1 I. Die Beleuchtung des bestehenden Tabellenwesens. Die hohen Regierungen der zollvereinten Staaten Deutsch lands sind unter sich dahin übereingekommen, mit der Volks zählung im December d. J. die Erhebung solcher Daten zu verbinden, welche die Aufstellung einer gleichmassigen Ge werbestatistik des Zollvereins ermöglichen. Was diese Sta tistik enthalten und wie ihr Inhalt geordnet sein soll, das ist durch drei verschiedene Tabellenformulare in den betreffenden Verhandlungen präcisirt worden, deren Titel folgende sind: 1) Tabelle der Handwerker und der vorherrschend für den örtlichen Bedarf beschäftigten Gewerbtreibenden und Künstler. 2) Tabelle der Fabriken und der vorherrschend für den Grosshandel beschäftigten Gewerbsanstalten, so wie sämmtlicher Dampfmaschinen und der für gewerbliche Zwecke arbeitenden mechanischen Kräfte. 3) Tabelle der Handels- und Transportgewerbe, der Gast- und Schankwirthschaften, so wie der Anstalten und Unter nehmungen zum literarischen Verkehr. Indem genannte Tabellen Nachrichten zu enthalten haben, welche bisher theils in der in Preussen eingebürgerten Hand werkertabelle, theils in der Fabrikentabelle einen Platz fanden, so wird in Folge dessen der Zusammenhang der preussischen Tabellen zerrissen. Das ist weniger als etwas Beklagens- werthes hervorzuheben, als vielmehr deshalb, weil mit dem Falle der äusseren Gleichheit der bisherigen und künftigen Tabellen kein Grund mehr vorhanden ist, gegen eine etwa bessere Ueberzeugung und lediglich aus Rücksicht auf die Form jener Tabellen administrative und wissenschaftliche Principien erster Ordnung zu opfern, was bislang mehrfach geschehen ist. Die bis zur letzten bei jeder Volkszählung gewonnenen Tabellen in Preussen sind bekanntlich folgenden Inhalts: 1) die statistische Tabelle, enthaltend die Nachrichten von den Gebäuden, der Volkszahl und dem Viehstande; 2) die Uebersicht der verschiedenen Wohnplätze, gleichzeitig enthaltend eine Uebersicht von den Resultaten sämmtlicher Immobiliar - Feuerversicherung^ - Anstalten, ferner die Nachweisung der Zahl der Ein- und Aus gewanderten und die Controle über die Vermehrung der Bevölkerung des preussischen Staats ; 3) die Uebersicht der persönlichen und gewerblichen Verhältnisse der Juden (die Judentabelle); 4) die Gewerbetabelle (Handwerkertabelle), enthaltend die Nachweise über die mechanischen Künstler und Handwerker, die Anstalten und Unternehmungen zum literarischen Verkehr, die Handelsgewerbe, die Schiff fahrt, das Fracht- und Lohnfuhrwesen, die Gast- und Schankwirthschaft, die Beamten, die Gelehrten und Künstler, die Rentners und Personen ohne Beruf, die Almosenempfänger, die ländlichen Erwerbsverhältnisse, die Handarbeiter und das Gesinde; 5) die Gewerbetabelle der Fabricationsanstalten und Fabricationsunternehmungen aller Art (Fabrikentabelle). Schon die Ueberschriften obiger Tabellen lehren, dass sie mehr ein Conglomérat verschiedener statistischer Nachrichten sind, als einer systematischen Gruppirung entsprechen, in der man sich leicht und einfach zurecht finden könnte. Sie stellen Heterogenes neben- und reissen eng Zusammengehöriges aus einander; auf der einen Seite enthalten sie Wiederholungen, auf der anderen vermindern sie ihren Werth durch Auslas sungen sehr wichtiger Gegenstände; sie verursachen durch ihre innere Einrichtung die wesentlichste