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        <title>Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Ernst</forname>
            <surname>Engel</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>844102423</idno>
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Die

Methoden  der  Volkszählung,

mit

besonderer  Berücksichtigung  der  im  preussischen  Staate  angewandten.

Eine  Denkschrift,
bearbeitet  in  Hinblick  auf  die  am  3.  December  d.  J.  stattfindende  Volkszählung

Dr.  Ernst/Engel.
Director  des  königl.  statistischen  Bureaus.

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/  aus  der  Zeitschrift  des  königl.  preussischen  statistischen  Bureaus.

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Berlin

1861.

Verlag  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hof  Buchdruckerei
(R.  Decker).
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        Inhalts  -  Uebersicht.

Seite

Berichtigungen  :

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10
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20
31

31
31

Seite  3  I.  Spalte  Zeile  32  v.  o.  statt  «folgenden  Inhalts«  lies
»folgende«.
»  7  I.  »  »  Sp.  547  u.  548  statt  »  Grob  efl  echtarbeit,
F  eine  fl  ec  litar  beit»  lies  »grobe
Flechtarbeit,  feine  Flechtarbeit«.
»  12  v.  u.  statt  »59«  lies  »95«.
»  10  v.  u.  statt  »30«  lies  »40«.
»  8  v.  u.  statt  »dessen«  lies  »deren«.
»  19  v.  o.  statt  »sind  keine«  lies  »ist  keine«.
»  36  v.  o.  statt  «  Sie  ist  «  lies  »Sie  ist  folgende«  :
»  10  v.  u.  statt  »ohne  Beruf«  lies  »ohne
Berufsangabe«.
X.  »  26  v.  u.  statt  »5)  Unter«  lies  »5)  Ausser«,
gehört  das  »A.«  unter  »II.  Beilage«  nicht  an  diese  Stelle,
sondern  unmittelbar  über  die  Worte  »Volkszählung  in
der  preussischen  Monarchie«.
Zeile  5  v.  o.  statt  »etwas  Anderes«  lies  »etwas  anders«.
Im  Satze  »1)  Zeit  der  Zählung«  muss  es  heissen:  »so  dass
alle  nach  Mittag  des  3.  December  Geborene  nicht  mitgezählt ­
  werden;  hingegen  alle  nach  Mittag  dieses  Tags
Geborenen  etc.«
»  32  Im  Satze  9)  statt  »Entziehung  der  Listen«  lies  »Bewahrung ­
  der  Listen«.
»  35  Im  Satze  »4)  Vertheilung  der  Listen«  muss  es  Zeile  2  heissen
»  1861  «  statt  1858.
»  39  Im  Satze  »4)  Personen,  welche  zu  zählen  sind  etc.«  muss  es
Zeile  8  heissen  »welche  nach  12  Uhr  Mittags  etc.«;
ferner  in  demselben  Satze  Zeile  9  u.  10  »welche  schon
vor  12  Uhr  Mittags«  statt  »welche  erst  nach  12  Uhr
Mittags  etc.«
»  41  Im  Kopfe  der  Spalte  18  muss  es  heissen  »Siehe  §.  7  der
Vorschriften  und  Erläuterungen«  statt  »Siehe  §.  10  der
Erläuterungen  und  Bemerkungen«.
»  42  Unter  Frage  5  Zeile  4  fallen  die  Worte  »bei  mittlerem
Wasserstande  «  weg.
»  44  Unter  A.  Bevölkerung  muss  es  bei  1)  heissen:  »Zahl  der
Bewohner  jedes  Orts«.

hinsichtlich  der  die  preussische

der  Wissenschaft  an  eine  Volksen ­

  Bevölkerungs-  und  Gewerbe

tire  Vorzüge  und  Nachtheile
Avickelung  der  bestehenden  Einler
  statistischen  Congresse  ist....
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21

Ausser  obigen  Fehlern  sind  noch  mehrere,  jedoch  auf  den  Sinn  _ r  ..  ....
einflusslose,  in  der  Denkschrift  enthalten,  welche  man  zu  entschul-  : “ en  Volkszanlungsmethoden  24
digen  bittet.  aren  31
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        Inhalts  -  Uebersicht.

Seite
I.  Das  bisherige  Tabellenwesen  im  preussischen  Staate.
Die  bevorstehende  Volkszählung  und  die  bereits  beschlossenen  Abänderungen  hinsichtlich  der  die  preussische
Gewerbestatistik  betreffenden  Tabellen  3
Hierdurch  bedingte  nothwendige  Abänderungen  der  Volkszählungstabellen  3
Inhalt  der  bisher  üblich  gewesenen  Tabellen  und  ihre  Entstehung  3
Die  Hoffmann'sehe  Tabelle  vom  Jahre  1810  3
Entsprechen  die  bisherigen  Tabellen  den  Anforderungen  der  Verwaltung  und  der  Wissenschaft  an  eine  Volkszählung ­
  und  Volksbeschreibung?  Ünd  zwar  in  Betreff  der  Nachweise  über  7
das  Geschlecht?  8
das  Alter?  8
die  körperliche  Beschaffenheit?  9
die  geistige  Beschaffenheit?  9
das  Religionsbekenntnis?  9
den  Familienstand?  9
den  Stand  und  Beruf?  9
den  Erwerb  und  das  Vermögen?  11
das  Arbeits-  und  Dienstverhältniss?  .'  12
die  Art  des  Aufenthalts?  13
die  Abstammung  und  Sprache?  13
Resultate  dieser  Kritik  13
Die  Ursachen  der  vergleichsweise  geringen  Ausbildung  der  zollvereinsländischen  Bevölkerungs-  -und  Gewerbestatistik ­
  ».  13
II.  Die  Methoden  der  Volkszählung.
Die  für  die  Zollvereinsländer  und  so  auch  für  Preussen  geeignetste  Methode;  ihre  Vorzüge  und  Nachtheile  14
Nachweis,  dass  die  vorgeschlagene  Methode  nur  eine  consequente  Weiterentwickelung  der  bestehenden  Einrichtungen ­
  und  gleichzeitig  auch  in  Uebereinstimmung  mit  den  Beschlüssen  der  statistischen  Congresse  ist....  15
III.  Der  statistische  and  staatswirthschaftliche  Gewinn  bei  der  vorgesohlagenen  Zählungsmethode.
Das  System  der  aus  der  Volkszählung  resultirenden  Tabellen  16
IV  Die  Ausführung  der  Volkszählung.
Die  Austheilung  der  Listen  18
Die  Ausfüllung  derselben  18
Die  Wiedereinsammlung  der  Listen  19
Die  Prüfung  und  Concentration  der  Einträge  19
Die  Veröffentlichungen  19
Die  Aufbewahrung  und  Verwendung  der  Listen  als  Grundlage  zu  Gemeindebüchern  20
Die  Kosten  der  Zählung  20
Die  Zählung  der  Militairbevölkerung  durch  Civilbehörden  und  nicht  durch  Militärbehörden  21
Die  Zählung  in  Berlin  .*  »  21
V.  Sohlussresultate  ....  21

Beilagen.
I.  Synoptisches  Tableau  zur  Veranschaulichung  des  Entwickelungsganges  der  preussischen  Volkszählungsmethoden  24
H.  Entwürfe  zu  den  bei  der  vorgeschlagenen  Zählungsmethode  anzuwendenden  Formularen  31
A.  der  Ortslisten  31
B.  der  Hauslisten  35
C.  der  Haushaltungslisten  für  Familienhaushaltungen  39
III.  Das  System  der  aus  der  Volkszählung  resultirenden  Tabellen  44
A.  Tabellengruppe,  die  Bewohner  betreffend  44
B.  Tabellengruppe,  die  Wohnplätze  und  Wohngebäude  betreffend  54
C.  Tabellengruppe,  die  Landwirtschaft  und  die  Viehhaltung  betreffend  56
D.  Tabellengruppe,  die  Industrie  betreffend  59
E.  Tabellengruppe,  den  Handel  und  den  Verkehr  betreffend  63
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I.  Die  Beleuchtung  des  bestehenden  Tabellenwesens.

Die  hohen  Regierungen  der  zollvereinten  Staaten  Deutschlands ­
  sind  unter  sich  dahin  übereingekommen,  mit  der  Volkszählung ­
  im  December  d.  J.  die  Erhebung  solcher  Daten  zu
verbinden,  welche  die  Aufstellung  einer  gleichmassigen  Gewerbestatistik ­
  des  Zollvereins  ermöglichen.  Was  diese  Statistik ­
  enthalten  und  wie  ihr  Inhalt  geordnet  sein  soll,  das  ist
durch  drei  verschiedene  Tabellenformulare  in  den  betreffenden
Verhandlungen  präcisirt  worden,  deren  Titel  folgende  sind:
1)  Tabelle  der  Handwerker  und  der  vorherrschend  für  den
örtlichen  Bedarf  beschäftigten  Gewerbtreibenden  und
Künstler.
2)  Tabelle  der  Fabriken  und  der  vorherrschend  für  den
Grosshandel  beschäftigten  Gewerbsanstalten,  so  wie
sämmtlicher  Dampfmaschinen  und  der  für  gewerbliche
Zwecke  arbeitenden  mechanischen  Kräfte.
3)  Tabelle  der  Handels-  und  Transportgewerbe,  der  Gastund
  Schankwirthschaften,  so  wie  der  Anstalten  und  Unternehmungen ­
  zum  literarischen  Verkehr.
Indem  genannte  Tabellen  Nachrichten  zu  enthalten  haben,
welche  bisher  theils  in  der  in  Preussen  eingebürgerten  Handwerkertabelle, ­
  theils  in  der  Fabrikentabelle  einen  Platz  fanden,
so  wird  in  Folge  dessen  der  Zusammenhang  der  preussischen
Tabellen  zerrissen.  Das  ist  weniger  als  etwas  Beklagenswerthes
  hervorzuheben,  als  vielmehr  deshalb,  weil  mit  dem
Falle  der  äusseren  Gleichheit  der  bisherigen  und  künftigen
Tabellen  kein  Grund  mehr  vorhanden  ist,  gegen  eine  etwa
bessere  Ueberzeugung  und  lediglich  aus  Rücksicht  auf  die  Form
jener  Tabellen  administrative  und  wissenschaftliche  Principien
erster  Ordnung  zu  opfern,  was  bislang  mehrfach  geschehen  ist.
Die  bis  zur  letzten  bei  jeder  Volkszählung  gewonnenen
Tabellen  in  Preussen  sind  bekanntlich  folgenden  Inhalts:
1)  die  statistische  Tabelle,  enthaltend  die  Nachrichten
von  den  Gebäuden,  der  Volkszahl  und  dem  Viehstande;
2)  die  Uebersicht  der  verschiedenen  Wohnplätze,
gleichzeitig  enthaltend  eine  Uebersicht  von  den  Resultaten
sämmtlicher  Immobiliar  -  Feuerversicherung^  -  Anstalten,
ferner  die  Nachweisung  der  Zahl  der  Ein-  und  Ausgewanderten ­
  und  die  Controle  über  die  Vermehrung  der
Bevölkerung  des  preussischen  Staats  ;
3)  die  Uebersicht  der  persönlichen  und  gewerblichen
Verhältnisse  der  Juden  (die  Judentabelle);
4)  die  Gewerbetabelle  (Handwerkertabelle),  enthaltend
die  Nachweise  über  die  mechanischen  Künstler  und
Handwerker,  die  Anstalten  und  Unternehmungen  zum
literarischen  Verkehr,  die  Handelsgewerbe,  die  Schifffahrt, ­
  das  Fracht-  und  Lohnfuhrwesen,  die  Gast-  und
Schankwirthschaft,  die  Beamten,  die  Gelehrten  und
Künstler,  die  Rentners  und  Personen  ohne  Beruf,  die
Almosenempfänger,  die  ländlichen  Erwerbsverhältnisse,
die  Handarbeiter  und  das  Gesinde;
5)  die  Gewerbetabelle  der  Fabricationsanstalten  und
Fabricationsunternehmungen  aller  Art  (Fabrikentabelle).
Schon  die  Ueberschriften  obiger  Tabellen  lehren,  dass  sie
mehr  ein  Conglomérat  verschiedener  statistischer  Nachrichten
sind,  als  einer  systematischen  Gruppirung  entsprechen,  in  der
man  sich  leicht  und  einfach  zurecht  finden  könnte.  Sie  stellen
Heterogenes  neben-  und  reissen  eng  Zusammengehöriges  auseinander; ­
  auf  der  einen  Seite  enthalten  sie  Wiederholungen,
auf  der  anderen  vermindern  sie  ihren  Werth  durch  Auslassungen ­
  sehr  wichtiger  Gegenstände;  sie  verursachen  durch
ihre  innere  Einrichtung  die  wesentlichste  Unbequemlichkeit
bei  der  Aufnahme  und  dem  Gebrauche.  Nächstdem  ist  in
den  Tabellen  Mehr  er  es  unwissenschaftlich,  davon  ganz  zu
schweigen,  dass  die  Anordnung  in  mancher  Beziehung  selbst
unästhetisch  ist.  Unstreitig  verletzt  es  das  Gefühl,  die  Menschen ­
  und  den  Viehstand  in  bunter  Reihe  aufgeführt  zu  sehen.
Diese  Zerreissung  und  Neugruppirung  der  Tabellen,  wie
überhaupt  viel  anderes  jetzt  zu  Bemängelnde,  ist  zwar  Sache
neueren  Datums,  doch  ist  es  durch  Umstände  alten  Datums
verschuldet.  Das  erste  von  Hoffmann  im  Jahre  1810  entworfene ­
  und  von  ihm  zum  ersten  Male  für  dieses  Jahr  angewandte ­
  Formular  war  zu  umfassend.  Es  wollte  die  Zustandsschilderung ­
  des  Staats  in  einer  einzigen  unstreitig  mit  grossem
Scharfsinn  entworfenen  Tabelle  erschöpfen.  Da  es  jetzt  noch

von  Interesse  sein  dürfte,  jenes  erste  Formular  nach  allen
seinen  Spalten  kennen  zu  lernen,  so  möge  sein  Inhalt,  wie
lang  er  auch  sei,  hier  eine  Stelle  finden.
Er  zerfällt  in  sechs  Hauptabschnitte  mit  625  Spalten.
I.  Gebäude.
Bestimmung.
2.  Kirchen,  Klöster.  3.  Schlösser.  4.  VersammhiBgshäuser.
  5.  Militairgebäude.  6.  Häuser  für  Unterricht.
7.  Hospitäler.  8.  Gefängnisse,  Strafgebäude.  9.  Gebäude
für  andere  polizeiliche  Zwecke.  10.  Privatwohnhäuser.
11.  Fabrikgebäude,  Mühlen,  Waarenlager.  12.  Ställe,
Scheunen.  Schuppen,
Beschaffenheit.
13.  Ganz  massiv.  14.  Fachwerk,  auch  zum  Theil  massiv.
15.  Ganz  von  Holz.  16.  Harte  Dachung.  17.  Weiche
Dachung.  18.  Stroh-  oder  Rohr-Dachung.
Anzahl  aller  Gebäude.  19.
Feuerversicherung.
20.  Versicherungssumme  in  den  öffentlichen  Feuersocietäten.
  21.  Versicherungssumme  bei  Privatassecuradeurs.
  22.  Taxirter  Werth  der  Brandschäden
23.  Zerstörte  Gebäude.  24.  Neu  aufgeführte  Gebäude.
25.  Wüst  stehende  Gebäude.  26.  Wüste  Baustellen.
II.  Bevölkerung.
Dem  G-esehlechte  und  Alter  nach.
Männliches  Geschlecht  :
27.  Unter  7  Jahren.  28.  7—14  Jahre.  29.  14—18  Jahre.
30.  18—45  Jahre.  31.  45—60  Jahre.  32.  über  60  Jahre.
33.  Summa.
Weibliches  Geschlecht:
34.  Unter  7  Jahren.  35.  7—14  Jahre.  36.  14—45  Jahre.
37.  45—60  Jahre.  38.  über  60  Jahr.  39.  Summa.
Summa  beider  Geschlechter.  40.
Den  ehelichen  Verbindungen  nach.
Männliche  Personen  über  18  Jahr:
die  unverehelicht  sind,
41.  die  noch  nie  verehelicht  waren,
deren  Ehe  wieder  aufgelöst  ist,
42.  durch  den  Tod,  43.  durch  Scheidung;
die  in  der  Ehe  leben.  44.
Weibliche  Personen  über  14”Jahr:
die  unverehelicht  sind,
45.  die  noch  nie  verehelicht  waren,
deren  Ehe  wieder  aufgelöst  ist,
46.  durch  den  Tod,  ¡47.  durch  Scheidung;
die  in  der  Ehe  leben.  48.
Anzahl  der  Ehepaare,  welche  beisammen  wohnen.  49.
Den  bürgerlichen  Verhältnissen  nach.
Männer  und  Jünglinge  über  14  Jahr  in  Anstellung,  Gewerbe
oder  Dienst.
Officia  nten.
Im  Civildienste.
In  wirklichen  Diensten:
50.  OberofEicianten.  51.  Unterofficianten.
Pensionirt  oder  auf  Wartegeld:
52.  Oberofficianten.  53.  Unterofficianten.
Im  Militärdienste.
In  wirklichen  Diensten  :
54.  Oberoffiziere.  55.  Unteroffiziere,  Gemeine  und
Spielleute.
Pensionirt  oder  auf  Wartegeld:
56.  Oberoffiziere.  57.  Unteroffiziere,  Gemeine  und
Spielleute.
Eigenthiirner,  Erbpächter  oder  Erbzinsleute,  die
auf  ihren  Gütern  leben.
Besitzer  adeliger  Güter.  58.
Besitzer  bürgerlicher  und  bäuerlicher  Güter:
59.  über  300  Morgen,  60.  von  15  —  300  Morgen  einschliesslich, ­
  61.  unter  15  Morgen.
Bürger,  welche  in  den  Städten,  wo  sie  das  Bürgerrecht ­
  geni  essen,  leben.  62.
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        Zeitpächter,  die  auf  den  gepachteten  Gütern  leben,
von  Gütern:
63.  über  300  Morgen,  64.  von  15  —  300  Morgen  einschliesslich, ­
  65.  unter  15  Morgen.
Lassbauern.  66.
Beisassen  in  den  Städten  und  auf  dem  Lande.
67.  von  Renten,  oder  dem  Ertrage  wissenschaftlicher
und  künstlerischer  Arbeiten,  oder  dem  Grosshandel
lebend;  68.  von  dem  Betriebe  mechanischer  Künste,
Handwerke,  Detailhandel,  Gastwirthschaft  u.  dergl.
lebend;  69.  von  Handarbeit  lebend.
Studirende.  70.
Geholfen  und  Lehrlinge  bei  Gewerben:
71.  Bei  der  Landwirtschaft  als  Administratoren,  Verwalter, ­
  Schreiber  etc.  72.  Beim  Grosshandel,  wissenschaftlichen ­
  und  künstlerischen  Beschäftigungen.  73.  Bei
mechanischen  Künsten,  Handwerken,  Detailhandel  und
dergleichen.
Domestiken:
74.  Herrschaftliche.  75.  Bei  der  Landwirtschaft  oder
andern  Gewerben.
Jungfrauen  über  14  Jahr,  Frauen  und  Wittwen  in  Gewerbe
für  eigene  Rechnung,  oder  Diensten.
Die  eigenthümlichen  oder  erblichen  Gütern  selbst
vorstehen:
76.  Besitzerinnen  adeliger  Güter.
Besitzerinnen  bürgerlicher  oder  bäuerlicher  Güter:
77.  von  mehr  als  300  Morgen;  78.  von  15  bis  300  Morgen ­
  einschliesslich  ;  79.  unter  15  Morgen.
Die  für  ihre  Person  das  Bürgerrecht  ihres  Wohnorts ­
  gewonnen  haben.  80.
Die  Zeitpachtungen  selbst  vor  stehen  von  Gütern;
81.  über  300  Morgen;  82.  von  15  bis  300  Morgen  einschliesslich; ­
  83.  unter  15  Morgen.
Die  Lassbauerhöfe  selbst  bewirtschaften.  84.
Beisassen:
85.  die  selbstständig  von  Renten,  wissenschaftlicher  oder
künstlerischer  Arbeit,  oder  vom  Grosshandel  leben.
86.  Die  selbstständig  von  mechanischen  Künsten,  Handwerken ­
  ,  Detailhandel,  Gastwirthschaft  u.  s.  w.  leben.
87.  Von  gemeiner  Handarbeit  lebend.
Gehülfen  und  Lehrlinge  bei  Gewerben:
88.  Bei  der  Landwirtschaft,  als  Wirtschafterinnen,
Ausgeberinnen  u.  dergl.  89.  Bei  wissenschaftlichen  und
känstlerischen  Beschäftigungen  u.  dergl.  90.  Bei  mechanischen ­
  Künsten,  Handwerken,  Detailhandel  u.  dergl.
Domestiken:
91.  Herrschaftliche.  92.  Bei  der  Landwirtschaft  und
andern  Gewerben.
Unter  besonderer  Aufsicht  der  Regierung.
Wegen  Hülflosigkeit.
Verlassene,  Arme  und  Kranke,  die  in  Privatwohnungen  von
öffentlicher  Unterstützung  leben.
Kinder  bis  zum  vollendeten  14.  Jahre:
93.  Knaben.  94.  Mädchen.
Personen  zwischen  14  und  60  Jahren:
95.  Männer.  96.  Frauen.
Alte  über  60  Jahr:
97.  Männer.  98.  Frauen.
Verlassene,  Arme  und  Kranke,  die  in  öffentlichen  Anstalten
untergebracht  sind.
Kinder  bis  zum  vollendeten  14.  Jahre:
99.  Knaben.  100.  Mädchen.
Personen  zwischen  14  und  60  Jahren:
101.  Männer.  102.  Frauen.
Alte  über  60  Jahr:
103.  Männer.  104.  Frauen.
Wahnsinnige  in  öffentlichen  und  Privatanstalten:
105.  Männliche.  106.  Weibliche.
Anzahl  aller  Personen,  die  wegen  Hülflosigkeit  unter  Aufsicht ­
  der  Regierung  stehen.  107.
Wegen  Vergehungen.
Unter  polizeilicher  Aufsicht  wegen  schändlichen  Wandels
oder  bezeigter  Neigung  zu  Verbrechen:
108.  Männliche.  109.  Weibliche.
In  Correctionshäusern  :
110.  Männliche.  111.  Weibliche.
Wegen  Schulden  verhaftet;
112.  Männliche.  113.  Weibliche.
Im  Gefängnisse  als  Inquisiten  :
114.  Männliche.  115.  Weibliche.
Abgeurtheilte  Verbrecher  in  Zuchthäusern  und  Festungen.
Auf  1  Jahr  und  darunter:
116.  Männliche.  117.  Weibliche.
Auf  mehr  als  1  und  weniger  als  10  Jahre  :
118.  Männliche.  119.  Weibliche.
Auf  10  Jahr  und  darüber  bis  Zeitlebens:
120.  Männliche.  121.  Weibliche.
Anzahl  aller  Personen,  welche  wegen  Vergehungen  unter
besonderer  Aufsicht  der  Regierung  stehen.  122.

III.  Religiöse  Verhältnisse  der  Einwohner.
Evangelisch  -  Lutherische.
123.  Pfarrkirchen.  124.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.  125.  Ordinirte
  Prediger.  126.  Katecheten  und  andere  nicht  ordinirte
  Religionslehrer.  127.  Evangelich-lutherische  Einwohner. ­

Evangelisch  -  Reformirte.
128.  Pfarrkirchen.  129.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.  130.  Ordinirte
  Prediger.  131.  Katecheten  und  andere  nicht  ordinirte
  Religionslehrer.  132.  Evangelisch-reformirte  Einwohner. ­

Römisch  -  Katholische.
133.  Parochialkirchen.  134.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.
Weltgeistliche:
135.  Höhere  Geistlichkeit.  136.  Pfarrer.  137.  Kapläne
und  Vikarien.
Klostergeistlichkeit.
Mannsklöster.
Aus  eigenen  Mitteln  bestehend:
138.  Klöster.  139.  Personen.
Von  Almosen  lebend:
140.  Klöster.  141.  Personen.
Frauenklöster.
Aus  eigenen  Mitteln  bestehend:
142.  Klöster.  143.  Personen.
Von  Almosen  lebend:
144.  Klöster.  145.  Personen.
Anzahl  der  römisch-katholischen  Einwohner.  146.
Mennoniten.
147.  Gottesdienstliche  Versammlungshäuser.  148.  Zur
mennonitischen  Gemeine  gehörige  Einwohner.
Juden.
149.  Gottesdienstliche  Versammlungshäuser.  150.  Privilegirte
  oder  geschützte  Judenfamilien.  151.  Zu  denselben ­
  gehörige  Personen.  152.  Geduldete  fremde  Juden..
153.  Anzahl  aller  Personen  jüdischer  Religion.
IV  Unterriclitsaiistalteii.
Elementarschulen.
Oeffentliche  :
154.  Schulen.  155.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  156.  Schul  er_
157.  Schülerinnen.
Concessionirte  oder  tolerirte  Privatschulen:
158.  Schulen.  159.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  160.  Schüler-161.
  Schülerinnen.
Bürger-  und  Mittelschulen.
Allgemeine  Bürgerschulen.
Oeffentliche  Schulen.
Für  Söhne:
162.  Schulen.  163.  Lehrer.  164.  Schüler.
Für  Töchter:
165.  Schulen.  166.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  167.  Schülerinnen. ­

Privatschulen.
Für  Söhne:
168.  Schulen.  169.  Lehrer.  170.  Schüler.
Für  Töchter:
171.  Schulen.  172.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  173.  Schülerinnen. ­

Niedere  Specialschulen,  z.  B.  Zeichenschulen  für  Handwerker  etc.  :
174.  Die  Schulen  und  deren  Bestimmung  sind  namentlich ­
  anzugeben.  175.  Lehrer.  176.  Schüler.
Höhere  Bildungsanstalten.
Gelehrte  Schulen  :
177.  Schulen.  178.  Lehrer.  179.  Schüler.
Höhere  Specialschulen:
180.  Die  einzelnen  Institute  sind  hier  namentlich  einzutragen. ­
  181.  Lehrer.  182.  Studirende.
Universitäten.
Lehrer  :
183.  Ordentliche  Professoren.  184.  Ausserordentliche
Professoren.  185.  Privatdocenten,  welche  im  letzten
Jahre  gelesen  haben.  186.  Zahl  aller  Lehrenden.
Studirende  :
187.  Theologen.  188.  Juristen.  189.  Mediciner.  190.  Zu
keiner  der  drei  obern  Facultäten  gehörig.  191.  Studirende.
Oeffentlich  anerkannte  Gesellschaften,  deren  Zweck  die
Beförderung  der  Wissenschaften,  schönen  und  mechanischen ­
  Künste,  oder  des  Landbaues  ist.
192.  Namentliche  Angabe  derselben.  193.  Anzahl  der
Mitglieder.
V.  Polizeiaiistalten.
Oeffentliche  Sicherheit.
194.  Unterpolizeiofficianten.  195.  Nachtwächter.  196*
        <pb n="12" />
        5

Personen,  welche  im  letzten  Jahre  wegen  Gefährdung
der  öffentlichen  Sicherheit  verhaftet  worden  sind.
Oeffentliche  Reinlichkeit  und  Bequemlichkeit.
197.  Strassenlaternen.  198.  Brunnen.  199.  Strassenreinigungskarren.

Feuerlöschanstalten.
200.  Fahrbare  Schlauch-  oder  Rohrspritzen,  auch  Prahmspritzen. ­
  201.  Tragbare  Tonnenspritzen.  202.  Feuerküfen.

Sanitätsanstalten.
203.  Approbirte  Aerzte.  204.  Examinirte  Civilwund -
ärzte.  205.  Deren  Geholfen  und  Lehrlinge.  206.  Apo“
theker.  207.  Deren  Gehülfen  und  Lehrlinge.  208.  Geprüfte ­
  Hebammen.  209.  Ross-  und  Viehärzte.
Armenanstalten.
210.  Aus  den  Communalarmenfonds  ist  zu  Unterstützungen ­
  verwendet  worden.  211.  Andere  öffentliche  Institute ­
  und  Corporationen  haben,  so  viel  bekannt  worden
ist,  zu  Unterstützung  der  Armen  verwandt.
VI  Erwerbsmittel.
Vieh,  Fleisch  und  Fettwaaren.
Pferdezucht  :
212.  Pferde.  213.  Füllen.  214.  Summe  aller  Pferde
und  Füllen.
Rindviehzucht:
215.  Bullen.  216.  Ochsen.  217.  Kühe.  218.  Jungvieh.
219.  Summe  alles  Rindviehes.
Schafzucht:
220.  Ganz  veredelte  Böcke,  Hammel,  Schafe  und  Lämmer. ­
  221.  Halb  veredelte  Böcke,  Hammel,  Schafe  und
Lämmer.  222.  Ordinäres  Schafvieh  an  Böcken,  Hammeln ­
  ,  Schafen  und  Lämmern.  223.  Summe  alles  Schafviehes. ­

Böcke  und  Ziegen.  224.
Schweine.  225.
Pferde-  und  Viehcastrirer/'auch  Schweineschneider.  226.
Hirten.  227.
Schäfer  :
228.  Schafmeister.  229.  Deren  Gehülfen  und  Knechte.
Milcherei  :
230.  Personen  in  und  bei  den  Städten,  welche  die
Milcherei  als  Hauptgewerbe  treiben.  231.  Milchereipächter ­
  auf  dem  Lande.
Viehhandel  :
232.  Pferdehändler.  233.  Viehhändler.  234.  Wild-  und
Geflügelhändler.
Fleischer  :
235.  Meister.  236.  Gesellen  und  Lehrlinge.
Fischer  und  Fischhändler:
237.  Unternehmer,  Pächter  oder  Meister.  238.  Gehülfen. ­

Oelschlägerei  :
239.  Hand-oder  Fuss-Oelstampfen.  240.  Rossölmühlen.
241.  Wasserölmühlen.  242.  Wind  Ölmühlen  auf  holländische ­
  Art.
Seifensiederei  und  Talglichtfabrication.
Schwarzseifensiedereien  :
243.  Fabriken.  244.  Arbeiter.
W  eissseifensieder  :
245.  Meister.  246.  Gehülfen  und  Lehrlinge.
T  alglichtfabrication  :
247.  Damit  beschäftigte  Arbeiter.
Arbeiten  in  Wachs.
Wachsbleichen:
248.  Bleicher.  249.  Arbeiter.
Wachslicht-  und  Wachsstockfabrication:
250.  Meister  oder  Fabrikunternehmer.  251.  Arbeiter.
Wachstuch-  und  Wachstaffentfabriken:
252.  Fabriken.  253.  Arbeiter.
Leimsiedereien  :
254.  Arbeiter.
Abdeckereien:
255.  Etablissements.
Zubereitung  und  Verarbeitung  von  Leder.
Gerbereien.
Rothgerber  und  Lederthauer:
256.  Meister  oder  Fabrikinhaber.  257.  Gesellen,  Lehrlinge ­
  oder  Fabrikarbeiter.
Weiss-  und  Sämischgerber:
258.  Meister.  259.  Gesellen  und  Lehrlinge.
Corduan,  Saffian-  und  andere  feine  Lederbereitung.
260.  Meister  oder  Fabrikinhaber.  261.  Gesellen,  Lehrlinge ­
  oder  Fabrikarbeiter.
Pergament:
262.  Arbeiter.
Lohmühlen:
263.  Zahl.  264.  Stampfen  oder  Mahlgänge.
Lederwalkmühlen  :
265.  Mühlen.  266.  Stampfen  oder  Hämmer.

Verarbeitung  des  Leders  oder  der  Felle.
Handschuhmacher  und  Beutler  :
267.  Meister.  268.  Gesellen,  Lehrlinge.
Riemer  und  Sattler:
269.  Meister.  270.  Gesellen,  Lehrlinge.
Schuhmacher  und  Pantoffelmacher  :
271.  Meister.  272.  Gesellen,  Lehrlinge.
Schuhflicker.  273.
Kürschner  und  Rauchwaarenhändler,  auch  Zobelfärber:
274.  Meister  und  Herren.  275.  Gesellen  und  Lehrlinge.
Fabriken  von  Brieftaschen,  Etuis,  gepresser,  gebrannter
oder  lackirter  Lederarbeit:
276.  Fabriken.  277.  Arbeiter.
Arbeiten  in  Holz.
Sägemühlen.
Auf  Wasser:
278.  Deutsche  mit  einer  Säge.  279.  Holländische  mit
mehreren  Sägen.
Auf  Wind:
280.  Palzrocken.  281.  Grosse  6-  und  8kantige  Mühlen.
Brenn-  und  Nutzholzniederlagen:
282.  Kaufherren  und  Entrepreneurs.  283.  Gehülfen  und
Arbeiter.
Zimmerleute,  einschliesslich  der  Röhrmeister:
284.  Meister.  285.  Gesellen,  Lehrlinge.
Schiffszimmerleute  für  See-  und  Flussfahrzeuge:
286.  Meister.  287.  Gesellen,  Lehrlinge.
Tischler,  Stuhlmacher  und  Ebenisten:
288.  Meister  und  Fabrikunternehmer.  289.  Gesellen,
Lehrlinge  und  Gehülfen.
Drechsler  und  Arbeiter  in  kleinen  Holzwaaren:
290.  Meister  oder  für  eigene  Rechnung  Arbeitende.
291.  Gesellen,  Lehrlinge,  Gehülfen.
Böttcher  und  Kleinbinder:
292.  Meister.  293.  Gesellen,  Lehrlinge.
Rade-  und  Stellmacher,  auch  Wagenfabriken:
294.  Meister  und  Fabrikunternehmer.  295.  Gesellen,
Lehrlinge,  Gehülfen.
Korbmacher  :
296.  Arbeiter.
Köhler.  297.
Pott-  und  Weidaschbrennereien:
298.  Aschhütten.  299.  Arbeiter.
Theerschwelereien,  Fabrication  von  Pech,  Calophonium  und
Dagget:
300.  Oefen.  301.  Arbeiter.
Kienruss-  und  Druckerschwärzefabrication:
302.  Fabricationsanlagen.  303.  Arbeiter.
Getreide  und  Fabrikate  daraus.
Getreidehandel.
Im  Grossen  :
304.  Kaufleute.  305.  Gehülfen,  Arbeiter.
Händler  im  Kleinen.  306.
Kornmesser.  307.
Mehlbereitung.
Rossmühlen  (1  Gang).  308.
Windmühlen:
309.  Bockmühlen  (1  Gang).  310.  Holländische  Windmühlen ­
  (2  Gänge).
Schiffmühlen.  311.
Andere  Wassermühlen:
312.  Mühlen.  313.  Mahlgänge.
Graupen-  und  Grützfabrication:
314.  Gräupner,  die  Grütze  blos  mit  der  Hand  fabriciren.
  315.  Rosswerke  auf  Grütze.  316.  Grützstampfen
auf  Windmühlen.  317.  Grützstampfen  auf  Wassermühlen.
318.  Holländische  Graupen-  und  Grützwindmühlen.
Wasser  -  ,  Graup-  und  Perlgraupmühlen:
319.  Mühlen.  320.  Graupen-  oder  Grützgänge.
Mehlhändler.  321,
Bäcker:
322.  Meister.  323.  Gesellen,  Lehrlinge.
Kuchenbäcker,  Pfefferküchler,  Zuckerbäcker,  Nudelmacher:
324.  Meister.  325.  Gesellen.
Stärke-  und  Puderfabrication  :
326.  Fabricationsanlagen,  Meister  oder  Herren.  327.  Arbeiter. ­

Bierfabrication.
Anzahl  der  zum  Debit  Brauberechtigten:
328.  Auf  dem  Lande.  329.  In  den  Städten.
Anzahl  der  städtischen  und  gemeinschaftlichen  Brauhäuser. ­
  330.
Anzahl  der  bei  der  Brauerei  beschäftigten  Personen:
331.  Brauer  und  Mälzermeister.  332.  Gehülfen.
Essigbrauerei  :
333.  Anzahl  der  Essigbrauer.  334.  Gehülfen.
Branntweinbrennerei  :
335.  Anzahl  der  zum  Debit  zu  brennen  berechtigten
Guts  -  oder  Krugbesitzer.
Branntweinblasen  :
336.  Zahl.  337.  Anzahl  der  Scheffel  Maisch,  die  sie
enthalten.
Branntweinbrenner  :
338.  Meister,  Herren  oder  Unternehmer.  339.  Arbeiter.
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        o^fãrãi

6

Destillateurs  und  Aquavitmacher:
340.  Meister  oder  Unternehmer.  341.  Gehülfen.
Schankstellen  und  Tabagjen  in  den  Städten  und  auf  dem  Lande,
sofern  damit  nicht  Gastwirthschaft  verbunden  ist.  342.
Erwerb  aas  anderen  Vegetabilien.
Gärtner,  nämlich  Personen,  die  den  Gemüse-  oder  Obstbau
auf  eigenem  oder  gepachtetem  Lande  als  Gewerbe  treiben.
343.  Meister  und  Unternehmer.  344.  Gehülfen.
Weingärtner  oder  Winzer.  345.
Weinhandel  :
346.  Kauf  lente  und  Weinschänken  347.  Küper,  Gehülfen. ­

Röthe  :
248.  Röthemühlen.  349.  Stampfen.
Tabak:
350.  Fabriken.  351.  Arbeiter.  352.  Tabaksspinner,  die
blos  Landtabak  im  Kleinen  verarbeiten.
Zucker.
Indischer  Zucker:
353.  Zuckerraffinerien.  354.  Arbeiter.
Runkelrübenzucker  und  dergleichen:
355.  Zuckerfabriken,  die  namentlich  anzuführen  sind.
356.  Arbeiter.
Cichorien  :
357.  Fabriken.  358.  Arbeiter.
Seiler  und  Reppschläger  :
359.  Meister.  360.  Gesellen  und  Lehrlinge.
Anstalten  zu  Gewinnung  und  Veredelung  von  Metallen.
Eisenerzgräbereien  :
361.  Gruben.  362.  Arbeiter.
Bergbau  auf  andere  Erze  :
363.  Gruben,  und  worauf  darin  gebaut  wird.  364.  Arbeiter. ­

Gewinnung  von  Roh-  und  Gusseisen:
365.  Hohe  Oefen.  366.  Andere  Eisenschmelz-  und
Gussanstalten.  367.  Arbeiter.
Veredlung  zu  Stangeneisen  :
368.  Frischfeuer.  369.  Arbeiter.
Stahlfabrication:
370.  Stahlhämmer.  371.  Arbeiter.
Blechhämmer:
372.  Anzahl.  373.  Arbeiter.
Drahtzüge:
374.  Anzahl.  375.  Arbeiter.
Hüttenwerke  aller  Art  für  andere  Metalle  :
376.  Namentliche  Angabe  derselben.  377.  Arbeiter.
Eisenhämmer:
378.  Zahl.  379.  Arbeiter.
Ankerschmiede  :
380.  Meister.  381.  Gesellen,  Lehrlinge.
Huf-  und  Waffenschmiede,  Messer-,  Bohr-,  Säge-,  Zeugund
  Zirkelschmiede,  Schlosser,  Sporer,  Nagelschmiede,
Feilenhauer,  Windenmacher:
382.  Meister.  383.  Gesellen,  Lehrlinge.
Gewehrfabriken  :
384.  Zahl.  385.  Arbeiter.
Büchsenschmiede  ,  Büchsenschäfter,  Schwertfeger,  Gürtler,
Metallknopfmacher:
386.  Meister.  387.  Gesellen,  Lehrlinge.
Kupferhämmer  :
388.  Zahl.  389.  Arbeiter.
Kupferschmiede,  Beckenschläger  :
390.  Meister.  391.  Gesellen,  Lehrlinge,  auch  Kesselflicker. ­

Gelb-  und  Rothgiesser,  Glockengiesser,  Stückgiesser:
392.  Meister.  393.  Gesellen,  Lehrlinge.
Klempner:
394.  Meister.  395.  Gesellen,  Lehrlinge.
Lackirte  Blecharbeiten  :
396.  Fabriken.  397.  Arbeiter.
Arbeiten  aus  Draht:
Fabriken  von  Näh-  und  Stecknadeln:
398.  Fabriken.  399.  Arbeiter.
Nadler  und  Drahtsiebmacher  :
400.  Meister.  401.  Gesellen,  Lehrlinge.
Schleif-  und  Polirmühlen.  402.
Zinngiesser  und  Zinnknopfmacher:
403.  Meister.  404.  Gesellen,  Lehrlinge.
Schrot-  und  Bleiplattenfabriken:
405.  Fabriken.  406.  Arbeiter.
Schriftgiessereien  :
407.  Namentliche  Angabe.  408.  Arbeiter.
Uhrmacher,  Uhrgehäuse-  und  Zifferblattmacher:
409.  Meister.  410.  Gesellen,  Lehrlinge.
Verfertiger  von  chirurgischen  und  mathematischen  Instrumenten, ­
  auch  von  Waagen  und  Gewichten  (Mechanic!).  411.
Stuhlschlösser-  und  Stahlrietmacher.  412.
Goldschläger.  413.
Goldschmiede,  Silberarbeiter  und  Plattirer:
414.  Meister.  415.  Gesellen,  Lehrlinge.
Fabriken  von  echten  und  plattirten,  auch  lionischen  Tressen
und  andern  Gold-  und  Silbergespinnste  :
416.  Fabriken.  417.  Arbeiter.

Bleiweiss-,  Mennig-,  Grünspan-,  Blausel-  und  andere  Farbenfabriken ­
  :
418.  Fabriken.  419.  Arbeiter.
Anstalten  zu  Gewinnung  und  Veredlung  der  übrigen  Fossilien. ­

Steinbrüche  auf  Marmor,  Alabaster,  Kalkstein,  Gips,  Sandstein, ­
  Schiefer:
420.  Namentliche  Angabe.  421.  Arbeiter.
Stein-  und  Braunkohlengruben:
422.  Zahl.  423.  Arbeiter.
Torfstiche,  die  nicht  blos  zum  eigenen  Gebrauch  bearbeitet
werden  :
424.  Zahl.  425.  Arbeiter  in  der  Stichzeit.
Ziegeleien:
426.  Oefen.  427.  Arbeiter.
T  öpfer  :
428.  Meister.  429.  Gesellen,  Lehrlinge.
Porzellan,  Steingut  und  Fayance,  auch  Oefen-  und  Pfeifenfabriken ­
  :
430.  Namentliche  Angabe.  431.  Arbeiter.
Kalk-  und  Gipsbrennereien:
432.  Oefen.  433.  Arbeiter.
Glashütten  :
434.  Hütten.  435.  Arbeiter.
Spiegelfabriken  :
436.  Fabriken.  437.  Arbeiter.
Glasschleifer  und  Glasschneider.  438.
Bernsteindreher:
439.  Meister.  440.  Gesellen,  Lehrlinge.
Steinschneider,  Petschaftstecher,  Juwelirer.  441.
Steinmetze:
442.  Meister.  443.  Gesellen,  Lehrlinge.
Maurer  und  Schieferdecker:
444.  Meister.  445.  Gesellen,  Lehrlinge.
Gipsgiesser  und  Stuckaturarbeiter:
446.  Meister.  447.  Gesellen,  Lehrlinge.
Salpetersiedereien  :
448.  Zahl.  449.  Arbeiter.
Pulvermühlen  :
450.  Mühlen.  451.  Arbeiter.

Anstalten  zu  Verfertigung  von  Alaun,  Vitriol  u.
452.  Namentliche  Aufführung  der  Anstalt*

a.  Salzen:
Anstalten.  453.  Arbeiter. ­



Anstalten  zu  Verfertigung  von  Vitriolöl,  Scheidewasser  und
andern  chemischen  Präparaten  im  Grossen:
454.  Zahl  und  Benennung  der  Fabriken.  455.  Arbeiter.
Bleistift-,  Rothstein-  und  ähnliche  Fabriken:
456.  Namentliche  Aufführung  derselben.  457.  Arbeiter.
Weberei,  zubehörige  Vorbereitungen  und  Appreturen,  auch
verwandte  Gewerbe.
Spinnerei.
Spinnmaschinen.
Auf  Wolle.
Ohne  Vorspinnmaschinen:
458.  Maschinen.  459.  Spindeln.
Mit  Vorspinnmaschinen:
460.  Maschinen.  461.  Spindeln.
Auf  Baumwolle.
Ohne  Vorspinnmaschinen:
462.  Maschinen.  463.  Spindeln.
Mit  Vorspinnmaschinen:
464.  Maschinen.  465.  Spindeln.
Garnhandel:
466.  Garnhändler.  467.  Deren  Gehülfen  und  Garnsammler. ­

Weberei  und  Wirkerei,  Zahl  der  gehenden  Stühle.
Ganz  seidene  Zeuge.  468.
Halbseidene  Zeuge.  469.
Wollenwaaren  :
470.  Spanisch  Tuch.  471.  Mittel-  und  ordinäres  Tuch.
472.  Moll  und  Molton.  473.  Friess.  474.  Flanell.
Wollene  Zeuge:
475.  Gewalkte.  476.  Ungewalkte.
477.  Beuteltuch.
Baumwollene  Zeuge:
478.  Schwere,  als  Velvets,  Tiesets  etc.  479.  Mittlere,
als  ordinaire  und  Mittelkattune.  480.  Leichte,  als  Mousseline ­
  etc.
Herrnhuter  Zeuge.  481.
Leinenzeuge:
482.  Zwillig  und  Drillig.  483.  Gezogene  Waare.  484.
Leinwand  und  Schleier.
Strumpfwirkerei.  485.
Teppiche  und  Fussdecken.  486.
Rosshaarenzeuge.  487.
Band.  Anzahl  der  Gänge.
488.  Wollene  und  leinene  Bänder.  489.  Seidne  und
halbseidne  Bänder.
Spitzen.  Anzahl  der  Arbeiter.
490.  Gewebte  Kanten.  491.  Geklöppelte  Spitzen.
Posam  en  tirer:
492.  Meister.  493.  Gesellen,  Lehrlinge.
Wattenmacher.  494.
        <pb n="14" />
        Hutmacher:
495.  Meister.  496.  Geselle»,  Lehrlinge.
Walkmühlen  für  Zeuge:
497.  Mühlen.  498.  Stampfen.
Tuchbereiter  und  Tuchschee  rer:
499.  Meister.  500.  Gesellen,  Lehrlinge.
Bleichen:
501.  Zahl.  502.  Arbeiter.
Färbereien:
503.  Zahl.  504.  Arbeiter.
Zeugdruckereien.
ln  Bauinwolle  und  Leinen  :
505.  Druckereien.  506.  Drucktische.
In  Wolle:
507.  Druckereien.  508.  Drucktische.
Mangeln:
509.  Wassermangeln.  510.  Rossmangeln.
Cylinder-  und  Zeugpressen:
511.  Anstalten.  512.  Arbeiter.
Kammsetzer  und  Streichenmacher:
513.  Meister.  514.  Gesellen,  Lehrlinge.
Blattbinder  und  Rietmacher:
515.  Meister.  516.  Gesellen,  Lehrlinge.
Andere  Hilfsarbeiter  bei  der  Webcrei,  deren  Vorbereitung ­
  und  Appretur.  517.
Handel  mit  Fabrikaten  der  Weberei.
Grosshandel  :
518.  Kaufleute.  519.  Gehülfen  und  Arbeiter.
Ausschnitthandel  :
520.  Kaufleute.  521.  Gehülfen.
Schneider:
522.  Meister.  523.  Gesellen,  Lehrlinge,  einzelne  Arbeiter. ­

Tapezierer,  Täschner  und  Zeltschneider.  524.
Arbeiten  in  Papiermasse.
Papiermühlen  :
525.  Mühlen.  526.  Bütten.
Pressspahnfabriken.  Anzahl  der  Glättstühle.  527.
Papier-Tapetenfabriken  :
528.  Fabriken.  529.  Arbeiter.
Spielkartenfabriken  :
530.  Fabriken.  531.  Arbeiter.
Gold-  und  Türkischpapierfabriken.  (Arbeiter.)  532.
Papiermache  und  Papparbeiten.  (Arbeiter.)  533.
Papierhandlungen  :
534.  Handlungen.  535.  Gehülfen.
Slegellaokfabriken.  (Arbeiter.)  536.
Arbeiten  in  Federn.
537.  Schreibfederfabriken.  (Arbeiter.)  538.  Personen,
welche  den  Handel  mit  Bettfedern  und  gemachten  Betten
als  Gewerbe  treiben.  539.  Federschmücker.
Bürstenbinderei.  (Arbeiter.)  540.
Korksohneiderei.  (Arbeiter.)  541.
Arbeiten  in  Horn,  Fisohbein,  Schildkröt,  Perlmutter,  Elfenbein. ­

542.  Fischbeinreisserei.  (Arbeiter.)  543.  Kammacherei.
(Arbeiter.)  544.  Knopfmacher  in  Horn,  Bein  etc.  (Meister ­
  und  Gehülfen).  545.  Kunstdrechsler  in  Horn,  Bein
etc.  (Meister  und  Gehülfen.)  546.  Feine  Galanteriearbeiter ­
  in  Perlmutter,  Schildkröt  etc.  (Arbeiter.)
Arbeiten  in  Stroh  and  Bast.
547.  Grobefleehtarbeit  an  Matten  und  Sieben.  (Arbeiter.)
548.  Feineflechtarbeit  an  Strohhüten  etc.  (Arbeiter.)
549.  Mit  Stroh  ausgelegte  Arbeit.  (Arbeiter.)
Perückenmacher.
550.  Meister.  551.  Gesellen,  Lehrlinge  oder  andere  Gehülfen. ­

Putzwaaren.
552.  Unternehmer  von  Putzwaarenfabriken  und  Inhaber
von  Galanteriehandlungen.  553.  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  in  Putzwaaren,  auch  beim  Galanteriehandel.
554.  Sticker  und  Stickerinnnen.  555.  Verfertiger  von
Regenschirmen,  Sonnenschirmen,  Fächern,  Stöcken  etc.
In  Bezug  auf  Wissenschaften,  schöne  Künste  und  öffentliches ­
  Vergnügen.
Buchdruckerei  und  Notendruck.
556.  Buchdruckereien.  557.  Pressen.
Buch-,  Musikalien-,  Kupferstich  -  und  Kunsthandlungen,  auch
Antiquare.
558.  Handlungen.  559.  Dabei  beschäftigte  Personen.
Buchbinder  :
560.  Meister.  561.  Gesellen,  Lehrlinge.
Leihbibliotheken  und  Museen.  562.
Sprachmeister.  563.
Exercitienmeister,  als  Tanz-  und  Fechtmeister,  Stallmeister
u.  s.  w.  564.
Bildhauerei  und  verwandte  Arbeiten.
565.  Eigentliche  Künstler.
Décorateurs  und  Zierateurs:
566.  Meister,  567.  Gehülfen.

Malerei  und  verwandte  Arbeiten  :
568.  Eigentliche  Künstler.
Anstreicher,  Vergolder,  Lackirer  und  Staffirer  :
569.  Meister.  570.  Gehülfen.
Kupferstich  und  Holzschnitt,  auch  Steindruck:
5/1.  Eigentliche  Künstler.
Formschneider  und  Formstecher:
572.  Meister.  573.  Gehülfen.
Kupferdrucker.  574.
Medailleurs.  575.
Zeichner.  576.
Musik  :
577.  Eigentliche  Tonkünstler  und  Componisten.
Mechanische  Musikanten  :
578.  Stadtmusici  und  Musiklehrer.  579.  Deren  Gehülfen. ­
  580.  Herumziehende  Musikanten.
Musikalische  Instrumente.
Orgelbauer  und  andre  musikalische  Instrumentenmacher:
581.  Meister.  582.  Gehülfen.
Darm-  und  Drahtsaitenfabrikanten:
583.  Fabrikinhaber.  584.  Arbeiter.
Schauspiel  :
585.  Namentliche  Angabe  der  Schauspielergesellschaften.
586.  Schauspieler.  587.  Schauspielerinnen.  588.  Hülfspersonal.

