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        <title>Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten</title>
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            <forname>Ernst</forname>
            <surname>Engel</surname>
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Die 
Methoden der Volkszählung, 
mit 
besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten. 
Eine Denkschrift, 
bearbeitet in Hinblick auf die am 3. December d. J. stattfindende Volkszählung 
Dr. Ernst/Engel. 
Director des königl. statistischen Bureaus. 
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S eparat - Ab druck 
/ aus der Zeitschrift des königl. preussischen statistischen Bureaus. 
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Berlin 
1861. 
Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hof Buchdruckerei 
(R. Decker).
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        Inhalts - Uebersicht. 
Seite 
Berichtigungen : 
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10 
16 
20 
31 
31 
31 
Seite 3 I. Spalte Zeile 32 v. o. statt «folgenden Inhalts« lies 
»folgende«. 
» 7 I. » » Sp. 547 u. 548 statt » Grob efl echtarbeit, 
F eine fl ec litar beit» lies »grobe 
Flechtarbeit, feine Flechtarbeit«. 
» 12 v. u. statt »59« lies »95«. 
» 10 v. u. statt »30« lies »40«. 
» 8 v. u. statt »dessen« lies »deren«. 
» 19 v. o. statt »sind keine« lies »ist keine«. 
» 36 v. o. statt « Sie ist « lies »Sie ist folgende« : 
» 10 v. u. statt »ohne Beruf« lies »ohne 
Berufsangabe«. 
X. » 26 v. u. statt »5) Unter« lies »5) Ausser«, 
gehört das »A.« unter »II. Beilage« nicht an diese Stelle, 
sondern unmittelbar über die Worte »Volkszählung in 
der preussischen Monarchie«. 
Zeile 5 v. o. statt »etwas Anderes« lies »etwas anders«. 
Im Satze »1) Zeit der Zählung« muss es heissen: »so dass 
alle nach Mittag des 3. December Geborene nicht mit 
gezählt werden; hingegen alle nach Mittag dieses Tags 
Geborenen etc.« 
» 32 Im Satze 9) statt »Entziehung der Listen« lies »Be 
wahrung der Listen«. 
» 35 Im Satze »4) Vertheilung der Listen« muss es Zeile 2 heissen 
» 1861 « statt 1858. 
» 39 Im Satze »4) Personen, welche zu zählen sind etc.« muss es 
Zeile 8 heissen »welche nach 12 Uhr Mittags etc.«; 
ferner in demselben Satze Zeile 9 u. 10 »welche schon 
vor 12 Uhr Mittags« statt »welche erst nach 12 Uhr 
Mittags etc.« 
» 41 Im Kopfe der Spalte 18 muss es heissen »Siehe §. 7 der 
Vorschriften und Erläuterungen« statt »Siehe §. 10 der 
Erläuterungen und Bemerkungen«. 
» 42 Unter Frage 5 Zeile 4 fallen die Worte »bei mittlerem 
Wasserstande « weg. 
» 44 Unter A. Bevölkerung muss es bei 1) heissen: »Zahl der 
Bewohner jedes Orts«. 
hinsichtlich der die preussische 
der Wissenschaft an eine Volks 
en Bevölkerungs- und Gewerbe 
tire Vorzüge und Nachtheile 
Avickelung der bestehenden Ein- 
ler statistischen Congresse ist.... 
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19 
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20 
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21 
21 
21 
Ausser obigen Fehlern sind noch mehrere, jedoch auf den Sinn _ r .. .... 
einflusslose, in der Denkschrift enthalten, welche man zu entschul- : “ en Volkszanlungsmethoden 24 
digen bittet. aren 31 
31 
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        Inhalts - Uebersicht. 
Seite 
I. Das bisherige Tabellenwesen im preussischen Staate. 
Die bevorstehende Volkszählung und die bereits beschlossenen Abänderungen hinsichtlich der die preussische 
Gewerbestatistik betreffenden Tabellen 3 
Hierdurch bedingte nothwendige Abänderungen der Volkszählungstabellen 3 
Inhalt der bisher üblich gewesenen Tabellen und ihre Entstehung 3 
Die Hoffmann'sehe Tabelle vom Jahre 1810 3 
Entsprechen die bisherigen Tabellen den Anforderungen der Verwaltung und der Wissenschaft an eine Volks 
zählung und Volksbeschreibung? Ünd zwar in Betreff der Nachweise über 7 
das Geschlecht? 8 
das Alter? 8 
die körperliche Beschaffenheit? 9 
die geistige Beschaffenheit? 9 
das Religionsbekenntnis? 9 
den Familienstand? 9 
den Stand und Beruf? 9 
den Erwerb und das Vermögen? 11 
das Arbeits- und Dienstverhältniss? .' 12 
die Art des Aufenthalts? 13 
die Abstammung und Sprache? 13 
Resultate dieser Kritik 13 
Die Ursachen der vergleichsweise geringen Ausbildung der zollvereinsländischen Bevölkerungs- -und Gewerbe 
statistik ». 13 
II. Die Methoden der Volkszählung. 
Die für die Zollvereinsländer und so auch für Preussen geeignetste Methode; ihre Vorzüge und Nachtheile 14 
Nachweis, dass die vorgeschlagene Methode nur eine consequente Weiterentwickelung der bestehenden Ein 
richtungen und gleichzeitig auch in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der statistischen Congresse ist.... 15 
III. Der statistische and staatswirthschaftliche Gewinn bei der vorgesohlagenen Zählungsmethode. 
Das System der aus der Volkszählung resultirenden Tabellen 16 
IV Die Ausführung der Volkszählung. 
Die Austheilung der Listen 18 
Die Ausfüllung derselben 18 
Die Wiedereinsammlung der Listen 19 
Die Prüfung und Concentration der Einträge 19 
Die Veröffentlichungen 19 
Die Aufbewahrung und Verwendung der Listen als Grundlage zu Gemeindebüchern 20 
Die Kosten der Zählung 20 
Die Zählung der Militairbevölkerung durch Civilbehörden und nicht durch Militärbehörden 21 
Die Zählung in Berlin .* » 21 
V. Sohlussresultate .... 21 
Beilagen. 
I. Synoptisches Tableau zur Veranschaulichung des Entwickelungsganges der preussischen Volkszählungsmethoden 24 
H. Entwürfe zu den bei der vorgeschlagenen Zählungsmethode anzuwendenden Formularen 31 
A. der Ortslisten 31 
B. der Hauslisten 35 
C. der Haushaltungslisten für Familienhaushaltungen 39 
III. Das System der aus der Volkszählung resultirenden Tabellen 44 
A. Tabellengruppe, die Bewohner betreffend 44 
B. Tabellengruppe, die Wohnplätze und Wohngebäude betreffend 54 
C. Tabellengruppe, die Landwirtschaft und die Viehhaltung betreffend 56 
D. Tabellengruppe, die Industrie betreffend 59 
E. Tabellengruppe, den Handel und den Verkehr betreffend 63
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I. Die Beleuchtung des bestehenden Tabellenwesens. 
Die hohen Regierungen der zollvereinten Staaten Deutsch 
lands sind unter sich dahin übereingekommen, mit der Volks 
zählung im December d. J. die Erhebung solcher Daten zu 
verbinden, welche die Aufstellung einer gleichmassigen Ge 
werbestatistik des Zollvereins ermöglichen. Was diese Sta 
tistik enthalten und wie ihr Inhalt geordnet sein soll, das ist 
durch drei verschiedene Tabellenformulare in den betreffenden 
Verhandlungen präcisirt worden, deren Titel folgende sind: 
1) Tabelle der Handwerker und der vorherrschend für den 
örtlichen Bedarf beschäftigten Gewerbtreibenden und 
Künstler. 
2) Tabelle der Fabriken und der vorherrschend für den 
Grosshandel beschäftigten Gewerbsanstalten, so wie 
sämmtlicher Dampfmaschinen und der für gewerbliche 
Zwecke arbeitenden mechanischen Kräfte. 
3) Tabelle der Handels- und Transportgewerbe, der Gast- 
und Schankwirthschaften, so wie der Anstalten und Unter 
nehmungen zum literarischen Verkehr. 
Indem genannte Tabellen Nachrichten zu enthalten haben, 
welche bisher theils in der in Preussen eingebürgerten Hand 
werkertabelle, theils in der Fabrikentabelle einen Platz fanden, 
so wird in Folge dessen der Zusammenhang der preussischen 
Tabellen zerrissen. Das ist weniger als etwas Beklagens- 
werthes hervorzuheben, als vielmehr deshalb, weil mit dem 
Falle der äusseren Gleichheit der bisherigen und künftigen 
Tabellen kein Grund mehr vorhanden ist, gegen eine etwa 
bessere Ueberzeugung und lediglich aus Rücksicht auf die Form 
jener Tabellen administrative und wissenschaftliche Principien 
erster Ordnung zu opfern, was bislang mehrfach geschehen ist. 
Die bis zur letzten bei jeder Volkszählung gewonnenen 
Tabellen in Preussen sind bekanntlich folgenden Inhalts: 
1) die statistische Tabelle, enthaltend die Nachrichten 
von den Gebäuden, der Volkszahl und dem Viehstande; 
2) die Uebersicht der verschiedenen Wohnplätze, 
gleichzeitig enthaltend eine Uebersicht von den Resultaten 
sämmtlicher Immobiliar - Feuerversicherung^ - Anstalten, 
ferner die Nachweisung der Zahl der Ein- und Aus 
gewanderten und die Controle über die Vermehrung der 
Bevölkerung des preussischen Staats ; 
3) die Uebersicht der persönlichen und gewerblichen 
Verhältnisse der Juden (die Judentabelle); 
4) die Gewerbetabelle (Handwerkertabelle), enthaltend 
die Nachweise über die mechanischen Künstler und 
Handwerker, die Anstalten und Unternehmungen zum 
literarischen Verkehr, die Handelsgewerbe, die Schiff 
fahrt, das Fracht- und Lohnfuhrwesen, die Gast- und 
Schankwirthschaft, die Beamten, die Gelehrten und 
Künstler, die Rentners und Personen ohne Beruf, die 
Almosenempfänger, die ländlichen Erwerbsverhältnisse, 
die Handarbeiter und das Gesinde; 
5) die Gewerbetabelle der Fabricationsanstalten und 
Fabricationsunternehmungen aller Art (Fabrikentabelle). 
Schon die Ueberschriften obiger Tabellen lehren, dass sie 
mehr ein Conglomérat verschiedener statistischer Nachrichten 
sind, als einer systematischen Gruppirung entsprechen, in der 
man sich leicht und einfach zurecht finden könnte. Sie stellen 
Heterogenes neben- und reissen eng Zusammengehöriges aus 
einander; auf der einen Seite enthalten sie Wiederholungen, 
auf der anderen vermindern sie ihren Werth durch Auslas 
sungen sehr wichtiger Gegenstände; sie verursachen durch 
ihre innere Einrichtung die wesentlichste Unbequemlichkeit 
bei der Aufnahme und dem Gebrauche. Nächstdem ist in 
den Tabellen Mehr er es unwissenschaftlich, davon ganz zu 
schweigen, dass die Anordnung in mancher Beziehung selbst 
unästhetisch ist. Unstreitig verletzt es das Gefühl, die Men 
schen und den Viehstand in bunter Reihe aufgeführt zu sehen. 
Diese Zerreissung und Neugruppirung der Tabellen, wie 
überhaupt viel anderes jetzt zu Bemängelnde, ist zwar Sache 
neueren Datums, doch ist es durch Umstände alten Datums 
verschuldet. Das erste von Hoffmann im Jahre 1810 ent 
worfene und von ihm zum ersten Male für dieses Jahr an 
gewandte Formular war zu umfassend. Es wollte die Zustands 
schilderung des Staats in einer einzigen unstreitig mit grossem 
Scharfsinn entworfenen Tabelle erschöpfen. Da es jetzt noch 
von Interesse sein dürfte, jenes erste Formular nach allen 
seinen Spalten kennen zu lernen, so möge sein Inhalt, wie 
lang er auch sei, hier eine Stelle finden. 
Er zerfällt in sechs Hauptabschnitte mit 625 Spalten. 
I. Gebäude. 
Bestimmung. 
2. Kirchen, Klöster. 3. Schlösser. 4. VersammhiBgs- 
häuser. 5. Militairgebäude. 6. Häuser für Unterricht. 
7. Hospitäler. 8. Gefängnisse, Strafgebäude. 9. Gebäude 
für andere polizeiliche Zwecke. 10. Privatwohnhäuser. 
11. Fabrikgebäude, Mühlen, Waarenlager. 12. Ställe, 
Scheunen. Schuppen, 
Beschaffenheit. 
13. Ganz massiv. 14. Fachwerk, auch zum Theil massiv. 
15. Ganz von Holz. 16. Harte Dachung. 17. Weiche 
Dachung. 18. Stroh- oder Rohr-Dachung. 
Anzahl aller Gebäude. 19. 
Feuerversicherung. 
20. Versicherungssumme in den öffentlichen Feuer- 
societäten. 21. Versicherungssumme bei Privatassecu- 
radeurs. 22. Taxirter Werth der Brandschäden 
23. Zerstörte Gebäude. 24. Neu aufgeführte Gebäude. 
25. Wüst stehende Gebäude. 26. Wüste Baustellen. 
II. Bevölkerung. 
Dem G-esehlechte und Alter nach. 
Männliches Geschlecht : 
27. Unter 7 Jahren. 28. 7—14 Jahre. 29. 14—18 Jahre. 
30. 18—45 Jahre. 31. 45—60 Jahre. 32. über 60 Jahre. 
33. Summa. 
Weibliches Geschlecht: 
34. Unter 7 Jahren. 35. 7—14 Jahre. 36. 14—45 Jahre. 
37. 45—60 Jahre. 38. über 60 Jahr. 39. Summa. 
Summa beider Geschlechter. 40. 
Den ehelichen Verbindungen nach. 
Männliche Personen über 18 Jahr: 
die unverehelicht sind, 
41. die noch nie verehelicht waren, 
deren Ehe wieder aufgelöst ist, 
42. durch den Tod, 43. durch Scheidung; 
die in der Ehe leben. 44. 
Weibliche Personen über 14”Jahr: 
die unverehelicht sind, 
45. die noch nie verehelicht waren, 
deren Ehe wieder aufgelöst ist, 
46. durch den Tod, ¡47. durch Scheidung; 
die in der Ehe leben. 48. 
Anzahl der Ehepaare, welche beisammen wohnen. 49. 
Den bürgerlichen Verhältnissen nach. 
Männer und Jünglinge über 14 Jahr in Anstellung, Gewerbe 
oder Dienst. 
Officia nten. 
Im Civildienste. 
In wirklichen Diensten: 
50. OberofEicianten. 51. Unterofficianten. 
Pensionirt oder auf Wartegeld: 
52. Oberofficianten. 53. Unterofficianten. 
Im Militärdienste. 
In wirklichen Diensten : 
54. Oberoffiziere. 55. Unteroffiziere, Gemeine und 
Spielleute. 
Pensionirt oder auf Wartegeld: 
56. Oberoffiziere. 57. Unteroffiziere, Gemeine und 
Spielleute. 
Eigenthiirner, Erbpächter oder Erbzinsleute, die 
auf ihren Gütern leben. 
Besitzer adeliger Güter. 58. 
Besitzer bürgerlicher und bäuerlicher Güter: 
59. über 300 Morgen, 60. von 15 — 300 Morgen ein 
schliesslich, 61. unter 15 Morgen. 
Bürger, welche in den Städten, wo sie das Bürger 
recht geni essen, leben. 62.
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        Zeitpächter, die auf den gepachteten Gütern leben, 
von Gütern: 
63. über 300 Morgen, 64. von 15 — 300 Morgen ein 
schliesslich, 65. unter 15 Morgen. 
Lassbauern. 66. 
Beisassen in den Städten und auf dem Lande. 
67. von Renten, oder dem Ertrage wissenschaftlicher 
und künstlerischer Arbeiten, oder dem Grosshandel 
lebend; 68. von dem Betriebe mechanischer Künste, 
Handwerke, Detailhandel, Gastwirthschaft u. dergl. 
lebend; 69. von Handarbeit lebend. 
Studirende. 70. 
Geholfen und Lehrlinge bei Gewerben: 
71. Bei der Landwirtschaft als Administratoren, Ver 
walter, Schreiber etc. 72. Beim Grosshandel, wissen 
schaftlichen und künstlerischen Beschäftigungen. 73. Bei 
mechanischen Künsten, Handwerken, Detailhandel und 
dergleichen. 
Domestiken: 
74. Herrschaftliche. 75. Bei der Landwirtschaft oder 
andern Gewerben. 
Jungfrauen über 14 Jahr, Frauen und Wittwen in Gewerbe 
für eigene Rechnung, oder Diensten. 
Die eigenthümlichen oder erblichen Gütern selbst 
vorstehen: 
76. Besitzerinnen adeliger Güter. 
Besitzerinnen bürgerlicher oder bäuerlicher Güter: 
77. von mehr als 300 Morgen; 78. von 15 bis 300 Mor 
gen einschliesslich ; 79. unter 15 Morgen. 
Die für ihre Person das Bürgerrecht ihres Wohn 
orts gewonnen haben. 80. 
Die Zeitpachtungen selbst vor stehen von Gütern; 
81. über 300 Morgen; 82. von 15 bis 300 Morgen ein 
schliesslich; 83. unter 15 Morgen. 
Die Lassbauerhöfe selbst bewirtschaften. 84. 
Beisassen: 
85. die selbstständig von Renten, wissenschaftlicher oder 
künstlerischer Arbeit, oder vom Grosshandel leben. 
86. Die selbstständig von mechanischen Künsten, Hand 
werken , Detailhandel, Gastwirthschaft u. s. w. leben. 
87. Von gemeiner Handarbeit lebend. 
Gehülfen und Lehrlinge bei Gewerben: 
88. Bei der Landwirtschaft, als Wirtschafterinnen, 
Ausgeberinnen u. dergl. 89. Bei wissenschaftlichen und 
känstlerischen Beschäftigungen u. dergl. 90. Bei mecha 
nischen Künsten, Handwerken, Detailhandel u. dergl. 
Domestiken: 
91. Herrschaftliche. 92. Bei der Landwirtschaft und 
andern Gewerben. 
Unter besonderer Aufsicht der Regierung. 
Wegen Hülflosigkeit. 
Verlassene, Arme und Kranke, die in Privatwohnungen von 
öffentlicher Unterstützung leben. 
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre: 
93. Knaben. 94. Mädchen. 
Personen zwischen 14 und 60 Jahren: 
95. Männer. 96. Frauen. 
Alte über 60 Jahr: 
97. Männer. 98. Frauen. 
Verlassene, Arme und Kranke, die in öffentlichen Anstalten 
untergebracht sind. 
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre: 
99. Knaben. 100. Mädchen. 
Personen zwischen 14 und 60 Jahren: 
101. Männer. 102. Frauen. 
Alte über 60 Jahr: 
103. Männer. 104. Frauen. 
Wahnsinnige in öffentlichen und Privatanstalten: 
105. Männliche. 106. Weibliche. 
Anzahl aller Personen, die wegen Hülflosigkeit unter Auf 
sicht der Regierung stehen. 107. 
Wegen Vergehungen. 
Unter polizeilicher Aufsicht wegen schändlichen Wandels 
oder bezeigter Neigung zu Verbrechen: 
108. Männliche. 109. Weibliche. 
In Correctionshäusern : 
110. Männliche. 111. Weibliche. 
Wegen Schulden verhaftet; 
112. Männliche. 113. Weibliche. 
Im Gefängnisse als Inquisiten : 
114. Männliche. 115. Weibliche. 
Abgeurtheilte Verbrecher in Zuchthäusern und Festungen. 
Auf 1 Jahr und darunter: 
116. Männliche. 117. Weibliche. 
Auf mehr als 1 und weniger als 10 Jahre : 
118. Männliche. 119. Weibliche. 
Auf 10 Jahr und darüber bis Zeitlebens: 
120. Männliche. 121. Weibliche. 
Anzahl aller Personen, welche wegen Vergehungen unter 
besonderer Aufsicht der Regierung stehen. 122. 
III. Religiöse Verhältnisse der Einwohner. 
Evangelisch - Lutherische. 
123. Pfarrkirchen. 124. Gottesdienstliche Versammlungs 
örter, welche keine Parochialrechte haben. 125. Ordi- 
nirte Prediger. 126. Katecheten und andere nicht ordi- 
nirte Religionslehrer. 127. Evangelich-lutherische Ein 
wohner. 
Evangelisch - Reformirte. 
128. Pfarrkirchen. 129. Gottesdienstliche Versammlungs 
örter, welche keine Parochialrechte haben. 130. Ordi- 
nirte Prediger. 131. Katecheten und andere nicht ordi- 
nirte Religionslehrer. 132. Evangelisch-reformirte Ein 
wohner. 
Römisch - Katholische. 
133. Parochialkirchen. 134. Gottesdienstliche Versamm 
lungsörter, welche keine Parochialrechte haben. 
Weltgeistliche: 
135. Höhere Geistlichkeit. 136. Pfarrer. 137. Kapläne 
und Vikarien. 
Klostergeistlichkeit. 
Mannsklöster. 
Aus eigenen Mitteln bestehend: 
138. Klöster. 139. Personen. 
Von Almosen lebend: 
140. Klöster. 141. Personen. 
Frauenklöster. 
Aus eigenen Mitteln bestehend: 
142. Klöster. 143. Personen. 
Von Almosen lebend: 
144. Klöster. 145. Personen. 
Anzahl der römisch-katholischen Einwohner. 146. 
Mennoniten. 
147. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 148. Zur 
mennonitischen Gemeine gehörige Einwohner. 
Juden. 
149. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 150. Pri- 
vilegirte oder geschützte Judenfamilien. 151. Zu den 
selben gehörige Personen. 152. Geduldete fremde Juden.. 
153. Anzahl aller Personen jüdischer Religion. 
IV Unterriclitsaiistalteii. 
Elementarschulen. 
Oeffentliche : 
154. Schulen. 155. Lehrer und Lehrerinnen. 156. Schul er_ 
157. Schülerinnen. 
Concessionirte oder tolerirte Privatschulen: 
158. Schulen. 159. Lehrer und Lehrerinnen. 160. Schüler- 
161. Schülerinnen. 
Bürger- und Mittelschulen. 
Allgemeine Bürgerschulen. 
Oeffentliche Schulen. 
Für Söhne: 
162. Schulen. 163. Lehrer. 164. Schüler. 
Für Töchter: 
165. Schulen. 166. Lehrer und Lehrerinnen. 167. Schüle 
rinnen. 
Privatschulen. 
Für Söhne: 
168. Schulen. 169. Lehrer. 170. Schüler. 
Für Töchter: 
171. Schulen. 172. Lehrer und Lehrerinnen. 173. Schüle 
rinnen. 
Niedere Specialschulen, z. B. Zeichenschulen für Handwerker etc. : 
174. Die Schulen und deren Bestimmung sind nament 
lich anzugeben. 175. Lehrer. 176. Schüler. 
Höhere Bildungsanstalten. 
Gelehrte Schulen : 
177. Schulen. 178. Lehrer. 179. Schüler. 
Höhere Specialschulen: 
180. Die einzelnen Institute sind hier namentlich einzu 
tragen. 181. Lehrer. 182. Studirende. 
Universitäten. 
Lehrer : 
183. Ordentliche Professoren. 184. Ausserordentliche 
Professoren. 185. Privatdocenten, welche im letzten 
Jahre gelesen haben. 186. Zahl aller Lehrenden. 
Studirende : 
187. Theologen. 188. Juristen. 189. Mediciner. 190. Zu 
keiner der drei obern Facultäten gehörig. 191. Studirende. 
Oeffentlich anerkannte Gesellschaften, deren Zweck die 
Beförderung der Wissenschaften, schönen und mecha 
nischen Künste, oder des Landbaues ist. 
192. Namentliche Angabe derselben. 193. Anzahl der 
Mitglieder. 
V. Polizeiaiistalten. 
Oeffentliche Sicherheit. 
194. Unterpolizeiofficianten. 195. Nachtwächter. 196*
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        5 
Personen, welche im letzten Jahre wegen Gefährdung 
der öffentlichen Sicherheit verhaftet worden sind. 
Oeffentliche Reinlichkeit und Bequemlichkeit. 
197. Strassenlaternen. 198. Brunnen. 199. Strassen- 
reinigungskarren. 
Feuerlöschanstalten. 
200. Fahrbare Schlauch- oder Rohrspritzen, auch Prahm 
spritzen. 201. Tragbare Tonnenspritzen. 202. Feuer- 
küfen. 
Sanitätsanstalten. 
203. Approbirte Aerzte. 204. Examinirte Civilwund - 
ärzte. 205. Deren Geholfen und Lehrlinge. 206. Apo“ 
theker. 207. Deren Gehülfen und Lehrlinge. 208. Ge 
prüfte Hebammen. 209. Ross- und Viehärzte. 
Armenanstalten. 
210. Aus den Communalarmenfonds ist zu Unterstützun 
gen verwendet worden. 211. Andere öffentliche Insti 
tute und Corporationen haben, so viel bekannt worden 
ist, zu Unterstützung der Armen verwandt. 
VI Erwerbsmittel. 
Vieh, Fleisch und Fettwaaren. 
Pferdezucht : 
212. Pferde. 213. Füllen. 214. Summe aller Pferde 
und Füllen. 
Rindviehzucht: 
215. Bullen. 216. Ochsen. 217. Kühe. 218. Jungvieh. 
219. Summe alles Rindviehes. 
Schafzucht: 
220. Ganz veredelte Böcke, Hammel, Schafe und Läm 
mer. 221. Halb veredelte Böcke, Hammel, Schafe und 
Lämmer. 222. Ordinäres Schafvieh an Böcken, Ham 
meln , Schafen und Lämmern. 223. Summe alles Schaf 
viehes. 
Böcke und Ziegen. 224. 
Schweine. 225. 
Pferde- und Viehcastrirer/'auch Schweineschneider. 226. 
Hirten. 227. 
Schäfer : 
228. Schafmeister. 229. Deren Gehülfen und Knechte. 
Milcherei : 
230. Personen in und bei den Städten, welche die 
Milcherei als Hauptgewerbe treiben. 231. Milcherei 
pächter auf dem Lande. 
Viehhandel : 
232. Pferdehändler. 233. Viehhändler. 234. Wild- und 
Geflügelhändler. 
Fleischer : 
235. Meister. 236. Gesellen und Lehrlinge. 
Fischer und Fischhändler: 
237. Unternehmer, Pächter oder Meister. 238. Ge 
hülfen. 
Oelschlägerei : 
239. Hand-oder Fuss-Oelstampfen. 240. Rossölmühlen. 
241. Wasserölmühlen. 242. Wind Ölmühlen auf hollän 
dische Art. 
Seifensiederei und Talglichtfabrication. 
Schwarzseifensiedereien : 
243. Fabriken. 244. Arbeiter. 
W eissseifensieder : 
245. Meister. 246. Gehülfen und Lehrlinge. 
T alglichtfabrication : 
247. Damit beschäftigte Arbeiter. 
Arbeiten in Wachs. 
Wachsbleichen: 
248. Bleicher. 249. Arbeiter. 
Wachslicht- und Wachsstockfabrication: 
250. Meister oder Fabrikunternehmer. 251. Arbeiter. 
Wachstuch- und Wachstaffentfabriken: 
252. Fabriken. 253. Arbeiter. 
Leimsiedereien : 
254. Arbeiter. 
Abdeckereien: 
255. Etablissements. 
Zubereitung und Verarbeitung von Leder. 
Gerbereien. 
Rothgerber und Lederthauer: 
256. Meister oder Fabrikinhaber. 257. Gesellen, Lehr 
linge oder Fabrikarbeiter. 
Weiss- und Sämischgerber: 
258. Meister. 259. Gesellen und Lehrlinge. 
Corduan, Saffian- und andere feine Lederbereitung. 
260. Meister oder Fabrikinhaber. 261. Gesellen, Lehr 
linge oder Fabrikarbeiter. 
Pergament: 
262. Arbeiter. 
Lohmühlen: 
263. Zahl. 264. Stampfen oder Mahlgänge. 
Lederwalkmühlen : 
265. Mühlen. 266. Stampfen oder Hämmer. 
Verarbeitung des Leders oder der Felle. 
Handschuhmacher und Beutler : 
267. Meister. 268. Gesellen, Lehrlinge. 
Riemer und Sattler: 
269. Meister. 270. Gesellen, Lehrlinge. 
Schuhmacher und Pantoffelmacher : 
271. Meister. 272. Gesellen, Lehrlinge. 
Schuhflicker. 273. 
Kürschner und Rauchwaarenhändler, auch Zobelfärber: 
274. Meister und Herren. 275. Gesellen und Lehrlinge. 
Fabriken von Brieftaschen, Etuis, gepresser, gebrannter 
oder lackirter Lederarbeit: 
276. Fabriken. 277. Arbeiter. 
Arbeiten in Holz. 
Sägemühlen. 
Auf Wasser: 
278. Deutsche mit einer Säge. 279. Holländische mit 
mehreren Sägen. 
Auf Wind: 
280. Palzrocken. 281. Grosse 6- und 8kantige Mühlen. 
Brenn- und Nutzholzniederlagen: 
282. Kaufherren und Entrepreneurs. 283. Gehülfen und 
Arbeiter. 
Zimmerleute, einschliesslich der Röhrmeister: 
284. Meister. 285. Gesellen, Lehrlinge. 
Schiffszimmerleute für See- und Flussfahrzeuge: 
286. Meister. 287. Gesellen, Lehrlinge. 
Tischler, Stuhlmacher und Ebenisten: 
288. Meister und Fabrikunternehmer. 289. Gesellen, 
Lehrlinge und Gehülfen. 
Drechsler und Arbeiter in kleinen Holzwaaren: 
290. Meister oder für eigene Rechnung Arbeitende. 
291. Gesellen, Lehrlinge, Gehülfen. 
Böttcher und Kleinbinder: 
292. Meister. 293. Gesellen, Lehrlinge. 
Rade- und Stellmacher, auch Wagenfabriken: 
294. Meister und Fabrikunternehmer. 295. Gesellen, 
Lehrlinge, Gehülfen. 
Korbmacher : 
296. Arbeiter. 
Köhler. 297. 
Pott- und Weidaschbrennereien: 
298. Aschhütten. 299. Arbeiter. 
Theerschwelereien, Fabrication von Pech, Calophonium und 
Dagget: 
300. Oefen. 301. Arbeiter. 
Kienruss- und Druckerschwärzefabrication: 
302. Fabricationsanlagen. 303. Arbeiter. 
Getreide und Fabrikate daraus. 
Getreidehandel. 
Im Grossen : 
304. Kaufleute. 305. Gehülfen, Arbeiter. 
Händler im Kleinen. 306. 
Kornmesser. 307. 
Mehlbereitung. 
Rossmühlen (1 Gang). 308. 
Windmühlen: 
309. Bockmühlen (1 Gang). 310. Holländische Wind 
mühlen (2 Gänge). 
Schiffmühlen. 311. 
Andere Wassermühlen: 
312. Mühlen. 313. Mahlgänge. 
Graupen- und Grützfabrication: 
314. Gräupner, die Grütze blos mit der Hand fabri- 
ciren. 315. Rosswerke auf Grütze. 316. Grützstampfen 
auf Windmühlen. 317. Grützstampfen auf Wassermühlen. 
318. Holländische Graupen- und Grützwindmühlen. 
Wasser - , Graup- und Perlgraupmühlen: 
319. Mühlen. 320. Graupen- oder Grützgänge. 
Mehlhändler. 321, 
Bäcker: 
322. Meister. 323. Gesellen, Lehrlinge. 
Kuchenbäcker, Pfefferküchler, Zuckerbäcker, Nudelmacher: 
324. Meister. 325. Gesellen. 
Stärke- und Puderfabrication : 
326. Fabricationsanlagen, Meister oder Herren. 327. Ar 
beiter. 
Bierfabrication. 
Anzahl der zum Debit Brauberechtigten: 
328. Auf dem Lande. 329. In den Städten. 
Anzahl der städtischen und gemeinschaftlichen Brau 
häuser. 330. 
Anzahl der bei der Brauerei beschäftigten Personen: 
331. Brauer und Mälzermeister. 332. Gehülfen. 
Essigbrauerei : 
333. Anzahl der Essigbrauer. 334. Gehülfen. 
Branntweinbrennerei : 
335. Anzahl der zum Debit zu brennen berechtigten 
Guts - oder Krugbesitzer. 
Branntweinblasen : 
336. Zahl. 337. Anzahl der Scheffel Maisch, die sie 
enthalten. 
Branntweinbrenner : 
338. Meister, Herren oder Unternehmer. 339. Arbeiter.
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        o^fãrãi 
6 
Destillateurs und Aquavitmacher: 
340. Meister oder Unternehmer. 341. Gehülfen. 
Schankstellen und Tabagjen in den Städten und auf dem Lande, 
sofern damit nicht Gastwirthschaft verbunden ist. 342. 
Erwerb aas anderen Vegetabilien. 
Gärtner, nämlich Personen, die den Gemüse- oder Obstbau 
auf eigenem oder gepachtetem Lande als Gewerbe treiben. 
343. Meister und Unternehmer. 344. Gehülfen. 
Weingärtner oder Winzer. 345. 
Weinhandel : 
346. Kauf lente und Weinschänken 347. Küper, Ge 
hülfen. 
Röthe : 
248. Röthemühlen. 349. Stampfen. 
Tabak: 
350. Fabriken. 351. Arbeiter. 352. Tabaksspinner, die 
blos Landtabak im Kleinen verarbeiten. 
Zucker. 
Indischer Zucker: 
353. Zuckerraffinerien. 354. Arbeiter. 
Runkelrübenzucker und dergleichen: 
355. Zuckerfabriken, die namentlich anzuführen sind. 
356. Arbeiter. 
Cichorien : 
357. Fabriken. 358. Arbeiter. 
Seiler und Reppschläger : 
359. Meister. 360. Gesellen und Lehrlinge. 
Anstalten zu Gewinnung und Veredelung von Metallen. 
Eisenerzgräbereien : 
361. Gruben. 362. Arbeiter. 
Bergbau auf andere Erze : 
363. Gruben, und worauf darin gebaut wird. 364. Ar 
beiter. 
Gewinnung von Roh- und Gusseisen: 
365. Hohe Oefen. 366. Andere Eisenschmelz- und 
Gussanstalten. 367. Arbeiter. 
Veredlung zu Stangeneisen : 
368. Frischfeuer. 369. Arbeiter. 
Stahlfabrication: 
370. Stahlhämmer. 371. Arbeiter. 
Blechhämmer: 
372. Anzahl. 373. Arbeiter. 
Drahtzüge: 
374. Anzahl. 375. Arbeiter. 
Hüttenwerke aller Art für andere Metalle : 
376. Namentliche Angabe derselben. 377. Arbeiter. 
Eisenhämmer: 
378. Zahl. 379. Arbeiter. 
Ankerschmiede : 
380. Meister. 381. Gesellen, Lehrlinge. 
Huf- und Waffenschmiede, Messer-, Bohr-, Säge-, Zeug- 
und Zirkelschmiede, Schlosser, Sporer, Nagelschmiede, 
Feilenhauer, Windenmacher: 
382. Meister. 383. Gesellen, Lehrlinge. 
Gewehrfabriken : 
384. Zahl. 385. Arbeiter. 
Büchsenschmiede , Büchsenschäfter, Schwertfeger, Gürtler, 
Metallknopfmacher: 
386. Meister. 387. Gesellen, Lehrlinge. 
Kupferhämmer : 
388. Zahl. 389. Arbeiter. 
Kupferschmiede, Beckenschläger : 
390. Meister. 391. Gesellen, Lehrlinge, auch Kessel 
flicker. 
Gelb- und Rothgiesser, Glockengiesser, Stückgiesser: 
392. Meister. 393. Gesellen, Lehrlinge. 
Klempner: 
394. Meister. 395. Gesellen, Lehrlinge. 
Lackirte Blecharbeiten : 
396. Fabriken. 397. Arbeiter. 
Arbeiten aus Draht: 
Fabriken von Näh- und Stecknadeln: 
398. Fabriken. 399. Arbeiter. 
Nadler und Drahtsiebmacher : 
400. Meister. 401. Gesellen, Lehrlinge. 
Schleif- und Polirmühlen. 402. 
Zinngiesser und Zinnknopfmacher: 
403. Meister. 404. Gesellen, Lehrlinge. 
Schrot- und Bleiplattenfabriken: 
405. Fabriken. 406. Arbeiter. 
Schriftgiessereien : 
407. Namentliche Angabe. 408. Arbeiter. 
Uhrmacher, Uhrgehäuse- und Zifferblattmacher: 
409. Meister. 410. Gesellen, Lehrlinge. 
Verfertiger von chirurgischen und mathematischen Instrumen 
ten, auch von Waagen und Gewichten (Mechanic!). 411. 
Stuhlschlösser- und Stahlrietmacher. 412. 
Goldschläger. 413. 
Goldschmiede, Silberarbeiter und Plattirer: 
414. Meister. 415. Gesellen, Lehrlinge. 
Fabriken von echten und plattirten, auch lionischen Tressen 
und andern Gold- und Silbergespinnste : 
416. Fabriken. 417. Arbeiter. 
Bleiweiss-, Mennig-, Grünspan-, Blausel- und andere Far 
benfabriken : 
418. Fabriken. 419. Arbeiter. 
Anstalten zu Gewinnung und Veredlung der übrigen Fos 
silien. 
Steinbrüche auf Marmor, Alabaster, Kalkstein, Gips, Sand 
stein, Schiefer: 
420. Namentliche Angabe. 421. Arbeiter. 
Stein- und Braunkohlengruben: 
422. Zahl. 423. Arbeiter. 
Torfstiche, die nicht blos zum eigenen Gebrauch bearbeitet 
werden : 
424. Zahl. 425. Arbeiter in der Stichzeit. 
Ziegeleien: 
426. Oefen. 427. Arbeiter. 
T öpfer : 
428. Meister. 429. Gesellen, Lehrlinge. 
Porzellan, Steingut und Fayance, auch Oefen- und Pfeifen 
fabriken : 
430. Namentliche Angabe. 431. Arbeiter. 
Kalk- und Gipsbrennereien: 
432. Oefen. 433. Arbeiter. 
Glashütten : 
434. Hütten. 435. Arbeiter. 
Spiegelfabriken : 
436. Fabriken. 437. Arbeiter. 
Glasschleifer und Glasschneider. 438. 
Bernsteindreher: 
439. Meister. 440. Gesellen, Lehrlinge. 
Steinschneider, Petschaftstecher, Juwelirer. 441. 
Steinmetze: 
442. Meister. 443. Gesellen, Lehrlinge. 
Maurer und Schieferdecker: 
444. Meister. 445. Gesellen, Lehrlinge. 
Gipsgiesser und Stuckaturarbeiter: 
446. Meister. 447. Gesellen, Lehrlinge. 
Salpetersiedereien : 
448. Zahl. 449. Arbeiter. 
Pulvermühlen : 
450. Mühlen. 451. Arbeiter. 
Anstalten zu Verfertigung von Alaun, Vitriol u. 
452. Namentliche Aufführung der Anstalt* 
a. Salzen: 
Anstalten. 453. Ar 
beiter. 
Anstalten zu Verfertigung von Vitriolöl, Scheidewasser und 
andern chemischen Präparaten im Grossen: 
454. Zahl und Benennung der Fabriken. 455. Arbeiter. 
Bleistift-, Rothstein- und ähnliche Fabriken: 
456. Namentliche Aufführung derselben. 457. Arbeiter. 
Weberei, zubehörige Vorbereitungen und Appreturen, auch 
verwandte Gewerbe. 
Spinnerei. 
Spinnmaschinen. 
Auf Wolle. 
Ohne Vorspinnmaschinen: 
458. Maschinen. 459. Spindeln. 
Mit Vorspinnmaschinen: 
460. Maschinen. 461. Spindeln. 
Auf Baumwolle. 
Ohne Vorspinnmaschinen: 
462. Maschinen. 463. Spindeln. 
Mit Vorspinnmaschinen: 
464. Maschinen. 465. Spindeln. 
Garnhandel: 
466. Garnhändler. 467. Deren Gehülfen und Garn 
sammler. 
Weberei und Wirkerei, Zahl der gehenden Stühle. 
Ganz seidene Zeuge. 468. 
Halbseidene Zeuge. 469. 
Wollenwaaren : 
470. Spanisch Tuch. 471. Mittel- und ordinäres Tuch. 
472. Moll und Molton. 473. Friess. 474. Flanell. 
Wollene Zeuge: 
475. Gewalkte. 476. Ungewalkte. 
477. Beuteltuch. 
Baumwollene Zeuge: 
478. Schwere, als Velvets, Tiesets etc. 479. Mittlere, 
als ordinaire und Mittelkattune. 480. Leichte, als Mous 
seline etc. 
Herrnhuter Zeuge. 481. 
Leinenzeuge: 
482. Zwillig und Drillig. 483. Gezogene Waare. 484. 
Leinwand und Schleier. 
Strumpfwirkerei. 485. 
Teppiche und Fussdecken. 486. 
Rosshaarenzeuge. 487. 
Band. Anzahl der Gänge. 
488. Wollene und leinene Bänder. 489. Seidne und 
halbseidne Bänder. 
Spitzen. Anzahl der Arbeiter. 
490. Gewebte Kanten. 491. Geklöppelte Spitzen. 
Posam en tirer: 
492. Meister. 493. Gesellen, Lehrlinge. 
Wattenmacher. 494.
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        Hutmacher: 
495. Meister. 496. Geselle», Lehrlinge. 
Walkmühlen für Zeuge: 
497. Mühlen. 498. Stampfen. 
Tuchbereiter und Tuchschee rer: 
499. Meister. 500. Gesellen, Lehrlinge. 
Bleichen: 
501. Zahl. 502. Arbeiter. 
Färbereien: 
503. Zahl. 504. Arbeiter. 
Zeugdruckereien. 
ln Bauinwolle und Leinen : 
505. Druckereien. 506. Drucktische. 
In Wolle: 
507. Druckereien. 508. Drucktische. 
Mangeln: 
509. Wassermangeln. 510. Rossmangeln. 
Cylinder- und Zeugpressen: 
511. Anstalten. 512. Arbeiter. 
Kammsetzer und Streichenmacher: 
513. Meister. 514. Gesellen, Lehrlinge. 
Blattbinder und Rietmacher: 
515. Meister. 516. Gesellen, Lehrlinge. 
Andere Hilfsarbeiter bei der Webcrei, deren Vor 
bereitung und Appretur. 517. 
Handel mit Fabrikaten der Weberei. 
Grosshandel : 
518. Kaufleute. 519. Gehülfen und Arbeiter. 
Ausschnitthandel : 
520. Kaufleute. 521. Gehülfen. 
Schneider: 
522. Meister. 523. Gesellen, Lehrlinge, einzelne Ar 
beiter. 
Tapezierer, Täschner und Zeltschneider. 524. 
Arbeiten in Papiermasse. 
Papiermühlen : 
525. Mühlen. 526. Bütten. 
Pressspahnfabriken. Anzahl der Glättstühle. 527. 
Papier-Tapetenfabriken : 
528. Fabriken. 529. Arbeiter. 
Spielkartenfabriken : 
530. Fabriken. 531. Arbeiter. 
Gold- und Türkischpapierfabriken. (Arbeiter.) 532. 
Papiermache und Papparbeiten. (Arbeiter.) 533. 
Papierhandlungen : 
534. Handlungen. 535. Gehülfen. 
Slegellaokfabriken. (Arbeiter.) 536. 
Arbeiten in Federn. 
537. Schreibfederfabriken. (Arbeiter.) 538. Personen, 
welche den Handel mit Bettfedern und gemachten Betten 
als Gewerbe treiben. 539. Federschmücker. 
Bürstenbinderei. (Arbeiter.) 540. 
Korksohneiderei. (Arbeiter.) 541. 
Arbeiten in Horn, Fisohbein, Schildkröt, Perlmutter, Elfen 
bein. 
542. Fischbeinreisserei. (Arbeiter.) 543. Kammacherei. 
(Arbeiter.) 544. Knopfmacher in Horn, Bein etc. (Mei 
ster und Gehülfen). 545. Kunstdrechsler in Horn, Bein 
etc. (Meister und Gehülfen.) 546. Feine Galanterie 
arbeiter in Perlmutter, Schildkröt etc. (Arbeiter.) 
Arbeiten in Stroh and Bast. 
547. Grobefleehtarbeit an Matten und Sieben. (Arbeiter.) 
548. Feineflechtarbeit an Strohhüten etc. (Arbeiter.) 
549. Mit Stroh ausgelegte Arbeit. (Arbeiter.) 
Perückenmacher. 
550. Meister. 551. Gesellen, Lehrlinge oder andere Ge 
hülfen. 
Putzwaaren. 
552. Unternehmer von Putzwaarenfabriken und Inhaber 
von Galanteriehandlungen. 553. Arbeiter und Arbeite 
rinnen in Putzwaaren, auch beim Galanteriehandel. 
554. Sticker und Stickerinnnen. 555. Verfertiger von 
Regenschirmen, Sonnenschirmen, Fächern, Stöcken etc. 
In Bezug auf Wissenschaften, schöne Künste und öffent 
liches Vergnügen. 
Buchdruckerei und Notendruck. 
556. Buchdruckereien. 557. Pressen. 
Buch-, Musikalien-, Kupferstich - und Kunsthandlungen, auch 
Antiquare. 
558. Handlungen. 559. Dabei beschäftigte Personen. 
Buchbinder : 
560. Meister. 561. Gesellen, Lehrlinge. 
Leihbibliotheken und Museen. 562. 
Sprachmeister. 563. 
Exercitienmeister, als Tanz- und Fechtmeister, Stallmeister 
u. s. w. 564. 
Bildhauerei und verwandte Arbeiten. 
565. Eigentliche Künstler. 
Décorateurs und Zierateurs: 
566. Meister, 567. Gehülfen. 
Malerei und verwandte Arbeiten : 
568. Eigentliche Künstler. 
Anstreicher, Vergolder, Lackirer und Staffirer : 
569. Meister. 570. Gehülfen. 
Kupferstich und Holzschnitt, auch Steindruck: 
5/1. Eigentliche Künstler. 
