15

einer  Wasserkraft  in  Pacht  der  Eigentümer  derselben
sein  Fixum  erhält.  Hat  die  Gesellschaft  teilweise
keinen  Erfolg,  so  kann  man  die  Amortisation  des
Wasserbaukontos  auf  bessere  Zeiten  verschieben,
während  in  diesem  Falle  das  Fixum  der  Pacht  die
Bilanz  sehr  belastet,  besonders  wenn  die  Produktion
stark  zurückgeht.  In  dem  ersten  Falle  ist  also  der
Eigenbesitz  nicht  vorteilhaft,  bei  schlechtem  Geschäftsgang ­
  dagegen  eher  empfehlenswert,  besonders  weil
alsdann  auch  die  Geldbeschaffung  durch  Hypotheken,
Obligationen  u.  s.  w.  sehr  erleichtert  ist.
Dazu  kommt  noch,  dass  im  Falle  des  Eigenbesitzes ­
  der  Wasserkraft  die  Aktien  im  allgemeinen
einen  höheren  Kurs  haben  werden,  weil  die  innere
Sicherheit  der  Papiere  grösser  sein  wird,  denn  der
Wert  der  Wasserkraft  ist  unveränderlich,  wenn  nicht
steigend,  während  der  Wert  der  eigentlichen  Fabrik
und  Maschinenanlage  variabel  ist  und  im  wesentlichen
durch  die  Betriebserfolge  bestimmt  wird.  Die  Papiere
werden  also  um  so  leichter  den  Kurs  verlieren,  wenn
ihr  Wert  lediglich  die  Betriebsanlage,  nicht  aber  auch
die  Wasserkraft  deckt.  Nach  alle  diesem  kann  man
also  die  Frage  der  Besitzverhältnisse  der  Wasserkraft
nicht  prinzipiell,  sondern  lediglich  von  Fall  zu  Fall
entscheiden.

IÎ.  Die  Anlagckostcii.
Die  Anlagekosten  der  Wasserkraft  sind  aus  den
Bilanzen  zu  ersehen.
Folgende  Zahlenangaben  mögen  ein  ungefähres
Bild  von  den  Kosten  einer  Wasserkraft  geben,  wobei
jedoch  die  Maschinenanlage  nicht  mitgerechnet  ist.
In  der  Bilanz  standen  für  Jaice  im  Jahre  1900  zu  Buche
208  Fl.  für  die  ausgebaute  PS.  exkl.  Gebäude.