Marionetten  :
589.  Truppen.  590.  Personal.
Equilibristen  und  andere  gymnastische  Künstler,  auch  Thierführer ­
  :
591.  Truppen.  592.  Personal.
Gemeine  Bilderhändler  und  Colporteurs  von  Volksschriften.  593.
In  Bezug  auf  Handel  und  Verkehr  im  Allgemeinen.
Grosshändler,  Banquiers,  Commissionärs  und  Spediteurs,  mit
Ausschluss  der  unter  den  vorigen  Rubriken  bereits  aufgeführten ­
  :
594.  Zahl  der  Comptoire.  595.  Personal.
Blosse  Detailleurs,  so  weit  sie  nicht  unter  den  vorigen  Rubriken ­
  bereits  aufgeführt  sind:
596.  Zahl  der  Läden.  597.  Personal.
Justizcommissarien.  598.
Notaren,  Procuratoren,  Agenten.  599.
Mäkler  und  Abrechner.  600.
Wäger,  Braker  und  andere  Untergehülfen  beim  Grosshandel.  601.
Rheder.  602.
Seeschifffahrt  :
603.  Anzahl  der  den  inländischen  Rhedern  gehörigen  Schiffe.
604.  Trächtigkeit  derselben  in  holländischen  Commerzlasten
von  56£  Scheffel  Roggen.
Im  letzten  Jahre  sind  durch  Alter,  Seeschaden  und  Caperei
verloren  gegangen:
605.  Schiffe.  606.  Welche  zusammen  Lasten  trugen.
Dagegen  sind  neu  gebaut  :
607.  Schiffe.  608.  Welche  zusammen  Lasten  tragen.
Vorhandene  Seeleute  :
609.  Schiffer  und  Steuermänner.  610.  Gemeine  Matrosen ­
  und  Schiffsjungen.  611.  Vereidete  Lootsen.
Stromschifffahrt  :
612.  Anzahl  der  zur  Frachtfahrt  bestimmten  Lichter  und
Stromfahrzeuge.  613.  Diese  können  zusammen  tragen
berliner  Scheffel  Roggen.  614.  Anzahl  der  Schiffer  und
Steuerleute.  615.  Anzahl  der  Schiffsknechte.
Landfrachtfuhrwesen  :
616.  Frachtfuhrleute.  617.  Pferde,  welche  sie  gewöhnlich ­
  unterhalten.
Lohnkutscher  und  Pferdeverleiher:
618.  Zahl  derselben.  619.  Pferde,  welche  sie  gewöhnlich ­
  unterhalten.
Gastwirthschaft  :
620.  Gasthöfe  für  Personen  aus  den  gebildeten  Ständen.
621.  Speisewirthe  und  Garköche.  622.  Gasthöfe  in  den
Städten,  die  Ausspannung  für  den  gemeinen  Mann  halten. ­
  623.  Krüge  auf  dem  Lande  zum  Einkehren  für
Reisende  aller  Art.
Victualienhändler  und  Höker  aller  Art.  624.
Herumziehende  Krämer  aller  Art.  625.

Die  Haupt-Abschnitte  dieses  ersten  Formulars  der  sogenannten ­
  statistischen  Tabelle  sind  also:

I.  Gebäude
II.  Bevölkerung
III.  Religiöse  Verhältnisse  der  Einwohner
IV.  Unterrichtsanstalten
V.  Polizeianstalten
VI.  Erwerbsmittel

Spalten
1  —  26  =  26
27—121  =  59
122  —  153  =  32
154  -  193  =  30
194-211  =  18
212  -  625  =  414

Man  hat  von  Anfang  an  keinen  Unterschied  in  der  Form
der  Erhebungslisten  und  der  der  Publicationstabellen  gemacht, ­
  während  doch  beide  Arten  von  Formularen  ganz
unabhängig  von  einander  sind.  Die  selbst  bis  in  die  neueste
Zeit  dauernde  Nichtbeachtung  dieses  Umstandes  hat  in  die
vom  statistischen  Bureau  gepflegte  amtliche  preussische  Statistik
ein  eigenthümliches,  und  zwar  schädliches  Element  hineingetra-
        <pb n="15" />
        gen.  Unleugbar  ist  ein  weitläufiges,  ungemein  spaltenreiches
Formular  für  die  Erhebung  der  Thaisachen  sowohl,  als
auch  für  die  Zusammenstellung  derselben  etwas  höchst  unpraktisches. ­
  Nicht  allein,  dass  man  es  mit  einem  physisch  nur
schwer  zu  bewältigenden  Papierconvolut  zu  thun  hat,  ist  es
auch  etwas  Trostloses,  eine  Arbeit  vor  sich  zu  haben,  deren
Ausdehnung  sich  im  buchstäblichen  Sinne  des  Worts  kaum
nach  der  Elle  messen  lässt.  Insofern  jede  Spalte  c.  1  Zoll
Raumesbreite  einnimmt,  beträgt  die  Länge  der  Tabelle  über
50  Fuss.  Kein  Wunder  daher,  dass  Diejenigen,  welchen  die
Ausfüllung  der  Tabelle  oblag,  ihren  Hauptwunsch  unablässig  dahin
richteten,  dass  so  viel  Spalten  als  möglich  unterdrückt  würden,
denn  mit  jeder  unterdrückten  Spalte  nahm  die  Arbeit  um  einen
Zoll  ab.  Die  Entwicklung  der  preussischen  Statistik  wäre
jedenfalls  von  Haus  aus  eine  ganz  andere,  eine  vielseitigere  gewesen, ­
  wenn  von  Hoffmann  gleich  ursprünglich,  anstatt  einer
einzigen  Tabelle,  eine  systematisch  geordnete  Reihe  von  Tabellen ­
  eingeführt  und  deren  Bearbeitung  angemessen  auf  gewisse ­
  Zeiträume  vertheilt  worden  wäre.  Statt  dessen  ist  jener
Entwicklung  durch  die  Zusammenfassung  alles  statistischen
Stoffs  in  eine  einzige  Tabelle  gleichsam  ein  papierner  Damm
entgegengestellt  worden.  Mit  jedem  Male,  wo  an  ihm  herumgerüttelt, ­
  wo  er  geschmälert  wurde,  wurde  gleichzeitig  auf  die
amtliche  Statistik  und  den  reichen  Inhalt  des  ersten  Formulars
ein  Streich  geführt.  Endlich  sah  sich  Hoffmann  genöthigt,
den  Damm  theilweise  abzutragen,  aus  einem  Körper  mehrere
zu  machen.  So  entstanden  die  mehreren  Tabellen.  Man  kann
es  leicht  nachweisen,  dass  und  wie  sie  aus  der  ersten  einzigen
hervorgegangen  sind.  Leider  hat  auch  in  den  getrennten  Tabellen ­
  die  Spaltennumerirung  ihre  Wirkungen  fortgeäussert.
Lediglich  aus  Rücksicht  auf  die  Beschränkung  der  Zahl  derselben ­
  auf  ein  Minimum  ist  der  wünschenswerthe  Ausbau
mancher  von  ihnen  unterblieben,  so  dass  thatsächlich  quantitativ
die  preussische  amtliche  Statistik  keine  Bereicherung  erfuhr.
Ja  es  geht  aus  der  blossen  Vergleichung  der  Spaltentitel  sogar
hervor,  dass  hinsichtlich  des  Inhaltreichthums  die  Tabelle  von
1810  die  heutigen  in  vieler  Beziehung  überragt.
Indess  bei  der  Statistik  handelt  es  sich  nicht  so  sehr  um
viele  ,  als  vielmehr  um  gute  Nachrichten,  d.  h.  also  um  eine
methodische  Erhebung,  Sammlung  und  Nutzbarmachung  der
staatlich  wichtigen  und  interessanten  Zustände.  Den  Nachweis
des  innern  Zusammenhangs  aller  Erscheinungen  und  Zustände
verdankt  man  vorzugsweise  der  neuern  Zeit,  und  in  ihr  den
Männern,  welche  die  Statistik  zur  Physik  des  Staats  und  der
Gesellschaft  ausgebildet  haben.  Unbedingt  war  Hoffmann  einer
der  Ersten,  jedenfalls  aber  der  Bedeutendste,  welcher  so  frühzeitig ­
  dieser  Richtung  der  Statistik  huldigte,  denn  Niemand
verstand  es  besser  wie  er,  den  Causalzusammenhang  der  Dinge
darzulegen  und  zu  beschreiben.  Er  also  hat  der  Entstehung
der  Physik  der  Gesellschaft  eine  breite  Bahn  gebrochen.  In
seinem  Geiste  ist  es,  auf  dem  von  ihm  betretenen  Wege  weiter
zu  wandeln.  Seiner  Auffassung  entsprach  es  aber  nicht,  das
Volk  blos  zu  zählen,  sondern  er  wollte  es  auch  beschreiben.
Darin  liegt  ja  auch  der  hauptsächlichste  Werth  der  grossen
mühsamen  Operation  einer  Volkszählung.
Eine  Volkszählung  ist  bekanntlich  ein  Unternehmen,  bei  welchem, ­
  wenn  es  alle  Bewohner  des  Staats  treffen  soll,  die  Behörde
den  Namen  j  edes  Menschen  im  Staate  zu  wissen  verlangen  muss,
um  die  Zahl  derselben  genau  feststellen  zu  können.  Die  Erfahrung ­
  hat  nun  aber  gelehrt,  dass,  wenn  zur  namentlichen
Aufführung  jedes  Bewohners  des  Staats  zu  verschreiten  ist,
es  kaum  eine  grössere  Belästigung  der  Bewohner  ist,  wenn
neben  der  Zahl  derselben  auch  deren  Beschaffenheit  zu  ermitteln ­
  versucht  wird.  In  der  That  sind  alle  Volkszählungen
der  neueren  Zeit  nicht  blos  Volkszählungen,  sondern  Volksbeschreibungen, ­
  zusammengesetzt  aus  der  detaillirten  Beschreibung ­
  jedes  einzelnen  Individuums.  Und  alle  Fragen  der  innern
Politik  und  der  Verwaltung,  der  Socialökonomie  etc.  lassen
sich  beantworten,  wenn  durch  die  Volksbeschreibung  von  jedem
Bewohner  neben  seiner  Existenz
1)  Geschlecht,
2)  Alter,
3)  körperliche  Beschaffenheit,
4)  geistige  Beschaffenheit,
5)  Confession  oder  Religionsbekenntniss,
6)  Familienverhältniss,
7)  Stand  und  Beruf,  Erwerb,  Vermögen,
8)  Arbeits  -  und  Dienstverhältniss  ,  resp.  Abhängigkeitsverhältniss,

9)  Art  des  Aufenthalts,  Wohnungsweise,
10)  Abstammung,  Sprache,
d.  h.  also  seine  körperliche,  geistige  und  sociale  Beschaffenheit ­
  ermittelt  worden  ist.  Daher  ist  es  denn  auch  vorzugsweise ­
  das  Bestreben  der  Statistik,  die  Volkszählungen  zu  vervollkommnen, ­
  ihre  Methoden  auszubilden  und,  um  es  kurz  zu

,  sagen,  ein  Maximum  der  ebengenannten  Details  mit  einem
Minimum  von  Belästigung  für  die  Befragten  und  die  Fragenden ­
  zu  erforschen  und  rasch  zur  allgemeinen  Uebersicht  zu
bringen.
Den  Beweis  für  diese  Behauptung  zu  liefern  ist  nicht
schwer.  Nicht  allein  die  mit  grossen  Mühen  und  Kosten  ausgeführten ­
  Zählungen  in  Belgien  (im  Jahre  1846),  in  Nord-Amerika
  (im  Jahre  1850),  in  Grossbritannien  (im  Jahre  1851),
in  Frankreich  (im  Jahre  1856)  enthalten  ihn  vollständig,  sondern ­
  auch  die  mancher  deutschen  Länder  können  sich  jenen  ebenbürtig ­
  an  die  Seite  stellen.  Nicht  minder  anerkennenswerth
nach  Anlage  und  Ausführung  ist  auch  die  östreichische  vom
Jahre  1857.  Es  dürfte  überhaupt  eine  der  interessantesten
statistisch  -  geschichtlichen  Arbeiten  sein,  die  Fortschritte  der
Statistik  an  dieser  schwierigsten  ihrer  Arbeiten  zu  prüfen  und
zu  messen.  Glücklicherweise  sind  in  den  leicht  zugänglichen
Ausführungsverordnungen  und  den  späteren  Veröffentlichungen
der  gewonnenen  Resultate  die  Mittel  zu  solcher  Prüfung  ausreichend ­
  gegeben,  so  dass  es  einem  Geschichtsschreiber  der
Volkszählungen  nicht  an  verlässlichem  Material  gebrechen  wird.
Vorliegende  Denkschrift  will  indess  eine  solche  historische
Arbeit  nicht  sein.  Hat  sie  auch  dann  und  wann  auf  Zählungen ­
  in  andern  Ländern  hinzuweisen,  so  handelt  es  sich  an
diesem  Orte  weniger  um  eine  Kritik  fremder  Zählungen,  als
vielmehr  um  die  Frage:  Inwieweit  wurde  der  eigentliche,
oben  klar  und  bestimmt  ausgesprochene  Zweck  und  Umfang
der  Volkszählung  und  Volksbeschreibung  durch  die  bisherigen
und  neuesten  Unternehmungen  dieser  Art  in  Preussen  erreicht?
1)  In  Betreff  des  Geschlechts.  Da  es  von  Natur
nur  zwei  Geschlechter  giebt,  so  macht  die  Trennung  in  männliche ­
  und  weibliche  Personen  nicht  viel  Mühe.  Sie  ist  darum
auch  allenthalben  in  den  Tabellen  beobachtet.
2)  In  Betreff  des  Alters.  Das  Alter  der  Bewohner
eines  Staats  ist  fast  eben  so  ungleich,  als  sie  selbst.  Um  in
diesem  Meer  von  Verschiedenheit  nicht  ganz  unterzugehen,  ist
die  Zusammenfassung  gewisser  Altersclassen  unerlässlich.  Für
eine  Menge  der  wichtigsten  Zwecke  empfiehlt  es  sich,  bei  der
Altersgruppenbildung  das  Jahr  als  Einheit  anzusehen  und  die
Individuen  nach  Gruppen  zu  ordnen,  die  um  je  ein  Jahr  aufwärts ­
  steigen.  Die  preussischen  Tabellen  classifieirten  die
männlichen  und  weiblichen  Bewohner  früher  nicht  conform.
Dagegen  geschieht  es  seit  neuerer  Zeit,  und  zwar,  wie  folgt:

von  unter  bis  mit  5  Jahren,
*  über  5  —  7
»  ,  7—14
,  .  14—16
»  »  lb  —  19  »
»  „  19—24
..  »  24  -  32
»  ,  32—39
»  »  39  —  45  »
«  »  45  —  50  &amp;gt;'
»  »  50  ——  60  »
»  »  60  »

Vorstehende  Classificirung  hat  bereits  von  vielen  Seiten
die  allerschärfste  Kritik  erfahren  und  nicht  mit  Unrecht.
Zunächst  macht  sie  durch  ihre  Vernachlässigung  der  Jugendjahre ­
  ein  begründetes  Urtheil  über  die  Kindersterblichkeit
absolut  unmöglich.  Ferner  schneidet  sie  durch  die  Annahme ­
  so  particularer  Altersgruppen  die  Füglichkeit  jeden  Vergleichs ­
  ab,  welches  nicht  der  Fall  zu  sein  brauchte,  wenn
neben  den  genannten,  für  gewisse  administrative  Zwecke  allerdings ­
  benöthigten  Altersclassen  auch  noch  die  allgemeineren,
nach  Jahrfünften  vorschreitenden  eine  Stelle  gefunden  hätten.
Für  die  höheren  Altersjahre  lässt  sich  in  Preussep  ebenfalls
eine  Lebenswahrscheinlichkeit  nicht  ermitteln  und  berechnen.
Und  daher  kommt  es,  dass  dieser  grosse  mächtige  Staat,
in  dem  so  viele  Lebens-  und  Rentenversicherungen  abgeschlossen ­
  werden,  keine  Sterblichkeitstafel  hat,  weil  ihm  die
Unterlagen  zur  Bearbeitung  einer  solchen  fehlen.  Alle  Anstalten ­
  in  der  Monarchie,  deren  Geschäftsbetrieb  auf  der
Lebenswahrscheinlichkeits-Berechnung  basirt,  operiren  auf  der
Grundlage  englischer,  französischer,  belgischer,  holländischer
und  sonstiger  Mortalitätstabellen,  nicht  aber  auf  preussischen.
Mag  nun  auch  hinsichtlich  der  Mortalität  unter  den  einzelnen
Nationen  eine  mehr  oder  minder  grosse  Verwandtschaft  der
Zahlenverhältnisse  bestehen,  in  Folge  dessen  der  Gebrauch
fremder  Tafeln  nicht  absolut  unstatthaft  ist:  so  ist  es  doch
gewiss  beklagenswert!!,  dass  dieser  Mangel  an  provinziellen
Sterblichkeitstafeln  heute  noch  vorhanden  ist  und  seiner  Abhilfe ­
  entgegenzusehen  hat.  —  Die  genaue  Kenntniss  des  Alters
ist  auch  noch  wichtig  für  die  Erkenntniss  des  Reichthums
einer  Nation,  der  in  den  Bewohnern  selbst  liegt.  Nicht  die
blosse  Zahl  derselben  gewährt  einen  Einblick  in  die  Macht-
        <pb n="16" />
        2

fülle  des  Volks,  sondern  die  Summe  der  erlebten  Altersjahre
einer  Generation  ist  erst  das  entscheidende  Kriterium.
3)  Hinsichtlich  der  körperlichen  Beschaffenheit  ist
zu  erwähnen,  dass  man  bei  den  Zählungen  zwar  mehr  als  den
Sinnesmangel  ins  Auge  fassen  und  zur  Ziffer  bringen  kann,
allein  ausser  Ersterem  Alles  andere  doch  nur  ungenau.  Auf
die  Erhebung  von  Nachweisen  über  innere  Krankheitsverhältnisse ­
  ist  von  vornherein  ganz  zu  verzichten,  und  was  die  Aufzeichnung ­
  von  Nachrichten  über  Gliedermangel  oder  mangelhaften ­
  Gebrauch  der  Glieder  anlangt,  die  wohl  in  einzelnen
Staaten  zu  geschehen  pflegt,  so  steht  die  Wichtigkeit  der
Ergebnisse  mit  den  Mühen,  Vorwürfen  und  Spötteleien  ihrer
Gewinnung  in  keinem  Verhältniss.  Die  preussischen  Tabellen
sind  daher  in  genannter  Richtung  so  vollständig  als  möglich,
ja  sogar  dadurch,  dass  sie  gewisse  Altersclassen  der  Mangelsinnigen
  unterscheiden,  vollständiger  als  die  vieler  anderer  Staaten.
Nur  Frankreich  steht  Preussen  noch  voran,  indem  dessen
Zählungen  auch  noch  unterscheiden,  ob  der  Sinnesmangel  dem
betreffenden  Individuum  angeboren  oder  erst  später  überkommen ­
  ist.
4)  Die  preussischen  Tabellen  schweigen  dagegen  über  zwei
sehr  wichtige  Dinge:  die  Blödsinnigkeit  und  Irrsinnigkeit. ­
  Erstere  identifient  sich  mit  einem  Mangel  von  Verstandeskräften, ­
  letztere  mit  einem  Ueberreize  solcher.  Beide
Verhältnisse  greifen  oft  tief  in  das  Familienleben  ein.  Aber
auch  für  den  Staat  ist  ihre  Kenntniss  von  höchster  Wichtigkeit,
denn  erstere  kann  zur  Volkskrankheit  werden  ;  der  Cretinismus
ist  es  wenigstens.  Letztere,  die  Irrsinnigkeit,  ist  nicht  selten
die  Folge  eines  einseitig  ausgebildeten,  hochverfeinerten  Culturlebens.
  Wo  die  eine  oder  die  andere  Ziffer  constant  wächst,  da  bedeutet ­
  das  nicht  blos  unglückliche  Menschen,  deren  Zahl  sich
um  einige  vermehrt,  sondern  ein  solches  Wachsthum  ist  ein
warnendes  Symptom  dafür,  dass  die  socialen  oder  auch  die
politischen  und  religiösen  Verhältnisse  irgendwo  tief  gestört
sind.  Wie  aber  die  physische  Heilkunst  ihr  Werk  schon
zur  Hälfte  gethan  hat,  wenn  sie  die  Diagnose  einer  Krankheit ­
  richtig  stellte,  ebenso  besteht  die  Regierungskunst  zu  einem
guten  Theil  auch  darin  ,  die  socialen  und  anderen  Gebrechen
im  Staat  sicher  zu  erkennen.  Jene  beiden  Angaben,  die  der
Blödsinnigkeit  und  Irrsinnigkeit  nämlich,  sollten  daher  in  dem
staatlichen  ißymptomencodex  nicht  fehlen.
5)  Hinsichtlich  des  Religionsbekenntnisses  der  Bewohner ­
  sind  die  jetzigen  Tabellen  ganz  ausreichend.  Sie  sind
es  aber  nicht
6)  hinsichtlich  des  Familienstandes.  Dieses  Wort  ist
eine  Uebertragung  des  französischen  état  civil  ins  Deutsche  ;  es
fasst  diejenigen  öffentlichen  Verhältnisse  des  Individuums  zusammen, ­
  die  in  der  Institution  der  Familie,  resp.  der  Ehe  wurzeln. ­
  Die  preussischen  Tabellen  geben  nur  die  Zahl  der  Ehepaare ­
  an;  über  alle  die  sonstigen  hierher  gehörigen  Verhältnisse
geben  sie  keine  Auskunft.  Nun  ist  es  wohl  richtig,  dass  eine
Volkszählung,  welche  z.  Th.  nur  durch  die  Mitwirkung  der
zu  befragenden  Bewohner  selbst  zu  Stande  kommt,  sich  nicht
auf  alle  und  keinesfalls  auf  diejenigen  Verhältnisse  mit  erstrecken ­
  darf,  auch  wenn  sie  von  erheblicher  Wichtigkeit
wären,  die  den  Befragten  einen  Makel  ins  Gedächtniss  rufen,
wie  z.  B.  die  uneheliche  Geburt.  Dass  aber  mit  vollster
Sicherheit  des  Erfolgs  darnach  zu  fragen  ist,  ob  Jemand  verwittwet
  ist,  ob  Eheleute  getrennt  leben,  ob  sie  von  einander
geschieden  sind,  —  das  ist  bereits  durch  eine  grosse  Zahl
der  umfangreichsten  Zählungen  constatirt.  Die  Thatsachen,
welche  dadurch  bestimmten  Ausdruck  gewinnen,  sind  auch
zu  wichtig,  als  dass  die  bezeichnete  Lücke  länger  in  den
preussischen  Tabellen  bestehen  könnte.  Es  sind  zwar  die
Trauungen  an  und  für  sich  der  empfindlichste  Barometer  für
die  öffentlichen  Zustände,  denn  ihre  Zahl  wächst  und  fällt,  je
nachdem  diese  Zustände  besser  oder  schlechter  werden;  doch
giebt  es  neben  den  periodischen  Störungen  in  der  Zahl  der  Ehen
auch  constante,  die  sich  in  der  socialen  Möglichkeit  der  Verehelichung ­
  überhaupt  wiederspiegeln.  In  der  Combination  mit
anderen  Daten  erschliessen  die  Angaben  über  den  Familienstand ­
  eine  Fülle  der  interessantesten,  das  physische  und  sittliche ­
  Familienleben  (so  weit  es  in  die  äussere  Erscheinung
tritt)  charakterisirende  V  erhältnisse.
7)  Was  nun  den  Stand  und  Beruf,  den  Erwerb  und
das  Vermögen  anlangt,  so  gebührt  den  preussischen  Tabellen
wohl  unbestreitbar  das  Verdienst  einer  frühzeitigen  verhältnissmässig
  grossen  Vollständigkeit.  Auch  die  gegenwärtigen  gewähren ­
  hierüber  mancherlei  Einsicht,  doch  keine  hinreichende.
Nothwendig  ist,  dass  man  hierbei  nicht  blos  mehr  oder  weniger
willkührlich  einzelne  Berufszweige  erfasse,  sondern  dass  man
von  jedem  Bewohner  im  Staate  die  so  eben  genannten  Verhältnisse ­
  erforsche.  Zur  gründlichen  Auffassung  der  ganzen
nationalökonomischen  Lage  eines  Landes  und  zur  Beurtheilung
seines  wirthschaftlichen  und  finanziellen  Fortschreitens  ist  deren

9
Kenntniss  geradezu  unentbehrlich.  Eine  sorgfältig  und  verständig ­
  gearbeitete  Zählung  der  Bewohner  nach  Berufs-  und
Erwerbsclassen  ist  nicht  blos  die  sicherste  Basis  für  eine
brauchbare  Gewerbe-  und  Handelsstatistik,  sondern  in  Ermanglung ­
  letzterer  sogar  ein  Surrogat  dafür,  denn  es  ist  nicht
schwer,  aus  einer  so  geordneten  Zählung  mit  ziemlicher  Sicherheit ­
  auf  die  Grösse  der  Production  und  Consumtion  einer  Bevölkerung, ­
  mithin  auch  auf  deren  internationale  Tauschbeziehungen, ­
  zu  schliessen.  Die  landwirtschaftliche  Statistik  ruht
ebenfalls  auf  der  Basis  einer  guten  Bevölkerungsstatistik.
Wenn  man  die  ganze  Bevölkerung  in  Standes-  und  Berufsgruppen ­
  unterbringen  will,  so  muss  dies  logisch  geschehen. ­
  Gegen  dieses  Gebot  verstossen  die  preussischen
Tabellen  leider  hier  und  da.  Die  neuvereinbarten  zollvereinsländischen ­
  Tabellen  lassen  bedauerlicherweise  den  so  eben
hervorgehobenen  Zweck  gleichfalls  ziemlich  ausser  Acht;  sie
confundiren  wie  es  die  preussischen  auch  thun:  Gewerbestatistik ­
  mit  Statistik  der  Bevölkerung  nach  Stand  und  Beruf, ­
  und  so  sind  keine  von  beiden  das  Eine  oder  das  Andere
ordentlich  und  vollständig.  Dem  älteren  preussischen  Formular, ­
  welches  nach  und  nach  entstand  und  so  zu  seiner
jetzigen  Ausdehnung  heran  wuchs,  gereicht  es  aus  den  vorn
entwickelten  Gründen  weniger  zum  Vorwurf,  dass  es  eine
Mischung  verschiedener  Zwecke  repräsentirt,  das  zollvereinsländische ­
  ist  aber  davon  nicht  ganz  freizusprechen.  Die  Beschlüsse ­
  des  Wiener  statistischen  Congresses  scheinen  ganz
ohne  Einfluss  auf  die  endliche  Feststellung  der  Rubriken  geblieben ­
  zu  sein,  ebenso  dürften  auch  Hinblicke  auf  musterhafte
Vorlagen  fast  ganz  unterlassen  worden  sein.  Vor  einer  strengen ­
  Kritik  können  daher  diese  neuen  Formulare  aus  vielen
Gründen  nicht  bestehen.  Es  wäre  vor  allen  Dingen  nothwendig ­
  gewesen,  erst  die  Bevölkerungsstatistik  in  dem  bezeichneten
  Sinne  auszubilden,  ehe  man  an  eine  Gewerbe  -  und
Handelsstatistik  ging,  deren  Haupteigenschaft  doch  immer  wieder ­
  die  Unvollständigkeit  und  Unbestimmtheit  sein  wird.  Niemand ­
  dürfte  nämlich  darüber  einen  Zweifel  hegen,  dass  eine
Industriestatistik,  dafern  sie  Anspruch  auf  Vollständigkeit  machen
will,  wenigstens  Aufschluss  geben  müsste  :
1)  über  die  Sitze  der  Industrie  und  der  industriellen  Bevölkerung ­
  ;
2)  über  die  Zahl  der  industriellthätigen  lebenden  und  todten
Maschinenkräfte  ;
3)  über  den  Umfang  der  Production  und  Consumtion;
mit  anderen  Worten  also  über  die  Elemente  jeder  Production:
Natur,  Arbeit,  Capital  und  Absatz.
Legt  man  diesen  Massstab  an  die  preussischen  wie  auch
an  die  Zollvereinsformulare,  so  giebt  sich  sofort  zu  erkennen,
dass  in  beiden  der  Begriff  der  Industrie  einestheils  zu  eng  gefasst,
anderntheils  willkührlich  in  die  Breite  gezogen  worden  ist.  Zu
eng  insofern,  als  die  Nationalökonomie  den  Begriff  der  Industrie ­
  auch  auf  die  Landwirtschaft,  Viehzucht,  Forstwirtschaft, ­
  Jagd,  Fischerei,  den  Bergbau  und  Steinbruchbetrieb,
sodann  auch  auf  den  Handel  und  Verkehr  ausdehnt.  Das
ganze  Versicherungswesen  fällt  gleichfalls  der  Industrie  anheim, ­
  und  im  allerweitesten  Sinne  des  Worts  ist  Alles,  was
des  Erwerbs  wegen  geschieht,  also  das  gesammte  Bereich  der
menschlichen  Arbeit,  Industrie.  Und  mit  Recht.  Denn  Das
kann  keinen  durchgreifenden  Unterschied  begründen  (am  allerwenigsten ­
  in  der  Statistik  der  Bevölkerung),  dass  die  Einen
mit  ihrer  Arbeit  materielle  und  tauschbare  Güter  produciren,
die  Andern  immaterielle.  Gehören  aber  nicht  geistige  Bildung,
welche  die  Lehrer  und  Gelehrten  produciren,  Schutz  des  Eigenthums, ­
  welchen  die  Beamten  und  die  Militairmacht  produciren,
nicht  eben  so  zu  den  nothwendigsten  Lebensbedürfnissen  wie
Nahrung  und  Kleidung?  Nur  der  Sprachgebrauch  verhindert,
die  Dinge  beim  rechten  Namen  zu  nennen.  Dem  Sinne  und
Wesen  der  Sache  nach  fällt  die  Erzeugung  der  immateriellen ­
  Güter  unzweifelhaft  in  das  Gebiet  der  Industrie.  Um
so  richtiger  ist  es  daher,  sämmtliche  Berufsarten,  die  es  überhaupt ­
  giebt,  nur  einer  Classification  zu  unterwerfen  und  sie
nicht,  wie  es  bisher  geschehen  ist,  und  auch  noch  durch  die
Zollvereinstabellen  bis  zur  Wendung  zum  Bessern  zu  geschehen ­
  hat,  über  eine  Menge  von  Tabellen  zu  zerstreuen,  und
dennoch  die  wichtigsten  dabei  unberührt  zu  lassen.  Es  fehlt
nämlich  in  letzteren  die  Industrie  des  Ackerbaues  etc.  gänzlich, ­
  eben  so  fehlen  auch  alle  die  Berufszweige  zur  Hervorbringung ­
  immaterieller  Güter.
Wenn  es  sich  um  eine  Classification  sämmtlicher  Berufszweige ­
  handelt,  so  kann  man  zwar  wie  in  allen  Classificationsfällen ­
  von  verschiedenen  Standpunkten  ausgehen.  Man  kann
die  Erzeugungsmethode,  das  wesentlichste  Rohmaterial,  den
Zweck  des  Products,  zur  Basis  der  Eintheilung  wählen.  Für
und  gegen  jede  Eintheilung  werden  sich  Gründe  auffinden  lassen. ­
  Allein  keinem  Zweifel  unterliegt  es,  dass  diejenige  die
richtigste  ist,  welche  in  ihren  Consequenzen  zu  den  geringsten
        <pb n="17" />
        Anomalien  führt  und  Zusammengehöriges  im  wirklichen  Leben
nicht  auseinander  reisst.  Oft  genug  wird  dies  ohnehin  wegen
der  Doppel-  und  mehrfachen  Beschäftigungen  der  Einzelnen
nicht  zu  umgehen  sein.
Es  mögen  hier  einige  Classificationen  Platz  finden.  Zuerst
die  alle  Berufsarten  umfassende  französische  Classification,
welche  für  1856  folgende  Classen  aufstellte.
I.  Ackerbau.  Viehzucht.  Forstwirtschaft.
II.  Industrie  im  engern  Sinne,  mit  den  Unterabteilungen ­
  für
1.  Textilindustrie.
2.  Bergbau-  und  Steinbruchbetrieb.
3.  Metallfabrieation  (Hüttenwesen).
4.  Metallwaarenfabrication.
5.  Lederindustrie.
6.  Holzindustrie.
7.  Ceranfische  (mineralurgische)  Industrie.
8.  Industrie  für  chemische  Producte.
9.  Bauindustrie.
10.  Möbel-  und  Wohnungsausstaffirungs-Industrie.
11.  Industrie  für  Bekleidung  und  Putz.
12.  Industrie  zur  Bereitung  von  Nahrungsmitteln.
13.  Verkehrsindustrie.
14.  Industrie  im  Dienste  der  Wissenschaften  und  Künste.
15.  Industrie  für  Luxus  und  Vergnügen.
16.  Industrie  für  Kriegsartikel.
17.  Industrie  der  Beerdigungen.
18.  Sonstige  in  1  —  17.  nicht  untergebrachte  Berufszweige. ­

HI.  Handel  mit  den  Unterabtheilungen  für  Handel
1.  mit  Baugegenständen.
2.  »  Mobiliargegenständen.
3.  »  Bekleidungs-  und  Toilettegegenständen.
4.  »  Nahrungsartikeln.
5.  »  Heizungs-  und  Beleuchtungsgegenständen.
6.  im  Dienste  der  Wissenschaften  und  Künste.
7.  mit  Transportartikeln.
8.  »  Gegenständen  des  Luxus  und  Vergnügens.
9.  »  verschiedenen  Artikeln.
IV.  Berufszweige,  welche  dem  Ackerbau,  den  Gewerben ­
  und  dem  Handel  gemeinsam  dienen.
(Hier  finden  die  Bankiers,  Mäkler,  Beamte  der
grossen  industriellen  Credit-  und  Capitalgesellschaften
ihren  Platz.)
V.  Proféssions  liber  ales.
1.  Der  Justiz  angehörige  Personen.
2.  Medicinalpersonen.
3.  Unterrichtertheilende.
4.  Gelehrte  und  Künstler.
5.  Armee  und  Flotte.
6.  Staats-  und  Gemeindebeamte.
VI.  Geistlichkeit.
ATI.  Personen  ohne  Beruf  und  Berufsangabe.
Wieder  anders,  doch  nicht  minder  characteristisch  für
England,  wie  das  französische  für  Frankreich,  ist  der  englische
Schematismus  der  Berufsarten.  Folgende  sind  die  etwas  kaleidoscopisch
  untereinandergeschüttelten  Classen  desselben:
I.  Personen  im  Dienste  der  Staats-  und
Gemeindeverwaltung.
1.  Staatsbeamte.
2.  Communalbeamte.
3.  Colonialbeamte.
II.  Landesverteidigung.
1.  Armee.
2.  Marine.
III.  Gelehrte  Professionen  mit  ihrem  Hilfsp
  ersonah
1.  Geistliche.
2.  Juristen.
3.  Mediciner.
4.  Kirchendiener.
5.  Hilfspersonal  der  Juristen.  Fxpedienten.
6.  Hilfspersonal  der  Mediciner:  (Droguisten,  Apotheker, ­
  chirurgische  Instrumentenverfertiger.
IV.  Beflissene  der  Literatur,  der  Künste  und
Wissenschaften.
1.  Autoren,  Schriftsteller,  Publicisten.
2.  Künstler.
3.  Privatgelehrte  aller  Art.
4.  Lehrer  aller  Art.
V.  Häuslicher  Beruf.
Hier  rangiren  die  Frauen,  Wittwen,  Kinder  und
Verwandte,  die  in  der  Familie  leben,  Schüler  etc.

VI.  Personen  zu  Befriedigung  persönlicher
und  individueller  Bedürfnisse.
1.  Kost-  und  Logisgeber.
2.  Persönliche  Dienste  Leistende.
3.  Gewerbe  für  Kleidung,  Putz  und  Wäsche.
VII.  Personen,  welche  Geld-  und  Tauschgeschäfte
treiben  und  vermitteln.
VIH.  Personen  bei  den  Verkehrsgewerben.
IX.  Personen  bei  derLand-,  Garten-  und  Forstwirtschaft, ­
  Viehzüchter.
X.  Viehhändler.
XI.  Mechanische  Künstler  und  Handwerker
excl.  die,  welche  animalische  Producte
vertreiben
(mit  17  Unterclassen).
XII.  Personen,  welche  animalische  Producte
darstellen  und  vertreiben
(mit  7  Unterclassen).
XIII.  Personen,  welche  vegetabilische  Producte
dar  stellen  und  vertreiben
(mit  13  Unterclassen).
XIV.  PeYsonen,  welche  mineralische  Producte
darstellen  und  vertreiben
(mit  14  Unterclassen).
XV.  Personen  mit  unbestimmtem  und  wechselndem ­
  Beruf.
XVI.  Personen  von  Rang  und  Vermögen  ohne
Beruf.
XVn.  Personen  ohne  Beruf  und  zu  Lasten  der
Gemeinden  etc.  lebend,  Insassen  von  Versorgungs-,
  Straf-  und  sonstigen  ähnlichen
Anstalten.

Als  Repräsentant  einer  deutschen  Classification  aller
Berufsarten  möge  noch  folgende,  im  Wesentlichen  für  die
königlich  sächsische  Volkszählung  vom  Jahre  1849  angenommene
Eintheilung  eine  Stelle  finden.  Sie  ist
I.  Ackerbau  und  Viehzucht  etc.  (Bodenindustrie.)
1.  Landwirtschaft  und  Viehzucht.
2.  Forstwirtschaft,  Jagd.
3.  Fischerei.  *
II.  Industrie  (im  engeren  Sinne).
1.  Gewinnung  unorganischer  Rohproducte.
2.  Metallerzeugung  (Metallurgische  Industrie)-3.
  Maschinenfabrikation  und  Fabrikation  von  Transportmitteln. ­

4.  Fabrikation  von  Instrumenten.
5.  Fabrikation  von  Metallwaaren  (exd-  Maschinen
und  Instrumente).
6.  Mineralurgische  Industrie  (Erzeugung  von  Stein-,
Kalk  -,  Gyps  -,  Thon-  und  Glasearen).
7.  Fabrikation  chemischer  und  ph&amp;amp;rmaceutischer  Fiducie, ­
  von  Fetten,  Gelen  und  Hasen.
8.  Fabrikation  von  Consumtibilien  und  labaken-9.
  Textilindustrie  (Spinnerei  und  Weberei,  Färberei,
Appretur  etc.).  ,
10.  Fabrikation  von  Kleidung,  Wasche,  Putz  (soweit
dieselben  aus  Geweben  und  Geflechten  bestehen).
11.  Fabrikation  von  Leder  und  Lederarbeiten,  von
Gummi-,  Filz-  und  Pelzwaaren.
12.  Industrie  zur  Erzeugung  von  Holz,  Horn,  Fischbein, ­
  Elfenbein  und  ähnlichen  Waaren.
13.  Industrie  zur  Erzeugung  und  Verarbeitung  von
Papier,  Pappe  und  ähnlichem  Material.
14.  Polygraphische  Gewerbe.
15.  Baugewerbe  (für  Hoch-,  Wasser-  und  Wegebau).
16.  Personen  mit  unbestimmtem  Gewerbe  (Handlanger
der  Industrie,  Tagearbeiter).
III.  Handel.  p
1.  Handel  mit  Erzeugnissen  der  Landwirtschaft  (r  roducfcenhandel
  ).
2.  Handel  mit  Nutz-  und  Bauholz,  mit  ßrenniio  z.
3.  Handel  mit  Metallen  und  metallischen  Halbfabrikaten.
4.  Handel  mit  Maschinen  und  Transportmitteln.
5.  Handel  mit  Instrumenten  aller  Art-6.
  Handel  mit  Metallwaaren  (exd-  Maschinen  une
Instrumenten).
7.  Handel  mit  Stein,  Kalk,  Gyps,  TTmn-  und  Giaswaaren.


8.  Handel  mit  chemischen  und  pharmaceutischen  Pro
9.  Handel  mit  Consumtibilien  mK l  T  abaken.
10.  Handel  mit  Erzeugnissen  der  Textilindustrie.
1L  Handel  mit  Kleid^g,  Wasche,  Putz  (soweit  si
aus  Geweben  und  Geflechten  bestehen).

sie
        <pb n="18" />
        2°

11

12.  Handel  mit  Leder  und  Lederarbeiten,  Gummi-,
Filz-  und  Pelzwaaren.
13.  Handel  mit  Holz-,  Horn-,  Fischbein,  Elfenbein  und
ähnlichen  Waaren.
14.  Handel  mit  Papier-,  Papp-  und  ähnlichen  Waaren.
15.  Buch-,  Kunst-  und  Musikalienhandel.
16.  Handel  mit  Phantasie-,  Galanterie-  und  Luxuswaaren
  aller  Art.
17.  Geldwechsel-  und  Effectenhandel.
18.  Handels-  und  Verkehrs  Vermittelung  aller  Art.
19.  Handel  mit  Grundstücken.
20.  Creditvermittelung  und  Creditinstitute.
21.  Versicherungsvermittelung  und  Versicherungsinstitute. ­

22.  Uebrige  Handelszweige.
IV.  Verkehr.
1.  Eisenbahnverkehr.
2.  Póstverkehr.
3.  Telegraphenverkehr.
4.  Frachtfuhrwesen.  Botenverkehr.
5.  Flussschiffverkehr.
6.  (Seeschiffverkehr.)
7.  Beherbergung,  Erquickung  und  Vergnügen.
V.  Persönliche  Dienstleistung.
1.  Hof  beamte  und  Angestellte  dieser  Section.
2.  Privatbeamte  und  Angestellte  dieser  Section.
3.  Dienstboten  für  persönliche  Dienstleistung.
VI.  Gesundheitspflege.
VII.  Erziehung  und  Unterricht.
VIH.  Künste  und  Wissenschaften.  Literatur.
Presse.
1.  Künstler  aller  Art  inch  Theaterpersonal.
2.  Wissenschaften  (Fachgelehrte  u.  s.  w.,  so  weit  sie
nicht  Lehrer  und  Beamte  sind).
3.  Literatur  (Literaten  und  Journalisten,  Publicisten).
IX.  Quitus.
X.  Königliche  Haus-,  Staats-  und  Gemeindeverwaltung. ­

1.  Verwaltung  der  Civilliste  und  des  Kronfideicommisses.

2.  Verwaltung  der  materiellen  Staatsinteressen.
3.  Medicinalverwaltung.
4.  Kirchen-  und  Schulverwaltung.
5.  Finanzverwaltung.
6.  Polizei.
7.  Gesammtverwaltung  und  übrige  Zweige  der  Staatsverwaltung ­
  (Provinzial-  und  Bezirksverwaltung).
8.  Gemeindeverwaltung.
9.  Hilfspersonal  der  Verwaltung.
XI.  Justiz.
1.  Justizbeamte  des  Staats.
2.  Justizbeamte  der  Gemeinde.
3.  Justizbeamte  von  Corporationen  und  Privaten.
4.  Sachwalter.
5.  Hilfspersonale.
XII.  Armee  (und  Kriegsflotte.)
1.  Militair-  (und  Marine)beamte.
2.  Active  der  Landarmee  und  (der  Kriegsmarine.)
Xm.  Personen  ohne  Beruf  und  ohne  Berufsausübung. ­

1.  Von  Renten  Lebende.
2.  Pensionirte.  Von  Selbsthilfersparnissen  Lebende.
3.  Insassen  von  Armenanstalten.
4.  Insassen  von  Heil-  und  Versorganstalten.
5.  Detinirte  in  Strafanstalten.
XIV.  Personen  ohne  Berufsangabe.
Der  Werth  der  hier  aufgeführten  Classificationen  bestimmt
sich  nach  der  Gruppirung  der  Hauptabtheilungen.  Diese  müssen ­
  so  beschaffen  sein,  dass,  wenn  die  Bevölkerung  auch^nur
danach  unterschieden  wird,  gleichwohl  ein  lichtvolles  Bild  über
ihre  Thätigkeitsäusserung  dadurch  gewonnen  wird.  Der  französische ­
  Schematismus  unterscheidet  nur  7  Gruppen,  oder  12
dann,  wenn  man  die  6  Unterabtheilungen  der  professions  libérales
in  eben  so  viel  Hauptabtheilungen  verwandelt.  Er  ähnelt  dann
dem  sächsischen  ausserordentlich  und  es  ist  auch  keinem  Zweifel
unterworfen,  dass  letzterer  dem  französischen  zum  Vorbild  gedient ­
  hat.  In  den  Specialitäten  ist  das  sächsische  aber  unbedingt ­
  noch  brauchbarer  als  das  französische.  Das  englische
Haupt-  und  Nebenclassensystem  wäre  für  deutsche  Länder  wie
für  Frankreich  ganz  unanwendbar.
Mag  das  Urtheil  über  die  vorstehenden  Gruppirungen
der  verschiedenen  Lebensberufe  sein,  welches  es  wolle,  so  ist
doch  Das  nicht  in  Abrede  zu  stellen,  dass  sie  die  ganze  Bevölkerung ­
  umfassen.  Und  das  ist  das  Wichtigste.  Erst  wenn

die  Statistik  der  Bevölkerung  nach  ihren  Berufs-  und  Erwerbsclassen
  eine  gewisse  Ausbildung  erfahren  hat,  kann  man
sich  an  eine  allgemeine  Industriestatistik  wagen.  Ohne  jene
aber  nimmermehr.  Um  dieses  Ziel  aber  dennoch  nicht  gänzlich
aus  den  Augen  zu  lassen,  muss  es  auf  dem  Wege  der  Monographie ­
  einzelner  bedeutender  Gewerbszweige  zu  erreichen
gesucht  werden.  Zur  Herstellung  solcher  finden  sich  auch  viel
eher  tüchtige  Kräfte,  weil  es  leichter  ist,  einen  oder  einige
Industriezweige  genau  zu  kennen,  als  alle.
Eine  Beschreibung  der  Bevölkerung  nach  ihren  Beschäftigungsweisen, ­
  wenn  sie  im  Moment  der  Zählung  vorgenommen ­
  wird,  bietet  neben  dem  Vortheil  der  Vollständigkeit
auch  gleichzeitig  den  der  Controlle  dar,  weil  jeder  selbstthätige
Einwohner  in  einer  der  aufgestellten  Rubriken  untergebracht
werden,  mithin  die  Gesammtzahl  dieser  Rubriken  mit  der  Gesammtzahl
  der  selbstthätigen  Bevölkerung  wieder  stimmen  muss.
Dass,  wenn  die  Aufnahme  der  Beschäftigung  mit  der
Volkszählung  erfolgt,  dann  auch  eine  genaue  Statistik  der  Sitze
der  gewerblichen  Bevölkerung  gewonnen  werden  kann,  ist
einleuchtend.  Jedoch  keineswegs  wird  damit  schon  irgend  etwas
über  die  Zahl  der  industriell  thätigen  lebenden  und  todten
Maschinenkräfte  in  Erfahrung  gebracht,  noch  weniger  etwas
Directes  über  den  Umfang  der  Production  und  Consumtion.
Jenes  geschieht  durch  die  preussischen  und  zollvereinsländischen ­
  Formulare  gleichfalls  nur  unvollständig  und  Letzteres
bleibt  ausser  allem  Betracht.  Es  fehlen  daher  auch  der  erst
ins  Leben  zu  rufenden,  zollvereinsländischen  Gewerbestatistik
zwei  der  wichtigsten  Eigenschaften  zu  ihrer  Vollständigkeit;
die  Statistik  der  Kräfte  und  die  der  Leistungen.  Preussen  könnte
sofort  an  die  Spitze  einer  wirklichen  Gewerbestatistik  treten,
wenn  es  neben  den  Daten  für  die  zollvereinsländische  auch
noch  diejenigen  erheben  wollte,  welche  für  den  obengenannten
Zweck  erforderlich  sind.  Beides  lässt  sich,  wie  später  darzulegen ­
  ist,  ohne  grosse  Schwierigkeiten  mit  der  Volkszählung
verbinden,  wie  ja  überhaupt  der  Volkszählungsapparat  zur
Erhebung  einer  Menge  statistisch  wichtiger  Dinge  in  Bewegung ­
  gesetzt  werden  kann.
Im  engsten  Zusammenhänge  mit  der  Beschäftigung  steht
der  Erwerb  und  das  Vermögen.  Der  Erwerb  wird  zwar
durch  die  Production  veranschaulicht,  dagegen  werden  die
Mittel  der  Production,  welche  neben  Anderem  die  wichtigsten
Bestandtheile  des  Vermögens  bilden,  durch  die  Angaben  über
den  Erwerb  noch  nicht  getroffen.  In  der  Hauptsache  sind  jene
Mittel  unbewegliches  oder  bewegliches  Capital.  Es  würden
mithin  ebenso  der  Werth  der  Besitzungen  (als  Repräsentant  des
ersteren),  wie  auch  der  Werth  des  Inventars  (als  Repräsentant
des  letzteren)  zur  Ziffer  zu  bringen  sein.  Die  Bestrebungen,
beides  zu  thun,  sind  in  vielen  Statistiken  unverkennbar.  In
der  Statistik  der  Landwirtschaft  bekunden  die  Aufzeichnungen
über  die  Grösse  der  Besitzungen,  über  deren  Eigenschaft  als
Acker,  Wiese,  Weide,  Wald  u.  s.  w,  ferner  über  deren  Benutzung
und  Bebauung,  z.  B.  mit  Halmfrüchten,  Futtergewächsen,
Knollengewächsen,  Oelfrüchten,  Obst  etc.,  das  Streben,  sich  über
die  Verhältnisse  des  immobilen  Vermögens  genau  zu  unterrichten. ­
  Ihm  zur  Seite  geht  in  der  Viehstatistik  das  Streben
nach  Kenntniss  des  wichtigsten  Bestandteils  des  beweglichen
Besitzes  in  der  Landwirtschaft.  Was  hiergegen  die  Industrie
irn  engem  Sinne  und  den  Handel  und  Verkehr  anlangt,  so
spricht  sich  das  Streben  nach  Kenntniss  der  analogen  Zustände ­
  in  den  Statistiken  weder  so  bestimmt  wie  bei  der  Landwirtschaft ­
  aus,  noch  ist  es  überhaupt  systematisch  cultivirt
worden.  Man  findet  da  die  Aufmerksamkeit  auf  Dinge  gerichtet, ­
  die  absolut  Nichts  bedeuten,  und  von  Dingen  weggekehrt, ­
  die  wesentlich  entscheidende  sind.  Man  verlangt  nämlich
in  vielen  Gewerben  die  blosse  Zahl  der  tätigen  Maschinen,
Werkzeuge,  Apparate,  Vorrichtungen  etc.  kennen  zu  lernen,
einesteils,  um  daraus  einen  ungefähren  Schluss  auf  den  Umfang
des  in  der  Industrie  angelegten  und  thätigen  Capitals  ziehen,
anderntheils  um  mit  Hilfe  solcher  Angaben  auch  den  Umfang
und  die  Richtung  der  Production  bemessen  zu  können.  Leider
werden  diesem  Beginnen  durch  die  so  grosse  Ungleichheit  von
gleichnamigen  Dingen  die  allerernstesten  Schwierigkeiten  bereitet. ­
  Wie  verschieden  sind  nicht  die  Hochöfen  unter  einander? ­
  Ein  guter  Coksofen  producirt  leicht  das  10  fache  eines
Holzkohlenhochofens  ;  auf  einen  solchen  Unterschied  wird  aber
weder  in  den  preussischen  noch  in  den  neuen  Zollvereins-Tabellen
  ein  Gewicht  gelegt.  Bei  den  Glashütten  wird  blos
nach  der  Zahl  der  Oefen  gefragt.  Die  Kenntniss  der  Zahl
derselben  ohne  Unterscheidung  ihres  Zwecks  ist  von  gar
keinem  Werth.  Nicht  nur  braucht  man  zum  Glasmachen  noch
Kühlöfen,  sondern  auch  Strecköfen,  Thonbrennöfen,  Hafentemperöfen, ­
  Holztrockenöfen  etc.  Werden  alle  diese  Oefen
aufgeführt,  so  ist  ein  Nichtkundiger  versucht,  sie  sämmtlich
für  Schmelzöfen  zu  halten.  Und  nun  die  Schmelzöfen  selbst  ?
In  den  Holzglashütten  hat  man  noch  Oefen  mit  6  oder  8  Hafen
        <pb n="19" />
        (Schmelzgefässen)  à  2—3  Centner  Masseninhalt;  in  den  Steinkohlenglashütten ­
  hingegen  findet  man  Schmelzöfen  mit  10  bis
12  Hafen  à  8-10  Centner  Masseninhalt.  So  bedeutet  also  ein
Schmelzofen  jener  Art  eine  Production  von  c.  20  Centner  p.
Schmelze,  ein  Schmelzofen  dieser  Art  eine  solche  von  c.  100
Centner.  Dazu  kommt,  dass  man  in  jenen  langsamer  schmilzt,
im  Monat  vielleicht  lGmal,  während  man  in  diesen  gewöhnlich
24  Schmelzen  bereiten  und  ausarbeiten  lassen  kann.  Die
monatliche  Production  ist  also  für  einen  Holzglasofen  c.  320
Centner,  für  einen  Steinkohlenglasofen  möglicherweise  2  400
Centner.  Und  doch  figuriren  beide  in  der  Gewerbestatistik  als
Dinge  ganz  gleicher  Art.  Aehnliches  ist  von  den  Mahlgängen  in
Mühlen  zu  sagen.  Die  Tabellen  legen  ein  Gewicht  darauf,  zu
wissen,  ob  eine  Windmühle  eine  holländische  oder  eine  Bockwindmühle ­
  sei,  also  ob  man  blos  das  Dach  oder  den  ganzen
Körper  nach  dem  Winde  richtet;  sie  übergehen  aber  ganz,  ob
einem  Mahlgange  eine  Mahlkraft  von  monatlich  c.  300  oder
1  200  Scheffeln  beiwohnt.  So  gross  können  nämlich  die  Unterschiede ­
  der  Vermahlungsfähigkeit  zwischen  deutschen  und
amerikanischen  Gängen  mit  Steinen  grosser  Durchmesser  sein.
Ausser  den  Mühlen  giebt  es  nun  auch  noch  eine  grosse  Menge  anderer ­
  mit  Wasserkraft  getriebener  Anstalten.  Der  motorischen
Kraft  in  diesen  ist  in  den  alten  so  wenig  wie  in  den  neuen
Tabellen  eine  Beachtung  geschenkt.  Hiergegen  wird  der
Dampfkraft  verdiente  Aufmerksamkeit  gewidmet,  dabei  aber
auch  wieder  nicht  dem  Umstande  ,  ob  dieselbe  blos  supplementär ­
  oder  als  alleinige  Triebkraft  wirkt.
Diese  Kritik  liesse  sich  noch  sehr  weit  fortsetzen.  Doch
schon  obige  wenigen  Beispiele  dürften  beweisen,  dass  der
Werth  der  neuen  zollvereinsländischen  Gewerbe-  und  Handelsstatistik, ­
  auch  wenn  sie  später  in  noch  so  gelungener  Ausführung ­
  vorliegt,  dennoch  vom  Standpunkte  der  Bevölkerungsstatistik ­
  aus  ein  ziemlich  eingeschränkter  ist,  und  dass  es  eine
ziemlich  verlorene  Mühe  ist,  die  gegenwärtigen  preussischen
Tabellen  zu  Gunsten  der  doch  ebenfalls  noch  sehr  mangelhaften ­
  neuen  zollvereinsländischen  aufzugeben  und  total  umzugestalten. ­

