ausgesprochene  Gewährleistung  der  Reinerträgnisse  auch  schien,  so  muss  sich  die
Administration  nach  den  gemachten  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  doch  dahin  aussprechen,
dass  sie  es  für  einen  sicheren  und  dauernden  Fortbestand,  für  die  Sicherung  des  Anlagecapitals,
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sowie  für  eine  gedeihliche  Fortentwicklung  und  freie,  unabhängige  Bewegung  des  gesellschaftlichen ­
  Unternehmens  für  richtiger  hält,  dass,  wenn  zwischen  dem  unbedingten  Fortbestand  des
Garantieverhältnisses  und  der  Auflösung  desselben  zu  wählen  ist,  sich  für  das  Letztere  entschieden ­
  werden  sollte.«
In  der  That  genehmigte  die  Generalversammlung  den  Antrag  der  Administration  ;
jedoch  wurde  mit  Rücksicht  darauf,  dass  in  dem  vorgelegten  Vertragsentwürfe  die  Verpflichtung
der  ungarischen  Regierung  zur  sofortigen  Zurückzahlung  der  noch  nicht  amortisirten  Bausumme
der  Mohács  -  Fünfkirchener  Bahn  im  Falle  der  Betriebskündigung  keinen  klaren  Ausdruck
gefunden  hatte,  sowie,  dass  die  Zusicherung  des  Meistbegünstigungsrechtes  der  Donau-Dampfschi ­
  ttahrts-Gesell  schalt  nur  im  administrativen  Wege  und  überdies  nur  dahin  gegeben  worden
war,  dass  die  beiden  Reichsregierungen  nicht  gesonnen  seien,  während  der  Dauer  des
Privilegiums  der  Ersten  k.  k.  priv.  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  anderen  Donau-Dampfschi
  H'ahrts  -  Unternehmungen  eine  Zinsengarantie  oder  anderweitige  Begünstigungen
zu  gewähren,  beschlossen:  Die  Gesellschaftsverwaltung  solle  zu  dem  definitiven  Abschlüsse
des  in  Rede  stehenden  Uebereinkommens  nur  unter  der  Bedingung  ermächtigt  sein,  dass  die
Staatsverwaltung  sich  verpflichte,
1.  im  Falle  der  Kündigung  des  Betriebsrechtes  der  Molutcs-Fünfkirchener  Bahn  das
zur  Zeit  der  Uebergabe  nicht  amorti  sirte  Baucapital  der  Gesellschaft  in  baarem  Gehle  zu
bezahlen,  und
2.  jede  wie  immer  geartete  Zinsengarantie  oder  andere  Begünstigung,  welche  in
der  Folge  anderen  Dampfschiflährts-Unternehmungeu  etwa  zugestanden  werden  sollten,  auch
der  Ersten  k  k.  priv.  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  in  gleicher  Weise  und  im  gleichen
Ausmasse  einzuräumen.
In  Folge  dessen  waren  neuerliche  Verhandlungen  mit  der  Staatsverwaltung  erforderlich,
die  erst  im  März  1871  zu  einer  zustimmenden  Erklärung  der  beiden  Finanzminister  führten,
worauf  der  Vertrag  von  den  Vertretern  der  Gesellschaft  unterzeichnet  wurde.  Es  erübrigte  nun
noch  die  verfassungsmässige  Behandlung  der  Sache  durch  die  gesetzgebenden  Vertretungen
der  beiden  Reichshälften.  Die  Vorlage  an  dieselben  erfolgte  am  28.  März,  und  wurde  der  Vertrag ­
  auch  von  beiden  Häusern  des  österreichischen  Reichsrathes  genehmigt,  während  das
ungarische  Abgeordnetenhaus  vertagt  wurde,  bevor  noch  derselbe  im  Plenum  zur  Sprache
gebracht  werden  konnte.  Somit  war  die  ganze,  nun  schon  seit  drei  Jahren  schwebende,  Angelegenheit ­
  neuerdings  bis  zur  Herbstsession  des  ungarischen  Reichstages  verschoben;  ja  sie  kam
auch  in  dieser  nicht  vor  die  Legislative,  obgleich  die  1871er  Session  bis  in  das  Jahr  1872  verlängert ­
  wurde,  und  die  Gesellschaftsverwaltung  zu  wiederholten  Malen  darauf  hingewiesen  hatte,
dass  sie  sich  schon  mit  Rücksicht  auf  die  Beschlüsse  der  Generalversammlung  vom  3.  Juli  1871
über  den  Jahres-,  beziehungsweise  Sessionsschluss  an  ihre  Unterschrift  nicht  für  gebunden
erachten  könne.
Und  mit  vollem  Rechte;  denn  schon  in  der  Generalversammlung  vom  3.  Juli  1871  war
in  Anbetracht  der  durch  die  Verschleppung  der  Angelegenheit  entstandenen  misslichen  Lage  die
Administration  und  der  Ausschuss  beauftragt  worden,  zu  erwägen,  ob  nicht  die  Donau-Dampfschiftahrts-Gesellschaft
  eine  neue  Actiengesellschaft  zur  Ausbeutung  der  in  der  Staatsgarantie
nicht  begriffenen  Theile  ihres  Eigenthums  gründen,  und,  im  Falle  der  Bejahung  dieser  Frage,
unter  welchen  Modalitäten  diese  Actiengesellschaft  zu  Stande  kommen  solle.
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        In  der  That  hatte  sich  die  Lage  der  gesellschaftlichen  Unternehmung  während  der
drei  Jahre,  während  welcher  die  Refundirungsfrage  verhandelt  wurde,  bedeutend  geändert
Zwar  hatte  noch  das  Jahr  1869  einen  reinen  Ueberschuss  von  677.430  fl.  über  die  8%ige
Actienrente  ergeben,  allein  bei  einer  kaum  mittelmässigen  Ernte  in  Ungarn  und  Rumänien  trat
zum  erstenmale  das  amerikanische  Getreide  in  grossen  Quantitäten  auf  den  europäischen  Markt
und  verursachte  eine  fühlbare  Abnahme  im  Getreide-Exportverkehre.
Die  in  einem  ungewohnten  Umfange  zunehmenden  Gründungen  neuer  industrieller  Unternehmungen, ­
  welche  einesteils  die  Bedürfnisse  und  anderntheils  die  Kräfte  des  Landes  weit  überstiegen, ­
  vor  Allem  aber  die  fieberhafte  Sucht,  alle  Geschäftszweige  durch  Actiengesellschaften
in  grossem  Massstabe  zu  betreiben,  führten  schliesslich  zu  der  bekannten  Deroute,  deren  Folgen
sich  durch  allgemeines  Misstrauen  und  eine  damit  verbundene  Geschäftsflauheit  bemerkbar
machten.  Der  Mangel  an  genügenden  Arbeitskräften  erwuchs  zu  einer  allseits  gefühlten
Calamität  und  steigerte  auch  die  Ausgaben  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  in  bedenklichster ­
  Weise,  während  die  wachsende  Concurrenz  durch  das  Angebot  von  Schiffen  die  Frachtsätze ­
  ganz  irrationell  drückte.
Dazu  kamen  noch  1870  die  gewaltigen  Erschütterungen,  welche  das  Handels-  und  Verkehrsleben ­
  durch  den  deutsch-französischen  Krieg  erlitt  und  die  auch  den  gesellschaftlichen  Schiftfahrtsbetrieb ­
  empfindlich  in  Mitleidenschaft  zogen.  Das  Schlussresultat  des  Jahres  1870  war,
dass  zur  vollständigen  Deckung  der  8%igen  Verzinsung  799.250  fl.  fehlten,  wovon  nach
den  noch  in  Kraft  stehenden  Verträgen  637.875  fl.  auf  den  Staat  entfielen.
1871  erhöhte  sich  dieser  Abgang  auf  801.844  fl.,  rücksichtlich  685.530  fl.
Beide  Beträge,  in  der  Gesammtsumme  von  1,323.405  fl.,  wurden  jedoch  mit  Rücksicht
auf  die  im  Zuge  befindlichen  Verhandlungen  in  der  Schwebe  gelassen,  d.  h.  vom  Staate  nicht  zugeschossen, ­
  obwohl  die  Gesellschaft  die  garantirte  Dividende  zu  entrichten  hatte  und  überhaupt
an  die  Stipulationen  des  Additionalübereinkommens  vom  4.  Juli  1867  gebunden  blieb,  insolange
  der  neue  Vertrag  nicht  zu  Stande  gebracht  wurde.
Das  Bedenklichste  war,  dass  die  Bedingungen,  welche  die  Generalversammlung  vom
11.  April  1870  gestellt,  in  dem  den  gesetzgebenden  Körperschaften  vorgelegten  Vertragsentwürfe
keine  Berücksichtigung  gefunden  hatten,  somit  die  Zusage,  welche  der  österreichische  Finanzminister ­
  im  eigenen,  wie  im  Namen  des  kön.  ungarischen  Finanzministers,  unter  dem  23.  März
1871  gegeben,  unerfüllt  geblieben  war.
In  Folge  dessen  wurde  seitens  der  Generalversammlung  die  Resolution  gefasst,  »dass
eine  Zusammenstellung  derjenigen  Thätigkeit,  mit  welcher  vor  den  gesellschaftlichen  die  Staatszwecke ­
  des  österreichischen  Gesammtstaates  und  Transleithaniens  insbesondere  gefördert,  und
der  Geldsummen,  welche  darauf  verwendet  wurden,  angefertigt  und  für  jeden  Actionär,  insbesondere ­
  aber  für  die  nächste  Generalversammlung,  bereit  gehalten  werde«.  Ferner  wurde  beschlossen,
die  dermalige  Rechtsbasis  der  Gesellschaft,  der  Vertrag  vom  23.  Mai  1857  mit  dem  Additionalübereinkommen ­
  vom  4.  Juli  1867,  solle  aufrecht  erhalten  bleiben,  obwol  der  anwesende
Regierungscommissär  am  Beginne  der  Sitzung  im  Namen  der  Regierung  die  Erklärung  abgab,
die  Gesellschaft  bleibe  an  den  Refundirungsvertrag  gebunden.
Der  Administration  blieb  es  überlassen,  die  weiteren  Verhandlungen  mit  der  Regierung
zu  pflegen,  und  wurde  dieselbe  insbesondere  ermächtigt,  die  nöthigen  Schritte  zu  thun,  um  die
Zustimmung  zur  Wiederausgabe  der  schon  rückgelösten  Actien  und,  wenn  dies  nicht  möglich  sein
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sollte,  die  Ermächtigung  zur  Sistimng  des  weiteren  Rückkaufes,  beziehungsweise  zu  einem  den
Interessen  der  Actienbesitzer  günstigeren  Durchführungsmodus  der  Rücklösung,  zu  erlangen,
sowie  inzwischen  durch  Aufnahme  eines  Anlehens  für  die  zur  Abtragung  der  Gesellschaftsschuld ­
  an  den  Staat  erforderlichen  Geldmittel  zu  sorgen.
Es  wurden  von  der  gesellschaftlichen  Administration,  verstärkt  durch  Vertreter  des
Ausschusses,  die  Verhandlungen  mit  der  ungarischen  Regierung  eingeleitet,  welche  alsbald  zu
dem  Resultate  führten,  dass  der  ungarische  Finanzminister  verhiess,  die  Forderungen  der
Gesellschaft  ehethunlichst  dem  Reichstage  zur  Annahme  zu  empfehlen,  falls  dieselbe  einerseits
auf  die  Stellung  eines  Präclusivtermines  verzichte  und  sich  andererseits  anheischig  mache,
nach  dem  Ausbau  der  Szabolcser  Zweigbahn  den  Frachtsatz  für  Kohle  auf  der  Strecke  Üszög-Mohács
  von  14  kr.  auf  12  '/%  kr.  per  Zollcentner,  d.  i.  auf  1  kr.  per  Centner  und  Meile  zu
ermässigen.  Auf  Grund  dieser  Abmachungen  ertheilte  die  ausserordentliche  Generalversammlung
vom  2.  December  1872  der  Gesellschaftsverwaltung  die  Ermächtigung  zum  definitiven
Abschlüsse  des  Uebereinkommens,  worauf  dasselbe  in  dem  ungarischen  Reichstage  eingebracht
und  von  beiden  Häusern  desselben  mit  der  Modification  angenommen  wurde,  dass  der  Tarif  von
1  kr.  per  Centner  und  Meile  als  Maximum  erklärt  und  die  Gesellschaft  verpflichtet  wurde,
sowol  dafür  zu  sorgen,  dass  ihre  Eisenbahnbetriebsmittel  stets  den  Anforderungen  des
Kohlentransportes  entsprechen,  als  auch  mit  ihren  Schiffen  innerhalb  der  Grenzen  Ungarns
unter  ungarischer  Flagge  zu  fahren,  —  Abänderungen,  denen  sich  die  Gesellschaft  ohneweiters
unterwarf.  Gleichzeitig  wurde  der  Modus  festgesetzt,  in  welchem  die  gesellschaftliche  Steuer  vom
Jänner  18G8  an  vertheilt  und  entrichtet  werden  sollte.
Am  11.  und  19.  April  1873  erhielten  die  bezüglichen  Gesetze  die  kaiserliche  Sanction,
und  damit  war  die  Refundirungsfrage  nach  fünfjährigen,  schwierigen  und  wechselvollen
Verhandlungen  endgiltig  geordnet,  und  der  Donau-Dampfschiftährts-Gesellschaft  die  legale
Basis  ihrer  Unabhängigkeit  gegeben.  Autonom,  keinem  fremden  Willen  unterthan,  nur  dem
eigenen  Gesetze  gehorchend,  sollte  sie  fortan  ihren  Beruf  erfüllen,  die  Chancen  des  Erfolges,  wie
die  Ungunst  der  Verhältnisse  tragen!  —
Mit  dem  Abschlüsse  der  Refundirungsverträge  begann  für  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  eine  neue  Aera;  die  Periode  finanzieller  Abhängigkeit,  welche  ihrer  Entwicklung
schädliche  Grenzen  gezogen,  die  Anbequemung  an  die  fortschreitenden  Bedürfnisse  des  Handels
und  Verkehres  gehindert  hatte,  war  geschlossen.  Das  Jahr  1872  bildet,  wie  den  Wendepunkt  in
den  Verhandlungen,  so  auch  die  Grenzmarke  zwischen  beiden  Epochen.
Allein  über  dem  Errungenen  darf  man  weder  der  Opfer  vergessen,  welche  es  gekostet,
noch  die  schweren  Verpflichtungen  übersehen,  welche  der  Gesellschaft  auferlegt  wurden.  Wäre
es  für  die  Donau  -Dampfschiffahrts-  Gesellschaft,  insbesondere  gegenüber  den  concurrirenden
Unternehmungen,  von  wahrhaft  unschätzbarem  Wer  the  gewesen,  wenn  der  ersten  Anregung  zur
Lösung  des  Garantieverhältnisses  die  That  auf  dem  Fusse  gefolgt  wäre,  so  müssen
die  Bedingungen,  von  welchen  dieselbe  abhängig  gemacht  wurde,  um  so  drückender
erscheinen,  als  dieselben  unter  anderen  längst  geänderten  Verhältnissen  aufgestellt
worden  waren.  Die  Vorboten  der  nahenden  Krise  hatten  schon  längst  den  Morgenschimmer
des  »  volkswirtschaftlichen  Aufschwunges«  verdrängt,  und  leider  sollte  auch  in  dieser
Beziehung  das  Jahr  1872  zum  Grenzstein  einer  Epoche  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
der  gesellschaftlichen  Unternehmung  werden.
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Vergegenwärtigen  wir  uus  die  finanziellen  Anforderungen  ,  welche  die  Lösung  des
Garantieverhältnisses  an  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  stellte.
Vor  Allem  war  an  den  Staat  zur  Tilgung  der  empfangenen  Vorschüsse  die  Abfindungssumme ­
  von  2,750.000  fi.  zu  zahlen.  Die  Zinsen  vom  1.  Jänner  1869  betrugen  rund  600.000  fi.;
hiezu  die  Steuerreste  seit  1.  Jänner  1868,  die  nicht  hatten  entrichtet  werden  können,  insolange
nicht  der  Modus  der  Aufteilung  derselben  zwischen  den  beiden  Reichshälften  vereinbart  war,
im  Betrage  von  930.000  fl.  ;  im  Ganzen  also  4,280.000  fl.  Wenn  nun  auch  zur  Zahlung  dieser
Summe  4  sechsmonatliche  Raten  bedungen  waren,  so  musste  doch  Vorsorge  für  die  Flüssigmachung ­
  derselben  getroffen  werden.
Damit  waren  jedoch  die  Bedürfnisse  der  Gesellschaft  nicht  gedeckt.  Der  Fessel  der
staatlichen  Bevormundung  ledig,  musste  sie  sich  für  die  Zukunft  rüsten.
Nun  hatte  allerdings  die  Gesellschaftsverwaltung  im  Laufe  der  letzten  Jahre  zu  wiederholten ­
  Malen  die  Grenzen  durchbrochen,  welche  die  Zusatzbestimmungen  zu  dem  Garantievertrage ­
  gezogen;  sie  hatte,  statt  den  Fahrfundus  dem  Actiencapitale  entsprechend  zu  reduciren.
denselben  durch  verschiedene  Gelegenheitskäufe  auf  der  unerlässlich  noth  wen  di  gen  Höhe
erhalten;  am  1.  November  1868  noch  hatte  sie  3  Güterdampfer  und  26  Schleppboote  von  der
Wien-Fester  Remorqueurgesellschaft  an  sich  gebracht.  Als  dann  1869  die  Ketten-  und  Drahtseilschiffahrt ­
  auf  anderen  Strömen,  namentlich  dort,  wo  ungünstiges  Fahrwasser  und  Untiefen
der  Beschiffung  Hindernisse  bereiten,  überraschende  Erfolge  errang,  zögerte  sie  nicht,  die
Neuerung  auch  auf  der  Donau  zu  versuchen.  Sie  erwarb  ein  Privilegium  für  eine  specielle  Art
von  Drahtseilschiffen,  acquirirte  Ketten  und  Drahtseile,  baute  Toueurs  und  übte  das  neuartige
Schiffahrtssystem  zwischen  Pressburg  und  Theben  ein,  um  dasselbe,  wenn  es  sich  erprobt,  auf
der  ungarischen  Donaustrecke  und  speciell  auf  der  seichten  Linie  zwischen  Pressburg  und  Pest  zur
Anwendung  zu  bringen.  Und  ebensowenig  hatte  sie  Bedenken  getragen,  auf  ihrer  Werfte  in
Altofen  die  erforderlichen  Neubauten  in  Angriff  nehmen  zu  lassen,  um  für  den  erhofften  Fremdenzuzug ­
  zur  Weltausstellung  im  Jahre  1873  gerüstet  zu  sein  und  zugleich  in  derselben  Zeugniss
ablegen  zu  können  von  der  Leistungsfähigkeit  ihrer  industriellen  Etablissements.  Ueberdies
konnte  man  sich  nicht  verhehlen,  dass  eine  nicht  geringe  Zahl  von  Dampfern  älterer  Construction
einer  gründlichen  Umgestaltung,  wenn  nicht  des  gänzlichen  Umbaues,  bedürfen.
In  Folge  dieser  Anschaffungen,  der  vollständigeren  Ausrüstung  der  Mohäcs-Fünfkirchener
  Eisenbahn  und  anderer  Verwendungen,  hatte  die  schwebende  Schuld,  trotz  der  im
Jahre  1870  realisirten  Silberanleihe  im  Betrage  von  3,000.000  fl.,  abermals  die  Höhe  von
4,000.000  fl.  erreicht;  die  nunmehr  in  Aussicht  stehende  Wiederausgabe  der  rückgelösten
Actien  reichte  aber  kaum  aus,  die  Schuld  an  den  Staat  zu  decken.
Zudem  erheischten  die  gesellschaftlichen  Kohlenwerke  neue  Investitionen,  um  in
den  Stand  gesetzt  zu  werden,  aus  dem  beschränkten  Rahmen  eines  Kohlenlieferanten  für  den
Regiebedarf  herauszutreten  und  ihrer  vollen  Ertragsfähigkeit  näher  zu  rücken.  Denn  wenngleich
schon  Ende  1871  die  Anzahl  der  abgeteuften  Schachte  an  den  Gruben  auf  40  gestiegen  war,
in  welchen  28  Dampfmaschinen  mit  50  Kesseln  zusammen  von  783  Pferdekräften  die
verschiedenen  technischen  Verrichtungen  leisteten,  und  weitere  Maschinen  und  Kessel  in  der
Aufstellung  begriffen  waren;  wenngleich  ferner  das  Beamten-  und  Arbeiterpersonale,  zusammen
2895  Seelen  zählend,  in  200  Coloniegebäuden  Unterkunft  und  Heimstätte  fand,  und  für
