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        <title>Die Verschuldung der Schweiz an Frankreich</title>
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            <forname>Traugott</forname>
            <surname>Geering</surname>
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        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>845394533</idno>
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        1920

444
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Die

Verschuldung  der  Schweiz
an  Frankreich
Von
Dr.  Tr.  Geering,
Basel.

Alle  Rechte  Vorbehalten

Zürich
Druck  und  Verlag  von  Schulthess  &amp;amp;  Co.
1904
        <pb n="4" />
        Schulthess  &amp;amp;  Co.,  Druck  und  Verlag,  Zürich

Wirtschaftskunde  der  Schweiz.
Von
Dr.  Traugott  Geering,
Sekretär  der  Basler  Handelskammer,
und
Dr.  Rudolf  Hotz  in  Basel.
Mit  einem  geologischen  Querprofil  und  einer  Eisenbahnkarte.
2.  Auflage.
Preis  geb.  Fr.  2.  40.
Aus  dem  Inhalt:  Politische  Stellung  der  Schweiz,  ihre  Bevölkerung ­
  etc.  —  Der  natürliche  Bau  der  Schweiz  und  ihre  Bodenschätze. ­
  —  Hauptbetriebseinrichtungen  der  Landwirtschaft.  —  Die
verschiedenen  Industrien.  —  Der  Handel.  —  Der  Verkehr  (Schifffahrt, ­
  Strassen,  Eisenbahnen,  Post,  Internationale  Bureaux,  Fremdenverkehr). ­
  —  Zollwesen  und  Handelspolitik.  —  Wirtschaftsbilanz.
—  Literaturnachweis.  —  Sachregister.
Auszüge  aus  Urteilen  der  Presse:
„In  gedrängter,  übersichtlicher  Form  gibt  uns  dieses  Buch  Einblick
in  die  kolossale  industrielle  Entwickelung  unseres  Vaterlandes  und  mit  Stolz
erfüllt  es  uns,  zu  sehen,  was  für  eine  hervorragende,  achtunggebietende
Stellung  die  Schweiz  heute  auf  dem  Weltmarkt  einnimmt.  Wir  empfehlen
das  Buch  zum  eingehenden  Studium  bestens.“
Amerikanische  Schweizerzeitung  (New-York)  1903,  Nr.  11.
„  Mit  seltenem  Geschick  und  glücklichstem  Griff  haben  die  Herren
Verfasser  auf  dem  weiten,  von  ihnen  durchwanderten  Gebiet  überall  das
Wichtigste  und  Wissenswerteste  herausgehoben,  ohne  in  die  so  naheliegende
Gefahr  der  Anhäufung  verwirrender  Einzelheiten  zu  verfallen,  und  ihr  Material
in  einer  Form  zur  Darstellung  gebracht,  welche  die  Lektüre  des  so  bescheiden ­
  auftretenden  Handbüchleins  oder  Kompendiums  fast  durchgehends  zu
einer  geradezu  spannenden,  in  hohem  Masse  anregenden  macht  “
Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  und  Volkswirtschaft  (Leipzig),  XXVI.  4.
        <pb n="5" />
        Die

Verschuldung  der  Schweiz
an  Frankreich

Dr.  Tr.  (peering,
Basel.

Alle  Rechte  Vorbehalten

Züricli
Druck  und  Verlag  von  Schulthess  &amp;amp;  Co.
1904
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IV

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        Inhaltsübersicht.
Seite
Eingang-  5
I.  Der  heutige  Umfang  1er  Verschuldung  .  .  6—15
Die  französische  Enquete  von  1902  ....  6
1.  Öffentliche  Schweizer  Werte  in  französischem
Besitz  7
2.  Schweizerische  Eisenhahnwerte  in  französischem
Besitz  9
3.  Französischer  Grundbesitz  in  der  Schweiz  .  11
4.  Kommerzielle  und  industrielle  Investierungen  .  12
Zusammenfassung  13
Die  Arbeitsteilung  im  Kapitalmarkt  ....  14
II.  Die  Genesis  der  Verschuldung  .  .  .  .  16—34
1.  Das  Anwachsen  der  öffentlichen  Schulden  der
Schweiz  16
2.  Die  Eisenbahnschuld  17
3.  Die  industrielle  und  kommerzielle  Kolonisation
des  Kapitals  19
Die  Begründung  des  schweizerischen  Eisenbahnnetzes
als  Hauptursache  der  Verschuldung  an  Frankreich  21
Die  heutige  Phase  der  Verschuldung  begünstigt  durch
den  Rückzug  des  Kapitals:
a)  von  den  Industriewerten  zu  den  festen  Anlagen ­
  infolge  der  Krisis  von  1900  ...  23
b)  von  den  englischen  Konsols  ....  24
c)  von  der  französischen  Rente  ....  25
Allgemeine  Gunst  der  grossen  Konversionen  für  die
Finanzen  der  kleinen  Länder  .....  30
        <pb n="8" />
        IV

♦

Seite
Der  neueste  Erfolg  der  Staatsschuldenpolitik  der
Schweiz  31
Die  Konversion  der  4  %  Eisenbahnschulden  in  3  1 2  bis
3%  différé  33
III.  Das  Für  und  Wider  dieser  Verschuldung  .  34—45
Die  Zinsersparnis  der  Bundesbahnen  ....  34
Der  Erfolg  für  den  Kredit  der  Schweiz  ...  34
Auswanderung  von  Schweizer  Werten  und  schweizerische ­
  Anlagen  in  fremden  Werten  ....  35
Steuerbelastung  und  Ertrag  des  schweizerischen  Kapitals ­
  37
Gefahren  des  billigen  Geldes  39
Der  Druck  auf  die  Zahlungsbilanz  wird  durch  die
Stärkung  der  Produktionskraft  reichlich  aufgewogen  40
Der  Pariser  Wechselkurs  42
Die  Gefahr  wirtschaftlicher  Gegenströmungen  .  .  43
Bedingte  Entscheidung  für  die  Konversion  in  3  °/ 0  .  44
Die  heutige  Sachlage  45—46
Literaturnachweis  47—48
        <pb n="9" />
        Die  Verschuldung  der  Schweiz  an  Frankreich,

Der  Tatbestand,  mit  dem  sich  vorliegende  Schrift
befasst,  ist  kurz  der,  dass  die  Schweiz  teils  von  früher
her,  besonders  aber  in  neuester  Zeit,  für  einen  Betrag
von  bald  einer  Milliarde  Franken  zum  Schuldner  Frankreichs ­
  geworden  ist.  Durch  die  Wendung  vom  Frühjahr
1903  (s.  S.  31  ff.)  ist  diese  finanzpolitische  Frage  stark  in
den  Vordergrund  getreten.  Nächst  den  handelspolitischen
Vorgängen  hat  sie  die  schweizerische  Wirtschaftspolitik
des  Jahres  1903  am  meisten  beschäftigt.  Nachdem  die
Bundesversammlung  im  März  und  Juni  ihren  Entscheid
darüber  getroffen,  ist  auf  den  Jahresschluss  durch  die
Konversion  der  4  °/ 0  Bahnobligationen  in  3  */*  bis  3  %
nun  auch  praktisch  eine  vorläufige  Abklärung  erfolgt.
Darum  ist  jetzt,  Anfangs  1904,  eine  zusammenfassende
Darlegung  am  Platze.
Wir  suchen  zunächst  über  das  Tatsächliche,  über
den  Umfang  der  Verschuldung,  möglichste  Klarheit ­
  zu  gewinnen,  um  alsdann  zu  sehen,  wie  wir  zu
derselben  gelangt  sind,  und  um  in  dritter  Linie
zu  prüfen,  wie  diese  Verschuldung  vom  nationalen
Standpunkt  unsrer  Volks-  und  Staatswirtschaft  aus  zu
beurteilen  ist.
        <pb n="10" />
        6

I.  Der  heutige  Umfang  der  Verschuldung.
Für  die  Feststellung  des  heutigen  Tatbestandes
gehen  wir  aus  von  einer  französischen  Quelle,  nämlich
von  der  Umfrage,  welche  das  französische  Ministerium
des  Äussern  im  Jahre  1902  bei  den  französischen  Gesandtschaften ­
  und  Konsulaten  in  allen  Ländern  gehalten
hat,  um  den  Besitzstand  des  französischen  Kapitals  an
fremden  Werten  zu  ermitteln
Das  Resultat  war  natürlich  für  Russland  sehr  hoch,
fast  7  Milliarden  Franken,  für  Deutschland  auffallend
unbedeutend,  nur  85  Millionen  Franken,  für  die  Schweiz
hält  es  sich  auf  einer  Mittellinie.  Es  wurden  im  ganzen
455  Millionen  Franken  schweizerischer  Werte  und  Interessen ­
  aller  Art  als  französischer  Besitz  ermittelt,
wovon
auf  öffentliche  Wertpapiere  200  Mill.  Franken
„  Eisenbahnpapiere  100  „  „
„  Grundbesitz  67  „  „
„  industrielle  Unternehmungen  33  „  „
und  „  kommerzielle  Investierungen  52  „  „
gerechnet  wurden,  während  die  restlichen  3  Millionen
Franken  als  Aufrundung  für  nebensächliche  Posten  anzusehen ­
  sind.
Gegen  diese  Berechnung  hat  sich  sofort  in  Frankreich ­
  selbst  der  Widerspruch  geregt.  Mit  der  ganzen
Erhebungsweise  wurde  von  fachmännischer  Seite  scharf
ins  Gericht  gegangen  und  hauptsächlich  dagegen  geltend

1  s.  Journal  officiel  de  la  République  française  vom  25.  Sept.
1902,  teilweise  reproduziert  im  Schweizerischen  Handelsamtsblatt
vom  6.  Okt.  1902,  S.  1427.
        <pb n="11" />
        gemacht,  dass  die  Diplomaten  kaum  als  die  richtigen
Organe  für  solche  Ermittlungen  gelten  können.  Im  einzelnen ­
  wurden  u.  a.  gerade  auch  obige  Ziffern  für  die
Schweiz  beanstandet.  Diejenigen  für  Handel  und  Industrie ­
  wurden  als  um  50  Millionen  zu  niedrig,  diejenigen
für  Eisenhahnwerte  dagegen  als  zu  hoch  bezeichnet.
Im  ganzen  wurde  eine  Erhöhung  des  Ansatzes  für  die
Schweiz  auf  eiue  halbe  Milliarde  als  richtiger  bezeichnet ­
  l .
Aber  auch  diese  Summe  war  schon  damals  viel  zu
niedrig  gegriffen  und  ist  es  heute  noch  viel  mehr.  Statt
455  Millionen  Franken  muss  heute  das  Doppelte  gerechnet ­
  werden.  Jene  Aufstellung  bleibt  wahrscheinlich ­
  mit  allen  ihren  Posten,  sicherlich  aber  mit  den
beiden  Hauptposten,  den  Staats-  und  den  Bahnwerten,
weit  unter  der  Wirklichkeit.
1.  200  Millionen  Franken  öffentliche  Schweizerwerte ­
  waren,  wie  mit  ziemlicher  Sicherheit  nachgewiesen ­
  werden  kann,  schon  Ende  1900  im  Auslande
und  zwar  hauptsächlich  in  Frankreich  plaziert.  Dr.  Jakob ­
  Steiger  führt  im  ersten  Band  seiner  „Grundzüge
des  Finanzhaushaltes  der  Kantone“,  S.  17,  per  Ende  1900
119  %  Millionen  Franken  als  Auslandsschuld  allein  der
vier  Kantone  Bern,  Freiburg-,  Graubünden  und  Wallis
auf,  wovon  je  ca.  50  Millionen  auf  Bern  und  Freiburg
entfallen.  Dazu  kommen  noch  einmal  50  Millionen  Franken ­
  Dotationskapital  der  Berner  Hypothekarkasse  und
weitere  15  Millionen  für  die  Berner  Kantonalbank,  total

1  Leroy-Beaulieu  im  Economiste  français  vom  Oktober  1902;
über  die  Schweiz  speziell  in  der  Nr.  43  vom  25.  Oktober  1902,
S.  549  f.
        <pb n="12" />
        8

184  V 4  Millionen.  Nehmen  wir  hinzu  das  3  %  Gemeindeanleihen
  der  Stadt  Bern  von  1897  im  Betrage  von  14  %
Millionen  Franken,  dessen  Verzinsung  in  französischer
Währung  ausbedungen  war,  so  haben  wir  die  200  Millionen ­
  per  Ende  1900,  und  zwar  allein  aus  diesen  vier
Kantonen,  schon  so  ziemlich  beieinander.
Allerdings  ist  damit  noch  nicht  gesagt,  dass  nun
der  ganze  Betrag  jener  vier  Kantonsanleihen  ausschliesslich ­
  in  Frankreich  untergebracht  und  daselbst
verblieben  ist.  Andrerseits  sind  aber  in  dieser  Aufstellung ­
  noch  nicht  inbegriffen  alle  andern  kantonalen
und  kommunalen,  sowie  die  eidgenössischen  Wertpapiere
in  französischem  Besitz.  Wird  dem  allem  Rechnung  getragen, ­
  so  muss  der  französische  Besitzstand  an  öffentlichen ­
  Schweizer  Werten  schon  per  Ende  1900  gewiss
eher  höher  als  auf  200  Millionen  Franken  taxiert
werden.
Zu  dem  damaligen  Bestände  sind  nun  aber  notorisch
gerade  seit  jenem  Zeitpunkt,  dem  Dezember  1900,  noch
ganz  bedeutende  weitere  Beträge  hinzugekommen.  Die
französische  Enquête  von  1902  veranschlagt  beispielsweise ­
  den  französischen  Besitz  an  3  und  3  */ s  %  Bundeswerten, ­
  —  also  über  sämtliche  kantonale  und  kommunale ­
  Obligationen  hinaus  —  auf  50  Millionen  Franken.
Dazu  ist  im  März  1903  die  3  %  Artillerie-  und  Konversionsanleihe ­
  des  Bundes  getreten,  von  deren  Gesamtbetrag ­
  (70  Millionen  Franken)  bekanntlich  im  August ­
  gleichen  Jahres  die  ausgefertigten  Titel  für  volle
65  Millionen  in  Paris  abgeliefert  worden,  und  nur  ca.  5
Millionen  im  Lande  verblieben  sind.  Ungefähr  gleichzeitig ­
  hat  der  Kanton  Freiburg  hauptsächlich  durch
seine  3  %  40  Millionenanleihe  vom  Mai  1903  die  Tri-
        <pb n="13" />
        9

butpflicht  der  Schweiz  an  Frankreich  noch  weiter  vermehrt. ­
  Wenn  man  nun  auch  ganz  bedeutende  Quoten
dieser  Beträge,  von  der  70  Millionenanleihe  des  Bundes
42  Millionen,  und  von  der  Freiburger  40  Millionenanleihe
21  Millionen,  als  blosse  Konversion  und  Umplacierung
rechnen  will,  so  bleibt  doch  bestehen,  dass  aus  Anlass
dieser  Zinsreduktion  auch  sehr  viel  von  dem,  was  bisher ­
  in  schweizerischen  Händen  gewesen  war,  nach
Frankreich  gewandert  ist.
Ausser  diesen  notorischen  Placierungen  in  Frankreich ­
  durch  Konversion  oder  Neuaufnahme  zu  3  %  ist
bekannt  genug,  wenn  auch  nicht  ziffernlässig  nachweisbar, ­
  dass  auch  von  unsern  3  1 / 2  und  4  °/ 0  öffentlichen
Werten  in  der  letzten  Zeit  sehr  viel  für  französische
Rechnung  gekauft  worden  ist.  Gerade  diesen  französischen ­
  Käufen  wurde  ja  grossenteils  die  bedeutende
Kurssteigerung  unsrer  öffentlichen  Werte  in  den  letzten
Jahren  zugeschrieben.
Dies  alles  erwogen,  wird  man  zu  dem  Schluss  gelangen, ­
  dass  wir  mit  der  Viertelsmilliarde,  welche  im
Jahre  1902  noch  hingereicht  haben  mag,  den  gegenwärtigen ­
  französischen  Besitz  öffentlicher  Schweizerwerte ­
  immer  noch  zu  nieder  veranschlagen.  300  Millionen
dürften  für  heute  der  Wirklichkeit  näher  sein.
2.  Noch  ungleich  korrekturbedürftiger  ist  aber  die
französische  Ziffer  von  100  Millionen  Franken  für  die
schweizerischen  E  i  s  e  n  b  a  h  n  w  e  r  t  e.  Die  Statistiker
des  Auswärtigen  Amtes  in  Paris  denken  dabei  ausgesprochenermassen
  hauptsächlich  an  die  Jura-Simplonpapiere,
  und  ihr  Kritiker,  Leroy-Beaulieu,  bezeichnet
diese  Summe  sogar  noch  als  zu  hoch  gegriffen.  Er  beruft ­
  sich  dafür  auf  die  angebliche  Entwertung  der  Jura-
        <pb n="14" />
        10