Formschneider und Formstecher: 
572. Meister. 573. Gehülfen. 
Kupferdrucker. 574. 
Medailleurs. 575. 
Zeichner. 576. 
Musik : 
577. Eigentliche Tonkünstler und Componisten. 
Mechanische Musikanten : 
578. Stadtmusici und Musiklehrer. 579. Deren Gehül 
fen. 580. Herumziehende Musikanten. 
Musikalische Instrumente. 
Orgelbauer und andre musikalische Instrumentenmacher: 
581. Meister. 582. Gehülfen. 
Darm- und Drahtsaitenfabrikanten: 
583. Fabrikinhaber. 584. Arbeiter. 
Schauspiel : 
585. Namentliche Angabe der Schauspielergesellschaften. 
586. Schauspieler. 587. Schauspielerinnen. 588. Hülfs- 
personal. 
Marionetten : 
589. Truppen. 590. Personal. 
Equilibristen und andere gymnastische Künstler, auch Thier 
führer : 
591. Truppen. 592. Personal. 
Gemeine Bilderhändler und Colporteurs von Volksschriften. 593. 
In Bezug auf Handel und Verkehr im Allgemeinen. 
Grosshändler, Banquiers, Commissionärs und Spediteurs, mit 
Ausschluss der unter den vorigen Rubriken bereits auf 
geführten : 
594. Zahl der Comptoire. 595. Personal. 
Blosse Detailleurs, so weit sie nicht unter den vorigen Rubri 
ken bereits aufgeführt sind: 
596. Zahl der Läden. 597. Personal. 
Justizcommissarien. 598. 
Notaren, Procuratoren, Agenten. 599. 
Mäkler und Abrechner. 600. 
Wäger, Braker und andere Untergehülfen beim Grosshandel. 601. 
Rheder. 602. 
Seeschifffahrt : 
603. Anzahl der den inländischen Rhedern gehörigen Schiffe. 
604. Trächtigkeit derselben in holländischen Commerzlasten 
von 56£ Scheffel Roggen. 
Im letzten Jahre sind durch Alter, Seeschaden und Caperei 
verloren gegangen: 
605. Schiffe. 606. Welche zusammen Lasten trugen. 
Dagegen sind neu gebaut : 
607. Schiffe. 608. Welche zusammen Lasten tragen. 
Vorhandene Seeleute : 
609. Schiffer und Steuermänner. 610. Gemeine Matro 
sen und Schiffsjungen. 611. Vereidete Lootsen. 
Stromschifffahrt : 
612. Anzahl der zur Frachtfahrt bestimmten Lichter und 
Stromfahrzeuge. 613. Diese können zusammen tragen 
berliner Scheffel Roggen. 614. Anzahl der Schiffer und 
Steuerleute. 615. Anzahl der Schiffsknechte. 
Landfrachtfuhrwesen : 
616. Frachtfuhrleute. 617. Pferde, welche sie gewöhn 
lich unterhalten. 
Lohnkutscher und Pferdeverleiher: 
618. Zahl derselben. 619. Pferde, welche sie gewöhn 
lich unterhalten. 
Gastwirthschaft : 
620. Gasthöfe für Personen aus den gebildeten Ständen. 
621. Speisewirthe und Garköche. 622. Gasthöfe in den 
Städten, die Ausspannung für den gemeinen Mann hal 
ten. 623. Krüge auf dem Lande zum Einkehren für 
Reisende aller Art. 
Victualienhändler und Höker aller Art. 624. 
Herumziehende Krämer aller Art. 625. 
Die Haupt-Abschnitte dieses ersten Formulars der soge 
nannten statistischen Tabelle sind also: 
I. Gebäude 
II. Bevölkerung 
III. Religiöse Verhältnisse der Einwohner 
IV. Unterrichtsanstalten 
V. Polizeianstalten 
VI. Erwerbsmittel 
Spalten 
1 — 26 = 26 
27—121 = 59 
122 — 153 = 32 
154 - 193 = 30 
194-211 = 18 
212 - 625 = 414 
Man hat von Anfang an keinen Unterschied in der Form 
der Erhebungslisten und der der Publicationstabellen ge 
macht, während doch beide Arten von Formularen ganz 
unabhängig von einander sind. Die selbst bis in die neueste 
Zeit dauernde Nichtbeachtung dieses Umstandes hat in die 
vom statistischen Bureau gepflegte amtliche preussische Statistik 
ein eigenthümliches, und zwar schädliches Element hineingetra-
        <pb n="16" />
        gen. Unleugbar ist ein weitläufiges, ungemein spaltenreiches 
Formular für die Erhebung der Thaisachen sowohl, als 
auch für die Zusammenstellung derselben etwas höchst un 
praktisches. Nicht allein, dass man es mit einem physisch nur 
schwer zu bewältigenden Papierconvolut zu thun hat, ist es 
auch etwas Trostloses, eine Arbeit vor sich zu haben, deren 
Ausdehnung sich im buchstäblichen Sinne des Worts kaum 
nach der Elle messen lässt. Insofern jede Spalte c. 1 Zoll 
Raumesbreite einnimmt, beträgt die Länge der Tabelle über 
50 Fuss. Kein Wunder daher, dass Diejenigen, welchen die 
Ausfüllung der Tabelle oblag, ihren Hauptwunsch unablässig dahin 
richteten, dass so viel Spalten als möglich unterdrückt würden, 
denn mit jeder unterdrückten Spalte nahm die Arbeit um einen 
Zoll ab. Die Entwicklung der preussischen Statistik wäre 
jedenfalls von Haus aus eine ganz andere, eine vielseitigere ge 
wesen, wenn von Hoffmann gleich ursprünglich, anstatt einer 
einzigen Tabelle, eine systematisch geordnete Reihe von Ta 
bellen eingeführt und deren Bearbeitung angemessen auf ge 
wisse Zeiträume vertheilt worden wäre. Statt dessen ist jener 
Entwicklung durch die Zusammenfassung alles statistischen 
Stoffs in eine einzige Tabelle gleichsam ein papierner Damm 
entgegengestellt worden. Mit jedem Male, wo an ihm herum 
gerüttelt, wo er geschmälert wurde, wurde gleichzeitig auf die 
amtliche Statistik und den reichen Inhalt des ersten Formulars 
ein Streich geführt. Endlich sah sich Hoffmann genöthigt, 
den Damm theilweise abzutragen, aus einem Körper mehrere 
zu machen. So entstanden die mehreren Tabellen. Man kann 
es leicht nachweisen, dass und wie sie aus der ersten einzigen 
hervorgegangen sind. Leider hat auch in den getrennten Ta 
bellen die Spaltennumerirung ihre Wirkungen fortgeäussert. 
Lediglich aus Rücksicht auf die Beschränkung der Zahl der 
selben auf ein Minimum ist der wünschenswerthe Ausbau 
mancher von ihnen unterblieben, so dass thatsächlich quantitativ 
die preussische amtliche Statistik keine Bereicherung erfuhr. 
Ja es geht aus der blossen Vergleichung der Spaltentitel sogar 
hervor, dass hinsichtlich des Inhaltreichthums die Tabelle von 
1810 die heutigen in vieler Beziehung überragt. 
Indess bei der Statistik handelt es sich nicht so sehr um 
viele , als vielmehr um gute Nachrichten, d. h. also um eine 
methodische Erhebung, Sammlung und Nutzbarmachung der 
staatlich wichtigen und interessanten Zustände. Den Nachweis 
des innern Zusammenhangs aller Erscheinungen und Zustände 
verdankt man vorzugsweise der neuern Zeit, und in ihr den 
Männern, welche die Statistik zur Physik des Staats und der 
Gesellschaft ausgebildet haben. Unbedingt war Hoffmann einer 
der Ersten, jedenfalls aber der Bedeutendste, welcher so früh 
zeitig dieser Richtung der Statistik huldigte, denn Niemand 
verstand es besser wie er, den Causalzusammenhang der Dinge 
darzulegen und zu beschreiben. Er also hat der Entstehung 
der Physik der Gesellschaft eine breite Bahn gebrochen. In 
seinem Geiste ist es, auf dem von ihm betretenen Wege weiter 
zu wandeln. Seiner Auffassung entsprach es aber nicht, das 
Volk blos zu zählen, sondern er wollte es auch beschreiben. 
Darin liegt ja auch der hauptsächlichste Werth der grossen 
mühsamen Operation einer Volkszählung. 
Eine Volkszählung ist bekanntlich ein Unternehmen, bei wel 
chem, wenn es alle Bewohner des Staats treffen soll, die Behörde 
den Namen j edes Menschen im Staate zu wissen verlangen muss, 
um die Zahl derselben genau feststellen zu können. Die Er 
fahrung hat nun aber gelehrt, dass, wenn zur namentlichen 
Aufführung jedes Bewohners des Staats zu verschreiten ist, 
es kaum eine grössere Belästigung der Bewohner ist, wenn 
neben der Zahl derselben auch deren Beschaffenheit zu er 
mitteln versucht wird. In der That sind alle Volkszählungen 
der neueren Zeit nicht blos Volkszählungen, sondern Volks 
beschreibungen, zusammengesetzt aus der detaillirten Beschreib 
ung jedes einzelnen Individuums. Und alle Fragen der innern 
Politik und der Verwaltung, der Socialökonomie etc. lassen 
sich beantworten, wenn durch die Volksbeschreibung von jedem 
Bewohner neben seiner Existenz 
1) Geschlecht, 
2) Alter, 
3) körperliche Beschaffenheit, 
4) geistige Beschaffenheit, 
5) Confession oder Religionsbekenntniss, 
6) Familienverhältniss, 
7) Stand und Beruf, Erwerb, Vermögen, 
8) Arbeits - und Dienstverhältniss , resp. Abhängigkeitsver- 
hältniss, 
9) Art des Aufenthalts, Wohnungsweise, 
10) Abstammung, Sprache, 
d. h. also seine körperliche, geistige und sociale Beschaffen 
heit ermittelt worden ist. Daher ist es denn auch vorzugs 
weise das Bestreben der Statistik, die Volkszählungen zu ver 
vollkommnen, ihre Methoden auszubilden und, um es kurz zu 
, sagen, ein Maximum der ebengenannten Details mit einem 
Minimum von Belästigung für die Befragten und die Fragen 
den zu erforschen und rasch zur allgemeinen Uebersicht zu 
bringen. 
Den Beweis für diese Behauptung zu liefern ist nicht 
schwer. Nicht allein die mit grossen Mühen und Kosten aus 
geführten Zählungen in Belgien (im Jahre 1846), in Nord- 
Amerika (im Jahre 1850), in Grossbritannien (im Jahre 1851), 
in Frankreich (im Jahre 1856) enthalten ihn vollständig, son 
dern auch die mancher deutschen Länder können sich jenen eben 
bürtig an die Seite stellen. Nicht minder anerkennenswerth 
nach Anlage und Ausführung ist auch die östreichische vom 
Jahre 1857. Es dürfte überhaupt eine der interessantesten 
statistisch - geschichtlichen Arbeiten sein, die Fortschritte der 
Statistik an dieser schwierigsten ihrer Arbeiten zu prüfen und 
zu messen. Glücklicherweise sind in den leicht zugänglichen 
Ausführungsverordnungen und den späteren Veröffentlichungen 
der gewonnenen Resultate die Mittel zu solcher Prüfung aus 
reichend gegeben, so dass es einem Geschichtsschreiber der 
Volkszählungen nicht an verlässlichem Material gebrechen wird. 
Vorliegende Denkschrift will indess eine solche historische 
Arbeit nicht sein. Hat sie auch dann und wann auf Zähl 
ungen in andern Ländern hinzuweisen, so handelt es sich an 
diesem Orte weniger um eine Kritik fremder Zählungen, als 
vielmehr um die Frage: Inwieweit wurde der eigentliche, 
oben klar und bestimmt ausgesprochene Zweck und Umfang 
der Volkszählung und Volksbeschreibung durch die bisherigen 
und neuesten Unternehmungen dieser Art in Preussen erreicht? 
1) In Betreff des Geschlechts. Da es von Natur 
nur zwei Geschlechter giebt, so macht die Trennung in männ 
liche und weibliche Personen nicht viel Mühe. Sie ist darum 
auch allenthalben in den Tabellen beobachtet. 
2) In Betreff des Alters. Das Alter der Bewohner 
eines Staats ist fast eben so ungleich, als sie selbst. Um in 
diesem Meer von Verschiedenheit nicht ganz unterzugehen, ist 
die Zusammenfassung gewisser Altersclassen unerlässlich. Für 
eine Menge der wichtigsten Zwecke empfiehlt es sich, bei der 
Altersgruppenbildung das Jahr als Einheit anzusehen und die 
Individuen nach Gruppen zu ordnen, die um je ein Jahr auf 
wärts steigen. Die preussischen Tabellen classifieirten die 
männlichen und weiblichen Bewohner früher nicht conform. 
Dagegen geschieht es seit neuerer Zeit, und zwar, wie folgt: 
von unter bis mit 5 Jahren, 
* über 5 — 7 
» , 7—14 
, . 14—16 
» » lb — 19 » 
» „ 19—24 
.. » 24 - 32 
» , 32—39 
» » 39 — 45 » 
« » 45 — 50 &gt;' 
» » 50 —— 60 » 
» » 60 » 
Vorstehende Classificirung hat bereits von vielen Seiten 
die allerschärfste Kritik erfahren und nicht mit Unrecht. 
Zunächst macht sie durch ihre Vernachlässigung der Jugend 
jahre ein begründetes Urtheil über die Kindersterblichkeit 
absolut unmöglich. Ferner schneidet sie durch die An 
nahme so particularer Altersgruppen die Füglichkeit jeden Ver 
gleichs ab, welches nicht der Fall zu sein brauchte, wenn 
neben den genannten, für gewisse administrative Zwecke aller 
dings benöthigten Altersclassen auch noch die allgemeineren, 
nach Jahrfünften vorschreitenden eine Stelle gefunden hätten. 
Für die höheren Altersjahre lässt sich in Preussep ebenfalls 
eine Lebenswahrscheinlichkeit nicht ermitteln und berechnen. 
Und daher kommt es, dass dieser grosse mächtige Staat, 
in dem so viele Lebens- und Rentenversicherungen abge 
schlossen werden, keine Sterblichkeitstafel hat, weil ihm die 
Unterlagen zur Bearbeitung einer solchen fehlen. Alle An 
stalten in der Monarchie, deren Geschäftsbetrieb auf der 
Lebenswahrscheinlichkeits-Berechnung basirt, operiren auf der 
Grundlage englischer, französischer, belgischer, holländischer 
und sonstiger Mortalitätstabellen, nicht aber auf preussischen. 
Mag nun auch hinsichtlich der Mortalität unter den einzelnen 
Nationen eine mehr oder minder grosse Verwandtschaft der 
Zahlenverhältnisse bestehen, in Folge dessen der Gebrauch 
fremder Tafeln nicht absolut unstatthaft ist: so ist es doch 
gewiss beklagenswert!!, dass dieser Mangel an provinziellen 
Sterblichkeitstafeln heute noch vorhanden ist und seiner Ab 
hilfe entgegenzusehen hat. — Die genaue Kenntniss des Alters 
ist auch noch wichtig für die Erkenntniss des Reichthums 
einer Nation, der in den Bewohnern selbst liegt. Nicht die 
blosse Zahl derselben gewährt einen Einblick in die Macht-
        <pb n="17" />
        2 
fülle des Volks, sondern die Summe der erlebten Altersjahre 
einer Generation ist erst das entscheidende Kriterium. 
3) Hinsichtlich der körperlichen Beschaffenheit ist 
zu erwähnen, dass man bei den Zählungen zwar mehr als den 
Sinnesmangel ins Auge fassen und zur Ziffer bringen kann, 
allein ausser Ersterem Alles andere doch nur ungenau. Auf 
die Erhebung von Nachweisen über innere Krankheitsverhält 
nisse ist von vornherein ganz zu verzichten, und was die Auf 
zeichnung von Nachrichten über Gliedermangel oder mangel 
haften Gebrauch der Glieder anlangt, die wohl in einzelnen 
Staaten zu geschehen pflegt, so steht die Wichtigkeit der 
Ergebnisse mit den Mühen, Vorwürfen und Spötteleien ihrer 
Gewinnung in keinem Verhältniss. Die preussischen Tabellen 
sind daher in genannter Richtung so vollständig als möglich, 
ja sogar dadurch, dass sie gewisse Altersclassen der Mangelsin- 
nigen unterscheiden, vollständiger als die vieler anderer Staaten. 
Nur Frankreich steht Preussen noch voran, indem dessen 
Zählungen auch noch unterscheiden, ob der Sinnesmangel dem 
betreffenden Individuum angeboren oder erst später überkom 
men ist. 
4) Die preussischen Tabellen schweigen dagegen über zwei 
sehr wichtige Dinge: die Blödsinnigkeit und Irrsinnig 
keit. Erstere identifient sich mit einem Mangel von Ver 
standeskräften, letztere mit einem Ueberreize solcher. Beide 
Verhältnisse greifen oft tief in das Familienleben ein. Aber 
auch für den Staat ist ihre Kenntniss von höchster Wichtigkeit, 
denn erstere kann zur Volkskrankheit werden ; der Cretinismus 
ist es wenigstens. Letztere, die Irrsinnigkeit, ist nicht selten 
die Folge eines einseitig ausgebildeten, hochverfeinerten Cultur- 
lebens. Wo die eine oder die andere Ziffer constant wächst, da be 
deutet das nicht blos unglückliche Menschen, deren Zahl sich 
um einige vermehrt, sondern ein solches Wachsthum ist ein 
warnendes Symptom dafür, dass die socialen oder auch die 
politischen und religiösen Verhältnisse irgendwo tief gestört 
sind. Wie aber die physische Heilkunst ihr Werk schon 
zur Hälfte gethan hat, wenn sie die Diagnose einer Krank 
heit richtig stellte, ebenso besteht die Regierungskunst zu einem 
guten Theil auch darin , die socialen und anderen Gebrechen 
im Staat sicher zu erkennen. Jene beiden Angaben, die der 
Blödsinnigkeit und Irrsinnigkeit nämlich, sollten daher in dem 
staatlichen ißymptomencodex nicht fehlen. 
5) Hinsichtlich des Religionsbekenntnisses der Be 
wohner sind die jetzigen Tabellen ganz ausreichend. Sie sind 
es aber nicht 
6) hinsichtlich des Familienstandes. Dieses Wort ist 
eine Uebertragung des französischen état civil ins Deutsche ; es 
fasst diejenigen öffentlichen Verhältnisse des Individuums zu 
sammen, die in der Institution der Familie, resp. der Ehe wur 
zeln. Die preussischen Tabellen geben nur die Zahl der Ehe 
paare an; über alle die sonstigen hierher gehörigen Verhältnisse 
geben sie keine Auskunft. Nun ist es wohl richtig, dass eine 
Volkszählung, welche z. Th. nur durch die Mitwirkung der 
zu befragenden Bewohner selbst zu Stande kommt, sich nicht 
auf alle und keinesfalls auf diejenigen Verhältnisse mit er 
strecken darf, auch wenn sie von erheblicher Wichtigkeit 
wären, die den Befragten einen Makel ins Gedächtniss rufen, 
wie z. B. die uneheliche Geburt. Dass aber mit vollster 
Sicherheit des Erfolgs darnach zu fragen ist, ob Jemand ver- 
wittwet ist, ob Eheleute getrennt leben, ob sie von einander 
geschieden sind, — das ist bereits durch eine grosse Zahl 
der umfangreichsten Zählungen constatirt. Die Thatsachen, 
welche dadurch bestimmten Ausdruck gewinnen, sind auch 
zu wichtig, als dass die bezeichnete Lücke länger in den 
preussischen Tabellen bestehen könnte. Es sind zwar die 
Trauungen an und für sich der empfindlichste Barometer für 
die öffentlichen Zustände, denn ihre Zahl wächst und fällt, je 
nachdem diese Zustände besser oder schlechter werden; doch 
giebt es neben den periodischen Störungen in der Zahl der Ehen 
auch constante, die sich in der socialen Möglichkeit der Ver 
ehelichung überhaupt wiederspiegeln. In der Combination mit 
anderen Daten erschliessen die Angaben über den Familien 
stand eine Fülle der interessantesten, das physische und sitt 
liche Familienleben (so weit es in die äussere Erscheinung 
tritt) charakterisirende V erhältnisse. 
7) Was nun den Stand und Beruf, den Erwerb und 
das Vermögen anlangt, so gebührt den preussischen Tabellen 
wohl unbestreitbar das Verdienst einer frühzeitigen verhältniss- 
mässig grossen Vollständigkeit. Auch die gegenwärtigen ge 
währen hierüber mancherlei Einsicht, doch keine hinreichende. 
Nothwendig ist, dass man hierbei nicht blos mehr oder weniger 
willkührlich einzelne Berufszweige erfasse, sondern dass man 
von jedem Bewohner im Staate die so eben genannten Ver 
hältnisse erforsche. Zur gründlichen Auffassung der ganzen 
nationalökonomischen Lage eines Landes und zur Beurtheilung 
seines wirthschaftlichen und finanziellen Fortschreitens ist deren 
9 
Kenntniss geradezu unentbehrlich. Eine sorgfältig und ver 
ständig gearbeitete Zählung der Bewohner nach Berufs- und 
Erwerbsclassen ist nicht blos die sicherste Basis für eine 
brauchbare Gewerbe- und Handelsstatistik, sondern in Ermang 
lung letzterer sogar ein Surrogat dafür, denn es ist nicht 
schwer, aus einer so geordneten Zählung mit ziemlicher Sicher 
heit auf die Grösse der Production und Consumtion einer Be 
völkerung, mithin auch auf deren internationale Tauschbezie 
hungen, zu schliessen. Die landwirtschaftliche Statistik ruht 
ebenfalls auf der Basis einer guten Bevölkerungsstatistik. 
Wenn man die ganze Bevölkerung in Standes- und Be 
rufsgruppen unterbringen will, so muss dies logisch ge 
schehen. Gegen dieses Gebot verstossen die preussischen 
Tabellen leider hier und da. Die neuvereinbarten zollvereins 
ländischen Tabellen lassen bedauerlicherweise den so eben 
hervorgehobenen Zweck gleichfalls ziemlich ausser Acht; sie 
confundiren wie es die preussischen auch thun: Gewerbe 
statistik mit Statistik der Bevölkerung nach Stand und Be 
ruf, und so sind keine von beiden das Eine oder das Andere 
ordentlich und vollständig. Dem älteren preussischen For 
mular, welches nach und nach entstand und so zu seiner 
jetzigen Ausdehnung heran wuchs, gereicht es aus den vorn 
entwickelten Gründen weniger zum Vorwurf, dass es eine 
Mischung verschiedener Zwecke repräsentirt, das zollvereins 
ländische ist aber davon nicht ganz freizusprechen. Die Be 
schlüsse des Wiener statistischen Congresses scheinen ganz 
ohne Einfluss auf die endliche Feststellung der Rubriken ge 
blieben zu sein, ebenso dürften auch Hinblicke auf musterhafte 
Vorlagen fast ganz unterlassen worden sein. Vor einer stren 
gen Kritik können daher diese neuen Formulare aus vielen 
Gründen nicht bestehen. Es wäre vor allen Dingen noth 
wendig gewesen, erst die Bevölkerungsstatistik in dem be- 
zeichneten Sinne auszubilden, ehe man an eine Gewerbe - und 
Handelsstatistik ging, deren Haupteigenschaft doch immer wie 
der die Unvollständigkeit und Unbestimmtheit sein wird. Nie 
mand dürfte nämlich darüber einen Zweifel hegen, dass eine 
Industriestatistik, dafern sie Anspruch auf Vollständigkeit machen 
will, wenigstens Aufschluss geben müsste : 
1) über die Sitze der Industrie und der industriellen Be 
völkerung ; 
2) über die Zahl der industriellthätigen lebenden und todten 
Maschinenkräfte ; 
3) über den Umfang der Production und Consumtion; 
mit anderen Worten also über die Elemente jeder Production: 
Natur, Arbeit, Capital und Absatz. 
Legt man diesen Massstab an die preussischen wie auch 
an die Zollvereinsformulare, so giebt sich sofort zu erkennen, 
dass in beiden der Begriff der Industrie einestheils zu eng gefasst, 
anderntheils willkührlich in die Breite gezogen worden ist. Zu 
eng insofern, als die Nationalökonomie den Begriff der In 
dustrie auch auf die Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirt 
schaft, Jagd, Fischerei, den Bergbau und Steinbruchbetrieb, 
sodann auch auf den Handel und Verkehr ausdehnt. Das 
ganze Versicherungswesen fällt gleichfalls der Industrie an 
heim, und im allerweitesten Sinne des Worts ist Alles, was 
des Erwerbs wegen geschieht, also das gesammte Bereich der 
menschlichen Arbeit, Industrie. Und mit Recht. Denn Das 
kann keinen durchgreifenden Unterschied begründen (am aller 
wenigsten in der Statistik der Bevölkerung), dass die Einen 
mit ihrer Arbeit materielle und tauschbare Güter produciren, 
die Andern immaterielle. Gehören aber nicht geistige Bildung, 
welche die Lehrer und Gelehrten produciren, Schutz des Eigen 
thums, welchen die Beamten und die Militairmacht produciren, 
nicht eben so zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen wie 
Nahrung und Kleidung? Nur der Sprachgebrauch verhindert, 
die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Dem Sinne und 
Wesen der Sache nach fällt die Erzeugung der immate 
riellen Güter unzweifelhaft in das Gebiet der Industrie. Um 
so richtiger ist es daher, sämmtliche Berufsarten, die es über 
haupt giebt, nur einer Classification zu unterwerfen und sie 
nicht, wie es bisher geschehen ist, und auch noch durch die 
Zollvereinstabellen bis zur Wendung zum Bessern zu gesche 
hen hat, über eine Menge von Tabellen zu zerstreuen, und 
dennoch die wichtigsten dabei unberührt zu lassen. Es fehlt 
nämlich in letzteren die Industrie des Ackerbaues etc. gänz 
lich, eben so fehlen auch alle die Berufszweige zur Hervor 
bringung immaterieller Güter. 
Wenn es sich um eine Classification sämmtlicher Berufs 
zweige handelt, so kann man zwar wie in allen Classifications 
fällen von verschiedenen Standpunkten ausgehen. Man kann 
die Erzeugungsmethode, das wesentlichste Rohmaterial, den 
Zweck des Products, zur Basis der Eintheilung wählen. Für 
und gegen jede Eintheilung werden sich Gründe auffinden las 
sen. Allein keinem Zweifel unterliegt es, dass diejenige die 
richtigste ist, welche in ihren Consequenzen zu den geringsten
        <pb n="18" />
        Anomalien führt und Zusammengehöriges im wirklichen Leben 
nicht auseinander reisst. Oft genug wird dies ohnehin wegen 
der Doppel- und mehrfachen Beschäftigungen der Einzelnen 
nicht zu umgehen sein. 
Es mögen hier einige Classificationen Platz finden. Zuerst 
die alle Berufsarten umfassende französische Classification, 
welche für 1856 folgende Classen aufstellte. 
I. Ackerbau. Viehzucht. Forstwirtschaft. 
II. Industrie im engern Sinne, mit den Unterabtei 
lungen für 
1. Textilindustrie. 
2. Bergbau- und Steinbruchbetrieb. 
3. Metallfabrieation (Hüttenwesen). 
4. Metallwaarenfabrication. 
5. Lederindustrie. 
6. Holzindustrie. 
7. Ceranfische (mineralurgische) Industrie. 
8. Industrie für chemische Producte. 
9. Bauindustrie. 
10. Möbel- und Wohnungsausstaffirungs-Industrie. 
11. Industrie für Bekleidung und Putz. 
12. Industrie zur Bereitung von Nahrungsmitteln. 
13. Verkehrsindustrie. 
14. Industrie im Dienste der Wissenschaften und Künste. 
15. Industrie für Luxus und Vergnügen. 
16. Industrie für Kriegsartikel. 
17. Industrie der Beerdigungen. 
18. Sonstige in 1 — 17. nicht untergebrachte Berufs 
zweige. 
HI. Handel mit den Unterabtheilungen für Handel 
1. mit Baugegenständen. 
2. » Mobiliargegenständen. 
3. » Bekleidungs- und Toilettegegenständen. 
4. » Nahrungsartikeln. 
5. » Heizungs- und Beleuchtungsgegenständen. 
6. im Dienste der Wissenschaften und Künste. 
7. mit Transportartikeln. 
8. » Gegenständen des Luxus und Vergnügens. 
9. » verschiedenen Artikeln. 
IV. Berufszweige, welche dem Ackerbau, den Gewer 
ben und dem Handel gemeinsam dienen. 
(Hier finden die Bankiers, Mäkler, Beamte der 
grossen industriellen Credit- und Capitalgesellschaften 
ihren Platz.) 
V. Proféssions liber ales. 
1. Der Justiz angehörige Personen. 
2. Medicinalpersonen. 
3. Unterrichtertheilende. 
4. Gelehrte und Künstler. 
5. Armee und Flotte. 
6. Staats- und Gemeindebeamte. 
VI. Geistlichkeit. 
ATI. Personen ohne Beruf und Berufsangabe. 
Wieder anders, doch nicht minder characteristisch für 
England, wie das französische für Frankreich, ist der englische 
Schematismus der Berufsarten. Folgende sind die etwas kalei- 
doscopisch untereinandergeschüttelten Classen desselben: 
I. Personen im Dienste der Staats- und 
Gemeindeverwaltung. 
1. Staatsbeamte. 
2. Communalbeamte. 
3. Colonialbeamte. 
II. Landesverteidigung. 
1. Armee. 
2. Marine. 
III. Gelehrte Professionen mit ihrem Hilfs- 
p ersonah 
1. Geistliche. 
2. Juristen. 
3. Mediciner. 
4. Kirchendiener. 
5. Hilfspersonal der Juristen. Fxpedienten. 
6. Hilfspersonal der Mediciner: (Droguisten, Apothe 
ker, chirurgische Instrumentenverfertiger. 
IV. Beflissene der Literatur, der Künste und 
Wissenschaften. 
1. Autoren, Schriftsteller, Publicisten. 
2. Künstler. 
3. Privatgelehrte aller Art. 
4. Lehrer aller Art. 
V. Häuslicher Beruf. 
Hier rangiren die Frauen, Wittwen, Kinder und 
Verwandte, die in der Familie leben, Schüler etc. 
VI. Personen zu Befriedigung persönlicher 
und individueller Bedürfnisse. 
1. Kost- und Logisgeber. 
2. Persönliche Dienste Leistende. 
3. Gewerbe für Kleidung, Putz und Wäsche. 
VII. Personen, welche Geld- und Tauschgeschäfte 
treiben und vermitteln. 
VIH. Personen bei den Verkehrsgewerben. 
IX. Personen bei derLand-, Garten- und Forst 
wirtschaft, Viehzüchter. 
X. Viehhändler. 
XI. Mechanische Künstler und Handwerker 
excl. die, welche animalische Producte 
vertreiben 
(mit 17 Unterclassen). 
XII. Personen, welche animalische Producte 
darstellen und vertreiben 
(mit 7 Unterclassen). 
XIII. Personen, welche vegetabilische Producte 
dar stellen und vertreiben 
(mit 13 Unterclassen). 
XIV. PeYsonen, welche mineralische Producte 
darstellen und vertreiben 
(mit 14 Unterclassen). 
XV. Personen mit unbestimmtem und wechseln 
dem Beruf. 
XVI. Personen von Rang und Vermögen ohne 
Beruf. 
XVn. Personen ohne Beruf und zu Lasten der 
Gemeinden etc. lebend, Insassen von Ver- 
sorgungs-, Straf- und sonstigen ähnlichen 
Anstalten. 
Als Repräsentant einer deutschen Classification aller 
Berufsarten möge noch folgende, im Wesentlichen für die 
königlich sächsische Volkszählung vom Jahre 1849 angenommene 
Eintheilung eine Stelle finden. Sie ist 
I. Ackerbau und Viehzucht etc. (Bodenindustrie.) 
1. Landwirtschaft und Viehzucht. 
2. Forstwirtschaft, Jagd. 
3. Fischerei. * 
II. Industrie (im engeren Sinne). 
1. Gewinnung unorganischer Rohproducte. 
2. Metallerzeugung (Metallurgische Industrie)- 
3. Maschinenfabrikation und Fabrikation von Trans 
portmitteln. 
4. Fabrikation von Instrumenten. 
5. Fabrikation von Metallwaaren (exd- Maschinen 
und Instrumente). 
6. Mineralurgische Industrie (Erzeugung von Stein-, 
Kalk -, Gyps -, Thon- und Glasearen). 
7. Fabrikation chemischer und ph&amp;rmaceutischer Fi 
ducie, von Fetten, Gelen und Hasen. 
8. Fabrikation von Consumtibilien und labaken- 
9. Textilindustrie (Spinnerei und Weberei, Färberei, 
Appretur etc.). , 
10. Fabrikation von Kleidung, Wasche, Putz (soweit 
dieselben aus Geweben und Geflechten bestehen). 
11. Fabrikation von Leder und Lederarbeiten, von 
Gummi-, Filz- und Pelzwaaren. 
12. Industrie zur Erzeugung von Holz, Horn, Fisch 
bein, Elfenbein und ähnlichen Waaren. 
13. Industrie zur Erzeugung und Verarbeitung von 
Papier, Pappe und ähnlichem Material. 
14. Polygraphische Gewerbe. 
15. Baugewerbe (für Hoch-, Wasser- und Wegebau). 
16. Personen mit unbestimmtem Gewerbe (Handlanger 
der Industrie, Tagearbeiter). 
III. Handel. p 
1. Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft (r ro- 
ducfcenhandel ). 
2. Handel mit Nutz- und Bauholz, mit ßrenniio z. 
3. Handel mit Metallen und metallischen Halbfabrikaten. 
4. Handel mit Maschinen und Transportmitteln. 
5. Handel mit Instrumenten aller Art- 
6. Handel mit Metallwaaren (exd- Maschinen une 
Instrumenten). 
7. Handel mit Stein, Kalk, Gyps, TTmn- und Gias- 
waaren. 
8. Handel mit chemischen und pharmaceutischen Pro 
9. Handel mit Consumtibilien mK l T abaken. 
10. Handel mit Erzeugnissen der Textilindustrie. 
1L Handel mit Kleid^g, Wasche, Putz (soweit si 
aus Geweben und Geflechten bestehen). 
sie
        <pb n="19" />
        2° 
11 
12. Handel mit Leder und Lederarbeiten, Gummi-, 
Filz- und Pelzwaaren. 
13. Handel mit Holz-, Horn-, Fischbein, Elfenbein und 
ähnlichen Waaren. 
14. Handel mit Papier-, Papp- und ähnlichen Waaren. 
15. Buch-, Kunst- und Musikalienhandel. 
16. Handel mit Phantasie-, Galanterie- und Luxus- 
waaren aller Art. 
17. Geldwechsel- und Effectenhandel. 
18. Handels- und Verkehrs Vermittelung aller Art. 
19. Handel mit Grundstücken. 
20. Creditvermittelung und Creditinstitute. 
21. Versicherungsvermittelung und Versicherungsinsti 
tute. 
22. Uebrige Handelszweige. 
IV. Verkehr. 
1. Eisenbahnverkehr. 
2. Póstverkehr. 
3. Telegraphenverkehr. 
4. Frachtfuhrwesen. Botenverkehr. 
5. Flussschiffverkehr. 
6. (Seeschiffverkehr.) 
7. Beherbergung, Erquickung und Vergnügen. 
V. Persönliche Dienstleistung. 
1. Hof beamte und Angestellte dieser Section. 
2. Privatbeamte und Angestellte dieser Section. 
3. Dienstboten für persönliche Dienstleistung. 
VI. Gesundheitspflege. 
VII. Erziehung und Unterricht. 
VIH. Künste und Wissenschaften. Literatur. 
Presse. 
1. Künstler aller Art inch Theaterpersonal. 
2. Wissenschaften (Fachgelehrte u. s. w., so weit sie 
nicht Lehrer und Beamte sind). 
3. Literatur (Literaten und Journalisten, Publicisten). 
IX. Quitus. 
X. Königliche Haus-, Staats- und Gemeinde 
verwaltung. 
1. Verwaltung der Civilliste und des Kronfideicom- 
misses. 
2. Verwaltung der materiellen Staatsinteressen. 
3. Medicinalverwaltung. 
4. Kirchen- und Schulverwaltung. 
5. Finanzverwaltung. 
6. Polizei. 
7. Gesammtverwaltung und übrige Zweige der Staats 
verwaltung (Provinzial- und Bezirksverwaltung). 
8. Gemeindeverwaltung. 
9. Hilfspersonal der Verwaltung. 
XI. Justiz. 
1. Justizbeamte des Staats. 
2. Justizbeamte der Gemeinde. 
3. Justizbeamte von Corporationen und Privaten. 
4. Sachwalter. 
5. Hilfspersonale. 
XII. Armee (und Kriegsflotte.) 
1. Militair- (und Marine)beamte. 
2. Active der Landarmee und (der Kriegsmarine.) 
Xm. Personen ohne Beruf und ohne Berufsaus 
übung. 
1. Von Renten Lebende. 
2. Pensionirte. Von Selbsthilfersparnissen Lebende. 
3. Insassen von Armenanstalten. 
4. Insassen von Heil- und Versorganstalten. 
5. Detinirte in Strafanstalten. 
XIV. Personen ohne Berufsangabe. 
Der Werth der hier aufgeführten Classificationen bestimmt 
sich nach der Gruppirung der Hauptabtheilungen. Diese müs 
sen so beschaffen sein, dass, wenn die Bevölkerung auch^nur 
danach unterschieden wird, gleichwohl ein lichtvolles Bild über 
ihre Thätigkeitsäusserung dadurch gewonnen wird. Der fran 
zösische Schematismus unterscheidet nur 7 Gruppen, oder 12 
dann, wenn man die 6 Unterabtheilungen der professions libérales 
in eben so viel Hauptabtheilungen verwandelt. Er ähnelt dann 
dem sächsischen ausserordentlich und es ist auch keinem Zweifel 
unterworfen, dass letzterer dem französischen zum Vorbild ge 
dient hat. In den Specialitäten ist das sächsische aber unbe 
dingt noch brauchbarer als das französische. Das englische 
Haupt- und Nebenclassensystem wäre für deutsche Länder wie 
für Frankreich ganz unanwendbar. 
Mag das Urtheil über die vorstehenden Gruppirungen 
der verschiedenen Lebensberufe sein, welches es wolle, so ist 
doch Das nicht in Abrede zu stellen, dass sie die ganze Be 
völkerung umfassen. Und das ist das Wichtigste. Erst wenn 
die Statistik der Bevölkerung nach ihren Berufs- und Er- 
werbsclassen eine gewisse Ausbildung erfahren hat, kann man 
sich an eine allgemeine Industriestatistik wagen. Ohne jene 
aber nimmermehr. Um dieses Ziel aber dennoch nicht gänzlich 
aus den Augen zu lassen, muss es auf dem Wege der Mono 
graphie einzelner bedeutender Gewerbszweige zu erreichen 
gesucht werden. Zur Herstellung solcher finden sich auch viel 
eher tüchtige Kräfte, weil es leichter ist, einen oder einige 
Industriezweige genau zu kennen, als alle. 
Eine Beschreibung der Bevölkerung nach ihren Be 
schäftigungsweisen, wenn sie im Moment der Zählung vorge 
nommen wird, bietet neben dem Vortheil der Vollständigkeit 
auch gleichzeitig den der Controlle dar, weil jeder selbstthätige 
Einwohner in einer der aufgestellten Rubriken untergebracht 
werden, mithin die Gesammtzahl dieser Rubriken mit der Ge- 
sammtzahl der selbstthätigen Bevölkerung wieder stimmen muss. 
Dass, wenn die Aufnahme der Beschäftigung mit der 
Volkszählung erfolgt, dann auch eine genaue Statistik der Sitze 
der gewerblichen Bevölkerung gewonnen werden kann, ist 
einleuchtend. Jedoch keineswegs wird damit schon irgend etwas 
über die Zahl der industriell thätigen lebenden und todten 
Maschinenkräfte in Erfahrung gebracht, noch weniger etwas 
Directes über den Umfang der Production und Consumtion. 
Jenes geschieht durch die preussischen und zollvereinsländi 
schen Formulare gleichfalls nur unvollständig und Letzteres 
bleibt ausser allem Betracht. Es fehlen daher auch der erst 
ins Leben zu rufenden, zollvereinsländischen Gewerbestatistik 
zwei der wichtigsten Eigenschaften zu ihrer Vollständigkeit; 
die Statistik der Kräfte und die der Leistungen. Preussen könnte 
sofort an die Spitze einer wirklichen Gewerbestatistik treten, 
wenn es neben den Daten für die zollvereinsländische auch 
noch diejenigen erheben wollte, welche für den obengenannten 
Zweck erforderlich sind. Beides lässt sich, wie später darzu 
legen ist, ohne grosse Schwierigkeiten mit der Volkszählung 
verbinden, wie ja überhaupt der Volkszählungsapparat zur 
Erhebung einer Menge statistisch wichtiger Dinge in Be 
wegung gesetzt werden kann. 
Im engsten Zusammenhänge mit der Beschäftigung steht 
der Erwerb und das Vermögen. Der Erwerb wird zwar 
durch die Production veranschaulicht, dagegen werden die 
Mittel der Production, welche neben Anderem die wichtigsten 
Bestandtheile des Vermögens bilden, durch die Angaben über 
den Erwerb noch nicht getroffen. In der Hauptsache sind jene 
Mittel unbewegliches oder bewegliches Capital. Es würden 
mithin ebenso der Werth der Besitzungen (als Repräsentant des 
ersteren), wie auch der Werth des Inventars (als Repräsentant 
des letzteren) zur Ziffer zu bringen sein. Die Bestrebungen, 
beides zu thun, sind in vielen Statistiken unverkennbar. In 
der Statistik der Landwirtschaft bekunden die Aufzeichnungen 
über die Grösse der Besitzungen, über deren Eigenschaft als 
Acker, Wiese, Weide, Wald u. s. w, ferner über deren Benutzung 
und Bebauung, z. B. mit Halmfrüchten, Futtergewächsen, 
Knollengewächsen, Oelfrüchten, Obst etc., das Streben, sich über 
die Verhältnisse des immobilen Vermögens genau zu unter 
richten. Ihm zur Seite geht in der Viehstatistik das Streben 
nach Kenntniss des wichtigsten Bestandteils des beweglichen 
Besitzes in der Landwirtschaft. Was hiergegen die Industrie 
irn engem Sinne und den Handel und Verkehr anlangt, so 
spricht sich das Streben nach Kenntniss der analogen Zu 
stände in den Statistiken weder so bestimmt wie bei der Land 
wirtschaft aus, noch ist es überhaupt systematisch cultivirt 
worden. Man findet da die Aufmerksamkeit auf Dinge ge 
richtet, die absolut Nichts bedeuten, und von Dingen wegge 
kehrt, die wesentlich entscheidende sind. Man verlangt nämlich 
in vielen Gewerben die blosse Zahl der tätigen Maschinen, 
Werkzeuge, Apparate, Vorrichtungen etc. kennen zu lernen, 
einesteils, um daraus einen ungefähren Schluss auf den Umfang 
des in der Industrie angelegten und thätigen Capitals ziehen, 
anderntheils um mit Hilfe solcher Angaben auch den Umfang 
und die Richtung der Production bemessen zu können. Leider 
werden diesem Beginnen durch die so grosse Ungleichheit von 
gleichnamigen Dingen die allerernstesten Schwierigkeiten be 
reitet. Wie verschieden sind nicht die Hochöfen unter ein 
ander? Ein guter Coksofen producirt leicht das 10 fache eines 
Holzkohlenhochofens ; auf einen solchen Unterschied wird aber 
weder in den preussischen noch in den neuen Zollvereins- 
Tabellen ein Gewicht gelegt. Bei den Glashütten wird blos 
nach der Zahl der Oefen gefragt. Die Kenntniss der Zahl 
derselben ohne Unterscheidung ihres Zwecks ist von gar 
keinem Werth. Nicht nur braucht man zum Glasmachen noch 
Kühlöfen, sondern auch Strecköfen, Thonbrennöfen, Hafen 
temperöfen, Holztrockenöfen etc. Werden alle diese Oefen 
aufgeführt, so ist ein Nichtkundiger versucht, sie sämmtlich 
für Schmelzöfen zu halten. Und nun die Schmelzöfen selbst ? 
In den Holzglashütten hat man noch Oefen mit 6 oder 8 Hafen
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        (Schmelzgefässen) à 2—3 Centner Masseninhalt; in den Stein 
kohlenglashütten hingegen findet man Schmelzöfen mit 10 bis 
12 Hafen à 8-10 Centner Masseninhalt. So bedeutet also ein 
Schmelzofen jener Art eine Production von c. 20 Centner p. 
Schmelze, ein Schmelzofen dieser Art eine solche von c. 100 
Centner. Dazu kommt, dass man in jenen langsamer schmilzt, 
im Monat vielleicht lGmal, während man in diesen gewöhnlich 
24 Schmelzen bereiten und ausarbeiten lassen kann. Die 
monatliche Production ist also für einen Holzglasofen c. 320 
Centner, für einen Steinkohlenglasofen möglicherweise 2 400 
Centner. Und doch figuriren beide in der Gewerbestatistik als 
Dinge ganz gleicher Art. Aehnliches ist von den Mahlgängen in 
Mühlen zu sagen. Die Tabellen legen ein Gewicht darauf, zu 
wissen, ob eine Windmühle eine holländische oder eine Bock 
windmühle sei, also ob man blos das Dach oder den ganzen 
Körper nach dem Winde richtet; sie übergehen aber ganz, ob 
einem Mahlgange eine Mahlkraft von monatlich c. 300 oder 
1 200 Scheffeln beiwohnt. So gross können nämlich die Unter 
schiede der Vermahlungsfähigkeit zwischen deutschen und 
amerikanischen Gängen mit Steinen grosser Durchmesser sein. 