Unbequemlichkeit bei der Aufnahme und dem Gebrauche. Nächstdem ist in den Tabellen Mehr er es unwissenschaftlich, davon ganz zu schweigen, dass die Anordnung in mancher Beziehung selbst unästhetisch ist. Unstreitig verletzt es das Gefühl, die Men schen und den Viehstand in bunter Reihe aufgeführt zu sehen. Diese Zerreissung und Neugruppirung der Tabellen, wie überhaupt viel anderes jetzt zu Bemängelnde, ist zwar Sache neueren Datums, doch ist es durch Umstände alten Datums verschuldet. Das erste von Hoffmann im Jahre 1810 ent worfene und von ihm zum ersten Male für dieses Jahr an gewandte Formular war zu umfassend. Es wollte die Zustands schilderung des Staats in einer einzigen unstreitig mit grossem Scharfsinn entworfenen Tabelle erschöpfen. Da es jetzt noch von Interesse sein dürfte, jenes erste Formular nach allen seinen Spalten kennen zu lernen, so möge sein Inhalt, wie lang er auch sei, hier eine Stelle finden. Er zerfällt in sechs Hauptabschnitte mit 625 Spalten. I. Gebäude. Bestimmung. 2. Kirchen, Klöster. 3. Schlösser. 4. VersammhiBgs- häuser. 5. Militairgebäude. 6. Häuser für Unterricht. 7. Hospitäler. 8. Gefängnisse, Strafgebäude. 9. Gebäude für andere polizeiliche Zwecke. 10. Privatwohnhäuser. 11. Fabrikgebäude, Mühlen, Waarenlager. 12. Ställe, Scheunen. Schuppen, Beschaffenheit. 13. Ganz massiv. 14. Fachwerk, auch zum Theil massiv. 15. Ganz von Holz. 16. Harte Dachung. 17. Weiche Dachung. 18. Stroh- oder Rohr-Dachung. Anzahl aller Gebäude. 19. Feuerversicherung. 20. Versicherungssumme in den öffentlichen Feuer- societäten. 21. Versicherungssumme bei Privatassecu- radeurs. 22. Taxirter Werth der Brandschäden 23. Zerstörte Gebäude. 24. Neu aufgeführte Gebäude. 25. Wüst stehende Gebäude. 26. Wüste Baustellen. II. Bevölkerung. Dem G-esehlechte und Alter nach. Männliches Geschlecht : 27. Unter 7 Jahren. 28. 7—14 Jahre. 29. 14—18 Jahre. 30. 18—45 Jahre. 31. 45—60 Jahre. 32. über 60 Jahre. 33. Summa. Weibliches Geschlecht: 34. Unter 7 Jahren. 35. 7—14 Jahre. 36. 14—45 Jahre. 37. 45—60 Jahre. 38. über 60 Jahr. 39. Summa. Summa beider Geschlechter. 40. Den ehelichen Verbindungen nach. Männliche Personen über 18 Jahr: die unverehelicht sind, 41. die noch nie verehelicht waren, deren Ehe wieder aufgelöst ist, 42. durch den Tod, 43. durch Scheidung; die in der Ehe leben. 44. Weibliche Personen über 14”Jahr: die unverehelicht sind, 45. die noch nie verehelicht waren, deren Ehe wieder aufgelöst ist, 46. durch den Tod, ¡47. durch Scheidung; die in der Ehe leben. 48. Anzahl der Ehepaare, welche beisammen wohnen. 49. Den bürgerlichen Verhältnissen nach. Männer und Jünglinge über 14 Jahr in Anstellung, Gewerbe oder Dienst. Officia nten. Im Civildienste. In wirklichen Diensten: 50. OberofEicianten. 51. Unterofficianten. Pensionirt oder auf Wartegeld: 52. Oberofficianten. 53. Unterofficianten. Im Militärdienste. In wirklichen Diensten : 54. Oberoffiziere. 55. Unteroffiziere, Gemeine und Spielleute. Pensionirt oder auf Wartegeld: 56. Oberoffiziere. 57. Unteroffiziere, Gemeine und Spielleute. Eigenthiirner, Erbpächter oder Erbzinsleute, die auf ihren Gütern leben. Besitzer adeliger Güter. 58. Besitzer bürgerlicher und bäuerlicher Güter: 59. über 300 Morgen, 60. von 15 — 300 Morgen ein schliesslich, 61. unter 15 Morgen. Bürger, welche in den Städten, wo sie das Bürger recht geni essen, leben. 62.