Stammaktie.  Die  Jura-Aktie  hat  nun  aber  in  den  letzten
Jahren,  und  zwar  genau  seit  dem  Bekannt  werden  der
Absicht  freier  Rückkaufs  Verhandlungen  im  Sommer  und
Herbst  1900,  entschieden  gewonnen.  Im  April  1901  hat
sie  mit  212  ihren  höchsten  Kursstand  erreicht,  und  im
Mai  1902  stand  sie  mit  209  */,  nur  wenig  niedriger,
während  sich  ihr  Kurs  bis  zum  Herbst  1900  zwischen
170  und  190  bewegt  hatte.  Wenn  dieses  Papier  möglicherweise ­
  —  wir  müssen  es  sehr  bezweifeln  —  bis  zur
Durchführung  der  Verstaatlichung  der  drei  andern  Netze
wirklich  den  Hauptbetrag  des  französischen  Besitzes  an
schweizerischen  Bahnwerten  ausgemacht  haben  sollte,
so  ist  das  aber  inzwischen  ganz  gewiss  anders  geworden.
Von  den  ersten  200  Millionen  Franken  3  %  %  Bundesbahnrente ­
  —  das  sind  also  nicht  Jura-Simplonwerte  —,
deren  Ausgabe  von  der  schweizerischen  Bundesversammlung ­
  im  Sommer  1899  beschlossen  wurde,  ist  bekanntlich ­
  nach  ausdrücklicher  Konstatierung  in  der  Dezembersession ­
  1901  der  schweizerischen  Bundesversammlung
der  weitaus  grösste  Teil  nach  Frankreich  gewandert.
Bis  Ende  1903  ist  der  emittierte  Betrag  dieser  Anleihe ­
  auf  ca.  400  Millionen  Franken  angewachsen  und
auch  von  diesen  weiteren  200  Millionen  ist  zweifellos ­
  vieles  nach  Frankreich  gegangen.  Dasselbe  gilt
wahrscheinlich  auch  von  der  4  %  Rente,  die  bei  Anlass
des  Rückkaufs  der  Zentralbahn  im  Dezember  1900  ausgegeben ­
  wurde.  Der  Kurs  derselben  ist  im  Jahre  1902
bis  auf  110  gestiegen,  derjenige  der  3  Vs  %  Bundesbahnrente ­
  über  Pari  und  derjenige  der  3  %  Kantonsanleihen ­
  bis  auf  95:  alles  das  hauptsächlich  eben  auf
starke  französische  Käufe  hin.
        <pb n="15" />
        11

Es  muss  also  auch  in  bezug  auf  die  Bahnpapiere
eine  bedeutende  Erhöhung  jener  französischen  Ziffer  eintreten.
  Statt  100  sind  schon  per  1902  sehr  wahrscheinlich ­
  200—300  Millionen,  wo  nicht  noch  mehr,  als  in
französischem  Besitz  befindlich  anzunehmen.  Und  dazu
sind  nun  ganz  neuerdings  noch  weitere  100  Millionen
hinzugekommen,  indem  bekanntlich  von  den  140,8  Millionen ­
  4  %  Anleihen  der  N.  0.  B.  und  S.  C.  B.,  deren
Konversion  auf  3  ‘/ s ,  und  nach  Verlauf  von  je  7  Jahren
auf  3  V 4  und  auf  3  %,  im  November  1903  beschlossen
worden  ist,  nur  35  %  sich  dieser  Konversion  unterzogen
haben,  nahezu  zwei  Drittel  der  betr.  Anleihe  von  150
Millionen  Franken  dagegen  in  die  Hände  des  Pariser
Konsortiums  zur  Placierung  in  Frankreich  übergegangen
sind.
Wir  haben  somit  den  heutigen  Betrag  von  schweizerischen ­
  Bahn  werten  in  französischem  Besitz  wahrscheinlich ­
  bei  400  Millionen  Franken  zu  suchen,  und  wir
gelangen  dadurch  per  Ende  1903  schon  allein  mit  den
Eisenbahn-  und  Staatspapieren  zu  einer  Summe  von  stark
V 3  Milliarden  Franken.
3.  Dazu  kommen  nun  noch  die  französischen  Investierungen ­
  in  schweizerischem  Grundbesitz  mit  67
Millionen  Franken,  sowie  in  industriellen  und  Handelsunternehmungen ­
  in  der  Schweiz  mit  bezw.  33  und  52
Millionen  Franken,  zusammen  etwas  über  150  Millionen
Franken  nach  der  französischen  Statistik.
Auch  diese  drei  Posten  sind  wahrscheinlich  zu  tief
geschätzt.  Von  den  67  Millionen  Franken  Grundbesitz
nebst  Hypotheken  rechnete  man  in  Frankreich  volle  50
Millionen  auf  den  Kanton  Genf  (Schloss  Rothschild  bei
        <pb n="16" />
        12

Pregny,  Miethäuser  in  der  Stadt  u.  s.  f.).  Es  bleiben
also  für  die  ganze  übrige  Schweiz  nur  noch  17  Millionen ­
  Franken.  Das  wird  schwerlich  hinreichen.  Es
wird  auch  von  der  französischen  Statistik  selbst  als  zu
wenig  bezeichnet.  Man  denke  nur  an  die  immerfort  zunehmende ­
  Erwerbung  von  Landsitzen  durch  französische
Kapitalisten  in  unsern  schönsten  Gegenden,  am  Nordufer ­
  des  Genfersees,  am  Thunersee  u.  s.  f.  Zu  diesen  im
ganzen  wenig  abträglichen  Besitzstücken  kommen  dann
aber  auch  noch  ganze  Reihen  von  Miethäusern  in  grösseren ­
  Schweizerstädten,  ausser  Genf,  wovon  soeben  bereits ­
  die  Rede  war,  hauptsächlich  in  Bern.
4.  Aber  auch  die  französischen  Ziffern  für  kommerzielle ­
  und  industrielle  Investierungen  in  der  Schweiz
fordern  zur  Kritik  heraus.  Bei  den  kommerziellen  Investierungen ­
  scheint,  wie  beim  Grundbesitz,  das  Schwergewicht ­
  der  französischen  Enquête  auf  Genf  verlegt  zu
sein.  Es  wird  die  grosse  Zahl  französischer  Geschäfte
und  Filialen  daselbst,  im  Weinhandel  en  gros  und  détail, ­
  in  Restaurants  und  Bierbrauereien,  im  Uhrengeschäft, ­
  in  Comestibles,  Konfektion  und  Modewaren
hervorgehoben.  Für  die  33  Millionen  Fr.  französischen
Kapitals,  das  in  der  schweizerischen  Industrie  arbeiten
soll,  werden  die  Uhrenindustrie,  der  Maschinenbau  und
der  Trambetrieb  namhaft  gemacht.  Auch  das  dürfte  indessen ­
  nicht  hinreichen.  Französisches  Kapital  ist  z.  B.
auch  stark  engagiert  in  der  elektrotechnischen  und
elektrochemischen  Industrie  der  Schweiz.  Leroy-Beaulieu
schätzt  die  in  Handel  und  Industrie  angelegten,  vom  auswärtigen ­
  Amte  zusammen  auf  85  Millionen  Franken  veranschlagten ­
  französischen  Kapitalien  50  Millionen  Franken
höher  ein,  und  er  geht  darin  wohl  kaum  zu  hoch.
        <pb n="17" />
        Zusammen  mit  den  mindestens  67  Millionen  Franken
Grundbesitz  führt  uns  das  zu  mindestens  200  Millionen
Franken,  statt  der  französischen  150  Millionen.  Diese
Summe  von  200  Millionen  Franken  muss  zu  unsrer
Schätzung  von  stark  */,  Milliarden  für  die  Staats-  und
Bahnwerte  hinzugezählt  werden.  Alles  in  allem  erhalten
wir  damit  auf  Ende  1903  einen  Schuldbetrag  der  Schweiz
an  Frankreich  von  ca.  900  Millionen  Franken  anstatt
der  455  Millionen  Franken  des  französischen  auswärtigen
Amtes,  und  im  einzelnen  stehen  sich  in  runden  Ziffern
folgende  Hauptposten  gegenüber:

französische  Enquête

Unsre  Schätzung-Staatswerte


Bahnwerte
Grundbesitz
Industrie
Handel
Rest
Total

1902
200  Mill.  Fr.
100  «  «
67  «  «
33  «  «
52  «  «
3  «  «
455  Mill.  Fr.  ca.  750  Mill.  Fr.  ca.  900  Mill.  Fr.

per  1902
ca.  250  Mill.  Fr.
«  300  «  «
mindestens
200  Mill.  Fr.

per  Ende  1903
ca.  300  Mill.  Fr.
«  400  «  «
mindestens
200  Mill.  Fr.

Soviel  vom  Tatsächlichen.  Es  braucht  wohl  kaum
betont  zu  werden,  dass  wir  uns  in  dieser  ganzen  Frage
auf  einem  Boden  bewegen,  wo  eine  genaue  Statistik  absolut ­
  unmöglich  ist.  Die  Kapitalanlagen  sind  in  beständigem ­
  Fluss.  Die  Richtung  und  besonders  der  Umfang
dieses  Flusses  aber  sind  grossenteils  unkontrollierbar.
Vieles  kann  daher  überhaupt  nicht  berechnet,  sondern
muss  nach  bestem  Ermessen  geschätzt  werden  ;  manches
Einzelne  musste  mangels  genügender  Anhaltspunkte  ganz
übergangen  werden,  so  dass  unsre  Schlußsumme  von  900
Millionen  Franken  zweifellos  immer  noch  manche  Lücken
aufweist  und  daher  vielleicht  eher  noch  zu  niedrig  ist.
Wir  wissen  es  nicht.  Soviel  geht  aber  aus  obiger  Dar-
        <pb n="18" />
        14

legung  jedenfalls  deutlich  hervor,  dass  die  grossen
Hauptposten,  aus  denen  sich  diese  Summe  zusammensetzt, ­
  schwerlich  zu  hoch  gegriffen  sind.
Mehr  noch  fehlen  uns  die  Anhaltspunkte  für  die
Ermittlung  des  entsprechenden  Aktivpostens,  der  Kapitalanlagen ­
  der  Schweiz  in  Frankreich.  Solche  Aktiva
bestehen  natürlich  auch,  aber  in  weit  geringerem  Betrage, ­
  heute  vielleicht  nur  noch  '/ 5  oder  ‘/io  unsrer
französischen  Schuld.
Eines  steht  jedenfalls  ganz  unzweifelhaft  fest  ;  die
Tatsache  einer  starken  Verschuldung  der  Schweiz  an
Frankreich.  Und  es  fragt  sich  für  unsere  Volks-  und
Staatswirtschaft  :
1.  Wie  kommen  wir  dazu?  und
2.  Wie  haben  wir  diesen  Tatbestand  von  dem  allgemeinen ­
  Standpunkt  unsrer  öffentlichen  Interessen ­
  aus  zu  beurteilen?
Wir  werden  sehen,  dass  es  damit  denn  doch  nicht
gar  so  bedenklich  bestellt  ist,  dass  es  im  ganzen  gute
und  redliche  Ursachen  sind,  die  uns  dazu  geführt  haben,
und  dass  wir  uns  damit  nicht  etwa  auf  eine  falsche
Bahn  verirrt  haben.  Auch  hier  heisst  es:  Tout  comprendre, ­
  c’est  tout  pardonner  ;  ja  noch  mehr  :  das  volle
Verständnis  der  Sachlage  führt  uns  in  diesem  Falle  sogar, ­
  wenn  auch  nur  bedingt,  zu  ihrer  Billigung.
Vor  allem  wird  es  gut  sein,  sich  zu  vergegenwärtigen, ­
  dass  eine  Verschuldung  der  Schweiz  nur
Frankreich  gegenüber  nachgewiesen  ist  und  wahrscheinlich ­
  auch  nur  Frankreich  gegenüber  vorhanden
ist.  Es  kann  darum  nicht  ohne  weiteres  von  einer  Verschuldung ­
  der  Schweiz  im  ganzen  genommen  die  Rede
sein,  sondern  nur  von  ihrer  augenblicklichen  Verschul-
        <pb n="19" />
        15

dung  nach  einer  bestimmten  Seite  hin.  Dieser  Verschuldung ­
  nach  Westen  stehen  Guthaben  und  Einnahmequellen ­
  der  Schweiz,  teils  wiederum  aus  Frankreich
selbst,  besonders  aber  aus  dem  übrigen  Auslande,  aus
Italien,  Österreich-Ungarn,  den  Balkanländern,  Russland,
Ostasien,  Amerika  gegenüber,  und  es  kommt  dazu  als
laufende  Einnahme  Jahr  für  Jahr  der  freiwillige  Tribut,
welchen  uns  fast  alle  Kulturvölker  jeden  Sommer  beim
Besuch  der  Schweiz  ins  Land  bringen.
Dieses  abweichende  Verhalten  der  Schweiz  zu  ihrem
westlichen  Nachbar  einerseits  und  zu  dem  übrigen  Ausland ­
  andrerseits  ist  nun  aber  gar  nichts  anderes,  als
der  getreue  Ausdruck  der  faktischen  Verhältnisse  des
Kapitalmarktes  und  der  Unternehmungslust  und  -Möglichkeit ­
  nach  beiden  Seiten.  Die  Betriebsmittel  für  den
vollen  Betrieb  ihrer  Volks-  und  Staatswirtschaft  nimmt
die  Schweiz,  wie  jeder  gute  Geschäftsmann,  da,  wo  sie
dieselben  am  leichtesten  und  billigsten  findet  :  in  dem
kapitalreichen  Frankreich  mit  seinem  überaus  vorsichtigen ­
  Publikum  von  Sparern  und  Rentnern.  Ihr  eigenes
schweizerisches  Kapital  ist  dafür  durchschnittlich  zu
rar  und  zu  teuer.  Mit  dem  eigenen  und  dem  fremden
Kapital  aber  wirbt  die  Schweiz  daheim  und  draus  sen,
zumal  bei  den  genannten  an  Kapitalkraft  und  Unternehmungsgeist ­
  hinter  ihr  zurückstehenden  Ländern,  weit
mehr,  als  sie  dafür  an  Zins  und  Amortisation  alljährlich
nach  dem  kapitalreichen  Westen  abzuführen  hat.
Diese  allgemeine  Orientierung  wird  gleich  hier  vorweggenommen, ­
  um  nicht  übertrieben  ängstlichen  Vorstellungen ­
  Raum  zu  geben.  Noch  besser  als  diese  kurze
Erörterung  soll  uns  nun  aber  die  Schilderung  des  Hergangs,
        <pb n="20" />
        16