die  geistigen  und  materiellen  Bedürfnisse  der  colonisirten  Einwohnerschaft  durch  eine  Kirche,
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eine  Schule  und  andere  gemeinnützige  Anstalten  vorgesorgt  war,  unter  denen  ein  Kindergarten,
eine  Lesehalle,  ein  geräumiges  Krankenhaus,  Gasthäuser,  eine  Dampfmühle,  Wasserleitung  und
Gasanstalt  Erwähnung  verdienen  ;  so  konnte  man  doch  auf  diesem  Standpunkte  nicht  stehen
bleiben.  Speciell  Szabolcs  musste  bedacht  werden.  Dort  fehlte  es  an  Arbeitern  und  an
Wohnungen  für  dieselben
Indess  die  Hauptsache  war  die  Erleichterung  der  Kohlen  ab  fuhr  aus  den  Gruben  von
Szabolcs  und  Vasas  durch  Flügelbahnen  zu  der  Moh  äcs-F  ü  u  f  k  ircheuer  Eisenbahn.  Vorher  konnte
an  den  Abbau  in  grösserem  Masse  nicht  gedacht  werden,  da  die  Achsfracht,  au  sich  ungenügend,
auf  der  3 / 4  Meilen  langen  Strecke  auf  10—15  kr.  per  Metzen  zu  stehen  kam.  ln  Betreff  der
Szabolcser  Werke  hatte  sich  die  Gesellschaft  überdies  zur  Herstellung  einer  Zweigbahn  im
Jahre  1872  verpflichtet;  von  der  Erfüllung  dieser  Bedingung  war  die  Verlängerung  der
Pachtdauer  dieser  Felder  von  25  auf  50  Jahre  abhängig.  Um  dieses  Vortheiles  nicht  verlustig
zu  werden,  hatte  man  sich  sogar  schon  entschlossen,  selbständig  vorzugehen  und  nicht
allein  die  Concession  zum  Baue  zu  erwerben,  sondern  auch  den  Bau  selbst  in  Angriff  zu
nehmen.  In  Betreff  der  Vasaser  Gruben  war  mit  dem  Abschlüsse  des  Refundirungsvertrages
gleichfalls  die  Bedingung  erfüllt,  an  welche  die  Generalversammlung  vom  3.  Juli  1871  die
Ermächtigung  zum  Baue  geknüpft  hatte.
Mit  dem  Fortschreiten  des  grossen  Werkes  der  Donauregulirung  nächst  Wien  endlich
musste  die  Gesellschaft  daran  denken,  sich  am  neuen  Donaudurchstiche  zu  etabliren,  um
einerseits  der  Vortheile  der  Näherlegung  des  Hauptstromes  an  die  Stadt  theilhaftig  zu  werden
und  andererseits  durch  die  zu  erbauende  Donauuferbahn  in  unmittelbare  Berührung  mit  allen
in  Wien  einmündenden  Eisenbahnen  zu  gelangen.
Und  noch  manche  andere  ausserordentliche  Ausgabe  stand  auf  der  ganzen  weiten  Linie
bevor,  welche  der  Fortschritt  der  Zeit  und  des  Verkehres  erheischte.  Ganz  abgesehen  davon,  dass
die  Zahl  der  Waarenboote  in  Bälde  wieder  nicht  mehr  auszureichen  drohte,  war  die  Schwierigkeit,
zu  einer  rascheren  Circulation  der  Betriebsmittel,  insbesondere  der  Schleppkähne,  zu  gelangen,
mit  dem  Aufschwünge  des  Getreideverkehres  immer  fühlbarer  geworden.  Hier  konnte  nur  die
Acquirirung  von  Lagerräumen,  Errichtung  von  Magazinen  u.  s.  w.  helfen,  die,  wenn  sie  auch  an
einzelnen  Orten  der  Privatspeculation  überlassen  werden  konnte,  an  anderen  doch,  gleichwie  bei
den  Eisenbahnen,  von  der  Gesellschaft  in  Angriff  genommen  werden  musste.
Dass  zu  all’  dem  neue  und  bedeutende  Fonds  erforderlich  sein  würden,  war  keine  Frage.
Die  Generalversammlung  vom  2G.  Mai  1873  ermächtigte  deshalb  die  Administration  im  Vereine
mit  dem  Ausschüsse,  für  die  Geldbedürfuisse  des  Unternehmens  bis  zum  Betrage  von  fünf
Millionen  Gulden  je  nach  dem  Stande  des  Geldmarktes  entweder  im  Wege  der  Contrahirung
von  Anlehen  oder  der  Ausgabe  von  neuen  Actien  oder  durch  beide  Operationen  combinirt
vorzusorgen.
Sie  konnte  es  um  so  mehr  tliuu,  als  erst  wieder  die  Betriebsergebnisse  des  Jahres
1872,  noch  mehr  aber  die  Leistungen  des  gesellschaftlichen  Betriebsmateriales,  welche  jenen
zu  Grunde  lagen,  die  Actionskraft  der  Unternehmung  in  das  beste  Licht  gestellt  hatten.
Trotz  einer  fieberhaft  arbeitenden  Concurrenz  und  mannigfacher  anderer  schädigender  Einflüsse,
nur  gefördert  durch  einen  durchschnittlich  günstigen  Wasserstand  und  eine  zehnmonatliche
Schiffahrtsdauer,  hatte  die  Personenfrequenz  auf  den  gesellschaftlichen  Schiften  eine  vorher
nicht  gekannte  Höhe  erreicht,  und  war  auch  der  Güterverkehr  nur  um  ein  verhältnissmässig
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Geringes  hinter  den  glänzendsten  Ziffern  früherer  Jahre  zurückgeblieben.  Nahezu  1000  Schleppladungen ­
  Getreide  waren  von  der  untersten  Donau  über  die  Katarakten  nach  Ungarn,  dessen
Ernte  abermals  missrathen  war,  geschafft,  und  mehr  als  11  Millionen  Centner  Kaufmanusgüter
nach  dem  Orient  verschifft  worden.  Die  Roheinnahme  belief  sich  auf  13,261.918  ff,  von  denen
allerdings  nur  564.171  ff  als  Reiuerträgnissüberschuss  übrig  blieben,  da  die  Betriebskosten
in  Folge  erhöhter  Arbeitslöhne  und  Materialpreise,  theuerer  Lebensmittel,  vor  Allem  aber
in  Folge  des  stärkeren  Kohlenconsums  und  der  gestiegenen  Kohlenpreise  in  die  Höhe  schnellten.
Die  Flusscorrection  auf  der  oberen,  namentlich  baierischen,  Donau  und  dem  Inn,  vor
Allem  aber  die  Donauregulirung  bei  Wien  hatten  zwar  die  Hoffnung  rege  gemacht,  es  werde
endlich  auch  an  die  Beseitigung  des  grössten  Hindernisses  der  Donau-Dampfschiffahrt,  der
Katarakte  zwischen  Moldova  und  Turn-Severin,  Hand  angelegt  werden.  Seit  1870  tagte  in
London  eine  Conferenz  der  europäischen  Mächte,  und  war  durch  den  am  13.  März  1871
geschlossenen  Vertrag  in  Abänderung  des  Art.  XV  der  Pariser  Congressakte  den  Ufermächten
unter  gewissen  Einschränkungen  das  Recht  zuerkannt  worden,  zur  Deckung  der  Kosten  der
Regulirungsarbeiten  am  Eisernen  Th  ore  eine  provisorische  Schiffahrtstaxe  einzuheben  ;  Ungarns
Staatsvoranschlag  für  1873  wies  eine  Summe  von  600.000  fl.  zu  Flusscorrections-Zwecken
zwischen  Gönyö  und  Pressburg  aus,  und  hatte  sich  auch  die  Gesellschaftsverwaltung  beeilt,  zu
dem  hochwichtigen  Werke  dadurch  beizutragen,  dass  sie  den  durch  die  Ausführung  grosser
Strombauten  in  Amerika  rühmlichst  bekannten  Ingenieur  William  Mac  Alpine  einlud,  die
Donaustrecke  zwischen  Moldova  und  Turn-Severin  persönlich  zu  prüfen  und  ein  Gutachten
zu  erstatten.
Allein  die  Verhandlungen  zwischen  den  Donau-Ufermächten,  welche  der  Londoner
Conferenz  folgten,  zogen  sich  in  die  Länge;  das  Elaborat  Mac  Alpine’s  blieb  ein  werthvolles
Memoire  ;  die  ungarischen  Correctionsversuche  an  der  oberen  Donau,  mit  unzulänglichen  Mitteln
und  ohne  zusammenhängenden  Plan  ausgeführt,  wurden  von  dem  nächsten  Hochwasser  wieder
zerstört.  Und  nicht  genug  daran;  auch  der  Versuch  der  Selbsthilfe  mittelst  Ketten-  und  Drahtseilschiffahrt ­
  wurde  auf  der  ungarischen  Donau  unmöglich  gemacht.  Die  der  Gesellschaftsunternehmung ­
  von  der  kön.  ungarischen  Regierung  unter  dem  27./29.  September  1869  verliehene ­
  Concesssion  zur  Ausübung  der  Touage  wurde  in  der  nachträglich  herabgelangteu
Betriebsconcession  vom  6.  November  1871  dahin  abgeändert,  dass  die  Strecken  Pressburg-Gönyö,
  Gran-Almäs,  sowie  die  Strecken  oberhalb  und  unterhalb  Pest  von  dem  Betriebe  insolange
ausgeschlossen  bleiben  sollen,  als  die  Donau  auf  diesen  Linien  nicht  regulirt  worden;  angeblich
weil  die  Touage  auf  uuregulirten  Strecken  ohne  Gefährdung  der  regelmässigen  Schiffahrt
und  des  reisenden  Publikums  nicht  in’s  Leben  treten  könne.  Und  das  Verbot  blieb  aufrecht,
obwol  eine  am  22.  August  1872  auf  der  Strecke  Pressburg-Altenburg  unternommene  Probefahrt ­
  jeden  Zweifel  an  der  Ausführbarkeit  der  Ketten-  und  Drahtseilschiffahrt  selbst  bei  den
Strom-  und  Schiffahrtsverhältnissen  der  Donau  beseitigen  musste,  indem  das  gesellschaftliche
Drahtseilschiff  »Nyitra«  während  der  Fahrt  jede  beliebige,  auf  50—70  Klafter  abweichende,
Steuerung  nach  rechts  und  nach  links  anstandslos  bewerkstelligte  und  Remorqueure  mit  4—6
angehängten  Schleppen,  Personendampfer,  Ruderschiffe  und  Flösse,  ja  selbst  das  Kettendampfboot ­
  »Ipoly«,  ohne  die  mindeste  Gefährdung  hatte  passiren  lassen.
Nicht  minder  blieben  die  Anstrengungen  der  Gesellschaftsverwaltung  erfolglos,  durch
Vermittlung  der  k.  u.  k.  Regierung  die  Auflassung  der  in  der  letzten  Zeit  alljährlich  wieder
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kehrenden  Qiiarantainemassnalimen  an  der  Sulina  zu  erreichen,  die,  sanitätspolizeilich  zwecklos,
den  DampfschilFahrtsverkehr  um  so  schwerer  benachtheiligten,  als  sie  nur  auf  denselben  und
nicht  auch  zugleich  auf  den  Eisenbahnverkehr  Anwendung  fanden  und  von  den  sich  selbst  überlassenen ­
  Localbehörden  ganz  willkürlich  gehaudhabt  wurden.  Erst  das  Gutachten  des  in  Wien
abgehaltenen  111.  internationalen  medicinischen  Congresses,  in  welchem  sich  viele  hervorragende
Autoritäten  für  die  Aufhebung  dieser  mit  den  modernen  Verkehrsmitteln  im  Widerspruch
stehenden  Massregeln  aussprachen,  veranlasste  das  k.  u  k.  Ministerium  des  Aeussern,  für  1874
einen  internationalen  Congress  nach  Wien  einzuberufen,  um  die  Quarantainefrage  eingehend
zu  berathen,  eventuell  diese  Verkehrsschranke  zu  beheben.
So  schwierig  sich  unter  solchen  Verhältnissen  der  Betrieb  der  gesellschaftlichen
Unternehmung  gestalten  musste  ;  so  hoch  andererseits  die  Anforderungen  waren,  welche  mit
Einem  Male  an  die  finanzielle  Kraft  der  Gesellschaft  gestellt  wurden,  so  konnte  doch  die
gewonnene  Entwicklungsfähigkeit  ihre  Wirkung  weit  über  die  Gesellschaftskreise  hinaus  nicht
verfehlen.  Dies  trat  zunächst  in  dem  geänderten  Verhalten  der  concurrirenden  Schiffahrtsgesellschaften ­
  zu  Tage.
Es  war  kein  blosser  Zufall,  dass  schon  im  Frühjahre  1873  der  Ersten  k.  k.  priv.
Donau  -  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft  vom  Verwaltungsrathe  der  Vereinigten  ungarischen
Dampfschiffahrts-Gesellschaft  der  Wunsch  nahe  gelegt  wurde,  eine  Vereinigung  beider  Gesellschaften ­
  durchzuführen.  Letztere  war  unter  dem  Impulse  des  nationalen  Gedankens  aus  einer
Leihe  vereinzelter  Unternehmungen  hervorgegangen,  als  die  gesellschaftliche  Unternehmung,
durch  die  Garantie  Verträge  beengt,  den  angewachsenen  Verkehr  der  letzten  Sechziger  -  Jahre
nicht  mehr  ganz  bewältigen  konnte.
Während  es  anfänglich  den  Anschein  hatte,  dass  die  ungarische  Legislative  für  das
angeblich  rein  nationale  Institut  eintreten  wolle,  verschloss  sich  mit  dem  endlichen  Perfectwerden
  der  Befundirungsverträge  diese  Aussicht;  die  nacheinander  folgenden  Missernten  in
Ungarn  entzogen  dem  Binnenverkehre  auf  der  Donau  das  Substrat,  ohne  dass  die  Vereinigte
ungarische  Gesellschaft  befähigt  gewesen  wäre,  in  den  internationalen  Verkehr  werkthätig
einzugreifen.  Der  beschränkte  Wirkungskreis  nöthigte  dann  zu  einer  Herabsetzung  der  Tarife,
die  nur  Verluste  brachte,  für  die  es  keinerlei  Compensation  gab.
Ein  solcher  Zustand  Hess  keine  Hoffnung,  der  nun  mit  verjüngter  Kraft  in  den  Wettkampf ­
  eintretenden  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  die  Spitze  bieten  oder  sich  auch  nur
neben  ihr  behaupten  zu  können.  Es  blieb  nichts  Anderes  übrig,  als  sich  mit  dem  Gedanken
einer  Ablösung  vertraut  zu  machen  ;  und  es  war  nicht  die  Schuld  der  Donau  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
  wenn  nicht  schon  die  ersten  Verhandlungen  zum  Ziele  führten,  vielmehr  die
ungarische  Gesellschaft  zur  Liquiditäten  gedrängt  und  dadurch  gezwungen  wurde,  ihr  Eigenthum
1874  unter  minder  günstigen  Bedingungen,  als  sie  früher  erreichbar  waren,  hintanzugeben.
Für  die  Gesellschaft  resultirte  daraus  kein  Vortheil,  da  der  durch  die  zweite  Schätzung  festgestellte ­
  Preis  in  Folge  der  inzwischen  eingetretenen  Abnützung  der  Objecte  herbeigeführt
wurde,  und  überdies  die  Befriedigung  der  Gläubiger  der  ungarischen  Gesellschaft,  um  welche
es  sich  nunmehr  in  erster  Linie  handelte,  nur  mittelst  ungünstigerer  Zahlungsbedingungen
möglich  war.
Ueberhaupt  bildete  schon  der  Umfang  des  abzulösenden  Unternehmens,  welches  45
Dampfboote  mit  4060  Pferdekräften,  79  eiserne,  46  hölzerne  Schleppe,  45  Stehschiffe  und
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        Brücken,  26  Kohlentender  u.  s.  w.  in  sich  schloss,  ein  schweres  Bedenken  gegen  dessen  Uebernahme.
  Nur  die  Erwägung,  dass  der  ungarischen  Gesellschaft  zugleich  zwei  Kohlenbergwerke
im  Reviere  von  Fünfkirchen,  und  zwar  im  Herzen  des  gesellschaftlichen  Besitzes,  zum  grösseren
Th  eile  gehörten:  dass  dadurch  die  Gesellschaft  für  eine  Reihe  von  Jahren  der  Nachschaffungen
an  Schiffsmaterial  überhoben,  somit  Restrictionen  im  Betriebe  der  gesellschaftlichen  Werften
ermöglicht  wurden;  dass  die  Beseitigung  der  Concurrenz  wieder  eine  rationelle  Tarifstellung ­
  gestattete,  und  endlich  die  patriotische  Pflicht,  die  Auflösung  des  ungarischen  Unternehmens ­
  durch  die  gesellschaftliche  Intervention  materiell  zu  erleichtern,  entschieden  für  die
Annahme  des  Vertrages,  kraft  dessen  die  Donau  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft  das  gesammte
Eigenthum  der  Vereinigten  ungarischen  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft  zu  dem  Pauschalbeträge ­
  von  4,405.100  fl.  mit  der  Verpflichtung  übernahm,  von  einer  eventuellen  Dividende
über  6  Percent  an  die  Aktionäre  der  Vereinigten  ungarischen  Dampfschiffahrts  -  Gesellschaft
10  Percent  zu  veitheilen.  Zu  diesem  Zwecke  wurden  denselben  sogenannte  Genussscheine
ausgestellt.
Der  diesbezügliche  Vertrag  erhielt  die  Genehmigung  der  ausserordentlichen  Generalversammlung ­
  vom  14.  April  1874  und  wurde  im  Laufe  desselben  Jahres  anstandslos  in  der  Art
durchgeführt,  dass  nach  Uebernahme  des  gesummten  Besitzstandes  der  Vereinigten  ungarischen
Dampfschiflährts-Gesellschaft  zur  Tilgung  des  Kaufschillings  deren  Anlehensschuld  im  Betrage
von  2,978.800  fl.  anerkannt  und  der  Rest  in  Baarem  beglichen  wurde.  Die  Mittel  hiezu  hatte,
nachdem  das  im  Jahre  1873  realisirte,  in  Gold  verzinsliche,  Anlehen  im  Betrage  von  5  Millionen
Gulden  durch  die  früheren  Bedürfnisse  der  Gesellschaft  erschöpft  war,  der  Beschluss  der
Generalversammlung  vom  29.  Mai  1874  zur  Verfügung  gestellt,  indem  er  die  Gesellschaftsverwaltung ­
  zur  Vermehrung  des  Actiencapitals  bis  zu  der  Höhe  von  30  Millionen  Gulden,
somit  zur  Ausgabe  von  neuen  Actien  im  Betrage  von  4,800.000  fl.,  ermächtigte.
So  war  die  Donau-Dampfschiflährts-Gesellschaft  mit  einem  Schlage  zu  einer  nicht
allein  ausreichenden,  sondern  ihren  Bedarf  weit  übersteigenden  Vermehrung  ihrer  Fahrbetriebsmittel, ­
  zugleich  aber  auch  in  den  Besitz  des  ganzen  nächst  Fünfkirchen  liegenden  Kohlenbeckens
gelangt;  sie  gebot  Ende  1874  über  eine  Flotte  von  200  Dampfern  mit  17.801  Pferdekräften,
über  655  eiserne  und  65  hölzerne  Transportschiffe;  zur  Stromräumung  standen  5  Baggerschilfe
mit  29  Pferdekräften  zu  Gebote.  Der  gesellschaftliche  Grubencomplex  umfasste  227  Grubenfelder ­
  à  12.544  Quadratklafter  und  392.609  Quadratklafter  Ueberschaaren  an  Eigenbesitz  und
61  Grubenfelder  nebst  31.934  Quadratklaftern  im  Pachtbetriebe.  Die  Gruben  von  Fünfkirchen,
wie  die  Szabolcser  Werke,  waren  durch  Zweiggeleise  mit  der  Mohács-Fünfkirchener  Bahn  in
Verbindung  gesetzt  und  mit  Betriebsmaschinen  aller  Art  zur  Förderung  von  Rohkohle  wie  zur
Coaks-  und  Briquettesbereitung  eingerichtet.  Leider  sollte  für  letztere  der  wünschenswerthe
Bedarf,  wie  für  den  Schiffspark  die  genügende  Alimentation,  ausbleibcn.
Schon  das  Jahr  1873  war  ein  Jahr  der  Enttäuschung  und  ernstesten  Prüfung.  Die  Weltausstellung ­
  brachte  statt  des  erhofften  materiellen  Gewinnes  nur  erhöhte  Auslagen.  Der  Ausbruch ­
  der  finanziellen  Krisis  erschütterte  den  Credit,  die  Grundlage  alles  Handels,  in  seinen
Grundfesten  und  lähmte,  immer  weitere  Kreise  ziehend,  jeglichen  Verkehr.  Ungarn,  von  einer
Missernte  heimgesucht,  war  gezwungen,  statt  andere  Länder  mit  seinem  Ueberrtusse  zu  versorgen, ­
