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schiedenartigkeit  der  Wirkung  eines  derartigen  Rechtsanspruches. ­

Die  Patentstreitigkeiten  führten  dazu,  dass  im
Anfang  des  Jahres  1898  das  Patent  Bullier  in  Deutschland ­
  für  nichtig  erklärt  wurde.  Die  Berufung  gegen
dieses  Urteil,  die  die  Patentinhaberin  am  18.  März
einreichte,  wurde  im  Frühjahr  1899  vom  Reichsgericht
endgiltig  verworfen.  Aber  schon  als  die  erste  Entscheidung ­
  in  Sachen  des  Patentes  Bullier  fiel,  und
somit  eine  gewisse  Sicherheit  der  Rechtslage  geschaffen
zu  sein  schien,  tauchten  unzählige  Projekte  für  Carbidwerke
  auf,  wiewohl  die  Patentinhaberin  ihre  Rechte
auch  früher  niemals  geltend  gemacht  hatte  und  andererseits ­
  auf  die  erste  Entscheidung  hin  Revision  eingelegt
wurde.  Trotzdem  war  die  Siegeszuversicht  bei  dem
unternehmungslustigen  Kapital  und  bei  den  Projektenmachern ­
  so  gross,  dass  ihre  Gründungswut  durch  eine
eventuelle  ungünstige  Entscheidung  der  zweiten
Instanz  wenig  oder  gar  nicht  beeinflusst  wurde;  besonders ­
  für  diejenigen  Länder,  die  durch  das  Bullier-Patent
  nicht  beeinflusst  wurden,  wurden  zahlreiche
Fabriken  geplant  und  gegründet.  Allerdings  wirkten
auch  die  gesamte  wirtschaftliche  Lage  und  besondere
Umstände  anregend  auf  das  Kapital  ein.
2.  Die  wirtschaftlichen  Einflüsse.
Der  Aufschwung  zu  Ende  der  neunziger  Jahre
des  vorigen  Jahrhunderts  (1895—99),  der  hauptsächlich
der  ungemein  günstigen  und  schnellen  Entwicklung
einer  nationalen  Elektrizitätsindustrie  zuzuschreiben  ist,
hatte  mit  den  finanziellen  Erfolgen  industrieller  Unternehmungen ­
  einen  mächtigen  Reiz  auf  die  Unternehmungslust ­
  des  Kapitals  ausgeübt.  Lockten  auf  der  einen  Seite
reicher  Gewinn  find  grosse  Erfolge  das  Kapital,  so
wurde  es  auf  der  anderen  Seite  durch  einen  geringen
Zinsfuss  und  Diskontosatz,  durch  verhältnismässig