II.  Die  Genesis  der  Verschuldung
der  Schweiz  an  Frankreich,  über  die  Sache  aufklären.
Im  allgemeinen  ist  zu  unterscheiden  zwischen
öffentlicher  und  privater  Finanzgebarung.  Beides
muss  zusammengenommen  werden,  um  den  Stand  der
Tributpflicht  oder  der  Tributherrschaft  eines  Landes
gegenüber  dem  Auslande  zu  erkennen.  Nur  für  die  Betrachtung ­
  des  Verlaufs  der  partiellen  Verschuldung  der
Schweiz  nehmen  wir  die  beiden  Elemente  für  einen
Augenblick  auseinander.  In  beiden  Fällen  gilt  als  natürliche ­
  Segel,  dass  Schulden  nur  zu  ausserordentlichen,
besonders  grosse  Mittel  erfordernden  Zwecken  gemacht
werden.
1.  Der  Hauptanlass  zur  Kontrahierung  öffentlicher
Schulden  war  von  jeher  und  überall,  abgesehen  von
dem  Aufwand  für  das  Staatsoberhaupt  und  für  den  Hof,
der  Kriegsbedarf.  Von  solchen  Ausgaben,  wenigstens
für  grosse  äussere  Kriege,  ist  die  Schweiz  ihrer  Neutralität ­
  zufolge,  mit  einer  grossen  Ausnahme  zur  Zeit
Napoleons  I.,  seit  vierhundert  Jahren  verschont  geblieben. ­
  Von  unsern  heutigen  Staatsschulden  können
eigentlich  nur  zwei  grössere  Anleihen  als  Kriegsschulden
bezeichnet  werden,  die  25  Millionen-Anleihe  von  1889
für  die  Neubewaffnung  der  Infanterie  und  ein  Teil,
nicht  ganz  y 3 ,  der  neuesten  70  Millionen-Anleihe  vom
März  1903  zur  Neubewaffnung  der  Artillerie,  beides  also
Anlässe,  die  einen  ausnahmsweise  starken  einmaligen
Einsatz  von  Mitteln  erforderten.  Trotz  dieser  Geringfügigkeit ­
  der  direkten  Militärschuld  sind  nun  aber  die
öffentlichen  Schulden  der  Schweiz  in  den  letzten  50
Jahren  ganz  enorm  gewachsen.  Darüber  orientiert  uns
        <pb n="21" />
        17

am  besten  die  Zahl.  Von  18  3 / 4  Millionen  Franken  im
Jahre  1850  ist  die  öffentliche  Schuld  des  Bundes  und
der  Kantone  auf  ca.  300  Millionen  (258  Millionen  Kantone ­
  und  37  V,  Millionen  Bund)  im  Jahre  1880  und
heute  auf  534  Millionen  (440  Millionen  Kantone  und  94
Millionen  Bund)  angewachsen.  Sie  hat  sich  somit  im
Lauf  eines  halben  Jahrhunderts  verdreissigfacht.  Gleichzeitig ­
  haben  die  grösseren  Gemeinden  über  300  Millionen
Franken  weitere  Schulden  kontrahiert.  Allerdings  ergibt
sich  noch  immer,  im  ganzen  genommen  wenigstens,  ein
Überschuss  der  Aktiven.  Und  auch  da,  wo  das  heute
nicht  mehr  der  Fall  ist,  sind  dafür  Kulturwerke  von
erster  Bedeutung  und  erster  Notwendigkeit  als  Gegenwert, ­
  wenn  auch  z.  T.  nur  ideeller  Natur,  erstanden
und  vorhanden.  Wenn  daher  eine  Kritik  an  diesen  Aufwendungen ­
  am  Platze  ist,  so  gilt  sie  weniger  dem  Ob
und  dem  Dass,  als  dem  Wie  derselben.  Es  ist  lediglich
das  Tempo  der  Neuerungen  und  Fortschritte,  künstlich
gefördert  durch  die  bestehenden  Subventionsgesetze,
auf  manchen  Punkten  ein  etwas  überstürztes  gewesen.
Man  hat  da  und  dort  wohl  etwas  zu  viel  auf  einmal
ins  Werk  gesetzt.
Von  diesen  850  Millionen  Franken  öffentlicher  Schulden
der  Schweiz  sind  nun,  wie  wir  sahen,  wahrscheinlich
etwa  300  Millionen  Franken,  also  ein  starker  Drittel,
zu  besonders  billigem  Zins  in  Frankreich  untergebracht.
2.  Noch  weit  mehr  ist  natürlich  die  Schuldensumme
der  zahllosen  schweizerischen  Privatwirtschaften  angeschwollen. ­
  Und  zwar  kommt  dafür,  —  bei  uns  ganz  wie
in  den  meisten  andern  Ländern,  bei  der  Schweiz  speziell
für  die  Verschuldung  an  das  Ausland,  —  in  erster  Linie
die  gewaltige  Umwälzung  im  Verkehrs-  und  Kraftwesen
2
        <pb n="22" />
        18

des  XIX.  Jahrhunderts  in  Betracht.  Der  Kapitaleinsatz,
den  diese  Umwälzung  in  ihren  verschiedenen  Etappen
immer  wieder  erforderte,  war  für  die  finanzielle  Kraft
einzelner  teils  zu  gross,  teils  zu  riskiert.  Überall  war
nur  mit  einer  Vereinigung  von  Kräften  etwas  zu  erreichen. ­
  Im  Strassenwesen,  teilweise  auch  im  Eisenbahnbau ­
  und  neuerdings  in  der  Erschliessung  der  Wasserkräfte ­
  durch  die  Elektrizität  sind  es  Kantone  und  Gemeinden ­
  gewesen,  welche  den  Einsatz  wagten.  Aber  der
Hauptsache  nach  blieb  doch  der  grösste  Fortschritt  im
Transportwesen,  der  Eisenbahn  ban,  bei  uns  in  der
Schweiz,  im  Gegensatz  zu  dem  Hergang  in  manchen
andern  Ländern,  bis  zum  Ende  des  XIX.  Jahrhunderts
der  Privatinitiative  überlassen.  Es  trat  dafür  die  Unternehmungsform ­
  der  Aktiengesellschaft  in  ihr  liecht,  und
es  kam  diesem  starken  Kapitalbedürfnis  gleichzeitig  die
moderne  Form  der  Kapitalbeschaffung,  die  Ausbildung  des
Kredits  im  grössten  Maßstabe,  zu  statten.  Auf  heute  ist
im  schweizerischen  Eisenbahnnetz  ein  gesamtes  Anlagekapital ­
  von  ca.  1  V,  Milliarden  Fr.  investiert,  also  nahezu
doppelt  soviel,  als  die  gesamten  öffentlichen  Schulden  der
Schweiz  betragen.  Nur  ein  relativ  kleiner  Teil  dieser  letztem ­
  ist  zu  Eisenbahnzwecken  aufgenommen  worden  und
somit  hiebei  doppelt  gerechnet.  Von  diesen  l‘/ 2  Milliarden
befindet  sich  weit  über  eine  halbe  Milliarde,  also  auch  hier
wiederum,  wie  bei  den  öffentlichen  Schulden,  ein  starker
Drittel,  vielleicht  sogar  die  Hälfte,  in  ausländischem  Besitz,
und  zwar  speziell  ca.  400  Millionen  davon  in  Frankreich.
In  der  Schweiz,  wie  in  vielen  andern  Ländern,  war
es  also  hauptsächlich  der  starke  Kapitalbedarf  für  die
Finanzierung  der  Eisenbahnen,  welcher  die  heutige  Ära
der  gegenseitigen  Verschuldung  der  verschiedenen  Volks-
        <pb n="23" />
        19

wirtschaften  herbeigeführt  hat.  Für  unsre  Betrachtungsweise ­
  ist  es  dabei  nebensächlich,  ob  der  Staat  oder  ob
Private  zu  Schuldnern  werden.  Heute  erleben  wir  den
Übergang  der  Schuld  vom  Privatbetrieb  der  Aktiengesellschaften ­
  an  die  Zentralgewalt.  An  der  Tatsache
und  an  der  Grösse  der  Schuld,  ja  selbst  an  ihrer  volkswirtschaftlichen ­
  Qualität,  wird  aber  dadurch  wenig
oder  nichts  geändert.
3.  Ausser  diesem  grössten  Schuldposten  der  modernen
Volkswirtschaften,  der  Eisenbahnschuld,  kommt  für  die
internationale  Verschuldung  jede  andere  grössere  industrielle ­
  oder  kommerzielle  oder  verkehrstechnische
Umwälzung  in  Betracht:  für  die  Begründung  neuer  Industrien ­
  oder  Banken,  in  letzter  Zeit  z.  B.  namentlich
für  die  Finanzierung  der  elektrischen  Unternehmungen ­
  aller  Art,  wird  sehr  oft  neben  dem  einheimischen ­
  auch  der  fremde  Geldmarkt  in  Anspruch  genommen. ­
  Eine  wichtige  Bolle  bei  dieser  Kolonisation  des
fremden  Kapitals  im  Inland,  sowohl  als  des  einheimischen ­
  Kapitals  im  Ausland,  spielen  in  unsrer  Zeit  die
Schutzzölle.  Indem  die  einheimische  Arbeit  geschützt, ­
  indem  ihr  der  einheimische  Markt  möglichst
vollständig  gesichert  wird,  durch  ditferenzielle  Behandlung ­
  der  Einfuhr,  durch  hohe  Besteuerung  und  Verteuerung ­
  des  fremden  Angebots,  wird  dem  Auslande
die  Konkurrenz  verleidet  und  verunmöglicht.  Wer
überhaupt  auf  dem  inländischen  Markte  konkurrieren
will,  muss  zuvor  inländischer  Produzent  werden.  Der
ausländische  Industrielle,  der  seinen  Absatz  nach  dem
geschützten  Gebiete  nicht  aufgeben  oder  ihn  erweitern
will,  tut  in  vielen  Fällen  am  besten,  er  gründet  eine
Filiale  und  siedelt  mit  seiner  ganzen  Produktion  für
        <pb n="24" />
        20

den  geschützten  Markt  auf  den  Boden  des  geschützten
Gebietes  über.  Das  wird  um  so  lohnender,  je  grösser
der  geschützte  Markt  und  je  höher  seine  Schutzzollmauern ­
  sind.  Diese  Attraktion  fremder  Industrien
durch  den  Schutzzoll,  die  internationale  Kolonisation
der  Industrie  im  Ausland,  hat  in  den  letzten  20  Jahren
ganz  enorme  Fortschritte  gemacht.  Und  zwar  spielt
dabei  die  Schweiz  als  kleiner  Markt,  der  als  solcher
für  die  ausländische  Unternehmung  wenig  Anziehungskraft ­
  besitzt,  weit  überwiegend  die  aktive  Bolle  des
Kolonisators  auf  den  grossen  Märkten  des  Auslandes.
Es  sei  nur  erinnert  an  die  Übersiedlung  eines  Teils  der
Basler  Bandfabrikation  auf  deutschen  Boden  infolge  der
deutschen  Schutzzölle  von  1879  und  an  die  Kolonisation
der  ostschweizerischen  Baum  Wollindustrie  in  Oberitalien.
Aber  auch  nach  Frankreich  und  Österreich,  nach  Bussland ­
  und  Nordamerika  hat  unsre  Exportproduktion
unter  dem  Drucke  der  fremden  Schutzzölle  ihre  Ableger
entsandt.
Das  hieraus  entstehende  internationale  Schuldverhältnis ­
  ist  zunächst  offenbar  eine  jährliche  Tributpflicht
des  Auslandes  an  die  schweizerische  Unternehmung.  Solange ­
  diese  Gründungen  in  Schweizer  Händen  verbleiben
und  prosperieren,  sichern  sie  unsrer  Volkswirtschaft  alljährlich ­
  Guthaben  in  bedeutendem  Betrage.  Dagegen
dürfen  auch  die  Schattenseiten  dieser  industriellen  Kolonisation ­
  nicht  übersehen  werden.  Die  Anlage-  und  die
Betriebskosten,  vor  allem  die  sämtlichen  Arbeitslöhne,
dieser  Filialen  kommen  nicht  mehr  der  Schweiz,  sondern
dem  Ausland  zu  gute,  sie  werden  auch  dort  versteuert.
Nur  die  Unternehmer  ge  winne  fliessen,  wenigstens  in  der
ersten  Zeit  noch,  nach  Abzug  der  fremden  Steuern,  nach
        <pb n="25" />
        21

der  Schweiz  ab.  Aber  nach  ein,  zwei  Generationen  pflegt
sich  der  Zusammenhang  mit  der  Heimat  zu  lockern,  und
wir  müssen  es  leider  vielfach  erleben,  dass  diese  Ableger ­
  unsrer  schönsten  Industrien  mit  der  Zeit  zu  den
schärfsten  und  rücksichtslosesten  Konkurrenten  der  einheimischen ­
  Industrie  ausarten.  Unter  allen  Umständen
wird  aber  durch  diese  Kolonisation  die  fremde  Industrie
gestärkt.  Der  momentanen  Aktivität  und  Tributherrschaft, ­
  die  für  die  Schweiz  aus  der  Auswanderung  unsrer
Industrie  nach  den  Schutzzollgebieten  des  Auslandes
zunächst  resultiert,  steht  also  auf  die  Dauer  ein  grosser
volkswirtschaftlicher  Verlust  gegenüber.  —
Für  vorliegenden  Zweck  ergibt  sich  daraus,  dass
unsern  öffentlichen  und  Eisenbahnschulden  an  das  Ausland ­
  momentan  auch  reguläre  Guthaben  der  Schweiz  im
Auslande  gegenüberstehen.  Die  Verschuldung,  von  der
wir  hier  sprechen,  ist  deshalb  nicht  eine  allgemeine,
sondern  zunächst  nur  eine  solche  gegenüber  Frankreich. ­

