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tiefere  Konversion  wird  der  Eintritt  einer  neuen  ausgesprochenen ­
  Wendung  der  Konjunktur  zu  gunsten  fester
Anlagen  in  Schweizer  Werten  abgewartet  werden  müssen.
Es  bleibt  mit  andern  Worten  vorerst  bei  dem,  wozu  die
Bundesversammlung  schon  unterm  24.  April  1902  ihre
Zustimmung  gegeben  hat,  nämlich  bei  der  Konversion
von  4  in  3  '/*  %•
Die  heutige  Sachlage  enthält  damit  in  gewissem
Sinne  eine  Versöhnung  der  gegensätzlichen  Standpunkte,
welche  in  den  Verschuldungsdebatten  der  eidgenössischen
Räte  einander  gegenüberstanden.  Durch  den  unumgänglichen ­
  Aufschub  der  Konversion  wird  sie  denen  einigermassen
  gerecht,  welche  die  Ansicht  vertraten,  dass  mit
einer  Konversion  in  3  °/ 0  zugewartet  werden  müsse,  bis
sich  der  schweizerische  Anlagemarkt  mit  dieser  Zinsreduktion ­
  besser  abfinden  könne.  Zugleich  ist  nun  aber
die  Finanz  Verwaltung  der  Bundesbahnen  durch  den
Bundesbeschluss  vom  26.  Juni  1903  in  die  vorteilhafte
Lage  versetzt,  eine  eintretende  neue  Konjunktur  unverzüglich ­
  ausnützen  zu  können,  ohne  ihre  Absichten  zuvor
öffentlich  zur  Sprache  zu  bringen  und  sich  dadurch
selber  das  Spiel  zu  verderben.  Denn  die  Vollmacht  zu
jederzeitigem  raschem  Handeln  hat  sie  nun  in  der  Hand,
und  sie  wird  davon  zu  geeignete]-  Zeit  Gebrauch  machen.
Trotz  der  momentanen  Verzögerung  ihrer  Ausführung
behalten  daher  die  Verhandlungen  und  Beschlüsse  der
Bundesversammlung  vom  letzten  Sommer  ihren  Wert
und  ihre  gute  Bedeutung.