Ausser den Mühlen giebt es nun auch noch eine grosse Menge an 
derer mit Wasserkraft getriebener Anstalten. Der motorischen 
Kraft in diesen ist in den alten so wenig wie in den neuen 
Tabellen eine Beachtung geschenkt. Hiergegen wird der 
Dampfkraft verdiente Aufmerksamkeit gewidmet, dabei aber 
auch wieder nicht dem Umstande , ob dieselbe blos supple 
mentär oder als alleinige Triebkraft wirkt. 
Diese Kritik liesse sich noch sehr weit fortsetzen. Doch 
schon obige wenigen Beispiele dürften beweisen, dass der 
Werth der neuen zollvereinsländischen Gewerbe- und Handels 
statistik, auch wenn sie später in noch so gelungener Aus 
führung vorliegt, dennoch vom Standpunkte der Bevölkerungs 
statistik aus ein ziemlich eingeschränkter ist, und dass es eine 
ziemlich verlorene Mühe ist, die gegenwärtigen preussischen 
Tabellen zu Gunsten der doch ebenfalls noch sehr mangel 
haften neuen zollvereinsländischen aufzugeben und total umzu 
gestalten. 
Es möchte durch vorstehende Erörterungen unzweifelhaft 
bewiesen sein, dass nur die Frage nach dem Umfange der 
Production Licht in die vielen Unklarheiten und Dunkelheiten 
der gewöhnlichen Industriestatistik zu bringen vermag. Will 
man eine solche Frage nicht an alle Industrielle stellen, so 
muss man, wie schon erwähnt, durch Monographien dem Ziele 
näher zu kommen suchen. Für die richtige Beurtheilung 
der industriellen Verhältnisse ist sie aber unerlässlich. Ohne 
die Kenntniss des Umfangs der Production ist die Frage nach 
den Betriebsmitteln ziemlich bedeutungslos. Man wird sich 
sogar der Kenntniss der letzteren ganz entschlagen können, 
lind sicher eben so sehr das Richtige über die Grösse einer 
Industrie treffen, wenn man einfach die Zahl der Producenten 
in einem Geschäftszweige mit einem der Wirklichkeit mehr 
oder minder entsprechenden Mittelwerthe ihrer Productions- 
kraft multiplicirt. 
Hat man dagegen alle drei für eine Industriestatistik im 
weitesten Sinne des Worts nöthigen Momente in Erfahrung ge 
bracht, d. h. die Sitze der Industrie und ihre Zahl, ihre leben 
digen und todten Kräfte, ihre Production oder mit anderen 
Worten: Natur, Arbeit, Capital und Absatz, dann allerdings kann 
man an die Ausarbeitung einer solchen gehen. Es wird dann 
freilich besser nicht in einer unendlich langen fortlaufenden 
Tabelle zu geschehen haben, sondern in Tabellen, die nach 
den verschiedenen gewerblichen Hauptgruppen getheilt sind, 
so dass die Industriezweige einzeln zur Beurtheilung und Wür 
digung vorgeführt werden. 
Uebrigens unterliegt es keinem Zweifel, dass die Er 
mittelung des Erwerbs und Vermögens der Bewohner des 
Staats, mithin der ganzen Nation, eine der wichtigsten und 
nothwendigsten, wenn auch schwierigsten Aufgaben der Stati 
stik ist. So weit sich die Zustände dieser Art an der Steuer 
kraft der Einzelnen messen lassen, mögen wohl die Listen der 
Steuerbehörden Auskunft über Fortschritt oder Rückschritt des 
Wohlstandes geben. Allein die Steuerkraft ist und bleibt ein 
sehr trügliches und höchst einseitiges Merkmal. Eine durch 
Steuerdruck entstehende höhere Steuereinnahme ist noch lange 
keine Vermehrung der Steuerkraft des Nationalvermögens, ja 
möglicherweise ist sie sogar das Gegentheil. Nur das ist 
Wohlstand, wenn sämmtliche Lebensbedingungen nach und 
nach reichlicher und allgemeiner werden, und Nahrung und 
Kleidung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung, Erziehung und 
Unterricht, Gesundheit, Rechtsschutz und Sicherheit des Lebens 
und Eigenthums, Erholung und Vergnügen einer immer grösse 
ren Zahl von Bewohnern in hinlänglicher Fülle zuTheil wird. Wie 
anders lässt sich aber der statistische Beweis, ja der thatsächliche 
Beweis für das Wachsthum des Wohlstandes überhaupt führen, 
als durch den Nachweis, dass die Production dieser Bedingungen 
in einem noch stärkeren Wachsen begriffen ist, als die Zahl 
der Bevölkerung des betreffenden Staats? Löst die Statistik 
gerade nach dieser Richtung hin ihre Aufgabe mit Umsicht 
und Scharfsinn, so kann sie selbst der Finanzpolitik und dem 
Staate die nützlichsten Dienste leisten. Es liegt ohnehin in 
der Natur ihres Wesens, dass die Finanzverwaltung sehr von 
dem kaufmännischen Grundsätze der Specialrentabilität ihrer 
Branchen erfüllt ist. Jede Postroute, jede Telegraphen- oder 
Eisenbahnlinie etc. soll sich selbst übertragen, während es das 
allgemeine Interesse nur erheischt, dass durch solche Mittel 
der Wohlstand im Allgemeinen gefördert werde. So lange 
man freilich das Wachsthum des allgemeinen Wohlstandes 
nicht messen kann, wird jener Grundsatz der Specialrentabilität 
immer an die Spitze zu stellen sein und das Uebergewicht 
behaupten. 
Erwerb und Besitz sind Symptome des positiven Ver 
mögens, Schulden aber bekunden anscheinend das Gegentheil. 
Für die gefährlichsten der Schulden hält man die auf dem 
Grundbesitze haftenden, wenn sie eine gewisse Quote seines 
Werths überschreiten. Es ist zwar nur höchst vereinzelt eine be 
stimmte Kenntniss darüber vorhanden, wie gross der Werth des 
Grundbesitzes und wie hoch er verschuldet ist. Gleichwohl ist das 
dringende und allgemeine Verlangen auf Erschaffung von In 
stituten gerichtet, welche den Grundbesitzern eine angemessene 
Erhöhung der Verschuldung möglich machen. Eine Menge 
von Gründen spricht dafür, dass wirklich ein solches Bedürf 
nis vorhanden sei. Wäre es aber nicht gut, anstatt sich hier 
über in vagen Vermuthungen zu bewegen, positive Gewissheit 
dafür einzutauschen, Gewissheit nicht blos über einzelne, will- 
kührlich aus der Masse herausgegriffene Verhältnisse, sondern 
über die analogen Verhältnisse des ganzen Staats. Sie sind mit 
einem Schlage zu gewinnen, wenn durch die Volkszählung von 
Besitzung zu Besitzung der Werth derselben und ihre Real 
verschuldung durch zwei Fragen erhoben wird. Die Frage über 
den Werth ist bereits schon bei einer allgemeinen Volks 
zählung im Königreiche Sachsen gestellt und ausreichend gut 
beantwortet worden. Die Frage über die Verschuldung hat 
zuerst Braunschweig für sein ganzes Land gelöst. Indess die 
Verbindung beider Fragen lässt noch viel richtigere Resultate 
erwarten, als sie aus Sachsen und Braunschweig vorliegen. 
Werden sie in Zukunft regelmässig gestellt, so wird man mit 
leichter Mühe erkennen, welche Glücks- oder Unglücksstadien 
einer der wichtigsten Träger des Staats, der Grundbesitz, 
durchläuft. 
Für die Handelsstatistik gilt nahezu dasselbe, was 
über die Industriestatistik vorgebracht wurde. Nur kommt hier 
noch hinzu, dass eine Handelsstatistik gleichzeitig die Richtung 
der Handelsbewegung zur Anschauung bringen muss. Hier 
über geben die preussischen Tabellen aber keine Auskunft, 
ebenso wenig die neuen des Zollvereins. Es ist auch äusserst 
schwierig, ja fast unmöglich, hierüber ausreichende Daten bei 
Gelegenheit einer Volkszählung zu gewinnen, denn es widerspricht 
der inneren Natur eines Census, der doch nur eine Inventur im 
eigentlichsten Sinne des Worts, also eine Aufzeichnung des 
Bestands in einem gewissen Zeitmoment ist, zugleich ein be 
wegliches, aus — der Zeit nach — verschiedenen Vorgängen zu 
sammengesetztes Conto zu sein. Kann der Census nun aber 
auch nicht ein Conto sein, so hindert doch nichts, dass er 
sich den Contenbewegungen thunlichst anschliesse, und Das 
geschieht, wenn bei der Volkszählung auf die einzelnen 
Handelszweige und die Absatzrichtungen Rücksicht genommen 
wird. Ersteres beabsichtigte der ursprüngliche Entwurf der 
neuen Zollvereinstabellen. Leider sind aber die zu jenem Zwecke 
aufgenommenen Unterscheidungen in dem nun definitiv fest 
gestellten gestrichen worden. Damit sind denn auch die kind 
lichsten Anfänge einer Handelsstatistik Preussens so gut wie be 
seitigt. Auf die Dauer ist die statistische Ignorirung eines so 
wichtigen Factors des wirtschaftlichen Lebens nicht fortzustellen. 
Der Statistik des Verkehrs wird dadurch einige Be 
achtung geschenkt, dass die preussischen Tabellen, wie auch 
die neuen des Zollvereins, bei der See- und Flussschifffahrt 
die Zahl der Schiffe und ihre Tragfähigkeit, bei dem Land 
transporte die Betriebsmittel der Eisenbahnen und die Zahl 
der Fuhrleute und Knechte zu erheben beabsichtigen. Der 
gleichen sporadische amtliche, mit einer Volkszählung in Ver 
bindung gesetzte Erhebungen sind eigentlich überflüssig, indem 
die Thateachen, die durch sie in Erfahrung gebracht werden 
sollen, auf anderen Wegen viel besser, vollständiger und rascher 
zur öffentlichen Kenntniss kommen. Es kann zum Beweise 
dessen, was die Eisenbahnstatistik anlangt, auf die vorzüglichen 
Publicationen des Handelsministeriums verwiesen werden. 
8) Wie die Kenntniss des Berufs und der Beschäftigung das 
Richtmass für die Beurtheilung der wirthschaftlichen Bedeutung 
einer Bevölkerung ist, ebenso ist das Arbeits- und Dienst-
        <pb n="21" />
        13 
verhältniss der einzelnen Bewohner der Schlüssel zur Er 
kenntnis ihrer socialen Beschaffenheit. Die wirtschaftlichen 
und socialen Zustände eines Volkes sind aber nicht nur sehr 
eng mit einander verwandt, sondern sie bedingen sich auch in 
manchen Beziehungen gegenseitig. Das System der Latifundien 
ist wirtschaftlich ein ebenso ungesundes und social beklagens 
wertes, als das System der äussersten Bodenparcellirung. In 
jenem giebt es nur einzelne grosse Grundbesitzer mit einer 
Unzahl von Hörigen , also wenig Herren und viele Knechte, 
in diesem giebt es eine Unzahl von Herren aber keine Knechte. 
Die preussischen Tabellen haben, das muss ihnen zum 
Ruhme nachgesagt werden, auf die Ermittelung des Arbeits 
und Dienstverhältnisses immer einen hohen Werth gelegt. Es 
wird auf dem guten Fundamente fortzubauen sein. 
9) Dagegen hat die Ermittelung der Art des Aufenthalts 
in den preussischen Tabellen bisher noch ganz gefehlt. Und 
wohl nur aus diesem Grunde herrscht eine vollständige Unsicher 
heit darüber, ob man es in den Zählungsresultaten aus den 
verschiedenen Gebietstheilen des Landes mit der population de 
fait oder mit der population de droit zu thun habe. Die factische 
und rechtliche Bevölkerung sind aber zwei sehr verschiedene 
Dinge. Für die Zwecke des Zollvereins wird nur die factische 
verlangt, doch auch diese wiederum nicht rein, sondern in 
einem Fall unter Zurechnung Abwesender, in einem andern 
unter Hinweglassung Anwesender. Nothwendig ist indess, dass 
ein Staat den Aufenthalt seiner Angehörigen nicht blos vom 
Gesichtspunkt der Consumtion , sondern auch von seiner so 
cialen Bedeutung aus betrachte, wie dies jetzt in sehr vielen 
Ländern schon geschieht. Dazu bietet die Ermittelung der 
Arten des Aufenthalts die Hand. Sie sind folgende: 
1) dauerd und mit Grundbesitz, 
2) dauernd aber ohne Grundbesitz, 
3) zeitweilig (ein Aufenthalt, der mehr als einen Monat schon 
gewährt hat und voraussichtlich noch länger währen, aber 
kein beständiger werden wird), 
4) vorübergehend (ein Aufenthalt, dessen Dauer von 1 Tag 
bis höchstens 1 Monat währt); 
hiergegen kann die Abwesenheit sein: 
5) eine vorübergehende (die weniger als 1 Monat währt), 
6) eine zeitweilige (die mehr als 1 Monat währt, voraus 
sichtlich aber keine dauernde ist). 
Es lassen sich mit Hilfe dieser Unterscheidungen sehr 
leicht Bestimmungen treffen (und sie sind bei Zählungen in den 
Staaten, welche die Art des Aufenthalts mit ermittelten, getroffen 
worden), dass, trotzdem jeder Bewohner gezählt wird, Niemand 
doppelt in den Listen erscheine, auch Niemand weggelassen werde. 
Die Art des Aufenthalts resp. der Abwesenheit wird noch 
durch einen andern Umstand erheblich beeinflusst. Neben der 
stabilen Bevölkerung der Ortschaften giebt es auch noch eine 
solche, deren Aufenthalt in den betreffenden Orten nicht oder 
doch nur ausnahmsweise das Werk freier Selbstbestimmung 
ist, so dass also diese Art von Bewohnern mehr oder weniger 
als ein zufälliger Bestandtheil der der betreffenden Orte angesehen 
werden muss. Auch lebt sie meist nicht in Familienhaus 
haltungen , sondern in Staats-, Provinzial-, Gemeinde- oder 
sonstigen Haushaltungen, die man am Besten unter dem Be 
griffe extraordinaire Haushaltungen oder kurz »Extrahaus 
haltungen« zusammenfasst. Die Fremden in den Gasthäusern 
und Hotels, die Insassen von Heil- und Versorganstalten 
aller Art, von Armen- und Gemeindehäusern, von Ge 
fängnissen, die Zöglinge (Pensióname) von Erziehungs- und 
Pensionsanstalten, die unverheirateten Soldaten in den Ca- 
sernen gehören hierher. Will man daher, wie es unerlässlich ist, 
neben der stabilen Bevölkerung gleichzeitig die flottirende kennen 
lernen, so muss man auf die Sondererhebung ihrer Zahl und 
Verhältnisse bedacht sein. Die preussischen Formulare schenken 
bis jetzt diesem Umstande noch keine Aufmerksamkeit, sie 
kann ihm aber unmöglich länger entzogen bleiben. 
10) Eine letzte Eigenschaft, welche durch die Volkszählung 
in Erfahrung gebracht werden kann und zu ermitteln ist, ist die 
Sprache. Sie ist bis zu einem gewissen Grade gleichbedeutend 
mit der Nationalität. Allein die letztere genau von jedem 
Bewohner zu ergründen, gehört zur Unmöglichkeit. Wer will 
sagen, ob die Kinder eines polnischen Vaters und einer 
deutschen Mutter in den ehedem polnischen Landestheilen des 
preussischen Staats ihrer Nationalität nach Polen oder Deutsche 
sind? Die Polen werden sagen, sie sind Polen, die Deutschen, 
sie sind Deutsche. Die der Wahrheit am nächsten kommende 
Entscheidung wird durch das Sprachverhältniss gewonnen. 
Wird die Frage darauf gerichtet : Welche Sprache hauptsäch 
lich in der Familie gesprochen wird, so kann man sicher 
sein, in der Antwort zugleich die der Nationalität zu erhalten. 
Die nämliche Frage stellte man zur Zeit der grossen und durch 
ihre Vortrefflichkeit berühmten Volkszählung in Belgien im 
Jahre 1846. Sie ergab das merkwürdige Resultat, dass nicht 
die Wallonen oder die französische Nationalität den Haupt 
stamm der belgischen Bevölkerung ausmacht, sondern die 
flämische. Von gleich günstigem Erfolge war die nämliche 
Frage bei der irländischen Volkszählung begleitet. 
In Preussen hat man die Frage nach der Nationalität theils 
mit, theils abgesondert von der Volkszählung erhoben. Ist 
auch an der Richtigkeit der erlangten Antworten nicht zu 
zweifeln, so ist aber doch eine doppelte Belästigung der Be 
hörden und der Bewohner nicht zu empfehlen, wenn eine ein 
zige denselben Zweck mit gleicher oder vielmehr mit grösserer 
Sicherheit erreichen lässt, weil jede aussergewöhnliche Be 
fragung der Bewohner von letzteren als etwas besonders Ten 
denziöses aufgefasst wird und die Antworten mit Rücksicht 
darauf bemessen und abgegeben werden. 
Das Resultat vorstehender Untersuchungen ist also dass: 
die Volkszählungen in Preussen hinsichtlich der Volks 
beschreibung zwar immerhin schon viel, doch keineswegs 
alles Das leisten, was durch einen guten und sorgfältigen 
Census geleistet werden kann und erfahrungsmäsigs geleistet 
wird. Gleichzeitig dürfte in dieser Kritik aber auch dargethan 
worden sein, dass durch die neu vereinbarten Zollvereinsfor 
mulare die vorhandene Lücke nicht ausgefüllt wird. Letzteres 
ist nichts Auffälliges. Der Zollverein hat bis jetzt weder über 
haupt noch nach irgend einer Richtung hin einen Einfluss auf 
die Ausbildung der Statistik geübt. 
Als Ursachen dieses Mangels sind die in Preussen wie im 
übrigen Zollverein vorherrschenden Motive und die hauptsäch 
lich dadurch bedingten Methoden der Volkszählung in An 
spruch zu nehmen. 
Bekanntlich ist die Bevölkerungszahl in den zollvereinten 
Staaten Deutschlands der Massstab bei der Revenuenvertheilung. 
Dieses sehr erheblichen finanziellen Interesses wegen ist es, 
angesichts des so verschiedenen Bevölkerungszuwachses in den 
einzelnen Zollvereinsstaaten, fast unerlässlich, dass die Volks 
zahl in ziemlich kurz auf einander folgenden Perioden immer 
wieder von Neuem ermittelt und festgestellt werde. Es ge 
schieht seit geraumer Zeit aller drei Jahre. Obgleich nun der 
Zollverein durch die Präcipuen, welche einzelnen, vermeintlich 
mehr consumirenden Ländern bewilligt sind, zwar auch einen. 
Schatten von Volksbeschreibung in sein Interesse mischt, so 
ist das finanzielle doch das überwiegende. Wenn daher von 
einer Ausbildung der Statistik und der statistischen Methoden 
durch den Zollverein überhaupt die Rede sein könnte, so wäre es 
ausschliesslich die Methode der Zählung, welche durch den 
selben gefördert würde. Die Weiterentwickelung Dessen, was 
dazu gehört, um zu einer immer bessern Volksbeschreibung zu ge 
langen, war und ist lediglich den einzelnen Staaten allein über 
lassen. Ohne blind für die mannichfachen Bestrebungen in dieser 
Richtung zu sein, lässt sich doch getrost behaupten, dass noch un 
gleich mehr zu thun übrig, als schon geschehen ist. Und dies gilt 
nicht nur für Preussen, sondern im erhöhten Grade für jedes 
andere deutsche, resp. Zollvereinsland. Leider ist es aber 
wiederum das bei den Zollvereinszählungen prädominirende 
Finanzinteresse, welches den Fortschritt der Statistik hinsicht 
lich der Volksbeschreibung geradezu hemmt. Es ist absolut 
unmöglich, eine so vollkommene Beschreibung, wie sie vorn 
als nöthig entwickelt wurde, aller 3 Jahre vorzunehmen. Dazu 
reichen weder die Zeit, noch die Mittel aus. Auch ist eine so 
häufige Wiederkehr der Inventuraufnahme nicht nöthig. Muss 
sie aber lediglich der Volkszählung zu Liebe geschehen, so 
ist die nothwendige Folge die, dass die bei jeder Volkszählung mit 
zuerhebenden Thatsachen auf dass knappste Maass beschränkt 
werden. Findet das Gegentheil statt, so werden die Arbeiten 
der einen Zählung kaum in dem Jahre zu Ende kommen, wo 
die für die neue schon wieder beginnen müssen. 
Selbstverständlich ist Alles, was die Behandlung der Volks 
beschreibung betrifft, eine interne Frage der einzelnen Staaten, 
nicht eine solche des Zollvereins, dem es blos um die Volkszahl zu 
thun ist. Wenn der Zollverein aber dessenungeachtet zuweilen 
in das Gebiet der Volksbeschreibung hinübergreift, Formulare 
aufstellt, ohne wesentliche Rücksicht auf die von der Verwaltung 
und der Wissenschaft gestellten Anforderungen zu nehmen, und 
ohne in genaue Erwägung zu ziehen, was ein Census leisten 
und was er nicht leisten kann, was er unbedingt leisten muss 
und was ihm ferne bleiben muss: so ist das aufs Tiefste zu 
beklagen. Die Schuld liegt freilich weniger an dem Zollverein 
als solchen, als vielmehr an den Staaten, deren Bewohner ihn 
const!tuiren, und in diesen Staaten wiederum an den, die amt 
liche Statistik resp. die Volkszählungen leitenden Persönlich 
keiten. Man soll nicht sagen, dass sie nur wenig Einfluss auf 
die Vereinbarung der Bestimmungen über die Zollvereins-
        <pb n="22" />
        I 
14 
Statistik haben, sondern man soll vor allen Dingen fragen : 
warum sie keinen haben. Die Antwort hierauf ist: die amt 
lichen Statistiker Deutschlands repräsentiren ungefähr so 
viel Meinungen wie Köpfe. Der beklagenswertheste Separatis 
mus trennt sie in ihren wissenschaftlichen Ueberzeugungen. 
Eine Gelegenheit zu gegenseitiger mündlicher Verständigung 
ist nicht gegeben. Seit dem Wiener statistischen Congresse 
im Jahre 1857 hat sogar das Streben nach Vereinigung der 
deutschen amtlichen Statistiker mehr Rückschritte als Fort 
schritte gemacht. Während die periodisch wiederkehrende 
Vereinigung und der mündliche Ideenaustausch der Zoll 
beamten, der Post-, Eisenbahn- und Telegraphenbeamten etc. 
so Grosses leisteten und die beachtenswertbesten Vorbilder 
sein könnten und sollten, herrscht in der amtlichen Statistik 
nur Zersplitterung und Wirrsal, welche auch die inter 
nationalen Congresse nicht zu lösen vermögen, weil es national 
noch so kräftig fort wuchert. Und darum sind auch die Me 
thoden der Volkszählung im Zollverein so verschieden, hier 
und da selbst noch so wenig ausgebildet. Die unvollkommensten 
laufen neben den ungleich vollkommeneren her. Einheit und 
Einfachheit in der Aufzeichnung der Thatsachen, so dass alle, 
ein so wichtiges Handelsganze wie den Zollverein bildende 
Staaten leicht mit einander verglichen werden könnten , fehlt 
fast gänzlich. Indessen so beklagenswerth Das ist, so ist hier 
doch nicht der Ort, die Sache weiter zu verfolgen, indem diese 
Schrift nicht eine Beleuchtung der deutschen oder zollvereins 
ländischen Statistik sein will und sein soll, sondern nur die 
Aufgabe hat, der preussishen Bevölkerungsstatistik die Wege 
zu zeigen, auf welchen sie rasch und sicher das Ziel möglichster 
Vollkommenheit erreichen kann. 
Die Wege der Statistik sind ihre Methoden. Die Methoden 
sind verschieden, je nachdem sie sich auf die Erhebung, Samm 
lung und Nutzbarmachung der Daten beziehen. Hier handelt 
es sich um die Methoden der Sammlung der Daten einer mit 
der Volkszählung verbundenen Volksbeschreibung. 
4) 
5) 
6) 
mittels Anwendung 
II. Die Methoden der Volkszählung. 
Die wesentlichsten Methoden der Volkszählung und 
Volksbeschreibung sind, um von den schlechtesten an 
zufangen : 
1) Die Bestimmung der Zahl durch Schätzung und Be 
rechnung. 
2) Die Construction der Zählung aus Einwohnerlisten. 
3) Die protokollarische Zählung, d. h. die protokollarische 
Vernehmung der Familienhäupter über ihre Angehörigen 
resp. der Hausbesitzer über ihre Hausbewohner, in Ge 
meindeversammlungen. 
Die individuelle, aber nicht namentliche Zählung von 
Haus zu Haus durch Ortstabellen. 
Die individuelle und namentliche Zählung von Haus zu 
Haus durch besondere Zähler mittels Anwendung von 
Hauslisten. 
Die individuelle und namentliche Zählung von Haushalt 
zu Haushalt durch besondere Zähler 
von Haushaltlisten. 
Es würde viel zu weit führen, hier in eine ausführliche 
Beschreibung und Kritik der genannten Methoden ein zu 
gehen. Ein allgemeines Urtheil über den Werth oder Un 
werth der einen und der andern geht schon aus ihrer Bezeich 
nung selbst hervor. Durch die grosse belgische Volkszählung 
im Jahre 1846 ist praktisch bewiesen, dass die sub 6 speci- 
fieirte von Haushaltung zu Haushaltung durch besondere Zähler 
die vollkommenste ist. Ihr mögen [daher einige Worte der 
Schilderung gewidmet sein. Es ist diese Methode, welche mit 
dem erreichbarsten Grade von Genauigkeit die grösste Voll 
ständigkeit und Schnelligkeit, d. h. Gleichzeitigkeit der Er 
hebung der Thatsachen verbindet. Freilich ist sie auch die 
theuerste Methode, so theuer sogar, dass sie aus finanziellen 
Gründen nur für erst nach längeren Zeitfristen wiederkehrende 
Zählungen möglich ist. Das heisst also, bei der Zählung nach 
dieser Methode muss jede Haushaltung (der Begriff der Familie 
ist absichtlich bei Seite gesetzt, weil er für die Statistik nicht 
bestimmt genug gefasst werden kann) eine separate Liste er 
halten, nicht die Haushaltungen eines Hauses nur eine gemein 
schaftlich. Dergleichen Listen werden einige Tage vor der 
Zählung von besonders dazu angestellten und besoldeten, wohl 
instruirten Zählern in die Häuser gegeben und den Hausbesitzern 
oder Administratoren die richtige und pünktliche Vertheilung der 
selben an die in ihren Häusern wohnhaften Haushaltungsvor 
stände resp. Familienhäupter zur Pflicht gemacht. In England, 
Frankreich und Belgien kommen nun am Zählungstage die 
Zähler und nehmen diese Listen, die Einträge in dieselben 
prüfend und corrigirend, oder selbst besorgend, in Empfang. 
Begreiflicherweise ist hierzu eine förmliche Armee von Zählern 
nöthig. In Grossbritannien ohne Irland waren bei der Zählung 
von 1851 gegen 39 000 Zähler thätig.*) Im Königreich Sachsen 
hingegen, wo Seit 1852 ebenfalls durch Haushaltungslisten und 
für jede der spätem Zählungen mit steigendem Erfolg gezählt 
worden ist, werden die Ortsbehörden für die Einsammlung in 
Anspruch genommen. Das Einträgen des Betreffs gereicht auf 
dem Lande und theilweise auch in den Städten den Schulleh 
rern, Gerichtsschreibern, Privatschreibern etc. zu einem kleinen 
Erwerb. Der Regierung und wohl auch dem Staat erspart die 
Umgehung der Zähler aber eine sehr bedeutende Ausgabe, denn 
die richtige Ausfüllung einer Haushaltungsliste ist nur die Sache 
weniger Minuten, also für den Einzelnen ein kaum nennens- 
werthes und der Tarifirung fähiges Opfer an Zeit und Mühe, 
während die Verwendung von Zählern die Ausgabe für den 
Staat zu einer sehr beträchtlichen macht. Die belgische 
Zählung im Jahre 1846 kostete für 4£ Millionen Einwohner 
640 000 Fr. = circa 170 000 Thlr., die grossbritannische Zäh 
lung (ohne Irland) kostete für circa 21 Millionen Bewohner 
170 000 Pfd. St. = circa 1.156 000 Thlr. Die Zahlung in 
Sachsen für circa 2 Millionen Bewohner dagegen nur circa 
5000 Thlr. Bei einer so grossen Kostenverschiedenheit wird 
man also überall danach trachten müssen, die Bewohner selbst 
mit zur Bewerkstelligung der Zählung heranzuziehen. Diese 
Methode, obgleich nur eine Abart der 6., wird also dann als 
7. zu betrachten sein. Es mögen hier, da sie sich für die 
Zollvereinsländer am Meisten empfehlen dürfte, noch einige 
weitere, auf Erfahrung beruhende Andeutungen darüber Platz 
finden. 
Die Haushaltungslisten sind die Grundlagen der 
Volkszählung und Volksbeschreibung. Für die Zählung reichen 
sie, abgesehen von anderen zur Controle der Einträge nöthigen 
Listen, vollständig aus. Um aber gleichzeitig den Zweck der 
Volksbeschreibung zu erreichen, ist ihr Rahmen durch einige 
hinzuzufügende Fragen zu erweitern, welche theils die gewerb 
lichen, theils die commerziellen Verhältnisse betreffen. Die für die 
flottirende Bevölkerung nothwendig werdenden Extralisten 
sind keine besondere Art von Listen, sondern nur Modifica- 
tionen der gewöhnlichen Haushaltungslisten. 
Zur Controle der Einträge in die Haushaltungslisten sind 
Hauslisten erforderlich. Sie sind der lose Umschlag um 
die Haushaltungslisten eines Hauses und dienen gleichsam nur 
als Inhaltsverzeichniss der ersteren, sie enthalten nächst- 
dem die Bestätigung des für die Zählung verantwortlichen 
Hauswirths oder Administrators, dass nach seinem besten 
Wissen die Angaben in den Haushaltungslisten richtig sind. 
Will man diese Listen gleichzeitig dazu benutzen, in denselben 
einige Fragen nach der Beschaffenheit der Häuser zu stellen, 
so steht dem wenigstens kein formelles Hinderniss im Wege. 
Man erzielt auf solche Weise mit einem Schlage eine Zählung 
und Beschreibung der Bewohner, wie auch eine Zählung und 
Beschreibung der Häuser. Natürlich darf man in letzter Be 
ziehung nicht zu weit gehen. Man kann sich überdies bei 
dem, was in Preussen über die Bestimmung der Gebäude auf 
genommen wird, sehr wohl beruhigen. Das, was über die 
Veränderung derselben zu erheben ist, kann nicht durch die 
Hausbesitzer, sondern durch die Ortsobrigkeit in Erfahrung 
gebracht werden. Die Hauslisten sind auch der Ort, in welchem 
die auf die Landwirthschaft und Viehhaltung Bezug habenden 
Fragen niedergelegt werden müssen, da ja das eine wie das 
andere in der Regel nur mit Grundbesitz zusammen vorzu 
kommen pflegt. 
Wie die Haushaltungslisten durch Hauslisten zusammen 
gefasst werden und dadurch jene die erste Controle empfan 
gen, so üben Ortslisten eine Art von Controle über beide 
zusammen. Indess ist diese Controle nur eine äusserlichej die 
Zahl der versandten und zurückzuempfangenden Listen be 
treffende. In die Ortslisten könne ngleichzeitig einige, die Orte 
betreffende Fragen aufgenommen werden, deren Beantwortung 
durch die Ortsobrigkeit zu geschehen hat. Die eben berührten 
Fragen über die Veränderungen und den Gebäudebestand des 
Orts gehören hierher. So werden z. B. im Königreich Sachsen 
genannte Listen mit sehr gutem Erfolg dazu benutzt, Kennt- 
niss darüber zu erhalten: 
1) Welche Art und wie viel von öffentlichen Gebäuden im 
Orte vorhanden sind? 
*) Bei der englischen Zählung im Jahre 1851 besorgten 38740 
Zähler die Austheilung, Wiedereinsammlung und Zusammenstellung 
der Hauptresultace der Listen. Von da ab gelangten dieselben an 
3 220 Registrare (Unterbeamte des Civilregister-Bureaus, welche die 
Stelle der Kirchenbuchführer vertreten), von hieraus wurden sie an 
die 624 Oberregistrars befördert, bis sie durch diese an das eigens 
für die Zählung errichtete Censusamt gelangten.
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        15 
2) Wie viel neue Gebäude in dem Orte seit der letzten 
Zählung aufgeführt wurden? 
3) Wie viel Wohngebäude durch Aufsetzung von Stock 
werken erweitert wurden? 
4) Wie viel Gebäude total und partial durch Brände in der 
Zwischenzeit von der letzten Zählung bis zur diesmaligen 
zerstört wurden? 
5) Wie viel Gebäude zum Zweck des Neubaues oder zu 
öffentlichen Zwecken abgetragen wurden? 
6) Wie viel Gebäude auf sonstige Weise demolirt wurden? 
Freilich ist es, um diese Fragen möglichst präcis zu be 
antworten, unerlässlich, den Begriff Gebäude oder Haus be 
stimmt zu bezeichnen. Da wo ein allgemeines Gebäudecataster 
vorhanden ist, wo also der Begriff Haus und Gebäudecomplex 
durch das Cataster festgestellt ist, hat dies keine Schwierig 
keiten, wohl aber da, wo noch Unsicherheit darüber herrscht, 
was als Haupt- oder Nebengebäude zu betrachten sei. 
Ferner ist die Ortsliste dazu zu benutzen, die Zu- und 
Wegzüge auf das Genaueste zu ermitteln. Auch in dieser Be 
ziehung darf auf den Vorgang im Königreich Sachsen ver 
wiesen werden. Dort ist lediglich durch die Ortslisten das 
Material zu einer Auswanderungsstatistik beschafft worden, 
welche an Genauigkeit und Vollständigkeit nur wenig zu 
wünschen übrig lässt. 
So ist also bei der Methode der individuellen und nament 
lichen Zählung von Haushalt zu Haushalt mittels Anwendung 
von Haushaltslisten unter Mitwirkung der Bewohner selbst 
das ganze System der Listen und der durch die Volkszählung 
zu ermittelnden Thatsachen Folgendes: 
1) Haushaltungslisten — zur Erhebung der Zahl und der 
Beschreibung der Bevölkerung, für letzteren Zweck 
verbunden mit gewerblichen und commerziellen 
Fragen. Auszufüllen durch die Haushaltungsvorstände, 
resp. Familienhäupter. 
Eine besondere Art der Haushaltungslisten zur 
Erhebung der Zahl und Beschreibung der flottirenden 
in Extrahaushaltungen lebenden Bevölkerung sind die 
Extralisten. Auszufüllen durch die administrativen 
Vorstände der betreffenden Anstalten. 
2) Hauslisten — zur Controle der Haushaltungslisten, eventuell 
mit Fragen über Landwirthschaft und Vieh 
haltung und über den Werth und die Ver 
schuldung der Grundstücke zu verbinden. 
Auszufüllen durch die Besitzer resp. Administratoren 
von Grundstücken. 
3) Ortslisten — zur Controle des richtigen Wiedereingangs 
der Haus- und Haushaltungslisten, eventuell mit An 
fragen über die baulichen Veränderungen in den 
einzelnen Wohnplätzen des Staats, so wie über die 
Zu- und Wegzüge zu verbinden. Auszufüllen 
durch die Ortsobrigkeiten. 
Es ist ausdrücklich zu bemerken, dass sämmtliche der 
vorn genannten Listen Urlisten sind und noch keine Ta 
bellen. °) Wie die Angaben in den Listen zu Tabellen zu ver 
arbeiten, wie die in den Haushaltungslisten zu Hausresultaten, 
die Hausresultate zu Ortsresultaten, die Ortsresultate zu Kreis 
resultaten, die Kreisresultate zu Bezirksresultaten und diese 
wieder zu Provinzial - und Landesresultaten zu concentriren 
und zu condensiren sind — das ist Sache späterer Ausführung. 
Nur Das möchte an dieser Stelle noch zu erwähnen sein, dass 
sowohl für die Erhebung der Zahl und die Beschreibung ge 
wisser Zustände, welche durch die Volkszählung zur Ziffer 
zu bringen sind, auch diejenigen Controlmittel in Anwendung 
kommen, die bereits existiren und aus andern administrativen 
oder fiscalischen Gründen aufs Genaueste geführt werden. 
So sind z. B. die Tabellen und Revisionsberichte der Dampf 
kesselinspectoren ein sehr werthvolles Material für die Dampf 
maschinenstatistik, die Steuerlisten der directen Steuerbehörden 
ein solches für die richtige und sachgemässe Treffung dessen, 
wer als Fabrikant zu betrachten sei. Nicht minder werden 
die Erhebungen der Bergbehörden über die berg- und hütten 
männischen Etablissements, die der indirekten Steuerbehörden 
über die Brennereien, Brauereien, Rübenzuckerfabriken, über 
den Tabakbau und die Mostgewinnung u. a. m. nicht blos als 
Controle dienen können, sondern besser noch als Quelle, 
woraus gleichzeitig der Vortheil erwächst, Doppelerhebungen 
und mögliche Nichtübereinstimmungen der durch verschiedene 
Behörden publicirten Schlussresultate vermeiden zu können. 
*) Wir unterscheiden streng zwischen Liste und Tabelle. Erstere 
bezieht sich stets auf die Species, auf das einzelne Individuum. In 
Letzterer ist die Species, das Individuum, nicht mehr erkennbar; sie 
enthält schon ein concentrâtes Resultat, eine Zusammenfassung und 
Gruppirung der Angaben aus den Listen. 
Ist im Vorstehenden der Beweis geführt, dass die 7. Me 
thode in den Staaten, die öfters zählen müssen, und die des 
halb nicht so grosse Mittel auf einen Census verwenden kön 
nen, die beste und rathsamste ist, so ist es andererseits doch 
auch leicht zu constataren, dass bei den preussischen Volks 
zählungen bis auf den heutigen Tag fast sämmtliche der vorn 
genannten Methoden nebeneinander in Uebung sind und nichts 
weniger als ein allgemeines Verfahren, eine einheitliche Me 
thode beobachtet wird. 
Demungeaehtet würde es ungerecht sein, nicht anerkennen 
zu wollen, dass Preussen von je her in Betreff der deutschen 
Bevölkerungsstatistik den Anstoss zum Fortschritt gegeben hat, 
wie dies einestheils die zur Zählung der Bevölkerung nament 
lich seit dem Jahre 1840 erlassenen Verordnungen, andern- 
tlieils die Publicationen von Hoffmann und Dieterici be 
weisen. Dieser Entwickelungsprocess lässt sich am Uebersicht- 
lichsten tabellarisch veranschaulichen, und es ist dies durch 
das synoptische Tableau in Beilage A. geschehen. Das Arran- x 
gement dieses Tableaus vereinigt zugleich den Vortheil, auch 
Das erkennen zu können, was zur weitern Ausbildung der 
preussischen Bevölkerungsstatistik fernerhin zu thun ist und 
gethan werden muss, wenn Preussen nicht hinter andern Staaten 
Zurückbleiben will. 
Um auch der vergleichenden Statistik ein immer grösseres 
Gebiet zu erobern und ihr den ihr zukommenden Einfluss 
einzuräumen, werden sich nothwendigerweise die Fortschritte 
der preussischen Statistik in den Bahnen bewegen müssen, 
Welche durch die (von den competentesten Männern gefassten) 
Beschlüsse auf den statistischen Congressen angedeutet worden 
sind. Von besonderer Wichtigkeit sind die Beschlüsse des 
Londoner Congresses im Jahre 1860. Dieselben sind keines- • 
wegs der Art, dass, um ihnen gerecht zu werden, das ganze 
bisherige preussische Zählungsverfahren auf den Kopf gestellt 
werden müsste. Im Gegentheil. Sie nehmen in sehr aner- 
kennenswerther Weise auf die verschiedene Cultur der ein 
zelnen Länder Rücksicht und sprechen Das, was eigentlich 
die Verwaltung und die Wissenschaft in jedem Lande gebie 
terisch fordert, nur bescheiden als Wünsche aus. Selbst aber, 
wenn sie Forderungen wären, was sie nicht sind und niemals 
sein können, so bedürfte es nur weniger Veränderungen, da 
mit die preussischen Volkszählungen in die Reihe der voll 
kommensten Werke dieser Art eintreten. 
Der Sinn der Londoner Beschlüsse ist folgender: 
1. Es ist wünschenswerth, dass der Census ein namentlicher 
sei und auf das Princip der feetischen Bevölkerung ge 
gründet werde. Doch sind gleichzeitig Anstalten zu tref 
fen, um auch die Ziffer der rechtlichen Bevölkerung 
durch Aufzeichnung der zur Zeit der Zählung vorüber 
gehend Abwesenden feststellen zu können. 
2. Es ist wenigstens aller 10 Jahre ein Census aufzunehmen. 
Wo in kürzeren Zwischenräumen gezählt wird, ist es 
nicht erwünscht, hieran etwas zu ändern. 
3. Die Erfahrung hat bestätigt, dass, wenn die Zählung im 
ganzen Lande an einem Tage begonnen und zu Ende 
gebracht wird, diess der Genauigkeit derselben grossen 
Vorschub leistet. Wenn dies aus irgend welchen Gründen 
in manchen Gegenden unausführbar ist, so ist es doch 
wünschenswert!), dass die Zählung innerhalb einer ge 
wissen, so kurz als möglich bemessenen Zeitperiode 
beendigt werde. Jedenfalls müssen die Aufzeichnungen 
sich auf den Bevölkerungszustand eines einzigen, für das 
ganze Land gleichmässig bestimmten Tages beziehen. 
4. Obgleich sich die Bevölkerung im Monat December in 
den meisten Staaten am wenigsten in Bewegung befindet, 
und darum dieser Monat der geeignetste zur Zählung ist, 
so muss doch gegenüber der Nothwendigkeit, die Zäh 
lung an einem Tage zu beenden, die Wahl der Jahres 
zeit und des Tages der Zählung der Specialerwägung 
anheimgestellt bleiben. 
5. Jeder Familie oder Haushaltung ist eine besondere Liste 
zu behändigen, in welche alle die über ihre Glieder zu 
sammelnden Nachrichten einzutragen sind. 
6. Die Zähler, welchen die Austheilung und Wiedereinsamm 
lung der Listen obliegt, haben darauf zu achten, dass 
letztere richtig ausgefüllt sind, erforderlichenfalls selbst 
die Ausfüllung nach den Angaben der Familienhäupter 
und Haushaltungsvorstände vorzunehmen. Um Vollstän 
digkeit und Genauigkeit zu erzielen, ist es nöthig, dass 
das Gesetz, welches die Zählung anordnet, eine Strafe 
Denjenigen androht, welche die einzuziehenden Nach 
richten verweigern, oder sie wissentlich falsch geben. 
7. Weil mit dem Worte »Familie« ein fest bestimmter Be 
griff nicht leicht zu verbinden ist, so ist dafür der Begriff 
Haushaltung zu substituiren und als Haushaltungsvorstand 
eben sowohl Derjenige anzusehen, welcher der Eigen-
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thümer eines Hauses ist, als auch die Person, welche, 
wenn sie zur Miethe wohnt, die Miethe zahlt,, sei es für 
das ganze Haus oder nur für einen Theil desselben. 
8. Es ist wünschenswerth, dass die einzuziehenden Nach 
richten in 2 Kategorien geschieden werden. Die erste 
soll alles Das über die einzelnen Bewohner umfassen, was 
zu wissen in jedem Staate unerlässlich ist, die zweite 
dagegen Dasjenige, was ausserdem noch wünschenswerth 
ist, in Erfahrung zu bringen. 
9. Als unerlässliche Gegenstände der Forschung sind zu be 
trachten : 
a. Der Name; 
b. das Geschlecht; 
c. das Alter (entweder durch Angabe desselben in Jah 
ren oder des Geburtstages und Jahres); 
d. der Verwandtschaftsgrad zum Familienhaupt; (durch 
Angabe, ob die Person: Vater, Mutter, Sohn, Toch 
ter etc. ist) 
e. Familienstand; 
f. Beruf oder Beschäftigung; 
g. Geburtsort; (bei den fremden nicht naturalisirten 
Bewohnern des Staats die Angabe des Heimaths- 
landes.) 
h. Körperliche Beschaffenheit (ob blind oder taubstumm). 
Hiergegen werden nicht als unerlässlich, doch aber als 
im höchsten Grade erwünscht, die Nachrichten folgender 
Art bezeichnet: 
i. Sprache, die gesprochen wird (also Nationalität); 
k. Glaubensbekenntniss ; 
]. Art des Aufenthalts, ob dauernd oder vorübergehend ; 
m. von Kindern, ob sie den Unterricht in der Schule 
oder im Hause empfangen; 
n. Geistesbeschaffenheit (ob irrsinnig oder blödsinnig). 
10. Es ist wünschenswerth, dass in allen Ländern Ortscivil- 
standsregister (Einwohnerlisten) eingeführt und fortwäh 
rend auf dem Laufenden erhalten werden. 
11. Ueber die Gebäude sind folgende Nachrichten einzuziehen: 
a. Ob sie bewohnt, unbewohnt, oder im Bau be 
griffen sind. 
b. Von den bewohnten Gebäuden überhaupt ist anzu 
geben: Die Zahl der Stockwerke, Wohnzimmer und 
Fenster. Ferner der Zweck und Benutzung der Ge 
bäude, von wie viel Familien sie bewohnt sind. 
c. Von den unbewohnten Gebäuden ist der Grund, wes 
halb sie unbewohnt sind, anzugeben. 
d. Von allen andern Gebäuden ist gleichfalls die Art 
der Benutzung anzugeben. 
12. Es ist überall genau zu definiren, was als Gebäude an 
gesehen werden soll oder nicht. 
13. Es ist unnöthig, in den Tabellen die Orte, die weniger 
als 2000 Einwohner haben, unter den Städten aufzuführen. 
14. Wo ausser den oben genannten Nachrichten über die 
Bewohner und die Gebäude noch andere zur vollkom 
menen Erkenntniss der wirtschaftlichen und socialen Zu 
stände beitragende, gelegentlich der Volkszählung und 
ohne wesentliche Vermehrung der Kosten derselben er 
hoben werden können, da ist es höchst wünschenswerth, 
dass dies geschehe. 