Der  Grund  dieser  Verschuldung  nach  Westen  liegt
in  der  Hauptsache,'  rein  objektiv  gesprochen,  lediglich
darin,  dass  in  Frankreich  und  in  England  der  Kapitalreichtum ­
  am  grössten,  in  Frankreich  ausserdem  der  bequeme ­
  Rentnergeist  am  stärksten,  die  Unternehmungslust ­
  und  der  Wagemut  am  schwächsten  vertreten,  und
deshalb  das  Kapital  für  ganz  sichere  Anlagen  am
billigsten  ist.  —
Historisch  fällt  sowohl  der  Anfang,  als  der  weitere
Verlauf  einer  grösseren  Verschuldung  der  Schweiz  an
Frankreich  in  der  Hauptsache  sehr  wahrscheinlich  zusammen ­
  mit  der  Begründung  des  schweizerischen  Eisenbahnwesens. ­
  Schon  sofort  beim  Auftauchen  der  Dampf-
        <pb n="26" />
        kraft  und  ihrer  Nutzbarmachung  für  die  grosse  Reform
des  Transportwesens,  heute  vor  60  Jahren,  musste  man
bei  uns  inne  werden,  dass  bei  miserai  schweizerischen
Kapital  der  Mut  für  solche  weit  ausschauende  Anlagen
von  mindestens  ungewisser  Rendite  nicht  zu  finden  war.
Von  Anfang  an  war  man  damit  auf  die  westlichen  Geldmärkte, ­
  London  und  namentlich  Paris,  angewiesen,  und
dabei  ist  es,  wenn  auch  mit  Unterbrechungen  durch  die
eigene  Unternehmungslust,  mehr  oder  weniger  geblieben.
Ganz  besonders  aber  ist  es  heute  wieder,  aus  Anlass
der  Verstaatlichung,  so  geworden.
Von  vornherein  dürfen  wir  uns  also  darüber  beruhigen, ­
  dass  der  Anlass  dieser  Verschuldung  an  Frankreich, ­
  der  Verwendungszweck  dieser  Gelder,  kein  unrichtiger ­
  gewesen  ist.  Es  sind  im  höchsten  Grade  volkswirtschaftlich ­
  gerechtfertigte,  produktive  Schulden
gewesen  oder  wenigstens  geworden.  Diesen  fremden
Darleihen  verdankt  unser  heutiges  Hauptbahnnetz  zu
einem  nicht  unwesentlichen  Teile  seine  Existenz.  Und
noch  mehr.  Diese  fremden  Kapitalien  haben  das  erste
keineswegs  geringe  Risiko  des  schweizerischen  Eisenbahnbaues ­
  für  uns  getragen  und  vielfache  Verluste
und  Enttäuschungen  uns  erspart  und  abgenommen.
Ihre  heutige  Phase  hat  die  Verschuldung  der
Schweiz  an  Frankreich  speziell  auf  diesem  Gebiete  dadurch ­
  angenommen,  dass  unsre  Bahnpapiere,  für  Deutschland ­
  vorwiegend  die  Aktien,  für  Frankreich  die  Obligationen, ­
  beim  Herannahen  der  Verstaatlichung  seit  1887
an  Beachtung  im  allgemeinen  Geldmarkt  ausserordentlich
gewonnen  haben,  und  dass  nun  die  grosse  Transaktion
des  Rückkaufs  zufällig  zeitlich  zusammentrifft  mit  einer
starken  Bewegung  im  französischen  Kapitalbesitz,  welche
        <pb n="27" />
        23

für  die  Schweiz  billiges  Geld  in  grossen  Beträgen  frei
legte.  Dabei  muss  aber  sofort  der  Ansicht  entgegengetreten ­
  werden,  als  ob  dieser  Zustrom  französischen
Kapitals  etwa  in  einer  besondern  Zugkraft  unsrer
Schweizer  Werte  begründet  sei.  Die  Ursachen  sind  vielmehr ­
  weit  überwiegend  in  allgemeinen  Verhältnissen  und
im  auswärtigen  Anlagemarkt,  hauptsächlich  im
englischen  und  französischen,  zu  suchen.
a)  Die  eine  Haupt-  und  Grundursache  der  starken  Bewegung ­
  im  grossen  Kapitalmarkt  liegt  in  der  europäischen
Krisis  der  letzten  vier  Jahre,  welche  bekanntlich  die
Wirkung  einer  Erschütterung  vieler  Industriewerte  und
eine  allgemeine  Abwendung  des  Anlage  suchenden  Kapitals ­
  von  den  Spekulationswerten  zu  den  festen  Investierungen ­
  zur  Folge  hatte.  Für  das  französische
Kapital  hat  besonders  die  Krisis  der  französischen
Traktionswerte,  sowie  die  kritische  Lage  der  elektrotechnischen ­
  und  der  elektrochemischen  Industrien  in
diesem  Sinne  gewirkt.  Eine  allgemeine  Bevorzugung  der
öffentlichen  Werte  war  die  unmittelbare  Folge,  und  sobald ­
  die  ausserordentliche  Anspannung  der  Barmittel  von
1899/1900  überwunden  war,  trat  in  weiterer  Konsequenz
dieser  Begünstigung  der  öffentlichen  Werte  ganz  regelrecht ­
  ein  allgemeines  Drängen  zur  Konversion  dieser
Werte  auf  niedrigere  Zinsbedingungen  ein.  Durch  diese
Konversionsaussichten  ist  dann  die  allgemeine  Gunst
für  die  betr.  öffentlichen  Werte  teilweise  wieder  gedämpft ­
  und  auf  einigen  Hauptgebieten  geradezu  durchkreuzt ­
  worden,  wobei  allerdings  auch  noch  andere  Ursachen ­
  mitwirksam  waren.
Normalerweise  hätte  die  Abwendung  des  Kapitals
von  den  industriellen  zu  den  öffentlichen  Werten  den
        <pb n="28" />
        24

ersten  Sekuritäten,  den  englischen  Konsols  und  der  französischen ­
  Rente,  zu  gute  kommen  müssen.  Das  ist  aber
nicht  der  Fall  gewesen.  Wir  stehen  da  vielmehr  einer
ganz  ungewöhnlichen  Erscheinung  gegenüber:  einer  allgemeinen ­
  Abwendung  der  festen  Anlagen  von  den  bisher ­
  als  erstklassig  geltenden  englischen  Konsols  und
französischen  Renten  zu  gunsten  bisher  weniger  beachteter ­
  kleinerer  Werte,  z.  T.  zweiten,  ja  sogar  dritten
und  vierten  Ranges.  Namentlich  im  französischen
Kapitalbesitz  ist  eine  Beweglichkeit  eingetreten,  wie
sie  seit  langer  Zeit  nicht  mehr  dagewesen  war.  Diese
neueste  Bewegung  im  französischen  Kapitalbesitz  reicht
sogar  noch  1  ‘/ 8  Jahre  weiter  zurück,  als  der  Beginn
der  Krisis  von  1900  ff.  Sie  erstreckt  sich  auf  die  ganze
Zeit  seit  Ende  1898.
b)  Zeitlich  die  erste  Ursache,  und  zugleich  für  die
ganze  erste  Hälfte  der  Bewegung  die  wichtigste,
ist  zu  erblicken  in  der  ostentativen  Abwendung  des
französischen  Kapitals  von  den  englischen  Konsols.
Dieser  Abwendung  liegen  einesteils  politische  Motive  zu
gründe:  der  Ärger  der  Franzosen  über  Faschoda,  und
die,  wie  überall,  so  auch  in  Frankreich  allgemein  verbreitete ­
  Verurteilung  der  englischen  Politik  in  Südafrika.
Damit  verbanden  sich  aber  auch  rein  wirtschaftliche ­
  Ursachen:  das  bedeutende  Anwachsen  der  englischen ­
  Staatsschuld  während  des  Transvaalkrieges
würde  an  sich  schon  einen  Druck  auf  den  Kurs  der
Konsols  bewirkt  haben.  Dieser  Druck  wurde  wesentlich
verstärkt  durch  sein  zeitliches  Zusammentreffen  mit  der
Aussicht  auf  die  schon  seit  1888  vorausbestimmte  Zinsreduktion ­
  der  2  3 / 4  °/ 0  Konsols  auf  2  */,  %  vom  April
1903  an.  Die  aus  diesen  drei  Gründen  entspringende
        <pb n="29" />
        25

Entwertung  der  englischen  Konsols  war  die  erste  Hauptursaclie
  der  starken  Beweglichkeit  des  französischen
Kapitals  seit  1899.  Die  Depression  der  englischen  Konsols ­
  dauert  bekanntlich  bis  zur  Stunde  noch  fort.  Von
114  im  Jahre  1896  und  111  noch  im  Jahre  1898  ist
der  Kurs  der  Konsols  im  September  1902  auf  94  und
im  Herbst  1903  bis  zu  87%  abgefallen,  also  ein
Rückgang  um  20  und  mehr  Prozent,  oder  einen  vollen
Fünftel  innert  5  Jahren,  während  die  übrigens  längst
voraus  bekannte  Reduktion  des  Zinsfusses  von  2  %  auf
2  Va  %  nur  Vii  ausmacht.  Seither  haben  sich  die  Konsols ­
  nur  schwach  gehoben.  Am  7.  Januar  1904  sind
sie  auf  86  %  gesunken.  Heute  stehen  sie  wieder  bei  88.
In  englischen  Kapitalistenkreisen  hat  diese  Baisse  bereits ­
  zu  dem  Antrag  an  die  Regierung  geführt,  an
Stelle  der  2  */,  %  Konsols  den  3  %  Typus  für  die  ganze
britische  Reichsschuld  zu  setzen.  Doch  ist  daran  natürlich ­
  nicht  mehr  im  Ernst  zu  denken.  Im  Gegenteil
hat  sich  die  englische  Bankwelt  nunmehr  veranlasst  gesehen, ­
  den  ordentlichen  Bilanzierungskurs  der  Konsols
von  90  auf  85%  zu  ermässigen.
c)  Von  dieser  Abwendung  des  französischen  Kapitals ­
  von  den  englischen  Konsols  hätte  nun  offenbar  die
französische  Rente  den  Vorteil  haben  sollen.  Aber
auch  das  ist  merkwürdigerweise  nicht  geschehen,  und
zwar  aus  Opposition  und  Ärger  des  französischen  Kapitals ­
  gegenüber  der  französischen  Regierung.  Nicht  nur
die  den  englischen  Anlagen  abspenstigen  Kapitalien,
sondern  auch  grosse  Bestände  der  bisherigen  Anlagen ­
  in  französischer  Rente  sind  dem  französischen
Fiskus  untreu  geworden  und  haben  die  Plazierung  in
ausländischen  Werten,  teilweise  zweiten  und  dritten
        <pb n="30" />
        26

Ranges,  derjenigen  in  einheimischen  Effekten  vorgezogen.
So  übersteigen  z.  B.  die  Rückzüge  aus  den  französischen
Sparkassen  die  Einlagen  im  Jahre  1903  um  nahezu  200
Millionen  Franken.  Diese  Abwendung  und  Flucht  des
französischen  Kapitals  von  der  eigenen  innern  Landesschuld ­
  erklärt  sich  aus  dem  Zwiespalt  und  Gegensatz
breiter  Kreise  der  vermöglichen  Stände  zu  der  innern
Politik  der  französischen  Regierung,  einerseits  zu  ihrer
Finanz-  und  Sozialpolitik,  andrerseits  zu  ihrem  Verhalten
gegenüber  den  katholischen  Kongregationen.  Wir  entnehmen ­
  darüber  der  temperamentvollen  Schilderung  Leroy-Beaulieus
  im  „Economiste  français“  vom  10.  Oktober
1903  S.  499  folgende  charakteristische  Stellen:  „Eine
Regierung  von  Wahnsinnigen  und  Rasenden  hat  einen
erbarmungslosen  Krieg  gegen  einen  ganzen  grossen  Teil
des  französischen  Volkes  eröffnet,  der  einerseits  gegen
ihre  Gesinnung  und  Geistesrichtung,  andrerseits  auf  ihre
materiellen  Interessen  abzielt.  Seit  den  dunkeln  Tagen
der  Revolution  hat  Frankreich  keinen  so  absonderlichen
Ministerpräsidenten  so  absonderliche  Reden  führen
hören  wie  heute.  Der  Sinn,  wenn  auch  nicht  gerade  die
Worte  seines  Programmes  sind  :  Ich  marschiere  auf  den
Feind,  ich  werde  den  Feind  vernichten,  ich  will  mit
diesem  Feinde  bald  fertig  sein.  Das  Wort  „Feind“
ertönt  alle  Augenblicke  aus  diesem  hochoffiziellen  Munde.
Dieser  Feind  aber  ist  nicht  der  Preusse,  überhaupt
nicht  der  Fremde,  sondern  der  Franzose.  Und  welche
Spezies  des  Franzosen  wird  von  diesem  tobenden  Minister ­
  als  der  Feind  verfolgt?  Es  sind  im  ganzen  ruhige
vernünftige  Leute,  den  hergebrachten  Anschauungen  und
Sitten  treu.  Es  ist  ganz  besonders  jeder  reiche  oder
wohlhabende  Franzose  mit  Ausnahme  der  Wenigen,
        <pb n="31" />
        27

welche  ein  mehr  oder  minder  deutliches  Zeichen  schützt.
In  manchen  Provinzen  arten  diese  brutalen  Exekutionen
in  eine  Art  förmlichen  Bürgerkrieges  aus.“  Es  bedarf
kaum  mehr  besonderer  Erwähnung,  dass  von  den  französischen ­
  Klostergütern  sehr  viel  im  Laufe  der  letzten
Jahre  nach  unserm  freien  Lande  „gerettet“  worden  ist.
Das  französische  Kapital  hat  aber  noch  anderes
gegen  die  Regierung  auf  dem  Herzen.  In  der  Sozialpolitik ­
  ihre  arbeiterfreundliche  Haltung  bei  Streiken
und  überhaupt  eine  gewisse  Kapitalfeindschaft,  die  man
sich  dort  noch  nicht  ohne  weiteres  gefallen  lässt.  Hier
geht  uns  am  nächsten  die  Finanzpolitik  Frankreichs  an,
wie  sie  sich  in  der  Konversion  der  3  '/,  %  Rente  in
3  %  und  in  den  zur  Zeit  vorliegenden  Einkommenssteuerprojekten ­
  ausprägt.
War  schon  der  Zinsverlust  der  Rentenbesitzer  an
sich  dazu  angetan,  die  bisherigen  Inhaber  dieser  Titel
denselben  abspenstig  zu  machen,  so  geschah  dies  noch
mehr  durch  die  Art  ihrer  Durchführung:  die  neue  3%
Rente  wurde  nämlich  mit  der  älteren  3  %  in  eine  Hauptsumme ­
  verschmolzen,  während  man  füglich  den  successive ­
  aus  5  %  iu  4  V/o  %,  dann  1888  in  3  ! /*  %  und  jetzt
in  3°/.  konvertierten  Titeln  wenigstens  für  15  Jahre
Sicherheit  vor  noch  tieferer  Konversion  hätte  gewähren
können.  Durch  dieses  in  den  Augen  der  französischen
Kapitalisten  ungeschickte  Vorgehen  der  Regierung  verärgert, ­
  haben  sich  viele  derselben  ihres  Rentenbesitzes
entledigt  und  statt  dessen  ausländische  Werte  angeschafft. ­

