5. Kapitel Grund urlò Loden möglichst vielen zugängig zu machen, weil sie als Bürger in die Lage kommen konnten, ihn zu brauchen, zumal er für die Wohlhabenden die einzige Möglichkeit bot, aus ihrem Verdienst eine Rente zu ziehen. Tausend Gulden auf Zinsen auszuleihen, galt gegen Zitte und Kirchenrecht, aber für Tausend Gulden Land kaufen und daraus Pacht und Rente zu ziehen, war vornehm. Infolgedessen, und in Anbetracht der rein aus Grundrente fließenden vermögen der Klöster und Feudalherrn, kann man auch getrost behaupten, daß die ganze Rapitalbildung des Mittelalters aus der Grundrente geflossen sei. wenn auch Vermögens bildungen durch Handel und Gewerbe und zum guten Teil auch durch Raub entstanden sind, so war doch die Konservierung dieser Reichtümer nur auf dem Wege der Grundrente möglich. So spielte z. B. die Bergwerks rente bekanntlich bei den Riesenvermögen der Fugger und Welser eine große Rolle. Ñm deutlichsten sehen wir den politischen Einfluß auf die Verteilung der Grundrente bei jenen bäuer lichen Freistaaten, wie der Schweiz und Dithmarschen. Während wir dort, wo der einzelne Feudalherr oder das Kloster den Schutz ausübt, auf der einen Seite unverhältnismäßig großen Reichtum, auf der andern die bitterste Ñrmut sehen, ist der breite Bauernstand dort, wo er den Schutz des Landes in die eigene Hand genommen hat, auch der Bezieher der Grundrente, und der daraus fließende Wohlstand ist allgemein. In allen Fällen aber floß die Grund rente ursprünglich dahin, von wo die Gegen lei stung des Schutzes von Leben und Eigen tum ausging, und wir sehen aus ihrem Ent stehen, daß sie im Grunde keine Bezahlung