Es  möchte  durch  vorstehende  Erörterungen  unzweifelhaft
bewiesen  sein,  dass  nur  die  Frage  nach  dem  Umfange  der
Production  Licht  in  die  vielen  Unklarheiten  und  Dunkelheiten
der  gewöhnlichen  Industriestatistik  zu  bringen  vermag.  Will
man  eine  solche  Frage  nicht  an  alle  Industrielle  stellen,  so
muss  man,  wie  schon  erwähnt,  durch  Monographien  dem  Ziele
näher  zu  kommen  suchen.  Für  die  richtige  Beurtheilung
der  industriellen  Verhältnisse  ist  sie  aber  unerlässlich.  Ohne
die  Kenntniss  des  Umfangs  der  Production  ist  die  Frage  nach
den  Betriebsmitteln  ziemlich  bedeutungslos.  Man  wird  sich
sogar  der  Kenntniss  der  letzteren  ganz  entschlagen  können,
lind  sicher  eben  so  sehr  das  Richtige  über  die  Grösse  einer
Industrie  treffen,  wenn  man  einfach  die  Zahl  der  Producenten
in  einem  Geschäftszweige  mit  einem  der  Wirklichkeit  mehr
oder  minder  entsprechenden  Mittelwerthe  ihrer  Productionskraft
  multiplicirt.
Hat  man  dagegen  alle  drei  für  eine  Industriestatistik  im
weitesten  Sinne  des  Worts  nöthigen  Momente  in  Erfahrung  gebracht, ­
  d.  h.  die  Sitze  der  Industrie  und  ihre  Zahl,  ihre  lebendigen ­
  und  todten  Kräfte,  ihre  Production  oder  mit  anderen
Worten:  Natur,  Arbeit,  Capital  und  Absatz,  dann  allerdings  kann
man  an  die  Ausarbeitung  einer  solchen  gehen.  Es  wird  dann
freilich  besser  nicht  in  einer  unendlich  langen  fortlaufenden
Tabelle  zu  geschehen  haben,  sondern  in  Tabellen,  die  nach
den  verschiedenen  gewerblichen  Hauptgruppen  getheilt  sind,
so  dass  die  Industriezweige  einzeln  zur  Beurtheilung  und  Würdigung ­
  vorgeführt  werden.
Uebrigens  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  dass  die  Ermittelung ­
  des  Erwerbs  und  Vermögens  der  Bewohner  des
Staats,  mithin  der  ganzen  Nation,  eine  der  wichtigsten  und
nothwendigsten,  wenn  auch  schwierigsten  Aufgaben  der  Statistik ­
  ist.  So  weit  sich  die  Zustände  dieser  Art  an  der  Steuerkraft ­
  der  Einzelnen  messen  lassen,  mögen  wohl  die  Listen  der
Steuerbehörden  Auskunft  über  Fortschritt  oder  Rückschritt  des
Wohlstandes  geben.  Allein  die  Steuerkraft  ist  und  bleibt  ein
sehr  trügliches  und  höchst  einseitiges  Merkmal.  Eine  durch
Steuerdruck  entstehende  höhere  Steuereinnahme  ist  noch  lange
keine  Vermehrung  der  Steuerkraft  des  Nationalvermögens,  ja
möglicherweise  ist  sie  sogar  das  Gegentheil.  Nur  das  ist
Wohlstand,  wenn  sämmtliche  Lebensbedingungen  nach  und
nach  reichlicher  und  allgemeiner  werden,  und  Nahrung  und
Kleidung,  Wohnung,  Heizung  und  Beleuchtung,  Erziehung  und
Unterricht,  Gesundheit,  Rechtsschutz  und  Sicherheit  des  Lebens
und  Eigenthums,  Erholung  und  Vergnügen  einer  immer  grösseren ­
  Zahl  von  Bewohnern  in  hinlänglicher  Fülle  zuTheil  wird.  Wie
anders  lässt  sich  aber  der  statistische  Beweis,  ja  der  thatsächliche
Beweis  für  das  Wachsthum  des  Wohlstandes  überhaupt  führen,
als  durch  den  Nachweis,  dass  die  Production  dieser  Bedingungen

in  einem  noch  stärkeren  Wachsen  begriffen  ist,  als  die  Zahl
der  Bevölkerung  des  betreffenden  Staats?  Löst  die  Statistik
gerade  nach  dieser  Richtung  hin  ihre  Aufgabe  mit  Umsicht
und  Scharfsinn,  so  kann  sie  selbst  der  Finanzpolitik  und  dem
Staate  die  nützlichsten  Dienste  leisten.  Es  liegt  ohnehin  in
der  Natur  ihres  Wesens,  dass  die  Finanzverwaltung  sehr  von
dem  kaufmännischen  Grundsätze  der  Specialrentabilität  ihrer
Branchen  erfüllt  ist.  Jede  Postroute,  jede  Telegraphen-  oder
Eisenbahnlinie  etc.  soll  sich  selbst  übertragen,  während  es  das
allgemeine  Interesse  nur  erheischt,  dass  durch  solche  Mittel
der  Wohlstand  im  Allgemeinen  gefördert  werde.  So  lange
man  freilich  das  Wachsthum  des  allgemeinen  Wohlstandes
nicht  messen  kann,  wird  jener  Grundsatz  der  Specialrentabilität
immer  an  die  Spitze  zu  stellen  sein  und  das  Uebergewicht
behaupten.
Erwerb  und  Besitz  sind  Symptome  des  positiven  Vermögens, ­
  Schulden  aber  bekunden  anscheinend  das  Gegentheil.
Für  die  gefährlichsten  der  Schulden  hält  man  die  auf  dem
Grundbesitze  haftenden,  wenn  sie  eine  gewisse  Quote  seines
Werths  überschreiten.  Es  ist  zwar  nur  höchst  vereinzelt  eine  bestimmte ­
  Kenntniss  darüber  vorhanden,  wie  gross  der  Werth  des
Grundbesitzes  und  wie  hoch  er  verschuldet  ist.  Gleichwohl  ist  das
dringende  und  allgemeine  Verlangen  auf  Erschaffung  von  Instituten ­
  gerichtet,  welche  den  Grundbesitzern  eine  angemessene
Erhöhung  der  Verschuldung  möglich  machen.  Eine  Menge
von  Gründen  spricht  dafür,  dass  wirklich  ein  solches  Bedürfnis ­
  vorhanden  sei.  Wäre  es  aber  nicht  gut,  anstatt  sich  hierüber ­
  in  vagen  Vermuthungen  zu  bewegen,  positive  Gewissheit
dafür  einzutauschen,  Gewissheit  nicht  blos  über  einzelne,  willkührlich
  aus  der  Masse  herausgegriffene  Verhältnisse,  sondern
über  die  analogen  Verhältnisse  des  ganzen  Staats.  Sie  sind  mit
einem  Schlage  zu  gewinnen,  wenn  durch  die  Volkszählung  von
Besitzung  zu  Besitzung  der  Werth  derselben  und  ihre  Realverschuldung ­
  durch  zwei  Fragen  erhoben  wird.  Die  Frage  über
den  Werth  ist  bereits  schon  bei  einer  allgemeinen  Volkszählung ­
  im  Königreiche  Sachsen  gestellt  und  ausreichend  gut
beantwortet  worden.  Die  Frage  über  die  Verschuldung  hat
zuerst  Braunschweig  für  sein  ganzes  Land  gelöst.  Indess  die
Verbindung  beider  Fragen  lässt  noch  viel  richtigere  Resultate
erwarten,  als  sie  aus  Sachsen  und  Braunschweig  vorliegen.
Werden  sie  in  Zukunft  regelmässig  gestellt,  so  wird  man  mit
leichter  Mühe  erkennen,  welche  Glücks-  oder  Unglücksstadien
einer  der  wichtigsten  Träger  des  Staats,  der  Grundbesitz,
durchläuft.
Für  die  Handelsstatistik  gilt  nahezu  dasselbe,  was
über  die  Industriestatistik  vorgebracht  wurde.  Nur  kommt  hier
noch  hinzu,  dass  eine  Handelsstatistik  gleichzeitig  die  Richtung
der  Handelsbewegung  zur  Anschauung  bringen  muss.  Hierüber ­
  geben  die  preussischen  Tabellen  aber  keine  Auskunft,
ebenso  wenig  die  neuen  des  Zollvereins.  Es  ist  auch  äusserst
schwierig,  ja  fast  unmöglich,  hierüber  ausreichende  Daten  bei
Gelegenheit  einer  Volkszählung  zu  gewinnen,  denn  es  widerspricht
der  inneren  Natur  eines  Census,  der  doch  nur  eine  Inventur  im
eigentlichsten  Sinne  des  Worts,  also  eine  Aufzeichnung  des
Bestands  in  einem  gewissen  Zeitmoment  ist,  zugleich  ein  bewegliches, ­
  aus  —  der  Zeit  nach  —  verschiedenen  Vorgängen  zusammengesetztes ­
  Conto  zu  sein.  Kann  der  Census  nun  aber
auch  nicht  ein  Conto  sein,  so  hindert  doch  nichts,  dass  er
sich  den  Contenbewegungen  thunlichst  anschliesse,  und  Das
geschieht,  wenn  bei  der  Volkszählung  auf  die  einzelnen
Handelszweige  und  die  Absatzrichtungen  Rücksicht  genommen
wird.  Ersteres  beabsichtigte  der  ursprüngliche  Entwurf  der
neuen  Zollvereinstabellen.  Leider  sind  aber  die  zu  jenem  Zwecke
aufgenommenen  Unterscheidungen  in  dem  nun  definitiv  festgestellten ­
  gestrichen  worden.  Damit  sind  denn  auch  die  kindlichsten ­
  Anfänge  einer  Handelsstatistik  Preussens  so  gut  wie  beseitigt. ­
  Auf  die  Dauer  ist  die  statistische  Ignorirung  eines  so
wichtigen  Factors  des  wirtschaftlichen  Lebens  nicht  fortzustellen.
Der  Statistik  des  Verkehrs  wird  dadurch  einige  Beachtung ­
  geschenkt,  dass  die  preussischen  Tabellen,  wie  auch
die  neuen  des  Zollvereins,  bei  der  See-  und  Flussschifffahrt
die  Zahl  der  Schiffe  und  ihre  Tragfähigkeit,  bei  dem  Landtransporte ­
  die  Betriebsmittel  der  Eisenbahnen  und  die  Zahl
der  Fuhrleute  und  Knechte  zu  erheben  beabsichtigen.  Dergleichen ­
  sporadische  amtliche,  mit  einer  Volkszählung  in  Verbindung ­
  gesetzte  Erhebungen  sind  eigentlich  überflüssig,  indem
die  Thateachen,  die  durch  sie  in  Erfahrung  gebracht  werden
sollen,  auf  anderen  Wegen  viel  besser,  vollständiger  und  rascher
zur  öffentlichen  Kenntniss  kommen.  Es  kann  zum  Beweise
dessen,  was  die  Eisenbahnstatistik  anlangt,  auf  die  vorzüglichen
Publicationen  des  Handelsministeriums  verwiesen  werden.
8)  Wie  die  Kenntniss  des  Berufs  und  der  Beschäftigung  das
Richtmass  für  die  Beurtheilung  der  wirthschaftlichen  Bedeutung
einer  Bevölkerung  ist,  ebenso  ist  das  Arbeits-  und  Dienst-
        <pb n="20" />
        13

verhältniss  der  einzelnen  Bewohner  der  Schlüssel  zur  Erkenntnis ­
  ihrer  socialen  Beschaffenheit.  Die  wirtschaftlichen
und  socialen  Zustände  eines  Volkes  sind  aber  nicht  nur  sehr
eng  mit  einander  verwandt,  sondern  sie  bedingen  sich  auch  in
manchen  Beziehungen  gegenseitig.  Das  System  der  Latifundien
ist  wirtschaftlich  ein  ebenso  ungesundes  und  social  beklagenswertes, ­
  als  das  System  der  äussersten  Bodenparcellirung.  In
jenem  giebt  es  nur  einzelne  grosse  Grundbesitzer  mit  einer
Unzahl  von  Hörigen  ,  also  wenig  Herren  und  viele  Knechte,
in  diesem  giebt  es  eine  Unzahl  von  Herren  aber  keine  Knechte.
Die  preussischen  Tabellen  haben,  das  muss  ihnen  zum
Ruhme  nachgesagt  werden,  auf  die  Ermittelung  des  Arbeitsund ­
  Dienstverhältnisses  immer  einen  hohen  Werth  gelegt.  Es
wird  auf  dem  guten  Fundamente  fortzubauen  sein.
9)  Dagegen  hat  die  Ermittelung  der  Art  des  Aufenthalts
in  den  preussischen  Tabellen  bisher  noch  ganz  gefehlt.  Und
wohl  nur  aus  diesem  Grunde  herrscht  eine  vollständige  Unsicherheit ­
  darüber,  ob  man  es  in  den  Zählungsresultaten  aus  den
verschiedenen  Gebietstheilen  des  Landes  mit  der  population  de
fait  oder  mit  der  population  de  droit  zu  thun  habe.  Die  factische
und  rechtliche  Bevölkerung  sind  aber  zwei  sehr  verschiedene
Dinge.  Für  die  Zwecke  des  Zollvereins  wird  nur  die  factische
verlangt,  doch  auch  diese  wiederum  nicht  rein,  sondern  in
einem  Fall  unter  Zurechnung  Abwesender,  in  einem  andern
unter  Hinweglassung  Anwesender.  Nothwendig  ist  indess,  dass
ein  Staat  den  Aufenthalt  seiner  Angehörigen  nicht  blos  vom
Gesichtspunkt  der  Consumtion  ,  sondern  auch  von  seiner  socialen ­
  Bedeutung  aus  betrachte,  wie  dies  jetzt  in  sehr  vielen
Ländern  schon  geschieht.  Dazu  bietet  die  Ermittelung  der
Arten  des  Aufenthalts  die  Hand.  Sie  sind  folgende:
1)  dauerd  und  mit  Grundbesitz,
2)  dauernd  aber  ohne  Grundbesitz,
3)  zeitweilig  (ein  Aufenthalt,  der  mehr  als  einen  Monat  schon
gewährt  hat  und  voraussichtlich  noch  länger  währen,  aber
kein  beständiger  werden  wird),
4)  vorübergehend  (ein  Aufenthalt,  dessen  Dauer  von  1  Tag
bis  höchstens  1  Monat  währt);
hiergegen  kann  die  Abwesenheit  sein:
5)  eine  vorübergehende  (die  weniger  als  1  Monat  währt),
6)  eine  zeitweilige  (die  mehr  als  1  Monat  währt,  voraussichtlich ­
  aber  keine  dauernde  ist).
Es  lassen  sich  mit  Hilfe  dieser  Unterscheidungen  sehr
leicht  Bestimmungen  treffen  (und  sie  sind  bei  Zählungen  in  den
Staaten,  welche  die  Art  des  Aufenthalts  mit  ermittelten,  getroffen
worden),  dass,  trotzdem  jeder  Bewohner  gezählt  wird,  Niemand
doppelt  in  den  Listen  erscheine,  auch  Niemand  weggelassen  werde.
Die  Art  des  Aufenthalts  resp.  der  Abwesenheit  wird  noch
durch  einen  andern  Umstand  erheblich  beeinflusst.  Neben  der
stabilen  Bevölkerung  der  Ortschaften  giebt  es  auch  noch  eine
solche,  deren  Aufenthalt  in  den  betreffenden  Orten  nicht  oder
doch  nur  ausnahmsweise  das  Werk  freier  Selbstbestimmung
ist,  so  dass  also  diese  Art  von  Bewohnern  mehr  oder  weniger
als  ein  zufälliger  Bestandtheil  der  der  betreffenden  Orte  angesehen
werden  muss.  Auch  lebt  sie  meist  nicht  in  Familienhaushaltungen ­
  ,  sondern  in  Staats-,  Provinzial-,  Gemeinde-  oder
sonstigen  Haushaltungen,  die  man  am  Besten  unter  dem  Begriffe ­
  extraordinaire  Haushaltungen  oder  kurz  »Extrahaushaltungen« ­
  zusammenfasst.  Die  Fremden  in  den  Gasthäusern
und  Hotels,  die  Insassen  von  Heil-  und  Versorganstalten
aller  Art,  von  Armen-  und  Gemeindehäusern,  von  Gefängnissen, ­
  die  Zöglinge  (Pensióname)  von  Erziehungs-  und
Pensionsanstalten,  die  unverheirateten  Soldaten  in  den  Casernen
  gehören  hierher.  Will  man  daher,  wie  es  unerlässlich  ist,
neben  der  stabilen  Bevölkerung  gleichzeitig  die  flottirende  kennen
lernen,  so  muss  man  auf  die  Sondererhebung  ihrer  Zahl  und
Verhältnisse  bedacht  sein.  Die  preussischen  Formulare  schenken
bis  jetzt  diesem  Umstande  noch  keine  Aufmerksamkeit,  sie
kann  ihm  aber  unmöglich  länger  entzogen  bleiben.
10)  Eine  letzte  Eigenschaft,  welche  durch  die  Volkszählung
in  Erfahrung  gebracht  werden  kann  und  zu  ermitteln  ist,  ist  die
Sprache.  Sie  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  gleichbedeutend
mit  der  Nationalität.  Allein  die  letztere  genau  von  jedem
Bewohner  zu  ergründen,  gehört  zur  Unmöglichkeit.  Wer  will
sagen,  ob  die  Kinder  eines  polnischen  Vaters  und  einer
deutschen  Mutter  in  den  ehedem  polnischen  Landestheilen  des
preussischen  Staats  ihrer  Nationalität  nach  Polen  oder  Deutsche
sind?  Die  Polen  werden  sagen,  sie  sind  Polen,  die  Deutschen,
sie  sind  Deutsche.  Die  der  Wahrheit  am  nächsten  kommende
Entscheidung  wird  durch  das  Sprachverhältniss  gewonnen.
Wird  die  Frage  darauf  gerichtet  :  Welche  Sprache  hauptsächlich ­
  in  der  Familie  gesprochen  wird,  so  kann  man  sicher
sein,  in  der  Antwort  zugleich  die  der  Nationalität  zu  erhalten.
Die  nämliche  Frage  stellte  man  zur  Zeit  der  grossen  und  durch

ihre  Vortrefflichkeit  berühmten  Volkszählung  in  Belgien  im
Jahre  1846.  Sie  ergab  das  merkwürdige  Resultat,  dass  nicht
die  Wallonen  oder  die  französische  Nationalität  den  Hauptstamm ­
  der  belgischen  Bevölkerung  ausmacht,  sondern  die
flämische.  Von  gleich  günstigem  Erfolge  war  die  nämliche
Frage  bei  der  irländischen  Volkszählung  begleitet.
In  Preussen  hat  man  die  Frage  nach  der  Nationalität  theils
mit,  theils  abgesondert  von  der  Volkszählung  erhoben.  Ist
auch  an  der  Richtigkeit  der  erlangten  Antworten  nicht  zu
zweifeln,  so  ist  aber  doch  eine  doppelte  Belästigung  der  Behörden ­
  und  der  Bewohner  nicht  zu  empfehlen,  wenn  eine  einzige ­
  denselben  Zweck  mit  gleicher  oder  vielmehr  mit  grösserer
Sicherheit  erreichen  lässt,  weil  jede  aussergewöhnliche  Befragung ­
  der  Bewohner  von  letzteren  als  etwas  besonders  Tendenziöses ­
  aufgefasst  wird  und  die  Antworten  mit  Rücksicht
darauf  bemessen  und  abgegeben  werden.

Das  Resultat  vorstehender  Untersuchungen  ist  also  dass:
die  Volkszählungen  in  Preussen  hinsichtlich  der  Volksbeschreibung ­
  zwar  immerhin  schon  viel,  doch  keineswegs
alles  Das  leisten,  was  durch  einen  guten  und  sorgfältigen
Census  geleistet  werden  kann  und  erfahrungsmäsigs  geleistet
wird.  Gleichzeitig  dürfte  in  dieser  Kritik  aber  auch  dargethan
worden  sein,  dass  durch  die  neu  vereinbarten  Zollvereinsformulare ­
  die  vorhandene  Lücke  nicht  ausgefüllt  wird.  Letzteres
ist  nichts  Auffälliges.  Der  Zollverein  hat  bis  jetzt  weder  überhaupt ­
  noch  nach  irgend  einer  Richtung  hin  einen  Einfluss  auf
die  Ausbildung  der  Statistik  geübt.
Als  Ursachen  dieses  Mangels  sind  die  in  Preussen  wie  im
übrigen  Zollverein  vorherrschenden  Motive  und  die  hauptsächlich ­
  dadurch  bedingten  Methoden  der  Volkszählung  in  Anspruch ­
  zu  nehmen.
Bekanntlich  ist  die  Bevölkerungszahl  in  den  zollvereinten
Staaten  Deutschlands  der  Massstab  bei  der  Revenuenvertheilung.
Dieses  sehr  erheblichen  finanziellen  Interesses  wegen  ist  es,
angesichts  des  so  verschiedenen  Bevölkerungszuwachses  in  den
einzelnen  Zollvereinsstaaten,  fast  unerlässlich,  dass  die  Volkszahl ­
  in  ziemlich  kurz  auf  einander  folgenden  Perioden  immer
wieder  von  Neuem  ermittelt  und  festgestellt  werde.  Es  geschieht ­
  seit  geraumer  Zeit  aller  drei  Jahre.  Obgleich  nun  der
Zollverein  durch  die  Präcipuen,  welche  einzelnen,  vermeintlich
mehr  consumirenden  Ländern  bewilligt  sind,  zwar  auch  einen.
Schatten  von  Volksbeschreibung  in  sein  Interesse  mischt,  so
ist  das  finanzielle  doch  das  überwiegende.  Wenn  daher  von
einer  Ausbildung  der  Statistik  und  der  statistischen  Methoden
durch  den  Zollverein  überhaupt  die  Rede  sein  könnte,  so  wäre  es
ausschliesslich  die  Methode  der  Zählung,  welche  durch  denselben ­
  gefördert  würde.  Die  Weiterentwickelung  Dessen,  was
dazu  gehört,  um  zu  einer  immer  bessern  Volksbeschreibung  zu  gelangen, ­
  war  und  ist  lediglich  den  einzelnen  Staaten  allein  überlassen. ­
  Ohne  blind  für  die  mannichfachen  Bestrebungen  in  dieser
Richtung  zu  sein,  lässt  sich  doch  getrost  behaupten,  dass  noch  ungleich ­
  mehr  zu  thun  übrig,  als  schon  geschehen  ist.  Und  dies  gilt
nicht  nur  für  Preussen,  sondern  im  erhöhten  Grade  für  jedes
andere  deutsche,  resp.  Zollvereinsland.  Leider  ist  es  aber
wiederum  das  bei  den  Zollvereinszählungen  prädominirende
Finanzinteresse,  welches  den  Fortschritt  der  Statistik  hinsichtlich ­
  der  Volksbeschreibung  geradezu  hemmt.  Es  ist  absolut
unmöglich,  eine  so  vollkommene  Beschreibung,  wie  sie  vorn
als  nöthig  entwickelt  wurde,  aller  3  Jahre  vorzunehmen.  Dazu
reichen  weder  die  Zeit,  noch  die  Mittel  aus.  Auch  ist  eine  so
häufige  Wiederkehr  der  Inventuraufnahme  nicht  nöthig.  Muss
sie  aber  lediglich  der  Volkszählung  zu  Liebe  geschehen,  so
ist  die  nothwendige  Folge  die,  dass  die  bei  jeder  Volkszählung  mitzuerhebenden ­
  Thatsachen  auf  dass  knappste  Maass  beschränkt
werden.  Findet  das  Gegentheil  statt,  so  werden  die  Arbeiten
der  einen  Zählung  kaum  in  dem  Jahre  zu  Ende  kommen,  wo
die  für  die  neue  schon  wieder  beginnen  müssen.
Selbstverständlich  ist  Alles,  was  die  Behandlung  der  Volksbeschreibung ­
  betrifft,  eine  interne  Frage  der  einzelnen  Staaten,
nicht  eine  solche  des  Zollvereins,  dem  es  blos  um  die  Volkszahl  zu
thun  ist.  Wenn  der  Zollverein  aber  dessenungeachtet  zuweilen
in  das  Gebiet  der  Volksbeschreibung  hinübergreift,  Formulare
aufstellt,  ohne  wesentliche  Rücksicht  auf  die  von  der  Verwaltung
und  der  Wissenschaft  gestellten  Anforderungen  zu  nehmen,  und
ohne  in  genaue  Erwägung  zu  ziehen,  was  ein  Census  leisten
und  was  er  nicht  leisten  kann,  was  er  unbedingt  leisten  muss
und  was  ihm  ferne  bleiben  muss:  so  ist  das  aufs  Tiefste  zu
beklagen.  Die  Schuld  liegt  freilich  weniger  an  dem  Zollverein
als  solchen,  als  vielmehr  an  den  Staaten,  deren  Bewohner  ihn
const!tuiren,  und  in  diesen  Staaten  wiederum  an  den,  die  amtliche ­
  Statistik  resp.  die  Volkszählungen  leitenden  Persönlichkeiten. ­
  Man  soll  nicht  sagen,  dass  sie  nur  wenig  Einfluss  auf
die  Vereinbarung  der  Bestimmungen  über  die  Zollvereins-
        <pb n="21" />
        I

14

Statistik  haben,  sondern  man  soll  vor  allen  Dingen  fragen  :
warum  sie  keinen  haben.  Die  Antwort  hierauf  ist:  die  amtlichen ­
  Statistiker  Deutschlands  repräsentiren  ungefähr  so
viel  Meinungen  wie  Köpfe.  Der  beklagenswertheste  Separatismus ­
  trennt  sie  in  ihren  wissenschaftlichen  Ueberzeugungen.
Eine  Gelegenheit  zu  gegenseitiger  mündlicher  Verständigung
ist  nicht  gegeben.  Seit  dem  Wiener  statistischen  Congresse
im  Jahre  1857  hat  sogar  das  Streben  nach  Vereinigung  der
deutschen  amtlichen  Statistiker  mehr  Rückschritte  als  Fortschritte ­
  gemacht.  Während  die  periodisch  wiederkehrende
Vereinigung  und  der  mündliche  Ideenaustausch  der  Zollbeamten, ­
  der  Post-,  Eisenbahn-  und  Telegraphenbeamten  etc.
so  Grosses  leisteten  und  die  beachtenswertbesten  Vorbilder
sein  könnten  und  sollten,  herrscht  in  der  amtlichen  Statistik
nur  Zersplitterung  und  Wirrsal,  welche  auch  die  internationalen ­
  Congresse  nicht  zu  lösen  vermögen,  weil  es  national
noch  so  kräftig  fort  wuchert.  Und  darum  sind  auch  die  Methoden ­
  der  Volkszählung  im  Zollverein  so  verschieden,  hier
und  da  selbst  noch  so  wenig  ausgebildet.  Die  unvollkommensten
laufen  neben  den  ungleich  vollkommeneren  her.  Einheit  und
Einfachheit  in  der  Aufzeichnung  der  Thatsachen,  so  dass  alle,
ein  so  wichtiges  Handelsganze  wie  den  Zollverein  bildende
Staaten  leicht  mit  einander  verglichen  werden  könnten  ,  fehlt
fast  gänzlich.  Indessen  so  beklagenswerth  Das  ist,  so  ist  hier
doch  nicht  der  Ort,  die  Sache  weiter  zu  verfolgen,  indem  diese
Schrift  nicht  eine  Beleuchtung  der  deutschen  oder  zollvereinsländischen ­
  Statistik  sein  will  und  sein  soll,  sondern  nur  die
Aufgabe  hat,  der  preussishen  Bevölkerungsstatistik  die  Wege
zu  zeigen,  auf  welchen  sie  rasch  und  sicher  das  Ziel  möglichster
Vollkommenheit  erreichen  kann.
Die  Wege  der  Statistik  sind  ihre  Methoden.  Die  Methoden
sind  verschieden,  je  nachdem  sie  sich  auf  die  Erhebung,  Sammlung ­
  und  Nutzbarmachung  der  Daten  beziehen.  Hier  handelt
es  sich  um  die  Methoden  der  Sammlung  der  Daten  einer  mit
der  Volkszählung  verbundenen  Volksbeschreibung.

4)
5)

6)

mittels  Anwendung

II.  Die  Methoden  der  Volkszählung.
Die  wesentlichsten  Methoden  der  Volkszählung  und
Volksbeschreibung  sind,  um  von  den  schlechtesten  anzufangen ­
  :
1)  Die  Bestimmung  der  Zahl  durch  Schätzung  und  Berechnung. ­

2)  Die  Construction  der  Zählung  aus  Einwohnerlisten.
3)  Die  protokollarische  Zählung,  d.  h.  die  protokollarische
Vernehmung  der  Familienhäupter  über  ihre  Angehörigen
resp.  der  Hausbesitzer  über  ihre  Hausbewohner,  in  Gemeindeversammlungen. ­

Die  individuelle,  aber  nicht  namentliche  Zählung  von
Haus  zu  Haus  durch  Ortstabellen.
Die  individuelle  und  namentliche  Zählung  von  Haus  zu
Haus  durch  besondere  Zähler  mittels  Anwendung  von
Hauslisten.
Die  individuelle  und  namentliche  Zählung  von  Haushalt
zu  Haushalt  durch  besondere  Zähler
von  Haushaltlisten.
Es  würde  viel  zu  weit  führen,  hier  in  eine  ausführliche
Beschreibung  und  Kritik  der  genannten  Methoden  ein  zugehen. ­
  Ein  allgemeines  Urtheil  über  den  Werth  oder  Unwerth ­
  der  einen  und  der  andern  geht  schon  aus  ihrer  Bezeichnung ­
  selbst  hervor.  Durch  die  grosse  belgische  Volkszählung
im  Jahre  1846  ist  praktisch  bewiesen,  dass  die  sub  6  specifieirte
  von  Haushaltung  zu  Haushaltung  durch  besondere  Zähler
die  vollkommenste  ist.  Ihr  mögen  [daher  einige  Worte  der
Schilderung  gewidmet  sein.  Es  ist  diese  Methode,  welche  mit
dem  erreichbarsten  Grade  von  Genauigkeit  die  grösste  Vollständigkeit ­
  und  Schnelligkeit,  d.  h.  Gleichzeitigkeit  der  Erhebung ­
  der  Thatsachen  verbindet.  Freilich  ist  sie  auch  die
theuerste  Methode,  so  theuer  sogar,  dass  sie  aus  finanziellen
Gründen  nur  für  erst  nach  längeren  Zeitfristen  wiederkehrende
Zählungen  möglich  ist.  Das  heisst  also,  bei  der  Zählung  nach
dieser  Methode  muss  jede  Haushaltung  (der  Begriff  der  Familie
ist  absichtlich  bei  Seite  gesetzt,  weil  er  für  die  Statistik  nicht
bestimmt  genug  gefasst  werden  kann)  eine  separate  Liste  erhalten, ­
  nicht  die  Haushaltungen  eines  Hauses  nur  eine  gemeinschaftlich. ­
  Dergleichen  Listen  werden  einige  Tage  vor  der
Zählung  von  besonders  dazu  angestellten  und  besoldeten,  wohl
instruirten  Zählern  in  die  Häuser  gegeben  und  den  Hausbesitzern
oder  Administratoren  die  richtige  und  pünktliche  Vertheilung  derselben ­
  an  die  in  ihren  Häusern  wohnhaften  Haushaltungsvorstände ­
  resp.  Familienhäupter  zur  Pflicht  gemacht.  In  England,
Frankreich  und  Belgien  kommen  nun  am  Zählungstage  die
Zähler  und  nehmen  diese  Listen,  die  Einträge  in  dieselben

prüfend  und  corrigirend,  oder  selbst  besorgend,  in  Empfang.
Begreiflicherweise  ist  hierzu  eine  förmliche  Armee  von  Zählern
nöthig.  In  Grossbritannien  ohne  Irland  waren  bei  der  Zählung
von  1851  gegen  39  000  Zähler  thätig.*)  Im  Königreich  Sachsen
hingegen,  wo  Seit  1852  ebenfalls  durch  Haushaltungslisten  und
für  jede  der  spätem  Zählungen  mit  steigendem  Erfolg  gezählt
worden  ist,  werden  die  Ortsbehörden  für  die  Einsammlung  in
Anspruch  genommen.  Das  Einträgen  des  Betreffs  gereicht  auf
dem  Lande  und  theilweise  auch  in  den  Städten  den  Schullehrern, ­
  Gerichtsschreibern,  Privatschreibern  etc.  zu  einem  kleinen
Erwerb.  Der  Regierung  und  wohl  auch  dem  Staat  erspart  die
Umgehung  der  Zähler  aber  eine  sehr  bedeutende  Ausgabe,  denn
die  richtige  Ausfüllung  einer  Haushaltungsliste  ist  nur  die  Sache
weniger  Minuten,  also  für  den  Einzelnen  ein  kaum  nennenswerthes
  und  der  Tarifirung  fähiges  Opfer  an  Zeit  und  Mühe,
während  die  Verwendung  von  Zählern  die  Ausgabe  für  den
Staat  zu  einer  sehr  beträchtlichen  macht.  Die  belgische
Zählung  im  Jahre  1846  kostete  für  4£  Millionen  Einwohner
640  000  Fr.  =  circa  170  000  Thlr.,  die  grossbritannische  Zählung ­
  (ohne  Irland)  kostete  für  circa  21  Millionen  Bewohner
170  000  Pfd.  St.  =  circa  1.156  000  Thlr.  Die  Zahlung  in
Sachsen  für  circa  2  Millionen  Bewohner  dagegen  nur  circa
5000  Thlr.  Bei  einer  so  grossen  Kostenverschiedenheit  wird
man  also  überall  danach  trachten  müssen,  die  Bewohner  selbst
mit  zur  Bewerkstelligung  der  Zählung  heranzuziehen.  Diese
Methode,  obgleich  nur  eine  Abart  der  6.,  wird  also  dann  als
7.  zu  betrachten  sein.  Es  mögen  hier,  da  sie  sich  für  die
Zollvereinsländer  am  Meisten  empfehlen  dürfte,  noch  einige
weitere,  auf  Erfahrung  beruhende  Andeutungen  darüber  Platz
finden.
Die  Haushaltungslisten  sind  die  Grundlagen  der
Volkszählung  und  Volksbeschreibung.  Für  die  Zählung  reichen
sie,  abgesehen  von  anderen  zur  Controle  der  Einträge  nöthigen
Listen,  vollständig  aus.  Um  aber  gleichzeitig  den  Zweck  der
Volksbeschreibung  zu  erreichen,  ist  ihr  Rahmen  durch  einige
hinzuzufügende  Fragen  zu  erweitern,  welche  theils  die  gewerblichen, ­
  theils  die  commerziellen  Verhältnisse  betreffen.  Die  für  die
flottirende  Bevölkerung  nothwendig  werdenden  Extralisten
sind  keine  besondere  Art  von  Listen,  sondern  nur  Modificationen
  der  gewöhnlichen  Haushaltungslisten.
Zur  Controle  der  Einträge  in  die  Haushaltungslisten  sind
Hauslisten  erforderlich.  Sie  sind  der  lose  Umschlag  um
die  Haushaltungslisten  eines  Hauses  und  dienen  gleichsam  nur
als  Inhaltsverzeichniss  der  ersteren,  sie  enthalten  nächstdem
  die  Bestätigung  des  für  die  Zählung  verantwortlichen
Hauswirths  oder  Administrators,  dass  nach  seinem  besten
Wissen  die  Angaben  in  den  Haushaltungslisten  richtig  sind.
Will  man  diese  Listen  gleichzeitig  dazu  benutzen,  in  denselben
einige  Fragen  nach  der  Beschaffenheit  der  Häuser  zu  stellen,
so  steht  dem  wenigstens  kein  formelles  Hinderniss  im  Wege.
Man  erzielt  auf  solche  Weise  mit  einem  Schlage  eine  Zählung
und  Beschreibung  der  Bewohner,  wie  auch  eine  Zählung  und
Beschreibung  der  Häuser.  Natürlich  darf  man  in  letzter  Beziehung ­
  nicht  zu  weit  gehen.  Man  kann  sich  überdies  bei
dem,  was  in  Preussen  über  die  Bestimmung  der  Gebäude  aufgenommen ­
  wird,  sehr  wohl  beruhigen.  Das,  was  über  die
Veränderung  derselben  zu  erheben  ist,  kann  nicht  durch  die
Hausbesitzer,  sondern  durch  die  Ortsobrigkeit  in  Erfahrung
gebracht  werden.  Die  Hauslisten  sind  auch  der  Ort,  in  welchem
die  auf  die  Landwirthschaft  und  Viehhaltung  Bezug  habenden
Fragen  niedergelegt  werden  müssen,  da  ja  das  eine  wie  das
andere  in  der  Regel  nur  mit  Grundbesitz  zusammen  vorzukommen ­
  pflegt.
Wie  die  Haushaltungslisten  durch  Hauslisten  zusammengefasst ­
  werden  und  dadurch  jene  die  erste  Controle  empfangen, ­
  so  üben  Ortslisten  eine  Art  von  Controle  über  beide
zusammen.  Indess  ist  diese  Controle  nur  eine  äusserlichej  die
Zahl  der  versandten  und  zurückzuempfangenden  Listen  betreffende. ­
  In  die  Ortslisten  könne  ngleichzeitig  einige,  die  Orte
betreffende  Fragen  aufgenommen  werden,  deren  Beantwortung
durch  die  Ortsobrigkeit  zu  geschehen  hat.  Die  eben  berührten
Fragen  über  die  Veränderungen  und  den  Gebäudebestand  des
Orts  gehören  hierher.  So  werden  z.  B.  im  Königreich  Sachsen
genannte  Listen  mit  sehr  gutem  Erfolg  dazu  benutzt,  Kenntniss
  darüber  zu  erhalten:
1)  Welche  Art  und  wie  viel  von  öffentlichen  Gebäuden  im
Orte  vorhanden  sind?

*)  Bei  der  englischen  Zählung  im  Jahre  1851  besorgten  38740
Zähler  die  Austheilung,  Wiedereinsammlung  und  Zusammenstellung
der  Hauptresultace  der  Listen.  Von  da  ab  gelangten  dieselben  an
3  220  Registrare  (Unterbeamte  des  Civilregister-Bureaus,  welche  die
Stelle  der  Kirchenbuchführer  vertreten),  von  hieraus  wurden  sie  an
die  624  Oberregistrars  befördert,  bis  sie  durch  diese  an  das  eigens
für  die  Zählung  errichtete  Censusamt  gelangten.
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        15

2)  Wie  viel  neue  Gebäude  in  dem  Orte  seit  der  letzten
Zählung  aufgeführt  wurden?
3)  Wie  viel  Wohngebäude  durch  Aufsetzung  von  Stockwerken ­
  erweitert  wurden?
4)  Wie  viel  Gebäude  total  und  partial  durch  Brände  in  der
Zwischenzeit  von  der  letzten  Zählung  bis  zur  diesmaligen
zerstört  wurden?
5)  Wie  viel  Gebäude  zum  Zweck  des  Neubaues  oder  zu
öffentlichen  Zwecken  abgetragen  wurden?
6)  Wie  viel  Gebäude  auf  sonstige  Weise  demolirt  wurden?
Freilich  ist  es,  um  diese  Fragen  möglichst  präcis  zu  beantworten, ­
  unerlässlich,  den  Begriff  Gebäude  oder  Haus  bestimmt ­
  zu  bezeichnen.  Da  wo  ein  allgemeines  Gebäudecataster
vorhanden  ist,  wo  also  der  Begriff  Haus  und  Gebäudecomplex
durch  das  Cataster  festgestellt  ist,  hat  dies  keine  Schwierigkeiten, ­
  wohl  aber  da,  wo  noch  Unsicherheit  darüber  herrscht,
was  als  Haupt-  oder  Nebengebäude  zu  betrachten  sei.
Ferner  ist  die  Ortsliste  dazu  zu  benutzen,  die  Zu-  und
Wegzüge  auf  das  Genaueste  zu  ermitteln.  Auch  in  dieser  Beziehung ­
  darf  auf  den  Vorgang  im  Königreich  Sachsen  verwiesen ­
  werden.  Dort  ist  lediglich  durch  die  Ortslisten  das
Material  zu  einer  Auswanderungsstatistik  beschafft  worden,
welche  an  Genauigkeit  und  Vollständigkeit  nur  wenig  zu
wünschen  übrig  lässt.
So  ist  also  bei  der  Methode  der  individuellen  und  namentlichen ­
  Zählung  von  Haushalt  zu  Haushalt  mittels  Anwendung
von  Haushaltslisten  unter  Mitwirkung  der  Bewohner  selbst
das  ganze  System  der  Listen  und  der  durch  die  Volkszählung
zu  ermittelnden  Thatsachen  Folgendes:
1)  Haushaltungslisten  —  zur  Erhebung  der  Zahl  und  der
Beschreibung  der  Bevölkerung,  für  letzteren  Zweck
verbunden  mit  gewerblichen  und  commerziellen
Fragen.  Auszufüllen  durch  die  Haushaltungsvorstände,
resp.  Familienhäupter.
Eine  besondere  Art  der  Haushaltungslisten  zur
Erhebung  der  Zahl  und  Beschreibung  der  flottirenden
in  Extrahaushaltungen  lebenden  Bevölkerung  sind  die
Extralisten.  Auszufüllen  durch  die  administrativen
Vorstände  der  betreffenden  Anstalten.
2)  Hauslisten  —  zur  Controle  der  Haushaltungslisten,  eventuell
mit  Fragen  über  Landwirthschaft  und  Viehhaltung ­
  und  über  den  Werth  und  die  Verschuldung ­
  der  Grundstücke  zu  verbinden.
Auszufüllen  durch  die  Besitzer  resp.  Administratoren
von  Grundstücken.
3)  Ortslisten  —  zur  Controle  des  richtigen  Wiedereingangs
der  Haus-  und  Haushaltungslisten,  eventuell  mit  Anfragen ­
  über  die  baulichen  Veränderungen  in  den
einzelnen  Wohnplätzen  des  Staats,  so  wie  über  die
Zu-  und  Wegzüge  zu  verbinden.  Auszufüllen
durch  die  Ortsobrigkeiten.
Es  ist  ausdrücklich  zu  bemerken,  dass  sämmtliche  der
vorn  genannten  Listen  Urlisten  sind  und  noch  keine  Tabellen. ­
  °)  Wie  die  Angaben  in  den  Listen  zu  Tabellen  zu  verarbeiten, ­
  wie  die  in  den  Haushaltungslisten  zu  Hausresultaten,
die  Hausresultate  zu  Ortsresultaten,  die  Ortsresultate  zu  Kreisresultaten, ­
  die  Kreisresultate  zu  Bezirksresultaten  und  diese
wieder  zu  Provinzial  -  und  Landesresultaten  zu  concentriren
und  zu  condensiren  sind  —  das  ist  Sache  späterer  Ausführung.
Nur  Das  möchte  an  dieser  Stelle  noch  zu  erwähnen  sein,  dass
sowohl  für  die  Erhebung  der  Zahl  und  die  Beschreibung  gewisser ­
  Zustände,  welche  durch  die  Volkszählung  zur  Ziffer
zu  bringen  sind,  auch  diejenigen  Controlmittel  in  Anwendung
kommen,  die  bereits  existiren  und  aus  andern  administrativen
oder  fiscalischen  Gründen  aufs  Genaueste  geführt  werden.
So  sind  z.  B.  die  Tabellen  und  Revisionsberichte  der  Dampfkesselinspectoren ­
  ein  sehr  werthvolles  Material  für  die  Dampfmaschinenstatistik, ­
  die  Steuerlisten  der  directen  Steuerbehörden
ein  solches  für  die  richtige  und  sachgemässe  Treffung  dessen,
wer  als  Fabrikant  zu  betrachten  sei.  Nicht  minder  werden
die  Erhebungen  der  Bergbehörden  über  die  berg-  und  hüttenmännischen ­
  Etablissements,  die  der  indirekten  Steuerbehörden
über  die  Brennereien,  Brauereien,  Rübenzuckerfabriken,  über
den  Tabakbau  und  die  Mostgewinnung  u.  a.  m.  nicht  blos  als
Controle  dienen  können,  sondern  besser  noch  als  Quelle,
woraus  gleichzeitig  der  Vortheil  erwächst,  Doppelerhebungen
und  mögliche  Nichtübereinstimmungen  der  durch  verschiedene
Behörden  publicirten  Schlussresultate  vermeiden  zu  können.

*)  Wir  unterscheiden  streng  zwischen  Liste  und  Tabelle.  Erstere
bezieht  sich  stets  auf  die  Species,  auf  das  einzelne  Individuum.  In
Letzterer  ist  die  Species,  das  Individuum,  nicht  mehr  erkennbar;  sie
enthält  schon  ein  concentrâtes  Resultat,  eine  Zusammenfassung  und
Gruppirung  der  Angaben  aus  den  Listen.

Ist  im  Vorstehenden  der  Beweis  geführt,  dass  die  7.  Methode ­
  in  den  Staaten,  die  öfters  zählen  müssen,  und  die  deshalb ­
  nicht  so  grosse  Mittel  auf  einen  Census  verwenden  können, ­
  die  beste  und  rathsamste  ist,  so  ist  es  andererseits  doch
auch  leicht  zu  constataren,  dass  bei  den  preussischen  Volkszählungen ­
  bis  auf  den  heutigen  Tag  fast  sämmtliche  der  vorn
genannten  Methoden  nebeneinander  in  Uebung  sind  und  nichts
weniger  als  ein  allgemeines  Verfahren,  eine  einheitliche  Methode ­
  beobachtet  wird.
Demungeaehtet  würde  es  ungerecht  sein,  nicht  anerkennen
zu  wollen,  dass  Preussen  von  je  her  in  Betreff  der  deutschen
Bevölkerungsstatistik  den  Anstoss  zum  Fortschritt  gegeben  hat,
wie  dies  einestheils  die  zur  Zählung  der  Bevölkerung  namentlich ­
  seit  dem  Jahre  1840  erlassenen  Verordnungen,  anderntlieils
  die  Publicationen  von  Hoffmann  und  Dieterici  beweisen. ­
  Dieser  Entwickelungsprocess  lässt  sich  am  Uebersichtlichsten
  tabellarisch  veranschaulichen,  und  es  ist  dies  durch
das  synoptische  Tableau  in  Beilage  A.  geschehen.  Das  Arran- x
gement  dieses  Tableaus  vereinigt  zugleich  den  Vortheil,  auch
Das  erkennen  zu  können,  was  zur  weitern  Ausbildung  der
preussischen  Bevölkerungsstatistik  fernerhin  zu  thun  ist  und
gethan  werden  muss,  wenn  Preussen  nicht  hinter  andern  Staaten
Zurückbleiben  will.
Um  auch  der  vergleichenden  Statistik  ein  immer  grösseres
Gebiet  zu  erobern  und  ihr  den  ihr  zukommenden  Einfluss
einzuräumen,  werden  sich  nothwendigerweise  die  Fortschritte
der  preussischen  Statistik  in  den  Bahnen  bewegen  müssen,
Welche  durch  die  (von  den  competentesten  Männern  gefassten)
Beschlüsse  auf  den  statistischen  Congressen  angedeutet  worden
sind.  Von  besonderer  Wichtigkeit  sind  die  Beschlüsse  des
Londoner  Congresses  im  Jahre  1860.  Dieselben  sind  keines-  •
wegs  der  Art,  dass,  um  ihnen  gerecht  zu  werden,  das  ganze
bisherige  preussische  Zählungsverfahren  auf  den  Kopf  gestellt
werden  müsste.  Im  Gegentheil.  Sie  nehmen  in  sehr  anerkennenswerther
  Weise  auf  die  verschiedene  Cultur  der  einzelnen ­
  Länder  Rücksicht  und  sprechen  Das,  was  eigentlich
die  Verwaltung  und  die  Wissenschaft  in  jedem  Lande  gebieterisch ­
  fordert,  nur  bescheiden  als  Wünsche  aus.  Selbst  aber,
wenn  sie  Forderungen  wären,  was  sie  nicht  sind  und  niemals
sein  können,  so  bedürfte  es  nur  weniger  Veränderungen,  damit ­
  die  preussischen  Volkszählungen  in  die  Reihe  der  vollkommensten ­
  Werke  dieser  Art  eintreten.
Der  Sinn  der  Londoner  Beschlüsse  ist  folgender:
1.  Es  ist  wünschenswerth,  dass  der  Census  ein  namentlicher
sei  und  auf  das  Princip  der  feetischen  Bevölkerung  gegründet ­
  werde.  Doch  sind  gleichzeitig  Anstalten  zu  treffen, ­
  um  auch  die  Ziffer  der  rechtlichen  Bevölkerung
durch  Aufzeichnung  der  zur  Zeit  der  Zählung  vorübergehend ­
  Abwesenden  feststellen  zu  können.
2.  Es  ist  wenigstens  aller  10  Jahre  ein  Census  aufzunehmen.
Wo  in  kürzeren  Zwischenräumen  gezählt  wird,  ist  es
nicht  erwünscht,  hieran  etwas  zu  ändern.
3.  Die  Erfahrung  hat  bestätigt,  dass,  wenn  die  Zählung  im
ganzen  Lande  an  einem  Tage  begonnen  und  zu  Ende
gebracht  wird,  diess  der  Genauigkeit  derselben  grossen
Vorschub  leistet.  Wenn  dies  aus  irgend  welchen  Gründen
in  manchen  Gegenden  unausführbar  ist,  so  ist  es  doch
wünschenswert!),  dass  die  Zählung  innerhalb  einer  gewissen, ­
  so  kurz  als  möglich  bemessenen  Zeitperiode
beendigt  werde.  Jedenfalls  müssen  die  Aufzeichnungen
sich  auf  den  Bevölkerungszustand  eines  einzigen,  für  das
ganze  Land  gleichmässig  bestimmten  Tages  beziehen.
4.  Obgleich  sich  die  Bevölkerung  im  Monat  December  in
den  meisten  Staaten  am  wenigsten  in  Bewegung  befindet,
und  darum  dieser  Monat  der  geeignetste  zur  Zählung  ist,
so  muss  doch  gegenüber  der  Nothwendigkeit,  die  Zählung ­
  an  einem  Tage  zu  beenden,  die  Wahl  der  Jahreszeit ­
  und  des  Tages  der  Zählung  der  Specialerwägung
anheimgestellt  bleiben.
5.  Jeder  Familie  oder  Haushaltung  ist  eine  besondere  Liste
zu  behändigen,  in  welche  alle  die  über  ihre  Glieder  zu
sammelnden  Nachrichten  einzutragen  sind.
6.  Die  Zähler,  welchen  die  Austheilung  und  Wiedereinsammlung ­
  der  Listen  obliegt,  haben  darauf  zu  achten,  dass
letztere  richtig  ausgefüllt  sind,  erforderlichenfalls  selbst
die  Ausfüllung  nach  den  Angaben  der  Familienhäupter
und  Haushaltungsvorstände  vorzunehmen.  Um  Vollständigkeit ­
  und  Genauigkeit  zu  erzielen,  ist  es  nöthig,  dass
das  Gesetz,  welches  die  Zählung  anordnet,  eine  Strafe
Denjenigen  androht,  welche  die  einzuziehenden  Nachrichten ­
  verweigern,  oder  sie  wissentlich  falsch  geben.
7.  Weil  mit  dem  Worte  »Familie«  ein  fest  bestimmter  Begriff ­
  nicht  leicht  zu  verbinden  ist,  so  ist  dafür  der  Begriff
Haushaltung  zu  substituiren  und  als  Haushaltungsvorstand
eben  sowohl  Derjenige  anzusehen,  welcher  der  Eigen-
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thümer  eines  Hauses  ist,  als  auch  die  Person,  welche,
wenn  sie  zur  Miethe  wohnt,  die  Miethe  zahlt,,  sei  es  für
das  ganze  Haus  oder  nur  für  einen  Theil  desselben.
8.  Es  ist  wünschenswerth,  dass  die  einzuziehenden  Nachrichten ­
  in  2  Kategorien  geschieden  werden.  Die  erste
soll  alles  Das  über  die  einzelnen  Bewohner  umfassen,  was
zu  wissen  in  jedem  Staate  unerlässlich  ist,  die  zweite
dagegen  Dasjenige,  was  ausserdem  noch  wünschenswerth
ist,  in  Erfahrung  zu  bringen.
9.  Als  unerlässliche  Gegenstände  der  Forschung  sind  zu  betrachten ­
  :
a.  Der  Name;
b.  das  Geschlecht;
c.  das  Alter  (entweder  durch  Angabe  desselben  in  Jahren ­
  oder  des  Geburtstages  und  Jahres);
d.  der  Verwandtschaftsgrad  zum  Familienhaupt;  (durch
Angabe,  ob  die  Person:  Vater,  Mutter,  Sohn,  Tochter ­
  etc.  ist)
e.  Familienstand;
f.  Beruf  oder  Beschäftigung;
g.  Geburtsort;  (bei  den  fremden  nicht  naturalisirten
Bewohnern  des  Staats  die  Angabe  des  Heimathslandes.)

h.  Körperliche  Beschaffenheit  (ob  blind  oder  taubstumm).
Hiergegen  werden  nicht  als  unerlässlich,  doch  aber  als
im  höchsten  Grade  erwünscht,  die  Nachrichten  folgender
Art  bezeichnet:
i.  Sprache,  die  gesprochen  wird  (also  Nationalität);
k.  Glaubensbekenntniss  ;
].  Art  des  Aufenthalts,  ob  dauernd  oder  vorübergehend  ;
m.  von  Kindern,  ob  sie  den  Unterricht  in  der  Schule
oder  im  Hause  empfangen;
n.  Geistesbeschaffenheit  (ob  irrsinnig  oder  blödsinnig).
10.  Es  ist  wünschenswerth,  dass  in  allen  Ländern  Ortscivilstandsregister
  (Einwohnerlisten)  eingeführt  und  fortwährend ­
  auf  dem  Laufenden  erhalten  werden.
11.  Ueber  die  Gebäude  sind  folgende  Nachrichten  einzuziehen:
a.  Ob  sie  bewohnt,  unbewohnt,  oder  im  Bau  begriffen ­
  sind.
b.  Von  den  bewohnten  Gebäuden  überhaupt  ist  anzugeben: ­
  Die  Zahl  der  Stockwerke,  Wohnzimmer  und
Fenster.  Ferner  der  Zweck  und  Benutzung  der  Gebäude, ­
  von  wie  viel  Familien  sie  bewohnt  sind.
c.  Von  den  unbewohnten  Gebäuden  ist  der  Grund,  weshalb ­
  sie  unbewohnt  sind,  anzugeben.
d.  Von  allen  andern  Gebäuden  ist  gleichfalls  die  Art
der  Benutzung  anzugeben.
12.  Es  ist  überall  genau  zu  definiren,  was  als  Gebäude  angesehen ­
  werden  soll  oder  nicht.
13.  Es  ist  unnöthig,  in  den  Tabellen  die  Orte,  die  weniger
als  2000  Einwohner  haben,  unter  den  Städten  aufzuführen.
14.  Wo  ausser  den  oben  genannten  Nachrichten  über  die
Bewohner  und  die  Gebäude  noch  andere  zur  vollkommenen ­
  Erkenntniss  der  wirtschaftlichen  und  socialen  Zustände ­
  beitragende,  gelegentlich  der  Volkszählung  und
ohne  wesentliche  Vermehrung  der  Kosten  derselben  erhoben ­
  werden  können,  da  ist  es  höchst  wünschenswerth,
dass  dies  geschehe.
Nachdem  im  Obigen  das  notwendig  in’s  Auge  zu  fassende
Ziel  der  preussischen  Bevölkerungsstatistik  bezeichnet  und  die
Wege  angegeben  worden  sind,  auf  welchen  es  erreicht  werden
kann,  ist  jetzt  ein  Entschluss  zu  fassen.  Wie  könnte  er  anders
lauten,  als  dass  die  amtliche  Statistik  Preussens  ohne  Verzug
dazu  schreite,  seine  Volkszählungen  und  Volksbeschreibungen
so  zu  gestalten,  dass  sie  den  Vergleich  mit  keinem  Werke
ähnlicher  Art  zu  scheuen  brauchen  ?  Eingedenk  des  Spruches,
dass  wer  den  Zweck  will,  auch  die  Mittel  wollen  muss,  heisst
Das  also  mit  andern  Worten:
In  Rücksicht  auf  die  bestehenden  Verhältnisse  und  die
Mittel  des  Landes  sind  Haushaltungs-,  Haus-  und  Ortslisten
für  die  Zählung  zu  verwenden  und  haben  diese  Listen  die
Fragen  zu  enthalten,  durch  deren  pünktliche  und  richtige  Beantwortung ­
  der  physische,  sittliche,  geistige,  sociale  und  ökonomische ­
  Zustand  der  gesammten  preussischen  Bevölkerung  aufs
Genaueste  in  Erfahrung  gebracht  werden  kann.
Es  wurde  schon  bei  Beschreibung  der  Methoden  im  Allgemeinen ­
  angegeben,  welchen  Inhalts  die  bei  Anwendung  derselben ­
  erforderlichen  Listen  in  der  Hauptsache  sein  müssen.
Um  jedoch  über  die  Fassung  der  letzteren  keinen  Zweifel
bestehen  zu  lassen,  ist  es  am  Besten,  nicht  blos  den  Wortlaut ­
  selbst,  sondern  auch  die  ganze  Einrichtung  der  Listen  der
Beurtheilung  zu  unterwerfen.  Das  ist  hierdurch  geschehen.
'Beilage  II.  enthält  sub  A.,  B.  und  C.  die  Entwürfe  zu  den
Formularen  der  Orts-,  Haus-  und  Haushaltungslisten.  Jeder
der  Listen  sind  die  nötkigen  Erläuterungen  und  Vorschriften

zur  Benutzung  eben  so  beigedruckt,  wie  es  auf  den  wirklichen
Listen  zu  geschehen  hat.  Wie  bei  der  Austheilung,  Ausfüllung
und  Wiedereinsammlung  dieser  Listen  fh  Werke  gegangen
werden  soll,  wird  alsbald  zu  besprechen  sein.  Jetzt  möge  vor
Allem  ein  Blick  auf  die  Resultate  geworfen  werden,  welche
auf  dem  empfohlenen  Wege  zu  gewinnen  sind.