Nicht  minder  beunruhigend  wirken  nun  neuerdings
die  verschiedenen  Projekte  zur  Einführung  direkter  Einkommenssteuern ­
  nach  dem  Vorbilde  des  preussischen,
        <pb n="32" />
        28

oder  historisch  genauer  des  Basler  Steuersystems.  Hierzulande ­
  und  ebenso  in  Deutschland  hat  man  sich  längst
daran  gewöhnt,  die  progressive  Einkommenssteuer  als
etwas  selbstverständliches  anzusehen,  und  auch  die
stärkere  Belastung  des  fundierten  Einkommens  gegenüber ­
  dem  unfundierten  als  wohl  begründ  et  und  gerecht
hinzunehmen.  Das  französische  Kapital  ist  an  weit  mehr
Rücksicht  und  Schonung  gewöhnt  und  wird  sofort  nervös, ­
  wenn  auch  nur  von  ferne  eine  Progressivsteuer  in
Sicht  kommt.  Bei  dem  weitverbreiteten  Misstrauen
dieser  Kreise  gegen  den  Staatssozialismus  der  Regierung
werden  alle  solchen  Projekte  von  vornherein  als  inquisitorische, ­
  vexatorische  Massregeln  verpönt  und  als
das  Vorspiel  unabsehbarer  Schikanen  und  direkter  Vermögenskonfiskationen, ­
  kurz  als  der  Anfang  vom  Ende
des  ruhigen  französischen  Kapitalbesitzes  perhorresziert.
Man  sucht  sie  so  lang  als  möglich  fernzuhalten  und
nützt  diese  Frist  zur  Expatriierung  der  in  ihrer  bisherigen
Sicherheit  bedrohten  Vermögensbestände,  als  einziges
Mittel,  um  der  Gefahr  zu  entgehen.  Unter  den  Zielen
dieser  französischen  Steuerflucht  nimmt  nun  die  Schweiz
seit  Jahren  eine  bevorzugte  Stellung  ein,  die  sie  natürlich ­
  keineswegs  einer  grösseren  Kapitalfreundschaft
ihrer  Regierungen  und  ihrer  öffentlichen  Meinung,  sondern ­
  in  erster  Linie  ihrer  politischen  Neutralität,  ihrer
Kriegssicherheit  verdankt.
Unter  diesen  Eindrücken  der  Kapitalfeindschaft  der
französischen  Regierung  steht  und  handelt  der  wohlhabendste ­
  Teil  der  Bevölkerung  zu  einer  Zeit,  wo  die
3  %  Rente  infolge  ihrer  jüngsten  Konversion  ohnehin
deklassiert  und  feil  geworden  ist  (Leroy).  Faktisch  ist
seit  1898  die  3  %  französische  Rente  ca.  5—6  %  und
        <pb n="33" />
        29

zwar  besonders  seit  Ende  September  1901  um  3  (die
amortisierbare)  und  3  %  %  (die  ewige  Rente)  gesunken. ­

Wir  stehen  somit  vor  der  eigentümlichen  Erscheinung, ­
  dass  das  französische  Kapital  aus  seinen  beiden
wichtigsten  erstklassigen  Anlagen,  den  eigenen  französischen ­
  und  den  englischen  aufgescheucht  ist  und  sich
nach  andern  Verwendungen  umsieht.  Daraus  hat  sich,
wie  für  erstere  eine  Schwächung,  so  für  die  letzteren,
die  sekundären  Werte,  eine  namhafte  Stärkung  ergeben,
und  wir  kommen  so  mit  Leroy-Beaulieu  zu  dem  paradoxen ­
  Resultate,  dass  im  allgemeinen  die  erstklassigen
Staatspapiere,  weit  voran  die  englischen  und  französischen, ­
  in  den  letzten  5  Jahren  stark  gesunken  sind,
während  Staats  werte  zweiter  Ordnung  sich  ganz  bedeutend ­
  gehoben  haben.  Wer  vor  4  und  5  Jahren  behauptet ­
  hätte,  dass  es  ökonomischer  sei,  seine  Kapitalien ­
  in  italienischen,  spanischen,  argentinischen,  brasilischen, ­
  türkischen  und  dgl.  Werten  anzulegen,  als  in
englischen  oder  französischen,  der  wäre  nicht  ernst  genommen ­
  worden  ;  und  doch  haben  diejenigen,  die  so  gehandelt ­
  haben,  nicht  nur  50  bis  100%  mehr  Zins  erhalten, ­
  sondern  zudem  ihr  Kapital  um  10,  15,  20%,
teilweise  bis  zu  40,  ja  bis  zu  100  %  sich  vermehren
sehen,  während  die  niederverzinslichen  Anlagen  in  französischen ­
  und  englischen  Werten  um  6  bis  15%  im
Kurse  gefallen  sind.  Selbstverständlich  kann  aber  diese
paradoxe  Bewegung  nicht  von  Dauer  sein.
Für  unsern  Zweck  ist  diese  etwas  weiter  ausholende ­
  Betrachtung  in  zweifacher  Hinsicht  von  Belang.
Einmal  deshalb,  weil  sie  zeigt,  dass  es  keineswegs  n  u  r
unsere  Schweizer  Werte  sind,  denen  sich  das  aus  seinen
        <pb n="34" />
        30

bisherigen  Anlagen  aufgescheuchte  französische  Kapital
zugewandt  hat,  sondern  ebensowohl  deutsche,  skandinavische, ­
  italienische,  ja  spanische  und  südamerikanische
Werte,  neuerdings  auch  wieder  englische,  namentlich
englische  Gemeindeanleihen,  local  loans,  und  für  vorübergehende ­
  Verwendungen  englische  Schatzscheine.  Wir
haben  uns  also  nicht  etwa  einzubilden,  dass  unsere
Schweizer  Werte  sich  einer  be  son  dem  Gunst  des
französischen  Kapitalistenpublikums  vor  den  Staatspapieren ­
  anderer  Länder  erfreuen.
Andrerseits  ist  es  aber  auch  gut,  sich  gegenwärtig
zu  halten,  dass  dieser  ganze  Zustand  ein  gänzlich  anormaler ­
  ist,  eine  völlige  Umkehrung  des  gesunden  und
natürlichen  Verhältnisses,  dass  die  englischen  und  französischen ­
  Werte  gesucht  sind,  gesucht  überhaupt,  ganz
besonders  aber  geschätzt  und  gesucht  von  den  eigenen
Landeskindern.
Aus  beidem  ergibt  sich,  dass  die  Schweiz  —  bei
aller  durchaus  anzuerkennenden  Integrität  ihres  Kredits
—  weder  Grund  hat,  sich  ihres  guten  Kredits  bei  Frankreich ­
  zu  überheben,  noch  auch,  dass  sie  sich  auf  die
Beständigkeit  der  augenblicklichen  Sachlage  allzufest ­
  verlassen  darf.
Im  ganzen  bestätigt  sich  hier  nur  von  neuem,  dass
die  Zeiten  der  grossen  Konversionen  erster  Staats  werte
mit  ihren  starken  Umwälzungen  sonst  festgelegter  Kapitalbestände ­
  der  reichsten  Länder  es  sind,  die  auch
der  Schweiz  jeweilen  ungewöhnlich  grosse  Beträge
billiger  Gelder  zuführen.  Ähnliches  war  der  Fall  gegen
Ende  der  achtziger  Jahre,  als  auf  einen  Schlag  dieselben ­
  17  Vs  Milliarden  Franken  3  %  englische  Konsols,
welche  jetzt  von  2  3 / 4  auf  2  Vs  %  reduziert  worden  sind,
        <pb n="35" />
        31

von  3  auf  2  3 / 4  %  reduziert  wurden,  unter  gleichzeitiger
Inaussichtnahme  der  Konversion  in  2  V,  %  im  Frühjahr
1903.  Und  ebenso  war  es  anno  1893  94  bei  der  Konversion ­
  der  6  3  / 4  Milliarden  nunmehr  3  %  französischer
Rente  von  4  1  2  auf  3  '/ 2  %•  Die  weitere  Zinsreduktion
dieser  beiden  grössten  und  besten  Anlagebestände  traf
jetzt  zeitlich  ganz  nahe  zusammen  nicht  nur  unter  sich,
sondern  zugleich  auch  mit  einer  ganz  seltenen  Depression
dieser  beiden  ersten  Werte  aus  inner-  und  ausserpolitischen
  Gründen,  und  mit  einer  ebenso  seltenen  Gesuchtheit ­
  der  soliden  Werte  der  kleineren  Länder.  Waren
also  die  grossen  Konversionszeiten  von  jeher  besonders
günstig  für  den  Andrang  fremder  Kapitalien  nach  der
Schweiz,  somit  für  die  Zunahme  der  Verschuldung  der
Schweiz  an  das  Ausland,  so  ist  dies  in  den  letzten
Jahren  in  noch  nie  dagewesenem  Masse  der  Fall  gewesen, ­
  und  es  kommt  dazu  von  unsrer  Seite,  dass  infolge ­
  des  Eisenbahnrückkaufs  ein  ganz  ausserordentlicher ­
  Bedarf  nach  billigen  Kapitalien  vorliegt.
Dazu  tritt  nun  aber  neuerdings  noch  ein  weiterer
Umstand.  Der  Fortschritt  der  Verschuldung  der  Schweiz
an  Frankreich  ist  im  Laufe  des  eben  zu  Ende  gegangenen ­
  Jahres  in  ein  ganz  neues  Stadium  getreten.
Nachdem  die  Kantone  Bern  und  Freiburg  den  Kurs
ihrer  älteren  3  %  Anleihen  im  Laufe  des  Jahres  1902
auf  95%  hatten  steigen  sehen,  hat  sich  der  Bund
selbst,  zwar  nicht  zum  ersten  Mal,  dafür  aber  mit
ganz  bedeutenden  Beträgen,  mit  der  Hauptmasse  seiner
Schuld,  an  den  französischen  Geldmarkt  gewandt.  Zunächst ­
  durch  die  bereits  erwähnte  Artillerie-  und  Konversionsanleihe ­
  von  70  Millionen  Franken  vom  26.  März
1903.  Damit  hat  die  Eidgenossenschaft  das  bisher  viel-
        <pb n="36" />
        fach  angefeindete  Vorgehen  einzelner  Kantone  ihrerseits
sanktioniert,  allerdings  mit  dem  qualitativ  sehr  belangreichen ­
  Unterschiede,  dass  Zins  und  Amortisation  nun
nicht  mehr,  wie  bei  jenen  kantonalen  Anleihen  in  Gold,
bezw.  in  französischer,  sondern  in  Schweizer  Währung
ausbedungen  sind.  Das  bedeutet  einen  ganz  wesentlichen ­
  moralischen  Erfolg  der  Schweiz  auf  dem  grossen
Anlagemarkt.  Es  sind  dadurch  schwere  Bedenken  gegen
diese  Anlagen  beseitigt  und  es  ist  nun  die  Bahn  frei  zu
weiterem  Vorgehen.
Diesem  ersten  Schritt  ist  denn  auch  unmittelbar
der  weit  grössere  zweite  bereits  gefolgt,  nämlich  der
Beschluss  der  Bundesversammlung,  die  bisher  3  %  und
4  %  Bundesbahnschuld  überhaupt  auf  3  %  zu  konvertieren. ­
  Es  handelt  sich  dabei  um  nichts  mehr  und
nichts  weniger  als  um  alle  zur  Zeit  kündbaren  oder  in
den  nächsten  Jahren  kündbar  werdenden  Bundesbahnobligationen ­
  von  bisher  4  und  3  '/ 2  %?  im  ganzen  389
Millionen  Franken,  auf  3  %,  und  zwar  waren  zunächst
für  140,8  Millionen  Franken  4%  Titel  der  S.  C.  B.  und
der  N.  0.  B.  zu  konvertieren.  Per  1904—1906  wären  nun
249  von  den  257  Millionen  3  */ 2  %  Titeln  der  S.  C.  B.,
N.  0.  B.  und  J.  S.  an  der  Reihe.  Zu  diesem  Gesamtbeträge ­
  von  ca.  390  Millionen  Franken  kommt  dann
ferner  noch  der  laufende  Kapitalbedarf  der  Bundesbahnen ­
  für  neue  Bahnanlagen  und  Verbesserungen  mit
ca.  30  Millionen  Franken  per  Jahr.
Alles  in  allem  tritt  damit  neben  die  bisherigen  400
Millionen  3  l / 2  %  Bundesbahnrente  eine  neue  Serie  Titel
in  noch  weit  stärkerem  Betrage  zu  3  %,  nicht  rückzahlbar ­
  binnen  wenigstens  10  Jahren  und  vollständig
zu  amortisieren  binnen  60  Jahren.
        <pb n="37" />
        33

3

Wenn  dieser  Plan  einmal  durchgeführt  ist,  so  muss
als  künftige  öffentliche  und  private  Schuld  der  Schweiz
an  Frankreich  eine  Summe  von  weit  mehr  als  1  Milliarde ­
  Franken  angenommen  werden,  auch  dann,  wenn
man  den  zweifellos  ziemlich  starken  Anteil  der  blossen
Konversion  von  Titeln,  die  bereits  bisher  in  französischem ­
  Besitz  waren,  berücksichtigt.
Seit  jenem  Beschlüsse  der  Bundesversammlung  hat
sich  nun  freilich  die  Lage  des  Geldmarktes  wieder  etwas ­
  verschoben.  Auch  bei  den  französischen  Kapitalisten ­
  hat  eine  gewisse  Einkehr  und  Selbstbesinnung
stattgefunden.  Man  beginnt,  nach  dem  klassischen  Worte
Leroys,  sich  auch  dort  wieder  daran  zu  erinnern,  dass  die
Nation  fortdauert  und  dass  sie  nicht  verwechselt  werden
darf  mit  der  heutigen  Regierung,  die  nur  vorübergehender ­
  Natur  ist.  Andrerseits  beginnt  sich  das  Kapital ­
  im  allgemeinen  wieder  mehr  den  kommerziellen  und
industriellen  Werten  zuzuwenden.  Es  ist  daher,  für
Staatszwecke  wenigstens,  bereits  wieder  eher  etwas
teurer  geworden  als  im  letzten  Frühjahr.
Darum  mussten  auch  unsere  Bundesbahnen  auf  die
direkte  Konversion  aus  4  und  3  */,  in  3  %  vorerst  verzichten. ­
  Es  wurden  nur  die  140,8  Millionen  4  %  Anleihen
der  N.  0.  B.  und  der  S.  C.  B.  in  3  */*  %  konvertiert,  aber
allerdings  mit  der  Abmachung,  dass  nach  7  Jahren  eine
weitere  Konvei  ion  in  3  */ 4  %  und  nach  weitern  7  Jahren
eine  solche  in  3%  stattfinden  werde,  also  ähnlich  den
grossen  englischen  und  französischen  Konversionen  der
letzten  Jahrzehnte.  Die  Konversion  des  grösseren  Restes
von  3  Vs  auf  3  %  wird  vielleicht  in  analoger  Weise
zu  gegebener  Zeit  folgen.
        <pb n="38" />
        34

