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oder  historisch  genauer  des  Basler  Steuersystems.  Hierzulande ­
  und  ebenso  in  Deutschland  hat  man  sich  längst
daran  gewöhnt,  die  progressive  Einkommenssteuer  als
etwas  selbstverständliches  anzusehen,  und  auch  die
stärkere  Belastung  des  fundierten  Einkommens  gegenüber ­
  dem  unfundierten  als  wohl  begründ  et  und  gerecht
hinzunehmen.  Das  französische  Kapital  ist  an  weit  mehr
Rücksicht  und  Schonung  gewöhnt  und  wird  sofort  nervös, ­
  wenn  auch  nur  von  ferne  eine  Progressivsteuer  in
Sicht  kommt.  Bei  dem  weitverbreiteten  Misstrauen
dieser  Kreise  gegen  den  Staatssozialismus  der  Regierung
werden  alle  solchen  Projekte  von  vornherein  als  inquisitorische, ­
  vexatorische  Massregeln  verpönt  und  als
das  Vorspiel  unabsehbarer  Schikanen  und  direkter  Vermögenskonfiskationen, ­
  kurz  als  der  Anfang  vom  Ende
des  ruhigen  französischen  Kapitalbesitzes  perhorresziert.
Man  sucht  sie  so  lang  als  möglich  fernzuhalten  und
nützt  diese  Frist  zur  Expatriierung  der  in  ihrer  bisherigen
Sicherheit  bedrohten  Vermögensbestände,  als  einziges
Mittel,  um  der  Gefahr  zu  entgehen.  Unter  den  Zielen
dieser  französischen  Steuerflucht  nimmt  nun  die  Schweiz
seit  Jahren  eine  bevorzugte  Stellung  ein,  die  sie  natürlich ­
  keineswegs  einer  grösseren  Kapitalfreundschaft
ihrer  Regierungen  und  ihrer  öffentlichen  Meinung,  sondern ­
  in  erster  Linie  ihrer  politischen  Neutralität,  ihrer
Kriegssicherheit  verdankt.
Unter  diesen  Eindrücken  der  Kapitalfeindschaft  der
französischen  Regierung  steht  und  handelt  der  wohlhabendste ­
  Teil  der  Bevölkerung  zu  einer  Zeit,  wo  die
3  %  Rente  infolge  ihrer  jüngsten  Konversion  ohnehin
deklassiert  und  feil  geworden  ist  (Leroy).  Faktisch  ist
seit  1898  die  3  %  französische  Rente  ca.  5—6  %  und