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Apparatefabriken  herbeiführen  würde,  nachdem  durch
die  beabsichtigte,  staatliche  Aufsicht  des  Acetylenapparatenbaues
  die  minderwertigen  Elemente  ausgeschaltet ­
  sind.
Eine  derartig  durchgreifende  Umgestaltung  der
Acetylenindustrie  ist  aber  auch  für  diesen  Fall  nicht
zu  erwarten,  so  dass  das  Missverhältnis  zwischen  Produktionsfähigkeit ­
  und  Konsum  in  absehbarer  Zeit
dadurch  ausgeglichen  werden  könnte.  Eine  Sanierung
der  Carbid-Industrie  lässt  sich  lediglich  durch  eine
zwangsweise  Ausschaltung  eines  Teils  der  jetzt  in
Betracht  kommenden  Fabriken  erreichen.  Eine  freie
Vereinigung,  wie  ein  Syndikat,  würde  hierzu  nicht  imstande ­
  sein,  im  Gegenteil,  das  derzeitige  unterhält  zum
Nachteile  eines  grossen  Teils  seiner  Mitglieder  jetzt
Fabriken,  die  bei  freiem  Wettbewerbe  für  die  Carbidproduktion
  schon  längst  ausgeschieden  wären.  Es
kann  also  hier  nur  der  Staat  mittels  eines  Zolles  eingreifen.
  Aber  die  Verhältnisse  zur  Beurteilung  der
Zollfrage  liegen  bei  der  Carbidproduktion  wesentlich
verwickelter  als  bei  anderen  Industrieen.  Während
sich  sonst  im  allgemeinen  nur  zwei  Interessentengruppen ­
  gegenüberstehen,  nämlich  die  Produzenten,
die  durch  den  Zoll  geschützt  werden  sollen,  und  die
Konsumenten,  haben  wir  bei  der  Carbidindustrie  drei
Gruppen  zu  unterscheiden,  1.  die  inländischen  Produzenten, ­
  2.  die  ausländischen  Produzenten  mit
deutschem  Kapital  und  3.  die  Konsumenten.  Es  ist
also  die  Wirkung  eines  eventuellen  Zolles  auf  jede
dieser  drei  Gruppen  in  Betracht  zu  ziehen. 1 )
i)  Bei  der  Behandlung  der  Zollfrage  habe  ich  es  vermieden, ­
  meine  eigene  Meinung  als  massgebend  hinzustellen.
Die  nachfolgende  Beurteilung  der  Zollfrage  ergab  sieb  aus  den
Bespiechungen  mit  Angehörigen  der  einze.nen  luteressentengruppen.
