21 die Kosten des vorgeschlagenen Zählungsverfahrens lange nicht so gross sind, als die durch dieselbe dem Staate in Aussicht stehende Mehreinnahme aus den Zollvereinserträgnissen, so empfiehlt sich gewiss eine Methode auch aus finanziellen Grün den, die nicht blos den Zweck der Volkszählung, sondern auch den der Volksbeschreibung in so vollkommener Weise erreichen lässt. Uebrigens verdient es bemerkt zu werden, dass in dem selben Maasse, als die Wichtigkeit der Volkszählungen besser erkannt wird, auch immer grössere Mittel für diesen Zweck aufgewendet werden. Von den vereinigten Staaten Nordame rikas liegen die Censuskosten seit 1790 vor; sie sind ein vor trefflicher Beleg des eben Ausgesprochenen. Es kostete der Census von 1790 bei 3.929 872 Bewohnern 14 377 Dollars. 1800 1810 1820 1830 1840 1850 5.305 952 7.239 814 9.638 131 12.866 920 17.063 353 23.191 876 66 109 178 445 208 526 378 545 833 371 1.318 027 In der Kostensumme des letzten Census von 1850 sind aber die Druckkosten noch nicht einmal begriffen. Sie über ragen sicher die Summe von 200 000 Dollars, denn im Jahre 1840 beliefen sie sich bereits auf eine Höhe von 184 693 Dollars. Auf den Kopf der Bevölkerung reducirt nehmen die Kosten folgenden Verlauf: Im Jahre 1790 0,37 Cent. 1800 1,25 1810 2,46 » 1820 2,16 , 1830 2,94 » 1840 4,88 1850 5,68 » Ein Cent ist 0,43 Silbergroschen = 5,16 Pfennig. Um den Vergleich noch auf einige andere Länder auszu dehnen sei nur noch hinzugefügt, dass die Zählungskosten pro Kopf der Bevölkerung waren: in Belgien 1846 1,13 Silbergr. in England 1851 1,66 » in Amerika 1850 2,44 » (excl. Druckkosten). Dass die Zähler von den Kosten den Löwenantheil em pfangen geht aus dem englischen Tarife für ihre Leistungen klar genug hervor. Jeder derselben erhält in England bei der am 8. April d. J. stattfindenden Zählung: eine feste Remuneration von 1 Pfd. Sterl. = 6 Thlr. 20 Sgr., eine Zuschlags-Remuneration von 2 Shilling = 10 Sil bergroschen für jede 100 Personen über 400 im Zäh- lungsdistrict ; eine Zuschlags - Remuneration von \ Shilling = 5 Sgr. für jede englische Meile Weg über 5 Meilen, die er bei dem Austheilen der Listen zu machen hat, und eben so viel für denselben Weg beim Sammeln der Listen. Es ist nicht daran zu denken, dass solche, oder auch nur entfernt ähnliche Summen gegenwärtig in irgend einem deut schen Staate für die Volkszählungen in denselben verausgabt werden; und sehr die Frage ist es, ob es überhaupt nöthig ist sie zu verausgaben, ob nicht, wenn eben die Volkszählun gen zu Nationalunternehmungen gemacht werden, der Zweck mit ungleich weniger Kosten noch vollständiger zu er reichen sein möchte. Würde der Erfolg auch nicht sofort sich zeigen, mit der Zeit dürfte er sicher nicht ausbleiben. Am Schlüsse dieses Abschnittes über die Ausführung der Zählung sind nun noch zwei eng damit im Zusammenhang stehende Dinge zu berühren, das sind: die Zählung der Mili- tairbevölkerung und die Zählung in der Stadt Berlin. 1) 2) 3) Hinsichtlich der Militairbevölkerung ist es der seit langer Zeit bestehende Brauch in Preussen, dieselbe durch die Militärbehörden zur Ziffer bringen zu lassen. Indessen er mitteln diese nicht die ganze Militairbevölkerung, sondern nur die active und ihre Angehörigen. Die pensionirten Officiers und deren Angehörige, sodann die zur Disposition gestellten Officiere werden wiederum von den Civilbehörden gezählt und endlich auch die auf längere Zeit beurlaubten Soldaten im activen Dienst. Es unterliegt nun gar keinem Zweifel, dass eine solche Spaltung des Zählungsgeschäfts zu allerlei Unrichtigkeiten führen muss. Uebergehungen sind dabei ebensowenig zu ver meiden als Doppelzählungen. Hierzu kommt, dass die Er mittelung der Zahl aber gar nicht der alleinige Zweck des Census ist, sondern dass er auch den Zweck der Volksbeschrei bung mit zu erfüllen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist der Militairstand kein Stand, sondern ein Beruf. Jeder active Militair, der während der Zählung unter den Fahnen steht, ist eben nur als ein Organ der Landesvertheidigung zu betrachten. Das begründet keine Ausnahme, dass dieselbe eine allgemeine Staatspflicht ist. Ausser diesem Beruf sind ja alle übrigen Verhältnisse der Militairbevölkerung dieselben, wie die der Civilbevölkerung. Sie lebt