Nachdem im Obigen das notwendig in’s Auge zu fassende 
Ziel der preussischen Bevölkerungsstatistik bezeichnet und die 
Wege angegeben worden sind, auf welchen es erreicht werden 
kann, ist jetzt ein Entschluss zu fassen. Wie könnte er anders 
lauten, als dass die amtliche Statistik Preussens ohne Verzug 
dazu schreite, seine Volkszählungen und Volksbeschreibungen 
so zu gestalten, dass sie den Vergleich mit keinem Werke 
ähnlicher Art zu scheuen brauchen ? Eingedenk des Spruches, 
dass wer den Zweck will, auch die Mittel wollen muss, heisst 
Das also mit andern Worten: 
In Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse und die 
Mittel des Landes sind Haushaltungs-, Haus- und Ortslisten 
für die Zählung zu verwenden und haben diese Listen die 
Fragen zu enthalten, durch deren pünktliche und richtige Beant 
wortung der physische, sittliche, geistige, sociale und ökono 
mische Zustand der gesammten preussischen Bevölkerung aufs 
Genaueste in Erfahrung gebracht werden kann. 
Es wurde schon bei Beschreibung der Methoden im Allge 
meinen angegeben, welchen Inhalts die bei Anwendung der 
selben erforderlichen Listen in der Hauptsache sein müssen. 
Um jedoch über die Fassung der letzteren keinen Zweifel 
bestehen zu lassen, ist es am Besten, nicht blos den Wort 
laut selbst, sondern auch die ganze Einrichtung der Listen der 
Beurtheilung zu unterwerfen. Das ist hierdurch geschehen. 
'Beilage II. enthält sub A., B. und C. die Entwürfe zu den 
Formularen der Orts-, Haus- und Haushaltungslisten. Jeder 
der Listen sind die nötkigen Erläuterungen und Vorschriften 
zur Benutzung eben so beigedruckt, wie es auf den wirklichen 
Listen zu geschehen hat. Wie bei der Austheilung, Ausfüllung 
und Wiedereinsammlung dieser Listen fh Werke gegangen 
werden soll, wird alsbald zu besprechen sein. Jetzt möge vor 
Allem ein Blick auf die Resultate geworfen werden, welche 
auf dem empfohlenen Wege zu gewinnen sind. 
III. Der statistische und staatswirthschaftllche Gewinn 
bei der vorgeschlagenen Zählungsmethode. 
Die in vorliegender Schrift enthaltenen Vorschläge zur 
Abänderung einzelner Gebräuche im bisherigen Zählungsver 
fahren, ja auch die Annahme einer systematisch durchgebil 
deten Methode und eines einheitlichen Planes werden eine um 
so grössere Beachtung dann verdienen, wenn der administra 
tive und wissenschaftliche Gewinn bei Befolgung jener Methode 
und der Ausführung jenes Planes ein erheblicher ist. Das ist 
er offenbar. Die Erheblichkeit lässt sich aber am Besten aus 
dem Nachweis desjenigen Materials beurtheilen, welches direct 
aus der Concentration und Zusammenstellung der im vorigen 
Abschnitt beschriebenen Listen hervorgeht. 
Hoffmann theilt, wie vorn ausführlich nachgewiesen, seine 
statistische Tabelle in die Hauptabschnitte : I. Gebäude, II. Be 
völkerung, III. Religiöse Verhältnisse der Einwohner, IV. Un 
terrichtsanstalten , V. Polizeianstalten und VI. Erwerbsmittel, 
eine Eintheilung, die nach und nach der selbstständigen Exi 
stenz der bekannten acht Tabellen gewichen ist, die bislang von 
dem statistischen Bureau von 3 zu 3 Jahren veröffentlicht wur 
den, nämlich : 
I. Die statistische Tabelle (enthaltend die Nachrichten 
von den Gebäuden, der Volkszahl und dem Vieh 
stande ), 
II. die Uebersicht der verschiedenen Wohnplätze, 
III. die Uebersicht der persönlichen und gewerblichen 
Verhältnisse der Juden, 
IV. die Bevölkerungsliste, d. s. die Nachrichten über die 
im Laufe der je letzten 3 Jahre Geborenen, Ge 
trauten und Gestorbenen, 
V. die Kirchen- und Schultabelle, 
VI. die Sanitätstabelle, 
VII. die Gewerbetabelle der mechanischen Künstler und 
Handwerker etc., und 
VIII. die Gewerbetabelle der Fabrikationsanstalten und 
Fabrikunternehmungen aller Art. 
Die Tabellen IV., V. und VI. gehen nicht aus der Volks 
zählung hervor, ihre Grundlagen sind anderen Ursprungs. Zur 
Vergleichung des bisherigen Gewinns aus den Resultaten des 
Census bleiben daher blos die Tabellen I., II., III., VII. und 
VIII. Es würde, wollte man sich bei einer Kritik des logi 
schen Aufbaus und der Gruppirnng dieser Tabellen aufhalten, 
nur Das zu wiederholen sein, was schon vorn auseinander ge 
setzt wurde. Auch schon äusserlich entspricht daher eine Ein 
theilung ihren Zwecken besser, welche sich eine schärfere 
Trennung des Stoffs zur Aufgabe macht. Ohne Zweifel ist 
das bei einem Systeme von Tabellen der Fall, deren Titel die 
folgenden sind: 
I. Bevölkerung. 
1. Zahl der Bewohner jedes Orts. 
2. Geschlecht und Alter der Bewohner in einjähriger 
Abstufung der Altersclassen (nach Provinzen). 
3. Geschlecht und Alter in fünfjähriger Abstufung der 
Altersclassen (nach Kreisen). 
4. Körperliche und geistige Beschaffenheit der Bewohner; 
d. h. Taubstumme und Blinde, Blödsinnige und Irr 
sinnige. 
5. Religionsbekenntniss. 
6. Familienstand. 
7. Stand oder Beruf, unterschieden nach den Hauptgrup 
pen: Ackerbau, Industrie, Handel, Verkehr, persönliche 
Dienstleistung, Gesundheitspflege, Erziehung und Un 
terricht, Künste und Wissenschaften, Cultus, innere 
Staats- und Gemeindeverwaltung (Polizei), Justiz, 
Armee und Flotte, Personen ohne Beruf und Berufs 
ausübung, Personen ohne Beruf. 
8. Art des Aufenthalts, Anwesenheit und Abwesenheit, 
Art des Beisammenwohnens. 
9. Sprache und Nationalität. 
10. Auswanderung aus Preussen: 
a. Zahl, Geschlecht und Alter der Auswanderer, 
b. Stand und Beruf, 
c. Ziel der Auswanderung. 
11. Einwanderung nach Preussen: 
a. Zahl, Geschlecht und Alter der Einwandernden,
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        3 
b. Stand und Beruf, 
c. Frühere Heimath der Eingewanderten. 
II. Gebäude und Wohnplätze. 
1. Bestimmung der Gebäude. 
2. Abbruch und Neubau der Gebäude. 
3. Grösse der Wohngebäude und Dichtigkeit der Be 
wohnung derselben. 
4. Werth und Realverschuldung des städtischen, resp. 
nicht landwirtschaftlichen Grundbesitzes. 
III. Landwirths chaft und Viehhaltung. 
1. Grösse der Grundstücke, unterschieden nach den 
Grössenclassen von unter bis 5 Morgen, von über 
5—15, von über 15—30, von über 30—50, von über 
50—100, von über 100—200, von über 200—300, von 
über 300—600, von über 600—1000, von über 1000 
Morgen. 
2. Verwendung der Fläche. 
3. Anbauverhältniss, d. h. Nachweis des mit Weizen, 
Roggen, Gerste, Hafer, Oelsaat, Hülsenfrüchten, Kar 
toffeln und Futtergewächsen bestellten Bodens. 
4. Landwirtschaftliche Production. 
5. Viehhaltung im Allgemeinen. 
6. Viehhaltung auf dem grossen, mittleren und kleinen 
Grundbesitz, d. h. auf den Grundstücken von über 
300 Morgen Fläche, von 50 — 300 Morgen und von 
unter 50 Morgen Fläche. 
7. Art des landwirtschaftlichen Betriebs (als Haupt 
oder Nebengewerbe, in Selbstbewirtschaftung oder 
durch Verpachtung). 
8. Wert und Realverschuldung des landwirtschaftlichen 
Grundbesitzes. 
IV. Industrie. 
1. Kleingewerbe. Persönliche darin verwandte Kräfte, 
Arbeits- und Dienstverhältniss derselben. Werth des 
Umsatzes. 
2. Grossindustrie (in geschlossenen Etablissements so 
wohl als auch sog. Hausindustrie). Persönliche Kräfte. 
Todte Kräfte (Motoren, Maschinen und Apparate). 
Umsatz. Absatz nach den Hauptabsatzrichtungen. 
3. Typographische Gewerbe. 
4. Umfang der Geschäfte nach der Zahl der Arbeit 
nehmer in denselben. 
V. Handel und Verkehr. 
1. Handels- und Transportgewerbe. Persönliche und 
todte darin verwandte Kräfte. Umsatz. Absatz nach 
den Hauptabsatzrichtungen. 
2. Alter der Firmen. 
Die die Industrie und den Handel betreffenden Tabellen 
sind, was das ganze Land anlangt, zugleich in derjenigen Form 
aufzustellen, welche für 1861 von dem Zollverein als eine ge 
meinschaftliche, zollvereinsländische angenommen worden ist. 
Es geht nicht so sehr aus den blossen Titeln der Tabellen, 
weit mehr aber aus dem speciellen Inhalte derselben hervor, 
dass sie untereinander in einem vollkommen organischen 
Zusammenhänge stehen, und, wenn auch gegen die bisherigen 
in vieler Beziehung erweitert, dennoch eine Vergleichung der 
Daten dieser ältern mit den neuern in jeder Weise zulassen. 
Dass sie eine Fülle der wichtigsten Kenntnisse erschliessen, 
dazu wird es hier eines ausführlichen Beweises deshalb nicht 
bedürfen, weil der in den Tabellenformularen der Beilage III. 
vor Augen gelegte Inhalt aller Specialtabellen, die aus den 
Volkszählungsresultaten direct zu gewinnen sind, diese Beweis 
führung besser, als es sonstwie geschehen könnte, übernimmt. 
Auf diese Beilage III. und ihre Bestandteile muss daher auch 
hingewiesen werden. Ganz besonders dürften die Motive und 
Erläuterungen zu den einzelnen gestellten Fragen dazu bei 
tragen können, auch die staatswirthschaftlichen Gesichtspunkte, 
auf die es ankommt, in klares Licht zu stellen und somit auch 
Andeutung darüber zu geben, welcher Art der staatswirth- 
sehaftliche Gewinn aus den Volkszählungsresultaten sein werde 
Bios über die landwirtschaftliche Statistik möchten hier 
noch einige Bemerkungen am Platze sein. Es werden gegen 
wärtig, in den östlichen wie in den westlichen Provinzen, von 
den achtbarsten Seiten die grössten Anstrengungen gemacht, 
diese Lücke unserer vaterländischen Statistik auszufüllen. Die 
Bestrebungen in diesem Sinne verdienen vom staatswirthschaft 
lichen Standpuncte aus die höchste Anerkennung; nicht aber in 
demselben Maasse vom statistischen. Und weshalb? Weil das 
Sprüchwort: Das Beste ist der grösste Feind des Guten, nir 
gends von grösserer Wahrheit ist, als in der Statistik. Wie 
wahr es auch sei, dass es weit leichter ist, eine grössere Anzahl 
ganz bestimmter Detailfragen zu beantworten, als eine kleinere 
allgemeiner Fragen, so ist doch das Antworten auf statistische 
Fragen überhaupt schon eine höchst missliebige Sache. Wer 
die Statistik braucht, kann von ihr und durch sie nie genug 
erfahren; selten denkt aber auch Der, der sie im praktischen 
Geschäftsleben am Nöthigsten braucht, daran, das sie nichts 
erfinden kann und darf, dass alle ihre Angaben nichts weiter 
als das Resultat der Befragung der Einzelnen sein können. 
Indess Dem sei wie wolle; in das Unvermeidliche muss man 
sich fügen und die amtliche Statistik am Allerersten. Sie kann 
es daher aber auch nicht als einen Gewinn betrachten, wenn 
von amtlicher, halbamtlicher oder privater Seite ausserhalb 
eines bestimmten Organisationsplanes mit directen Befragungen 
vorgegangen und in die innersten Details des wirthschaftlichen 
Lebens einzudringen gesucht wird, weil dies die Abneigung 
gegen die Statistik nothwendigerweise nur erhöht. Aufrichtig 
gesprochen, bringen auch zu viele Details weder der Statistik 
noch der Staatswirthschaft einen grösseren Gewinn. Die grossen 
allgemeinen wirthschaftlichen und socialen Gesetze, auf deren 
Entwickelung es ja doch hauptsächlich ankommt, gehen nicht 
aus Kleinigkeiten hervor, sondern aus den von der Natur der 
Dinge mit starken Zügen geschriebenen Erscheinungen. Die 
Details ergeben sich hieraus gewissermassen von selbst, ja 
richtiger sogar, als aus director Befragung. 
Es soll hiermit keineswegs behauptet werden, dass die 
oben angedeuteten Tabellen über die Landwirtschaft und ihr 
Inhalt dem Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Statistik schon 
vollständig genügen können. Nicht entfernt. Jedoch darf Das 
wohl behauptet werden, dass wenn in jedem und namentlich 
im preussischen Staate nur alle die durch diese Tabellen be 
rührten Dinge genau bekannt wären, die landwirtschaftliche 
Statistik sich eines grossen Fortschritts zu berühmen Ursache 
haben möchte. 
Aehnliches gilt von der Gewerbestatistik. In der Industrie 
fast noch mehr wie in der Landwirthschaft erscheinen oft ge 
wisse Details ungemein der allgemeinen Befragung wert, die 
es nicht sind, wie dies ja weiter oben auch schon angedeutet 
wurde. Dazu kommt noch in der Industriestatistik die Concurrenz, 
weil sie eine Macht seltener Stärke ist. Es können auf die Dauer 
z. B. nicht Feinspindeln neben einander bestehen, davon die 
eine unter übrigens gleichen Umständen das Doppelte oder 
einen erheblichen Bruchteil mehr leistet als die andere. Kennt 
man daher einige Spinnereien mittlerer Beschaffenheit ganz 
genau, so lässt sich leicht ein Rückschluss auf den Stand der 
übrigen machen, weil die Concurrenz gewissermassen auf ein 
gleiches Niveau derselben gewaltsam hindrängt. In technischer 
Beziehung liegt die Sache freilich ganz anders, aber um diese 
handelt es sich hier nicht, sondern nur um die statistische. 
Die so eben zwar nur flüchtig angedeuteten Gesichtspuncte 
haben allenthalben bei der Stellung der Fragen in den Haus- 
haltungs-, Haus- und Ortslisten obgewaltet. Jeder Frage, 
sicher aber jeder neugestellten, liegt ein staatswirthschaftliches 
Motiv erster Ordnung zu Grunde. Dennoch werden einzelne 
Fragen grossen Anstoss erregen. Die Antworten darauf sind 
auch nicht zu erzwingen. Das Bedürfniss ringt sie dem Ein 
zelnen nach und nach von selbst ab. Und kaum möchte für 
diesen Ausspruch ein zutreffenderes Beispiel zu finden sein, 
als das, welches die landwirtschaftliche Statistik in Irland 
darbietet. 
Eines ausführlichen Beweises, dass dies wirklich der Fall sei, 
wird es nicht bedürfen, da die Anordnung der Tabellen und 
der Hinweis auf ihren künftigen Inhalt für sich selbst spricht. 
Man mag indess über den Innern Werth des durch ge 
nannte Tabellen der Beilage III. angedeuteten Inhalts eine An 
sicht haben, welche man wolle, so wird doch ihre Reichhaltig 
keit, ihr systematischer Aufbau nicht in Zweifel gezogen werden 
können. Innerhalb desselben kann der Ausbau auch allmählig 
vorgenommen werden. Die baldige Inangriffnahme des Baus 
selber aber zu verschieben, ein Zaudern, ob man nicht sogar 
mit der Grundlegung noch warten könne, würde dem preus 
sischen Staate nach vielen Seiten hin zum grossen Schaden 
gereichen. Um ihn abzuwenden und um zu einer noch voll- 
kommneren Selbstkenntniss zu gelangen, lohnt es sich ge 
wiss der Mühe, schon in allernächster Zeit darauf bedacht zu 
sein, den Massregeln Eingang zu verschaffen, durch welche unter 
den obwaltenden Verhältnissen einzig und allein das Ziel zu 
erreichen sein dürfte. Dass dies keineswegs so schwierig ist, 
als es zu sein scheint, geht am Besten aus der Schilderung 
der Ausführung der Arbeit, der Volkszählung und Beschrei 
bung hervor.
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        IV. Eie Ausführung der Volkszählung. 
Bei der Ausführung der Volkszählung und Volksbeschrei 
bung auf Grundlage von Haushaitungs-, Haus- und Ortslisten 
handelt es sich hauptsächlich um: 
1) die Austheilung der Listen; 
2) die Ausfüllung derselben; 
3) die Wiedereinsammlung derselben ; 
4) die Prüfung der Listen; 
5) die Zusammenstellung und Concentrirung der Ergeb 
nisse; 
6) die Aufbewahrung der Urlisten; 
7) die Veröffentlichung derselben; 
8) die Kosten des Verfahrens. 
1) Was zuvörderst die Austheilung der Listen an 
langt, so drängen sich hier sogleich die Fragen auf: 
a) An wen sollen die Listen vertheilt werden? 
b) Durch wen, wie und wann soll die Austheilung ge 
schehen? 
Die Antworten auf diese Fragen liegen gleichsam schon 
in der Benennung der Listen. 
Selbstverständlich muss die Austheilung immer von 
einem Centralpunkte aus erfolgen. Gesetzt, die Regierung 
eines jeden Regierungsbezirks sei derselbe, so hat die Aus 
theilung wie folgt zu geschehen: 
Die Ortsobrigkeiten der grösseren Städte einestheils, die 
Landräthe der Kreise anderntheils empfangen von den Regie 
rungen die für sie benöthigten Ortslisten, Hauslisten und Haus 
haltungslisten nebst deren Beilagen. Die Ortsobrigkeiten ver 
theilen die Haushaltungs - und Hauslisten direct an die Besitzer 
und Administratoren der Gebäude und legen denselben die 
Verbindlichkeit der Vertheilung der Haushaltungslisten an die 
Familienhäupter, resp. Haushaltungsvorstände auf. Die Zahl aller 
der auszugebenden Listen lässt sich zwar vom Central punkte aus 
nicht genau angeben, allein zu einer approximativen Schätzung 
des Bedarfs gelangt man schon durch die Kenntniss der Zahl 
der Familien und der Wohngebäude jedes Orts, sodann für die 
Ortslisten durch die Zahl der Wohnplätze. Jede Kategorie 
von Listen ist reichlich zu bemessen, indem manche durch 
Unachtsamkeit verloren gehen, nicht minder durch anfänglich 
unrichtige Einträge unbrauchbar werden. 
Was die Zeit der Austheilung der Listen anlangt, so 
stuft sich auch diese nach der Kategorie der Empfänger ab. 
Die wichtigste Regel, die hierbei zu beobachten ist, ist die, 
dass die Haushaltungsvorstände die Haushaltungslisten nicht 
allzulange Zeit vor dem Zahlungstermine selbst empfangen. 
Je mehr Tage die Liste im Hause bleibt, desto eher geht sie 
verloren; desto unrichtiger und ungleichmässiger wenigstens 
geschehen auch die Einträge, weil sicher Viele nicht erst den 
Zahlungstermin, den 3. December, ab warten, sondern sehr 
bald nach Empfang der Liste die Ausfüllung derselben vor 
nehmen werden. Der 3. December fällt in diesem Jahre auf 
einen Dienstag. Es möchte daher zu empfehlen sein, dass die 
Listen Sonnabends, den 30. November, in den Händen aller 
Haushaltungsvorstände seien. Nicht nur sind die Familien 
glieder und sonstige Haushaltungsangehörige meist des Sonn 
tags alle beisammen, sondern es bietet der Sonntag auch gute 
Gelegenheit zu gemeinsamen Besprechungen über das Aus 
füllungsgeschäft unter den hierzu Verpflichteten. Im König 
reich Sachsen empfangen letztere die Haushaltungslisten erst 
den 2. December und sie werden schon den 4. wieder ab 
geholt. 
Uebrigens sind die Termine der Austheilung (und der 
Wiedereinsammlung, resp. Einreichung) der Listen auf diesen 
in den Vorschriften und Anleitungen selbst zu bemerken. 
Noch ist zu erörtern, durch wen die Listen an die Haus 
besitzer vertheilt werden sollen. Dieses Austheilungsgeschäft 
hat sowohl in den grossen Städten, als auch in kleinen Ge 
meinden mit sehr zerstreut liegenden Wohnungen, namentlich 
im Winter bei Schnee und den kurzen Tagen der Jahreszeit, 
seine gar nicht geringen Schwierigkeiten. Da das Zählungs 
geschäft allenthalben den Verwaltungsbehörden obliegt und in 
Preussen also (wo die Verwaltung bis in die unterste Instanz 
von der Justiz getrennt ist) in den grossen Städten durch die 
Ortspolizei in Betrieb gesetzt wird, so werden auch die Polizei 
organe, in Berlin z. B. die Schutzmänner, mit der Austheilung 
und Wiedereinsammlung der Listen von den Hauswirtheu, zu 
beauftragen sein. Da aber in grossen Städten einzelne Häuser 
an Zahl der Familien und der Einwohner oft kleine Gemein 
den überragen, so sind solche Häuser auch gleichsam wie 
Gemeinden zu behandeln. Es ist dem Wirth ein Verzeichniss 
der ihm übergebenen und von ihm zu vertheilenden Listen zu 
behändigen. Er mag sich behufs der Weitervertheilung dieser 
Listen des Schutzmanns bedienen oder nicht, jedenfalls ist der 
Wirth für die richtige Austheilung und Einsammlung der Listen 
verantwortlich zu machen. Mit der Entschuldigung, dass er 
nicht wisse und nicht wissen könne, wer in seinem Hause 
wohne, ist er keinesfalls durchzulassen. Als Haus wirth soll 
und muss er es wissen, er weiss es sicher auch sehr gut, 
wenn der Zinstermin da ist. Selbst auch die Aftervermiether 
kennt er in den meisten Fällen, da sich die Miethcontracte 
bekanntlich die Genehmigung der Aftervermiethung Vorbehalten, 
lndess die Aftervermiether zu kennen wird ihm nicht ein 
mal zugemuthet. Werden als Aftermiethbewohner alle Die 
angesehen, welche ihre Wohnung nicht direct von dem Haus- 
wirth, sondern von einem Abmiether desselben ermiethet haben, 
so brauchen nur letztere wegen der für die Zählung nöthigen 
Angaben verantwortlich gemacht zu werden. Dergleichen An 
gaben finden auf den Haushaltungslisten nach denjenigen Ein 
trägen Platz, welche die Familie des Haushaltungsvorstandes 
und der ihm sonst Angehörigen betreffen. In grossen Städten, 
wie Berlin, wo eine grosse Menge junger Leute nur auf Schlaf 
stelle wohnen, ist ein anderes Mittel auch nicht gegeben. Selbst 
die Erhebung der Volkszahl durch besondere Zähler führt zu 
keinem besseren Resultat, weil, wollen und können die Zäh 
lungsagenten sich nicht gerade in der Nacht präsentiren, sie 
zu jeder anderen Zeit des Tags den Inhaber der Schlafstelle 
doch nicht in derselben antreffen, also auch auf die Angabe 
Desjenigen, der sie vermiethet, angewiesen sind. 
Es sei noch bemerkt, dass am Häufigsten in grossen 
Städten die Zählung, wegen der allerdings nicht abzuleugnenden 
bedeutenden Schwierigkeiten derselben, dadurch zu umgehen 
gesucht wird, dass man sie aus sogenannten Einwohnerlisten am 
grünen Tisch construirt. Das ist schlechterdings nicht zu dulden. 
Da wo solche Einwohnerlisten in bester Vorzüglichkeit existi- 
ren, wie z. B. in allen belgischen Orten, in England, wo eine 
besondere bedeutende, reich fundirte Behörde für deren In 
standhaltung eingesetzt ist (das Registrar General office), wird 
die directe Zählung an den Volkszählungsterminen als ein 
nothwendiges Mittel der Controle jener Listen betrachtet. Letz 
tere sind nicht blos scheinbare, sondern wirkliche Conten, 
denn jedes Haus besitzt in den dortigen Einwohnerlisten sein 
Conto, auf welchem Ab - und Zugang mit grösster Regelmässig 
keit ab - und zugeschrieben wird. Nichtsdestoweniger macht sich 
auch in den Geschäften, welche über den Umsatz der Generationen 
Buch und Rechnung führen, noch mehr wie in denjenigen, 
welche es blos mit Waarenumsätzen zu thun haben, von Zeit 
zu Zeit eine genaue Inventur, d. h. eine Vergleichung der 
bilanzirten Conten mit der Wirklichkeit, nothwendig. So wie 
das kaufmännische Geschäft mit vollem Recht als ein unsolides 
und unordentliches getadelt wird, das seinen Status blos nach 
seinen Bücherbilanzen aufmachen wollte, mit demselben Rechte 
wäre die Verwaltung einer Stadt eine unordentliche zu nennen, 
die statt der wirklichen Inventur der Bewohnerschaft blos die 
Bilanzirung ihrer Einwohnerlisten einreichen wollte. 
2) Durch wen, wie und wann die Ausfüllung der rich 
tig und zu richtiger Zeit vertheilten Listen zu geschehen habe, 
diese Fragen sind fast gänzlich schon durch das Vorausgegan 
gene beantwortet. Die Haushaltungslisten sind durch die Haus 
haltungsvorstände, die Hauslisten durch die Hauswirthe, die 
Ortslisten durch die Ortsobrigkeiten auszufüllen. Die Aus 
füllung der sogenannten Extralisten liegt den Administratoren 
der betreffenden Anstalten ob, obschon diese Administratoren 
ihres Theils, da sie jedenfalls nicht zu der flottirenden Be 
völkerung zu zählen sind , als wirkliche Haushaltungsvorstände, 
ordentliche Haushaltungslisten auszufüllen haben. Die Frage, 
durch wen die Ausfüllung geschehen soll, hängt eng mit der 
jenigen zusammen, wie sie geschehen soll. Handelt es sich 
darum, wer sie vertreten soll, so kann darüber kein Zweifel 
obwalten, dass die Vertretungspflicht einzig und allein dem 
Haushaltungsvorstande obliegt. Handelt es sich dagegen darum, 
wer die Ausfüllung manuell vornehmen soll, so möchte dies, 
nachdem die Vertretungspflicht festgestellt ist, mehr oder 
weniger indifferent sein, wenn nicht darauf Rücksicht zu neh 
men wäre', ob denjenigen, welchen die Ausfüllung rechtlich 
angesonnen wird, die Fähigkeit beiwohnt, sie zu bewirken, 
und wenn das nicht der Fall ist, ob sich innerhalb der fest 
begrenzten kurzen Zeit die nöthige Hilfe in der Nähe dar 
bietet. 
Die zuletzt ausgeführten grossen Volkszählungen in Bel 
gien, England, Frankreich wurden — wie im Verlauf des Obigen 
schon wiederholt angedeutet — durch besondere Zählungs 
agenten bewerkstelligt. Da jedem Zähler nur eine verhältniss- 
mässig kleine Zahl von Gebäuden und deren Einwohnern zur 
Zählung und Beschreibung aufgegeben werden kann, weil das 
Geschäft ja in einem Tage begonnen und vollendet werden 
muss, so sind nothwendig eine ungeheure Menge Zähler zu 
verwenden. Wie sehr dies die Zählungen vertheuert, davon
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        ist bereits die Rede gewesen; eben so auch davon, dass in 
Preussen nothwendig auf wohlfeilere Zählungsniethoden Bedacht 
zu nehmen sei. Es soll damit indess nicht gesagt werden, dass 
die Ausfüllung der Listen durch die Bewohner unter allen Um 
ständen wirklich der sparsamere Weg sei; er ist cs nur dann, 
sobald Das, was durch die Zählung erhoben werden soll, nicht 
allzuweit über den mittleren Horizont der grossen Masse der 
Bevölkerung hinaus liegt. Soll sich die Volksbeschreibung auf 
Details erstrecken, auf solche z. B., welche durch die neuesten 
Zählungen in England, Amerika, Belgien, Holland etc. zu Tage 
gefördert wurden, dann allerdings wird man die Mitwirkung- 
besonderer Zählungsagenten kaum entbehren können. Indess 
die Erfahrung hat es wenigstens im Königreich Sachsen bei 
drei Zählungen schon gelehrt, dass man mit Hilfe der Be 
völkerung, d. h. der Haushaltungsvorstände etc., zu ganz guten 
Resultaten kommen kann. Eigenthümlich ist dabei die W ahr- 
nehmung gewesen, dass die Ausfüllung der Listen ohne Aus 
nahme am Besten auf dem Lande und in den Gegenden ge 
schah, wo vermeintlich die geringste Bildung herrscht; am 
Schlechtesten aber in den kleinen und Mittelstädten. Die 
Ursache liegt darin, dass sich der Landmann seiner geringeren 
formalen Bildung solchen Dingen, wie einer Volkszählung 
gegenüber, bewusst ist, und darum gern dem Schulmeister 
oder dem Gericlitsschreiber oder sonst einem Schreiberei 
beflissenen eine Kleinigkeit für die Mühewaltung der richtigen 
Ausfüllung giebt. In den bezeichneten Städten aber tritt unter 
der grossen Masse oft ein gewisser Grad von Halbbildung zu 
Tage, der, wie in allen übrigen Verhältnissen, fast sei dimmer 
als gar keine Bildung ist, so auch bei einer Volkszählung sich 
nicht selten durch höchst eigene Verworrenheit und Unklarheit 
in den Antworten auf die an die Befragten gerichteten Anfra 
gen be merklich macht. 
Dass die Ausfüllung der Haushaltungs- una Hauslisten 
durch besondere Zähler ein richtigeres Resultat verbürge, als 
die durch die Haushaltungsvorstände und Hausbesitzer, kann 
im Ernste nicht behauptet werden. Sicher können die Zähler 
doch nur ausnahmsweise alle zu Zählende persönlich zählen, 
sie werden es schon als ein Glück betrachten, den Haus 
haltungsvorstand selbst anzutretfen, um aus seinem Munde das 
über seine Angehörigen zu vernehmen, was sie auizeichnen 
sollen. Sehr häufig werden sie aber auch diesen nicht treffen. 
Dann sind sie auf die Relationen der krau, der Kindei, sonsti 
ger Angehörigen, oder etwaiger Wohnungsnachbarn, wenn 
nicht gar der Hausnachbarn, angewiesen. Je weiter sie sich 
aber von der eigentlichen Quelle der richtigen Auskunft ent 
fernen, desto mehr wird letztere selbst zweifelhaft. Das ist nicht 
der Fall, wenn die Volkszählung aus dem Rahmen einer rem 
administrativen Sache heraustritt und gleichsam zu einer National 
sache, zu einem patriotischen Unternehmen gemacht wild. 
Gerade in Preussen, wo der Patriotismus so rege ist, ist von 
einer Behandlung der Zählung im bezeichneten Sinne aas 
Beste zu erwarten. Um so sicherer, wenn, wie das ja auch 
geschehen kann, die Ausfüllung so leicht und bequem als 
möglich gemacht und im Wesentlichen bios in die Antwoi ten 
Ja und Nein aufgelöst wird. 
3) Hinsichtlich der W ied er ein sa mml un g der Listen 
kommen die nämlichen Fragen, wie bei der Ausfüllung der 
selben zur Erwägung. Durch wen, wie und wann hat sie zu 
geschehen? Die erste Frage ist einfach dahin zu beantworten, 
dass der Instanzenzug für die Wiedereinsammlung derselbe 
in aufwärts steigender Linie ist, wie er bei der Austheilung 
ein abwärts steigender war. Dieselben Personen, welche diese 
ins Werk setzten, haben sich auch jener zu unterziehen. Der 
Zeit nach muss die Wiedereinsammlung schon am 4. December 
beginnen und sämmtliche Haushaltungs- und Hauslisten müssen 
spätestens den 7. December wieder in den Händen der Orts 
behörden sein. Hier erfahren dieselben ihre erste obrigkeit 
liche Prüfung, und je nachdem der Ort eine Stadt von einer 
gewissen Grösse und Verwaltungsbeschaffenheit ist, ihre erste 
Bearbeitung resp. Concentration. Welcher Art die Prüfung 
der Listen und der Concentra!ionsarbeiten sind, wird in den 
folgenden Abschnitten erörtert werden. 
4) Bei der Prüfung der Einträge und der Concentra 
tion derselben beginnen eigentlich erst die Arbeiten der Sta- 
tistik. Ihr Theil ist kein geringer. Je grosser aber das Maass 
Dessen ist, was mittels des Apparates der Volkszählung über 
die Bewohner des Staats in Erfahrung gebracht , werden soll, 
desto nothwendiger ist es, dass auch hinsichtlich der Prüflings- 
und Concentrationsarbeiten nach einer sorglich durchdachten, 
Zeit und Kräfte aufs Rathsamste zusammenhaltenden Methode 
vorgegangen werde. Diese Methode hier zu beschreiben, 
würde zu weit führen; es ist das auch mehr eine Sache der 
statistischen Technik. Keinesfalls wird es aber bei der Aus 
führung unterlassen werden dürfen, den Behörden, welchen 
die Prüfung und Concentration obliegt, allgemeine leitende 
Gesichtspunkte an die Hand zu geben, sowohl um sie zu be 
fähigen, mit einem Minimum von Zeit und Kräften ein Maximum 
zu leisten, als auch, um im ganzen Lande eine innere Gleich 
förmigkeit oder Gleichmässigkeit des Verdichtungsprocesses zu 
erzielen. Ausserordentlich förderlich für dergleichen Zwecke 
hat sich noch immer die Hinausgabe von bestimmten Formu 
laren zu den Hilfstabellen erwiesen, welche für die allmählige 
und systematisch vorschreitende Concentration in Anwendung 
kommen müssen. 
Indess ungeachtet aller Erleichterungen der Arbeit durch 
systematische Bewältigung derselben bleibt sie dennoch eine sehr 
zeitraubende, und um so mehr Zeit wird in Anspruch ge 
nommen, je mehr der Resultate aus den Einzelangaben ge 
zogen und gewonnen werden sollen. Darum ist es ganz un 
erlässlich , dass die Beendigungstermine für die einzelnen 
Schlusstabellen nicht auf einen Datum gelegt, sondern an 
gemessen über eine gewisse Zeit vertheilt werden. Selbst 
verständlich wird damit die frühere Beendigung nicht verboten; 
es muss vielmehr darauf hingewirkt werden, dass die Termine 
der Veröffentlichung das Resultat von dem der Erhebung ihrer 
Grundlagen so wenig weit als möglich weg liegen. Es giebt 
hierzu ein eben so einfaches als wirksames Mittel; es handelt 
sich nämlich blos darum, den Wetteifer der Regierungen, 
welchen die Concentration für die Regierungsbezirke obliegt, 
in Bewegung zu setzen. Das geschieht, wenn ihnen nicht blos 
gestattet wird, sondern, wenn sie sogar dazu ermuntert werden, 
die Resultate ihres Bezirks sofort, und noch bevor sie vom 
statistischen Büreau veröffentlicht wurden, in ihren Amtsblättern 
bekannt zu machen. Mögen sie immerhin noch mit einigen 
Fehlern behaftet sein, so giebt es doch kein besseres Mittel, 
letztere zu beseitigen und ihren Ursachen auf die Spur zu 
kommen, als die furcht- und rückhaltlose schnelle Veröffent 
lichung der gewonnenen Ergebnisse. Wenn man sie bald zum 
Gemeingut macht, so erwecken sie und sichern sie sich auch 
das allgemeine Interesse. Die Erfahrung hat hierüber bereits 
ihr Urtheil gesprochen. In Irland handelte man stets so, und 
ganz besonders bewährte sich dies Verfahren bei den alljähr 
lich wiederkehrenden Erhebungen der landwirtschaftlichen 
Production. Nirgends hat aber auch die Statistik schneller 
Eingang gefunden und grösseres allgemeineres Interesse erregt, 
als dort, so dass lediglich diesem letzteren die hohe, ja be 
wundernswerte Vollkommenheit zugeschrieben werden muss, 
welche die irländischen statistischen Arbeiten nach so vielen 
Richtungen, für uns noch für lange Zeit unnachahmlich, aus 
zeichnet. 
5) Die Veröffentlichungen. Lieferte bisher die 
Concentration der Resultate die bekannten fünf Tabellen, 
nämlich: die statistische Tabelle, die Tabelle über die Wohn- 
plätze, die Judentabelle, die Handwerkertabelle und die Fa 
brikentabelle, so würden die künftig aus der Concentration 
hervorgehenden Tabellen wohl etwas anders zu benennen sein, 
doch ihrem Inhalte nach wieder in vielen Stücken mit den 
alten Zusammentreffen. Abgesehen von den Titeln der Special 
tabellen, sind die Gegenstände der Tabellengruppen folgende: 
1) Die Bewohner. 
2) Die Wohnplätze und die Wohngebäude. 
3) Die Landwirtschaft und die Viehhaltung. 
4) Die Industrie. 
5) Der Handel und Verkehr. 
Je nachdem man nun aber die Specialtabellen hinsichtlich 
ihrer topographischen Erstreckung (auf Orte, Kreise, Regierungs 
bezirke , Provinzen) enger oder kürzer fasst, würde die Sta 
tistik der in genannten Gruppen enthaltenen Gegenstände 
nicht bloss zu einzelnen Tabellen, sondern zu für sich 
abgeschlossenen Veröffentlichungsreihen Veranlassung geben. 
Ob solche aller 3 Jahre von Neuem zu publiciren sind, ob 
überhaupt ihre Grundlagen aller 3 Jahre und bei jeder Volks 
zählung von Neuem zu sammeln sind, das sind Fragen, die 
hier nur beiläufig erwähnt werden können und die dahin zu 
beantworten sein möchten, dass es unnöthig erscheint, sämmt 
liche Verhältnisse, von welchen die Specialtabellen handeln, 
in einem dreijährigen Turnus zu veröffentlichen, wenn schon 
es der Erzielung grösserer Sicherheit und der Angewöhnung 
wegen nur wünschenswert!) ist, dass ihre Grundlagen bei jeder 
Volkszählung erhoben werden. Für die Ortsstatistik ist eine 
solche öftere und regelmässige Erhebung, auch wenn sie von 
keiner Concentration begleitet ist, von dem allergrössten Nutzen. 
Noch bleibt zu erwähnen übrig: Durch wen die Con 
centration der Listen zu geschehen habe: 
durch die Zählungsagenten bis zu Ortsresultaten? 
oder durch besonders errichtete amtliche Büreaus? 
oder durch die vorhandenen Behörden und deren Beamten? 
3*
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        20 
Es ist unmöglich, diese Fragen hier ausführlich zu erörtern; 
sie hängen so eng mit der Organisation der amtlichen Statistik 
im Staate zusammen, dass ihre Lösung von der Entschliessung 
über jene Organisationsfrage bedingt wird. Angesichts des 
bestehenden Verwaltungsapparates wird indess kaum etwas 
Anderes stattfinden können, als Folgendes: 
1) Die Städte von über 10 000 Einwohnern haben die sie 
betreffenden Listen selbst zu concentriren. 
2) Die Landrathsämter haben die Listen der Städte unter 
10 000 Einwohner, so wie der übrigen Wohnplätze ihres 
Kreises in der vorgeschriebenen Form zusammenzustellen 
und zu concentriren. 
3) Die Regierungen empfangen die concentrirten Resultate 
aus den Städten über 10 000 Einwohner und aus den 
Kreisen und stellen dieselben zu Regierungsbezirks 
resultaten zusammen. 
4) Von den Regierungsbezirken gelangen die bis zu Be 
zirksresultaten concentrirten Tabellen an das königliche 
statistische Bureau, welches daraus die Provinzial- und 
Landesresultate zusammenstellt. 
Begreiflicherweise werden nur diejenigen Einträge vorher 
erst zu Orts- und Kreisresultaten zu concentriren sein, welche 
durch die vorgeschriebenen Schluss tabellen als solche benötbigt 
werden. Manche der vorn genannten zu gewinnenden Re 
sultate haben sogar einen grösseren Werth, je grösser die 
Zahlen sind , welche ihre Basis bilden. Indessen stellt man 
den Gesichtspunkt in den Vordergrund, dass Orts- und Kreis 
statistiken für die unmittelbaren Zwecke der Verwaltung der 
grösseren Städte wie der Kreise nie detaillirt genug sein 
können, dass sie also neben einem allgemeinen auch einen ganz 
specifischen Nutzen haben, so wird es nur dankbar zu begrüssen 
sein, wenn in den Landrathsämtern von allen Tabellen die 
Concentration zu Kreisresultaten vorausgeht. Unleugbar würden 
solche Arbeiten den bereits anbefohlenen, von Zeit zu Zeit zu 
erstattenden Kreisstatistiken als eine überaus werthvolle Unter 
lage dienen können. Ausserdem werden sie dazu beitragen, in die 
höchst anerkennenswerthen und sehr verdienstlichen statistischen 
Leistungen so vieler Landräthe eine gewisse Uebereinstimmung 
der Behandlung zu bringen. Eine Mehrarbeit entsteht aus der 
durchgängig schon in der untersten Verwaltungsinstanz vor 
genommenen Concentration eigentlich nicht. Denn die Arbeit 
der Zusammentragung und Zusammenstellung der Einzel 
resultate zu Gesammtresultaten bleibt nahezu dieselbe, ob sie 
für die grösseren Städte bei den Magistraten , für die Kreise 
bei den Landrathsämtern, oder für die Bezirke sofort aus den 
Urlisten bei den Königlichen Regierungen vorgenommen wird. 
Wohl aber wächst bei ersterem Verfahren die Richtigkeit, 
weil die Localkenntniss dem Urtheile über die Einträge un- 
gemein zu statten kömmt. 
Bei wohlorganisirtem Arbeitspläne dürfte aber auch die 
Schnelligkeit bedeutend wachsen, mit welcher die Arbeit ge 
fördert wird. Tn der preussischen Monarchie giebt es 83 Städte 
mit mehr als 10 000 Einwohnern und, einschliesslich 11 Stadt 
kreise, 334 Kreise, ohne diese also 323. Nimmt man, weil 
die grösseren Städte die Concentration für sich besorgen, nur 
letzte Zahl, so vertheilt sich also die Arbeit auf 406 verschie 
dene Organe; und im Durchschnitt hat sonach 1 Organ die 
Statistik von circa 45 000 Bewohnern herzustellen. 
5) Unter den angeführten Gründen spricht indess noch ein 
anderer für die möglichste Concentrirung in der untersten Instanz, 
dieser aber führt sofort zu der Frage der Aufbewah 
rung der Urlisten, welche, wenn sie richtig entschieden 
wird, zugleich einem oft besprochenen Wunsche Erfüllung 
bringt. 
Es wird nämlich mit allem Rechte darauf ein Gewicht ge 
legt, dass in jeder Gemeinde sogenannte Gemeindebücher 
gehalten werden möchten, in welchen nicht blos die Nachweise über 
das Gemeindevermögen, sondern auch die Nachweise über die 
Bewohner der Gemeinde und ihre persönlichen Verhältnisse, ihr 
Kommen in die Gemeinde, ihr Bleiben in derselben und ihr 
Gehen aus derselben zu finden seien. Man hat dergleichen 
Gemeindebücher in vielen deutschen, vorzugsweise aber süddeut 
schen Ländern. Wodurch könnte nun aber eine bessere Unterlage 
dafür beschafft werden, als durch die Haushaltungs-, Haus 
und Ortslisten der einzelnen Gemeinden? Sind sie nicht das 
leibhafte Inventarium der Angehörigen jeder Familie, der Be 
wohner jedes Hauses, der Gebäude und ihrer Wandelungen 
jedes Orts? Und da mit den Haushaltlisten gewerbliche 
Fragen zu verbinden sind, so sind sie gleichzeitig ein treuer 
Spiegel nicht blos der Art, sondern auch des Umfangs der 
Beschäftigung; die Hauslisten, die einige landwirthschaftliche 
Fragen enthalten sollen, geben Auskunft über Ackerbau und 
Viehzucht jedes Gemeindemitgliedes, und die Ortslisten lassen 
erkennen, was die Gemeinde durch Wegzüge verloren, durch 
Zuzüge gewonnen hat. Dazu kommt, dass in der Verwerthung 
der Urlisten zu Gemeindebüchern jeder Bewohner der Ge 
meinde eine Veranlassung erhält und sicher auch empfinden 
wird, seine in dieselben niederzuschreibenden Angaben mit 
Sorgfalt und Wahrheitsliebe zu bewirken. Also werden da 
durch zwei Zwecke auf einmal gefördert: die Ortsstatistik und 
die Landesstatistik. Das bedarf wohl nur der Andeutung, dass 
die wohl aufbewahrten Urlisten zugleich das beste Mittel der 
Controle für folgende Zählungen darbieten. 
6) Wenn schliesslich noch die Kosten zu erwähnen sind, 
welche die in vorliegender Denkschrift bevorwortete Umgestaltung 
der Volkszählungen in Anspruch nehmen kann, so dürfte sichs 
eigentlich hier nur um die Mehrkosten gegen das bisherige 
Verfahren handeln. Leider sind die letzteren nicht genau fest 
zustellen , weil dem statistischen Biireau die gesammten Kosten 
einer Volkszählung in Preussen überhaupt nicht bekannt sind. 