  seinen  eigenen  Bedarf  aus  anderen  Provinzen  und  Nachbarländern  zu  holen,  und  zwar
in  dem  Masse,  dass  sich  angesichts  dieser  traurigen  Nothwendigkcit  sogar  die  Regierungen
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entschlossen,  den  Getreideeinfuhrzoll  vom  Monate  October  an  zeitweise  aufzuheben.  Dazu  kamen
die  schlimmsten  Wasserverhältnisse,  welche  einen  grossen  Theil  des  gesellschaftlichen  Betriebsmateriales ­
  vom  Monate  August  aogefangen  unterhalb  der  Katarakte  unthätig  festhielten,  und
der  Ausbruch  der  Choleraepidemie  im  ganzen  Donaugebiete,  welcher  den  Vorwand  zur  Wiedereinführung ­
  einer  zehntägigen  Quarantaine  lieferte  und  die  Gesellschaft  zwang,  die  Fahrten  ihrer
Schilfe  längs  des  türkischen  Donauufers  ganz  einzustellen.  In  Folge  dessen  sank  der  Personenverkehr ­
  um  9%i  der  Gütertransport  trotz  der  Einbeziehung  des  Inn  zwischen  Passau  und
Bimbach  in  die  gesellschaftlichen  Betriebslinien  um  12°/ 0 i  zumal  ein  Getreideexport  nach  dem
Westen  nicht  stattfand,  und  auch  über  das  Eiserne  Thor  nur  an  500  Schiffsladungen  rumänischen
Getreides  geschaht  werden  konnten.  Daneben  waren  die  Arbeitslöhne,  Materialpreise  und  die
Betriebsspesen  im  Allgemeinen  in’s  Masslose  gestiegen.  Das  Endresultat  war  ein  Abgang  von
653.17  8  fl.,  zu  dessen  Deckung  ein  Theil  des  Reservefondes  in  Anspruch  genommen  werden  musste.
Um  so  ehrenvoller  fiel  die  Betheiligung  der  Gesellschaft  an  der  Weltausstellung  aus.
Sowol  der  Pavillon,  in  welchem  sämmtliche  Producto  der  gesellschaftlichen  Thätigkeit  zur
Anschauung  gebracht  wurden,  als  die  Ausstellung  des  gesellschaftlichen  Kohlenwerkes  in  der
ungarischen  Abtheilung,  fanden  allgemeine  Anerkennung.  Als  Gesammtunternehmen  erhielt
die  Gesellschaft  die  höchste  Auszeichnung,  das  Ehrendiplom;  die  Fünfkirchener  Bergwerke
errangen  sich  noch  besonders  die  Fortschrittsmedaille,  und  mehrere  der  Angestellten  wurden
mit  Allerhöchsten  Auszeichnungen  bedacht.
Die  nachfolgenden  Jahre  standen  unter  den  Nachwirkungen  der  Krise,  die  sich  rasch  zu
einer  allgemeinen  wirtschaftlichen  Calamität  entwickelt  hatte  und  alles  Leben  in  Production,
Handel  und  Verkehr  in’s  Stocken  brachte.  Der  Personenverkehr  nahm  stetig  ab,  während  dem
Getreideverkehre  jede  Anregung  fehlte,  da  mittelgute  Ernten  in  Ungarn  und  den  Donaufürstcnthümern
  mit  ergiebigen  im  Westen,  sowie  mit  ungeheueren  Getreidezufuhren  aus  Amerika,
zusammenfielen.  Auch  die  Wiedereinführung  des  Getreidezolles  trug  nicht  dazu  bei,  den  Handel
zu  fördern.
In  Folge  dessen  blieb  1874  ein  grosser  Theil  der  vermehrten  gesellschaftlichen  Dampferflotte ­
  unbeschäftigt,  und  ergab  das  Betriebsjahr  abermals  ein  Deficit  von  33.468  fl.,  das  zum
grössten  Tlicile  aus  dem  Reservefonde  gedeckt  wurde,  wogegen  die  üblichen  Werthabschreibungen ­
  von  den  Dampf-  und  Schleppschiffen  u.  s.  w.  unterlassen  werden  mussten.  Auf  Anregung
des  Handelsministeriums  wurde,  um  die  Einlösung  des  Actiencoupons  mit  den  Bestimmungen
des  Handelsgesetzbuches  besser  in  Einklang  zu  bringen,  in  der  Generalversammlung  vom
29.  Mai  1875  beschlossen,  die  dermaligen  Actien-Couponbögen  einzuziehen,  an  deren  Stelle
Couponsbögen  mit  Jahrescoupons  auszugeben  und  zugleich  als  künftigen  Einlösungstermin  für
den  Actieneoupon  den  auf  die  betreffende  Generalversammlung  folgenden  1.  Juni  jedes  Jahres
zu  bestimmen.
1875  wurden  die  Nebenflüsse  der  Save,  die  Bossuth,  Spacva  und  Studva,  die  sich  I
nur  bei  Hochwasser  zur  Schiffahrt  eignen,  zeitweilig  befahren,  um  die  Verschiffungen  von  Nutzholz, ­
  vorzüglich  Fassdauben  aus  den  Grenzwaldungen  Slavoniens,  zu  erleichtern,  nach  welchen
in  Frankreich  in  Folge  seiner  überaus  ergiebigen  Weinernte  grosse  Nachfrage  war.  Im  Uebrigen
hob  sich  der  Güterverkehr  nur  wenig  über  das  Niveau  der  unmittelbaren  Vorjahre,  so  dass
abermals  19  Remorqueurs  feiern  mussten  ;  überdies  schädigte  der  wilde  Concurrenzkampf,  der
zwischen  den  grossen  Transportanstalten  geführt  wurde,  um  für  ihr  Betriebsmaterial
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Beschäftigung  zu  suchen,  das  Erträguiss,  da  auch  die  gesellschaftliche  Betriebsleitung  zur
Ertuässiguiig  der  Tarifsätze,  beziehungsweise  zur  Gewährung  von  Rabatten,  genöthigt  war.
Inzwischen  hatten  jedoch  die  Betriebsspesen  ihren  Höhepunkt  überschritten  und
gestatteten  wieder  ergiebige  Reductionen.  Diesem  Grunde  ist  es  zuzuschreiben,  dass  das  Betriebsjahr ­
  1875  mit  einem  Reinerträge  von  491.730  II.  abschloss.  Eine  erfreuliche  Episode  bildete
die  Eröffnung  des  Donaudurchstiches  bei  Wien,  in  Folge  dessen  der  Landungsplatz  an  den
Kaisermühlen  aufgelassen,  und  die  Station  am  Donauquai  bezogen  werden  konnte,  welche,  mit
den  nöthigen  Magazinen,  Ein-  und  Ausladungsvorrichtungen  versehen,  allen  Anforderungen  eines
grossen  Verkehres  entsprach  und  die  ökonomische  Gebahrung  und  Manipulation  der  Massengüter
wesentlich  förderte.  Erwähnt  zu  werden  verdient  auch  die  Umarbeitung  des  gesellschaftlichen
Betriebsreglements  und  der  Frachtentarife,  bei  welcher  im  Interesse  des  allgemeinen  Handelsverkehres ­
  die  durch  die  gemeinsamen  Eisenbahnconferenzen  festgestellte  Waarenclassilication
und  Usance  zugleich  mit  der  Einführung  des  Metergewichtsystems  angenommen  und  so  die
Aufnahme  director  Tarife  wesentlich  erleichtert  wurde.
Allein  die  Missgunst  der  Verhältnisse,  die  nun  schon  seit  1873  so  schwer  auf  allen
Transportunternehmungen,  insbesondere  aber  auf  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
lastete,  schien  noch  nicht  gebrochen  zu  sein.  Es  sollten  noch  die  Ueberschwemmungsnoth  und
der  Krieg  hinzutreten.  Seit  1775  war  keine  so  verheerende  und  zugleich  lange  andauernde
Ueberschwemmung  eingetreten,  als  sie  1876  mit  dem  Eisgänge  über  die  Douaugegenden
hereinbrach.  Von  Wien  bis  hinab  nach  Budapest,  woselbst  das  Wasser  eine  Höhe  von  735  Centimetern
  erreichte,  waren  sämmtliche  Landungsplätze  überfluthet,  und  dauerte  das  Hochwasser
in  Budapestlänger  als  einen  Monat  an.  Die  gesellschaftliche  Schiffs  weifte  zu  Altofen  stand  14  Tage
lang  unter  Wasser  und  musste,  um  die  noth  wendigen  Reparatursarbeiten  nicht  allzulange  zu
verzögern,  eine  Anzahl  provisorischer  Werkstätten  auf  Schleppbooten  errichtet  und  mit  Feldschmieden, ­
  Maschinen  und  Werkzeugen  versehen  werden;  die  Niederungen  der  Walachei,
Bulgariens  und  der  Dobrudscha  waren  bis  halben  August  unter  Wasser.  Das  Ausladen  der
Kohlenvorräthe  an  die  Ufer  ward  zur  Unmöglichkeit,  die  Einladung  des  Getreides  hatte  mit  den
grössten  Schwierigkeiten  zu  kämpfen.  Anfangs  Juli  brach  der  serbisch-türkische  Krieg  aus,
welcher  den  Touristenzug  nach  dem  Orient  aufhielt,  während  die  Bewohner  Serbiens  und
Bulgariens  ihr  Land  nicht  verlassen  durften.  Der  Personenverkehr  erlitt  dadurch  schwere
Einbusse,  und  belief  sich  der  Ausfall  in  den  Einnahmen  gegen  das  Vorjahr  allein  auf  mehr  als
eine  Viertelmillion  Gulden.
Dagegen  hob  sich  der  Massengüter-Transport  um  nahezu  3  Millionen  Centner  und  lenkte
sich  der  rumänische  Getreideexport  mit  der  Aufhebung  des  Einfuhrzolles  auf  Körnerfrüchte
durch  die  österreichisch  -  rumänische  Handelsconvention  donauaufwärts,  wozu  die  directen
Tarifsätze  aus  den  rumänischen  Ladeplätzen  nach  Deutschland,  Vorarlberg  und  der  Schweiz
nicht  wenig  beitrugen.  Die  theils  projectirten,  theils  schon  in  der  Ausführung  begriffenen  Lagerhäuser, ­
  Getreidemagazine  und  Entrepôts  in  Wien,  Budapest  und  Regensburg  versprachen  diese
Richtung  des  Getreideverkehres  noch  mehr  zu  fördern,  da  derselbe  hiedurch  von  den  hohen
Zwischenspesen  des  ungarischen  Getreidehandels  entlastet  wurde.  Deshalb  beeilte  sich  auch  die
Gesellschafts  Verwaltung,  auf  dem  Praterquai  bei  Wien  ein  grosses  Lagerhaus  zu  errichten,  allerdings ­
  mit  der  Nebenabsicht,  dadurch  die  rasche  Beladung  und  Entfeuchtung  ihrer  Fahrzeuge
noch  mehr  zu  unterstützen.
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Eine  weitere  Voraussetzung  hiefür  war  freilich,  dass  die  Schiffahrtstrasse  in  ihrer
ganzen  Ausdehnung  in  einer  dem  gesteigerten  Verkehre  entsprechenden  Weise  fahrbar  erhalten
werde.  Doch  diese  Hoffnung  war  eine  vergebliche.  Die  im  Jahre  1S74  zur  Reguli  rung  der
Stromschnellen  und  des  Eisernen  Th  ores  eingesetzte  österreichisch  -  ungarisch  -  ottomanische
Regierungscommission  hatte  zwar  einen  neuen  Bericht  und  Vorschlag  zur  Durchführung
dieses  Werkes  zu  Stande  gebracht  und  überdies  ein  Programm  für  eine  Ivettenschiffahrt
über  die  Katarakte  zwischen  0-Moldova  und  Turn-Severin  entworfen;  allein  es  war  weder
zu  einer  vollständigen  Uebereinstimmung  der  Ansichten  gekommen,  noch  wurde  zur  Durchführung ­
  des  Werkes  in  der  einen  oder  anderen  Weise  Hand  angelegt.  Der  Ausbruch  des  Krieges
aber  vertagte  selbstverständlich  dasselbe  auf  unbestimmte  Zeit.
An  die  Beseitigung  der  Schiffahrtshindernisse  auf  der  oberen  Donau  wurde  gar  nicht
gedacht;  ja  in  Folge  der  Donauregulirung  bei  Wien  waren  bei  Eckartsau  und  Kritzendorf  neue
Untiefen  entstanden,  welche  im  Verlaufe  von  drei  Jahren  den  Schiffahrtsbetrieb  zweimal  lahmlegten ­
  und  dadurch  allein  —  abgesehen  von  den  Kosten  der  Schifftungen  und  dem  Mehraufwand«^ ­
  an  Zugkraft  —  der  gesellschaftlichen  Unternehmung  jedesmal  einen  Verlust  von
400.000  fl.  verursachten.  Es  blieb  der  Gesellschaftsverwaltung  überlassen,  sich  durch  ihre
Baggerschiffe  eine  entsprechende  Fahrrinne  herzustellen.
In  Ungarn  wurde  das  Gesuch  der  Donau  -  Dampfschitfahrts-Gesellschaft,  den  Körös-Fluss
  im  Békéser  Comitat  zu  reguliren,  von  dem  Communicationsministerium  unter  Hinweis
auf  die  finanziellen  Schwierigkeiten  abgewiesen,  ohwol  die  Regulirung  nur  einen  Kostenaufwand ­
  von  JO.OOO  fl.  verursacht  hätte.  Das  gleiche  Schicksal  theilte  eine  Vorstellung  bezüglich
der  Kulpa-Regulirung  zwischen  Sissek  und  Carlstadt;  nicht  minder  hlieh  der  Gesellschaft  die
erbetene  Erlaubnis  zum  Betriebe  der  Kettenschiffahrt  von  Pressburg  abwärts  bis  Gönvö
beharrlich  voreuthalten.
Aber  nicht  Idos  das  passive,  rein  ablehnende  Verhalten  der  österreichisch-ungarischen
Regierungsbehörden  hatte  schwere  Nachtheile  für  die  Donau  -  Dampfschiffahrt  im  Gefolge;
noch  grössere  Verluste  erlitt  sie  durch  die  Bestimmung  der  österreichisch  -  rumänischen
Handelsconvention,  wonach  alle  von  und  nach  Rumänien  zu  verschiffenden  Güter  einen  Zollzuschlag ­
  von  einem  halben  Percent  des  Werth  es  zu  zahlen  haben.  Ohwol  die  Beförderung  von
Waaren,  die  einen  höheren  Werth  repräsentiren,  zu  Wasser  hiedurch  ganz  unmöglich  gemacht
ist,  zumal  der  Zollzuschlag  hei  der  Ein-  und  Ausfuhr  zu  Lande  nicht  erhoben  wird,  waren  alle
dagegen  erhobenen  Vorstellungen  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  erfolglos!
Und  das  geschah  im  Frieden,  im  freundschaftlichen  Verkehre  mit  einer  benachbarten
Regierung,  die  keinen  Grossstaat  vertritt.  Was  liess  sich  erst  erwarten,  als  1877  der  russischtürkische ­
  Krieg  ausbrach  und  mit  seinen  herben  Folgen  und  heklagenswerthen  Verwüstungen  auch
die  gesellschaftliche  Unternehmung  in  seine  Kreise  zog  !
Von  der  ganzen  untersten  Donau  vom  Schwarzen  Meere  bis  zum  Timok  verdrängt,
wurde  ihr  eine  Betriebslinie  von  124  Meilen  abgeschnitten  und  sie  gezwungen,  29  Dampfer
und  134  Schleppe  in  kürzester  Frist  auf  österreichisch-ungarisches  Gebiet  zurückzuziehen,
um  deren  Beschlagnahme  oder  Zerstörung  zu  verhüten.  Hatte  es  doch  der  Commandant  der
kleinen  türkischen  Inselfestung  Ada-Kaleh  vermocht,  den  Verkehr  der  gesellschaftlichen  Schiffe
auf  der  nur  zehn  Meilen  langen  Strecke  von  der  Timok-Mündung  bis  Orsova  zu  unterbrechen,
indem  er  die  von  Gruja  bis  Turn-Severin  aufgestellten  Getreidemengen  nicht  donauaufwärts
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schleppen  Hess.  Auf  der  mittleren  Donau  nahm  der  Getreidetransport  ansehnliche  Dimensionen ­
  an,  indess  vom  halben  September  bis  Ende  December,  um  780  Schleppladungen
nach  Wien  zu  schaffen,  440  leere  Waarenboote  als  Lichter  verwendet  werden  mussten,  und
sogar  ein  Fruchtelevator  mit  Dampfbetrieb  zur  leichteren  Schifftung  der  Getreideladungen
nothwendig  wurde.
Angesichts  solcher  Anstrengungen  fand  sich  der  kön.  ungarische  Minister  für  Communicatioueu
  und  öffentliche  Bauten,  Herr  von  Péchy,  veranlasst,  sich  persönlich  an  Ort
und  Stelle  von  dem  Stande  der  Dinge  zu  überzeugen;  er  ordnete  auch  sofort  Baggerungen
an,  die  jedoch,  so  anerkennenswert!]  sie  auch  für  den  Augenblick  waren,  dauernde  Hilfe  zu
bringen  nicht  vermochten.  Immerhin  blieb,  trotz  des  Stillstandes  eines  grossen  Theiles
der  gesellschaftlichen  Flotte  und  der  Verkürzung  der  Betriebslinien  um  mehr  als  ein  Viertheil,
das  Reinerträgniss  des  Jahres  1877  hinter  jenem  des  Jahres  1876,  welches  sich  auf  831.530  ff
belaufen  hatte,  nicht  weit  zurück  und  erreichte  die  Summe  von  757.046  ff
Ihre  Leistungsfähigkeit  während  der  neuen  Aera  sollte  indess  die  Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft
  zum  ersten  Male  im  Jahre  1878  erproben,  in  welchem  bald  nach  der
Einstellung  der  Feindseligkeiten  zwischen  Russland  und  der  Türkei  der  mächtige  Donaustrom ­
  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  wieder  in  seine  Rechte  als  internationale,  dem  Handel
und  dem  friedlichen  Verkehre  dienende,  Wasserstrasse  trat.  Eine  lebhafte  Güterbewegung
entfaltete  sich  donauaufwärts  längs  der  gesammten  Donauufer;  ansehnliche  Getreidequantitäten
aus  Rumänien  nahmen  nach  dem  Westen  ihren  Weg;  eine  günstige  Ernte  in  Ungarn  und
schliesslich  die  Occupation  Bosniens  und  der  Herzegovina  durch  die  k.  k.  Truppen  führten
der  gesellschaftlichen  Flotte  hinreichende  Beschäftigung  zu.  Zudem  machte  ein  genügender
Wasserstand  die  Hemmnisse  der  Schiffahrt  auf  der  Donau  weniger  fühlbar,  ja  er  gestattete,  auf
der  Save  die  Fahrten  während  des  ganzen  Winters  aufrecht  zu  halten.  Die  Mohács-Fünfkirchener
Bahn  participate  wenigstens  mit  der  Theilstrecke  Fünfkirchen-Villány  an  den  massenhaften
Truppenzügen  und  den  bedeutenden  Transporten  von  Armeebedürfnissen  nach  dem  Occupationsschauplatze,
  und  der  Betrieb  der  Fünfkirchener  Kohlenwerke  trat  in  ein  neues,  Rentabilität
verheissendes  Stadium.
Es  darf  constatirt  werden,  dass  alle  diese  Transporte  mit  der  grössten  Präcision  und
ohne  den  mindesten  Unfall  innerhalb  der  kürzesten  Frist  aus  geführt  wurden,  während  drei
Trajéete,  jedes  mit  einem  Dampfboote,  3  Schleppschiffen  und  2  Stehschiffen,  den  Uebergang  über
die  Save  erleichterten.
Die  k.  k  Armeeverwaltung  konnte  nicht  umhin,  die  militärische  und  staatswirthschaftliche
  Bedeutung  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  anzuerkennen;  nicht  weniger  denn
437  gesellschaftliche  Angestellte,  welche  im  Kriegsrayon  bedienstet  waren,  wurden  durch
Kriegsmedaillen  ausgezeichnet,  und  der  Gesellschaft  selbst  die  Zufriedenheit  in  den  wärmsten
Ausdrücken  bekannt  gegeben.  —
Die  Betriebsergebnisse  des  Jahres  1878  übertrafen  alle  Erwartungen!  Zehn  Procent
Dividende  an  die  Actionäre,  1,769.690  fl.  Werthabschreihungen,  1,041.988  fl.  ausserordentliche
Tilgungen,  392.212  fl.  Zuweisung  an  den  JRcservcfond,  437.591  fl.  als  Ausgleich  für  den  Saldo
der  Befundirungsschuld  und  endlich  die  gänzliche  Abtragung  der  schwebenden  Schuld  von
4,000.000  fl.  waren  die  Beweise,  dass  die  Donau-Dampfschiflährts-Gesellschaft  ihr  vorgestecktes
Ziel  glänzend  erreicht  hatte,  kräftiger  und  mächtiger  dastand,  als  je  zuvor,  und  dass  die  mit

