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des  Produktes  nicht  von  der  Intensität  des  Arbeiters,
sondern  von  der  Maschine  abhängt.
Bei  den  Ofenarbeitern  ist  die  Frage  nicht  so
ohne  weiteres  zu  beantworten.  Die  Hauptschwierigkeit ­
  der  Produktion  fällt  hier  dem  Werkführer  zu,
der  meistenteils  Beamteneigenschaft  hat.  Derselbe
hat  die  Spannung  und  Stärke  des  elektrischen  Stromes,
mit  dem  die  Oefen  gespeist  werden,  zu  regulieren.
Der  Erfolg  der  Produktion  hängt  im  wesentlichen  von
ihm  ab.  Dahingegen  erfordert  die  Tätigkeit  des  Ofenarbeiters ­
  einen  gewissen  Grad  von  Aufmerksamkeit
der  Bedienung,  von  der  die  Qualität  des  Carbides,
die  Gasausbeute,  ganz  besonders  aber  der  Materialund
  Elektrodenverbrauch,  nicht  aber  die  Quantität
des  Produktes  abhängig  ist.  Infolgedessen  kommt  der
Akkordlohn  für  diese  Arbeiterkategorie  nicht  in  Frage,
dagegen  erscheint  eine  Qualitäts-  und  Material-Prämie
als  Zuschlag  zum  Stundenlohn  immerhin  angebracht.
Sie  ist  aber  jedenfalls  von  den  speziellen  Charaktereigenschaften ­
  des  in  Frage  kommenden  Arbeiterstammes ­
  abhängig  zu  machen.  Seine  volle  Berechtigung ­
  hat  jedenfalls  der  Akkordlohn  bei  denjenigen
Arbeitern,  die  die  Blechemballage  verfertigen.  Qualität
und  Quantität  hängen  hier  allein  von  der  Intensität
und  Geschicklichkeit  des  Arbeiters  ab.
Die  Höhe  des  Lohnes  selbst  ist  verhältnismässig
niedrig.  Dies  hat  seinen  Grund  darin,  dass  die  Lebensbedürfnisse ­
  der  Arbeiter  gering,  ihre  Lebensmittel
selbst  billig  sind.  So  zahlt  ein  deutsches  Werk  für
Ofenarbeiter  pro  Woche  zu  7  Tagen  (Sonntags  wird,
wie  schon  erwähnt,  ebenfalls  gearbeitet)  bei  einer
Arbeitsschicht  von  12  Stunden  mit  zweistündiger  Pause
18—20  M.,  wobei  der  geringere  Lohn  für  neue  Arbeiter, ­
  der  höhere  Lohn  für  eingearbeitete  gilt,  die
übrigen  Arbeiter  erhalten  16—18M.  Ein  österreichisches