III.  Der  statistische  und  staatswirthschaftllche  Gewinn
bei  der  vorgeschlagenen  Zählungsmethode.
Die  in  vorliegender  Schrift  enthaltenen  Vorschläge  zur
Abänderung  einzelner  Gebräuche  im  bisherigen  Zählungsverfahren, ­
  ja  auch  die  Annahme  einer  systematisch  durchgebildeten ­
  Methode  und  eines  einheitlichen  Planes  werden  eine  um
so  grössere  Beachtung  dann  verdienen,  wenn  der  administrative ­
  und  wissenschaftliche  Gewinn  bei  Befolgung  jener  Methode
und  der  Ausführung  jenes  Planes  ein  erheblicher  ist.  Das  ist
er  offenbar.  Die  Erheblichkeit  lässt  sich  aber  am  Besten  aus
dem  Nachweis  desjenigen  Materials  beurtheilen,  welches  direct
aus  der  Concentration  und  Zusammenstellung  der  im  vorigen
Abschnitt  beschriebenen  Listen  hervorgeht.
Hoffmann  theilt,  wie  vorn  ausführlich  nachgewiesen,  seine
statistische  Tabelle  in  die  Hauptabschnitte  :  I.  Gebäude,  II.  Bevölkerung, ­
  III.  Religiöse  Verhältnisse  der  Einwohner,  IV.  Unterrichtsanstalten ­
  ,  V.  Polizeianstalten  und  VI.  Erwerbsmittel,
eine  Eintheilung,  die  nach  und  nach  der  selbstständigen  Existenz ­
  der  bekannten  acht  Tabellen  gewichen  ist,  die  bislang  von
dem  statistischen  Bureau  von  3  zu  3  Jahren  veröffentlicht  wurden, ­
  nämlich  :
I.  Die  statistische  Tabelle  (enthaltend  die  Nachrichten
von  den  Gebäuden,  der  Volkszahl  und  dem  Viehstande ­
  ),
II.  die  Uebersicht  der  verschiedenen  Wohnplätze,
III.  die  Uebersicht  der  persönlichen  und  gewerblichen
Verhältnisse  der  Juden,
IV.  die  Bevölkerungsliste,  d.  s.  die  Nachrichten  über  die
im  Laufe  der  je  letzten  3  Jahre  Geborenen,  Getrauten ­
  und  Gestorbenen,
V.  die  Kirchen-  und  Schultabelle,
VI.  die  Sanitätstabelle,
VII.  die  Gewerbetabelle  der  mechanischen  Künstler  und
Handwerker  etc.,  und
VIII.  die  Gewerbetabelle  der  Fabrikationsanstalten  und
Fabrikunternehmungen  aller  Art.
Die  Tabellen  IV.,  V.  und  VI.  gehen  nicht  aus  der  Volkszählung ­
  hervor,  ihre  Grundlagen  sind  anderen  Ursprungs.  Zur
Vergleichung  des  bisherigen  Gewinns  aus  den  Resultaten  des
Census  bleiben  daher  blos  die  Tabellen  I.,  II.,  III.,  VII.  und
VIII.  Es  würde,  wollte  man  sich  bei  einer  Kritik  des  logischen ­
  Aufbaus  und  der  Gruppirnng  dieser  Tabellen  aufhalten,
nur  Das  zu  wiederholen  sein,  was  schon  vorn  auseinander  gesetzt ­
  wurde.  Auch  schon  äusserlich  entspricht  daher  eine  Eintheilung ­
  ihren  Zwecken  besser,  welche  sich  eine  schärfere
Trennung  des  Stoffs  zur  Aufgabe  macht.  Ohne  Zweifel  ist
das  bei  einem  Systeme  von  Tabellen  der  Fall,  deren  Titel  die
folgenden  sind:
I.  Bevölkerung.
1.  Zahl  der  Bewohner  jedes  Orts.
2.  Geschlecht  und  Alter  der  Bewohner  in  einjähriger
Abstufung  der  Altersclassen  (nach  Provinzen).
3.  Geschlecht  und  Alter  in  fünfjähriger  Abstufung  der
Altersclassen  (nach  Kreisen).
4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit  der  Bewohner;
d.  h.  Taubstumme  und  Blinde,  Blödsinnige  und  Irrsinnige. ­

5.  Religionsbekenntniss.
6.  Familienstand.
7.  Stand  oder  Beruf,  unterschieden  nach  den  Hauptgruppen: ­
  Ackerbau,  Industrie,  Handel,  Verkehr,  persönliche
Dienstleistung,  Gesundheitspflege,  Erziehung  und  Unterricht, ­
  Künste  und  Wissenschaften,  Cultus,  innere
Staats-  und  Gemeindeverwaltung  (Polizei),  Justiz,
Armee  und  Flotte,  Personen  ohne  Beruf  und  Berufsausübung, ­
  Personen  ohne  Beruf.
8.  Art  des  Aufenthalts,  Anwesenheit  und  Abwesenheit,
Art  des  Beisammenwohnens.
9.  Sprache  und  Nationalität.
10.  Auswanderung  aus  Preussen:
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Auswanderer,
b.  Stand  und  Beruf,
c.  Ziel  der  Auswanderung.
11.  Einwanderung  nach  Preussen:
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Einwandernden,
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        3

b.  Stand  und  Beruf,
c.  Frühere  Heimath  der  Eingewanderten.
II.  Gebäude  und  Wohnplätze.
1.  Bestimmung  der  Gebäude.
2.  Abbruch  und  Neubau  der  Gebäude.
3.  Grösse  der  Wohngebäude  und  Dichtigkeit  der  Bewohnung ­
  derselben.
4.  Werth  und  Realverschuldung  des  städtischen,  resp.
nicht  landwirtschaftlichen  Grundbesitzes.
III.  Landwirths  chaft  und  Viehhaltung.
1.  Grösse  der  Grundstücke,  unterschieden  nach  den
Grössenclassen  von  unter  bis  5  Morgen,  von  über
5—15,  von  über  15—30,  von  über  30—50,  von  über
50—100,  von  über  100—200,  von  über  200—300,  von
über  300—600,  von  über  600—1000,  von  über  1000
Morgen.
2.  Verwendung  der  Fläche.
3.  Anbauverhältniss,  d.  h.  Nachweis  des  mit  Weizen,
Roggen,  Gerste,  Hafer,  Oelsaat,  Hülsenfrüchten,  Kartoffeln ­
  und  Futtergewächsen  bestellten  Bodens.
4.  Landwirtschaftliche  Production.
5.  Viehhaltung  im  Allgemeinen.
6.  Viehhaltung  auf  dem  grossen,  mittleren  und  kleinen
Grundbesitz,  d.  h.  auf  den  Grundstücken  von  über
300  Morgen  Fläche,  von  50  —  300  Morgen  und  von
unter  50  Morgen  Fläche.
7.  Art  des  landwirtschaftlichen  Betriebs  (als  Hauptoder ­
  Nebengewerbe,  in  Selbstbewirtschaftung  oder
durch  Verpachtung).
8.  Wert  und  Realverschuldung  des  landwirtschaftlichen
Grundbesitzes.
IV.  Industrie.
1.  Kleingewerbe.  Persönliche  darin  verwandte  Kräfte,
Arbeits-  und  Dienstverhältniss  derselben.  Werth  des
Umsatzes.
2.  Grossindustrie  (in  geschlossenen  Etablissements  sowohl ­
  als  auch  sog.  Hausindustrie).  Persönliche  Kräfte.
Todte  Kräfte  (Motoren,  Maschinen  und  Apparate).
Umsatz.  Absatz  nach  den  Hauptabsatzrichtungen.
3.  Typographische  Gewerbe.
4.  Umfang  der  Geschäfte  nach  der  Zahl  der  Arbeitnehmer ­
  in  denselben.
V.  Handel  und  Verkehr.
1.  Handels-  und  Transportgewerbe.  Persönliche  und
todte  darin  verwandte  Kräfte.  Umsatz.  Absatz  nach
den  Hauptabsatzrichtungen.
2.  Alter  der  Firmen.
Die  die  Industrie  und  den  Handel  betreffenden  Tabellen
sind,  was  das  ganze  Land  anlangt,  zugleich  in  derjenigen  Form
aufzustellen,  welche  für  1861  von  dem  Zollverein  als  eine  gemeinschaftliche, ­
  zollvereinsländische  angenommen  worden  ist.
Es  geht  nicht  so  sehr  aus  den  blossen  Titeln  der  Tabellen,
weit  mehr  aber  aus  dem  speciellen  Inhalte  derselben  hervor,
dass  sie  untereinander  in  einem  vollkommen  organischen
Zusammenhänge  stehen,  und,  wenn  auch  gegen  die  bisherigen
in  vieler  Beziehung  erweitert,  dennoch  eine  Vergleichung  der
Daten  dieser  ältern  mit  den  neuern  in  jeder  Weise  zulassen.
Dass  sie  eine  Fülle  der  wichtigsten  Kenntnisse  erschliessen,
dazu  wird  es  hier  eines  ausführlichen  Beweises  deshalb  nicht
bedürfen,  weil  der  in  den  Tabellenformularen  der  Beilage  III.
vor  Augen  gelegte  Inhalt  aller  Specialtabellen,  die  aus  den
Volkszählungsresultaten  direct  zu  gewinnen  sind,  diese  Beweisführung ­
  besser,  als  es  sonstwie  geschehen  könnte,  übernimmt.
Auf  diese  Beilage  III.  und  ihre  Bestandteile  muss  daher  auch
hingewiesen  werden.  Ganz  besonders  dürften  die  Motive  und
Erläuterungen  zu  den  einzelnen  gestellten  Fragen  dazu  beitragen ­
  können,  auch  die  staatswirthschaftlichen  Gesichtspunkte,
auf  die  es  ankommt,  in  klares  Licht  zu  stellen  und  somit  auch
Andeutung  darüber  zu  geben,  welcher  Art  der  staatswirthsehaftliche
  Gewinn  aus  den  Volkszählungsresultaten  sein  werde
Bios  über  die  landwirtschaftliche  Statistik  möchten  hier
noch  einige  Bemerkungen  am  Platze  sein.  Es  werden  gegenwärtig, ­
  in  den  östlichen  wie  in  den  westlichen  Provinzen,  von
den  achtbarsten  Seiten  die  grössten  Anstrengungen  gemacht,
diese  Lücke  unserer  vaterländischen  Statistik  auszufüllen.  Die
Bestrebungen  in  diesem  Sinne  verdienen  vom  staatswirthschaftlichen ­
  Standpuncte  aus  die  höchste  Anerkennung;  nicht  aber  in
demselben  Maasse  vom  statistischen.  Und  weshalb?  Weil  das

Sprüchwort:  Das  Beste  ist  der  grösste  Feind  des  Guten,  nirgends ­
  von  grösserer  Wahrheit  ist,  als  in  der  Statistik.  Wie
wahr  es  auch  sei,  dass  es  weit  leichter  ist,  eine  grössere  Anzahl
ganz  bestimmter  Detailfragen  zu  beantworten,  als  eine  kleinere
allgemeiner  Fragen,  so  ist  doch  das  Antworten  auf  statistische
Fragen  überhaupt  schon  eine  höchst  missliebige  Sache.  Wer
die  Statistik  braucht,  kann  von  ihr  und  durch  sie  nie  genug
erfahren;  selten  denkt  aber  auch  Der,  der  sie  im  praktischen
Geschäftsleben  am  Nöthigsten  braucht,  daran,  das  sie  nichts
erfinden  kann  und  darf,  dass  alle  ihre  Angaben  nichts  weiter
als  das  Resultat  der  Befragung  der  Einzelnen  sein  können.
Indess  Dem  sei  wie  wolle;  in  das  Unvermeidliche  muss  man
sich  fügen  und  die  amtliche  Statistik  am  Allerersten.  Sie  kann
es  daher  aber  auch  nicht  als  einen  Gewinn  betrachten,  wenn
von  amtlicher,  halbamtlicher  oder  privater  Seite  ausserhalb
eines  bestimmten  Organisationsplanes  mit  directen  Befragungen
vorgegangen  und  in  die  innersten  Details  des  wirthschaftlichen
Lebens  einzudringen  gesucht  wird,  weil  dies  die  Abneigung
gegen  die  Statistik  nothwendigerweise  nur  erhöht.  Aufrichtig
gesprochen,  bringen  auch  zu  viele  Details  weder  der  Statistik
noch  der  Staatswirthschaft  einen  grösseren  Gewinn.  Die  grossen
allgemeinen  wirthschaftlichen  und  socialen  Gesetze,  auf  deren
Entwickelung  es  ja  doch  hauptsächlich  ankommt,  gehen  nicht
aus  Kleinigkeiten  hervor,  sondern  aus  den  von  der  Natur  der
Dinge  mit  starken  Zügen  geschriebenen  Erscheinungen.  Die
Details  ergeben  sich  hieraus  gewissermassen  von  selbst,  ja
richtiger  sogar,  als  aus  director  Befragung.
Es  soll  hiermit  keineswegs  behauptet  werden,  dass  die
oben  angedeuteten  Tabellen  über  die  Landwirtschaft  und  ihr
Inhalt  dem  Bedürfnisse  der  landwirtschaftlichen  Statistik  schon
vollständig  genügen  können.  Nicht  entfernt.  Jedoch  darf  Das
wohl  behauptet  werden,  dass  wenn  in  jedem  und  namentlich
im  preussischen  Staate  nur  alle  die  durch  diese  Tabellen  berührten ­
  Dinge  genau  bekannt  wären,  die  landwirtschaftliche
Statistik  sich  eines  grossen  Fortschritts  zu  berühmen  Ursache
haben  möchte.
Aehnliches  gilt  von  der  Gewerbestatistik.  In  der  Industrie
fast  noch  mehr  wie  in  der  Landwirthschaft  erscheinen  oft  gewisse ­
  Details  ungemein  der  allgemeinen  Befragung  wert,  die
es  nicht  sind,  wie  dies  ja  weiter  oben  auch  schon  angedeutet
wurde.  Dazu  kommt  noch  in  der  Industriestatistik  die  Concurrenz,
weil  sie  eine  Macht  seltener  Stärke  ist.  Es  können  auf  die  Dauer
z.  B.  nicht  Feinspindeln  neben  einander  bestehen,  davon  die
eine  unter  übrigens  gleichen  Umständen  das  Doppelte  oder
einen  erheblichen  Bruchteil  mehr  leistet  als  die  andere.  Kennt
man  daher  einige  Spinnereien  mittlerer  Beschaffenheit  ganz
genau,  so  lässt  sich  leicht  ein  Rückschluss  auf  den  Stand  der
übrigen  machen,  weil  die  Concurrenz  gewissermassen  auf  ein
gleiches  Niveau  derselben  gewaltsam  hindrängt.  In  technischer
Beziehung  liegt  die  Sache  freilich  ganz  anders,  aber  um  diese
handelt  es  sich  hier  nicht,  sondern  nur  um  die  statistische.
Die  so  eben  zwar  nur  flüchtig  angedeuteten  Gesichtspuncte
haben  allenthalben  bei  der  Stellung  der  Fragen  in  den  Haushaltungs-,
  Haus-  und  Ortslisten  obgewaltet.  Jeder  Frage,
sicher  aber  jeder  neugestellten,  liegt  ein  staatswirthschaftliches
Motiv  erster  Ordnung  zu  Grunde.  Dennoch  werden  einzelne
Fragen  grossen  Anstoss  erregen.  Die  Antworten  darauf  sind
auch  nicht  zu  erzwingen.  Das  Bedürfniss  ringt  sie  dem  Einzelnen ­
  nach  und  nach  von  selbst  ab.  Und  kaum  möchte  für
diesen  Ausspruch  ein  zutreffenderes  Beispiel  zu  finden  sein,
als  das,  welches  die  landwirtschaftliche  Statistik  in  Irland
darbietet.
Eines  ausführlichen  Beweises,  dass  dies  wirklich  der  Fall  sei,
wird  es  nicht  bedürfen,  da  die  Anordnung  der  Tabellen  und
der  Hinweis  auf  ihren  künftigen  Inhalt  für  sich  selbst  spricht.
Man  mag  indess  über  den  Innern  Werth  des  durch  genannte ­
  Tabellen  der  Beilage  III.  angedeuteten  Inhalts  eine  Ansicht ­
  haben,  welche  man  wolle,  so  wird  doch  ihre  Reichhaltigkeit, ­
  ihr  systematischer  Aufbau  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden
können.  Innerhalb  desselben  kann  der  Ausbau  auch  allmählig
vorgenommen  werden.  Die  baldige  Inangriffnahme  des  Baus
selber  aber  zu  verschieben,  ein  Zaudern,  ob  man  nicht  sogar
mit  der  Grundlegung  noch  warten  könne,  würde  dem  preussischen ­
  Staate  nach  vielen  Seiten  hin  zum  grossen  Schaden
gereichen.  Um  ihn  abzuwenden  und  um  zu  einer  noch  vollkommneren
  Selbstkenntniss  zu  gelangen,  lohnt  es  sich  gewiss ­
  der  Mühe,  schon  in  allernächster  Zeit  darauf  bedacht  zu
sein,  den  Massregeln  Eingang  zu  verschaffen,  durch  welche  unter
den  obwaltenden  Verhältnissen  einzig  und  allein  das  Ziel  zu
erreichen  sein  dürfte.  Dass  dies  keineswegs  so  schwierig  ist,
als  es  zu  sein  scheint,  geht  am  Besten  aus  der  Schilderung
der  Ausführung  der  Arbeit,  der  Volkszählung  und  Beschreibung ­
  hervor.
        <pb n="25" />
        IV.  Eie  Ausführung  der  Volkszählung.
Bei  der  Ausführung  der  Volkszählung  und  Volksbeschreibung ­
  auf  Grundlage  von  Haushaitungs-,  Haus-  und  Ortslisten
handelt  es  sich  hauptsächlich  um:
1)  die  Austheilung  der  Listen;
2)  die  Ausfüllung  derselben;
3)  die  Wiedereinsammlung  derselben  ;
4)  die  Prüfung  der  Listen;
5)  die  Zusammenstellung  und  Concentrirung  der  Ergebnisse; ­

6)  die  Aufbewahrung  der  Urlisten;
7)  die  Veröffentlichung  derselben;
8)  die  Kosten  des  Verfahrens.
1)  Was  zuvörderst  die  Austheilung  der  Listen  anlangt, ­
  so  drängen  sich  hier  sogleich  die  Fragen  auf:
a)  An  wen  sollen  die  Listen  vertheilt  werden?
b)  Durch  wen,  wie  und  wann  soll  die  Austheilung  geschehen? ­

Die  Antworten  auf  diese  Fragen  liegen  gleichsam  schon
in  der  Benennung  der  Listen.
Selbstverständlich  muss  die  Austheilung  immer  von
einem  Centralpunkte  aus  erfolgen.  Gesetzt,  die  Regierung
eines  jeden  Regierungsbezirks  sei  derselbe,  so  hat  die  Austheilung ­
  wie  folgt  zu  geschehen:
Die  Ortsobrigkeiten  der  grösseren  Städte  einestheils,  die
Landräthe  der  Kreise  anderntheils  empfangen  von  den  Regierungen ­
  die  für  sie  benöthigten  Ortslisten,  Hauslisten  und  Haushaltungslisten ­
  nebst  deren  Beilagen.  Die  Ortsobrigkeiten  vertheilen ­
  die  Haushaltungs  -  und  Hauslisten  direct  an  die  Besitzer
und  Administratoren  der  Gebäude  und  legen  denselben  die
Verbindlichkeit  der  Vertheilung  der  Haushaltungslisten  an  die
Familienhäupter,  resp.  Haushaltungsvorstände  auf.  Die  Zahl  aller
der  auszugebenden  Listen  lässt  sich  zwar  vom  Central  punkte  aus
nicht  genau  angeben,  allein  zu  einer  approximativen  Schätzung
des  Bedarfs  gelangt  man  schon  durch  die  Kenntniss  der  Zahl
der  Familien  und  der  Wohngebäude  jedes  Orts,  sodann  für  die
Ortslisten  durch  die  Zahl  der  Wohnplätze.  Jede  Kategorie
von  Listen  ist  reichlich  zu  bemessen,  indem  manche  durch
Unachtsamkeit  verloren  gehen,  nicht  minder  durch  anfänglich
unrichtige  Einträge  unbrauchbar  werden.
Was  die  Zeit  der  Austheilung  der  Listen  anlangt,  so
stuft  sich  auch  diese  nach  der  Kategorie  der  Empfänger  ab.
Die  wichtigste  Regel,  die  hierbei  zu  beobachten  ist,  ist  die,
dass  die  Haushaltungsvorstände  die  Haushaltungslisten  nicht
allzulange  Zeit  vor  dem  Zahlungstermine  selbst  empfangen.
Je  mehr  Tage  die  Liste  im  Hause  bleibt,  desto  eher  geht  sie
verloren;  desto  unrichtiger  und  ungleichmässiger  wenigstens
geschehen  auch  die  Einträge,  weil  sicher  Viele  nicht  erst  den
Zahlungstermin,  den  3.  December,  ab  warten,  sondern  sehr
bald  nach  Empfang  der  Liste  die  Ausfüllung  derselben  vornehmen ­
  werden.  Der  3.  December  fällt  in  diesem  Jahre  auf
einen  Dienstag.  Es  möchte  daher  zu  empfehlen  sein,  dass  die
Listen  Sonnabends,  den  30.  November,  in  den  Händen  aller
Haushaltungsvorstände  seien.  Nicht  nur  sind  die  Familienglieder ­
  und  sonstige  Haushaltungsangehörige  meist  des  Sonntags ­
  alle  beisammen,  sondern  es  bietet  der  Sonntag  auch  gute
Gelegenheit  zu  gemeinsamen  Besprechungen  über  das  Ausfüllungsgeschäft ­
  unter  den  hierzu  Verpflichteten.  Im  Königreich ­
  Sachsen  empfangen  letztere  die  Haushaltungslisten  erst
den  2.  December  und  sie  werden  schon  den  4.  wieder  abgeholt. ­

Uebrigens  sind  die  Termine  der  Austheilung  (und  der
Wiedereinsammlung,  resp.  Einreichung)  der  Listen  auf  diesen
in  den  Vorschriften  und  Anleitungen  selbst  zu  bemerken.
Noch  ist  zu  erörtern,  durch  wen  die  Listen  an  die  Hausbesitzer ­
  vertheilt  werden  sollen.  Dieses  Austheilungsgeschäft
hat  sowohl  in  den  grossen  Städten,  als  auch  in  kleinen  Gemeinden ­
  mit  sehr  zerstreut  liegenden  Wohnungen,  namentlich
im  Winter  bei  Schnee  und  den  kurzen  Tagen  der  Jahreszeit,
seine  gar  nicht  geringen  Schwierigkeiten.  Da  das  Zählungsgeschäft ­
  allenthalben  den  Verwaltungsbehörden  obliegt  und  in
Preussen  also  (wo  die  Verwaltung  bis  in  die  unterste  Instanz
von  der  Justiz  getrennt  ist)  in  den  grossen  Städten  durch  die
Ortspolizei  in  Betrieb  gesetzt  wird,  so  werden  auch  die  Polizeiorgane, ­
  in  Berlin  z.  B.  die  Schutzmänner,  mit  der  Austheilung
und  Wiedereinsammlung  der  Listen  von  den  Hauswirtheu,  zu
beauftragen  sein.  Da  aber  in  grossen  Städten  einzelne  Häuser
an  Zahl  der  Familien  und  der  Einwohner  oft  kleine  Gemeinden ­
  überragen,  so  sind  solche  Häuser  auch  gleichsam  wie
Gemeinden  zu  behandeln.  Es  ist  dem  Wirth  ein  Verzeichniss
der  ihm  übergebenen  und  von  ihm  zu  vertheilenden  Listen  zu
behändigen.  Er  mag  sich  behufs  der  Weitervertheilung  dieser
Listen  des  Schutzmanns  bedienen  oder  nicht,  jedenfalls  ist  der

Wirth  für  die  richtige  Austheilung  und  Einsammlung  der  Listen
verantwortlich  zu  machen.  Mit  der  Entschuldigung,  dass  er
nicht  wisse  und  nicht  wissen  könne,  wer  in  seinem  Hause
wohne,  ist  er  keinesfalls  durchzulassen.  Als  Haus  wirth  soll
und  muss  er  es  wissen,  er  weiss  es  sicher  auch  sehr  gut,
wenn  der  Zinstermin  da  ist.  Selbst  auch  die  Aftervermiether
kennt  er  in  den  meisten  Fällen,  da  sich  die  Miethcontracte
bekanntlich  die  Genehmigung  der  Aftervermiethung  Vorbehalten,
lndess  die  Aftervermiether  zu  kennen  wird  ihm  nicht  einmal ­
  zugemuthet.  Werden  als  Aftermiethbewohner  alle  Die
angesehen,  welche  ihre  Wohnung  nicht  direct  von  dem  Hauswirth,
  sondern  von  einem  Abmiether  desselben  ermiethet  haben,
so  brauchen  nur  letztere  wegen  der  für  die  Zählung  nöthigen
Angaben  verantwortlich  gemacht  zu  werden.  Dergleichen  Angaben ­
  finden  auf  den  Haushaltungslisten  nach  denjenigen  Einträgen ­
  Platz,  welche  die  Familie  des  Haushaltungsvorstandes
und  der  ihm  sonst  Angehörigen  betreffen.  In  grossen  Städten,
wie  Berlin,  wo  eine  grosse  Menge  junger  Leute  nur  auf  Schlafstelle ­
  wohnen,  ist  ein  anderes  Mittel  auch  nicht  gegeben.  Selbst
die  Erhebung  der  Volkszahl  durch  besondere  Zähler  führt  zu
keinem  besseren  Resultat,  weil,  wollen  und  können  die  Zählungsagenten ­
  sich  nicht  gerade  in  der  Nacht  präsentiren,  sie
zu  jeder  anderen  Zeit  des  Tags  den  Inhaber  der  Schlafstelle
doch  nicht  in  derselben  antreffen,  also  auch  auf  die  Angabe
Desjenigen,  der  sie  vermiethet,  angewiesen  sind.
Es  sei  noch  bemerkt,  dass  am  Häufigsten  in  grossen
Städten  die  Zählung,  wegen  der  allerdings  nicht  abzuleugnenden
bedeutenden  Schwierigkeiten  derselben,  dadurch  zu  umgehen
gesucht  wird,  dass  man  sie  aus  sogenannten  Einwohnerlisten  am
grünen  Tisch  construirt.  Das  ist  schlechterdings  nicht  zu  dulden.
Da  wo  solche  Einwohnerlisten  in  bester  Vorzüglichkeit  existiren,
  wie  z.  B.  in  allen  belgischen  Orten,  in  England,  wo  eine
besondere  bedeutende,  reich  fundirte  Behörde  für  deren  Instandhaltung ­
  eingesetzt  ist  (das  Registrar  General  office),  wird
die  directe  Zählung  an  den  Volkszählungsterminen  als  ein
nothwendiges  Mittel  der  Controle  jener  Listen  betrachtet.  Letztere ­
  sind  nicht  blos  scheinbare,  sondern  wirkliche  Conten,
denn  jedes  Haus  besitzt  in  den  dortigen  Einwohnerlisten  sein
Conto,  auf  welchem  Ab  -  und  Zugang  mit  grösster  Regelmässigkeit ­
  ab  -  und  zugeschrieben  wird.  Nichtsdestoweniger  macht  sich
auch  in  den  Geschäften,  welche  über  den  Umsatz  der  Generationen
Buch  und  Rechnung  führen,  noch  mehr  wie  in  denjenigen,
welche  es  blos  mit  Waarenumsätzen  zu  thun  haben,  von  Zeit
zu  Zeit  eine  genaue  Inventur,  d.  h.  eine  Vergleichung  der
bilanzirten  Conten  mit  der  Wirklichkeit,  nothwendig.  So  wie
das  kaufmännische  Geschäft  mit  vollem  Recht  als  ein  unsolides
und  unordentliches  getadelt  wird,  das  seinen  Status  blos  nach
seinen  Bücherbilanzen  aufmachen  wollte,  mit  demselben  Rechte
wäre  die  Verwaltung  einer  Stadt  eine  unordentliche  zu  nennen,
die  statt  der  wirklichen  Inventur  der  Bewohnerschaft  blos  die
Bilanzirung  ihrer  Einwohnerlisten  einreichen  wollte.
2)  Durch  wen,  wie  und  wann  die  Ausfüllung  der  richtig ­
  und  zu  richtiger  Zeit  vertheilten  Listen  zu  geschehen  habe,
diese  Fragen  sind  fast  gänzlich  schon  durch  das  Vorausgegangene ­
  beantwortet.  Die  Haushaltungslisten  sind  durch  die  Haushaltungsvorstände, ­
  die  Hauslisten  durch  die  Hauswirthe,  die
Ortslisten  durch  die  Ortsobrigkeiten  auszufüllen.  Die  Ausfüllung ­
  der  sogenannten  Extralisten  liegt  den  Administratoren
der  betreffenden  Anstalten  ob,  obschon  diese  Administratoren
ihres  Theils,  da  sie  jedenfalls  nicht  zu  der  flottirenden  Bevölkerung ­
  zu  zählen  sind  ,  als  wirkliche  Haushaltungsvorstände,
ordentliche  Haushaltungslisten  auszufüllen  haben.  Die  Frage,
durch  wen  die  Ausfüllung  geschehen  soll,  hängt  eng  mit  derjenigen ­
  zusammen,  wie  sie  geschehen  soll.  Handelt  es  sich
darum,  wer  sie  vertreten  soll,  so  kann  darüber  kein  Zweifel
obwalten,  dass  die  Vertretungspflicht  einzig  und  allein  dem
Haushaltungsvorstande  obliegt.  Handelt  es  sich  dagegen  darum,
wer  die  Ausfüllung  manuell  vornehmen  soll,  so  möchte  dies,
nachdem  die  Vertretungspflicht  festgestellt  ist,  mehr  oder
weniger  indifferent  sein,  wenn  nicht  darauf  Rücksicht  zu  nehmen ­
  wäre',  ob  denjenigen,  welchen  die  Ausfüllung  rechtlich
angesonnen  wird,  die  Fähigkeit  beiwohnt,  sie  zu  bewirken,
und  wenn  das  nicht  der  Fall  ist,  ob  sich  innerhalb  der  festbegrenzten ­
  kurzen  Zeit  die  nöthige  Hilfe  in  der  Nähe  darbietet. ­

Die  zuletzt  ausgeführten  grossen  Volkszählungen  in  Belgien, ­
  England,  Frankreich  wurden  —  wie  im  Verlauf  des  Obigen
schon  wiederholt  angedeutet  —  durch  besondere  Zählungsagenten ­
  bewerkstelligt.  Da  jedem  Zähler  nur  eine  verhältnissmässig
  kleine  Zahl  von  Gebäuden  und  deren  Einwohnern  zur
Zählung  und  Beschreibung  aufgegeben  werden  kann,  weil  das
Geschäft  ja  in  einem  Tage  begonnen  und  vollendet  werden
muss,  so  sind  nothwendig  eine  ungeheure  Menge  Zähler  zu
verwenden.  Wie  sehr  dies  die  Zählungen  vertheuert,  davon
        <pb n="26" />
        ist  bereits  die  Rede  gewesen;  eben  so  auch  davon,  dass  in
Preussen  nothwendig  auf  wohlfeilere  Zählungsniethoden  Bedacht
zu  nehmen  sei.  Es  soll  damit  indess  nicht  gesagt  werden,  dass
die  Ausfüllung  der  Listen  durch  die  Bewohner  unter  allen  Umständen ­
  wirklich  der  sparsamere  Weg  sei;  er  ist  cs  nur  dann,
sobald  Das,  was  durch  die  Zählung  erhoben  werden  soll,  nicht
allzuweit  über  den  mittleren  Horizont  der  grossen  Masse  der
Bevölkerung  hinaus  liegt.  Soll  sich  die  Volksbeschreibung  auf
Details  erstrecken,  auf  solche  z.  B.,  welche  durch  die  neuesten
Zählungen  in  England,  Amerika,  Belgien,  Holland  etc.  zu  Tage
gefördert  wurden,  dann  allerdings  wird  man  die  Mitwirkungbesonderer
  Zählungsagenten  kaum  entbehren  können.  Indess
die  Erfahrung  hat  es  wenigstens  im  Königreich  Sachsen  bei
drei  Zählungen  schon  gelehrt,  dass  man  mit  Hilfe  der  Bevölkerung, ­
  d.  h.  der  Haushaltungsvorstände  etc.,  zu  ganz  guten
Resultaten  kommen  kann.  Eigenthümlich  ist  dabei  die  W  ahrnehmung
  gewesen,  dass  die  Ausfüllung  der  Listen  ohne  Ausnahme ­
  am  Besten  auf  dem  Lande  und  in  den  Gegenden  geschah, ­
  wo  vermeintlich  die  geringste  Bildung  herrscht;  am
Schlechtesten  aber  in  den  kleinen  und  Mittelstädten.  Die
Ursache  liegt  darin,  dass  sich  der  Landmann  seiner  geringeren
formalen  Bildung  solchen  Dingen,  wie  einer  Volkszählung
gegenüber,  bewusst  ist,  und  darum  gern  dem  Schulmeister
oder  dem  Gericlitsschreiber  oder  sonst  einem  Schreibereibeflissenen ­
  eine  Kleinigkeit  für  die  Mühewaltung  der  richtigen
Ausfüllung  giebt.  In  den  bezeichneten  Städten  aber  tritt  unter
der  grossen  Masse  oft  ein  gewisser  Grad  von  Halbbildung  zu
Tage,  der,  wie  in  allen  übrigen  Verhältnissen,  fast  sei  dimmer
als  gar  keine  Bildung  ist,  so  auch  bei  einer  Volkszählung  sich
nicht  selten  durch  höchst  eigene  Verworrenheit  und  Unklarheit
in  den  Antworten  auf  die  an  die  Befragten  gerichteten  Anfragen ­
  be  merklich  macht.
Dass  die  Ausfüllung  der  Haushaltungs-  una  Hauslisten
durch  besondere  Zähler  ein  richtigeres  Resultat  verbürge,  als
die  durch  die  Haushaltungsvorstände  und  Hausbesitzer,  kann
im  Ernste  nicht  behauptet  werden.  Sicher  können  die  Zähler
doch  nur  ausnahmsweise  alle  zu  Zählende  persönlich  zählen,
sie  werden  es  schon  als  ein  Glück  betrachten,  den  Haushaltungsvorstand ­
  selbst  anzutretfen,  um  aus  seinem  Munde  das
über  seine  Angehörigen  zu  vernehmen,  was  sie  auizeichnen
sollen.  Sehr  häufig  werden  sie  aber  auch  diesen  nicht  treffen.
Dann  sind  sie  auf  die  Relationen  der  krau,  der  Kindei,  sonstiger ­
  Angehörigen,  oder  etwaiger  Wohnungsnachbarn,  wenn
nicht  gar  der  Hausnachbarn,  angewiesen.  Je  weiter  sie  sich
aber  von  der  eigentlichen  Quelle  der  richtigen  Auskunft  entfernen, ­
  desto  mehr  wird  letztere  selbst  zweifelhaft.  Das  ist  nicht
der  Fall,  wenn  die  Volkszählung  aus  dem  Rahmen  einer  rem
administrativen  Sache  heraustritt  und  gleichsam  zu  einer  Nationalsache, ­
  zu  einem  patriotischen  Unternehmen  gemacht  wild.
Gerade  in  Preussen,  wo  der  Patriotismus  so  rege  ist,  ist  von
einer  Behandlung  der  Zählung  im  bezeichneten  Sinne  aas
Beste  zu  erwarten.  Um  so  sicherer,  wenn,  wie  das  ja  auch
geschehen  kann,  die  Ausfüllung  so  leicht  und  bequem  als
möglich  gemacht  und  im  Wesentlichen  bios  in  die  Antwoi  ten
Ja  und  Nein  aufgelöst  wird.

3)  Hinsichtlich  der  W  ied  er  ein  sa  mml  un  g  der  Listen
kommen  die  nämlichen  Fragen,  wie  bei  der  Ausfüllung  derselben ­
  zur  Erwägung.  Durch  wen,  wie  und  wann  hat  sie  zu
geschehen?  Die  erste  Frage  ist  einfach  dahin  zu  beantworten,
dass  der  Instanzenzug  für  die  Wiedereinsammlung  derselbe
in  aufwärts  steigender  Linie  ist,  wie  er  bei  der  Austheilung
ein  abwärts  steigender  war.  Dieselben  Personen,  welche  diese
ins  Werk  setzten,  haben  sich  auch  jener  zu  unterziehen.  Der
Zeit  nach  muss  die  Wiedereinsammlung  schon  am  4.  December
beginnen  und  sämmtliche  Haushaltungs-  und  Hauslisten  müssen
spätestens  den  7.  December  wieder  in  den  Händen  der  Ortsbehörden ­
  sein.  Hier  erfahren  dieselben  ihre  erste  obrigkeitliche ­
  Prüfung,  und  je  nachdem  der  Ort  eine  Stadt  von  einer
gewissen  Grösse  und  Verwaltungsbeschaffenheit  ist,  ihre  erste
Bearbeitung  resp.  Concentration.  Welcher  Art  die  Prüfung
der  Listen  und  der  Concentra!ionsarbeiten  sind,  wird  in  den
folgenden  Abschnitten  erörtert  werden.

4)  Bei  der  Prüfung  der  Einträge  und  der  Concentration ­
  derselben  beginnen  eigentlich  erst  die  Arbeiten  der  Statistik.
  Ihr  Theil  ist  kein  geringer.  Je  grosser  aber  das  Maass
Dessen  ist,  was  mittels  des  Apparates  der  Volkszählung  über
die  Bewohner  des  Staats  in  Erfahrung  gebracht  ,  werden  soll,
desto  nothwendiger  ist  es,  dass  auch  hinsichtlich  der  Prüflingsund
  Concentrationsarbeiten  nach  einer  sorglich  durchdachten,
Zeit  und  Kräfte  aufs  Rathsamste  zusammenhaltenden  Methode
vorgegangen  werde.  Diese  Methode  hier  zu  beschreiben,
würde  zu  weit  führen;  es  ist  das  auch  mehr  eine  Sache  der
statistischen  Technik.  Keinesfalls  wird  es  aber  bei  der  Ausführung ­

  unterlassen  werden  dürfen,  den  Behörden,  welchen
die  Prüfung  und  Concentration  obliegt,  allgemeine  leitende
Gesichtspunkte  an  die  Hand  zu  geben,  sowohl  um  sie  zu  befähigen, ­
  mit  einem  Minimum  von  Zeit  und  Kräften  ein  Maximum
zu  leisten,  als  auch,  um  im  ganzen  Lande  eine  innere  Gleichförmigkeit ­
  oder  Gleichmässigkeit  des  Verdichtungsprocesses  zu
erzielen.  Ausserordentlich  förderlich  für  dergleichen  Zwecke
hat  sich  noch  immer  die  Hinausgabe  von  bestimmten  Formularen ­
  zu  den  Hilfstabellen  erwiesen,  welche  für  die  allmählige
und  systematisch  vorschreitende  Concentration  in  Anwendung
kommen  müssen.
Indess  ungeachtet  aller  Erleichterungen  der  Arbeit  durch
systematische  Bewältigung  derselben  bleibt  sie  dennoch  eine  sehr
zeitraubende,  und  um  so  mehr  Zeit  wird  in  Anspruch  genommen, ­
  je  mehr  der  Resultate  aus  den  Einzelangaben  gezogen ­
  und  gewonnen  werden  sollen.  Darum  ist  es  ganz  unerlässlich ­
  ,  dass  die  Beendigungstermine  für  die  einzelnen
Schlusstabellen  nicht  auf  einen  Datum  gelegt,  sondern  angemessen ­
  über  eine  gewisse  Zeit  vertheilt  werden.  Selbstverständlich ­
  wird  damit  die  frühere  Beendigung  nicht  verboten;
es  muss  vielmehr  darauf  hingewirkt  werden,  dass  die  Termine
der  Veröffentlichung  das  Resultat  von  dem  der  Erhebung  ihrer
Grundlagen  so  wenig  weit  als  möglich  weg  liegen.  Es  giebt
hierzu  ein  eben  so  einfaches  als  wirksames  Mittel;  es  handelt
sich  nämlich  blos  darum,  den  Wetteifer  der  Regierungen,
welchen  die  Concentration  für  die  Regierungsbezirke  obliegt,
in  Bewegung  zu  setzen.  Das  geschieht,  wenn  ihnen  nicht  blos
gestattet  wird,  sondern,  wenn  sie  sogar  dazu  ermuntert  werden,
die  Resultate  ihres  Bezirks  sofort,  und  noch  bevor  sie  vom
statistischen  Büreau  veröffentlicht  wurden,  in  ihren  Amtsblättern
bekannt  zu  machen.  Mögen  sie  immerhin  noch  mit  einigen
Fehlern  behaftet  sein,  so  giebt  es  doch  kein  besseres  Mittel,
letztere  zu  beseitigen  und  ihren  Ursachen  auf  die  Spur  zu
kommen,  als  die  furcht-  und  rückhaltlose  schnelle  Veröffentlichung ­
  der  gewonnenen  Ergebnisse.  Wenn  man  sie  bald  zum
Gemeingut  macht,  so  erwecken  sie  und  sichern  sie  sich  auch
das  allgemeine  Interesse.  Die  Erfahrung  hat  hierüber  bereits
ihr  Urtheil  gesprochen.  In  Irland  handelte  man  stets  so,  und
ganz  besonders  bewährte  sich  dies  Verfahren  bei  den  alljährlich ­
  wiederkehrenden  Erhebungen  der  landwirtschaftlichen
Production.  Nirgends  hat  aber  auch  die  Statistik  schneller
Eingang  gefunden  und  grösseres  allgemeineres  Interesse  erregt,
als  dort,  so  dass  lediglich  diesem  letzteren  die  hohe,  ja  bewundernswerte ­
  Vollkommenheit  zugeschrieben  werden  muss,
welche  die  irländischen  statistischen  Arbeiten  nach  so  vielen
Richtungen,  für  uns  noch  für  lange  Zeit  unnachahmlich,  auszeichnet. ­

5)  Die  Veröffentlichungen.  Lieferte  bisher  die
Concentration  der  Resultate  die  bekannten  fünf  Tabellen,
nämlich:  die  statistische  Tabelle,  die  Tabelle  über  die  Wohnplätze,
  die  Judentabelle,  die  Handwerkertabelle  und  die  Fabrikentabelle, ­
  so  würden  die  künftig  aus  der  Concentration
hervorgehenden  Tabellen  wohl  etwas  anders  zu  benennen  sein,
doch  ihrem  Inhalte  nach  wieder  in  vielen  Stücken  mit  den
alten  Zusammentreffen.  Abgesehen  von  den  Titeln  der  Specialtabellen, ­
  sind  die  Gegenstände  der  Tabellengruppen  folgende:
1)  Die  Bewohner.
2)  Die  Wohnplätze  und  die  Wohngebäude.
3)  Die  Landwirtschaft  und  die  Viehhaltung.
4)  Die  Industrie.
5)  Der  Handel  und  Verkehr.
Je  nachdem  man  nun  aber  die  Specialtabellen  hinsichtlich
ihrer  topographischen  Erstreckung  (auf  Orte,  Kreise,  Regierungsbezirke ­
  ,  Provinzen)  enger  oder  kürzer  fasst,  würde  die  Statistik ­
  der  in  genannten  Gruppen  enthaltenen  Gegenstände
nicht  bloss  zu  einzelnen  Tabellen,  sondern  zu  für  sich
abgeschlossenen  Veröffentlichungsreihen  Veranlassung  geben.
Ob  solche  aller  3  Jahre  von  Neuem  zu  publiciren  sind,  ob
überhaupt  ihre  Grundlagen  aller  3  Jahre  und  bei  jeder  Volkszählung ­
  von  Neuem  zu  sammeln  sind,  das  sind  Fragen,  die
hier  nur  beiläufig  erwähnt  werden  können  und  die  dahin  zu
beantworten  sein  möchten,  dass  es  unnöthig  erscheint,  sämmtliche ­
  Verhältnisse,  von  welchen  die  Specialtabellen  handeln,
in  einem  dreijährigen  Turnus  zu  veröffentlichen,  wenn  schon
es  der  Erzielung  grösserer  Sicherheit  und  der  Angewöhnung
wegen  nur  wünschenswert!)  ist,  dass  ihre  Grundlagen  bei  jeder
Volkszählung  erhoben  werden.  Für  die  Ortsstatistik  ist  eine
solche  öftere  und  regelmässige  Erhebung,  auch  wenn  sie  von
keiner  Concentration  begleitet  ist,  von  dem  allergrössten  Nutzen.
Noch  bleibt  zu  erwähnen  übrig:  Durch  wen  die  Concentration ­
  der  Listen  zu  geschehen  habe:
durch  die  Zählungsagenten  bis  zu  Ortsresultaten?
oder  durch  besonders  errichtete  amtliche  Büreaus?
oder  durch  die  vorhandenen  Behörden  und  deren  Beamten?
3*
        <pb n="27" />
        20