Das statistische Büreau giebt für Herstellung der Formulare 
zu den Concentrationstabellen 3000 Thlr. aus. Darin sind aber 
die Urlisten (die doch Hauslisten sind und in grösseren Orten 
sogar als Haushaltungslisten verwendet werden) keineswegs 
inbegriffen. Ebensowenig sind darin die Hilfslisten begriffen, 
welche für Aufzeichnung des Viehstandes und der Gewerbe 
verhältnisse in Anwendung kommen müssen.* Alle diese Listen 
sind ziemlich kostspielig. Wird mit Hilfe von Haushaltungs-, 
Haus- und Ortslisten gezählt, so sind die Kosten für die Listen 
selbst etwa wie folgt zu veranschlagen : 
Es giebt in Preussen nach der Zählung vom 3. Decem 
ber 1858: 
3.691 725 Familien, 
2.069 925 Privatwohngebäude und 
82 897 Wohnplätze. 
Demnach möchten, wenn man die Zahl der Familien 
für die Zahl der Haushaltungslisten, die der Privatwohngebäude 
für die Zahl der Hauslisten und die der Wohnplätze für die 
Zahl der Ortslisten zum Anhaltepunkt nimmt, für die nächste 
Zählung, unter Berücksichtigung des Zuwachses und 10 Prozent 
Zuschlags für unbrauchbar gewordene Listen, erforderlich sein : 
4.000 000 Haushaltungslisten, 
2.300 000 Hauslisten, 
100 000 Ortslisten. 
In Summa 6.400 000 Listen. 
Sie repräsentiren eben soviel Bogen einfachen Formats 
und entsprechen einem Quantum von circa 13 400 Ries = 
1 340 Ballen. Jedenfalls ist das Papier des wohlfeileren Drucks 
wegen aber als Doppelformat anzuschaffen, in Folge dessen 
die 1 340 einfachen 670 Doppelballen werden. Es ist unnöthig, 
die Doppelballen schwerer als zu 180 Pfund und das Pfund 
theuerer als zu 3 Silbergroschen zu nehmen. Es kosten als 
dann die benöthigten 120 600 Pfund 12 060 Thlr. 
Was die Druckpreise anlangt, so werden bei angemessener 
Concurrenz pro 100 000 Bogen einfachen Formats in Schön- 
und Wiederdruck 75, höchstens 80 Thaler, dafür zu bewilli 
gen sein. Die Satz- und Druckkosten stellen sich sonach auf 
5 120 Thaler. Also Papier, Satz und Druck werden eine 
Ausgabe von circa 18 000 Thalern erfordern. Das ist bei 
18 Millionen Bewohnern für jeden Bewohner eine Ausgabe 
von A— Thlr. oder circa % Pfennig. 
Es ist nicht wohl anzunehmen, dass die gegenwärtigen 
Kosten für die Urlisten und sonstigen Formulare erheblich 
niedriger seien. — Die Kosten der Zusammenstellung etc. sind 
es sicher nicht, wenn die Concentration nach einem fest be 
stimmten Plane systematisch, und mit allen Hülfsmitteln der 
Arbeitstheilung, vorgenommen wird. 
Gesetzt aber auch, es entstände eine geringe Mehrausgabe; 
wird sie nicht reichlich durch die Vortheile einer genaueren 
Zählung compensirt? Im Königreich Sachsen wurde consta- 
tirt, dass, als im Jahre 1832 die individuelle Zählung durch 
Hauslisten eingeführt wurde, der Zuwachs der Bevölkerung, 
der sonst circa 45 000 Einwohner pro Triennium betrug, auf 
einmal auf 156 000 Einwohner stieg. Von da bewegte er sich 
in den 50—60 000 pro Triennium bis zum Jahre 1852, in 
welchem die Haushaltungslisten eingeführt wurden; in diesem 
Jahre wurde ein Zuwachs von 93 181 auf das vorangegangene 
Triennium ermittelt. Im nächsten Triennium sank er aber 
wieder auf 51 564, ein sicherer Beweis also dafür, dass der ver 
besserten Methode der Zählung ein guter Theil des Zuwachses 
zu verdanken war. Könnte man, nicht den Zuwachs, sondern die 
Mehrzählung etwa auf \ Procent in Preussen veranschlagen, so 
würde das bei 18 Millionen Einwohnern eine Mehrermittelung 
von 90 000 Bewohnern bedeuten, die bei den bisherigen 
Zählungen lediglich der Methode wegen ungezählt blieben und 
demzufolge auch der auf ihre Zahl entfallende Antheil an den 
Zollvereinsrevenuen dem Staat verloren ging. Da nun aber
        <pb n="29" />
        21 
die Kosten des vorgeschlagenen Zählungsverfahrens lange nicht 
so gross sind, als die durch dieselbe dem Staate in Aussicht 
stehende Mehreinnahme aus den Zollvereinserträgnissen, so 
empfiehlt sich gewiss eine Methode auch aus finanziellen Grün 
den, die nicht blos den Zweck der Volkszählung, sondern 
auch den der Volksbeschreibung in so vollkommener Weise 
erreichen lässt. 
Uebrigens verdient es bemerkt zu werden, dass in dem 
selben Maasse, als die Wichtigkeit der Volkszählungen besser 
erkannt wird, auch immer grössere Mittel für diesen Zweck 
aufgewendet werden. Von den vereinigten Staaten Nordame 
rikas liegen die Censuskosten seit 1790 vor; sie sind ein vor 
trefflicher Beleg des eben Ausgesprochenen. Es kostete der 
Census 
von 1790 bei 3.929 872 Bewohnern 14 377 Dollars. 
1800 
1810 
1820 
1830 
1840 
1850 
5.305 952 
7.239 814 
9.638 131 
12.866 920 
17.063 353 
23.191 876 
66 109 
178 445 
208 526 
378 545 
833 371 
1.318 027 
In der Kostensumme des letzten Census von 1850 sind 
aber die Druckkosten noch nicht einmal begriffen. Sie über 
ragen sicher die Summe von 200 000 Dollars, denn im Jahre 
1840 beliefen sie sich bereits auf eine Höhe von 184 693 Dollars. 
Auf den Kopf der Bevölkerung reducirt nehmen die Kosten 
folgenden Verlauf: 
Im Jahre 1790 0,37 Cent. 
1800 1,25 
1810 2,46 » 
1820 2,16 , 
1830 2,94 » 
1840 4,88 
1850 5,68 » 
Ein Cent ist 0,43 Silbergroschen = 5,16 Pfennig. 
Um den Vergleich noch auf einige andere Länder auszu 
dehnen sei nur noch hinzugefügt, dass die Zählungskosten 
pro Kopf der Bevölkerung waren: 
in Belgien 1846 1,13 Silbergr. 
in England 1851 1,66 » 
in Amerika 1850 2,44 » (excl. Druckkosten). 
Dass die Zähler von den Kosten den Löwenantheil em 
pfangen geht aus dem englischen Tarife für ihre Leistungen 
klar genug hervor. Jeder derselben erhält in England bei der 
am 8. April d. J. stattfindenden Zählung: 
eine feste Remuneration von 1 Pfd. Sterl. = 6 Thlr. 20 Sgr., 
eine Zuschlags-Remuneration von 2 Shilling = 10 Sil 
bergroschen für jede 100 Personen über 400 im Zäh- 
lungsdistrict ; 
eine Zuschlags - Remuneration von \ Shilling = 5 Sgr. 
für jede englische Meile Weg über 5 Meilen, die er bei 
dem Austheilen der Listen zu machen hat, und eben so 
viel für denselben Weg beim Sammeln der Listen. 
Es ist nicht daran zu denken, dass solche, oder auch nur 
entfernt ähnliche Summen gegenwärtig in irgend einem deut 
schen Staate für die Volkszählungen in denselben verausgabt 
werden; und sehr die Frage ist es, ob es überhaupt nöthig 
ist sie zu verausgaben, ob nicht, wenn eben die Volkszählun 
gen zu Nationalunternehmungen gemacht werden, der Zweck 
mit ungleich weniger Kosten noch vollständiger zu er 
reichen sein möchte. Würde der Erfolg auch nicht sofort sich 
zeigen, mit der Zeit dürfte er sicher nicht ausbleiben. 
Am Schlüsse dieses Abschnittes über die Ausführung der 
Zählung sind nun noch zwei eng damit im Zusammenhang 
stehende Dinge zu berühren, das sind: die Zählung der Mili- 
tairbevölkerung und die Zählung in der Stadt Berlin. 
1) 
2) 
3) 
Hinsichtlich der Militairbevölkerung ist es der seit 
langer Zeit bestehende Brauch in Preussen, dieselbe durch die 
Militärbehörden zur Ziffer bringen zu lassen. Indessen er 
mitteln diese nicht die ganze Militairbevölkerung, sondern nur 
die active und ihre Angehörigen. Die pensionirten Officiers 
und deren Angehörige, sodann die zur Disposition gestellten 
Officiere werden wiederum von den Civilbehörden gezählt und 
endlich auch die auf längere Zeit beurlaubten Soldaten im 
activen Dienst. 
Es unterliegt nun gar keinem Zweifel, dass eine solche 
Spaltung des Zählungsgeschäfts zu allerlei Unrichtigkeiten 
führen muss. Uebergehungen sind dabei ebensowenig zu ver 
meiden als Doppelzählungen. Hierzu kommt, dass die Er 
mittelung der Zahl aber gar nicht der alleinige Zweck des 
Census ist, sondern dass er auch den Zweck der Volksbeschrei 
bung mit zu erfüllen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist 
der Militairstand kein Stand, sondern ein Beruf. Jeder active 
Militair, der während der Zählung unter den Fahnen steht, ist 
eben nur als ein Organ der Landesvertheidigung zu betrachten. 
Das begründet keine Ausnahme, dass dieselbe eine allgemeine 
Staatspflicht ist. Ausser diesem Beruf sind ja alle übrigen 
Verhältnisse der Militairbevölkerung dieselben, wie die der 
Civilbevölkerung. Sie lebt theils in Familien, theils in Extra 
haushaltungen, sie ist verschieden nach Alter, Confession, Ab 
stammung und Sprache, alles Dinge, die von ihr so gut zu 
erheben und nachzuweisen sind, wie von der Civilbevölkerung. 
Darum ist es dringend nöthig, dass die Specialzählung der 
Militairbevölkerung durch die Militairbehörden aufhöre, dass 
jeder Officier und Officiersrang bekleidende Militair, ferner 
jeder verheirathete Militair niederen Grades als ein Haus 
haltungsvorstand angesehen werde, der die erforderlichen Angaben 
über sich und die Seinigen in eine gewöhnliche Haushaltungs 
liste einzutragen hat. Alle Uebrigen aber, soweit sie in Caser- 
nen wohnen, sind Mitglieder von Extrahaushaltungen und wer 
den in Extralisten für Casernen etc. verzeichnet. Im Falle 
Truppen bei Privatbewohnern einquartiert sind, sind sie als 
deren Aftermiether zu betrachten. Nur allein auf solche Weise 
kann die Militairbevölkerung an den Orten ihres Aufenthalts 
mit Sicherheit nach Zahl und Beschaffenheit ermittelt werden. 
Der andere Punkt, die Zählung in Berlin, hat bei 
jedem Census Anlass zu Differenzen gegeben und seit mehr 
als 20 Jahren kehren bei jeder Zählung die Streitigkeiten über 
die Richtigkeit der Volkszahl der Residenz wieder. Wäre der 
Fehler, der das Streitobject bildet, ein kleiner, so würde er 
nicht so gebieterisch durchgreifende Massregeln zur Richtig 
stellung der Zahl erfordern, er ist aber zu Zeiten schon ein 
sehr grosser gewesen und hat gegen 30 000 betragen, d. h. 
6—8 Procent der Gesammtbevölkerung der Residenz. 
Für grosse Städte mit einer mehr oder weniger beträcht 
lichen latitirenden Bevölkerung ist die wichtigste Regel der 
Zählung die, dass die Aufnahmen auf den Zustand in einer 
sehr kurzen Zeit reducirt werden. So wird also die Bevölke 
rung Berlins zu ermitteln sein, wie sie in der Mitternacht vom 
2. auf den 3. December war. In Folge dessen ist jeder Haus 
haltungsvorstand zu verpflichten, in seiner Haushaltungsliste 
über diejenigen theils Angehörigen, theils Aftermiether, theils 
blosse Schlafleute Auskunft zu geben, welche in der Nacht vom 
2. bis 3. December seiner Haushaltung im Sinne der Zählungs 
verordnung angehörten. Ebenso haben die Inhaber von Her 
bergen, Gasthäusern die nämliche Angabe über die von ihnen 
Beherbergten oder Logirten in den hierfür bestimmten Extra 
listen zu machen. Wird mit Strenge auf Erfüllung dieser Vor 
schriften gehalten, so kann es sich nur noch um die Bewoh 
ner der Residenz handeln, die in der genannten Nacht weder 
in einer Familien- noch in einer Extrahaushaltung zubringen. 
So weit dies auf der Reise Befindliche ( die Nacht hindurch 
Fahrende) betrifft, finden die hierfür getroffenen Bestimmungen 
Anwendung, so weit es aber Vagabondirende sind, so ist deren 
Zahl freilich nur schwer zu ermitteln. Indess eine Nacht vom 
2. zum 3. December ist gerade nicht sehr einladend zum Her 
umstreifen im Freien. Wird demnach ein Fehler begangen, 
so kann er nicht sehr gross sein und keinesfalls in die Tau 
sende gehen. Nur durch eine Zählung mittelst Haushaltungs 
listen lässt er sich auf ein Minimum herabdrücken. In Lon 
don , Paris, Brüssel wird die Bevölkerung ebenfalls durch 
Haushaltungslisten zur Ziffer gebracht und das Verfahren bei 
der Austheilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung ist kein 
anderes als das vorn beschriebene. Nur geschieht die Zählung, 
wie allenthalben in England, Frankreich und Belgien, durch 
besondere Zähler. Indess nicht diese Einrichtung allein ver 
bürgt die grössere Genauigkeit und Zuverlässigkeit, sondern 
die Massregeln, welche hinsichtlich der Zutheilung der Listen 
an die Haushaltungsvorstände getroffen werden, sind es, worauf 
es bei der Sache ankommt. 
Dass man in einer Stadt von der hohen Bedeutung Berlins 
gleichzeitig mit der und durch die Volkszählung auch noch 
viele andere, die communlichen Interessen berührende Verhält 
nisse erheben könne, ist ebenso selbstverständlich, als es 
wünschenswert!! ist, dass Berlin in Bezug auf eine Special 
statistik nicht hinter Paris und Wien zurückstehe. Berlin ist 
sicher berufen, in der Statistik der grossen Städte eine der 
hervorragendsten Stellen einzunehmen. 
V. Schlussresultate. 
Der Inhalt vorliegender Denkschrift ist in folgende Sätze 
zusammenzufassen, die als eben so viele Vorschläge angesehen 
werden können:
        <pb n="30" />
        1) Der Census in der preussischen Monarchie hat nicht 
blos die Aufgabe, die Volkszahl zu bestimmen, sondern 
es sollen durch ihn auch die Materialien zur Volksbe 
schreibung in dem in dieser Denkschrift entwickelten Sinne 
und Umfange beigebracht werden. 
2) Die Volkszählung oder der Census wird durch individuelle 
und namentliche Zählung von Haushaltung zu Haushalt 
ung mit Anwendung von sogenannten Haushaltungslisten, 
die durch die Haushaltungsvorstände auszufüllen sind, be 
werkstelligt. 
3) Zur Vermehrung der Genauigkeit und Vollständigkeit 
der Resultate sind neben den Haushaltungslisten noch 
Hauslisten an die Hausbesitzer oder Administratoren, so 
wie Ortslisten an die Ortsvorstände zu verabfolgen. 
4) Mit den Haushaltungslisten sind die zu einer Gewerbe 
statistik, mit den Hauslisten die zu einer landwirtschaft 
lichen und Viehhaltungsstatistik, mit den Ortslistcn die 
zu einer Gebäudestatistik erforderlichen Fragen sowohl, 
wie auch die Controle über die Zu- und Wegzüge zu 
verbinden. 
5) Die Zahl und Beschaffenheit der flottirenden Bevölkerung 
ist, so weit sie in sogenannten Extrahaushaltungen lebt, 
durch Extralisten festzustellen. 
6) Auf jede der in Anwendung kommenden Listen sind die 
zu deren richtiger Ausfüllung nötigen Erläuterungen und 
Vorschriften abzudrucken. 
7) Die Militairbevölkerung ist behufs der Zählung nicht als 
ein besonderer, sondern als ein integrirender Bestand 
teil der Bevölkerung des Staats zu betrachten. 
8) Die Ausführung der Zählung obliegt lediglich den Civil- 
behörden. 
9) Die betreffenden, mit der Ausführung der Zählung beauf 
tragten Behörden sind mit einer präcisen Instruction über 
die Austeilung, Wiedereinsammlung, Prüfung und Con- 
centrirung der Listen zu versehen; bezüglich der Prüfung 
und Concentrirung sind diejenigen hierbei einzuhaltenden 
Methoden genau vorzuschreiben, welche ein Maximum der 
Leistung mit einem Minimalaufwand von Zeit, Kräften 
und Geldmitteln verbürgen. 
10) Die Concentrirung der Listen hat die in Beilage III. ver- 
zeichneten Tabellen zu ergeben. Die bisherigen Tabellen, 
als die statistische Tabelle, die Tabelle über die Wohn- 
plätze, die Judentabelle, die Handwerkertabelle und die 
Fabrikentabelle kommen dafür in Wegfall. 
11) Für die gewissenhafte Ausführung der Zählung sind ausser 
den amtlichen Organen auch noch die guten Dienste der 
Presse, sowie die einzelner anwendungsfähiger einfluss 
reicher Corporationen und Privatpersonen in Anspruch 
zu nehmen. 
12) Bei der Zählung in Berlin ist die nämliche Zählungs 
methode zu beobachten, wie sie für den übrigen Theil 
des Landes in Anwendung kommt. Eine Ermittelung 
der Volkszahl aus den Einwohnerlisten des Einwohner- 
Meldeamts oder den Revierbüchern der Polizeicommis 
sarien ohne wirkliche individuelle und namentliche Zäh 
lung ist schlechterdings unzulässig. 
Je tiefer diese Vorschläge begründet sind, desto berech 
tigter dürfte der Anspruch sein, dass sie zur Ausführung ge 
langen. Als das belohnendste Urtheil über dieselben wäre es 
freilich anzusehen, wenn sie nicht blos werth befunden würden, 
in Preussen zur Geltung zu kommen, sondern wenn aus ihnen 
heraus auch die Idee einer allgemeinen deutschen Statistik von 
Neuem Wurzel schlüge.
        <pb n="31" />
        ,¡¿nm?í 
u li 
Beilagen. 
I. Synoptisches Tableau zur Veranschaulichung des Entwickelungsganges der preussischen Volkszählungsmethoden. 
II. Entwürfe zu den bei der vorgeschlagenen Zählungsmethode anzuwendenden Formularen. 
A. Der Ortslisten. 
B. Der Hauslisten. 
C. Der Haushaltungslisten für Familienhaushaltungen. 
III. Das System der aus der Volkszählung resnltirenden Tabellen. 
A. Tabellengruppe, die Bewohner betreffend. 
B. Tabellengruppe, die Wbhnplätze und Wohngebäude betreffend. 
C. Tabellengruppe, die Landwirtschaft und die Viehhaltung betreffend. 
D. Tabellengruppe, die Industrie betreffend. 
E. Tabellengruppe, den Handel und den Verkehr betreffend.
        <pb n="32" />
        I. Beilage. Synoptisches Tableau zur Veranschaulichung des 
Gegenstände der 
V olkszählungsvorschriften 
in 
Preussen. 
184 0. 
V erordnung 
vom 14. Octbr. 1840. 
18 43. 
Verordnung 
vom 10. Octbr. 1843. 
184 6. 
Verordnung 
vom 6. Juli 1846. 
1849. 
Verordnung 
vom 
13. Octbr. 1849. 
18 52. 
Verordnung 
vom 20. August 1852. 
1. Zeit der Zählung. 
Im December. 
Im December. 
Den 3. December. 
Den 3. December. 
Den 3. December. 
2. Umfang. 
Factische und rechtliche Be 
völkerung. 
Militairbevölkerung. 
völkerung. 
Civilbe- 
3. Dauer. 
4. Methode. 
1) Zählung durch Schätzung 
und Berechnung. 
2) Construirung der Listen 
aus Einwohnerlisten. 
3) Zählung durch Gemeinde 
versammlung. 
4) Individuelle, aber nicht 
namentliche Zählung von 
Haus zu Haus. 
5) Individuelle und nament 
liche Zählung durch Zähler 
mittels Hauslisten oder Ur 
listen. 
6) Individuelle und nament 
liche Zählung durch Zähler 
mittels Haushaltungslisten. 
7) Individuelle u. namentliche 
Zählung mittels Haushalt 
ungslisten durch die Haus 
haltungsvorstände selbst. 
Datum der Aufnahme (in 
den Urlisten) zu be 
merken. 
Die Landwehrstämme sind 
als active Militairbevöl 
kerung zu betrachten. 
Beurlaubte Reserven und 
Landwehr sind als Civil- 
bevölkerung zu zählen. 
Gemischtes Princip. Alle 
In- und Ausländer wer 
den, jedoch mit diversen 
Ausnahmen, an den Or 
ten, wo sie sich zur Zeit 
der Zählung vorüber 
gehend aufhalten, gezählt 
Definition von Civil- und 
Militairbevölkerung. Ci- 
vilangehörige bei Mili- 
tairpersonen zur Militair 
bevölkerung. Beurlaubte 
Soldaten zur Civilbevöl- 
kerung. 
Im December zu beginnen 
und zu beenden. 
Aufstellung von Urlisten 
nach den Gemejndever- 
zeichnissen. Wo Ein 
wohnerlisten bestehen, 
sind diese als Surrogate 
zu benutzen. 
Es muss wirkliche Zählung 
stattfinden. Die Ein 
tragung in Urlisten ist 
obligatorisch. 
Zählung nach Methode 5 
vorgeschrieben. 
5. Inhalt der Listen. 
Nummer des Grundstücks. 
Fortlaufende Nummer der Be 
wohnereinträge. 
Nummer der Liste u. Datum 
der Aufnahme darin an 
zugeben. 
Beginn am 3. December. 
Zählung ununterbrochen 
fortzusetzen, spätestens 
am 3ten Tage zu voll 
enden. Ausnahmsweise 
Ucberschreitung der 3- 
tägigen Frist nur in 
Städten von über 30 000 
Einwohnern gestattet. 
Wie 1846. 
Den 3. December 
anzufangen und in 
einem Tage zu 
beendigen. Nur in 
besonders volk 
reichen Orten dür 
fen 3 Tage in An 
spruch genommen 
werden. 
In diesen, wie in allen Punkten 
Hinweis auf die Vorschrift vom 
6. Juli 1846. 
Wie 1846. 
Der 3. December. Wie 1849. 
Ortspolizeibehörden sind für 
richtige Befolgung der Vor 
schrift verantwortlich. 
Die Methode, die Zählung 
aus den Einwohnerlisten 
herzustellen, wird aus 
drücklich untersagt. 
Die Ortsbehörden sind 
verpflichtet, von Haus 
zu Haus, Besitzung zu 
Besitzung an Ort und 
Stelle zu zählen. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Besondere Bestimmungen 
der Regierungen über den 
Inhalt sind zulässig. 
Datum der Aufnahme an 
zugeben. 
Nummer des Grundstücks Nummer des Grundstücks 
anzugeben. I anzugeben. 
Die fortlaufende Nummer I Wie 1840. 
ist anzugeben. 
Die fortlaufende Nummer- 
irung hat erst nach ge 
schehener Zählung zu er- 
. I folgen. , 
Anmerkung. Es ist selbstverständlich, dass da, wo zu den Gegenständen nichts bemerkt ist, Vorschriften oder Bestimmungen 
Wie 1840. 
Nummerirung der Listen 
ist erforderlich. 
Nummer des Grundstücks. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846.
        <pb n="33" />
        &gt;9ã 
WBÊM 
25 Áf 
Entwickelungsganges der preussischen V olkszählungsmethoden. 
Auf Verlangen erstattete gutachtliche 
Aeusserungen einzelner Regierungen 
über das Verfahren bei den 
bisherigen Zählungen. 
Oestliche 
Provinzen. 
Westliche 
Provinzen. 
NB. Diese Gutachten sind nur in einem sehr kurzen 
Auszuge in den Acten des königlichen statist! 
sehen Bureaus enthalten. 
Frankfurt. 3 Tage 
statt eines einzigen zur 
Zählung zu gestatten. 
Dieterici’s 
Gutachten über die 
Gutachten der 
Regierungen und 
neue Vorschläge 
vom 4. October 1854. 
185 5. 
V erordnung 
vom 
25. October 1855. 
Circularverfügung vom 6ten 
Juli 1846 muss allezeit die 
Basis bleiben. — Das 
Princip der Zählung ist 
die Ermittelung der fac- 
tischen Bevölkerung. 
Am 3. December wie 
1846. 
In diesem, wie in allen 
andern Punkten, Hin 
weis auf dieV erordnung 
vom 6. Juli 1846. 
Coblenz. Die Zählung 
darf nicht von einem 
Feier - oder Sonntag 
unterbrochen werden. 
Coin hält d. 1- u.3tägige 
Frist für unzureichend. 
Arnsberg. Zahlungs 
termin auf den 20sten 
October — die Zähl 
ungszeit ist zu kurz. 
Aachen. Die Zähl 
ungszeit ist zu kurz. 
Dem Mangel an geeigne 
ten Zählern ist abzu 
helfen. 
Düsseldorf. FürLand- 
gemeinden 6 Tage, für 
Städte 10 Tage und 
im October zu zählen. 
Merseburg. Schlägt 
einneues Schema (ohne 
namentliche) Bezeich 
nung vor. 
Königsberg. Schlägt 
ein neues Schema für 
Hauslisten vor (gut). 
Minden. Nicht von Haus 
zu Haus, sondern in 
einem einzigen Locale 
zu zählen. (Methode3.) 
Coin. Zu gestatten, dass 
den Haushaltungsvor 
Stehern Hauslisten zur 
Aufzeichnung ihrer 
Hausstandsgenossen 
vor der Zählung ertheilt 
werden (also Haus 
haltungslisten) . 
Arnsberg. Desgl. 
Die Ueberschreitung der 
Zählungszeit ist nicht blos 
in den Städten, sondern 
überhaupt in volkrei 
chen Orten zu gestatten. 
Zählung möglichst an 
demselben Tage (3ten 
December), in volk 
reichen Orten aber 
spätestens am StenTage 
zu beenden. 
Wie 1846. 
Zählung durch Zusammenbe 
rufung der Ortsbewohner 
instructions widrig. 
Zählung von Haus zu Haus 
am Zählungstage (also Me 
thode 5) darf nicht ver 
lassen werden. 
Aufstellung der Urlisten auf 
dem Lande durch die 
Schulzen. Anwendung von 
Haushaltlisten zu gestatten. 
Wie 1846. 
nicht erlassen wurden. 
185 8. 
V erordnung 
vom 20. Octbr. 1858. 
Am 3. December wie 1846. 
In diesem, wie in allen an 
dern Punkten, Hinweis 
auf die Verordnung vom 
6. Juli 1846. 
Nur active Militairs u. ihre 
Angehörigen sind von den 
Militairbehörden zu zäh 
len ; pensionirte Militairs 
u. ihre Angehörigen ge 
hören zur Civilbevölker- 
ung. Die zur Disposition 
gestellten Offiziere eben 
falls. Tclegraphenbeamte 
nicht mehr zur Militairbe- 
völkerung, sondern zur 
Civilbevölkerung. 
Datum der Aufnahme der 
Urlisten darf nicht ver 
gessen werden. 
Verordnung vom 20. De 
cember 1858. Nachzähl 
ung und sonstige Prüfung 
d. Zählungsergebnisse bis 
ultimo Januar gestattet, 
später nicht mehr. Von 
da ab sind nur noch rech 
nerische Prüfungen er 
laubt. 
18 5 3. 
Brüsseler 
Congress- 
beschlüsse; 
Wo möglich im De 
cember, weil sich in 
diesem Monat der 
grösste Theil der Be 
völkerung in den ge 
wöhnlichen Wohn 
orten aufhält. 
Wirkliche Bevölkerung 
(population de fait), 
doch sind auch Er 
hebungen erlaubt, um 
die population de droit 
zu ermitteln. 
Längstens 
Periode. 
in lOjähriger 
Wie 1846. 
Die Zahl der Familien ist 
in den Urlisten durch eine 
besondere Spalte auszu- 
Das Probeexemplar der Ur 
liste von 1846 wird durch 
ein neues vollstän 
digeres ersetzt. 
Wie 1846. Ausserdem: 
Die Numerirung in der Isten 
Spalte der Urliste kann 
erst nach beendigter Zähl 
ung vorgenommen wer 
den, indem sie durch alle 
Listen fortlaufend sein 
soll. Zur leichtern Auf 
rechnung sind die Urlisten 
mit 25 Querlinien zu ver 
sehen. Die Aufnahme der 
Bewohner muss nach der 
Nummerfolge d. Häuser 
t eschehen. Am 
chluss derUrliste ist von 
der Behörde eine kurze 
Angabe über den Zu- und 
Abgang von bevölkerten 
Grundstücken zu machen. 
Nach Methode 7. 
% 
1860. 
Londoner 
Congress- 
beschlüsse: 
Obgleich d.December wegen 
der mindesten Beweglich 
keit d. Bevölkerung d. ge 
eignetste zur Zählung ist, 
so ist doch die Wahl der 
Jahreszeit der Zählung 
der Specialerwägung an 
heimgegeben. 
Die factische Bevölkerung 
ist zu ermitteln, jedoch 
mit der Füglichkeit, auch 
die abwesende recht 
liehe Bevölkerung 
(Armee, Marine, Ma 
trosen, Fischer u. a.) zu 
constatiren. 
Längstens 10jährige Pe 
riode ; wo kürzere Pe 
rioden bestehen, möchte 
nichts daran abgeändert 
werden. 
Möglichst in 1 Tage. In 
volkreichen Orten meh 
rere Tage, jedoch muss 
sich d. Stand d. Bevölker 
ung auf einen bestimmten 
allgemeinen Zählungstag 
beziehen. 
Die Jahreszeit der Zählung 
ist den Verhältnissen an 
gemessen zu wählen. 
Nach Methode 7. 
Der Inhalt hat sich auf 
folgende Dinge zu er 
strecken : 
Der Inhalt der Listen soll 
ein zweifacher sein : Die 
Auskünfte sollen sein: 
a) obligatorische (o.), 
b) facultative (f.).
        <pb n="34" />
        ■ 
—I" m * «fc. 
I 
I 
ü' 
26 
Gegenstände der 
Y olkszählungsvorschriften 
in 
Preussen. 
5. Inhalt der Liste. (Forts.) 
Namen der Bewohner. 
Geschlecht. 
Alter. 
Körperliche Beschaffenheit. 
Geistige Beschaffenheit. 
Religion. 
184 0. 
Verordnung 
vom 14. Octbr. 1840. 
Tauf- und Familiennamen 
zu nennen. 
Das Alter nach dem erst 
noch zu erfüllenden 
Lebensjahre anzugeben. 
Religion. 
Familienstand. 
Stand und Beruf. 
Erwerb und Vermögen. 
Arbeits- u. Dienstverhältniss. 
Art des Aufenthalts. Anwesen 
heit und Abwesenheit. 
In der Ehe lebende Personen 
und getrennt lebende Per 
sonen zu unterscheiden. 
Stand und Gewerbe anzu 
geben. 
1843. 
Verordnung 
vom 10. Octbr. 1843. 
184 6. 
Verordnung 
vom 6. Juli 1846. 
1849. 
V erordnung 
vom 
13. Octbr. 1849. 
1852. 
V erordnung 
vom 20. August 1852. 
Tauf- und Familiennamen 
zu nennen. 
Wie 1840. 
Religion. 
Stand und Gewerbe anzu 
geben. 
Abstammung. Sprache. 
Wohnungsweise. 
Beschreibung der Gebäude. 
Erhebung über die Sprache 
resp. Nationalität ist den 
Regierungen gestattet. 
Abwesende Hausirer, Lohn 
end Frachtfuhrleute an 
ihrem Wohorte zu zählen. 
Tauf- und Familiennamen 
zu nennen. 
Das Alter ist nach dem erst 
noch zu erfüllenden 
Lebensjahre der Personen 
einzutragen. 
Religion. 
Stand oder Gewerbe anzu- 
In Lohn, Brod und Arbeit 
stehende Dienstboten, 
Gesellen etc. inch der 
Gesellen in den Herbergen 
am Ort der Zählung mit 
zuzählen. » 
Fremde'in Gasthöfen (eich 
Gesellen in Herbergen), 
Gäste in Familien nicht 
am Orte der Zählung 
mitzuzählen. 
Leute mit verschiedenen 
Wohnsitzen nur in der 
Stadt des Winteraufent 
halts zu zählen. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1840. 
Wie 1846. 
Wie 1840. 
Wie 1840. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Wie 1846 
Wie 1846. 
Wie 1846, ausserdem : 
Verordnung vom 13. October 1852. 
Abwesende inländische See- u. 
Flussschiffer an ihrem Wohnort, 
nicht an ihrem zufälligen Auf- 
cnthaltsort zu zählen. — Aus 
ländische See- und Flussschiffer 
auf preussischem Wassergebiete 
an ihrem Aufenthaltsort zu 
zählen. Ausländ. See- u. Fluss 
schiffer, die auf preussischen 
Fahrzeugen dienen, sich zur Zeit 
der Zählung aber nicht auf 
preussischem Wassergebiete be 
finden, bleiben bei der Zählung 
unberücksichtigt. 
Verordnung vom 26. Juli 1854. 
Aufenthalt der Truppen. 
1) Truppen eines Vereins 
staates (A.) meinem andern 
(B.) zur Bevölkerung A. 
zu rechnen. Truppen mit 
Zollfreiheit bleiben ausser 
Berechnung. 
2) Truppen im Vereinsaus 
lande zur Bevölkerung ihres 
Heimath slandes, sofern sie 
nicht eine stehendeGarnison 
im Vereinsauslande bilden. 
3) Ausservereinsländ. Trup 
pen, wenn sie im Zoll 
verein eine stehende Gar 
nison bilden, der Bevölker- 
ung der Stadt zuzuzählen, 
wo die Garnison liegt. Vor 
übergehend sich aufhal 
tende vereinsausländische 
Truppen bleiben bei der 
Zählung ausser Betracht.
        <pb n="35" />
        4 
V 1lYi 
tu 
27 
Auf Verlangen erstattete gutachtliche 
Aeusserungen einzelner Regierungen 
Di eterici’s 
Gutachten über die 
Gutachten der 
Regierungen und 
neue Vorschläge 
vom 4. October 1854. 
1 8 55. 
18 5 8. 
1853. 
1860. 
über das Verfahren bei den 
bisherigen Zählungen. 
Verordnung 
vom 
25. October 1855. 
Brüsseler 
Congress- 
beschlüsse: 
Londoner 
Congress- 
beschlüsse: 
Verordnung 
vom 20. Octbr. 1858 
Westliche 
Provinzen. 
Oesthche 
Provinzen 
1* 
» 
Tauf- und Familienname. 
Tauf- u. Familienname (o) 
Marienwerder. Vor 
und Familienname ge 
theilt anzugeben. 
Wie 1846 
Geschlecht (o) 
Geschlecht. 
Alter (letzter Geburtstag) 
(o). Erhebung des Alters 
auf Grund zu produciren- 
der legaler Altersatteste 
derBeachtung empfohlen. 
Blinde u. Taubstumme (o). 
Geisteskranke (o). 
Sorgfältige Angabe d. Alters I Alter der Kinder unter 1 
durch Zahlen wird be I Jahr nach Monaten, die 
übrigen Personen nach 
d. bereits erfüllten Le 
bensjahre anzugeben. 
Körperliche Beschaffen 
heit : Blinde, Taub 
stumme , Blödsinnige, 
Geisteskranke im Hause 
oder in Anstalten. 
sonders empfohlen. 
Unterricht der Kinder im Unterricht der Kinder ira 
Hause od. in d. Schule. Hauseod. in d. Schule (f). 
Confession. I Confession (f). 
Verordn, v. 27. Aug. 1857 zu 
unterscheiden : 1) Evan 
gelische Christen. 2) Ka- 
thol. Christen. 3) Grie 
chische Christen. 4) Me- 
noniten. 5) (Dissidenten, 
•Freigemeindler). 6) Ju 
den. 7) Muhamedaner. 
Verordn, vom 16. October 
1857 für (5.) : Mitglieder 
freier Gemeinden und 
Deutschkatholiken.—Die 
einzige Spalte für Con- 
fessionen in der Urliste in 
3, der leichtern Aufrech 
nung wegen, zu trennen. 
Verwandtschaft mit 
Familienhaupt (o). 
Familienstand (o). 
Familienstand. 
Auf richtige Angaben über 
den Familienstand zu 
dringen. 
Beschäftigung. Stand u 
Beruf. 
Stand oder Beruf (o). 
NB. Zur gleichmässigen 
Bezeichnung der Gewerbe 
in d. verschiedenen Län 
dern wird eine 3sprachigc 
Nomenclátor zur Beacht 
ung empfohlen. 
Die Fremden in Gasthäusern 
und Familienbesuche sind 
nicht am Ort der Zählung, 
sondern am Wohnort zu 
zählen. 
Staatsangehörige in dauern 
dem Aufenthalt im Auslande 
gar nicht zu zählen. Zu 
stimmung zur Verordnung 
über die See- Vnd Fluss 
schiffer. Die am Tage reisen 
den und erst Abends in die 
Herbergen einkehrenden 
Handwerksgesellen sind 
Abends in die Urlisten auf 
zunehmen. 
Art des Aufenthalts, (fest 
oder beständig) zeit 
weilig, vorübergehend. 
Coblenz. Für Gesellen 
und reisende Hand 
werksburschen, die in 
Herbergen zu zählen, 
erst Abends Zettel da 
hin zu geben. 
Personen, 
Art des Aufenthalts (f) 
welche 
Wochentagen nicht in 
dem Orte ihres Domicils 
wohnen, sind nicht an 
ihrem Aufenthaltsort, 
sondern in ihrem Wohn 
ort zu zählen. 
Sprache, weichein d. Fa 
milie gesprochen wird, 
anzugeben. 
D. Wohnungsweise durch 
Beschreibung d. Woh 
nung anzugeben. 
Angaben über die Be 
schaffenheit d. Gebäude 
sind mit zu erheben. 
Geburtsland (o). 
Sprache (f). 
a) Für Gebäude über 
haupt : Ob bewohnt, 
unbewohnt oder im 
Bau begriffen. 
b) Für be wohnteGebäude : 
Zahl der Stockwerke,! 
Wohnungen u.Fenster.! 
Benutzung d. Gebäude,! 
von wie viel Familien' 
bewohnt. Oeffentliche. 
und Privatgebäude. 
c) Für unbewohnte Ge 
bäude : Ob wegen 
ruinöser Beschaffenheit 
unbewohnt. 
d) Bezeichnung der nicht 
für Wohnungen be 
stimmten Gebäude (Fa 
briken etc.).
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        v\ tm 
jT-f 
*sÊÊfcsnft&amp; 
W JkL 
ri 
kCrj 
28 
Gegenstände der 
V olkszäMungsy or Schriften 
18 43. 
184 6. 
1840. 
1852. 
184 9. 
£ 
Verordnung 
vom 
13. Octbr. 1849. 
Verordnung 
vom 10. Octbr. 1843. 
Verordnung 
vom 6. Juli 1846 
V erordnung 
vom 14. Octbr. 1840. 
Verordnung 
vom 20. August 1852 
in 
Preussen 
6. Ordnung der Einträge. 
Vorschriften über die Ord 
nung der Einträge wer 
den empfohlen. 
Ordnung der Einträge 
1) der Hausherr, 
2) die Hausfrau, 
3) Kinder etc. 
Wie 1846 
Wie 1846 
7. Zahlung und Beschreibung 
der Betörenden Bevölker 
ung. 
Hoffmann über'die Zählung 
der Untersuchungs- und 
Strafgefangenen u. Unter 
suchungsgefangenen. Sind 
nach ihm wie die Reisen 
den in Gasthöfen zu be 
handeln. 
Zöglinge yon Unterrichts 
und Erziehungsanstalten, 
Insassen von Straf- und 
und Versorgungsanstalten 
etc. am Orte der Zählung. 
Wie 1846 
Wie 1846 
8. Ausführung der Zahlung. 
Organe der Ausführung im 
Allgemeinen. 
Die Ortsbehorden sind für die 
pünktliche Befolgung der Ver 
ordnung vom 6. Juli 1846 ver 
antwortlich. Nur gut instruirte 
und wohl befähigte Personen 
bei der Zählung zu verwenden. 
Aushilfe gegen Remunerationen 
aus Staatscassen zulässig. 
Zweierlei Behörden. Civil- 
hevölkerung durch die 
Civilbehörden. Militair- 
bevölkerung durch die 
Militärbehörden. 
Zweierlei Behörden wie 
1840. Aushilfe durch 
Steuerbeamte und sonst 
qualificirte Personen ge 
gen Remuneration aus 
nahmsweise gestattet. 
Zweierlei Behörden wie 
1840. Die Civilbevölker- 
ung in der Regel durch 
die Ortsbehörden allein. 
In Ausnahmefällen Hilfe 
durch Steuerbeamte oder 
sonst qualificirtePersonen 
gegen Remuneration. 
Wie 1846 
Austheilung der Listen 
Austheilung der Formulare 
der Urlisten durch die 
Regierungen an die Orts 
behörden. 
Austheilung von Haushalts 
listen an selbstständige 
Ortsbewohner vor der 
Zählung zulässig. 
|Wie 1846 
Wie 1846 
Ausfüllung der Listen 
W i edereinsammlung der Listen 
Prüfung der Einträge und 
fi 
Nachrevision. 
Strafen für schlechte Einträge. 
Allgem. Bemerkung, 
die Ausführung betreffend : 
die Ausführung betreffend : 
Aufhebung der abweichen 
den Bestimmungen vom 
14. October 1840 und 
18. October 1843 zu 
Gunsten der Circularver 
fügung vom 6. Juli 1846. 
9. Conoentrirnug dei 
träge. 
Organe hierfür. 
Art der Concentration 
Ein 
Zeitfristen hierfür. 
10. Bekanntgebung der Re 
sultate. 
Summarische Angabe hat 
sofort nach beendigter 
Zählung zu erfolgen. 
Summarische Angabe der 
Resultate soll alsbald 
nach beendigter Zählung 
geschehen. 
Wie 1846 
Spätestens bis zum 1. April 
I ' 
.4 
11. Berliner Zählung 
Plan über die Berliner 
Zählung mittels Haus 
haltungslisten vom 24sten 
Juni 1843. 
Projectirte Bekanntmach 
ung d. Polizeipräsidiums, 
d. Ausführung betreffend. 
Vorlage des Formulars. 
Verordnung vom Ministe 
rium des Innern vom 
24. October, die Vor 
bereitung der Zählung be 
treffend. Ausgearbeiteter 
Plan zur Ausführung 
vom Polizeipräsidium. 
Bericht über die Berliner 
Zählung vom 4. März 1841 
von Hoffmann. 
Ist aus den Registern zu 
sammengetragen. Schon 
derenGrundzahlist falsch. 
Es bestehen grosse Diffe 
renzen zwischen den Re 
gisterbüchern und der 
Central tabelle. 
Antrag auf Zählung Berlins 
durch eine besondere 
Commission. 
Bericht über die Differenz 
vom 28. Juli 1841. 
Zählung der Allerhöchsten 
Herrschaften. Bericht v. 
11. Juni 1841.
        <pb n="37" />
        29 
Auf Verlangen erstattete gutachtliche 
Aeusserungen einzelner Regierungen 
über das Verfahren bei den 
bisherigen Zählungen. 
Oestliche 
Provinzen. 
Westliche 
Provinzen. 
Dieterici’s 
Gutachten über die 
Gutachten der 
Regierungen und 
neue Vorschläge 
vom 4. October 1854. 
18 55. 
1858. 
Verordnung . Verordmmg 
25. October 1855. ¡vom 20. Octbr. 1858. 
185 3. 
Brüsseler 
Congress- 
beschlüsse: 
18 60. 
Londoner 
Congress- 
beschlüsse: 
Wie 1846. 
Wie 1846. 
Die Ortspolizeibehörden 
müssen zählen, weil der 
Census Landespolizeisache 
ist. Wo die Communal- 
behörden, Schulzen dies 
thun, muss es im Aufträge 
der Gutsherrschaft (Polizei) 
geschehen. 
Das Wie der Ausführung, 
die Zählung im Sinne der 
Circularverfügung vonl846, 
ist Sache der einzelnen Re 
gierungen. 
Die Ortspolizeibehörden 
sind zur Zählung ver 
pflichtet. Aushülfe ge 
stattet wie 1846. Dem 
Ermessen d. Regierun 
gen anheimzustellen, ob 
sie das Publicum auf die 
Zählung u. ihre Zwecke 
aufmerksam machen 
wollen. 
Wie 1855 und früher. 
Den Zählern ist eine In 
struction zu geben. Sol 
chen , die sich durch 
Fleiss und Geschicklich 
keit auszeichnen, kann 
eine besondere Gratifica 
tion ertheilt werden. 
Verantwortung für den Inhalt 
(Ausfüllung) der Urlisten 
hat der ausführende Beamte 
(Schulze, Bürgermeister) 
allein. Die Verantwort 
ung auf die Bewohner 
(Familienhäupter) abzuwäl 
zen, ist unzulässig. 
Revision der Urlisten auf dem 
Lande durch Berufung der 
Familienhäupter vor den 
Schulzen empfehlenswert!!. 
Strafen für Nachlässigkeiten 
unbedenklich. Revision 
muss von den Regierungen 
selbst durch den Departe 
mentsrath in die Hand ge 
nommen und überwacht 
werden. Voraufstellung des 
Soll der Bevölkerung. Der 
Landrath, der Polizeipräsi 
dent, die höheren Polizei 
behörden haben die haupt 
sächliche Revision. Be 
zahlung der Zählungnach 
Köpfen ganz unzulässig. 
Nachrevisionen in Aus 
sicht zu stellen. Ord 
nungsstrafen anzudro 
hen. Die Nachrevisio 
nen sind durch den De 
partementsrath der Re 
gierung in möglichster 
Ausdehnung zu be- 
Prüfung der Urlisten 
calculo sind durch die 
Landräthe, Nachrevisio 
nen sind durch d. Depar- 
tementsräthe der Regier 
ungen vorzunehmen. 
