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4. Körperliche und geistige Beschaffenheit. 
Zum Nachweis der Zahl der Taubstummen und Blinden, der Blödsinnigen und Irrsinnigen, unter gleichzeitig 
Darlegung der Wechselwirkung zwischen Alter und körperlicher und geistiger Beschaffenheit. 
er 
Städte summarisch. 
Plattes Land. 
Kreise. 
Regierungsbezirke 
Provinzen. 
Taubstumme 
im Alter von 
unter bis 
5 Jahren. 
über 
5 bis 15 
Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
â 
über 30 
Jahren. 
I 
Summe. 
Blinde 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
10 
il 
12 
13 
14 
über 30 
Jahren. 
15 
16 
Summe. 
17 
Blödsinnige 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
18 
19 
über 15 
Jahren. 
20 
21 
Summe. 
22 
Irrsinnige 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
23 
24 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
25 
26 
über 
30 bis 60 
Jahren. 
27 
28 
über 60 
Jahren. 
29 
30 
Summe. 
31 
5. Religionsbekenntniss. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Christen. 
Evangelische. 
Katholische. 
Griechische. 
Mennoniten. 
Mitglieder 
der freien Ge 
meinden und 
Deutsch- 
Katholiken. 
Juden. 
Maho- 
medaner.