S 50 !> S 5 F! 5 s h O -C I g œ 1 s 46 4. Körperliche und geistige Beschaffenheit. Zum Nachweis der Zahl der Taubstummen und Blinden, der Blödsinnigen und Irrsinnigen, unter gleichzeitig Darlegung der Wechselwirkung zwischen Alter und körperlicher und geistiger Beschaffenheit. er Städte summarisch. Plattes Land. Kreise. Regierungsbezirke Provinzen. Taubstumme im Alter von unter bis 5 Jahren. über 5 bis 15 Jahren. über 15 bis 30 Jahren. â über 30 Jahren. I Summe. Blinde im Alter von unter bis 15 Jahren. über 15 bis 30 Jahren. 10 il 12 13 14 über 30 Jahren. 15 16 Summe. 17 Blödsinnige im Alter von unter bis 15 Jahren. 18 19 über 15 Jahren. 20 21 Summe. 22 Irrsinnige im Alter von unter bis 15 Jahren. 23 24 über 15 bis 30 Jahren. 25 26 über 30 bis 60 Jahren. 27 28 über 60 Jahren. 29 30 Summe. 31 5. Religionsbekenntniss. Kreise. Regierungsbezirke. Provinzen. Christen. Evangelische. Katholische. Griechische. Mennoniten. Mitglieder der freien Ge meinden und Deutsch- Katholiken. Juden. Maho- medaner.