Die Verordnung vom 20sten 
October 1858 spricht sich 
klagend über den Mangel 
an Sorgfalt u. Gewissen 
haftigkeit beim Zählungs 
geschäft aus. Es entstehe 
hierdurch ebensowohl 
eine Beeinträchtigung der 
Landeskenntniss als auch 
der finanziellen Interessen 
des Staats. 
Durch Zähler. 
Durch Zähler (wenn er 
forderlich). 
Durch Zähler. 
Eine erste Prüfung durch 
die Zähler. 
Die Resultate sind un 
bedingt am 1. April 
vorzulegen. Wo Rück 
stände vorhanden, die 
Eintreibung ders. er 
forderlichenfalls durch 
Ordnungsstrafen zu be- 
Die Bekanntgebung der 
Resultate muss unbedingt 
längstens den 1. April 
geschehen. 
Durch Zähler. 
Durch Zähler (wenn er 
forderlich. 
Durch Zähler. 
Eine erste Prüfung durch 
die Zähler. Zur Sicherung 
der guten Einträge und 
Angaben : Strafandrohung 
für Nachlässigkeiten und 
Fälschungen. 
Gattungen der zu veröffent 
lichenden Tabellen: 
1) Bevölkerung, an 
wesende, abwesende u. 
zusammen. 
2) Bewohnte und unbe 
wohnte Gebäude 
3) Oe ff entliehe An 
stalten. Zahl der 
selben und Zahl ihrer 
Insassen. 
4) Läden, Magazine, Fa 
brikgeb äude. 
5) Personen, die nicht 
in Häusern wohnen. 
6) Dichtigkeit der H a u s - 
b ewo hnung. 
7) Stärke der Familien. 
8) Alter der Bewohner. 
Ansichten über d. Berlin. Zäh 
lung. Muss ebenfalls durch 
Zähler am Tag der Zählung 
von Haus zu Haus ermittelt 
werden. Für 18 727 Häuser 
wären ca. 16—1 900 Zähler 
nöthig. 1 Zähler für 10 
bis 12 Häuser. Aehnlich 
für alle grossen Städte. 
Allg. Bemerkung 
Als Städte sind nur Orte mit 
über 2 000 Einwoh. zu be 
trachten. Sammlung 
derweiter Nachrichten zur 
Beschreibung d. Bevölker 
ung bei Gelegenheit des 
Census sind erwünscht, 
soweit das Zählungsge 
schäft dadurch nicht be 
einträchtigt wird.
        <pb n="38" />
        Anmerkung zu vorstehendem synoptischen Tableau. 
Wenn es die Absicht gewesen wäre, gegenwärtige Denkschrift über die Methoden der Volkszählung gleichzeitig zu einer 
Kritik der ausgeführten Zählungen in den verschiedenen Staaten Europas und Amerikas zu erweitern, so hätte dies wohl leicht 
geschehen können. Namentlich dürfte die Anwendung des durch die 1. Spalte im genannten Tableau geschaffenen Richt- 
maasses sehr schnell zu einem sicheren Urtheile über den Werth dieser Zählungen sowohl, als der dazu getroffenen Vorbe 
reitungen führen. Allein eine solche Arbeit würde die vorliegende nur ungebührlich erweitert und das Interesse dafür jetzt 
wesentlich vermindert haben, weshalb sie einer späteren Zeit Vorbehalten bleibt, wofern sie nun nicht schon von anderer Seite 
unternommen wird. 
Auf Eins sei hier noch aufmerksam gemacht. In das Tableau sind die in vorliegender Denkschrift enthaltenen Vor 
schläge nicht mit aufgenommen, weil dasselbe nur die thatsächliche Entwickelung der Zählungsverfahren etc. zur Veranschau 
lichung bringen soll. Indess, wenn man die in der 1. Spalte namhaft gemachten Gegenstände der Volkszählungsvorschriften 
mit dem Inhalt der Denkschrift vergleicht, so wird man finden, dass letztere sich über alle diese Gegenstände verbreitet und 
zu bestimmten Ansichten darüber gelangt. Nur die specielle Darlegung der * Extralisten « zur Aufnahme der flottirenden Be 
völkerung (Punkt 7 des Tableaus) ist in der Denkschrift unterlassen worden, um dieselbe nicht durch einen Balläst von For 
mularen zu erdrücken. Ihre Einrichtung geht aus dem Mitgetheilten ohnehin leicht genug hervor.
        <pb n="39" />
        i '* * *v 
" ^ - ZT 
x*v»ísR&gt;r*r, 
II. Beilage. 
A. 
(Entwürfe *n den bei der vorgeschlagenen Zälilungsmethode anzimendenden Formularen.) 
Allgemeine Bemerkungen zur Beilage II. 
Die typographische Anordnung der zu Beilage II. gehörigen Formulare würde in den wirklichen Listen etwas Anderes sein müssen, 
Vorlagen ist, in welchen die Raumbeschränkung ein Zusammendrängen selbst der Zeilen, in die hineinzuschreiben ist, un 
erlässlich macht. Dieselbe Raumbeschränkung gestattete in einigen Listen sogar nicht, die nöthige Zeilenzahl offen zu halten. Auch dürfte 
als sie in den 
lagen ist, in 
Dieselbe Raui _ _ 
für die wirklichen Listen der Druck in deutscher Schrift dem in lateinischer Schrift vorzuziehen°sein. 
Volkszählung in der preussischen Monarchie 
am 3. December 1861. 
Ort 
gelegen im Kreise 
des Regierungsbezirks 
rtsliste. 
Dem 
werden unter Bezugnahme auf die von der Königlichen Regierung erlassene Verfügung, 
die Volkszählung in der preussischen Monarchie am 3. December 1861 betreffend, von den hierbei in An 
wendung kommenden Formularen die nachstehend specificirte Anzahl zur Vertheilung, Wiedereinsammlung, 
Prüfung und Zurücksendung, alles in Gemässheit der Bestimmungen jener Verfügung (die hier unten im Auszug 
wiedergegeben sind), übersendet. 
Kreis. 
Ort. 
Gutsbezirk etc. 
muthmasslicher Bedarf 
wirklich vertheilt 
zurückempfangen 
Extralisten für 
Haus 
listen. 
Haus 
haltungs 
listen. 
Gast 
häuser, 
Herbergen. 
Heil und 
Versorgungs 
anstalten. 
Armen 
häuser. 
Gefäng 
nisse und 
Straf 
anstalten. 
Erziehungs 
anstalten, 
Waisen 
häuser. 
Casernen. 
Datum 
der Aus- 
theilung 
und des 
Wieder 
empfanges 
der 
Listen. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Zeit der Zählung. Als Normaltermin der Zählung ist der 3. December anzusehen. Die Zählung muss an diesem Tage be- 
f onnen, ununterbrochen fortgesetzt und wo möglich an demselben Tage beendet werden. Nur in volkreichen Ortschaften dürfen 
Tage auf das Zählungsgcschäft verwendet werden. Alle Angaben müssen sich aber auch auf den Zustand vom 3. December 
beziehen. Wo es auf genaue Zeitbestimmung ankommt, dient der Mittag zum Anhalten, so dass alle vor Mittag des 3. December 
Geborene noch nicht mit gezählt werden, hingegen alle vor Mittag dieses Tages Gestorbene noch als Lebende angesehen und mit 
gezählt werden. 
Wer zu zählen ist. Zu zählen sind alle Personen ohne Ausnahme, welche am 3. December in irgend einem Orte des preussi 
schen Staats betroffen werden, gleichviel, ob sie der Civil- oder Militärbevölkerung angehören, ob sie In- oder Ausländer sind, 
sich dauernd oder nur vorübergehend an dem Orte, wo sie am 3. December betroffen werden, aufhalten. 
Methode der Zählung. Die Zählung ist im Principe eine Selbstzählung durch die Bewohner des Staats, resp. durch die Haus 
haltungsvorstände und Hausbesitzer, "zu welchem Behufe den letzteren vor dem Zählungstermine die nöthige Anzahl von Haus 
und Haushaltungslisten zur Ausfüllung ertheilt wird. . Die speciellen, diese Ausfüllung etc. betreffenden Instructionen sind auf den. 
Listen selbst enthalten und da zu ersehen. 
4) Ausführung der Zählung. Die unmittelbare Leitung und Ausführung der Zählung obliegt lediglich den Civilbehörden, und zwar 
den Ortspolizeibehörden. Das Zählungsgeschäft besteht in der Vertheilung, Ausfüllung, Wiedereinsammlung, Prüfung und eventuell 
in der Concentration der Listen. 
1) 
2)
        <pb n="40" />
        5) Vertheilang der Listen. Ehe die Listen vertheilt werden, ist der Bedarf derselben für jedes Haus annähernd festzustellen. Es 
kann das mit Hilfe der Urlisten von der Zählung im December 1858 leicht geschehen. In jedes bewohnte Grundstück (eben 
so aber auch in Orten, wo Leute auf Schiffen wohnen, in jedes Schiff) sind so viele Haushaltungslisten zu geben, als Haushaltungen 
in demselben wohnen. Ausserdem hat der Besitzer oder Administrator des Grundstücks noch eine Hausliste zu empfangen. Zur 
Aufnahme der flottirenden Bevölkerung in Gasthäusern und Beherbergungsanstalten, in Heil- und Versorgungsanstalten, in Armen- 
und Gemeindehäusern, in Gefängnissen, Corrections- und Strafanstalten, in Waisenhäusern, Blinden- und Taubstummenanstalten, 
Erziehungsanstalten, Pensionaten und in Casernen sind besondere sogenannte »Extralisten« an die Inhaber, Administratoren, Direc 
toren solcher Häuser cyad Anstalten zu vertheilen, damit sie von denselben, gemäss der Erläuterungen auf gedachten Listen selbst, 
ausgefüllt werden. Die Behörden haben hierbei vorzugsweise darauf zu achten, dass keine der genannten Anstalten übersehen 
und von jeder die erforderlichen Nachweise über die darin befindliche flottirende Bevölkerung beigebracht werden. — Es empfiehlt 
sich, dass über den erforderlichen Bedarf an Listen ein Verzeichniss, wie das obige, angelegt und darin 1) der Bedarf für jedes 
Haus festgestellt, 2) die Zahl der wirklich vertheilten Listen und 3) die Zahl der zurückempfangenen Listen notirt werde. 
Die Weitervertheilung der Haushaltungslisten an die Haushaltungsvorstände hat durch die Hausbesitzer oder deren Admi 
nistratoren so zu geschehen, wie es auf den Hauslisten §. 4 angegeben ist. 
6) Ausfüllung der Listen. Da die Ausfüllung der Listen durch die Bewohner selbst oder doch unter deren Verantwortlichkeit zu 
f eschehen hat, so ist sie von Seite der Behörden nur zu überwachen. Namentlich werden letztere dafür Sorge tragen, dass in 
en Fällen, wo die Bewohner vermöge ihres Bildungsgrades zur Ausfüllung der Listen nicht geschickt genug sind, die nöthigen, 
zu diesem Geschäfte geeigneten Personen, das Zählungsgeschäft unterstützend, erforderlichenfalls gegen besondere Remuneration, 
herangezogen werden. Die Willigkeit der Ausfüllung ist durch die in jedem gegebenen Falle wirksamsten Massregeln, am Besten 
aber durch Belehrung über Zweck und Nutzen der Aufnahme, sei es in Vereinen oder durch die Presse, sicher zu stellen. 
7) Wiedereinforderung der Listen. Die Haus- und Haushaltungslisten sind vom 4. December ab wieder einzuverlangen. In jedem 
Falle müssen sämmtliche Listen bis den 7. December ausgefüllt in die Hände der Behörde zurückgelangt sein. 
8) Prüfung der Listen. Die Ortsbehörden haben die ¡eingesammelten Listen zu ordnen und zunächst auf ihre Vollzähligkeit zu 
prüfen. Zu jeder Hausliste müssen die ihr zugehörigen entsprechenden Haushaltungslisten vorhanden sein. Die fernere Prüfung 
hat sich auf den Inhalt der Listen zu erstrecken. Von der Behörde und ihren Organen dabei erkannte Unrichtigkeiten sind zu 
berichtigen. Muthwillig oder böswillig falsche und unvollständige Angaben sind zu ahnden. 
9) Entziehung der Listen vor indlsoretem Gebrauch. Die Behörden, welchen die Ausführung der Zählung obliegt, werden hier 
durch ausdrücklich angewiesen, von dem Inhalte der Listen keinen anderen Gebrauch, als den durch den Zweck der Zählung 
bedingten zu machen. Namentlich wird denselben hierdurch jede Benutzung des Inhalts der Listen für Steuerzwecke, sei es des 
Staats oder der Gemeinde, auf das Allerbestimmteste untersagt. 
10) Zusammenstellung der Listen. Jeder Ortsbehörde liegt ob, mit Hilfe der Controltabelle in den Haushaltungslisten das Gesammt- 
resultat der Bewohnerzahl im Orte so schnell als möglich, spätestens aber bis den 14. December zu bewirken, und dasselbe sofort, 
nachdem das Resultat erhoben, der zuständigen oberen Behörde mitzutheilen, so dass das vorläufige Zählungsresultat vom ganzen 
Lande schon gegen Ende des Monats December 1861 bekannt gegeben werden kann. Es ist keiner Behörde verwehrt, das ihren 
Ort betreffende Resultat sofort der Presse zu übergeben. 
Hinsichtlich der weiteren Concentration und Verarbeitung der Listen gelten die Bestimmungen der hierüber erlassenen be 
sonderen Instruction. 
11) Wiedereinsendung der Listen. Diejenigen Ortsbehörden, welchen eine weitere Concentration der Listen, als die im §. 10 an 
gegebene, nicht obliegt, haben sämmtliche Listen bis spätestens den 21. December an den Landrath des Kreises zu übersenden. 
12) Ortslisten. Ausser den oben namhaft gemachten Haus-, Haushaltungs- und Extralisten werden den Ortspolizeibehörden noch 
besondere Ortslisten (wie die Vorlage) übersendet. Dieselben enthalten einige Anfragen über die Veränderungen in dem Gebäude 
bestand des Orts im Jahre 1861, ferner auch Fragen über die Zu- und Wegzüge des Orts und endlich auch einige Fragen über 
die Beschaffenheit des Bodens des zu dem Orte gehörigen Ackerlandes. Diese Fragen sind in Gemässheit der dabei befindlichen 
Instructionen von den Ortsbehörden zu beantworten.
        <pb n="41" />
        5 
33 
Fragen, 
die Gebäude des Orts betreffend. 
1. Wie gross ist die Anzahl der den Ort bildenden Feuercataster-Nummern? 
2. Sind die Grundstücke des Orts überhaupt mit fortlaufenden Nummern versehen? 
Zu welchen Zwecken? 
3. Wie viel öffentliche Gebäude befinden sich in dem Ort, und zwar wie viel 
öffentliche Gebäude für den Quitus? für die Schule? für Heil-, Er 
ziehung^ - und Versorganstalten? für die Staatsverwaltung? für die Gemeinde 
verwaltung? für die Militärverwaltung? 
4. Wie viel Privatgebäude befinden sich in dem Ort, und zwar 
wie viel Wohngebäude? Gebäude für gewerbliche Zwecke? Gebäude für land 
wirtschaftliche Zwecke? 
5. Wie viel Gebäude sind im Jahre 1861 zerstört worden, und zwar 
► durch Brand: 
wie viel öffentliche Gebäude, total? partial? 
wie viel Privatgebäude, * ? » ? 
durch andere Elementarereignisse oder auf sonstige Weise: 
wie viel öffentliche Gebäude, total? partial? 
wie viel Privatgebäude, » ? » ? 
6. Wie viel Gebäude sind im Jahre 1861 abgetragen worden (die sub 5 genannten hierbei ausser Betracht zu lassen), und zwar 
für öffentliche Zwecke: 
wie viel öffentliche Gebäude? wie viel Privatgebäude? 
zum Zweck des Neubaues : 
wie viel öffentliche Gebäude? wie viel Privatgebäude?.... 
7. Wie viel Gebäude sind im Jahre 1861 erweitert und neu gebaut, und zwar 
wie viel öffentliche Gebäude erweitert? darunter Schulen? 
« » » » neu gebaut? darunter Schulen? 
. » Privatwohngebäude wurden erweitert? wie viel neu gebaut? 
» » gewerbliche Privatgebäude wurden erweitert? wie viel neu gebaut? 
» » landwirthschaftliche Privatgebäude » ? wie viel neu gebaut? 
8. Wenn es sich darum handelte, das gesammte Ackerland, das zur Gemarkung des Orts gehört, seiner Bodenbeschaffenheit 
nach (ohne Rücksicht auf die Bodenbeschaffenheit in andern Orten) in drei Bodenclassen zu unterscheiden', wie 
viel Morgen wären dann anzusprechen als gutes Land? als mittleres Land? als schlechtes oder 
geringes Land ? 
Anmerkung. Diese Frage ist dazu gestellt worden, um aus den darauf zu erhaltenden Antworten, in Verbindung mit der aus den Haus 
listen hervorgehenden Angabe über die Bestellung des Ackerlandes mit Weizen, Roggen, Gerste, Hafer etc., eine thun- 
lichst zuverlässige Uebersicht der Ackerbauproduction zu gewinnen. 
Zur Notiz. 
Die Fragen 1—7 werden in Zukunft bei jeder Volkszählung gestellt werden, jedoch nicht blos auf das Jahr, in welchem 
die Zählung stattfindet, Bezug nehmend, sondern auf die 3 seit der jedesmaligen letzten Zählung verflossenen Jahre. Es sind 
deshalb dergleichen Nachweise von jetzt ab regelmässig zu sammeln, damit sie nicht erst bei Gelegenheit der Zählung mühsam 
ermittelt zu werden brauchen.
        <pb n="42" />
        34 
Z u - und We g z ü g e. 
Ein- und Auswanderung. 
Namen 
der 
Ausgewanderten. 
A. Auswanderung aus Preussen. 
Alter 
in 
vollen 
Jahren. 
§ 
o 
Stand und Beruf. 
Nahrungszweig und 
Erwerbsquellen. 
Arbeits- und Dienst- 
verhältniss. 
Zahl 
der angehörigen 
Mit 
ausgewanderten 
unter 14 
Jahren 
über 14 
Jahren 
Ziel 
der 
Auswanderung. 
Land. 
Grund 
und Zweck 
der 
Auswanderung. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
9. 
10. 
B. Einwanderung nach Preussen. 
Namen 
der 
Eingewanderten. 
Alter 
in 
vollen 
Jahren. 
2. 
3. 
Stand und Beruf. 
Nahrungszweig und 
Erwerbsquellen. 
Arbeits- und Dienst- 
verhältniss. 
4. 
Zahl 
der angehörigen 
Mit- 
Eingewanderten 
unter 14 
Jahren 
über 14 
Jahren 
7. 
Frühere 
Heimath. 
Land. 
Zweck 
der 
Niederlassung. 
io. 
Motive und Erläuterungen. 
§. 1. Zweck der Erhebung. Bei dem immer mächtiger werdenden Drange nach allgemeiner Freizügigkeit, welche durch die von Jahr zu 
Jahr zahlreicher und wohlfeiler werdenden Communicationsmittel ausserordentlich gefördert wird, nimmt die Bewegung der Bevölkerung 
durch Zu- und Wegzüge zusehends grössere Dimensionen an. Es ist aus vielen Gründen nothwendig, die Grösse dieser Be 
wegung im Auge zu behalten, wie das auch schon früher durch die Statistik der Ein- und Auswanderungen geschehen ist. In 
Zukunft sollen die Grundlagen für diese Statistik auf dem hier eingeschlagenen Wege und in dem Umfange gewonnen werden, 
welcher durch die vorstehenden Tabellen angedeutet wird. Statt der bisherigen, fernerh in nicht weiter geforderten Notizen über das 
Vermögen der Ein- und Ausgewanderten, welche ohnehin sehr mangelhaft waren, sind aber die genauen Nachweise über den Stand 
und Beruf etc. der Ein- und Ausgewanderten beizubringen, damit daraus ersehen werden könne, welche Berufsangehörme haupt 
sächlich den preussischen Staat verlassen, und welche andere ihn aufsuchen. 
§. 2. Auswanderung. Als Ausgewanderte und Weggezogene sind alle diejenigen Personen des Orts zu betrachten, welche aus dem 
selben in einen anderen Staat zogen, in dem Orte aber vor ihrem Wegzug entweder durch Geburt heimathsberechtigt, oder mit 
Grundbesitz ansässig, oder das Bürgerrecht erlangt, oder sich in der Absicht eines dauernden Aufenthalts daselbst niedergelassen 
hatten. Dienstboten, Handwerksgesellen, Arbeiter und alle die Personen, welche nur einen zeitweiligen oder vorübergehenden 
Aufenthalt in dem Ort genommen hatten, sind nicht als Ausgewanderte im Sinne dieser Aufnahme zu betrachten. 
§. 3. Einwanderung. Als Eingewanderte und Zugezogene sind alle diejenigen Personen zu betrachten, welche aus einem anderen 
Staat in den Ort zogen und sich in demselben entweder mit Grundbesitz ansässig machten, oder das Bürgerrecht daselbst erlangten, 
oder sich in der Absicht eines dauernden Aufenthalts im Orte nicderliessen. Dienstboten, Handwerksgesellen und alle die von 
ausserhalb nach Preussen Eingewanderten, welche nur einen zeitweiligen oder vorübergehenden Aufenthalt in dem Orte genommen 
haben, sind nicht mit unter den Einwanderern aufzuführen. 
§. 4. Mitein - und Mitausgewanderte. Indem in die erste Spalte der Aus- und Eingewanderten die Namen der Familienhäupter, 
resp. Haushaltungsvorstände einzutragen sind, sind deren Haushaltungsangehörige als Mitein- oder Ausgewanderte zu betrachten, 
Hinsichtlich der Feststellung der Begriffe Haushaltungsvorstand und Haushaltungsangehörige etc. sind die bei der Volkszählung 
m Anwendung kommenden Bestimmungen massgebend. Dasselbe gilt von dem Begriffe des Aufenthalts, wie auch von den Angaben 
über die Confession, den Stand und Beruf.
        <pb n="43" />
        *&gt; 
—■—■g 
■ 
* 
35 
B# 
( Entwurf. ) 
Volkszählung in der preussischen Monarchie 
am 3. December 1861. 
Ort 
gelegen im Kreise des Regierungsbezirks 
Hausliste, 
auszufüllen durch die Haus- und Grundstücksbesitzer oder deren Administratoren, Pächter etc 
Allgemeine hierbei zu beachtende Bestimmungen. 
(Zweck der Listen.) Durch die in diesen Hauslisten zu sammelnden Nachrichten wird ebensowohl beabsichtigt, die Zahl der 
preussischen Bevölkerung aufs Genaueste zu ermitteln, als auch die leibliche, geistige und sociale Beschaffenheit derselben so gut 
als möglich kennen zu lernen. In ihrer Zusammenstellung werden jene Nachrichten dazu beitragen, der Bedeutung Preussena 
unter den Völkern Deutschlands im weitesten Umfange Ausdruck zu geben, und in Hinblick auf diesen Zweck wird auf eine 
eben so pünktliche wie wahrheitsgetreue Ausfüllung der Listen und Beantwortung der gestellten Fragen vertrauensvoll gerechnet. 
Sämmtliche Angaben können ohne Befürchtung irgend eines indiscreten Gebrauchs gemacht werden. 
2) (Auskunftsertheilung.) Jedem Besitzer eines Privatgrundstücks, oder vielmehr in jedes bewohnte Besitzthum mit eigener Brand 
catasternummer wird eine solche Hausliste gegeben, deren Fragen durch ersteren oder dessen Stellvertreter richtig zu beantworten 
sind. Die verlangten Auskünfte beziehen sich 
1) auf die Angabe der Namen und der Zahl der Miethparteien (s. §. 4 und 5) ; 
2) auf die Beantwortung der Fragen über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke im Allgemeinen (s. Fragen I. 1 — 8); 
3) auf die Beantwortung der Fragen über etwaige auf dem Grundstücke stattfindende Viehhaltung (s. Fragen II. ). Auch 
wenn das im Grundstücke eingestellte Vieh nicht dem Besitzer des Grundstücks gehört, sind die Nachrichten über der 
gleichen Vieh gleichwohl von ihm in der vorliegenden Liste abzugeben; 
4) auf die Beantwortung der Fragen über einen etwa mit dem Grundstücke in Verbindung stehenden landwirtschaftlichen Be 
trieb (s. Fragen II ). Auf Grundstücke mit blossen Lust- oder Ziergärten am Hause leiden die Fragen keine 
Anwendung. 
An die Stelle der Besitzer treten, wo diese abwesend sind, beziehentlich die Administratoren und Pächter, und haben letztere in 
solchem Falle Alles das zu erfüllen, was den Besitzern vorgeschrieben ist, bei der Unterschrift sich aber als Pächter oder Ad 
ministratoren zu bezeichnen. 
3) (Numerirung der Listen.) Den Grundstücksbesitzern liegt ob, die ihnen von der Behörde mit der Hausliste zugefertigten Haus- 
haltungslisten vor allen Dingen jede mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen. Diese Nummer ist unmittelbar unter der 
Ueberschrift » Haushaltungsliste" zu setzen. 
4) (Verkeilung der Listen.) Die numerirtcn Listen sind von den Besitzern rechtzeitig, und zwar nicht früher als den 1. und nicht 
später als den 2. Dezember 1858 an die einzelnen Haushaltungen zu vertheilen. Als Haushaltung hat der Grundstücksbesitzer 
oder dessen Stellvertreter nicht nur jede Vereinigung von zwei und mehr Personen zu betrachten, welche zusammen leben und 
von ihm eine Wohnung direct ermiethet haben, sondern auch alleinstehende Personen, welche eine besondere direct er- 
miethete Wohnun" bewohnen. Ebenso sind Fremde, welche in selbstständig, d. h. direct ermietheten Privat Wohnungen wohnen, 
gleichfalls mit Haushaltungslisten zu versehen. Als Haushai tungs vor stand ist das Familienhaupt zu betrachten. 
5) (Wiedereinforderung und Controle der Listen.) Die Grundstücksbesitzer etc. haben die Haushaltungslisten nach _ 
schehenem Einträge von den Haushaltungsvorständen wieder einzuverlangen und über die wieder eingegangenen Haushaltungslisten 
die Controltabelle auf Seite 2 dieser Hausliste auszufertigen, d. h. in dieselbe die Namen der Haushaltungs Vorstände der Ordnungs 
nummerfolge der Haushaltungslisten nach einzutragen, auch die Spalte für die Zahl der Mitglieder jeder Haushaltung richtig aus 
zufüllen. Ferner haben die Grundstücksbesitzer am Schlüsse von Seite 4 die Erklärung, dass sie die verlangten Auskünfte nach 
bestem Wissen und Gewissen gegeben, mit ihrem Namen zu unterzeichnen. 
6) (Abholung der Listen.) 
etztere findet vom 4. December ab statt. 
a#uuiuu Die Hauslisten und die controlirten und nach der Nummer gelegten Haushaltungslisten sind einschliess 
lich "de""weiche der Besitzer selbst auszufüllen hat (s. §. 10), zur Abholung bereit zu halten. Le
        <pb n="44" />
        Tabelle zur Controle der Angaben der Hau sb alt un gs vor stau d e 
Ordnungs- 
Nummer 
der 
Haushaltungsliste. 
F amiliennamen 
der 
Miethparteien, resp. Haushaltungsvorstände. 
Zahl der Mitglieder 
der neben genannten 
Miethparteien, 
resp. Haushaltungen. 
1. 
2. 
5. 
6. 
7. 
8. 
9. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
40. 
Summa. 
Alle die in dieser Controltabelle enthaltenen Angaben sind, so weit mir bekannt, vollständig und der Wahrheit getreu. 
Ort: Name:
        <pb n="45" />
        37 
1. Fragen, 
die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke im Allgemeinen betreffend. 
1) Welche Nummern hat das Grundstück? Auf dem Hypothekenfolium? I m Brandcataster? 
Im Steuercataster? 
2) Hat dasselbe noch eine besondere Benennung? Welche? 
3) Wer ist der Besitzer desselben? 
4) Welchem Zwecke oder welchen Zwecken dient das Grundstück vorzugsweise? 
Wieviel enthält es Privatwohngebäude? 
5) Befinden sich bei dem Grundstücke, als besondere Gebäude bestehende Scheunen, Schuppen, Ställe? 
Wie viel zusammen? 
6) Oder befinden sich bei dem Grundstücke, als besondere Gebäude bestehende Fabrikgebäude, Mühlen, Privat* 
Magazine? Wie viel zusammen? 
7) Welches ist wohl der gegenwärtige Werth des Grundstücks (ohne bewegliches Inventar), wenn es aus freier Hand 
verkauft werden sollte? 
8) Wie hoch ist dasselbe mit Hypothekenschulden (einschliesslich etwaiger Pfandbriefschulden) belastet? 
Motive und Erläuterungen, 
die Angaben über Lage und Beschaffenheit der Grundstücke im Allgemeinen betreffend. 
Zu 1. Die Fragen nach der Nummer eines Grundstücks sind nothwendig zu seiner bestimmten Bezeichnung. Gewöhnlich laufen 
mehrere Numerirungen neben einander her. Bei dem zur Zeit noch stattfindenden Mangel eines allgemeinen, über die ganze 
Monarchie verbreiteten Gebäudecatasters ist daher die Angabe der oben namhaft gemachten drei verschiedenen Nummern für 
jetzt noch unentbehrlich. 
Zu 2. Die etwaige orts- oder gegendübliche Nebenbezeichnung des Gebäudes ist mitzutheilen, um die Ortsverzeichnisse darnach 
vervollständigen, bezüglich berichtigen zu können. 
Zu 3. Nach dem Namen des Besitzers des Grundstücks wird deshalb besonders gefragt, weil er durch die Unterschrift dann 
nicht in Erfahrung gebracht wird, wenn das Grundstück nicht von ihm selbst verwaltet, sondern von einem Andern administrât wird. 
Zu 4 — 6. Nachrichten über die Bestimmung der Grundstücke werden in Preussen schon seit mehr als 50 Jahren erhoben. Für die 
Kenntniss des gewerblichen Charakters der Orte sind sie von grösster Wichtigkeit. Die bisherigen Tabellen stellen bekanntlich 
2 grosse Gruppen von Gebäuden auf, öffentliche und Privatgebäude. Die oben gestellten Fragen beziehen sich aber nur auf 
Privatgebäude. Hinsichtlich dieser unterscheiden jene Tabellen zwischen Privatwohngebäuden, sodann gewerblichen Gebäuden, als: 
Fabriken, Mühlen, Privat-Magazinen, und endlich zwischen landwirtschaftlichen Gebäuden,'Scheunen, Schuppen und Ställen. 
Diese Unterscheidungen sind auch fernerhin beizubehalten und darum sind die Fragen gestellt. 
Zu 7 — 8. Die Fragen nach dem Werth und der Verschuldung der Grundstücke sind so delicater Natur, dass man sie 
nicht gestellt haben würde, wenn die Nachweise, die durch ihre genaue Beantwortung erhalten werden können, nicht von der 
allergrössesten Wichtigkeit und namentlich in jetziger Zeit wären. In den Städten wie auf dem Lande ist die Klage nach 
mangelndem Realcredit eine gleich grosse, eine gleich dringende. Es giebt aber sehr viele Stimmen, die diese Klagen für über 
trieben, eine etwaige weitere Verschuldung des Grundbesitzes für unmöglich, weil gefährlich halten. Der Streit bewegt sich indess 
so lange in vagen Vermuthungen, als nicht auf eine bestimmte Weise die Realverschuldung der einzelnen Landestheile wahrheits 
getreu nachgewiesen ist. Mittels der beiden gestellten Fragen und der darauf ertheilten Antworten ist zu einem solchen Nach 
weise auf dem kürzesten Wege zu gelangen. Alle Die, welche die Fragen 7 und 8 richtig beantworten, leisten daher dem öffent 
lichen Wohle einen wichtigen Dienst.
        <pb n="46" />
        38 
II. Fragen, die Landwirtschaft und die Viehhaltung betreffend. 
1) Wie gross ist der Flächenraum des Grundstücks, das Sie bewohnen oder bewirtschaften ? 
2) Wie viel von diesem Flächenraum ist Ackerland? Garten? Wiese? 
Weide? Wald? Teich oder See? 
3) Wie viel Fläche des Ackerlandes des Grundstücks wird in der Regel jährlich bestellt 
mit Weizen? mit Roggen? mit Gerste? mit 
Hafer? mit Oelfrüchten?...,, mit Kartoffeln? mit 
Futtergewächsen für das Vieh, inch Zuckerrüben? mit Hülsenfrüchten (Erbsen, Wicken, 
Bohnen) 
Wie viel Fläche bleibt in reiner Brache liegen? 
4) Wie viel Pferde halten und besitzen Sie? 
Wie viel sind hiervon Füllen unter 3 Jahre alt? Wie viele von den Pferden werden vorzugsweise als 
Ackerbaupferde verwendet? Wie viele vorzugsweise als Lohnfuhrpferde? 
5) Wie viel Stück Rindvieh (ausschliesslich der Kälber unter \ Jahr alt) halten Sie auf dem Grundstück? 
Wie viel Stück sind hiervon Stiere (Bullen), die zur Zeugung gebraucht werden? Wie viel sind Ochsen? 
Wie viel Stück sind Kühe? Wie viel Stück sind Jungvieh (über \ Jahr alt)? 
Wie viel Stücke Ihres Rindviehs stehen zur Mast? 
6) Wie viel Stück Schafvieh (einschliesslich der Lämmer unter \ Jahr alt) halten Sie auf dem Grundstücke? 
Wie viel sind hierunter Merinos und ganz veredelte Schafe? Wie viel sind halb veredelte? 
Wie viel sind unveredelte, die aber noch der Wolle wegen gezüchtet werden? Wie viel sind Fleischschafe, 
die des Fleisches wegen gezüchtet werden? Wie viel Stücke Ihrer Schafe stehen zur Mast? 
7) Wie viel Stück Schweine halten Sie? (Die Ferkel unter \ Jahr bleiben ausser Betracht.) 
8) Wie viel Stück Ziegenvieh halten Sie? 
9) Wie viel Mault hiere sind auf dem Grundstück? Wie viel Esel? 
10) Wie viel für landwirtschaftliche Arbeiten bestimmtes Gesinde halten Sie auf dem Grundstücke, d. h. wie viele 
Knechte und Jungen? Wie viel Mägde? Wie viel Tagelöhner? 
11) Betreiben Sie die Landwirtschaft als alleiniges Gewerbe? Oder treiben Sie noch andere Gewerbe nebenbei? .. 
Welche? Welches von allen Gewerben, die Sie betreiben, betrachten 
Sie als Ihr Hauptgewerbe? 
Motive und Erläuterungen. 
Im Allgemeinen. Unter allen den hier gestellten Fragen ist nur die 3. eine neue zu nennen. Angaben über die Grösse der Fläche 
und ihre Verwendung, über die Viehhaltung, über die Zahl des landwirtschaftlichen Gesindes, so wie auch über die Art des 
Betriebs der Landwirtschaft, ob als Alleingewerbe oder als Nebengewerbe, wurden früher schon erhoben und sind auch bisher 
durch die vom statistischen Bureau herausgegebenen Tabellen und amtlichen Nachrichten vom preussischen Staate regelmässig ver 
öffentlicht worden. Neu ist daher nur die Form der Erhebung. Man verlangt, von dem Einzelnen die auf seine Wirtschaft 
bezüglichen Nachrichten von ihm selbst oder unter seiner Verantwortung zu erfahren, weil voraussätzlich jeder Landwirt und 
Viehhalter über seine Verhältnisse am Besten unterrichtet ist. Werden die verlangten Nachrichten so genau als möglich gegeben, 
so wird damit die sichere Grundlage einer bis jetzt dem preussischen Staate noch fehlenden landwirtschaftlichen Statistik gewonnen, 
d. h. die Grundlage zur Statistik des wichtigsten Gewerbszweigs im Staate. Zwar fehlt, um die volle Bedeutung des lezteren 
zu ermessen, noch immer der Umfang der Production, allein man wird vor der Hand sich schon mit der Kenntniss der Fläche 
zufrieden geben können, welche dem Anbau der wichtigsten Producte des Landbaues gewidmet ist. 
Z ;¡ 1 und 2. Die Grösse des Flächenraums ist wo möglich nur in Magdeburger Morgen anzugeben. Wo dies nicht geschehen kann, 
ist wenigstens das gebrauchte Maass genau zu bezeichnen. 
Zu 3. Auch hier ist wo möglich die dem Anbau der einzelnen Gewächse gewidmete Fläche des Grundstücks in Magdeburger Morgen 
anzugeben. Da diese Fläche aber wahrscheinlich sehr häufig nur nach der Aussaat bekannt ist, so kann in solchen Fällen 'die 
Angabe auch so erfolgen, dass angegeben wird: Wie viel Scheffel oder Metzen von jeder der genannten Fruchtarten ausgesäet 
worden sind, und wie viel in reiner Brache, d. h. ein volles Jahr oder von einer Ernte zur anderen, unbebaut liegen bleiben. 
Zu 4. und 5. Diese Fragen bedürfen keiner Erläuterung. 
Zu 6. In der Schafzucht macht sich gegenwärtig neben der Wollschafzucht sichtlich noch eine andere Richtung, die Fleischschaf 
zucht, geltend. Auch dieser letzteren Richtung muss die Statistik ihre Beachtung schenken, und dies um so mehr, als es eine 
vielfach erwiesene Thatsache ist, dass, je stärker die Bevölkerung über ein gewisses Maass der Dichtigkeit hinaus wächst, die 
Wollschafzucht abnimmt und die Fleischschafzucht zunimmt. In manchen Ländern macht die letztere sogar der Schweinezucht 
das Feld streitig. 
Zu 7 — 9 ist nichts zu erwähnen. 
Zu 10. Hier ist ausdrücklich nur vom Gesinde die Rede. Obschon in kleineren Wirtschaften der Mann, die Frau, die Kinder etc. 
die Wirthschaftsarbeiten besorgen, also auch die Gesindearbeit mitverrichten, so ist doch hier nur anzugeben: Wie viel Gesinde 
(ausser solchen Familienangehörigen) gehalten wird. 
Zull. Wie unbedeutend diese Frage auch erscheint, so ist sie doch sehr wichtig. Ihre Beantwortung liefert das Material zu der 
Erkenntniss, wie sehr in einzelnen Theilen des Landes noch die wohltätige Verbindung zwischen Industrie und Landwirtschaft 
besteht, ob und wo sie abnimmt oder zunimmt, und welchen Ursachen das Eine oder das Andere zuzuschreiben ist. Es würde 
entweder hier oder zu Frage 2. noch die nach der etwaigen Verpachtung von Parodien oder Hinzupachtung von solchen gestellt 
werden müssen, allein für jetzt sind dergleichen Fragen noch unterlassen worden, um ihre ohnehin schon beträchtliche Zahl nicht 
noch weiter zu vermehren. 
Vorstehende Fragen sind 
Ort: 
von mir nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. 
Name:
        <pb n="47" />
        (Entwurf.) 
Volkszählung in der prenssischen Monarchie 
am 3. December 186 .. 
Grundstück No. 
gelegen im Ort 
des Kreises 
im Regierungsbezirk 
ilaushaltuiigsliste, 
jw 
auszufüllen 
durch die Haushaltungsvorstände oder deren Vertreter 
in der Zeit vom December bis spätestens December. 
Allgemeine hierbei zu beachtende Bestimmungen. 
§. 1. (Zweck der Listen.) Durch die in diese Haushaltungslisten einzutragenden Nachrichten will man ebensowohl die Zahl der Be 
wohner Preussens aufs Genaueste ermitteln, als auch die leibliche, geistige und sociale Beschaffenheit derselben so gut als mög 
lich kennen lernen. In ihrer Zusammenstellung werden diese Nachweise also dazu beitragen, der Bedeutung Preussens, nament 
lich auch in gewerblicher Beziehung, unter den Völkern Deutschlands im weitesten Umfange Ausdruck zu geben. In Hinblick auf 
diesen Zweck wird vertrauensvoll auf eine eben so pünktliche wie wahrheitsgetreue Ausfüllung dieser Listen und auf eine eben 
solche Beantwortung der darin gestellten Fragen gerechnet. Sämmtliehe Angaben können ohne Befürchtung eines 
in discrete n Gebrauchs gemacht werden. 
§. 2. (Auskunftsertheilung.) Jedem Haushaltungsvorstande , oder vielmehr in jede sogenannte Familienhaushaltung wird eine Haushal 
tungsliste gegeben, und ist letztere von dem Haushaltungsvorstande oder dessen Stellvertreter richtig auszufüllen und die darin 
gestellten Fragen, soweit sie Anwendung erleiden, richtig zu beantworten. Die verlangten Auskünfte beziehen sich: 
1) auf die Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Haushaltungsglieder, (s. I. S. 2 u. 3.) 
2) auf die Beantwortung der Fragen über den etwa von dem Haushaltungsvorstande oder seinen mit ihm wohnenden An 
gehörigen ausgeübten selbsständigen Betrieb eines gewerblichen oder Handelsgeschäfts, (s. II. S. 4.) 
§. 3. (Was als Haushaltung ZU betrachten ist.) Als Haushaltung isfjede Vereinigung von zwei und mehr Personen zu betrach 
ten, welche zusammen leben. Dienstboten und Geschäfts - oder Gevverbsgehülfen etc., welche bei ihrer Herrschaft und beziehent 
lich bei ihren Principalen, Meistern u. s. w, Kost und Wohnung haben, gehören mit zur Haushaltung derselben. Allein 
stehende Personen, welche eine besondere Wohnung, gleichviel ob in director oder Aftermiethe, innehaben und sich selbst 
ständig ernähren, bilden jede eine Haushaltung für sich. Die Angaben über die Haushaltungen und einzelnen Personen, welche 
in Aftermiethe wohnen, sind von dem Haushaltungsvorstand der direct ermietheten Wohnung zu machen, und von den übri 
gen Angaben durch einen Querstrich über die ganze Breite der Liste zu trennen. Eben so sind, wenn über mehrere Aftermieths- 
haushaltungen auf einer Liste Auskunft zu geben ist, die Angaben jeder einzelnen durch einen solchen Strich zu trennen. Das 
selbe gilt von sogenannten Schlafleuten, die nur auf Schlafstelle wohnen, lieber diese, sowie über etwa einquartierte Sol 
daten haben die Haushaltungsvorstände Auskunft zu geben, bei welchen erstere auf Schlafstelle wohnen, resp. letztere im Quar 
tiere liegen.! 
§. 4. (Personen, welche zn zählen, d. i. in die Hanshalinngslisten aufznnehmen sind.) Nach dem Grundsatz, dass alle Per 
sonen zu zählen sind, welche am 3. December 1861 in irgend einem Orte des preussischen Staats betroffen werden, gleichviel 
ob sie Inländer oder Ausländer sind, hat jeder Haushaltungsvorstand alle diejenigen Personen in der von ihm auszufüllenden 
Haushaltungsliste namhaft zu machen, welche die Nacht vom 2. auf den 3. December in seiner Haushaltung und in den Haushal 
tungen der von ihm etwa aftervermietheten Räume oder Schlafstellen seiner Wohnung zubrachten. Hinsichtlich der Aufeinander 
folge der Angaben gelten die Bestimmungen des folgenden Absatzes. Hinsichtlich der am Zählungstage Geborenen und Ge 
storbenen gilt als Regel, dass alle Die, welche nach 12 Uhr Mittags den 3. December geboren wurden, nicht mehr zu berück 
sichtigen sind, dahingegen die Personen, welche vor 12 Uhr Mittags den 3. December verstarben, in den Listen, auch wenn sie 
erst später als um 12 Uhr aus gefüllt würden, so aufzuführen sind, als wenn sie noch lebten. Die Personen aber, welche erst 
nach 12 Uhr Mittags den 3. December starben, sind als Todte bei der Zählung nicht weiter zu beachten. 
§. 5. (Ordnung der Angaben.) Die Personalangaben sind mit den Nachrichten über das Familienhaupt zu beginnen; alsdann fol 
gen die über die Frau, die Kinder, die etwa in der Familie lebenden Ziehkinder, hierauf kommen die Angaben über die übrigen 
Verwandten und die zur Haushaltung gehörigen Dienstleute, Geschäfts- und Gewerbsgehülfen. Auf diese erst folgen die Nach 
richten über die der Haushaltung nicht beständig Zugehörigen, welche sich etwa am Tage der Zählung in derselben befinden. 
An letztere Angaben reihen sich betreffenden Falles diejenigen über die bei der Haushaltung in Aftermiethe wohnenden Personen 
oder Familien, nach Befinden die über die Schlafleute und die einquartierten Soldaten. Die Erläuterungen darüber, wie diese 
Angaben zu machen sind, finden sich auf Seite 2 und 3 unter dem auszufüllenden Formular selbst.
        <pb n="48" />
        (Ent 
Persönliche Verhältnisse der 
Familienname 
Tamfhame 
der 
zur Haushaltung gehörigen Personen. 
Ge 
schlecht. 
Js § 
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J3 &lt;U 
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Ä3 « 
Alter. 
I 
Körper 
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fenheit. 
Geistes 
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fenheit. 
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Familienstand. 
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heiratete. 
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I 
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lebend. 
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2. 
3. 
7. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 15 
16. 
17. 
5. 
~W. 
~8. 
~~9. 
lã 
11. 
lã 
lã 
11. 
lã 
lã 
17. 
lã 
lã 
Hiermit bescheinige ich, dass alle die in vorstehender Haushaltungsliste enthaltenen Angaben vollständig und der Wahrheit 
Vorschriften und Erläuterungen, die 
§. 1. (Art Und Weise der Angaben Im Allgemeinen.) Die über die einzelnen Individuen zu gebenden Nachrichten sind in den Spal 
ten 4, 5, 8—11, 13 —17, 20 — 26 durch Eintrag der Ziffer 1 oder eines stehenden Strichs in diejenigen Spalten zu bewirken, 
deren Ueberschriften auf die vorn namhaft gemachte, Person Anwendung erleiden, hingegen durch Eintrag eines liegenden Strichs 
( — ) in die Spalten, wo solches nicht der Fall ist. 
