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das  Carbid  gegen  Kasse.  Nur  Grosskonsumenten  wird
ein  dreimonatliches  Ziel  gewährt.  Hierdurch  werden
Ausfälle  durch  zweifelhafte  Debitoren  vermieden  und
stets  für  das  erforderliche  Betriebskapital  der  einzelnen
Carbidfabriken  gesorgt.  Das  Carbid  wird  in  Posten
bis  zu  100  kg  herab  verkauft  und  selbst  für  diese
kleinen  Lieferungen  langfristige  Verträge  auf  successiven
  Abruf  abgeschlossen.  Durch  einen  derartigen
Detailhandel  soll  der  Zwischenhändler  nach  Möglichkeit
ausgeschlossen  werden.  Der  kleine  Zwischenhändler
hat  insofern  seine  Berechtigung,  als  er  durch  Halten
auch  von  kleinen  Lagern  den  sofortigen  Bezug  von
Carbid  ermöglicht.  Die  einfache  Landbevölkerung  ist
oft  nicht  kaufmännisch  genügend  geschult  und  wartet
mit  ihren  Bestellungen  meist-  bis  zum  letzten  Augenblick. ­
  Vielfach  hat  jedoch  die  Spekulation  des  Zwischenhändlers ­
  nachteilig  gewirkt.  Sobald  die  Preise  längere
Zeit  hindurch  eine  Abwärtsbewegung  zeigen,  wirft  er
seine  Läger  auf  den  Markt  und  ruft  dann  einen  weiteren ­
  Preissturz  hervor;  ebenso  steigert  er  auch  vielfach ­
  die  Preise  auf  fabelhafte  Höhe,  sobald  eine
Knappheit,  wie  z.  B.  Ende  1898,  sich  bemerkbar
macht.
Für  das  Syndikat  war  der  Zwischenhändler  jedoch
weniger  als  Spekulant  als  vielmehr  als  Importeur  von
Bedeutung.  Die  Zufuhren  vom  Auslande  waren  allgemein ­
  zu  ungewiss,  als  dass  daraufhin  der  Zwischenhändler ­
  grössere  Verträge  hätte  abschliessen  können,
wenn  er  nicht  an  der  heimischen  Produktion  einen
gewissen  Rückhalt  gefunden  hätte.  Um  dies  aber  zu
verhindern,  wurde  an  Zwischenhändler  nur  dann  Ware
abgesetzt,  wenn  sie  sich  verpflichteten,  allein  vom  Syndikat ­
  zu  beziehen.  Zugleich  wurde  ihnen  auch,  um
irgend  welche  Spekulation  zu  verhindern,  der  Verkaufspreis ­
  vorgeschrieben.