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        hiilmem  Selbstbewusstsein  gebrachten  Opfer  zur  Erlangung  ihrer  Unabhängigkeit  und  Selbständigkeit ­
  nunmehr  ihre  volle  Rechtfertigung  und  Befriedigung  gefunden  hatten.
Unter  solchen  Umständen  war  es  selbstverständlich,  dass  von  der  im  Jahre  1875
ertheilten  Ermächtigung,  neue  Action  auszugeben  oder  eine  andere  Creditoperation  durchzuführen, ­
  kein  Gebrauch  gemacht  wurde,  wenngleich  sich  die  Gesellschaftsverwaltung  bei  der
Unzulänglichkeit  der  gesellschaftlichen  Flotte  gegenüber  dem  ausserordentlichen  Bedarfe  veranlasst ­
  fand,  den  aus  2  Dampf  booten  und  IG  Schleppkähnen  bestehenden  A.  Schöller’schen
Schiffspark  zu  erwerben.  —
Das  Erträgniss  des  Jahres  1879,  das  einen  verfügbaren  Ueberschuss  von  1,852.286  11.
abwarf,  war  ein  befriedigendes.
Wiederholt  trat  das  Verlangen  der  kön.  ungarischen  Regierung,  an  die  gesellschaftliche
Unternehmung  heran,  ihre  Vertretung  in  Ungarn  mit  Rücksicht  auf  das  staatsrechtliche  Verhältniss
  der  beiden  Reichshälften  zu  einander  zu  reformiren.  Schon  im  Jahre.  1867  hatte  die
Gesellschaft  der  kön.  ungarischen  Regierung  freiwillig  und  ohne  irgendwelche  äussere  Veranlassung ­
  einen  Beweis  ihres  Entgegenkommens  dargebracht,  indem.  sie  für  Ungarn  eine
Verkehrsdirection  mit  genau  umschriebenem  aber  erweitertem  Wirkungskreise  creirte.  Nun
sollte  dieselbe  in  eine  &amp;gt;.  Betriebsdirection«  umgestaltet  werden.
Ueber  Aufforderung  des  k.  k.  Handelsministeriums  vom  30.  Jänner  1879  wurde  die
Stellung  und  Machtvollkommenheit  dieser  Stelle  neuerlich  revi  dirt  und  den  Forderungen  des
Ausgleichsvertrages  nach  Thunlichkeit  angepasst.  Es  musste  indess  die  Einheit  der  allgemeinen
Verwaltung  und  der  Verrechnungen  gewahrt  bleiben,  weshalb  auch  die  Wünsche  des  kön.
ungarischen  Communicationsministeriums  nicht  in  ihrem  vollen  Umfange  erfüllt  werden
konnten.  Die  Divergenzen  sind  übrigens  kaum  neuneuswerth  und  können  durch  die  Erhebung
der  Betriebsdirection  in  Wien  zur  »Generaldirection«  ihre  Lösung  finden,  was  mit  Rücksicht
auf  den  Umstand,  dass  diese  Centralstelle  thatsächlich  nicht  blos  das  Schiffahrtswesen,  sondern
auch  die  Eisenbahn  Mohács-Fünfkirchen,  das  Kohlenbergwerk  und  die  gesellschaftlichen  Werften
verwaltet,  schon  von  der  Generalversammlung  am  19.  Mai  1879  genehmigt  worden  ist.
Im  Uebrigen  brachte  das  Jahr  1879  keinerlei  Veränderungen.  Zwar  schien  es  anfänglich,
als  ob  dasselbe  noch  die  Frage  der  Touage  in  Ungarn  zur  Entscheidung  bringen  solle,  wenigstens
wurde  ein  bezüglicher  Gesetzentwurf  im  ungarischen  Abgeordnetenhause  vorgelegt.  Allein  war
derselbe  schon  an  sich  wenig  geeignet,  die  Hoffnungen  in  Betreff  der  Entwicklung  dieser
Schiffahrtsart  zu  wecken,  so  wurde  dessen  parlamentarische  Behandlung  bald  durch  den
Beschluss  des  Communicationsausschusses,  vorerst  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der  Kettenschiffahrt ­
  auf  Kosten  des  Staates  zu  studiren,  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt.  '
Das  Jahr  1880  verlief  in  gleich  normaler  Weise,  obschon  die  ungenügende  Ernte  in
Ungarn  und  die  späte  Eröffnung  der  Schiffahrt  den  Betriebsergebnissen  nicht  sehr  förderlich  j
waren.  Der  Winter  1879  auf  1880  war  seit  1830  der  strengste,  welchen  die  Annalen  der
gesellschaftlichen  Unternehmung  verzeichnen;  die  Schiffahrt  war  vom  26.  November  1879  bis
zum  8.  März  1880,  also  103  Tage  unterbrochen.  —  Der  Eisgang  und  das  Hochwasser
im  Frühjahre  waren  für  die  zahlreichen  in  Noth  winterstünde  geflüchteten  Dampfer  und
Schleppe  höchst  gefährlich,  aber  die  gesellschaftliche  Flotte  blieb,  Dank  dem  Muthe  und  der
Umsicht  der  Schiffsmannschaften,  getragen  von  deren  vieljähriger  Erfahrung  und  hohen  Ausbildung ­
  in  nautischen  Dingen,  vor  jedweder  Beschädigung  bewahrt.
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        Das  Jahr  1880  tear  das  fünfzigste  der  Ersten  k.  1¿.  priv.  Donau-Dampf  schiffahrts-Gesellschaft,
  welche  1880  mit  einem  Anlagccapitale  von  100.000  fl.  zu  dem  Zwecke  ins  Leben
getreten  tear,  um  die  Donau  mit  einem  Dampf  boote  mit  00  Pferdekräften  zu  befahren  und  auf
derselben  Personen  und  Waaren  zu  verfrachten.  Aus  dem  unscheinbaren  Keime  war  im  Laufe
eines  halben  Jahrhunderts  das  grösste  bestehende  Schiffahrtsunternehmen  erwachsen,  'nicht  nur
in  Europa,  sondern  in  allen  Ländern  der  Welt.
Durch  die  Eigenart  seiner  Lebensbedingungen,  wie  die  Originalität  seines  Entwicklungsganges, ­
  sehliesst  es  jede  Parallele  mit  anderen  Transport  anstatt  en  aus,  welche  inzwischen  zum
Theile  mit  dem  Aufgebote  von  Hunderten  von  Millionen  Gulden  ins  Leben  gerufen  wurden,
mögen  sie  dem  Völkerverkehre  auf  den  eisernen  Strängen  der  Schienenwege  dienen,  oder  mit
scharfem  Kiele  das  Meer  durchfurchen.
Die  Donau-Dampf  schiffahrts-Gesellschaft  ist  in  diesem  Sinne  einzig  in  ihrer  Art,  wie
der  gewaltige  Strom,  den  ihre  Schiffe  befahren.  So  wenig  letzterer  in  seiner  zum  grössten  Theile
noch  dem  Urzustände  gleichenden  Verwilderung  mit  den  culturumsäumten  Kunstwasserstrassen
des  Phcines  oder  der  Elbe  zu  vergleichen  ist,  ebensowenig  können  die  Leistungen  der  Iihcin-  und
Elbeschiffahrt  den  Massstab  für  jene  der  Donau-Dampfschiffahrt  abgeben,  und  werden  deren
Erfolge  durch  die  Angabe  der  bewegten  Tonnenkilometer  oder  der  Zahl  der  beförderten  Personen
nicht  erschöpft.  Denn  den  Verkehr,  den  sie  heute  aus  den  Gegenden  der  unteren  Donau  und  wol
auch  von  anderwärts  vermittelt,  musste  sic  erst  erwecken  und  entwickeln,  und  zwar  in  Gegenden,
wo  alle  Bedingungen  eines  geregelten  Vcrkehrslcbcns  fehlten,  wo  die  Menschen  theifweise
noch  in  Erdhütten  und  Höhlen  hausten.  Mit  Einem  Worte:  die  Mission  der  Donau-Dampfschiff ­
  dirts-  Gesell'schuft  war  von  allem  Anfänge  an  zum  nicht  geringen  Theile  eine  Culturmission
und  ist  es  bis  zum  heutigen  Tage  geblieben.  Und  dass  sieh  die  Gesellschaft  dieser  Mission  stets
bewusst  gewesen,  dass  sie  dieselbe  durch  die  Förderung  der  Verkehrsverhältnisse  zu  erfüllen
gesucht  hat,  darin  liegt  der  Grund,  weshalb  bei  ihr  das  allgemeine  Interesse  mit  dem  geschäftlichen ­
  harmonisch  verbunden  ist,  Handel  und  Verkehr  keinen  Anlass  finden,  jene  Herrschaft  zu
bekämpfen,  die  sie  übt,  selbst  nachdem  ihr  Privilegium,  welches  de  facto  schon  im  Jahre  1858
erlosch,  auch  dejare  gefallen  ist.
Und  dieses  Moment  war  es  auch,  auf  welches  die  Staatsverwaltung  in  dem  Begrüssungsschreiben
  hinwies,  das  sie  aus  Anlass  des  Schlusses  der  ersten  fünfzigjährigen  Geschäftsperiode
an  die  Gesellschaftsverwaltung  richtete.
Es  lautet:
»Die  erste  k.  k.  priv.  Donau-Dampfschitfahrts-Gesellschaft  vollstreckt  im  Laufe
dieses  Jahres  das  fünfzigste  Jahr  ihres  Bestandes.
Nur  durch  grosse  Thatkraft,  beharrliche  Arbeit,  pflichttreues  Zusammenwirken
aller  Kräfte  unter  umsichtiger  Leitung  konnte  es  der  Donau-Dampfschittährts-Gesellschaft
gelingen,  im  Laufe  eines  halben  Jahrhunderts  die  verschiedensten  Hindernisse,  die  sich  der
gedeihlichen  Entfaltung  der  Dampfschiffahrt  und  der  damit  verbundenen  Förderung  der
wirtschaftlichen  Interessen  der  Monarchie  entgegenstellten,  zum  Wolile  der  Gesellschaft ­
  wie  zum  Nutzen  des  durch  sie  vermittelten  Verkehres  zu  überwinden,  und,
im  Bestände  lediglich  auf  die  eigene  Kraft  gestützt,  bis  zu  dem  Grade  geschäftlicher
Ausbreitung  und  innerer  Consolidirung  vorzuschreiten,  welche  dieses  Unternehmen  derzeit
erreicht  hat.
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        —»  79  *—
Mit  gerechter  Befriedigung  dürfen  die  Männer,  welche  heute  an  der  Spitze  der  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  stehen,  auf  einen  Erfolg  hinblicken,  zu  welchem  sie  einsichtig,
energisch  und  von  patriotischem  Geiste  beseelt,  das  ihrige  redlich  beigetragen  haben.
Mir  aber  gereicht  es  zum  Vergnügen,  den  Anlass  der  heutigen  Generalversammlung ­
  der  Donau  -  Dampfschiifahrts  -  Gesellschaft  benützen  zu  können,  um  am
Schluss  der  ersten  fünfzigjährigen  Geschäftsperiode  den  verehrten  Mitgliedern  der  gesellschaftlichen ­
  Administration  und  Direction  die  volle  Anerkennung  auszusprechen  und  beizu
  fügen,  dass  das  meiner  Leitung  an  vertraute  Handelsministerium,  unter  dessen  Schutze
die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  statuteumässig  steht,  es  sich  auch  weiter  angelegen ­
  sein  lassen  wird,  diesen  Schutz  der  Gesellschaft  in  ihrem  und  im  Interesse  des
Staates  angedeihen  zu  lassen.