§. 2. (Name und Geschlecht.) Von jeder zu zählenden Person ist der Familienname und Taufname anzugeben. Der Familienname 
ist aber voranzustellen; für die Personen mit gleichem Familiennamen brauchen die nach dem ersten folgenden nur durch Strichei 
( „„ ) angegeben zu werden. 
§. 3 zu 6 und 7. (Alter.) Das Alter ist stets in Ziffern, und zwar ist unter allen Umständen nur die Zahl des zuletzt erfüllten, nicht 
die des erst noch zu erfüllenden Lebensjahres anzugeben. Bei Kindern unter 1 Jahr ist das Alter in Monaten auszudrücken. 
§. 4 zu 8 —11. (Körper- und Geistesbeschaffenheit.) Nächst dem Nachweise darüber, welche Personen blind oder taubstumm sind, 
ist auch darüber Auskunft zu geben, ob eine Person blödsinnig oder geistesschwach, irrsinnig oder geisteskrank ist, jedoch unter 
thunlichster Unterscheidung dieser Fälle. Die Mittheilungen über solche, die Familien oft schwer heimsuchenden und von ihnen 
gern verschwiegenen und im Stillen ertragenen Verhältnisse können ohne Besorgniss darüber, dass mit solchen Angaben irgend 
ein Missbrauch gemacht werde, gegeben werden. 
§. 5 zu 12. (Confession.) Sie ist in Spalte 10 durch folgende Buchstaben zu bezeichnen: E für Evangelische; K für Römisch-Katho 
lische; D für Deutsch-Katholische und Freigemeindler ; G für Griechisch-Katholische; M für Mennoniten; I für Israelitien. 
§. 6 zu 13—17. (Familienstand.) Als getrennt lebende Verheirathete haben sich nicht etwa blos die Eheleute einzutragen, welche 
gesetzlich getrennt von Tisch und Bett leben, sondern auch die, deren Lebensstellung diese Trennung erheischt; so z. B. ver 
heirathete herrschaftliche Diener, welche bei ihrer Herrschaft wohnen müssen und deren Frauen deshalb für sich wohnen u. s. w. 
§. 7 zu 18 — 19. (Beschäftigung, Stand und Beruf. Arbeits- oder Dienstverhältnisse Bei Personen unter 14 Jahren ist, dafern 
solche den Eltern schon regelmässig in der Wirtschaft oder im Gewerbebetriebe beistehen, oder auf Arbeit gehen, diese Mit 
hilfe bemerklich zu machen, etwa durch die Worte: »hilft in der Wirthschaft, hilft im Gewerbe, geht auf Fabrikarbeit etc.« Bei 
Personen über 14 Jahren ist deren Beschäftigung, welcher Art sie auch sei, so speciell als möglich anzugeben. Angaben, 
wie z. B. Kaufmann, Fabrikant, Fabrikarbeiter genügen nicht, es muss auch der Gegenstand des Handels und der Fabrikation 
hinzugefügt werden, z. B. Schnitthändler, Baumwollenspinner etc. In Spalte 17 ist zu bemerken, ob die betreffende Person Be 
sitzer oder Pächter, Principal, Meister, Gehülfe, Knecht, Magd etc. ist. 
Wenn eine verheirathete Frau ein Nebengewerbe treibt, z. B. als Waschfrau, Schneiderin, Aufwärterin etc., so darf die 
Angabe desselben nicht unterlassen werden. Frauen und Mädchen, welche, wenn auch nur zeitweilig, aber doch mehr oder weni 
ger gewerbmässig und gegen Lohn, weibliche Arbeiten fertigen, haben diese ihre Beschäftigung in Spalte 18 gleichfalls namhaft 
zu machen, etwa durch die Worte »stickt zeitweilig«, »näht zeitweilig«. 
Wenn Jemand mehrere Gewerbe treibt, oder Nahrungsquellen hat, so sind diese einzeln anzuführen und dabei die haupt 
sächlichen voranzustellen, z. B. Gastwirth und Fleischermeister, Auszügler und Spinner, Häusler und Tagelöhner, oder umgekehrt. 
Personen, die weder ein Amt haben, noch ein Gewerbe treiben, haben die Art ihrer Nahrungs quelle in Spalte 18 namhaft 
zu machen, z. B. Rentier, Auszügler, pensionirter Beamter etc. Soldaten (Beurlaubte), welche einen längeren als monatlichen
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        I 
Wtimw/M 
¿maguí ¿.i 
41 
warf.) 
Hanshaltungs - Angehörigen. 
Angabe 
des Nahrungszweiges und 
der Erwerbsquellen. 
• Siehe §. 10 der Erläuterungen und 
Bemerkungen. 
Beschäftigung, 
Stand, Rang, Beruf 
oder Gewerbe. 
18. 
Arbeits- oder 
Dienstverhältnis. 
Anzugeben, ob die 
Person 
Besitzer, Pächter, 
Principal, Meister, 
Unternehmer, etc. 
Werkführer etc. 
Geselle, Gehilfe, 
Lehrling etc. 
Arbeiter etc. 
Dienstbote etc. ist. 
19. 
Art des 
Aufenthalts 
im Orte 
der Zählung. 
PQ 
20. 
bD 
N 
21. 
ff 
! 
22. 
Art der Abwesenheit 
der zu Zählenden. 
Zeitweilig 
Vorüber 
gehend 
auf Reisen 
23. 
ë 
3 
&lt; 
24. 
'S 
25. 
26. 
Geburtsland 
der 
ausserhalb 
der 
preussischen 
Monarchie 
geborenen 
Personen. 
27. 
Allgemeine Fragen. 
2 8. Ist das Familien 
haupt am Orte der 
Zählung ansässig 
mit Grundbesitz? . 
29. Welche Sprache 
wird für gewöhn 
lich in der Familie 
gesprochen? 
30. Verstehen die Glie 
der der Haushal 
tung , wenn die 
gewöhnliche Fami 
liensprache nicht 
die deutsche ist, 
neben der fremden 
auch die deutsche 
Sprache? 
3i. (Für Almosenem- 
planger). Empfängt 
der Vorstand der 
Haushaltung oder 
ein oder mehrere 
Glieder derselben 
Almosen irgend 
welcher Art? 
getreu sind. 
Ort: 
den 
December 18. . 
Unterschrift: 
Ausfüllung obigen Formulars betreffend. 
Urlaub haben, haben sich mit ihrem Gewerbe und ihrem Arbeits- und Dienstverhältnisse in Sp. 18 u. 19 einzutragen, dem aber 
die Buchstaben B. S. (d. i. beurlaubter Soldat) hinzuzufugen. 
§. 8 zu 20—22. (Aufenthalt.) In die Spalte 20 sind alle die in einem Orte dauernd Wohnenden, also ihren beständigen Aufenthalt 
daselbst haben, einzutragen. 
Unter zeitweiligem Aufenthalt (Sp. 21) ist der zu verstehen, welcher mehr als einen Monat bereits gewährt hat, oder vor 
aussichtlich noch währen wird. Es werden demzufolge in den meisten Fällen unter diese Rubrik zu bringen sein: die Ziehkinder, 
die nicht im elterlichen Hause lebenden Zöglinge von Erziehungs-, Bildungs-, Kinderversorgungs- und ähnlichen Anstalten, die 
Gymnasiasten, Seminaristen, die Handwerksgesellen, Lehrlinge, Dienstboten — alle diese indess nur, dafern sie nicht aus dem Orte 
der Zähling selbst sind. Ferner gehören unter diese Rubrik die unter den Fahnen stehenden Militärs mit allen ihren Angehörigen 
Unter vorübergehendem Aufenthalt (Spalte 22) ist nur ein solcher zu verstehen, der nicht über einen Monat 
währt. Alle auf der Durchreise befindliche In- und Ausländer, gleichviel ob sie in anderen Orten Preussens ansässig oder dauernd 
oder auch nur zeitweilig wohnhaft sind, sind daher in die Listen des Orts, wo sie sich in der Nacht vom 2. zum 3. December 
befinden, in Spalte 22 einzutragen. 
§. 9 zu 23 — 26. (Abwesenheit.) In einem Orte dauernd wohnende Inländer, welche sich zur Zeit der Zählung im In- oder Auslande 
auf Reisen befinden, oder auch zum Behuf eines Gewerbebetriebs im Umherziehen vom Hause abwesend sind, werden demohn- 
geachtet auch in ihrem Wohnorte und beziehentlich bei ihren Angehörigen mit in Ansatz gebracht. Es ist hierbei aber zu unter 
scheiden, ob sie zeitweilig oder vorübergehend abwesend sind. Unter zeitweiliger Abwesenheit ist die zu verstehen, die 
bereits über einen bis mit 12 Monat gewährt hat oder noch währen wird. (Die Abwesenheit über 12 Monate bleibt unberück 
sichtigt.) Unter vorübergehender Abwesenheit wird hingegen die verstanden, welche voraussichtlich weniger als einen Monat 
währt. Der genauen Bestimmung der Volkszahl im Sinne der Zollvereinsvorschriften wegen ist es nöthig, auch noch zu unter 
scheiden, ob die abwesende Person sich auf Reisen im In- oder Auslande befindet. Dass eins oder das Andere der Fall sei, ist 
immer wieder durch die Ziffer 1 in der betreffenden Spalte zu bezeichnen. — Die auf Wanderung abwesenden Gesellen und 
welche wäh- 
einer Erzie 
hungs- oder Unterrichsanstalt von ihrem Heimathsorte abwesend sind, von der Zählung am Orte ihrer Heimath gänzlich ausgeschlossen. 
Personen, welche mehr als einen Wohnsitz haben, und die z. B. im Sommer auf dem Lande, im Winter in der Stadt 
leben, sind nur an dem Wohnorte mit zu zählen, wo sie sich zur Zeit der Zählung aufhalten. 
§. 10 zu 27. (Geburtsland.) In Preussen lebende Bewohner, die im Ausland geboren sind, haben, gleichviel von welcher Art und 
Dauer ihr Aufenthalt in Preussen ist oder noch sein wird, in Sp. 27 das Land ihrer Geburt namhaft zu machen. 
§. 11 zu 28. (Ansässigkeit.) Diese Frage ist mit »Ja« oder »Nein« zu beantworten. 
§. 12 zu 29 u. 30. (Sprache. Nationalität.) Der Haushaltungsvorstand hat, wenn die Familiensprache nicht die deutsche ist, die 
Sprache, welche von ihm und den Seinigen in der Familie für gewöhnlich gesprochen wird, genau zu bezeichnen, und auf 
Frage 30 je nach den thatsächlichen Umständen mit »Ja« oder »Nein« zu antworten. 
§. 13 zu 31. (Almosenempfänger) haben zu dieser Frage die Antwort »Ja« hinzuzuschreiben.
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        42 
( Entwurf. ) 
F ragen, 
die Gewerbe, den Handel und Verkehr betreffend, 
zu beantworten (soweit sie Anwendung leiden) durch alle Diejenigen, welche irgend ein Gewerbe oder ein Handelsgeschäft, gleichviel 
von welchem Umfange, in selbstständiger Weise betreiben. 
1) 
2) 
3) 
4) 
5) 
6) 
7) 
8) 
Hat Ihr Geschäft eine allgemeine Bezeichnung, wie z. B. Hüttenwerk, Mühle, Spinnerei, Färberei, Buchdruckerei, 
Engroshandel, Buchhandel etc.? Welche? 
Führt Ihr Geschäft eine Firma mit kaufmännischen Rechten? 
Wenn ja, wie lautet diese Firma?, Seit wann besteht sie?. 
Welche Gattung von Waaren oder Gegenständen fabriciren Sie hauptsächlich oder lassen Sie fabriciren, und wie sind 
solche im Handel benannt? 
(Für den Handel.) Mit welcher Gattung von Waaren handeln Sie hauptsächlich? 
Wie viel Personen sind einschliesslich Ihrer selbst und Ihrer etwaigen Familienangehörigen unmittelbar in dem Ge 
schäfte, d. h. an dem Sitze oder Centralpunkte desselben thätig, und zwar: 
Principale? kaufmännisch Gebildete oder Rechnungsbeamte? 
technisch gebildete Beamte, Werkführer? 
Handwerksgesellen und Gehülfen? Lehrlinge? 
Tagearbeiter? 
Packer, Markthelfer, Ausläufer? 
Mädchen und Frauen über 14 Jahre alt? 
Schulpflichtige Knaben unter 14 Jahre alt? Schulpflichtige Mädchen unter 14 Jahre alt? 
Wie viel Arbeiter aller Art ungefähr beschäftigen Sie mittelbar, d. h. ausser dem Hause? 
Wird in Ihrem Geschäft (Fabrik, Etablissement, Werkstatt, Mühle oder was es sonst sei) mit Maschinenkraft gearbeitet? 
W ebstühle 
W ebstühle 
Mit Wasserkraft? Von welcher Stärke in Pferdekräften bei mittlerem Wasserstand? 
Mit Dampfkraft? Von welcher Stärke in Pferdekräften bei mittlerem Wasserstand? 
Dient die Dampf kraft etwa blos zur Aushilfe in wasserarmer Zeit? 
Welche und wie viel von jeder der nachfolgend in systematischer Ordnung genannten Werkzeuge, Vorrichtungen, Appa 
rate, Maschinen etc. befinden sich, resp. verwenden Sie in Ihrem Geschäft? 
a) Metallurgische und mineralurgische Apparate etc. 
Hochöfen? Frischöfen für Eisen? Frischöfen für Stahl? Raffinirfeuer? Puddelöfen für Eisen? 
Puddelöfen für Stahl? Kuppelöfen? Cementiröfen? Tiegelöfen für Gussstahl? Glasschmelzöfen? 
mit wie viel Hafen (Schmelzgefässen) zusammen? Tafelglasstrecköfen? Ziegelbrennöfen? Steingutbrenn 
öfen? Porcellanbrennöfen? Coksöfen? Kalköfen? 
b) Apparate der Spinnerei, Weberei, Färberei, Druckerei und Appretur. 
Feinspindeln zu Streichgarn?....: Feingarn? Bauinwollengarn ? hierunter Selfactorspindeln?: Flachsgarn? 
Hanfgarn? Werggarn? 
mechanische für Tuch? für wollene und halbwollene Zeuge? für leinene Zeuge? für Seide, 
Halbseide, Sammt, Seidenband und Sammtband? 
Handstühle für Tuch? für wollene und halbwollene Zeuge? für leinene Zeuge? für Seide, 
Halbseide, Sammt, Seidenband und Sammtband? 
mechanische für Shawls? für Bänder, Litzen, Kordeln etc.? für Teppiche? für Strumpf- 
waaren? für Tüll, Bobbinet? 
Handstühle für Shawls? für Bänder, Litzen, Kordeln etc.? für Teppiche? für Strumpf- 
waaren? für Tüll, Bobbinet? 
Drucktische ? Walzendruckinaschinen ? Plattendruckmaschinen ? 
c) Pressen in typographischen Gewerben. 
Schnellpressen mit 2 und mehr Cylindern? mit 1 Cylinder? eiserne Handpressen? hölzerne Handpressen? 
Lithographirpressen ? Kupferdruckpressen ? 
d) Mahlgänge und ähnliche Apparate in Mühlen und Papierfabriken. 
Deutsche Gänge? Amerikanische Gänge? Walzengänge in Walzmühlen? Hydraulische Pressen inOelmühlen? 
Verticalsägen?... und Kreissägen?... (in Schneidemühlen) Stampfen in Bütten-Papierfabriken? Holländer? 
Papiermaschinen (in Maschinenpapierfabriken?) 
e) Transportapparate etc. (für Verkehrszwecke). 
Seedampfschiffe ? Flussdampfschiffe ? Seesegelschiffe? Flusssegelschiffe? Frachtwagen? 
Wie gross ist der jährliche Umsatz Ihres Geschäfts, d. h. die Werthsumme 
a) der im Jahre 1860 direct fabricirten oder erzeugten Waaren und Gegenstände? 
b) der im Jahre 1860 abgesetzten Waaren und Gegenstände? 
Welcher Antheil kommt von dieser Summe ungefähr auf den Absatz nach Preussen und dem Zollverein? 
nach den Hansestädten? nach Frankreich?. nach England? nach Oesterreich? 
nach Italien? nach dem Orient? nach Nordamerika? nach Südamerika? 
Betreiben Sie neben Ihrem gewerblichen Geschäft auch die Landwirtschaft ? 
Besitzen Sie ein Stück Acker- oder Gartenland? Wie gross ist dasselbe? 
Oder haben Sie ein Stück Acker- oder Gartenland gepachtet? Wie gross ist dasselbe?
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        6 
43 
Motive und Erläuterungen zu den Fragen, die Gewerbe, den Handel und Verkehr betreffend. 
1. Im Allgemeinen. Ueber den grössten Theil der durch die obigen Fragen berührten Gegenstände sind im preussischen Staate 
schon seit einer langen Reihe von Jahren gelegentlich der Volkszählung Nachrichten eingezogen worden. Es sind aber mannig 
fache Gründe vorhanden, nicht blos an der Richtigkeit vieler dieser Nachrichten, sondern noch mehr an der Vollständigkeit der 
selben zu zweifeln. Da sie keinerlei Finanzzwecken, sondern nur volkswirtschaftlichen zu dienen bestimmt sind, glaubt man den 
Weg der directen Befragung der einzelnen Industriellen und Kaufleute, Künstler und Handwerker etc. selbst beschreiten und sich 
überzeugt halten zu dürfen, dass diese Nachrichten von den Befragten in ihrem wohlverstandenen eigenen Interesse auch überall 
mit Wahrheit und Bestimmtheit werden gegeben werden. Es sind im Ganzen nur sehr wenige Fragen, die gestellt wurden. Auch 
mussten sie so allgemein wie möglich gefasst werden, damit sie für jeden Gewerbe- oder Handelsbetrieb, von welcher Art und 
Ausdehnung er auch sei, mehr oder weniger passend erscheinen. Dies bittet man bei einer etwaigen Kritik der Fragen zu be 
rücksichtigen. 
Zu 1. Die Antwort auf die 1. Frage soll dazu dienen, zunächst die Gattung des Geschäftsbetriebs in Erfahrung zu bringen. Es soll 
daraus erkannt werden, ob man es mit einer Fabrik oder mit einem Handwerk, mit einem sogenannten geschlossenen Etablisse 
ment oder mit einem sogenannten Hausindustriegeschäft, mit einem Gross- oder mit einem Kleinhandel zu thun habe. Wenn ein 
Unternehmer mehrere für sich bestehende Gewerbe- oder Handelsetablissements gleicher oder verschiedener Art besitzt, so sind 
für jedes solcher Art selbstständige Geschäft die vorgelegten Fragen zu beantworten. Arbeiten sich auch dergleichen selbstständige 
Geschäfte, wie es sehr häufig der Fall sein dürfte, einander in die Hände, so wie z. B. die Spinnerei der Weberei, die Weberei 
der Kattundruckerei, Färberei oder Appretur, die Roheisenerzeugung der Stabeisenerzeugung etc., so thut das der Sache keinen 
Eintrag. Es ist dann in der Antwort auf Frage 7 nur einfach die Werthsumme dieser Zwischenproducte, als nach Preussen und 
dem Zollverein abgesetzt, aufzuführen, (s. Erläuterungen zu 7.) 
Z u 2. Grössere Geschäfte pflegen, auch wenn sie industrielle sind, zugleich kaufmännische insofern zu sein, als sie eine kaufmännische 
Firma mit kaufmännischen Rechten führen. Unter übrigens gleichen Umständen gewinnt die Firma an Ansehen, je länger sie be 
steht. Und von dem Staate, dessen Industrie und Handel von einem gewissen und wohlberechtigten Firmenstolz beseelt ist, ist von 
vornherein zu behaupten, dass die socialen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer daselbst günstigere für beide Theile sind, 
als da, wo die Firmen und die Geschäfte wie die Pilze aus der Erde schiessen, aber auch eben so schnell wieder verschwinden, 
wie sie gekommen sind. Die Frage nach dem Alter der Firma hat daher eine hohe sittliche Bedeutung, weil sie namentlich in . 
ihrer regelmässigen Wiederholung zu den interessantesten Ergebnissen führt. Die Antwort darauf ist ja auch ungemein leicht. 
Zu 3. In den meisten, doch nicht in allen Fällen wird die Antwort auf die Frage nach der Gattung der Waaren schon aus der Ant 
wort auf die erste abgeleitet werden können, indess sicher nicht immer so genau, als wenn sie von den Befragten selbst gegeben 
wird. 
Zu 4, Persönliche Kräfte. Es handelt sich hier vornehmlich um die Angabe der in gewerblichen oder Handelsgeschäften unmittel 
bar, d. h. im Hause oder in dem Etablissement beschäftigten Personen. Bei Hausindustriegewerben, wie z. B. bei der Web- 
waarenfabrication, bei der Stahlwaarenfabrication, wo ein Fabrikant oder Fabrikkaufmann zwar Hunderte oder Tausende von 
Arbeitern, aber nicht (oder doch z. B. nur höchst selten) in geschlossenem Etablissement beschäftigt, wissen die Arbeitgeber selbst 
nicht genau, und können es auch nur selten genau wissen, wieviel Arbeitnehmer sie beschäftigen. Deshalb ist die Frage nach 
dieser Zahl auch nur ganz allgemein gehalten, während jene specieller ist. Es sind nun zwar mannigfache Bedenken gegen eine 
solche Frage nach der Zahl der Arbeiter geäusscrt worden. Allein abgesehen davon, dass dies am Orte des Etablissements gar 
kein Geheinmiss ist, sind solche Bedenken auch noch deshalb völlig ungerechtfertigt, weil die Zahl der Arbeiter über ein Geschäft 
ja nichts weiter sagt, als Das, was mehr oder weniger zutreffend jeder mit Localkenntniss Ausgerüstete schon weiss. Uebrigens ist 
es nicht blos die geschäftliche, sondern die sociale Wichtigkeit des Gegenstandes, welche diese Frage stellen liess. In unserer 
industriellen Zeit streitet die grosse Indutrie mehr und mehr mit dem grossen Grundbesitz um ihre Stellung und ihren Einfluss. 
Der Umfang und die Bedeutung des grossen Grundbesitzes kennt man genau, den Umfang und die Bedeutung der grossen In 
dustrie, die sich am Besten an der Zahl der durch sie beschäftigten Hände misst, kennt man aber nur sehr ungenau. 
Zu 5 und .6. Todte Kräfte. Aehnliche Bemerkungen gelten auch für die Fragen 5 und 6. Bei der Frage nach der Zahl und Gattung 
der in einem Geschäft vorhandenen Apparate, Arbeitsmaschinen etc. ist man sich dessen vollkommen bewusst, dass, angesichts 
ihrer bei gleichem Namen dennoch statthabenden grossen Verschiedenheit, die Antworten immer an Unsicherheit leiden werden. 
Allein dieser Mangel kann ohne eine ungebührliche Ausdehnung der Fragen überhaupt nicht auf dem Wege der allgemeinen statisti 
schen Befragung behoben werden. Hier muss die monographische Schilderung ergänzend eintreten. Aber die wirklich lehrreiche 
Monographie ganzer Industriezweige ist nur möglich, wenn ihr die allgemeine Statistik vorarbeitet. 
Z u 7. Die Frage nach dem Umsatz und Absatz erscheint sehr indiscret. Sie würde mit Rücksicht darauf nicht gestellt worden sein, 
wenn nicht noch höhere Rücksichten eine Bedenklichkeit in dieser Beziehung ausschlössen. Keinem Gewerb- und Handeltreibenden, 
der ein offenes Auge und Ohr für die Zeitereignisse hat, ist es unbekannt, dass sich durch den englisch - französischen Handels 
vertrag die Absatzkreise der zollvereinsländischen und also vorzugsweise auch der preussischen Industrie gänzlich zu verschieben 
drohen. Leider ist weder die amtliche Statistik des Zollvereins, noch die Preussens im Stande, mit hinlänglicher Genauigkeit 
anzugeben, wie gross die Interessen sind, welche hierbei auf dem Spiele stehen. Man ergeht sich dabei nur in \ ermuthungen. 
Begründet das nicht aber die industrielle Grösse Englands, dass dieser Staat über seine Ein- und Ausfuhr an M aaren aller Art 
aufs Genaueste Buch und Rechnung führt und dadurch in den Stand gesetzt ist, jede Veränderung sofort wahrzunehmen und ihren 
Ursachen nachzuspüren? Bevor man in Preussen nicht etwas Aehnliches thut, wird man immer im I instern tappen. Ein Glück 
ist es, dass wenigstens einige durch Sach- und Fachkenntniss hervorragende Männer das Dunkel etwas erhellen. 
Die Statistik hat indess die Aufgabe, solche der ganzen Nation nothwendigen Kenntnisse zum Gemeingut der ganzen Nation 
zu machen. Das aber, was so viele Einzelne fast bis an den Lebensnerv berührt, geht auch wieder von ihnen aus. Ohne die 
treue und zuverlässige Mitwirkung der Einzelnen ist in einem Lande, das nach mehreren Seiten hin ganz offene Commerzgrenzen 
hat, die Lösung der Aufgabe nicht möglich. Mit dieser Mitwirkung aber ist sie kinderleicht. Im Vertrauen auf dieselbe wird sie 
unternommen. — Nur der oft zu hörende Ausspruch, dass jeder Geschäftsmann selbst am Besten wisse, was ihm fromme, und er 
dazu der Statistik nicht bedürfe, verdient hier noch eine Beleuchtung und zwar folgende. Niemand behauptet, dass die Statistik 
im Stande sei, dem Einzelnen für jeden bestimmt gegebenen Fall Rathschläge zu ertheilen. Das kann sie nicht. Aber der 
ursächliche Zusammenhang gewisser wirthschaftlicher Erscheinungen, die allgemeinen Gesetze, die sich in den grossen Zahlen 
kundgeben, diese weiss sie aufzusuchen und zu finden, und diese Gesetze werden unwillkürlich bestimmend für die Unternehmungen. 
Wer von diesen Ansichten durchdrungen ist, wird der amtlichen Statistik die Antwort auf die Fragen sub 7 nicht vorenthalten, 
wer anderer Ansicht ist, kann, wie bedauerlich dies auch sein würde, sie verweigern. 
Zu 8. Um die namentlich für den kleineren Gewerbebetrieb auf dem Lande für das leibliche, geistige und sittliche Wohl der Arbeiter 
so wohlthätige Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft in vollem Maasse würdigen und in ihrer Bewegung 
beurtheilen zu können, ist es höchst wichtig, sich darüber Kenntuiss zu verschaffen, in welchem Umfange diese Verbindung 
stattfindet. Die sub 8 gestellte Frage soll diese Kenntniss vermitteln. Die Auskunft darauf ist so leicht zu ertheilen, dass 
hoffentlich Niemand, auf den die Frage Anwendung leidet, ausser Stande sein wird, sie richtig zu beantworten. Die Flächen 
grösse ist, soweit thunlich, in Magdeburger Morgen oder doch in einem anderen verständlichen, gegendüblichen Flächenmaasse 
anzugeben.
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        Ill 
. Beilage. 
System der Tabellen. 
Resultat der Concentration und Bearbeitung der Haushaltungs-, Haus- und Ortslisten. 
Zar Orientirang. 
(S. Seite 164 der Denkschrift.) 
A. Bevölkerung. 
1. Zahl jedes Orts. 
2. Alter und Geschlecht in einjähriger Abstufung. 
3. Alter in fünfjähriger Abstufung. 
4. Körperliche und geistige Beschaffenheit. 
5. Religionsbekenntniss. 
6. Familienstand. 
7. Aufenthalt. Anwesenheit Abwesenheit. Art des Wohnens. 
8. Stand und Beruf. Beschäftigung. Ernährende und ernährt 
werdende Bevölkerung. 
9. Sprache. Nationalität. 
10. Auswanderung.*) 
a) Zahl. Geschlecht. Alter. 
b) Stand und Beruf der Ausgewanderten. 
c) Ziel der Auswanderung. 
11. Einwanderung. 
a) Zahl. Geschlecht. Alter. 
b) Stand und Beruf der Einwandernden. 
c) Heimath der Eingewanderten. 
B. Gebäude und Wohnplätze. 
1. Bestimmung der Gebäude. 
2. Abbruch und Neubau. 
3. Grösse der Wohngebäude. Dichtigkeit und Bewolmung 
derselben. 
4. Werth und Realverschuldung des städtischen Grundbesitzes. 
C. Land wi rthschaft. 
1. Grösse der Grundstüke. 
2. Verwendung der Fläche. Culturarten. 
3. Anbauverhältniss des Ackerlandes. 
4. Production. 
5. Viehhaltung überhaupt. 
6. Viehhaltung auf dem kleinen, mittleren und grossen 
Grundbesitz. 
7. Art des Betriebs der Landwirtschaft. 
8. Werth und Real Verschuldung des landwirtschaftlichen 
Grundbesitzes. 
D. Industrie. 
1. Die Kleingewerbe. (Persönliche Kräfte. Umsatz.) 
2. Die Grossindustrie. (Persönliche Kräfte. Maschinenkräfte. 
Production und Absatz.) 
3. Die typographischen Gewerbe. 
4. Der Umfang der gewerblichen Anstalten nach der Zahl 
der Arbeitnehmer in denselben. 
E. Handel und Verkehr. 
1. Handel- und Transportgewerbe. (Persönliche Kräfte. 
Mechanische Kräfte. Die Handelsausdehnung und Richtung.) 
2. Das Alter der kaufmännischen Firmen. 
Die nachfolgenden Tabellenformulare konnten schon des Raumes wegen nicht ganz vollständig in ihrer innern Einrichtung zur Ver 
anschaulichung kommen. Jedoch ist allenthalben aus den Köpfen der Tabellen und den Vorderspalten zu ersehen, wie sich dieselben auf 
bauen. Im Kopfe der Vorderspalte ist stets bemerkt, bis zu welchen Territorialgebieten in der Darstellung herabgegangen werden soll. 
Die Köpfe der übrigen Spalten lassen erkennen, welche sachlichen Beziehungen durch die Tabelle statistisch ausgesprochen werden sollen. 
Wo die Köpfe die Seiten breite überschritten, sind sie umbrochen worden. Durch die fortlaufende Spaltennummer ist das überall leicht zu 
erkennen. Die Raumbeschränkung in den Tabellenköpfen machte zuweilen auch einige Verstösse gegen die Orthographie nöthig, welche 
man zu entschuldigen bittet. Noch mehr zu entschuldigen dürfte aber der in vielen Tabellen dadurch hervortretende Mangel an Ueber- 
sichtlichkeit und geschmackvoller Gruppirung derselben sein, dass die Spalten eben des knappen Raumes wegen sehr eng gehalten und viele 
Schriften in verticaler statt in horizontaler Richtung gesetzt werden mussten. Auch die Spaltenbreiten richteten sich in den folgenden 
Formularen weit mehr nach dem Raum der Ueberschriften, als nach dem Raum der damit anzufüllenden Zahlen. In den wirklichen Tabellen 
werden solche typographische Licenzen nicht zu bemerken sein. 
A. Bevölkerung. 
1. Zahl der Bewohner jedes Orts. 
Zur Controle und Vergleichung der Resultate der neuesten mit der letztvorangegangenen. Zählung. 
Ortschaften. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Staat. 
Zahl 
der 
Bewohner 
am 3. Decbr. 
1858. 
Zahl 
, der 
Bewohner 
am 3. Decbr, 
1861. 
Differenz 
1861 
plus 
gegen 
1858. 
1861 
minus 
gegen 
1858. 
*) Streng genommen sind die Tabellen über Aus- und Einwanderung hier nicht am richtigen Platze; denn Aus- und Einwanderung 
sind Thatsachen der Bewegung, nicht aber des Standes der Bevölkerung. Nur, weil diese Thatsachen durch die Volkszählung mit erhoben 
werden sollen, wurden sie in das System der aus derselben resultirenden Tabelle miteingereiht.
        <pb n="53" />
        45 
2. Alter und Geschlecht. 
Altersclassen 
nach Jahren abgestuft. 
Provinz Preussen. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
Zusam 
men. 
Provinz Posen. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
Zusam 
men. 
Provinz Brandenburg.*) 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
Zusam 
men. 
von unter bis mit 1 Jahr 
„ über 1—2 Jahren 
j&gt; » 2— 3 ,, 
5) 5J 3 4 ,, 
5» » 4 5 » 
” „ 5— 6 „ 
» » !iz I ” 
:: : :: 
u. s. w. von Jahr zu Jahr 
bis über 90 Jahre. 
10 
•) Ebenso für die übrigen Provinzen des Staats. 
3. Alter in fünfjähriger Abstufung. 
Städte summarisch. 
Uebrige Wohnplätze 
summarisch.’) 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Altersclassen: 
unter bis 
5 Jahre. 
über 
5 bis 10 
Jahre. 
über 
10 bis 15 
Jahre. 
über 
15 bis 20 
Jahre. 
über 
20 bis 25 
Jahre. 
über 
25 bis 30 
Jahre. 
über 
30 bis 35 
Jahre. 
über 
35 bis 40 
Jahre. 
über 
40 bis 45 
Jahre. 
über 
45 bis 50 
Jahre 
* ) Unter » summarisch * 
wird verstanden, dass die 
Wohnplätze nicht nament 
lich, sondern nur die Gatt 
ungen derselben, ihrem Cha 
rakter nach zusammengefasst, 
aufgeführt werden sollen. 
2 
4 
8 
10 
11 
Altersclassen; 
über 
50 bis 55 
Jahre. 
12 
über 
55 bis 60 
Jahre. 
13 
über 
60 bis 65 
Jahre. 
14 
über 
65 bis 70 
Jahre. 
15 
über 
70 bis 75 
Jahre. 
über 
75 bis 80 
Jahre. 
16 
17 
über 
80 bis 85 
Jahre. 
18 
über 
85 bis 90 
Jahre. 
19 
über 
90 Jahre. 
20 
Summe. 
21
        <pb n="54" />
        â*. 
MUI Mn 
46 
4. Körperliche und geistige Beschaffenheit. 
diweis der Zahl der Taubstummen und Blinden, der Blödsinnigen und Irrsinnigen, unter gleichzeitig 
Darlegung der Wechselwirkung zwischen Alter und körperlicher und geistiger Beschaffenheit. 
Zum Nachweis 
er 
Blinde 
Taubstumme 
Städte summarisch. 
im Alter 
im Alter von 
von 
Plattes Länd. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
über 30 
Jahren. 
über 
5 bis 15 
Jahren. 
über 30 
Jahren. 
unter bis 
5 Jahren. 
unter bis 
15 Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
Kreise. 
Summe. 
Summe 
Regierungsbezirke 
Provinzen. 
i : 
io 
i a 
i (. 
13 
lê 
1 5 
Blödsinnige 
Irrsinnige 
s&gt; 
im Alter von 
i m Alter von 
I :i . !! 
über 60 
Jahren. 
über 15 
Jahren. 
über 
30 bis 60 
Jahren. 
unter bis 
15 Jahren. 
unter bis 
15 Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
Summe 
Summe 
31 
i 
25 
2 6 
27 
28 
29 
3 0 
1 8 
2 1 
2 3 
19 
211 
i 
o. Religionsbekenntniss 
Christen. 
: 
Kreise. 
Regierungsbezirke 
Mitglieder 
der freien Ge 
meinden und 
Deutsch- 
Katholiken. 
maho- 
medaner 
Juden 
Griechische 
Mennomten 
Katholische 
Evangelische 
Provinzen.
        <pb n="55" />
        47 
6. Familienstand. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Städte summarisch. 
Uebrige Wohnplätze. 
Kreise. 
U nv erheir athete. 
V erheirathete. 
Mino 
renne 
männ 
liche 
Personen 
von unter 
bis 24 
Jahren. 
Mädchen 
von unter 
bis 16 
Jahren. 
Majorenne un- 
verheirathete 
und noch nicht 
verheirathet 
gewesene 
Personen. 
Männ 
lich. 
W eib 
lich. 
sl 
I 
Getrennt 
lebende 
ta 
Verheirathete Männer 
von unter 30 Jahren 
mit Frauen von 
Verheirathete Männer 
von über 30 bis mit 45 
Jahren mit Frauen von 
unter 
bis 
30 
Jahre 
ta 
über 
30 
bis 
45 
Jahre 
über 
45 
bis 
60 
Jahre 
über 
60 
Jahre 
unter 
30 
Jahre. 
über 
30 
bis 
45 
Jahre. 
über 
45 
bis 
60 
Jahre. 
übe r 
60 
Jahre. 
10 
il 
12 
13 
14 
13 
16 
Verheirathete Männer 
von über 45 bis 60 Jahren 
mit Frauen von 
unter 
30 
Jahre. 
17 
über 
30 
bis 
45 
Jahre. 
über 
45 
bis 
60 
Jahre. 
18 
19 
über 
60 
Jahre. 
20 
Verheirathete Männer 
von über 60 Jahren mit 
Frauen von 
unter 
30 
Jahre. 
über 
30 
bis 
45 
Jahre. 
21 
22 
über 
45 
bis 
60 
Jahre. 
über 
60 
Jahre. 
23 
24 
Verheirathet Gewesene. 
Witt wer. 
25 
Wittwen. 
26 
Geschiedene 
und nicht wieder 
verheirathete 
Männer. 
Frauen. 
27 
28 
Familien resp. Haushaltungen, 
bestehend aus 
1 
Per 
son. 
29 
2 
Per 
sonen. 
30 
3 
Per 
sonen. 
31 
4 
Per 
sonen. 
32 
5 
Per 
sonen. 
33 
6—10 
Per 
sonen. 
34 
11—15 
Per 
sonen. 
33 
16-20 
Per 
sonen. 
36 
über 
20 
Per 
sonen. 
37~"
        <pb n="56" />
        7. Aufenthalt. Anwesenheit. Abwesenheit. Art des Wohnens. 
Städte. 
Uebrige Wohnplätze. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Art des Aufenthalts sämmtlicher Bewohner inol. der in Extrahaushaitangen 
und in Aftermiethe Wohnenden. 
Dauernd 
und mit Grund 
besitz ansässig. 
I! 
I 
¿ § 
î 
Dauernd 
ohne Grundbesitz. 
ill 
:0 
'S 
b a ° 
&lt; 
m 
s 
'S 
fco 
&lt; 
Zeitweilig 
von über 1 Monat 
und mehr. 
Ill 
10 
•I 
! 
II 
12 
fco 
fcO 
&lt; 
Vorüber 
gehend 
von unter 
bis mit 
1 Monat. 
O-i 
-c S3 
13 
14 
15 
Militair- 
Be- 
völkerung 
16 
:0 
f 
&lt; 
17 
Abwesende Ortsbevölkerung. 
Zeitweilig 
Abwesende von 
über 1 bis 12 
Monat auf 
Reisen 
in 
Preussen 
18 
ausser 
halb 
Preussen 
19 
V orüb ergehend 
Abwesende von 
unter bis 
1 Monat auf 
Reisen 
in 
Preussen 
20 
ausser 
halb 
Preussen 
In Aftermiethe wohnende Personen. 
F amilien 
oder 
Haushaltungen. 
Ill 
Sás 
to 
! 
Ill 
lit, 
to 
CO 
s 
&lt;3 
21 
22 
23 
24 
25 
Allein 
stehende 
(excl. 
Schlaf 
leute). 
2 6 
27 
Schlafleute 
von unter 
bis 
18 Jahren. 
28 
29 
von 
über 
18 Jahren. 
30 
31 
In Extrahaushaltungen lebende Personen. 
In 
Gasthäusern 
und 
Herbergen 
Eingekehrte. 
! 
32 
33 
In Ver 
sorgungs 
anstalten 
(Kranken 
häusern 
etc.) 
34 
ln 
Armen 
anstalten 
und 
Armen 
oder 
Gemeinde 
häusern. 
In 
Unter- 
su chungs- 
Gefäng- 
nissen. 
35 
36 
37 
38 
39 
In 
Straf 
gefäng 
nissen. 
c 
I 
40 
41 
In 
Lehr 
anstalten. 
42 
In 
Casernen. 
43 
44 
45 
Auf 
S chiflen. 
46 
Ü 
£ 
47
        <pb n="57" />
        49 
8. Stand und Beruf, Beschäftigung. Ernährende und ernährt werdende 
Bevölkerung. 
(Nach den auf S. 159 der Denkschrift entwickelten Hauptkategorieen.) 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
1. 
Ackerbau. 
co 
I 
2. 
Industrie. 
ÖD 
GO 
0 
'S 
1 
3. 
Handel. 
ÖD 
GO 
I 
'S 
QD 
&lt; 
4. 
Verkehr. 
I 
1 
ÖD 
C 
&lt; 
5. 
Persönliche 
Dienst 
leistung. 
Gesundheits 
pflege. 
GO 
öd 
I 
ÖD 
GO 
.ÖD 
I 
7. 
Erziehung 
und 
Unterricht. 
GO 
I 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
22 
8. 
Künste 
und 
Wissen 
schaften. 
GO 
23 
I 
24 
25 
9. 
Cultus. 
26 
ÖD 
ÖD 
&lt; 
27 
28 
10. 
Staats- 
und 
Gemeinde 
verwaltung. 
ÖD 
CO 
29 
ÖD 
I 
30 
31 
11. 
Justiz. 
ÖD 
CO 
32 
ÖD 
33 
34 
12. 
Armee 
und 
Flotte. 
ÖD 
CO 
35 
36 
S ë 
it 
37 
13. 
Personen 
ohne 
Berufs 
ausübung. 
38 
I 
39 
40 
14. 
Personen 
ohne 
Berufs 
angabe. 
41 
I 
42 
43
        <pb n="58" />
        9. Sprache. Nationalität, 
Krei 
ise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Familien, 
in welchen 
deutsch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
polnisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
masurisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
wendisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
mährisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
böhmisch 
gesprochen 
wird. 
F ami- 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
kassubisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
Familien, 
in welchen 
überhaupt 
slavisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
Familien, 
in welchen 
lithauisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
18 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
19 
Familien, 
in welchen 
wallonisch 
gesprochen 
wird. 
Fami 
lien. 
20 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
21 
Familien, 
deren Glie 
der ausser 
der nicht 
deutschen 
Familien 
sprache die 
deutsche 
Sprache ver 
stehen und 
sprechen. 
Fami 
lien. 
22 
Zahl 
der 
Glie 
der. 
23 
Preussisohe 
Oester 
reich, 
Ungarn, 
Sieben 
bürgen. 
24 
Bayern, 
Württem 
berg und 
Baden. 
25 
dem 
König 
reiche 
Sachsen. 
26 
Thü 
ringen. 
27 
beiden 
Hessen. 
28 
Braun 
schweig, 
Hannover, 
Mecklen 
burg, 
Olden 
burg, 
Schleswig, 
Holstein. 
29 
Einwohner geboren in 
den 
freien 
Städten. 
den 
übrigen 
deutschen 
Staaten 
30 31 
Frank 
reich, 
der 
Schweiz. 
32 
Belgien 
und 
Holland. 
33 
Däne 
mark, 
Schweden 
und 
Nor 
wegen. 
England 
und 
Nord- 
Amerika. 
34 
35 
Russland 
und 
Russisch- 
Polen. 
36 
Italien, 
Spanien, 
Portugal, 
Mittel- u. 
Süd- 
Amerika. 
Walachei, 
Türkei, 
Griechen 
land, 
Armenien, 
im Orient. 
37 
38 
sonstigen 
Ländern. 
39
        <pb n="59" />
        iPÜ 
51 
10. Auswanderung. 
a. Zahl, Geschlecht und Alter der Ausgewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
F amilienhäupter 
und alleinstehende 
Personen. 
Familienglieder 
von unter 
14 Jahren. 
haupt. Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
Zusam 
men. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
von über 
14 Jahren. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
10 
Zahl der ausgewanderten 
F amilienglieder 
und alleinstehenden Personen 
von 
unter I über 
20 20-30 
über I über 1 über 
30—40|40—50] 50 
Jahren. 
il 
12 
13 
14 
15 
'I 
h. Stand und Beruf, Arbeits- und Dienstverhältniss der Ausgewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Land- und Forstwirtschaft, 
Gärtnerei. 
Principale. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
Gesinde. 
Männ 
liches. 
Weib 
liches. 
Hausindustrie. 
Meister. 
Gesellen 
und 
Lehr 
linge. 
Gehül- 
finnen, 
Arbeite 
rinnen. 
Fabrik 
arbeiter. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
il 
Handwerker etc. 
Ge 
sellen 
und 
Lehr 
linge. 
Gehül- 
finnen, 
Mei- 
sters- 
witt- 
wen. 
Hand- 
und 
Tage 
arbeiten 
Männ 
liche. 
12 
13 
14 
15 
W eib 
liche. 
16 
Grund 
besitzer. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
Sonstige 
Be 
rufsarten. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
Ohne Beruf 
und 
Berufs- 
angabe. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
17 
18
        <pb n="60" />
        52 
c. Ziel der Ausgewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Zahl der Ansge- 
nord- 
deutschen 
Staaten. 
süd 
deutschen 
Staaten. 
II 
in 
II 
jt 
It 
mitteldeutschen 
Staaten inch 
Sachsen 
und 
Thüringen. 
¡1 
der öster 
reichischen 
Monarchie. 
Frankreich, 
Schweiz. 
I! 
S3 
in 
Jt 
Belgien, 
Holland. 
jt 
13 
wanderten nach 
England. 
14 
Russland 
und 
Polen. 
Griechenland, 
Türkei, 
Donaufürsten- 
thümer. 
Italien, 
Spanien, 
Portugal. 
Nord- 
Amerika. 
Mittel- und 
Süd- 
Amerika. 
Australien. 
sonstigem 
und un 
bekanntem 
Ziel. 
r? hS 
15 
16 
¡4 
17 
18 
14 
19 
II 
20 
Ji 
21 
|i 
22 
It 
23 
If 
24 
It 
25 
« S 
- «U 
SV? 
S3 CL. 
2.5 
« te 
r « te 
V ¿3 
29 
27 
'JS 
26 
11. Einwanderung. 
a. Zahl, Geschlecht und Alter der Eingewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Per 
sonen 
über 
haupt. 
F amilienhäupter 
und alleinstehende 
Personen. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
Zusam 
men. 
