2° 11 12. Handel mit Leder und Lederarbeiten, Gummi-, Filz- und Pelzwaaren. 13. Handel mit Holz-, Horn-, Fischbein, Elfenbein und ähnlichen Waaren. 14. Handel mit Papier-, Papp- und ähnlichen Waaren. 15. Buch-, Kunst- und Musikalienhandel. 16. Handel mit Phantasie-, Galanterie- und Luxus- waaren aller Art. 17. Geldwechsel- und Effectenhandel. 18. Handels- und Verkehrs Vermittelung aller Art. 19. Handel mit Grundstücken. 20. Creditvermittelung und Creditinstitute. 21. Versicherungsvermittelung und Versicherungsinsti tute. 22. Uebrige Handelszweige. IV. Verkehr. 1. Eisenbahnverkehr. 2. Póstverkehr. 3. Telegraphenverkehr. 4. Frachtfuhrwesen. Botenverkehr. 5. Flussschiffverkehr. 6. (Seeschiffverkehr.) 7. Beherbergung, Erquickung und Vergnügen. V. Persönliche Dienstleistung. 1. Hof beamte und Angestellte dieser Section. 2. Privatbeamte und Angestellte dieser Section. 3. Dienstboten für persönliche Dienstleistung. VI. Gesundheitspflege. VII. Erziehung und Unterricht. VIH. Künste und Wissenschaften. Literatur. Presse. 1. Künstler aller Art inch Theaterpersonal. 2. Wissenschaften (Fachgelehrte u. s. w., so weit sie nicht Lehrer und Beamte sind). 3. Literatur (Literaten und Journalisten, Publicisten). IX. Quitus. X. Königliche Haus-, Staats- und Gemeinde verwaltung. 1. Verwaltung der Civilliste und des Kronfideicom- misses. 2. Verwaltung der materiellen Staatsinteressen. 3. Medicinalverwaltung. 4. Kirchen- und Schulverwaltung. 5. Finanzverwaltung. 6. Polizei. 7. Gesammtverwaltung und übrige Zweige der Staats verwaltung (Provinzial- und Bezirksverwaltung). 8. Gemeindeverwaltung. 9. Hilfspersonal der Verwaltung. XI. Justiz. 1. Justizbeamte des Staats. 2. Justizbeamte der Gemeinde. 3. Justizbeamte von Corporationen und Privaten. 4. Sachwalter. 5. Hilfspersonale. XII. Armee (und Kriegsflotte.) 1. Militair- (und Marine)beamte. 2. Active der Landarmee und (der Kriegsmarine.) Xm. Personen ohne Beruf und ohne Berufsaus übung. 1. Von Renten Lebende. 2. Pensionirte. Von Selbsthilfersparnissen Lebende. 3. Insassen von Armenanstalten. 4. Insassen von Heil- und Versorganstalten. 5. Detinirte in Strafanstalten. XIV. Personen ohne Berufsangabe. Der Werth der hier aufgeführten Classificationen bestimmt sich nach der Gruppirung der Hauptabtheilungen. Diese müs sen so beschaffen sein, dass, wenn die Bevölkerung auch^nur danach unterschieden wird, gleichwohl ein lichtvolles Bild über ihre Thätigkeitsäusserung dadurch gewonnen wird. Der fran zösische Schematismus unterscheidet nur 7 Gruppen, oder 12 dann, wenn man die 6 Unterabtheilungen der professions libérales in eben so viel Hauptabtheilungen verwandelt. Er ähnelt dann dem sächsischen ausserordentlich und es ist auch keinem Zweifel unterworfen, dass letzterer dem französischen zum Vorbild ge dient hat. In den Specialitäten ist das sächsische aber unbe dingt noch brauchbarer als das französische. Das englische Haupt- und Nebenclassensystem wäre für deutsche Länder wie für Frankreich ganz unanwendbar. Mag das Urtheil über die vorstehenden Gruppirungen der verschiedenen Lebensberufe sein, welches es wolle, so ist doch Das nicht in Abrede zu stellen, dass sie die ganze Be völkerung umfassen. Und das ist das Wichtigste. Erst wenn die Statistik der Bevölkerung nach ihren Berufs- und Er- werbsclassen eine gewisse Ausbildung erfahren hat, kann man sich an eine allgemeine Industriestatistik wagen. Ohne jene aber nimmermehr. Um dieses Ziel aber dennoch nicht gänzlich aus den Augen zu lassen, muss es auf dem Wege der Mono graphie einzelner bedeutender Gewerbszweige zu erreichen gesucht werden. Zur Herstellung solcher finden sich auch viel eher tüchtige Kräfte, weil es leichter ist, einen oder einige Industriezweige genau zu kennen, als alle. Eine Beschreibung der Bevölkerung nach ihren Be schäftigungsweisen, wenn sie im Moment der Zählung vorge nommen wird, bietet neben dem Vortheil der Vollständigkeit auch gleichzeitig den der Controlle dar, weil jeder selbstthätige Einwohner in einer der aufgestellten Rubriken untergebracht werden, mithin die Gesammtzahl dieser Rubriken mit der Ge- sammtzahl der