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butpflicht  der  Schweiz  an  Frankreich  noch  weiter  vermehrt. ­
  Wenn  man  nun  auch  ganz  bedeutende  Quoten
dieser  Beträge,  von  der  70  Millionenanleihe  des  Bundes
42  Millionen,  und  von  der  Freiburger  40  Millionenanleihe
21  Millionen,  als  blosse  Konversion  und  Umplacierung
rechnen  will,  so  bleibt  doch  bestehen,  dass  aus  Anlass
dieser  Zinsreduktion  auch  sehr  viel  von  dem,  was  bisher ­
  in  schweizerischen  Händen  gewesen  war,  nach
Frankreich  gewandert  ist.
Ausser  diesen  notorischen  Placierungen  in  Frankreich ­
  durch  Konversion  oder  Neuaufnahme  zu  3  %  ist
bekannt  genug,  wenn  auch  nicht  ziffernlässig  nachweisbar, ­
  dass  auch  von  unsern  3  1 / 2  und  4  °/ 0  öffentlichen
Werten  in  der  letzten  Zeit  sehr  viel  für  französische
Rechnung  gekauft  worden  ist.  Gerade  diesen  französischen ­
  Käufen  wurde  ja  grossenteils  die  bedeutende
Kurssteigerung  unsrer  öffentlichen  Werte  in  den  letzten
Jahren  zugeschrieben.
Dies  alles  erwogen,  wird  man  zu  dem  Schluss  gelangen, ­
  dass  wir  mit  der  Viertelsmilliarde,  welche  im
Jahre  1902  noch  hingereicht  haben  mag,  den  gegenwärtigen ­
  französischen  Besitz  öffentlicher  Schweizerwerte ­
  immer  noch  zu  nieder  veranschlagen.  300  Millionen
dürften  für  heute  der  Wirklichkeit  näher  sein.
2.  Noch  ungleich  korrekturbedürftiger  ist  aber  die
französische  Ziffer  von  100  Millionen  Franken  für  die
schweizerischen  E  i  s  e  n  b  a  h  n  w  e  r  t  e.  Die  Statistiker
des  Auswärtigen  Amtes  in  Paris  denken  dabei  ausgesprochenermassen
  hauptsächlich  an  die  Jura-Simplonpapiere,
  und  ihr  Kritiker,  Leroy-Beaulieu,  bezeichnet
diese  Summe  sogar  noch  als  zu  hoch  gegriffen.  Er  beruft ­
  sich  dafür  auf  die  angebliche  Entwertung  der  Jura-