Es  ist  unmöglich,  diese  Fragen  hier  ausführlich  zu  erörtern;
sie  hängen  so  eng  mit  der  Organisation  der  amtlichen  Statistik
im  Staate  zusammen,  dass  ihre  Lösung  von  der  Entschliessung
über  jene  Organisationsfrage  bedingt  wird.  Angesichts  des
bestehenden  Verwaltungsapparates  wird  indess  kaum  etwas
Anderes  stattfinden  können,  als  Folgendes:
1)  Die  Städte  von  über  10  000  Einwohnern  haben  die  sie
betreffenden  Listen  selbst  zu  concentriren.
2)  Die  Landrathsämter  haben  die  Listen  der  Städte  unter
10  000  Einwohner,  so  wie  der  übrigen  Wohnplätze  ihres
Kreises  in  der  vorgeschriebenen  Form  zusammenzustellen
und  zu  concentriren.
3)  Die  Regierungen  empfangen  die  concentrirten  Resultate
aus  den  Städten  über  10  000  Einwohner  und  aus  den
Kreisen  und  stellen  dieselben  zu  Regierungsbezirksresultaten ­
  zusammen.
4)  Von  den  Regierungsbezirken  gelangen  die  bis  zu  Bezirksresultaten ­
  concentrirten  Tabellen  an  das  königliche
statistische  Bureau,  welches  daraus  die  Provinzial-  und
Landesresultate  zusammenstellt.
Begreiflicherweise  werden  nur  diejenigen  Einträge  vorher
erst  zu  Orts-  und  Kreisresultaten  zu  concentriren  sein,  welche
durch  die  vorgeschriebenen  Schluss  tabellen  als  solche  benötbigt
werden.  Manche  der  vorn  genannten  zu  gewinnenden  Resultate ­
  haben  sogar  einen  grösseren  Werth,  je  grösser  die
Zahlen  sind  ,  welche  ihre  Basis  bilden.  Indessen  stellt  man
den  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund,  dass  Orts-  und  Kreisstatistiken ­
  für  die  unmittelbaren  Zwecke  der  Verwaltung  der
grösseren  Städte  wie  der  Kreise  nie  detaillirt  genug  sein
können,  dass  sie  also  neben  einem  allgemeinen  auch  einen  ganz
specifischen  Nutzen  haben,  so  wird  es  nur  dankbar  zu  begrüssen
sein,  wenn  in  den  Landrathsämtern  von  allen  Tabellen  die
Concentration  zu  Kreisresultaten  vorausgeht.  Unleugbar  würden
solche  Arbeiten  den  bereits  anbefohlenen,  von  Zeit  zu  Zeit  zu
erstattenden  Kreisstatistiken  als  eine  überaus  werthvolle  Unterlage ­
  dienen  können.  Ausserdem  werden  sie  dazu  beitragen,  in  die
höchst  anerkennenswerthen  und  sehr  verdienstlichen  statistischen
Leistungen  so  vieler  Landräthe  eine  gewisse  Uebereinstimmung
der  Behandlung  zu  bringen.  Eine  Mehrarbeit  entsteht  aus  der
durchgängig  schon  in  der  untersten  Verwaltungsinstanz  vorgenommenen ­
  Concentration  eigentlich  nicht.  Denn  die  Arbeit
der  Zusammentragung  und  Zusammenstellung  der  Einzelresultate ­
  zu  Gesammtresultaten  bleibt  nahezu  dieselbe,  ob  sie
für  die  grösseren  Städte  bei  den  Magistraten  ,  für  die  Kreise
bei  den  Landrathsämtern,  oder  für  die  Bezirke  sofort  aus  den
Urlisten  bei  den  Königlichen  Regierungen  vorgenommen  wird.
Wohl  aber  wächst  bei  ersterem  Verfahren  die  Richtigkeit,
weil  die  Localkenntniss  dem  Urtheile  über  die  Einträge  ungemein
  zu  statten  kömmt.
Bei  wohlorganisirtem  Arbeitspläne  dürfte  aber  auch  die
Schnelligkeit  bedeutend  wachsen,  mit  welcher  die  Arbeit  gefördert ­
  wird.  Tn  der  preussischen  Monarchie  giebt  es  83  Städte
mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  und,  einschliesslich  11  Stadtkreise, ­
  334  Kreise,  ohne  diese  also  323.  Nimmt  man,  weil
die  grösseren  Städte  die  Concentration  für  sich  besorgen,  nur
letzte  Zahl,  so  vertheilt  sich  also  die  Arbeit  auf  406  verschiedene ­
  Organe;  und  im  Durchschnitt  hat  sonach  1  Organ  die
Statistik  von  circa  45  000  Bewohnern  herzustellen.
5)  Unter  den  angeführten  Gründen  spricht  indess  noch  ein
anderer  für  die  möglichste  Concentrirung  in  der  untersten  Instanz,
dieser  aber  führt  sofort  zu  der  Frage  der  Aufbewahrung ­
  der  Urlisten,  welche,  wenn  sie  richtig  entschieden
wird,  zugleich  einem  oft  besprochenen  Wunsche  Erfüllung
bringt.
Es  wird  nämlich  mit  allem  Rechte  darauf  ein  Gewicht  gelegt, ­
  dass  in  jeder  Gemeinde  sogenannte  Gemeindebücher
gehalten  werden  möchten,  in  welchen  nicht  blos  die  Nachweise  über
das  Gemeindevermögen,  sondern  auch  die  Nachweise  über  die
Bewohner  der  Gemeinde  und  ihre  persönlichen  Verhältnisse,  ihr
Kommen  in  die  Gemeinde,  ihr  Bleiben  in  derselben  und  ihr
Gehen  aus  derselben  zu  finden  seien.  Man  hat  dergleichen
Gemeindebücher  in  vielen  deutschen,  vorzugsweise  aber  süddeutschen ­
  Ländern.  Wodurch  könnte  nun  aber  eine  bessere  Unterlage
dafür  beschafft  werden,  als  durch  die  Haushaltungs-,  Hausund ­
  Ortslisten  der  einzelnen  Gemeinden?  Sind  sie  nicht  das
leibhafte  Inventarium  der  Angehörigen  jeder  Familie,  der  Bewohner ­
  jedes  Hauses,  der  Gebäude  und  ihrer  Wandelungen
jedes  Orts?  Und  da  mit  den  Haushaltlisten  gewerbliche
Fragen  zu  verbinden  sind,  so  sind  sie  gleichzeitig  ein  treuer
Spiegel  nicht  blos  der  Art,  sondern  auch  des  Umfangs  der
Beschäftigung;  die  Hauslisten,  die  einige  landwirthschaftliche
Fragen  enthalten  sollen,  geben  Auskunft  über  Ackerbau  und
Viehzucht  jedes  Gemeindemitgliedes,  und  die  Ortslisten  lassen
erkennen,  was  die  Gemeinde  durch  Wegzüge  verloren,  durch

Zuzüge  gewonnen  hat.  Dazu  kommt,  dass  in  der  Verwerthung
der  Urlisten  zu  Gemeindebüchern  jeder  Bewohner  der  Gemeinde ­
  eine  Veranlassung  erhält  und  sicher  auch  empfinden
wird,  seine  in  dieselben  niederzuschreibenden  Angaben  mit
Sorgfalt  und  Wahrheitsliebe  zu  bewirken.  Also  werden  dadurch ­
  zwei  Zwecke  auf  einmal  gefördert:  die  Ortsstatistik  und
die  Landesstatistik.  Das  bedarf  wohl  nur  der  Andeutung,  dass
die  wohl  aufbewahrten  Urlisten  zugleich  das  beste  Mittel  der
Controle  für  folgende  Zählungen  darbieten.
6)  Wenn  schliesslich  noch  die  Kosten  zu  erwähnen  sind,
welche  die  in  vorliegender  Denkschrift  bevorwortete  Umgestaltung
der  Volkszählungen  in  Anspruch  nehmen  kann,  so  dürfte  sichs
eigentlich  hier  nur  um  die  Mehrkosten  gegen  das  bisherige
Verfahren  handeln.  Leider  sind  die  letzteren  nicht  genau  festzustellen ­
  ,  weil  dem  statistischen  Biireau  die  gesammten  Kosten
einer  Volkszählung  in  Preussen  überhaupt  nicht  bekannt  sind.
Das  statistische  Büreau  giebt  für  Herstellung  der  Formulare
zu  den  Concentrationstabellen  3000  Thlr.  aus.  Darin  sind  aber
die  Urlisten  (die  doch  Hauslisten  sind  und  in  grösseren  Orten
sogar  als  Haushaltungslisten  verwendet  werden)  keineswegs
inbegriffen.  Ebensowenig  sind  darin  die  Hilfslisten  begriffen,
welche  für  Aufzeichnung  des  Viehstandes  und  der  Gewerbeverhältnisse ­
  in  Anwendung  kommen  müssen.*  Alle  diese  Listen
sind  ziemlich  kostspielig.  Wird  mit  Hilfe  von  Haushaltungs-,
Haus-  und  Ortslisten  gezählt,  so  sind  die  Kosten  für  die  Listen
selbst  etwa  wie  folgt  zu  veranschlagen  :
Es  giebt  in  Preussen  nach  der  Zählung  vom  3.  December ­
  1858:
3.691  725  Familien,
2.069  925  Privatwohngebäude  und
82  897  Wohnplätze.
Demnach  möchten,  wenn  man  die  Zahl  der  Familien
für  die  Zahl  der  Haushaltungslisten,  die  der  Privatwohngebäude
für  die  Zahl  der  Hauslisten  und  die  der  Wohnplätze  für  die
Zahl  der  Ortslisten  zum  Anhaltepunkt  nimmt,  für  die  nächste
Zählung,  unter  Berücksichtigung  des  Zuwachses  und  10  Prozent
Zuschlags  für  unbrauchbar  gewordene  Listen,  erforderlich  sein  :
4.000  000  Haushaltungslisten,
2.300  000  Hauslisten,
100  000  Ortslisten.
In  Summa  6.400  000  Listen.
Sie  repräsentiren  eben  soviel  Bogen  einfachen  Formats
und  entsprechen  einem  Quantum  von  circa  13  400  Ries  =
1  340  Ballen.  Jedenfalls  ist  das  Papier  des  wohlfeileren  Drucks
wegen  aber  als  Doppelformat  anzuschaffen,  in  Folge  dessen
die  1  340  einfachen  670  Doppelballen  werden.  Es  ist  unnöthig,
die  Doppelballen  schwerer  als  zu  180  Pfund  und  das  Pfund
theuerer  als  zu  3  Silbergroschen  zu  nehmen.  Es  kosten  alsdann ­
  die  benöthigten  120  600  Pfund  12  060  Thlr.
Was  die  Druckpreise  anlangt,  so  werden  bei  angemessener
Concurrenz  pro  100  000  Bogen  einfachen  Formats  in  Schönund
  Wiederdruck  75,  höchstens  80  Thaler,  dafür  zu  bewilligen ­
  sein.  Die  Satz-  und  Druckkosten  stellen  sich  sonach  auf
5  120  Thaler.  Also  Papier,  Satz  und  Druck  werden  eine
Ausgabe  von  circa  18  000  Thalern  erfordern.  Das  ist  bei
18  Millionen  Bewohnern  für  jeden  Bewohner  eine  Ausgabe
von  A—  Thlr.  oder  circa  %  Pfennig.
Es  ist  nicht  wohl  anzunehmen,  dass  die  gegenwärtigen
Kosten  für  die  Urlisten  und  sonstigen  Formulare  erheblich
niedriger  seien.  —  Die  Kosten  der  Zusammenstellung  etc.  sind
es  sicher  nicht,  wenn  die  Concentration  nach  einem  fest  bestimmten ­
  Plane  systematisch,  und  mit  allen  Hülfsmitteln  der
Arbeitstheilung,  vorgenommen  wird.
Gesetzt  aber  auch,  es  entstände  eine  geringe  Mehrausgabe;
wird  sie  nicht  reichlich  durch  die  Vortheile  einer  genaueren
Zählung  compensirt?  Im  Königreich  Sachsen  wurde  constatirt,
  dass,  als  im  Jahre  1832  die  individuelle  Zählung  durch
Hauslisten  eingeführt  wurde,  der  Zuwachs  der  Bevölkerung,
der  sonst  circa  45  000  Einwohner  pro  Triennium  betrug,  auf
einmal  auf  156  000  Einwohner  stieg.  Von  da  bewegte  er  sich
in  den  50—60  000  pro  Triennium  bis  zum  Jahre  1852,  in
welchem  die  Haushaltungslisten  eingeführt  wurden;  in  diesem
Jahre  wurde  ein  Zuwachs  von  93  181  auf  das  vorangegangene
Triennium  ermittelt.  Im  nächsten  Triennium  sank  er  aber
wieder  auf  51  564,  ein  sicherer  Beweis  also  dafür,  dass  der  verbesserten ­
  Methode  der  Zählung  ein  guter  Theil  des  Zuwachses
zu  verdanken  war.  Könnte  man,  nicht  den  Zuwachs,  sondern  die
Mehrzählung  etwa  auf  \  Procent  in  Preussen  veranschlagen,  so
würde  das  bei  18  Millionen  Einwohnern  eine  Mehrermittelung
von  90  000  Bewohnern  bedeuten,  die  bei  den  bisherigen
Zählungen  lediglich  der  Methode  wegen  ungezählt  blieben  und
demzufolge  auch  der  auf  ihre  Zahl  entfallende  Antheil  an  den
Zollvereinsrevenuen  dem  Staat  verloren  ging.  Da  nun  aber
        <pb n="28" />
        21

die  Kosten  des  vorgeschlagenen  Zählungsverfahrens  lange  nicht
so  gross  sind,  als  die  durch  dieselbe  dem  Staate  in  Aussicht
stehende  Mehreinnahme  aus  den  Zollvereinserträgnissen,  so
empfiehlt  sich  gewiss  eine  Methode  auch  aus  finanziellen  Gründen, ­
  die  nicht  blos  den  Zweck  der  Volkszählung,  sondern
auch  den  der  Volksbeschreibung  in  so  vollkommener  Weise
erreichen  lässt.

Uebrigens  verdient  es  bemerkt  zu  werden,  dass  in  demselben ­
  Maasse,  als  die  Wichtigkeit  der  Volkszählungen  besser
erkannt  wird,  auch  immer  grössere  Mittel  für  diesen  Zweck
aufgewendet  werden.  Von  den  vereinigten  Staaten  Nordamerikas ­
  liegen  die  Censuskosten  seit  1790  vor;  sie  sind  ein  vortrefflicher ­
  Beleg  des  eben  Ausgesprochenen.  Es  kostete  der
Census

von  1790  bei  3.929  872  Bewohnern  14  377  Dollars.

1800
1810
1820
1830
1840
1850

5.305  952
7.239  814
9.638  131
12.866  920
17.063  353
23.191  876

66  109
178  445
208  526
378  545
833  371
1.318  027

In  der  Kostensumme  des  letzten  Census  von  1850  sind
aber  die  Druckkosten  noch  nicht  einmal  begriffen.  Sie  überragen ­
  sicher  die  Summe  von  200  000  Dollars,  denn  im  Jahre
1840  beliefen  sie  sich  bereits  auf  eine  Höhe  von  184  693  Dollars.
Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  reducirt  nehmen  die  Kosten
folgenden  Verlauf:
Im  Jahre  1790  0,37  Cent.
1800  1,25
1810  2,46  »
1820  2,16  ,
1830  2,94  »
1840  4,88
1850  5,68  »
Ein  Cent  ist  0,43  Silbergroschen  =  5,16  Pfennig.
Um  den  Vergleich  noch  auf  einige  andere  Länder  auszudehnen ­
  sei  nur  noch  hinzugefügt,  dass  die  Zählungskosten
pro  Kopf  der  Bevölkerung  waren:
in  Belgien  1846  1,13  Silbergr.
in  England  1851  1,66  »
in  Amerika  1850  2,44  »  (excl.  Druckkosten).
Dass  die  Zähler  von  den  Kosten  den  Löwenantheil  empfangen ­
  geht  aus  dem  englischen  Tarife  für  ihre  Leistungen
klar  genug  hervor.  Jeder  derselben  erhält  in  England  bei  der
am  8.  April  d.  J.  stattfindenden  Zählung:
eine  feste  Remuneration  von  1  Pfd.  Sterl.  =  6  Thlr.  20  Sgr.,
eine  Zuschlags-Remuneration  von  2  Shilling  =  10  Silbergroschen ­
  für  jede  100  Personen  über  400  im  Zählungsdistrict
  ;
eine  Zuschlags  -  Remuneration  von  \  Shilling  =  5  Sgr.
für  jede  englische  Meile  Weg  über  5  Meilen,  die  er  bei
dem  Austheilen  der  Listen  zu  machen  hat,  und  eben  soviel ­
  für  denselben  Weg  beim  Sammeln  der  Listen.
Es  ist  nicht  daran  zu  denken,  dass  solche,  oder  auch  nur
entfernt  ähnliche  Summen  gegenwärtig  in  irgend  einem  deutschen ­
  Staate  für  die  Volkszählungen  in  denselben  verausgabt
werden;  und  sehr  die  Frage  ist  es,  ob  es  überhaupt  nöthig
ist  sie  zu  verausgaben,  ob  nicht,  wenn  eben  die  Volkszählungen ­
  zu  Nationalunternehmungen  gemacht  werden,  der  Zweck
mit  ungleich  weniger  Kosten  noch  vollständiger  zu  erreichen ­
  sein  möchte.  Würde  der  Erfolg  auch  nicht  sofort  sich
zeigen,  mit  der  Zeit  dürfte  er  sicher  nicht  ausbleiben.
Am  Schlüsse  dieses  Abschnittes  über  die  Ausführung  der
Zählung  sind  nun  noch  zwei  eng  damit  im  Zusammenhang
stehende  Dinge  zu  berühren,  das  sind:  die  Zählung  der  Militairbevölkerung
  und  die  Zählung  in  der  Stadt  Berlin.

1)
2)

3)

Hinsichtlich  der  Militairbevölkerung  ist  es  der  seit
langer  Zeit  bestehende  Brauch  in  Preussen,  dieselbe  durch  die
Militärbehörden  zur  Ziffer  bringen  zu  lassen.  Indessen  ermitteln ­
  diese  nicht  die  ganze  Militairbevölkerung,  sondern  nur
die  active  und  ihre  Angehörigen.  Die  pensionirten  Officiers
und  deren  Angehörige,  sodann  die  zur  Disposition  gestellten
Officiere  werden  wiederum  von  den  Civilbehörden  gezählt  und
endlich  auch  die  auf  längere  Zeit  beurlaubten  Soldaten  im
activen  Dienst.
Es  unterliegt  nun  gar  keinem  Zweifel,  dass  eine  solche
Spaltung  des  Zählungsgeschäfts  zu  allerlei  Unrichtigkeiten
führen  muss.  Uebergehungen  sind  dabei  ebensowenig  zu  vermeiden ­
  als  Doppelzählungen.  Hierzu  kommt,  dass  die  Ermittelung ­
  der  Zahl  aber  gar  nicht  der  alleinige  Zweck  des
Census  ist,  sondern  dass  er  auch  den  Zweck  der  Volksbeschreibung ­
  mit  zu  erfüllen  hat.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  ist
der  Militairstand  kein  Stand,  sondern  ein  Beruf.  Jeder  active

Militair,  der  während  der  Zählung  unter  den  Fahnen  steht,  ist
eben  nur  als  ein  Organ  der  Landesvertheidigung  zu  betrachten.
Das  begründet  keine  Ausnahme,  dass  dieselbe  eine  allgemeine
Staatspflicht  ist.  Ausser  diesem  Beruf  sind  ja  alle  übrigen
Verhältnisse  der  Militairbevölkerung  dieselben,  wie  die  der
Civilbevölkerung.  Sie  lebt  theils  in  Familien,  theils  in  Extrahaushaltungen, ­
  sie  ist  verschieden  nach  Alter,  Confession,  Abstammung ­
  und  Sprache,  alles  Dinge,  die  von  ihr  so  gut  zu
erheben  und  nachzuweisen  sind,  wie  von  der  Civilbevölkerung.
Darum  ist  es  dringend  nöthig,  dass  die  Specialzählung  der
Militairbevölkerung  durch  die  Militairbehörden  aufhöre,  dass
jeder  Officier  und  Officiersrang  bekleidende  Militair,  ferner
jeder  verheirathete  Militair  niederen  Grades  als  ein  Haushaltungsvorstand ­
  angesehen  werde,  der  die  erforderlichen  Angaben
über  sich  und  die  Seinigen  in  eine  gewöhnliche  Haushaltungsliste ­
  einzutragen  hat.  Alle  Uebrigen  aber,  soweit  sie  in  Casernen
  wohnen,  sind  Mitglieder  von  Extrahaushaltungen  und  werden ­
  in  Extralisten  für  Casernen  etc.  verzeichnet.  Im  Falle
Truppen  bei  Privatbewohnern  einquartiert  sind,  sind  sie  als
deren  Aftermiether  zu  betrachten.  Nur  allein  auf  solche  Weise
kann  die  Militairbevölkerung  an  den  Orten  ihres  Aufenthalts
mit  Sicherheit  nach  Zahl  und  Beschaffenheit  ermittelt  werden.

Der  andere  Punkt,  die  Zählung  in  Berlin,  hat  bei
jedem  Census  Anlass  zu  Differenzen  gegeben  und  seit  mehr
als  20  Jahren  kehren  bei  jeder  Zählung  die  Streitigkeiten  über
die  Richtigkeit  der  Volkszahl  der  Residenz  wieder.  Wäre  der
Fehler,  der  das  Streitobject  bildet,  ein  kleiner,  so  würde  er
nicht  so  gebieterisch  durchgreifende  Massregeln  zur  Richtigstellung ­
  der  Zahl  erfordern,  er  ist  aber  zu  Zeiten  schon  ein
sehr  grosser  gewesen  und  hat  gegen  30  000  betragen,  d.  h.
6—8  Procent  der  Gesammtbevölkerung  der  Residenz.
Für  grosse  Städte  mit  einer  mehr  oder  weniger  beträchtlichen ­
  latitirenden  Bevölkerung  ist  die  wichtigste  Regel  der
Zählung  die,  dass  die  Aufnahmen  auf  den  Zustand  in  einer
sehr  kurzen  Zeit  reducirt  werden.  So  wird  also  die  Bevölkerung ­
  Berlins  zu  ermitteln  sein,  wie  sie  in  der  Mitternacht  vom
2.  auf  den  3.  December  war.  In  Folge  dessen  ist  jeder  Haushaltungsvorstand ­
  zu  verpflichten,  in  seiner  Haushaltungsliste
über  diejenigen  theils  Angehörigen,  theils  Aftermiether,  theils
blosse  Schlafleute  Auskunft  zu  geben,  welche  in  der  Nacht  vom
2.  bis  3.  December  seiner  Haushaltung  im  Sinne  der  Zählungsverordnung ­
  angehörten.  Ebenso  haben  die  Inhaber  von  Herbergen, ­
  Gasthäusern  die  nämliche  Angabe  über  die  von  ihnen
Beherbergten  oder  Logirten  in  den  hierfür  bestimmten  Extralisten ­
  zu  machen.  Wird  mit  Strenge  auf  Erfüllung  dieser  Vorschriften ­
  gehalten,  so  kann  es  sich  nur  noch  um  die  Bewohner ­
  der  Residenz  handeln,  die  in  der  genannten  Nacht  weder
in  einer  Familien-  noch  in  einer  Extrahaushaltung  zubringen.
So  weit  dies  auf  der  Reise  Befindliche  (  die  Nacht  hindurch
Fahrende)  betrifft,  finden  die  hierfür  getroffenen  Bestimmungen
Anwendung,  so  weit  es  aber  Vagabondirende  sind,  so  ist  deren
Zahl  freilich  nur  schwer  zu  ermitteln.  Indess  eine  Nacht  vom
2.  zum  3.  December  ist  gerade  nicht  sehr  einladend  zum  Herumstreifen ­
  im  Freien.  Wird  demnach  ein  Fehler  begangen,
so  kann  er  nicht  sehr  gross  sein  und  keinesfalls  in  die  Tausende ­
  gehen.  Nur  durch  eine  Zählung  mittelst  Haushaltungslisten ­
  lässt  er  sich  auf  ein  Minimum  herabdrücken.  In  London ­
  ,  Paris,  Brüssel  wird  die  Bevölkerung  ebenfalls  durch
Haushaltungslisten  zur  Ziffer  gebracht  und  das  Verfahren  bei
der  Austheilung,  Ausfüllung  und  Wiedereinsammlung  ist  kein
anderes  als  das  vorn  beschriebene.  Nur  geschieht  die  Zählung,
wie  allenthalben  in  England,  Frankreich  und  Belgien,  durch
besondere  Zähler.  Indess  nicht  diese  Einrichtung  allein  verbürgt ­
  die  grössere  Genauigkeit  und  Zuverlässigkeit,  sondern
die  Massregeln,  welche  hinsichtlich  der  Zutheilung  der  Listen
an  die  Haushaltungsvorstände  getroffen  werden,  sind  es,  worauf
es  bei  der  Sache  ankommt.
Dass  man  in  einer  Stadt  von  der  hohen  Bedeutung  Berlins
gleichzeitig  mit  der  und  durch  die  Volkszählung  auch  noch
viele  andere,  die  communlichen  Interessen  berührende  Verhältnisse ­
  erheben  könne,  ist  ebenso  selbstverständlich,  als  es
wünschenswert!!  ist,  dass  Berlin  in  Bezug  auf  eine  Specialstatistik ­
  nicht  hinter  Paris  und  Wien  zurückstehe.  Berlin  ist
sicher  berufen,  in  der  Statistik  der  grossen  Städte  eine  der
hervorragendsten  Stellen  einzunehmen.

V.  Schlussresultate.
Der  Inhalt  vorliegender  Denkschrift  ist  in  folgende  Sätze
zusammenzufassen,  die  als  eben  so  viele  Vorschläge  angesehen
werden  können:
        <pb n="29" />
        1)  Der  Census  in  der  preussischen  Monarchie  hat  nicht
blos  die  Aufgabe,  die  Volkszahl  zu  bestimmen,  sondern
es  sollen  durch  ihn  auch  die  Materialien  zur  Volksbeschreibung ­
  in  dem  in  dieser  Denkschrift  entwickelten  Sinne
und  Umfange  beigebracht  werden.
2)  Die  Volkszählung  oder  der  Census  wird  durch  individuelle
und  namentliche  Zählung  von  Haushaltung  zu  Haushaltung ­
  mit  Anwendung  von  sogenannten  Haushaltungslisten,
die  durch  die  Haushaltungsvorstände  auszufüllen  sind,  bewerkstelligt. ­

3)  Zur  Vermehrung  der  Genauigkeit  und  Vollständigkeit
der  Resultate  sind  neben  den  Haushaltungslisten  noch
Hauslisten  an  die  Hausbesitzer  oder  Administratoren,  so
wie  Ortslisten  an  die  Ortsvorstände  zu  verabfolgen.
4)  Mit  den  Haushaltungslisten  sind  die  zu  einer  Gewerbestatistik, ­
  mit  den  Hauslisten  die  zu  einer  landwirtschaftlichen ­
  und  Viehhaltungsstatistik,  mit  den  Ortslistcn  die
zu  einer  Gebäudestatistik  erforderlichen  Fragen  sowohl,
wie  auch  die  Controle  über  die  Zu-  und  Wegzüge  zu
verbinden.
5)  Die  Zahl  und  Beschaffenheit  der  flottirenden  Bevölkerung
ist,  so  weit  sie  in  sogenannten  Extrahaushaltungen  lebt,
durch  Extralisten  festzustellen.
6)  Auf  jede  der  in  Anwendung  kommenden  Listen  sind  die
zu  deren  richtiger  Ausfüllung  nötigen  Erläuterungen  und
Vorschriften  abzudrucken.
7)  Die  Militairbevölkerung  ist  behufs  der  Zählung  nicht  als
ein  besonderer,  sondern  als  ein  integrirender  Bestandteil ­
  der  Bevölkerung  des  Staats  zu  betrachten.
8)  Die  Ausführung  der  Zählung  obliegt  lediglich  den  Civilbehörden.

9)  Die  betreffenden,  mit  der  Ausführung  der  Zählung  beauftragten ­

  Behörden  sind  mit  einer  präcisen  Instruction  über
die  Austeilung,  Wiedereinsammlung,  Prüfung  und  Concentrirung
  der  Listen  zu  versehen;  bezüglich  der  Prüfung
und  Concentrirung  sind  diejenigen  hierbei  einzuhaltenden
Methoden  genau  vorzuschreiben,  welche  ein  Maximum  der
Leistung  mit  einem  Minimalaufwand  von  Zeit,  Kräften
und  Geldmitteln  verbürgen.
10)  Die  Concentrirung  der  Listen  hat  die  in  Beilage  III.  verzeichneten
  Tabellen  zu  ergeben.  Die  bisherigen  Tabellen,
als  die  statistische  Tabelle,  die  Tabelle  über  die  Wohnplätze,
  die  Judentabelle,  die  Handwerkertabelle  und  die
Fabrikentabelle  kommen  dafür  in  Wegfall.
11)  Für  die  gewissenhafte  Ausführung  der  Zählung  sind  ausser
den  amtlichen  Organen  auch  noch  die  guten  Dienste  der
Presse,  sowie  die  einzelner  anwendungsfähiger  einflussreicher ­
  Corporationen  und  Privatpersonen  in  Anspruch
zu  nehmen.
12)  Bei  der  Zählung  in  Berlin  ist  die  nämliche  Zählungsmethode ­
  zu  beobachten,  wie  sie  für  den  übrigen  Theil
des  Landes  in  Anwendung  kommt.  Eine  Ermittelung
der  Volkszahl  aus  den  Einwohnerlisten  des  Einwohner-Meldeamts
  oder  den  Revierbüchern  der  Polizeicommissarien ­
  ohne  wirkliche  individuelle  und  namentliche  Zählung ­
  ist  schlechterdings  unzulässig.
Je  tiefer  diese  Vorschläge  begründet  sind,  desto  berechtigter ­
  dürfte  der  Anspruch  sein,  dass  sie  zur  Ausführung  gelangen. ­
  Als  das  belohnendste  Urtheil  über  dieselben  wäre  es
freilich  anzusehen,  wenn  sie  nicht  blos  werth  befunden  würden,
in  Preussen  zur  Geltung  zu  kommen,  sondern  wenn  aus  ihnen
heraus  auch  die  Idee  einer  allgemeinen  deutschen  Statistik  von
Neuem  Wurzel  schlüge.
        <pb n="30" />
        ,¡¿nm?í

u  li

Beilagen.

I.  Synoptisches  Tableau  zur  Veranschaulichung  des  Entwickelungsganges  der  preussischen  Volkszählungsmethoden.
II.  Entwürfe  zu  den  bei  der  vorgeschlagenen  Zählungsmethode  anzuwendenden  Formularen.
A.  Der  Ortslisten.
B.  Der  Hauslisten.
C.  Der  Haushaltungslisten  für  Familienhaushaltungen.
III.  Das  System  der  aus  der  Volkszählung  resnltirenden  Tabellen.
A.  Tabellengruppe,  die  Bewohner  betreffend.
B.  Tabellengruppe,  die  Wbhnplätze  und  Wohngebäude  betreffend.
C.  Tabellengruppe,  die  Landwirtschaft  und  die  Viehhaltung  betreffend.
D.  Tabellengruppe,  die  Industrie  betreffend.
E.  Tabellengruppe,  den  Handel  und  den  Verkehr  betreffend.
        <pb n="31" />
        I.  Beilage.  Synoptisches  Tableau  zur  Veranschaulichung  des

Gegenstände  der
V  olkszählungsvorschriften

in
Preussen.

184  0.
V  erordnung
vom  14.  Octbr.  1840.

18  43.
Verordnung
vom  10.  Octbr.  1843.

184  6.
Verordnung
vom  6.  Juli  1846.

1849.
Verordnung
vom
13.  Octbr.  1849.

18  52.
Verordnung
vom  20.  August  1852.

1.  Zeit  der  Zählung.

Im  December.

Im  December.

Den  3.  December.

Den  3.  December.

Den  3.  December.

2.  Umfang.
Factische  und  rechtliche  Bevölkerung. ­


Militairbevölkerung.
völkerung.

Civilbe-3.

  Dauer.

4.  Methode.
1)  Zählung  durch  Schätzung
und  Berechnung.
2)  Construirung  der  Listen
aus  Einwohnerlisten.

3)  Zählung  durch  Gemeindeversammlung. ­

4)  Individuelle,  aber  nicht
namentliche  Zählung  von
Haus  zu  Haus.
5)  Individuelle  und  namentliche ­
  Zählung  durch  Zähler
mittels  Hauslisten  oder  Urlisten. ­

6)  Individuelle  und  namentliche ­
  Zählung  durch  Zähler
mittels  Haushaltungslisten.
7)  Individuelle  u.  namentliche
Zählung  mittels  Haushaltungslisten ­
  durch  die  Haushaltungsvorstände ­
  selbst.

Datum  der  Aufnahme  (in
den  Urlisten)  zu  bemerken. ­


Die  Landwehrstämme  sind
als  active  Militairbevölkerung ­
  zu  betrachten.
Beurlaubte  Reserven  und
Landwehr  sind  als  Civilbevölkerung
  zu  zählen.

Gemischtes  Princip.  Alle
In-  und  Ausländer  werden, ­
  jedoch  mit  diversen
Ausnahmen,  an  den  Orten, ­
  wo  sie  sich  zur  Zeit
der  Zählung  vorübergehend ­
  aufhalten,  gezählt
Definition  von  Civil-  und
Militairbevölkerung.  Civilangehörige
  bei  Militairpersonen
  zur  Militairbevölkerung. ­
  Beurlaubte
Soldaten  zur  Civilbevölkerung.


Im  December  zu  beginnen
und  zu  beenden.

Aufstellung  von  Urlisten
nach  den  Gemejndeverzeichnissen.
  Wo  Ein
wohnerlisten  bestehen,
sind  diese  als  Surrogate
zu  benutzen.

Es  muss  wirkliche  Zählung
stattfinden.  Die  Eintragung ­
  in  Urlisten  ist
obligatorisch.

Zählung  nach  Methode  5
vorgeschrieben.

5.  Inhalt  der  Listen.

Nummer  des  Grundstücks.
Fortlaufende  Nummer  der  Bewohnereinträge. ­


Nummer  der  Liste  u.  Datum
der  Aufnahme  darin  anzugeben. ­


Beginn  am  3.  December.
Zählung  ununterbrochen
fortzusetzen,  spätestens
am  3ten  Tage  zu  vollenden. ­
  Ausnahmsweise
Ucberschreitung  der  3-tägigen
  Frist  nur  in
Städten  von  über  30  000
Einwohnern  gestattet.

Wie  1846.

Den  3.  December
anzufangen  und  in
einem  Tage  zu
beendigen.  Nur  in
besonders  volkreichen ­
  Orten  dürfen ­
  3  Tage  in  Anspruch ­
  genommen
werden.

In  diesen,  wie  in  allen  Punkten
Hinweis  auf  die  Vorschrift  vom
6.  Juli  1846.

Wie  1846.

Der  3.  December.  Wie  1849.
Ortspolizeibehörden  sind  für
richtige  Befolgung  der  Vorschrift ­
  verantwortlich.

Die  Methode,  die  Zählung
aus  den  Einwohnerlisten
herzustellen,  wird  aus
drücklich  untersagt.

Die  Ortsbehörden  sind
verpflichtet,  von  Haus
zu  Haus,  Besitzung  zu
Besitzung  an  Ort  und
Stelle  zu  zählen.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.

Besondere  Bestimmungen
der  Regierungen  über  den
Inhalt  sind  zulässig.
Datum  der  Aufnahme  anzugeben. ­


Nummer  des  Grundstücks  Nummer  des  Grundstücks
anzugeben.  I  anzugeben.
Die  fortlaufende  Nummer  I  Wie  1840.
ist  anzugeben.

Die  fortlaufende  Nummerirung
  hat  erst  nach  geschehener ­
  Zählung  zu  er-.
  I  folgen.  ,
Anmerkung.  Es  ist  selbstverständlich,  dass  da,  wo  zu  den  Gegenständen  nichts  bemerkt  ist,  Vorschriften  oder  Bestimmungen

Wie  1840.
Nummerirung  der  Listen
ist  erforderlich.

Nummer  des  Grundstücks.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.
        <pb n="32" />
        &amp;gt;9ã

WBÊM

25  Áf
Entwickelungsganges  der  preussischen  V  olkszählungsmethoden.
Auf  Verlangen  erstattete  gutachtliche
Aeusserungen  einzelner  Regierungen
über  das  Verfahren  bei  den
bisherigen  Zählungen.

Oestliche
Provinzen.

Westliche
Provinzen.

NB.  Diese  Gutachten  sind  nur  in  einem  sehr  kurzen
Auszuge  in  den  Acten  des  königlichen  statist!
sehen  Bureaus  enthalten.

Frankfurt.  3  Tage
statt  eines  einzigen  zur
Zählung  zu  gestatten.

Dieterici’s
Gutachten  über  die
Gutachten  der
Regierungen  und
neue  Vorschläge
vom  4.  October  1854.

185  5.
V  erordnung
vom
25.  October  1855.

Circularverfügung  vom  6ten
Juli  1846  muss  allezeit  die
Basis  bleiben.  —  Das
Princip  der  Zählung  ist
die  Ermittelung  der  factischen
  Bevölkerung.

Am  3.  December  wie
1846.

In  diesem,  wie  in  allen
andern  Punkten,  Hinweis ­
  auf  dieV  erordnung
vom  6.  Juli  1846.

Coblenz.  Die  Zählung
darf  nicht  von  einem
Feier  -  oder  Sonntag
unterbrochen  werden.
Coin  hält  d.  1-  u.3tägige
Frist  für  unzureichend.
Arnsberg.  Zahlungstermin ­
  auf  den  20sten
October  —  die  Zählungszeit ­
  ist  zu  kurz.
Aachen.  Die  Zählungszeit ­
  ist  zu  kurz.
Dem  Mangel  an  geeigneten ­
  Zählern  ist  abzuhelfen. ­

Düsseldorf.  FürLandgemeinden
  6  Tage,  für
Städte  10  Tage  und
im  October  zu  zählen.

Merseburg.  Schlägt
einneues  Schema  (ohne
namentliche)  Bezeichnung ­
  vor.
Königsberg.  Schlägt
ein  neues  Schema  für
Hauslisten  vor  (gut).

Minden.  Nicht  von  Haus
zu  Haus,  sondern  in
einem  einzigen  Locale
zu  zählen.  (Methode3.)

Coin.  Zu  gestatten,  dass
den  Haushaltungsvor
Stehern  Hauslisten  zur
Aufzeichnung  ihrer
Hausstandsgenossen
vor  der  Zählung  ertheilt
werden  (also  Haushaltungslisten) ­
  .
Arnsberg.  Desgl.

Die  Ueberschreitung  der
Zählungszeit  ist  nicht  blos
in  den  Städten,  sondern
überhaupt  in  volkreichen ­
  Orten  zu  gestatten.

Zählung  möglichst  an
demselben  Tage  (3ten
December),  in  volkreichen ­
  Orten  aber
spätestens  am  StenTage
zu  beenden.

Wie  1846.

Zählung  durch  Zusammenberufung ­
  der  Ortsbewohner
instructions  widrig.
Zählung  von  Haus  zu  Haus
am  Zählungstage  (also  Methode ­
  5)  darf  nicht  verlassen ­
  werden.

Aufstellung  der  Urlisten  auf
dem  Lande  durch  die
Schulzen.  Anwendung  von
Haushaltlisten  zu  gestatten.

Wie  1846.

nicht  erlassen  wurden.

185  8.
V  erordnung
vom  20.  Octbr.  1858.
Am  3.  December  wie  1846.

In  diesem,  wie  in  allen  andern ­
  Punkten,  Hinweis
auf  die  Verordnung  vom
6.  Juli  1846.

Nur  active  Militairs  u.  ihre
Angehörigen  sind  von  den
Militairbehörden  zu  zählen ­
  ;  pensionirte  Militairs
u.  ihre  Angehörigen  gehören ­
  zur  Civilbevölkerung.
  Die  zur  Disposition
gestellten  Offiziere  ebenfalls. ­
  Tclegraphenbeamte
nicht  mehr  zur  Militairbevölkerung,
  sondern  zur
Civilbevölkerung.

Datum  der  Aufnahme  der
Urlisten  darf  nicht  vergessen ­
  werden.
Verordnung  vom  20.  December ­
  1858.  Nachzählung ­
  und  sonstige  Prüfung
d.  Zählungsergebnisse  bis
ultimo  Januar  gestattet,
später  nicht  mehr.  Von
da  ab  sind  nur  noch  rechnerische ­
  Prüfungen  erlaubt. ­


18  5  3.
Brüsseler
Congressbeschlüsse;


Wo  möglich  im  December, ­
  weil  sich  in
diesem  Monat  der
grösste  Theil  der  Bevölkerung ­
  in  den  gewöhnlichen ­
  Wohnorten ­
  aufhält.

Wirkliche  Bevölkerung
(population  de  fait),
doch  sind  auch  Erhebungen ­
  erlaubt,  um
die  population  de  droit
zu  ermitteln.

Längstens
Periode.

in  lOjähriger

Wie  1846.

Die  Zahl  der  Familien  ist
in  den  Urlisten  durch  eine
besondere  Spalte  auszu-Das
  Probeexemplar  der  Urliste ­
  von  1846  wird  durch
ein  neues  vollständigeres ­
  ersetzt.

Wie  1846.  Ausserdem:
Die  Numerirung  in  der  Isten
Spalte  der  Urliste  kann
erst  nach  beendigter  Zählung ­
  vorgenommen  werden, ­
  indem  sie  durch  alle
Listen  fortlaufend  sein
soll.  Zur  leichtern  Aufrechnung ­
  sind  die  Urlisten
mit  25  Querlinien  zu  versehen. ­
  Die  Aufnahme  der
Bewohner  muss  nach  der
Nummerfolge  d.  Häuser
t eschehen.  Am
chluss  derUrliste  ist  von
der  Behörde  eine  kurze
Angabe  über  den  Zu-  und
Abgang  von  bevölkerten
Grundstücken  zu  machen.

Nach  Methode  7.

%
1860.
Londoner
Congressbeschlüsse:


Obgleich  d.December  wegen
der  mindesten  Beweglichkeit ­
  d.  Bevölkerung  d.  geeignetste ­
  zur  Zählung  ist,
so  ist  doch  die  Wahl  der
Jahreszeit  der  Zählung
der  Specialerwägung  an
heimgegeben.
Die  factische  Bevölkerung
ist  zu  ermitteln,  jedoch
mit  der  Füglichkeit,  auch
die  abwesende  recht
liehe  Bevölkerung
(Armee,  Marine,  Ma
trosen,  Fischer  u.  a.)  zu
constatiren.

Längstens  10jährige  Periode ­
  ;  wo  kürzere  Perioden ­
  bestehen,  möchte
nichts  daran  abgeändert
werden.
Möglichst  in  1  Tage.  In
volkreichen  Orten  mehrere ­
  Tage,  jedoch  muss
sich  d.  Stand  d.  Bevölkerung ­
  auf  einen  bestimmten
allgemeinen  Zählungstag
beziehen.
Die  Jahreszeit  der  Zählung
ist  den  Verhältnissen  angemessen ­
  zu  wählen.

Nach  Methode  7.

Der  Inhalt  hat  sich  auf
folgende  Dinge  zu  erstrecken ­
  :

Der  Inhalt  der  Listen  soll
ein  zweifacher  sein  :  Die
Auskünfte  sollen  sein:
a)  obligatorische  (o.),
b)  facultative  (f.).
        <pb n="33" />
        ■

—I"  m  *  «fc.

I

I

ü'

26

Gegenstände  der
Y  olkszählungsvorschriften

in
Preussen.

5.  Inhalt  der  Liste.  (Forts.)
Namen  der  Bewohner.
Geschlecht.
Alter.

Körperliche  Beschaffenheit.
Geistige  Beschaffenheit.
Religion.

184  0.
Verordnung
vom  14.  Octbr.  1840.

Tauf-  und  Familiennamen
zu  nennen.

Das  Alter  nach  dem  erst
noch  zu  erfüllenden
Lebensjahre  anzugeben.

Religion.

Familienstand.
Stand  und  Beruf.

Erwerb  und  Vermögen.
Arbeits-  u.  Dienstverhältniss.
Art  des  Aufenthalts.  Anwesenheit ­
  und  Abwesenheit.

In  der  Ehe  lebende  Personen
und  getrennt  lebende  Personen ­
  zu  unterscheiden.
Stand  und  Gewerbe  anzugeben. ­


1843.
Verordnung
vom  10.  Octbr.  1843.

184  6.
Verordnung
vom  6.  Juli  1846.

1849.
V  erordnung
vom
13.  Octbr.  1849.

1852.
V  erordnung
vom  20.  August  1852.

Tauf-  und  Familiennamen
zu  nennen.

Wie  1840.

Religion.

Stand  und  Gewerbe  anzugeben. ­


Abstammung.  Sprache.
Wohnungsweise.
Beschreibung  der  Gebäude.

Erhebung  über  die  Sprache
resp.  Nationalität  ist  den
Regierungen  gestattet.

Abwesende  Hausirer,  Lohnend ­
  Frachtfuhrleute  an
ihrem  Wohorte  zu  zählen.

Tauf-  und  Familiennamen
zu  nennen.

Das  Alter  ist  nach  dem  erst
noch  zu  erfüllenden
Lebensjahre  der  Personen
einzutragen.

Religion.

Stand  oder  Gewerbe  anzu-In

  Lohn,  Brod  und  Arbeit
stehende  Dienstboten,
Gesellen  etc.  inch  der
Gesellen  in  den  Herbergen
am  Ort  der  Zählung  mitzuzählen. ­
  »
Fremde'in  Gasthöfen  (eich
Gesellen  in  Herbergen),
Gäste  in  Familien  nicht
am  Orte  der  Zählung
mitzuzählen.
Leute  mit  verschiedenen
Wohnsitzen  nur  in  der
Stadt  des  Winteraufenthalts ­
  zu  zählen.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1840.

Wie  1846.

Wie  1840.

Wie  1840.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846.

Wie  1846

Wie  1846.

Wie  1846,  ausserdem  :
Verordnung  vom  13.  October  1852.
Abwesende  inländische  See-  u.
Flussschiffer  an  ihrem  Wohnort,
nicht  an  ihrem  zufälligen  Aufcnthaltsort
  zu  zählen.  —  Ausländische ­
  See-  und  Flussschiffer
auf  preussischem  Wassergebiete
an  ihrem  Aufenthaltsort  zu
zählen.  Ausländ.  See-  u.  Flussschiffer, ­
  die  auf  preussischen
Fahrzeugen  dienen,  sich  zur  Zeit
der  Zählung  aber  nicht  auf
preussischem  Wassergebiete  befinden, ­
  bleiben  bei  der  Zählung
unberücksichtigt.
Verordnung  vom  26.  Juli  1854.
Aufenthalt  der  Truppen.
1)  Truppen  eines  Vereinsstaates ­
  (A.)  meinem  andern
(B.)  zur  Bevölkerung  A.
zu  rechnen.  Truppen  mit
Zollfreiheit  bleiben  ausser
Berechnung.
2)  Truppen  im  Vereinsauslande ­
  zur  Bevölkerung  ihres
Heimath  slandes,  sofern  sie
nicht  eine  stehendeGarnison
im  Vereinsauslande  bilden.
3)  Ausservereinsländ.  Truppen, ­
  wenn  sie  im  Zollverein ­
  eine  stehende  Garnison ­
  bilden,  der  Bevölkerung
  der  Stadt  zuzuzählen,
wo  die  Garnison  liegt.  Vorübergehend ­
  sich  aufhaltende ­
  vereinsausländische
Truppen  bleiben  bei  der
Zählung  ausser  Betracht.
        <pb n="34" />
        4

V  1lYi

tu

27

Auf  Verlangen  erstattete  gutachtliche
Aeusserungen  einzelner  Regierungen

Di  eterici’s
Gutachten  über  die
Gutachten  der
Regierungen  und
neue  Vorschläge
vom  4.  October  1854.

1  8  55.

18  5  8.

1853.

1860.

über  das  Verfahren  bei  den
bisherigen  Zählungen.

Verordnung
vom
25.  October  1855.

Brüsseler
Congressbeschlüsse:


Londoner
Congressbeschlüsse:


Verordnung
vom  20.  Octbr.  1858

Westliche
Provinzen.

Oesthche
Provinzen

1*

»

Tauf-  und  Familienname.

Tauf-  u.  Familienname  (o)

Marienwerder.  Vor
und  Familienname  ge
theilt  anzugeben.

Wie  1846

Geschlecht  (o)

Geschlecht.

Alter  (letzter  Geburtstag)
(o).  Erhebung  des  Alters
auf  Grund  zu  producirender
  legaler  Altersatteste
derBeachtung  empfohlen.
Blinde  u.  Taubstumme  (o).
Geisteskranke  (o).

Sorgfältige  Angabe  d.  Alters  I  Alter  der  Kinder  unter  1
durch  Zahlen  wird  be  I  Jahr  nach  Monaten,  die

übrigen  Personen  nach
d.  bereits  erfüllten  Lebensjahre ­
  anzugeben.
Körperliche  Beschaffenheit ­
  :  Blinde,  Taubstumme ­
  ,  Blödsinnige,
Geisteskranke  im  Hause
oder  in  Anstalten.

sonders  empfohlen.

Unterricht  der  Kinder  im  Unterricht  der  Kinder  ira
Hause  od.  in  d.  Schule.  Hauseod.  in  d.  Schule  (f).
Confession.  I  Confession  (f).

Verordn,  v.  27.  Aug.  1857  zu
unterscheiden  :  1)  Evangelische ­
  Christen.  2)  Kathol.
  Christen.  3)  Griechische ­
  Christen.  4)  Menoniten.
  5)  (Dissidenten,
•Freigemeindler).  6)  Juden. ­
  7)  Muhamedaner.
Verordn,  vom  16.  October
1857  für  (5.)  :  Mitglieder
freier  Gemeinden  und
Deutschkatholiken.—Die
einzige  Spalte  für  Confessionen
  in  der  Urliste  in
3,  der  leichtern  Aufrechnung ­
  wegen,  zu  trennen.

Verwandtschaft  mit
Familienhaupt  (o).
Familienstand  (o).

Familienstand.

Auf  richtige  Angaben  über
den  Familienstand  zu
dringen.

Beschäftigung.  Stand  u
Beruf.

Stand  oder  Beruf  (o).
NB.  Zur  gleichmässigen
Bezeichnung  der  Gewerbe
in  d.  verschiedenen  Ländern ­
  wird  eine  3sprachigc
Nomenclátor  zur  Beachtung ­
  empfohlen.

Die  Fremden  in  Gasthäusern
und  Familienbesuche  sind
nicht  am  Ort  der  Zählung,
sondern  am  Wohnort  zu
zählen.
Staatsangehörige  in  dauerndem ­
  Aufenthalt  im  Auslande
gar  nicht  zu  zählen.  Zustimmung ­
  zur  Verordnung
über  die  See-  Vnd  Flussschiffer. ­
  Die  am  Tage  reisenden ­
  und  erst  Abends  in  die
Herbergen  einkehrenden
Handwerksgesellen  sind
Abends  in  die  Urlisten  aufzunehmen. ­


Art  des  Aufenthalts,  (fest
oder  beständig)  zeitweilig, ­
  vorübergehend.

Coblenz.  Für  Gesellen
und  reisende  Handwerksburschen, ­
  die  in
Herbergen  zu  zählen,
erst  Abends  Zettel  dahin ­
  zu  geben.

Personen,

Art  des  Aufenthalts  (f)

welche

Wochentagen  nicht  in
dem  Orte  ihres  Domicils

wohnen,  sind  nicht  an
ihrem  Aufenthaltsort,
sondern  in  ihrem  Wohnort ­
  zu  zählen.

Sprache,  weichein  d.  Familie ­
  gesprochen  wird,
anzugeben.
D.  Wohnungsweise  durch
Beschreibung  d.  Wohnung ­
  anzugeben.
Angaben  über  die  Beschaffenheit ­
  d.  Gebäude
sind  mit  zu  erheben.

Geburtsland  (o).
Sprache  (f).

a)  Für  Gebäude  überhaupt ­
  :  Ob  bewohnt,
unbewohnt  oder  im
Bau  begriffen.
b)  Für  be  wohnteGebäude  :
Zahl  der  Stockwerke,!
Wohnungen  u.Fenster.!
Benutzung  d.  Gebäude,!
von  wie  viel  Familien'
bewohnt.  Oeffentliche.
und  Privatgebäude.
c)  Für  unbewohnte  Gebäude ­
  :  Ob  wegen
ruinöser  Beschaffenheit
unbewohnt.
d)  Bezeichnung  der  nicht
für  Wohnungen  bestimmten ­
  Gebäude  (Fabriken ­
  etc.).
        <pb n="35" />
        v\  tm

jT-f

*sÊÊfcsnft&amp;amp;

W  JkL

ri

kCrj

28

Gegenstände  der
V  olkszäMungsy  or  Schriften

18  43.

184  6.

1840.

1852.

184  9.

£

Verordnung
vom
13.  Octbr.  1849.

Verordnung
vom  10.  Octbr.  1843.

Verordnung
vom  6.  Juli  1846

V  erordnung
vom  14.  Octbr.  1840.

Verordnung
vom  20.  August  1852

in
Preussen

6.  Ordnung  der  Einträge.

Vorschriften  über  die  Ordnung ­
  der  Einträge  werden ­
  empfohlen.

Ordnung  der  Einträge
1)  der  Hausherr,
2)  die  Hausfrau,
3)  Kinder  etc.

Wie  1846

Wie  1846

7.  Zahlung  und  Beschreibung
der  Betörenden  Bevölkerung. ­


Hoffmann  über'die  Zählung
der  Untersuchungs-  und
Strafgefangenen  u.  Untersuchungsgefangenen. ­
  Sind
nach  ihm  wie  die  Reisenden ­
  in  Gasthöfen  zu  behandeln. ­


Zöglinge  yon  Unterrichtsund ­
  Erziehungsanstalten,
Insassen  von  Straf-  und
und  Versorgungsanstalten
etc.  am  Orte  der  Zählung.

Wie  1846

Wie  1846

8.  Ausführung  der  Zahlung.
Organe  der  Ausführung  im
Allgemeinen.

Die  Ortsbehorden  sind  für  die
pünktliche  Befolgung  der  Verordnung ­
  vom  6.  Juli  1846  verantwortlich. ­
  Nur  gut  instruirte
und  wohl  befähigte  Personen
bei  der  Zählung  zu  verwenden.
Aushilfe  gegen  Remunerationen
aus  Staatscassen  zulässig.

Zweierlei  Behörden.  Civilhevölkerung
  durch  die
Civilbehörden.  Militairbevölkerung
  durch  die
Militärbehörden.

Zweierlei  Behörden  wie
1840.  Aushilfe  durch
Steuerbeamte  und  sonst
qualificirte  Personen  gegen ­
  Remuneration  ausnahmsweise ­
  gestattet.