Familienglieder 
von unter 
14 Jahren. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
von über 
14 Jahren. 
Männ 
lich. 
Weib 
lich. 
J 
Zahl der eingewanderten 
Familienhäupter 
und alleinstehenden Personen 
unter 
20 
20 bis 
30 
30 bis 
40 
Jahren. 
40 bis 
50 
über 
50 
10 
11 
12
        <pb n="61" />
        53 
b. Stand und Beruf, Arbeits- und Dienstverhältnis der Eingewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Land- und Forstwirthschäft, 
Gärtnerei. 
Principal e. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
Ge sind e. 
Männ 
liche. 
W eib 
liche. 
Berg- 
und 
Hütten 
arbeiter. 
Hausindustrie. 
Meister. 
Gesellen 
und 
Lehr 
linge. 
Gehil 
fen, 
Arbei 
terinnen. 
Fabrik- 
arbeiter. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
io 
11 
Handwerker etc. 
Mei 
ster. 
Ge 
sellen 
und 
Lehr 
linge. 
12 
13 
Gehil 
fen, 
Mei- 
sters- 
witt- 
wen. 
14 
Han d- 
und 
Tage 
arbeiter. 
Männ 
liche. 
15 
Weib 
liche. 
16 
PQ 
17 
öS 
m 
18 
Grund 
besitzer. 
Männ 
liche. 
19 
Weib 
liche. 
Sonstige 
Berufs 
arten. 
Männ 
liche. 
20 
21 
Weib 
liche. 
22 
Ohne Beruf 
und 
Berufs- 
angabe. 
Männ 
liche. 
23 
Weib 
liche. 
24 
c. Heimath der Eingewanderten. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Zahl der Eingewanderten ans 
deutschen 
Bundes 
staaten. 
!!■ 
P 
der 
österreichischen 
Monarchie. 
3 33 
II 
JJ 
Im 
Frankreich, 
Schweiz. 
I! 
P 
Belgien, 
Holland. 
ë 53 
II 
ji 
England. 
¡i 
it 
Dänemark, 
Schweden, 
Norwegen. 
It 
II 
9 
10 
11 
12 
13 
Zahl der Eingewanderten ans 
Russland, 
Polen. 
II 
14 
r3 -c 
M 
Griechen 
land, 
Türkei, 
Donau- 
fürsten- 
thümer. 
Italien, 
Spanien, 
Portugal. 
Nord- 
Amerika. 
Mittel 
und 
Süd- 
Amerika. 
« 
15 
16 
Jt 
17 
II 
18 
ft 
19 
11 
20 
ji 
21 
S3 
a §« 
22 
s, % 
23 
Australien. 
S i 
it 
24 
¡1 
sonstiger 
und un 
bekannter 
Heimath. 
25 
26 
■14 
Ji 
27
        <pb n="62" />
        B. Gebäude und Wohnplätze 
1. Bestimmung der Gebäude. 
Städte summarisch. 
ohnplä 
risch. 
Uebrige Wohnplätze 
summari 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Zahl 
der 
Gebäude 
überhaupt, 
Oeffentliche Gebäude 
für den 
Cultus. 
für den 
Unter 
richt. 
Armen- 
und 
Versorg 
ungs 
häuser. 
für die 
Staats 
ver 
waltung. 
für die 
Ge- 
meinde- 
ver- 
waltung. 
für die 
Militär 
ver 
waltung. 
Summe 
der 
öffent 
lichen 
Ge 
bäude. 
Privatgebäude. 
Wohn 
gebäude, 
Gebäude 
für 
gewerb 
liehe und 
Handels 
zwecke. 
Gebäude 
für land- 
wirth- 
schaft- 
liche und 
Viehhalt 
ungs 
zwecke. 
Summe 
der 
Privat 
gebäude. 
8 
10 
11 
12 
13 
2. Abbruch und Neubau. 
Städte summarisch. 
Uebrige Wohnplätze 
summarisch. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Durch Feuer zerstörte 
O eigentliche 
Gebäude 
aller Art. 
Privat- 
Gebäude 
aller Art. 
Gebäude 
aller Art. 
Durch andere Elemente 
zerstörte 
Oeffentliche 
Gebäude 
aller Art. 
Privat- 
Gebäude 
aller Art. 
Abgetragene Gebäude. 
Zu öffent 
lichen 
Zwecken. 
¡1 
Zum Zweck 
des 
Neubaus. 
5^ 
¡I 
■t .3 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
Reparatur, Erweiterung und Neubau. 
Oeffentliche Gebäude, 
überhaupt. 
1 6 
17 
darunter 
Schulen. 
18 
19 
Privat 
gebäude. 
20 
21 
Gewerbliche 
Gebäude. 
22 
23 
Landwirt 
schaftliche 
Gebäude. 
24 
25
        <pb n="63" />
        3. Grosse der Wohngebäude, Dichtigkeit und Bewohnung derselben. 
r 
Städte. 
Uebrige Wohnstätten. 
Kreise. 
Privatwohngebäude (excl. Anstalten in Extrahaushaltungen), in welchen wohnen 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
1 
Haus 
halt 
ung. 
2 
Haus 
halt 
ungen. 
3 
Haus 
halt 
ungen. 
4—5 
Haus 
halt 
ungen. 
6—10 
Haus 
halt 
ungen. 
10-20 
Haus 
halt 
ungen. 
über 
20 
Haus 
halt 
ungen. 
8 
unter 
10 
Per 
sonen. 
11—20 
Per 
sonen. 
10 
21—30 
Per 
sonen. 
11 
31—50 
Per 
sonen. 
12 
51-100 
Per 
sonen. 
13 
über 
100 
Per 
sonen. 
14 
4. Werth und Realverschuldung des nicht landwirtschaftlichen Grundbesitzes. 
In den Städten und auf dem Lande. 
Städte summarisch. 
Uebrige Wohnplätze summarisch. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
V erschuldun g 
der Privatwohngebäude. 
Zahl 
der 
verschul 
deten 
Grund 
stücke. 
Werth 
dieser 
Grund 
stücke. 
Betrag 
der 
Hypo 
theken 
schuld. 
V erschuldung 
der mit eigenen Hypotheken 
folien versehenen gewerb 
lichen Grundstücke. 
Zahl 
der 
verschul 
deten 
Grund 
stücke. 
Werth 
dieser 
Grund 
stücke. 
Betrag 
der 
Hypo 
theken 
schuld. 
V erschuldung 
der übrigen Grundstücke. 
Zahl 
der 
verschul 
deten 
Grund 
stücke. 
Werth 
dieser 
Grund 
stücke. 
Betrag 
der 
Hypo 
theken 
schuld. 
8 
10 
Vers chuldung 
des nicht landwirtschaftlichen 
Grundbesitzes überhaupt. 
Zahl 
der 
verschul 
deten 
Grund 
stücke. 
il 
Werth 
der 
verschul 
deten 
Grund 
stücke. 
12 
Betrag 
der 
Hypo 
theken 
schuld. 
13 
Procent 
satz der 
Ver 
schul 
dung. 
14
        <pb n="64" />
        56 
€. L a li d w i r I 11 s c h a f t. 
1. Grösse der Grundstücke. 
Kreise. 
Regie rungs bezirke. 
Provinzen. 
Grössenclassen 
unter bis 
5 
Morgen. 
über 
5 bis 15 
Morgen. 
über 
15 bis 30 
Morgen. 
über 
30 bis 50 
Morgen. 
über 50 bis 100 
Morgen. 
N 
If 
S3 
Hiervon 
Fläche d. 
Wald. 
Wasser 
stücke. 
über 100 bis 200 
Morgen. 
N 
Hiervon 
Fläche d. 
W aid. 
Wasser 
stücke. 
10 
11 
12 
13 
der Grundstücke; 
über 200 bis 300 
Morgen. 
14 
£ s 
iS 'S 
^ A 
15 
Hiervon 
Fläche d. 
Wald. 
Wasser 
stücke. 
16 
17 
über 300 bis 600 
Morgen. 
1 8 
19 
Hiervon 
Fläche d. 
Wald. 
Wasser 
stücke. 
20 
21 
über 600 bis 1000 
Morgen. 
il 
22 
23 
Hiervon 
Fläche d. 
Wald. 
24 
W asser- 
stücke. 
25 
über 1000 Morgen. 
N 
26 
I I" 
gj 
:3 
Hiervon 
Fläche d. 
Wald. 
28 
Wasser 
stücke. 
29 
2. Verwendung der Fläche. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Gesammt- 
fläche 
des 
Kreises. 
Fläche der Culturarten und Objecte in Morgen. 
Gärten, 
Weinberge, 
Obst 
plantagen. 
Ackerland. 
Wiesen. 
Weide. 
Wald. 
Wasser 
stücke. 
Oedungen 
und 
Unland. 
3 
3. Anbauverhältniss des Ackerlandes. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Gesammt- 
fläclie 
des 
Ackerlandes. 
Von der Fläche des Ackerlandes 
werden bestellt mit 
£ 
! 
o 
fl 
o ,s 
c 
II -i 
n* 
ÜD 
P 
o 
bleiben 
liegen 
3 3 
PQ 
10 
il 
12
        <pb n="65" />
        8 
57 
4. Production. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Anf der bestellten Ackerfläche wurden geerntet 
Weizen 
Scheffel Körn. 
Roggen 
Scheffel Körn. 
Gerste 
ScheffelKöm. 
Hafer 
Oelsaaten 
Scheffel Körn. 
Hülsen 
früchte 
Scheffel Körn. 
Kar 
toffeln 
Schfl. Knollen. 
8 
Futter 
gewächse 
inch Zucker 
rüben 
Ctr. überhaupt. 
An 
Wiesenheu 
wurden 
eingebracht 
io 
5. Viehhaltung überhaupt. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Pferde. 
Ge- 
sainmt- 
zahl. 
Alter und Verwendung. 
Füllen 
unter 
3 Jahre. 
Perde 
über 
3 Jahre. 
Unter den über 
3jährigen Pferden sind 
Acker 
bau- 
Pferde. 
Lohn- 
fuhr- 
Pferde. 
Militair- 
Pferde. 
Rindvieh. 
Ge- 
sammt- 
zahl. 
Geschlecht, Alter und Verwendung. 
Stiere 
(Bullen), 
Ochsen. 
Kühe. 
Jung 
vieh, 
excl. 
Kälber 
unter 
&lt; Jahr. 
Von 
sämmt- 
lichem 
Rindvieh 
stehen 
zur Mast. 
Stück. 
4 
10 
11 
12 
Schafvieh. 
Ge- 
samint- 
zahl. 
13 
Gezüchtet wegen der 
Wollproduction. 
Merinos 
und ganz 
veredelte. 
14 
Halb 
veredelte. 
15 
Un 
veredelte 
Land 
schafe. 
16 
Gezüch 
tetwegen 
der 
Fleisch- 
pro- 
duction. 
Fleischschafe 
excl. zur Mast 
stehende. 
17 
Schafe, 
die zur 
Mast 
stehen. 
18 
Schweine 
vieh 
mit Aus 
schluss der 
F erkel 
unter 
6 Monat. 
19 
Ziegen 
vieh. 
Ziegen 
böcke 
und 
Ziegen. 
20 
Maul- 
thiere. 
21 
Esel. 
22 
6. Viehhaltung auf dem kleinen, mittleren und grossen ländlichen Grundbesitz. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Auf dem kleinen Grundbesitz von unter bis 50 Morgen 
werden gehalten 
Pferde. 
Rindvieh 
überhaupt. 
darunter 
Kühe. 
Schafvieh. 
Schweine 
vieh. 
Ziegen. 
Auf dem mittleren Grund- 
Morgen wer- 
Pferde. 
Rindvieh 
überhaupt. 
darunter 
Kühe. 
besitz von über 50 bis 300 
den gehalten 
Schafvieh. 
io 
Schweine 
vieh. 
il 
Ziegen. 
12 
Auf dem grossen Grundbesitz von über 300 Morgen 
Fläche werden gehalten 
Pferde. 
13 
Rindvieh 
überhaupt 
14 
darunter 
Kühe. 
15 
Schafvieh. 
16 
Schweine 
vieh. 
17 
Ziegen. 
18
        <pb n="66" />
        7. Art des Betriebes der Landwirtschaft. 
Regierungsbezirke. 
Kreise. 
Provinzen. 
Von den landwirthschaft- 
von unter bis 5 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
als 
Neben 
gewerbe. 
sind 
verpachtet 
un 
Einzel 
nen. 
im 
Ganzen 
von 5 bis 15 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
als 
Neben 
gewerbe. 
sind 
verpachtet 
im 
Einzel 
nen. 
im 
Ganzen. 
von 15 bis 30 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
als 
Neben 
gewerbe 
10 
sind 
verpachtet 
im 
Einzel 
nen. 
11 
im 
Ganzen 
12 
liehen Grundstücken 
von 30 bis 50 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
13 
als 
Neben 
gewerbe, 
14 
sind 
verpachtet 
im 
Einzel 
nen. 
15 
im 
Ganzen 
16 
von 50 bis 300 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
17 
als 
Neben 
gewerbe 
18 
sind 
verpachtet 
un 
Einzel 
nen. 
19 
un 
Ganzen 
20 
von über 300 Morgen 
Fläche 
werden bewirt 
schaftet von den 
Eigentümern 
als 
Allein 
gewerbe. 
21 
als 
Neben 
gewerbe. 
22 
sind 
verpachtet 
un 
Einzel 
nen. 
23 
un 
Ganzen 
24 
8. Werth und Realversehuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes. 
Kreis e. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Verschuldung 
des kleinen Grundbesitzes, 
von unter bis mit 50 Morgen Fläche. 
Zahl 
der 
verschulde 
ten 
Grundstücke 
Werth 
dieser 
Grundstücke 
Betrag 
der 
Hypotheken 
und 
etwaigen 
Pfandbrief 
schulden. 
Real 
schuld 
betrag 
pro 
Morgen. 
Verschuldung 
des mittleren Grundbesitzes, 
von über 50 bis 300 Morgen Fläche. 
Z ahl 
der 
verschulde 
ten 
Grundstücke. 
Werth 
dieser 
Grundstücke, 
Betrag 
der 
Hypotheken 
schulden und 
etwaigen 
Pfandbrief 
schulden. 
R eal- 
schuld- 
b etrag 
pro 
Morgen. 
Verschuldung 
des grossen Grundbesitzes, 
von über 300 Morgen Fläche. 
Z ahl 
der 
verschulde 
ten 
Grund 
stücke. 
Werth 
dieser 
Grund 
stücke. 
10 
Verschuldung 
des ländlichen Grundbesitz es 
aller Classen. 
Betrag 
der 
Hypothe 
kenschulden 
u. etwaigen 
Pfandbrief 
schulden. 
R ea 1 - 
Schuld 
betrag 
pro 
Morgen. 
11 
12 
Z ahl 
der 
verschulde 
ten 
Grund 
stücke. 
13 
W erth 
dieser 
Grund 
stücke. 
Betrag 
der 
Hypothe 
kenschulden 
u. etwaigen 
Pfandbrief 
schulden. 
Real- 
Schuld 
betrag 
pro 
Morgen. 
Procen t- 
satz 
der 
Ver 
schul 
dung. 
14 
15 
16 
17
        <pb n="67" />
        1 N- 
59 
D. Industrie. 
1. Die Kleingewerbe. 
Handwerker und vorherrschend für den örtlichen Bedarf beschäftigte Gewerbtreibende und Künstler. 
I. Provinz Preussen. 
[Ir gleicher Weise für die Übrigen Provinzen ] 
Classification 
der Handwerke und der 
vorherrschend für den 
örtlichen Bedarf arbeiten 
den Gewerbe 
nach dem 
Zollvereinsformulare *). 
Geschäfte 
oder 
Etablissements. 
Zahl der 
einfachen 
Ge 
schäfte, 
Zahl der 
combinir- 
ten Ge 
schäfte, 
das heisst 
in welchen 
nur eines I mehrere 
der nebenverzeich- 
neten Gewerbe etc. 
betrieben werden. 
Persönliche Kräfte. 
Arbeit 
geber. 
Principale, 
Herren, 
Meister 
etc., 
Unter 
nehmer. 
männ- weib 
lich. lieh. 
Arbeitnehmer. 
Technisch 
oder 
kauf 
männisch 
gebildetes 
Aufsichts 
personal. 
mann- weib 
lich. lieh. 
Gesellen 
und 
Gehülfen. 
männ- weib 
lich. lieh. 
Lehrlinge. 
mäun- weib 
lich. lieh. 
10 
11 
Sonstige 
Arbeiter 
excl. 
Tage 
arbeiter 
und 
Kinder. 
lieh. 
12 
Tich! 
13 
Tage- 
arbeiter. 
männ- weib 
lich. lieh. 
14 
Kinder 
unter 14 
Jahren. 
rr 
15 
16 
Uch. 
Summa 
aller 
Be 
schäftig 
ten. 
17 
18 
I. Bereitung von Nahrungsmitteln. 
Bäcker. 
Kuchenbäcker, PfefTerküchler u. Conditoren. 
Verfertiger von Product en aus Getreide, 
Mehl und Stärke. 
Fleischer oder Schlächter, Rauchfleisch- und 
W urstmacher. 
Fischer, welche die Fischerei gewerbsweise 
treiben. 
Kunst-, Blumen- und Handelsgärtner. 
II. Persönliche Dienstleistungen. 
Barbiere. 
Friseure und Tourenmacher. 
Inhaber von Badeanstalten. 
Inhaber von Waschanstalten. 
Scharfrichter, Abdecker und Wasenmeister. 
III. Berei tu n g von Stoff en für gewerb 
liche und häusliche Zwecke. 
Gerber, Lederbereiter. 
Seifensieder und Lichtzieher. 
Verfertiger von Streichriemen, Beinschwarz, 
Kienruss. 
Verfertiger von Dinten und Farben, Fir 
nissen, Wichsen, Schmieren. 
IV. Verfertiger von Stein-, irdenen 
und Glaswaaren. 
Steinmetzen und Steinhauer. 
Töpfer, Ofenmacher und Verfertiger von 
irdenen Waaren. 
Glaser, Glasschleifer und Glasbläser. 
V. Bauhandwerker. 
Maurer und Mauerflickarbeiter. 
Zimmer-, Schilder-, Rouleaux-Maler, An 
Streicher, Vergolder, Stafflrer, Stukkateure 
Goldleisten- und Goldrahmenmacher. 
Zimmerleute, auch Zimmerflickarbeiter. 
Brunnenbauer, Brunnen- und Pumpenmacher 
Dachdecker, insbesondere: Schindel-, Stein 
Ziegel- und Schieferdecker. 
Steinsetzer oder Pflasterer. 
Schornsteinfeger. 
VI. Maschinen-, Mühlen-, Wagen - 
und Schiffsbau. 
Mühlenhauer und Mühlenflickarbeiter. 
Spritzenmacher. 
Räder- und Stellmacher. 
Wagenbauer. 
Schiffbauer und Schiffszimmerleute. 
Segelmacher und Netzstricker. 
VII. Metallarbeiter. 
Grob-, Huf-, Kessel-, Pfannen-, Ketten 
und Sensenschmiede. 
Schlosser, worunter auch: Zirkel-, Zeug-, 
Bohr-, Säge-, Messer-, Nagel-, Büchsen 
schmiede, Sporer, Feilenhauer, Instrumen 
tenschleifer und Scheerenschleifer. 
Waflenschmiede, Schwerdtfeger. 
Nadler, Haftel-, Schlingen-, Haar- und Draht- 
Siebmacher. 
Kupferschmiede. 
Roth-, Gelb- und Glockengiesser. 
Klempner in Blech und Zink. 
Gürtler, Bronceure, Neugold-, Neusilber- 
Arbeiter und Metallknopfmacher. 
Zinn- und Bleigiesser. 
Gold- und Silberarbeiter und Bijoutiers. 
Steinschneider, Pettschaftstecher, Graveure 
Gold- und Silberschläger. 
VIII. Instrumentenmacher. 
Mechaniker für mathematische, optische 
pyhsikalische Instrumente. 
Chirurgische Instrumentenmacher und Bau 
dagisten. 
Verfertiger musikalischer Instrumente aller 
Art. 
Klein- und Grossuhrmacher, Uhrgehäuse 
und Zifferblattmacher. 
IX. Bereitung von Gespinnsten u|nd 
Geflechten. 
Wollspinner und Wollstricker. 
Flachsbereiter, Leinenspinner und Leinen 
Stricker. 
Watten- und Dochtmacher. 
Verfertiger von geflochtenen Decken und 
Matten. 
Seiler und Reepschläger. 
X. Zurichtung von Geweben. 
Tuehscheerer und Tuchbereiter. 
Färber aller Art. 
Bleicher, Kalanderer, Mangeier, Appreteure 
Presser, sofern solche nicht Fabrikanten 
oder in den Fabriken beschäftigt sind. 
XL Bereitung von Lederwaaren. 
Schuh- und Pantoffelmacher und Altflicker 
Handschuhmacher. . 
Kürschner und Rauchwaarenhändler, auch 
Mützenmacher. 
Riemer, Sattler, Beutler, Täschner. 
XII. Bereitung fertiger Kleidungs 
stücke. 
Schneider und Corsetmacher. 
Posamentiere und Zeugknopfmacher. 
Putzmacher und Putzmacherinnen. 
Gold-, Silber- und Seidensticker, Tapisserie 
arbeiter, Blumen-, Haar- und Federbusch-, 
Schmuckfedern -, Strohhut-, Epauletten-, 
Paramentenmacher und Verfertiger künst 
licher Haararbeiten. 
Hutmacher, Filzmacher und Hutstafflrer. 
XIII. Verfertiger von Holzwaaren. 
Tischler, Stuhlmacher, Möbelmacher undll 
Möbelpolirer. 
Gross- und Kleinböttcher. 
Verfertiger grober Ilolzwaaren, als: Schuhe,II 
Löffel, Leisten, Mulden und dergl. 
Korbwaarenmacher. 
Tapeziere, Decorateure und Polsterwaaren-jl 
arbeiten 
Sonnen- und Regenschirmmacher. 
XIV. Verfertiger kurzer Waaren von|| 
Holz, Horn, Bein, Metall, Bernstein. 
Drechsler aller Art in diesen Stoffen. 
Verfertiger von Spiel- und feinen Holz-|| 
waaren. 
Haarkammmacher. 
Bürstenbinder und Pinselmacher. 
Buchbinder und Futteralmacher. 
XV. Gewerbszweige für Kunstdar-H 
Stellungen und Ausschmückungs- 
Gegenstände. 
Bilder-, Blumen-, Porzellanmaler, Daguerro-|| 
typisten, Photographen und Coloristen. 
Lackirer aller Art, als: Blech-, Holz- undll 
Tuchlackirer. 
Kupferstecher, Hornstecher und Horn 
sehneider. 
Verfertiger von Steinpapp- und Pappwaaren,l| 
Atrappen und Goldborten, auch Verfer-;| 
tiger von Gipsfiguren und dergleichen. 
Architekten, Bildhauer, Maler, Erzgiesser,| 
Giseleure, Galvanoplastiker und andere)| 
der bildenden Kunst Angehörige. 
Musiker, welche sich ihrer Kunst an festen|| 
Orten widmen. 
Umherziehende Musiker. 
Stehende Theater und Personal derselben. 
Umherziehende Schauspieler, Equilibristen|| 
und Schausteller. 
XVI. Handwerke und bestimmt ab-|| 
gegrenzte Ge werbzweige, welche 
nur provinziell oder nur örtlich 
Vorkommen 
(sind in besondere Colonnen einzutragen). 
in Gross . _ _ 
•welchen Principien jemals das Richtige treffen könnte. Nur indem man die ganze Industrie 
nehmer berücksichtigt, gelangt man zu einem zutreffenden Bilde.
        <pb n="68" />
        2. Die Grossindustrie. 
(Fabriken und vorherrschend für den Grosshandel beschäftigte Gewerbsanstalten, excl. der typographischen Gewerbe). 
1. Provinz Preussen. 
[In gleicher Weise für die übrigen Provinzen.] 
Classification 
der Fabriken und der 
vorherrschend 
für den Grosshandel 
beschäftigten 
G ewerbsanstalten. 
Nach dem Zollvereins 
formular. 
Geschäfte 
oder 
Etablissements. 
Zahl 
der ein 
fachen 
Geschäfte, 
Zahl 
der combi- 
nirten 
Geschäfte, 
das heisst, 
in welchen 
ein I mehrere 
der neben- 
verzeichneten 
Fabricationen etc. 
betrieben werden. 
Persönliche Kräfte. 
Arbeit 
geber. 
Prin 
cipale, 
Herren, 
Unterneh 
mer etc. 
Arbeitnehmer. 
Technisch 
oder kauf 
männisch 
gebildetes 
Aufsichts 
personal. 
Gesellen 
und 
Gehülfen. 
Lehrlinge. 
Sonstige 
Arbeiter, 
exclusive 
Tage 
arbeiter 
und 
Kinder. 
1 
s 
Tage 
arbeiter. 
Kinder 
unter 
14 Jahre. 
3 
03 
s 
I 
10 
il 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
1. 
Die Classification der 
Grossgewerbe, wie sie 
für dieZollvereinsstaaten 
vereinbart ist, folgt auf 
nächster Seite. — Für 
dieselbe gilt die nämliche 
Bemerkung, welche auf 
Seite 207 zur Classifica 
tion der Kleingewerbe 
ausgesprochen wurde. 
Mechanische Kräfte. 
Motoren (bewegende Kräfte). 
Dampfmaschinen. 
Zahl der 
Dampf 
maschinen 
überhaupt. 
19 
Darunter 
Aushilfs 
maschinen. 
20 
Zahl der 
Pferde 
kräfte von 
Dampf 
maschinen 
überhaupt. 
21 
Zahl der 
Pferde 
kräfte von 
Aushilfs 
maschinen. 
22 
Wasser- 
Pferde 
kräfte. 
23 
Rosswerke. 
Zahl 
derselben. 
24 
Zahl 
der darin 
arbeiten 
den Pferde 
25 
Arbeitsmaschinen, 
Werkzeuge, 
Apparate. 
(Mit besonderen Rubriken für 
jeden Industriezweig.) 
26 
Fabrication. Umsatz and Absatz. 
W erthsumma 
der Fa 
brica 
tion. 
Thlr. 
27 
des Um 
satzes 
und Ab 
satzes. 
28 
Werthsumma des Absatzes nach 
Preus 
sen und 
dem 
übrigen 
Zoll- 
29 
den 
Hanse 
städten 
30 
der 
Schweiz 
31 
F rank 
reich. 
32 
Eng 
land. 
33 
Oester 
reich. 
Thlr. 
Italien. 
34 
35 
dem 
Orient. 
Thlr. 
36 
Nord 
Amerika. 
37 
Süd- 
Amerika 
Thlr. 
38 
den 
übrigen 
Ländern 
39
        <pb n="69" />
        m *2: 
«*?, - fuf 
61 
Classification der Grossgewerbe, 
wie sie für die Zollvereinsstaaten vereinbart ist. 
I. Zubereitung von Spinnstoffen, 
Maschinen-Spinnereien und Zwir 
nereien. 
1. In Wolle. 
Handkämmerei, Leistenspinnerei und 
Haarspinnerei. 
Streichgarn- und Halb Wollgarn- (Vi 
gogne-) Spinnerei. 
Kammgarnspinnerei. 
2. In Seide. 
Seidenhaspelanstalten. 
Seidenmoulinagen, Florettspinnereien 
und Seidenzwirnereien. 
3. In Baumwolle. 
Maschinenspinnereien. 
Watten- und Dochtfabriken. 
4. In Flachs, Hanf und Hede. 
Flachs- und Hanfbereitungsanstalten. 
Flachs-, Hanf- und Wergspinnereien. 
II. Weberei, Zeug- und Bandwaaren- 
M anufactur. 
Gehende Webestühle sowohl für eigene 
Rechnung als für Lohn. 
In Seiden-, Halbseiden-, Sammt-, Sei 
denband- und Sammtbandwaaren. 
In Baumwolle und Halbbaumwolle. 
In Leinen. 
In Wolle und Halbwolle. 
Strumpfweberei und Strumpfwirkerei. 
Bandweberei für leinene, baumwollene 
und wollene Bänder. 
Zu allen anderen Geweben. 
Webestühle als Nebenbeschäftigung. 
Fabriken für Gewebe aller Art. 
Für wollene und halbwollene Stoffe, ein 
schliesslich der Tuche, Flanelle und 
Decken. 
Tuchfabriken. 
Fabriken für andere wollene und halb 
wollene Zeuge, excl. Shawls und 
Teppiche. 
W alkmühlen. 
Für baumwollene und halbbaumwollene 
Zeuge. 
Für leinene Zeuge. 
Für seidene, halbseidene, Sammt-, Seiden 
band- und Sammtbandwaaren. 
Für Shawls. 
Für Bänder, Litzen, Kordeln, Posamen- 
tierwaaren, Tressen und Zeugknöpfe 
doch ohne die in Seide und als leoni 
sehe Waaren gearbeiteten Bänder und 
Tressen. 
Für Teppiche. 
trumpfwaareni 
Für Tüll, Bobbinets und Spitzen, ein 
schliesslich der Klöppelei 
Bleichereien, Färbereien, Druckereien, Ap 
preturanstalten. 
Garnbleichen und Garnsiedereien 
Stückbleichereien und Appreturanstalten. 
Türkischrothfärbereien. 
Andere Färbereien in Wolle. 
Garn- und Stückfärbereien und Appre 
turanstalten für Seidenwaaren. 
Stückfärbereien und Appreturanstalten 
für andere Waaren. 
Druckereien für Zeuge aller Art. 
Wachstuch- und Wachstaftfabriken. 
III. Metallproducti on. 
Eisenwerke, einschliesslich der Hütten für 
Rohstahleisen und der Eisenwalzwerke. 
Eisendrahtwerke, auch Drahtstift -, Nägel- 
und Holzschraubenfabriken, welche mit 
Drahtziehereien in Verbindung betrieben 
werden. 
Stahlwerke, einschliesslich der Stahlwalz- 
und Stahldrahtwerke. 
Blei- und Silberwerke, einschliesslich der, 
Werke für Bleiröhren, Bleibleche und 
Bleidraht. 
Strumpfwaarenmanufacturen. 
Zinkwerke, einschliesslich der Zinkweiss 
fabriken. 
Zinnwerke. 
Kupferwerke, einschliesslich der Hämmer- 
und Walzwerke. 
Werke für Arsenik, Schwefel, Vitriol, Alaun, 
Gold, Quecksilber, Antimon, Wismuth, 
Kobalt und Nickel. 
IV. Fabriken für Metallwaaren. 
Fabriken für Maschinen, einschliesslich eiser 
ner Schiffe. 
Kratzenfabriken. 
Anstalten für Hecheln, Kämme, Jaquard- 
maschinenkarten, hölzerne Webe- und 
Strumpfstühle, Spindeln, Cylinder, Blatt 
bänder, Spulen, Schützen, Platinen, W eber 
ringe und Webergeschirr. 
Eisenbahnwagen-und andere Wagenfabriken 
Eisen- und Blechwaarenfabriken, Sensen 
hämmer, Ketten-, Anker-, Nägel- und 
Drahtstiftfabriken. 
Stahlwaaren- und Schneidewaarenfabriken. 
Eisengiessereien und Fabriken für Heiz 
apparate und Kochgeschirre. 
Fabriken für Gewehre und blanke Waffen. 
Pulvermühlen, Fabriken von Schroot, Ku 
geln und Zündhütchen. 
N älmadelfabri ken. 
Steck- und Stricknadel-, Haken-, Oesen- 
Haarnadel-, Häkelnadel- und Ringelhaken 
fabriken. 
Gold- und Silberwaarenmanufacturen, des 
gleichen leonische Waaren- und imitirte 
Gold- und Silberwaarenfabriken. 
Fabriken von Neugold- und Neusilber-, des 
gleichen von plattirten und Plaquéwaaren. 
Fabriken für Kupfer -, Bronce-, Messing- 
waaren, so wie für Waaren aus verschie 
denen Compositionen, galvano - plastische 
Anstalten. 
V. Bereitung von mineralischen und 
gemischten Stoffen für gewerbliche, 
officinelle und häusliche Zwecke. 
Kalkbrennereien. 
Ziegeleien. 
Gipsmühlen, Asphalt-, Cernent-, Schlemm 
kreide-, auch Fabriken für Wetz- und 
Schleifsteine. 
Coaks- und Gasbereitungsanstalten. 
Chemikalien-, Bleiweiss-, Zinkweiss- und 
Farben-, auch Farbenlackfabriken. 
Zündwaarenfabriken. 
Fabriken für Parfümerien, wohlriechende 
Wasser und Seifen. 
Fabriken für Mineralöle und Parafin. 
Glashütten. 
Glasschleifereien und Polierwerke. 
Spiegelfabriken. 
Porzellanfabriken. 
Steingut- und Fabriken für andere ¡irdene 
Waaren. 
VI. Zubereitung von Pflanzen- und 
Thierstoffen für den gewerblichen 
und häuslichen Bedarf. 
Oelmühlen und Oelraffinerien. 
Lohmühlen. 
Sägemühlen- und Fournierschneidereien. 
Pott- und Waidasche-, auch Flusssiede 
reien. 
Theerofen und Pechsiedereien, desgleichen 
Kienöl- und Russhütten. 
Fabriken von gefärbtem und lackirtem Leder. 
Leimsiedereien und Gelatinfabriken. 
Wachsbleichen, Wachslicht- und Wachs- 
waarenfabriken. 
Stearin-, Olein-, Oelsäure-, Licht- und 
ordinaire Seifenfabriken. 
Knochenmühlen, Beinschwarz -, Poudrette-, 
Urate- und Kunstdüngerfabriken, auch 
Bluttrocknungsanstalten. 
VII. Holz waaren, Papier und kurze 
Waaren. 
Fabriken für Sonnen- und Regenschirme, 
Schirmgestelle, Stöcke und Peitschen. 
Fabriken für Knöpfe aus Holz, Horn, Perl 
mutter, Papierteig und Metall. 
Fabriken für Möbel, Holzleisten und Holz 
schnitzarbeit. 
Fabriken für Spielwaaren aller Art, Schach 
teln und Kisten. 
Fabriken für Bein (Knochen, Fischbein, 
Elfenbein, Horn, Schildpatt und Muschel- 
schaalen) und Waaren daraus. 
Gummi- und Guttapercha-Waarenfabriken. 
Papier- und Pappefabrikation und Papier 
mühlen. 
Papiertapetenfabriken, auch Bunt- und Gold 
papierfabriken und für gepresste Waaren. 
Siegellack-, Oblaten-, Federposen-, Blei 
stift- und Stahlfederfabriken. 
Fabriken für Lederwaaren, Cartonnagen, 
Portefeuilles, Visitenkarten. 
Spielkartenfabriken. 
Steinpapp - und Papiermache waarenfabriken. 
Fabriken für lackirte Waaren von Metall, 
Holz und Holzmasse, so wie für Lampen 
Strohhut- und Strohwaaren - Manufacturen. 
VIII. Verzehrungsgegenstände. 
Getreidemühlen zu Mehl, Gries, Grütze 
und Graupen, auch zum Schroten von 
Getreide und Malz. 
Wassermühlen. 
Bockwindmühlen. 
Holländische Windmühlen. 
Durch thierische Kräfte getriebene 
Mühlen. 
Durch Dampf getriebene Mühlen. 
Fleisch- und Fischpökeleien und Anstal 
ten für getrocknete und eingemachte 
Speisen. 
Stärke-, Stärkesyrup-, Kraftmehl-, Nudeln-, 
Sago-, Dextrin- und Leokomfabriken. 
Chokolade -, Kaffeesurrogat -, Cichorien 
und Senffabriken. 
Tabak- und Cigarrenfabriken. 
Rübenzuckerfabriken und Zuckerraffinerien. 
Fabriken für eingedickte Pflanzensänfte 
(Obst, Rüben etc.). 
Essig- und Holzessigfabriken. 
Bierbrauereien. 
Branntweinbrennereien und Destilliranstal- 
ten, einschliesslich der als Nebengewerbe 
der Landwirtschaft betriebenen. 
Schaumweinfabriken. 
IX. Andere Fabrikzweige, welche in 
bestimmter Abgrenzung nur örtlich 
oder nur provinziell Vorkommen. 
(Diese sind in die hier leer gelassenen Spalten 
einzutragen.) 
Zusammenstellung der vorhandenen Dampf 
maschinen aller Art. 
a. Für Rohproduction. 
Für Berg-, Hütten- und Salinen 
betrieb. 
Für Ent- und Bewässerungs- und 
landwirtschaftliche Zwecke ein 
schliesslich der Locomobilen. 
Für Schneidemühlen. 
Für Getreidemühlen. 
b. Für Fabrikation. 
Für Spinnerei, Weberei und Wal 
kerei. 
Für Maschinenfabriken. 
Für metallische Fabriken andere 
Art. 
Für andere Fabrikzweige. 
c. Für Transport - und Handelsgewerbe 
Schiffsmaschinen. 
Lo comotiven. 
Andere Dampfmaschinen. 
X. Recapitulation.
        <pb n="70" />
        3. Die typographischen Gewerbe und die literarischen Unternehmungen 
(einschliesslich des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels). 
Kreise. 
Regierungs 
bezirke. 
Provinzen. 
Geschäfte 
und 
Etabli ss em en ts. 
Zahl 
der 
einfachen 
Ge 
schäfte. 
Zahl 
der 
combinir- 
ten Ge 
schäfte. 
Persönliche Kräfte. 
Arbeit 
geber. 
Principale 
etc. 
Arbeitnehmer. 
Bei der typographischen Herstellung beschäftigt. 
Kaufmännisch 
gebildetes 
Aufsichtsper 
sonal, 
Procuristen. 
Männ 
liche. 
Weib 
liche. 
Technisch 
gebildetes 
Aufsichtsper 
sonal, 
Factoren. 
liehe. 
Weib 
liche. 
Setzer. 
Ge 
hilfen. 
Lehr 
linge. 
Drucker. 
Ge 
hilfen. 
Lehr 
linge. 
Sonstige 
Arbeiter 
excl. 
Kinder. 
liehe. 
Weib 
liche. 
Kinder 
unter 
14 
Jahren. 
liehe. 
Weib 
liche. 
9 
dO 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
Persönliche Kräfte. 
A r b e i t n c \) m t r. 
Bei dem Vertrieb der literarischen 
Erzeugnisse beschäftigt. 
Kauf 
männisch 
gebildetes 
Aufsichts 
personal. 
Pro 
curisten. 
17 
18 
Lehr 
linge. 
Mann- I Weib 
liche. liehe. 
19 20 
Sonstige 
Arbeiter. 
liehe. 
Weib 
liche. 
21 
liehe. 
22 
Kinder 
unter 
14 
Jahren. 
Weib 
liche. 
23 
24 
14 
cä %% 
J 
Mechanische Kräfte. 
Motoren. 
Dampf 
maschinen. 
$ r c f f c n. 
Schnell 
pressen. 
Zahl 
der 
Maschi 
nen. 
25 
26 
Zahl 
der 
Pferde 
kräfte. 
27 
ÎI 
G9 rt 
28 
ü 
Hand 
pressen. 
w 
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63 
E. Handel und Verkehr. 
1. Handel und Transportgewerbe 
excl. der Unternehmungen zum literarischen Verkehr. 
Classification 
der 
Handels- und Transport 
gewerbe, excl. der 
Unternehmungen zum 
literarischen Verkehr. 
Nach dem Zollvereins 
formular. 
Anmerkung. 
Das untenfolgende Zoll- 
vereinsformular ist für die 
Handels- und Transport 
gewerbe ausserordentlich 
dürftig. Selbst die beste 
Ausfüllung liefert für die 
Beurtheilung des Handels 
und seine Bedeutung kein 
Material. In Interesse so 
wichtiger Gewerbe, wie 
der Handel und Verkehr 
heutigen Tags sind, wird 
man wohl auf eine etwas 
eingehendere statistische 
Berücksichtigung dersel 
ben bedacht sein müssen. 
Geschäfte 
und 
Etablissements. 
Zahl 
der 
einfachen 
Ge 
schäfte. 
Zahl 
der 
com- 
binirten 
Ge 
schäfte. 
Persönliche Kräfte. 
Prin 
cipale, 
Herren, 
Unter 
nehmer, 
Leiter, 
Di- 
rectoren. 
ßeamte, Untergebene. 
Proeuristen, 
kauf 
männische 
und 
Rechnungs 
beamte, 
Aufsichts 
personal 
überhaupt. 
Ge 
holfen, 
Commis, 
V erkäu- 
ferinnen. 
£ 
to it 
Packer, 
Markt 
helfer, 
Aus 
läufer. 
12 
Tage 
arbeiter. 
Kinder 
unter 
14 Jahr. 
13 14 15 16 
17 
18 
Mechanische Kräfte. 
ßemegnng ïrurd) Dampf. 
Dampfwagen. 
19 
Pferde 
kräfte 
der 
selben. 
20 
Dampfschiffe. 
Flussschiffe. 
Zahl. 
21 
Pferde 
kräfte 
der Ma 
schinen. 
22 
Seeschiffe. 
Zahl. 
23 
Pferde 
kräfte 
der Ma 
schinen. 
24 
Tonnen 
gehalt. 
25 
ßetuegung burd) UHnb. 
Segelschiffe. 
Flussschiffe. 
Zahl. 
26 
27 
Seeschiffe. 
Zahl. 
28 
Bewegung 
durch 
thierische 
Zugkraft. 
Fracht 
wagen 
aller 
Art. 
29 
30 
Gewerb- 
weise 
beschäf 
tigte 
Lohn- 
fuhr- 
pferde. 
31 
Werthsumme 
des 
Umsatzes 
überhaupt. 
Thlr. 
Werthsumme des Umsatzes nach 
Preussen 
und dem 
übrigen 
Zoll- 
Thlr. 
32 
I. Handel und Handelsvermittelung. 
Kaufleute, welche eigene oder Commissions 
geschäfte ohne oÖene Läden betreiben. 
Kaufleute, welche offene Verkaufsstellen 
halten. 
Herumziehende Krämer, Lumpensammler 
und andere herumziehende Händler. 
Banquiers, Geld- und Wechselhandlungen. 
33 
Thlr. 
34 
der 
Schweiz. 
Thlr. 
Frank 
reich. 
Thlr. 
35 
36 
Thlr. 
37 
Oester 
reich. 
Thlr. 
38 
Italien. 
Thlr. 
39 
dem 
Orient. 
Thlr. 
40 
Thlr. 
41 
Thlr. 
42 
Thlr. 
43 
Geld-, Waaren- und Schiffsmakler im 
Grosshandel, auch Assecuranzmäkler. 
Mäkler im Kleinhandel, Güterbestätiger, 
Spediteure. 
Auctionatoren, Agenten, Commissionaire, 
Concipienten, Pfandleiher, Gesindever- 
miether. 
II. Schifffahrt. 
III. Landtransport. 
Eisenbahnen. 
Fracht-, Stadt- und Reisefuhrwerk. 
IV. Gast- und SchankwirthSchaft. 
Gasthöfe, Krüge und Ausspannungen. 
Speisewirthe und Garköche. 
Schankwirthe, Tabagisten, Billardhalter.
        <pb n="72" />
        2. Der Umfang der Geschäfte nach der Zahl der Arbeitnehmer. 
A. Provinz Preussen. 
[In gleicher Weise für alle übrigen Provinzen. ] 
Hauptgruppen 
der 
Gewerbe. 
Zahl der Geschäfte, 
nur 
1 
Person. 
Personen. 
unmittel 
bar. 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
3 bis 5 
Personen. 
unmittel 
bar. 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
6 bis 10 
Personen. 
unmittel 
bar. 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
11 bis 20 
Personen. 
unmittel 
bar. 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
21 bis 50 
Personen. 
unmittel 
bar. 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
to 
11 
12 
in welchen thätig sind 
51 bis 100 
Personen. 
unmittel 
bar. 
13 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
14 
101 bis 200 
Personen. 
unmittel 
bar. 
15 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
16 
201 bis 500 
Personen. 
unmittel 
bar. 
17 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
18 
501 bis 1000 
Personen. 
unmittel 
bar. 
19 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
20 
über 1000 
Personen. 
unmittel 
bar. 
21 
unmittel 
bar und 
mittelbar 
zu 
sammen. 
22 
3. Das Alter der kaufmännischen Firmen. 
Hanptgrnppen 
der 
industriellen 
und 
Handelsgeschäfte. 
Anzahl der Firmen, welche datiren aus der Zeit 
vor 
1800. 
nach 
1800 
bis 
1810. 
nach 
1810 
bis 
1890. 
nach 
1890 
bis 
1830. 
nach 
1830 
bis 
1840. 
nach 
1840 
bis 
1850 
nach 
1850 
bis 
1855 
nach 
1855 
bis 
1860. 
von 
1861 
8 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. Decker).
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4. Körperliche und geistige Beschaffenheit. 
Zum Nachweis der Zahl der Taubstummen und Blinden, der Blödsinnigen und Irrsinnigen, unter gleichzeitig 
Darlegung der Wechselwirkung zwischen Alter und körperlicher und geistiger Beschaffenheit. 
er 
Städte summarisch. 
Plattes Land. 
Kreise. 
Regierungsbezirke 
Provinzen. 
Taubstumme 
im Alter von 
unter bis 
5 Jahren. 
über 
5 bis 15 
Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
â 
über 30 
Jahren. 
I 
Summe. 
Blinde 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
10 
il 
12 
13 
14 
über 30 
Jahren. 
15 
16 
Summe. 
17 
Blödsinnige 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
18 
19 
über 15 
Jahren. 
20 
21 
Summe. 
22 
Irrsinnige 
im Alter von 
unter bis 
15 Jahren. 
23 
24 
über 
15 bis 30 
Jahren. 
25 
26 
über 
30 bis 60 
Jahren. 
27 
28 
über 60 
Jahren. 
29 
30 
Summe. 
31 
5. Religionsbekenntniss. 
Kreise. 
Regierungsbezirke. 
Provinzen. 
Christen. 
Evangelische. 
Katholische. 
Griechische. 
Mennoniten. 
Mitglieder 
der freien Ge 
meinden und 
Deutsch- 
Katholiken. 
Juden. 
Maho- 
medaner.
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