Dieses  Vorgehen  der  Bundesbahnverwaltung  muss
als  dasjenige  betrachtet  werden,  was  zur  Zeit  nach  der
Lage  des  Geldmarktes  erreichbar  ist.  Zugleich  trifft  es
sich  nun  so,  dass  damit  die  Bedenken  wegen  vorzeitiger
und  unnatürlicher  Herabdrückung  des  Zinsfusses  in  der
Schweiz  (s.  u.  S.  35)  eine  gewisse  Berücksichtigung  erfahren ­
  durch  die  Hinausschiebung  der  Konversion  unter
3  Vs  %  auf  spätere  Fristen.
ITT.  Das  Für  und  Wider  dieser  Verschuldung.
Wie  ist  nun  diese  neue  Etappe  der  internationalen
Verschuldung  der  Schweiz  vom  nationalen  Standpunkt
unsrer  schweizerischen  Volkswirtschaft  aus  zu  beurteilen? ­
  Das  ist  die  grosse  Frage,  die  wir  hier  zum
Schluss  dieser  Untersuchung  zu  beantworten  haben  l .
Der  Antrag  ist  ausgegangen  von  der  Generaldirektion ­
  der  Schweizerischen  Bundesbahnen,  welche  dadurch ­
  eine  Zinsersparnis  von  2  bis  2  V*  Millionen  Franken ­
  erwarten  darf.  Seine  Annahme,  bezw.  seine  Realisierung, ­
  bedeutet  also  einen  neuen  grossen  Erfolg  der
bisher  so  über  alles  Erwarten  glücklich  verlaufenen
Rückkaufsoperation.  Dies  das  nächste  finanzielle  Interesse, ­
  das  dem  Vorgehen  zu  gründe  liegt.
Für  die  Schweiz  überhaupt  ist  es  erfreulich,  dass
ihr  Kredit  im  Auslande  so  hoch  geschätzt  wird.  Die
3  °/ 0  70  Millionenanleihe  wurde  von  dem  französischen
Bankenkonsortium  zu  97  1  2  übernommen  und  zu  99
1  Vgl  das  stenographische  Bulletin  der  Junisession  1903  der
Bundesversammlung  S.  551—572  (Ständerat)  und  S.  649—672  (Nationalrat ­
  und  Bereinigung  der  Differenzen).  Den  breitesten  Raum
nimmt  dort  die  Frage  ein,  ob  nicht  durch  Konversion  in  3'/•&amp;gt;  statt
in  3%  die  hetr.Werte  weit  mehr  in  der  Schweiz  festgehalten  würden.
        <pb n="39" />
        35

dem  Publikum  ungebeten  zu  einer  Zeit,  wo  die  3  %
französische  Rente  unter  Pari  sank,  während  diese
letztere  auf  Ende  September  nur  noch  96,60  (die  ewige)
und  97,25  (die  amortisierbare)  kotierte,  und  heute  auf
97,80  und  97,95  steht.
Diesen  unbestrittenen  Vorteilen  gegenüber  sind  nun
aber  auch  die  Gegengründe  zu  erwägen.  Wir  unterscheiden ­
  dabei  so  weit  möglich  zwischen  den  privatwirtschaftlichen
  Interessen  des  schweizerisc  h  e  n
Kapitals  und  den  allgemeinen  Interessen  der  schweizerischen ­
  Volkswirtschaft.  Selbstverständlich
müssen  die  letztem  den  Ausschlag  geben,  aber  verkehrt
wäre  es,  die  ersteren  zu  ignorieren.  Sie  müssen  natürlich ­
  gehört  und  voll  gewürdigt  werden.
Gegen  die  Konversion  der  Eisenbahnschuld  in  3%
wird  von  dieser  Seite  geltend  gemacht,  dass  dadurch
der  Zinsfuss  in  der  Schweiz  vorzeitig  und  unnatürlich
tief  herabgedrückt  wird,  und  dass  das  schweizerische
Kapital  dieser  Zinsreduktion  nicht  folgen  kann,  sondern
diese  ureigensten  Schweizer  Werte  ans  Ausland  überlassen ­
  und  sich  dafür  höher  rentierenden  einheimischen
und  fremden  Investierungen  zuwenden  wird.  Das  ist  inzwischen ­
  z.  T.  bereits  geschehen.  In  österreichischer
Rente,  in  4  %  Wiener  Goldanleihe  und  in  verschiedenen
andern  österreichischen  und  ungarischen  Gemeinde-  und
Bahnanleihen  sind  bedeutende  Beträge  schweizerischen
Kapitals  angelegt  worden.  Namentlich  aber  hat  sich
aus  der  Differenz  der  Lage  des  Geldmarktes  diesseits
und  jenseits  des  Ozeans  —  in  Nordamerika  zunehmende
Knappheit  der  Mittel  und  drohende  Geldkrisis,  in  Europa ­
  ausgesprochene  Geldabimdanz,  verstärkt  durch  das
Freiwerden  bedeutender  Beträge  infolge  der  grossen
        <pb n="40" />
        36

Konversionen  —  ein  starker  Zuspruch  auf  nordamerikanische ­
  Eisenhahnbonds  herausgebildet,  an  dein  auch
das  schweizerische  Kapital  sich  lebhaft  beteiligt.  Überhaupt ­
  scheint  die  neueste  Phase  des  Ersatzes,  speziell
für  die  infolge  ihrer  Konversion  abandonnierten  4  °/ 0
Bahnanleihen,  eine  Schwenkung  des  schweizerischen  Anlagekapitals ­
  zu  höher  rentierenden,  aber  natürlich  zugleich ­
  auch  gewagteren  Investierungen  in  industriellen
und  spekulativen  Unternehmungen  zu  sein.  Es  mag  dafür ­
  insonderheit  hingewiesen  werden  auf  die  Gründung
der  beiden  Gesellschaften  für  nordamerikanische  Werte
in  Basel  und  Zürich,  sowie  auf  die  verschiedenen  grossindustriellen ­
  Anleihen  und  Konversionen  der  letzten  Zeit:
das  sind  Zufluchtsgelegenheiten  für  diejenigen  Kapitalbeträge, ­
  welche  der  Konversion  der  schweizerischen  Bahnanleihen ­
  von  4  auf  3  J / 4  und  3  %  nicht  folgen  wollen,
und  auf  höhere  Verzinsung,  wenn  auch  vielleicht  bei  verringerter ­
  Sicherheit,  halten.  Im  Augenblick  der  .Drucklegung ­
  dieser  Schrift  wird  bekannt,  dass  die  schweizerischen ­
  Grossbanken  zum  Ersatz  für  den  Entgang  der
schweizerischen  Bahnaktien  nordamerikanische  Bahnpapiere ­
  an  unsern  Schweizerbörsen  einzuführen  gedenken.
Das  alles  ist  der  natürliche  Gang  der  Dinge.  Wenn
dem  französischen  Kapital  die  Anlagen  in  der  Schweiz
auch  bei  massigem  Zins  immer  noch  Vorteil  bieten  und
wenigstens  momentan  Zusagen,  so  findet  das  dadurch  in
seinem  Zinseinkommen  beeinträchtigte  schweizerische
Kapital  seine  Rechnung  besser  bei  den  österreichischungarischen ­
  öffentlichen  und  den  nordamerikanischen
Eisenbahnwerten,  sowie  auch  bei  grossen  schweizerischen
und  fremden  Bank-  und  Industriewerten.  Diese  Wendung
ist  psychologisch  leicht  verständlich,  aber  deshalb  na-
        <pb n="41" />
        37

türlieh  nicht  minder  bedenklich  vom  Standpunkt  der
betreffenden  Privatwirtschaften  sowohl,  als  namentlich
von  dem  unsrer  Volkswirtschaft.  Für  den  einzelnen  wird
sich  der  Tausch  auf  die  Dauer  oft  als  ein  schlechter  erweisen, ­
  weil  der  neue  Besitz  weniger  sicher  ist.  Und
vom  nationalen  Standpunkt  aus  beurteilt,  wäre  es  unzweifelhaft ­
  nicht  bloss  theoretisch  richtig,  sondern  auch
politisch,  im  Interesse  unsrer  vollen  Autonomie  vorzuziehen, ­
  dass  möglichst  viel  von  unsrer  Landesschuld  in
einheimischem  Besitz  verbleiben  würde  und  an  die
eigenen  Leute  zu  verzinsen  und  zurückzuzahlen  wäre.
Damit  sind  wir  aber  bereits  an  dem  Grenzgebiet
an  gelangt,  wo  sich  die  privatwirtschaftlichen  Interessen
mit  den  allgemeinen  berühren,  bezw.  mit  ihnen  in
Konflikt  geraten.
Dieser  Konflikt  kann  und  wird  durch  den  Appell
an  den  Patriotismus  unsres  kapitalistischen  Publikums
nicht  gelöst  werden.  Dem  dauernden  Festhalten  an  der
Anlage  in  Schweizer  Werten  bei  so  niederm  Zins  würde
schon  die  Steuerveranlagung  mancher  Kantone  und  Gemeinden ­
  im  Wege  sein,  die  den  kleinen  Kapitalbesitz,
darunter  auch  Witwen  und  Waisen,  die  auf  ihr  bischen
fundiertes  Einkommen  angewiesen  sind,  schwer  drückt.
Es  treten  sich  hier  der  moderne  Staatssozialismus  unsrer
kleinen  und  grossen  Demokratien  mit  seiner  Bekämpfung
alles  arbeitslosen  Einkommens  und  andrerseits  privatwirtschaftliche
  Interessen  eines  unentbehrlichen  Faktors
unseres  volkswirtschaftlichen  Organismus,  des  Kapitals,
gegenüber.  Die  unausweichliche  Folge  wird  sein,  dass
das  letztere,  das  einheimische  Kapital,  dem  ersteren,
dem  Staatssozialismus,  ausweicht,  sich  seinem  Einfluss
nach  Möglichkeit  entzieht  durch  möglichst  starke  An-
        <pb n="42" />
        38

lagen  in  sichern  ausländischen  Werten.  Es  ist  also  die
genaue  Wiederholung  im  Kleinen,  dessen,  was  sich  in
Frankreich  seit  Jahren  im  Grossen  vollzieht.
Zur  richtigen  Beurteilung  der  vom  schweizerischen
Kapital  einerseits  und  von  unsrer  Finanzpolitik  andrerseits ­
  einzunehmenden  Stellung  darf  aber  auch  ein  weiteres ­
  nicht  übersehen  werden.  Wenn  in  der  Schweiz
und  übrigens  meist  auch  in  Deutschland,  vom  Kapital
mehr  Zins  gefordert  und  ihm  auch  bezahlt  wird,  so  beruht ­
  das,  abgesehen  von  dem  gegenüber  Frankreich  und
England  relativ  schwächeren  Kapitalreichtum,  hauptsächlich ­
  auf  dem  auch  in  unsern  begüterten  Kreisen
viel  stärker  als  in  Frankreich  vertretenen,  demokratisch
allverbreiteten,  Erwerbssinn  und  Arbeitsdrang,  den  wir
als  besondern  Vorzug  unseres  Landes  schätzen  wollen.
Es  ist  ein  entschiedener  Vorteil,  dass  unsere  wohlhabenden ­
  Stände,  anstatt  sich  auf  erworbenem  Reichtum ­
  zur  Ruhe  zu  setzen,  rastlos  weiter  schaffen,  damit
aber  auch  natürlich  einen  hohem  Ertrag  für  ihr  Kapital ­
  zu  erzielen  trachten,  als  dies  anderwärts  vielfach
der  Fall  ist.  In  letzter  Linie  ist  es  ja  immer  die  Unternehmungslust, ­
  der  Geschäfts  z  u  g,  der  den  Zinsfuss  bestimmt. ­
  Und  damit  soll  und  darf  es  in  der  Schweiz
nicht  rückwärts  gehen.  Das  neue  Jahrhundert,  die  neue
Handelsvertragsära  stellen  darin  an  unsere  Volkswirtschaft ­
  die  höchsten  Anforderungen.
Diese  besonderu  Verhältnisse,  in  denen  sich  die
Schweiz  für  ihren  Kapitalmarkt  befindet,  werden  sich
kaum  so  bald  ändern.  3  %  werden  schwerlich  jemals  der
normale  Zinsfuss  für  feste  Kapitalanlagen  in  der
Schweiz  werden.  Damit  begnügt  man  sich  vorerst  nur
in  Frankreich  und  England.
        <pb n="43" />
        39

Soll  nun  aber  die  Schweiz  deshalb  dauernd  auf
3  -/„  für  die  Befriedigung  ihres  öffentlichen  Geldbedarfs
verzichten  ?
Wir  glauben  das  nicht,  vorab  nicht  für  die  Finanzgebahrung
  der  Bundesbahnen.  Hier  gilt  vielmehr  ein
für  allemal  die  oberste  Regel  aller  Finanzpolitik  und
speziell  aller  Staatsschuldenpolitik,  dass  nur  im  Missbrauch, ­
  im  Leichtsinn  und  in  der  Blindheit  gegenüber
den  Gefahren,  und  nicht  im  rechten  Gebrauch  des  Kredits, ­
  die  Gefahr  liegt.
Aus  dem  billigen  französischen  Kapitalangebot,
dürfen  wir,  Bund,  Kantone,  Gemeinden,  Bundesbahnen,
keine  Aufmunterung  zu  leichtfertiger  Häufung  von
Schulden,  zu  unnötigen  oder  zu  volkswirtschaftlich  ungenügend ­
  gerechtfertigten  Aufwandszwecken  schöpfen.
Wir  müssen  ferner  den  Zinsen-  und  Amortisationsdienst
dafür  in  strengster  Ordnung  halten,  was  uns  übrigens
durch  die  Billigkeit  des  Zinsfusses,  soweit  irgend  denkbar, ­
  erleichtert  wird.
In  diesen  beiden  Beziehungen  scheint  speziell  bei
der  Konversion  der  Bundesbahnschuld  jede  Gefahr,
überhaupt  alles  verfängliche,  ausgeschlossen.  Der  Zweck,
die  Rentabilität  der  S.  B.  B.  zu  erhöhen,  ist  von  erster
volkswirtschaftlicher  Berechtigung  und  Notwendigkeit,
sofern  wenigstens  das  so  Gewonnene  nicht  vergeudet,
sondern  wieder  an  der  rechten  Stelle  angewandt,  in  Verbesserung ­
  des  Betriebes  und  Verbilligung  der  Transporttaxen ­
  umgesetzt,  bezw.  was  auf  dasselbe  hinausläuft, ­
  zu  um  so  rascherer  Amortisation  der  Bundesbahnschuld ­
  verwendet  wird.
Der  Haupteinwand,  dem  diese  neueste  Phase
schweizerischer  Finanzpolitik  vom  Standpunkt  unserer
        <pb n="44" />
        40

Volkswirtschaft  aus  begegnet,  ist  nun  aber  der,  dass
mit  diesen  niederverzinslichen  Anleihen  und  Konversionen ­
  unsre  Verschuldung  ans  Ausland  gewaltig  anschwillt, ­
  dass  unsere  Zahlungsbilanz  damit  dauernd
schwer  belastet  wird,  und  dass  darunter  unsre  Valuta
zu  leiden  hat.
Es  wird  dem  Verfasser  kaum  jemand  vorwerfen
wollen,  dass  er  diese  Faktoren  unterschätze  oder  zu
leicht  nehme.  Es  wäre  aber  sicherlich  eine  falsche  Rechnung ­
  und  übel  angebrachte  Scheu,  wenn  wir  nicht  trotzdem ­
  zugreifen  würden,  sobald  wir  zu  wirklich  günstigen
Bedingungen,  d.  h.  annähernd  zu  pari  und  unter  Stipulation ­
  der  Schweizer  Währung,  Geld  zu  3  %  vom  Ausland ­
  haben  können.
Dieses  billigere  fremde  Geld  ist  für  unsere  Staatsund ­
  Volkswirtschaft  nichts  anderes  als  unser  Betriebskapital. ­
  Indem  wir  die  uns  dargebotenen  fremden  Betriebsmittel ­
  da  nehmen,  wo  sie  am  vorteilhaftesten  zu
haben  sind,  dürfen  wir  bei  richtigem  Haushalten  und
Wirtschaften  auf  um  so  höheren  Ertrag  derselben
rechnen.  Unser  eigenes  Kapital,  so  weit  es  dadurch
entbehrlich  wird,  suchen  wir  um  so  intensiver  nutzbar
zu  machen,  sei  es  in  der  eigenen  Arbeit  und  Unternehmung ­
  oder  durch  höher  rentierende  Anlage  im  Ausland.
Wir  tun  damit  auf  dem  Kapitalmärkte  dasselbe,
was  wir  regelmässig  und  von  jeher  auf  dem  Gebiete
der  Warenproduktion  und  des  Konsums  getan:  Wir
brauchen  das  billige  fremde  Geld  ebensogut  wie  die
billigen  fremden  Rohstoffe,  Halbfabrikate  und  Lebensmittel, ­
  zum  vollen  Betrieb  unsrer  Staats-  und  Volkswirtschaft. ­
  Nicht  in  ihrer  Negation,  in  ihrer  Abweisung
oder  in  übermässiger  Zurückhaltung  liegt  die  richtige
        <pb n="45" />
        41

