Honen  Mark  (statt  der  bisherigen  1440  Millionen)  zuliess.  Auch
die  von  Bismarck  in  jenen  acht  Jahren  mit  zäher  Ausdauer  —
leider  bei  weitem  nicht  in  vollem  Umfang  seines  grossen  Reichseisenbahnplanes ­
  —  durchgesetzte  Eisenbahnreform  kam  den
arbeitenden  Klassen  sehr  zu  gute  durch  Beseitigung  der  unnützeigensüchtigen
  Privatbahnen  und  Einführung  grosser  Erleichterung
und  Verbilligung  des  Eisenbahnverkehrs  unter  der  Leitung  der
Staatsbahnen.  Nicht  minder  segensreich  wurde  den  arbeitenden
Klassen  das  Ende  187b  —  bis  auf  das  Bürgerliche  Gesetzbuch,
das  erst  1900  in  Kraft  trat,  aber  damals  schon  in  Angriff  genommen ­
  war  —  abgeschlossene  grosse  Werk  der  deutschen
Rechtseinheit  (Gerichtsverfassungsgesetz,  Strafprozessordnung,
Zivilprozessordnung,  Konkursordnung,  einige  Jahre  später  auch
Rechtsanwaltsordnung  und  Gebührenordnung,  Gerichtskostengesetz,
Sitz  des  Reichsgerichts).  Denn  mit  Recht  sagt  eine  Denkschrift
von  Weihnachten  1876  über  die  damals  errungene  Rechtseinheit:
„Auf  Grund  dieser  grossen  Reichsgesetze  wird  in  Zukunft  in  allen
deutschen  Landen  von  gleichmässig  und  unabhängig  besetzten
Gerichten  gleiches  Recht  für  alle  gesprochen  werden.  Die  gleichen
Vorschriften  über  das  Verfahren  werden  überall  gelten.  Jedermann ­
  aus  dem  Volke  wird  die  Gesetze  verstehen  und  handhaben
lernen,  nicht  bloss  rechtsgelehrte  Juristen.  Dem  Handel  und  Verkehr ­
  wird  dadurch  grosse  Förderung  zuteil.  Das  bereits  geschaffene ­
  einheitliche  Verkehrsleben  wird  erst  durch  das  einheitliche ­
  Rechtsleben  zur  vollen  Geltung  gelangen.  Alle  deutschen
Gerichte  leisten  sich  Rechtshilfe!“  Auch  das  Reichs-,  Zivilehe- ­
  und  Personenstandsgesetz  vom  6.  Februar  l87o  bezeichnet ­
  einen  grossen  sozialen  Fortschritt  gegen  früher,  da  es
die  obligatorische  Zivilehe  einführte  und  alle  auf  die  Eheschliossung
bezüglichen  kirchlichen  Bestimmungen  aufhob,  die  Beurkundung
aller  Geburten,  Aufgebote,  Eheschliessungen,  Sterbefälle  aber  dem
Staate  übertrug.  Wie  freisinnig  diese  ganze  Gesetzgebung  und
wie  stark  Bismarcks  Anteil  an  ihr  war,  liess  sich  daraus  deutlich
erkennen,  dass  die  hochkonservative  Partei  deshalb  jahrelang  zu
Bismarck  in  das  feindseligste  und  gehässigste  Verhältnis  trat.
Den  Führern  der  deutschen.Sozialdemokratie  im  Deutschen ­
  Reichstag  und  der  Partei  selbst  kommt  nun  aber  nicht  das
geringste  Verdienst  der  Mitwirkung  an  dieser  den  Arbeitern  so
segensreichen  Gesetzgebung  zu.  Im  Gegenteil  suchten  sie  nach
Kräften  das  Zustandekommen  aller  dieser  Gesetze  zu  hindern  und
zeichneten  sich  während  dieser  acht  ersten  Jahre  des
Deutschen  Reiches  durch  recht  bedenkliche  Leistungen  aus.
So,  indem  Herr  Bebel  schon  am  2ö.  Mai  1871  im  Deutschen  Reichstag ­
  sich  und  seine  Partei  „solidarisch“  erklärte  mit  den  Gliedern
der  Pariser  Kommune  von  1871,  die  von  Rechtswegen  zum  Tode
verurteilt  wurden  wegen  Ermordung  zahlreicher  unschuldiger  Gefangener, ­
  Inbrandsetzung  fast  aller  grossen  öffentlichen  Bauwerke
von  Paris,  Raub,  Plünderung,  Schändung  etc.  Und  Herr  Lieb-