Zweierlei  Behörden  wie
1840.  Die  Civilbevölkerung
  in  der  Regel  durch
die  Ortsbehörden  allein.
In  Ausnahmefällen  Hilfe
durch  Steuerbeamte  oder
sonst  qualificirtePersonen
gegen  Remuneration.

Wie  1846

Austheilung  der  Listen

Austheilung  der  Formulare
der  Urlisten  durch  die
Regierungen  an  die  Ortsbehörden. ­

Austheilung  von  Haushaltslisten ­
  an  selbstständige
Ortsbewohner  vor  der
Zählung  zulässig.

|Wie  1846

Wie  1846

Ausfüllung  der  Listen

W  i  edereinsammlung  der  Listen
Prüfung  der  Einträge  und

fi

Nachrevision.
Strafen  für  schlechte  Einträge.

Allgem.  Bemerkung,
die  Ausführung  betreffend  :

die  Ausführung  betreffend  :
Aufhebung  der  abweichenden ­
  Bestimmungen  vom
14.  October  1840  und
18.  October  1843  zu
Gunsten  der  Circularverfügung ­
  vom  6.  Juli  1846.

9.  Conoentrirnug  dei
träge.
Organe  hierfür.
Art  der  Concentration

Ein

Zeitfristen  hierfür.

10.  Bekanntgebung  der  Re
sultate.

Summarische  Angabe  hat
sofort  nach  beendigter
Zählung  zu  erfolgen.

Summarische  Angabe  der
Resultate  soll  alsbald
nach  beendigter  Zählung
geschehen.

Wie  1846

Spätestens  bis  zum  1.  April

I  '

.4

11.  Berliner  Zählung

Plan  über  die  Berliner
Zählung  mittels  Haushaltungslisten ­
  vom  24sten
Juni  1843.
Projectirte  Bekanntmachung ­
  d.  Polizeipräsidiums,
d.  Ausführung  betreffend.
Vorlage  des  Formulars.
Verordnung  vom  Ministerium ­
  des  Innern  vom
24.  October,  die  Vorbereitung ­
  der  Zählung  betreffend. ­
  Ausgearbeiteter
Plan  zur  Ausführung
vom  Polizeipräsidium.

Bericht  über  die  Berliner
Zählung  vom  4.  März  1841
von  Hoffmann.
Ist  aus  den  Registern  zusammengetragen. ­
  Schon
derenGrundzahlist  falsch.
Es  bestehen  grosse  Differenzen ­
  zwischen  den  Registerbüchern ­
  und  der
Central  tabelle.
Antrag  auf  Zählung  Berlins
durch  eine  besondere
Commission.
Bericht  über  die  Differenz
vom  28.  Juli  1841.
Zählung  der  Allerhöchsten
Herrschaften.  Bericht  v.
11.  Juni  1841.
        <pb n="36" />
        29

Auf  Verlangen  erstattete  gutachtliche
Aeusserungen  einzelner  Regierungen
über  das  Verfahren  bei  den
bisherigen  Zählungen.

Oestliche
Provinzen.

Westliche
Provinzen.

Dieterici’s
Gutachten  über  die
Gutachten  der
Regierungen  und
neue  Vorschläge
vom  4.  October  1854.

18  55.

1858.

Verordnung  .  Verordmmg
25.  October  1855.  ¡vom  20.  Octbr.  1858.

185  3.
Brüsseler
Congressbeschlüsse:


18  60.
Londoner
Congressbeschlüsse:


Wie  1846.

Wie  1846.

Die  Ortspolizeibehörden
müssen  zählen,  weil  der
Census  Landespolizeisache
ist.  Wo  die  Communalbehörden,
  Schulzen  dies
thun,  muss  es  im  Aufträge
der  Gutsherrschaft  (Polizei)
geschehen.
Das  Wie  der  Ausführung,
die  Zählung  im  Sinne  der
Circularverfügung  vonl846,
ist  Sache  der  einzelnen  Regierungen. ­


Die  Ortspolizeibehörden
sind  zur  Zählung  verpflichtet. ­
  Aushülfe  gestattet ­
  wie  1846.  Dem
Ermessen  d.  Regierungen ­
  anheimzustellen,  ob
sie  das  Publicum  auf  die
Zählung  u.  ihre  Zwecke
aufmerksam  machen
wollen.

Wie  1855  und  früher.
Den  Zählern  ist  eine  Instruction ­
  zu  geben.  Solchen ­
  ,  die  sich  durch
Fleiss  und  Geschicklichkeit ­
  auszeichnen,  kann
eine  besondere  Gratification ­
  ertheilt  werden.

Verantwortung  für  den  Inhalt
(Ausfüllung)  der  Urlisten
hat  der  ausführende  Beamte
(Schulze,  Bürgermeister)
allein.  Die  Verantwortung ­
  auf  die  Bewohner
(Familienhäupter)  abzuwälzen, ­
  ist  unzulässig.

Revision  der  Urlisten  auf  dem
Lande  durch  Berufung  der
Familienhäupter  vor  den
Schulzen  empfehlenswert!!.
Strafen  für  Nachlässigkeiten
unbedenklich.  Revision
muss  von  den  Regierungen
selbst  durch  den  Departementsrath ­
  in  die  Hand  genommen ­
  und  überwacht
werden.  Voraufstellung  des
Soll  der  Bevölkerung.  Der
Landrath,  der  Polizeipräsident, ­
  die  höheren  Polizeibehörden ­
  haben  die  hauptsächliche ­
  Revision.  Bezahlung ­
  der  Zählungnach
Köpfen  ganz  unzulässig.

Nachrevisionen  in  Aussicht ­
  zu  stellen.  Ordnungsstrafen ­
  anzudrohen. ­
  Die  Nachrevisionen ­
  sind  durch  den  Departementsrath ­
  der  Regierung ­
  in  möglichster
Ausdehnung  zu  be-Prüfung

  der  Urlisten
calculo  sind  durch  die
Landräthe,  Nachrevisionen ­
  sind  durch  d.  Departementsräthe
  der  Regierungen ­
  vorzunehmen.
Die  Verordnung  vom  20sten
October  1858  spricht  sich
klagend  über  den  Mangel
an  Sorgfalt  u.  Gewissenhaftigkeit ­
  beim  Zählungsgeschäft ­
  aus.  Es  entstehe
hierdurch  ebensowohl
eine  Beeinträchtigung  der
Landeskenntniss  als  auch
der  finanziellen  Interessen
des  Staats.

Durch  Zähler.

Durch  Zähler  (wenn  erforderlich). ­


Durch  Zähler.
Eine  erste  Prüfung  durch
die  Zähler.

Die  Resultate  sind  un
bedingt  am  1.  April
vorzulegen.  Wo  Rückstände ­
  vorhanden,  die
Eintreibung  ders.  erforderlichenfalls ­
  durch
Ordnungsstrafen  zu  be-Die

  Bekanntgebung  der
Resultate  muss  unbedingt
längstens  den  1.  April
geschehen.

Durch  Zähler.

Durch  Zähler  (wenn  erforderlich. ­


Durch  Zähler.
Eine  erste  Prüfung  durch
die  Zähler.  Zur  Sicherung
der  guten  Einträge  und
Angaben  :  Strafandrohung
für  Nachlässigkeiten  und
Fälschungen.

Gattungen  der  zu  veröffentlichenden ­
  Tabellen:
1)  Bevölkerung,  anwesende, ­
  abwesende  u.
zusammen.
2)  Bewohnte  und  unbewohnte ­
  Gebäude
3)  Oe  ff  entliehe  Anstalten. ­
  Zahl  derselben ­
  und  Zahl  ihrer
Insassen.
4)  Läden,  Magazine,  Fabrikgeb ­
  äude.
5)  Personen,  die  nicht
in  Häusern  wohnen.
6)  Dichtigkeit  der  H  a  u  s  -
b  ewo  hnung.
7)  Stärke  der  Familien.
8)  Alter  der  Bewohner.

Ansichten  über  d.  Berlin.  Zählung. ­
  Muss  ebenfalls  durch
Zähler  am  Tag  der  Zählung
von  Haus  zu  Haus  ermittelt
werden.  Für  18  727  Häuser
wären  ca.  16—1  900  Zähler
nöthig.  1  Zähler  für  10
bis  12  Häuser.  Aehnlich
für  alle  grossen  Städte.

Allg.  Bemerkung
Als  Städte  sind  nur  Orte  mit
über  2  000  Einwoh.  zu  betrachten. ­
  Sammlung
derweiter  Nachrichten  zur
Beschreibung  d.  Bevölkerung ­
  bei  Gelegenheit  des
Census  sind  erwünscht,
soweit  das  Zählungsgeschäft ­
  dadurch  nicht  beeinträchtigt ­
  wird.
        <pb n="37" />
        Anmerkung  zu  vorstehendem  synoptischen  Tableau.

Wenn  es  die  Absicht  gewesen  wäre,  gegenwärtige  Denkschrift  über  die  Methoden  der  Volkszählung  gleichzeitig  zu  einer
Kritik  der  ausgeführten  Zählungen  in  den  verschiedenen  Staaten  Europas  und  Amerikas  zu  erweitern,  so  hätte  dies  wohl  leicht
geschehen  können.  Namentlich  dürfte  die  Anwendung  des  durch  die  1.  Spalte  im  genannten  Tableau  geschaffenen  Richtmaasses
  sehr  schnell  zu  einem  sicheren  Urtheile  über  den  Werth  dieser  Zählungen  sowohl,  als  der  dazu  getroffenen  Vorbereitungen ­
  führen.  Allein  eine  solche  Arbeit  würde  die  vorliegende  nur  ungebührlich  erweitert  und  das  Interesse  dafür  jetzt
wesentlich  vermindert  haben,  weshalb  sie  einer  späteren  Zeit  Vorbehalten  bleibt,  wofern  sie  nun  nicht  schon  von  anderer  Seite
unternommen  wird.
Auf  Eins  sei  hier  noch  aufmerksam  gemacht.  In  das  Tableau  sind  die  in  vorliegender  Denkschrift  enthaltenen  Vorschläge ­
  nicht  mit  aufgenommen,  weil  dasselbe  nur  die  thatsächliche  Entwickelung  der  Zählungsverfahren  etc.  zur  Veranschaulichung ­
  bringen  soll.  Indess,  wenn  man  die  in  der  1.  Spalte  namhaft  gemachten  Gegenstände  der  Volkszählungsvorschriften
mit  dem  Inhalt  der  Denkschrift  vergleicht,  so  wird  man  finden,  dass  letztere  sich  über  alle  diese  Gegenstände  verbreitet  und
zu  bestimmten  Ansichten  darüber  gelangt.  Nur  die  specielle  Darlegung  der  *  Extralisten  «  zur  Aufnahme  der  flottirenden  Bevölkerung ­
  (Punkt  7  des  Tableaus)  ist  in  der  Denkschrift  unterlassen  worden,  um  dieselbe  nicht  durch  einen  Balläst  von  Formularen ­
  zu  erdrücken.  Ihre  Einrichtung  geht  aus  dem  Mitgetheilten  ohnehin  leicht  genug  hervor.
        <pb n="38" />
        i  '*  *  *v

"  ^  -  ZT

x*v»ísR&amp;gt;r*r,

II.  Beilage.

A.
(Entwürfe  *n  den  bei  der  vorgeschlagenen  Zälilungsmethode  anzimendenden  Formularen.)

Allgemeine  Bemerkungen  zur  Beilage  II.

Die  typographische  Anordnung  der  zu  Beilage  II.  gehörigen  Formulare  würde  in  den  wirklichen  Listen  etwas  Anderes  sein  müssen,
Vorlagen  ist,  in  welchen  die  Raumbeschränkung  ein  Zusammendrängen  selbst  der  Zeilen,  in  die  hineinzuschreiben  ist,  unerlässlich ­
  macht.  Dieselbe  Raumbeschränkung  gestattete  in  einigen  Listen  sogar  nicht,  die  nöthige  Zeilenzahl  offen  zu  halten.  Auch  dürfte

als  sie  in  den

lagen  ist,  in
Dieselbe  Raui  _  _
für  die  wirklichen  Listen  der  Druck  in  deutscher  Schrift  dem  in  lateinischer  Schrift  vorzuziehen°sein.

Volkszählung  in  der  preussischen  Monarchie

am  3.  December  1861.

Ort

gelegen  im  Kreise

des  Regierungsbezirks

rtsliste.

Dem

werden  unter  Bezugnahme  auf  die  von  der  Königlichen  Regierung  erlassene  Verfügung,
die  Volkszählung  in  der  preussischen  Monarchie  am  3.  December  1861  betreffend,  von  den  hierbei  in  Anwendung ­
  kommenden  Formularen  die  nachstehend  specificirte  Anzahl  zur  Vertheilung,  Wiedereinsammlung,
Prüfung  und  Zurücksendung,  alles  in  Gemässheit  der  Bestimmungen  jener  Verfügung  (die  hier  unten  im  Auszug
wiedergegeben  sind),  übersendet.

Kreis.
Ort.
Gutsbezirk  etc.
muthmasslicher  Bedarf
wirklich  vertheilt
zurückempfangen

Extralisten  für

Hauslisten. ­


Haushaltungs ­
 ­


Gasthäuser, ­

Herbergen.

Heil  und
Versorgungsanstalten. ­


Armenhäuser. ­


Gefängnisse ­
  und
Strafanstalten. ­


Erziehungsanstalten, ­

Waisenhäuser. ­


Casernen.

Datum
der  Austheilung

und  des
Wiederempfanges ­

der
Listen.

Allgemeine  Bestimmungen.
Zeit  der  Zählung.  Als  Normaltermin  der  Zählung  ist  der  3.  December  anzusehen.  Die  Zählung  muss  an  diesem  Tage  bef
 onnen,  ununterbrochen  fortgesetzt  und  wo  möglich  an  demselben  Tage  beendet  werden.  Nur  in  volkreichen  Ortschaften  dürfen
Tage  auf  das  Zählungsgcschäft  verwendet  werden.  Alle  Angaben  müssen  sich  aber  auch  auf  den  Zustand  vom  3.  December
beziehen.  Wo  es  auf  genaue  Zeitbestimmung  ankommt,  dient  der  Mittag  zum  Anhalten,  so  dass  alle  vor  Mittag  des  3.  December
Geborene  noch  nicht  mit  gezählt  werden,  hingegen  alle  vor  Mittag  dieses  Tages  Gestorbene  noch  als  Lebende  angesehen  und  mit
gezählt  werden.
Wer  zu  zählen  ist.  Zu  zählen  sind  alle  Personen  ohne  Ausnahme,  welche  am  3.  December  in  irgend  einem  Orte  des  preussischen ­
  Staats  betroffen  werden,  gleichviel,  ob  sie  der  Civil-  oder  Militärbevölkerung  angehören,  ob  sie  In-  oder  Ausländer  sind,
sich  dauernd  oder  nur  vorübergehend  an  dem  Orte,  wo  sie  am  3.  December  betroffen  werden,  aufhalten.
Methode  der  Zählung.  Die  Zählung  ist  im  Principe  eine  Selbstzählung  durch  die  Bewohner  des  Staats,  resp.  durch  die  Haushaltungsvorstände ­
  und  Hausbesitzer,  "zu  welchem  Behufe  den  letzteren  vor  dem  Zählungstermine  die  nöthige  Anzahl  von  Hausund ­
  Haushaltungslisten  zur  Ausfüllung  ertheilt  wird.  .  Die  speciellen,  diese  Ausfüllung  etc.  betreffenden  Instructionen  sind  auf  den.
Listen  selbst  enthalten  und  da  zu  ersehen.
4)  Ausführung  der  Zählung.  Die  unmittelbare  Leitung  und  Ausführung  der  Zählung  obliegt  lediglich  den  Civilbehörden,  und  zwar
den  Ortspolizeibehörden.  Das  Zählungsgeschäft  besteht  in  der  Vertheilung,  Ausfüllung,  Wiedereinsammlung,  Prüfung  und  eventuell
in  der  Concentration  der  Listen.

1)

2)
        <pb n="39" />
        5)  Vertheilang  der  Listen.  Ehe  die  Listen  vertheilt  werden,  ist  der  Bedarf  derselben  für  jedes  Haus  annähernd  festzustellen.  Es
kann  das  mit  Hilfe  der  Urlisten  von  der  Zählung  im  December  1858  leicht  geschehen.  In  jedes  bewohnte  Grundstück  (eben
so  aber  auch  in  Orten,  wo  Leute  auf  Schiffen  wohnen,  in  jedes  Schiff)  sind  so  viele  Haushaltungslisten  zu  geben,  als  Haushaltungen
in  demselben  wohnen.  Ausserdem  hat  der  Besitzer  oder  Administrator  des  Grundstücks  noch  eine  Hausliste  zu  empfangen.  Zur
Aufnahme  der  flottirenden  Bevölkerung  in  Gasthäusern  und  Beherbergungsanstalten,  in  Heil-  und  Versorgungsanstalten,  in  Armenund
  Gemeindehäusern,  in  Gefängnissen,  Corrections-  und  Strafanstalten,  in  Waisenhäusern,  Blinden-  und  Taubstummenanstalten,
Erziehungsanstalten,  Pensionaten  und  in  Casernen  sind  besondere  sogenannte  »Extralisten«  an  die  Inhaber,  Administratoren,  Directoren ­
  solcher  Häuser  cyad  Anstalten  zu  vertheilen,  damit  sie  von  denselben,  gemäss  der  Erläuterungen  auf  gedachten  Listen  selbst,
ausgefüllt  werden.  Die  Behörden  haben  hierbei  vorzugsweise  darauf  zu  achten,  dass  keine  der  genannten  Anstalten  übersehen
und  von  jeder  die  erforderlichen  Nachweise  über  die  darin  befindliche  flottirende  Bevölkerung  beigebracht  werden.  —  Es  empfiehlt
sich,  dass  über  den  erforderlichen  Bedarf  an  Listen  ein  Verzeichniss,  wie  das  obige,  angelegt  und  darin  1)  der  Bedarf  für  jedes
Haus  festgestellt,  2)  die  Zahl  der  wirklich  vertheilten  Listen  und  3)  die  Zahl  der  zurückempfangenen  Listen  notirt  werde.
Die  Weitervertheilung  der  Haushaltungslisten  an  die  Haushaltungsvorstände  hat  durch  die  Hausbesitzer  oder  deren  Administratoren ­
  so  zu  geschehen,  wie  es  auf  den  Hauslisten  §.  4  angegeben  ist.
6)  Ausfüllung  der  Listen.  Da  die  Ausfüllung  der  Listen  durch  die  Bewohner  selbst  oder  doch  unter  deren  Verantwortlichkeit  zu
f eschehen  hat,  so  ist  sie  von  Seite  der  Behörden  nur  zu  überwachen.  Namentlich  werden  letztere  dafür  Sorge  tragen,  dass  in
en  Fällen,  wo  die  Bewohner  vermöge  ihres  Bildungsgrades  zur  Ausfüllung  der  Listen  nicht  geschickt  genug  sind,  die  nöthigen,
zu  diesem  Geschäfte  geeigneten  Personen,  das  Zählungsgeschäft  unterstützend,  erforderlichenfalls  gegen  besondere  Remuneration,
herangezogen  werden.  Die  Willigkeit  der  Ausfüllung  ist  durch  die  in  jedem  gegebenen  Falle  wirksamsten  Massregeln,  am  Besten
aber  durch  Belehrung  über  Zweck  und  Nutzen  der  Aufnahme,  sei  es  in  Vereinen  oder  durch  die  Presse,  sicher  zu  stellen.
7)  Wiedereinforderung  der  Listen.  Die  Haus-  und  Haushaltungslisten  sind  vom  4.  December  ab  wieder  einzuverlangen.  In  jedem
Falle  müssen  sämmtliche  Listen  bis  den  7.  December  ausgefüllt  in  die  Hände  der  Behörde  zurückgelangt  sein.
8)  Prüfung  der  Listen.  Die  Ortsbehörden  haben  die  ¡eingesammelten  Listen  zu  ordnen  und  zunächst  auf  ihre  Vollzähligkeit  zu
prüfen.  Zu  jeder  Hausliste  müssen  die  ihr  zugehörigen  entsprechenden  Haushaltungslisten  vorhanden  sein.  Die  fernere  Prüfung
hat  sich  auf  den  Inhalt  der  Listen  zu  erstrecken.  Von  der  Behörde  und  ihren  Organen  dabei  erkannte  Unrichtigkeiten  sind  zu
berichtigen.  Muthwillig  oder  böswillig  falsche  und  unvollständige  Angaben  sind  zu  ahnden.
9)  Entziehung  der  Listen  vor  indlsoretem  Gebrauch.  Die  Behörden,  welchen  die  Ausführung  der  Zählung  obliegt,  werden  hierdurch ­
  ausdrücklich  angewiesen,  von  dem  Inhalte  der  Listen  keinen  anderen  Gebrauch,  als  den  durch  den  Zweck  der  Zählung
bedingten  zu  machen.  Namentlich  wird  denselben  hierdurch  jede  Benutzung  des  Inhalts  der  Listen  für  Steuerzwecke,  sei  es  des
Staats  oder  der  Gemeinde,  auf  das  Allerbestimmteste  untersagt.
10)  Zusammenstellung  der  Listen.  Jeder  Ortsbehörde  liegt  ob,  mit  Hilfe  der  Controltabelle  in  den  Haushaltungslisten  das  Gesammtresultat
  der  Bewohnerzahl  im  Orte  so  schnell  als  möglich,  spätestens  aber  bis  den  14.  December  zu  bewirken,  und  dasselbe  sofort,
nachdem  das  Resultat  erhoben,  der  zuständigen  oberen  Behörde  mitzutheilen,  so  dass  das  vorläufige  Zählungsresultat  vom  ganzen
Lande  schon  gegen  Ende  des  Monats  December  1861  bekannt  gegeben  werden  kann.  Es  ist  keiner  Behörde  verwehrt,  das  ihren
Ort  betreffende  Resultat  sofort  der  Presse  zu  übergeben.
Hinsichtlich  der  weiteren  Concentration  und  Verarbeitung  der  Listen  gelten  die  Bestimmungen  der  hierüber  erlassenen  besonderen ­
  Instruction.
11)  Wiedereinsendung  der  Listen.  Diejenigen  Ortsbehörden,  welchen  eine  weitere  Concentration  der  Listen,  als  die  im  §.  10  angegebene, ­
  nicht  obliegt,  haben  sämmtliche  Listen  bis  spätestens  den  21.  December  an  den  Landrath  des  Kreises  zu  übersenden.
12)  Ortslisten.  Ausser  den  oben  namhaft  gemachten  Haus-,  Haushaltungs-  und  Extralisten  werden  den  Ortspolizeibehörden  noch
besondere  Ortslisten  (wie  die  Vorlage)  übersendet.  Dieselben  enthalten  einige  Anfragen  über  die  Veränderungen  in  dem  Gebäudebestand ­
  des  Orts  im  Jahre  1861,  ferner  auch  Fragen  über  die  Zu-  und  Wegzüge  des  Orts  und  endlich  auch  einige  Fragen  über
die  Beschaffenheit  des  Bodens  des  zu  dem  Orte  gehörigen  Ackerlandes.  Diese  Fragen  sind  in  Gemässheit  der  dabei  befindlichen
Instructionen  von  den  Ortsbehörden  zu  beantworten.
        <pb n="40" />
        5

33

Fragen,
die  Gebäude  des  Orts  betreffend.

1.  Wie  gross  ist  die  Anzahl  der  den  Ort  bildenden  Feuercataster-Nummern?
2.  Sind  die  Grundstücke  des  Orts  überhaupt  mit  fortlaufenden  Nummern  versehen?
Zu  welchen  Zwecken?
3.  Wie  viel  öffentliche  Gebäude  befinden  sich  in  dem  Ort,  und  zwar  wie  viel
öffentliche  Gebäude  für  den  Quitus?  für  die  Schule?  für  Heil-,  Erziehung^ ­
  -  und  Versorganstalten?  für  die  Staatsverwaltung?  für  die  Gemeindeverwaltung? ­
  für  die  Militärverwaltung?
4.  Wie  viel  Privatgebäude  befinden  sich  in  dem  Ort,  und  zwar
wie  viel  Wohngebäude?  Gebäude  für  gewerbliche  Zwecke?  Gebäude  für  landwirtschaftliche ­
  Zwecke?
5.  Wie  viel  Gebäude  sind  im  Jahre  1861  zerstört  worden,  und  zwar
►  durch  Brand:
wie  viel  öffentliche  Gebäude,  total?  partial?
wie  viel  Privatgebäude,  *  ?  »  ?
durch  andere  Elementarereignisse  oder  auf  sonstige  Weise:
wie  viel  öffentliche  Gebäude,  total?  partial?
wie  viel  Privatgebäude,  »  ?  »  ?
6.  Wie  viel  Gebäude  sind  im  Jahre  1861  abgetragen  worden  (die  sub  5  genannten  hierbei  ausser  Betracht  zu  lassen),  und  zwar
für  öffentliche  Zwecke:
wie  viel  öffentliche  Gebäude?  wie  viel  Privatgebäude?
zum  Zweck  des  Neubaues  :
wie  viel  öffentliche  Gebäude?  wie  viel  Privatgebäude?....
7.  Wie  viel  Gebäude  sind  im  Jahre  1861  erweitert  und  neu  gebaut,  und  zwar
wie  viel  öffentliche  Gebäude  erweitert?  darunter  Schulen?
«  »  »  »  neu  gebaut?  darunter  Schulen?
.  »  Privatwohngebäude  wurden  erweitert?  wie  viel  neu  gebaut?
»  »  gewerbliche  Privatgebäude  wurden  erweitert?  wie  viel  neu  gebaut?
»  »  landwirthschaftliche  Privatgebäude  »  ?  wie  viel  neu  gebaut?
8.  Wenn  es  sich  darum  handelte,  das  gesammte  Ackerland,  das  zur  Gemarkung  des  Orts  gehört,  seiner  Bodenbeschaffenheit
nach  (ohne  Rücksicht  auf  die  Bodenbeschaffenheit  in  andern  Orten)  in  drei  Bodenclassen  zu  unterscheiden',  wie
viel  Morgen  wären  dann  anzusprechen  als  gutes  Land?  als  mittleres  Land?  als  schlechtes  oder
geringes  Land  ?
Anmerkung.  Diese  Frage  ist  dazu  gestellt  worden,  um  aus  den  darauf  zu  erhaltenden  Antworten,  in  Verbindung  mit  der  aus  den  Hauslisten ­
  hervorgehenden  Angabe  über  die  Bestellung  des  Ackerlandes  mit  Weizen,  Roggen,  Gerste,  Hafer  etc.,  eine  thunlichst
  zuverlässige  Uebersicht  der  Ackerbauproduction  zu  gewinnen.

Zur  Notiz.
Die  Fragen  1—7  werden  in  Zukunft  bei  jeder  Volkszählung  gestellt  werden,  jedoch  nicht  blos  auf  das  Jahr,  in  welchem
die  Zählung  stattfindet,  Bezug  nehmend,  sondern  auf  die  3  seit  der  jedesmaligen  letzten  Zählung  verflossenen  Jahre.  Es  sind
deshalb  dergleichen  Nachweise  von  jetzt  ab  regelmässig  zu  sammeln,  damit  sie  nicht  erst  bei  Gelegenheit  der  Zählung  mühsam
ermittelt  zu  werden  brauchen.
        <pb n="41" />
        34

Z  u  -  und  We  g  z  ü  g  e.
Ein-  und  Auswanderung.

Namen
der
Ausgewanderten.

A.  Auswanderung  aus  Preussen.

Alter
in
vollen
Jahren.

§
o

Stand  und  Beruf.

Nahrungszweig  und
Erwerbsquellen.

Arbeits-  und  Dienstverhältniss.


Zahl
der  angehörigen
Mitausgewanderten ­


unter  14
Jahren

über  14
Jahren

Ziel
der
Auswanderung.

Land.

Grund
und  Zweck
der
Auswanderung.

2.

3.

4.

5.

6.

9.

10.

B.  Einwanderung  nach  Preussen.

Namen
der
Eingewanderten.

Alter
in
vollen
Jahren.

2.

3.

Stand  und  Beruf.

Nahrungszweig  und
Erwerbsquellen.

Arbeits-  und  Dienstverhältniss.


4.

Zahl
der  angehörigen
Mit-Eingewanderten


unter  14
Jahren

über  14
Jahren

7.

Frühere
Heimath.

Land.

Zweck
der
Niederlassung.

io.

Motive  und  Erläuterungen.
§.  1.  Zweck  der  Erhebung.  Bei  dem  immer  mächtiger  werdenden  Drange  nach  allgemeiner  Freizügigkeit,  welche  durch  die  von  Jahr  zu
Jahr  zahlreicher  und  wohlfeiler  werdenden  Communicationsmittel  ausserordentlich  gefördert  wird,  nimmt  die  Bewegung  der  Bevölkerung
durch  Zu-  und  Wegzüge  zusehends  grössere  Dimensionen  an.  Es  ist  aus  vielen  Gründen  nothwendig,  die  Grösse  dieser  Bewegung ­
  im  Auge  zu  behalten,  wie  das  auch  schon  früher  durch  die  Statistik  der  Ein-  und  Auswanderungen  geschehen  ist.  In
Zukunft  sollen  die  Grundlagen  für  diese  Statistik  auf  dem  hier  eingeschlagenen  Wege  und  in  dem  Umfange  gewonnen  werden,
welcher  durch  die  vorstehenden  Tabellen  angedeutet  wird.  Statt  der  bisherigen,  fernerh  in  nicht  weiter  geforderten  Notizen  über  das
Vermögen  der  Ein-  und  Ausgewanderten,  welche  ohnehin  sehr  mangelhaft  waren,  sind  aber  die  genauen  Nachweise  über  den  Stand
und  Beruf  etc.  der  Ein-  und  Ausgewanderten  beizubringen,  damit  daraus  ersehen  werden  könne,  welche  Berufsangehörme  hauptsächlich ­
  den  preussischen  Staat  verlassen,  und  welche  andere  ihn  aufsuchen.
§.  2.  Auswanderung.  Als  Ausgewanderte  und  Weggezogene  sind  alle  diejenigen  Personen  des  Orts  zu  betrachten,  welche  aus  demselben ­
  in  einen  anderen  Staat  zogen,  in  dem  Orte  aber  vor  ihrem  Wegzug  entweder  durch  Geburt  heimathsberechtigt,  oder  mit
Grundbesitz  ansässig,  oder  das  Bürgerrecht  erlangt,  oder  sich  in  der  Absicht  eines  dauernden  Aufenthalts  daselbst  niedergelassen
hatten.  Dienstboten,  Handwerksgesellen,  Arbeiter  und  alle  die  Personen,  welche  nur  einen  zeitweiligen  oder  vorübergehenden
Aufenthalt  in  dem  Ort  genommen  hatten,  sind  nicht  als  Ausgewanderte  im  Sinne  dieser  Aufnahme  zu  betrachten.
§.  3.  Einwanderung.  Als  Eingewanderte  und  Zugezogene  sind  alle  diejenigen  Personen  zu  betrachten,  welche  aus  einem  anderen
Staat  in  den  Ort  zogen  und  sich  in  demselben  entweder  mit  Grundbesitz  ansässig  machten,  oder  das  Bürgerrecht  daselbst  erlangten,
oder  sich  in  der  Absicht  eines  dauernden  Aufenthalts  im  Orte  nicderliessen.  Dienstboten,  Handwerksgesellen  und  alle  die  von
ausserhalb  nach  Preussen  Eingewanderten,  welche  nur  einen  zeitweiligen  oder  vorübergehenden  Aufenthalt  in  dem  Orte  genommen
haben,  sind  nicht  mit  unter  den  Einwanderern  aufzuführen.
§.  4.  Mitein  -  und  Mitausgewanderte.  Indem  in  die  erste  Spalte  der  Aus-  und  Eingewanderten  die  Namen  der  Familienhäupter,
resp.  Haushaltungsvorstände  einzutragen  sind,  sind  deren  Haushaltungsangehörige  als  Mitein-  oder  Ausgewanderte  zu  betrachten,
Hinsichtlich  der  Feststellung  der  Begriffe  Haushaltungsvorstand  und  Haushaltungsangehörige  etc.  sind  die  bei  der  Volkszählung
m  Anwendung  kommenden  Bestimmungen  massgebend.  Dasselbe  gilt  von  dem  Begriffe  des  Aufenthalts,  wie  auch  von  den  Angaben
über  die  Confession,  den  Stand  und  Beruf.
        <pb n="42" />
        *&amp;gt;

—■—■g

■

*

35

B#

(  Entwurf.  )

Volkszählung  in  der  preussischen  Monarchie
am  3.  December  1861.

Ort

gelegen  im  Kreise  des  Regierungsbezirks

Hausliste,

auszufüllen  durch  die  Haus-  und  Grundstücksbesitzer  oder  deren  Administratoren,  Pächter  etc

Allgemeine  hierbei  zu  beachtende  Bestimmungen.
(Zweck  der  Listen.)  Durch  die  in  diesen  Hauslisten  zu  sammelnden  Nachrichten  wird  ebensowohl  beabsichtigt,  die  Zahl  der
preussischen  Bevölkerung  aufs  Genaueste  zu  ermitteln,  als  auch  die  leibliche,  geistige  und  sociale  Beschaffenheit  derselben  so  gut
als  möglich  kennen  zu  lernen.  In  ihrer  Zusammenstellung  werden  jene  Nachrichten  dazu  beitragen,  der  Bedeutung  Preussena
unter  den  Völkern  Deutschlands  im  weitesten  Umfange  Ausdruck  zu  geben,  und  in  Hinblick  auf  diesen  Zweck  wird  auf  eine
eben  so  pünktliche  wie  wahrheitsgetreue  Ausfüllung  der  Listen  und  Beantwortung  der  gestellten  Fragen  vertrauensvoll  gerechnet.
Sämmtliche  Angaben  können  ohne  Befürchtung  irgend  eines  indiscreten  Gebrauchs  gemacht  werden.
2)  (Auskunftsertheilung.)  Jedem  Besitzer  eines  Privatgrundstücks,  oder  vielmehr  in  jedes  bewohnte  Besitzthum  mit  eigener  Brandcatasternummer ­
  wird  eine  solche  Hausliste  gegeben,  deren  Fragen  durch  ersteren  oder  dessen  Stellvertreter  richtig  zu  beantworten
sind.  Die  verlangten  Auskünfte  beziehen  sich
1)  auf  die  Angabe  der  Namen  und  der  Zahl  der  Miethparteien  (s.  §.  4  und  5)  ;
2)  auf  die  Beantwortung  der  Fragen  über  die  Lage  und  Beschaffenheit  der  Grundstücke  im  Allgemeinen  (s.  Fragen  I.  1  —  8);
3)  auf  die  Beantwortung  der  Fragen  über  etwaige  auf  dem  Grundstücke  stattfindende  Viehhaltung  (s.  Fragen  II.  ).  Auch
wenn  das  im  Grundstücke  eingestellte  Vieh  nicht  dem  Besitzer  des  Grundstücks  gehört,  sind  die  Nachrichten  über  dergleichen ­
  Vieh  gleichwohl  von  ihm  in  der  vorliegenden  Liste  abzugeben;
4)  auf  die  Beantwortung  der  Fragen  über  einen  etwa  mit  dem  Grundstücke  in  Verbindung  stehenden  landwirtschaftlichen  Betrieb ­
  (s.  Fragen  II  ).  Auf  Grundstücke  mit  blossen  Lust-  oder  Ziergärten  am  Hause  leiden  die  Fragen  keine
Anwendung.
An  die  Stelle  der  Besitzer  treten,  wo  diese  abwesend  sind,  beziehentlich  die  Administratoren  und  Pächter,  und  haben  letztere  in
solchem  Falle  Alles  das  zu  erfüllen,  was  den  Besitzern  vorgeschrieben  ist,  bei  der  Unterschrift  sich  aber  als  Pächter  oder  Administratoren ­
  zu  bezeichnen.
3)  (Numerirung  der  Listen.)  Den  Grundstücksbesitzern  liegt  ob,  die  ihnen  von  der  Behörde  mit  der  Hausliste  zugefertigten  Haushaltungslisten
  vor  allen  Dingen  jede  mit  einer  fortlaufenden  Nummer  zu  versehen.  Diese  Nummer  ist  unmittelbar  unter  der
Ueberschrift  »  Haushaltungsliste"  zu  setzen.
4)  (Verkeilung  der  Listen.)  Die  numerirtcn  Listen  sind  von  den  Besitzern  rechtzeitig,  und  zwar  nicht  früher  als  den  1.  und  nicht
später  als  den  2.  Dezember  1858  an  die  einzelnen  Haushaltungen  zu  vertheilen.  Als  Haushaltung  hat  der  Grundstücksbesitzer
oder  dessen  Stellvertreter  nicht  nur  jede  Vereinigung  von  zwei  und  mehr  Personen  zu  betrachten,  welche  zusammen  leben  und
von  ihm  eine  Wohnung  direct  ermiethet  haben,  sondern  auch  alleinstehende  Personen,  welche  eine  besondere  direct  ermiethete
  Wohnun"  bewohnen.  Ebenso  sind  Fremde,  welche  in  selbstständig,  d.  h.  direct  ermietheten  Privat  Wohnungen  wohnen,
gleichfalls  mit  Haushaltungslisten  zu  versehen.  Als  Haushai  tungs  vor  stand  ist  das  Familienhaupt  zu  betrachten.
5)  (Wiedereinforderung  und  Controle  der  Listen.)  Die  Grundstücksbesitzer  etc.  haben  die  Haushaltungslisten  nach  _
schehenem  Einträge  von  den  Haushaltungsvorständen  wieder  einzuverlangen  und  über  die  wieder  eingegangenen  Haushaltungslisten
die  Controltabelle  auf  Seite  2  dieser  Hausliste  auszufertigen,  d.  h.  in  dieselbe  die  Namen  der  Haushaltungs  Vorstände  der  Ordnungsnummerfolge ­
  der  Haushaltungslisten  nach  einzutragen,  auch  die  Spalte  für  die  Zahl  der  Mitglieder  jeder  Haushaltung  richtig  auszufüllen. ­
  Ferner  haben  die  Grundstücksbesitzer  am  Schlüsse  von  Seite  4  die  Erklärung,  dass  sie  die  verlangten  Auskünfte  nach
bestem  Wissen  und  Gewissen  gegeben,  mit  ihrem  Namen  zu  unterzeichnen.

6)  (Abholung  der  Listen.)

etztere  findet  vom  4.  December  ab  statt.

a#uuiuu  Die  Hauslisten  und  die  controlirten  und  nach  der  Nummer  gelegten  Haushaltungslisten  sind  einschliesslich ­
  "de""weiche  der  Besitzer  selbst  auszufüllen  hat  (s.  §.  10),  zur  Abholung  bereit  zu  halten.  Le
        <pb n="43" />
        Tabelle  zur  Controle  der  Angaben  der  Hau  sb  alt  un  gs  vor  stau  d  e

Ordnungs-Nummer

der
Haushaltungsliste.

F  amiliennamen
der
Miethparteien,  resp.  Haushaltungsvorstände.

Zahl  der  Mitglieder
der  neben  genannten
Miethparteien,
resp.  Haushaltungen.

1.

2.

5.

6.
7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.
21.

22.

23.
24.

25.

26.

27.
28.

29.

30.
31.
32.

33.
34.

35.
36.

37.

38.

39.

40.

Summa.

Alle  die  in  dieser  Controltabelle  enthaltenen  Angaben  sind,  so  weit  mir  bekannt,  vollständig  und  der  Wahrheit  getreu.
Ort:  Name:
        <pb n="44" />
        37

1.  Fragen,
die  Lage  und  Beschaffenheit  der  Grundstücke  im  Allgemeinen  betreffend.
1)  Welche  Nummern  hat  das  Grundstück?  Auf  dem  Hypothekenfolium?  I m  Brandcataster?
Im  Steuercataster?
2)  Hat  dasselbe  noch  eine  besondere  Benennung?  Welche?
3)  Wer  ist  der  Besitzer  desselben?
4)  Welchem  Zwecke  oder  welchen  Zwecken  dient  das  Grundstück  vorzugsweise?
Wieviel  enthält  es  Privatwohngebäude?
5)  Befinden  sich  bei  dem  Grundstücke,  als  besondere  Gebäude  bestehende  Scheunen,  Schuppen,  Ställe?
Wie  viel  zusammen?
6)  Oder  befinden  sich  bei  dem  Grundstücke,  als  besondere  Gebäude  bestehende  Fabrikgebäude,  Mühlen,  Privat*
Magazine?  Wie  viel  zusammen?
7)  Welches  ist  wohl  der  gegenwärtige  Werth  des  Grundstücks  (ohne  bewegliches  Inventar),  wenn  es  aus  freier  Hand
verkauft  werden  sollte?
8)  Wie  hoch  ist  dasselbe  mit  Hypothekenschulden  (einschliesslich  etwaiger  Pfandbriefschulden)  belastet?

Motive  und  Erläuterungen,
die  Angaben  über  Lage  und  Beschaffenheit  der  Grundstücke  im  Allgemeinen  betreffend.

Zu  1.  Die  Fragen  nach  der  Nummer  eines  Grundstücks  sind  nothwendig  zu  seiner  bestimmten  Bezeichnung.  Gewöhnlich  laufen
mehrere  Numerirungen  neben  einander  her.  Bei  dem  zur  Zeit  noch  stattfindenden  Mangel  eines  allgemeinen,  über  die  ganze
Monarchie  verbreiteten  Gebäudecatasters  ist  daher  die  Angabe  der  oben  namhaft  gemachten  drei  verschiedenen  Nummern  für
jetzt  noch  unentbehrlich.
Zu  2.  Die  etwaige  orts-  oder  gegendübliche  Nebenbezeichnung  des  Gebäudes  ist  mitzutheilen,  um  die  Ortsverzeichnisse  darnach
vervollständigen,  bezüglich  berichtigen  zu  können.
Zu  3.  Nach  dem  Namen  des  Besitzers  des  Grundstücks  wird  deshalb  besonders  gefragt,  weil  er  durch  die  Unterschrift  dann
nicht  in  Erfahrung  gebracht  wird,  wenn  das  Grundstück  nicht  von  ihm  selbst  verwaltet,  sondern  von  einem  Andern  administrât  wird.
Zu  4  —  6.  Nachrichten  über  die  Bestimmung  der  Grundstücke  werden  in  Preussen  schon  seit  mehr  als  50  Jahren  erhoben.  Für  die
Kenntniss  des  gewerblichen  Charakters  der  Orte  sind  sie  von  grösster  Wichtigkeit.  Die  bisherigen  Tabellen  stellen  bekanntlich
2  grosse  Gruppen  von  Gebäuden  auf,  öffentliche  und  Privatgebäude.  Die  oben  gestellten  Fragen  beziehen  sich  aber  nur  auf
Privatgebäude.  Hinsichtlich  dieser  unterscheiden  jene  Tabellen  zwischen  Privatwohngebäuden,  sodann  gewerblichen  Gebäuden,  als:
Fabriken,  Mühlen,  Privat-Magazinen,  und  endlich  zwischen  landwirtschaftlichen  Gebäuden,'Scheunen,  Schuppen  und  Ställen.
Diese  Unterscheidungen  sind  auch  fernerhin  beizubehalten  und  darum  sind  die  Fragen  gestellt.
Zu  7  —  8.  Die  Fragen  nach  dem  Werth  und  der  Verschuldung  der  Grundstücke  sind  so  delicater  Natur,  dass  man  sie
nicht  gestellt  haben  würde,  wenn  die  Nachweise,  die  durch  ihre  genaue  Beantwortung  erhalten  werden  können,  nicht  von  der
allergrössesten  Wichtigkeit  und  namentlich  in  jetziger  Zeit  wären.  In  den  Städten  wie  auf  dem  Lande  ist  die  Klage  nach
mangelndem  Realcredit  eine  gleich  grosse,  eine  gleich  dringende.  Es  giebt  aber  sehr  viele  Stimmen,  die  diese  Klagen  für  übertrieben, ­
  eine  etwaige  weitere  Verschuldung  des  Grundbesitzes  für  unmöglich,  weil  gefährlich  halten.  Der  Streit  bewegt  sich  indess
so  lange  in  vagen  Vermuthungen,  als  nicht  auf  eine  bestimmte  Weise  die  Realverschuldung  der  einzelnen  Landestheile  wahrheitsgetreu ­
  nachgewiesen  ist.  Mittels  der  beiden  gestellten  Fragen  und  der  darauf  ertheilten  Antworten  ist  zu  einem  solchen  Nachweise ­
  auf  dem  kürzesten  Wege  zu  gelangen.  Alle  Die,  welche  die  Fragen  7  und  8  richtig  beantworten,  leisten  daher  dem  öffentlichen ­
  Wohle  einen  wichtigen  Dienst.
        <pb n="45" />
        38

II.  Fragen,  die  Landwirtschaft  und  die  Viehhaltung  betreffend.
1)  Wie  gross  ist  der  Flächenraum  des  Grundstücks,  das  Sie  bewohnen  oder  bewirtschaften  ?
2)  Wie  viel  von  diesem  Flächenraum  ist  Ackerland?  Garten?  Wiese?
Weide?  Wald?  Teich  oder  See?
3)  Wie  viel  Fläche  des  Ackerlandes  des  Grundstücks  wird  in  der  Regel  jährlich  bestellt
mit  Weizen?  mit  Roggen?  mit  Gerste?  mit
Hafer?  mit  Oelfrüchten?...,,  mit  Kartoffeln?  mit
Futtergewächsen  für  das  Vieh,  inch  Zuckerrüben?  mit  Hülsenfrüchten  (Erbsen,  Wicken,
Bohnen)
Wie  viel  Fläche  bleibt  in  reiner  Brache  liegen?
4)  Wie  viel  Pferde  halten  und  besitzen  Sie?
Wie  viel  sind  hiervon  Füllen  unter  3  Jahre  alt?  Wie  viele  von  den  Pferden  werden  vorzugsweise  als
Ackerbaupferde  verwendet?  Wie  viele  vorzugsweise  als  Lohnfuhrpferde?
5)  Wie  viel  Stück  Rindvieh  (ausschliesslich  der  Kälber  unter  \  Jahr  alt)  halten  Sie  auf  dem  Grundstück?
Wie  viel  Stück  sind  hiervon  Stiere  (Bullen),  die  zur  Zeugung  gebraucht  werden?  Wie  viel  sind  Ochsen?
Wie  viel  Stück  sind  Kühe?  Wie  viel  Stück  sind  Jungvieh  (über  \  Jahr  alt)?
Wie  viel  Stücke  Ihres  Rindviehs  stehen  zur  Mast?
6)  Wie  viel  Stück  Schafvieh  (einschliesslich  der  Lämmer  unter  \  Jahr  alt)  halten  Sie  auf  dem  Grundstücke?
Wie  viel  sind  hierunter  Merinos  und  ganz  veredelte  Schafe?  Wie  viel  sind  halb  veredelte?
Wie  viel  sind  unveredelte,  die  aber  noch  der  Wolle  wegen  gezüchtet  werden?  Wie  viel  sind  Fleischschafe,
die  des  Fleisches  wegen  gezüchtet  werden?  Wie  viel  Stücke  Ihrer  Schafe  stehen  zur  Mast?
7)  Wie  viel  Stück  Schweine  halten  Sie?  (Die  Ferkel  unter  \  Jahr  bleiben  ausser  Betracht.)
8)  Wie  viel  Stück  Ziegenvieh  halten  Sie?
9)  Wie  viel  Mault  hiere  sind  auf  dem  Grundstück?  Wie  viel  Esel?
10)  Wie  viel  für  landwirtschaftliche  Arbeiten  bestimmtes  Gesinde  halten  Sie  auf  dem  Grundstücke,  d.  h.  wie  viele
Knechte  und  Jungen?  Wie  viel  Mägde?  Wie  viel  Tagelöhner?
11)  Betreiben  Sie  die  Landwirtschaft  als  alleiniges  Gewerbe?  Oder  treiben  Sie  noch  andere  Gewerbe  nebenbei?  ..
Welche?  Welches  von  allen  Gewerben,  die  Sie  betreiben,  betrachten
Sie  als  Ihr  Hauptgewerbe?

Motive  und  Erläuterungen.
Im  Allgemeinen.  Unter  allen  den  hier  gestellten  Fragen  ist  nur  die  3.  eine  neue  zu  nennen.  Angaben  über  die  Grösse  der  Fläche
und  ihre  Verwendung,  über  die  Viehhaltung,  über  die  Zahl  des  landwirtschaftlichen  Gesindes,  so  wie  auch  über  die  Art  des
Betriebs  der  Landwirtschaft,  ob  als  Alleingewerbe  oder  als  Nebengewerbe,  wurden  früher  schon  erhoben  und  sind  auch  bisher
durch  die  vom  statistischen  Bureau  herausgegebenen  Tabellen  und  amtlichen  Nachrichten  vom  preussischen  Staate  regelmässig  veröffentlicht ­
  worden.  Neu  ist  daher  nur  die  Form  der  Erhebung.  Man  verlangt,  von  dem  Einzelnen  die  auf  seine  Wirtschaft
bezüglichen  Nachrichten  von  ihm  selbst  oder  unter  seiner  Verantwortung  zu  erfahren,  weil  voraussätzlich  jeder  Landwirt  und
Viehhalter  über  seine  Verhältnisse  am  Besten  unterrichtet  ist.  Werden  die  verlangten  Nachrichten  so  genau  als  möglich  gegeben,
so  wird  damit  die  sichere  Grundlage  einer  bis  jetzt  dem  preussischen  Staate  noch  fehlenden  landwirtschaftlichen  Statistik  gewonnen,
d.  h.  die  Grundlage  zur  Statistik  des  wichtigsten  Gewerbszweigs  im  Staate.  Zwar  fehlt,  um  die  volle  Bedeutung  des  lezteren
zu  ermessen,  noch  immer  der  Umfang  der  Production,  allein  man  wird  vor  der  Hand  sich  schon  mit  der  Kenntniss  der  Fläche
zufrieden  geben  können,  welche  dem  Anbau  der  wichtigsten  Producte  des  Landbaues  gewidmet  ist.
Z  ;¡  1  und  2.  Die  Grösse  des  Flächenraums  ist  wo  möglich  nur  in  Magdeburger  Morgen  anzugeben.  Wo  dies  nicht  geschehen  kann,
ist  wenigstens  das  gebrauchte  Maass  genau  zu  bezeichnen.
Zu  3.  Auch  hier  ist  wo  möglich  die  dem  Anbau  der  einzelnen  Gewächse  gewidmete  Fläche  des  Grundstücks  in  Magdeburger  Morgen
anzugeben.  Da  diese  Fläche  aber  wahrscheinlich  sehr  häufig  nur  nach  der  Aussaat  bekannt  ist,  so  kann  in  solchen  Fällen  'die
Angabe  auch  so  erfolgen,  dass  angegeben  wird:  Wie  viel  Scheffel  oder  Metzen  von  jeder  der  genannten  Fruchtarten  ausgesäet
worden  sind,  und  wie  viel  in  reiner  Brache,  d.  h.  ein  volles  Jahr  oder  von  einer  Ernte  zur  anderen,  unbebaut  liegen  bleiben.
Zu  4.  und  5.  Diese  Fragen  bedürfen  keiner  Erläuterung.
Zu  6.  In  der  Schafzucht  macht  sich  gegenwärtig  neben  der  Wollschafzucht  sichtlich  noch  eine  andere  Richtung,  die  Fleischschafzucht, ­
  geltend.  Auch  dieser  letzteren  Richtung  muss  die  Statistik  ihre  Beachtung  schenken,  und  dies  um  so  mehr,  als  es  eine
vielfach  erwiesene  Thatsache  ist,  dass,  je  stärker  die  Bevölkerung  über  ein  gewisses  Maass  der  Dichtigkeit  hinaus  wächst,  die
Wollschafzucht  abnimmt  und  die  Fleischschafzucht  zunimmt.  In  manchen  Ländern  macht  die  letztere  sogar  der  Schweinezucht
das  Feld  streitig.
Zu  7  —  9  ist  nichts  zu  erwähnen.
Zu  10.  Hier  ist  ausdrücklich  nur  vom  Gesinde  die  Rede.  Obschon  in  kleineren  Wirtschaften  der  Mann,  die  Frau,  die  Kinder  etc.
die  Wirthschaftsarbeiten  besorgen,  also  auch  die  Gesindearbeit  mitverrichten,  so  ist  doch  hier  nur  anzugeben:  Wie  viel  Gesinde
(ausser  solchen  Familienangehörigen)  gehalten  wird.
Zull.  Wie  unbedeutend  diese  Frage  auch  erscheint,  so  ist  sie  doch  sehr  wichtig.  Ihre  Beantwortung  liefert  das  Material  zu  der
Erkenntniss,  wie  sehr  in  einzelnen  Theilen  des  Landes  noch  die  wohltätige  Verbindung  zwischen  Industrie  und  Landwirtschaft
besteht,  ob  und  wo  sie  abnimmt  oder  zunimmt,  und  welchen  Ursachen  das  Eine  oder  das  Andere  zuzuschreiben  ist.  Es  würde
entweder  hier  oder  zu  Frage  2.  noch  die  nach  der  etwaigen  Verpachtung  von  Parodien  oder  Hinzupachtung  von  solchen  gestellt
werden  müssen,  allein  für  jetzt  sind  dergleichen  Fragen  noch  unterlassen  worden,  um  ihre  ohnehin  schon  beträchtliche  Zahl  nicht
noch  weiter  zu  vermehren.