selbstthätigen Bevölkerung wieder stimmen muss. Dass, wenn die Aufnahme der Beschäftigung mit der Volkszählung erfolgt, dann auch eine genaue Statistik der Sitze der gewerblichen Bevölkerung gewonnen werden kann, ist einleuchtend. Jedoch keineswegs wird damit schon irgend etwas über die Zahl der industriell thätigen lebenden und todten Maschinenkräfte in Erfahrung gebracht, noch weniger etwas Directes über den Umfang der Production und Consumtion. Jenes geschieht durch die preussischen und zollvereinsländi schen Formulare gleichfalls nur unvollständig und Letzteres bleibt ausser allem Betracht. Es fehlen daher auch der erst ins Leben zu rufenden, zollvereinsländischen Gewerbestatistik zwei der wichtigsten Eigenschaften zu ihrer Vollständigkeit; die Statistik der Kräfte und die der Leistungen. Preussen könnte sofort an die Spitze einer wirklichen Gewerbestatistik treten, wenn es neben den Daten für die zollvereinsländische auch noch diejenigen erheben wollte, welche für den obengenannten Zweck erforderlich sind. Beides lässt sich, wie später darzu legen ist, ohne grosse Schwierigkeiten mit der Volkszählung verbinden, wie ja überhaupt der Volkszählungsapparat zur Erhebung einer Menge statistisch wichtiger Dinge in Be wegung gesetzt werden kann. Im engsten Zusammenhänge mit der Beschäftigung steht der Erwerb und das Vermögen. Der Erwerb wird zwar durch die Production veranschaulicht, dagegen werden die Mittel der Production, welche neben Anderem die wichtigsten Bestandtheile des Vermögens bilden, durch die Angaben über den Erwerb noch nicht getroffen. In der Hauptsache sind jene Mittel unbewegliches oder bewegliches Capital. Es würden mithin ebenso der Werth der Besitzungen (als Repräsentant des ersteren), wie auch der Werth des Inventars (als Repräsentant des letzteren) zur Ziffer zu bringen sein. Die Bestrebungen, beides zu thun, sind in vielen Statistiken unverkennbar. In der Statistik der Landwirtschaft bekunden die Aufzeichnungen über die Grösse der Besitzungen, über deren Eigenschaft als Acker, Wiese, Weide, Wald u. s. w, ferner über deren Benutzung und Bebauung, z. B. mit Halmfrüchten, Futtergewächsen, Knollengewächsen, Oelfrüchten, Obst etc., das Streben, sich über die Verhältnisse des immobilen Vermögens genau zu unter richten. Ihm zur Seite geht in der Viehstatistik das Streben nach Kenntniss des wichtigsten Bestandteils des beweglichen Besitzes in der Landwirtschaft. Was hiergegen die Industrie irn engem Sinne und den Handel und Verkehr anlangt, so spricht sich das Streben nach Kenntniss der analogen Zu stände in den Statistiken weder so bestimmt wie bei der Land wirtschaft aus, noch ist es überhaupt systematisch cultivirt worden. Man findet da die Aufmerksamkeit auf Dinge ge richtet, die absolut Nichts bedeuten, und von Dingen wegge kehrt, die wesentlich entscheidende sind. Man verlangt nämlich in vielen Gewerben die blosse Zahl der tätigen Maschinen, Werkzeuge, Apparate, Vorrichtungen etc. kennen zu lernen, einesteils, um daraus einen ungefähren Schluss auf den Umfang des in der Industrie angelegten und thätigen Capitals ziehen, anderntheils um mit Hilfe solcher Angaben auch den Umfang und die Richtung der Production bemessen zu können. Leider werden diesem Beginnen durch die so grosse Ungleichheit von gleichnamigen Dingen die allerernstesten Schwierigkeiten be reitet. Wie verschieden sind nicht die Hochöfen unter ein ander? Ein guter Coksofen producirt leicht das 10 fache eines Holzkohlenhochofens ; auf einen solchen Unterschied wird aber weder in den preussischen noch in den neuen Zollvereins- Tabellen ein Gewicht gelegt. Bei den Glashütten wird blos nach der Zahl der Oefen gefragt. Die Kenntniss der Zahl derselben ohne Unterscheidung ihres Zwecks ist von gar keinem Werth. Nicht nur braucht man zum Glasmachen noch Kühlöfen, sondern auch Strecköfen, Thonbrennöfen, Hafen temperöfen, Holztrockenöfen etc. Werden alle diese Oefen aufgeführt, so ist ein Nichtkundiger versucht, sie sämmtlich für Schmelzöfen zu halten. Und nun die Schmelzöfen selbst ? In den Holzglashütten hat man noch Oefen mit 6 oder 8 Hafen