Lösung,  sondern  einzig  und  allein  in  ihrer  vollen  Ausnützung ­
  und  in  umso  intensiverer  Entfaltung  unsrer
wirtschaftlichen  Tatkraft  auf  dieser  breiteren  und  stärkeren ­
  Grundlage  im  In-  und  Auslande.  So  verkehrt  es
wäre,  wenn  wir  aus  Furcht  vor  Überschuldung  an  den
für  unsern  Wirtschaftsbetrieb  notwendigen  Importen
sparen  wollten,  ebenso  verkehrt  wäre  eine  übertrieben
ängstliche  Zurückhaltung  gegenüber  den  billigen  französischen ­
  Kapitalanerbietungen.  Dieses  billige  Geld  soll
unserm  Lande  als  Produktionsmittel  dienen,  soll  unsere
Produktionskraft  verstärken.  Im  konkreten  Fall  soll  es
uns  dadurch  zum  Vorteil  werden,  dass  wir  die  beabsichtigte ­
  Zinsersparnis  von  ca.  2  ‘/ 2  Millionen  Franken
jährlich  zur  Verbesserung  unserer  Transportmittel  verwenden, ­
  während  unsere  durch  die  Auswanderung  dieser
Titel  frei  werdenden  Kapitalien  in  industriellen  und  agrikolen,
  technischen  und  kommerziellen  Unternehmungen
höhere  Verwertung  suchen  können.
Den  Gegenwert  verpflichten  wir  uns  in  Form  von
jährlichem  Zins  und  Amortisation  aufzubringen.  Dadurch ­
  wird  allerdings  unsere  internationale  Zahlungsbilanz ­
  belastet.  Aber  dieser  Belastung  nach  aussen
steht  infolge  der  Gunst  der  Bedingungen  eine  noch
grössere  Entlastung  unseres  Innern  Produktionsaufwandes, ­
  somit  eine  Stärkung  der  Produktionskraft  der
Schweiz  gegenüber.  Vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt ­
  aus  beurteilt,  überwiegen  also  jedenfalls  in  normalen ­
  Zeiten  die  Vorteile.  Die  Belastung  unserer
Zahlungsbilanz  ist  geringer  als  die  Erleichterung  und
Förderung  unserer  inneren  Produktion.  Es  kommt  nun
also  nur  darauf  an,  wie  wir  diese  Gelder  verwenden.
Gefährlich  kann  jene  Erleichterung  allerdings  werden,
        <pb n="46" />
        42

wenn  wir  uns  dadurch  (von  unproduktiven  Verwendungen
ganz  abgesehen)  zu  unnötigem  Produktionsaufwande  verleiten ­
  lassen,  unsere  Unternehmung  oder  unsere  Verwaltung ­
  mit  zu  starken  Gründungs-,  Bau-  und  Betriebskosten
belasten.  Der  mögliche  Missbrauch  des  billigen  Geldes
darf  uns  aber  nicht  vom  richtigen  Gebrauch  abhalten.
Die  stärkere  Belastung  unserer  Zahlungsbilanz  muss
normalerweise  ihren  Ausgleich  finden  in  vermehrter
Leistungsfähigkeit  der  Schweiz  auf  den  verschiedensten
Gebieten.
Wenn  wir  gerade  heute  wieder  ein  scharfes  Anziehen ­
  unseres  Pariser  Wechselkurses  erleben,  so  darf
auch  das  nicht  einseitig  unsern  vermehrten  Zinsverpflichtungen ­
  zugeschrieben  werden.  Diese  Verpflichtungen ­
  dürfen  überhaupt  nicht  überschätzt  werden.  Unsere
französische  Schuld  von  900  Millionen  Franken  bedingt
bei  einem  mittleren  Ertrage  von  3  */ 3  %  erne  Last  für
die  Schweiz  von  30  Millionen  Franken  per  Jahr,  während
die  Passivität  unseres  Handels  schon  allein  mit  Frankreich ­
  in  den  letzten  Jahren  das  drei-  und  vierfache  davon ­
  betrug.  Allerdings  verteilen  sich  unsre  Zinsverpflichtungen ­
  weniger  gleichmässig  auf  das  ganze  Jahr,  als
die  kommerziellen  Fälligkeiten.  Namentlich  sind  die
beiden  Semesterschlüsse  mit  je  ca.  8  Millionen  Franken
stark  belastet,  während  die  zwischenliegenden  Termine
sich  etwas  mehr  zersplittern.  Diesem  Punkte  wird  bei
künftigen  Anleihensnegoziationen  mit  dem  Auslande
mehr  Aufmerksamkeit  zu  schenken  sein.  Im  übrigen
enthält  gerade  der  Vergleich  unserer  Handelspassivität
mit  unsern  laufenden  Zinsverpflichtungen  einen  Fingerzeig ­
  dafür,  wie  der  Ausgleich  am  wirksamsten  gesucht
werden  muss.
        <pb n="47" />
        43

Die  neuerdings  wieder  auftretende  Verschärfung
des  Pariserkurses  kann  niemand  wundern,  der  diese
Dinge  verfolgt  hat.  Es  ist  sowohl  vom  Verfasser,  als
auch  von  anderer  Seite  diese  letzten  Jahre  über  immer
von  neuem  betont  worden,  dass  die  auffällige  Gunst  des
Pariserkurses  für  die  Schweiz  als  anormal  und  zwar
als  die  klare  Wirkung  der  oben  einlässlich  geschilderten
ausserordentlichen  Vorgänge  und  Verschiebungen  auf
dem  Kapitalmarkt  anzusehen  sei,  und  dass  dieser
Gunst  des  Kurses  ganz  unfehlbar  ein  Umschlag  in  sein
Gegenteil  folgen  müsse,  von  dem  Moment  an,  wo  der
Zustrom  französischer  Kapitalien  ins  Stocken  gerate.
Eine  solche  Unterbrechung  scheint  anfangs  1902  und
jetzt  wieder  eingetreten  zu  sein.  Wie  damals,  so  braucht
auch  die  heutige  Anspannung  des  Pariser  Kurses  nicht
von  langer  Dauer  zu  sein,  sofern  aus  diesem  oder
jenem  Grunde  —  weitere  Konversionen  im  Ausland  oder
Steuerflucht  des  französischen  Kapitals  —  der  Zustrom
von  Westen  wieder  einsetzt.  Andernfalls  wäre  wohl  eine
dauerndere  Passivität  unserer  Valuta  zu  erwarten,  aber
kaum  in  wesentlich  stärkerem  Masse,  als  sie  ohne  die
hier  in  Frage  stehenden  Vorgänge  der  letzten  drei
Jahre  dennoch  eingetreten  wäre.
Schwerer  würde  das  Bedenken  wiegen,  dass  wir,
sobald  sich  die  politische,  oder  auch  nur  die  wirtschaftliche ­
  Konjunktur  gegen  uns  wendet,  eine  Entwertung, ­
  einen  Rückfluss  unsrer  Werte  und  damit  zugleich ­
  eine  Diskreditierung  unsrer  Valuta  überhaupt
riskieren,  gerade  zu  der  Zeit,  wo  wir  in  aller  Welt
Kredit  am  nötigsten  hätten.  Und  zwar  ist  eine  Änderung
in  der  wirtschaftspolitischen  Lage  gegenüber
Frankreich  weit  wahrscheinlicher  und  näherliegend  als
        <pb n="48" />
        44

die  politische  oder  gar  die  Kriegsgefahr.  Schon  die
Wiederkehr  ruhigerer  Überlegung  in  den  französischen
Kapitalistenkreisen  kann  einen  Umschwung  zu  gunsten
der  französischen  Rente  und  zu  ungunsten  unsrer  Werte
herbeiführen.  Noch  mehr  wäre  das  der  Fall  bei  einem
kapitalfreundlichen  Wechsel  der  Regierung  und  vollends
beim  Verzicht  der  Regierung  auf  die  Steuerreform,  wozu ­
  aber  allerdings  absolut  keine  Aussicht  vorhanden  ist.
Diese  Gefahr  besteht.  Sie  kann  und  darf  uns  aber
nicht  von  jedem  praktischen  Vorgehen  in  regulären
Zeiten  abhalten  und  die  Hände  binden.  Was  normalerweise ­
  zur  Verminderung  des  Risikos  geschehen  kann,
ist  geschehen  und  wird  geschehen.  Am  wichtigsten  ist
in  dieser  Hinsicht  die  Stipulierung  von  Zins  und  Amortisation ­
  in  Schweizer  Währung,  wodurch  einer  Misshandlung ­
  der  Schweiz  im  grossen  Kapitalmarkt  die
Spitze  abgebrochen  und  das  fremde  Kapital  geradezu
'  an  der  Aufrechterhaltung  der  vollen  Integrität  unserer
Valuta  interessiert  wird.
Alles  erwogen,  bin  ich  daher  der  Ansicht,  wir  dürfen ­
  des  Vertrauens,  das  unser  Kredit  im  Auslande  geniesst,
  froh  sein  und  dasselbe  als  praktische  Leute  benützen. ­
  Mit  der  Konversion  in  3  '/,  und  später  in  3  °/ 0
wird  ein  für  allemal  eine  klare  Situation  geschaffen.
Unsre  Bundesbahnen  werden  damit  auf  denjenigen  Boden
gestellt,  der  dem  Kredit,  den  sie  verdienen,  und  dem
Bedürfnis  ihres  Betriebes  am  besten  entspricht.  Ein
noch  niedrigerer  Zinsfuss  als  3  %  wird  schwerlich  je
zu  erreichen  sein.  Mit  diesen  3  %  aber  rangieren  die
schweizerischen  Staats-  und  Bahnwerte  in  erster  Reihe,
solange  das  Ausland  sein  Vertrauen  zu  uns  festhält.
Dafür  zu  sorgen,  so  weit  es  an  uns  liegt,  ist  nun  unsre
        <pb n="49" />
        45

Aufgabe.  Das  Zeichen,  unter  dem  wir  auf  der  betretenen
Bahn  getrost  vorangehen  können,  ist  strengste  Realität
in  der  Einhaltung  unsrer  Zinsverpflichtungen,  sparsame
Verwaltung  in  Bund  und  Kantonen  und  womöglich  gute
finanzielle  Resultate  der  Bundesbahnen,  auf  der  ganzen
Linie  aber  vorsichtige  Finanzwirtschaft:  Zurückhaltung
gegenüber  zu  weit  gehenden  Zumutungen  für  neue  Eisenbahnbauten, ­
  für  sozialpolitische  Experimente  und  Subventionen, ­
  und  absolute  Ablehnung  aller  unwirtschaftlichen ­
  Verwendungen.
*  *
*
Durch  die  auf  S.  33  erwähnte  Veränderung  im  Geldmarkt ­
  seit  dem  Sommer  1903  erscheint  nicht  nur  die
sofortige  Konversion  der  4  %,  Anleihen  auf  3  %,  sondern
auch  jede  Konversion  der  bisher  3  '/,  %  Anleihen  zur
Zeit  ausgeschlossen.  Die  beabsichtigte  Konversion  der
per  1.  Januar  1904  kündbar  gewordenen  138  Millionen
3  Vs  %  J-  S.  Obligationen  von  1894  ist  daher  vorerst
unterblieben.  Sie  musste  unterbleiben  schon  aus  Rücksicht ­
  auf  die  Neuplacierung  der  jüngst  konvertierten
141  Millionen  vom  November  1903.  Jenes  grosse  J.  S.
Anleihen  besteht  also  unverändert  weiter.  Nächstdem
werden  am  künftigen  15.  September  und  15.  Dezember
1904  je  30  Millionen  3  Vs  %  S.  C.  B.  Anleihen  von  1894,
am  28.  Februar  und  am  31.  Dezember  1905  bezw.  10
4-  7  Millionen  3  Vs  %  N.  0.  B.  Anleihen  von  1894  und
1895  und  endlich  am  30.  September  1906  29  Millionen
Jura-Bern-Luzern-  und  5  Millionen  Brünigbahn-Obligationen
  von  1889  kündbar.  Für  diesen  ganzen  Betrag
von  249  Millionen  Franken  bleibt  es  nun  bis  auf  weiteres ­
  bei  der  bisherigen  Verzinsung  zu  3  '/s 0  0 -  Für
        <pb n="50" />
        46

tiefere  Konversion  wird  der  Eintritt  einer  neuen  ausgesprochenen ­
  Wendung  der  Konjunktur  zu  gunsten  fester
Anlagen  in  Schweizer  Werten  abgewartet  werden  müssen.
Es  bleibt  mit  andern  Worten  vorerst  bei  dem,  wozu  die
Bundesversammlung  schon  unterm  24.  April  1902  ihre
Zustimmung  gegeben  hat,  nämlich  bei  der  Konversion
von  4  in  3  '/*  %•
Die  heutige  Sachlage  enthält  damit  in  gewissem
Sinne  eine  Versöhnung  der  gegensätzlichen  Standpunkte,
welche  in  den  Verschuldungsdebatten  der  eidgenössischen
Räte  einander  gegenüberstanden.  Durch  den  unumgänglichen ­
  Aufschub  der  Konversion  wird  sie  denen  einigermassen
  gerecht,  welche  die  Ansicht  vertraten,  dass  mit
einer  Konversion  in  3  °/ 0  zugewartet  werden  müsse,  bis
sich  der  schweizerische  Anlagemarkt  mit  dieser  Zinsreduktion ­
  besser  abfinden  könne.  Zugleich  ist  nun  aber
die  Finanz  Verwaltung  der  Bundesbahnen  durch  den
Bundesbeschluss  vom  26.  Juni  1903  in  die  vorteilhafte
Lage  versetzt,  eine  eintretende  neue  Konjunktur  unverzüglich ­
  ausnützen  zu  können,  ohne  ihre  Absichten  zuvor
öffentlich  zur  Sprache  zu  bringen  und  sich  dadurch
selber  das  Spiel  zu  verderben.  Denn  die  Vollmacht  zu
jederzeitigem  raschem  Handeln  hat  sie  nun  in  der  Hand,
und  sie  wird  davon  zu  geeignete]-  Zeit  Gebrauch  machen.
Trotz  der  momentanen  Verzögerung  ihrer  Ausführung
behalten  daher  die  Verhandlungen  und  Beschlüsse  der
Bundesversammlung  vom  letzten  Sommer  ihren  Wert
und  ihre  gute  Bedeutung.
        <pb n="51" />
        twht

“»he

«

fr

If

Literaturnachweis.