Vorstehende  Fragen  sind
Ort:

von  mir  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  beantwortet  worden.
Name:
        <pb n="46" />
        (Entwurf.)

Volkszählung  in  der  prenssischen  Monarchie
am  3.  December  186  ..

Grundstück  No.

gelegen  im  Ort

des  Kreises

im  Regierungsbezirk

ilaushaltuiigsliste,
jw

auszufüllen
durch  die  Haushaltungsvorstände  oder  deren  Vertreter
in  der  Zeit  vom  December  bis  spätestens  December.

Allgemeine  hierbei  zu  beachtende  Bestimmungen.
§.  1.  (Zweck  der  Listen.)  Durch  die  in  diese  Haushaltungslisten  einzutragenden  Nachrichten  will  man  ebensowohl  die  Zahl  der  Bewohner ­
  Preussens  aufs  Genaueste  ermitteln,  als  auch  die  leibliche,  geistige  und  sociale  Beschaffenheit  derselben  so  gut  als  möglich ­
  kennen  lernen.  In  ihrer  Zusammenstellung  werden  diese  Nachweise  also  dazu  beitragen,  der  Bedeutung  Preussens,  namentlich ­
  auch  in  gewerblicher  Beziehung,  unter  den  Völkern  Deutschlands  im  weitesten  Umfange  Ausdruck  zu  geben.  In  Hinblick  auf
diesen  Zweck  wird  vertrauensvoll  auf  eine  eben  so  pünktliche  wie  wahrheitsgetreue  Ausfüllung  dieser  Listen  und  auf  eine  eben
solche  Beantwortung  der  darin  gestellten  Fragen  gerechnet.  Sämmtliehe  Angaben  können  ohne  Befürchtung  eines
in  discrete  n  Gebrauchs  gemacht  werden.
§.  2.  (Auskunftsertheilung.)  Jedem  Haushaltungsvorstande  ,  oder  vielmehr  in  jede  sogenannte  Familienhaushaltung  wird  eine  Haushaltungsliste ­
  gegeben,  und  ist  letztere  von  dem  Haushaltungsvorstande  oder  dessen  Stellvertreter  richtig  auszufüllen  und  die  darin
gestellten  Fragen,  soweit  sie  Anwendung  erleiden,  richtig  zu  beantworten.  Die  verlangten  Auskünfte  beziehen  sich:
1)  auf  die  Angaben  über  die  persönlichen  Verhältnisse  der  Haushaltungsglieder,  (s.  I.  S.  2  u.  3.)
2)  auf  die  Beantwortung  der  Fragen  über  den  etwa  von  dem  Haushaltungsvorstande  oder  seinen  mit  ihm  wohnenden  Angehörigen ­
  ausgeübten  selbsständigen  Betrieb  eines  gewerblichen  oder  Handelsgeschäfts,  (s.  II.  S.  4.)
§.  3.  (Was  als  Haushaltung  ZU  betrachten  ist.)  Als  Haushaltung  isfjede  Vereinigung  von  zwei  und  mehr  Personen  zu  betrachten, ­
  welche  zusammen  leben.  Dienstboten  und  Geschäfts  -  oder  Gevverbsgehülfen  etc.,  welche  bei  ihrer  Herrschaft  und  beziehentlich ­
  bei  ihren  Principalen,  Meistern  u.  s.  w,  Kost  und  Wohnung  haben,  gehören  mit  zur  Haushaltung  derselben.  Alleinstehende ­
  Personen,  welche  eine  besondere  Wohnung,  gleichviel  ob  in  director  oder  Aftermiethe,  innehaben  und  sich  selbstständig ­
  ernähren,  bilden  jede  eine  Haushaltung  für  sich.  Die  Angaben  über  die  Haushaltungen  und  einzelnen  Personen,  welche
in  Aftermiethe  wohnen,  sind  von  dem  Haushaltungsvorstand  der  direct  ermietheten  Wohnung  zu  machen,  und  von  den  übrigen ­
  Angaben  durch  einen  Querstrich  über  die  ganze  Breite  der  Liste  zu  trennen.  Eben  so  sind,  wenn  über  mehrere  Aftermiethshaushaltungen
  auf  einer  Liste  Auskunft  zu  geben  ist,  die  Angaben  jeder  einzelnen  durch  einen  solchen  Strich  zu  trennen.  Dasselbe ­
  gilt  von  sogenannten  Schlafleuten,  die  nur  auf  Schlafstelle  wohnen,  lieber  diese,  sowie  über  etwa  einquartierte  Soldaten ­
  haben  die  Haushaltungsvorstände  Auskunft  zu  geben,  bei  welchen  erstere  auf  Schlafstelle  wohnen,  resp.  letztere  im  Quartiere ­
  liegen.!
§.  4.  (Personen,  welche  zn  zählen,  d.  i.  in  die  Hanshalinngslisten  aufznnehmen  sind.)  Nach  dem  Grundsatz,  dass  alle  Personen ­
  zu  zählen  sind,  welche  am  3.  December  1861  in  irgend  einem  Orte  des  preussischen  Staats  betroffen  werden,  gleichviel
ob  sie  Inländer  oder  Ausländer  sind,  hat  jeder  Haushaltungsvorstand  alle  diejenigen  Personen  in  der  von  ihm  auszufüllenden
Haushaltungsliste  namhaft  zu  machen,  welche  die  Nacht  vom  2.  auf  den  3.  December  in  seiner  Haushaltung  und  in  den  Haushaltungen ­
  der  von  ihm  etwa  aftervermietheten  Räume  oder  Schlafstellen  seiner  Wohnung  zubrachten.  Hinsichtlich  der  Aufeinanderfolge ­
  der  Angaben  gelten  die  Bestimmungen  des  folgenden  Absatzes.  Hinsichtlich  der  am  Zählungstage  Geborenen  und  Gestorbenen ­
  gilt  als  Regel,  dass  alle  Die,  welche  nach  12  Uhr  Mittags  den  3.  December  geboren  wurden,  nicht  mehr  zu  berücksichtigen ­
  sind,  dahingegen  die  Personen,  welche  vor  12  Uhr  Mittags  den  3.  December  verstarben,  in  den  Listen,  auch  wenn  sie
erst  später  als  um  12  Uhr  aus  gefüllt  würden,  so  aufzuführen  sind,  als  wenn  sie  noch  lebten.  Die  Personen  aber,  welche  erst
nach  12  Uhr  Mittags  den  3.  December  starben,  sind  als  Todte  bei  der  Zählung  nicht  weiter  zu  beachten.
§.  5.  (Ordnung  der  Angaben.)  Die  Personalangaben  sind  mit  den  Nachrichten  über  das  Familienhaupt  zu  beginnen;  alsdann  folgen ­
  die  über  die  Frau,  die  Kinder,  die  etwa  in  der  Familie  lebenden  Ziehkinder,  hierauf  kommen  die  Angaben  über  die  übrigen
Verwandten  und  die  zur  Haushaltung  gehörigen  Dienstleute,  Geschäfts-  und  Gewerbsgehülfen.  Auf  diese  erst  folgen  die  Nachrichten ­
  über  die  der  Haushaltung  nicht  beständig  Zugehörigen,  welche  sich  etwa  am  Tage  der  Zählung  in  derselben  befinden.
An  letztere  Angaben  reihen  sich  betreffenden  Falles  diejenigen  über  die  bei  der  Haushaltung  in  Aftermiethe  wohnenden  Personen
oder  Familien,  nach  Befinden  die  über  die  Schlafleute  und  die  einquartierten  Soldaten.  Die  Erläuterungen  darüber,  wie  diese
Angaben  zu  machen  sind,  finden  sich  auf  Seite  2  und  3  unter  dem  auszufüllenden  Formular  selbst.
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        (Ent
Persönliche  Verhältnisse  der

Familienname

Tamfhame

der

zur  Haushaltung  gehörigen  Personen.

Geschlecht. ­


Js  §

c
J3  &amp;lt;U
ä  g
Ä3  «

Alter.

I

Körperliche ­

Beschaffenheit. ­


Geistesbeschaf ­
 ­


Oí  ^
13  O
O  03
i!

pq  &amp;amp;c

11

u  bc

Familienstand.

I

Verheiratete. ­


S
I

o

lebend.

C5

2.

3.

7.

10.

11.

12.

13.

14.  15

16.

17.

5.
~W.
~8.
~~9.
lã
11.
lã
lã
11.
lã
lã

17.
lã
lã

Hiermit  bescheinige  ich,  dass  alle  die  in  vorstehender  Haushaltungsliste  enthaltenen  Angaben  vollständig  und  der  Wahrheit

Vorschriften  und  Erläuterungen,  die
§.  1.  (Art  Und  Weise  der  Angaben  Im  Allgemeinen.)  Die  über  die  einzelnen  Individuen  zu  gebenden  Nachrichten  sind  in  den  Spalten ­
  4,  5,  8—11,  13  —17,  20  —  26  durch  Eintrag  der  Ziffer  1  oder  eines  stehenden  Strichs  in  diejenigen  Spalten  zu  bewirken,
deren  Ueberschriften  auf  die  vorn  namhaft  gemachte,  Person  Anwendung  erleiden,  hingegen  durch  Eintrag  eines  liegenden  Strichs
(  —  )  in  die  Spalten,  wo  solches  nicht  der  Fall  ist.
§.  2.  (Name  und  Geschlecht.)  Von  jeder  zu  zählenden  Person  ist  der  Familienname  und  Taufname  anzugeben.  Der  Familienname
ist  aber  voranzustellen;  für  die  Personen  mit  gleichem  Familiennamen  brauchen  die  nach  dem  ersten  folgenden  nur  durch  Strichei
(  „„  )  angegeben  zu  werden.
§.  3  zu  6  und  7.  (Alter.)  Das  Alter  ist  stets  in  Ziffern,  und  zwar  ist  unter  allen  Umständen  nur  die  Zahl  des  zuletzt  erfüllten,  nicht
die  des  erst  noch  zu  erfüllenden  Lebensjahres  anzugeben.  Bei  Kindern  unter  1  Jahr  ist  das  Alter  in  Monaten  auszudrücken.
§.  4  zu  8  —11.  (Körper-  und  Geistesbeschaffenheit.)  Nächst  dem  Nachweise  darüber,  welche  Personen  blind  oder  taubstumm  sind,
ist  auch  darüber  Auskunft  zu  geben,  ob  eine  Person  blödsinnig  oder  geistesschwach,  irrsinnig  oder  geisteskrank  ist,  jedoch  unter
thunlichster  Unterscheidung  dieser  Fälle.  Die  Mittheilungen  über  solche,  die  Familien  oft  schwer  heimsuchenden  und  von  ihnen
gern  verschwiegenen  und  im  Stillen  ertragenen  Verhältnisse  können  ohne  Besorgniss  darüber,  dass  mit  solchen  Angaben  irgend
ein  Missbrauch  gemacht  werde,  gegeben  werden.
§.  5  zu  12.  (Confession.)  Sie  ist  in  Spalte  10  durch  folgende  Buchstaben  zu  bezeichnen:  E  für  Evangelische;  K  für  Römisch-Katholische; ­
  D  für  Deutsch-Katholische  und  Freigemeindler  ;  G  für  Griechisch-Katholische;  M  für  Mennoniten;  I  für  Israelitien.
§.  6  zu  13—17.  (Familienstand.)  Als  getrennt  lebende  Verheirathete  haben  sich  nicht  etwa  blos  die  Eheleute  einzutragen,  welche
gesetzlich  getrennt  von  Tisch  und  Bett  leben,  sondern  auch  die,  deren  Lebensstellung  diese  Trennung  erheischt;  so  z.  B.  verheirathete ­
  herrschaftliche  Diener,  welche  bei  ihrer  Herrschaft  wohnen  müssen  und  deren  Frauen  deshalb  für  sich  wohnen  u.  s.  w.
§.  7  zu  18  —  19.  (Beschäftigung,  Stand  und  Beruf.  Arbeits-  oder  Dienstverhältnisse  Bei  Personen  unter  14  Jahren  ist,  dafern
solche  den  Eltern  schon  regelmässig  in  der  Wirtschaft  oder  im  Gewerbebetriebe  beistehen,  oder  auf  Arbeit  gehen,  diese  Mithilfe ­
  bemerklich  zu  machen,  etwa  durch  die  Worte:  »hilft  in  der  Wirthschaft,  hilft  im  Gewerbe,  geht  auf  Fabrikarbeit  etc.«  Bei
Personen  über  14  Jahren  ist  deren  Beschäftigung,  welcher  Art  sie  auch  sei,  so  speciell  als  möglich  anzugeben.  Angaben,
wie  z.  B.  Kaufmann,  Fabrikant,  Fabrikarbeiter  genügen  nicht,  es  muss  auch  der  Gegenstand  des  Handels  und  der  Fabrikation
hinzugefügt  werden,  z.  B.  Schnitthändler,  Baumwollenspinner  etc.  In  Spalte  17  ist  zu  bemerken,  ob  die  betreffende  Person  Besitzer ­
  oder  Pächter,  Principal,  Meister,  Gehülfe,  Knecht,  Magd  etc.  ist.
Wenn  eine  verheirathete  Frau  ein  Nebengewerbe  treibt,  z.  B.  als  Waschfrau,  Schneiderin,  Aufwärterin  etc.,  so  darf  die
Angabe  desselben  nicht  unterlassen  werden.  Frauen  und  Mädchen,  welche,  wenn  auch  nur  zeitweilig,  aber  doch  mehr  oder  weniger ­
  gewerbmässig  und  gegen  Lohn,  weibliche  Arbeiten  fertigen,  haben  diese  ihre  Beschäftigung  in  Spalte  18  gleichfalls  namhaft
zu  machen,  etwa  durch  die  Worte  »stickt  zeitweilig«,  »näht  zeitweilig«.
Wenn  Jemand  mehrere  Gewerbe  treibt,  oder  Nahrungsquellen  hat,  so  sind  diese  einzeln  anzuführen  und  dabei  die  hauptsächlichen ­
  voranzustellen,  z.  B.  Gastwirth  und  Fleischermeister,  Auszügler  und  Spinner,  Häusler  und  Tagelöhner,  oder  umgekehrt.
Personen,  die  weder  ein  Amt  haben,  noch  ein  Gewerbe  treiben,  haben  die  Art  ihrer  Nahrungs  quelle  in  Spalte  18  namhaft
zu  machen,  z.  B.  Rentier,  Auszügler,  pensionirter  Beamter  etc.  Soldaten  (Beurlaubte),  welche  einen  längeren  als  monatlichen
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        I

Wtimw/M

¿maguí  ¿.i

41

warf.)
Hanshaltungs  -  Angehörigen.

Angabe

des  Nahrungszweiges  und
der  Erwerbsquellen.
•  Siehe  §.  10  der  Erläuterungen  und
Bemerkungen.

Beschäftigung,
Stand,  Rang,  Beruf
oder  Gewerbe.

18.

Arbeits-  oder
Dienstverhältnis.

Anzugeben,  ob  die
Person
Besitzer,  Pächter,
Principal,  Meister,
Unternehmer,  etc.
Werkführer  etc.
Geselle,  Gehilfe,
Lehrling  etc.
Arbeiter  etc.
Dienstbote  etc.  ist.

19.

Art  des
Aufenthalts
im  Orte
der  Zählung.

PQ

20.

bD

N

21.

ff
!

22.

Art  der  Abwesenheit
der  zu  Zählenden.

Zeitweilig

Vorübergehend ­


auf  Reisen

23.

ë

3
&amp;lt;

24.

'S

25.

26.

Geburtsland
der
ausserhalb
der
preussischen
Monarchie
geborenen
Personen.

27.

Allgemeine  Fragen.

2  8.  Ist  das  Familienhaupt ­
  am  Orte  der
Zählung  ansässig
mit  Grundbesitz?  .

29.  Welche  Sprache
wird  für  gewöhnlich ­
  in  der  Familie
gesprochen?

30.  Verstehen  die  Glieder ­
  der  Haushaltung ­
  ,  wenn  die
gewöhnliche  Familiensprache ­
  nicht
die  deutsche  ist,
neben  der  fremden
auch  die  deutsche
Sprache?

3i.  (Für  Almosenemplanger).
  Empfängt
der  Vorstand  der
Haushaltung  oder
ein  oder  mehrere
Glieder  derselben
Almosen  irgend
welcher  Art?

getreu  sind.

Ort:

den

December  18.  .

Unterschrift:

Ausfüllung  obigen  Formulars  betreffend.
Urlaub  haben,  haben  sich  mit  ihrem  Gewerbe  und  ihrem  Arbeits-  und  Dienstverhältnisse  in  Sp.  18  u.  19  einzutragen,  dem  aber
die  Buchstaben  B.  S.  (d.  i.  beurlaubter  Soldat)  hinzuzufugen.
§.  8  zu  20—22.  (Aufenthalt.)  In  die  Spalte  20  sind  alle  die  in  einem  Orte  dauernd  Wohnenden,  also  ihren  beständigen  Aufenthalt
daselbst  haben,  einzutragen.
Unter  zeitweiligem  Aufenthalt  (Sp.  21)  ist  der  zu  verstehen,  welcher  mehr  als  einen  Monat  bereits  gewährt  hat,  oder  voraussichtlich ­
  noch  währen  wird.  Es  werden  demzufolge  in  den  meisten  Fällen  unter  diese  Rubrik  zu  bringen  sein:  die  Ziehkinder,
die  nicht  im  elterlichen  Hause  lebenden  Zöglinge  von  Erziehungs-,  Bildungs-,  Kinderversorgungs-  und  ähnlichen  Anstalten,  die
Gymnasiasten,  Seminaristen,  die  Handwerksgesellen,  Lehrlinge,  Dienstboten  —  alle  diese  indess  nur,  dafern  sie  nicht  aus  dem  Orte
der  Zähling  selbst  sind.  Ferner  gehören  unter  diese  Rubrik  die  unter  den  Fahnen  stehenden  Militärs  mit  allen  ihren  Angehörigen
Unter  vorübergehendem  Aufenthalt  (Spalte  22)  ist  nur  ein  solcher  zu  verstehen,  der  nicht  über  einen  Monat
währt.  Alle  auf  der  Durchreise  befindliche  In-  und  Ausländer,  gleichviel  ob  sie  in  anderen  Orten  Preussens  ansässig  oder  dauernd
oder  auch  nur  zeitweilig  wohnhaft  sind,  sind  daher  in  die  Listen  des  Orts,  wo  sie  sich  in  der  Nacht  vom  2.  zum  3.  December
befinden,  in  Spalte  22  einzutragen.
§.  9  zu  23  —  26.  (Abwesenheit.)  In  einem  Orte  dauernd  wohnende  Inländer,  welche  sich  zur  Zeit  der  Zählung  im  In-  oder  Auslande
auf  Reisen  befinden,  oder  auch  zum  Behuf  eines  Gewerbebetriebs  im  Umherziehen  vom  Hause  abwesend  sind,  werden  demohngeachtet
  auch  in  ihrem  Wohnorte  und  beziehentlich  bei  ihren  Angehörigen  mit  in  Ansatz  gebracht.  Es  ist  hierbei  aber  zu  unterscheiden, ­
  ob  sie  zeitweilig  oder  vorübergehend  abwesend  sind.  Unter  zeitweiliger  Abwesenheit  ist  die  zu  verstehen,  die
bereits  über  einen  bis  mit  12  Monat  gewährt  hat  oder  noch  währen  wird.  (Die  Abwesenheit  über  12  Monate  bleibt  unberücksichtigt.) ­
  Unter  vorübergehender  Abwesenheit  wird  hingegen  die  verstanden,  welche  voraussichtlich  weniger  als  einen  Monat
währt.  Der  genauen  Bestimmung  der  Volkszahl  im  Sinne  der  Zollvereinsvorschriften  wegen  ist  es  nöthig,  auch  noch  zu  unterscheiden, ­
  ob  die  abwesende  Person  sich  auf  Reisen  im  In-  oder  Auslande  befindet.  Dass  eins  oder  das  Andere  der  Fall  sei,  ist
immer  wieder  durch  die  Ziffer  1  in  der  betreffenden  Spalte  zu  bezeichnen.  —  Die  auf  Wanderung  abwesenden  Gesellen  und
welche  wäheiner
  Erziehungs- ­
  oder  Unterrichsanstalt  von  ihrem  Heimathsorte  abwesend  sind,  von  der  Zählung  am  Orte  ihrer  Heimath  gänzlich  ausgeschlossen.
Personen,  welche  mehr  als  einen  Wohnsitz  haben,  und  die  z.  B.  im  Sommer  auf  dem  Lande,  im  Winter  in  der  Stadt
leben,  sind  nur  an  dem  Wohnorte  mit  zu  zählen,  wo  sie  sich  zur  Zeit  der  Zählung  aufhalten.
§.  10  zu  27.  (Geburtsland.)  In  Preussen  lebende  Bewohner,  die  im  Ausland  geboren  sind,  haben,  gleichviel  von  welcher  Art  und
Dauer  ihr  Aufenthalt  in  Preussen  ist  oder  noch  sein  wird,  in  Sp.  27  das  Land  ihrer  Geburt  namhaft  zu  machen.
§.  11  zu  28.  (Ansässigkeit.)  Diese  Frage  ist  mit  »Ja«  oder  »Nein«  zu  beantworten.
§.  12  zu  29  u.  30.  (Sprache.  Nationalität.)  Der  Haushaltungsvorstand  hat,  wenn  die  Familiensprache  nicht  die  deutsche  ist,  die
Sprache,  welche  von  ihm  und  den  Seinigen  in  der  Familie  für  gewöhnlich  gesprochen  wird,  genau  zu  bezeichnen,  und  auf
Frage  30  je  nach  den  thatsächlichen  Umständen  mit  »Ja«  oder  »Nein«  zu  antworten.
§.  13  zu  31.  (Almosenempfänger)  haben  zu  dieser  Frage  die  Antwort  »Ja«  hinzuzuschreiben.
        <pb n="49" />
        42
(  Entwurf.  )

F  ragen,
die  Gewerbe,  den  Handel  und  Verkehr  betreffend,
zu  beantworten  (soweit  sie  Anwendung  leiden)  durch  alle  Diejenigen,  welche  irgend  ein  Gewerbe  oder  ein  Handelsgeschäft,  gleichviel
von  welchem  Umfange,  in  selbstständiger  Weise  betreiben.

1)
2)
3)

4)

5)

6)

7)

8)

Hat  Ihr  Geschäft  eine  allgemeine  Bezeichnung,  wie  z.  B.  Hüttenwerk,  Mühle,  Spinnerei,  Färberei,  Buchdruckerei,
Engroshandel,  Buchhandel  etc.?  Welche?
Führt  Ihr  Geschäft  eine  Firma  mit  kaufmännischen  Rechten?
Wenn  ja,  wie  lautet  diese  Firma?,  Seit  wann  besteht  sie?.
Welche  Gattung  von  Waaren  oder  Gegenständen  fabriciren  Sie  hauptsächlich  oder  lassen  Sie  fabriciren,  und  wie  sind
solche  im  Handel  benannt?
(Für  den  Handel.)  Mit  welcher  Gattung  von  Waaren  handeln  Sie  hauptsächlich?

Wie  viel  Personen  sind  einschliesslich  Ihrer  selbst  und  Ihrer  etwaigen  Familienangehörigen  unmittelbar  in  dem  Geschäfte, ­
  d.  h.  an  dem  Sitze  oder  Centralpunkte  desselben  thätig,  und  zwar:
Principale?  kaufmännisch  Gebildete  oder  Rechnungsbeamte?
technisch  gebildete  Beamte,  Werkführer?
Handwerksgesellen  und  Gehülfen?  Lehrlinge?
Tagearbeiter?
Packer,  Markthelfer,  Ausläufer?
Mädchen  und  Frauen  über  14  Jahre  alt?
Schulpflichtige  Knaben  unter  14  Jahre  alt?  Schulpflichtige  Mädchen  unter  14  Jahre  alt?
Wie  viel  Arbeiter  aller  Art  ungefähr  beschäftigen  Sie  mittelbar,  d.  h.  ausser  dem  Hause?
Wird  in  Ihrem  Geschäft  (Fabrik,  Etablissement,  Werkstatt,  Mühle  oder  was  es  sonst  sei)  mit  Maschinenkraft  gearbeitet?

W  ebstühle

W  ebstühle

Mit  Wasserkraft?  Von  welcher  Stärke  in  Pferdekräften  bei  mittlerem  Wasserstand?
Mit  Dampfkraft?  Von  welcher  Stärke  in  Pferdekräften  bei  mittlerem  Wasserstand?
Dient  die  Dampf  kraft  etwa  blos  zur  Aushilfe  in  wasserarmer  Zeit?
Welche  und  wie  viel  von  jeder  der  nachfolgend  in  systematischer  Ordnung  genannten  Werkzeuge,  Vorrichtungen,  Apparate, ­
  Maschinen  etc.  befinden  sich,  resp.  verwenden  Sie  in  Ihrem  Geschäft?
a)  Metallurgische  und  mineralurgische  Apparate  etc.
Hochöfen?  Frischöfen  für  Eisen?  Frischöfen  für  Stahl?  Raffinirfeuer?  Puddelöfen  für  Eisen?
Puddelöfen  für  Stahl?  Kuppelöfen?  Cementiröfen?  Tiegelöfen  für  Gussstahl?  Glasschmelzöfen?
mit  wie  viel  Hafen  (Schmelzgefässen)  zusammen?  Tafelglasstrecköfen?  Ziegelbrennöfen?  Steingutbrennöfen? ­
  Porcellanbrennöfen?  Coksöfen?  Kalköfen?
b)  Apparate  der  Spinnerei,  Weberei,  Färberei,  Druckerei  und  Appretur.
Feinspindeln  zu  Streichgarn?....:  Feingarn?  Bauinwollengarn  ?  hierunter  Selfactorspindeln?:  Flachsgarn?
Hanfgarn?  Werggarn?
mechanische  für  Tuch?  für  wollene  und  halbwollene  Zeuge?  für  leinene  Zeuge?  für  Seide,
Halbseide,  Sammt,  Seidenband  und  Sammtband?
Handstühle  für  Tuch?  für  wollene  und  halbwollene  Zeuge?  für  leinene  Zeuge?  für  Seide,
Halbseide,  Sammt,  Seidenband  und  Sammtband?
mechanische  für  Shawls?  für  Bänder,  Litzen,  Kordeln  etc.?  für  Teppiche?  für  Strumpfwaaren?
  für  Tüll,  Bobbinet?
Handstühle  für  Shawls?  für  Bänder,  Litzen,  Kordeln  etc.?  für  Teppiche?  für  Strumpfwaaren?
  für  Tüll,  Bobbinet?
Drucktische  ?  Walzendruckinaschinen  ?  Plattendruckmaschinen  ?
c)  Pressen  in  typographischen  Gewerben.
Schnellpressen  mit  2  und  mehr  Cylindern?  mit  1  Cylinder?  eiserne  Handpressen?  hölzerne  Handpressen?
Lithographirpressen  ?  Kupferdruckpressen  ?
d)  Mahlgänge  und  ähnliche  Apparate  in  Mühlen  und  Papierfabriken.
Deutsche  Gänge?  Amerikanische  Gänge?  Walzengänge  in  Walzmühlen?  Hydraulische  Pressen  inOelmühlen?
Verticalsägen?...  und  Kreissägen?...  (in  Schneidemühlen)  Stampfen  in  Bütten-Papierfabriken?  Holländer?
Papiermaschinen  (in  Maschinenpapierfabriken?)
e)  Transportapparate  etc.  (für  Verkehrszwecke).
Seedampfschiffe  ?  Flussdampfschiffe  ?  Seesegelschiffe?  Flusssegelschiffe?  Frachtwagen?
Wie  gross  ist  der  jährliche  Umsatz  Ihres  Geschäfts,  d.  h.  die  Werthsumme
a)  der  im  Jahre  1860  direct  fabricirten  oder  erzeugten  Waaren  und  Gegenstände?
b)  der  im  Jahre  1860  abgesetzten  Waaren  und  Gegenstände?
Welcher  Antheil  kommt  von  dieser  Summe  ungefähr  auf  den  Absatz  nach  Preussen  und  dem  Zollverein?
nach  den  Hansestädten?  nach  Frankreich?.  nach  England?  nach  Oesterreich?
nach  Italien?  nach  dem  Orient?  nach  Nordamerika?  nach  Südamerika?
Betreiben  Sie  neben  Ihrem  gewerblichen  Geschäft  auch  die  Landwirtschaft  ?
Besitzen  Sie  ein  Stück  Acker-  oder  Gartenland?  Wie  gross  ist  dasselbe?
Oder  haben  Sie  ein  Stück  Acker-  oder  Gartenland  gepachtet?  Wie  gross  ist  dasselbe?
        <pb n="50" />
        6

43

Motive  und  Erläuterungen  zu  den  Fragen,  die  Gewerbe,  den  Handel  und  Verkehr  betreffend.

1.  Im  Allgemeinen.  Ueber  den  grössten  Theil  der  durch  die  obigen  Fragen  berührten  Gegenstände  sind  im  preussischen  Staate
schon  seit  einer  langen  Reihe  von  Jahren  gelegentlich  der  Volkszählung  Nachrichten  eingezogen  worden.  Es  sind  aber  mannigfache ­
  Gründe  vorhanden,  nicht  blos  an  der  Richtigkeit  vieler  dieser  Nachrichten,  sondern  noch  mehr  an  der  Vollständigkeit  derselben ­
  zu  zweifeln.  Da  sie  keinerlei  Finanzzwecken,  sondern  nur  volkswirtschaftlichen  zu  dienen  bestimmt  sind,  glaubt  man  den
Weg  der  directen  Befragung  der  einzelnen  Industriellen  und  Kaufleute,  Künstler  und  Handwerker  etc.  selbst  beschreiten  und  sich
überzeugt  halten  zu  dürfen,  dass  diese  Nachrichten  von  den  Befragten  in  ihrem  wohlverstandenen  eigenen  Interesse  auch  überall
mit  Wahrheit  und  Bestimmtheit  werden  gegeben  werden.  Es  sind  im  Ganzen  nur  sehr  wenige  Fragen,  die  gestellt  wurden.  Auch
mussten  sie  so  allgemein  wie  möglich  gefasst  werden,  damit  sie  für  jeden  Gewerbe-  oder  Handelsbetrieb,  von  welcher  Art  und
Ausdehnung  er  auch  sei,  mehr  oder  weniger  passend  erscheinen.  Dies  bittet  man  bei  einer  etwaigen  Kritik  der  Fragen  zu  berücksichtigen. ­

Zu  1.  Die  Antwort  auf  die  1.  Frage  soll  dazu  dienen,  zunächst  die  Gattung  des  Geschäftsbetriebs  in  Erfahrung  zu  bringen.  Es  soll
daraus  erkannt  werden,  ob  man  es  mit  einer  Fabrik  oder  mit  einem  Handwerk,  mit  einem  sogenannten  geschlossenen  Etablissement ­
  oder  mit  einem  sogenannten  Hausindustriegeschäft,  mit  einem  Gross-  oder  mit  einem  Kleinhandel  zu  thun  habe.  Wenn  ein
Unternehmer  mehrere  für  sich  bestehende  Gewerbe-  oder  Handelsetablissements  gleicher  oder  verschiedener  Art  besitzt,  so  sind
für  jedes  solcher  Art  selbstständige  Geschäft  die  vorgelegten  Fragen  zu  beantworten.  Arbeiten  sich  auch  dergleichen  selbstständige
Geschäfte,  wie  es  sehr  häufig  der  Fall  sein  dürfte,  einander  in  die  Hände,  so  wie  z.  B.  die  Spinnerei  der  Weberei,  die  Weberei
der  Kattundruckerei,  Färberei  oder  Appretur,  die  Roheisenerzeugung  der  Stabeisenerzeugung  etc.,  so  thut  das  der  Sache  keinen
Eintrag.  Es  ist  dann  in  der  Antwort  auf  Frage  7  nur  einfach  die  Werthsumme  dieser  Zwischenproducte,  als  nach  Preussen  und
dem  Zollverein  abgesetzt,  aufzuführen,  (s.  Erläuterungen  zu  7.)
Z  u  2.  Grössere  Geschäfte  pflegen,  auch  wenn  sie  industrielle  sind,  zugleich  kaufmännische  insofern  zu  sein,  als  sie  eine  kaufmännische
Firma  mit  kaufmännischen  Rechten  führen.  Unter  übrigens  gleichen  Umständen  gewinnt  die  Firma  an  Ansehen,  je  länger  sie  besteht. ­
  Und  von  dem  Staate,  dessen  Industrie  und  Handel  von  einem  gewissen  und  wohlberechtigten  Firmenstolz  beseelt  ist,  ist  von
vornherein  zu  behaupten,  dass  die  socialen  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgeber  undArbeitnehmer  daselbst  günstigere  für  beide  Theile  sind,
als  da,  wo  die  Firmen  und  die  Geschäfte  wie  die  Pilze  aus  der  Erde  schiessen,  aber  auch  eben  so  schnell  wieder  verschwinden,
wie  sie  gekommen  sind.  Die  Frage  nach  dem  Alter  der  Firma  hat  daher  eine  hohe  sittliche  Bedeutung,  weil  sie  namentlich  in  .
ihrer  regelmässigen  Wiederholung  zu  den  interessantesten  Ergebnissen  führt.  Die  Antwort  darauf  ist  ja  auch  ungemein  leicht.
Zu  3.  In  den  meisten,  doch  nicht  in  allen  Fällen  wird  die  Antwort  auf  die  Frage  nach  der  Gattung  der  Waaren  schon  aus  der  Antwort ­
  auf  die  erste  abgeleitet  werden  können,  indess  sicher  nicht  immer  so  genau,  als  wenn  sie  von  den  Befragten  selbst  gegeben
wird.
Zu  4,  Persönliche  Kräfte.  Es  handelt  sich  hier  vornehmlich  um  die  Angabe  der  in  gewerblichen  oder  Handelsgeschäften  unmittelbar, ­
  d.  h.  im  Hause  oder  in  dem  Etablissement  beschäftigten  Personen.  Bei  Hausindustriegewerben,  wie  z.  B.  bei  der  Webwaarenfabrication,
  bei  der  Stahlwaarenfabrication,  wo  ein  Fabrikant  oder  Fabrikkaufmann  zwar  Hunderte  oder  Tausende  von
Arbeitern,  aber  nicht  (oder  doch  z.  B.  nur  höchst  selten)  in  geschlossenem  Etablissement  beschäftigt,  wissen  die  Arbeitgeber  selbst
nicht  genau,  und  können  es  auch  nur  selten  genau  wissen,  wieviel  Arbeitnehmer  sie  beschäftigen.  Deshalb  ist  die  Frage  nach
dieser  Zahl  auch  nur  ganz  allgemein  gehalten,  während  jene  specieller  ist.  Es  sind  nun  zwar  mannigfache  Bedenken  gegen  eine
solche  Frage  nach  der  Zahl  der  Arbeiter  geäusscrt  worden.  Allein  abgesehen  davon,  dass  dies  am  Orte  des  Etablissements  gar
kein  Geheinmiss  ist,  sind  solche  Bedenken  auch  noch  deshalb  völlig  ungerechtfertigt,  weil  die  Zahl  der  Arbeiter  über  ein  Geschäft
ja  nichts  weiter  sagt,  als  Das,  was  mehr  oder  weniger  zutreffend  jeder  mit  Localkenntniss  Ausgerüstete  schon  weiss.  Uebrigens  ist
es  nicht  blos  die  geschäftliche,  sondern  die  sociale  Wichtigkeit  des  Gegenstandes,  welche  diese  Frage  stellen  liess.  In  unserer
industriellen  Zeit  streitet  die  grosse  Indutrie  mehr  und  mehr  mit  dem  grossen  Grundbesitz  um  ihre  Stellung  und  ihren  Einfluss.
Der  Umfang  und  die  Bedeutung  des  grossen  Grundbesitzes  kennt  man  genau,  den  Umfang  und  die  Bedeutung  der  grossen  Industrie, ­
  die  sich  am  Besten  an  der  Zahl  der  durch  sie  beschäftigten  Hände  misst,  kennt  man  aber  nur  sehr  ungenau.
Zu  5  und  .6.  Todte  Kräfte.  Aehnliche  Bemerkungen  gelten  auch  für  die  Fragen  5  und  6.  Bei  der  Frage  nach  der  Zahl  und  Gattung
der  in  einem  Geschäft  vorhandenen  Apparate,  Arbeitsmaschinen  etc.  ist  man  sich  dessen  vollkommen  bewusst,  dass,  angesichts
ihrer  bei  gleichem  Namen  dennoch  statthabenden  grossen  Verschiedenheit,  die  Antworten  immer  an  Unsicherheit  leiden  werden.
Allein  dieser  Mangel  kann  ohne  eine  ungebührliche  Ausdehnung  der  Fragen  überhaupt  nicht  auf  dem  Wege  der  allgemeinen  statistischen ­
  Befragung  behoben  werden.  Hier  muss  die  monographische  Schilderung  ergänzend  eintreten.  Aber  die  wirklich  lehrreiche
Monographie  ganzer  Industriezweige  ist  nur  möglich,  wenn  ihr  die  allgemeine  Statistik  vorarbeitet.
Z  u  7.  Die  Frage  nach  dem  Umsatz  und  Absatz  erscheint  sehr  indiscret.  Sie  würde  mit  Rücksicht  darauf  nicht  gestellt  worden  sein,
wenn  nicht  noch  höhere  Rücksichten  eine  Bedenklichkeit  in  dieser  Beziehung  ausschlössen.  Keinem  Gewerb-  und  Handeltreibenden,
der  ein  offenes  Auge  und  Ohr  für  die  Zeitereignisse  hat,  ist  es  unbekannt,  dass  sich  durch  den  englisch  -  französischen  Handelsvertrag ­
  die  Absatzkreise  der  zollvereinsländischen  und  also  vorzugsweise  auch  der  preussischen  Industrie  gänzlich  zu  verschieben
drohen.  Leider  ist  weder  die  amtliche  Statistik  des  Zollvereins,  noch  die  Preussens  im  Stande,  mit  hinlänglicher  Genauigkeit
anzugeben,  wie  gross  die  Interessen  sind,  welche  hierbei  auf  dem  Spiele  stehen.  Man  ergeht  sich  dabei  nur  in  \  ermuthungen.
Begründet  das  nicht  aber  die  industrielle  Grösse  Englands,  dass  dieser  Staat  über  seine  Ein-  und  Ausfuhr  an  M  aaren  aller  Art
aufs  Genaueste  Buch  und  Rechnung  führt  und  dadurch  in  den  Stand  gesetzt  ist,  jede  Veränderung  sofort  wahrzunehmen  und  ihren
Ursachen  nachzuspüren?  Bevor  man  in  Preussen  nicht  etwas  Aehnliches  thut,  wird  man  immer  im  I  instern  tappen.  Ein  Glück
ist  es,  dass  wenigstens  einige  durch  Sach-  und  Fachkenntniss  hervorragende  Männer  das  Dunkel  etwas  erhellen.
Die  Statistik  hat  indess  die  Aufgabe,  solche  der  ganzen  Nation  nothwendigen  Kenntnisse  zum  Gemeingut  der  ganzen  Nation
zu  machen.  Das  aber,  was  so  viele  Einzelne  fast  bis  an  den  Lebensnerv  berührt,  geht  auch  wieder  von  ihnen  aus.  Ohne  die
treue  und  zuverlässige  Mitwirkung  der  Einzelnen  ist  in  einem  Lande,  das  nach  mehreren  Seiten  hin  ganz  offene  Commerzgrenzen
hat,  die  Lösung  der  Aufgabe  nicht  möglich.  Mit  dieser  Mitwirkung  aber  ist  sie  kinderleicht.  Im  Vertrauen  auf  dieselbe  wird  sie
unternommen.  —  Nur  der  oft  zu  hörende  Ausspruch,  dass  jeder  Geschäftsmann  selbst  am  Besten  wisse,  was  ihm  fromme,  und  er
dazu  der  Statistik  nicht  bedürfe,  verdient  hier  noch  eine  Beleuchtung  und  zwar  folgende.  Niemand  behauptet,  dass  die  Statistik
im  Stande  sei,  dem  Einzelnen  für  jeden  bestimmt  gegebenen  Fall  Rathschläge  zu  ertheilen.  Das  kann  sie  nicht.  Aber  der
ursächliche  Zusammenhang  gewisser  wirthschaftlicher  Erscheinungen,  die  allgemeinen  Gesetze,  die  sich  in  den  grossen  Zahlen
kundgeben,  diese  weiss  sie  aufzusuchen  und  zu  finden,  und  diese  Gesetze  werden  unwillkürlich  bestimmend  für  die  Unternehmungen.
Wer  von  diesen  Ansichten  durchdrungen  ist,  wird  der  amtlichen  Statistik  die  Antwort  auf  die  Fragen  sub  7  nicht  vorenthalten,
wer  anderer  Ansicht  ist,  kann,  wie  bedauerlich  dies  auch  sein  würde,  sie  verweigern.
Zu  8.  Um  die  namentlich  für  den  kleineren  Gewerbebetrieb  auf  dem  Lande  für  das  leibliche,  geistige  und  sittliche  Wohl  der  Arbeiter
so  wohlthätige  Verbindung  der  Industrie  mit  der  Landwirtschaft  in  vollem  Maasse  würdigen  und  in  ihrer  Bewegung
beurtheilen  zu  können,  ist  es  höchst  wichtig,  sich  darüber  Kenntuiss  zu  verschaffen,  in  welchem  Umfange  diese  Verbindung
stattfindet.  Die  sub  8  gestellte  Frage  soll  diese  Kenntniss  vermitteln.  Die  Auskunft  darauf  ist  so  leicht  zu  ertheilen,  dass
hoffentlich  Niemand,  auf  den  die  Frage  Anwendung  leidet,  ausser  Stande  sein  wird,  sie  richtig  zu  beantworten.  Die  Flächengrösse ­
  ist,  soweit  thunlich,  in  Magdeburger  Morgen  oder  doch  in  einem  anderen  verständlichen,  gegendüblichen  Flächenmaasse
anzugeben.
        <pb n="51" />
        Ill

.  Beilage.

System  der  Tabellen.
Resultat  der  Concentration  und  Bearbeitung  der  Haushaltungs-,  Haus-  und  Ortslisten.

Zar  Orientirang.
(S.  Seite  164  der  Denkschrift.)

A.  Bevölkerung.
1.  Zahl  jedes  Orts.
2.  Alter  und  Geschlecht  in  einjähriger  Abstufung.
3.  Alter  in  fünfjähriger  Abstufung.
4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit.
5.  Religionsbekenntniss.
6.  Familienstand.
7.  Aufenthalt.  Anwesenheit  Abwesenheit.  Art  des  Wohnens.
8.  Stand  und  Beruf.  Beschäftigung.  Ernährende  und  ernährt
werdende  Bevölkerung.
9.  Sprache.  Nationalität.
10.  Auswanderung.*)
a)  Zahl.  Geschlecht.  Alter.
b)  Stand  und  Beruf  der  Ausgewanderten.
c)  Ziel  der  Auswanderung.
11.  Einwanderung.
a)  Zahl.  Geschlecht.  Alter.
b)  Stand  und  Beruf  der  Einwandernden.
c)  Heimath  der  Eingewanderten.
B.  Gebäude  und  Wohnplätze.
1.  Bestimmung  der  Gebäude.
2.  Abbruch  und  Neubau.
3.  Grösse  der  Wohngebäude.  Dichtigkeit  und  Bewolmung
derselben.
4.  Werth  und  Realverschuldung  des  städtischen  Grundbesitzes.

C.  Land  wi  rthschaft.
1.  Grösse  der  Grundstüke.
2.  Verwendung  der  Fläche.  Culturarten.
3.  Anbauverhältniss  des  Ackerlandes.
4.  Production.
5.  Viehhaltung  überhaupt.
6.  Viehhaltung  auf  dem  kleinen,  mittleren  und  grossen
Grundbesitz.
7.  Art  des  Betriebs  der  Landwirtschaft.
8.  Werth  und  Real  Verschuldung  des  landwirtschaftlichen
Grundbesitzes.
D.  Industrie.
1.  Die  Kleingewerbe.  (Persönliche  Kräfte.  Umsatz.)
2.  Die  Grossindustrie.  (Persönliche  Kräfte.  Maschinenkräfte.
Production  und  Absatz.)
3.  Die  typographischen  Gewerbe.
4.  Der  Umfang  der  gewerblichen  Anstalten  nach  der  Zahl
der  Arbeitnehmer  in  denselben.
E.  Handel  und  Verkehr.
1.  Handel-  und  Transportgewerbe.  (Persönliche  Kräfte.
Mechanische  Kräfte.  Die  Handelsausdehnung  und  Richtung.)
2.  Das  Alter  der  kaufmännischen  Firmen.

Die  nachfolgenden  Tabellenformulare  konnten  schon  des  Raumes  wegen  nicht  ganz  vollständig  in  ihrer  innern  Einrichtung  zur  Veranschaulichung ­
  kommen.  Jedoch  ist  allenthalben  aus  den  Köpfen  der  Tabellen  und  den  Vorderspalten  zu  ersehen,  wie  sich  dieselben  aufbauen. ­
  Im  Kopfe  der  Vorderspalte  ist  stets  bemerkt,  bis  zu  welchen  Territorialgebieten  in  der  Darstellung  herabgegangen  werden  soll.
Die  Köpfe  der  übrigen  Spalten  lassen  erkennen,  welche  sachlichen  Beziehungen  durch  die  Tabelle  statistisch  ausgesprochen  werden  sollen.
Wo  die  Köpfe  die  Seiten  breite  überschritten,  sind  sie  umbrochen  worden.  Durch  die  fortlaufende  Spaltennummer  ist  das  überall  leicht  zu
erkennen.  Die  Raumbeschränkung  in  den  Tabellenköpfen  machte  zuweilen  auch  einige  Verstösse  gegen  die  Orthographie  nöthig,  welche
man  zu  entschuldigen  bittet.  Noch  mehr  zu  entschuldigen  dürfte  aber  der  in  vielen  Tabellen  dadurch  hervortretende  Mangel  an  Uebersichtlichkeit
  und  geschmackvoller  Gruppirung  derselben  sein,  dass  die  Spalten  eben  des  knappen  Raumes  wegen  sehr  eng  gehalten  und  viele
Schriften  in  verticaler  statt  in  horizontaler  Richtung  gesetzt  werden  mussten.  Auch  die  Spaltenbreiten  richteten  sich  in  den  folgenden
Formularen  weit  mehr  nach  dem  Raum  der  Ueberschriften,  als  nach  dem  Raum  der  damit  anzufüllenden  Zahlen.  In  den  wirklichen  Tabellen
werden  solche  typographische  Licenzen  nicht  zu  bemerken  sein.

A.  Bevölkerung.

1.  Zahl  der  Bewohner  jedes  Orts.
Zur  Controle  und  Vergleichung  der  Resultate  der  neuesten  mit  der  letztvorangegangenen.  Zählung.

Ortschaften.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Staat.

Zahl
der
Bewohner
am  3.  Decbr.
1858.

Zahl
,  der
Bewohner
am  3.  Decbr,
1861.

Differenz

1861
plus
gegen
1858.

1861
minus
gegen
1858.

*)  Streng  genommen  sind  die  Tabellen  über  Aus-  und  Einwanderung  hier  nicht  am  richtigen  Platze;  denn  Aus-  und  Einwanderung
sind  Thatsachen  der  Bewegung,  nicht  aber  des  Standes  der  Bevölkerung.  Nur,  weil  diese  Thatsachen  durch  die  Volkszählung  mit  erhoben
werden  sollen,  wurden  sie  in  das  System  der  aus  derselben  resultirenden  Tabelle  miteingereiht.
        <pb n="52" />
        45

2.  Alter  und  Geschlecht.

Altersclassen
nach  Jahren  abgestuft.

Provinz  Preussen.

Männlich. ­


Weiblich. ­


Zusammen. ­


Provinz  Posen.

Männlich. ­


Weiblich. ­


Zusammen. ­


Provinz  Brandenburg.*)

Männlich. ­


Weiblich. ­


Zusammen. ­


von  unter  bis  mit  1  Jahr
„  über  1—2  Jahren
j&amp;gt;  »  2—  3  ,,
5)  5J  3  4  ,,
5»  »  4  5  »
”  „  5—  6  „
»  »  !iz  I  ”
::  :  ::
u.  s.  w.  von  Jahr  zu  Jahr
bis  über  90  Jahre.

10

•)  Ebenso  für  die  übrigen  Provinzen  des  Staats.

3.  Alter  in  fünfjähriger  Abstufung.

Städte  summarisch.
Uebrige  Wohnplätze
summarisch.’)
Regierungsbezirke.
Provinzen.

Altersclassen:

unter  bis
5  Jahre.

über
5  bis  10
Jahre.

über
10  bis  15
Jahre.

über
15  bis  20
Jahre.

über
20  bis  25
Jahre.

über
25  bis  30
Jahre.

über
30  bis  35
Jahre.

über
35  bis  40
Jahre.

über
40  bis  45
Jahre.

über
45  bis  50
Jahre

*  )  Unter  »  summarisch  *
wird  verstanden,  dass  die
Wohnplätze  nicht  namentlich, ­
  sondern  nur  die  Gattungen ­
  derselben,  ihrem  Charakter ­
  nach  zusammengefasst,
aufgeführt  werden  sollen.

2

4

8

10

11

Altersclassen;

über
50  bis  55
Jahre.

12

über
55  bis  60
Jahre.

13

über
60  bis  65
Jahre.

14

über
65  bis  70
Jahre.

15

über
70  bis  75
Jahre.

über
75  bis  80
Jahre.

16

17

über
80  bis  85
Jahre.

18

über
85  bis  90
Jahre.

19

über
90  Jahre.

20

Summe.

21
        <pb n="53" />
        â*.

MUI  Mn

46

4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit.

diweis  der  Zahl  der  Taubstummen  und  Blinden,  der  Blödsinnigen  und  Irrsinnigen,  unter  gleichzeitig
Darlegung  der  Wechselwirkung  zwischen  Alter  und  körperlicher  und  geistiger  Beschaffenheit.

Zum  Nachweis

er

Blinde

Taubstumme

Städte  summarisch.

im  Alter

im  Alter  von

von

Plattes  Länd.

über
15  bis  30
Jahren.

über  30
Jahren.

über
5  bis  15
Jahren.

über  30
Jahren.

unter  bis
5  Jahren.

unter  bis
15  Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

Kreise.

Summe.

Summe

Regierungsbezirke

Provinzen.

i  :

io

i  a

i  (.

13

lê

1  5

Blödsinnige

Irrsinnige

s&amp;gt;

im  Alter  von

i  m  Alter  von

I :i .  !!

über  60
Jahren.

über  15
Jahren.

über
30  bis  60
Jahren.

unter  bis
15  Jahren.

unter  bis
15  Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

Summe

Summe

31

i

25

2  6

27

28

29

3  0

1  8

2  1

2  3

19

211

i

o.  Religionsbekenntniss

Christen.

:

Kreise.
Regierungsbezirke

Mitglieder
der  freien  Gemeinden ­
  und
Deutsch-Katholiken.


mahomedaner


Juden

Griechische

Mennomten

Katholische

Evangelische

Provinzen.
        <pb n="54" />
        47

6.  Familienstand.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Städte  summarisch.
Uebrige  Wohnplätze.

Kreise.

U  nv  erheir  athete.

V  erheirathete.

Minorenne ­

männliche ­

Personen
von  unter
bis  24
Jahren.

Mädchen
von  unter
bis  16
Jahren.

Majorenne  unverheirathete

und  noch  nicht
verheirathet
gewesene
Personen.

Männlich. ­


W  eiblich. ­


sl
I

Getrennt
lebende

ta

Verheirathete  Männer
von  unter  30  Jahren
mit  Frauen  von

Verheirathete  Männer
von  über  30  bis  mit  45
Jahren  mit  Frauen  von

unter
bis
30
Jahre

ta

über
30
bis
45
Jahre

über
45
bis
60
Jahre

über
60
Jahre

unter
30
Jahre.

über
30
bis
45
Jahre.

über
45
bis
60
Jahre.

übe  r
60
Jahre.

10

il

12

13

14

13

16

Verheirathete  Männer
von  über  45  bis  60  Jahren
mit  Frauen  von

unter
30
Jahre.

17

über
30
bis
45
Jahre.

über
45
bis
60
Jahre.

18

19

über
60
Jahre.

20

Verheirathete  Männer
von  über  60  Jahren  mit
Frauen  von

unter
30
Jahre.

über
30
bis
45
Jahre.

21

22

über
45
bis
60
Jahre.

über
60
Jahre.

23

24

Verheirathet  Gewesene.

Witt  wer.

25

Wittwen.

26

Geschiedene
und  nicht  wieder
verheirathete

Männer.

Frauen.

27

28

Familien  resp.  Haushaltungen,
bestehend  aus

1
Person. ­


29

2
Personen. ­


30

3
Personen. ­


31

4
Personen. ­


32

5
Personen. ­


33

6—10
Personen. ­


34

11—15
Personen. ­


33

16-20
Personen. ­


36

über
20
Personen. ­

37~"
        <pb n="55" />
        7.  Aufenthalt.  Anwesenheit.  Abwesenheit.  Art  des  Wohnens.