WIEN,  24.  Mai  1880.

Der  k.  k.  Handelsminister
Korb  m/p.«

In  dieser  spontanen  Kundgebung  der  österreichischen  Staatsverwaltung  lag  die  ehrendste
Auszeichnung,  welche  dem  gesellschaftlichen  Wirken  zu  Theil  werden  konnte,  zugleich  aber  auch
die  anticipate  staatliche  Genehmigung  des  Beschlusses  der  Generalversammlung  desselben
Jahres,  die  bis  zum  Jahre  1880  festgesetzte  Dauer  der  Gesellschaft  auf  unbestimmte  Zeit
zu  verlängern.
Das  Eiuleuken  in  die  Bahnen  jener  staatsmännischen  Rücksichtnahme,  welche
anfänglich  die  Beziehungen  der  Gesellschaft  zu  der  Staatsverwaltung  so  förderlich  gestaltet
und  auch  in  den  gesellschaftlichen  Statuten  so  prägnanten  Ausdruck  erhalten  hatte,
schliesst  zugleich  die  Geschichte  der  ersten  fünfzig  Jahre  mit  einem  verlieissenden  Ausblicke ­
  auf  die  Zukunft  ab  !
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        80

Functionäre  in  der  dritten  Periode
seit

Landesfürstliche  Commissäre:

Herr  Johann  Ritter  von  Tischer,  k.  k.  Sectionsrath
„  Dr.  Ferdinand  Schwarz,  k.  k.  Sectionsrath  ...

