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Die  Vereinigung  der  schweizerischen,  norwegischen
und  deutschen  Fabriken  bildete  den  Schlussstein  des
europäischen  Syndikates.
Diese  besonderen  Bedingungen  wurden  durch  die
allgemein  günstigen  Voraussetzungen  unterstützt.  Der
Wert  des  Carbids  ist  durch  seine  Gasausbeute  leicht
zu  bestimmen,  sodass  die  Festsetzung  der  Syndikatspreise ­
  nicht  durch  die  Verschiedenartigkeit  der  Sorten
oder  Typen  erschwert  wird.  Zugleich  nimmt  auch
die  Carbidproduktion  eine  gewisse  Monopolstellung  ein.
Sie  ist  einmal  an  grosse  Wasserkräfte  gebunden  und
zweitens  erfordert  die  Fabrikation  selbst  eingearbeitete
und  geübte  Werkmeister,  sodass  der  Uebergang  von
einem  anderen  Produktionszweig  zu  der  Herstellung
des  Carbids  mit  verhältnismässig-grossen  Schwierigkeiten ­
  verbunden  ist.  Infolgedessen  hatte  das  Syndikat
das  Entstehen  von  Outsidern  zunächst  nicht  zu
erwarten.
Diese  inneren  Gründe  und  der  Zusammenschluss
aller  für  Deutschland  zunächst  in  Frage  kommenden
Carbidwerke  ermöglichten  eine  straffe  und  wirksame
Organisation.
Das  Syndikat  ist  als  „Geschäftsstelle  der  vereinigten
Carbidfabriken“  mit  einem  Stammkapital  von  156800  M.
in  das  Handelsregister  eingetragen.  Die  Rechtsform
der  Vereinigung  ist  die  einer  Gesellschaft  mit  beschränkter ­
  Haftung.  Die  Geschäftsstelle  mit  dem  Sitz
zu  Nürnberg  wird  durch  einen  Direktor  geleitet  und
durch  den  Aufsichtsrat  mit  Weisungen  versehen.  Die
Geschäftsführung  ist  der  Elektrizitäts  -  Gesellschaft
vorm.  Schuckert  sehr  eng  angegliedert.  Nur  die  Verkaufsstelle ­
  hat  das  Recht,  Verkäufe  abzuschliessen.
Ihre  Generalvertreterin  ist  die  Allgemeine  Carbid-Handelsgesellschaft
  sowie  eine  Magdeburger  Firma,
die  den  Vertrieb  des  Carbids  übernommen  haben.