Städte.
Uebrige  Wohnplätze.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Art  des  Aufenthalts  sämmtlicher  Bewohner  inol.  der  in  Extrahaushaitangen
und  in  Aftermiethe  Wohnenden.

Dauernd
und  mit  Grundbesitz ­
  ansässig.

I!

I

¿  §
î

Dauernd
ohne  Grundbesitz.

ill

:0
'S
b a °
&amp;lt;

m

s
'S
fco
&amp;lt;

Zeitweilig
von  über  1  Monat
und  mehr.

Ill

10

•I
!

II

12

fco

fcO
&amp;lt;

Vorübergehend ­

von  unter
bis  mit
1  Monat.

O-i

-c  S3

13

14

15

Militair-Be-



16

:0
f
&amp;lt;

17

Abwesende  Ortsbevölkerung.

Zeitweilig
Abwesende  von
über  1  bis  12
Monat  auf
Reisen

in
Preussen

18

ausserhalb ­

Preussen

19

V  orüb  ergehend
Abwesende  von
unter  bis
1  Monat  auf
Reisen

in
Preussen

20

ausserhalb ­

Preussen

In  Aftermiethe  wohnende  Personen.

F  amilien
oder
Haushaltungen.

Ill
Sás

to
!

Ill
lit,

to

CO
s
&amp;lt;3

21

22

23

24

25

Alleinstehende ­

(excl.
Schlafleute). ­


2  6

27

Schlafleute

von  unter
bis
18  Jahren.

28

29

von
über
18  Jahren.

30

31

In  Extrahaushaltungen  lebende  Personen.

In
Gasthäusern
und
Herbergen
Eingekehrte.

!

32

33

In  Versorgungs ­
 ­

(Krankenhäusern ­

etc.)

34

ln
Armenanstalten ­

und
Armenoder ­

Gemeindehäusern. ­


In
Untersu
  chungs-Gefäng-



35

36

37

38

39

In
Strafgefäng ­
 ­


c
I

40

41

In
Lehranstalten. ­


42

In
Casernen.

43

44

45

Auf
S  chiflen.

46

Ü
£

47
        <pb n="56" />
        49

8.  Stand  und  Beruf,  Beschäftigung.  Ernährende  und  ernährt  werdende
Bevölkerung.
(Nach  den  auf  S.  159  der  Denkschrift  entwickelten  Hauptkategorieen.)

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

1.
Ackerbau.

co

I

2.
Industrie.

ÖD

GO

0
'S
1

3.
Handel.

ÖD

GO

I
'S
QD
&amp;lt;

4.
Verkehr.

I

1
ÖD
C
&amp;lt;

5.
Persönliche
Dienstleistung. ­


Gesundheitspflege. ­


GO

öd

I

ÖD

GO

.ÖD
I

7.
Erziehung
und
Unterricht.

GO

I

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

8.
Künste
und
Wissenschaften. ­


GO

23

I

24

25

9.
Cultus.

26

ÖD

ÖD
&amp;lt;

27

28

10.
Staatsund

Gemeindeverwaltung. ­


ÖD

CO

29

ÖD

I

30

31

11.
Justiz.

ÖD

CO

32

ÖD

33

34

12.
Armee
und
Flotte.

ÖD

CO

35

36

S  ë
it

37

13.
Personen
ohne
Berufsausübung. ­


38

I

39

40

14.
Personen
ohne
Berufsangabe. ­


41

I

42

43
        <pb n="57" />
        9.  Sprache.  Nationalität,

Krei

ise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Familien,
in  welchen
deutsch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
polnisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
masurisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
wendisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
mährisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
böhmisch
gesprochen
wird.

F  amilien.


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
kassubisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


Familien,
in  welchen
überhaupt
slavisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


Zahl
der
Glieder. ­


10

11

12

13

14

15

16

17

Familien,
in  welchen
lithauisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


18

Zahl
der
Glieder. ­


19

Familien,
in  welchen
wallonisch
gesprochen
wird.

Familien. ­


20

Zahl
der
Glieder. ­


21

Familien,
deren  Glieder ­
  ausser
der  nicht
deutschen
Familiensprache ­
  die
deutsche
Sprache  verstehen ­
  und
sprechen.

Familien. ­


22

Zahl
der
Glieder. ­


23

Preussisohe

Oesterreich, ­

Ungarn,
Siebenbürgen. ­


24

Bayern,
Württemberg ­
  und
Baden.

25

dem
Königreiche ­

Sachsen.

26

Thüringen. ­


27

beiden
Hessen.

28

Braunschweig, ­

Hannover,
Mecklenburg, ­

Oldenburg, ­

Schleswig,
Holstein.

29

Einwohner  geboren  in

den
freien
Städten.

den
übrigen
deutschen
Staaten

30  31

Frankreich, ­

der
Schweiz.

32

Belgien
und
Holland.

33

Dänemark, ­

Schweden
und
Norwegen. ­


England
und
Nord-Amerika.


34

35

Russland
und
Russisch-Polen.


36

Italien,
Spanien,
Portugal,
Mittel-  u.
Süd-Amerika.


Walachei,
Türkei,
Griechenland, ­

Armenien,
im  Orient.

37

38

sonstigen
Ländern.

39
        <pb n="58" />
        iPÜ

51

10.  Auswanderung.
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Ausgewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

F  amilienhäupter
und  alleinstehende
Personen.

Familienglieder

von  unter
14  Jahren.

haupt.  Männlich. ­


Weiblich. ­


Zusammen. ­


Männlich. ­


Weiblich. ­


von  über
14  Jahren.

Männlich. ­


Weiblich. ­


10

Zahl  der  ausgewanderten
F  amilienglieder
und  alleinstehenden  Personen

von

unter  I  über
20  20-30

über  I  über  1  über
30—40|40—50]  50

Jahren.

il

12

13

14

15

'I

h.  Stand  und  Beruf,  Arbeits-  und  Dienstverhältniss  der  Ausgewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Land-  und  Forstwirtschaft,
Gärtnerei.

Principale.

Männliche. ­


Weibliche. ­


Gesinde.

Männliches. ­


Weibliches. ­


Hausindustrie.

Meister.

Gesellen
und
Lehrlinge. ­


Gehülfinnen,

Arbeiterinnen. ­


Fabrikarbeiter. ­


Männliche. ­


Weibliche. ­


il

Handwerker  etc.

Gesellen ­

und
Lehrlinge. ­


Gehülfinnen,

Meisters-




Handund

Tagearbeiten ­


Männliche. ­


12

13

14

15

W  eibliche. ­


16

Grundbesitzer. ­


Männliche. ­


Weibliche. ­


Sonstige
Berufsarten. ­


Männliche. ­


Weibliche. ­


Ohne  Beruf
und
Berufsangabe.


Männliche. ­


Weibliche. ­


17

18
        <pb n="59" />
        52

c.  Ziel  der  Ausgewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Zahl  der  Ansgenord-



Staaten.

süddeutschen ­

Staaten.

II

in

II

jt

It

mitteldeutschen
Staaten  inch
Sachsen
und
Thüringen.

¡1

der  österreichischen ­

Monarchie.

Frankreich,
Schweiz.

I!

S3

in

Jt

Belgien,
Holland.

jt

13

wanderten  nach

England.

14

Russland
und
Polen.

Griechenland,
Türkei,
Donaufürstenthümer.


Italien,
Spanien,
Portugal.

Nord-Amerika.


Mittel-  und
Süd-Amerika.


Australien.

sonstigem
und  unbekanntem ­

Ziel.

r?  hS

15

16

¡4

17

18

14

19

II

20

Ji

21

|i

22

It

23

If

24

It

25

«  S

-  «U

SV?

S3  CL.

2.5

«  te

r «  te

V  ¿3

29

27

'JS

26

11.  Einwanderung.
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Eingewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Personen ­

überhaupt. ­


F  amilienhäupter
und  alleinstehende
Personen.

Männlich. ­


Weiblich. ­


Zusammen. ­


Familienglieder

von  unter
14  Jahren.

Männlich. ­


Weiblich. ­


von  über
14  Jahren.

Männlich. ­


Weiblich. ­


J

Zahl  der  eingewanderten
Familienhäupter
und  alleinstehenden  Personen

unter
20

20  bis
30

30  bis
40
Jahren.

40  bis
50

über
50

10

11

12
        <pb n="60" />
        53

b.  Stand  und  Beruf,  Arbeits-  und  Dienstverhältnis  der  Eingewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Land-  und  Forstwirthschäft,
Gärtnerei.

Principal  e.

Männliche. ­


Weibliche. ­


Ge  sind  e.

Männliche. ­


W  eibliche. ­


Bergund

Hüttenarbeiter. ­


Hausindustrie.

Meister.

Gesellen
und
Lehrlinge. ­


Gehilfen, ­

Arbeiterinnen. ­


Fabrikarbeiter.


Männliche. ­


Weibliche. ­


io

11

Handwerker  etc.

Meister. ­


Gesellen ­

und
Lehrlinge. ­


12

13

Gehilfen, ­

Meisters-




14

Han  dund

Tagearbeiter. ­


Männliche. ­


15

Weibliche. ­


16

PQ

17

öS
m

18

Grundbesitzer. ­


Männliche. ­


19

Weibliche. ­


Sonstige
Berufsarten. ­


Männliche. ­


20

21

Weibliche. ­


22

Ohne  Beruf
und
Berufsangabe.


Männliche. ­


23

Weibliche. ­


24

c.  Heimath  der  Eingewanderten.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Zahl  der  Eingewanderten  ans

deutschen
Bundesstaaten. ­


!!■

P

der
österreichischen
Monarchie.

3  33
II

JJ
Im

Frankreich,
Schweiz.

I!

P

Belgien,
Holland.

ë  53
II

ji

England.

¡i

it

Dänemark,
Schweden,
Norwegen.

It

II

9

10

11

12

13

Zahl  der  Eingewanderten  ans

Russland,
Polen.

II

14

r3  -c
M

Griechenland, ­

Türkei,
Donaufürsten-



Italien,
Spanien,

Portugal.

Nord-Amerika.


Mittelund ­

Süd-Amerika.


«

15

16

Jt

17

II

18

ft

19

11

20

ji

21

S3
a  §«

22

s, %

23

Australien.

S  i
it

24

¡1

sonstiger
und  unbekannter ­

Heimath.

25

26

■14
Ji

27
        <pb n="61" />
        B.  Gebäude  und  Wohnplätze

1.  Bestimmung  der  Gebäude.

Städte  summarisch.
ohnplä
risch.

Uebrige  Wohnplätze
summari

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Zahl
der
Gebäude
überhaupt,

Oeffentliche  Gebäude

für  den
Cultus.

für  den
Unterricht. ­


Armenund

Versorgungs ­
 ­


für  die
Staatsver ­
 ­


für  die
Gemeinde-




für  die
Militärver ­
 ­


Summe
der
öffentlichen ­

Gebäude. ­


Privatgebäude.

Wohngebäude, ­


Gebäude
für
gewerb
liehe  und
Handelszwecke. ­


Gebäude
für  landwirth-


  und
Viehhaltungs ­

 ­


Summe
der
Privatgebäude. ­


8

10

11

12

13

2.  Abbruch  und  Neubau.

Städte  summarisch.
Uebrige  Wohnplätze
summarisch.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Durch  Feuer  zerstörte

O  eigentliche
Gebäude
aller  Art.

Privat-Gebäude

aller  Art.

Gebäude
aller  Art.

Durch  andere  Elemente
zerstörte

Oeffentliche
Gebäude
aller  Art.

Privat-Gebäude

aller  Art.

Abgetragene  Gebäude.

Zu  öffentlichen ­

Zwecken.

¡1

Zum  Zweck
des
Neubaus.

5^
¡I

■t  .3

10

11

12

13

14

15

Reparatur,  Erweiterung  und  Neubau.

Oeffentliche  Gebäude,
überhaupt.

1  6

17

darunter
Schulen.

18

19

Privatgebäude. ­


20

21

Gewerbliche
Gebäude.

22

23

Landwirtschaftliche ­

Gebäude.

24

25
        <pb n="62" />
        3.  Grosse  der  Wohngebäude,  Dichtigkeit  und  Bewohnung  derselben.

r

Städte.

Uebrige  Wohnstätten.
Kreise.

Privatwohngebäude  (excl.  Anstalten  in  Extrahaushaltungen),  in  welchen  wohnen

Regierungsbezirke.
Provinzen.

1
Haushalt ­
 ­


2
Haushalt ­
 ­


3
Haushalt ­
 ­


4—5
Haushalt ­
 ­


6—10
Haushalt ­
 ­


10-20
Haushalt ­
 ­


über
20
Haushalt ­
 ­


8

unter
10
Personen. ­


11—20
Personen. ­


10

21—30
Personen. ­


11

31—50
Personen. ­


12

51-100
Personen. ­


13

über
100
Personen. ­


14

4.  Werth  und  Realverschuldung  des  nicht  landwirtschaftlichen  Grundbesitzes.
In  den  Städten  und  auf  dem  Lande.

Städte  summarisch.
Uebrige  Wohnplätze  summarisch.

Kreise.
Regierungsbezirke.

Provinzen.

V  erschuldun  g
der  Privatwohngebäude.

Zahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


Werth
dieser
Grundstücke. ­


Betrag
der
Hypotheken ­
 ­


V  erschuldung
der  mit  eigenen  Hypotheken
folien  versehenen  gewerblichen ­
  Grundstücke.

Zahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


Werth
dieser
Grundstücke. ­


Betrag
der
Hypotheken ­
 ­


V  erschuldung
der  übrigen  Grundstücke.

Zahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


Werth
dieser
Grundstücke. ­


Betrag
der
Hypotheken ­
 ­


8

10

Vers  chuldung
des  nicht  landwirtschaftlichen
Grundbesitzes  überhaupt.

Zahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


il

Werth
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


12

Betrag
der
Hypotheken ­
 ­


13

Procentsatz ­
  der
Verschul ­
 ­


14
        <pb n="63" />
        56

€.  L  a  li  d  w  i  r  I  11  s  c  h  a  f  t.
1.  Grösse  der  Grundstücke.

Kreise.

Regie  rungs  bezirke.

Provinzen.

Grössenclassen

unter  bis
5
Morgen.

über
5  bis  15
Morgen.

über
15  bis  30

Morgen.

über
30  bis  50
Morgen.

über  50  bis  100
Morgen.

N

If
S3

Hiervon
Fläche  d.

Wald.

Wasserstücke. ­


über  100  bis  200
Morgen.

N

Hiervon
Fläche  d.

W  aid.

Wasserstücke. ­


10

11

12

13

der  Grundstücke;

über  200  bis  300
Morgen.

14

£  s
iS  'S
^  A

15

Hiervon
Fläche  d.

Wald.

Wasserstücke. ­


16

17

über  300  bis  600
Morgen.

1  8

19

Hiervon
Fläche  d.

Wald.

Wasserstücke. ­


20

21

über  600  bis  1000
Morgen.

il

22

23

Hiervon
Fläche  d.

Wald.

24

W  asserstücke.


25

über  1000  Morgen.

N

26

I  I"
gj
:3

Hiervon
Fläche  d.

Wald.

28

Wasserstücke. ­


29

2.  Verwendung  der  Fläche.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Gesammtfläche

des
Kreises.

Fläche  der  Culturarten  und  Objecte  in  Morgen.

Gärten,
Weinberge,
Obstplantagen. ­


Ackerland.

Wiesen.

Weide.

Wald.

Wasserstücke. ­


Oedungen
und
Unland.

3

3.  Anbauverhältniss  des  Ackerlandes.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Gesammtfläclie

des
Ackerlandes.

Von  der  Fläche  des  Ackerlandes

werden  bestellt  mit

£

!

o

fl

o  ,s

c

II  -i
n*
ÜD

P

o

bleiben
liegen

3  3

PQ

10

il

12
        <pb n="64" />
        8

57
4.  Production.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Anf  der  bestellten  Ackerfläche  wurden  geerntet

Weizen
Scheffel  Körn.

Roggen
Scheffel  Körn.

Gerste
ScheffelKöm.

Hafer

Oelsaaten

Scheffel  Körn.

Hülsenfrüchte ­

Scheffel  Körn.

Kartoffeln ­

Schfl.  Knollen.

8

Futtergewächse ­

inch  Zuckerrüben ­

Ctr.  überhaupt.

An
Wiesenheu
wurden
eingebracht

io

5.  Viehhaltung  überhaupt.

Kreise.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Pferde.

Gesainmt-



Alter  und  Verwendung.

Füllen
unter
3  Jahre.

Perde
über
3  Jahre.

Unter  den  über
3jährigen  Pferden  sind

Ackerbau- ­



Lohnfuhr-



Militair-Pferde.


Rindvieh.

Gesammt-



Geschlecht,  Alter  und  Verwendung.

Stiere
(Bullen),

Ochsen.

Kühe.

Jungvieh, ­

excl.
Kälber
unter
&amp;lt;  Jahr.

Von
sämmtlichem

Rindvieh
stehen
zur  Mast.
Stück.

4

10

11

12

Schafvieh.

Gesamint-



13

Gezüchtet  wegen  der
Wollproduction.

Merinos
und  ganz
veredelte.

14

Halbveredelte. ­


15

Unveredelte ­

Landschafe. ­


16

Gezüchtetwegen ­

der
Fleischpro-



Fleischschafe
excl.  zur  Mast
stehende.

17

Schafe,
die  zur
Mast
stehen.

18

Schweinevieh ­

mit  Ausschluss ­
  der
F  erkel
unter
6  Monat.

19

Ziegenvieh. ­

Ziegenböcke ­

und
Ziegen.

20

Maulthiere.


21

Esel.

22

6.  Viehhaltung  auf  dem  kleinen,  mittleren  und  grossen  ländlichen  Grundbesitz.

Kreise.

Regierungsbezirke.
Provinzen.

Auf  dem  kleinen  Grundbesitz  von  unter  bis  50  Morgen
werden  gehalten

Pferde.

Rindvieh
überhaupt.

darunter
Kühe.

Schafvieh.

Schweinevieh. ­


Ziegen.

Auf  dem  mittleren  Grund-Morgen
  wer-Pferde.



Rindvieh
überhaupt.

darunter
Kühe.

besitz  von  über  50  bis  300
den  gehalten

Schafvieh.

io

Schweinevieh. ­


il

Ziegen.

12

Auf  dem  grossen  Grundbesitz  von  über  300  Morgen
Fläche  werden  gehalten

Pferde.

13

Rindvieh
überhaupt

14

darunter
Kühe.

15

Schafvieh.

16

Schweinevieh. ­


17

Ziegen.

18
        <pb n="65" />
        7.  Art  des  Betriebes  der  Landwirtschaft.

Regierungsbezirke.

Kreise.

Provinzen.

Von  den  landwirthschaftvon

  unter  bis  5  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


als
Nebengewerbe. ­


sind
verpachtet

un
Einzelnen. ­


im
Ganzen

von  5  bis  15  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


als
Nebengewerbe. ­


sind
verpachtet

im
Einzelnen. ­


im
Ganzen.

von  15  bis  30  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


als
Nebengewerbe ­


10

sind
verpachtet

im
Einzelnen. ­


11

im
Ganzen

12

liehen  Grundstücken

von  30  bis  50  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


13

als
Nebengewerbe, ­


14

sind
verpachtet

im
Einzelnen. ­


15

im
Ganzen

16

von  50  bis  300  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


17

als
Nebengewerbe ­


18

sind
verpachtet

un
Einzelnen. ­


19

un
Ganzen

20

von  über  300  Morgen
Fläche

werden  bewirtschaftet ­
  von  den
Eigentümern

als
Alleingewerbe. ­


21

als
Nebengewerbe. ­


22

sind
verpachtet

un
Einzelnen. ­


23

un
Ganzen

24

8.  Werth  und  Realversehuldung  des  landwirtschaftlichen  Grundbesitzes.

Kreis  e.

Regierungsbezirke.

Provinzen.

Verschuldung
des  kleinen  Grundbesitzes,
von  unter  bis  mit  50  Morgen  Fläche.

Zahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke

Werth
dieser
Grundstücke

Betrag
der
Hypotheken
und
etwaigen
Pfandbriefschulden. ­


Realschuld ­
 ­

pro
Morgen.

Verschuldung
des  mittleren  Grundbesitzes,
von  über  50  bis  300  Morgen  Fläche.

Z  ahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke.

Werth
dieser
Grundstücke,

Betrag
der
Hypothekenschulden ­
  und
etwaigen
Pfandbriefschulden. ­


R  ealschuld-

  etrag
pro
Morgen.

Verschuldung
des  grossen  Grundbesitzes,
von  über  300  Morgen  Fläche.

Z  ahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


Werth
dieser
Grundstücke. ­


10

Verschuldung
des  ländlichen  Grundbesitz  es
aller  Classen.

Betrag
der
Hypothekenschulden ­

u.  etwaigen
Pfandbriefschulden. ­


R  ea  1  -
Schuldbetrag ­

pro
Morgen.

11

12

Z  ahl
der
verschuldeten ­

Grundstücke. ­


13

W  erth
dieser
Grundstücke. ­


Betrag
der
Hypothekenschulden ­

u.  etwaigen
Pfandbriefschulden. ­


Real-Schuld
 ­

pro
Morgen.

Procen  tsatz

der
Verschul ­
 ­


14

15

16

17
        <pb n="66" />
        1  N-

59

D.  Industrie.
1.  Die  Kleingewerbe.
Handwerker  und  vorherrschend  für  den  örtlichen  Bedarf  beschäftigte  Gewerbtreibende  und  Künstler.
I.  Provinz  Preussen.

[Ir  gleicher  Weise  für  die  Übrigen  Provinzen  ]

Classification
der  Handwerke  und  der
vorherrschend  für  den
örtlichen  Bedarf  arbeitenden ­
  Gewerbe
nach  dem
Zollvereinsformulare  *).

Geschäfte
oder
Etablissements.

Zahl  der
einfachen
Geschäfte, ­


Zahl  der
combinirten
  Geschäfte, ­


das  heisst
in  welchen
nur  eines  I  mehrere
der  nebenverzeichneten
  Gewerbe  etc.
betrieben  werden.

Persönliche  Kräfte.

Arbeitgeber. ­


Principale,
Herren,
Meister
etc.,
Unternehmer. ­


männ-  weiblich. ­
  lieh.

Arbeitnehmer.

Technisch
oder
kaufmännisch ­

gebildetes
Aufsichtspersonal. ­


mann-  weiblich. ­
  lieh.

Gesellen
und
Gehülfen.

männ-  weiblich. ­
  lieh.

Lehrlinge.

mäun-  weiblich. ­
  lieh.

10

11

Sonstige
Arbeiter
excl.
Tagearbeiter ­

und
Kinder.

lieh.

12

Tich!

13

Tagearbeiter.


männ-  weiblich. ­
  lieh.

14

Kinder
unter  14
Jahren.

rr

15

16

Uch.

Summa
aller
Beschäftig ­
 ­


17

18

I.  Bereitung  von  Nahrungsmitteln.
Bäcker.
Kuchenbäcker,  PfefTerküchler  u.  Conditoren.
Verfertiger  von  Product  en  aus  Getreide,
Mehl  und  Stärke.
Fleischer  oder  Schlächter,  Rauchfleisch-  und
W  urstmacher.
Fischer,  welche  die  Fischerei  gewerbsweise
treiben.
Kunst-,  Blumen-  und  Handelsgärtner.
II.  Persönliche  Dienstleistungen.
Barbiere.
Friseure  und  Tourenmacher.
Inhaber  von  Badeanstalten.
Inhaber  von  Waschanstalten.
Scharfrichter,  Abdecker  und  Wasenmeister.
III.  Berei  tu  n  g  von  Stoff  en  für  gewerbliche ­
  und  häusliche  Zwecke.
Gerber,  Lederbereiter.
Seifensieder  und  Lichtzieher.
Verfertiger  von  Streichriemen,  Beinschwarz,
Kienruss.
Verfertiger  von  Dinten  und  Farben,  Firnissen, ­
  Wichsen,  Schmieren.
IV.  Verfertiger  von  Stein-,  irdenen
und  Glaswaaren.
Steinmetzen  und  Steinhauer.
Töpfer,  Ofenmacher  und  Verfertiger  von
irdenen  Waaren.
Glaser,  Glasschleifer  und  Glasbläser.
V.  Bauhandwerker.
Maurer  und  Mauerflickarbeiter.
Zimmer-,  Schilder-,  Rouleaux-Maler,  An
Streicher,  Vergolder,  Stafflrer,  Stukkateure
Goldleisten-  und  Goldrahmenmacher.
Zimmerleute,  auch  Zimmerflickarbeiter.
Brunnenbauer,  Brunnen-  und  Pumpenmacher
Dachdecker,  insbesondere:  Schindel-,  Stein
Ziegel-  und  Schieferdecker.
Steinsetzer  oder  Pflasterer.
Schornsteinfeger.
VI.  Maschinen-,  Mühlen-,  Wagen  -
und  Schiffsbau.
Mühlenhauer  und  Mühlenflickarbeiter.
Spritzenmacher.
Räder-  und  Stellmacher.
Wagenbauer.
Schiffbauer  und  Schiffszimmerleute.
Segelmacher  und  Netzstricker.
VII.  Metallarbeiter.
Grob-,  Huf-,  Kessel-,  Pfannen-,  Ketten
und  Sensenschmiede.

Schlosser,  worunter  auch:  Zirkel-,  Zeug-,
Bohr-,  Säge-,  Messer-,  Nagel-,  Büchsenschmiede, ­
  Sporer,  Feilenhauer,  Instrumentenschleifer ­
  und  Scheerenschleifer.
Waflenschmiede,  Schwerdtfeger.
Nadler,  Haftel-,  Schlingen-,  Haar-  und  Draht-Siebmacher.

Kupferschmiede.
Roth-,  Gelb-  und  Glockengiesser.
Klempner  in  Blech  und  Zink.
Gürtler,  Bronceure,  Neugold-,  Neusilber-Arbeiter
  und  Metallknopfmacher.
Zinn-  und  Bleigiesser.
Gold-  und  Silberarbeiter  und  Bijoutiers.
Steinschneider,  Pettschaftstecher,  Graveure
Gold-  und  Silberschläger.
VIII.  Instrumentenmacher.
Mechaniker  für  mathematische,  optische
pyhsikalische  Instrumente.
Chirurgische  Instrumentenmacher  und  Bau
dagisten.
Verfertiger  musikalischer  Instrumente  aller
Art.
Klein-  und  Grossuhrmacher,  Uhrgehäuse
und  Zifferblattmacher.
IX.  Bereitung  von  Gespinnsten  u|nd
Geflechten.
Wollspinner  und  Wollstricker.
Flachsbereiter,  Leinenspinner  und  Leinen
Stricker.
Watten-  und  Dochtmacher.
Verfertiger  von  geflochtenen  Decken  und
Matten.
Seiler  und  Reepschläger.
X.  Zurichtung  von  Geweben.
Tuehscheerer  und  Tuchbereiter.
Färber  aller  Art.
Bleicher,  Kalanderer,  Mangeier,  Appreteure
Presser,  sofern  solche  nicht  Fabrikanten
oder  in  den  Fabriken  beschäftigt  sind.
XL  Bereitung  von  Lederwaaren.
Schuh-  und  Pantoffelmacher  und  Altflicker
Handschuhmacher.  .
Kürschner  und  Rauchwaarenhändler,  auch
Mützenmacher.
Riemer,  Sattler,  Beutler,  Täschner.
XII.  Bereitung  fertiger  Kleidungsstücke. ­

Schneider  und  Corsetmacher.
Posamentiere  und  Zeugknopfmacher.
Putzmacher  und  Putzmacherinnen.

Gold-,  Silber-  und  Seidensticker,  Tapisseriearbeiter, ­
  Blumen-,  Haar-  und  Federbusch-,
Schmuckfedern  -,  Strohhut-,  Epauletten-,
Paramentenmacher  und  Verfertiger  künstlicher ­
  Haararbeiten.
Hutmacher,  Filzmacher  und  Hutstafflrer.
XIII.  Verfertiger  von  Holzwaaren.
Tischler,  Stuhlmacher,  Möbelmacher  undll
Möbelpolirer.
Gross-  und  Kleinböttcher.
Verfertiger  grober  Ilolzwaaren,  als:  Schuhe,II
Löffel,  Leisten,  Mulden  und  dergl.
Korbwaarenmacher.
Tapeziere,  Decorateure  und  Polsterwaaren-jl
arbeiten
Sonnen-  und  Regenschirmmacher.
XIV.  Verfertiger  kurzer  Waaren  von||
Holz,  Horn,  Bein,  Metall,  Bernstein.
Drechsler  aller  Art  in  diesen  Stoffen.
Verfertiger  von  Spiel-  und  feinen  Holz-||
waaren.
Haarkammmacher.
Bürstenbinder  und  Pinselmacher.
Buchbinder  und  Futteralmacher.
XV.  Gewerbszweige  für  Kunstdar-H
Stellungen  und  Ausschmückungs-Gegenstände.

Bilder-,  Blumen-,  Porzellanmaler,  Daguerro-||
typisten,  Photographen  und  Coloristen.
Lackirer  aller  Art,  als:  Blech-,  Holz-  undll
Tuchlackirer.
Kupferstecher,  Hornstecher  und  Hornsehneider. ­

Verfertiger  von  Steinpapp-  und  Pappwaaren,l|
Atrappen  und  Goldborten,  auch  Verfer-;|
tiger  von  Gipsfiguren  und  dergleichen.
Architekten,  Bildhauer,  Maler,  Erzgiesser,|
Giseleure,  Galvanoplastiker  und  andere)|
der  bildenden  Kunst  Angehörige.
Musiker,  welche  sich  ihrer  Kunst  an  festen||
Orten  widmen.
Umherziehende  Musiker.
Stehende  Theater  und  Personal  derselben.
Umherziehende  Schauspieler,  Equilibristen||
und  Schausteller.
XVI.  Handwerke  und  bestimmt  ab-||
gegrenzte  Ge  werbzweige,  welche
nur  provinziell  oder  nur  örtlich
Vorkommen
(sind  in  besondere  Colonnen  einzutragen).

in  Gross  .  _  _
•welchen  Principien  jemals  das  Richtige  treffen  könnte.  Nur  indem  man  die  ganze  Industrie
nehmer  berücksichtigt,  gelangt  man  zu  einem  zutreffenden  Bilde.
        <pb n="67" />
        2.  Die  Grossindustrie.
(Fabriken  und  vorherrschend  für  den  Grosshandel  beschäftigte  Gewerbsanstalten,  excl.  der  typographischen  Gewerbe).
1.  Provinz  Preussen.
[In  gleicher  Weise  für  die  übrigen  Provinzen.]

Classification
der  Fabriken  und  der
vorherrschend
für  den  Grosshandel
beschäftigten
G  ewerbsanstalten.

Nach  dem  Zollvereinsformular. ­


Geschäfte
oder
Etablissements.

Zahl
der  einfachen ­

Geschäfte,

Zahl
der  combinirten

Geschäfte,

das  heisst,
in  welchen
ein  I  mehrere
der  nebenverzeichneten

Fabricationen  etc.
betrieben  werden.

Persönliche  Kräfte.

Arbeitgeber. ­


Principale, ­

Herren,
Unternehmer ­
  etc.

Arbeitnehmer.

Technisch
oder  kaufmännisch ­

gebildetes
Aufsichtspersonal. ­


Gesellen
und
Gehülfen.

Lehrlinge.

Sonstige
Arbeiter,
exclusive
Tagearbeiter ­

und
Kinder.

1
s

Tagearbeiter. ­


Kinder
unter
14  Jahre.

3

03

s
I

10

il

12

13

14

15

16

17

18

1.
Die  Classification  der
Grossgewerbe,  wie  sie
für  dieZollvereinsstaaten
vereinbart  ist,  folgt  auf
nächster  Seite.  —  Für
dieselbe  gilt  die  nämliche
Bemerkung,  welche  auf
Seite  207  zur  Classification ­
  der  Kleingewerbe
ausgesprochen  wurde.

Mechanische  Kräfte.

Motoren  (bewegende  Kräfte).

Dampfmaschinen.

Zahl  der
Dampfmaschinen ­

überhaupt.

19

Darunter
Aushilfsmaschinen. ­


20

Zahl  der
Pferdekräfte ­
  von
Dampfmaschinen ­

überhaupt.

21

Zahl  der
Pferdekräfte ­
  von
Aushilfsmaschinen. ­


22

Wasser-Pferde
 ­


23

Rosswerke.

Zahl
derselben.

24

Zahl
der  darin
arbeitenden ­
  Pferde

25

Arbeitsmaschinen,
Werkzeuge,
Apparate.
(Mit  besonderen  Rubriken  für
jeden  Industriezweig.)

26

Fabrication.  Umsatz  and  Absatz.

W  erthsumma

der  Fabrica ­
 ­


Thlr.

27

des  Umsatzes ­

und  Absatzes. ­


28

Werthsumma  des  Absatzes  nach

Preus
sen  und
dem
übrigen
Zoll-29



den
Hansestädten ­


30

der
Schweiz

31

F  rankreich. ­


32

England. ­


33

Oesterreich. ­


Thlr.

Italien.

34

35

dem
Orient.

Thlr.

36

Nord
Amerika.

37

Süd-Amerika


Thlr.

38

den
übrigen
Ländern

39
        <pb n="68" />
        m  *2:

«*?,  -  fuf

61

Classification  der  Grossgewerbe,
wie  sie  für  die  Zollvereinsstaaten  vereinbart  ist.

I.  Zubereitung  von  Spinnstoffen,
Maschinen-Spinnereien  und  Zwirnereien. ­

1.  In  Wolle.
Handkämmerei,  Leistenspinnerei  und
Haarspinnerei.
Streichgarn-  und  Halb  Wollgarn-  (Vigogne-) ­
  Spinnerei.
Kammgarnspinnerei.
2.  In  Seide.
Seidenhaspelanstalten.
Seidenmoulinagen,  Florettspinnereien
und  Seidenzwirnereien.
3.  In  Baumwolle.
Maschinenspinnereien.
Watten-  und  Dochtfabriken.
4.  In  Flachs,  Hanf  und  Hede.
Flachs-  und  Hanfbereitungsanstalten.
Flachs-,  Hanf-  und  Wergspinnereien.
II.  Weberei,  Zeug-  und  Bandwaaren-M
  anufactur.
Gehende  Webestühle  sowohl  für  eigene
Rechnung  als  für  Lohn.
In  Seiden-,  Halbseiden-,  Sammt-,  Seidenband- ­
  und  Sammtbandwaaren.
In  Baumwolle  und  Halbbaumwolle.
In  Leinen.
In  Wolle  und  Halbwolle.
Strumpfweberei  und  Strumpfwirkerei.
Bandweberei  für  leinene,  baumwollene
und  wollene  Bänder.
Zu  allen  anderen  Geweben.
Webestühle  als  Nebenbeschäftigung.
Fabriken  für  Gewebe  aller  Art.
Für  wollene  und  halbwollene  Stoffe,  ein
schliesslich  der  Tuche,  Flanelle  und
Decken.
Tuchfabriken.
Fabriken  für  andere  wollene  und  halbwollene ­
  Zeuge,  excl.  Shawls  und
Teppiche.
W  alkmühlen.
Für  baumwollene  und  halbbaumwollene
Zeuge.
Für  leinene  Zeuge.
Für  seidene,  halbseidene,  Sammt-,  Seidenband- ­
  und  Sammtbandwaaren.
Für  Shawls.
Für  Bänder,  Litzen,  Kordeln,  Posamentierwaaren,
  Tressen  und  Zeugknöpfe
doch  ohne  die  in  Seide  und  als  leoni
sehe  Waaren  gearbeiteten  Bänder  und
Tressen.
Für  Teppiche.
trumpfwaareni
Für  Tüll,  Bobbinets  und  Spitzen,  einschliesslich ­
  der  Klöppelei
Bleichereien,  Färbereien,  Druckereien,  Appreturanstalten. ­

Garnbleichen  und  Garnsiedereien
Stückbleichereien  und  Appreturanstalten.
Türkischrothfärbereien.
Andere  Färbereien  in  Wolle.
Garn-  und  Stückfärbereien  und  Appreturanstalten ­
  für  Seidenwaaren.
Stückfärbereien  und  Appreturanstalten
für  andere  Waaren.
Druckereien  für  Zeuge  aller  Art.
Wachstuch-  und  Wachstaftfabriken.
III.  Metallproducti  on.
Eisenwerke,  einschliesslich  der  Hütten  für
Rohstahleisen  und  der  Eisenwalzwerke.
Eisendrahtwerke,  auch  Drahtstift  -,  Nägelund
  Holzschraubenfabriken,  welche  mit
Drahtziehereien  in  Verbindung  betrieben
werden.
Stahlwerke,  einschliesslich  der  Stahlwalzund
  Stahldrahtwerke.
Blei-  und  Silberwerke,  einschliesslich  der,
Werke  für  Bleiröhren,  Bleibleche  und
Bleidraht.

Strumpfwaarenmanufacturen.

Zinkwerke,  einschliesslich  der  Zinkweissfabriken. ­

Zinnwerke.
Kupferwerke,  einschliesslich  der  Hämmerund
  Walzwerke.
Werke  für  Arsenik,  Schwefel,  Vitriol,  Alaun,
Gold,  Quecksilber,  Antimon,  Wismuth,
Kobalt  und  Nickel.
IV.  Fabriken  für  Metallwaaren.
Fabriken  für  Maschinen,  einschliesslich  eiserner ­
  Schiffe.
Kratzenfabriken.
Anstalten  für  Hecheln,  Kämme,  Jaquardmaschinenkarten,
  hölzerne  Webe-  und
Strumpfstühle,  Spindeln,  Cylinder,  Blattbänder, ­
  Spulen,  Schützen,  Platinen,  W  eberringe ­
  und  Webergeschirr.
Eisenbahnwagen-und  andere  Wagenfabriken
Eisen-  und  Blechwaarenfabriken,  Sensenhämmer, ­
  Ketten-,  Anker-,  Nägel-  und
Drahtstiftfabriken.
Stahlwaaren-  und  Schneidewaarenfabriken.
Eisengiessereien  und  Fabriken  für  Heizapparate ­
  und  Kochgeschirre.
Fabriken  für  Gewehre  und  blanke  Waffen.
Pulvermühlen,  Fabriken  von  Schroot,  Ku
geln  und  Zündhütchen.
N  älmadelfabri  ken.
Steck-  und  Stricknadel-,  Haken-,  Oesen-Haarnadel-,
  Häkelnadel-  und  Ringelhaken
fabriken.
Gold-  und  Silberwaarenmanufacturen,  desgleichen ­
  leonische  Waaren-  und  imitirte
Gold-  und  Silberwaarenfabriken.
Fabriken  von  Neugold-  und  Neusilber-,  desgleichen ­
  von  plattirten  und  Plaquéwaaren.
Fabriken  für  Kupfer  -,  Bronce-,  Messingwaaren,
  so  wie  für  Waaren  aus  verschiedenen ­
  Compositionen,  galvano  -  plastische
Anstalten.
V.  Bereitung  von  mineralischen  und
gemischten  Stoffen  für  gewerbliche,
officinelle  und  häusliche  Zwecke.
Kalkbrennereien.
Ziegeleien.
Gipsmühlen,  Asphalt-,  Cernent-,  Schlemm
kreide-,  auch  Fabriken  für  Wetz-  und
Schleifsteine.
Coaks-  und  Gasbereitungsanstalten.
Chemikalien-,  Bleiweiss-,  Zinkweiss-  und
Farben-,  auch  Farbenlackfabriken.
Zündwaarenfabriken.
Fabriken  für  Parfümerien,  wohlriechende
Wasser  und  Seifen.
Fabriken  für  Mineralöle  und  Parafin.
Glashütten.
Glasschleifereien  und  Polierwerke.
Spiegelfabriken.
Porzellanfabriken.
Steingut-  und  Fabriken  für  andere  ¡irdene
Waaren.
VI.  Zubereitung  von  Pflanzen-  und
Thierstoffen  für  den  gewerblichen
und  häuslichen  Bedarf.
Oelmühlen  und  Oelraffinerien.
Lohmühlen.
Sägemühlen-  und  Fournierschneidereien.
Pott-  und  Waidasche-,  auch  Flusssiedereien. ­

Theerofen  und  Pechsiedereien,  desgleichen
Kienöl-  und  Russhütten.
Fabriken  von  gefärbtem  und  lackirtem  Leder.
Leimsiedereien  und  Gelatinfabriken.
Wachsbleichen,  Wachslicht-  und  Wachswaarenfabriken.

Stearin-,  Olein-,  Oelsäure-,  Licht-  und
ordinaire  Seifenfabriken.
Knochenmühlen,  Beinschwarz  -,  Poudrette-,
Urate-  und  Kunstdüngerfabriken,  auch
Bluttrocknungsanstalten.

VII.  Holz  waaren,  Papier  und  kurze
Waaren.
Fabriken  für  Sonnen-  und  Regenschirme,
Schirmgestelle,  Stöcke  und  Peitschen.
Fabriken  für  Knöpfe  aus  Holz,  Horn,  Perlmutter, ­
  Papierteig  und  Metall.
Fabriken  für  Möbel,  Holzleisten  und  Holzschnitzarbeit. ­

Fabriken  für  Spielwaaren  aller  Art,  Schachteln ­
  und  Kisten.
Fabriken  für  Bein  (Knochen,  Fischbein,
Elfenbein,  Horn,  Schildpatt  und  Muschelschaalen)
  und  Waaren  daraus.
Gummi-  und  Guttapercha-Waarenfabriken.
Papier-  und  Pappefabrikation  und  Papiermühlen. ­

Papiertapetenfabriken,  auch  Bunt-  und  Goldpapierfabriken ­
  und  für  gepresste  Waaren.
Siegellack-,  Oblaten-,  Federposen-,  Bleistift- ­
  und  Stahlfederfabriken.
Fabriken  für  Lederwaaren,  Cartonnagen,
Portefeuilles,  Visitenkarten.
Spielkartenfabriken.
Steinpapp  -  und  Papiermache  waarenfabriken.
Fabriken  für  lackirte  Waaren  von  Metall,
Holz  und  Holzmasse,  so  wie  für  Lampen
Strohhut-  und  Strohwaaren  -  Manufacturen.
VIII.  Verzehrungsgegenstände.
Getreidemühlen  zu  Mehl,  Gries,  Grütze
und  Graupen,  auch  zum  Schroten  von
Getreide  und  Malz.
Wassermühlen.
Bockwindmühlen.
Holländische  Windmühlen.
Durch  thierische  Kräfte  getriebene
Mühlen.
Durch  Dampf  getriebene  Mühlen.
Fleisch-  und  Fischpökeleien  und  Anstalten ­
  für  getrocknete  und  eingemachte
Speisen.
Stärke-,  Stärkesyrup-,  Kraftmehl-,  Nudeln-,
Sago-,  Dextrin-  und  Leokomfabriken.
Chokolade  -,  Kaffeesurrogat  -,  Cichorien
und  Senffabriken.
Tabak-  und  Cigarrenfabriken.
Rübenzuckerfabriken  und  Zuckerraffinerien.
Fabriken  für  eingedickte  Pflanzensänfte
(Obst,  Rüben  etc.).
Essig-  und  Holzessigfabriken.
Bierbrauereien.
Branntweinbrennereien  und  Destilliranstalten,
  einschliesslich  der  als  Nebengewerbe
der  Landwirtschaft  betriebenen.
Schaumweinfabriken.
IX.  Andere  Fabrikzweige,  welche  in
bestimmter  Abgrenzung  nur  örtlich
oder  nur  provinziell  Vorkommen.
(Diese  sind  in  die  hier  leer  gelassenen  Spalten
einzutragen.)
Zusammenstellung  der  vorhandenen  Dampfmaschinen ­
  aller  Art.
a.  Für  Rohproduction.
Für  Berg-,  Hütten-  und  Salinen
betrieb.
Für  Ent-  und  Bewässerungs-  und
landwirtschaftliche  Zwecke  einschliesslich ­
  der  Locomobilen.
Für  Schneidemühlen.
Für  Getreidemühlen.
b.  Für  Fabrikation.
Für  Spinnerei,  Weberei  und  Wal
kerei.
Für  Maschinenfabriken.
Für  metallische  Fabriken  andere
Art.
Für  andere  Fabrikzweige.
c.  Für  Transport  -  und  Handelsgewerbe
Schiffsmaschinen.
Lo  comotiven.
Andere  Dampfmaschinen.
X.  Recapitulation.
        <pb n="69" />
        3.  Die  typographischen  Gewerbe  und  die  literarischen  Unternehmungen
(einschliesslich  des  Buch-,  Kunst-  und  Musikalienhandels).

Kreise.

Regierungsbezirke. ­


Provinzen.

Geschäfte
und
Etabli  ss  em  en  ts.

Zahl
der
einfachen
Geschäfte. ­


Zahl
der
combinirten
  Geschäfte. ­


Persönliche  Kräfte.

Arbeitgeber. ­

Principale
etc.

Arbeitnehmer.

Bei  der  typographischen  Herstellung  beschäftigt.

Kaufmännisch
gebildetes
Aufsichtspersonal, ­

Procuristen.

Männliche. ­


Weibliche. ­


Technisch
gebildetes
Aufsichtspersonal, ­

Factoren.

liehe.

Weibliche. ­


Setzer.

Gehilfen. ­


Lehrlinge. ­


Drucker.

Gehilfen. ­


Lehrlinge. ­


Sonstige
Arbeiter
excl.
Kinder.

liehe.

Weibliche. ­


Kinder
unter
14
Jahren.

liehe.

Weibliche. ­


9

dO

11

12

13

14

15

16

Persönliche  Kräfte.

A  r  b  e  i  t  n  c  \)  m  t  r.

Bei  dem  Vertrieb  der  literarischen
Erzeugnisse  beschäftigt.

Kaufmännisch ­

gebildetes
Aufsichtspersonal. ­

Procuristen. ­


17

18

Lehrlinge. ­


Mann-  I  Weibliche. ­
  liehe.

19  20

Sonstige
Arbeiter.

liehe.

Weibliche. ­


21

liehe.

22

Kinder
unter
14
Jahren.

Weibliche. ­


23

24

14
cä  %%
J

Mechanische  Kräfte.

Motoren.

Dampfmaschinen. ­


$  r  c  f  f  c  n.

Schnellpressen. ­


Zahl
der
Maschinen. ­


25

26

Zahl
der
Pferdekräfte. ­


27

ÎI
G9  rt

28

ü

Handpressen. ­


w

29  30

31

g
I

32

g
1
#
I
!

33

U
D  p4
il

34
        <pb n="70" />
        ïwï

MJ*

IJ

63
E.  Handel  und  Verkehr.
1.  Handel  und  Transportgewerbe
excl.  der  Unternehmungen  zum  literarischen  Verkehr.

Classification
der
Handels-  und  Transportgewerbe, ­
  excl.  der
Unternehmungen  zum
literarischen  Verkehr.

Nach  dem  Zollvereinsformular. ­


Anmerkung.
Das  untenfolgende  Zollvereinsformular
  ist  für  die
Handels-  und  Transportgewerbe ­
  ausserordentlich
dürftig.  Selbst  die  beste
Ausfüllung  liefert  für  die
Beurtheilung  des  Handels
und  seine  Bedeutung  kein
Material.  In  Interesse  so
wichtiger  Gewerbe,  wie
der  Handel  und  Verkehr
heutigen  Tags  sind,  wird
man  wohl  auf  eine  etwas
eingehendere  statistische
Berücksichtigung  derselben ­
  bedacht  sein  müssen.

Geschäfte
und
Etablissements.

Zahl
der
einfachen
Geschäfte. ­


Zahl
der
combinirten

Geschäfte. ­


Persönliche  Kräfte.

Principale, ­

Herren,
Unternehmer, ­

Leiter,
Directoren.


ßeamte,  Untergebene.

Proeuristen,
kaufmännische ­

und
Rechnungsbeamte, ­

Aufsichtspersonal ­

überhaupt.

Geholfen, ­

Commis,
V  erkäuferinnen.


£

to  it

Packer,
Markthelfer, ­

Ausläufer. ­


12

Tagearbeiter. ­


Kinder
unter
14  Jahr.

13  14  15  16

17

18

Mechanische  Kräfte.

ßemegnng  ïrurd)  Dampf.

Dampfwagen.

19

Pferdekräfte ­

derselben. ­


20

Dampfschiffe.

Flussschiffe.

Zahl.

21

Pferdekräfte ­

der  Maschinen. ­


22

Seeschiffe.

Zahl.

23

Pferdekräfte ­

der  Maschinen. ­


24

Tonnengehalt. ­


25

ßetuegung  burd)  UHnb.

Segelschiffe.

Flussschiffe.

Zahl.

26

27

Seeschiffe.

Zahl.

28

Bewegung
durch
thierische
Zugkraft.

Frachtwagen ­

aller
Art.

29

30

Gewerbweise

beschäftigte ­

Lohnfuhr-



31

Werthsumme
des
Umsatzes
überhaupt.
Thlr.

Werthsumme  des  Umsatzes  nach

Preussen
und  dem
übrigen
Zoll-Thlr.



32

I.  Handel  und  Handelsvermittelung.
Kaufleute,  welche  eigene  oder  Commissionsgeschäfte ­
  ohne  oÖene  Läden  betreiben.
Kaufleute,  welche  offene  Verkaufsstellen
halten.
Herumziehende  Krämer,  Lumpensammler
und  andere  herumziehende  Händler.
Banquiers,  Geld-  und  Wechselhandlungen.

33

Thlr.

34

der
Schweiz.
Thlr.

Frankreich. ­

Thlr.

35

36

Thlr.

37

Oesterreich. ­

Thlr.

38

Italien.

Thlr.

39

dem
Orient.
Thlr.

40

Thlr.

41

Thlr.

42

Thlr.

43

Geld-,  Waaren-  und  Schiffsmakler  im
Grosshandel,  auch  Assecuranzmäkler.
Mäkler  im  Kleinhandel,  Güterbestätiger,
Spediteure.
Auctionatoren,  Agenten,  Commissionaire,
Concipienten,  Pfandleiher,  Gesindevermiether.

II.  Schifffahrt.

III.  Landtransport.
Eisenbahnen.
Fracht-,  Stadt-  und  Reisefuhrwerk.
IV.  Gast-  und  SchankwirthSchaft.
Gasthöfe,  Krüge  und  Ausspannungen.
Speisewirthe  und  Garköche.
Schankwirthe,  Tabagisten,  Billardhalter.
        <pb n="71" />
        2.  Der  Umfang  der  Geschäfte  nach  der  Zahl  der  Arbeitnehmer.
A.  Provinz  Preussen.
[In  gleicher  Weise  für  alle  übrigen  Provinzen.  ]

Hauptgruppen
der
Gewerbe.

Zahl  der  Geschäfte,

nur
1
Person.

Personen.

unmittelbar. ­


unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


3  bis  5
Personen.

unmittelbar. ­


unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


6  bis  10
Personen.

unmittelbar. ­


unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


11  bis  20
Personen.

unmittelbar. ­


unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


21  bis  50
Personen.

unmittelbar. ­


unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


to

11

12

in  welchen  thätig  sind

51  bis  100
Personen.

unmittelbar. ­


13

unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


14

101  bis  200
Personen.

unmittelbar. ­


15

unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


16

201  bis  500
Personen.

unmittelbar. ­


17

unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


18

501  bis  1000
Personen.

unmittelbar. ­


19

unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


20

über  1000
Personen.

unmittelbar. ­


21

unmittelbar ­
  und
mittelbar
zusammen. ­


22

3.  Das  Alter  der  kaufmännischen  Firmen.

Hanptgrnppen
der
industriellen
und
Handelsgeschäfte.

Anzahl  der  Firmen,  welche  datiren  aus  der  Zeit

vor
1800.

nach
1800
bis
1810.

nach
1810
bis
1890.

nach
1890
bis
1830.

nach
1830
bis
1840.

nach
1840
bis
1850

nach
1850
bis
1855

nach
1855
bis
1860.

von
1861

8

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  (R.  Decker).
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46
4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit.
Zum  Nachweis  der  Zahl  der  Taubstummen  und  Blinden,  der  Blödsinnigen  und  Irrsinnigen,  unter  gleichzeitig
Darlegung  der  Wechselwirkung  zwischen  Alter  und  körperlicher  und  geistiger  Beschaffenheit.

er

Städte  summarisch.

Plattes  Land.

Kreise.

Regierungsbezirke

Provinzen.

Taubstumme

im  Alter  von

unter  bis
5  Jahren.

über
5  bis  15
Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

â

über  30
Jahren.

I

Summe.

Blinde

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

10

il

12

13

14

über  30
Jahren.

15

16

Summe.

17

Blödsinnige

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

18

19

über  15
Jahren.

20

21

Summe.

22

Irrsinnige

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

23

24

über
15  bis  30
Jahren.

25

26

über
30  bis  60
Jahren.

27

28

über  60
Jahren.

29

30

Summe.

31

5.  Religionsbekenntniss.

Kreise.
Regierungsbezirke.

Provinzen.

Christen.

Evangelische.

Katholische.

Griechische.

Mennoniten.

Mitglieder
der  freien  Gemeinden ­
  und
Deutsch-Katholiken.


Juden.

Mahomedaner.
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</TEI>
