der,  da  bei  dem  verhältnismässig  geringen  Wert  des
Materials  der  Carbidversand  in  erster  Linie  auf  den
billigen  Wassertransport  angewiesen  ist.  Lange  Zeit
hindurch  haben  viele  Schifffahrts  -  Gesellschaften  den
Transport  rundweg  abgelehnt.  Jetzt  dagegen  ist  er
nur  unter  besonderen  Vorsichtsmassregeln  gestattet
und  diesen  lässt  sich  eine  gewisse  Berechtigung  nicht
abstreiten,  da  die  unbeabsichtigte  Berührung  von
Wasser  und  Carbid  recht  unangenehme  Folgen  haben
kann.  Aus  diesem  Grunde  hat  die  Hafenpolizei  in
den  verschiedenen  Städten  sehr  scharfe  Vorschriften
erlassen.  Für  die  Umladung  des  Carbids  von  den
norwegischen,  schwedischen  oder  auch  binnenländischen
Frachtschiffen  in  die  Ueberseedampfer  bestehen  besondere ­
  Vorschriften.  Das  Löschen  der  Frachtschiffe  hat
sofort  nach  deren  Eintreffen  zu  geschehen.  Kann  die
Ueberfuhr  des  Carbids  vermittelst  der  Schuten  nicht
sofort  längsseits  des  betreffenden  Ueberseedampfers
erfolgen,  so  muss  die  Ware  in  besonderen  Lagerhäusern
untergebracht  werden.  In  praxi  wird  diese  Einlagerung
fast  immer  notwendig  und  verursacht  sehr  bedeutende
Spesen,  ca.  4  o/o  des  Wertes  pro  Tag,  so  dass  leicht
auch  der  grösste  Gewinn  durch  ganz  unberechenbare
Umstände  aufgezehrt  wird.  Die  Schifffahrtsgesellschaften ­
  ihrerseits  erschweren  in  gleicher  Weise  den
Carbidtransport.  Ein  grosser  Teil,  z.  B.  die  englischen
Schiffe,  nehmen  das  Calciumcarbid  überhaupt  nicht  an,
so  dass  das  meiste  Carbid  der  englischen  Exporteure
über  Hamburg  verschifft  wird.  Die  deutschen  Gesellschaften ­
  stellen  entweder  besonders  rigorose  Verpackungsvorschiiften,
  so  forderten  sie  z.  B.  den  Versand
in  Blei-  und  Holzkisten  oder  in  schmiedeeisernen  Behältern ­
  und  Kisten  mit  einem  derartig  geringen  Nettoinhalt, ­
  dass  die  Kosten  der  Verpackung  höher  waren
als  der  Wert  des  Inhalts  oder  aber  die  Frachtsätze