%  Dr.  Franz  (harwat,  k  k.  Ministerialrath
„  Dr.  Franz  Freiherr  von  Strobach,  k.  k.  Ministerial-Secretär

n

Dr.  Johann  Georg  Wörz,  k.  k.  Sectionsrath

(1860—1864),
.(1864—1876),
.  (in  Vertretung),
(  n  n
.(1877-  ).

Administratoren,  u.

zw.

als  Präsidenten:

Herr  Johann  Freiherr  von  Sinn
„  Moriz  Freiherr  von  Wodianer
als  Mitglieder:
Herr  Rudolf  Freiherr  von  Puthon
„  Adam  Freiherr  von  Burg
„  Carl  Czörnig,  Freiherr  von  Czernhaiisen
„  Moriz  Freiherr  von  Wodianer
Dr.  Johann  Caspar  Freiherr  von  Seiller
Eduard  Wiener,  Ritter  von  Welten
Josef  Freiherr  von  Kalchberg,  Excellenz
Victor  Graf  Wimpffen
Leopold  Bachmayr,  k.  k.  Rath

(1840—1866),
(1866-  ).

(1840—1866),
(1845-  ),
(1845—1863),
(1848—1866),
.(1857-  ),
(1863-  ),
.(1866-1877),
(1866-  ),
.(1877—  ).

Ausschüsse  :

Herr  Samuel  von  Dioszéghy
„  Dr.  J.  N.  Herrmann
„  Dr.  Josef  Neumann,  Ritter  von  Spall  art,  k.  k.  Rath
„  Jonas  Freiherr  von  Königs  waiter
T  Eduard  Wiener,  Ritter  von  Welten

(1854-1879),
(1858—1876),
(1859-1881),
.(1859-1872),
(1862-1863),
        <pb n="86" />
        8

I

I  I
I

t

Herr  Leopold  Bliihdorn
Moriz  Freiherr  von  Ktfnigswarter
IM*.  Josef  Benedikt  Edler  von  Maiitenau
Leopold  Baelnnayr,  k.  k.  Rath
Moriz  Bitter  von  Dotier,  k  k.  Hofrath
Vincenz  Miller,  Bitter  von  Aieliliolz  ..
J.  Pochtler
Albert  Hardt

General-Director

Herr  Martin  Biller  von  tassian

(1867—1873),
(1872-1879),
(1873-1879),
(1876-1878),
(1878-  ),
(1879—  ),
(1879-  ),
(1880-  ).

(1862—  ).

-

k:

-

li  I*  3.  J'  A  i  I  '  1  »  '«  1

30  Ä'

ORIENT

wm

ORIENT.
        <pb n="87" />
        9

'  Wu

Y&amp;gt;
        <pb n="88" />
        ■  '

^  A

i  r

v-,

i

—

m

gr

s -

m

Uebersiclit  (1er  Gebahmng

Kisten  k.  k.  priv.  Donau-Dampfscliiffalirts-Gesellschaft

vom  Jahre  1830  bis  einschliesslich  1880.

°0  ~~VP  vry  '0"°
        <pb n="89" />
        JAU  K

Betrag

1830

1831
1832
1833
1834
1835
1836
1837
1838
1839
1840
1841
1842
1843
1844
1845
1846
1847
1848
1849
1850
1851
1852
1853
1854
1855

des
Actiencapitales


der
Anlehen

der
schwebenden
Schuld

Gulden  öst.  Währ.

105.000
105.000
105.000
268.275
588.000
735.000
1.102.500
2,205.000
2.205.000
3.150.000
3.811.500
4,200  000
4.200.000
4.200.000
4.200.000
4.200.000
4,434.150
6.300.000
6,300.000
6,300.000
6,300.000
7,639.957
10,821.746
14,852.486
18,424.087
20,756.067

1,050.000
1,050.000
1,050.000
1.050.000
997.500
2,831.850
2.992.500
2.940.000
2.887.500
2.835.000
2.782.500
2.730.000
2.677.500
2,625000

Anzahl  der

113.400

369.600

452.550

Flussschiffe ­
  *)

voll-  [unvollendet ­
  endet

1
2
3
4
5
7
9
10
10
15
15
20
21
28
31
41
47
48
48
51
56
-1  7;)
J  81
—  !  93

Pferdekräfto

(der  vollendeten) ­


6
2
5
4
7
8
2
1
6
7
20
13
15
5

60
60
60
110
216
296
438
718
1.214
1438
1.438
1.754
1.858
2.350
2.466
2  442
3.050
4.252
5.207
5.287
5.387
5.601
5.913
8.073
8.933
9.563

Schlepp-  h.
andere  eiserne
Fahrzeuge  **)

Werth

des
Schiffsparkes

der
Kohlenbergwerke ­


voll-  ¡unvollendet ­
  I  endet  !

Gulden  öst.  Währ.

1
3
4
5
5
9
18
33
61
110
141
155
177
200
222
283
318
338

2
2
9
14
22
23
22
23
22
13
49
32
15
33

105.000
105.000
105.000
207.750
390.600
668.535
909.510
1,495.410
1,994.685
2,348.430
2.707.635
3,044.055
3,266.235
3,754.380
4.152.225
3,056.760
4,167.345
0,139.770
6,913.515
7,151  130
7,148.820
8.041.635
10,214  295
13,083.420
14,200  200
15,068.445

02.370
83.100
177.240
478.590

*)  inclusive  der  Baggerschiffe  und  Teneurs.
**)  inclusive  der  eisernen  Stehschiffe  etc.

Werth

der
Eisenbahn

Gulden  ö.  W.

Zurückgelegte
Dampfbootmeilen ­


Anzahl  der

beförderten
Passagiere
***j

282870
868.875
1,583400  233.329

17.727
29.203
47.430
74.584
105.926
125.293
170.078
211.401
236805
269.639
349.875
421.340
437.523
549.696
247.044
538.522
471.937
567.742
528.470
590.673
528493

geleisteten
Personenmeilen
t)

beförderten
Waarcn,  Zollctr.

geleisteten
Centnenneilen

43.152
75.118
109  750
251302
244288
258.078
359.504
413.986
592.212
758.348
1,154.705
1,564.029
2,351.905
2,340.783
1,039.457
2,736.427
4,330.896
6,296.836
6,146.588
9,094851
10,040  450

Betrag
der  an  die  Actionäre
bezahlten
Dividenden

Beitrag
Reserve-Assecuranz

fonds

Gulden  ö.W.

5.250
7.350
7.350
13.650
0.825
32.340
38.040
154  350
110.250
170.887
181  912
210.000
210.000
210.000
336.000
420000
403.200
310.590
157.500
598.500
525.000

%  I  Gulden  ö.W.

O
7
7
5
2V,
5
5
7
5
6
5
5
5
5
8
10
(»«'
J  10
5
2 5 /io
9%«
8*/,.

976.500  12

420.000
712.687
2,113.650

11%

41.049
41.194
73.04  t
135.266
148.053
142.879
195.002
128230
473847
589.174
86.054
107.090
107.784
83.622
92.662
176.553
150.330
280.324
138.285
214.607
391.412

***)  exclusive  der  mittelst  Local-  und  Ueberfuhrschiffen  beförderte  Personen,
f)  inclusive  »  »  »  &amp;gt;•  *  »  »
        <pb n="90" />
        86

Y  &amp;gt;
J  ¿

87

JAHR

Betrag

Anzahl  der

Werth

des
Actiencapitales


der
Anlehen

derschwebenden

Schuld

Flussschiffe ­
  *)

Gulden  öst.  Währ.

23,681.682
25,200.000
25,200.000
25,200.000
25.200.000
24,815.175
II
24.150.000
23.625.000
23.100.000
22.575.000
22.050.000
21.787.500
21.525.000
21,262500
21.262.500
21,262.500
21,262.500
24,175.200
24,176.775
24,176.775
24,176.775
24,176.775
24,176.775
25.200.000
25,200.000

2,572.500
4,911.375
5,949.930
6.380.700
6,729.100
6,605  100
6.759.700
6.569.400
6,695.000
9,065.900
8,908.200
8,766900
8.615.400
8,435.300
8,260.800
11,085.400
10,932.100
10,759.700
18,501.000
18,309.800
18,018.900
17,713.300
17,538.600
17,344.850
17,063  325

1,223.250
3,692.850
5,157.600
5.457.000
3.832.000
3.159.000
2,504  000
2.584.000  ,
2.686.000  i
1.928.000

868.000
2,094.000
4,359.200
3.932.700
5,130.300
3,819.800
3.641.700

185.300

*)  inclusive  der  Baggerschiffe  und  Teneurs.
**)  inclusive  der  eisernen  Stehschiffe  etc.

vollendet ­


unvollendet ­


Pferde-  S I cIlIe PP" u -  ;  des
,  andere  eiserne  :
krafte  Fahrmje  **)  t  Schiffsparkes
Tndet 1 ’

der
Kohlenbergwerke ­


9.907  391
11.380  464
11.890
3  If  11.816
'  12092
2  11.977  507
12.607  529

17.284  749

17  334
17.229
16.768

11  (

Gulden  öst.  Währ.

17,054.100
20,831.265
18,962.160
18.351.200
17.547.700
16.944.400
17.490.900
16.598.400
16.523.400
16.510.800
15.992.700
15,773.500
16.212.400
16.298.800
16.819.900
16.832.200
17.143.400
17.649.000
21.317.900
21.705.900
20.677.800
19,773.600
19.059.000
18.326.000
18.443.700

595770
749.910
1,918.665
2.036.800
2,160  100
2.301.300
2.418.800
2.426.800
2.560.800
2.544.900
2.563.900
2.763.600
3.201.700
3.661.700
4.521.600
5,530.100
0,312.800
7.157.900
8.447.300
8.792.500
8.984.600
9.331.500
9.212.700
9.137.300
9,219.200

Werth

der
Eisenbahn

»ulden  ö.  W.

4,110.015
5,468.505
6,297  270
6.688.500
6.753.100
6.833.100
I  6,860.500
6.859.900
6.893.100
6,880.000
6.873.500
6,866000
7.009.200
7.139.100
7.168.900
7.208.700
7,329.800
j:  8,365.100
!  8,396.300
I  8,374.500
8.355.000
8.376.000
8.407.200
1  8,355.900
8.464.700

Zurückgelegte
Dampfbootmeilen ­


Anzahl  der

234.615
247.794
243.754
286.030
305.651
304.762
322161
361804
358666
371.174
414.607
423.484
445.426
449.752
430.834
410.021
464.238
439.335
428196
455.313
482.057
422.807
505.280
496.076
479.225

beförderten
Passagiere
***j

454.639
578.836
521.092
552.092
524.907
612.571
716858
759.767
886.693
861.847
1,092.172
980.023
1,179.691
1,356.919
1,520.233
1,705  407
1,853522
1,687.510
1,489.545
1,424.226
1,254.094
1,087.186
1,679.880
1,749.747
1,579.693

geleisteten
Personenmeilen
t)

11,654.864
13,765.727
13,636.870
13,563.222
12,933.689
19,793.251
14,949.671
17,307.713
19,567.715
20,803.171
21,500.476
22,949.820
21,478.909
18,027.173
17,164613
15,436.604
13,354.340
23,387.541
21.075.180
18,016.011

beförderten
Waaren,  Zollctr.

8,259.681
10,244.413
9,812.662
15,483.989
16,894.531
17,006.671
17,434.237
19,712.688
21.662.704
19,257.042
24.266.705
23,754.633
24,826.999
24,937.519
20,292926
18,367.269
23,000913
20,227.892
20,971.341
23,775.997
26,920.948
25,420.400
29,174.450
27,126354
26,837.902

geleisteten
Centnermeilen

994,434.470
992,265.849
1.015,565.245
1.160,263.620
1.218,247.273
1.418,764.904
1.521,417.161
1.531,596.112
1.361,684.798
1.078,723.281
983,339.413
1.477,289.131
1.225,841.533
1.252,125.417
1.342,562.755
1  685,510.324
1.470,574.780
1.849,680.660
1.698,763.222
1.661,067  662

Betrag
der  an  die  Actionäre
bezahlten
Dividenden

Beitrag
zu  den
Reserveund

Asseenranz
fonds

Gulden  ö.  W.

*)  exclusive  der  mittelst  Local-  und  Ucbcrluhrschiffen  beförderten  Personen,
f)  inclusive  »  »  »  »  »  »  »

945.000
1,023750
1.864.800
1.884.000
1,743.600
1,658.325
1.701.800
1,710.375
1,580.550
1,528.025
1,514.100
1,570.413
1,494.425
1,472.137
1,442.812
1,479.262
1,515.713
1,063125
1,208.839
483.536
725.303
725.303
2,417.678
1.764.000
1.260.000

%

/io

7  A

67.0
67.0

67.0

72/

Gulden  ö.W

175.955
163.726
191.250
151.200
151.200
198.059
287.465
251928
217.113
343.886
266601
151.773
293.588
140.755
159.332
175.169
176.910
50  449
89  798
72.634
74.772
54.002
457.535
200.548
93.108
        <pb n="91" />
        —,—

——  -—  —  '  »
        <pb n="92" />
        z  ■

.  .