Journal  officiel  de  la  Repu  blique  française  vom  25.  Sept.
'•»02  enthält  auf  S.  6380—6389  die  Statistik  des  französischen
Vermögensbesitzes  im  Ausland,  veranstaltet  von  der  Sousdirection
  des  affaires  commerciales  in  der  Direction  des  consulats ­
  et  des  affaires  commerciales  des  Ministeriums  des  Auswärtigen. ­
  Die  Schweiz  speziell  auf  S.  6383  f.  Einlässliche  Kritik ­
  dazu  von
Leroy-Beaulieu,  Paul,  im  Economiste  français  vom  4.
18.  u.  25.  Okt.  1902.
Derselbe  beleuchtet  ebenda  unterm  3.,  10.,  17.  u.  24.  Okt.  1903
die  Lage  des  französischen  Geldmarktes  im  Jahre  1903.  Für
vorliegenden  Zweck  kommen  hauptsächlich  die  Ausführungen
v  0111  10-  Okt.  in  Betracht.  Über  die  Schweiz  kurz  und  gut
unterm  17.  Okt.  S.  530.
Bundesblatt  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft,
besonders  die  Budget-  und  Rechnungsbotschaften  des  Bundesrates ­
  und  der  Bundesbahnen,  die  Geschäftsberichte  des  Finanzen! ­
  des  Eisenbahndepartements  und  der  Bundesbahnen,  sowie
speziell  die  Botschaften  des  Bundesrates  :
1.  betr.  die  Emission  eines  3  °/ 0  Staatsanleihen  von  70  Millionen ­
  Franken  vom  16.  März  1903  (Bundesbl.  1903,  Bd.  I,
S.  1064  ff.;  vgl.  Bd.  II,  S.  521  ff.  u.  554  ff.)  und
-•  betr.  .  .  .  die  Konversion  der  Anleihen  der  verstaatlichten
Eisenbahnen  und  die  Ermächtigung  zur  Ausgabe  weiterer
Bundesbahnobligationen,  vom  2.  Juni  1903  (Bundesbl.
1903,  Bd.  Ill,  S.  219  ff.).  Die  Debatte  darüber  in
der  Bundesversammlung  ist  veröffentlicht  im
        <pb n="52" />
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Amtlichen  stenographischen  Bulletin  der  Schweizerischen ­
  Bundesversammlung,  Jahrgang  XIII,-  1903,
S.  551—572  (Ständerat),  649—669  (Nationalrat)  u.  671  f.  (Bereinigung ­
  der  Differenzen).  Dort  auch  auf  S.  555  f.  die  Mitteilungen ­
  der  ei  dg.  Staatskasse  und  der  Generaldirektion  der
Bundesbahnen  über  die  Verteilung  der  Bundes-  und  der  Bundesbahnwerte ­
  auf  das  In-  und  Ausland.
Gygax,  Dr.  Paul:  Kritische  Betrachtungen  über  das  schweizerische ­
  Notenbankwesen  mit  Beziehung  auf  den  Pariser  Wechselkurs ­
  (Zürich,  Albert  Müller,  1901).  Enthält  u.  a.  in  §  49—52
(8.  277—299)  gutes  Material  betr.  die  Kapitalanlagen  aller  Art
der  Schweiz  im  Ausland  und  umgekehrt.
Steiger,  Dr.  J.:  Grundzüge  des  Finanzhaushaltes  der  Kantone
und  Gemeinden.  2  Bde.  (Bern,  A.  Francke,  1903).
Schweizerisches  Finanzjahrbuch,  Jahrgänge  1900—1903,
besonders  die  Abschnitte  Geldmarkt,  Finanzchronik  des  Bundes
und  der  Kantone  (aus  Teil  I),  Anleihen  (Teil  II)  und  Eisenbahnen ­
  (Teil  IV).
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        Schulthess  &amp;amp;  Co.,  Druck  und  Verlag,  Zürich.

Die  Schweiz  als  Industriestaat.
Von
Nationalrat  Dr.  E.  Hofmann  (Frauenfeld).
Preis  Fr.  3.  40.

Aus  dem  Inhalt:  Entwickelung-  der  verschiedenen  schweizerischen ­
  Industrien  und  Gewerbe,  Landwirtschaft,  Fremdenindustrie ­
  etc.  —  Arbeitskraft,  Motoren  und  Maschinen,  Grossetrieb, ­
  Aktiengesellschaften  etc.  —  Umfang  und  Hauptgegenstände ­
  des  schweizerischen  Handels,  Hauptabnehmer  und  Hauptlieferanten, ­
  Handelsbilanz,  Handelspolitik,  Literaturnachweis.
Auszüge  aus  Urteilen  der  Presse  :

„Eine  verdienstvolle  Arbeit  und  speziell  für  die  Gegenwart  von  grossem ­
  Interesse,  da  Zolltarife  und  Handelsverträge  die  öffentliche  Diskussion
oenerrschen.  Auch  im  Ausland  verdient  daher  die  Schrift  bekannt  zu  worden.
»ie  wird  auch  dazu  angetan  sein,  zu  beweisen,  dass  die  Schweiz  nicht,  wie
noch  vielfach  die  Meinung  zu  bestehen  scheint,  ein  vorherrschend  aut  die
rremdensaison  angewiesenes  Berg-  und  Hirtenland  ist,  sondern  im  Verhältnis
  zu  ihrer  Bevölkerung  und  zu  ihrem  Mangel  an  Rohstoffen  in  industrieller
Beziehung  in  vorderster  Reihe  steht  Wir  stimmen  hinsichtlich  des  vor-Uegenden
  Buches  mit  dem  Urteil  jener  überein,  welche  rühmend  anerkennen,
®  „  8  da88c ! be  a»?  engstem  Raum  dank  präziser  Darstellung  eine  Fülle  reichen ­
  Materials  bewältigt.“  Allgemeines  Literaturblatt  (Wien)  1903,  Nr.  l.

„Das  Buch  bietet  uns  viel  mehr,  als  der  Titel  besagt.  Der  Verfasser
versteht  es,  in  knapper  Form  uns  über  die  Entwickelung  und  den  heutigen
Stand  der  schweizerischen  Volkswirtschaft  Aufschluss  zu  geben.  Dabei  verer
  81 ® h  , mcht  in  Einzelheiten  und  weiss  die  wichtigsten  Daten  der  Handels- ­
  und  Industriestatistik  zu  benützen
fl pi,»i  NlCh . tS  besseres  wie  «in  solches  Buch  als  Lehrmittel  für  unsere  Real-Ndali
  n  “"‘I  Gymnasien ’  wo  man  heutzutage  lernt,  wie  hoch  der  Kilima
Volkswirtschaft  ber  nichts  Genaues  weiss  über  den  Stand  unserer
„  .  .  . Da ®  Buch  i8t  in  einer  klaren  und  verständlichen  Sprache  geschrieben
und  ich  wünsche  nur,  dass  noch  recht  viele  Nationalräte  dem  Beispiele  des
Fr»l?  v  °'f en  Und  8ich  in  80  eingehender  Weise  mit  volkswirtschaftlichen
1  ragen  schriftstellerisch  beschäftigen“.
Schweiz.  Rundschau.  1903.  II.  2.  (Dr.  Buombergor).

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        Schulthess  &amp;amp;  Co.,  Druck  und  Verlag,  Zürich.

Rechtsliteratur  für  Industrielle.
Sämtliche  Entscheidungen  des  schweizerischen  Bundesgerichts  (Bd.  I—XXIV
der  amtlichen  Sammlung)  in  abgekürzter  Fassung  und  nach  Materien  geordnet ­
  von  Dr.  Eng.  Curti.  Zwei  Bände:  I.  OefFentlichrechtliclie  Entscheidungen. ­
  —  II.  Civilrechtliche  Entscheidungen.  (Sachregister  im  Druck)
hr.  à  Fr.  12.  —  ;  geh.  à  Fr.  14.—
Das  schweizerische  Obligationenrecht  samt  den  Bestimmungen  betr.  die
persönliche  Handlungsfähigkeit  Allgemeinfasslich  erläutert  von  Prof.  Dr.
A.  Schneider  n.  Prof.  Dr.  H.  Fick.  Redaktor  des  Gesetzes.  Grössere,  unter
Benutzung  der  Praxis  des  Bundesgerichts  u.  der  kaut.  Gerichtshöfe  bearb.
Ausgabe.  2.  verm.  Auflage.  In  zwei  Bänden,  br.  Fr.  18.—  ;  geh.  Fr.  22.—
Kleinere,  unter  Benutzung  der  bundesgerichtlichen  Praxis  bearbeitete
Ausgabe.  3.  Auflage.  In  einem  Bande.  br.  Fr.  8.40;  geb.  Fr.  10.  —
Nebengesetze  zum  schweizerischen  Obligationenrecht.  Anhang  zum  Kommentar
des  Schweiz.  Obligationenrechts  von  Schneider  u.  Fick.  Unter  Benutzung
der  Praxis  bearbeitet  von  Dr.  A.  Mackenroth.  —  I.  Haftpflichtgesetze.
II.  Gesetze  d.  gewerblichen  Eigentums,  br.  Fr.  5.—;  geb.  Fr.  6.60
Das  schweizer.  Bundesgesetz  betr.  die  gewerblichen  Muster  und  Modelle
vom  30.  März  1000  Von  Dr.  E.  Guyer.  Fr.  3.  —
Die  Sonderrechte  des  Aktionärs.  Von  Dr.  G.  Bachmann.  Fr.  3.60
Sammlung  der  kantonalen  Vorschriften  über  das  Schweiz.  Handelsregister
und  die  Wechsel  Vollstreckung  (Exekution  und  Prozess).  Nach  authentischen
Quellen  bearbeitet  von  Renw.  Meyer.  br.  Fr.  2.  80;  geb.  Fr.  3.—
Die  Stellung  der  Filiale.  Von  Dr  0.  Denzler.  Fr.  6.—
Das  Bundesgesetz  über  Schuldbetreibung  und  Konkurs.  Für  den  prakt.  Gebrauch ­
  erläutert  von  Dr.  L.  Weber,  Bundesrichter  u.  Dr.  A.  Brüstlein,  Direktor
des  eidg.  Amtes  f.  Schuldbetreibung  u.  Konkurs.  2.  Aufl.  Unt.  Benützg.  der
Praxis  vollst.  umgearb.  u.  verm.  von  Prof.  Alex.  Reichel.
br.  Fr.  8.  40;  geb.  Fr.  10.—
Der  Konkurs  der  Kollektivgesellschaft.  Von  Dr.  A.  Fick.  Fr.  1.  60
Der  Nachlassvertrag  ausser  Konkurs.  Von  Dr.  G.  Keller.  Fr.  2.40
Die  Zwangsliquidation  der  Eisenbahnen.  Von  Dr.  W.  Vollenweider.  Fr.  2.40
Art.  59  der  Schweiz.  Bundesverfassung  vom  29.  Mai  1874  betr.  den  Schutz
des  Schuldners  beim  Richter  seines  Wohnortes.  Von  Dr.  A.  Schoch.  Fr.  3.60
Privatrechtliches  Gesetzbuch  für  den  Kanton  Zürich.  Auf  Grundlage  des
Bluntschlischen  Kommentars  allgemeinfasslich  erläutert  von  Prof.  Dr.
A.  Schneider,  Redaktor  des  Gesetzes.  br.  Fr.  8.40;  geb.  Fr.  10.—
auch  einzeln:  Personen-  und  Sachenrecht,  Fr.  3.  —  ;  Obligationen-  und
Familienrecht,  Fr.  3.  —  ;  Erbrecht.  2.  veränderte  Auflage,  Fr.  2.  —  ;
Sachregister  und  Inhaltsverzeichnis,  Fr.  1.—.
Text  Ausgabe.  Taschenformat.  Mit  Vorwort  von  Prof.  Dr.  A.  Schneider,
Redaktor  des  Gesetzes.  br.  Fr.  2.  —;  geb.  Fr.  2.  50
Das  Strafgesetzbuch  für  den  Kanton  Zürich  nebst  dem  Gesetz  betr.  den  Vollzug ­
  der  Freiheitsstrafen.  Für  Juristen  und  Nichtjuristen,  erläutert  von
Prof.  Dr.  E.  Zürcher.  3.  vollständig  umgearb.  Auflage.  geb.  Fr.  4.50
Das  bürgerliche  Gesetzbuch  des  Kantons  Luzern.  Erläutert  mit  Berücksichtigung ­
  der  Gerichtspraxis  von  Renw.  Meyer.  I.  Erbrecht,  Fr.  2.  —
II.  Personen-  und  Sachenrecht.  Fr.  3.  60
Die  Strikes  und  ihre  Rechtsfolgen.  Von  Dr.  ab-Yberg.  Fr.  3.  —-Sparsamkeit,
  Wohlstand  und  modernes  Finanzwesen.  Betrachtungen  und  Ratschläge. ­
  Von  0.  Pestalozzi-Stockar.  Fr.  2.—
Rechts-  und  Finanzkalender,  schweizerischer,  für  das  Jahr  1904.  In  Taschenformat. ­
  geb.  Fr.  2.  -
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        206307971028
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        L  46.0  L  53.0  L  18.0  L48.0  L49.0  L  82.0  L  64.0  L  32.0  L  1.0  L.  10.0  L  15.0  L  20.0  L  45

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lagen  in  sichern  ausländischen  Werten.  Es  ist  also  die
genaue  Wiederholung  im  Kleinen,  dessen,  was  sich  in
Frankreich  seit  Jahren  im  Grossen  vollzieht.
Zur  richtigen  Beurteilung  der  vom  schweizerischen
Kapital  einerseits  und  von  unsrer  Finanzpolitik  andrerseits ­
  einzunehmenden  Stellung  darf  aber  auch  ein  weiteres ­
  nicht  übersehen  werden.  Wenn  in  der  Schweiz
und  übrigens  meist  auch  in  Deutschland,  vom  Kapital
mehr  Zins  gefordert  und  ihm  auch  bezahlt  wird,  so  beruht ­
  das,  abgesehen  von  dem  gegenüber  Frankreich  und
England  relativ  schwächeren  Kapitalreichtum,  hauptsächlich ­
  auf  dem  auch  in  misera  begüterten  Kreisen
viel  stärker  als  in  Frankreich  vertretenen,  demokratisch
allverbreiteten,  Erwerbssinn  und  Arbeitsdrang,  den  wir
als  besondern  Vorzug  unseres  Landes  schätzen  wollen.
Es  ist  ein  entschiedener  Vorteil,  dass  unsere  wohlhabenden ­
  Stände,  anstatt  sich  auf  erworbenem  Reichtum ­
  zur  Ruhe  zu  setzen,  rastlos  weiter  schaffen,  damit
aber  auch  natürlich  einen  hohem  Ertrag  für  ihr  Kapital ­
  zu  erzielen  trachten,  als  dies  anderwärts  vielfach
der  Fall  ist.  In  letzter  Linie  ist  es  ja  immer  die  Unternehmungslust, ­
  der  Geschäfts  z  u  g,  der  den  Zinsfuss  bestimmt. ­
  Und  damit  soll  und  darf  es  in  der  Schweiz
nicht  rückwärts  gehen.  Das  nene  Jahrhundert,  die  neue
Handelsvertragsära  stellen  darin  an  unsere  Volkswirtschaft ­
  die  höchsten  Anforderungen.
Diese  besondern  Verhältnisse,  in  denen  sich  die
Schweiz  für  ihren  Kapitalmarkt  befindet,  werden  sich
kaum  so  bald  ändern.  3  %  werden  schwerlich  jemals  der
normale  Zinsfuss  für  feste  Kapitalanlagen  in  der
Schweiz  werden.  Damit  begnügt  man  sich  vorerst  nur
in  Frankreich  und  England.
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