fach  angefeindete  Vorgehen  einzelner  Kantone  ihrerseits
sanktioniert,  allerdings  mit  dem  qualitativ  sehr  belangreichen ­
  Unterschiede,  dass  Zins  und  Amortisation  nun
nicht  mehr,  wie  bei  jenen  kantonalen  Anleihen  in  Gold,
bezw.  in  französischer,  sondern  in  Schweizer  Währung
ausbedungen  sind.  Das  bedeutet  einen  ganz  wesentlichen ­
  moralischen  Erfolg  der  Schweiz  auf  dem  grossen
Anlagemarkt.  Es  sind  dadurch  schwere  Bedenken  gegen
diese  Anlagen  beseitigt  und  es  ist  nun  die  Bahn  frei  zu
weiterem  Vorgehen.
Diesem  ersten  Schritt  ist  denn  auch  unmittelbar
der  weit  grössere  zweite  bereits  gefolgt,  nämlich  der
Beschluss  der  Bundesversammlung,  die  bisher  3  %  und
4  %  Bundesbahnschuld  überhaupt  auf  3  %  zu  konvertieren. ­
  Es  handelt  sich  dabei  um  nichts  mehr  und
nichts  weniger  als  um  alle  zur  Zeit  kündbaren  oder  in
den  nächsten  Jahren  kündbar  werdenden  Bundesbahnobligationen ­
  von  bisher  4  und  3  '/ 2  %?  im  ganzen  389
Millionen  Franken,  auf  3  %,  und  zwar  waren  zunächst
für  140,8  Millionen  Franken  4%  Titel  der  S.  C.  B.  und
der  N.  0.  B.  zu  konvertieren.  Per  1904—1906  wären  nun
249  von  den  257  Millionen  3  */ 2  %  Titeln  der  S.  C.  B.,
N.  0.  B.  und  J.  S.  an  der  Reihe.  Zu  diesem  Gesamtbeträge ­
  von  ca.  390  Millionen  Franken  kommt  dann
ferner  noch  der  laufende  Kapitalbedarf  der  Bundesbahnen ­
  für  neue  Bahnanlagen  und  Verbesserungen  mit
ca.  30  Millionen  Franken  per  Jahr.
Alles  in  allem  tritt  damit  neben  die  bisherigen  400
Millionen  3  l / 2  %  Bundesbahnrente  eine  neue  Serie  Titel
in  noch  weit  stärkerem  Betrage  zu  3  %,  nicht  rückzahlbar ­
  binnen  wenigstens  10  Jahren  und  vollständig
zu  amortisieren  binnen  60  Jahren.