S::.

verzeichniss

der

eisernen  Schiffe,  ihres  Wertlies  und  ihrer  Inventare

im  Jahre  1880
        <pb n="93" />
        Gattung
der
Schiffe

A.  Raddampfer.

Achilles
Actäon
Adler
Albrecht
Alkotmäny  .  .  .
Almas
Altenburg
Andor
Anna
Arad
Argo
Ariadne
Árpád
Aurora
Austria
Bács-Bodrog.
Baja
Baranya  ....
Bátaszék  ....
Bator
Bela
Blocksberg  ..
Boreas
Braunau  ....
Brood
Buda
Budapest
Carl  Ludwig
Castor
Ceres
Croatia
Czalloköz  ...
Csepel
Czerna
Daphne
Debreczin  .  .  .
Diana
Drau
Drencova  ...
Drina

90

Ph

Fürtrag..

200
120
120
150
150
100
100
80
55
60
50
100
80
96
120
110
120
110
110
160
140
15
80
50
80
40
120
150
120
80
150
60
30
300
120
80
80
120
100
60

4.166

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

fl.

i  kr.

Betrag  der
Werth-Abschreibungen

b.  Ende  Noy.  1880
nach  Abschlag  der
daraus
bestrittenen  Dritttheile
  der
Reparaturkosten

"Werth  laut
General-Schiffbau-Conto

Ende  Novera.  1880
abzüglich  nebiger
Werth-Abschreibungen


fl.

kr.

fl.

kr.

218.854
117.914
145.239
156.671
88.730
100.154
100.154
60.565
101.596
67.401
77.583
165.462
110.401
91.040
134-669
*)  99.065
116.530
81.327
67.112
129.058
145.768
19.657
103.124
52.542
107.508
56.679
135.074
165.731
98.776
*)  113.912
161.323
71.039
28.220
85.365
119.891
84.578
111.751
158.324
141.749
87.669

4,278.224

71
96
67
67
23
73
73
20
16
62
79
77
95
40
47
35
10
68
57
35
92
37
11
05
87
71
90
85
04
45
53
93
10
97
02
36
10
42
14

95

157.084
73.524
127.529
67.091
19.270
28.244
31.794
12.445
68.926
23.311
60.493
36.852
88.511
44.700
109.509
9.435
86.660
15.637
15.312
113.648
73.748
3.397
90.494
43.012
70.618
48.039
43.584
112.321
72.956
103.552
148.623
13.719
690
34.765
74.801
65.888
105.251
97.654
65.609
15.869

2,474.584

71
96
67
67
23
73
73
20
16
62
79
77
95
40
47
35
10
68
57
35
92
37
11
05
87
71
90
85
04
45
53
93
10
97
02
36
10
42
14

95

61.770
44.390
17.710
89.580
69.460
71.910
68.360
48.120
32.670
44.090
17.090
128.610
21.890
46.340
25.160
89.630
29.870
65.690
51.800
15.410
72.020
16.260
12.630
9.530
36.890
8.640
91.490
53.410
25.820
10.360
12.700
57.320
27.530
50.600
45.090
18.690
6.500
60.670
76.140
71.800

Werth
der
Inventare
Ende  Nov.  1880

fl.

kr.

1,803.640

3.934
2.826
5.229
6.886
5.704
5.063
4.811
3.985
1.810
4.688
1.947
13.346
4.203
2.964
2.764
5.592
1.270
5.573
5.498
2.324
6.599
1.052
5.333
1.844
2.563
1.459
9.058
7.297
3.241
1.505
1.708
3.234
2.618
3.588
2.914
3.152
1.386
8.656
10.299
5.293

173.237

Tótale

kr.

35
22
33
67
95
90
53
15
89
62
87
65
84
71
44
60
58
80
79
56
66
36
47
61
28
20
10
55
74
64
64
62
42
42
03
35
80
25
14
94

67

65.704
47.216
22.939
96.466
75.164
76.973
73.171
52.105
34.480
48.778
19.037
141.956
26.093
49.304
27.924
95.222
31.140
71.263
57.298
17.734
78.619
17.312
17.963
11.374
39.453
10.099
100.548
60.707
29.061
11.865
14.408
60.554
30.148
54.188
48.004
21.842
7.886
69.326
86.439
77.093

1.976.877

35
22
33
67
95
90
53
15
89
62
87
65
84
71
44
60
58
80
79
56
66
36
47
61
28
20
10
55
74
64
64
62
42
32
03
35
80
25
14
94

67

NB.  Die  mit  *)  bozeichneton  Dampfschiffe  sind  mit  Inbegriff  des  erhaltenen  Umbaues  oder  der  eingesetzten  neuen  Kessel  bewerthet.
        <pb n="94" />
        5*—-  V

91

Gattung
der
Schiffe
Uébertrag.
Ebersdorf
Elbe
Elisabeth
Erdély
Eros
Esseg
Esztergom
Fecske
Ferdinand  Max.
Fischamend
Fiume
Flora
Földvar
Franz  Josef  I.  .  .
Freudenau
Friedrich
Galathea
Galaz
Germania
Gisela
Gönyö
Gran
Greifenstein
Grein
Györ
Gyula
Hainburg
Haladas
Hattyú
Hermine
Hildegarde
Honvéd
Hungaria
Hunyad
Johann  Baptist.  .
Josef
Josef  Carl
Ipar
Iris
Isias

Pu

4.166

Fürtrag....  8.360

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

Betrag  der
Werth  -
Abschreibungen
:b.  Knete  Nov.  1880
[nach  Abschlag  der
daraus
I  !  bestrittenen  Dritttheile
  der
I  Keparaturkosten

fl.

kr.

fl.

kr.

4,278.224  05;!  2,474.584  95

32.160
67.050
157.001
*)  75.113
219.169
49  508
44.626
63.780
148.602
100.154
112.621
*)  80.060
86.020
161.779
41.662
155.183
73.218
128.604
143.332
151.164
109.916
104.421
41.662
64.812
52.093
145.768
116.096
96.501
63.780
110.962
152.025
66.987
76.767
53.890
*)  130.331
82.378
157.290
94.321
159.776
59.711

8.308.539  13

17.720
14.160
108.471
7.583
165.939
28.638
18.246
14.590
95.612
32.094
19.931
64.490
71.780
84.339
15.912
122.373
36.098
33.254
119.902
96.794
84.526
71.541
16.222
13.832
42.273
75.398
102.516
23.441
15.750
105.712
93.325
23.677
36.387
39.870
121.591
23.488
102,880
22.741
21.306
38  711

4.717.719  13

Werth  laut
Genernl-SchifTbau-Conto

Ende  Noveui.  1880
abzüglich  uebiger
Werth-Abscbreibuugen


_fl_
1,803.640
14.440
52.890
48.530
67.530
53.230
20.870
26.380
49.190
52.990
68.060
92.690
15.570
14.240
77.440
25.750
32.810
37.120
95.350
23.430
54.370
25.390
32.880
25.440
50.980
9.820
70.370
13  580
73.060
48.030
5.250
58.700
43.310
40.380
14.020
8.740
58.890
54.410
71.580
138.470
21.000

kr.

3,590.820

Werth
der
Inventare
Ende  Nov,  1880

JL
173.237
1.079
4.867
7.249
5.715
3.242
1.441
1.836
3.063
6.402
4.656
9.291
1.331
4.662
8.956
2.625
6.834
2.854
7.931
8.564
8.602
1.121
2.656
2.939
4.759
680
6.749
2.508
4.382
2.744
1.582
10.218
5.377
4.026
876
1.767
4.675
7.914
4.714
15.015
2.018

361.176

Totale

|kn
67  1,976.877
15.519
57.757
55.779
73.245
56.472
22.311
28.216
52.253
59.392
72.716
101.981
16.901
18.902
86.396
28.375
39.644
39.974
103.281
31.994
62.972
26.511
35.536
28.379
55.739
10.500
77.119
16.088
77.442
50.774
6.832
68.918
48.687
44.406
14.896
10.507
63.565
62.324
76.294
153.485
23.018

88  3,951  996

\?

kr.

67

88
        <pb n="95" />
        92

Gattung
der
Schiffe

Uebertrag.

Juno
Kalocsa
Kasan
Kereskedes....
Kolozsvár
Kolowrat
Komárom
Körös
Kulpa.......
Kübeck
Leopoldstadt  .
Linz
Lobau
Magyar
Maria  Anna  .  .  .
Maria  Valerie  .
Marós
Mátyás-Király
Maximilian
Merkur
Minerva
Mohács
Neptun
Neusatz
Nussdorf
Orient
Orsova
Otto
Paks
Pancsova
Pannonia
Párkány
Pataj
Petöfy
Pollux  '
Pozsony
Prater
Ráczkeve
Radetzky
Rákos

Fürtrag.

P-t

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

fl.

8.360
120
110
50
80
00
200
120
55
00
200
55
80
100
200
76
140
60
80
85
120
100
120
150
100
"  80
180
120
50
110
80
150
80
50
120
120
120
20
30
120
80

12.391

8,308.539
149.782
75.418
68.770
61.320
67.078
174.914
120.589
45.189
99.668
147.771
99.358
149.029
91.370
174.349
116.077
167.665
67.401
83.640
62.955
154.069
155.888
110.786
146.218
111.578
62.736
247.015
113.708
36.906
76.863
90.417
166.452
53.578
49.612
67.224
99.522
118.909
28.709
30.000
144.365
58.823

kr.

13
99
12
56
09
61
68
79
47
01
22
49
29
84
61
64
30
99
93
67
58
07
53
09
30
60
43
69
69
80
94
02
15
54
23
74

Betrag  der
Werlh-.4
  bschrei  butigeii
b.Endc  Nov.  1880
nach  Abschlag  der
daraus
bestrittenen  Dritttheile
  der
Keparaturkosten

Werth  laut
(¡eiieral-Schiffbau-Conto

Ende  Novem.  1880
abzüglich  nebiger
Werth-Abschreibungen


fl.

kr.

12,454.278

67

4,717.719
118.352
17.068
17.710
11.340
12.788
151.984
110.619
9.939
23.168
120.901
71.168
86.229
4.500
156.299
100.977
83.535
22.941
63.000
54.125
117.529
32.818
80.256
83.028
87.428
13.346
77.195
96.328
31.326
15.993
40.417
145.812
10.198
11.872
10.604
73.382
94.499
18.979
16.640
115.775
10.313

7,138.118

67

fl.

3,590.820
31.430
58  350
51.060
49.980
54.290
22.930
9.970
35.250
76.500
26.870
28.190
62.800
86.870
18.050
15.100
84.130
44.460
20.640
8.830
36.540
123.070
30.530
63.190
24.150
49.390
169.820
17.380
5.580
60.870
50.000
20.640
43.380
37.740
56.620
26.140
24.410
9.730
13.360
28.590
48.510

5,316.160

kr.

Werth
der
Inventare
Ende  Nov.  1880

fl.

kr.

361.176  88

5.318
6.335
4.218
4.314
4.514
3.084
1.248
3.775
6.026
4.937
2.653
2.508
5.626
2.974
3.285
11.847
4.581
3.363
3.214

2.815  21

11.572
2.602
11.197
949
3.885
16.681
1.616
1.178
4.877
2.556
4.464
4.350
3.873
5.199
1.936
4.117
1.128
2.413
8.123
3.363

543.910

13

Totale

fl.

kr.

3,951.996
36.748
64.685
55.278
54.294
58.804
26.014
11.218
39.025
82.526
31.807
30.843
65.308
92.496
21.024
18.385
95.977
49.041
24.003
12.044
39.355
134.642
33.132
74.387
25.099
53.275
186.501
18.996
6.758
65.747
52.556
25.104
47.730
41.613
61.819
28.076
28.527
10.858
15.773
36.713
51.873

5,860.070

88
87
79
58
61
23
01
07
04
40
79
17
33
35
79
45
19
72
62
64
21
35
18
09
84
30
89
27
59
98
81
57
05
33
14
12
46
85
84
94
79

13
        <pb n="96" />
        95

Gattung
der
Schiffe

Pn

Uebertrag.

Rudolf
Ruston
Salzach
Schabatz
Schlick.
Sissek
Sophia
Stauf
Stein
Szamos
Száva
Széchényi
Szegedin
Szent-Andráa
Szent-István
Szobb
Szôvetség
Tachtalia
Tegetthoff
Theben
Thetis
Tisza
Titel
Tokay
Tolna
Török-Becse
Unio
Unna
Vesta
Waitzen
Wien
Zágráb
Zrinyi
Zrinyi-Miklós
Localboot  Nr.  I.
»  II.
„  III
»  IV.
„  V
„  VI

Fürtrug

12.391
150
80
50
15
160
120
150
55
100
60
100
150
100
80
60
80
80
40
120
40
96
100
100
120
80
80
80
120
100
100
112
110
100
90
20
20
20
20
20
20

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

fl.

15.689

12,454.278

154.987
65.968
55.726
19.657
149.651
91.047
200.921
28.226
106371
47.375
91.418
158.651
73.790
53.353
67.773
67.396
66.163
73.269
152.339
46.950
72.224
91.418
107.014
91.212
98.129
108.331
54.211
75.968
150.203
103.552
98.944
77.267
141.865
97.378
41.413
41.413
44.330
44.330
44.330
44.330

kr.

Betrag  der
Werlb-Abschreibmigen

b.  Ende  Nov.  1880
nach  Abschlag  der
daraus
bestrittenen  Dritttheile
  der
Reparaturkosten

fl.

67
97
01
08
36
89
53
13
69
41
41
03
37
35
42
96
80
01
24
19
22
40
04
47
75
30
93
70
04
01
04
70
93
94
47
54
54
79
79
79
79

15,853.190

7,138.118
109.737
11.648
50.566
4.097
108.591
52.187
93.551
16.136
83.041
8.255
37.978
78.651
68.390
12.913
21.703
19.556
14.453
63.469
28.129
19.370
37.264
33.668
70.974
57.592
45.289
65.651
11.921
12.958
19.533
80.352
88.824
17.117
66.405
76.558
9.713
10.353
10.090
9.950
10.210
10.580

kr.

70

8,785.560

67
97
01
08
36
89
53
13
69
41
41
03
37
35
42
96
80
01
24
19
22
40
04
47
75
30
93
70
04
01
04
70
93
94
47
54
54
79
79
79
79

Werth  laut
(ieneral-Schiffbiiu-Coido

Ende  Rovern.  1880
abzüglich  nebiger
Werth-Abschreibungen


fl.

kr.

70

5,316.160
45.250
54.320
5.160
15.560
41.060
38.860
107.370
12.090
23.330
39.120
53.440
80.000
5.400
40.440
46.070
47.840
51.710
9.800
124.210
27.580
34.960
57.750
36.040
33.620
52.840
42.680
42.290
63.010
130.670
23.200
10.120
60.150
75.460
20.820
31.700
31.060
34.240
34.380
34.120
33.750

7,067.630

Werth
der
Inventare
Ende  Nov.  1880

fl.