theils in Familien, theils in Extra haushaltungen, sie ist verschieden nach Alter, Confession, Ab stammung und Sprache, alles Dinge, die von ihr so gut zu erheben und nachzuweisen sind, wie von der Civilbevölkerung. Darum ist es dringend nöthig, dass die Specialzählung der Militairbevölkerung durch die Militairbehörden aufhöre, dass jeder Officier und Officiersrang bekleidende Militair, ferner jeder verheirathete Militair niederen Grades als ein Haus haltungsvorstand angesehen werde, der die erforderlichen Angaben über sich und die Seinigen in eine gewöhnliche Haushaltungs liste einzutragen hat. Alle Uebrigen aber, soweit sie in Caser- nen wohnen, sind Mitglieder von Extrahaushaltungen und wer den in Extralisten für Casernen etc. verzeichnet. Im Falle Truppen bei Privatbewohnern einquartiert sind, sind sie als deren Aftermiether zu betrachten. Nur allein auf solche Weise kann die Militairbevölkerung an den Orten ihres Aufenthalts mit Sicherheit nach Zahl und Beschaffenheit ermittelt werden. Der andere Punkt, die Zählung in Berlin, hat bei jedem Census Anlass zu Differenzen gegeben und seit mehr als 20 Jahren kehren bei jeder Zählung die Streitigkeiten über die Richtigkeit der Volkszahl der Residenz wieder. Wäre der Fehler, der das Streitobject bildet, ein kleiner, so würde er nicht so gebieterisch durchgreifende Massregeln zur Richtig stellung der Zahl erfordern, er ist aber zu Zeiten schon ein sehr grosser gewesen und hat gegen 30 000 betragen, d. h. 6—8 Procent der Gesammtbevölkerung der Residenz. Für grosse Städte mit einer mehr oder weniger beträcht lichen latitirenden Bevölkerung ist die wichtigste Regel der Zählung die, dass die Aufnahmen auf den Zustand in einer sehr kurzen Zeit reducirt werden. So wird also die Bevölke rung Berlins zu ermitteln sein, wie sie in der Mitternacht vom 2. auf den 3. December war. In Folge dessen ist jeder Haus haltungsvorstand zu verpflichten, in seiner Haushaltungsliste über diejenigen theils Angehörigen, theils Aftermiether, theils blosse Schlafleute Auskunft zu geben, welche in der Nacht vom 2. bis 3. December seiner Haushaltung im Sinne der Zählungs verordnung angehörten. Ebenso haben die Inhaber von Her bergen, Gasthäusern die nämliche Angabe über die von ihnen Beherbergten oder Logirten in den hierfür bestimmten Extra listen zu machen. Wird mit Strenge auf Erfüllung dieser Vor schriften gehalten, so kann es sich nur noch um die Bewoh ner der Residenz handeln, die in der genannten Nacht weder in einer Familien- noch in einer Extrahaushaltung zubringen. So weit dies auf der Reise Befindliche ( die Nacht hindurch Fahrende) betrifft, finden die hierfür getroffenen Bestimmungen Anwendung, so weit es aber Vagabondirende sind, so ist deren Zahl freilich nur schwer zu ermitteln. Indess eine Nacht vom 2. zum 3. December ist gerade nicht sehr einladend zum Her umstreifen im Freien. Wird demnach ein Fehler begangen, so kann er nicht sehr gross sein und keinesfalls in die Tau sende gehen. Nur durch eine Zählung mittelst Haushaltungs listen lässt er sich auf ein Minimum herabdrücken. In Lon don , Paris, Brüssel wird die Bevölkerung ebenfalls durch Haushaltungslisten zur Ziffer gebracht und das Verfahren bei der Austheilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung ist kein anderes als das vorn beschriebene. Nur geschieht die Zählung, wie allenthalben in England, Frankreich und Belgien, durch besondere Zähler. Indess nicht diese Einrichtung allein ver bürgt die grössere Genauigkeit und Zuverlässigkeit, sondern die Massregeln, welche hinsichtlich der Zutheilung der Listen an die Haushaltungsvorstände getroffen werden, sind es, worauf es bei der Sache ankommt. Dass man in einer Stadt von der hohen Bedeutung Berlins gleichzeitig mit der und durch die Volkszählung auch noch viele andere, die communlichen Interessen berührende Verhält nisse erheben könne, ist ebenso selbstverständlich, als es wünschenswert!! ist, dass Berlin in Bezug auf eine Special statistik nicht hinter Paris und Wien zurückstehe. Berlin ist sicher berufen, in der Statistik der grossen Städte eine der hervorragendsten Stellen einzunehmen. V. Schlussresultate. Der Inhalt vorliegender Denkschrift ist in folgende Sätze zusammenzufassen, die als eben so viele Vorschläge angesehen werden können: