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Aufgabe.  Das  Zeichen,  unter  dem  wir  auf  der  betretenen
Bahn  getrost  vorangehen  können,  ist  strengste  Realität
in  der  Einhaltung  unsrer  Zinsverpflichtungen,  sparsame
Verwaltung  in  Bund  und  Kantonen  und  womöglich  gute
finanzielle  Resultate  der  Bundesbahnen,  auf  der  ganzen
Linie  aber  vorsichtige  Finanzwirtschaft:  Zurückhaltung
gegenüber  zu  weit  gehenden  Zumutungen  für  neue  Eisenbahnbauten, ­
  für  sozialpolitische  Experimente  und  Subventionen, ­
  und  absolute  Ablehnung  aller  unwirtschaftlichen ­
  Verwendungen.
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Durch  die  auf  S.  33  erwähnte  Veränderung  im  Geldmarkt ­
  seit  dem  Sommer  1903  erscheint  nicht  nur  die
sofortige  Konversion  der  4  %,  Anleihen  auf  3  %,  sondern
auch  jede  Konversion  der  bisher  3  '/,  %  Anleihen  zur
Zeit  ausgeschlossen.  Die  beabsichtigte  Konversion  der
per  1.  Januar  1904  kündbar  gewordenen  138  Millionen
3  Vs  %  J-  S.  Obligationen  von  1894  ist  daher  vorerst
unterblieben.  Sie  musste  unterbleiben  schon  aus  Rücksicht ­
  auf  die  Neuplacierung  der  jüngst  konvertierten
141  Millionen  vom  November  1903.  Jenes  grosse  J.  S.
Anleihen  besteht  also  unverändert  weiter.  Nächstdem
werden  am  künftigen  15.  September  und  15.  Dezember
1904  je  30  Millionen  3  Vs  %  S.  C.  B.  Anleihen  von  1894,
am  28.  Februar  und  am  31.  Dezember  1905  bezw.  10
4-  7  Millionen  3  Vs  %  N.  0.  B.  Anleihen  von  1894  und
1895  und  endlich  am  30.  September  1906  29  Millionen
Jura-Bern-Luzern-  und  5  Millionen  Brünigbahn-Obligationen
  von  1889  kündbar.  Für  diesen  ganzen  Betrag
von  249  Millionen  Franken  bleibt  es  nun  bis  auf  weiteres ­
  bei  der  bisherigen  Verzinsung  zu  3  '/s 0  0 -  Für