543.910
8.494
5.293
1.711
I.  901
5.674
3.722
4.200
2.804
2.264
3.784
5.374
8.000
1.156
4.059
1.195
4.445
4.532
1.266
13.520
3.449
2.270
5.464
18.055
3.676
1.572
2.111
4.345
3.815
15.451
3.002
2.671
5.746
II.  113
7.020
1.923
1.832
1.852
1.816
1.496
1.459

kr.

Totale

fl.

kr.

727.459

13
23
96
15
65
30
16
69
21
47
58
19
77
73
05
58
02
60
17
71
01
46
35
61
29
49
30
44
34
32
70
07
03
59
59
31
59
44
86
92
58

64

5,860.070

53
59

.744
.613
6.871
17.461
46.734
42.582
111.570
14.894
25.594
42.904
58.814
88.000
6.556
44.499
47.265
52.285
56.242
11.066
137.730
31.029
37.230
63.214
54.095
37.296
54.412
44.791
46.635
66.825
146.121
26.202
12.791
65.896
86.573
27.840
33.623
32.892
36.092
36.196
35.616
35.209

7,795.089

13
23
96
15
65
30
16
69
21
47
58
19
77
73
05
58
02
60
17
71
01
46
35
61
29
49
30
44
34
32
70
07
03
59
59
31
59
44
86
92
58

64
        <pb n="97" />
        94

Gattung
der
Schiffe

Ueher  trat)....
B.  Propeller:
N  r.  I  Promontor
III  Ercsény.  .  ,
IV  Adony
V  Szalk
VI  Teteny
VIII
I5Í  ...........
X  Lore
XI  Harta
XIII  Apostag.  ..
Braila
Ismail
Jason
Matschin
Metternich
Odessa
Reni
Tultscha
Versény
C,  Kettenschiffe:
Ipoly
March
Sájo.
Waag
D.  Drahtseilschiffe.
Leitha
Nyitra
E.  Baggerschiffe:
Centaur
Cyclop
Pluto
Triton
Vulcan

F,  Dampf  boote
(im  Baue)
Inn
Morava

Fürtrag...

Ph

15.689

2o
25
25
25
25
30
30
25
20
25
35
35
75
35
70
60
30
35

60
60
60
60
25
50
20
20
12
25
12

75
120

16.963

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

Betrag  der
Werth-Absebreibungen

b.  Ende  Nov.  1880
nach  Abschlag  der
daraus
bestrittenen  Dritttheile
  der
Reparaturkosten

fl.

15,853.190

55.697
49.771
56.121
52.640
55.191
64.684
63.252
51.015
52.345
49.362
75.595
63.398
132.241
69.803
220.924
118.711
58.857
68.257
58.757
96.996
72.093
96.996
92.370
76.245
119.971

71.705
71.705
46.366
81.205
44.154

1.707
35.350

18,176.689

kr.

70

fl.

58

8,785.560

39.257
36.321
41.061
35.120
37.911
42.294
41.322
34.675
30.045
32.292
51.665
45.458
2.221
48.463
182.404
30.691
46.717
53.767
14.717
27.006
19.253
26.066
26.150
24.395
24.051
14.485
14.185
44.046
79.965
41.504

9,973.080

kr.

70

Werth  laut
General-Schiffbau-Conto

Ende  Novem.  1880
abzüglich  nebiger
W  erth-Abschreibungen


fl.

kr.

86

7,067.630

16.440
13.450
15.060
17.520
17.280
22.390
21.930
16.340
22.300
17.070
23.930
17.940
130.020
21.340
38.520
88.020
12.140
14.490
44.040
69.990
52.840
70.930
66.220

51.850
95.920

57.220
57.520
2.320
1.240
2.650

1.707
35.350

8,203.608

98

72

Werth
der
Inventare
Ende  Nov.  1880

fl.  kr.

727.459

2.425
2.278
2.097
1.942
2.079
4.122
5.699
1.991
1.980
2.904
2.499
3.244
16.120
2.698
2.942
8.715
3.049
3.104
3.360
6.453
3.535
4.161
4.800
4.009
1.512
7.229
7.059
3.836
1.525
3.519

848.360

Tótale

tí.  ¡  kr.

64

40

7,795.089

18.865
15.728
17.157
19.462
19.359
26.512
27.629
18.331
24.280
19.974
26.429
21.184
146.140
24.038
41.462
96.735
15.189
17.594
47.400
76.443
56.375
75.091
71.020
55.859
97.432
64.449
64.579
6.156
2.765
6.169

1.707
35.350

9,051.969

64

12
        <pb n="98" />
        95

Gattung
der
Schiffe

Uebertrag....
G.  Borstenvieh-Transportschiffe:

Nr.  1—5,  7,10,12—16
H.  Waren  Transportschiffe  :
17  Boote  I.  Classe  A-H,  A1-A9
81  „  II.  »  Nr.  1-12,21,
23-56,  58-60,
  63,  66-75,
  77-96  ..
376  „  m.  „  Nr.  101-143,
145  -  300,
302-478....
76  „  IV.  „  Nr.  601-665,
667-677  ..  .
65  „  V.  „  Nr.  801-804,
806-866  .  ..
34  „  VI.  „  Nr.901-905,
907  -  910,
912-936  ...
f  A10  (Körper  d.  Sam-)
!  son)  unvollendet..
8Boote.Nr.  57  (Körper  der
Pest)  unvollendet  .
iNr.  13-18  unvollendet
I.  Kohlen  Tender  :
Nr.  1  und  2,4-15,17—20
K.  Lichterhoote  :
20  von  Eisen
20  »  »  mit  Holzböden....
L.  Landungsobjecte:
Rühren-Ponton  Nr.  1—33
»  »  »  34—41  (unvollendet) ­

58  Stehschiffe  u.  1  Brückenschiff
M.  Frucht-Elevator:
Warenboot  Nr.  805
N.  Schwimmende
Dampfkrahne  :
Nr.  1-7
0.  Diverse  eiserne  Schiffe:
5  Werftplätten
11  Ruderboote
3  Schotterplätten
2  Versenkplätten
2  Gepäcksplätten  (unvollendet).
2  Werkstattschiffe

Ursprünglicher
Werth
der
Schiffe

fl.

kr.

18,176.689

272.455

14,324.303

17.28;-2.275

1.814

213.476

236.509
160.998

152.412
14.798
875.857

22.978

96.165

8.305
22.669
15.220
14.730
5.047
96.776

34,730.769

58

45

01

Werth  lau,
Abschreibungen  General  -
b.  Ende  Not.  1880  i  Schiffbau-Coillo
nach  Abschlag  der  Ende  Norein.  1880
bestñ#%TDñtt-Absehen;,.


fl.

9,973.080

189.965

7,051.063

92

56

64

146.186

29.679
23.458

4.842
538.617
11558
2.765

4.055
17.589
12.360

53.486

18,058  710

kr.

86

45

01

92

fl.

8,203.608

82.490

7,273.240

17.285
2  275
1.814

67.290

206.830
137.540

147.570
14.798
337.240

11.420

93.400

4.250
5.080
17.590
5.047
43.290

16,672.059

kr.

72

05

61

33

Werth
der
Inventare
Ende  Nov.  1880

fl.  kr.

848.360  40

9.287

671.867

8.698

19.392
22.185

4.601
14.148
640
3.533
'  119
142
’  248

1603.226

51

81

65

15

Totale

fl.

9,051.969

91.777

7,966.482

75.988

226.222
159.725

166.969
351.388
12.060
96.933

4.250
5.199
17.732
5.047
43.538

18,275  285

kr.

12

51

76

48
        <pb n="99" />
        a

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DRUCK  VON  L.  C.  ZAMARSKI,  K.  K.  HOF-RUCHDRUCKER  UND  HOF-LITHOGRAPH.
        <pb n="100" />
        Bibliothek  dea  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel

UBERSICHTS  -  KARTE
OER  BETRICSSüRlEK
der  ersten  k.k.p-rivile¿irten
Donau  D  ampfschiffahrf  Gesellschaft.

Vcbrrtraq  .  J47?  i
Save
Sisseh  Stwespih,  i06  -3
Knt¡in  2'3
Sparna  Bassvt  bfi-ti
Stiulmt  13-  7
Franzens  Kanal.
Be/.tlan  BTu-s  Füläowr  116'S
ßetfa  Kanal
Temrsnàr  Titel  -  .  U'fO
Schwarzes  Meer.
Sv  timt  Odessa  iS  11
Summit.  iShS'h
B.Mohács  Fünfkirchner  Eisenbahn.
Mohnes  i's/.öfi  3/r93
r.sxöif  Grube  ,  •.  333
txuvf  Szubo/rs  .  .  7  49

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A.SchiFfahrt
Dumm.

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Rsgenshunj  Sti/inn  ?4V7\{
Wiener■  Donau-Kanal  IS-7
Räuber  Arm  139
Suent  Enãrr  er  Arm  37  -9
fsi'f  nier  Arm  39  9
Toi  na  er  Arm  26-6
Optimier  Graben  39:1
Barrea  Ka  nal  47  'S
Mat  »chiner  Arm  HOS
KO  in  Ann  66-2
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Szolnok  ThoUheeit  4.55?  .9

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Art.  Ansí.V  L.C.Zanarski  Wien.
        <pb n="101" />
        Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel

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        Brücken,  26  Kohlentender  u.  s.  w.  in  sich  schloss,  ein  schweres  Bedenken  gegen  dessen  Uebernahme.
  Nur  die  Erwägung,  dass  der  ungarischen  Gesellschaft  zugleich  zwei  Kohlenbergwerke
im  Reviere  von  Fünfkirchen,  und  zwar  im  Herzen  des  gesellschaftlichen  Besitzes,  zum  grösseren
r lheile  gehörten;  dass  dadurch  die  Gesellschaft  für  eine  Reihe  von  Jahren  der  Nachschaffungen
an  Schiffsmaterial  überhoben,  somit  Restrictionen  im  Betriebe  der  gesellschaftlichen  Werften
ermöglicht  wurden;  dass  die  Beseitigung  der  Concurre'nz  wieder  eine  rationelle  Tarifstellung ­
  gestattete,  und  endlich  die  patriotische  Pflicht,  die  Auflösung  des  ungarischen  .Unternehmens ­
  durch  die  gesellschaftliche  Intervention  materiell  zu  erleichtern,  entschieden  für  die
Annahme  des  Vertrages,  kraft  dessen  die  Donau  -  Dampfsehiffahrts-  Gesellschaft  das  gesummte
Eigenthum  der  Vereinigten  ungarischen  Dampfsehiffahrts  -  Gesellschaft  zu  dem  Pauschalbeträge ­
  von  4,405.100  fl.  mit  der  Verpflichtung  übernahm,  von  einer  eventuellen  Dividende
ober  6  Percent  an  die  Aktionäre  der  Vereinigten  ungarischen  Dampfsehiffahrts  -  Gesellschaft
10  Percent  zu  vertheilen.  Zu  diesem  Zwecke  wurden  denselben  sogenannte  Genussscheine
ausgestellt.
Der  diesbezügliche  Vertrag  erhielt  die  Genehmigung  der  ausserordentlichen  Generalversammlung ­
  vom  14.  April  1874  und  wurde  im  Laufe  desselben  Jahres  anstandslos  in  der  Art
durchgeführt,  dass  nach  Uebernahme  des  gesummten  Besitzstandes  der  Vereinigten  ungarischen
Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zur  Tilgung  des  Kaufschillings  deren  Anlehensschuld  im  Betrage
von  2,978.800  fl.  anerkannt  und  der  Rest  in  Baarem  beglichen  wurde.  Die  Mittel  hiezu  hatte,
nachdem  das  im  Jahre  1873  realisirte,  in  Gold  verzinsliche,  Anlehen  im  Betrage  von  5  Millionen
Gulden  durch  die  früheren  Bedürfnisse  der  Gesellschaft  erschöpft  war,  der  Beschluss  der
Generalversammlung  vom  29.  Mai  1874  zur  Verfügung  gestellt,  indem  er  die  Gesellschaftsverwaltung
  zur  Vermehrung  des  Actiencapitals  bis  zu  der  Höhe  von  30  Millionen  Gulden,
somit  zur  Ausgabe  von  neuen  Actien  im  Betrage  von  4,800.000  fl.,  ermächtigte.
So  war  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  mit  einem  Schlage  zu  einer  nicht
allein  ausreichenden,  sondern  ihren  Bedarf  weit  übersteigenden  Vermehrung  ihrer  Fahrbetriebsmittel,
  zugleich  aber  auch  in  den  Besitz  des  ganzen  nächst  Fünfkirchen  liegenden  Kohlenbeckens
gelangt;  sie  gebot  Ende  1874  über  eine  Flotte  von  200  Dampfern  mit  17.801  Pferdekräften,
über  655  eiserne  und  65  hölzerne  Transportschiffe;  zur  Stromräumung  standen  5  Baggerschiffe
mit  29  Pferdekräften  zu  Gebote.  Der  gesellschaftliche  Grubencomplex  umfasste  227  Grubenlelder
  à  12.544  Quadratklafter  und  392.609  Quadratklafter  Ueberschaaren  an  Eigenbesitz  und
&amp;lt;&amp;gt;1  Grubenfelder  nebst  31.934  Quadratklaftern  im  Pachtbetriebe.  Die  Gruben  von  Fünfkirchen,
wie  die  Szabolcser  Werke,  waren  durch  Zweiggeleise  mit  der  Mohäcs-Fünfkirchener  Bahn  in
Verbindung  gesetzt  und  mit  Betriebsmaschinen  aller  Art  zur  Förderung  von  Rohkohle  wie  zur
&amp;lt;  oaks-  und  Briquettesbereitung  eingerichtet.  Leider  sollte  für  letztere  der  wüuschenswerthe
Bedarf,  wie  für  den  Schiffspark  die  genügende  Alimentation,  ausbleiben.
Schon  das  Jahr  1873  war  ein  Jahr  der  Enttäuschung  und  ernstesten  Prüfung.  Die  Weltausstellung ­
  brachte  statt  des  erhofften  materiellen  Gewinnes  nur  erhöhte  Auslagen.  Der  Ausbruch ­
  der  finanziellen  Krisis  erschütterte  den  Credit,  die  Grundlage  alles  Handels,  in  seinen
Grundfesten  und  lähmte,  immer  weitere  Kreise  ziehend,  jeglichen  Verkehr.  Ungarn,  von  einer
Missernte  heimgesucht,  war  gezwungen,  statt  andere  Länder  mit  seinem  Ueberflusse  zu  versorgen, ­
  seinen  eigenen  Bedarf  aus  anderen  Provinzen  und  Nachbarländern  zu  holen,  und  zwar
in  dem  Masse,  dass  sich  angesichts  dieser  traurigen  Nothwendigkeit  sogar  die  Regierungen
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